Das Abgeordneten∙haus von Berlin in Leichter Sprache
Herzlich willkommen!
Hier geht es um die Internet-Seite
vom Abgeordneten∙haus von Berlin.
Diese Erklärungen sind in Leichter Sprache geschrieben.
So sind sie besser zu verstehen.
Mitten in Berlin
Das Abgeordneten∙haus von Berlin liegt mitten in der Stadt. Dort wo früher die Berliner Mauer war.
Die Berliner Mauer war die Grenze zwischen Ost-Berlin und West-Berlin.
Heute ist die Mauer nicht mehr da. Und Berlin ist wieder eine Stadt.
Mit einer Regierung für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger.
Und mit Abgeordneten für alle Berlinerinnen und Berliner.
Liebe Gäste,
ich freue mich über Ihr Interesse am Abgeordneten∙haus.
Im Abgeordneten∙haus kümmern sich die Abgeordneten um Ihre Themen und Forderungen. Die Abgeordneten sprechen auch über schwierige Themen der Stadt. Zu diesen Themen gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Abgeordneten suchen dafür Lösungen.
Im Abgeordneten∙haus werden neue Gesetze beschlossen. Die Abgeordneten beraten jedes Gesetz mindestens 2 Mal. Dann stimmen die Abgeordneten über das Gesetz ab.
Sie können sich das live und vor Ort anschauen.
Sie können auch online zuschauen.
Die Abgeordneten im Parlament werden gewählt. Die Wahl muss korrekt ablaufen.
Auf dieser Seite gibt es Erklärungen und Hinweise zur Wahl der Abgeordneten.
Sie können das Abgeordneten∙haus besuchen.
Es gibt eine Dauer∙ausstellung und öffentliche Führungen.
Kommen Sie gern zu uns!
Ihre Cornelia Seibeld
Präsidentin vom Abgeordneten∙haus Berlin
Das Abgeordneten∙haus gibt es schon über 100 Jahre. Dort fanden schon viele Versammlungen statt, die für die Geschichte von Deutschland wichtig waren. Im Jahr 1899 wird das neue Abgeordneten∙haus eingeweiht.
Das Gebäude wurde vor vielen Jahren vom Preußischen Landtag genutzt.
In der Zeit vom National∙sozialismus haben die Nazis das Gebäude benutzt. Das Gebäude wurde für Feiern von der Armee benutzt. Im 2. Weltkrieg wurde das Gebäude schwer beschädigt.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde Deutschland in Ost und West geteilt. Ost-Deutschland war die Deutsche Demokratische Republik. Die Abkürzung ist DDR. Das Gebäude stand in der DDR.
Nach dem 2. Weltkrieg haben wichtige Personen von der Regierung in dem Gebäude gearbeitet.
Heute sitzt das Abgeordneten∙haus von Berlin in dem Gebäude.
Das Abgeordneten∙haus ist das Parlament von Berlin.
Das Plenum oder die Plenar∙sitzung ist die Versammlung mit allen Abgeordneten.
Die Plenar∙sitzungen finden alle 2 Wochen statt.
Die Plenar∙sitzungen finden immer an einem Donnerstag statt. Die Plenar∙sitzungen beginnen um 10 Uhr.
Die Abgeordneten haben verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel besprechen sie den Haushalt vom Land Berlin.
Der Haushalt ist ein Plan.
In dem Plan steht: So will Berlin das Geld für das nächste Jahr ausgeben.
Die wichtigsten Aufgaben der Abgeordneten sind:
• Sie beschließen Gesetze.
• Sie legen den Haushalt fest.
• Sie wählen den Regierenden Bürgermeister.
• Sie kontrollieren den Senat.
Die Abgeordneten wählen die Präsidentin. Das ist im Moment Frau Cornelia Seibeld.
So läuft eine Plenar∙sitzung ab:
Zuerst eröffnet die Präsidentin die Sitzung.
Dann findet die Aktuelle Stunde statt. In der Aktuellen Stunde geht es um ein Thema, das für alle interessant ist.
Eine Fraktion oder mindestens 10 Mitglieder beantragen das Thema.
Eine Fraktion sind die Abgeordneten einer Partei.
Manchmal stehen mehrere Themen zur Auswahl.
Dann sucht das Parlament ein Thema aus.
Dann findet die Fragestunde statt.
Jedes Mitglied vom Abgeordneten∙haus kann eine Frage stellen.
Die Frage muss kurz sein und für alle interessant sein.
Und es muss möglich sein, die Frage kurz zu beantworten.
Dann bearbeitet das Parlament Gesetzes∙anträge oder Gesetzes∙vorlagen.
Gesetzes∙anträge kommen vom Parlament.
Gesetzes∙vorlagen kommen von der Regierung, also dem Berliner Senat.
Die Ausschüsse beraten über die Gesetzes∙anträge und über die Gesetzes∙vorlagen.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Abgeordneten.
Die Gruppe beschäftigt sich mit einem bestimmten Thema.
Im Plenum entscheiden dann die Abgeordneten über die Gesetze.
Die Beratungen zum Haushalt sind besonders wichtig.
Der Haushalt gibt an, wie viel Geld die Stadt Berlin zur Verfügung hat.
Der Senat schreibt einen Entwurf für den Haushalt. Die Ausschüsse beraten über den Entwurf.
Zuletzt beschließen die Abgeordneten den Haushalt.
Sie können sich die Plenar∙sitzungen online angucken. Auf der Internet∙seite www.parlament-berlin.de/mediathek/parlament-live finden Sie mehr Infos.
Die Abgeordneten haben eine starke Position gegenüber dem Senat.
Der Senat ist die Regierung von Berlin.
Der Senat muss Entscheidungen immer mit den Abgeordneten besprechen.
Lange war die Arbeit im Parlament eine Teilzeit-Arbeit.
Das heißt: Die Abgeordneten haben neben der Arbeit im Parlament auch woanders gearbeitet. Inzwischen sind aber alle der Meinung, dass die Arbeit im Parlament sehr viel Zeit benötigt. Deshalb arbeiten die Abgeordneten jetzt in Vollzeit. Abgeordnete können aber immer noch neben der Arbeit im Parlament woanders arbeiten.
Die Abgeordneten können den Berliner Senat auf verschiedene Weise kontrollieren.
Die Abgeordneten können schriftliche Fragen an den Senat stellen.
Die Abgeordneten können spontane Fragen im Plenum an die Vertreter des Senats stellen.
Die Abgeordneten müssen unabhängig sein.
Sie müssen immer das Wohl aller Berliner und Berlinerinnen beachten.
Das steht in der Verfassung von Berlin.
Deshalb haben Abgeordnete besondere Rechte:
• Immunität.
Abgeordnete können nicht vom Staat bestraft werden. Außer das Abgeordneten∙haus erlaubt das.
• Indemnität.
Abgeordnete können nicht wegen Äußerungen oder Abstimmungen gerichtlich verfolgt werden.
• Zeugnis∙verweigerungs∙recht.
Abgeordnete müssen vor Gericht nicht aussagen.
Abgeordnete müssen unabhängig sein.
Deshalb erhalten Abgeordnete Geld für ihre Arbeit.
Dieses Geld nennt man auch Diät. Ohne die Diät könnten nur sehr reiche Leute Abgeordnete sein.
Es gibt Gesetze, die für die Abgeordneten wichtig sind.
Das sind:
• die Verfassung von Berlin,
• das Landes∙wahl∙gesetz
• und das Landes∙abgeordneten∙gesetz.
In den Gesetzen steht:
• wie die Abgeordneten gewählt werden.
• welche Rechte und Pflichten die Abgeordneten haben.
In der Geschäfts∙ordnung vom Abgeordneten∙haus können weitere Regeln stehen.
Die Fraktionen machen eine gute Arbeit im Parlament möglich.
Die Abgeordneten einer Partei bilden eine Fraktion.
Die Fraktion bestimmt die Arbeit einer Partei im Parlament.
Die Fraktion erarbeitet Initiativen.
Eine Initiative ist eine Aufforderung an eine verantwortliche Stelle.
Diese Stelle kann zum Beispiel eine Behörde sein.
Die Stelle soll bestimmte Dinge verändern.
Die Fraktion erarbeitet Anträge und Entwürfe für Gesetze.
Die Fraktion diskutiert verschiedene Meinungen zu den Problemen.
Die Fraktion beschließt eine gemeinsame Meinung.
Der Fraktions∙sprecher vertritt diese Meinung dann nach außen.
Der Fraktions-Vorstand bereitet die Fraktions-Sitzungen vor.
In den Ausschüssen findet die parlamentarische Arbeit statt.
Es gibt verschiedene Ausschüsse.
Es gibt den Fach∙ausschuss.
Für jeden Geschäfts∙bereich vom Senat gibt es einen Fach∙ausschuss.
Das sind zum Beispiel:
• der Ausschuss für Arbeit
• der Ausschuss für Bildung
• der Ausschuss für Gesundheit und Pflege
Die Fraktionen schicken ihre Abgeordneten in die Ausschüsse.
Die Abgeordneten kennen sich gut mit dem Thema aus.
Das Plenum übergibt den Ausschüssen Vorlagen und Anträge zu ihren Themen.
Die Abgeordneten im Ausschuss beraten dann über die Vorlagen und Anträge.
Zu jeder Vorlage und zu jedem Antrag gibt der Ausschuss eine Empfehlung an das Plenum.
Der Ausschuss kann auch selbst Themen aus seinem Bereich aussuchen und behandeln.
Unter dem Link finden Sie eine Liste von allen Ausschüssen: https://www.parlament-berlin.de/das-parlament/ausschuesse
Es gibt auch einen Petitions∙ausschuss.
Er bearbeitet Beschwerden von Bürgern.
Vielleicht fühlen sich Bürger und Bürgerinnen von der Berliner Verwaltung ungerecht behandelt. Dann können die Bürger und Bürgerinnen schnell und einfach eine Beschwerde an den Petitions∙ausschuss richten.
Die Beschwerde kann man auch online einreichen.
Dieser Ausschuss kümmert sich dann um die Beschwerde.
Es gehören Abgeordnete aus allen Fraktionen zum Petitions∙ausschuss.
Der Ausschuss hat das Recht, die Arbeit von Behörden und Einrichtungen zu kontrollieren.
Der Petitions∙ausschuss ist für alle Bürger da.
Sie erreichen den Ausschuss unter dieser Telefon∙nummer: 030 23 25 14 76
Sie wollen online eine Beschwerde einreichen? Auf der Internet∙seite www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/19-petitionsausschuss finden Sie das Formular.
Das Abgeordneten∙haus kann Untersuchungs∙ausschüsse einsetzen.
Mit diesen Ausschüssen können verschiedene Probleme untersucht werden.
Ein Untersuchungs∙ausschuss wird nur für einen bestimmten Untersuchungs∙auftrag eingesetzt.
Meistens beantragt die Opposition den Untersuchungs∙ausschuss.
Manche Fraktionen im Parlament gehören nicht zu den Regierungs∙parteien.
Zusammen nennt man diese Parteien Opposition.
Die Opposition will bestimmte Handlungen der Regierung untersuchen.
Alle Fraktionen müssen durch einen oder mehrere Abgeordnete im Ausschuss vertreten sein.
Der Untersuchungs∙ausschuss kann Zeugen und Experten zu dem Thema befragen.
Der Untersuchungs∙ausschuss kann Akten vom Berliner Senat anfordern.
Die Sitzungen vom Untersuchungs∙ausschuss sind fast immer öffentlich.
Der Ausschuss schreibt die Ergebnisse in einen Bericht.
Diesen Bericht gibt der Ausschuss dem Abgeordneten∙haus.
Alle 5 Jahre wählen die Berliner ein neues Landes∙parlament.
Wer kann das Parlament wählen?
Bürger und Bürgerinnen müssen
• 16 Jahre sein oder älter,
• ihren Haupt∙wohn∙sitz in Berlin haben
• und die deutsche Staats∙bürger∙schaft haben.
Wer kann zur Wahl antreten?
Die Parteien wählen ihre Kandidaten.
Jede Partei kann in einem Wahlkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin bestimmen.
Auch einzelne Personen ohne eine Partei können sich zur Wahl stellen.
Landes∙liste oder Bezirks∙liste?
Jede Partei kann eine Landes∙liste oder eine Bezirks∙liste einreichen.
In diesen Listen steht:
Wer vielleicht nach der Wahl als Abgeordneter für die Partei arbeitet. In einer Landes∙liste sind die Kandidaten für ganz Berlin gleich. In den Bezirks∙listen sind die Kandidaten für die einzelnen Bezirke unterschiedlich. Die Parteien entscheiden selbst, welche Liste sie einreichen.
Erst∙stimme und Zweit∙stimme
Jeder Wähler und jede Wählerin kann 2 Stimmen abgeben.
Mit der ersten Stimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis.
Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei.
Man muss seine beiden Stimmen nicht an die gleiche Partei geben.
Ein Kandidat im Wahlkreis erhält die meisten Erst∙stimmen.
Dieser Kandidat erhält das Mandat vom Wahlkreis.
Das heißt:
Der Kandidat gewinnt die Wahl.
Der Kandidat vertritt dann diesen Wahlkreis.
Die Zweit∙stimmen entscheiden, wie viele Abgeordnete von der Partei ins Abgeordneten∙haus kommen. Die Zweit∙stimme ist die Stimme für die Partei. Es muss mindestens 130 Mandate geben.
Manchmal bekommt eine Partei aber viele Erst∙stimmen und weniger Zweit∙stimmen.
Eigentlich bekommt die Partei dann nur wenig Mandate. Denn die Zweit∙stimme ist für die Anzahl der Mandate wichtig.
Aber durch die vielen Erst∙stimmen bekommt die Partei Überhang∙mandate.
Das heißt:
Die Partei bekommt mehr Mandate.
Die Partei kann also mehr Kandidaten ins Abgeordneten∙haus entsenden.
Die Wahl
Die Wahlen werden überall in Berlin durchgeführt.
Viele Freiwillige helfen in den Wahl∙lokalen.
Alle Wähler und Wählerinnen müssen im Wahl∙verzeichnis angemeldet sein.
Das kontrollieren die Freiwilligen.
Dann bekommt jeder Wähler und jede Wählerin die Stimmzettel.
Jeder Wähler und jede Wählerin füllt seinen Stimmzettel in der Wahl∙kabine aus.
Die Wähler und Wählerinnen wählen auch die Bezirks∙parlamente.
Berlin ist in 12 Bezirke aufgeteilt.
Manchmal sind Stimmzettel nicht eindeutig.
Das kann viele Gründe haben.
Deshalb werden nach der Wahl diese Stimmzettel noch einmal genau kontrolliert.
Auf der Internet∙seite www.berlin-parlament.de können Sie die Ergebnisse von der letzten Wahl sehen.
Der Regierende Bürger∙meister ist der Chef vom Senat.
Der Senat ist die Landes∙regierung von Berlin.
Zuerst wird das Parlament gewählt.
Das Parlament ist das Abgeordnenten∙haus.
Danach wird der Bürger∙meister gewählt.
Das ist der Spitzen∙kandidat von der Partei mit den meisten Stimmen.
Der Bürger∙meister muss dann den Senat bilden.
Der Bürger∙meister bestimmt die Ziele für die Amts∙zeit.
Der Senat bespricht verschiedene Themen. Dann stimmt der Senat zu diesen Themen ab.
Manchmal haben gleich viele Mitglieder im Senat eine unterschiedliche Meinung. Dann entscheidet die Stimme vom Bürger∙meister.
Weitere Infos über den Senat finden Sie auf der Internet∙seite www.berlin.de.
Der Senat ist die Landes∙regierung von Berlin.
Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürger∙meister und 10 Senatoren und Senatorinnen.
Der Regierende Bürger∙meister stellt den Senat zusammen.
2 Senatoren oder Senatorinnen sind auch seine Stellvertreter.
Wie entsteht ein Gesetz?
• Der Senat,
• das Parlament
• oder das Volk
können eine Idee für ein neues Gesetz vorschlagen.
Gesetz∙entwurf
Ein Entwurf für ein Gesetz wird immer bei der Präsidentin vom Abgeordneten∙haus eingereicht.
Tages∙ordnung
Der Entwurf für das neue Gesetz wird auf die Tages∙ordnung der nächsten Plenar∙sitzung gesetzt. Die Abgeordneten bekommen den Entwurf mindestens 2 Tage oder früher vor der Sitzung.
Erste Lesung
Jeder Gesetzes∙entwurf muss diskutiert werden. Diese Diskussionen nennt man erste Lesung und zweite Lesung. In der ersten Lesung diskutieren die Abgeordneten die wichtigsten Punkte vom neuen Entwurf.
Die Überweisung an den Fach∙ausschuss
Dann gibt das Parlament den Gesetz∙entwurf an den zuständigen Fach∙ausschuss.
Der Fach∙ausschuss diskutiert den Entwurf.
Der Haupt∙ausschuss überprüft, welche Kosten das neue Gesetz verursacht.
Dann bekommt das Plenum eine Empfehlung für die Entscheidung.
Zweite Lesung
Jeder Gesetz∙entwurf muss in 2 oder mehr Lesungen beraten werden.
Die Präsidentin oder der Senat kann auch eine dritte Lesung verlangen.
In der zweiten Lesung wird das Gesetz ganz genau diskutiert.
Dann stimmen die Abgeordneten über jede einzelne Bestimmung im Gesetz ab.
Abstimmung und Ausfertigung
Zum Schluss stimmen die Abgeordneten über das gesamte Gesetz ab.
Es muss eine einfache Mehrheit geben.
Dann wird das Gesetz angenommen.
Einfache Mehrheit heißt:
Es gibt mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen.
Manche Gesetze verändern die Verfassung.
Dann müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten dem Gesetz zustimmen.
Die Präsidentin muss das Gesetz dann so schnell wie möglich fertigstellen.
Verkündung und Gültigkeit vom Gesetz
Nach spätestens 2 Wochen verkündet der Regierende Bürger∙meister das Gesetz im Gesetz∙blatt und Verordnungs∙blatt für Berlin. Manchmal steht im Gesetz nicht:
Wann das Gesetz gültig ist.
Dann ist das Gesetz immer 14 Tage nach der Verkündung gültig.
Im Abgeordneten∙haus gibt es viel Kunst.
Die Ehren∙bürger∙galerie
Die Stadt Berlin ernennt manche Bürger und Bürgerinnen zu Ehren∙bürgern.
Von vielen Ehren∙bürgern gibt es ein Porträt. Diese Porträts hängen auf den Fluren um den Plenar∙saal herum.
Die Ehrenbürger dürfen bestimmen, wer das Porträt malt.
Der Fest∙saal
Gerhard Richter hat die Kunst im Fest∙saal gemacht. Gerhard Richter hat 5 Bilder gemalt.
Die Bilder heißten Rot-Blau-Grün.
Die Galerie im dritten Stock
In der Galerie hängen Kunstwerke von Karl Horst Hoedicke. Die Werke heißen Nur in der City lärmen und klagen die Musen.
Das Casino
Im Casino hängt ein Kunstwerk vom Maler Matthias Koeppel. Das Kunstwerk besteht aus 3 Bildern. Die Bilder zeigen den Mauerfall in Berlin.
Vor dem Parlament
Vor dem Abgeordneten∙haus stehen 2 Statuen. Die Statuen sind von Freiherr von und zum Stein und Karl August Fürst von Hardenberg. Die beiden Männer gelten als Begründer von der Verfassung von Preußen.
Der Besucher∙dienst macht die Arbeit vom Abgeordneten∙haus zugänglich und verständlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die Arbeit im Abgeordneten∙haus informieren. Sie können den Abgeordneten Fragen stellen. Und sich mit ihnen unterhalten.
Die Führungen
Der Besucher∙dienst bietet Führungen durch das Abgeordneten∙haus an.
Für eine Führung müssen sich 5 Personen oder mehr anmelden.
Die Führungen sind auch für Schulkassen. Die Führungen müssen Sie mit dem Besucher∙dienst absprechen. Vielleicht möchten Sie die Führung in einer anderen Sprache. Dann melden Sie sich für die Führung an. Und geben Sie das bei der Anmeldung an. Bei der Führung erzählen die Mitarbeiter etwas zur Geschichte vom Haus und zur Architektur.
Es gibt auch
• Führungen in Leichter Sprache,
• Führungen für Kinder
• und eine Kunst∙führung.
Ein Haus mit Geschichte
Im Abgeordneten∙haus gibt es eine Dauer∙ausstellung. In der Ausstellung sieht man die Geschichte vom Abgeordneten∙haus. In der Ausstellung sieht man die Entwicklung von Preußen und Deutschland. Und in der Ausstellung sieht man auch die Arbeit vom Abgeordneten∙haus heute. Sie können die Ausstellung von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr besuchen.
Abgeordneten∙haus von Berlin
Besucher∙dienst
10111 Berlin
Telefon: 030 / 23 25 – 10 64
Telefax: 030 / 23 25 – 10 63
E-Mail: besucherdienst@parlament-berlin.de