Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte des 1. Untersuchungsausschusses
Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte des Untersuchungsausschusses „Terroranschlag Breitscheidplatz“ – Bundesinnenministerium muss bestimmte Unterlagen vollständig und ungeschwärzt herausgeben
In einem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat das Bundesverwaltungsgericht am 2. September 2019 entschieden, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dem Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“ (1.UntA 18. WP) bestimmte Unterlagen vollständig und ungeschwärzt übergeben muss. Insbesondere geht es um Dokumente, die sachdienlich sein können bei der Aufklärung, ob den Berliner Behörden Fehler oder Versäumnisse anzulasten sind.
Vom BMI waren bei Aktenübersendungen an den Ausschuss viele Unterlagen entnommen bzw. geschwärzt worden. Zwischen dem 1. UntA 18. WP und dem BMI bestand in der Folge Uneinigkeit über die Reichweite der Amtshilfe zwischen Bund und Ländern unter Beachtung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss die autonome Beweiserhebungskompetenz des Untersuchungsausschusses bestätigt und mit Blick auf die gebotene Effizienz parlamentarischer Kontrolle und das Vertrauen, das sich die Glieder des Bundesstaates gegenseitig schulden, entschieden, dass bei Fragen mit inhaltlichem Bezug zum Ermittlungsvorgehen von Berliner Behörden, auch unabhängig von rein formalen Kriterien, in Zweifelsfällen großzügig zu verfahren sei.
Hierzu erklärt der Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses, Abg. Stephan Lenz (CDU): „Der Untersuchungsausschuss begrüßt den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts und sieht darin eine ausdrückliche Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Beschluss klargestellt, wie die in Art. 35 GG und §§ 4-8 VwVfG vorgesehene Amtshilfe – unter Beachtung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung zwischen Bund und Ländern – zu verstehen ist. Das Parlament hat sich einen Untersuchungsauftrag gegeben und will und muss ‚Licht ins Dunkel‘ rund um den schrecklichen Terroranschlag bringen. Es ist daher richtig und wichtig, dass die parlamentarische Kontrolle nicht an föderalen Kompetenzgrenzen endet, sondern sich der 1. UntA 18. WP zur vollumfänglichen Untersuchung des Ermittlungsvorgehens von Berliner Behörden selbstverständlich auch ein Bild des Erkenntnisaufkommens von Bundesbehörden machen muss.
Gefährder und Terroristen machen keinen Halt vor Zuständigkeitsgrenzen, daher ist die Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden gerade bei der Terrorismusbekämpfung von entscheidender Bedeutung. Diese Zusammenarbeit unterstützen wir als Landesparlament ausdrücklich. Dies erfordert aber auch die entsprechende parlamentarische Kontrolle, die nun höchstrichterlich noch einmal gestärkt worden ist.
Wir danken dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, der das Verfahren für uns geführt hat, und dem Wissenschaftlichen Parlamentsdienst für deren Unterstützung und gehen davon aus, dass das BMI den Beschluss schnellstmöglich umsetzen wird.“