Landtagspräsidentenkonferenz tagte in Hessen / Wiesbadener Beschlüsse
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates fand in diesem Jahr vom 5. bis 7. Juni 2016 in der hessischen Hauptstadt Wiesbaden statt.
Für das Abgeordnetenhaus von Berlin nahmen Parlamentspräsident Ralf Wieland und der Direktor bei dem Abgeordnetenhaus Christian Christen an der Konferenz teil.
Die Landtagspräsidentenkonferenz (LPK) in Wiesbaden fasste eine Reihe von Beschlüssen, die Sie neben dieser Meldung einsehen können. Neben einer Stellungnahme der Präsidentinnen und Präsidenten zum "EU-Transparenzregister", einem Beschluss über die Einrichtung einer Bildungscloud sowie der Resolution "Gemeinsam Verantwortung zur Wahrung der Erinnerungskultur tragen und die wertvolle Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. unterstützen", lagen die inhaltlichen Schwerpunkte auf einem Bekenntnis zum Föderalismus sowie der Stärkung der Länderinteressen und mehr Beteiligung auf europäischer Ebene.
Die europapolitische Grundsatzerklärung der LPK von Wiesbaden bekräftigt das Bekenntnis der deutschen Landtage zu Europa. Wörtlich heißt es: "Die Landtage sind demokratisch legitimiert, das Scharnier zwischen Europa und der Bevölkerung zu bilden und eine politische Öffentlichkeit herzustellen. Vertrauen muss wiedergewonnen werden."
In der Entschließung zu "70 Jahre Landesverfassungen - 70 Jahre Bekenntnis zum Föderalismus" sind sich die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten einig, dass sich die unterschiedlichen Länder verpflichten, in einem Staatswesen zusammenzuleben und sich gegenseitig in ihrer jeweiligen Eigenart zu respektieren. Sie stellen nachdrücklich fest, dass es zu diesem Föderalismus in Deutschland keinen tragfähigen Gegenentwurf gibt.
In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden fand im November 1947 die erste Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landtage und ihrer Direktoren statt. Sie knüpften damit an die Arbeit der Vereinigung der Landtagsdirektoren an, die sich 1925 zusammengeschlossen hatten, um sich u.a. über Fragen der Geschäftsordnung und parlamentarischen Organisation auszutauschen. Ab 1952 tagte die Konferenz halbjährlich, seit 1975 in der Regel einmal im Jahr. In jedem zweiten Jahr wird die Konferenz als gemeinsame Tagung zusammen mit den österreichischen Landesparlamenten und dem Südtiroler Landtag durchgeführt. Als Gastgeber wechseln sich die 16 deutschen Landtage und die österreichische Seite jährlich ab.
Im nächsten Jahr wird die Konferenz vom Brandenburger Landtag ausgerichtet.
Für das Abgeordnetenhaus von Berlin nahmen Parlamentspräsident Ralf Wieland und der Direktor bei dem Abgeordnetenhaus Christian Christen an der Konferenz teil.
Die Landtagspräsidentenkonferenz (LPK) in Wiesbaden fasste eine Reihe von Beschlüssen, die Sie neben dieser Meldung einsehen können. Neben einer Stellungnahme der Präsidentinnen und Präsidenten zum "EU-Transparenzregister", einem Beschluss über die Einrichtung einer Bildungscloud sowie der Resolution "Gemeinsam Verantwortung zur Wahrung der Erinnerungskultur tragen und die wertvolle Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. unterstützen", lagen die inhaltlichen Schwerpunkte auf einem Bekenntnis zum Föderalismus sowie der Stärkung der Länderinteressen und mehr Beteiligung auf europäischer Ebene.
Die europapolitische Grundsatzerklärung der LPK von Wiesbaden bekräftigt das Bekenntnis der deutschen Landtage zu Europa. Wörtlich heißt es: "Die Landtage sind demokratisch legitimiert, das Scharnier zwischen Europa und der Bevölkerung zu bilden und eine politische Öffentlichkeit herzustellen. Vertrauen muss wiedergewonnen werden."
In der Entschließung zu "70 Jahre Landesverfassungen - 70 Jahre Bekenntnis zum Föderalismus" sind sich die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten einig, dass sich die unterschiedlichen Länder verpflichten, in einem Staatswesen zusammenzuleben und sich gegenseitig in ihrer jeweiligen Eigenart zu respektieren. Sie stellen nachdrücklich fest, dass es zu diesem Föderalismus in Deutschland keinen tragfähigen Gegenentwurf gibt.
In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden fand im November 1947 die erste Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landtage und ihrer Direktoren statt. Sie knüpften damit an die Arbeit der Vereinigung der Landtagsdirektoren an, die sich 1925 zusammengeschlossen hatten, um sich u.a. über Fragen der Geschäftsordnung und parlamentarischen Organisation auszutauschen. Ab 1952 tagte die Konferenz halbjährlich, seit 1975 in der Regel einmal im Jahr. In jedem zweiten Jahr wird die Konferenz als gemeinsame Tagung zusammen mit den österreichischen Landesparlamenten und dem Südtiroler Landtag durchgeführt. Als Gastgeber wechseln sich die 16 deutschen Landtage und die österreichische Seite jährlich ab.
Im nächsten Jahr wird die Konferenz vom Brandenburger Landtag ausgerichtet.