100 Jahre Frauenwahlrecht - die neue Broschüre des Abgeordnetenhauses kostenfrei bestellen
Mit der neu erschienenen Publikation „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erinnert das Abgeordnetenhaus von Berlin an die ersten gleichberechtigten Wahlen in Deutschland vor 100 Jahren.
Inhalt der Broschüre
Die Broschüre gibt einen Einblick in die historischen Entwicklungen, lässt den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland und die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs sowie des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg Sabine Schudoma zu Wort kommen.
Außerdem führt der Diskussionsbeitrag zwischen den beiden Vizepräsidentinnen des Abgeordnetenhauses Dr. Manuela Schmidt und Cornelia Seibeld mit der Stadtältesten Marianne Birthler und der Vorsitzenden der Überparteilichen Fraueninitiative Carola von Braun in aktuelle Debatten ein: Wie gestaltet sich die Situation für Frauen in der Politik heute? Und was würde sich zum Beispiel verändern, wenn Frauen die Hälfte aller Plätze in den Parlamenten besetzen würden?
Das abschließende Kapitel beleuchtet Biografien und Erlebnisse der ersten Parlamentarierinnen der Verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung und des Preußischen Landtags von 1919 bis 1933.
Einführung des Frauenwahlrechts
Nach Ende des Ersten Weltkrieges und dem Sturz der Monarchie erließ die Übergangsregierung, der Rat der Volksbeauftragten, am 12. November 1918 ein neues Wahlgesetz. Es sprach Frauen das Wahlrecht zu. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung erstmals von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen.
Jetzt zum Bestellen!
Die Publikation umfasst 56 Seiten und ist kostenfrei erhältlich. Sie können die Broschüre per E-Mail im Referat Öffentlichkeitsarbeit unter oeffentlichkeitsarbeit@parlament-berlin.de oder telefonisch 030 2325 1064 bestellen.