Der Senat wird aufgefordert, die in der ARGE zusammengeschlossenen drei Servicegesellschaften zur Verwaltung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Berlin bis zum Jahre 2005 einer durchgehenden Evaluation zu unterziehen, um festzustellen, ob

 

a)       das System der Servicegesellschaften europäischen Qualitätstandards seit dem Jahre 1991 entsprochen hat

 

b)       die jeweils langen Vertragslaufzeiten in der Zeit knapper Haushaltskassen noch zeitgemäß sind

 

c)       durch die zu erwartenden Kürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit es nach dem Jahre 2005 noch sinnvoll ist, drei Servicegesellschaften zu unterhalten

 

d)       die Aufgabenzuteilung der Servicegesellschaften mit der Einführung der JobCenter zu einer überflüssigen Doppelstruktur führt.

 

Ziel sollte es sein, ab dem 1. Januar 2006 kurzfristig nur noch eine Servicegesellschaft mit dem ihr zuständigen Aufgabenbereich zu finanzieren. Mittel- und langfristig müssen Überlegungen eine Rolle spielen, das System der Servicegesellschaften aufzulösen.

 

Begründung:

 

In Berlin existieren drei Servicegesellschaften für die Umsetzung von Teilen des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP): gsub (Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung), ziz (zukunft im zentrum), spi (sozialpädogogisches Institut). Diese sind in den ARGE-Servicegesellschaften zusammengeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Gesellschafter der ARGE sind seit 1991 als Treuhänder, seit 1998 zusätzlich als beliehene Unternehmen im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen tätig. Die ARGE ist bis zum Ende 2005 mit der Umsetzung des ARP beauftragt.

 

Folgende Arbeitsmarkt-Instrumente werden von den ARGE-Servicegesellschaften umgesetzt:

 

·   Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

·   Strukturanpassungsmaßnahmen

·   „Integration durch Arbeit“

·   Lohnkostenzuschüsse für ältere Arbeitnehmer

·   Lohnkostenzuschüsse für kleine und mittlere Betriebe

·   Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung

 

Die Auslagerung öffentlich-rechtlicher Funktionen auf private Träger kann zu durchaus mehr Bürokratie führen, wenn der Senat langfristige Verträge mit den Servicegesellschaften abschließt.

 

In den Jahresberichten des Landesrechnungshofes 2000-2002 wird regelmäßig kritisiert, dass die jeweils zuständige Senatsverwaltung die Arbeit der Servicegesellschaften im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nur mangelhaft überprüft und so dem Land hoher finanzieller Schaden entsteht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

So kritisiert der Landesrechnungshof im Jahre 2001 auch, dass Kontrollen der Servicegesellschaften gegenüber den Trägern versagen, weil bei Auflagenverstößen keine Konsequenzen gezogen wurden, die zu einer Einstellung der Fördermittel hätten führen müssen.
(Drs 14/1165). Muss der Träger Konkurs anmelden, besteht die Gefahr, dass Beiträge in Millionenhöhe unwiderruflich verloren gehen.

 

Deshalb muss der Senat bis zum Jahre 2005 überprüfen, ob das System der Servicegesellschaften zur Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nach Ablauf der Vertragsdauer unverändert weitergeführt werden sollte.

 

Schon alleine im Jahre 2003 wird die Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitsbeschaffungs- und Qualifizierungsmaßnahmen circa 300 Millionen Euro für die Länder Berlin und Brandenburg kürzen. Die Kürzungen werden mit Sicherheit eine Fortsetzung in den nächsten Jahren erfahren. Deshalb müssen die Servicegesellschaften auf den Prüfstand gestellt werden, was zur Folge hat, dass es entweder zu einer Fusion der Servicegesellschaften oder sogar zu ihrer Auflösung kommt.

 

 

Berlin, den 4. März 2003

 

 

Dr. Lindner       Lehmann

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP