Zweiter
Bericht über Gender Mainstreaming
(einschließlich Gender Budgeting) in der
Berliner
Politik und Verwaltung
(Pilotphase April 2003 bis
März 2004)
Inhalt
Einleitung ………….........………………………………………………..….... 5
Gender Mainstreaming in Berlin
– Umsetzungsstrategie und Ziele ............ 7
Teil I: Gender Budgeting (Geschlechtergerechte
Haushaltspolitik) …........... 10
1. Vorbemerkungen ………………………………………………….... 10
2. Beschluss des
Abgeordnetenhauses „Finanzpolitische
Instrumente des Gender
Mainstreaming“ vom 27. Juni 2002
sowie zum
Doppel-Haushalt 2004/2005 vom 18. März 2004
........... 12
3. Gender Budget in der
Berliner Landeskommission GM
......…….. 13
4. Arbeitsgruppe Gender
Budget ……………………………..………. 14
5. Gender Budgeting in
den Pilotverwaltungen
………….................... 17
Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg
…………………………...…….. 20
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf
…………………………….....…… 23
Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen
………….....….. 25
6. Zusammenfassung
..............................................................…............. 27
7.
Empfehlungen für die landesweite Ausdehnung von Gender-
Budgeting ab Herbst 2004 ….............................................................. 30
Teil II: Gender Mainstreaming ……………................…………………… 34
1. Erprobung von Gender
Mainstreaming in Pilotprojekten
........... 34
1.1 Pilotprojekte in den Senats- und
Bezirksverwaltungen
....................... 35
Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen
…………......... 35
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
………………...…….......... 38
Senatsverwaltung für
Justiz ……………………………………........ 42
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und
Verbraucherschutz ……………………………………...................... 46
Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg
……………………..…......….. 52
Bezirksamt Lichtenberg …………………………………………........ 56
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf
………………………………......... 60
Bezirksamt Mitte …………………………………………………...... 65
Bezirksamt Neukölln …………………………………………........... 68
Bezirksamt Pankow .…………………………………………............ 71
Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg
……………………………........ 77
Bezirksamt
Treptow-Köpenick …………………………………....... 80
1.2 Zusammenfassung
...............................………………………............. 81
Externe Gender- und Organisationsberatung …………................ 86
2.1
Gender
Mainstreaming als Projekt der Verwaltungs-
modernisierung
(Neuordungsagenda 2006)
…………....................... 86
2.2
Evaluationsberichte
der externen Organisations-
beratungsfirmen
.................................................................................. 87
2.3 Zusammenfassung
................................……………...…………..…... 91
2.4 Weitere externe Unterstützung der Implementierung von
Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting in 2004 und 2005 ........... 92
3. Lenkungs- und Steuerungsgremien ...........…………………...…. 94
3.1 Gender
Mainstreaming Geschäftsstelle
…………………………… 94
3.2 Landeskommission
Gender Mainstreaming ………………………. 96
3.3 Bezirkliches Steuerungsgremium ………………………………...... 98
4.
Herstellung von Genderkompetenz durch Fort- und
Weiterbildung
...................……………………………...................... 100
4.1
Gender Mainstreaming als
Leitungsaufgabe und Top-Down-
Prozess (Auswertung der
Veranstaltungen am IVM)
…...…......... 100
4.2
Generelle Anforderungen
an Fort- und Weiterbildungskonzepte
im Bereich Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting
………...... 102
4.3
Fachliche Anforderungen
an Dozentinnen/Dozenten,
die im Bereich Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting
schulen/weiterbilden/qualifizieren
….............................................. 102
5. Geschlechterdifferenzierte Statistiken
und Daten ..................... 103
6.
Öffentlichkeitsarbeit der Geschäftsstelle Gender
Mainstreaming .............................................................................. 107
7.
Empfehlungen für die Umsetzung von Gender Mainstreaming
in
der Hauptphase (2004 bis 2006)
.............................................. 111
Anhang
Literatur (ausgewählte) .............................................................................. 116
Liste der Pilotprojekte
................................................................................ 118
Einleitung
Der Erste Bericht über die
Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Juli
2003 vorgelegt und vom Senat beschlossen. Mit dem nun hier vorgelegten Zweiten
Bericht, den die „Berliner Geschäftsstelle Gender Mainstreaming“ federführend
erarbeitet hat, wird auf den Erstbericht aufgebaut und ein aktualisierter
Gesamtüberblick über Erfahrungen und Ergebnisse der einjährigen Pilotphase[1]
seit April 2003 gegeben. Dabei wird aufgezeigt, dass der Stand der Umsetzung
des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting innerhalb der Berliner Verwaltung gut
vorangekommen ist.
In der Regel
waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder mit der Thematik Gender
Mainstreaming vertraut, noch brachte eine nennenswerte Anzahl von ihnen
Erfahrungen in der Konzeptualisierung, Planung und Durchführung von Projekten
mit. Sie mussten sich in die Perspektive von Gender Mainstreaming neu
einarbeiten und die besonderen Methoden der Projektarbeit erlernen und oft
erstmals anwenden. Für die meisten Mitwirkenden bedeutete die Arbeit in einem
Pilotprojekt eine zusätzliche Arbeitsbelastung, da sie ihre „regulären“
Aufgaben weiterhin zu erledigen hatten. Die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming
und die Landeskommission Gender Mainstreaming möchten an dieser Stelle ausdrücklich
auf die hohe Motivation, die Hartnäckigkeit und die Mühe aller in den Pilotprojekten
Mitwirkenden hinweisen und Dank für ihren Einsatz aussprechen.
Entsprechend
den Empfehlungen des Abgeordnetenhauses wird auch über das erstmalig auf
Landes- und Bezirksebene initiierte Gender Budgeting berichtet. Vorbereitend
für die Haushaltsaufstellung 2006 soll Gender Budgeting auf alle Senats- und
Bezirksverwaltungen ausgedehnt werden. Die anhand repräsentativer Titelgruppen
bzw. Produkte durchgeführten ersten geschlechterdifferenzierten Budgetanalysen
können als strategisch sehr sinnvoll und ergebnisreich bezeichnet werden.
Bietet doch die in ausgewählten Bereichen erhöhte Kostentransparenz jetzt schon
die Grundlage sowohl für weitere Analysen als auch für Steuerungen im Sinne
einer geschlechtergerechteren Budgetpolitik.
Gleichwohl wird deutlich, dass die Prozesse insgesamt sehr
unterschiedlich und diskontinuierlich verlaufen sind. Der jetzige (virtuelle)
Zielerreichungsgrad ist zunächst nur als eine wichtige Vorstufe zur Herstellung
von mehr Geschlechtergerechtigkeit zu kennzeichnen. Nach den aktuellen Berliner
Erfahrungen ist erneut festzustellen, dass eine so komplexe Strategie wie die
des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting (selbst bei relativ guten politischen
und konzeptionellen Rahmenbedingungen) nicht kurzfristig zu realisieren ist.
Soll sie dauerhaft und nachhaltig etabliert werden – und zwar sowohl als
Organisationsentwicklungs- und Veränderungs- als auch als Wissens- und
Kommunikationsprozess – , so kann es sich hierbei um ein nur langfristig zu erreichendes
Ziel handeln.
Damit dennoch viele Zwischenziele möglichst frühzeitig erreicht
werden, bedarf es in der Berliner Verwaltung zukünftig einer noch vehementeren
und sichtbareren Unterstützung durch die politische und administrative
Führungsebene. Moderne Managementmethoden (wie beispielsweise das
Projektmanagement oder Zielvereinbarungen), welche jeweils Aufschluss über den
Grad der Zielerreichung geben, sollten stärker eingesetzt werden. Eine strikte
Ergebniskontrolle – verbunden mit einem modernen Gender Controlling – schafft
die notwendige Basis, um den Nutzen des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting
für Kundinnen und Kunden der Verwaltung (Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und
Bürgerinnen/Bürger) zu erhöhen.
Soll die
Berliner Verwaltungs- und Politikkultur tatsächlich im Sinne des Gender
Mainstreaming modernisiert werden, dann tut mehr Wandel not. Dann muss auch das
Sprechen über Geschlechtergerechtigkeit nach innen (Verwaltung) und außen
(Gesellschaft) modernisiert werden. Gender Mainstreaming als ein Synonym für
Geschlechtergerechtigkeit (auch in finanz- und haushaltspolitischer Hinsicht)
muss bei wichtigen politischen und administrativen Entscheidungen für Bürgerinnen
und Bürger sprachlich und inhaltlich deutlich sichtbar werden. Die Qualität von
Senatsvorlagen voranzubringen und Gender Mainstraiming schrittweise in
Routineverfahren zu integrieren (gegenderte Senatsvorlagen), spielt in diesem Zusammenhang
eine zentrale Rolle.
Im Mittelpunkt aller weiteren Interventionen muss zudem die
Sensibilisierung und Qualifizierung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
für die gesellschaftlich hergestellten Geschlechterverhältnisse stehen. Denn
erst eine auf Gender-Wissen aufbauende (fundierte) Genderkompetenz bildet eine
weitere Voraussetzung dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre
jeweiligen Dienstleistungen nutzerinnen- und nutzerorientiert optimieren
können. Deshalb ist es auch wichtig, die externe Organisations- und
Genderberatung zu intensivieren. In der jetzt anstehenden zweijährigen Hauptphase
wird nicht nur eine Vielzahl an Verwaltungen hinzukommen, sondern die
begonnenen Gender Mainstreaming/Gender Budgeting Prozesse in den bisher
beteiligten Pilotverwaltungen müssen gefestigt und qualifiziert fortgesetzt werden.
Es sollte
ein übereinstimmendes Ziel sein, dass sich die zweite Phase der Umsetzung auf
die nunmehr konkreter vorhandenen Erkenntnisse stützt und in quantitativer und
qualitativer Hinsicht eine noch größere Priorität erhält. Die Strategie und der
Prozess des Gender Mainstreaming muss den Mainstream der Verwaltung erreichen,
darf sich nicht auf „Inseln“ oder Papier (gegendertes Berichtswesen) oder
selektive Behandlung des Themas beschränken, sondern muss die allgemeinen
Fachabteilungen/LuV’s[2]/Ämter
etc. auf allen Hierarchiestufen und Arbeitsfeldern erreichen und
professionalisieren. Die Verankerung von Gender Mainstreaming im
Mitzeichnungsverfahren sowie in allen Senatsbeschlüssen (Gender-Check als
Routineverfahren) muss mit Beginn der Hauptphase ressortübergreifend vorbereitet
werden.
Der hier vorliegende Zweite Bericht soll
die Praxis und auch die Diskussion über Gender Mainstreaming/Gender Budgeting
weiter voranbringen und ist so aufgebaut, dass wesentliche Handlungsfelder
jeweils in einem Kapitel gesondert behandelt werden. Der Bericht umfasst zwei
große Teile: Gender Budgeting und Gender Mainstreaming. Beide Teile schließen
jeweils getrennt ab mit einem Em-pfehlungsteil für die weitere Ausdehnung bzw.
Umsetzung von Gender Budgeting/ Gender Mainstreaming in der zweijährigen
Hauptphase.
Gender Mainstreaming in Berlin – Umsetzungsstrategie
und Ziele
Die Berliner
Umsetzungsstrategie sieht vor, Gender Mainstreaming/Gender Budgeting als
Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozess schrittweise, d.h. innerhalb
von drei Phasen zu organisieren. Diese sind:
§
Zunächst eine einjährige
Pilotphase. In ausgewählten Verwaltungsbereichen wird Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting auf Senats- und Bezirksebene exemplarisch
erprobt (Stufe I ab April bzw. Herbst 2003). Danach wird die Pilotphase ausgewertet
und eine politische Entscheidung über die weitere Implementierung getroffen.
§
Anschließend eine
zweijährige Hauptphase unter Einbeziehung aller Senats- und
Bezirksverwaltungen. Gender Mainstreaming soll in repräsentativen und relevanten
Organisationsbereichen (Abteilungen/LuV’s/Referate) umgesetzt werden. Gleichzeitig
wird Gender Budgeting auf Senatsebene anhand der Haupttitelgruppen 6 und 8 und
auf Bezirksebene anhand ausgewählter Produkte flächendeckend eingeführt (Stufe
II ab Herbst 2004). Anhand der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen wird
politisch erneut über das weitere Umsetzungsverfahren entschieden.
§
Die flächendeckende
Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting (Stufe III)
als langfristiger Organisationsent-wicklungs- und Veränderungsprozess beginnt
im Herbst 2006. Dieser Prozess ist kontinuierlich zu koordinieren und durch ein
ausdifferenziertes systematisches Gender-Controlling nachhaltig (d.h. qualitätsorientiert,
bürgerinnen- und bürgerorientiert und dauerhaft) im Sinne der Verwaltungsreform
abzusichern.
Einhergehend mit der zunächst exemplarischen
Einführung von Gender Main-streaming/Gender Budgeting hatte die Gender
Mainstreaming Geschäftsstelle ergebnisorientierte Ziele definiert, um nach
Abschluss der Pilotphase anhand nachvollziehbarer Kriterien eine
aussagekräftige Bewertung über den Umsetzungsstand vornehmen zu können. Da
Gender Mainstreaming/Gender Budgeting bekannterweise nur effektiv eingeführt
und implementiert werden kann, wenn das
Umsetzungskonzept gleichzeitig auch bestimmte strukturelle und
konzeptionelle Kriterien erfüllt, war es naheliegend, die Ziele auf die
Realisierung qualitativer Standards zu fokussieren:
1.
Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting als Top-Down-Strategie institutionalisieren
2.
Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting exemplarisch erproben (Pilotprojekte)
3.
Gender
Mainstreaming erfolgreich durch den Einsatz spezifischer
Verfahren (Instrumente) umsetzen:
Bildungsinstrumente
o
Sensibilisierung,
Motivierung und Herstellung von Gender-Kompetenz durch Weiterbildung für
oberste Führungskräfte und politisch Verantwortliche (Senatsberatung; Beratung
der Staatssekretärinnen/Staats-sekretäre; eintägige Schulungen für oberste
Führungskräfte (Abteilungs-/LuV- und Referatsleitungen; Bürgermeisterinnen/Bürgermeister,
Stadträtinnen/Stadträte) am Institut für Verwaltungsmanagement bzw. innerhalb
hausinterner Schulungen
o
Externe Gender- und
Organisationsberatung für Pilotverwaltungen (für Pilotprojekte vor Ort)
o
Allgemeine Infoveranstaltungen
zu Gender Mainstreaming durch die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming
o
Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting Informationsservice der Berliner Geschäftsstelle Gender Mainstreaming (Internetseiten:
www.berlin.de/gendermainstreaming)
Analytische Instrumente
o
Schrittweise
geschlechterdifferenzierte Statistiken und Datenerhe-bungen in der Berliner
Verwaltung einführen bzw. qualifizieren (vorbereitet durch eine verwaltungsübergreifende
Arbeitsgruppe)
o
Fragebogenerhebung zum
Ist-Stand geschlechterdifferenzierter Daten und erkannten Handlungsbedarfen in
den Pilotverwaltungen durchführen und auswerten
o
Erprobte Methoden für
ergebnisorientiertes Gender Mainstreaming einführen (3-R-Methode, 6-Schritte
Methode u.a.)
o
Gender Budget Analyse
(Nutzenanalyse) anhand von Pilotprojekten einführen und Strategie für flächendeckende
Einführung entwickeln
o
Kriterienkatalog
entwickeln für Berichtszulieferungen aus den Pilotverwal-tungen
o
Leitfäden/Checklisten/Standardtabellen
zur Verfügung stellen
o
Steuerung, fachliche
Begleitung und Auswertung der Prozesse: Jährliche Berichterstattung
(Abgeordnetenhaus) über Gender Mainstreaming/Gender Budgeting organisieren und
federführend erstellen (Controlling)
Konsultationsinstrumente
o
Geschäftsstelle Gender
Mainstreaming als ministerielle Schnittstelle, Koordinations-, Informations-
und Servicestelle einrichten und aufbauen
o
Steuerungs- und
Lenkungsgremien initiieren und ergebnisorientiert begleiten (Landeskommission,
Bezirkliches Steuerungsgremium, Arbeitsgruppe „Gender Budget“, Arbeitsgruppe
„Geschlechterdifferenzierte Statistik und Datenerhe-bung“; ressortinterne
Lenkungsgremien)
o
Genderbeauftragte
benennen (paritätisch nach Geschlecht und bevorzugt oberste Führungskräfte)
o
Vernetzungs- und
Kooperationsstrukturen aufbauen und Prozesse transparent gestalten
In der folgenden Grafik (S.9) wird dargestellt,
inwieweit die mit dem Berliner Umsetzungskonzept korrespondierenden Ziele
innerhalb der Pilotphase realisiert wurden und welche Kooperationsstrukturen
dabei entstanden sind.
Abbildung 1: Strukturen der Implementierung
Teil I: Gender
Budgeting (Geschlechtergerechte Haushalts-politik)
1. Vorbemerkung
Öffentliche Haushalte als demokratische
Steuerungsinstrumente stehen zunehmend im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dies
gewinnt insbesondere in Zeiten leerer Kassen und der Einsparung beziehungsweise
Umverteilung finanzieller Ressourcen an Bedeutung. Die Geschichte der Gender
Budgets dokumentiert die zunehmende Erkenntnis, dass öffentliche Haushalte nur
scheinbar geschlechtsneutral und die unterschiedlichen Lebensbedingungen und
-chancen von Männern und Frauen mit wirtschafts- und sozialpolitischen
Entscheidungen eng verknüpft sind. Gender Budgeting gilt als neues und wirkungsvolles
Konzept, um Geschlechtergerechtigkeit auch über eine veränderte Haushalts- und
Finanzpolitik herzustellen. Sollen wirtschaftliche und gesellschaftliche Zielsetzungen
der Haushaltspolitik wirkungsvoll umgesetzt werden, bedarf es der Berücksichtigung[3]
von Geschlechterverhältnissen, d.h. der systematischen Implementierung von
Gender Budgets. Vorteile, positive Effekte und Nutzen lassen sich bereits auf
den ersten Blick wie folgt beschreiben: 1. Gender Budgeting schafft geschlechterdifferenzierte
Kostentransparenz. 2. Die Haushaltsplanung wird zielgerichteter. 3. Die
Geschlechtergerechtigkeit wird erhöht. 4. Dadurch können Folgekosten vermieden
werden (denn Geschlechterungleichheit ist ökonomisch ineffizient). 5. Die
Situation von Familien verbessert sich beispielsweise durch veränderte
Rahmenbedingungen für Kindererziehung und Bildung durch Ganztagsschulen.
Für das auf die Budget-Politik fokussierte
Gender Mainstreaming gibt es sowohl auf internationaler wie auch nationaler
Ebene rechtliche und politische Anknüpfungspunkte. Zu nennen wäre auf UN-Ebene
u.a. die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995, auf der die Überprüfung des
Steuersystems und die Erarbeitung von makro- und mikroökonomischen Politiken
aus einer Geschlechterperspektive gefordert wurden. Im Amsterdamer Vertrag von
1999 haben sich die Mitgliedstaaten der EU zu Gender Mainstreaming auf allen
Ebenen und in allen Bereichen verpflichtet. Auf Bundesebene sind nach der
Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) vom Juli 2000 alle Ressorts der
Bundesregierung aufgefordert, den Gender Mainstreaming Ansatz bei allen
politischen, normativen und verwaltenden Maßnahmen zu berücksichtigen.
Verschiedene Bundesländer haben die Vergabe öffentlicher Aufträge unter
bestimmten Bedingungen an die Förderung von Frauen gebunden.
Ihren expliziten Niederschlag finden
Gender Budgeting Ansätze inzwischen in der Gleichstellungspolitik verschiedener
europäischer und außereuropäischer Länder: u.a. Schweiz, Österreich,
Großbritannien, Australien, Südafrika, Brasilien[4].
Im Europäischen Parlament in Brüssel fand im Januar 2003 eine öffentliche
Anhörung zu „Gender Budgeting – Geschlechterperspektive in den öffentlichen
Haushalten“ statt, in der es auch um weitere Schritte und Empfehlungen an die
EU-Mitgliedstaaten ging. Und die für den Haushalt der Europäischen Kommission
zuständige Kommissarin kündigte in der Plenardebatte zum Haushalt 2004 an:
„(...) Unter Gender Budgeting ist
allerdings ein umfassenderer Ansatz zu verstehen, nämlich das gesamte Budget
darauf zu prüfen, ob es Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen abbaut oder
verstärkt. Die Kommission hat zugesagt, in dieser Analyse weitere Schritte zu
gehen“(vgl. Plenardebatte Europäisches Parlament, 23. September 2003).
In der Schweiz wird seit den 90er Jahren
versucht, geschlechtsspezifische Budgetanalysen auf Bundes, Kantons und
Gemeindeebene zu verankern. So wurde bereits 1996 unter dem Titel „An Frauen sparen?“ eine Untersuchung zu
den Auswirkungen der Sparpolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden vorgelegt[5].
Diese Budgetanalyse zeigte auf den verschiedenen Ebenen der Verteilung
öffentlicher Gelder ein großes Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern.
Inzwischen sind in der Schweiz zahlreiche weitere Aktivitäten entwickelt
worden. So wurde beispielsweise im Kanton Basel anhand einer
geschlechterdifferenzierten Budget-Inzidenzanalyse untersucht, wie sich die
Ausgaben des Kantons Basel-Stadt auf die Einwohnerinnen und Einwohner verteilen.
Primär wurde also untersucht, gibt der Kanton mehr für Männer oder Frauen, für
Alte oder Junge aus? Sind Frauen und Männer gleichermaßen von Sparmaßnahmen
betroffen? Zahlen, Analysen und Fakten hierzu liefert eine einzigartige Studie,
deren Kernstück die durchgehende, „auf Basler
Statistiken beruhende Inzidenzanalyse sämtlicher Staatsausgaben aus dem Jahre
2000 nach den Kriterien Geschlecht, Alter und Nationalität“ bildet. Mit der
in Basel entwickelten Methode der geschlechterdifferenzierten Budgetanalyse
wird die Transparenz der Verteilung staatlicher Mittel erheblich verbessert. Aufschlussreich
wäre es, so die Herausgeberinnen,
„die Zahlenanalysen in Zukunft
fortzuschreiben und festzustellen, wie sich eine bestimmte Ausgabe, verglichen
mit dem Durchschnitt, verändert oder welche Änderungen im Ablauf mehrerer Jahre
sichtbar werden. Aussagekräftig sind auch Veränderungen zwischen Spar- und
Aufbauperioden. Solche Vergleiche ergeben richtungsweisende Aussagen zur
Finanzpolitik eines Gemeinwesens“ (Pfeifer/Madörin/Felten von/Schwen-dener
2003: 6).
Volkswirtschaftlich und unternehmerisch interessant
ist eine Studie der Stadt Zürich. Sie hat belegt, dass der volkswirtschaftliche
Nutzen einer umfassenden Kinderbetreuung die Kosten erheblich übersteigt, u.a.
weil aufgrund der Erwerbstätigkeit beider Eltern das Familieneinkommen steige
und damit auch die Kaufkraft. Gleichzeitig könne mehr in die Sozialversicherung
einbezahlt werden, wenn beide Eltern bzw. Frauen und Männer sich jeweils eine
eigene Altersversorgung aufbauten. Die völlig anderen Arbeitsmarktbedingungen
in Berlin erlauben jedoch nur eine sehr eingeschränkte Übertragbarkeit dieser
Ergebnisse auf Berlin.
Auch in
Deutschland gibt es mittlerweile unterschiedliche offizielle Initiativen sowie
konkrete politische Aktivitäten zur Einführung und Umsetzung geschlechter-differenzierter
Budget Analysen[6]. Gleichwohl
mangelt es nach wie vor an praxisnahen Beispielen, anhand derer die diffusen
methodischen, inhaltlichen und strategischen Anforderungen bei der Einführung
von Gender Budgets präzisiert, verglichen und erlernt werden könnten.
Auf der
Landesebene sind in diesem Zusammenhang auf verschiedene Ansätze in NRW
hinzuweisen. Dort wurde eine grobe geschlechterdifferenzierte Bewertung des
Landeshaushalts NRW vorgenommen; diese führte zu dem Ergebnis, dass ca. 55 %
der Ausgaben des Landes (überwiegend ohne Ausgaben für Personal) Männern dienen
oder von ihnen verursacht werden[7].
Auch auf
kommunaler Ebene in Deutschland gibt es einzelne Beispiele für Gender Budget
Aktivitäten. München beispielsweise hat erste Handlungsansätze auf dem Weg zu
einem geschlechtergerechten Haushalt vorgeschlagen und insbesondere bezüglich
der kommunalen Haushaltsplanung für 2003 geschlechterdifferenzierte Prüfungen
einzelner Einsparvorschläge durchgeführt (Erbe 2003).
Berlin hat
innerhalb der in Deutschland verfolgten Aktivitäten zu Gender Budget einen
besonderen Weg eingeschlagen. Hier ist zunächst die Rolle der „Berliner Initiative
für einen geschlechtergerechten Haushalt“ zu erwähnen, deren Lobbyarbeit in Verbindung
mit dem Engagement vor allem der Frauenarbeitskreise in den Parteien dazu
geführt hat, dass Gender Budgeting Bestandteil der Koalitionsvereinbarung für
die Legislaturperiode 2001-2006 wurde. Die explizite Aufnahme des Gender Budget
in die Berliner Koalitionsvereinbarung kann als ein echtes politisches Novum in
Deutschland bezeichnet werden.
Entsprechende
Beschlüsse des Berliner Abgeordnetenhauses waren dann die Voraussetzung für den
politisch eindeutig dokumentierten Willen, dass in der Berliner Landesverwaltung
praxisnahe Vorbereitungen zur konkreten Durchführung von Gender Budgets
getroffen und organisiert werden müssen. Gleichwohl – Gender Budgeting Initiativen
sind auch auf der bezirklichen Ebene angeregt worden. Beispielsweise hat die
BVV[8]
in Charlottenburg-Wilmersdorf am 23.1.2003 beschlossen, eine geschlechtergerechte
Analyse des Bezirkshaushalts zur Vorbereitung einer nachfolgenden Haushaltsaufstellung
durchzuführen. Ähnliche BVV-Beschlüsse wurden zudem in Pankow, Lichtenberg
sowie Marzahn-Hellersdorf und schließlich in ausdifferenzierterer Form auch in
Tempelhof-Schöneberg gefasst. Die Umsetzung ist allerdings teilweise noch offen.
Die
folgenden Darstellungen sollen deutlich machen, wie Gender Budgeting in Berlin
auf der operationalen Ebene strategisch und methodisch organisiert wird und
welche Ergebnisse inzwischen vorliegen. Dabei nehmen die Arbeit der Berliner
Landeskommission und die der Arbeitsgruppe Gender Budget sowie die Erfahrungen
der vier Pilotverwaltungen besonderen Raum ein. Zum besseren Verständnis der
Entwicklung wird zunächst jedoch zusammenfassend auf die wichtigsten
haushaltspolitischen Beschlüsse zum Gender Budget eingegangen.
2. Beschluss
des Abgeordnetenhauses „Finanzpolitische Instrumente des Gender Mainstreaming“
vom 27. Juni 2002 (Drs. Nrn. 15/415, 15/1503) sowie Auflagenbeschluss (Drs.
15/2551) zum Doppel-Haushalt 2004/2005 vom 18. März 2004
Angelehnt an die weiter oben formulierten Ziele und
Effekte einer geschlechter-gerechten Haushaltspolitik hat das Berliner
Abgeordnetenhaus im Juni 2002 mit Beschluss über „Finanzpolitische Instrumente
des Gender Mainstreaming (Gender Budget)“ den Senat aufgefordert,
„(…) in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Vorlage der Haushaltspläne künftig die Gesamtbreite der jeweiligen Haushaltsansätze Gegenstand einer gendersensiblen Analyse und Berichterstattung gegenüber dem Hauptausschuss wird. Die Implementierung dieses Gender Budget Ansatzes verlangt ein stufenweises Vorgehen. Die Senatsverwaltungen werden deswegen beauftragt, Pilotbereiche von fachlicher und finanzieller Relevanz zu definieren, in denen die gendersensible Betrachtung der veranschlagten bzw. verausgabten Haushaltsmittel in einem ersten Schritt umgesetzt wird (…)“.
Der Beschluss beinhaltet auch die Berichterstattung
darüber, wie entsprechende Kompetenzen in die Steuerung und Koordinierung des
Gender Mainstreaming Prozesses einbezogen werden können bzw. ob eine
senatsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wird.
Von
Bedeutung[9]
ist eine weitere (aktuelle) parlamentarische Aktivität, wonach der Ausschuss
für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen am 28.1. 2004 dem Hauptausschuss
empfahl, zukünftig die Berichte zur geschlechtergerechten Haushaltsaufstellung
unter Beachtung folgender Kriterien bzw. Fragen zu verfassen:
· „mit welchen Maßnahmen der Frauenförderung, des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting bestehende Ungleichheiten von Männern und Frauen ausgeglichen werden
·
mit welchen Anteilen Frauen und Männer an
Haushaltsmitteln (titelscharf)
partizipieren
· mit welchen Maßnahmen, Vorgaben oder Bemühungen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern gewährleistet oder angestrebt wird, wenn keine titelscharfe Aufteilung möglich ist
· welche Veränderungen sich in der Haushaltsplanaufstellung im Vergleich mit den Vorjahren ergeben und
· ob und wie die von der AG Gender Budget entwickelten Kriterien und Voraussetzungen berücksichtigt wurden“
Dieser Empfehlung hat das Abgeordnetenhaus von Berlin
am 18. März 2004 in seinen Auflagenbeschlüssen zum Doppelhaushalt 2004/2005
Rechnung getragen (Drs. Nr 15/2551II.A.15 )[10]
und den Senatsverwaltungen zur Auflage gemacht. In diesem Auflagenbeschluss
werden verschiedene (frühere) haushalts- und genderpolitisch relevante Berichte
zusammengeführt und betreffen alle Senatsverwaltungen.
3. Gender
Budget in der Berliner Landeskommission GM[11]
Gemäß der politischen Vorgabe (s.o.) hat sich die
Landeskommission bereits in ihrer konstituierenden Sitzung am 22. Mai 2003
entschieden, dem Themenkomplex Gender Budget hohe Priorität einzuräumen. Die
praktische Einführung und Umsetzung von Gender Budget sollte durch eine
ressort- und verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der
Senatsverwaltung für Finanzen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Gender
Mainstreaming konzeptionell vorbereitet und organisiert werden. Die
Arbeitsgruppe Gender Budget wurde explizit beauftragt, ein entsprechendes Konzept
bzw. eine praxisnahe Umsetzungsstrategie zu entwickeln und der Landeskommission
gegenüber regelmäßig zu berichten.
Die
Mitglieder der Landeskommission haben sich während ihrer ersten regulären
Sitzung am 25. September 2003 im Rahmen eines Vortrags durch eine externe
Expertin (NGO-Bereich[12])
über Erfahrungs- und Handlungsansätze zu Gender Budgeting informieren lassen.
Dabei stellte sich heraus, dass Berlin sich bei der Durchführung von Gender
Budgets zwar an einschlägigen, in der Fachliteratur immer wieder dargestellten
Analysemethoden und Kriterien orientieren kann (vgl. Frey 2003). In keinem der
anderen Bundesländer sind jedoch tatsächliche Ansätze sichtbar geworden, aus
denen die Berliner Landesverwaltung einen Nutzen ziehen könnte. Es existieren
schlicht und einfach keine praktischen Vorarbeiten bezüglich eines zu gendernden
Landeshaushaltes – z. B auf der Ebene der Haushaltspläne bzw. der Einzelpläne
der Ressorts.
Auf der
gleichen Sitzung legte die AG Gender Budget erste Zwischenergebnisse (s.w.u.)
über eine Gender Budgeting Einführungsstrategie vor. Die Landeskommission
hat diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss gefasst (s.w.u.). Einen weiteren
fasste sie, nachdem die AG Gender Budget zur Sitzung der Landeskommission im Februar
2004 und auf der Basis erster Erfahrungen in den vier Pilotverwaltungen eine weiterentwickelte
Einführungsstrategie vorgelegt hatte. Diese beinhaltet, dass ab 2004 zur
Vorbereitung der Haushaltsaufstellung 2006 alle Senatsver-waltungen
anhand repräsentativer Titelgruppen und alle Bezirksverwaltungen anhand gender-
und finanzrelevanter Produkte Gender Budgeting (im ersten Schritt zunächst
jedoch nur als sogenannte geschlechterdifferenzierte Nutzenanalyse)
durchführen (s. w. u. zu den Arbeitsergebnissen der AG Gender Budget).
Gegenüber der „ursprünglichen“ Einführungsstrategie sollte die Pilotphase
nunmehr also ausgedehnt werden auf alle Senats- und Bezirksverwaltungen, sodass
einzelne Instrumente der geschlechts-spezifischen Budgetanalyse dann
flächendeckend implementiert werden und die erzielten Erkenntnisse in die
nächste Haushaltsaufstellung qualifiziert einfließen könnten.
4. Arbeitsgruppe
Gender Budget
Die Mitglieder repräsentieren folgende Verwaltungs-
und Politikbereiche:
Abbildung
2: Zusammensetzung der AG Gender Budget
Auftrag und Ziel der Arbeitsgruppe lautet, bis zur
Haushaltsaufstellung 2006 erste verallgemeinerbare Informationen (Daten,
Kriterien, Instrumente) über eine gendersensible Analyse und Berichterstattung
des Haushalts des Landes Berlin zur Verfügung stellen zu können.
Die AG hat
bisher zwölfmal getagt. Bis auf wenige Abweichungen haben die beteiligten Häuser
feste Vertreter und Vertreterinnen in die Sitzungen der AG entsandt. Dazu
gehören auch leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Haushaltsbereiche
und der Fachabteilungen. Die dem NGO-Bereich zuzuordnende „Initiative für eine
geschlechtergerechte Haushaltsführung in Berlin“ war von Anfang an explizit
eingebunden. Im Rahmen der AG Gender Budget beobachtet sie die Prozesse; gibt
praktische Anregungen, wie etwa Dialoge mit Bevölkerungsgruppen herzustellen
wären, um Männer und Frauen an der Prioritätensetzung bei der Vergabe öffentlicher
Mittel teilhaben zu lassen; sie informiert auch über den Stand internationaler
Gender Budget Aktivitäten, die z.T. von internationalen Frauennetzwerken
initiiert wurden und inzwischen in zahlreichen staatlichen Kontexten
erfolgreich durchgeführt werden.
Insgesamt kann
festgestellt werden, dass sich die AG in ihrer ressort- und verwaltungsübergreifenden
Zusammensetzung und Arbeitsweise als effektiv erwiesen hat. Die Zusammenarbeit
der beteiligten Verwaltungen war kooperativ, ziel- und ergebnisorientiert; die
Arbeitsteilung zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Gender
Mainstreaming Geschäftsstelle hat sich bewährt. Der Vorsitz der Arbeitsgruppe
unter dem für Finanzen zuständigen Fachressort ist als effektiv zu bewerten; er
hat zur höheren Akzeptanz bei der praktischen Einführung der
gender-orientierten Budget Analyse in der Berliner Verwaltung geführt. Aufgabe
der Senatsverwaltung für Finanzen hierbei ist in erster Linie die
Sicherstellung der technischen Umsetzung des Prozesses durch die Ressorts im
Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung. Die Gender Mainstreaming
Geschäftsstelle hingegen begleitet die Einführung und Umsetzung inhaltlich und
organisatorisch.
Erste Arbeitsergebnisse der AG Gender Budget
Die
im September 2003 von der AG vorgelegte Gender Budgeting Einführungs-strategie
sah vor, dass Vewaltungen benannt werden, die in einem ersten Schritt relevante
Haushaltstitel und Produkte unter Gender Budget Gesichtspunkten definieren.
Sukzessive sollten zu den zunächst mitwirkenden vier Verwaltungen weitere auf Senats-
und Bezirksebene hinzukommen.
Das
vorgeschlagene Vorgehen war stark praxisorientiert und sollte insofern zunächst
nur eine geschlechtersensible
Nutzenanalyse anhand ausgewählter Haushaltstitel und Produkte beinhalten.
Dabei werden die geschlechtsspezifischen Anteile etwa einer primär
personenbezogenen Fördermaßnahme, Beratung oder Unterbringung oder jene von
Nutzerinnen und Nutzern öffentlicher Einrichtungen quantifiziert und die geschlechtsspezifische
(finanzielle) Ressourcenverteilung dargestellt. Dieses Verfahren ist nur eines der in der Fachliteratur
immer wieder beschriebenen und empfohlenen Beispiele für geschlechtsspezifische
Haushaltsanalysen. Weitere sind:
§ Geschlechterbewusste Wertung politischer Strategien
§ Geschlechterdifferenzierte NutzerInnen-Abfrage und Analyse der Prioritätensetzung von Frauen und Männern
§
Geschlechterdifferenzierte
Analyse des Steueraufkommens (und sonstiger Einnahmen)
§ Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Analyse des Einflusses öffentlicher Haushalte auf Zeitnutzung
§ Geschlechtersensibler Ansatz einer mittelfristigen Finanzplanung
§ Geschlechtersensibler Haushaltsentwurf
Die von der AG getroffene Entscheidung einer
geschlechtersensiblen Nutzenanalyse ausgewählter Haushaltsansätze bzw. Produkte
ist ein erster – pragmatischer – Schritt. Weitere Analyseschritte, vor allem
aber auch qualitative Bewertungen der jeweiligen Ergebnisse, Erklärungsansätze
für ggf. ungleiche geschlechtsspezifische Verteilungsergebnisse und Schlussfolgerungen
für haushalts- bzw. geschlechtergerechte Veränderungen müssen folgen. Grundlage
und zentrale Voraussetzung für die Analyse ist allerdings die Erhebung und laufende
Aktualisierung geschlechts-spezifisch aufbereiteter Daten in allen relevanten
Verwaltungsfeldern.
Mittlerweile werden – gemäß der von der AG Gender Budget im
September 2003 vorgelegten und anschließend von der LaKo beschlossenen Einführungs-strategie
– in vier Verwaltungen Gender Budgets als Nutzenanalyse durchgeführt (s. u.). Über
die jeweiligen Erfahrungen und Prozesse ist in der Arbeitsgruppe regelmäßig
diskutiert worden. Im Vorgrund stand dabei u.a. die Übertragbarkeit von
Kriterien für die Auswahl bestimmter Produkte oder Förderprogramme, anhand
derer eine Gender Budget Analyse durchgeführt werden sollte. Einschränkungen
und Probleme traten in den Verwaltungen vor allem dann auf, wenn
geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten nicht oder nur sehr unzureichend
verfügbar waren. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich zudem mit den
unterschiedlichen Prozessen, die bei der Einführung von Gender Budget in den
Verwaltungen entstanden waren. Dabei war im Laufe der Arbeit der AG zu konstatieren,
dass Qualität und Stand der jeweiligen Realisierung von Gender Budget in den Pilotverwaltungen
ganz entscheidend davon abhängig war, ob effektive Arbeitsstrukturen aufgebaut
werden konnten und sich sowohl die politisch als auch die fachlich primär
verantwortlichen Führungskräfte verbindlich in den Gender Budget Prozess eingebracht
haben.
Von großer Bedeutung ist die von der AG konkretisierte, d.h.
erweiterte Gender Budget Einführungsstrategie für die Berliner Verwaltung.
Diese wurde der Landeskommission zu ihrer Sitzung im Februar 2004 präsentiert
und ist anschließend beschlossen worden. Strategisch ist nunmehr und abweichend
von dem zuvor favorisierten Verfahren (s.o.) intendiert, das weitere
Umsetzungsverfahren auf alle Senats-
und Bezirksverwaltungen ab Sommer 2004 auszudehnen. Die Bezirksverwaltungen
sollen im Rahmen der produktorientierten Herangehensweise Produkte (die Summe
aller Produktbudgets soll ca. 8-10% des Produktsummenbudgets umfassen)
untersuchen. Alle Senatsverwaltungen sollen die Titel der Hauptgruppen[13]
6 und 8 ihrer jeweiligen Einzelpläne im Zuge einer kameralen Herangehensweise
gendersensibel analysieren.
Damit einhergehende Fort- und Weiterbildungsbedarfe bei
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanz- und Haushaltsabteilungen müssen
durch ein kompetentes und regelmäßiges Angebot an der Verwaltungsakademie
und/oder durch externe Prozess- und Genderberatungen abgedeckt werden. Darauf
verständigte sich die AG Gender Budget ebenso wie auf praxisorientierte (methodische)
Vorgaben für alle Verwaltungen, die bei einer flächendeckenden Ausdehnung
einbezogen werden. Ohne entsprechende Vorbereitungen, die Nutzen, Methoden und
Ziele des Gender Budget betreffen, werden die involvierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter den häufig noch nicht transparenten (fachlichen und
organisatorischen) Anforderungen kaum gerecht werden können.
Insofern hat die AG Gender Budget
entsprechende Empfehlungen für eine einheitliche und pragmatische Umsetzung
erarbeitet, die in den hier vorgelegten Bericht integriert wurden (s.w.u.). Die
Geschäftsstelle Gender Mainstreaming hat notwendige finanzielle und personelle
Ressourcen zu begründen und konzeptionelle Vorschläge hinsichtlich genereller
und externer Gender- und Organisationsberatung (bevorzugt auch für den Bereich
Gender Budget) zu entwickeln.
5. Gender Budgeting in den Pilotverwaltungen
Auf Grundlage der Einführungsstrategie wurden
Verwaltungen des Landes Berlin gesucht, die bereit waren, sich an der
Pilotphase zum Gender Budgeting zu beteiligen. Drei Bezirksämter und lediglich
eine Senatsverwaltung zeigten Interesse, den Prozess der Einführung des Gender
Budgeting im Land Berlin zu begleiten. An der Pilotphase haben sich beteiligt:
§
Bezirksamt Lichtenberg
§
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf
§
Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg
§
Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Der Prozess der Implementierung des Gender Budgeting
ist für einen Landes-haushalt in Deutschland absolutes Neuland. Bisher wurden
geschlechterdifferenzierte Daten nicht explizit in der Haushaltsplanaufstellung
berücksichtigt. Charakter des Projektes ist es daher, dass nicht auf schon erprobte
Verfahren und Vorgehens-weisen zurückgegriffen werden kann. Vielmehr
konzentriert sich die Arbeit zunächst auf den Aspekt der praktischen
Umsetzbarkeit der Abbildung von geschlechterdifferenzierten Daten. Die
Pilotphase startete damit, dass die drei Bezirkverwaltungen eine produktbezogene
Gender Analyse durchführten. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen hat anhand des kameralen Haushalts bei repräsentativen Titeln der
Hauptgruppen 6 und 8 die geschlechterspezifische Ressourcenverteilung im Sinne
einer Nutzenanalyse untersucht. Für die Berücksichtigung geschlechtssensibler
Informationen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens haben also die
Bezirke und die Senatverwaltungen zwei unterschiedliche Vorgehensweisen
gewählt, die der vorhandenen Logik der Haushaltswirtschaft voll entsprechen.
Den Bezirken stehen auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung und der
weitgehenden Einführung der output-orientierten Budgetierung die Produkte zur
Verfügung. Diese werden bereits weitgehend zu Steuerungszwecken genutzt. Die
Hauptverwaltung orientiert sich an den kameralen Titeln. Somit testen die
Bezirke das Gender Budgeting auf Produktebene und die Hauptverwaltung im kameralen
System. In der Pilotphase hat sich gezeigt, dass schon wenige zusätzliche
Informationen, die mit dem Gender Budgeting einhergehen, zu einer deutlichen Verbesserung
des Informationsgehalts der Haushaltspläne führen können. Um diesen
Erkenntnissen gerecht zu werden und einen vertretbaren Aufwand bei der Aufstellung
des Haushalts bei gleichzeitiger Transparenz Rechnung zu tragen, wird angeregt,
geschlechtersensible Informationen sowohl zu den Produkten der Bezirke als auch
zu den Titeln der Hauptverwaltung als Anhang zum Haushaltsplan zu entwickeln.[14]
Die beteiligten Bezirke haben
entsprechend der unterschiedlichen Beschlusslagen in ihren Leitungsgremien unterschiedliche
Vorgehensweisen gewählt, die im Folgenden beschrieben werden. Schon jetzt ist
darauf hinzuweisen, dass bei der zukünftigen Ausdehnung der Analyse auf alle
Bezirke eine zumindest teilweise Vereinheitlichung der untersuchten Produkte
auf Basis eines einheitlichen Top-down-Ansatzes erfolgen muss.[15]
Bezirksamt
Lichtenberg
Vorbereitung der Gender
Budgeting Prozesse
Eine eingerichtete Steuerungsgruppe „Gender
Mainstreaming“ hat im August 2003 beschlossen, dass sich das Bezirksamt
Lichtenberg an der verwaltungsübergreifen- den Arbeitsgruppe „Gender Budgeting“
beteiligt und mit der geschlechtsspezifischen Budgetanalyse beginnt.[16]
Als Mitglied der Arbeitsgruppe wurde der Leiter des Personal- und Finanzservices
benannt, dem zugleich die Federführung und Koordination der Budgetanalyse
innerhalb des Bezirks übertragen wurde. In der Arbeitsgruppe wurde gemeinsam
mit den für die Produkterstellung verantwortlichen Leitungskräften die Methodik
festgelegt, die vorhandene Datenbasis geprüft bzw. die Möglichkeit und die
Grundlagen der Datenerhebung ermittelt. Die Datenerhebung selbst erfolgte bis
zu einem vorgegebenen Termin durch die jeweiligen mit der Produkterstellung
betrauten Fachbereiche. Die Steuerungsgruppe hatte zunächst dafür votiert, die
geschlechtsspezifische Budgetanalyse sowohl auf Basis kameraler
Haushaltsansätze als auch der Produktbudgets vorzunehmen, ist jedoch bereits
bei der Analyse der geschlechts-spezifischen Verwendungen der im Jahre 2003
vergebenen BVV-Sondermittel zu der Erkenntnis gelangt, dass aussagekräftige und
steuerungsrelevante Daten kaum zu gewinnen sind. Die genderbezogene Analyse der
Produkte erfolgte zunächst ausschließlich als geschlechterdifferenzierte
Nutzenanalyse, um überhaupt einen praxis-orientierten Einstieg in die Thematik
zu finden, die Beteiligten mit dem Ansatz und der Strategie vertraut zu machen
und ggf. erste Erkenntnisse für Handlungsansätze zu finden. Als Ergebnis einigte
sich das Bezirksamt Lichtenberg, die geschlechterdifferenzierte Budgetanalyse
auf folgende Produkte zu erstrecken:
Produktnummer |
Produktbezeichnung
|
Budgetwirksame 2003 € |
Budgetwirksames Produktbudget 2004 € |
75476 |
Entleihung |
1.765.561 |
1.345.000 |
60970 |
Vermittlung
Medienkompetenz |
52.693 |
87.000 |
76843 |
Lehrveranstaltung
VHS |
1.927.677 |
1.306.000 |
77673 78422 |
Bereitstellung
von Sportanlagen Bereitstellung
von Sportanlagen auf
Schulstandorten |
2.006.559 2.124.958 4.131.517 |
1.921.000 1.183.000 3.104.000 |
78387 |
Allgemeine
Kinder und |
4.992.085 |
3.232.000 |
|
Gesamtbudget |
12.869.533 |
9.074.000 |
Maßgebend für die Auswahl der Produkte waren folgende
Aspekte:
·
finanzielle Relevanz
(die Summe aller Produktbudgets sollte mind. 8 v.H. des Produktsummenbudgets
umfassen)
·
bezirkliche
Steuerungsrelevanz (es sollte sich um angebotsgesteuerte Produkte handeln, bei
denen der Bezirk direkt oder indirekt Einfluss nehmen kann auf die Zielgruppen
und die Ergebnisse)
·
die Zielgruppe sollte individualisierbar
sein, um eine aussagekräftige, geschlechterdifferenzierte Nutzen-Analyse
vornehmen zu können.
Durchführung der
geschlechterspezifischen Nutzenanalyse[18]
Für alle Produkte wurde ermittelt, ob die Angebote /
Leistungen vermehrt von Frauen oder Männern genutzt werden sowie die Abbildung,
welche Leistung / Angebote gefragt waren. Zusätzlich wurden die so gewonnenen
Ergebnisse auf das zur Verfügung stehende Budget umgelegt und Prozente
errechnet. Die bezirkliche Steuerungsgruppe hat den Prozess der Datenerhebung
begleitet und terminlich kontrolliert und das vorläufige Auswertungsergebnis
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Produkt- nummer |
Produktbezeichnung
|
Budgetwirksame 2003 € |
Budgetwirksame Produktkosten 2004 € |
Budget- verteilung weiblich |
Budget-verteilung männlich |
75476 |
Entleihung |
1.765.561 |
1.345.000 |
1.050.509 59,5% |
715.052 40,5% |
60970 |
Vermittlung Medien-kompetenz |
52.693 |
87.000 |
44.511.44 51,4%[19] |
42.140.56 48,6% [20]
|
76843 |
Lehrveranstaltung
VHS |
1.927.677 |
1.306.000 |
1.401.421 72,7% |
526.256 27,3% |
77673 78422 |
Bereitstellung von Sportanlagen Bereitstellung von Sportanlagen auf Schulstandorten |
2.006.559 2.124.958 4.131.517 |
1.921.000 1.183.000 3.104.000 |
1.582.371 38,3%[21] |
2.548.747 61,7% |
78387 |
Allgemeine
Kinder- und Jugendarbeit |
4.992.085 |
3.232.000 |
2.136.612 42,8% |
2.855.473 57.2% |
|
Gesamtbudget |
12.869.533 |
9.074.000 |
|
|
Analyse und
vorläufige Bewertung der Daten
Als generelles Ergebnis kann festgehalten werden, dass
sich alle für das Jahr 2003 erhobenen Daten auf die erste Nutzerinnen- und
Nutzerebene der in Frage stehenden Produkte beziehen. D.h. betrachtet wird
z.B., ob Frauen oder Männer Bücher ausleihen. Die Daten geben Auskunft über die
Ausleihe, aber nicht über das tatsächliche Leseverhalten. Die Anzahl der
Entleihungen bezog sich zu 59,5% auf Mädchen/Frauen (gegenüber 38,3% auf
Männer/Jungen). Wird allerdings nach Sachgebieten differenziert, so liegt der
Männer-/Jungenanteil etwa im Bereich Tonträger bei 54%, umgekehrt der Mädchen-/Frauenanteil
bei 46%. Auch ist zu sehen, dass das Angebot der Volkshochschule vermehrt von
Frauen und Mädchen genutzt wurde (Frauenanteil 72,7% gegenüber 27,3
Männeranteil)[22]. Bei der
Bereitstellung von Sportanlagen beziehen sich die ermittelten Daten zu 38,3 %
auf Nutzerinnen und zu 61,7% auf Nutzer. Im Produktbereich „Allgemeine Kinder
und Jugendförderung“ liegt der Mädchenanteil bei 42,8%, der Jungenanteil bei
57,2%. Geschlechtsspezifische Daten lagen hier für die Angebote und Nutzerinnen/Nutzer
kommunaler Jugendfreizeit-einrichtungen in Lichtenberg vor. Um insgesamt zu
repräsenta-tiveren Daten zu gelangen, müssten berlinweit analoge
(geschlechterdifferenzierte) Produkt- und Budgetanalysen durchgeführt werden.
In weiteren (qualitativen) Analyseschritten müsste zudem untersucht werden,
welche Ursachen konstitutiv sind für die unterschiedliche Repräsentanz von
Frauen/Mädchen bzw. Männern/Jungen bei der Inanspruchnahme öffentlicher
Angebote in den ausgewählten Produktbereichen. Im vorliegenden Berichtsteil der
Pilotverwaltung wurde bereits betont, dass die anhand der geschlechtsspezifischen
Budgetanalyse gewonnenen Erkenntnisse – beispielsweise im Sportbereich –
bereits unmittelbar für „Zwecke der geschlechterdifferenzierten Sportförderung
genutzt werden könnten“.
Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg
Vorbereitung der Gender
Budgeting Prozesse
Das Bezirksamt setzte mittels eines Beschlusses
(Herbst 2003) eine Arbeitsgruppe ein, die im Januar 2004 ihre Arbeit aufnahm.
Das Haushaltsamt, der Steuerungsdienst sowie jede Abteilung des Bezirksamtes
entsandten jeweils ein Mitglied. Aus den Abteilungen wurden Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter entsandt, die mit der Haushaltsplanung der Abteilung und/oder
mit planenden und steuernden Aufgaben der Abteilung betreut sind. Im Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg koordiniert die Frauenbeauftragte die Arbeitsgruppe.
Erweitert wurde die Gruppe um den Personalrat, die Frauenvertreterin und Mitglieder
der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung. Dieser abteilungs-übergreifende
Austausch war hilfreich für die Datenermittlung und Auswertung. Während des
Prozesses waren die Aufgaben derart verteilt, dass die Datenerhebung in den
jeweiligen Fachbereichen, die Aufbereitung hingegen durch die jeweiligen Mitglieder
der hausinternen Arbeitsgruppe erfolgte.
Als Ergebnis einigte sich das Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg, die geschlechterdifferenzierte Budgetanalyse anhand
folgender Produkte durchzuführen:
Produktnummer |
Produktbezeichnung |
Produktbudget |
Jugend 727
19 783
85 768
37 |
Jugendberufshilfe
und Tagesgruppen Mutter-Kind-Wohnen Kurzpflege
und Dauerpflege |
€
842.752 €
406.047 €
312.369 |
Gesundheit, Stadtentwicklung und
Quartiermanagement 77671 60641 |
Persönliche
Beratung von Behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen, von Menschen
mit Krebs- und chronischen Erkrankungen einschließlich AIDS Einleitung,
Vermittlung, Organisation von Hilfen (Sozialpsychiatrische Hilfe u.
Suchtkrankenhilfe, Geistig-Behinderte und Abhängigkeitskranke) |
€
165.287 €
249.734 |
Sozialwesen 78793 |
Seniorenbezogene
Angebote[23] |
|
Schule, Bildung, Kultur 72628 72629 72630 |
Programmangebot
Bildende Kunst[24] Programmangebot
Stadtteilgeschichte Programmangebot
diverse Sparten |
Budgetkosten
für alle 3 Produkte € 1.065.597 |
Bei der Auswahl der Produkte wurde nach folgenden
Kriterien vorgegangen:
·
Relevanz
·
Steuerbarkeit durch
bezirkliche Entscheidung
·
Zur Verfügung stehende
Daten
·
Individuelle
Leistungsempfänger
Dabei
zeigte sich, dass gerade in der Einführungsphase der Aspekt der Steuerbarkeit
durch bezirkliche Entscheidungen die größte Motivation erzeugt. Verspricht doch
die Gender Budget Analyse hier einen unmittelbaren Nutzen, da sie dazu
beiträgt, die Qualität und Effektivität der eigenen Arbeit zu überprüfen.
Durchführung der
geschlechterspezifischen Nutzenanalyse[25]
Bei der Auswahl der Produkte (z.B.
seniorinnen-/seniorenbezogene Angebote, Gesundheit, Kulturangebote) zeigte
sich, dass die geschlechterdifferenzierte Datenlage z. T. unzureichend war.
Daher mussten zusätzliche bzw. neue Erhebungen durchgeführt werden. Auch zeigte
sich, dass eine Gender Budget Analyse bei Produkten ohne personenbezogene
Leistungsempfängerinnen und -empfänger (z.B. Baubereich) zur Zeit noch nicht
durchführbar ist. Hier müssen insbesondere qualitative Indikatoren entwickelt
werden, um prüfen zu können, ob eine bestimmte Maßnahme (etwa im Bau- oder Wirtschaftsbereich)
geschlechtergerecht umgesetzt wird oder nicht.
Weiterhin stellte sich z. B. im
Produktbereich Jugend das Problem, dass zwar geschlechterdifferenzierte Daten
vorliegen, diese jedoch nach fachlichen Gesichtspunkten ermittelt worden sind
und so nicht ohne weiteres auf die Produktsystematik übertragbar sind. Hinzu
kommt, dass teilweise mehrere Maßnahmen in einem Produkt zusammengefasst sind
oder aber eine Maßnahme auch in mehreren Produkten aufgeht. In diesen Fällen
sind die vorliegenden Daten nicht sinnvoll zuzuordnen, wodurch sich ihre
inhaltliche Aussagekraft reduziert.
Produktnummer |
Produktbezeichnung |
Produktbudget |
Budget- verteilung weiblich |
Budget-verteilung männlich |
Jugend 727
19 783
85 768
37 |
Jugendberufshilfe
und Tagesgruppen Mutter-Kind-Wohnen Kurzpflege
und Dauerpflege |
€
842.752 €
406.047 €
312.369 |
€ 134.840 (16%) € 296.414 (73%) € 171.803 (55%) |
€ 707.912 (84%) € 109.633 (27%) € 140.566 (45%) |
Gesundheit, Stadtentwicklung, Quartiermanagement 77671 60641 |
Persönliche
Beratung von Behinderten
und von Behinderung
bedrohter Menschen, Menschen mit Krebs und chronischen Erkrankungen einschließlich
AIDS Einleitung,
Vermittlung, Orga-nisation von Hilfen (Sozialpsychiatrische Hilfe u. Suchtkrankenhilfe,
Geistig-Behinderte und Abhängig-keitskranke) |
€
165.287 €
249.734 |
€ 96.447 (58%) €
125.660 |
€ 68.839 (42%) €
124.074 |
Sozialwesen 78793 |
Seniorenbezogene
Ange-bote[26] |
|
|
|
Schule, Bildung, Kultur 72628 72629 72630 |
Programmangebot
Bildende Kunst Programmangebot
Stadt-teilgeschichte Programmangebot
diverse |
Budgetkos-ten
für alle 3 Produkte € 1.065.597 |
€ 663.936 (60%) |
€ 426.238 (40%) |
Analyse und vorläufige
Bewertung der Daten
Zu aussagekräftigen Erkenntnissen kann die bisher
durchgeführte (quantitative) Gender Budget Analyse noch nicht kommen. Es müssen
weitere, in vielen Fällen bereits vorhandene, Daten herangezogen werden: z.B.
demografische Daten oder Statistiken zu den jeweiligen Zielgruppen etc. Bei
Seniorenangeboten müssten beispielsweise die Geschlechteranteile mit
Altersstrukturen in Verbindung gebracht werden; bei gesundheitlicher Beratung
müssten Krankheits-statistiken, die Aufschluss über sogenannte Frauen- bzw.
Männerkrankheiten geben, berücksichtigt werden. Außerdem müssten die Erfahrungen
und Kenntnisse der jeweiligen Fachdienste einbezogen werden. Als Beispiel für
die unsichere Datenbasis sei das Produkt (77671) „Persönliche Beratung von
Behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen, von Menschen mit Krebs und chronischen Erkrankungen einschließlich AIDS“
genannt. Die Daten-
analyse hat zwar ergeben, dass die Beratung von mehr
Frauen (58%) als Männern (42%) in Anspruch genommen wurde. Fraglich bleibt
aber, ob diese Zahl als valide gewertet werden kann, da ja z.B. auch die
Angehörigen einer/es Kranken zur Beratung kommen können und nicht nur die/der
Betroffene selbst bestimmte Leistungen in Anspruch nimmt. Qualität erhalten
diese oder ähnliche Zahlen somit erst, wenn beispielsweise
Krankheitsstatistiken und/oder demografische Daten zur Interpretation mit herangezogen
werden. Dieses wären jedoch primär Aufgaben, die im Rahmen der Qualitätssicherung
in der psychosozialen Arbeit auszudifferenzieren und zu erledigen wären. Hier
liegt eine Schnittstelle zwischen Gender Budget und Gender Mainstreaming.
Hervorgehoben wurde im Rahmen der bezirklichen
Berichtszulieferung, dass Gender Budgeting nach ersten Erfahrungen („wenn auch
noch mit Schwierigkeiten und Einschränkungen“) in vielen Bereichen durchführbar
sei. Der Prozess decke vorhandene Defizite der Datenlage (traditionelle und
geschlechterdifferenzierte) auf und könne aufgrund der konkreten Nachfrage zu
einer „forcierten Verbesserung“ beitragen. Außerdem zeichne sich der Wunsch ab,
die quantifizierten Informationen auch im jeweiligen fachlichen Kontext zu
interpretieren und somit eine Qualitätssteigerung der Arbeit zu erreichen.
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf
Vorbereitung der Gender
Budgeting Prozesse
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat im
Januar 2004 beschlossen, die geschlechterdifferenzierte Budget Analyse mit
einem Produkt aus dem Produktkatalog des Jugendamtes zu beginnen. In
Vorbereitung des o.g. Bezirksamtsbeschlusses haben mehrere Gespräche mit dem
Jugendamt stattgefunden. Gegenstand des Beschlusses war auch die Bildung einer
Steuerungsgruppe „Gender Mainstreaming“ unter Leitung des Bezirksbürgermeisters.
Für den Bereich Gender Budget wurde auf der ersten Beratung des
Steuerungsgremiums dann über die Aufnahme weiterer Produkte in die geschlechterdifferenzierte
Gender Budget Analyse entschieden. Zur praktischen Umsetzung von Gender Budget
wurde daraufhin im Bereich des Jugendamtes unter Leitung des
Gender-Beauftragten der Abteilung Jugend eine Arbeitsgruppe gebildet. Um einen
praxisorientierten Einstieg in die Thematik zu finden und alle Beteiligten mit
der Methode und Strategie vertraut zu machen sowie erste Erkenntnisse für
Handlungsansätze zu gewinnen, wurden Produkte ausgewählt, deren vorhandene
Datenbasis eine geschlechterdifferenzierte Nutzenanalyse ermöglicht.
Als Ergebnis einigte sich das Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf, die geschlechterdifferenzierte Budget Analyse auf folgende
Produkte zu erstrecken:
Produkt- nummer |
Produktbezeichnung |
Budgetwirksame Produktkosten 2003 |
Bezugsgröße |
78387 |
Allgemeine Kinder- und Jugendförderung |
€
5.675.000 |
106.814 Angebotsstunden |
30124 |
Integrative Erziehungs- und Familienberatung |
€ 800.750 |
914 Anzahl der abge- schlossenen Fälle |
76839 |
Ambulante Hilfen |
€ 312.381 |
476 abgeschlossene Beratungsfälle |
Maßgebend für die Auswahl der Produkte waren folgende
Aspekte:
·
der Einstieg in die
geschlechterdifferenzierte Kosten Nutzen Analyse, um ein Ausweiten auf weitere
Produkte in der späteren Arbeit vornehmen zu können
·
die Zielgruppe sollte
individualisierbar sein, um eine aussagekräftige, geschlechterdifferenzierte
Nutzen Analyse vornehmen zu können.
Durchführung der
geschlechterspezifischen Nutzenanalyse[27]
Die methodische Grundlage für den Gender Budget Ansatz
bildete die geschlechterdifferenzierte Nutzenanalyse, die von den Produktverantwortlichen
wahrgenommen wird. Alle Produkte wurden daraufhin untersucht, inwieweit Frauen
oder Männer die Produkte in Anspruch nahmen und daraufhin das Budget bezüglich
der Nutzerinnen und Nutzer umgerechnet. Es wurden hauptsächlich Produkte
ausgewählt, bei denen geschlechterdifferenzierte Statistiken vorhanden waren.
Bei der Umrechnung des Budgets anhand der ermittelten Daten zeigten die
Kostenverantwortlichen keine Einschränkungen auf.
Produkt- |
Produktbezeichnung |
Budget gesamt |
Nutzerinnen[28] |
Nutzer |
78387 |
Allgemeine
Kinder- und Jugendförderung |
€
2.688.000 (o.Umlagen) €
5.675.000(m.Umlagen) |
48,93% € 1.315.238,00 €
2.776.770,50 |
51,06% € 1.372.761,00 €
2.898.222,50 |
76839 |
Ambulante
Hilfen, Erziehungsberatung
lt. Vertrag m. zwei freien Beratungsstellen |
€
312.381 |
49% 231
Mädchen € 153.067,00 |
51% 245 Jungen €
159.313,00 |
30124 |
Integrative
Erziehungs- und Familienberatung |
€
800.750 |
45% 411 Mädchen € 360.338,00 |
55% 503 Jungen € 440.412,00 |
Stichprobe Monatsstatistik April 2003 (mit zeitlichen Abweichungen)
Nutzerinnen-/ Nutzeranteil[29]
in kommunalen Kinder- und Jugendeinrichtungen
Einrichtung |
Nutzer und Nutzerinnen
absolut
|
Nutzerinnen absolut |
Nutzerinnen
in
% |
Nutzer absolut |
Nutzer in
% |
01.
Lubminer |
1.465 |
.684 |
46,66 |
781 |
53,34 |
02.
Titanic |
2.622 |
.787 |
30,00 |
1.835 |
70,00 |
03.
Joker |
1.051 |
.368 |
35,00 |
683 |
65,00 |
04.
Eastend |
1.660 |
.830 |
50,00 |
830 |
50,00 |
05.
FAIR |
7.129 |
3.802 |
53,33 |
3.327 |
46,67 |
06.
C 18 |
2.860 |
1.507 |
52,70 |
1.353 |
47,30 |
07. Hella |
828 |
811 |
98,00 |
17 |
2,00 |
08. UNO* |
1.172 |
820 |
70,00 |
325 |
30,00 |
09.
Mehrweg* |
2.569 |
934 |
36,35 |
1.635 |
63,65 |
10.
Muchte* |
2.390 |
1.207 |
50,50 |
1.183 |
49,50 |
11.
Springpfuhlhaus* |
1.445 |
.819 |
56,66 |
626 |
43,34 |
12.
AnnaLandsberger* |
2.025 |
1.012 |
50,00 |
1.013 |
50,00 |
13.
Nische |
317 |
132 |
41,66 |
185 |
58,34 |
14.
Joy in |
531 |
354 |
66,66 |
177 |
33,33 |
15.
XXL (Neubau) |
|
|
|
|
|
16.
U 5 |
984 |
655 |
66,56 |
329 |
33,44 |
17.
Villa Pelikan* |
4.473 |
2.013 |
45,00 |
2.460 |
55,00 |
18.
Klinke |
2.390 |
837 |
35,00 |
1.535 |
65,00 |
Gesamt |
35.911 |
17.572 |
|
18.339 |
|
Analyse und vorläufige
Bewertung der Daten
Der Vorteil der hier erfolgreich durchgeführten
produktorientierten Nutzenanalyse besteht darin, dass tatsächlich zunächst
ausschließlich Produkte ausgewählt wurden, für die datengestützte Informationen
vorlagen. In der weiteren Arbeit ist vorgesehen, die vorliegenden
geschlechterdifferenzierten Daten durch die Fachverantwortlichen zu bewerten,
um auf dieser Grundlage gleichstellungsrelevante Aussagen treffen zu können. Es
wurde erkannt, dass der Erfolg des Gender Budget Projektes zukünftig dadurch bestimmt
wird, wie die ermittelten statistischen Informationen nach deren fachlichen
Auswertungen praktisch verwendet werden.
Die durchgeführte Datenanalyse zeigt
inhaltlich, dass Jungen und Mädchen an den angebotenen Beratungen und
Unterstützungen noch nicht gleichberechtigt partizipieren. Darüber hinaus sind
weitere Informationen und Analysen notwendig, um zu prüfen, ob durch die
sozialpädagogischen Beratungsanbote für Mädchen und Jungen, bei denen vorwiegend
Mütter als Antragstellende (64%: 13% bzw. 47%: 12%) aktiv geworden sind,
herkömmliche soziale Geschlechterrollen (Gender) verfestigt oder abgebaut werden.
Speziell im Bereich der kommunalen Jugendarbeit (bei freien und kommunalen
Trägern bzw. Einrichtungen) wäre festzulegen, inwieweit durch
geschlechtsbewusste Ausgestaltung aller Leistungen und Angebote (Gender
Mainstreaming) die Lebenswirklichkeiten von Jungen und Mädchen gezielter
berücksichtigt werden und dementsprechend die jeweiligen Partizipationsmöglichkeiten
erhöht werden können.
Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Vorbereitung der Gender
Budgeting Prozesse
Aufgrund der Festlegung der Landeskommission Gender
Mainstreaming sollten in der Hauptverwaltung anhand des kameralen
Haushaltssystems die Hauptgruppen 6 und 8[30]
des Einzelplans 13 einer Gender Budget Analyse unterzogen werden. Innerhalb der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen erfolgte die Leitung des
Projekts durch die Zentrale Serviceeinheit Finanzen.
Zur Vermeidung einer aufwändigen,
flächendeckenden Erhebung sämtlicher Titel der Hauptgruppen 6 und 8 im
Einzelplan 13 sollten in der Pilotphase zunächst aussagekräftige Titel
herangezogen werden. Hierbei war wünschenswert, dass Synergien des bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen ebenfalls durchführten Projektes
„Gender Mainstreaming im Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht“ genutzt werden,
in dem auch bei Gender Budget zunächst die personenbezogenen Wirtschafts- und
Arbeitsmarkt- sowie Frauenfördermaßnahmen untersucht wurden.
Die Abteilungen schlugen einen
repräsentativen Anteil dieser Titelgruppen an ihrem Budget vor und erläutern
hierzu ausgewählt die Genderaspekte. Hierbei sollten als Schwerpunkt die im
Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht neu orientierten Gender Mainstreaming
Aussagen dienen, die sich auf personenbezogene Fördermittel beziehen. Eine Erhebung
über sämtliche Einzeltitel scheint hierdurch entbehrlich zu werden. Im Hinblick
auf die verfügbaren Daten wurden primär personenbezogene Förderungen analysiert.
Als Ergebnis
einigte sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, die
geschlechterdifferenzierte Analyse auf folgende Titel ihres Einzelplans 13 zu
erstrecken:
Programm/ Maßnahme 2002 |
Kapitel |
Titel a)
Land b)
Bund c)
EU |
Ausgaben Gesamt 2002 |
Frauenanteil |
Männer anteil |
Meistergründungsprämie |
13
30 13
30 |
a)
683 50 c) 683 96 |
654.720 1.053.690 |
27% 176.468 23,1% 242.963 |
73% 478.253 76,9% 810.728 |
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen |
13
40 13
40 |
a)
540 10 c) 546 95 |
2.021.264 7.255.029 |
49,1% 992.429 49,1% 3.562.178 |
50,9% 1.028.835 50,9% 3.692.852 |
LKZ an private und freie Träger |
13
40 |
a) 683 32 |
7.660.778 |
48% 3.680.076 |
52% 3.980.702 |
Zuschüsse zur Förderung der Berufsausbildung |
13
40 |
a) 683 33 |
9.293.815 |
45,5% 4.231.789 |
54,5% 5.062.026 |
Existenzgründungsdarlehen |
13
40 13
40 |
a)
683 34 b)
c)
683 96 |
1.925.972 2.149.631 |
47,6% 917.669 47,6% 1.024.236 |
52,4% 1.008.303 52,4% 1.125.395 |
ABM und Projektförderung bei freien Trägern |
13
40 |
a) 683 56 |
40.681.995 |
49.2% 20.024.943 |
50,8% 20.657.052 |
Vergabe SAM |
13
40 |
a) 684 17 |
7.600.000 |
24,8% 1.883.354 |
75,2% 5.716.646 |
SAM bei freien Trägern |
13
40 |
a) 684 17 c) 684 95 |
19.850.342 6.629.180 |
55,3% 10.977.779 55,3% 3.666.117 |
44,7% 8.872.562 44,7% 2.963.063 |
Modular Duale Qualifizierungs- Maßnahme (MDQM) |
13
40 13
40 |
a)
684 18 b)
c) 684 95 |
3.026.849 10.986.168 |
32,8% 993.634 32,8% 3.606.465 |
67,2% 2.033.215 67,2% 7.379.703 |
Bund Länder Programme |
13
40 13
40 |
a)
684 50 b)
231 12 |
24.443.670 8.790.029 |
39,7% 9.702.877 39,7% 3.489.189 |
60,3% 14.740.792 60,3% 5.300.840 |
Zuschüsse nach dem AFBG |
13
40 13
40 |
a)
686 34 b)
231 48 |
448.640 1.590.633 |
32,7% 146.803 32,7% 520.482 |
67,3% 301.837 67,3% 1.070.151 |
Einzelfallbezogene Hilfen zum Lebensunterhalt (EULE) |
13
50 |
a) 681 65 |
188.368 |
100% |
0% |
Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung
und Beratung von Frauen |
13
50 13
50 |
a)
684 18 b)
684 95 |
2.322.958 1.883.316 |
100% 100% |
0% 0% |
Maßgebend für die Auswahl der Titel waren folgende
Kriterien:
§
personenbezogene
Förderung
§
Verbindung zum Projekt
Gender Mainstreaming
§
zur Verfügung stehende
Daten
Durchführung der
geschlechterspezifischen Nutzenanalyse
Durch die Zentrale Serviceeinheit Finanzen wurde ein
Muster für die Ermittlung der genderspezifischen Daten erstellt. Sie führte
dann anhand dieser Mustertabelle eine Abfrage bei den LuV-Leitungen der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen durch.
Aufgrund der erarbeiteten Tabelle wurden
in den einzelnen Ressorts die Titel auf die vorhandenen Informationen zur
geschlechterspezifischen Verteilung von Haus-haltsfördermitteln zunächst als
Betrag ermittelt und dann auch in Prozente umgerechnet. Zur zügigen
Durchführung der Erhebung haben die Abteilungen dabei auf verfügbare Daten des
Jahres 2002 zurückgegriffen. Bei Nichtverfügbarkeit von Daten kann in der
Tabelle erläutert werden, ob Datenerhebungen angestoßen worden sind oder angestoßen
werden können.
Zukünftig soll dann im Einzelplan 13
zusätzlich zu den Erläuterungen jeweils die hier erarbeitete Tabelle aufgenommen
werden, mit der Darstellung der zur Verfügung stehenden Daten zum Gender Budgeting.
Analyse und vorläufige
Bewertung der Daten
Für die oben aufgezeigten Titel der personenbezogenen
Förderung sind die Daten zum einen nach der Differenzierung männlich/weiblich
aufgestellt worden. Zum anderen wurde die Verteilung der Finanzvolumina auf die
vorgenommene Förderung ermittelt. Somit konnte dann für die personenbezogene
Förderung eine Budget Analyse durchgeführt werden. Zusammenfassend kann
festgehalten werden, dass bezogen auf die hier untersuchten Titel, eine relativ
hohe Inanspruchnahme von Fördermitteln durch Antragstellerinnen hervortrat. An
den Gesamtausgaben in 2002 (€ 161.157.389) partizipierten Frauen[31]
mit € 74.552.026 (46,3%), Männer mit € 86.605.363 (53,7%). Im Einzelnen waren
Frauen in den jeweiligen Programmen und Maßnahmen: 10 mal unterpräsentiert, 1
mal überrepräsentiert, zwei Förderbereiche beziehen sich zu 100% auf Frauen.
Bei Männern ergibt sich folgenden Verteilung: 10 mal überrepräsentiert, 1 mal
unterrepräsentiert, keine explizit männerspezifischen Programme.
Im Hinblick auf die Frage, inwieweit die
hier aufgelisteten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen jeweils
dazu beitragen, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen und
geschlechtsspezifische Rollenstereotypen zu überwinden, sind weitere, vor allem
qualitative Analysen durchzuführen und vorliegende Forschungsergebnisse
einzubeziehen.
Nach Durchführung der ersten
Gender-Budget Analyse ist vorstellbar, diese Datenermittlung auch für andere Bereiche
von Förderungen in Erwägung zu ziehen. Dies sollte insbesondere in enger
Verknüpfung mit dem Pilotprojekt Gender Main-streaming im Wirtschafts- und
Arbeitsmarktbereich erfolgen, damit die Synergie im Einzelplan 13 erfolgreich
realisiert werden kann.
6. Zusammenfassung
Probleme
Generell stellt sich bei der
erfolgreichen Umsetzung von Gender Mainstrea-ming/Gender Budgeting die Frage nach dem
Vorhandensein und der Qualität
fachbe-
zogener geschlechterdifferenzierter
Daten[32].
Alle einschlägigen Erfahrungen in Landesministerien deuten auf erhebliche
Handlungsbedarfe hin, denn bislang sind geschlechterdifferenzierte Daten nicht
systematisch erhoben worden. Die Gender Budgeting Analyse, das finanzpolitische
Instrument des Gender Mainstreaming, kann aber nur durchgeführt werden, wenn
genügend quantitative Informationen, d.h. geschlechterdifferenzierte Daten über
den jeweiligen Ist-Stand einer Maßnahme, eines Programms oder einer Leistung
zur Verfügung stehen. In den vier Berliner Verwaltungen, die mit der Einführung
von Gender Budget begonnen haben, tauchten diesbezüglich ganz unter-schiedliche
Probleme auf. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
§
Selbst wenn Daten
vorlagen, mussten umfangreiche Statistiken noch per Hand ausgewertet werden.
§
Häufig lagen keine oder
nicht ausreichend nach Geschlechtern auf-geschlüsselte Daten für die
ausgewählten Produkte bzw. identifizierten Handlungsfelder vor. Auch in diesen
Fällen mussten mühsam per Aktenlage und per manueller Auswertung Daten
ermittelt werden. Es sollte darauf hingearbeitet werden, IT- gestützte Verfahren
zur Anwendung zu bringen.
§
Einige für die Gender
Analyse zunächst ausgewählte Produkte mussten angesichts diverser Faktoren (beispielsweise
zu hoher Zeitaufwand für nachträgliche oder zusätzliche Datenrekonstruktion)
zurückgestellt werden.
§
Es muss weiterhin
festgehalten werden, dass bestimmte (nicht per-sonengebundene) Produkte,
Zuschüsse oder Förderungen im Leistungsbereich eine quantitative Gender Budget
Analyse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zulassen. In diesen Fällen wären vor
allem quaIitative Methoden und Kriterien des Gender Budgeting anzuwenden. Zum
Beispiel wäre bei Förderungen und Zuschüssen an Unternehmen zu fragen, welche
Unternehmen, welche Branchen mit welchen geschlechtsspezifischen
Beschäftigungsstrukturen und geschlechtergerechten Leitkulturen gefördert
werden.
§
In der Pilotphase sind
zunächst nur genderspezifische Daten auf Grundlage der ersten Nutzenebene (z.B.
Bibliotheksbereich: geschlechtssspezifisches Ausleihverhalten und
Budgetverteilung; oder Bereitstellung von Sportanlagen oder Gesundheitsversorgung)
ermittelt worden. Wünschenswert wären auch aussagekräftige Informationen über
die zweite oder dritte Nutzenebene, da die „wirklichen“ Nutznießerinnen und Nutznießer
eines bestimmten Produktes nicht immer identisch sind mit der ersten Ebene.
§
Obwohl
geschlechterdifferenzierte Daten vorliegen, sind diese häufig jedoch nach
fachlichen Gesichtspunkten ermittelt worden und sind so nicht ohne weiteres auf
die Produktsystematik übertragbar. Daraus folgt, dass in die Weiterentwicklung
des Produktkataloges insbesondere hinsichtlich Produktbeschreibung und
Qualitätsindikatoren die Erfordernisse des Gender Budgeting Eingang finden
müssen. Wenn nämlich eine große Anzahl von Leistungen in einem Produkt
zusammengefasst wird, so können aus genderdifferenzierter Sicht kaum aussagekräftige
Ergebnisse gewonnen werden.
§
Sensibilierungs-,
Informations- und Wissenslücken im Bereich des Gender Mainstreaming/Gender
Budgeting treten auf und können die praktische Umsetzung des Gender Budget
hemmen. Entsprechende Schulungen, Weiter-bildungen und Prozessbegleitungen
insbesondere für Haushälter und Haushälterinnen in Verbindung mit den Vertreterinnen
und Vertretern anderer Fachabteilungen sollten kontinuierlich angeboten werden.
§
Die aufgeführten Aspekte
lassen erkennen, dass das Gender Budgeting häufig mit einem zusätzlichen Aufwand,
wie z.B. der geschlechterdifferenzierten Datenbeschaffung, verbunden ist. Bei
Kosten-Nutzen-Überlegungen sind für die Nutzenebene allerdings auch Effekte
einzubeziehen. Ob beispielsweise durch die Wissens- und Informationserweiterung
über die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern die Qualität
und Effektivität politischer und administrativer Maßnahmen erhöht werden kann
und ob infolgedessen sogar mit Kostenersparnissen zu rechnen ist.
§
Um den
Entbürokratisierungsbestrebungen des Landes Berlin nicht zuwider zu laufen,
sollte Gender Budgeting so unkompliziert wie möglich organisiert werden.
§
Neben den fachlichen
Problemlagen ergeben sich auch organisatorische. Häufig konnte beobachtet
werden, dass die Pilotverwaltungen auf Führungsebene nicht die nötige
Unterstützung zum Gender Budgeting Prozess erhalten haben.
§
Auch zeigte sich, dass
die Zusammenarbeit der Bezirke noch nicht optimal ausgenutzt worden ist. Im
weiteren Umsetzungsverfahren (Hauptphase) sollte eine engere Zusammenarbeit und
Austausch untereinander praktiziert werden. Mit Eintritt von mehreren
Senatsverwaltungen muss diese Zusammenarbeit auch unter ihnen gefördert werden.
Positive Auswirkungen
§
Die positiven Auswirkungen des Gender Budgetings sind
eindeutig in der Gewinnung von mehr Informationen zu sehen. Am Ende des Prozesses
werden neue Erkenntnisse stehen, die zu der Möglichkeit einer geschlechtergerechten
und evtl. effizienteren Nutzung der Haushaltsmittel führen kann. Denn erst mit
der Erhebung der Daten ist die Chance gegeben, den Haushalt unter Gendergesichtspunkten
zu analysieren und zu verändern. Nach Beendigung der Pilotphase, in der
zunächst die reinen technischen Schwierigkeiten der Ermittlung, Aufbereitung
und Abbildung der geschlechterdifferenzierten Daten bewältigt wurden, kann und
muss in einem zweiten Schritt intensiv überlegt werden, welche Schlüsse und
Konsequenzen aus diesen Daten zu ziehen sind, d.h. welche genderpolitischen
Ziele sollen erreicht werden. Gerade in dieser zukünftigen Arbeit, der qualitativen
Analyse der einzelnen Probleme auf dem Weg für mehr Geschlechtergerechtigkeit
und den zu entwickelnden Alternativen liegt eine große Herausforderung auch für
den haushalts- und finanzpolitischen Bereich.
§
Die Erfahrungsberichte
zeigen, dass die bislang in den vier Pilotverwaltungen unternommenen
Anstrengungen, die geschlechterdifferenzierte Datenbasis schrittweise zu
optimieren, insgesamt zu einer größeren Sensibilisierung im Umgang mit
traditionell vorliegenden Daten geführt haben. Allein die forcierte
Thematisierung hat bereits zu einer Qualifizierung herkömmlicher Daten und zu
mehr Methodenkompetenz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt.
§
Auch zeigt sich in
einigen Fällen, dass Gender Mainstreaming Prozesse aufgrund der gezielten
Beschäftigung mit Gender Budgeting gefördert worden sind.
§
In diesem Kontext ist
auch die Bedeutsamkeit einer verbesserten geschlechterdifferenzierten
Datenbasis für die parlamentarische Debatte hervorzuheben.
§
Für Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting erforderliche Daten und Statistiken sind weder
„lästiger Datenmüll“ noch unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand, sondern
Informations- und Erkenntnisgewinnung für differenzierte Steuerungszwecke zur
Herstellung von Geschlechter-gerechtigkeit.
§
Die derzeitige
praktische Etablierung von Gender Budgeting in den Senats- und Bezirksverwaltungen
kann genutzt werden, die öffentliche Diskussion zu intensivieren und für die
notwendige Kostentransparenz in der Berliner Haushalts- und Finanzpolitik zu
sorgen. Verfolgt doch auch das in den Bezirken bereits eingeführte ergebnisorientierte
Budgetierungsverfahren das Ziel, staatliche Haushaltsmittel möglichst
wirtschaftlich, gezielt und bürgerinnen- bzw. bürgernah einzusetzen.
§
Die ersten Resultate
dieser exemplarischen Gender Budget Analyse tragen jetzt schon zu einer höheren
Kostentransparenz bei.
§
Qualitativ spiegeln die
geschlechterdifferenziert aufgeschlüsselten Daten relativ deutlich die
sozial-kulturell tradierten und auch gelebten Rollen der Geschlechter wider.
Besonders eklatante Unterschiede sind in den untersuchten Bereichen Sport,
Bildung, Wirtschaftsförderung und Jugendförderung (wer verursacht höhere Kosten
im Jugendbereich) zu konstatieren.
7. Empfehlungen
für die landesweite Ausdehnung von Gender
Budgeting ab Herbst 2004
1.
Jede Verwaltung muss –
insofern der Senat den vorliegenden Bericht zustimmend zur Kenntnis nimmt – für
ihren eigenen Bereich die Umsetzung von Gender Budgeting (zunächst als
Nutzenanalyse) organisieren. Primär verantwortlich sind die jeweiligen
LuV-/Abteilungsleitungen.
2.
Für eine effektive
Arbeit ist die Unterstützung durch die politische und administrative
Führungsebene der einzelnen Häuser unabdingbar. Dies beginnt bei der regelmäßigen
Information und Kommunikation und setzt sich fort über Schulungen bis zur
verantwortungsvollen Steuerung des Personaleinsatzes bei der Umsetzung von
Gender Budgeting (Top-Down-Prinzip).
3.
Bei der flächendeckenden
Einführung von Gender Budget in der Berliner Verwaltung müssen die Leitungen
der Personal- und Finanzservicebereiche sowie die Leitungen aller
Fachabteilungen eine zentrale Verantwortung für die Koordinierung der
hausinternen Steuerungsprozesse übernehmen. Während der mehrmonatigen Testphase
mit Gender Budgets in vier Berliner Verwaltungsbereichen (s.o.) hat sich
herausgestellt, dass die Prozesse effektiver organisiert werden konnten, wenn
Leitungskräfte im Rahmen ihrer primären Fachzuständigkeit und
Führungsverantwortung aktiv geworden sind
4.
Im Sinne einer erfolgreichen
praktischen Einführung von Gender Budget wird empfohlen, dass die neu hinzukommenden
Senats- und Bezirksverwaltungen zunächst repräsentative Titel der Hauptgruppen
6 und 8 bzw. Produkte identifizieren. Hierbei sollen nicht nur aussagekräftige
Titel und Produkte ausgewählt werden, sondern auch solche (z.B. zunächst primär
personenbezogene Fördermittel oder identifizierbare Zielgruppen), bei denen
ohne großen Aufwand entsprechende (verfügbare) Statistiken herangezogen werden
können.
5.
Die Gender Budget
Analyse kann als quantitative Nutzenanalyse bei den personenbezogenen
Fördermitteln oder bei individualisierbaren Zielgruppen (Kinder- und
Jugendförderung: Nutzung von Angeboten) relativ zügig durchgeführt werden. In
der Regel liegen für diese Bereiche statistische Informationen nach Geschlechtern
differenziert vor, sodass eine eindeutige geschlechtsspezifische Budget Analyse
vorgenommen werden kann.
6.
Die auszuwählenden
Produkte (ca. 10) oder Titel der Hauptgruppen 6 und 8 sollten in ihrer
Gesamtheit einen repräsentativen Ausschnitt an dem jeweiligen
Produktsummenbudget (mind. 8 v. H.) bzw. an dem gesamten Budget darstellen.
7.
Um zu repräsentativeren
Ergebnissen zu kommen, sollten die Bezirke die geschlechterdifferenzierte
Budget Analyse zunächst möglichst anhand analoger Produkte durchführen (wie sie
das Bezirksamt Lichtenberg bereits untersucht hat). Erst aus einem
überbezirklichen Vergleich lassen sich verallgemeinerbare Erkenntnisse für
politische Entscheidungen und geschlechtergerechteres Verwaltungshandeln
ableiten.
8.
Sowohl die Bezirke als
auch die Senatsverwaltungen sollten für die quantitative Darstellung der
geschlechtsspezifischen Budget Analyse eine sogenannte Standardtabelle
verwenden. Darüber könnten methodische Anfangsschwierigkeiten einfacher
überwunden werden. Die vom Haushaltsbereich der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen diesbezüglich erstellte „Abfragetabelle“ könnte
auch von anderen Senatsverwaltungen genutzt werden. Die Tabellen müssen
grundsätzlich statistische Informationen zur Verteilung der Haushaltsmittel
nach Frauen und Männern getrennt sowohl als Betrag als auch prozentual
enthalten. Entsprechende Daten müssen obligatorisch von den Fachabteilungen
oder LuV’s erhoben werden bzw. abgefragt werden können. Auf der Grundlage
standardisierter Quantifizierungen können qualifiziertere und komplexere Fragen
gestellt werden.
9.
Da die Bezirke die
Gender Budget Analyse anhand von Produkten und die Senatsverwaltungen diese im
kameralen Haushaltssystem durchgeführt haben, wird vorgeschlagen, die
landesweite Ausdehnung der Gender Budgets zunächst getrennt in zwei
Arbeitsgruppen, einmal für die Bezirke und einmal für die Senatsverwaltungen,
zu erarbeiten und zu koordinieren.
10.
Die bisherigen
Erfahrungen in der AG Gender Budget haben deutlich gemacht, dass gerade bei der
Arbeit auf der bezirklichen Ebene eine engere Abstimmung notwendig ist.
Deshalb sollte überlegt werden, ob einer der in der AG vertretenen Bezirke hier
die Leitung übernimmt, um die bezirklichen Interessen zu bündeln. Die Entscheidung
über die Leitung und die diesbezügliche Organisation ihrer weiteren Arbeit
sollte den Bezirken vorbehalten bleiben.
11.
Die in der Berliner
Politik und Verwaltung fokussierte landesweite Einführung geschlechterdifferenzierter
Haushaltsanalysen ist ebenso auf das Vorliegen wie auf die Erhebung
zusätzlicher geschlechts-spezifischer Daten zumindest in allen genderpolitisch
besonders sen-siblen Bereichen angewiesen. Die Erfahrungen in den vier Berliner
Pilot-verwaltungen zeigen, dass die Datenlage höchst unterschiedlich ist und
qualifiziert werden muss.
12.
Zu empfehlen ist, dass
sich analoge Fachbereiche (z.B. Jugendämter, Kulturämter, Wirtschaftsämter,
Sport- und Bildungsabteilungen etc.) auf Landes- und Bezirksebene sinnvoll
koordinieren und über jeweilige Bedarfe und Herangehensweisen zur zügigen
Gewinnung relevanter (produktbezogener) Daten wechselseitig informieren.
Zentral verfügbare Daten könnten beispielsweise auch gebündelt abgerufen werden
– insoweit etwa bei Statistiken im Bibliotheksbereich (geschlechtsspezifisches
Ausleihverhalten). Im Verbundnetz öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) liegen
geschlechterdifferenzierte Daten von Nutzerinnen und Nutzern IT-gestützt vor.
13.
Damit der methodische,
organisatorische und zeitliche Aufwand bei der Erhebung zusätzlicher Daten bzw.
bei der Ermittlung nicht präsenter Daten nicht zu unnötigen Bürokratisierungen
führt, wird eine enge Zusammenarbeit der Pilotverwaltungen mit der
ressortübergreifenden AG „Geschlechterdifferenzierte Statistik und Datenerhebung“
empfohlen. Besonderes Bemühen dieser im Frühjahr 2004 eingerichteten AG ist es,
kurzfristig darauf hinzuwirken, dass in den jeweiligen Ressorts und
Bezirksverwaltungen zentrale Datenübersichten über vorhandene amtliche
Statistiken und weitere (z.B. hausinterne) Erhebungen (Ist-Stand) erstellt
werden, die dann für die unterschiedlichen Arbeitszusammenhänge zügig genutzt
werden könnten. Dabei soll angeregt werden, diese Datenübersichten qualitativ
so aufzubereiten, dass deutlich wird, ob das Merkmal „Geschlecht“ als zu erhebende
Kategorie berücksichtigt wurde. Anhand dieser Datenübersichten ist in den jeweiligen
Fachabteilungen bzw. Gender Mainstreaming/Gender Budgeting Bereichen zudem zu
prüfen, ob weitere Datenerhebungen mit geschlechtsdifferenzierten Merkmalen
durchzuführen und/oder auszuwerten sind.
14.
Fortbildungen zu Gender
Budget sollten sowohl zentral an der Verwaltungsakademie bzw. dem Institut
für Verwaltungsmanagement (IVM) stattfinden (jeweils flächendeckende
Veranstaltungen für die Bezirks- bzw. für die Senatsverwaltungen) als auch
integriert in die Beratungen der Verwaltungen durch Externe einfließen. Dabei wäre hinsichtlich
der Auswahl der Dozentinnen/Dozenten darauf zu achten, dass bestimmte Expertinnen-
und Expertengruppen, die bisher voneinander getrennt waren, nunmehr eng
miteinander kooperieren. Es empfiehlt sich daher, dass Expertinnen/Experten der
Administration mit externen Gender Expertinnen/Experten zusammenarbeiten und
auf diese Weise zwei Wissensbereiche zusammengebracht, d.h. für die praktische
Einführung von Gender Budgets kompetent und effektiv verbunden werden.
15.
Die Mitglieder der
Arbeitsgruppe werden im September 2004 für die Senatsmitglieder eine
entsprechende Veranstaltung zu Gender Budget durchführen. Auch die obersten
Führungskräfte (Abteilungs- und LuV-Leitungen) sollten im Rahmen von
Kick-off-Veranstaltungen über die geplante flächendeckende Einführung von
Gender Budgeting informiert werden. Mit dem Institut für Verwaltungsmanagement
wurde bereits auf StS-Ebene vereinbart, dass ab September 2004 für alle
weiteren fachlich Verantwortlichen entsprechende eintägige Veranstaltungen zu
Gender Budgeting angeboten werden.
16.
Es wird zudem empfohlen,
dass bereits an der Berliner Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtpflege
(FHVR) in den verschiedenen verwaltungswissenschaftlichen Fachgebieten ein
Expertinnen-/Ex-perten- und Dozentinnen-/Dozentenpool gebildet wird, der
entsprechendes Fachwissen auf den Gebieten Gender Mainstreaming/Gender
Budgeting abdecken kann. Damit erhielten die Studierenden als zukünftige
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit,
Genderkompetenz frühzeitig zu erwerben.
17.
Die Fachebene der
Senats- und Bezirksverwaltungen sollte neben Schulungen und weiteren
Einbeziehungen durch einen „Leitfaden“ (einschließlich Fallbeispielen) über Gender Budgeting als Methode, um Geschlechtergerechtigkeit
bei der Verteilung öffentlicher Mittel herzustellen, informiert werden;
dieser sollte auch ins Netz gestellt werden.
18.
Gender Budgeting Ansätze
sollten auch genutzt werden, die konkreten Bürgerinnen- und Bürgerinteressen
stärker zu berücksichtigen. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z.B. im Sinne
partizipativer Haushalte) – gerade in einer Situation knapper Ressourcen –
könnte bedeuten, die Wirkungen finanzieller Einschnitte und Umschichtungen
auf die Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Mittel besser einschätzen und
steuern zu können.
19.
Durch einen Flyer
zu GB könnte auch eine breitere Öffentlichkeit erreicht werden.
20.
Die ressort- und
verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe Gender Budgeting
sollte zielorientiert fortgesetzt werden. In der AG werden die Ergebnisse aus
Bezirks- und Senatsverwaltungen zusammengeführt, koordiniert und methodisch
weiterentwickelt. Die Ergebnisse müssen insgesamt transparent und
hinsichtlich einheitlicher Zielsetzungen integrierbar bleiben. Über die
AG findet eine enge Verzahnung von produktorientierter und kameraler
Herangehensweise statt. Die AG sollte offen für weitere Verwaltungen sein und
insbesondere weiteren Senatsverwaltungen eine Mitarbeit anbieten, sie bleibt
zentrales Steuerungsorgan für die landesweite Umsetzung von Gender Budgeting;
sie berichtet regelmäßig gegenüber der Landeskommission GM.
21.
Das weitere Controlling
ist durch den Auflagenbeschluss des Hauptausschusses sowie regelmäßige (jährliche)
Berichterstattungen gegenüber dem Abgeordnetenhaus gegeben.
Teil II: Gender Mainstreaming
1. Erprobung von Gender
Mainstreaming in Pilotprojekten
Ziel der einjährigen Pilotphase von April 2003 bis
März 2004 war es, in ausgewählten Senats- und Bezirksverwaltungen Bereiche zu
definieren, in denen Gender Mainstreaming zunächst exemplarisch erprobt werden
sollte. Aus den dabei gewonnenen Ergebnissen in Bezug auf gendersensible
Qualitätssteigerung, Prozessgestaltung (Arbeitsstrukturen, Zusammenarbeit, Informationsfluss,
Arbeitszufriedenheit) und Wissenserweiterung (Genderkompetenz, Methodeneinsatz,
Projektmanagement) sollten verallgemeinerbare Erfahrungen abgeleitet werden, um
die praktischen Umsetzungsprozesse bei allen Senats- und Bezirksverwaltungen in
der anschließenden zweijährigen Hauptphase effektiver und effizienter gestalten
zu können.
Die im Folgenden
dargestellten einundzwanzig Pilotprojekte aus vier Senats- und acht
Bezirksverwaltungen sind ganz unterschiedlich initiiert, organisiert und
realisiert worden; auch fand die Implementierung von Gender Mainstreaming auf
sehr verschiedenen Verwaltungsfeldern und Ebenen statt. Zum Strukturieren und
festgelegten Dokumentieren der Erfahrungen nach Abschluss der Pilotphase hat
die Gender Mainstreaming Geschäftsstelle allen 12 Pilotverwaltungen eine
Checkliste[33] übergeben.
Die Fragen und Kriterien der
Checkliste beziehen sich auf die wesentlichen Inhalte, die typischen Abläufe
und auf die themenbezogenen Gesichtspunkte bei der Durchführung von Projekten
in einer Erprobungsphase. Die Projektleiterinnen und -leiter nahmen die
Gelegenheit wahr, ihre Arbeit und ihre Probleme sowie die Erfahrungen und
Ergebnisse ihrer Projekte ausführlich darzustellen. Die Geschäftsstelle hat die
Berichte aus den Bezirken bei Bedarf lediglich gestrafft, sprachlich bearbeitet
und inhaltlich präzisiert, jedoch keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Die relativ ausführliche Übernahme der Berichte soll es insbesondere den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Pilotprojekte wie auch jenen der neu hinzukommenden Verwaltungen
ermöglichen, einen instruktiven Einblick in die abgeschlossenen oder laufenden
Gender Mainstreaming Projekte zu bekommen.
Der Berliner Senat hat
vielfältige Rahmenstrukturen hergestellt, um möglichst wirkungsvolle Erfahrungen
bereits während der Pilotphase sammeln zu können. Dazu zählt auch, dass alle
Pilotverwaltungen über mehrere Monate durch externe Beratungsunternehmen
fachlich und prozessorientiert unterstützt worden sind. Nur punktuell (und entsprechend
gekennzeichnet) fließen diese Erfahrungen implizit und explizit in die
jeweiligen Berichterstattungen über die Pilotprojekte ein. Die wesentlichen (im
Rahmen der externen Organisationsberatung generierten) Erkenntnisse über
Erfolge und Probleme bei der Implementierung von GM werden in einem gesonderten
Kapitel präsentiert (s. unter II. 2.).
1.1 Pilotprojekte in den
Senats- und Bezirksverwaltungen
Gender
Mainstreaming im Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht 2004
Anzahl der beteiligten
Abteilungen/Referate sowie der beteiligten Personen
Alle fünf Abteilungen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen sind involviert. Insgesamt sind ca. 20 Referate des Hauses konkret mit dem Pilotprojekt befasst. Die Anzahl der Personen, die sich im Rahmen des Projekts mit der Umsetzung der GM-Ansatzes in der Wirtschafts-/Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik befassen, hängt ab von der Zahl der Personen, die zum Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht einen fachlichen Beitrag leisten und variiert entsprechend zwischen ca. 2 und 5 Personen pro Referat.
Projektinhalt/Ziel:
Wozu sollte das Projekt durchgeführt werden?
Formuliertes Projektziel ist die Implementierung zentraler Aspekte des Gender-Mainstreamings in den Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht der SenWAF. Alle Berichtsteile sollten daraufhin analysiert werden, inwieweit zusätzliche geschlechtspezifisch differenzierte Datensätze/Aspekte in die Berichtsdarstellung 2004 einfließen können bzw. sollten. Dahinter verbirgt sich das eigentliche – implizite – an mittelfristigen Wirkungen ausgerichtete Ziel, die Philosophie des Gender Mainstreaming für alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses transparenter und damit in seiner Anwendung handhabbarer zu machen. Soweit die Berücksichtigung des GM-Ansatzes in einzelnen Handlungsfeldern, insbesondere bei der Konzipierung von Förderinstrumenten, in der Vergangenheit nicht oder nur unzureichend stattgefunden hat, sollen Ansatzpunkte für eine weitergehende Beachtung in der Zukunft entwickelt werden. Dem GM-Ansatz soll sowohl bei der Durchführung von Routinearbeiten als auch bei der politischen Konzeptgestaltung die Bedeutung beigemessen werden, die erforderlich ist, um dem übergeordneten Ziel der Realisierung von Geschlechtergerechtigkeit in allen Politikfeldern näher zu kommen.
Was sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Die Zielerreichung des Pilotprojekts ist auf ein
mittelfristig ausgerichtetes Zeitfenster fokussiert. Analytisches Bearbeitungsinstrument
ist die 3-R-Methode als Ausgangspunkt für eine Gender-Analyse der politischen
Handlungsfelder. Entsprechend der 3-R-Methode wurde versucht, die nötigen
Informationen zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming in allen relevanten Politikbereichen
systematisch zu erheben (Stufe 1: Repräsentation). In einzelnen Themenbereichen
ist es bereits gelungen, den zweiten Analyseschritt (Ressourcenverteilung) zu
machen. Hier wird in den kommenden Monaten, auch in Bezug auf die Durchführung
des dritten Schrittes der 3-R-Methode (Realitätserklärung) konsequent
weitergearbeitet, um schließlich einen weitestmöglich geschlechtsspezifisch
differenziert formulierten Berichtsrahmen zu erhalten, der in den Folgejahren
als Orientierung und Ausgangspunkt für vertiefende Analysen verwendet werden
kann.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?)
§
August 2003: Kick-Off-Veranstaltung ð
GM-Beauftragter („Warming-up“, erster Auftrag: Durchsicht WAB 2003 ð GM-Aspekte
(Frist: Mitte Oktober)
§
Oktober 2003:
Zusammenstellung der Zuarbeiten (geschlechterdifferenzierte Daten) aus den
Referaten
Bedeutung des GM für die Erstellung des WAB 2004
Auswertungsrunde
„Was ist bislang an Aktivitäten in den jeweiligen Bereichen erfolgt?“ ð Erhebung des Ist-Zustandes (Repräsentation)
ðArbeit in Arbeitsgruppen:
Technologiepolitik / Wirtschaftsförderung /
Arbeitsmarkt
Skizzierung erster, interessant erscheinendender
Themenbereiche
§
Dezember 2003: Weiterarbeit/Konkretisierung der Ergebnisse
in Arbeitsgruppen unter Leitung GM-Beauftragter des Hauses.
Arbeitsgruppe „Wirtschaftsförderung“
(Regionalpolitik)
Arbeitsgruppe „Innovationspolitik“
(Moderation und fachlicher Input:
Externe Organisationsberatung).
Vorstellung der Ergebnisse der AG’s
Systematische Anwendung / Erfahrungen
mit der 3-R-Methode
Arbeitsgruppe „Öffentlich geförderte Beschäftigung“
Arbeitsgruppe „Wirtschaftsförderung“ (Regionalpolitik)
Arbeitsgruppe „Innovationspolitik“
Fachgespräch zur Umsetzung des GM-Ansatzes in der
„Beruflichen Weiterbildung“ unter Beteiligung der externen Organisationsberaterin
Zulieferung der fachspezifischen Textbausteine aus den
Referaten (als zentrale Basisarbeit zur Erstellung des Gesamttextes durch die
Grundsatzreferate „Wirtschaft“ und „Arbeitsmarkt-/Berufsbildungspolitik“
Fachgespräch zur Anwendung des GM-Ansatzes bei der
Umsetzung und Evaluierung des Förderprogramms „Lokales Soziales Kapital Berlin“
unter Beteiligung der externen Organisationsberaterin
Bewertung:
§
Geschlechterdifferenzierte
Daten teilweise bereits vorhanden, nur noch nicht durchgängig in den bisherigen
WAB integriert. Neue Datensätze sind z.T. beschaffbar.
§
Schwerpunkt
der Arbeiten bei diesem Bericht ð Die erste Stufe des
3-R-An-satzes, teilweise auch die zweite – abhängig von der Datenverfügbarkeit
– auszugestalten: „Repräsentation“ + „Ressourcen“. In Einzelfällen wird
angestrebt, auch nähere Ausführungen zur dritten Komponente – „Realität“ – in
den Bericht aufzunehmen.
o
Geschlechterdifferenzierte
Daten für die Arbeitsmarktanalyse vorhanden (insb. Daten der Bundesagentur für
Arbeit).
o
Teil
Wirtschaft diesbezüglich ausbaufähig. Schwerpunkte:
Konjunkturanalyse wird kein Schwerpunkt
sein, ebenso nicht Themenbereiche, die das Feld Staatsaufsicht (Banken etc.)
berühren.
o
Dafür
wichtiges Thema „Innovationspolitik“ als GM-Analysebereich ausbauen, Beispiele:
o
Technologie
Coaching Center mit einer Mitarbeiterin, die sich nur um Belange von
Existenzgründerinnen kümmert. ð Wissen für WAB 2004 aktivieren
o
InnovationsförderprogrammðHeute schon gemäß Nachhaltigkeitsge-sichtspunkten
ausgerichtet (ökologisch, ökonomisch, sozial) ð Chancengleichheit ðGeschlechterdifferenzierte Daten
einbaufähig
Als
herausfordernd wird gesehen, einerseits einen knappen, kompakten Bericht zu
verfassen, andererseits neue, tiefergehende (Gender-)Analysen durchzuführen.
Lösungsansatz: Schwerpunktfelder, Auswahl besonders
relevanter Teilbereiche ð Analyse dritter Schritt
beim 3-R-Ansatz (Realität): Kosten-Nutzen-Analyse ð Prüfung, ob festgestellte Ungleichgewichte
unter abbildbaren und vertretbaren Kosten behoben werden können.
Welche hausinternen
Strukturen wurden zur Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit
konnte in den Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-Down-Prozess aufgebaut
werden?
Die Arbeiten am Pilotprojekt erfolgen auf zwei miteinander verflochtenen
Ebenen:
Ein engerer Arbeitskreis (Koordinierung), Mitglieder:
GM-Beauftragter des Hauses, sein Stellvertreter, die für die Erstellung des WAB
zuständigen Referentinnen und Referenten aus den Grundsatzreferaten
„Wirtschaft“ und „Arbeitsmarkt-/Berufsbil-dungspolitik“.
Ein weiter gefasster Arbeitskreis (Workshops), Mitglieder:
GM-Beauftragter des Hauses, sein Stellvertreter, die für die Erstellung des WAB
zuständigen Referentinnen und Referenten aus den Grundsatzreferaten
„Wirtschaft“ und „Arbeit“, Vertreterinnen und Vertreter aus den mit der
Erstellung des WAB befassten Referate sowie ein Referent aus der Gender
Mainstreaming Geschäftsstelle.
Darüber hinaus wurden vertiefende Diskussionen in
ad-hoc-Arbeitskreisen (i.d.R. moderiert von der externen Organisationsberatung)
geführt.
Ein
sichtbarer Top-Down-Prozess kam nur bedingt zustande; zwar wurde zahlreichen Abteilungs-
und Referatsleitungen in speziellen eintägigen Fortbildungsveranstaltungen am
IVM allgemeines Wissen über Gender Mainstreaming und die Berliner
Umsetzungsstrategie vermittelt, die Arbeitsebene hatte jedoch nur partiell
Gelegenheit zur Teilnahme an Gender-Fortbildungen, was die Kommunikation in
einzelnen Arbeitsgruppen teilweise erschwerte.
Zusammenfassung der
Ergebnisse unter Berücksichtigung des jeweiligen Nutzens der gegenderten
Maßnahme und der Prozesse
Alle Berichtsteile wurden in einem das
gesamte Haus SenWiArbFrau einbindenden Prozess daraufhin analysiert, inwieweit
zusätzlich geschlechtsspezifisch differenzierte Datensätze/Aspekte in die
Berichtsdarstellung 2004 einfließen können bzw. sollten. Während die bisherige
Darstellung des Politikfeldes „Arbeitsmarkt- u. Beschäftigungspolitik“ in
vielen Belangen bereits den Ansprüchen des Gender Mainstreaming genügt, werden
insbesondere in den Bereichen „Wirtschaftsförderung“ und „Innovationspolitik“ neue Ansätze gesetzt. Geschlechtsspezifisch
differenzierte Daten werden hier so umfassend wie möglich dargestellt und
darauf aufbauend erste Handlungsempfehlungen formuliert.
Können bestimmte
Ergebnisse aus der Erprobungsphase auf andere Verwaltungsbereiche übertragen
werden?
Der Vorteil des gewählten Ansatzes ist, dass er eine
selektive Wahrnehmung des Themas innerhalb der agierenden Projektverwaltung
quasi ausschließt.
Eine wichtige Erkenntnis der bisherigen
Gender-Analysen ist, dass frühzeitig geschaut werden muss, an welchen Stellen
die Landespolitik wirklich Handlungsmöglichkeiten hat und an welchen nicht.
Ansonsten ist die Gefahr groß, dass vertiefte Analysen auch dort durchgeführt
werden, wo das Land Berlin keine Änderungen zugunsten von mehr Geschlechtergerechtigkeit
bewirken kann. Dies sollte jedoch sowohl unter dem Gesichtspunkt des sinnvollen
Ressourceneinsatzes als auch unter dem Aspekt der Erhaltung der Motivation der
Beteiligten möglichst vermieden werden.
Projektplanung und
Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug
auf Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung ein? Konnte das Angebot effektiv
genutzt werden?)
Die Externe Organisationsberatung wurde vornehmlich
im Bereich der Moderation eingesetzt. Als Kommunikationshindernis erwies sich
die räumliche Entfernung. Insbesondere in kleineren Arbeitsgruppen war der hier
geleistete Input gewinnbringend. Im Projektverlauf zeigte sich, dass die
Implementierung des Gender Mainstreaming ein stark mit Einzelfallproblemen
behafteter Prozess ist, der am zielführendsten in einer Vielzahl von (kurzen)
face-to-face-Kontakten zu gestalten ist.
Die
indirekte Zielstellung des Projektes, alle Handlungsfelder der SenWiArbFrau auf
dem Gebiet der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik unter
Gender Mainstreaming Gesichtspunkten noch einmal intensiv zu betrachten, ist
eine sehr ambitionierte Zielstellung. Die Komplexität dieser Politikfelder und
der einem Bundesland hierbei offen stehende Handlungsspielraum ist für
Außenstehende nur schwer zu durchschauen.
Verbesserungsvorschläge
Zügigere Umsetzung des
Top-Down-Ansatzes ð Erreichen der Arbeitsebene.
Einsatz und Auswahl von
Beratungskapazität nach klarerer Festlegung von Aufgaben und Zielen der
Beratung.
Gender
Mainstreaming in der Stadtplanung
Es wurden im Laufe der Pilotphase vier städtebauliche Planungsvorhaben
ausgewählt:
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Die Abteilung II hatte den Auftrag erhalten, GM in der städtebaulichen Planung zu erproben. Unterstützt wurden die Prozesse durch den Fachfrauenbeirat, eine von der Hausleitung berufene Evaluatorin, die externe, von der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming beauftragte Organisationsberatung sowie eine zusätzliche bei der Abteilung angesiedelte Mitarbeiterin.
Projektinhalt (Welche
Ziele wurden formuliert? Wozu sollte das Projekt durchgeführt werden?)
Ziel der Erprobung
ist es, GM zu einem integralen Bestandteil städtebaulicher Planungen und der
Arbeitszusammenhänge in der Stadtplanung werden zu lassen. Darüber hinaus war
es ein grundlegendes Anliegen, GM nicht nur projektorientiert einzuführen,
sondern zum Gegenstand steter Diskussion und im Miteinander der beiden Geschlechter
in der Arbeitswelt zu machen.
Was sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Als Ziele wurden die Entwicklung von gendergerechten Verfahren für die
Bauleitplanung/Bebauungsplanung und Wettbewerbe, die Entwicklung von
Kriterienkatalogen für die Beurteilung von städtebaulichen Gestaltungselementen
sowie die Einführung von entsprechenden Regelverfahren formuliert.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Im Herbst 2002 wurde das Pilotvorhaben
angestoßen. Die Vorphase hat der Steuerungsdienst eingeleitet und moderiert.
Die Fachabteilung hat sich mit großem Engagement in das Thema eingearbeitet und
mit dem Einführungsworkshop zu Gender Mainstreaming im Februar 2003 für die
Hauptphase die Verantwortung für das eigene Projekt übernommen. Zur extern moderierten
Auftaktveranstaltung (Difu)[34]
am 12.03.2003, an der neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung
auch Mitglieder des Fachfrauenbeirates und der verwaltungsinterne Steuerungsdienst
teilnahmen, legte die Abteilung ihr Konzept vor, diskutierte Inhalte, Bedarfe,
offene Fragen und Organisationsnotwendigkeiten, die während der Projektphase
umgesetzt werden sollten. Durch die Einbeziehung des Frauenbeirates war die
Veranstaltung frauendominiert.
Abteilungsintern
wurden projektbezogene Termine mit unterschiedlicher personeller Zusammensetzung
und eine Gender-Routine (4W/3M) eingeführt. In den ab-teilungsinternen Besprechungen
(Referatsleitungen (1W/4M); Referats-/Gruppenlei-tungen (4W/12M) wurde GM
obligatorisch als TOP aufgenommen. Bedarfsorientierte Zusammenkünfte fanden mit
dem Fachfrauenbeirat (frauendominiert) und betroffenen Referaten der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (männerdominiert) statt.
Die an
der Bearbeitung der Projekte beteiligten Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen
wurden in die interne Diskussion eingebunden, zur Berücksichtigung von Gender-Aspekten
verpflichtet und auch mit der Bearbeitung von GM-relevanten Aufgabenstellungen
beauftragt. Für
interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fanden Wahrnehmungsschulungen
statt. Bedingt durch das zunehmende Interesse der (Fach-)Öffentlichkeit sah
sich die Abteilung mit einer zunehmenden Öffentlichkeitsarbeit konfrontiert,
die von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen wurde. Zudem
wurden zwei größere Veranstaltungen organisiert:
Am 1. Oktober 2003 wurde in
Kooperation mit der SRL[35] ein Workshop mit durchschnittlich 60
Teilnehmerinnen/Teilnehmern (80% Frauen, 20 % Männer) und am 25. März 2004 eine
abteilungsinterne Veranstaltung (9W/12M) im Rahmen der Beauftragung der
externen Organisationsberatungsfirma durchgeführt. Mit
Unterstützung der externen Beratung fand eine Reflexion der bisherigen Arbeit
statt, die zur Konkretisierung der gesetzten Ziele und Verfahrensweise führte.
Das Pilotverfahren wurde durch die Hausleitung bis zum 30. Juni 2004
verlängert, um den eingeleiteten Prozess noch im Rahmen der Pilotprojekte zu
verstetigen. Die Projektergebnisse wurden aufbereitet und abteilungsintern
diskutiert. Für das weitere Verfahren wurden zu diesem Themen (1) Aufstellung
von Bebauungsplänen, (2) Wettbewerbsverfahren, (3) Beirat für Genderbelange und
(4) Führung, Zusammenarbeit und Kommunikation Vorschläge für die Einbeziehung
in die künftigen Planungsverfahren entwickelt.
Die hochgesteckten Ziele der Pilotabteilung konnten für die angestrebte
Verfahrensent-wicklung innerhalb der bisherigen Bearbeitungszeit
annähernd erreicht werden. So wurden Kriterien entwickelt, in die die Verfahren
eingeführt und auf eine geschlechterparitätische Besetzung der Gremien geachtet
wurde. Aufgrund der bewussten Auswahl von laufenden Verfahren mit
„fremdbestimmter Zeitschiene“ hat eine Verstetigung noch nicht stattgefunden.
Die Beteiligten innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind sich
jedoch einig, dass neben der erreichten Verfahrensentwicklung auch die
Umsetzung der Erkenntnisse in Regelverfahren als lohnenswertes Ziel
weiterverfolgt wird. Die Anfragen von Fachämtern mit vergleichbaren Aufgaben
bestätigen dies und ermutigen zu diesem Vorgehen.
Einzelne
Arbeitsschritte, wie z.B. die Erweiterung der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) um Vertretergruppen von Gender-Belangen, fanden nicht die
erhoffte Resonanz und zusätzlich die vehemente Ablehnung der Rechtsaufsicht.
Der Zeit- und vor allem Kostenaufwand für das Verfahren ist im Vergleich zum
Ergebnis zu gering und enttäuscht zudem die Beteiligten, wenn sichtbar wird,
dass die rechtlichen Möglichkeiten keine verbindliche Aufnahme der
dargestellten Anregungen zulässt, da diese sich hauptsächlich auf weitere
Planungsstufen beziehen. So wurde die Koppelung der Gender-Beteiligung an die
rechtlich vorgeschriebene Beteiligung TÖB erneut auf den Prüfstand gestellt und
wird unter Verwendung der gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit der
Rechtsaufsicht zu einem effektiveren Verfahren entwickelt. Andere
Arbeitschritte wurden im Umfang unterschätzt. Dies trifft insbesondere für die
Prozessintegration (Integration von Gender in Denkstrukturen, Verhaltensmustern
und die Wahrnehmung von Arbeitsweisen) zu. Hier konnte lediglich ein kleiner
Bereich bearbeitet werden.
Welche hausinternen Strukturen wurden zur
Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit konnte in den
Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-Down-Prozess aufgebaut werden?
Das Projekt
wird Top-Down begleitet. Für die strategische Implementierung von Gender
Mainstreaming und zur Unterstützung der politischen Leitung ist der
Steuerungsdienst verantwortlich. Für die strategische Begleitung wurde das
Lenkungsgremium Gender Mainstreaming eingerichtet. In dem Gremium sind die
zuständige Staatssekretärin, der Steuerungsdienst, die Leitung der
Fachabteilung (ein Mann, eine Frau), die Geschäftsstelle des Frauenbeirates,
die Sprecherin des Frauenbeirates, die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming,
der Personalrat, die Frauenvertretung und die Vertretung der Schwerbehinderten
vertreten.
Zur Unterstützung der Steuerung wurde eine
dezentrale Projektkoordinatorin benannt (seit Juni 2003). Als beratendes Gremium
wurde der Frauenbeirat mit der Begleitung der Einführung von Gender
Mainstreaming eingebunden.
Der Abteilungsleiter war Mitglied der
Lenkungsgruppe der Senatsverwaltung (frauendominiert). Gemeinsam mit einer Mitarbeiterin
des Steuerungsdienstes wurde er zum Genderbeauftragten berufen. Ebenso nimmt er
die Berufung als Beiratsmitglied
(w 6/m3) innerhalb des EXWost-Projektes „Gender Mainstreaming im Städtebau“
(Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) wahr.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Erfahrungen und Verbesserungs-möglichkeiten
Das vorliegende
Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund des Engagements der Beteiligten zu Stande
gekommen.
§
Der Top-down-Prozess hat
klare Strukturen und Zuständigkeiten aufgezeigt und der Abteilung zu Freiräumen
verholfen, in denen die Projekte bearbeitet werden konnten.
§ Das Interesse für das Thema wurde bei am Verfahren beteiligten genderunerfahrenen Dritten durch entsprechende Darstellungen durch Einzelgespräche oder Einladungen zu Veranstaltungen geweckt.
§
Die
Projektbeteiligten in der Verwaltung haben ihre Aufgabe trotz Arbeitszeitverkürzung
und Haushaltssperre erfolgreich bearbeitet.
§
Die Berliner
Haushaltssituation und die während der Projektphase zusätzlich geltende
Haushaltssperre führte zu Einschränkungen bei der Bearbeitung der Projekte.
§
Die Beauftragung von
freien Planerinnen/Planern, die üblicherweise an der Bearbeitung der Projekte
beteiligt sind, musste auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die problemlose
Integration von Gender Mainstreaming in die Bearbeitung und die intensive
Auseinandersetzung mit der Problematik ist dem Interesse der Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer
am Thema zu verdanken. Nichtsdestotrotz ist für zukünftige Verfahren der höhere
finanzielle Aufwand zu kalkulieren.
§
Die Ermittlung von Daten wurde aufgrund der Haushaltssperre
zurückge-stellt und wird nun mit Verspätung in reduzierter Form durchgeführt.
Die möglicherweise für das Projekt eintretende Zeitverzögerung kann durch das bearbeitende
Büro und eine intensive Betreuung und Koordinierung nur teilweise ausgeglichen
werden.
§
Schulungen und eine durchgehende Evaluationen konnten nur in
geringem Maß durchgeführt werden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass eine
intensive Wahrnehmungsschulung und zeitintensive Fachdiskussion nicht nur als
Einführung in die Thematik erforderlich ist, sondern auch zur Intensivierung
bereits vorhandener Genderkompetenz gewünscht wird und als notwendig erkannt
wurde.
§
Zur Gewährleistung der
angestrebten Veränderung der Regelverfahren ist die Ausweitung des Pilotstatus
mit der notwendigen finanziellen Ausstattung erforderlich.
§
Ohne
personelle Verstärkung auf Dauer über die bisherige fachliche Besetzung hinaus,
ist eine qualifizierte Arbeit wie in den Pilotprojekten, nicht zu
gewährleisten. Mitunter wurden bei genderkompetenten Beteiligten zu hohe Erwartungen
an die Umsetzung von Genderaspekten geweckt.
Projektplanung und
Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug
auf Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung ein? Konnte das
Angebot effektiv genutzt werden?)
Durch die externe
Organisationsberatung konnte sowohl die Genderkompetenz als auch die
Effektivität des Prozesses gesteigert werden. Die Beauftragung erfolgte zu
einem Zeitpunkt, zu dem die Pilotprojekte bereits intensiv bearbeitet wurden
und nachdem bereits zwei Externe mit der Einführung der Thematik bzw. der
Evaluation tätig waren. Durch die Kompetenz der externen Beratungsfirma zu
Themen der Raumplanung und die Möglichkeit, den vorgegebenen Arbeitsplan an die
Erfordernisse der Pilotabteilung anzupassen, wurde die in der Abteilung latent
vorhandene Beratungsmüdigkeit und -resistenz überwunden und das gemeinsam
festgelegte Arbeitsprogramm erfolgreich absolviert. Für die weitere Bearbeitung
/ zukünftige Projekte ist die Begleitung der Abteilung während des gesamten
Projektes wünschenswert.
Senatsverwaltung für Justiz
Bezeichnung
der Pilotbereiche/Pilotprojekte
1. Jugendarrestanstalt Berlin
„Diensteinteilung und
Personaleinsatz unter Genderaspekten“
„Umsetzung
von Gender Mainstreaming im Personaleinsatz“
In beiden Justizvollzugsanstalten wurden die Projektgruppen hierarchie- und fachdienstübergreifend besetzt, wobei jeweils die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) am stärksten vertreten waren. In der Jugendarrestanstalt Berlin haben sieben Personen regelmäßig in der Projektgruppe Gender Mainstreaming mitgearbeitet. Die Justizvollzugsanstalt Düppel hat ihre Arbeit mit sechs Projektmitgliedern begonnen und nach inhaltlicher Thematik kontinuierlich erweitert. Die zukünftige Projektgruppenarbeit wird mit 8 Personen weitergeführt.
„Diensteinteilung und Personaleinsatz unter Genderaspekten“
Definition des Oberziels:
Die Zufriedenheit des Personaleinsatzes soll bis Ende 2004 für Frauen und
Männer aus dem Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) erhöht werden. Geplantes Entwicklungsziel
bis Ende März 2004:
Vorlage eines Maßnahmenkataloges, der die Umsetzung
von Gender Mainstreaming im Personaleinsatz des Allgemeinen Vollzugsdienstes
regelt.
Justizvollzugsanstalt Düppel:
„Umsetzung
von Gender Mainstreaming im Personaleinsatz“
Definition des Oberziels: Die Zufriedenheit des
Personaleinsatzes soll bis Ende 2004 für Frauen und Männer aus dem Allgemeinen
Vollzugsdienst (AVD) erhöht werden. Dies umfasst den Aufbau von
Chancengleichheit und den Abbau von Ungerechtigkeiten im Personaleinsatz. Das
Projekt sollte nach Auffassung der Projektgruppenmitglieder folgende Ergebnisse
erzielen:
Geplantes Entwicklungsziel
bis Ende März 2004:
Vorlage eines Konzeptes, das den Personaleinsatz
nach Genderaspekten gestaltet.
Als Verfahren zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Projektbereichen Jugendarrestanstalt Berlin und Justizvollzugsanstalt Düppel wurde die „6-Schritte-Me-thode“ von Krell/Mückenberger/Tondorf gewählt:
|
Ende 2002
hatten die Jugendarrestanstalt Berlin sowie die Justizvollzugsanstalt Düppel in
ihrer Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Justiz (Abteilung III) u.a.
die Implementierung von Gender Mainstreaming in ihrer Anstalt als Ziel für das
Jahr 2003 benannt. Zur Unterstützung dieses Zielvorhabens hat die
Senatsverwaltung für Justiz im Januar 2003 beide Anstalten als Pilotprojekte
für die modellhafte Erprobung von Gendering in der Berliner Politik und Verwaltung
benannt.
Die
Pilotphase begann jeweils mit einer von der Senatsverwaltung für Justiz finanzierten
eintägigen Schulung „Gender Mainstreaming
und was sich dahinter verbirgt – eine
Einführung“ für alle Bediensteten der jeweiligen Anstalt:
·
am
08.05.2003 in der Justizvollzugsanstalt Düppel
·
am
26.06.2003 in der Jugendarrestanstalt Berlin
Nach Bildung der Projektgruppen in beiden Bereichen wurde für die Projekt-gruppenmitglieder im Oktober 2003 ein von der Senatsverwaltung für Justiz finanziertes gemeinsames Gender-Training durchgeführt.
Insgesamt war zu Beginn des
Prozesses in beiden Anstalten bei allen Beteiligten ein hohes Maß an Skepsis
und Unsicherheit zum Thema Gender Mainstreaming und dessen Implementierung
sichtbar. Unsicherheiten bestanden sowohl in inhaltlichen Fragen als auch
darin, die Rolle als Multiplikator/Multiplikatorin intern einzunehmen. Die
kritische Reflexion des eigenen Rollenverhaltens konnte nur punktuell geleistet
werden. Die durchgeführte Befragung (s.o.) hatte ergeben, dass die Beteiligten
subjektiv keine maßgebliche „Ungerechtigkeit oder Ungleichheit“ zwischen den
Geschlechtern erleben. Insofern wurde auch das Nachdenken über „Gender“ und
Gender Mainstreaming zu einem großen Teil in Frage gestellt. Bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einbezogenen Anstalten herrschten z.T.
Vorstellungen vor wie: Chancengleichheit sei bereits in den 70er Jahren
erreicht worden, oder die herkömmliche Rollenverteilung zwischen den
Geschlechtern sei als ein Vorteil zu sehen.
Die Projektgruppenmitglieder bekunden jedoch, dass sie zunehmend sensibler mit Fragen, die z.B. die Arbeitsverteilung zwischen Männern und Frauen betreffen, umgehen und auch Entscheidungen inzwischen anders einleiten und treffen als vorher. Dies kann als positives Ergebnis gewertet werden.
Auch sorgte die Integration
des Gender Mainstreaming in die alltägliche Anstaltsarbeit und der damit
verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand zu Beginn der externen Beratung für eine
eher zurückhaltende Motivation. Gleichwohl zeigten die Intensität der Mitarbeit
an den Arbeitstreffen sowie das verbindliche Erledigen von Zusatzarbeiten für
die jeweiligen Sitzungen deutlich, dass die Bereitschaft, sich mit Gender
Mainstreaming ernsthaft auseinanderzusetzen, durchaus vorhanden war. Die aktive
Beteiligung und das hohe Engagement konnten nur dadurch erreicht werden, dass
jeweils ein deutlicher Schwerpunkt auf „Brennpunktthemen in der Anstalt“ gelegt
wurde. Von Seiten der externen Moderatorin musste im Rahmen der Prozessbegleitung
immer wieder darauf geachtet werden, dass Gender Mainstreaming Gesichtspunkte
bei der Beschäftigung mit herkömmlichen Themen systematisch berücksichtigt
wurden. Ohne externe Kontrolle trat das geschlechterdifferenzierte und geschlechtersensible
Denken schnell wieder in den Hintergrund oder wurde eher begleitend diskutiert.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
beiden Anstalten haben das mit externer Begleitung durchgeführte Pilotprojekt positiv
bewertet. Über die Gender Mainstreaming Einführungsveranstaltung hinaus habe
die externe Prozessbegleitung zu einer vertiefenden Sensibilisierung für Gender
Mainstreaming beigetragen. Anfängliche Widerstände und Skepsis gegenüber der
neu einzuführenden Methode konnten abgebaut bzw. verringert werden; in Bezug
auf den Erwerb von Genderkompetenz sind die Akteurinnen und Akteure in den
beteiligten Anstalten durchaus handlungsfähiger geworden.
Die
zu Beginn der Projekte definierten Oberziele (Erhöhung der Zufriedenheit des
Personals durch geschlechtergerechten Personaleinsatz bis Ende 2004 und Vorlage
eines entsprechenden Maßnahmenkataloges) konnten nur teilweise erreicht werden,
da sich durch die Ergebnisse der im Prozessverlauf durchgeführten schriftlichen
Befragung zusätzliche Themenschwerpunkte eröffneten. Insgesamt wurde zum
Abschluss ein Maßnahmenplan entwickelt, der die Fortführung der begonnenen Arbeit
sicherstellen soll.
Hausinterne Unterstützung
der Projektgruppen
Sowohl in der Senatsverwaltung für Justiz als auch in den beiden nachgeordneten Behörden ist Gender Mainstreaming als Top-down-Strategie aufgebaut worden. Die politische und fachliche Führungsebene hat sich für GM eingesetzt. Die dann benannte Genderbeauftragte hat den hausinternen Prozess federführend in beiden Anstalten durchgängig betreut und begleitet. In den Anstalten selbst wurde die Implementierung von Gender Mainstreaming jeweils von der Anstaltsleitung initiiert. Beide Leitungen haben an dem Projekt aktiv mitgearbeitet und die dafür notwendigen Arbeits- und Zeitressourcen über die jeweiligen Arbeitstreffen hinaus in ihrem Bereich zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassung der Ergebnisse (Probleme und Nutzen)
Nutzen
Probleme
Projektplanung und Projektgestaltung
(Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug auf die
Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung?)
Um eine erfolgreiche Umsetzung von Gender
Mainstreaming realisieren zu können, war aufgrund der noch fehlenden Genderkompetenz
in den Anstalten eine zusätzliche externe fachliche Begleitung während des
Pilotprozesses zwingend notwendig. Nach den Auftaktveranstaltungen in den
beiden Anstalten wurde deutlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor
allem in der Auseinandersetzung und Bearbeitung folgender Themen professionelle
Unterstützung erfahren mussten:
§
Erweiterung
des gesellschaftlichen und individuellen Bewusstseins der Bedeutung und Notwendigkeit
von Gleichstellung
§
Erweiterung
der Kompetenz bezüglich der Reflexion der eigenen Geschlechterrolle im
beruflichen Alltag
§
Erörterung
und Beseitigung der Probleme im Praxistransfer des Gender Mainstreaming
§
Vermittlung
von Methodenkompetenz insbesondere bei Berufsgruppen, denen die Arbeit mit
analytischen Instrumenten eher fremd ist
§
Professionelle
Begleitung und Hilfestellung bei der Realisierung des Projektes und der Evaluation
des Prozessverlaufs
Die Multiplikatorenfunktion stellt die Beteiligten vor große Herausforderungen. Hier wäre es sinnvoll über die Verwaltungsakademie Berlin Trainings- oder Schulungsmaßnahmen anzubieten, die sie in dieser neuen Rolle fördern und unterstützen.
Gender Mainstreaming in der Krebsvorsorge
Das Genderprojekt wurde mit dem
Personalentwicklungsprogramm KompetenzPlus verbunden, das sich an den
Führungskräftenachwuchs des Hauses SenGesSozV richtete. Aus dem Teilnehmerinnen-
und Teilnehmerkreis dieses Programms rekrutierte sich das eigentliche
Projektkernteam, das aus 7 Personen (4 Frauen, 3 Männern) besteht, die aus
folgenden Bereichen stammen: Politik für Menschen mit Behinderungen;
Krankenhauswesen; Drogen und Sucht; ZS C – Finanzen; Landesamt für Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit
Um dieses Projektkernteam in
seiner Arbeit zu unterstützen, wurde ein Begleitteam eingesetzt, in dem der
Fachabteilungsleiter Gesundheit, zwei Referentinnen aus den Bereichen der
Prävention und Frauengesundheit sowie die Bereiche des Steuerungsdienstes und
der Personalentwicklung vertreten waren. Es bestand jedoch Einvernehmen darin,
dass dem Projektteam eine sehr “autonome“ Stellung und dem Begleitteam eine
eher beratende Funktion zukommen sollte. Projektteam und Projektbegleitteam
sind im Projektverlauf 6 mal zu koordinierenden Sitzungen zusammengekommen.
Projektinhalt (welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu sollte das Projekt
durchgeführt werden?)
Ausgehend von der in der Berliner
Gesundheitsberichterstattung dokumentierten Tatsache, dass 58 % der Berlinerinnen,
aber nur 18 % der Berliner Krebsvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen,
sollte bis zum 30. 4. 2004 ein geschlechterdifferenziertes Konzept zur
verbesserten Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (KFU)
vorgelegt werden. Für die Entscheidung zugunsten dieses Pilothandlungsfeldes
sprachen u.a.:
Mit dem Projekt waren drei verschiedenen Zieldimensionen
verbunden:
Das Projekt stand vor der nicht einfachen
Herausforderung, diese Zieldimensionen gleichgewichtig zu behandeln.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert?)
Betont werden muss, dass der eigentlichen
Projektarbeit ein – wichtiger – Vorprozess vorangegangen war, der sich mit
folgenden Schrittfolgen verband:
Hierbei war eindeutig die Klärung der Ressourcenfragen (verstanden als Zurverfügungstellung von personellen Ressourcen) die schwierigste Hürde. Die grundsätzliche Zustimmung zu einem GM-Prozess stieß immer dann auf Grenzen, wenn es darum ging, personelle Ressourcen für ein als zusätzlich verstandenes Projekt bereitzustellen. Die Argumentation, dass mit der Gendersicht ein Fachprozess an Qualität und Zielgenauigkeit gewinnen könne, so gesehen dessen integraler Teil sei, wog nicht so schwer wie der Hinweis auf bestehende Arbeitsbelastungen, die nicht noch ausgeweitet werden konnten.
Die chronologische Übersicht
veranschaulicht die Abfolge der verschiedenen Arbeitsschritte von der
Projektidentifizierung bis hin zur Abschlusspräsentation.
Was
? |
Wann
? |
SenGesSozV
wird GM-Pilotverwaltung |
1.
4. 2003 |
Identifizierung
genderrelevanter Handlungsbereiche bei SenGesSozV, Analyse
der Datenlage (GBE, Frauengesundheitsbericht) |
April/
Mai |
Die
Umsetzung des GM-Ansatzes wird in die Reformagendaprojekte
(Verwaltungsmodernisierung) aufgenommen; dadurch wird die Bereitstellung von
Ressourcen für externe Gender-Organisationsberatungen gewährleistet |
April
2003 |
Das
Institut für Verwaltungsmanagement führt GM-Schulungen für oberste Führungskräfte
durch |
April
2003 |
Benennung
von Gender-Beauftragten |
April
2003 |
Konstituierung
einer ressortübergreifenden Genderbeauftragten-AG |
April
2003 |
AbtL-Runde
zum Themenschwerpunkt GM |
Mai
2003 |
Auswahlentscheidung
für ein konkretes GM-Handlungsfeld (Inanspruchnahme von Krebsvorsorgeuntersuchungen)
|
Juni
2003 |
Verbindung
des Genderpilotprojektes mit dem Personalentwicklungsprogramm Kompetenz-Plus (K+) |
Juni
2003 |
Abschluss
des K+-Auswahlverfahrens, Benennung des Projektteams |
Juni
2003 |
Erster
Bericht zur Umsetzung des GM-Ansatzes in der Berliner Politik und Verwaltung |
Juli
2003 |
Abschluss
der GM-Vorphase bei SenGesSozV |
Juli
2003 |
|
|
Beginn
der GM-Hauptphase(=Projektphase) |
August
2003 |
Schaffung
projektbegleitender Strukturen - Konstituierung eines Begleitteams zur
fachlichen Unterstützung des Kernteams |
August
2003 |
Auswahl
externer Gender-Organisationsberatungen |
August
/ Sept. 2003 |
Qualifizierungsinput:
Inhouse Seminar „Grundlagen des Projektmanagements“ |
17.
– 19. 9. 2003 |
Qualifizierungsinput:
Informationsveranstaltung Gender-Mainstreaming |
18./19.
9. 2003 |
Erster
Austausch Projektkernteam-Projektbegleitteam (Koordinationsrunde) |
23.
9. 2003 |
Koordinationsrunde - Projektstrukturplan |
21.
10. 2003 |
Abstimmungsgespräch
zur effektiven Einbindung der externen Gender-Organisationsberatung |
30.
10. 2003 |
Qualifizierungsinput:
Rhetorik und Präsentation |
8.
12. 2003 |
Koordinationsrunde – Vorbereitung der Zwischenpräsentation |
18.
12. 2003 |
Zwischenpräsentation
– breites Teilnehmer/innenspektrum, nahezu alle Bereiche des Hauses GesSozV
sind vertreten |
21.
1. 2004 |
Genderworkshop
(erweiterter Teilnehmer/innenkreis: Projektkern- und Projektbegleitteam) |
26.
1. 2004 |
Koordinationsrunde
– erster Entwurf von Handlungsempfehlungen |
17.
2. 2004 |
Evaluationsworkshop
mit Gender-Organisationsberatung |
23.
3. 2004 |
Koordinationsrunde
– Diskussion der Handlungsempfehlungen |
2.
4. 2004 |
Ausführlicher
Austausch des Projektteams mit StSGesV |
6.
4. 2004 |
Abschlusspräsentation
Kplus und Gender-Projekt |
28.
4. 2004 |
Die Projektarbeit im engeren Sinne vollzog sich über
folgende Schrittfolgen:
èRecherche
·
Klärung
der institutionellen Rahmenbedingungen
·
Klärung
der rechtlichen Grundlagen
·
Beschreibung
der gesundheitspolitischen Trends
·
Fragebogenaktion
externe Akteure
·
Datenlage
Krebs
·
Datenlage
Krebsvorsorgeuntersuchungen
èAnalyse
èAusarbeitung von Handlungsempfehlungen
o Das andere Bein der Öffentlichkeitsarbeit war die Erstellung der „Gender-Seiten“ von SenGesSozV, die zum 8. März 2004 freigeschaltet wurden. Hier werden Informationen zum Pilotprojekt, aber auch allgemeinere Infos zum GM-Ansatz bereitgestellt. Die Erarbeitung und die redaktionelle Betreuung erfolgte durch den Steuerungsdienst. In Planung befindet sich ein aktiv-mailing System, das einen gender-interessierten Verteilerkreis im Haus ansprechen will.
Die Schwierigkeiten des Projekts liegen in
folgenden Bereichen:
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass das
Projektziel erreicht worden ist; geschlechterdifferenzierte Handlungsempfehlungen
zur Inanspruchnahme von Krebsvorsorge-untersuchungen liegen nunmehr vor. [36]
Welche hausinternen
Strukturen wurden zur Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit
konnte in den Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-down-Prozess aufgebaut
werden?
Als klassischer Top-Down-Prozess kann der GM-Prozess
insoweit bezeichnet werden, als
Zusammenfassung der Ergebnisse unter
Berücksichtigung des jeweiligen Nutzens der gegenderten Maßnahme und der Prozesse
Der Praxisnutzen der
gegenderten Maßnahme – hier bezogen auf die Handlungs-empfehlungen hinsichtlich
einer optimierten Inanspruchnahme von Krebsfrüherken-nungsuntersuchungen – kann
sich erst erweisen, wenn diese in der Tat von der Fachabteilung aufgenommen,
gegenüber weiteren internen und externen Akteuren vermittelt und kooperativ
umgesetzt werden. Die Notwendigkeit eines Folgeprozesses, der nicht im Rahmen
einer Projektarbeit, sondern im Rahmen der Routine/Regelarbeit stattfinden
muss, wird sehr deutlich. Grundsätzlich kann an dieser Stelle nur gesagt
werden, dass die sorgfältige Herleitung und gendersensible Ausrichtung der
Handlungsempfehlungen einen zielgruppengenaueren und damit effizienteren Umgang
mit KFU erwarten lässt.
Hinsichtlich des Aufbaus von
Genderkompetenzen sind aus Sicht aller Teilnehmenden Zugewinne zu verzeichnen,
die nach eigener Aussage vor allem auch von entsprechenden Diskussionen im Team
profitierten. Bezüglich der Nachhaltigkeit und der „Multiplizierung“ dieses in
der Projektarbeit geschliffenen Blickwinkels wird es darauf ankommen, dass
diese Kompetenzen künftig von den jeweiligen Führungskräften abgefordert
werden.
Können bestimmte
Ergebnisse/Erfahrungen aus der Erprobungsphase auf andere Verwaltungsbereiche
übertragen werden?
Der Gender-Prozess ist als Lernprozess zu verstehen
und insofern sind Schlussfolgerungen sowohl aus den genannten Plus- wie aus den
Minuspunkten zu ziehen:
Ø Gezielte Nutzung vorhandener Kenntnisse: SenGesSozV kann gerade im Ressortbereich Gesundheit schon auf eine Reihe geschlechterdifferenzierter Erkenntnisse und Initiativen (bspw. in den Bereichen der Gesundheitsberichterstattung, der gesundheitlichen Folgen häuslicher Gewalt, der Projektförderung oder der zielgruppenorientierten Drogenpolitik) sowie auf ein zunehmend gendersensibles Umfeld zurückgreifen.
Ø Kommunikationsprozesse
fördern
Dem hausinternen
Kommunikationsprozess muss große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Präsentationen
zum Projektstand, Nutzung neuer Medien / Internetpräsenz und Ähnliches tragen
zu Erkennbarkeit, Transparenz, Akzeptanz des GM-Ansatzes bei und sind wichtige
Brücken von den Innovationsinseln in die Alltagsarbeit.
Ø Frühzeitige Vermittlung gender-orientierter
Methoden Know-hows
Leider ist der methodische
Teil, der sich im Rahmen der gestellten fachpolitischen Aufgabe angeboten hätte
(konsequente und frühzeitige Anwendung des 6-Schritte Verfahrens) sehr spät in
den Beratungsprozess eingebracht worden, sodass sich die Sinnhaftigkeit und
Übertragbarkeit eines konkreten gender-orientierten Instruments/Werkzeugs nicht
beweisen konnte. Dieser Aspekt – Vermittlung eines gender-orientierten Methoden
know-hows – muss künftig zu Beginn eines Gender-Prozesses stehen.
Ø Klare Ergebnisverantwortung
herstellen
Der Pilotprojekt-Ansatz
weist Vor- und Nachteile auf: Zwar ist mit ihm viel genderpolitisches
Querdenken möglich, dieses ist aber oft auf den Bereich einer „Innovationsinsel“
beschränkt. Die Klippe zur alltäglichen Facharbeit ist schwer zu nehmen und war
durch die Sondersituation bei SenGesSozV– ein nicht fachbezogen, sondern heterogen
zusammengesetztes Projektteam – zusätzlich erschwert. Die Ergebnisverantwortung
für ein Genderprojekt muss künftig klarer als bisher in der Fachabteilung liegen.
Ø Beeinflussbarkeit der
Zielsetzung prüfen
Bei der Projektzielsetzung
muss dem Kriterium der Beeinflussbarkeit durch Verwaltungshandeln ein stärkeres
Gewicht beigemessen werden. Ein Handlungsfeld, in dem externe
Akteurinnen/Akteure eine große Rolle spielen, macht es schwer, einen zeitnahen,
greifbaren Projekterfolg zu realisieren, der letztendlich auch NachahmerInnen motivieren
sollte.
Projektplanung und
Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug
auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung ein? Konnte das
Angebot effektiv genutzt werden?)
Es war ungünstig für den Prozess, dass eine erste Einführungsveranstaltung der Gender-Organisationsberatung unter großem Zeitdruck durchgeführt werden musste. Eine eigentlich im Vorfeld zu führende Abstimmung der verschiedenen Input-Angebote war nicht möglich.
In den Feedback-Bögen zum Einsatz der exernen
Genderberatung, der an die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer ausgereicht
wurde, kam u.a. der Wunsch zum Ausdruck, diese noch stringenter am eigentlichen
Projektthema auszurichten und mit konkreten Arbeitshilfen zu verbinden.
Eingefordert wurde auch eine flexiblere und kurzfristigere Abrufmöglichkeit der
Beratungseinheiten, wofür eine Ortsansässigkeit der Beraterinnen/Barater
hilfreich ist. Weiterhin kam zum Ausdruck, dass der Aufbau/resp. Ausbau der
eigenen Gender-Kompetenz zum Teil durch die Gender-Beratung, aber auch aus
anderen Quellen – wie projektinterne Diskussionen, Literaturrecherchen, externe
Fachveranstaltungen, Internet – gestützt werden konnte.
Als Fazit lässt
sich ziehen, dass eine zentrale Anforderung an die externe Gender- und Organisationsberatung
sein muss, die Vermittlung von methodischer und inhaltlicher Genderkompetenz
von Beginn an auf den konkreten Projekt- und Prozesskontext zuzuschneiden.
(Zwei Pilotprojekte)
Bezeichnung des ersten Pilotprojektes
„Schaffung
geschlechtergerechter Zugangsbedingungen zu öffentlich geförderten Sportanlagen“
– Förderung des Mädchen- und Frauensports
Anzahl der beteiligten Ämter und
Personen
Das
Pilotprojekt arbeitet in der Abteilung Jugend, Familie und Sport, FB 1
(Förderung von jungen Menschen und Familien) Bereich Sportförderung.
Beteiligte
Personen:
Projektinhalt
– Ziele
Das
Pilotprojekt arbeitet auf der Basis eines BVV-Beschlusses vom Februar 2003
(DS/0542/II). Im Rahmen der externen Projektbegleitung wurden insgesamt fünf
Schwerpunkte herausgearbeitet, die Gegenstand der Betrachtung waren:
Das
Pilotprojekt erstreckt sich auf einen langen Zeitraum bis 2006. Die erste
Etappe (2003 – 2004) soll den derzeitigen Ist-Zustand der Beteiligung von
Mädchen und Frauen an sportlichen Aktivitäten erfassen, die Anteile der
jeweiligen Anbieter ermitteln und die Ursachen für Art und Umfang der
Beteiligung (Für und Wider, gute und weniger gute Erfahrungen usw.) feststellen.
In der Folge sollen die Ergebnisse ausgewertet und Schlussfolgerungen in das
Verwaltungshandeln integriert werden.
Schwerpunkt bildet dabei das Erkennen von
Handlungsspielräumen auf Bezirksebene – die Ermittlung von Möglichkeiten
direkter Einflussnahme, der Stellschrauben für die Herstellung der
Geschlechtergerechtigkeit und die Analyse bestehender und zu verändernder
Rahmenbedingungen.
Nach Aufstellung des
Arbeitskreises zur Mädchen- und Frauensportförderung beim BA und der
Wiederaufnahme der projektbezogenen Tätigkeit im Unterausschuss der BVV
arbeiteten beide Gremien nach Arbeitsplänen, die inhaltlich und arbeitsteilig
abgestimmt waren. Es gab regelmäßige, monatliche Zusammenkünfte, in denen
Aufgaben zur Ermittlung der o. g. Anfangsangaben festgelegt wurden. Die
Erfüllung dieser Aufgaben und die daraus resultierenden Ergebnisse wurden
zusammengestellt und in verschiedenen Dokumenten abgebildet.
Besonders
hilfreich und wirkungsvoll unterstützend stellte sich die Zusammenarbeit der
handelnden Gremien mit der externen Projektbegleitung dar. Es ist der Meinung
aller Beteiligten nach gelungen, tatsächliche Sachverhalte zu erkennen und an
der Realität – nicht an verwaltungsinternen Sichtweisen – zu spiegeln. Im Ergebnis
dessen war es möglich, die wirklichen Handlungsfelder zu erkennen, die
Schlüsselpersonen und -bereiche auszumachen und durch Herstellung direkter
Kontakte einander näher zu bringen. Es gab eine Vielzahl von Aktivitäten in
Schulen, Sportvereinen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kitas, der Volkshochschule
und anderen Trägern des Sports.
Bisherige
Beispiele:
In
Planung befindlich:
Strukturen zur
Unterstützung der Implementierung
Ein
hochrangig besetztes Steuerungsgremium unter Leitung der Bezirksbürgermeisterin
stützt aktiv die Implementierungsprozesse vor Ort. Die zuständigen Leitungspersonen
haben die Pilotprojekte von Beginn an nachhaltig unterstützt. Einbezogen wurden
auch Mädchen- und Frauen-Netzwerke im Bereich des Sports. Besonders positiv war
der spürbare politische Willen des Bezirksamtes und der
Bezirksverordnetenversammlung, sich des Prozesses der GM-Implementierung von
Anfang an mit aller Konsequenz zu stellen und zu dokumentieren, dass die
Ergebnisse der Arbeit der Pilotprojekte auch eine tatsächliche Berücksichtigung
in den bezirklichen Führungs- und Leitungsprozessen erfahren sollen. Die im
Bericht der externen Beratungsfirmen dargestellten Gespräche der Gremien mit
der Bezirksbürgermeisterin, den zuständigen Stadträtinnen/Stadträten, LuV-,
Amts- und Bereichsleitungen ermöglichte einen tatsächlichen Top-down-Prozess,
der sich in den Arbeitsergebnissen widerspiegelt.
Prinzipiell
ist die Art und Weise des Strukturaufbaus in vergleichbaren Verwaltungseinheiten
ähnlich möglich. Besonders hervorzuheben ist die enge Verzahnung der Zusammenarbeit
von Politik und Verwaltung, wodurch eine hohe Effizienz der Arbeit erreicht
werden kann. Ausgangsüberlegung muss sein, wer oder was „gegendert“ werden
soll: Handelt es sich um Verwaltungsabläufe mit bloßer Innenwirkung (zum Beispiel
die paritätische Besetzung von Stellen in Verwaltungseinheiten), oder sind Auswirkungen
in der Öffentlichkeit direkt spürbar. Davon ausgehend müssen die Ziele definiert
und – je nach Lage – der Anteil einzubeziehender Kräfte festgelegt werden. Im
vorliegenden Beispiel ist das gut gelungen. Das in Friedrichshain-Kreuzberg
entwickelte Verfahren ist auch auf andere Sportämter und -bereiche übertragbar.
Es ist gut möglich, dass mit fortschreitendem Prozess der Implementierung die
hier gemachten, verallgemeinerungswürdigen Erfahrungen auch anderen
Bezirksverwaltungen zugänglich gemacht werden.
Auch die Art und Weise der Zusammenarbeit aller im
Bericht benannten Akteurinnen/Akteure sollte so oder besser organisiert werden,
anderenfalls wird der Umfang zu leistender Arbeit ein wirkliches Fortkommen in
der Sache verhindern. Mit Fertigstellung der Internet-Präsentation des Bereichs
Sportförderung werden alle erstellten Dokumente unter einem speziellen Link
nachlesbar sein.
Der
Einsatz der externen Projektbegleitung hat sich sehr positiv auf die
Projektarbeit ausgewirkt. Durch die „außenstehende“ Reflexion konnten
„hausinterne“ Sichtweisen objektiviert und neue Impulse für Gedankengänge
initiiert werden. Auch hinsichtlich der Zusammenfassung und Auswertung der
Arbeitsergebnisse hat sich die Zusammenarbeit sehr hilfreich erwiesen und zu
einem hohen Maß an Professionalität der Darstellung beigetragen. Förderlich war
der Umstand, dass das zur Verfügung stehende Potenzial an Zeit und Aufwand
praktisch fast vollständig dem Pilotprojekt in der Sportförderung zufließen
konnte. Begünstigt durch das Vorhandensein bereits bestehender Strukturen wurde
so der Arbeitsprozess beschleunigt, er konnte auch auf eine breite Basis
gestellt werden, was sich in den umfänglich betrachteten Problemfeldern dokumentiert.
Es
hat sich erwiesen, dass für die Arbeit eines derart umfangreichen
Pilotprojektes wesentlich mehr Zeit und Aufwand erforderlich ist, als Anfangs
angenommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass allein die Beschreibung des
Ist-Zustandes und die Analyse der Gegebenheiten nicht „nebenbei“ erledigt
werden können. Es sind umfangreiche Zeitressourcen und WoMan-Power
erforderlich. Hier sollte seitens der Verwaltung verstärkt unterstützend
eingegriffen werden. Im Verlaufe der Umsetzung der Ergebnisse wird sich der
Umfang zu leistender Arbeiten möglicher Weise in einer positiv verstandenen
Routine (Denk- und Handlungsroutine) minimieren.
Im Ergebnis ist es besonders wichtig, die
festgestellten Erfordernisse zu ändernder Rahmenbedingungen über die Geschäftsstelle
GM in die Senatsverwaltung(en) und das Abgeordnetenhaus zu tragen. Dort sollte
dann eigenverantwortlich geprüft werden, inwieweit Möglichkeiten bestehen, den
Beginn des Implementierungsprozesses in allen anderen Bezirksverwaltungen zu
erleichtern und der Geschlechtergerechtigkeit zu einem tatsächlichen Durchbruch
zu verhelfen.
Bezeichnung des zweiten
Pilotprojektes
„Einblicke in vergeschlechtlichte[37]
Strukturen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuz-berg – Zu Voraussetzungen von
Gender Mainstreaming-Prozessen“ (Bereich Bauaufsichtsamt)
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Untersucht wurde das
Bauaufsichtsamt innerhalb der Abteilung für Stadtentwicklung und Bauen mit rund
fünfzig Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Projektinhalt ( Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert ? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden? )
Das
Projekt wurde von einer studentischen Forschungsgruppe des Instituts für
Sozialwissenschaften an der Humboldt- Universität von Berlin im Bauaufsichtsamt
des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt. Ziel des Projektes war es, Strukturen,
Handlungsmuster und (Gender-)Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Bauaufsichtsamt aus einer Genderperspektive zu erforschen und daraus
Schlussfolgerungen für mögliche Ansatzpunkte des Gender Mainstreaming abzuleiten.
Was sollte in dem Pilotprojekt
konkret erarbeitet werden?
Das Projekt war empirisch angelegt
und bezieht sich auf die Ebenen Organisationsstruktur, Kundinnen-/Kundenkontakt
und Geschlechterwissen.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen) und welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Zunächst wurde versucht, die vergeschlechtlichten
Strukturen und den Stand des Genderwissens im Bauaufsichtsamt empirisch zu
erheben. Anschließend wurden die Ergebnisse mit den Beschäftigten diskutiert.[38]
Dieses sogenannte Zwischenpräsentation im Rahmen eines Workshops ist von der
externen Organisationsberatung moderiert worden.[39]
Schließlich sollten die Beschäftigten des Bauaufsichtsamtes selbst Instrumente
zur Implementierung von Gender Mainstreaming entwickeln.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Verwaltungsbereiche übertragen werden?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen
Verwaltungsbereich gründlich zu analysieren und Datenmaterial zu erheben, um
somit eine fundierte Basis für Schlussfolgerungen zu haben.
Projektplanung
und Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in
Bezug auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung ein?
Konnte das Angebot effektiv genutzt werden?
Im Rahmen einer Vorstellung der
Projektergebnisse wurde von der externen Organisationsberatungsfirma, die
primär das erste Pilotprojekt des Bezirksamtes (Mädchen- und Frauensport)
begleitet hat, eine Informationsveranstaltung über GM für das gesamte Amt
durchgeführt.
Verbesserungsvorschläge
Die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter des Amtes
wurden vor Beginn der Untersuchung über GM informiert. Es ist jedoch dringend
erforderlich, vor Konfrontation der Beschäftigten mit einem völlig
fachfremden und neuen Thema Informationsveranstaltungen und Schulungen nicht
nur auf Leitungsebene durchzuführen. Die Akzeptanz auf Ebene von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern würde in jedem Fall erhöht.
(zwei Pilotprojekte)
Bezeichnung des ersten
Pilotprojektes
Das
Projekt in der Jugendförderung startete im Sommer 2003. Ab Dezember 2003 wurde
die AG Evaluation, bestehend aus Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Vertreterinnen/Vertretern
freier und öffentlicher Träger sowie dem Forum freier Träger und dem
Jugendhilfeausschuss, einbezogen. Unterstützt durch die hinzugezogene externe Organisationsberatungsfirma
konnten schrittweise auf der Basis von erworbenem Genderwissen die Kapitel
„Arbeitsorganisation“, „Offener Bereich“ und „Grundsätze“ des
Qualitätshandbuches nachgebessert werden. Von mehreren Kleingruppen sind
Textvorschläge erarbeitet worden, die die Berücksichtigung der Lebenswelten von
Mädchen und Jungen beispielsweise im Bereich der Offenen Jugendarbeit oder im
Leitungsbereich der entsprechenden Einrichtungen beinhalten. Die Ergebnisse
wurden der AG „Berliner öffentliche Jugendhilfe“, dem Landesjugendamt sowie der
Landesarbeitsgemeinschaft „Geschlechtsdifferenzierte Jugendarbeit“ vorgestellt.
Eine
Auseinandersetzung mit dem Thema geschlechtsdifferenzierte Jugendarbeit wurde
im Rahmen eines Workshops begonnen. Dabei wurde festgestellt, dass eine gut
strukturierte und reflektierte Mädchenarbeit bereits besteht. Eine kritische
und reflektierte Jungenarbeit hingegen konnte im Bezirk noch nicht aufgebaut
werden. Ein im März 2004 durchgeführter erster Workshop zum Thema Jungenarbeit
kann insofern als weichenstellend für jungenspezifische Ansätze in der
bezirklichen Jugendarbeit bezeichnet werden.
Welche hausinternen
Strukturen wurden zur Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit
konnte in den Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-down-Prozess aufgebaut
werden?
Das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat bereits im Jahr 2001 einen Beschluss zu
Gender Mainstreaming gefasst und damit festgelegt, dass
§
jedes Verwaltungshandeln
hinsichtlich seiner unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter zu
überprüfen ist,
§
geeignete Statistiken zu
entwickeln sind und alle Daten dazu geschlechtsdifferenzierend erfasst und
ausgewertet werden,
§
Führungskräfte mit
Ergebnisverantwortung zu Gender Mainstreaming weiterzubilden sind,
§
jährlich in einem
Gleichstellungsbericht des Bezirksamtes über die Ergebnisse berichtet wird und
§
sich das Bezirksamt
Lichtenberg bereit erklärt, an Pilotvorhaben Berlins mitzuwirken.
Im Mai 2003 hat sich eine hochrangig besetzte
Steuerungsgruppe “Gender Mainstreaming” konstituiert, die von der Bezirksbürgermeisterin
geleitet wird. Dort sind neben Bezirksstadträtinnen und -räten auch die
Leitungen einzelner Fachämter, die bezirkliche Gleichstellungsbeauftragte und
eine Vertretung des BVV-Gleichstellungs-ausschusses vertreten. Die Steuerungsgruppe
tagt monatlich, koordiniert die Einführung von Gender Mainstreaming im
Bezirksamt, begleitet die Pilotprojekte und forciert das Pilotvorhaben Gender
Budgeting. Ziel
des Bezirksamtes ist, für ein breites Verständnis des Gender Ansatzes bei allen
Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sorgen, um ein
nachhaltiges genderbewusstes Verwaltungshandeln dauerhaft zu gewährleisten.
Deshalb haben alle Mitglieder der Steuerungsgruppe im Mai 2003 an einem vom IVM
organisierten Seminar zu Gender Mainstreaming teilgenommen.
Im Rahmen eines weiteren ganztägigen,
ebenfalls vom IVM durchgeführten Inhouse-Seminars wurden darüber hinaus im
Dezember 2003 die übrigen Bezirksamtsmitglieder und alle Leiterinnen und Leiter
von Leistungs- und Verantwortungszentren sowie Serviceeinheiten zum Thema
“Gender Mainstreaming” und “Gender Budgeting” geschult. Sie sollen die von
ihnen zu verantwortenden Leistungen unter Gender-Aspekten prüfen und
insbesondere auch als Multiplikatoren uns Multiplikatorinnen innerhalb ihrer
Leitungsverantwortung wirken.
Kenntnisse des Gender-Mainstreaming-Prinzips und des Gender-Budgeting
sowie die Berücksichtigung der Perspektive der Geschlechterverhältnisse in
allen Entscheidungsprozessen werden als Basisanforderungen für Aufgaben mit
Führungsverantwortung in alle entsprechenden Anforderungsprofile aufgenommen.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Verwaltungsbereiche übertragen werden?
Die im Rahmen des Projektes
erarbeiteten genderbezogenen Qualitätsindikatoren (am Beispiel des Produktes
„Allgemeine Kinder- und Jugendförderung“) sollen Eingang in das Produktänderungsverfahren
finden. Dadurch wird ein bezirksübergreifender qualitativer Vergleich der Leistungen
und Angebote möglich; außerdem können Gender-aspekte bei der Haushaltsplanung berücksichtigt
werden.
Projektplanung und
Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug
auf Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung ein? Konnte das
Angebot effektiv genutzt werden?)
In der Lichtenberger
Steuerungsrunde vom 19. März 2004 wurde festgestellt, dass die Zusammenarbeit
mit der externen Organisationsberatungsfirma sehr gut war und die Implementierungsprozesse
gefestigt wurden.
Die Steuerungsrunde
Lichtenberg schlägt vor, dass die beiden noch nicht abgeschlossenen GM-Projekte
noch ein weiteres Jahr extern durch dieselben Beratungsfirmen begleitet werden.
Außerdem soll eine überbezirkliche Abstimmungsstruktur gefunden werden, damit
die Ergebnisse von Pilotprojekten auch verallgemeinert und von anderen Bezirken
genutzt werden können.
Bezeichnung
des zweiten Lichtenberger Pilotprojektes
Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, Kernbeirat mit 15 Mitgliedern und 5 Gebietsbeiräte mit 8-12 Mitgliedern, Steuerungsdienst mit Stadtteilmanagerinnen
Was soll/sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Projektplanung
und Projektgestaltung - Rolle der externen Organisationsberatung
Die
Zusammenarbeit mit der externen Beratungsfirma wird als sehr gut eingeschätzt.
Es wurde nachdrücklich festgestellt, dass die Arbeit des Kernbeirates,
insbesondere aber auch die Tätigkeit der Gebietsbeiräte, von großer Bedeutung
sind und eine externe Begleitung auch künftig gesichert werden sollte.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
(drei Pilotprojekte)
Bezeichnung des ersten
Pilotprojektes
Rechenschaftslegung
über das vergangene Jahr in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung im
Bezirk: Aktivitäten (z.B. Veranstaltungen, die federführend durch das Amt
organisiert und durchgeführt wurden, Öffentlichkeitsarbeit des LuVs, Unternehmensansiedlungsunterstützung
und ausgeübte Beratungstätigkeit bei Existenzgründungen, Unternehmerbetreuung
durch Lösung von Problemlagen im Sinne von Ämterkoordination, Betriebsbesuche
u.a.)
Projektziele
Vergleichsdaten zu den Vorjahren und Beschreibung
neuer Entwicklungen im Wirtschaftsraum (demographische Entwicklung,
Gewerbeentwicklung, Nutzung der Angebote auf dem Gebiet der Verkehrserziehung
und Verbraucheraufklärung, Ansiedlungsentwicklung und Beschreibung der
Problematik, Insolvenzentwicklung, Arbeits- und Ausbildungssituation bzw. in
der angebotsorientierten Wirtschaftsförderung (z.B. Regionalmanagement,
Veranstaltungen im Rahmen des Projekts „Maßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und des unternehmerischen Potenzials von KMU im Stadtraum
Ost“ ) sowie der über die eigene Abteilung hinausgehenden Projekte in der
EU-Tätigkeit, Beschäftigungsförderung.
Der
Jahreswirtschaftsbericht ist in der Zeit vom 12.1 bis 27.2.2004 im Wesentlichen
geschrieben worden. In den Monaten davor ist die geschlechterdifferenzierte
Datenerfassung sowie die Sensibilisierung für das Thema erfolgt. Aktuelle
Entwicklungen sind bis zuletzt mit eingearbeitet worden. Der Bericht stützt
sich auf eigene Erfassungen (Primärdaten) sowie auf Angaben der Bundesagentur
für Arbeit sowie des Statistischen Landesamtes (Sekundärdaten). Per 1.3.2004
ist der Bericht abgegeben worden (BVV am 25.3., Pressekonferenz am 26.3.) Das
Projektziel (Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit im Vergleich und neue
Tendenzen einer Weiterentwicklung) konnte erreicht werden. Probleme bei der
Erstellung gab es nicht. Gut verlief die Aufgabenverteilung im Team und
themenbezogene Zusammenarbeit.
Welche hausinternen
Strukturen wurden zur Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit
konnte in den Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-down-Prozess aufgebaut
werden?
Der
Top-down-Prozess konnte in diesem Jahr intensiviert werden
(Amtsleitung-Fachbereichsleitung-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter). Bei der Datenerstellung
ist bewusst auf den Genderaspekt und die damit verbundenen Auswirkungen
eingegangen worden.
Nach Auswertung der
erfassten Daten konnten Rückschlüsse auf neue, nach Zielgruppen ausgerichtete
Maßnahmen zur Arbeit des LuVs gezogen werden. Diese neuen und ergänzenden Inhalte
werden in die Arbeit des nächsten Berichtes einfließen.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Ver-waltungsbereiche übertragen werden?
Nur auf die Verwaltungsbereiche, die ein ähnlich geartetes
Berichtswesen anbieten (Gesundheitsberichterstattung).
Projektplanung und
Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug
auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung ein? Konnte das
Angebot effektiv genutzt werden?)
Die externe
Organisationsberatung war ein wichtiger Ansprechpartner in Bezug auf Außenwirkung
und -interpretation der dargestellten Problemlagen. Außerdem konnten
methodische Fragen erörtert werden.
Verbesserungsvorschläge
Damit neue Überlegungen und Anregungen in künftige Prozesse
einfließen können, sollte jetzt ein Austausch mit anderen Bezirksverwaltungen
erfolgen.
Bezeichnung des zweiten Pilotprojektes
Gender Mainstreaming in der
Sozialberichterstattung mit den Aspekten „ressortüber-greifende
Sozialberichterstattung im Bezirksamt“ und „Sozialbereich“.
Mit der BA –
Vorlage Nr. 820 / II wurde für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf die Bildung einer
ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur bezirklichen Sozialberichterstattung
beschlossen. In dieser sind als ständige Mitglieder die Bereiche Jugendhilfeplanung,
Gesundheitsplanung, Stadtplanung, Sozialplanung und die Beauftragten (Migr B,
Gleich B, Behind B ) vertreten. Die Bereiche Schulplanung und Wohnen werden
themenbezogen einbezogen.
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden? )
Als Zielstellung wurde
für die erste Phase bis zum 31.03. 2004 bestimmt:
„Erarbeitung der
Datenstruktur für den Basisbericht gemäß der Vorlage Nr. 820 / II und Einarbeitung
der Gender- Aspekte / Abgleich und Optimierung der Datenquellen und der
Datenstruktur“
Was sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Der Projektstart erfolgte im
Ergebnis des unter 2. genannten Bezirksamtsbeschlusses. Damit wurde die
ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Sozialberichterstattung als ständige
Arbeitsgruppe geschaffen. Die Motivationslage der Mitarbeiterinnen/Mit-arbeiter
ist als hoch einzuschätzen. In mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Teilschritten
(regelmäßige Arbeitstreffen) wurde die Struktur des Basisberichtes entwickelt.
Welche
hausinternen Strukturen wurden zur Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut?
Inwieweit konnte in den Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-down-Prozess aufgebaut
werden?
Das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat am 14.01. 2004 die Bildung einer Steuerungsrunde
Gender Mainstreaming unter Leitung des Bürgermeisters beschlossen. Diese
Steuerungsrunde dient der Einführung von Gender Mainstreaming in der
Marzahn-Hellersdorfer Verwaltung (speziell in den Abteilungen mit
Pilotprojekten) und der Steuerung der Pilotphase. In den Pilotabteilungen
wurden Genderbeauftragte ernannt. Speziell mit dem o.g. Pilotprojekt wurden
keine hausinternen (abteilungsinternen), sondern ressortübergreifenden
(abteilungsübergreifenden) Strukturen geschaffen.
Zusammenfassung der Ergebnisse
S.o. Erarbeitung einer
geschlechterdifferenzierten Datenstruktur für den Basisbericht „Sozialberichterstattung“.
Können bestimmte
Ergebnisse aus der Erprobungsphase auf andere Verwaltungsbereiche übertragen
werden?
Die Arbeitsweise und die Verteilung der
Verantwortlichkeiten der Mitglieder der Arbeitsgruppe zeichnet sich durch ein
kooperatives Gleichberechtigtsein der Mitglieder untereinander aus. Die
Arbeitsgruppe wird nicht von einer Einzelperson geleitet. Jedes Arbeitstreffen
wird nach dem Rotationsprinzip abwechselnd von einem Mitglied moderiert. Für
jeweils neu entstehende Teilaufgaben werden kooperativ
Einzelverantwortlichkeiten mit Terminstellung, z. B. Datenbeschaffung und
Aufbereitung, festgelegt. Die Ergebnisse werden in der Arbeitsgruppe
diskutiert, angenommen bzw. überarbeitet.
Projektplanung und
Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug
auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung? Konnte das
Angebot effektiv genutzt werden?)
Zur Entwicklung von Gender-Kompetenz erfolgte eine
spezielle Schulung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen auf
unterschiedlichen Ebenen (Fachbereichsleiter, Teamleiter) und der Mitglieder
der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe durch die externe Organisationsberatung.
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Schulung wurden für die Thematik Gender
Mainstreaming sensibilisiert. Die externe Organisationsberatung nahm ebenfalls
an Beratungen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe teil; sie hat den Prozess
begleitet, das Thema fokussiert und die Implementierung von GM in diesem
Arbeitskontext befördert.
Verbesserungsvorschläge
·
Es wird für notwendig und sinnvoll gehalten, dass alle
Fachabteilungen ihre Berichterstattung unter Gender-Aspekten vornehmen und eine
Zusammenführung der Berichte erfolgt (z. B. in einer entsprechenden
Geschäftsstelle des Bezirkes). Die Fachberichte sollten abteilungsübergreifend
abgestimmt werden.
Bezeichnung des dritten
Pilotprojektes
Berücksichtigen der Geschlechter als
Anliegen der Jugendbehörde
Anzahl der beteiligten
Abteilungen/ Personen
Alle Bereiche der Abteilung Jugend
haben sich in das Pilotprojekt eingebracht; rund zwanzig Personen waren daran
beteiligt.
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Ergänzung und Verbesserung der
Arbeit in der Jugendhilfe durch Berücksichtigung der Geschlechterperspektive.
Was sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen) und welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Eine auf der Leitungsebene des Jugendamtes angesiedelte
Gruppe benannte ein GM-Pilotprojekt in der Fachabteilung und nahm an Gremien
auf Landes- bzw. Bezirksebene teil. Nach Einleitung der Pilotphase erfolgte
eine externe Beratung. In kleineren Arbeitszusammenhängen wurde die Umsetzung
konkretisiert.
Welche
hausinternen Strukturen wurden zur Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut?
Inwieweit konnte in den Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-down-Prozess aufgebaut
werden?
§
Extern begleitete Gruppe auf Jugendamtsebene
§
Planungsgruppe zu Regionalportraits angesiedelt bei
der Jugendhilfeplanung
§
Genderbeauftragter zur Koordinierung in der
Fachabteilung
§
Koordination mit der bezirklichen Geschäftsstelle
GM
Zusammenfassung
der Ergebnisse
§
Gender Mainstreaming wurde als zu bearbeitendes
Thema auf der Leitungsebene der Abteilung Jugend angesiedelt
§
Konzepterstellung und zugesicherte Zuarbeiten für
datengestützte (geschlechterdifferenzierte) Stadtteilporträts
§
Einführung von Gender Budget als Nutzenanalyse
anhand des Produktes (Jugend)
§
Das Projekt ist nicht beendet – es werden
quantitative und qualitative Erweiterungen der bisherigen Projektarbeit erwogen
Können
bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase auf andere Verwaltungsbereiche
übertragen werden?
Alle Erfahrungen und Ergebnisse sind vergleichbar und übertragbar.
Projektplanung und
Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in Bezug
auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung ein? Konnte das
Angebot effektiv genutzt werden?)
Die externe Beratung hat zur vertieften Beschäftigung mit
Gender Mainstreaming beigetragen. Nach der erfolgten Datenerhebung steht nun
die Auswertung der Daten und die fachliche Bewertung an. Der künftige Erfolg
hängt davon ab, wie in den Fachbereichen und im Querschnittsbereich eigene
Aufgaben zur Chancengleichheit gesehen werden
und wie denen nachgegangen wird. Es sollten Interessierte aus der
Jugendhilfe mittelfristig in den Austausch miteinander treten, um über die quantitativen
Einsichten hinaus qualitative Ansprüche zu entwickeln.
·
Datenökonomie,
Nutzung des Internets
·
Ergänzung
des Top-down-Vorgehens durch das Anregen fachlich interessierter Arbeits- und
Diskussionszusammenhänge zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe
·
Förderung
von Projekten mit geschlechtsspezifischer Fachlichkeit.
Bezirksamt Mitte[41]
(drei
Pilotprojekte)
Bezeichnung des ersten
Pilotprojektes
Gender Mainstreaming in der Jugendförderung
Anzahl der beteiligten
Abteilungen
Abteilung Jugendförderung; Kinder-
und Jugendeinrichtungen des Bezirks.
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Gender Mainstreaming wird in der
Kinder- und Jugendarbeit als Qualitätskriterium für kommunale und freie Träger
eingeführt.
Was soll in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Das Pilotprojekt wird in
mehreren Schritten durchgeführt: Analysephase, Konzepterarbeitung und
-einführung im Feldbereich der Jugendförderung, Entwicklung von
Handlungszielen, Umsetzung bei den Trägern, Evaluation. Die Konzeption dieses Gesamtprozesses
und die Durchführung der Analysephase waren Gegenstand des Pilotprojektes.
Die Umsetzung des Projektes begann im März 2004;
insgesamt ist eine Zeitplanung bis 2006 vorgesehen.
Im ersten Schritt wurde bei den Einrichtungen in freier
und kommunaler Trägerschaft mittels eines standardisierten Interviewleitfadens
eine Befragung zu geschlechterrelevanten Themen in der Jugendarbeit
durchgeführt (Ist-Analyse). Die Ergebnisse werden dokumentiert und in einem
zweiten Schritt im Jugendhilfeausschuss sowie in den
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vorgestellt.
Im dritten Schritt werden Arbeitsgruppen gebildet, die
einen Entwurf zu Handlungszielen und Evaluation der Chancengleichheit in den Einrichtungen
der Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten (November 2004). Ziel ist es, diese
Handlungsziele als verbindliches Qualitätskriterium zur weiteren Unterstützung
von Chancengleichheit in der Kinder- und Jugendarbeit des Bezirkes Mitte im
vierten Schritt ab März 2005 einzuführen. Gleichzeitig soll im fünften Schritt
eine Evaluation durchgeführt werden, deren Ergebnisse ab Mai 2005
handlungsleitend sein soll für die weitere Arbeit der kommunalen und freien
Träger.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Das Konzept wurde erstellt und ein
Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt, in dem die einzelnen Handlungsschritte bis
2006 festgelegt wurden. Die als erster Schritt vorgesehene Bestandsaufnahme
(Ist-Analyse) wurde durchgeführt.
Welche hausinternen Strukturen wurden zur
Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit konnte in den
Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-down-Prozess aufgebaut werden?
Die drei Pilotprojekte des BA
Mitte haben gemeinsam die Angebote der externen Organisationsberatungsfirma
genutzt, sodass bereits auf diesem Weg ein intensiver Erfahrungs- und Informationsaustausch
entstand. Es entstand eine Pilotprojektsteuerungsgruppe, an der alle Projektbeteiligten
aktiv mitwirkten. Diese Pilotprojektsteuerungsgruppe hatte u.a. folgende Funktionen:
§
Die projektübergreifenden Informationen und
Schritte für den Implementierungsprozess in Berlin-Mitte an alle Beteiligte zu
vermitteln
§
Die Fortschritte in den Teilprojekten wahrzunehmen,
deren Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualitäten zu besprechen und für die
jeweils eigenen Aufgaben auszuwerten
§
Als
strukturübergreifende Steuergruppe den Implementierungsprozess zu befördern[42].
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die
Konzeption dieses Gesamtprozesses und die Durchführung der Analysephase sind
Gegenstand des bis 2006 laufenden Pilotprojektes.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Verwaltungsbereiche übertragen werden?
Die Zusammenarbeit in der
Pilotprojektsteuerungsgruppe hat die Chance eröffnet, über den originären
Zuständigkeitsbereich hinaus informelle Vernetzungen herzustellen.
Bezeichnung des zweiten
Pilotprojektes
Gleichberechtigung und
Islam – Gender
Mainstreaming in der Berliner Bezirksverwaltung
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Das Projekt wird von der
Gleichstellungsbeauftragten und dem Integrationsreferenten des Bezirksamtes
Mitte entwickelt. Weiteren Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Erstellung
einer Handreichung für die Verwaltungspraxis, d.h. für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bezirksamtes Mitte. Ist-Situation: Viele Beschäftigte der
Bezirksverwaltung sind mit den Auswirkungen des Islams auf die Menschen
konfrontiert. Unter Umständen müssen bezirkliche Entscheidungen getroffen
werden, die das Leben von MuslimInnen betreffen – auch Gleichstellungsfragen
können dabei eine Rolle spielen. Die zu erstellende Handreichung will den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine fachliche Hilfestellung und Orientierung
bieten.
Inhaltlich wird sich die Handreichung auf folgende
Themen beziehen: Stellung von Frauen und Mädchen im Islam; Definition und
Erklärung von Gender Mainstreaming; Darstellung verschiedener Gruppen von
Musliminnen; Empfehlungen zum Umgang mit dem Themenkomplex „Frauen und Islam“.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Ein Grobkonzept der Handreichung wurde erstellt; Ausarbeitung
der Teile „Stellung der Frauen und
Mädchen im Islam“ und „Gender Mainstreaming“.
Bezeichnung des dritten
Pilotprojektes
Gender Mainstreaming im Öffentlichen Gesundheitsdienst:
exemplarisch am Beispiel der Gesundheitsberichterstattung (GBE)
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Das Projekt wird im Bezirksamt Mitte in der Plan- und
Leitstelle Gesundheit von zwei Personen durchgeführt.
Über diese Personen hinaus stehen in der Pilotphase keine weiteren Ressourcen
zur Verfügung.
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Größe und Umfang des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes legten es nahe, ein strategisch wichtiges Fachgebiet –
nämlich die Gesundheitsberichterstattung (GBE) – als Startbereich für das
Pilotprojekt „Gender Mainstreaming“ auszuwählen. Diese Wahl hat außerdem den
Vorteil, dass die Daten und Analysen der GBE auch eine Basis für die Arbeit und
die Schwerpunktsetzung in den anderen Bereichen bilden, d.h. zukünftig stärker
genderdifferenziert zu arbeiten.
Was sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
In der Pilotphase sind die Projektziele
die Ausarbeitung einer kommentierten Gliederung für einen gendersensiblen
Gesundheitsbericht für den Bezirk Mitte sowie die Aufzeichnung des Prozesses,
um die Arbeit ähnlicher Projekte in der Zukunft zu erleichtern. Hierbei werden
nicht nur die zu behandelnden Themen mit ihren dazugehörenden Datenquellen
genannt, sondern auch die Bereiche identifiziert, in denen Daten gegenwärtig
noch fehlen. Im weiteren Verlauf des Projektes soll das Konzept des Gender
Mainstreaming auch in anderen Bereichen/Dienststellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
angewandt werden. Schließlich soll voraussichtlich im Jahre 2006 ein erster
gendersensibler Gesundheitsbericht für den Bezirk Mitte vorliegen.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Das Konzept für einen gendersensiblen kommunalen
Gesundheitsbericht wurde bis Mitte April 2004 erstellt. Im Laufe des Jahres
2004 sollen zahlreiche Kontakte mit Datenlieferanten hergestellt und zugleich
Gender Mainstreaming als ein in der Gesundheitsberichterstattung zu berücksichtigendes
Kriterium vermittelt werden. Die Gliederung des genderdifferenzierten kommunalen
Gesundheitsberichtes umfasst folgende Bereiche:
1. Bevölkerung
2. Soziale Lage, Lebens-
und Arbeitsbedingungen
3. Basisdaten zur
Gesundheit/Krankheit
4. Kinder- und
Jugendgesundheit
5. Besondere
gesundheitliche Gefährdungen
6. Gesundheitliche
Versorgung
7. Schlussfolgerungen
In den einzelnen Textteilen soll ausdrücklich auf jene
Bereiche hingewiesen werden, in denen relevante geschlechterdifferenzierte
Daten (noch) nicht verfügbar sind.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Verwaltungsbereiche übertragen werden?
Da
sich die bisherige Umsetzung des Projektes in erster Linie mit der Sammlung von
Materialien (mögliche Datenquellen) und der Entwicklung von Konzeptionen
befasst hat, sind die verallgemeinerbaren Ergebnisse ebenfalls in diesen
Bereichen zu finden. Insbesondere hinsichtlich der Frage der Verfügbarkeit von
geeigneten Daten für die GBE können die bisherigen Erfahrungen im Projekt ohne
weiteres für andere ähnliche Projekte von Bedeutung sein. Insgesamt ist es für
Außenstehende kaum begreiflich, dass in Bereichen mit einer ausführlichen
Dokumentationspflicht (z.B. in der Arztpraxis oder im Krankenhaus) die so
gewonnenen Daten nicht oder nur relativ undifferenziert der Gesundheitsberichterstattung
zur Verfügung stehen.
Der Implementierungsprozess von
Gender Mainstreaming im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖDG) hat sich bislang
nur auf das Modellarbeitsgebiet erstreckt. Von den bislang noch nicht direkt
beteiligten Kolleginnen und Kollegen wird Gender Mainstreaming skeptisch
beobachtet und entsprechend kommentiert.
Bezirksamt Neukölln
(zwei Pilotprojekte)
Bezeichnung des ersten
Pilotprojektes
Gender Mainstreaming im Standesamt Neukölln
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Beschäftigte des Standesamtes
(zwanzig Personen)
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Im Bereich des Standesamtes wurden zu Beginn (mit
Hilfe der externen Beratung) geschlechterbezogene Handlungsfelder in den
Arbeitsprozessen gesucht und gefunden. Diese lagen im Speziellen bei folgenden
Punkten:
§
Personalsituation
und Arbeitszeitgestaltung
§
Kundenbedienung
und -beratung
§
räumliche
Situationen.
Mit Hilfe eines eintägigen Workshops, bei dem alle im
Standesamt Beschäftigten beteiligt waren, wurden die genannten Punkte eingehend
untersucht und nach Möglichkeiten einer geschlechtergerechten Behandlung von
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Bürgerinnen/Bürgern gesucht.
Was sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Handlungsempfehlungen zur
Verbesserung der Situation in den zuvor genannten Themenfeldern unter
Berücksichtigung von Gender Mainstreaming
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen) und welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Es
wurden als erstes die Arbeitsabläufe unter den Aspekten des Gender
Mainstreaming mit Hilfe der begleitenden externen Beratungsfirma durchleuchtet.
Nachdem
Handlungsfelder identifiziert waren (Personalsituation und
Arbeitszeitgestaltung, Kundinnen-/Kundenbedienung und -beratung, räumliche
Situation), wurden Alternativen für einen geschlechtergerechteren Umgang mit
Bürgerinnen/Bürgern und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiternentwickelt. Die Ergebnisse
sind dann anschließend mit derzuständigen LuV-Leitung abgestimmt worden und mit
deren Unterstützung inzwischen zum Teil auch bereits umgesetzt.
§
Mehrere Hinweisschilder, die z.B. auf Still- und
Wickelbereiche hinweisen, wurden im Publikumsbereich angebracht.
§
Auch andere
Verbesserungen sind angedacht, bedürfen aber zur Umsetzung noch einige Zeit.
Welche hausinternen Strukturen wurden zur
Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit konnte in den
Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top- down-Prozess aufgebaut werden?
Es
hat in den Projekten im Bezirk Neukölln ein ergebnisreicher Arbeitsprozess
stattgefunden. An diesem waren jedoch in erster Linie nur die beteiligten Ämter
und deren LuV-Leitungen beteiligt. Die politische Führungsebene (Bezirksamt)
wurde lediglich in zwei Veranstaltungen durch die externe Beratungsfirma an
Ziele und Konzept des Gender Mainstreaming herangeführt. Zu direkten Kontakten
zwischen der politischen Führungsebene und den Pilotprojekten ist es leider
bisher nicht gekommen. Auch die Auswahl der Genderbeauftragten für den Bezirk,
die als Frauenbeauftragte bzw. als Standesamtsleiter nur sehr begrenzte
Möglichkeiten und Rechte zur Einwirkung auf andere Ämter bzw. Abteilungen
haben, ließ den Aufbau hausinterner Strukturen zur Unterstützung des gesamten
GM-Prozesses nicht zu. Lediglich in den Pilotämtern konnte auf niedrigerer
Hierachieebene ein Top-down-Prozess aufgebaut werden.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Siehe oben: Stand der
Projektrealisierung (einschließlich Verbesserungsvorschläge für geschlechtergerechtere
Bedingungen im Standesamt).
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Verwaltungsbereiche übertragen werden?
Im Bericht der externen Organisationsberatung wird dazu
Folgendes festgehalten:
„Die Ergebnisse des
Pilotprojekts sind im Wesentlichen nicht nur auf andere Standesämter übertragbar.
Auch andere Bereiche, die Leistungen im Rahmen enger gesetzlicher Regelungen
erbringen, können das methodische Vorgehen, bearbeitete Fragestellungen und
teilweise auch die gefundenen Antworten auf sich übertragen. Es ist wichtig,
bei der Darstellung der Ergebnisse und bei der Beurteilung ihrer Übertragbarkeit
(beispielsweise bei den Serviceverbesserungen), die Geschlechterkomponenten
immer wieder zu betonen und mit Wertschätzung zu versehen. Anderenfalls ist zu
befürchten, dass die Ergebnisse als Selbstverständlichkeit in den Mainstream
aufgesogen werden und die Geschlechter- und Gleichstellungsaspekte, die den
Ausgangspunkt bildeten, dabei verloren gehen. Der Prozess erbrachte mit relativ
wenig Aufwand eine große Dichte an Einzelergebnissen. Bei dem Teilprojekt im
Standesamt geht das Ergebnis für Gender Mainstreaming aber weit über diese
einzelnen Arbeitsergebnisse hinaus. Es kam mit Hilfe der externen Begleitung zu
einer systematischen Identifizierung
der geschlechterbezogenen Handlungsspielräume und der Erarbeitung von
Handlungsschritten“.
Projektplanung
und Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in
Bezug auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung – einschließlich
Controlling – ein? Konnte das Angebot effektiv genutzt werden?)
Als besonders hilfreich war im gesamten
Berichtszeitraum die externe Begleitung anzusehen. Sie trug vor allem dazu bei,
eine strukturierte Projektplanung zu erstellen, mit der alle beteiligten
Personen bei der vorherrschenden Arbeitsbelastung in den Ämtern überfordert
gewesen wären. Auch wurden bestimmte Vorgehensweisen im Projekt immer wieder
kritisch hinterfragt, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Gleichzeitig
verstanden es die externe Beraterin/der externe Berater, die Motivation der Kolleginnen
und Kollegen trotz starker sonstiger Arbeitsbelastung zu wecken und zu erhöhen.
Das Angebot der Beratungsfirma konnte jederzeit sehr hilfreich genutzt werden.
Bezeichnung des zweiten Pilotprojektes
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Beschäftigte der Stadtbibliothek,
insgesamt über 30 Personen
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll/sollte das Projekt durchgeführt
werden?)
Ziel
war es, eine geschlechterdifferenzierte Datenanalyse des Ausleihverhaltens
durchzuführen. Darüber hinaus sollten Männer verstärkt an jene Fachliteratur
herangeführt werden, die sich mit “Männlichkeitsbildern” befasst. Außerdem
sollte der Umgang mit Nutzerinnen und Nutzern unter Gender-Aspekten betrachtet
werden. In diesem Sinne beschreibt auch die externe Beratung die
Themenstellung:
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
„Zu
Beginn wurde der Pilotprozess mit der Bibliotheksleiterin geplant. Im Anschluss
wurde ein Gendertraining durchgeführt, in der über Gender Mainstreaming
informiert wurde. Dafür wurden von der externen Beratung bibliotheksbezogene
Beispiele aufgearbeitet. Daran schloss sich eine intensive Diskussion
gender-relevanter Themen und ein Planungsprozess für das weitere Vorgehen an.
So brachten Mitarbeiterinnen Informationen über Gender-Aspekte mit, z.B. über
das schlechte Leseverhalten von Jungs. Vier Workshops wurden terminiert und
inhaltliche Aspekte für jedes der geplanten Themenfelder wurden identifiziert.
(…)
In
den Veranstaltungen erfolgte eine Kombination aus genderbezogener Wissensvermittlung
durch die externe Beratung und die Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten. So
wurden Handlungsmöglichkeiten für Gender Mainstreaming identifiziert und viele
Maßnahmen schon im Projektverlauf realisiert“(zitiert aus dem Bericht des
externen Beratungsunternehmens.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Zu den
Ergebnissen lässt sich im Wesentlichen festhalten, dass erreicht werden konnte,
dass im Verbund öffentlicher Bibliotheken (VÖBB) die Daten über
geschlechterspezifisches Ausleihverhalten nicht nur wie bisher erhoben, sondern
nunmehr auch für den Bezirk abrufbar und damit auswertbar sind. Auch andere
Berliner Bibliotheken haben bereits ihr Interesse dazu angemeldet.
Literatur zum Thema
“Männlichkeitsbilder” wird nunmehr abweichend von der sogenannten Berliner
Systematik in einem Sonderregal präsentiert. Als Ort dafür wurde ein Bereich
gewählt, der ohnehin von Männern und männlichen Jugendlichen häufig genutzt
wird. Direkt daneben wurde auch ein kleiner Lesebereich eingerichtet, so dass
auch gleich in Ruhe vor Ort geschmökert werden kann. Nach Ablauf eines längeren
Zeitraums soll dann überprüft werden, ob diese Bücher verstärkt ausgeliehen
wurden.
„Darüber hinaus ist zu
konstatieren, dass auch für den Bereich „Konflikte im Umgang mit Nutzerinnen
und Nutzern“ Handlungsempfehlungen entwickelt werden konnten. Diese Konflikte
sind oft mit Geschlechteraspekten verknüpft, weil die Störenden oft Jungs oder
junge Männer sind. Zum Umgang mit Störern wurde ein konkretes Verfahren
vereinbart und trainiert“(Bericht der externen Organisationsberatung).
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Verwaltungsbereiche übertragen werden?
Die Ergebnisse im Pilotprojekt sind auf andere Bibliotheken
übertragbar, soweit sie sich nicht auf die spezielle bauliche Struktur oder auf
die spezielle Bevölkerung von Neukölln beziehen, insbesondere von Nord-Neukölln
mit dem hohen Anteil von Bewohnerinnen und Bewohnern verschiedenster
Staatsbürgerschaften (Bericht der Externen).
Bezirksamt
Pankow
(zwei Pilotprojekte)
Bezeichnung des ersten
Pilotprojektes
Analyse der psychiatrischen
Pflichtversorgungsangebote in den Bereichen Psychiatrie und Sucht im Bezirk
Pankow unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming.
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Das Projekt ist in der Abteilung Gesundheit und Soziales angesiedelt
und wird von der Plan- und Leitstelle federführend durchgeführt. Verantwortlich
für die Durchführung des Pilotprojektes sind die Psychiatriekoordinatorinnen
der Plan- und Leitstelle des Gesundheitsamtes Pankow von Berlin. Die originären
Arbeitsgremien der Psychiatriekoordinatorinnen wurden als Informations- und
Motivationsforen zur Vermittlung des Anliegens des Pilotprojektes genutzt und
dienten dazu, im persönlichen Kontakt Inhalt und Anliegen des Projektes zu
transportieren, um letztlich den Gender-Gedanken zu implementieren.
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Ziel des Projektes ist die
Ableitung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die weitere Entwicklung
des Versorgungssystems unter dem Aspekt, die unterschiedlichen Lebenssituationen
und Interessen von Männern und Frauen regelmäßig zu berücksichtigen.
Was sollte in dem Pilotprojekt
konkret erarbeitet werden?
Konzeptionierung
und Durchführung einer empirischen Erhebung (Ist-Analyse). Aus-
gehend von der schriftlichen und mündlichen Befragung der psychosozialen Träger zur
Anzahl, dem Geschlecht und den Altersgruppen der betreuten Personen werden die
vorhandenen Angebote, der Bedarf an weiteren Angeboten und die Möglichkeiten
der Umsetzung von geschlechtergerechten Angeboten und Leistungen erfasst.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Die Eröffnungsveranstaltung für das Projekt wurde im
November 2003 durchgeführt. Die Projektziele waren zu diesem Zeitpunkt noch
unklar. Es existierte aber bereits ein schriftlicher Fragebogen zur
geschlechterdifferenzierten Erfassung der Leistungsangebote der Träger. Ab Ende
November 2003 wurde das Projekt extern begleitet. Aufstellung eines Zeit- und
Arbeitsplans. Definition von Projekttitel, Projektziel und Projektinhalt.
Durchführung der Erhebung. Zusammentragen und Analyse der Daten.
Schlussfolgerungen. Erstellung des Projektberichtes. Evaluation des Pilotprojektes.
Insgesamt
wurden 12 Träger aus dem Bereich der Psychiatrie und 9 Träger aus dem Bereich
Suchtkrankenhilfe befragt. Im Befragungszeitraum waren insgesamt 4.960 Personen
(3.473 Männer und 1.487 Frauen) betreut worden.
Die
Befragung der einzelnen Träger beinhaltete folgend Themen:
Die Untersuchung konnte im vorgesehenen Zeitraum
abgeschlossen werden. Das weiter oben definierte Ziel wurde mit der Vorlage
„von Leitlinien“ und „Handlungsempfehlungen“ erreicht. Letztere beinhalten im
Einzelnen Ergebnisse, die auf vergleichbare Verwaltungsbereiche übertragbar
sind:
§
In
den Versorgungsbereichen Psychiatrie und Sucht sollte bereits in der Phase der
Konzeptentwicklung bzw. bei notwendigen Konzeptveränderungen der Projekte von
den jeweiligen Trägern und Diensten Gender Mainstreaming neben anderen
fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien durchgängig berücksichtigt werden.
§
Gender
Mainstreaming sollte bereits in die Rehabilitationsplanung implementiert werden.
Im Rahmen der Erstellung der Rehabilitationspläne bietet sich die Möglichkeit,
die Hilfeplanung unter Berücksichtigung geschlechterdifferenzierter
Bedürfnislagen zu konzipieren.
§
Die
gezielte genderanalytische Erhebung von qualitativen und quantitativen Daten in
Sach- und Qualitätsberichten der Träger von Zuwendungen ist verbindlich als
Qualitätskriterium einzuführen.
§
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Bereich der psychiatrischen Pflichtversorgung sollten Gender-Kompetenz
erwerben und entsprechende Angebote wahrnehmen. Bei einigen Trägern konnten
bereits im Rahmen der durchgeführten Untersuchung diesbezüglich Bereitschaften
erkannt werden.
§
Statistische
Erhebungen und Daten der Träger sollten von vornherein geschlechterdifferenziert
aufgeschlüsselt sein. Damit ist eine zielgenauere und geschlechtergerechtere
Steuerung der Produkte bezüglich Versorgungs-, Beschäftigungs- und
Freizeitangebote für betroffene Frauen und Männer möglich.
Welche hausinternen Strukturen wurden zur
Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit konnte in den
Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top- down-Prozess aufgebaut werden?
Auf Initiative des
Bezirksstadtrates erfolgte die Bewerbung zur Teilnahme am Gender-Pilotprojekt.
Die Thematik des Pilotprojektes wurde als grober Arbeitstitel eng an das Aufgabenfeld
der Psychiatriekoordinatorinnen gekoppelt. Es gab keine Zusammenarbeit der
Projekte innerhalb des Bezirkes und auch keinen Austausch mit vergleichbaren Projekten.
Der Transfer über den Gesamtprozess wurde ausschließlich von der externen
Organisationsberatung geleistet.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Verwaltungsbereiche übertragen werden?
Aufgrund der bereits skizzierten Spezifik der
Tätigkeit, die in der Koordination und Steuerung komplexer Systeme besteht, ist
davon auszugehen, dass auch in anderen Verwaltungsbereichen mit ähnlichen
Aufgabenprofilen Ergebnisse dieses Projektes genutzt und weiter entwickelt werden
können. Folgende Ergebnisse seien beispielhaft genannt:
§
Die
Einführung und Umsetzung des Gender Mainstreaming setzt eine genaue „Feldkenntnis"
voraus. D.h., dass es möglich sein muss, ohne größeren Aufwand relevante Daten
erheben und analysieren zu können. Die Nutzung unserer gewachsenen und gemeinsam
entwickelten Arbeitsstrukturen und Gremienlandschaft hat die Datenerhebung
besonders in qualitativer Sicht sehr erleichtert. Methodisch ist hier das
Interview zu erwähnen, das über die Fragebogenerhebung hinaus wichtige Daten
als auch höhere Akzeptanz der Beteiligten bewirkt hat. Des Weiteren ist im
System der psychiatrischen Pflichtversorgung die Dokumentation in verschiedener
Weise ein gefordertes und geprüftes Qualitätskriterium. Die Verpflichtung für
die Träger, ihre Dokumentationssysteme darauf hin zu überprüfen und ggf.
umzustellen, dass geschlechterdifferenzierte Statistiken und Datenerhebungen
(einschließlich genderspezifischer Checklisten) verfügbar sind, ist ein konkretes
Ergebnis der Studie.
§
Ableitend
von eigenen Widerständen bei Übernahme des Auftrags wurde auch mit Widerständen
bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Träger und Einrichtungen gerechnet.
Diese wurden auch bestätigt. Sie bestanden in der Erwartung von Mehrbelastungen
und der Infragestellung ihrer Leistungen. Durch den konkreten Einstieg in das
umstrittene Thema gelang gleichzeitig eine inhaltliche Beschäftigung mit Gender
Mainstreaming. Insbesondere die positive Rückkoppelung über bereits vorhandene
geschlechterdifferenzierte Angebote hat sich motivierend für die weitere Beschäftigung
mit Gender Mainstreaming ausgewirkt.
§
Ein
weiteres, durchaus verallgemeinerbares Ergebnis lässt sich für die methodische
Vorgehensweise verzeichnen: es geht nicht nur darum Zahlen (Daten)
geschlechterdifferenziert zu erheben, sondern sie gleichzeitig inhaltlich zu bewerten
(z.B. Gründe für bzw. gegen geschlechtsspezifische Angebote herauszuarbeiten,
die dem Beurteiler oder der Beurteilerin die Möglichkeit gibt, seine/ihre
Professionalität zu dokumentieren).
§
Durch die
einheitliche und kontinuierliche Datenerhebung aller Struktureinheiten der
Öffentlichen Gesundheitsdienste sind gute Grundlagen für die Analyse und
Bewertung der geschlechtsspezifischen Wirkungen von Planungen und Maßnahmen in
Politik und Verwaltung vorgegeben.
Projektplanung
und Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe Organisationsberatung in
Bezug auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und Prozessbegleitung – einschließlich
Controlling – ein? Konnte das Angebot effektiv genutzt werden?)
Ab
Ende November 2003 erfolgte eine externe Organisationsberatung, die als sehr
bereichernd und hilfreich erlebt wurde, und zwar sowohl im Hinblick auf die
Auseinandersetzung mit dem Gendergedanken und dem Erwerb von Genderkompetenz
als auch im Hinblick auf die Information über die strukturellen Anbindungen
unseres Pilotprojektes. Dank dieser Unterstützung ist es letztlich auch
gelungen, den Gendergedanken in das individuelle Handeln bewusster einfließen
zu lassen und im zukünftigen Handeln kontinuierlich umzusetzen. Eine Teilnahme
an den speziellen Schulungen und Workshops fand auf Grund von Informationsdefiziten
und zeitlichen Engpässen nicht statt.
Bezeichnung des zweiten Pilotprojektes
Anzahl der beteiligten
Abteilungen, Personen etc.
Erstellende Struktureinheit: Büro für Wirtschaftsförderung
(Stabsstelle bei der Bezirksstadträtin für Kultur und Wirtschaft). Beteiligte
Personen: 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll/sollte das Projekt durchgeführt
werden?)
Untersuchung des
Produktes 77645 (Wirtschaftsberatung/Unternehmensbetreuung) auf genderrelevante
Aspekte und Schlussfolgerungen zur weiteren Qualifizierung der Beratungstätigkeit.
Was sollte in dem
Pilotprojekt konkret erarbeitet werden?
Erfassen genderdifferenzierter
Daten (wie viele Männer und Frauen nehmen die Leistungen des Produktes in
Anspruch) und Herausarbeitung der geschlechtsspezi-fischen Unterschiede bei den
Beratungsbedürfnissen des Klientels, hier besonders der Existenzgründerinnen
und Existenzgründer; Sensibilisierung der Wirtschaftsbera-terinnen und -berater
für dieses Thema.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Entsprechend des Auftrages (05.
05. 2003) der Bezirksstadträtin für Kultur und Wirtschaft erfolgte im Büro für
Wirtschaftsförderung im Jahr 2003 eine Datenerfassung zu o.g. Problemstellung.
Für diese wurde das Produkt 77645 (Wirtschaftsberatung/Unter-nehmensbetreuung)
ausgewählt, weil nur hier vorausgesetzt werden kann, eine statistisch
verwertbare Stichprobe aus einer Grundgesamtheit zu erhalten. Im vorgegebenen
Rahmen wurde mit vertretbarem Aufwand das Verhaltensmerkmal „Inanspruchnahme
von Beratungsleistungen der Verwaltung“ für das Jahr 2003 erfasst.
Ergebnisse
der geschlechterdifferenzierten Datenerhebung[43]
in der Wirtschaftsberatung/Unternehmensbetreuung (Produkt 77645):
§
Der Anteil der Bürgerinnen liegt konstant im Jahr 2003
bei ca. einem Drittel (31,7 %; im ersten Halbjahr: 34,2 %) mit einer Streuung
von min. pro Monat 25,6 % (erstes Halbjahr: 31,2 %) bis max. 39,5 %.
§
Im ersten Halbjahr waren die Maxima bei den
Quartalsendemonaten (39,5 % und 38,7 %) auffällig. In einigen Fällen ist dies
bedingt durch Kündigungen zum Quartalsende und der notwendigen Neuorientierung.
Dies ist im zweiten Halbjahr nicht zu erkennen.
§
Der Anteil der Bürgerinnen in den Sprechstunden der
einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter differiert erheblich: BzBer3 : 43,8
%; BzBer 4: 33,2 %; BzBer 1 : 31,7 %; BzBer 2 : 23,9 %. Der
Beratungsdurchschnitt liegt bei 31,7 % (Frauen) bzw. 68,3% (Männer).[44]
§
Der Frauenanteil beträgt bei allgemeinen Beratungen 57
%, bei Existenzgründungsberatungen 43,2 %, bei der Bestandspflege 37,5 %, bei
Investorenberatungen 21,9 %, bei Fördermittelberatungen 53,6 % und bei
Standortberatungen/-analysen 32,4 %. Hier könnte eine Kundinnen- und
Kundenbefragung zu weiteren Ergebnissen über die geschlechtsspezifische
Motivation für ein Beratungsbegehren und über die unterschiedlichen Erwartungen
an die Verwaltung führen.
Gemäß
Auftrag vom 05. 05. 2003 sollte auch untersucht werden: Wie verhalten sich
Frauen und Männer? Fragen Frauen und Männer anders nach? Kommen sie
unterschiedlich vorbereitet usw. Ziel war es, die unterschiedlichen Trends zu
erfassen und zu dokumentieren. Da die eruierten Informationen auf einer zu
geringen Stichprobe basieren, können
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verallgemeinerbaren Schlüsse gezogen
werden. Weitere und differenziertere – auch qualitative – Erhebungen müssten
folgen. Nach ersten Versuchen, sich den oben genannten Fragen empirisch zu
nähern, stellen sich folgende Probleme und Fragen:
§
Zur Grundeinstellung der Arbeitsweise im Büro für
Wirtschaftsförderung gehört, dass bei einer Beratungstätigkeit alle
Interessentinnen und Interessenten scheinbar in gleicher Weise behandelt
werden. Die Frage wäre daher, anhand welcher Kriterien ließe sich
objektivieren, ob ein Berater/eine Beraterin geschlechtergerecht oder etwa geschlechterblind
agiert?
§
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage,
anhand welcher Kriterien eine Bewertung des Nachfragens oder der Vorbereitung
der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen und dokumentiert werden sollte.
§
Die durch BzBer 1 in den Monaten Juni und Juli 2003
versuchsweise vorgenommene Bewertung des geschlechtsspezifischen Verhaltens von
Kundinnen und Kunden in den jeweiligen Sprechstunden ist nach ersten Informationen
problematisch, weil der subjektive Faktor zu sehr im Vordergrund stand. Eine rein technische
Bewertungsskala (etwa entsprechend den herkömmlichen Schulnoten 1 bis 5) kann
hier als nicht ausreichend betrachtet werden.
§
Oftmals kommen Frauen mit Klein- und Kleinstkindern (in
Extremfällen zwei Frauen gemeinsam mit drei oder vier Kindern) in die Beratung.
Naturgemäß wird dadurch eine Beratung in nicht unerheblichem Maß gestört, wenn
nicht die Kanzlei hier die Kinderbetreuung übernehmen kann. Auch haben die
BzBer für diese Situation Bonbons, Spielzeug und Malutensilien bereit liegen.
Ist dies ein Zeichen von schlechter Vorbereitung der Beratung seitens der
Mutter (Nichtbesorgen eines Babysitters) oder ein Kennzeichen für eine dynamische
Frau, die ihr Kind an allem teilhaben lässt? Wie ist zu bewerten, dass Männer
als Ratsuchende in derartigen Situationen kaum in Erscheinung treten?
§
Eine annähernd adäquate Erfassung und Bewertung von
Verhaltensmerkmalen bezüglich ratsuchender Frauen und Männer im Bereich
Wirtschaftsförderung lässt sich nach diesen ersten Erfahrungen in Pankow nur
auf der Basis theoretisch überprüfbarer (aber auch praxisnaher) Erhebungs- und
Auswertungskriterien vornehmen.
Nach Rücksprache mit der GM-begleitenden
Organisationsberatungsfirma am 27. 11. 2003 wurde die Erfassung nicht weitergeführt.
Gemeinsam wurde durch das Büro für Wirtschaftsförderung, der Stadträtin und der
externen Beratung die Erfassung der weichen Faktoren neu definiert. Der Auftrag
lautete nun „Aufnahme von Gender Mainstreaming als Qualitätskriterium in das
Produkt Wirtschaftsberatung“.
Dabei ging es auch darum zu klären, mit
welchen unterschiedlichen Voraussetzungen und Anliegen kommen Männer und Frauen
in die Existenzgründungsberatung, und was bedeutet das für eine adäquate
Beratung? Gemeinsam mit den externen Organisationsberatern und -beraterinnen
wurde diese Fragestellung ausgiebig bearbeitet. Daraus wurden Erkenntnisse gewonnen
und Ergebnisse erzielt.
Welche hausinternen Strukturen wurden zur
Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit konnte in den
Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top-down-Prozess aufgebaut werden?
Es wurden keine gesonderten hausinternen Strukturen
aufgebaut. Die im Rahmen der Inhouse-Schulungen mit den externen Beratungsfirmen
gemeinsam herausgearbeiteten besonderen Erscheinungsmerkmale weiblicher und
männlicher Existenzgründer werden in künftigen Beratungen stärkere
Berücksichtigung finden.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Bereits durch andere Institutionen erarbeitete Unterschiede
im Gründungsverhalten von Frauen und Männern konnten zum großen Teil bestätigt
werden. So gründen Frauen in der Regel kleinere Firmen. Männer gehen
risikoreicher an ihre Finanzplanung. Frauen haben durchschnittlich weniger
Eigenkapital und unzureichende Sicherheiten. Frauen und Männer pflegen
unterschiedliche Netzwerke und haben offensichtlich verschiedene
Kommunikations- und Führungsstile. Männer sind durch die Angst vor
Arbeitslosigkeit eher unter Zeitdruck bei ihrer Gründung (soziale Stigmatisierung).
Bei den Branchen der Gründung spiegelt sich die klassische Arbeitsteilung
zwischen den Geschlechtern wider. Frauen: Hotel- und Gastronomiegewerbe, Mode,
Eventorganisation, Kranken- und Altenpflege. Männer: Bauhaupt- und -nebengewerbe, Computer-, Fuhrunternehmen. Mit
diesem (ständig fortzuschreibenden) Wissen kann die Beratung noch punktgenauer
erfolgen und führt bei dem/der zu Beratenden zu einem höheren Mehrwert.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Ver-waltungsbereiche übertragen werden?
Nein. Die
Beratungstätigkeit innerhalb des Büros für Wirtschaftsförderung ist gekennzeichnet
durch eine hohe Spezifik, die bedingt ist durch die starke individuelle
Ausprägung einer geplanten Existenzgründung und aller damit im Zusammenhang stehenden
Probleme/Lösungsvorschläge.
Projektplanung und Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe
Organisationsberatung in Bezug auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und
Prozessbegleitung – einschließlich Controlling – ein? Konnte das Angebot
effektiv genutzt werden?
Die beratende externe Begleitung wird als qualitativ
gut und sehr hilfreich bei der Herstellung der angestrebten Gender-Kompetenz
eingeschätzt. Ihr ist es gelungen, vorhandene Vorbehalte gegen die
Projektinhalte zu großen Teilen abzubauen.
Es wäre sicherlich für alle
Beteiligten wesentlich hilfreicher und effizienter gewesen, wenn die externe
Beratung nicht während des laufenden Projektes eingesetzt würde, sondern
bereits im Vorfeld (vor Projektbeginn) die beteiligten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
informiert und sensibilisiert hätten für die Inhalte und Ziele des Gender
Mainstreaming.
Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg
(ein Pilotprojekt)
Entwicklung von genderspezifischen Fragestellungen und
Kriterien für ein Projekt zur Standortanalyse und -entwicklung im Rahmen der
Wirtschaftsförderung
Anzahl der beteiligten Abteilungen, Personen etc.
Die Wirtschaftsförderung und -beratung ist eine
kleine Organisationseinheit (vier Personen).
Es wurde eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe
eingerichtet. In ihr sind das Haushaltsamt, der Steuerungsdienst, die
Frauenbeauftragte sowie alle Abteilungen des Bezirksamtes vertreten. Die
Abteilungen sind dabei durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten, die
mit Controlling bzw. mit Planungsaufgaben befasst sind. Die Arbeitsgruppe wurde
außerdem erweitert um den Personalrat, die Frauenvertreterin sowie Mitglieder
der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung. (fünfzehn Personen)
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Der Projektantrag „Entwicklung lokaler Netzwerke in
produktionsgeprägten Gewerbegebieten Tempelhof-Schöneberg” sollte systematisch
genderspezifische Fragestellungen einbeziehen. Somit sollten exemplarisch
geschlechterdifferenzierte Erkenntnisse im Bereich „Standort-sicherung und
-entwicklung“ gewonnen werden.
Was sollte in dem Pilotprojekt
konkret erarbeitet werden?
Zunächst ging es darum, genderrelevante
Fragestellungen und Erkenntnisinteressen zu entwickeln, die in den
Projektantrag einfließen sollten. Zudem sollte konkretisiert werden, welche
Folgerungen sich daraus für Methodik, Projektdurchführung, Controlling und
Auftragsvergabe ergeben. In der weiteren Perspektive war an eine „Checkliste”
gedacht, die auch auf zukünftige weitere Projekte angewendet werden könnte.
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
Das Projekt in der Wirtschaftsförderung wurde durch
eine externe Beratungsfirma unterstützt. Es startete mit einem Einführungsworkshop
im Dezember 2003, bei dem nach einer allgemeinen Einführung in den
Themenkomplex Gender Mainstreaming die verschiedenen Arbeitsbereiche der
Wirtschaftsförderung und -beratung im Hinblick auf denkbare Projekte im Rahmen
der Pilotphase überprüft wurden. Im Ergebnis wurde das o.g. Projekt gewählt und
ein Arbeitsplan zur Durchführung entworfen. Zu ersten Konkretisierungen des
Projektes führte dann eine weitere Veranstaltung, die mit Unterstützung der
externen Beratung im Januar 2004 stattfand. Die diskutieren Fragen bezogen sich
auf die Projektziele und die Projektrealisierung:
Dabei wurde deutlich, dass mit diesem Projekt
„Neuland” betreten wird. Erst die Durchführung des Projektes und seine Auswertung
werden zeigen, inwieweit die intendierten Erkenntnisse zu gewinnen sind und
dann in zu entwickelnden Maßnahmen der Standortentwicklung einbezogen werden
können.
An
diesem Punkt traten Schwierigkeiten mit der weiteren Arbeit ein, da das Projekt
nach der ursprünglichen Planung im Frühjahr starten sollte. Da derzeit jedoch
aufgrund der ungesicherten Kofinanzierung keine neuen Projekte eingereicht
werden konnten, verzögerte sich der Ablauf. Erschwerend kommt ein personeller
Engpass hinzu.
Die
von der Wirtschaftförderung in Zusammenarbeit mit der externen Organisationsberatung
erzeugten Arbeitsergebnisse werden nunmehr in den Projektantrag einfließen. Das
Gender Mainstreaming Projekt kann dann – nach positivem Bescheid des Antrags –
fortgesetzt werden.
Die
Auswahl eines Pilotprojektes, das nach derzeitigem Kenntnisstand auf keinerlei
Vorbilder zurückgreifen kann und zudem als Standortanalyse von externer Finanzierung
abhängig ist und auch extern durchgeführt werden soll, hat sich im Rückblick
als schwierig erwiesen. Auch ist der Zeitraum, der nötig ist, um zu Ergebnissen
zu gelangen, mit dem vorgegebenen Zeitraum für Pilotprojekte nicht vereinbar.
Welche hausinternen Strukturen wurden zur
Unterstützung der Erprobung von GM aufgebaut? Inwieweit konnte in den
Pilotverwaltungen ein sichtbarer Top- down- Prozess aufgebaut werden?
Bezirkliche Strukturen zur Steuerung der
Implementierungsprozesse von Gender Mainstraming wurden nicht vorab geschaffen,
sondern sie entwickelten sich prozesshaft in folgenden Schritten:
§
Einführungen
in das Thema in den zentralen Gremien des Bezirkes: Bezirksamtskollegium/abteilungsübergreifende
LuV-Leitungsrunde.
§
Beschluss
zur Teilnahme an der Pilotphase, Auswahl der Piloten
§
Benennung
des Bezirksbürgermeisters und der Jugendstadträtin als Genderbeauftragte des
Bezirkes
§ Teilnahme der Genderbeauftragten und Führungskräfte aus Abteilungen an einer ganztägigen Schulung am IVM
§
Bezirksamtsbeschluss
zur Einrichtung einer abteilungsübergreifenden Arbeits-gruppe Gender Budgeting
Im
Zuge dieser Prozesses wurde zunehmender Koordinierungs- und Steuerungsbedarf
sichtbar. Sporadisch einberufene Runden der Genderbeauftragten, der Frauenbeauftragten
sowie ggf. weiterer Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Steuerungsdienst und den Piloten
konnten hier entgegenwirken. Es ist beabsichtigt, eine feste Steuerungsrunde
einzurichten.
Darüber
finden auf Leitungsebene in einzelnen Abteilungen Gespräche über die Umsetzung
von Gender Mainstreaming statt. In der Abteilung Jugend wurde ein Kollege aus
dem Planungsstab mit der Aufgabe betreut, diesen Prozess zu organisieren.
Durch
die Tatsache, dass der Bezirksbürgermeister und die Jugendstadträtin sich
sichtbar für die GM-Strategie einsetzen und ein erster Bezirksamtsbeschluss in
diesem Zusammenhang erfolgt ist, ist sichergestellt, dass die Einführung von
Gender Mainstreaming auf der politischen Agenda des Bezirksamtes steht. Auch
die weiteren Schritte zur Umsetzung in den Abteilungen werden jeweils in Runden
der politisch Verantwortlichen und der Führungskräfte verabredet. Insofern wird
GM als Top-down-Strategie umgesetzt.
Gleichzeitig
zeigt jedoch die Erfahrung, dass es für einen erfolgversprechenden Prozess
ebenso wichtig ist, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen. Dabei ist
es von besonderer Bedeutung, den Nutzen von GM-Prozessen für die Qualität und
Effizienz der eigenen Arbeit herauszuarbeiten und GM anhand laufender
Arbeitsvorhaben zu erproben
Der
Stellenwert des GM-Prozesses wird auch durch die laufende Begleitung in den
Gremien der BVV gesichert.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Der Umsetzungsstand von Gender Mainstreaming im
Rahmen der Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg lässt
sich erst nach Durchführung der externen Standortanalyse näher beschreiben und
weiterentwickeln.
Können bestimmte Ergebnisse aus der Erprobungsphase
auf andere Ver-waltungsbereiche übertragen werden? (Arbeitsweisen,
Verantwortlichkeiten, Datenbeschaffung, Einsatz bestimmter Instrumente,
erweiterte Wissenselemente, neue Kooperationsformen etc.)
Nach Abschluss des
Projektes können die Ergebnisse der Wirtschaftsförderung anderen Bezirken sowie
der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Projektplanung und Projektgestaltung (Welche Rolle nahm die externe
Organisationsberatung in Bezug auf die Herstellung von Gender-Kompetenz und
Prozessbegleitung – einschließlich Controlling – ein? Konnte das Angebot
effektiv genutzt werden?
In unserem Bezirk wurde bislang nur ein Pilot von
einer externen Organisationsberatung begleitet. Diese erwies sich als hilfreich.
Hervorzuheben ist vor allem der Erfahrungsvorsprung der externen Beratung im
Projektmanagement, der dazu führte, dass rasch eine klare Strukturierung des
Projektes möglich war. Die Unterstützung durch die externe Beratung hat sich
als hilfreich erwiesen, sowohl im Hinblick auf inhaltliche Anregungen als auch
für die Strukturierung des Projektes.
Für
die nächste Phase wäre eine externe Unterstützung für den Implementierungsprozess
von GM in die Bezirksverwaltung insgesamt hilfreich. Es muss eine Struktur
gefunden werden, die gewährleistet, dass nunmehr die Überleitung von
Ergebnissen der Pilotphase anhand von Verfahren organisiert wird, die zwischen
den Bezirken abgestimmt sind.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
(ein Pilotprojekt)
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat sich ursprünglich an der
Pilotphase mit dem in der Wirtschaftsförderung angesiedelten Projekt
„Statistische Erfassung und Auswertung von Beratungsgesprächen in der
Wirtschaftsförderung“ beteiligt. Im Zentrum des Pilotprojektes stand die Orientierungsberatung
zur beruflichen Selbstständigkeit und die in Kooperation mit privaten UnternehmensberaterInnen
durchgeführte Existenzgründungsberatung.
Dieses Projekt wurde im Januar 2004 abgebrochen.
Im Anschluss daran wurde ein neues GM-Projekt initiiert, das im
Februar 2004 gestartet wurde. Es ist im Bereich der Kindertagesstätten
angesiedelt und wird im Folgenden skizziert.
Bezeichnung des
Pilotprojektes
Gender Mainstreaming im Bereich der Kindertagesstätten im Bezirk
Treptow-Köpenick
Anzahl der beteiligten Abteilungen,
Personen etc.
Beteiligt sind nach
derzeitigem Stand Mitarbeiterinnen aus drei Kindertagesstätten sowie der
Bereich Kindertagesbetreuung des Bezirksamtes.
Projektinhalt (Welche –
ergebnisbezogenen – Ziele wurden formuliert? Wozu soll das Projekt durchgeführt
werden?)
Folgende
Zielsetzungen wurden für das Projekt, für das von einer Laufzeit bis 2006
ausgegangen wird, benannt:
·
Verbreitung einer genderorientierten Vorschulpädagogik durch
den Dialog in der pädagogischen Praxis sowie praxisintegrierter Fort- und Weiterbildung
Was geschah bislang
(Projektstart und Ausgangsbedingungen), welche Arbeitsschritte wurden
realisiert? Was lief schlecht, was lief gut? Konnte das Projektziel erreicht werden?
In allen drei Kitas wurden bislang
Einführungsworkshops durchgeführt, die vorrangig die Einführung von GM im
Kontext der Vorschulpädagogik und Entwicklung von möglichen Handlungsfeldern
für die Beteiligung der Kitas im Pilotprojekt des Bezirkes thematisierten.
1.2 Zusammenfassung
Die Ergebnisse der Auswertung der Projektberichte
lassen sich wie folgt zusammenfassen:
o
Die
vorhandener Kenntnisse und Wissensbestände in den unterschiedlichen Politikfeldern
sollten optimal genutzt werden (das Rad muss nicht jedes Mal neu erfunden werden)
§
Insgesamt
zeigt sich, dass ein Teil der Realisierungsprobleme von GM-Projekten auf Defiziten im Projekt- und Zeitmanagement
beruht: Unklarheiten über den notwendigen Aufwand und die Zeitschiene für das
Projekt, die Einbindung des erforderlichen Personals, die Aufgabenverteilung
und Verantwortlichkeiten sowie über die Zieldefinition behindern maßgeblich den
Projektverlauf.
§
Die
Unterstützung der Projekte durch die externen Organisationsberatungsfirmen
wurde zumeist positiv angenommen und wirkte überwiegend als „Projekt-Katalysator“.
Dennoch ist auch hier kritisch anzumerken, dass das Angebot der externen
Beraterinnen und Berater von den Häusern weit effektiver hätte genutzt werden
können, wenn im Vorfeld Klarheit über die notwendigen Arbeitsstrukturen, die
Projektziele bis hin zur Koordination der verschiedenen GM-Projekte bestanden
hätte. Hier hat sich die zum Teil sehr zögerliche oder nicht existente Bildung
einer hausinternen Genderinfrastruktur negativ ausgewirkt.
§
Darüber hinaus ist
festzustellen, dass auf verschiedene Angebote, die sich insbesondere auf den
ressortübergreifenden Erfahrungs- und Informationsaustausch oder
GM-Quali-fizierungen in der Pilotphase bezogen haben, eine häufig nur zögerliche
Resonanz erfolgte. Dies betraf sowohl GM-Qualifizierungen der externen Beratungsunternehmen
als auch das Angebot, sich im Rahmen des bezirklichen Steuerungsgremiums
fachübergreifend auszutauschen. Trotzdem ist dem häufig vorgetragenen Wunsch
nach mehr Transparenz und ressortübergreifendem Erfahrungs- und
Informationsaustausch Rechnung zu tragen (vgl. dazu bezirkliches Steuerungsgremium).
§
Hinsichtlich
der Erfahrungen und Empfehlungen zur Auswahl externer Beraterinnen und Berater
haben die Pilotprojekte die folgenden Anregungen vorgetragen:
2. Der
geschärfte Blick von außen: Externe Gender- und
Organisationsberatung
2.1 Gender
Mainstremaing als Projekt der Verwaltungsmodernisierung (Neuordnungsagenda 2006)
Der Staatssekretärausschuss für Verwaltungsmodernisierung
hat am 12. Mai 2003 das von der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming beantragte
Reformprojekt „Implementierung von Gender Mainstreaming in den Pilotprojekten
der Senats- und Bezirksverwaltungen“ positiv beschieden. Im Rahmen der
Neuordnungsagenda 2006 sind für die Haushaltsjahre 2003 :€ 40.000, für 2004 :€
100.000 und für 2005 :€ 50.000 bewilligt worden. Die Mittel sollten für die
externe Gender- und Prozessberatung der Projekte vor Ort verwendet werden.
Zwecks Auftragsvergabe hatte die Geschäftsstelle eine
beschränkte Ausschreibung durchgeführt, in die im Vorfeld alle
Pilotverwaltungen einbezogen worden waren. Aus dem Kreis der Anbieterinnen
wurden vier einschlägig erfahrene Beratungsunternehmen ausgewählt: Diese
verfügten explizit über jahrelange Organisationsberatungskompetenz, Gender- und
Feldkompetenz und hatten sich bereits durch erfolgreiche Beratung verschiedener
Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie durch wissenschaftliche
Veröffentlichungen bundesweit einen „Namen“ gemacht. Die nach diesen Kriterien
ausgewählten Unternehmen wurden schließlich so eingeteilt, dass auch die
jeweils erforderliche Feldkompetenz in den Pilotverwaltungen adäquat zum
Einsatz kommen konnte. Es hat sich gezeigt, dass zukünftig noch engere
Abstimmungen zwischen den Verwaltungen, der Geschäftsstelle Gender
Mainstreaming und den externen Beratungsunternehmen erfolgen müssen.
Im September 2003 erfolgte der Vertragsabschluss mit den vier
Beratungsunternehmen. Zwischen der Geschäftsstelle und den Unternehmen, die mit
der Begleitung und Beratung der einundzwanzig Pilotprojekte beauftragt waren,
bestand eine enge Zusammenarbeit. Die Auftragsvergabe an die Unternehmen war so
konzipiert, dass jedes Unternehmen eine bzw. mehrere Pilotverwaltung(en) insgesamt
betreut hat, unabhängig von der Anzahl der einzelnen GM-Projekte vor Ort. Die
externen Unternehmen waren in den meisten Pilotverwaltungen rund ein halbes
Jahr (September 2003 – März 2004) im Kontext der GM-Projekte vor Ort tätig;
innerhalb dieses Zeitraums fanden kontinuierliche Rückkoppelungen mit der
Geschäftsstelle statt. Darüber hinaus erfolgten vertiefende Beratungen und Erörterungen
im Rahmen zweier Gesprächsrunden, zu denen die Geschäftsstelle die vier
Unternehmen gemeinsam eingeladen hatte.
Das erste Treffen diente der Bestandsaufnahme über den
Ist-Stand der Projekte aus Sicht der externen Beratungsunternehmen sowie Absprachen
über das weitere Verfahren bis zum Ende der Pilotphase. Vor dem Hintergrund des
sehr unterschiedlichen Realisierungsgrades der Projekte wurde erörtert, welche
prozessunterstützenden Maßnahmen im Einzelnen zu erfolgen haben, um vor Ort die
Gender- und Projektmanagementkompetenz weiter zu stärken. Die Evaluation und
Berichterstattung waren Schwerpunkt des zweiten Treffens. Mit Blick auf die
Hauptphase wurden erste Handlungsempfehlungen erörtert.
Nach Abschluss der Pilotphase lässt sich konstatieren, dass die
externe Organisationsberatung nach zögerlichem Start in den meisten
Pilotverwaltungen stark in Anspruch genommen wurde und eine wichtige Rolle für
die Projektrealisierung einnahm. Die für die Pilotphase veranschlagten Mittel
(€ 40.000) wurden vollständig ausgeschöpft.
Die
Verträge zwischen der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming und den
Beratungs-unternehmen umfassen zusätzlich zu den Beratungsleistungen auch deren
Erfolgskontrolle einschließlich der Berichterstattung über ihre Arbeit. In
einem Gespräch zwischen den Beratungsunternehmen und der Geschäftsstelle wurde
die Berichterstattung ausführlich thematisiert. Es wurde vereinbart, dass der
Abschlussbericht Aussagen über die angestrebten und erreichten Ziele der
Beratungstätigkeit enthalten solle. Dieser Bericht sollte es der
Geschäftsstelle ermöglichen, in der Hauptphase ab 2004 bei Bedarf Änderungen
beim weiteren Einsatz externer Beratung vornehmen zu können. Die
Mitwirkungsbereitschaft bzw. die Akzeptanz der Beratungstätigkeit sollte
ebenfalls Gegenstand des Berichtes sein.
In
den Verträgen wurde für die einzelnen Leistungsbereiche ein Rahmen vorgegeben,
der aber je nach Bedarf vor Ort mit Zustimmung der Geschäftsstelle abgewandelt
werden konnte:
In
der Mehrzahl der Pilotprojekte bzw. der Pilotverwaltungen kam es im Verlauf des
Beratungsprozesses zu einer leichten bis erheblichen quantitativen Verschiebung
der Schwerpunkte hin zum Bereich „fachliche Begleitung des Implementationsprozesses“.
Er umfasst die fachliche Unterstützung des Umsetzungsprozesses in der
jeweiligen Organi-sationseinheit mit der Vermittlung von Kompetenzen und
Methoden zum Projektmanagement, zur Projektplanung und zur Entwicklung von
Arbeits- und Projektstrukturen. Diese auffällige Verschiebung der Beratungsfelder
kann als eine Reaktion auf einen Mangel an Erfahrung mit der Durchführung von
Projekten bzw. ein Defizit von Kenntnissen zu den Methoden des
Projektmanagement interpretiert werden.
Auf
Grund der starken inhaltlichen und strukturellen Unterschiede der
GM-Pilotprojekte in den Senatverwaltungen und der ebenfalls sehr heterogenen
Berichte der Firmen sind gemeinsame Darstellungen und Einschätzungen der
Beratungsleistungen nur schwer möglich. Die Erfahrungen der externen
Unternehmen aus ihrer Beratungstätigkeit in den Senatsverwaltungen werden aus
diesen Gründen wie auch wegen ihrer Bedeutung für den Umsetzungsprozess von
Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung einzeln dargestellt. Die
Beratung in den Senatsverwaltungen richtete sich zum erheblichen Teil nach den
vorhandenen Projektstrukturen und deren Rahmenbedingungen.
Dies gilt
auch für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Vier schon laufende
Planungsvorhaben wurden für die Erprobung von Gender Mainstreaming ausgewählt.
Sie wurden unter frauenspezifischen Gesichtspunkten begleitet vom Fachfrauenbeirat
der Senatsverwaltung und begutachtet von einer Prozessevaluatorin. Das externe
Beratungsunternehmen begann mit seiner Tätigkeit erst in einem
fortgeschrittenen Stadium des Planungsprozesses. Als Auftaktveranstaltung
moderierte sie einen Workshop zu Gender Mainstreaming in der Raumplanung (am
Beispiel von Radfernwanderwegen). Entsprechend den Vorstellungen der Abteilung
beriet das externe Unternehmen weitgehend entlang den schon laufenden
Planungsverfahren der Fachverwaltung und engagierte sich vorrangig in der
Prozessbegleitung bei der Beratung der durchführenden Abteilung. In Zusammenarbeit
mit dem Fachfrauenbeirat überprüfte sie Gender-Kriterien für die
Freiraumplanung, die auch für weitere Planungsverfahren genutzt werden sollen.
Das Beratungsunternehmen führte weiterhin ein allgemeines Gender-Training für
die zuständige Abteilung durch mit dem Ziel, den Wissensstand in der gesamten
Abteilung auf eine breitere Basis zu stellen und der Diskussion und Verabredung
von Handlungsmöglichkeiten. Der vorliegende Evaluationsbericht kommt zu dem
Schluss, dass die hochgesteckten Ziele des Gender-Mainstreaming-Prozesses in
den Planungsverfahren nicht alle erreicht wurden, dass jedoch die Verankerung
von Gender Mainstreaming in den Abläufen der Abteilung entscheidend gefördert
wurde.
In der
Senatverwaltung für Justiz fand die Beratung der beiden Pilotprojekte in
zwei nachgeordneten Einrichtungen (Haftanstalten) statt. Neben der allgemeinen
Fortbildung zu Gender Mainstreaming und der Unterstützung der Projektauswertung
galt die Aufmerksamkeit der externen Beraterin vor allem der fachlichen
Beratung und Begleitung der Projektgruppen und der Abstimmung mit der
Gender-Beauftragten und damit zum größten Teil der Prozessbegleitung. Sie
wirkte auch am Entwurf eines Fragebogens für eine Befragung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haftanstalten mit. Der Abschlussbericht
konstatiert einerseits, dass im Beratungsprozess die Akzeptanz von Gender
Mainstreaming deutlich gesteigert werden konnte, dass aber andererseits die
kritische Reflexion des eigenen Rollenverhaltens im Sinne einer persönlichen Gender-Kompetenz
nur in Ansätzen erfolgt ist.
Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz führte
im Rahmen eines Personalentwicklungsprojektes für Nachwuchsführungskräfte ein
GM-Projekt zur Krebsvorsorge durch. Das GM-Projekt wurde erst nachträglich als
besonderer Teil in das umfassendere Projekt integriert. Damit entstanden
parallele Strukturen mit unterschiedlichen Zielstellungen, die erst einer
Abstimmung bedurften. Das externe Beratungsunternehmen konzentrierte sich auf
die Einführung und fachliche Fortbildung in Gender Mainstreaming und auf die
Prozessbegleitung. Die begleitende Beratung von Projektteam und Genderbeauftragter
bzw. vom Begleitteam fand getrennt statt, nachdem die unterschiedlichen
Erwartungen geklärt werden konnten. Als problematisch wurde der hohe Zeitdruck
empfunden, der eine eingehende Vertiefung des Gender-Wissens verhinderte. Auch
die räumliche Distanz der Fachabteilungen, aus denen die beteiligten
Projektmitglieder delegiert wurden, erschwerte den Beratungsprozess. Die
geplante Genderbildungsveranstaltung fand nicht statt. Hinsichtlich der
allgemeinen Genderfortbildung wurde konstatiert, dass die genderpolitischen
Ziele zukünftig klarer vermittelt werden müssen und dadurch der persönliche Nutzen
erkennbar wird. Falls es eine Umsetzungsphase für die erarbeiteten
Handlungsempfehlungen gibt, so die externe Firma, sei für die dann
übernehmenden Fachkräfte eine qualitativ hohe Weiterbildung notwendig.
Insgesamt wird die Prozessbegleitung von der Beratungsfirma als wirksam
eingeschätzt und die Kooperation mit der Genderbeauftragten positiv gewertet.
Aus
Sicht der Geschäftsstelle führten Abstimmungsprobleme zwischen Pilotverwaltung
und externem Beratungsunternehmen zu einer nicht optimalen Nutzung des Gender-Qualifizierungsangebotes.
In der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen führte das
Beratungsunternehmen seine Tätigkeit in den Schwerpunktbereichen
Prozesssteuerung, Methoden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und
begleitender Beratung von Arbeitsgruppen durch. Die Gespräche zur
Prozesssteuerung wurden mit dem Leitungsteam geführt, das für die Erstellung
des Wirtschafts- und Arbeitsmarktberichtes und damit auch für dessen
Bearbeitung als GM-Projekt verantwortlich ist. In einem Arbeitsfeld des
Projektes fand eine Beratung zur Gender-Analyse statt. Zudem wirkte das Beratungsunternehmen
an der Präsentation des Projektes mit. Aufgrund von Abstimmungsproblemen kam
die geplante allgemeine Einführung und die Vertiefung von Kenntnissen zu Gender
Mainstreaming nicht zustande mit der Folge, dass in einigen Verwaltungsbereichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geringen GM-Kenntnissen am Projekt
beteiligt waren. Ein erhebliches Koordinationsproblem war für das externe
Beratungsunternehmen die Tatsache, dass die Projektbeteiligten aus mehr als 20
Referaten kamen. In der externen Bewertung hat „das Pilotprojekt eine Art
Brückenfunktion zu den einzelnen Arbeitsbereichen der Referate übernommen, insofern
als diese teilweise zum ersten Mal mit Fragen der Geschlechtergerechtigkeit
konfontiert wurden.“ Im Bereich der Wirtschaftspolitik sei von einer ersten
Sensibilisierung auszugehen, im Hinblick auf Nachhaltigkeiten werden weitere
Gender Mainstreaming Aktivitäten für notwendig gehalten. Um zukünftig weitere
Bereiche des Wirtschafts- und Arbeitsmarktberichtes zu „gendern“, so die
externe Beratung, sollten die zuliefernden Referate stärker in den Prozess des
Gender Mainstreaming einbezogen werden. Insbesondere müsse die „Bottom-up
Strategie“ in dieser Verwaltung intensiviert werden.
In
der Regel fand zwischen den Beratungsunternehmen und den Projekten ein Erstgespräch
statt, das der Abstimmung der Beratungsleistungen und der groben Festlegung
eines Planes für den Beratungsprozess und dessen zeitlichem Ablauf diente.
Diese Startphase lief in jenen Bezirken erfolgreich, in denen das Projekt von
einer verantwortlichen Leiterin oder einem Leiter inhaltlich vorbereitet war,
die Mitwirkenden über ihre Aufgaben und das Projekt informiert waren und die
aktive Unterstützung durch Vorgesetzte bzw. Führungskräfte und Genderbeauftragte
vorhanden war.
In einer Reihe von GM-Projekten in anderen
Pilotbezirken gestaltete sich der Einstieg der Beratungsfirmen in ihre
Tätigkeit jedoch schwierig und war mit erheblichenVerzögerungen verbunden. Die
Beratungsunternehmen konnten teilweise nicht direkt mit ihren vereinbarten
Leistungen beginnen, sondern arbeiteten zu Beginn ihrer Tätigkeit oft gemeinsam
mit den Projektteams an der Projektfindung, der Projektdefinition und der
Entwicklung des Projektplans mit. Erst auf einer so gemeinsam geschaffenen
Basis erfolgten dann die eigentlichen Beratungsleistungen.
Nach
den Erstgesprächen, teilweise nach Auftaktveranstaltungen und den notwendigen
Klärungsprozessen in einem Teil der Projekte hinsichtlich des
Projektgegenstandes und des Projektziels boten die Beratungsunternehmen eine allgemeine Einführung in Gender Mainstreaming
an. Ziel dieser Fortbildungsangebote war es, die beteiligten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für die Thematik zu sensibilisieren und für eine konstruktive
Mitwirkung zu gewinnen. In einigen Bezirken verknüpften die Beraterinnen und
Berater die Einführung von Gender Mainstreaming direkt mit den fachlichen
Fragestellungen des jeweiligen Projektes und damit der Umsetzung von Gender
Mainstreaming in das spezifische Handlungsfeld des Projektes.
In
Bezirken, die schon im Vorfeld hausinterne Fortbildungen zu Gender Mainstreaming
angeboten hatten, konnte die allgemeine GM-Einführung übersprungen werden. In anderen
Bezirken wurden allgemeine Einführungsveranstaltungen durchgeführt, an denen
neben den Projektbeteiligten auch die Stadträtinnen und Stadträte, oberste Führungskräfte
und die LuV-Leitungen teilnahmen.
Das
im Beratungskonzept vorgesehene vertiefende Gendertraining, das sich aus den
Teilbereichen Entwicklung persönlicher Genderkompetenz und der Entwicklung
fachspezifischer Genderkompetenz zusammensetzt, konnte von den Beratungsunternehmen
nur in einem Teil der Bezirke realisiert werden. Insbesondere der Baustein zur
Entwicklung persönlicher Genderkompetenz mit der selbstkritischen Überprüfung
der eigenen Geschlechterrolle wurde von den Bezirken und auch von den Senatverwaltungen
nur selten abgerufen. In den Berichten der Unternehmen wird nicht näher auf
diesen Tatbestand eingegangen.
Der
zweite Baustein zur Entwicklung fachspezifischer Genderkompetenz, die fachbezogene
Wissensvermittlung bei der Anwendung von GM-Methoden auf das Handlungsfeld des
Projekts, wurde von den Beraterinnen und Beratern entweder als eigenständige
Veranstaltung, meist als Workshop, angeboten, oder in die fachliche Beratung im
Rahmen der Prozessbegleitung integriert. In Bezirken mit mehreren GM-Projekten
wurde das fachspezifische Gendertraining in der Regel für jedes Projekt getrennt
durchgeführt. Insgesamt kann konstatiert werden, dass in fast allen Projekten
eine anwendungs- und umsetzungsbezogene Vermittlung von Methoden des Gender
Mainstreaming durch die Beratungsunternehmen realisiert werden konnte. Je nach
Ausrichtung des Projektes zählen hierzu beispielsweise die Einführung in die
Methoden der Gender-Analyse oder die Erhebung von geschlechterdifferenzierten
Daten.
In
der Mehrzahl der Pilotprojekte nahm die kontinuierliche fachliche Begleitung
des Implementationsprozesses vor Ort durch regelmäßige Treffen einen
erheblichen Teil der Beratungskapazitäten der externen Beratungsunternehmen in
Anspruch. Diese fachliche Unterstützung des GM-Umsetzungsprozesses im
jeweiligen Projekt umfasste je nach dem besonderen Bedarf auch die Entwicklung
eines Zeit- und Ablaufplans, die Förderung effektiver Projekt- und
Arbeitsstrukturen und die Vermittlung von Methoden des Projektmanagements.
In
einigen Projekten war die Projektbegleitung durch das Beratungs-unternehmen gekoppelt
mit der anwendungsbezogenen Vermittlung von GM-Methoden bzw. mit der Unterstützung
der Projektleitung bei der Projektsteuerung.
In
vielen Projekten stellte sich schon zu einem frühen Zeitpunkt der Beratung heraus,
dass nur wenig Erfahrung bei der Organisation von Projekten vorlag und Kenntnisse
über Methoden des Projektmanagements nur rudimentär vorhanden waren. Dem
entsprechend artikulierten Bedarf nach Unterstützung der Prozessplanung und
-steuerung
und der Vermittlung von Kenntnissen des Projektmanagements kamen die Beratungsunternehmen
nach. Dies hatte zur Folge, dass der Beratungsbaustein „Prozessbegleitende
Beratung“ von den Beraterinnen und Beratern über den geplanten Umfang hinaus
angeboten werden musste und auch angeboten wurde. Diese Ausweitung wurde noch
dadurch gefördert, dass in den Bezirken mit mehreren Projekten in jedem einzelnen
ein projektspezifischer Bedarf an begleitender Beratung bestand, dem von den
externen Expertinnen und Experten nachzukommen war.
Die
Beratungsunternehmen hatten den Auftrag, die GM-Projekte bei ihrer Erfolgskontrolle
bzw. ihrer Evaluation zu unterstützen. In den Berichten der Unternehmen wird
diese Aufgabe meist auch kurz angeführt.
Die
Abschluss- bzw. Evaluationsberichte der externen Unternehmen bestehen in der
Regel aus zwei Teilen, einerseits aus der Selbstevaluation ihrer Beratungstätigkeit
und andererseits aus der Darstellung der Arbeit der Projekte. Dem hier vorliegenden
Abschnitt des Zweiten Berichtes der Geschäftsstelle liegen die Berichtsteile
zur Selbstevaluation der Beratungsunternehmen zugrunde.
2.3 Zusammenfassung
Den Berichten sind vier Beratungsschwerpunkte zu entnehmen:
§
Allgemeine Einführung von Gender
Mainstreaming
§
Vernetzung von Gender- und
Feldkompetenz/Vermittlung Gender Methoden
§
Projektmanagement und die
entsprechende praktische Unterstützung
§
Prozessberatung/Evaluation
Auf der Grundlage der Abschlussberichte
kann festgestellt werden, dass die Arbeitsfähigkeit und eine
ergebnisorientierte Prozessgestaltung in den meisten Pilotprojekten durch die
Beratungsunternehmen mit ihrem Expertenwissen zur Prozessberatung und zum
Projektmanagement entscheidend gefördert wurde.
In der
Einführungsphase von Gender Mainstreaming ist die Unterstützung von Projekten
durch externe Beratungsunternehmen in den meisten Fällen unabdingbar, weil sowohl
Genderwissen als auch die methodischen Kenntnisse und die entsprechenden
Verfahren zur praktischen Umsetzung in den Projekten bzw. den Handlungsfeldern
noch nicht genügend verankert sind.
In
vielen Fällen weisen die Evaluationsberichte der externen Unternehmen auf typische
Umsetzungsbarrieren hin:
§
Nach der Entscheidung der Verwaltungen, an der Pilotphase
teilzunehmen, erfolgten in einigen Verwaltungen nur geringe eigene Aktivitäten,
das Gender Mainstreaming Projekt praktisch vorzubereiten und umzusetzen
§
Primäre Arbeit am Beginn der externen Beratung war es, das
oftmals unklar definierte Projekt zu präzisieren, abzugrenzen, schrittweise zu
planen und dessen Umsetzung zu begleiten
§
Zum Teil hohe Motivation, jedoch keine Kenntnisse im
Projektmanagement (d.h. ohne Wissen um Erwartungen an Form, Ergebnis,
Erfolgskriterien, Belastung und Ressourcenverfügung wurden Projekte übernommen)
§
Die Frage der Verantwortung für das Projekt war in einigen
Verwaltdungen unklar
§
Mangelnde Verantwortung für Gender Mainstreaming bei den
Führungskräften, sodass diese teilweise deligiert werden sollte an die externen
Unternehmen
§
Die Pilotverwaltungen haben die Beratungstermine nur
unregelmäßig vereinbart und z.T. kurzfristig abgesagt, sodass eine verbindliche
Zeitplanung oft nicht möglich war.
2.4 Weitere externe Unterstützung der
Implementierung von Gender Mainstreaming
und Gender Budgeting (Hauptphase 2004-2006)
Für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 wurde die
Fortsetzung bzw. Ausweitung der externen Gender- und Organisationsberatung von
der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming mit folgender Begründung beantragt.[48]
Ziel des
Reformprojektes ist es, durch externe Gender- und Prozessberatung die 2003
begonnene Umsetzung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting in der Berliner
Verwaltung zu forcieren, zu qualifizieren und nachhaltig zu sichern. Das professionelle
Verwaltungshandeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll durch die
systematische Implementierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting
geschlechtergerechter, wirksamer und wirtschaftlicher gestaltet werden. Das in
der Berliner Verwaltung besonders auch auf die Budget-Politik fokussierte
Gender Mainstreaming, welches geschlechterdifferenzierte Kostentransparenz,
eine geschlechtergerechtere Haushaltsplanung und die Vermeidung von Folgekosten
aufgrund geschlechterungleicher Entscheidungen zum Ziel hat, ist für einen
Landeshaushalt absolut neu und bedeutet perspektivisch, dass auch hier gezielte
Fort- und Weiterbildung sowie kompetente Prozesssteuerung unabdingbar ist.
Gender
Mainstraiming/Gender Budgeting als moderne und komplexe Reform-Strategie zur
Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit braucht neben bestimmten politischen,
rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen Motivation, gendersensibles
Problembewusstsein, Gender-Fachwissen und eine professionelle
Prozessbegleitung, damit die systematische Integration in alle Verwaltungs- und
Politikbereiche gelingt. Der konkrete Zweck des beantragten Reformprojektes
bezieht sich insofern auf allgemeine und spezielle Bildungs- und Projektentwicklungmaßnahmen,
die von entsprechend qualifizierten externen Organisationsberatungsunternehmen
zur erfolgreichen Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen
Fachressorts (insbesondere auch in den Serviceeinheiten Finanzen und
Haushalt) durchzuführen sind.
Im Einzelnen können die
beantragten Mittel im Haushaltsjahr 2004 von den Verwaltungen nur nach einer
zugrundeliegenden ausgewogenen Projektierung, zweck-gebunden und erfolgsversprechenden
poisitiven Analyse eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um folgende Zwecke:
Auftakt- und allgemeine Einführungsveranstaltungen zum Gender Mainstreaming und
Gender Budgeting; Spezielle Veranstaltungen zum Stand der Umsetzung und
flächendeckenden Einführung von Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung;
Beratungen und Weiterqualifizierungen zur Implementierung von Methoden und
Instrumenten des Gender Budgeting und Gender Mainstreaming; Gendertrainings zur
Sensibilisierung der eigenen Geschlechterrolle; Moderation prozessbegleitender
und fachbereichsbezogener Workshops; kontinuierliche Prozessbegleitung und
Projektmanagement (einschließlich Gender-Controlling/Berichterstattung);
„flying experts“ zur Verbindung von Feld- und Genderkompetenz.
Genderkompetenz
gilt als Schlüsselqualifikation und notwendige Grundlage für effektive Genderpolitik.
Sie geht über das reine (sich auf die Frauen- und Geschlechterforschung
berufende) Wissen hinaus. Sie umfasst Handlungskompetenz als Fähigkeit,
gleichstellungspolitische Konzepte kritisch beleuchten, definieren, effizient
gestalten, implementieren und steuern zu können. Und es geht darum, im jeweils
zu gendernden Politik- und Verwaltungskontext Prozesse einzuleiten, die neue
Optionen für Geschlechtergerechtigkeit jenseits geschlechtlicher Zuschreibungen
und Fixierungen eröffnen. Im Normalfall verfügen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in Verwaltungen über keine entsprechende Handlungskompetenz.
Deshalb müssen unbedingt externe Expertinnen und Experten für einen bestimmten
Zeitraum hinzugezogen werden. Das zeigen neben einschlägigen Erfahrungen in
anderen Bundesländern (z.B. Sachsen-Anhalt) auch die ersten Berliner
Erfahrungen während der Pilotphase. Nicht zuletzt konnte die Akzeptanz für
Gender Mainstreaming durch externe Unterstützung deutlich erhöht werden.
Die in der Pilotphase (Ende 2003 bis März 2004) durchgeführten Qualifizierungs- und Prozesssteuerungsmaßnahmen
umfassten ein Volumen von 40.000 €. Die erste Auswertung der Pilotphase zeigt,
dass damit eine gute Unterstützung bei Projekten bzw. Verwaltungen in der Startphase
gegeben wurde. Zum Aufbau von gefestigtem Genderwissen und effektiver Prozesssteuerung
(einschl. Controlling) reichte diese Summe aber nicht aus.
Da es jetzt (mit Beginn der zweijährigen Hauptphase) sowohl um
erste Fortbildungen und Prozessbegleitungen für alle neu hinzukommenden Verwaltungen als auch um die erstmalige externe
Unterstützung zur flächendeckenden Umsetzung von Gender Budgeting anhand
von finanzrelevanten Produkten und Hauptgruppen und zudem um die nachhaltige
Weiterqualifizierung in den ehemaligen Pilotverwaltungen geht, wird von einem
Bedarf von 100.000 € ausgegangen. Bei der Projektbeantragung wurde von einem
Bedarf für Fort- und Weiterbildung sowie Organisationsentwicklung pro
Verwaltung von rund 5 000 € ausgegangen.
2005 muss es vor allem darum gehen, die erworbene
Genderkompetenz und die damit einhergehenden Veränderungsprozesse in den
Haushalts- und Fachbereichen der Berliner Verwaltung so zu festigen, dass
Gender Mainstreaming und Gender Budgeting als Standard-Verfahren in politischen
und administrativen Handlungsfeldern zumindest sektoriell effektiv eingeführt
ist und flächendeckende Prozesse vor dem Hintergrund nützlicher und
verallgemeinerbarer Erfahrungen „leichter“ einzuleiten sind. Konkretisierungen
für diese Phase der Implementierung von GM und GB können erst nach weiteren,
noch festzustellenden Bedarfen in der Hauptphase erfolgen.
Aufgrund
bisheriger Erfahrungen (nach Abschluss der Pilotphase) ist davon auszugehen,
dass die Mittel in voller Höhe kassenwirksam verausgabt werden. Entscheidend
hierfür ist jedoch eine noch stärkere Verantwortung für die Umsetzung von GM
und GB auf Seiten der politischen und administrativen Führungsebene.
3. Lenkungs- und Steuerungsgremien
3.1 Gender Mainstreaming Geschäftsstelle
Die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit
und Frauen als Stabsstelle angesiedelte Gender Mainstreaming Geschäftsstelle[49]
ist im Januar 2003 auf drei Jahre befristet eingerichtet worden. Sie ist
ministerielle Schnittstelle für die Einführung von Gender Mainstreaming/Gender
Budgeting als Querschnittsaufgabe in allen Berliner Verwaltungen. Ihre
Personalausstattung verteilt sich auf vier Mitarbeiterinnen (von denen zwei
teilzeitbeschäftigt sind) und einen Mitarbeiter. Das Spektrum der Aufgaben ist
extrem vielfältig, heterogen und überwiegend schwierig und bedeutungsvoll. Es
verlangt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben fundierten Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting Kompetenzen umfangreiche allgemeine Fachkenntnisse
und spezifische Fachkompetenzen in verschiedenen Politikfeldern. Bei der landesweiten
Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting handelt es
sich insgesamt um einen schwierigen und langfristigen Veränderungsprozess, der
primär durch die Gender Mainstreaming Geschäftsstelle initiiert, koordiniert, gesteuert
und fachlich begleitet wird. Deshalb sind in den verschiedenen Schwerpunkten
bzw. Aufgabenfeldern der Geschäftsstelle Fähigkeiten und Kompetenzen gefragt,
die über normale fachspezifische Fähigkeiten hinausgehen. Diese beziehen sich
u.a. auf methodische Kompetenzen wie Projektmanagement/Zeitmanagement und
Controlling, konzeptionelles Schreiben (Berichtssysteme) und erfolgreiches
Verhandeln (Gesprächsführung), strategisches Planen/Konfliktsteuerung und Qualitätssicherung,
Moderieren, Präsentieren, Visualisieren, GM/GB-Internetauftritt bzw. -service
etc. etc. pp.
Zentrale
Ziele der Gender Mainstreaming Geschäftsstelle sind:
§
die der Strategie des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting entsprechenden
konzeptionellen und administrativen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür
zu schaffen, dass die Vorgaben der Senats- und Abgeordnetenhausbeschlüsse sowie
die Zielsetzungen der Landeskommission Gender Mainstreaming zur Implementierung
von Gender Mainstreaming in der Verwaltung des Landes Berlin erfolgreich
(dauerhaft, qualitätsorientiert und transparent) umgesetzt werden können.
§
Koordinierung/Vernetzung/Controlling
der Gesamtprozesse der Implementierung von GM/GB in der Berliner Verwaltung
§
Geschäftsführung der Landeskommission
§
Geschäftsführung des Bezirklichen Steuerungsgremiums
§
Leitung und Geschäftsführung der AG
Geschlechterdifferenzierte Statistik und Datenerhebung (Steuerung und
strategische Koordinierung der ressortinternen und -übergreifenden
Vorgehensweisen zur Qualifizierung, Erweiterung und Transparenz geschlechterdifferenzierter
Daten)
3.2 Landeskommission Gender Mainstreaming
Die Landeskommission ist (wie im Ersten Bericht über
Gender Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung – Berichtszeitraum
2002/2003 – dargestellt) mit Beschluss des Senats vom 4. März 2003 eingesetzt
worden. Seither hat sie viermal getagt. Das Gremium setzt sich seiner Bedeutung
entsprechend aus Staatssekretärinnen und Staatssekretären verschiedener Ressorts,
durch den Rat der Bürgermeister benannte Vertreterinnen dreier Bezirke sowie
Vertreterinnen und Vertreter verschiedener anderer Bereiche aus Verwaltung,
Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) zusammen. Die Geschäftsführung
liegt bei der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming.
llkkkkk
Abbildung 3: Zusammensetzung
der Landeskommission
Die Landeskommission hat ihren Arbeitsschwerpunkten
entsprechend (vgl. Erster Bericht 2003: 5) Unterarbeitsgruppen zunächst zu
„Gender Budget“ und anschließend zu „Geschlechterdifferenzierten Statistiken
und Datenerhebung“ eingerichtet. Beide Arbeitsgruppen erhielten klar definierte
Arbeitsaufträge, über deren Zwischen-ergebnisse der Landeskommission gegenüber
regelmäßig zu berichten ist. Auf dieser Basis hat die Landeskommission bereits
wichtige Beschlussfassungen zur landesweiten Einführung von Gender Budget (vgl.
w.o.) und Gender Mainstreaming getroffen.
Das
Gremium diskutiert und hinterfragt die jeweils vorgelegten Zwischenberichte und
Verfahrensvorschläge. Die Umsetzungsvorschläge der AG Gender Budget etwa sind
einerseits ausgiebig erörtert und anschließend einstimmig beschlossen worden,
andererseits sind bestimmte Vorlagen mit Prüfaufträgen zurück in die AG gegeben
worden. Auch hinsichtlich anderer Arbeitsschwerpunkte wie etwa der Fort- und
Weiterbildung zu Gender Mainstreaming steuert die Landeskommission aktiv die
Vorgehensweise in den Verwaltungen. Sie beschließt und begleitet die einzelnen
Schritte der Implementierung von Gender Mainstreaming. Die Bewertung und
selbstkritische Rückschau auf Arbeitsabschnitte, die ihr in Berichtsform von
der Geschäftsstelle vorgelegt und in den Sitzungen diskutiert werden, dienen
sowohl der Selbstreflexion des Gremiums als auch einer Evaluation des gesamten
Implementierungsprozesses. Zugleich haben sie die Funktion einer
Richtungsentscheidung für die weitere Umsetzung und damit zukunftsweisende
Bedeutung, wie sie zum Aufgabenspektrum der Landeskommision Gender Mainstreamig
gehören.
Die Landeskommission beobachtet und begleitet auch die
bezirklichen Prozesse und hat bezüglich der Optimierung der Arbeit des
Bezirklichen Gremiums beschlossen: Die
Landeskommission empfiehlt dem Bezirklichen Steuerungsgremium sich auf die
Behandlung des Themas Gender Mainstreaming zukünftig im Rat der Bürgermeister
(RdB) zu verständigen und – sofern gewünscht – einen Erfahrungsaustausch auf
Fachebene zu initieren mit dem Ziel, die genderpolitischen Abstimmungs- und
Umsetzungsprozesse auf bezirklicher Ebene zu verbessern. Das bezirkliche
Gremium folgte dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 29. April 2004 und hat
einen konkretisierten und umfassenderen Vorschlag zur künftigen Verfahrensweise
entwickelt (s. w.u.).
In
ihrer vierten Sitzung (15. Juli 2004) hat die Landeskommission den von der
Gender Mainstreaming Geschäftsstelle im Entwurf vorgelegten „Zweiten Bericht
über Gender Mainstreaming – einschließlich Gender Budgeting“ – diskutiert und
damit umfassend Gelegenheit genommen zu einer kritischen Würdigung und
Kommentierung der exemplarischen Erprobung von Gender Mainstreaming/Gender
Budgeting während der einjährigen Pilotphase. Da die ersten exemplarischen
Umsetzungsversuche deutlich zeigten, wie Gender Mainstreaming effektiv bzw.
weniger effektiv implementiert werden kann, hat die Landeskomission am 15. Juli
2004 beschlossen:
Die Landeskommission nimmt
den von der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming vorgelegten Bericht zur Kenntnis
und beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einjährigen Pilotphase
die folgenden Empfehlungen:
Für die fünfte
Sitzung der Landeskommission im Herbst 2004 ist u.a. die Vorstellung des postgradualen
Zusatzstudiengangs Gender-Kompetenz (GeKo) an der Freien Universität Berlin
vorgesehen und damit die Möglichkeit gegeben, auf diesem Gebiet eine engere
Verknüpfung von Wissenschaft und Verwaltungspraxis zu fördern.
Nach
den bisherigen Erkenntnissen hat die Landeskommission die zunächst auf die Pilotphase
fokussierten selbstgesteckten Aufgaben und Ziele verbindlich und zielführend
bewältigt.
3.3 Bezirkliches Steuerungsgremium
Das
bezirkliche Steuerungsgremium GM hat seit seiner konstituierenden Sitzung im
April 2003 weitere viermal getagt. Zum Abschluss der Pilotphase – im April 2004
– fand die letzte Sitzung dieses Gremiums in der bisherigen Form statt.
Anstelle des Bezirklichen Steuerungsgremiums soll künftig – während der
zweijährigen Hauptphase – die Koordination und Unterstützung der bezirklichen
GM/GB-Prozesse neben der Landeskommission durch den Rat der Bürgermeister (RdB)
erfolgen.
Die Mitglieder
des Bezirklichen Steuerungsgremiums waren die von den Pilotbezirken benannten
Genderbeauftragten oder Projektverantwortlichen. Demzufolge setzte sich das
Gremium sowohl aus Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern,
Stadträtinnen und Stadträten, Fachleuten aus verschiedenen Projektbereichen und
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Den Vorsitz dieses Gremiums
hatte die Staatssekretärin für Arbeit und Frauen; die Geschäftsführung nahm die
Geschäftsstelle Gender Mainstreaming wahr.
Abbildung 4: Zusammensetzung des Bezirklichen
Steuerungsgremiums
Ziel
des Bezirklichen Steuerungsgremiums war es, die Umsetzungsprozesse auf der
bezirklichen Ebene zu unterstützen und den landesweiten Umsetzungsprozess transparent
zu machen. Darüber hinaus diente das Gremium als Schnittstelle zwischen den
zahlreichen bezirklichen Pilotfeldern und der Geschäftsstelle; durch
regelmäßige Treffen bestand das Angebot eines ressortübergreifenden
Informations- und Erfahrungsaustausches. Schwerpunktthemen
der Sitzungen waren:
§
Stand der Umsetzung von Gender Mainstreaming in den bezirklichen
Pilotprojekten
§
Beschlüsse und Empfehlungen der Landeskommission
§
Genderspezifische Infrastruktur
§
Gender-Fortbildungen für oberste Führungskräfte am IVM/hausinterne
Schulungen/Multiplikatorinnen-/Multiplikatorenmodell
§
Externe Organisationsberatung für Pilotprojekte vor Ort
§
Erfahrungen mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming in anderen
Bundesländern (Gastvortrag „Gender Mainstreaming in Sachsen-Anhalt“)
§
Jährliche Berichterstattung/Evaluation (Bericht Abgeordnetenhaus)
§
Gender Budget
§
Geschlechterdifferenzierte Daten und Bewertung
§
Bezirkliche Gleichstellungsberichte
§
Auswertung der Pilotphase und Entwicklung von
Handlungsempfehlungen für die Hauptphase
Das bezirkliche Steuerungsgremiums hat sich aus
unterschiedlichen Gründen nicht bewährt. Nach Aussprache auf StS-Ebene mit
Vertretrinnen des RdB und der Geschäftsstelle GM wurde ein produktiveres
Vorgehen besprochen, welches auch der Landeskommission zur Beschlussempfehlung
vorgelegt werden sollte. Dieses beinhaltete:
„Das
bezirkliche Gremium soll in der bisherigen Zusammensetzung nur noch einmal tagen
und die Pilotphase auswerten. In der Hauptphase soll sich der Rat der
Bürgermeister im Rahmen seiner Sitzungen ca. zweimal im Jahr mit Gender
Mainstreaming befassen. Für die Projektverantwortlichen sollen, soweit dies
gewünscht wird, weiterhin regelmäßige –fachbezogene – Treffen durch die Geschäftsstelle
GM angeboten werden, um für die Arbeitsebene eine Möglichkeit des Erfahrungsaustausches
sicherzustellen. Die Geschäftsstelle soll eine schriftliche Abfrage der
Bezirksverwaltungen zu letzterem Vorschlag durchführen“.
Die Landeskommission hat in ihrer Sitzung am 26. Februar
2004 gemäß dieser Vorschläge einen entsprechenden Beschluss gefasst. Eine
Sitzung des bezirklichen Gremiums fand schließlich am 29. April 2004 statt. Es
folgte eine intensive, z.T. kontroverse Diskussion über die zukünftige Arbeit
des bezirklichen Gremiums bzw. über eine obligatorische Behandlung von Gender
Mainstreaming im Rat der Bürgermeister. Beschlossen wurde Folgendes:
„Das Bezirkliche Steuerungsgremium wird bis auf weiteres nicht mehr in der bisherigen Form tagen. Stattdessen wird Gender Mainstreaming/Gender Budgeting direkt im Rat der Bürgermeister behandelt; eine cirka zweimalige Befassung des RdB mit Gender Mainstreaming pro Jahr wird angestrebt. Zur Vorbereitung der RdB-Sitzungen und Abstimmung der genderpolitischen Vorlagen tagen die Genderbeauftragten der Bezirksämter in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen. Die Geschäftsführung übt weiterhin die Gender Mainstreaming Geschäftstelle aus. Pro Bezirksamt soll explizit eine Person (eine Genderbeauftragte/ein Genderbeauftragter) mit politischer Entscheidungskompetenz entsandt werden. Eine Vertretungsmöglichkeit für diese Treffen zur Vorbereitung der RdB-Sitzungen wird nicht vorgesehen.
Um den Informationsfluss beizubehalten, werden die Protokolle der Landeskommission auch den Genderbeauftragten der Bezirke zugeleitet.
Darüber hinaus soll auf der fachlichen Ebene der Bezirksverwaltungen im Bereich Gender Mainstreaming/Gender Budgeting eine enge inhaltliche Verzahnung (themenspezifischen Austausch) entwickelt werden. Die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming wird dafür die Rahmenbedingungen schaffen und zu gegebener Zeit einladen.“
In seiner letzten Sitzung hat sich das bezirkliche
Gremium auch mit den Ergebnissen und Erfahrungen der einjährigen Pilotphase
insgesamt beschäftigt. Nach intensiver Aussprache verständigte man sich auf
folgende Faktoren für erfolgreiches Gender Mainstreaming:
(Es muss im Vorfeld eines
Projektes Klarheit über den notwendigen Aufwand, die Einbindung des erforderlichen
Personals, die Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten sowie über die
Zieldefinition bestehen)
4. Herstellung von Genderkompetenz durch
Fort- und
Weiterbildung
4.1 Gender Mainstreaming als Leitungsaufgabe
und Top-Down Prozess (Auswertung der Veranstaltungen am Institut für
Verwaltungsmana-gement (IVM)
Entsprechend dem Berliner Umsetzungskonzept, Gender
Mainstreamig „top-down“ voranzubringen und zunächst die politisch
Verantwortlichen und obersten Führungskräfte zu informieren, wurden die in 2003
durchgeführten Schulungen durch folgende Veranstaltungen ergänzt:
Im August 2003[50]
fand im Rahmen einer Staatssekretärskonferenz eine zweistündige Beratung der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zum Thema Gender Mainstreaming statt.
Die Veranstaltung wurde von einer externen Organisationsberatungsfirma
durchgeführt und gliederte sich in einen einführenden Fachvortrag mit Beispielen
zu Gender Mainstreaming sowie einen Schwerpunkt zum Thema Gender Budget.
Beispiele aus den Bereichen Sport, Stadtplanung und Erfahrungen aus anderen
Verwaltungsbereichen rundeten die Einführung ab.
Im Oktober 2003 wurde analog der im Frühjahr durchgeführten
Schulungen für die politisch Verantwortlichen und obersten Führungskräfte eine
Veranstaltung für die obersten Führungskräfte der Bezirksverwaltungen durchgeführt.
Sie richtete sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen und
Stadträte, LuV- bzw. Amtsleiterinnen und -leiter aus den Pilotbezirken
Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg,
Treptow-Köpenick, Neukölln, Friedrichshain-Kreuz-berg. Insgesamt haben an den
drei Auftaktveranstaltungen für die an der Pilotphase beteiligten Senats- und
Bezirksverwaltungen 53 Personen teilgenommen.
Funktion |
Frauen |
Männer |
Gesamt |
Staatssekretär |
-- |
1 |
1 |
Abteilungsleitungen |
-- |
4 |
4 |
Referatsleitungen |
6 |
7 |
13 |
Bezirksbürgermeister/innen |
2 |
1 |
3 |
Stadträtinnen/Stadträte |
3 |
2 |
5 |
LuV-Leitungen |
3 |
7 |
10 |
Fachbereichsleitungen |
2 |
3 |
5 |
Weitere
Teilnehmer/innen |
9 |
3 |
12 |
Abbildung 5: Fortbildungen
für oberste Führungskräfte
Darüber hinaus wurden im Frühjahr und Dezember 2003 auf
Wunsch einiger Verwaltungen hausinterne Schulungen für Führungskräfte angeboten. Dazu zählten die Senatsverwaltungen
für Stadtentwicklung und für Finanzen sowie die Bezirksämter Lichtenberg und
Pankow. Bei diesen Veranstaltungen bot sich der Vorteil, auf jeweils verwaltungsspezifische
Fragestellungen und Bedürfnisse eingehen zu können. Die Veranstaltungen waren
jeweils für ½ bzw. ein Tag geplant.
Alle
bisher am IVM durchgeführten Schulungen wurden von der Geschäftsstelle ausgewertet.
Dazu wurden die abgegebenen feedback-Bögen der Schulungsteilnehmerinnen und
-teilnehmer analysiert. Ferner fanden Gespräche mit den Dozentinnen und
Dozenten und dem IVM dazu statt. In die Auswertung wurde auch die von dem
Referententeam durchgeführte Auswertung der Kurse einbezogen. Die Beurteilungen
wurden nach Gesamteindruck des Kurses, Vermittlung/Vortragsweise durch Dozentin/Dozent,
thematischem Schwerpunkt, Nutzen und Lehrgangsdauer differenziert ausgewertet.
Äußerungen der Kursteilnehme-rinnen/teilnehmer zu den Fragen, was ihnen
besonders gefallen habe, was ihnen nicht gefallen habe und wo sie Anregungen
und Verbesserungsmöglichkeiten sähen, wurden gesondert erfasst.
Da
die Leiterin der Gender Mainstreaming Geschäftsstelle einen Teil der
Veranstaltungen am IVM als Dozentin mit gestaltet hatte, konnte sie sich
darüber hinaus einen persönlichen Eindruck von Aufnahme und Akzeptanz der
Schulungen verschaffen.
Zusammenfassend festzuhalten ist, dass die meisten
Veranstaltungen insgesamt gut beurteilt wurden. Überwiegend sind Orientierungen
für das eigene Arbeitsgebiet deutlich geworden. Der
Zweck der Kurse als Einführung in das Thema ist positiv bewertet, die
angesprochene Zielgruppe ist überwiegend erreicht worden. Insoweit stellen die
Veranstaltungen einen wichtigen Beitrag zur ersten Vermittlung von
Gender-Wissen (Herstellung von Gender-Kompenz) dar und sind auch in der
Hauptphase der Implementierung vor allem für die neu hinzukommenden Verwaltungen
anzubieten. So sind Anschaulichkeit, Praxisbezogenheit,
Anregungen und Einführung in die Thematik in den Kursen von etlichen
Teilnehmenden als gut beurteilt worden. Andere Führungskräfte haben die
Veranstaltung wiederum als „langatmig“, „theoretisch“ beurteilt und den
mangelnden Praxisbezug hinsichtlicher der Führungsverantwortung herausgestellt.
Zahlreiche Führungskräfte kritisierten, dass sie zur Teilnahme „verpflichtet“
worden wären; konzeptionell nicht genügend Raum für eine grundsätzliche
Auseinandersetzung mit Genderpolitik gegeben worden wäre oder auch die
Teilnehmerinnen-/Teilnehmerorientierung in den Veranstaltungen zu kurz gekommen
wäre. Dennoch kann insgesamt von einer positiven Aufnahme gesprochen werden.
Beobachtet werden konnte bei diesen Veranstaltungen überdies, dass „die Kunst
des Zuhörens“, auf die es bei diesen genderspezifischen Fortbildungen auch
ankam, auf Seiten der Führungskräfte nicht immer gegeben war.
Nach Einschätzung der Geschäftsstelle sind
die Kurse allerdings in Bezug auf den Nutzen für die eigene Praxis der Führungskräfte,
die die Gender Mainstreaming Prozesse in erster Linie zu koordinieren, zu
steuern und zu kontrollieren haben, noch verbesserungsfähig. Gerade hier ergibt
sich ein spezifisches (praxisbezogenes) Anwendungsfeld von Gender
Mainstreaming. Insbesondere ihre Rolle als Führungskräfte hinsichtlich ihrer
Führungsverantwortung auf allen Ebenen muss unter Gesichtspunkten des Gender
Mainstreaming differenziert betrachtet und wird zukünftig in den Schulungen
stärker berücksichtigt werden müssen. Dies setzt voraus, dass der
Anwendungsbezug und der Nutzen von Gender-Wissen/Genderkompetenz für die eigene
Führungpraxis noch deutlicher herausgearbeitet wird. Da die Erfahrungen gezeigt
haben, dass Gender Mainstreaming zunächst „top-down“, aber auch „bottom-up“
vorangebracht werden muss, haben die Veranstaltungen für Führungskräfte hier
ihren besonderen Stellenwert.
4.2
Generelle Anforderungen an Fort- und
Weiterbildungskonzepte im Bereich Gender Mainstreaming/Gender Budgeting
Die einschlägige Fachliteratur
benennt für die Konzeption von Gendertraining drei grundlegende Bausteine (vgl.
u.a. Blickhäuser/van Bargen 2003 :2ff.):
1.
Sensibilisierung: Hier findet eine Reflexion auf männliche und weibliche Geschlechterrollen
in Organisationen statt; Gender soll als soziale Kategorie vermittelt werden.
2.
Fachlicher Input: Hier geht es um fachliche Inhalte in einem ausgewogenen Verhältnis
zwischen Theorie und Anwendung. Themen könnten z. B. die Einführung in das Konzept
von Gender Mainstreaming, die Zuordnung bzw. Abgrenzung unterschiedlicher
geschlechterpolitischer Strategien, Instrumente und Methoden von Gender
Mainstreaming, Genderanalyse von Organisationen, Stand der Implementierung von
Gender Mainstreaming in der jeweiligen Organisation, Entwicklung spezifischer Instrumente
etc. sein.
3.
Handlungsorientierung: Dabei geht es um die praktische Anwendung von
Gender Mainstreaming anhand von Beispielen. Gender soll als Analysekategorie
und Handlungsaufforderung vermittelt werden, dabei werden auch vorhandene
Instrumente angewendet.
4.
Zielgruppenorientierung: (Führungsebene oder operative Ebene,
Multiplikato-rinnen/Mulitplikatoren)
Die Erfolgskontrolle
darüber, wie das Gelernte in die eigene Praxis umgesetzt wird, gehört ebenfalls
zum Gendertraining. Die Methoden der Vermittlung kommen aus der Erwachsenenbildung
(z.B. Perspektivenwechsel, Genderdialog, Reflexion, Übungen, Arbeitsgespräche,
Vortrag, Arbeitsgruppen). Diese Qualitätskriterien müssen an die Konzepte für
Schulungen zu Gender Mainstreaming angelegt und die Schulungen unter diesen
Gesichtspunkten bewertet werden.
4.3 Fachliche Anforderungen
an Dozentinnen und Dozenten, die im Bereich Gender Mainstreaming/Gender
Budgeting schulen/weiter-bilden/qualifizieren
Für die Auswahl der
Gender-Expertinnen/Experten bieten die im Folgenden aufgeführten Anforderungen
Anhaltspunkte:
§
Erfahrungen
über Strukturen und Verfahrensabläufe innerhalb von Verwaltungen (Ministerien,
Kommunalbehörden), Non-Profit-Organisationen und Profitorganisationen oder
anderen Institutionen; Befähigung, diese auf die jeweilige spezifische
Organisation zu beziehen
§
Feldkompetenz
(einschließlich Haushalt/Personalplanung)
§
Zielgruppenerfahrung
(Politische und administrative Führungsebene)
§
Kenntnisse
von modernen Führungsinstrumenten und deren Anwendung
§
Nachweis
der eigenen Genderkompetenz (Geschlechterrolle/Alltagsver-ständnis über
Geschlecht; Frauen- und Geschlechterforschung; Männer-forschung)
§
Methodenkompetenz
(Gender Methoden/Projektmanagement/Prozess-begleitung/Evaluation)
§
Große
Lernbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
§
Genderorientierte
Steuerung von Gruppenprozessen, Kommunikationsprozessen, genderkompetente
Moderationstätigkeit im Genderteam
§
Geschlechterparitätische
Teamkonstellation
§
Reflexion
der eigenen Arbeit/Selbstevaluation
Dabei spielen
nach den bisherigen Erfahrungen neben den Qualifikationen der Gender-Expertinnen/Experten
auch die jeweiligen äußeren Rahmenbedingungen, die Zusammensetzung der
Teilnehmenden, die Stimmung in der Lerngruppe etc. eine wichtige Rolle für die
Bewertung einer Veranstaltung durch die Teilnehmenden. Eine Betrachtung nur der
Qualitätsanforderungen an die Trainerteams ist zwar wichtig für die Auswahl,
würde als isolierte Voraussetzung für den Erfolg einzelner Veranstaltungen aber
zu kurz greifen. Im Übrigen entziehen sich diese Rahmenbedingungen häufig einer
Einflussnahme von außen.
5. Geschlechterdifferenzierte Statistiken und
Daten
Ein Kernelement von Gender Mainstreaming ist die
grundsätzliche Berücksichtigung der Wirkung von politischen und administrativen
Maßnahmen auf beide Geschlechter. Das zentrale Instrument zur Sichtbarmachung
der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Betroffenheit von Maßnahmen
ist die Gender-Analyse. Voraussetzung für eine solche Analyse sind personenbezogene
Daten in den jeweiligen Handlungsfeldern, die nach Geschlechtern getrennt
vorliegen müssen. Liegt in relevanten Aufgabengebieten oder gesellschaftlichen
Bereichen keine für eine Gender-Analyse ausreichende geschlechterdifferenzierte
Datenbasis vor, so muss diese schrittweise geschaffen werden.
Ausgangslage, Beschlüsse
In seinem Beschluss zur „Umsetzung des
Gender-Mainstreaming-Ansatzes in der Berliner Politik und Verwaltung“ vom 15.
Mai 2002 (SB Nr. 225/02) fordert der Senat im Punkt 4 a die „Forcierung
geschlechterspezifischer Datenerfassungen“. Als Ziele legt er die
Identifizierung von Handlungsfeldern sowie die Messung der Entwicklungen und
Erfolge bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming mit Hilfe
geschlechterdifferenzierter Daten fest.
Der Senat geht mit
seiner Vorgabe zur Qualifizierung geschlechtsspezifischer Daten in Übereinstimmung
mit der Fachöffentlichkeit davon aus, dass der Stand der geschlechterdifferenzierten
Datensammlungen und Datenerhebungen auf Landes- und Bundesebene den Erfordernissen
bei der Einführung von Gender Mainstreaming noch nicht entspricht.
Vor
dem Hintergrund der als erheblich defizitär eingeschätzten geschlechterdifferenzierten
Datenlage legte die Landeskommission Gender Mainstreaming in ihrer ersten
Sitzung im Mai 2003 den Arbeitsbereich „Geschlechterdifferenzierte Statistik
und Datenerhebungen“ als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit fest (vgl. auch den
Ersten Bericht über die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner
Verwaltung 2003).
Pilotphase
Mit Beginn der Pilotphase fand diese
Schwerpunksetzung ihren Niederschlag bei der Einrichtung der GM-Projekte in der
Mehrzahl der Pilotverwaltungen. Diese haben eine wichtige Funktion bei der
Verbesserung der geschlechtsspezifischen Datenlage in ihren jeweiligen Projekt-
bzw. Aufgabenfeldern. In der einjährigen Pilotphase der Umsetzung von Gender
Mainstreaming in der Berliner Verwaltung ermittelten zahlreiche Pilotprojekte
in vier Senatsverwaltungen und acht Bezirken in ihren Projektbereichen den
Bedarf an geschlechtsdifferenzierten Daten und erhoben in ihren
Arbeitsbereichen Daten für ihre Aufgabenstellung.
In der Hauptphase werden
weitere Verwaltungen auf Senats- und Bezirksebene einbezogen. Auch diese werden
ihre Bedarfe an geschlechterdifferenzierten Daten feststellen und, wenn
möglich, selbst erheben oder ihre Erhebung bei Nichtvorhandensein veranlassen
bzw. Vorschläge für ihre Erhebung durch Dritte machen.
Am 2. September 2003 führte
die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming ein Treffen der Pilotverwaltungen zum
Stand der geschlechterdifferenzierten Statistiken und Daten in den Pilotprojekten
und den Pilotverwaltungen durch. Etwa die Hälfte der Projekte stand am Anfang
ihrer Arbeit, andere erhoben erste Daten zu ihrem Arbeitsgebiet. Es zeigte sich
ein enger Zusammenhang von Aufgabenstellung, Handlungsfeld und Arbeitsstand
einerseits und dem Stand der Datenrecherche andererseits.
Die Analyse eines Gutachtens
des Instituts für Mittelstandsforschung zur „Gender-spezifischen Aufbereitung
der amtlichen Statistik“ für das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend ergab interessante Hinweise für die Qualifizierung bei der
Erhebung und Auswertung von Wirtschaftsstatistiken. Ein weiteres Gutachten zu
einem gender-gemäßen Indikatorensystem für verschiedene politische Handlungsfelder
in Sachsen gibt Einblicke in die Diskussion zum Stand und Bedarf an geschlechterdifferenzierten
Daten.
Die Recherchen im
Bereich Gender Mainstreaming zeigen jedoch insgesamt, dass sich im Arbeitsfeld
„Geschlechtsspezifische Daten“ wenig bewegt, sich die Diskussion eher auf der
Ebene politischer Forderungen und Programmatik befindet und noch wenig
praktisch umgesetzt wird.
Die Geschäftsstelle GM
beantwortete im November 2003 eine Kleine Anfrage (Drs.15/ 11 103) über
geschlechtsspezifische Datenerhebung in der Berliner Verwaltung und verwies in
diesem Zusammenhang auf die geplanten Vorhaben und Verfahren bei der Umsetzung
von Gender Mainstreaming in diesem Aufgabenbereich.
Abfrage der Geschäftsstelle
Gender Mainstreaming
Im Februar 2004 führte die Geschäftsstelle GM eine
schriftliche Abfrage zum Stand und zum Bedarf an geschlechterdifferenzierten
Statistiken und Daten in 21 Pilotprojekten und 12 Pilotverwaltungen durch. Ziel
der Abfrage war es, mögliche Handlungsbedarfe im Bereich geschlechterdifferenzierte
Statistik und Daten zu ermitteln. Der Fragebogen bezog sich auf Stand und
Bedarf geschlechterdifferenzierter Daten in den 21 GM-Projekten und auf den
Stand und Überblick über geschlechterdifferenzierte Daten in den diese
tragenden 12 Pilotverwaltungen. Von den 21 GM-Projekten wurden 20 ausgefüllte
Fragebogen zurückgesandt.
Der erste Teil des
Fragebogens (Frage 4 bis 7) bezieht sich auf die Bedeutung von geschlechterdifferenzierten
Daten in den einzelnen Pilotprojekten:
§
Es bestätigte sich eine je nach Projektfeld unterschiedliche defizitäre
Lage bei den geschlechtsspezifischen Daten in etwa einem Drittel der Projekte
und ein daraus abzuleitender entsprechender Handlungsbedarf in den jeweiligen Arbeits-
bzw. Projektfeldern
Im
zweiten Teil des Fragebogens (Frage 8 bis 11) wurde die geschlechtsspezifische
Datenlage in der jeweiligen Fach- oder Bezirksverwaltung abgefragt:
§
Die Frage nach einer vorhanden Übersicht über
Statistiken und Datensammlungen in der jeweiligen Pilotverwaltung wurde von 5%
mit „ja“, von 70% mit „teilweise“, von 15% mit „nein“ und von 10% mit „weiß
nicht“ beantwortet
§
Die Frage nach dem Vorhandensein von geschlechterdifferenzierten
Daten und Statistiken in der jeweiligen Pilotverwaltung wurden von 20% mit
„ja“, von 65% mit „teilweise“, von 5% mit „nein“ und von 10% mit „weiß nicht“
beantwortet
§
Auf die Frage, ob derzeit geprüft werde, inwieweit personenbezogene
Daten und Statistiken in der jeweiligen Pilotverwaltung
geschlechterdifferenziert vorhanden sind, antworteten 40% mit „ja“, 25% mit
„teilweise“, 20% mit „nein“ und 15% mit „weiß nicht“
§
Auf die Frage nach der Einführung von geschlechterdifferenzierten
Statistiken und Datenerhebungen für Gender Mainstreaming in der jeweiligen
Pilotverwaltung antworteten 20% mit ja, 35% sinngemäß mit „teilweise“, 10% mit
„nein“, 10% mit „geplant“, 10% mit „Nutzung vorhandener Daten“ und 15% machten
keine Angaben
§
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in den Pilotverwaltungen die Übersichten
über vorliegende Daten und Statistiken unter dem Gesichtspunkt von Gender
Mainstreaming unzureichend sind und somit ein entsprechender Handlungsbedarf vorliegt
Übergang in die Hauptphase
(2004-2006)
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der schriftlichen Abfrage
zum Stand der geschlechterdifferenzierten Statistik und Daten in den
GM-Projekten und den Pilotverwaltungen beschloss die Landeskommission Gender
Mainstreaming als ersten organisatorischen Schritt zur Umsetzung des
Senatsbeschlusses vom Mai 2002 im Arbeitsbereich Statistik und Daten in ihrer
Sitzung am 26. Februar diesen Jahres die Einrichtung einer Arbeitsgruppe
„Geschlechterdifferenzierte Statistik und Daten“ auf Landesebene.
Institutionelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:
§
Statistisches Landesamt Berlin
§
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
§
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
§
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
§
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (je eine Vertretung
aus den Bereichen „Wirtschaft“ und „Frauen“)
§
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
§
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
§
Geschäftsstelle Gender Mainstreaming
Bei Bedarf werden weitere Fachleute hinzugezogen. Die
Geschäftsstelle Gender Mainstreaming übernimmt die Geschäftsführung der
Arbeitsgruppe. Sie übernimmt kommissarisch für die Sitzungen bis Oktober 2004
auch die Leitung der Arbeitsgruppe, für die ursprünglich unter dem
Gesichtspunkt der Fachkompetenz das Statistische Landesamt vorgesehen war. Im
Oktober entscheidet die Landeskommission Gender Mainstreaming auf der Grundlage
der bis dahin gewonnenen Erfahrungen über den weiteren Vorsitz der Arbeitsgruppe.
Zentrales Ziel der AG
ist es, auf eine für die Zwecke des Gender Mainstreaming geeignete
geschlechterdifferenzierte Datenbasis in allen Verwaltungsbereichen hinzuwirken.
Ihre Aufgaben im
engeren Sinne sind die Initiierung, Koordinierung, Bewertung und Unterstützung
aller Maßnahmen zur gender-gerechten Qualifizierung von Datenerhebungen,
Statistiken, Datensammlungen und Auswertungen in der Berliner Verwaltung
entsprechend dem Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer der Daten innerhalb und außerhalb
der Verwaltung.
Eine
wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgaben besteht in der
Feststellung des Bestands geschlechterdifferenzierter Daten und
Statistiken in allen Verwaltungen des Landes Berlin. Entsprechende Übersichten aus allen Aufgaben- und
Handlungsfeldern der Senatsverwaltungen und der Bezirke sollen über die Bestandserfassung
hinaus auch Hinweise auf Defizite bei geschlechtsspezifischen Daten liefern.
Ein erstes
wichtiges Teilziel der Arbeitsgruppe wird es deshalb sein, ein Verfahren zu entwickeln,
das es erlaubt, unter Berücksichtigung der fach- und bereichspezifischen
Besonderheiten der einzelnen Fachverwaltungen einen Überblick über den Umfang
und die Qualität geschlechtsspezifischer Daten und Statistiken in der Berliner
Verwaltung zu gewinnen (Bestandsfeststellung).
Ein weiteres Ziel der
Arbeitsgruppe besteht darin, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bedarf
an geschlechterdifferenzierten Daten und Statistiken für die gender-relevanten
Aufgaben- und Handlungsfelder in allen Verwaltungen ermittelt werden kann.
Die
Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, geeignete Akteurinnen/Akteure, Methoden und
Verfahren zu finden, die eine stufenweise Ermittlung des Bedarfs an
geschlechtsspezifischen Daten insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der
Daten innerhalb und außerhalb der Verwaltung ermöglichen (Bedarfsermittlung).
Aus einem Abgleich von
Bestand bzw. Angebot an geschlechterdifferenzierten Daten und dem Bedarf bzw.
der Nachfrage nach diesen ergeben sich – bereichsspezifisch unterschiedliche – Defizite
an Daten für die Erfordernisse des Gender Mainstreaming.
Aufgabe der Arbeitsgruppe
ist es, mögliche Instrumente, Methoden und Verfahren aufzuzeigen, wie die
ermittelten Defizite an geschlechterdifferenzierten Daten in den jeweiligen
Handlungs- und Aufgabenfeldern neu oder zusätzlich erhoben werden könnten und
bei Bedarf Maßnahmen zu ihrer Erhebung bis hin zur Änderung von Rechtsvorschriften
zu veranlassen (ergänzende Datenerhebung).
Der abgestufte Prozess der
Bestandsfeststellung, der Bedarfs- und Defizitermittlung, der ergänzenden
Erhebung und die gegebenenfalls zu veranlassenden Maßnahmen einschließlich
notwendiger rechtlicher Regelungen auf Landes- und Bundesebene werden von der
ressortübergreifenden Arbeitsgruppe abgestimmt, koordiniert und der
Landeskommission Gender Mainstreaming entsprechende Empfehlungen vorgeschlagen.
Die AG hat insbesondere die
Aufgabe, auf der Grundlage vorhandener Datenübersichten und Bedarfsermittlungen
der einzelnen Verwaltungen zu prüfen, ob es erforderlich ist, das Berliner
Statistikgesetz mit dem Ziel zu ändern, bei personenbezogenen Daten immer das
Merkmal „Geschlecht“ abzufragen und eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen.
Auf ihrer ersten
Sitzung am 23. April diesen Jahres konstituierte sich die „Arbeitsgruppe
geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten“ auf Landesebene unter der
vorläufigen Leitung der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming.
Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über den Arbeitsauftrag
und die Ziele der Arbeitsgruppe,
erörterten die Ergebnisse der Abfrage zu Stand und Bedarf an geschlechterdifferenzierten
Statistiken und Daten in den Pilotprojekten und -Verwaltungen und verständigten
sich über die zahlreichen Frage- und Problemstellungen, die sich aus dem Arbeitsauftrag
der AG für dessen Umsetzung ergeben.
In der zweiten Sitzung der
Arbeitsgruppe am 10.5. 2004 wurde der Stand der geschlechterdifferenzierten
Datenerhebungen in der amtlichen Statistik anhand von ausgewählten Beispielen
dargestellt. Vor dem Hintergrund dieser Darstellung setzte sich die AG über ihr
Vorgehen zur Gewinnung von Übersichten über den Stand
geschlechterdifferenzierter Statistiken in den einzelnen Verwaltungen
auseinander.
Die
AG wird bis zur nächsten Sitzung der Landeskommission im Oktober 2004 ein Strategiepapier
erarbeiten, in dem Vorschläge unterbreitet werden, wie die in den Senats-und Bezirksverwaltungen
vorhandenen (geschlechterdifferenzierten) Daten und Statistiken hausintern und
verwaltungsübergreifend besser nutzbar gemacht werden können. Insofern wird zuerst ein pragmatischer Weg aufgezeigt
werden müssen, wie am effektivsten entsprechende Datenübersichten in den
jeweiligen Häusern zur Verfügung gestellt werden können. Diese Übersichten
sollen anschließend allen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden
(beispielsweise über das Intranet). Somit entsteht ein transparenter Datenpool,
der von allen effektiv genutzt werden kann.
6. Öffentlichkeitsarbeit der Gender Mainstreaming
Geschäftsstelle
Internetseiten
Die Gender Mainstreaming Präsentation Berlins befindet sich auf den
Internetseiten der Geschäftsstelle. Ausgestattet mit einer eigenen
Internetadresse
www.berlin.de/gendermainstreaming
ist sie jeder Zeit erreichbar und gleichzeitig Kommunikationsplattform
für alle Interessentinnen und Interessenten.
Dieser
Informationsdienst richtet sich ausdrücklich nicht allein an Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft, Verwaltung und Politik, sondern gleichzeitig an interessierte
Bürgerinnen und Bürger, die sich mit der neuen (genderpolitischen) Strategie vertraut
machen wollen.
Mit der breit
angelegten Internetpräsentation bietet die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming
seit März 2003 allen Nutzerinnen und Nutzern rund um das Thema Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting die Möglichkeit, sich ausführlich sowohl über
den Umsetzungsstand in Berlin als auch überregional zu informieren. Nach ersten
Erkenntnissen der hausinternen monatlichen Statistik über Zugriffe auf www.Berlin.de/senwiarbfrau hat
sich gezeigt, dass die Internetpräsentation der Geschäftsstelle Gender
Mainstreaming stark frequentiert wird.
Flyer „Gender Mainstreaming“ in der Berliner Politik und Verwaltung
Der erste Flyer der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming
wurde in einer Auflagenhöhe von 10.000 Stück hergestellt und im September 2003
veröffentlicht. Dieser beinhaltet Begriffsbestimmungen, informiert über die
geschaffenen Strukturen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming sowie den
beteiligten Pilotverwaltungen mit ihren Projekten in der Berliner Politik und
Verwaltung und trifft darüber hinaus Aussagen zu den Aufgaben der
Geschäftsstelle. Der Flyer wurde in der Berliner Verwaltung verteilt und
darüber hinaus bei zahlreichen Veranstaltungen bundes- und landesweit
ausgelegt. In Kürze sollen weitere Flyer bzw. Broschüren zu Gender Budgeting,
best practice Beispielen, Leitfäden udgl. erstellt werden.
Vorträge/Teilnahme der Geschäftsstelle
Gender Mainstreaming an Veranstaltungen 2003/2004 (ausgewählte)
Teilnahme
und Redebeitrag (Dr. Weinmann, Dr. Manko, Kock) „Startworkshop Gender
Mainstreaming“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der Pilotvorhaben
„Entwicklung eines Gender-Arbeitsforums am Beispiel der Entwicklung der
Innenstand Berlins als Lebenswelt von Frauen und Männern“.
Berlin.
12. Februar 2003
Teilnahme
und Redebeitrag (Dr. Weinmann, Baude, Kock) Veranstaltung der PDS-Fraktion
im Abgeordnetenhaus von Berlin „Gender Mainstreaming im Verwaltungshandeln“
(Vortrag: Ulrike Hauffe, Gleichstellungsbeauftragte des Landes Bremen).
Berlin.
14. Februar 2003
Teilnahme und Redebeitrag
(Dr. Weinmann) Workshop „Wie kommt Gender in den Mainstream?“ Europäische
Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.
Berlin.
14. - 16. Februar 2003
Teilnahme (Dr. Weinmann, Baude,
Kock) an der Veranstaltung der SPD-Fraktion im
Abgeordnetenhaus von Berlin
und der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Berlin. „Aufbruch in
die Geschlechterdemokratie – neue Wege nach einem Jahr Rot-Rot“.
Berlin. 07. April 2003
Vortrag (Dr. Weinmann, Kock) zu Gender
Mainstreaming gehalten auf der Veran-
staltung der gewählten
Frauenvertreterinnen des Landes Berlin im Rathaus Schöneberg.
Berlin April 2003
Vortrag (Dr. Weinmann) gehalten auf der 3. Tagung
„Macht und Verantwortung“ aus
jüdischen Frauenperspektiven.
Forum Frauen und Macht im Judentum – Traditionen und Herausforderungen. BET
DEBORA e.V. Frauenperspektiven im Judentum.
Berlin. 22. Mai 2003
Teilnahme (Dr. Weinmann, Kerler)
Auftakttagung Kompetenz und/oder Zuständigkeit. „Zum Verhältnis von
Geschlechtertheorie und Gleichstellungspraxis“. Zentraleinrichtung zur
Förderung von Frauen und Geschlechterforschung an der Freien Universität
Berlin. Berlin. 04. – 06. Juni 2003
Teilnahme (Kerler, Baude, Dr.
Manko, Kock) an der Konferenz „Countdown zur
Chancengleichheit“
Deutsch-schwedischer Dialog zu Vätern, Familie und Gleichstellung, eine
Kooperation zwischen der Schwedischen Botschaft und der
Friedrich-Ebert-Stiftung.
Berlin. 18. Juni 2003
Vortrag
(Dr.
Weinmann) Veranstaltungsreihe Frauenblick GRENZENLOS „Gender Budget in Berlin -
verkündet und beschlossen“. PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin.
Berlin.
19. Juni 2003
Teilnahme
(Dr.
Manko) Fachgespräch „Gender Mainstreaming in der Haushaltspolitik - Gender
Budgeting in Deutschland“. Heinrich-Böll-Stiftung. Berlin. 23. Juni 2003
Teilnahme ( Dr. Weinmann) Eröffnung Gender-Kompetenz-Zentrum an der
Humboldt-Universität zu
Berlin.
Berlin. 27. Oktober 2003
Teilnahme
und Redebeitrag (Dr. Weinmann) Open-Space-Fachkonferenz
„Gender-Mainstreaming-Praxis“. Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung.
Berlin.
27. – 28. Oktober 2003
Teilnahme (Kerler, Kock)
Fachtagung „Chancengleichheit von Männern und Frauen?
Impulse und Erfahrungen aus
Schweden, Österreich und Deutschland zur Verwirklichung einer europäischen
Vision. Veranstalter: Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg (LASA).
Potsdam.27./28. Oktober
2004
Teilnahme/Vortrag (Dr. Weinmann) Treffen
der Frauenvertreterinnen der Haupt-
Verwaltungen.
Schwerpunktthema: Führungskräfte-Schulung im Bereich Gender Mainstreaming. Bei
der Senatsverwaltung für Justiz.
Berlin. 05. Dezember 2003
Teilnahme
(Dr.
Weinmann) Veranstaltung im Berliner Abgeordnetenhaus „Zwei
Geschlechter- zwei Gesundheiten?“ Arbeitsgemeinschaften der sozialdemokratischen
Frauen Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf.
Berlin.
14. Januar 2004
Vortrag
(Dr.
Weinmann) Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung/Stand der Arbeit der
Landeskommission. Frauenversammlung bei der Senatsverwaltung für Finanzen.
Veranstalter: Frauenvertreterin.
Berlin. 21. Januar 2004
Teilnahme (Baude, Kock) Zwischenrepräsentation des Pilotprojektes
„Krebsvorsorge“ in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz.
Berlin. 21.Januar 2004
Teilnahme
und Kurzvortrag (Dr. Weinmann) Fachtagung „Die Praxis des Gender Mainstreaming
auf dem Prüfstand“. Veranstaltung zum Stärken-Schwächen-Profil bei der Umsetzung
von GM in Organisation und Verwaltung. Hessische Gesellschaft für Demokratie
und Ökologie e.V. (HGDÖ).
Frankfurt
am Main. 29. Januar 2004
Infoveranstaltung
der Geschäftsstelle (Dr. Weinmann, Kerler, Baude, Dr. Manko, Kock) für
Zusatzstudiengang „Gender Kompetenz –
Wissen und Handlungskompetenz in Fragen der Chancengleichheit“ an der Freien
Universität zu Berlin.
Berlin. 04. Februar
2004
Vortrag
(Kerler) zum Thema
„Stand der Umsetzung von Gender Mainstreaming in der
Berliner Verwaltung“ im
Rahmen der Frauenversammlung des Bezirksamtes
Mitte
Berlin: 08.03.2004
Teilnahme und Redebeitrag (Dr.
Weinmann) Podiumsdiskussion „Gender Mainstreaming und Gender Budgeting“ im
Rathaus Schöneberg. Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Landesvorsitzende.
Berlin. 25.03. 2004
Teilnahme (Baude, Kock) Abschlusspräsentation des
Pilotprojektes „Krebsvorsorge“ der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz
Berlin: 28. April 2004
Teilnahme und Redebeitrag (Dr.
Manko) zum Thema „Gender Mainstreaming / Gender Budgeting“ in der Arbeitsgemeinschaft
Serviceeinheit Leiterinnen und Leiter Finanzen des Bezirksamtes Lichtenberg.
Berlin. 29.04. 2004
Weitere
(geplante) Vorhaben
Fachtagung
Gender Mainstreaming/Gender Budgeting (Frühjahr 2005)
Die Umsetzung von GM/GB im Land Berlin und den
Berliner Bezirken ist zeitlich (vorerst bis 2006 angelegt) und inhaltlich (alle
Senatsbereiche und Bezirke, ausgefeilte Prozessarchitektur) komplex
strukturiert. Ein solcher Prozess braucht neben den verwaltungsinternen
zusätzliche Kommunikationsstrukturen und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten,
um die politischen Grundlagen zur Umsetzung von GM/GB zu stabilisieren,
Vergleichsmaßstäbe zu verdeutlichen (Ranking, Benchmarking Aspekte), neue politische
Perspektiven zu entwickeln und last not least die Motivationsbasis nach innen
zu verbreiten. Eine Konferenz, die gezielt im
europäischen Rahmen angesiedelt ist, sollte diese Funktionen erfüllen. Sie hat
das Ziel, einen europäischen Transfer und Diskurs des fortgeschrittenen Gender
Mainstreaming als politischen Prozess zu organisieren. Es sollen Frauen und
Männer aus hoher/höheren Führungsebene(n) daran teilnehmen, um den politischen
Willen und die im Politischen gewachsene Genderkompetenz ‚einzufangen’ und
transparent zu machen. Die Konferenz hat zudem das Ziel, die Erfolge der
Berliner Prozesse zu veröffentlichen und im europäischen Kontext zu präsentieren.
§
Führungskräfte aus den Landes- und Bundesverwaltungen, evtl. auch
europäische Verwaltungen
§
Führungskräfte der Sozialpartner auf Bundes- und Landesebene (u.a.
Gewerkschaften, Wirtschaft)
§
Führungskräfte aus Universitäten
Die Palette der Themenschwerpunkte soll sich einerseits an dem
besonderen Bedarf im Berliner Umsetzungsprozess, andererseits an guten,
kompetenten europäischen Beispielen ausrichten. Das sind insbesondere:
7. Empfehlungen für die Umsetzung von Gender
Mainstreaming in der Hauptphase (2004 bis 2006)
9. In der
Einführungsphase von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting ist die externe
Unterstützung und wissenschaftliche Beratung von Projekten in den meisten
Fällen unabdingbar, weil sowohl Genderwissen als auch die methodischen
Kenntnisse und die entsprechenden Verfahren zur praktischen Umsetzung in den
Projekten bzw. den Handlungsfeldern noch nicht genügend verankert sind.
Genderkompetenz und Fortbildung
21.
In
Abstimmung mit dem IVM werden auch weiterhin für oberste Führungskräfte der
Berliner Verwaltung Schulungen zu Gender Mainstreaming angeboten. Im
Herbst/Winter/ 2004/2005 sind weitere Veranstaltungen eingeplant. Diese
Veranstaltungen sind insbesondere für die in der Hauptphase neu hinzukommenden
Verwaltungen notwendig.
22.
Ebenso
notwendig ist die Einbeziehung aller anderen Hierarchiestufen in die Fortbildungen
zu Gender Mainstreaming. Insofern wird empfohlen, regelmäßig entsprechende
Veranstaltungen, die den jeweiligen Umsetzungsstand von Gender Mainstreaming
und Gender Budgeting in Berlin ausdrücklich berücksichtigen, beispielsweise
durch die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming oder anderer Gender
Expertinnen/Experten anzubieten.
26. In diesem Zusammenhang
steht die Qualifizierung von bereits am IVM und an der Verwaltungsakademie
tätigen Dozentinnen und Dozenten. Im Rahmen von Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterschulungen
müssen sie speziell zu Gender Mainstreaming bzw. zu Gender Budgeting
qualifiziert werden. Erste Qualifizierungen für die Lehrkräfte hatte die Verwaltungsakademie
bereits im 2001 durchgeführt.
Geschlechterdifferenzierte Statistik
und Daten
Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: Die Umsetzung von Gender Mainstreaming erfolgt durch
die Integration der Geschlechterperspektive in den normalen, routinemäßigen
Verwaltungsvollzug ohne zusätzlichen finanziellen oder personellen Mehraufwand.
In der Einführungsphase von Gender Mainstreaming entstehen jedoch Kosten für Beratungsleistungen
in den Verwaltungen. Für das Haushaltsjahr 2004 sind 100 000 € für
Beratungsleistungen vorgesehen. Diese sind als Teil der „Neuordnungsagenda“ bei
Kapitel 2908, Titel 540 01 – Sächliche Ausgaben für die Verwaltungsreform –
veranschlagt.
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Sind nicht zu erwarten, da Gender Mainstreaming langfristig durch
routinemäßiges Verwaltungshandeln umgesetzt wird.
Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen.
Berlin, den 31. August 2004
Der Senat von Berlin
Regierender Bürgermeister Senatorin für den
Senator für
Wirtschaft, Arbeit und
Frauen
Andresen, Sünne/ Dölling, Irene/ Kimmerle,
Christoph: Verwaltungsmodernisierung als soziale Praxis. Geschlechter-Wissen
und Organisationsverständnis von Reformak-teuren. Opladen 2003.
Bauer, Tobias/Baumann, Beate: An den Frauen
sparen? Eine Untersuchung zu den Auswirkungen der Sparpolitik von Bund,
Kantonen und Gemeinden auf die Frauen. Bern 1996.
Bothfeld, Silke/Gronbach, Sigrid/ Riedmüller, Barbara
(Hrsg.): Gender Mainstreaming – eine Innovation in der Gleichstellungspolitik.
Zwischenberichte aus der politischen Praxis. Frankfurt
2002.
Budlender,
Debbie/Elson, Diane/Hewitt, Guy/Mukhopadhyay, Tanni : Gender Budgets Make
Cents. Understanding Responsive Budgets. Commonwealth Secretariat. London 2002.
Bündnis 90/Die Grünen im
Landtag Nordrhein-Westfalen(Hrsg.): Sperriger Name – lohnendes Ziel: Gender
Budgeting. Dokumentation einer Veranstaltung im September 2002.
Gender Budget. Grundlagen,
Hintergründe, Handlungsmöglichkeiten. Eine Einführung in die geschlechtergerechte
Analyse und Gestaltung des Kommunalhaushalts. Hrsg.: Petra-Kelly-Stiftung. Bamberg/München
2002.
Gender Budget Initiatives. Strategies, Concepts and Experiences. Coordinated by Jennifer Klot,
Nathalie Holvoet and Elizabeth Villagomez. Edited by Karen Judd. The United
Nations Development Fund for Women. New York 2002.
Gender Mainstreaming im Freistaat Sachsen. Konzept zur
Umsetzung von Gender Mainstreaming auf unterschiedlichen Ebenen und in
verschiedenen Bereichen. Erarb. von: Zentrum für Frauen- und
Geschlechterforschung der Universität Leipzig in Zusammenarbeit mit dem
Institut für anwendungsorientierte Innovations- und Zukunftsforschung (IAIZ)
e.V. Berlin in Berlin und Strategie 21 e. V. in Bonn. Hrsg.: Sächsisches
Staatsministerium für Soziales. Dresden 2003.
Gender
Mainstreaming in Sachsen-Anhalt. Konzepte und Erfahrungen. Hofmann/Körner/Färber/Geppert/Rösgen/Wanzek.
Hrsg.: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt.
Opladen 2003.
Geschlechtergerechtigkeit
durch Gender Budgeting? Überlegungen und Beispiele von Diane Elson und Brigitte
Young. Texte zur Einmischung, Nr. 2. Hrsg.: Heinrich-Böll-Stiftung. Berlin
2002.
Kommunale Haushaltsplanung
für Frauen und Männer. Gender Budgeting in der Praxis. Konzepte, Erfahrungen,
Perspektiven. Eine Untersuchung von Birgit Erbe. Im Auftrag der Gleichstellungsstelle
für Frauen der Landeshauptstadt München. München 2003.
Pfeifer, Andreas/Mascha,
Madörin/von Felten, Mirjam/Schwendener, Peter: Der kleine Unterschied in den
Staatsfinanzen. Geschlechterdifferenzierte Rechnungsanalysen im Kanton
Basel-Stadt. Hrsg.: Gleichstellungsbüro. Statistisches Amt und Frauenrat des
Kantons Basel-Stadt. Basel 2003.
Schratzenstaller, Margit:
Gender Budgets – ein Überblick aus deutscher Perspektive. In:
Bothfeld/Gronbach/Riedmüller (Hrsg.): Frankfurt 2002, S. 133-155.
Wilz, Sylvia M.: ‚Gendered
Organizations’: Neuere Beiträge zum Verhältnis von Organisationen und
Geschlecht. In: Berliner Journal für Soziologie 1(2000), 97-107.
Weitere einschlägige
Literaturhinweise zum Komplex Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting sind auf unseren Internetseiten www.berlin.de/gendermainstreaming zu finden.
Liste der Pilotprojekte
(2003/2004) Gender Mainstreaming
Pilotverwaltungen |
Pilotprojekte/ Bezeichnung |
Handlungs-/
Organisationsfelder r |
Senatsverwaltung
für Justiz |
Diensteinteilung und
Personaleinsatz unter Gender Aspekten |
Justizvollzugsanstalt
Düppel Jugendarrestanstalt Berlin |
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung |
Entwicklung eines Gender-Arbeitsforums am Beispiel
der Entwicklung der Innenstadt Berlins als Lebenswelt von Frauen und Männern |
Abteilung
II (Städtebau/Projekte) |
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz |
Gender Mainstreaming in der Krebsvorsorge |
Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz |
Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen |
Umsetzung von Gender Mainstreaming im Wirtschafts-
und Arbeitsmarktbericht 2004 |
Abteilungsübergreifend. Federführung Abteilung II
(Wirtschafts- u. Tech-nologiepolitik, Wirtschaftsordnung) |
Bezirksamt Lichtenberg |
Gender Mainstreaming im Handbuch „Qualitätsmanagement
der Berliner Jugendfreizeitstätten“ Gender Mainstreaming in der Stadtplanung (Beirat Stadtumbau Ost) |
LuV Jugend/AG Evaluation Fachbereich Stadtplanung |
Bezirksamt
Mitte |
Gender
Mainstreaming in der Jugendförderung Gleichberechtigung
und Islam Gender
Mainstreaming im öffentlichen Gesundheitsdienst/
(Gesundheitsbe-richterstattung) |
Abteilung Jugendförderung Integrationsreferent/ Gleichstellungsbeauftragte Plan- und Leitstelle Gesundheit |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg |
Geschlechtergerechte
Zugangsbedingungen zu öffentlich geförderten Sportanlagen Einblicke in „vergeschlechtlichte“ Strukturen im
Bezirksamt |
Abteilung Jugend, Familie
und Sport (Sportförderung) Bereich Bauaufsichtsamt |
Bezirksamt Neukölln |
Gender Mainstreaming im Standesamt Gender Mainstreaming in der Stadtbibliothek |
Standesamt Stadtbibliothek |
Bezirksamt
Marzahn- Hellersdorf |
Gender Mainstreaming in der Sozialberichterstattung
Gender
Mainstreaming im Jahreswirtschaftsbericht Berücksichtigung der Geschlechter als Anliegen der
Jugendbehörde |
Ressortübergreifende
Arbeitsgruppe LuV Wirtschaft und Beschäftigungsförderung Abteilung
Jugend |
Bezirksamt Pankow |
Psychiatrische Pflichtversorgungsangebote (Psychiatrie
und Sucht) unter Berücksichti-gung von Gender Mainstreaming Gender Mainstreaming in der Wirtschaftsförderung |
Abteilung Gesundheit und
Soziales (Plan- und Leitstelle) Büro für
Wirtschaftsförderung |
Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg |
Gender Mainstreaming Projekt zur Standortanalyse
und -entwicklung im Bereich Wirtschaftsförderung |
Wirtschaftsförderung |
Bezirksamt
Treptow- Köpenick |
Gender Mainstreaming im Bereich der Kindertagesstätten |
Drei Kindertagesstätten sowie Bereich
Kindertagesbetreuung |
Ausschuss-Kennung
: WiBetrTechgcxzqsq
[1] An der einjährigen Pilotphase haben sich zwölf Verwaltungen (vier Senats- und acht Bezirksverwaltungen) mit insgesamt einundzwanzig Gender Mainstreaming Projekten beteiligt. Im Winter 2003/2004 kamen vier Gender Budgeting Pilotprojekte hinzu, die in drei Bezirken und in einer Senatsverwaltung durchgeführt wurden.
[2] Leistungs- und Verantwortungszentren
[3] Ein Budget, das Geschlechterverhältnisse berücksichtige, so international anerkannte Ökonominnen, sei deshalb sinnvoll, weil es damit wirksamer zur ökonomischen und sozialen Entwicklung eingesetzt werden könne (Elson-/Young 2002).
[4] Vgl. dazu etwa: Budlender/Hewitt 2002; Schratzenstaller 2002; Elson/Young 2002; Erbe 2003.
[5] Bauer/Baumann 1996.
[6] Vgl. Gender Budget. (Hrsg.): Petra Kelly Stiftung. 2002: 23ff.; Erbe 2003.
[7] Die Grünen im Landtag NRW. 2003: 28ff.
[8] Bezirksverordnetenversammlung.
[9] Hinsichtlich der Darstellung des Haushaltsplans unter Berücksichtigung von Gender Budget Gesichtspunkten hatte im Übrigen auch der Regierende Bürgermeister den zuständigen Senator für Finanzen am 13. Mai 2003 im Rahmen der 66. Senatssitzung gebeten, die entsprechenden Vorarbeiten insoweit zielführend voranzubringen, dass die konkrete Implementierung zum Haushaltsplanentwurf des Jahres 2006 erfolgen kann.
[10] Unter der Überschrift „Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsaufstellung gemäß Artikel 10 Abs.3 der Verfassung von Berlin“.
[11] Im Folgenden auch LaKo genannt.
[12] = Abkürzung für Nicht-Regierungs-Organisationen (Non-Governmental-Organizations).
[13] Hauptgruppe 6 umfasst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen. Hauptgruppe 8 umfasst Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung.
[14] Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bestand indes die Überlegung, diese Daten ggf. in die Erläuterung zu den Titeln hinzuzunehmen.
[15] Die Originalberichtsbeiträge der Verwaltungen werden in Kürze zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass die statistische Darstellung der jeweils durchgeführten Budget Analyse bislang noch nicht anhand vereinheitlichter Vorgaben bzw. Tabellen vorgenommen werden konnte. Die geschlechtsspezifische Häufigkeitsverteilung beschränkte sich daher vielfach nur auf die Nennung der Mädchen- und Frauenanteile. Um umständliche Nachberechnungen und selektive Datenanalysen möglichst zu vermeiden, sollten die geschlechtsspezifischen Anteile von Frauen und Männern etwa in Bezug auf Repräsentation und Ressourcen immer getrennt dargestellt werden. Die für den GM- und GB-Bericht federführend zuständige Gender Mainstreaming Geschäftsstelle hat bei der Verwendung betreffender Tabellen im Textteil versucht, diesen Mangel nachträglich auszugleichen. Auch die von den Pilotverwaltungen vorgenommene erste Bewertung der geschlechtsspezifischen Budgetverteilung zeigt, dass qualifizierte Analyse- und Bewertungskriterien im Hinblick auf Auswirkungen von Maßnahmen auf die Geschlechtergerechtigkeit noch zu erarbeiten sind.
[16] Inzwischen hat die BVV die Bürgermeisterin des Bezirks beauftragt, eine Vorlage zur Ausweitung von Gender Budgets auf alle Bezirke in den RdB einzubringen.
[17] Angebote für Freizeit, außerschulische Bildung etc. in kommunalen Jugendeinrichtungen.
[18] Für die ermittelten Ergebnisse der erhobenen geschlechtsspezifischen Daten wird auf die anschaulich dargestellten Tabellen und Visualisierungen des Bezirksamtes Lichtenberg verwiesen, die in Kürze gesondert zur Verfügung gestellt werden; gleichwohl enthalten diese, wie bereits w.o. konstatiert, oft auch nur die Frauenanteile an Lehrveranstaltungen oder an Sportarten.
[19] Die Zahlen beziehen sich auf 2004.
[20] Haushaltsjahr 2004.
[21] Die Nutzungsstunden von Frauen liegen mit 38,3% noch unter ihrem Anteil an den Vereinsmitgliedern (40,4%).
[22] Siehe w.u. auch das Pilotprojekt des Bezirksamtes Neukölln: „Gender Mainstreaming im Bereich der Stadtbibliothek“.
[23] Daten werden ab 2. Quartal erhoben.
[24] Die geschlechtsspezifischen Nutzenanteile (Besucherinnen und Besucher) beruhen teilweise auf Schätzungen: Frauenanteile 60%, Männeranteile 40%, da keine entsprechenden Daten vorlagen. Es wäre aus bezirklicher, aber auch aus landespolitischer Perspektive höchst interessant zu überprüfen, ob in den anderen Bezirken für den Bereich Kultur ebenfalls keine differenzierten (bzw. keine gescchlechterdifferenzierten) Informationen zu den Besucherinnen und Besuchern kultureller Einrichtungen vorliegen.
[25] Für
die ermittelten Ergebnisse der erhobenen geschlechtsspezifischen Daten wird auf
die ausführlich dargestellten Tabellen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg
verwiesen, die in Kürze gesondert zur Verfügung gestellt werden.
[26] Daten werden ab zweitem Quartal 2004 erhoben.
[27] Für die im Einzelnen ermittelten Ergebnisse der
erhobenen Daten wird auf die ausführlich dargestellten Tabellen des
Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf verwiesen, die ebenfalls in Kürze gesondert
zur Verfügung gestellt werden.
[28] Darunter sind zwei mädchenspezifische Einrichtungen bzw. Angebote.
[29] Zusammenfassende geschlechtsspezifische Verteilung: Mädchen: siebenmal unterrepräsentiert; viermal ausgewogen; viermal überrepräsentiert, zweimal mädchenspezifische Angebote. Jungen: siebenmal überrepräsentiert; viermal unterrepräsentiert; viermal ausgewogen; keine explizit jungenspezifischen Angebote.
[30] Hauptgruppe 6 umfasst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen. Hauptgruppe 8 umfasst Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung.
[31] Darunter fallen auch die sogenannten frauenspezifischen Förderprogramme mit ca. € 4.500.000 in der Beruflichen Bildung.
[32] Siehe weiter unten zu den Zielen und Aufgaben der Arbeitsgruppe „Geschlechterdifferenzierte Statistik und Datenerhebungen“. Die ressortübergreifende AG arbeitet unter der Leitung der Gender Mainstreaming Geschäftsstelle und hat sich im April 2004 konstituiert.
[33]Inhalt bzw. Kriterien: 1. Bezeichnung des Pilotprojektes 2. Anzahl der beteiligten Abteilungen/-Referate/LuV’s/Personen 3. Projektinhalt: Welche Ziele wurden formuliert? Wozu sollte das Projekt durchgeführt werden? 4. Was sollte in dem Projekt erarbeitet werden? 5. Was geschah bislang? Welche Arbeitsschritte konnten realisiert werden? Was lief schlecht? Was lief gut? 6. Welche hausinternen Strukturen wurden zur Unterstützung von GM aufgebaut? Inwieweit konnte ein Top-down-Prozess aufgebaut werden? 7. Welche Ergebnisse liegen vor. Nutzen der gegenderten Maßnahme? 8. Übertragbarkeit derErgebnisse auf andere Verwaltungsbereiche 9. Projektplanung und Prozessgestaltung: Welche Rolle nahm die externe Oganisationsberatung in Bezug auf die Herstellung von Genderkompetenz und Prozessbegleitung ein? 10. Verbesserungsvorschläge.
[34] = Deutsches Institut für Urbanistik.
[35] SRL= Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landschaftsplanung.
[36] Vgl. www.berlin.de/sengessv/gend_main/pilotprojekt.html.
[37] Zum Begriff vgl. Andresen/Dölling/Kimmerle Opladen 2003, bes. S. 50ff. Die Autorinnen/der Autor nehmen für den Zusammenhang von Geschlecht und Organisation an, „dass Geschlecht als Differenzierungs- und Hierarchisierungsmuster sowohl in die Struktur von Organisationen, wie auch in die Handlungs- und Wahrnehmungsmuster der Akteur/e/innen eingelassen ist (...)“ (S. 55).
[38] Vgl. hierzu die Kurzfassung (Projektendbericht) März 2004, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann.
[39] Bei dem Workshop kam es zu einer kritischen und aufgeschlossenen Diskussion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die von den Studentinnen/Studenten vorgelegten Forschungsergebnisse. Nach Vorlage des schriftlichen Berichts soll die Diskussion amtsintern fortgesetzt werden.
[40] Das Landesjugendamt (IA 1) koordiniert die Erstellung des Handbuchs für die Berliner Jugendfreizeitstätten.
[41] Die drei Pilotprojekte in Mitte legten jeweils eigene (umfangreiche) Projektberichte vor. Außerdem liegt ein Evaluationsbericht vor, der unter Beteiligung der Projektgruppen und der externen Beratungsfirma erstellt wurde.
[42] Zitiert aus dem Bericht der externen Beratung.
[43] Bei geschlechterdifferenzierten Datenerhebungen sollten sowohl die Frauen- als auch Männeranteile (jeweils getrennt) genannt und dargestellt werden.
[44] Inwieweit die Geschlechtszugehörigkeit des Beraters/der Beraterin hierbei relevant sein könnte, muss weiteren Untersuchungen überlassen werden.
[46] Zu betonen ist, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zu Beginn des Jahres 2004 sogenannte Testbereiche in fast allen Abteilungen gebildet hat.
[47] Ein bezirklicher Pilotbereich forderte in diesem Zusammenhang: Die Erhebung von Daten sollte mit der Abfrage verknüpft werden, warum beispielsweise eine Notwendigkeit für geschlechtsspezifische Angebote nicht gesehen wird. Erfahrungsgemäß würde eine solche Zusatzfrage eine intensivere Auseinandersetzung mit GM bewirken.
[48] Die Mittel sind inzwischen bewilligt und freigegeben.
[49] Gemäß Senatsbeschluss Nr. 225/02 vom 14. Mai 2002.
[50] Zuvor war bereits eine Beratung der Senatoren und Senatorinnen durchgeführt worden vgl. Erster Bericht über Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung. Berlin 2003.
[51] Zur Aneignung bzw. Nichtaneignung von Gender-Wissen in Verwaltungen vgl. die berlinspezifische Studie von Andresen/Dölling/Kimmerle 2003 :113ff.
[52] Ein bezirklicher Pilotbereich forderte in diesem Zusammenhang: Die Erhebung von Daten sollte mit der Abfrage verknüpft werden, warum beispielsweise eine Notwendigkeit für geschlechtsspezifische Angebote nicht gesehen wird. Erfahrungsgemäß würde eine solche Zusatzfrage eine intensivere Auseinandersetzung mit GM bewirken.