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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien begleitet im Bereich Bundesangelegenheiten die Aktivitäten des Landes Berlin im Bundesrat, indem er eine Berliner Bundesratsinitiative anregt oder das Abstimmungsver¬halten des Landes berät. Neben den allgemeinen Bundesratsangelegenheiten begleitet der Ausschuss insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, die in zahlreichen Staatsverträgen eine verbindliche Basis hat.


Im Hinblick auf Europaangelegenheiten widmet sich der Ausschuss allen europapolitischen Themen, die das Land Berlin betreffen können. Hierzu gehören z. B. die Finanzierung und Struktur von Förderprogrammen der Europäischen Union oder die Städtepartnerschaften des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Interessenvertretung des Landes Berlin und der parlamentarischen Begleitung der Europapolitik des Senats. Der Ausschuss diskutiert bei Bedarf mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung europäische Gesetzesvorhaben, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden und zumeist im Bundes-rat auf der Tagesordnung stehen. In bedeutenden Fällen kann der Ausschuss dem Plenum empfehlen, die Haltung des Abgeordnetenhauses gegenüber dem Senat zur Berücksichtigung bei dessen europapolitischen Entscheidungen deutlich zu machen.


Hinsichtlich der Zuständigkeit für Medienpolitik liegt der Schwerpunkt der Ausschussarbeit bei der Beratung der Rundfunkstaatsverträge und der Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere der Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg. Daneben befasst sich der Ausschuss mit der Förderung der Vielfalt des Film- und Hörfunkangebots in Zusammenarbeit mit der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie der Förderung der Musik- und Clubkultur in Zusammenarbeit mit dem Musicboard Berlin.


Zu den Besonderheiten des Ausschusses gehört, dass er in Bundes- und Europaangelegen-heiten nach § 21 Abs. 3 Satz 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses über ein eigenes Initiativrecht gegenüber dem Plenum des Abgeordnetenhauses verfügt.