Fraktionsdisziplin
Abgeordnete schließen sich in einer Fraktion zusammen, weil sie grundlegende politische Überzeugungen mit den anderen Mitgliedern ihrer Fraktion teilen. Um ein geschlossenes Auftreten der Partei im Parlament zu gewährleisten, unterwerfen sich die Abgeordneten freiwillig den Mehrheitsbeschlüssen ihrer Fraktion. Im Konfliktfall, insbesondere bei Gewissensentscheidungen, hat jedoch das freie Mandat und damit die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Abgeordneten Vorrang gegenüber dem Willen der Fraktionsmehrheit.