Abgeordnetenhaus und Landtag wollen Zusammenarbeit beider Länder voranbringen
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg, Prof. Dr. Ulrike Liedtke, und der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, Dennis Buchner, haben heute über Wege zu einer engeren Zusammenarbeit beider Landesparlamente gesprochen. In einer Online-Konferenz mit den Spitzen der Parlamentsverwaltungen vereinbarten sie, die Kooperation zu intensivieren und auf eine neue institutionelle Basis zu stellen. Um Verbindlichkeit im Austausch und bei den notwendigen Entscheidungen zu erreichen, erklärten sie die Zusammenarbeit von Abgeordnetenhaus und Landtag zur Chefsache. Gemeinsames Ziel ist es, die Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg voranzubringen und sie im europäischen wie im internationalen Rahmen stärker zu profilieren. Wesentliche Grundsätze dabei sollen Bürgernähe, Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft sein.
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke erklärt dazu: „Brandenburg und Berlin sind gute, eng vernetzte Nachbarn. Die meisten Menschen in der gemeinsamen Region interessieren sich weniger für Landesgrenzen als für die Lösung praktischer Fragen. In vielen Bereichen – Verkehr, Wirtschaft, Kultur, Bildung, Medien, Justiz und Sicherheit – arbeiten wir seit langem vertrauensvoll zusammen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Landtag Brandenburg wollen dieser Kooperation wie auch ihrem weiteren Ausbau eine neue parlamentarische Grundlage geben und frischen Schwung verleihen.“
Der Präsident des Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner, erklärt: „Wir tun gut daran, die parlamentarische Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg zu verstärken. Beide Bundesländer bilden eine Metropolregion, in der Planungsziele und Planungsprozesse eng abgestimmt werden müssen. Das ist nicht nur eine Aufgabe für die jeweiligen Landesregierungen, sondern auch für die beiden Landesparlamente. Auf welcher Grundlage dies künftig geschehen soll, müssen wir noch weiter erörtern, aber klar ist: Wir brauchen eine gemeinsame parlamentarische Basis, um die Vorhaben zum Nutzen beider Bundesländer zu besprechen.“
Das von beiden Parlamenten jeweils einzusetzende Gremium soll unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben eine neue Qualität der Zusammenarbeit ermöglichen. Einzelheiten wie Größe, Zusammensetzung und Sitzungsturnus wurden zwischen Präsident und Präsidentin erörtert. Beide werden nun im Ältestenrat des Abgeordnetenhauses bzw. im Präsidium des Landtages darüber berichten und streben zeitnahe Entscheidungen an.