Begrüßung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland zur Jubiläumsfeier 100 Jahre Frauenwahlrecht
07.03.2018 18:00, Festsaal
Herzlich willkommen im Abgeordnetenhaus.
Ich freue mich, dass wir heute Abend gemeinsam die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 feiern. Dieser Tag jährt sich in diesem Jahr zum hundertsten Mal. Hundert Jahre – klingen nach einer sehr langen Zeit. Jedoch – und das macht es umso wichtiger an diesen Tag zu erinnern – ist das politische Mitbestimmungsrecht der Frauen im Vergleich zur gesamten deutschen Geschichte noch ziemlich jung.
Gleichheit sollte das Fundament der Demokratie sein. Insofern ist das Frauenwahlrecht eine Errungenschaft. Gleichwohl: Sie musste hart erstritten und erkämpft werden. Daran nicht mehr zu denken, käme einer Gleichgültigkeit nahe, die der Demokratie gefährlich werden kann. Gerade in Zeiten, in denen in Europa Kräfte erstarken, denen Geschlechtergerechtigkeit unwichtig zu sein scheint.
Nach Ende des Ersten Weltkrieges und dem Sturz der Monarchie erließ die Übergangsregierung, der Rat der Volksbeauftragten, ein neues Wahlgesetz. Es sprach Frauen das Wahlrecht zu. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung erstmals von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen. Dieser Tag steht für die ersten demokratischen Wahlen der deutschen Geschichte.
In den 20er Jahren – einer Zeit, die für viele Frauen neue Möglichkeiten und Lebensentwürfe zu beinhalten schien – trat Claire Waldoff in den Bars und Tanzlokalen Schönebergs auf.
Herausfordernd sang sie:
„Es weht durch die ganze Historie ein Zug der Emanzipation.
Vom Menschen bis zur Infusorie; überall will das Weib auf den Thron. […]
Raus mit den Männern ausm Reichstag und raus mit den Männern ausm Landtag. […]
Die Männer ham alle Berufe, sind Schutzmann und sind Philosoph.
Die klettern von Stufe zu Stufe. In der Küche stehen wir und sind doof.“
Claire Waldoffs lauter Imperativ, die Krawatte und ihre lesbische Liebesbeziehung passten nicht zur nationalsozialistischen Ideologie. Genauso wenig wie das demokratische Wahlrecht. Bei diesem 100-jährigen Jubiläum dürfen wir nämlich auch nicht vergessen, dass die Republik kurze Zeit nach Einführung des Frauenwahlrechts auf brutale Weise in den Untergang getrieben wurde. Die Nationalsozialisten entzogen den Frauen das passive Wahlrecht und machten das aktive zur Farce.
In der Nachkriegszeit schaffte es 1949 eine Gruppe von Frauen um die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert, dass heute in Artikel 3 unseres Grundgesetzes steht:
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“
Der Artikel wurde erst 1994 um den Aspekt erweitert, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung auch fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.
Weitere Errungenschaften sind vergleichsweise jung. Erst seit 1962 konnten Frauen in der „alten“ Bundesrepublik ohne die Einwilligung ihres Ehemannes ein eigenes Konto eröffnen.
Erst 1977 durften sie ohne dessen Einverständnis einen Beruf ausüben – das war deutlich später als in der DDR, in der die Verhältnisse andere waren.
Die Beispiele zeigen, dass die Geschichte der Gleichberechtigung immer noch in den Kinderschuhen steckt. In dieser dann doch wiederum kurzen Zeit haben Frauen viel erreicht und das müssen wir anerkennen. Die Geschichte des Frauenwahlrechts ist reich an Vorbildern, an denen wir uns heute noch orientieren können. Neben Louise Otto-Peters oder Clara Zetkin wäre da zum Beispiel die Berlinerin Hedwig Dohm, die für damalige Verhältnisse 1876 mutig postulierte:
„Menschenrechte haben kein Geschlecht.“
Und für unser Haus ganz besonders wichtig: Louise Schroeder.
Die SPD-Politikerin war eine der ersten Frauen der Weimarer Nationalversammlung.
Bereits in jungen Jahren engagierte sie sich für Sozialpolitik und die Teilhabe von Frauen am politischen Geschehen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie als amtierende Oberbürgermeisterin von 1947 bis 1948 die erste Frau an der politischen Spitze Berlins.
Ich freue mich auch, dass die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin, die hier im Haus entstanden ist, sich seit inzwischen mehr als 25 Jahren für mehr Gleichberechtigung stark macht. In Berlin ist die ÜPFI, wie die Initiative liebevoll genannt wird, eine echte Institution. Und wir sollten nicht vergessen, dass die Einführung des Frauenwahlrechts vor allem das Verdienst der Frauenvereine, -initiativen und -organisationen war. Nach wie vor ist diese Arbeit wichtig. Denn trotz aller Erfolge wissen wir auch um den Widerspruch zwischen faktischer Gleichberechtigung und den strukturellen Rahmenbedingungen, der sich am deutlichsten am Arbeitsmarkt zeigt.
Es gibt auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichberechtigung noch genug zu tun und es ist Aufgabe der Politik, das durchzusetzen. Das gilt auch für die Fraktionen im Abgeordnetenhaus. Ich freue mich zwar darüber, dass der Frauenanteil im Berliner Abgeordnetenhaus über die Zeit gewachsen ist, aber es müssen noch mehr werden.
Die Hälfte der Berliner Bevölkerung ist weiblich. Daher ist ein entsprechender Anteil im Abgeordnetenhaus erstrebenswert. Wir sind derzeit mit einem Frauenanteil von rund 33 Prozent ähnlich dürftig aufgestellt wie der neue Bundestag. Daher muss die Forderung heute nach wie vor – und ich denke, das wäre auch im Sinne Claire Waldoffs – heißen:
„Rein mit den Frauen in den Landtag und rein mit den Frauen in den Reichstag.“
Die Wahl zu haben, ist ein demokratisches Grundrecht. Wir sollten heute auch daran denken, dass allgemeine, freie und geheimen Wahlen im internationalen Vergleich ein Privileg sind, auf das viele Menschen weltweit noch hoffen.
Morgen ist Weltfrauentag. Und dieser Tag ist nicht überholt, denn seine Anliegen haben sich noch lange nicht erledigt. Noch gibt es keine tatsächliche Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Die Feier heute Abend soll daher auch Ansporn sein. Es sollten nicht noch mal hundert Jahre vergehen, bis die wirkliche Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann erreicht ist.
Ich freue mich, nun das Wort an Frau Schudoma, der Präsidentin unseres Berliner Verfassungsgerichts, übergeben zu dürfen.
Vielen Dank!