Wahlwiederholung in Berlin
Berlin wählt – erneut. Und zwar am 12. Februar 2023. Denn der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 16. November 2022 beschlossen, dass die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 komplett wiederholt werden muss.
Inzwischen laufen die Wahlvorbereitungen im Land und in den Bezirken auf Hochtouren, der Wahlkampf ist eröffnet. Die Briefwahl ist schon seit dem 2. Januar 2023 möglich.
Wie das Abgeordnetenhaus nach dem 12. Februar 2023 zusammengesetzt sein wird, darüber entscheiden nun abermals die Berliner Wählerinnen und Wähler.
Was jedoch seit dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshof bereits feststeht: Die Wiederholungswahl erzeugt keine neue Legislaturperiode. Es bleibt die 19. Wahlperiode, mit der Folge, dass die nächste reguläre Berlin-Wahl im Herbst 2026 stattfinden wird.
Vertiefende Informationen zur Wiederholungswahl finden Sie auf der Website des Landeswahlleiters und im Internetangebot der Landeszentrale für politische Bildung (Verlinkung auf der rechten Seite).