Jahresbericht 2017 des Petitionsausschusses
Einmal jährlich veröffentlicht der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses seinen Jahresbericht. Im Juni 2018 erschien nun der Jahresbericht 2017. Er ist auch als Broschüre gedruckt worden. Sie kann beim Abgeordnetenhaus bestellt werden: oeffentlichkeitsarbeit@parlament-berlin.de.
Der Petitionsausschuss ist der zentrale Ansprechpartner der Berliner Bevölkerung im Landesparlament, wenn es darum geht, Hilfe in Behördenangelegenheiten zu erhalten, auf Missstände aufmerksam zu machen oder eigene Vorstellungen in die parlamentarische Diskussion einzubringen. Entscheidungen von Behörden des Landes Berlin können falsch sein, weil sie nicht mit dem geltenden Recht im Einklang stehen oder weil sie die Interessen der von ihnen betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht gebührend berücksichtigen. In all diesen Fällen hat jeder – unabhängig von seinem Alter, seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit – das Recht, den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin anzurufen. Der Petitionsausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern aller Fraktionen des Abgeordnetenhauses.
Eine Petition einzureichen, ist denkbar einfach: Ein unterzeichnetes Schreiben, aus dem Absender und Anliegen erkennbar sind, genügt. Außerdem können Petitionen über ein Online-Formular übersandt werden, das auf der Internetseite des Ausschusses zur Verfügung gestellt wird. Jedes Anliegen wird in einer Ausschusssitzung beraten und mit einem Schreiben beantwortet.
Im Jahr 2017 wurden über 1.700 Petitionen beim Ausschuss eingereicht. Nach Ansicht der Ausschussmitglieder könnten es noch mehr sein, denn der Weg über den Petitionsausschuss kann bestehende Konfliktlagen schneller entschärfen.