Einigkeit und Recht und Freiheit
Zum „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober erklärt die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin, Cornelia Seibeld:
„Einigkeit und Recht und Freiheit sind nicht nur ein Zitat aus unserer Nationalhymne, sondern auch die Überschrift für den 03. Oktober, den Tag der Deutschen Einheit.
Nach 41 Jahren hatte die deutsche Teilung mit dem 03. Oktober 1990 ihr Ende gefunden. Das vehemente Streben der Menschen in der ehemaligen DDR nach Freiheit und Demokratie wurde seit der deutschen Teilung immer wieder deutlich, wie zum Beispiel auch am 17. Juni 1953. Im Spätsommer 1989 ließ sich der Freiheitswille des eingesperrten deutschen Volkes in der ehemaligen DDR durch das SED-Regime nicht mehr bremsen und gipfelte letztlich im Mauerfall am 09. November 1989.
Die staatliche Wiedervereinigung einschließlich des Einigungsvertrages und der Währungsunion binnen nur 11 Monaten zeigen eindrucksvoll, wie groß der Wunsch nach Wiedervereinigung Deutschlands in einer ganz besonderen Zeit des Aufbruchs war.
Noch heute können wir Deutschen sehr dankbar sein für das historische Zeitfenster, das sich seinerzeit für die Wiedervereinigung eröffnete, und die damaligen politisch Verantwortlichen, die diese Chance nutzten. In den folgenden mehr als drei Jahrzehnten ist die Wiedervereinigung nirgends deutlicher sicht- und spürbar geworden, als in Berlin - ein Glücksfall für unsere Stadt. Dank Michail Gorbatschow und Helmut Kohl wurde der Traum nicht nur vieler Ostdeutscher von einem geeinten Deutschland wahr.
Auch heute müssen immer wieder Freiheit und Demokratie erstritten und verteidigt werden. Das wird uns jüngst eindrücklich mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine vor Augen geführt.“