Unterausschuss Haushaltskontrolle
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 18. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
Der Unterausschuss Haushaltskontrolle hat die Aufgabe, sich mit der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats und den Jahresberichten des Rechnungshofs von Berlin zu befassen. In diesem Unterausschuss wird im Nachhinein untersucht, in welchen Fällen die Verwaltungen nicht nach den Vorschriften des Haushaltsrechts (insbesondere der Verfassung von Berlin und der Landeshaushaltsordnung) verfahren sind. Der Unterausschuss gibt seine Empfehlungen zur Entlastung des Senats für ein Haushaltsjahr an den Hauptausschuss weiter und verbindet dies in der Regel mit Auflagen und Missbilligungen. Der Hauptausschuss übernimmt regelmäßig die Empfehlung des Unterausschusses für seine Beschlussempfehlung an das Plenum. Der Unterausschusses tagt nichtöffentlich.