Erklärung des Ausschussvorsitzenden zum Umgang mit Akten im 1. Untersuchungsausschuss der 18. WP
Zur Kritik der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung an dem Umgang mit den von ihr an den Untersuchungsausschuss übergebenen Akten erklärt der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Burkard Dregger, MdA:
„Die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin hat die Beanstandungen eingehend geprüft. Im Ergebnis sind sie im Wesentlichen als unzutreffend zurückzuweisen.
Zur Bewertung dessen war der Zustand der durch die Senatsjustizverwaltung gelieferten Akten zu berücksichtigen. Es handelte sich um 16 Umzugskartons voller Papiere, die nur teilweise in Aktenordnern abgeheftet waren. Darunter befanden sich zahlreiche Blattsammlungen, Heftstreifen und einzelne Blätter, die mit bloßen Büroklammern zusammengehalten waren. Nicht wenige Unterlagen waren mit einfachen Paketbändern oder Gummibändern zusammengeschnürt. Die Paginierung fehlte zum Teil.
Um dem Untersuchungsausschuss einen schnellen Beginn seiner Untersuchungsarbeit zu ermöglichen, hat das Ausschussbüro die Unterlagen mit geringfügigen Maßnahmen in einen für die Arbeit des Ausschusses notwendigen Zustand versetzt, ohne ihren Inhalt, ihre Seitenabfolge oder ihren Beweiswert zu verändern. Alle Akten sind vollständig. So hat es auch der Präsident des Abgeordnetenhauses in seiner gestrigen Erklärung festgestellt. Zudem hat das Ausschussbüro seine Maßnahmen genau dokumentiert, so dass es diese jederzeit wieder rückgängig machen kann.
Die Unterlagen waren für ihre Bearbeitung, für die Vorbereitung der Zeugenbefragungen und für den zu erstellenden Bericht zitierfähig zu machen. Dazu waren sie in den Aktenplan des Untersuchungsausschusses aufzunehmen und mit den Aktenzeichen des Ausschusses zu versehen. Dies geschah mit einem kleinen Aufkleber, der die vorhandenen Beschriftungen nicht verdeckt und wieder abgelöst werden kann.
Zutreffend ist, dass einzelne Rückseiten von Aktenordnern überklebt wurden. Dabei handelte es sich zum Teil um Geschäftsverteilungs- oder Aktenpläne der Senatsverwaltung, zum Teil um dem Ausschuss übergebene Kopien eines Ermittlungsverfahrens und in zwei Fällen um Unterlagen zu Ermittlungsverfahren, bei denen jedoch die Angaben auf den Ordnerrücken ersichtlich jeweils auch auf dem Vorblatt der Akte wiedergegeben sind. Zudem können auch die Aktenrücken nach Angaben des Ausschussbüros problemlos wieder freigelegt werden.
In Bezug auf die von Seiten der Senatsjustizverwaltung öffentlich vorgeführten vier leeren Aktenordner wurde von einem Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung anlässlich der Abholung der Unterlagen angeboten, diese durch Rückheftung aus dem Aktenbestand wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dies wurde durch die mit der Abholung betrauten Mitarbeiterinnen der Senatsjustizverwaltung allerdings abgelehnt.
Im Ergebnis erweisen sich die übergebenen Unterlagen im Abgleich mit den auch der Senatsverwaltung vorliegenden Kopien als vollständig, eine Umsortierung einzelner Seiten wurde nicht vorgenommen, eine Veränderung des Beweiswertes ist nicht festzustellen.
Durch die Veröffentlichung der ungeprüften Beanstandungen hat die Senatsjustizverwaltung der Integrität des Untersuchungsausschusses und seinen bisher erfolgreichen Bemühungen zur Aufklärung der Hintergründe des Terroranschlages am Breitscheidplatz Schaden zugefügt. Der Pressesprecher von Herrn Senator Dr. Behrendt hat wesentliche Inhalte des als „vertraulich“ bezeichneten Schreibens bereits am Tag des Eingangs im Abgeordnetenhaus veröffentlicht, also ohne dem Abgeordnetenhaus Gelegenheit zu geben, die mit diesem Schreiben erhobenen Kritikpunkte zu prüfen und auszuräumen. Ich muss sehr nachteilige Auswirkungen auf die Bereitschaft der Behörden des Bundes und der anderen Bundesländer befürchten, unserem Untersuchungsausschuss die von dort benötigten Akten per Amtshilfe zur Verfügung zu stellen. Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses kann ich diese Behinderung unserer Arbeit nicht hinnehmen. Ich erwarte, dass ein derartiges Vorgehen künftig unterbleibt. Auch habe ich um Mitteilung gebeten, ob dieses Vorgehen durch Herrn Senator Dr. Behrendt oder Frau Staatssekretärin Gerlach autorisiert war.“