Umgang mit Akten im 1. Untersuchungsausschuss der 18. WP
Unmittelbar vor den Osterfeiertagen monierte die Senatsjustizverwaltung in einem an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses gerichteten Schreiben den Umgang mit aus ihrem Geschäftsbereich vorgelegten Akten, die der Ausschuss zum Zwecke der Beweiserhebung angefordert hatte.
Dazu ist folgendes festzustellen: Nach jetzigem Kenntnisstand sind auf Anforderung der Senatsjustizverwaltung sämtliche Akten und Unterlagen im Original vollständig zurückgegeben worden. Die Behauptung, es fehle etwas, ist daher unzutreffend. Genauso unzutreffend ist die Unterstellung, der Vorsitzende - Abg. Dregger (CDU) - des Ausschusses habe eigenhändig die Akten verändert. Die Bearbeitung solcher Akten unterliegt ausschließlich dem Ausschussbüro. Der Vorsitzende hat auch keinerlei entsprechende Anweisungen erteilt.
Aus heutiger Sicht stellt es sich so dar, dass es auf Grund des Zustandes der hier aufgelieferten Akten und Unterlagen notwendig war, diese zu ordnen. Die Senatsjustizverwaltung hatte jeweils ein Original und sechs Kopien geliefert. Statt die Aktenlieferung zurückzuweisen und auf einer geordneten Vorlage für den Ausschuss zu bestehen, hat das Ausschussbüro die Arbeit selbst übernommen, damit die Ausschussmitglieder ihre Ermittlungen aufnehmen konnten. Jede Fraktion hat eine Kopie der Akten erhalten.
Unglücklich war dabei, dass auch die sog. Originalunterlagen zum Zwecke der besseren Handhabbarkeit in „Schuber“ bzw. Aktenordner umsortiert wurden. Dies hatte den Zweck, die Auswertung auch dieses Exemplars zu erleichtern.
Es kam dennoch zu keinem Zeitpunkt zu einer Veränderung des Inhalts. Die Vorwürfe, der Inhalt und somit auch die Aussagekraft der Akten seien nun beeinträchtigt, können daher hier nicht nachvollzogen werden.