Präsident Dennis Buchner: Parlament bleibt handlungsfähig
Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Berlin erklärt der Präsident des Abgeordnetenhauses Dennis Buchner:
„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist zu respektieren.
Abgeordnete und Bezirksverordnete sind darauf angewiesen, dass Wahlen unangreifbar und korrekt organisiert werden. Die Aufarbeitung der Pannen von 2021 läuft. Neben der Exekutive werden wir auch auf parlamentarischer Ebene das Urteil auswerten.
Der Verfassungsgerichtshof hat heute auch klar gestellt, dass alle Rechtsakte des Berliner Abgeordnetenhauses gültig sind. Das Parlament ist und bleibt bis zum Zusammentritt des mit der Wiederholungswahl gewählten Abgeordnetenhauses handlungsfähig. Das ist in Zeiten multipler Krisen und ihrer Folgen für die Berliner Bevölkerung zwingend notwendig.“