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Ein Stapel Zeitungen

Die Parlamentsausschüsse der 18. Wahlperiode

Wie in der Berliner Verfassung und in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin vorgeschrieben, hat das Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 8. Dezember 2016 die Einsetzung folgender Ausschüsse beschlossen:
 
Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation (16 Mitglieder)
 
Ausschuss für Europa und Bundesangelegenheiten, Medien (16 Mitglieder)
 
Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Art. 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Sport (16 Mitglieder)
 
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe (21 Mitglieder)
 
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung (16 Mitglieder)
 
Petitionsausschuss (12 Mitglieder)

Der Ausschuss für Verfassungsschutz wurde mit der Wahl von 12 Mitgliedern am 12. Januar 2017 eingesetzt.
 
Der Hauptausschuss (28 Mitglieder) wurde bereits in der 1. Sitzung des Parlaments am 27. Oktober 2016 eingesetzt. Er wird künftig folgende Unterausschüsse einrichten, die jeweils 12 Mitglieder haben:
 
Unterausschuss Beteiligungsmanagement und Controlling
 
Unterausschuss Bezirke
 
Unterausschuss Haushaltskontrolle
 
Unterausschuss Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft
 
Unterausschuss Vermögensverwaltung.
 
Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Art. 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG wird einen Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG (UA Dat/G13) mit 12 Mitgliedern einsetzen.