einstimmig

 

 

 

 

 

Stellungnahme

 

des Ausschusses für

Verwaltungsreform und

Kommunikations- und Informationstechnik

vom 17. Februar 2005

zum

E-Government

3. Zwischenbericht des Senats

- Inn ZS C 2 Ga - vom 15.12.04

einschl. Aussagen zum einheitlichen

elektronischen Zahlungsverkehr

- rote Nr. 2830 -

mit Anlage "zu 2830"

 

 

 

Unter Beachtung der erzielten Fortschritte stellt der Ausschuss zugleich fest, dass – mit Blick auf weitere Berichte – zukünftig bestimmte Aspekte stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollen:

 

  1. Um den jeweils erreichten Fortschritt deutlich zu kennzeichnen, soll in Zukunft möglichst tabellarisch für jedes Projekt die geplante Zeitschiene angeführt werden, um feststellen zu können, ob sich der konkrete qualitative und quantitative Stand in Übereinstimmung mit den vereinbarten Zielvorstellungen befindet.

 

  1. Der Ausschuss erwartet bei weiteren Berichten, dass – wo bereits möglich – die Informationen über einzelne Projekte aus dem Masterplan „E-Government“ mit einer Kosten-Nutzen-Analyse verbunden werden.

 

  1. Ab dem nächsten Fortschrittsbericht soll – wie bereits im ersten und zweiten Fortschrittsbericht geschehen – wieder berichtet werden, wie die vom Abgeordnetenhaus beschlossenen konzeptionellen Prioritäten für die Realisierung des Masterplanes verwirklicht werden.

 

  1. Der Ausschuss begrüßt, dass allen Bürgerämtern ein ausgewogenes elektronisches Informationssystem (vormals Start-Info-System) zur Verfügung gestellt worden ist. Er fordert den Senat auf, gemeinsam mit den Bezirken zu analysieren, warum dessen Einsatz in den einzelnen Bürgerämtern der Bezirke sehr unterschiedlich erfolgt, bzw. geeignete Maßnahmen einzuleiten, den flächendeckenden Einsatz des elektronischen Informationssystems im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner zu sichern.

 

  1. Der Ausschuss fordert zu verstärkten Initiativen auf, die jetzt noch zu oft vorhandenen Medienbrüche deutlich zu reduzieren und unter Nutzung woanders bereits vorhandener Lösungen Wege zu erschließen, dass immer mehr Verwaltungsdienstleistungen – möglichst nach dem Lebenslagenprinzip – vollständig auf elektronischem Wege in Anspruch genommen werden können.

 

  1. Sachstand und Fortschritte auf dem Gebiet des eGovernments sollen im Internet-Angebot der Berliner Verwaltung an prominenter Stelle nachvollziehbar dargestellt werden. Ergebnisse von Untersuchungen, wie sie auch im 3. Fortschrittsbericht angeführt werden, sollten über das Internet einer breiten interessierten Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

 

 

Berlin, den 17. Februar 2005

 

Der Vorsitzende des Ausschusses

für Verwaltungsreform und Kommunikations–

und Informationstechnik

 

 

 

 

Dr. Peter Zotl

 

 

 

An Haupt

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq