Der Senat wird aufgefordert, seinen Ankündigungen bezüglich einer Stärkung der Standortattraktivität und einer Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen in Berlin Taten folgen zu lassen, indem er den Hebesatz der Gewerbesteuer von derzeit 410 v.H. auf 330 v.H. absenkt.

 

Begründung

 

Nicht der Staat, sondern Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und sorgen für die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes. Folglich muss es Ziel sein, die Unternehmen von der hohen Steuer- und Abgabenlast zu befreien, damit sie dadurch wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren und Arbeitsplätze zu erhalten. Aber genauso muss es gelingen, durch ordnungspolitische Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass sich neue Unternehmen in Berlin ansiedeln und dadurch neue Arbeitsplätze, sowie neue Wirtschafts- und Finanzkraft in der Stadt entstehen.

 

Dies hat auch der Berliner Finanzsenator erkannt und schreibt in seinem am 10. März 2005 vorgestellten Papier Umrisse einer nachhaltigen Reform des Steuersystems, dass der Staat nicht durch die Abgabenstruktur „die Attraktivität des Produktionsstandorts durch eine im internationalen Vergleich ungünstige Unternehmensbesteuerung vermindern“ darf.

 

Eine Senkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer ist eine Möglichkeit, dem auf Landesebene entgegen zu wirken. Eine niedrigerer Hebesatz der Gewerbesteuer kann verhindern, dass bestehende Unternehmen den Standort Berlin aus steuerlichen Überlegungen verlassen. Er kann aber gleichzeitig für viele weitere Unternehmen ein Anreiz sein, sich in Berlin anzusiedeln.

 


Berlin sollte eine Vorreiterrolle einnehmen und zu einem beispielhaft niedrigen Hebesatz der Gewerbesteuer kommen. Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in Berlin 410 v.H. Dieser Steuersatz ist deutlich höher als der Bundesschnitt, der bei 387 v.H. liegt. Er ist deutlich höher als die wirtschaftlich attraktiven Länder Baden-Würtemberg (357 v.H.) und Bayern (369 v.H.) und vergleichbar mit deren Metropolen München (400 v.H.) und Stuttgart (420 v.H.). Somit besteht für Berlin im Vergleich mit diesen Regionen ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil.

 

Noch dramatischer wird dieser Vergleich, wenn man das Berliner Umland betrachtet. Brandenburg weist einen Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 310 v.H. auf, in Mecklenburg-Vorpommern beträgt er sogar nur 303 v.H. Dies ist ein entscheidender Grund dafür, dass immer mehr Berliner Unternehmen die Stadt verlassen und insbesondere in das Brandenburger Umland abwandern. Dieser Trend kann durch eine deutliche Reduzierung des Hebesatzes in Berlin gestoppt werden.      

 

Der Berliner Senat kann außerdem mit einer deutlichen Absenkung des Hebesatzes ein Zeichen für ansiedlungswillige Unternehmen setzen und dadurch auch bundesweit für die Attraktivität des Standortes werben. Durch diese gezielte Maßnahme wird ein investitionsfreundlicher Rahmen geschaffen, der die Ansiedlung weiterer neuer Unternehmen und mittelständischen Betriebe fördert.

 

Die sich dadurch in der kurzen Frist ergebene Haushaltsbelastung von max. 150 Mio. Euro ist somit eine Investition, die mittel- und langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Bemessungsgrundlage führt und daher zum Wohle des Standortes rentierlich ist.

 

Die Gewerbesteuersenkung ist somit eine nachhaltige Investition, sie ist ein Beitrag zur Standortsicherung und Erhalt bzw. zur Schaffung von neuen qualifizierten Arbeitsplätzen. Gewerbesteuersenkung ist Wirtschaftsförderung.

 

Berlin, den 5. April 2005

 

 

Dr. Lindner           Thiel

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

Ausschuss-Kennung : WiBetrTechgcxzqsq