einstimmig
Stellungnahme
des Ausschusses für
Verwaltungsreform und
Kommunikations- und Informationstechnik
vom 17. Februar 2005
zum
E-Government
3. Zwischenbericht des Senats
- Inn ZS C 2 Ga - vom 15.12.04
einschl.
Aussagen zum einheitlichen
elektronischen Zahlungsverkehr
- rote Nr. 2830 -
mit Anlage "zu 2830"
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Unter Beachtung der
erzielten Fortschritte stellt der Ausschuss zugleich fest, dass – mit Blick auf
weitere Berichte – zukünftig bestimmte Aspekte stärker in den Mittelpunkt
gerückt werden sollen:
- Um den jeweils erreichten
Fortschritt deutlich zu kennzeichnen, soll in Zukunft möglichst
tabellarisch für jedes Projekt die geplante Zeitschiene angeführt werden,
um feststellen zu können, ob sich der konkrete qualitative und
quantitative Stand in Übereinstimmung mit den vereinbarten
Zielvorstellungen befindet.
- Der Ausschuss erwartet bei weiteren
Berichten, dass – wo bereits möglich – die Informationen über einzelne
Projekte aus dem Masterplan „E-Government“ mit einer Kosten-Nutzen-Analyse
verbunden werden.
- Ab dem nächsten Fortschrittsbericht
soll – wie bereits im ersten und zweiten Fortschrittsbericht geschehen –
wieder berichtet werden, wie die vom Abgeordnetenhaus beschlossenen
konzeptionellen Prioritäten für die Realisierung des Masterplanes
verwirklicht werden.
- Der Ausschuss begrüßt, dass allen
Bürgerämtern ein ausgewogenes elektronisches Informationssystem (vormals
Start-Info-System) zur Verfügung gestellt worden ist. Er fordert den Senat
auf, gemeinsam mit den Bezirken zu analysieren, warum dessen Einsatz in
den einzelnen Bürgerämtern der Bezirke sehr unterschiedlich erfolgt, bzw.
geeignete Maßnahmen einzuleiten, den flächendeckenden Einsatz des
elektronischen Informationssystems im Interesse der Einwohnerinnen und
Einwohner zu sichern.
- Der Ausschuss fordert zu verstärkten
Initiativen auf, die jetzt noch zu oft vorhandenen Medienbrüche deutlich
zu reduzieren und unter Nutzung woanders bereits vorhandener Lösungen Wege
zu erschließen, dass immer mehr Verwaltungsdienstleistungen – möglichst
nach dem Lebenslagenprinzip – vollständig auf elektronischem Wege in Anspruch
genommen werden können.
- Sachstand und Fortschritte auf dem
Gebiet des eGovernments sollen im Internet-Angebot der Berliner Verwaltung
an prominenter Stelle nachvollziehbar dargestellt werden. Ergebnisse von
Untersuchungen, wie sie auch im 3. Fortschrittsbericht angeführt werden,
sollten über das Internet einer breiten interessierten Öffentlichkeit zugänglich
sein.
Berlin, den 17. Februar 2005
Der Vorsitzende des Ausschusses
für Verwaltungsreform und Kommunikations–
und Informationstechnik
Dr. Peter Zotl
An Haupt
Ausschuss-Kennung
: VerwRefKITgcxzqsq