Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

D - 10702 Berlin

StS BW Pro


 


 Uwe Grapengießer   

                                               

Zeichen              StS BW Pro    

                                               

Dienstgebäude:                        Ÿ

10707 Berlin-Wilmersdorf

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Datum              10 Juni 2004

1

 

 

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nach telefonischer Vereinbarung                                      uwe.grapengiesser@senstadt.verwalt-berlin.de                    www.stadtentwicklung.berlin.de

     

V

1.       An                                                                            ab:

den Vorsitzenden des Unterausschusses Stellenwirtschaft

über

den Vorsitzenden des Hauptausschusses

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

über Senatskanzlei – G Sen -


 

 

 

 

 

 

 

Neuordnung der planenden und bauenden Bereiche der Berliner Bezirke

 

10. Sitzung des UA Stellenwirtschaft am 12. September 2003

 

 

Der Unterausschuss Stellenwirtschaft des Hauptausschusses hat in seiner o.g.Sitzung folgendes beschlossen:

 

„SenStadt                                                                                                     

wird aufgefordert, dem UA Stellenwirtschaft zum 30.6.04 über die Ergebnisse im Bereich der  leistungsstrangbezogenen Reformprojekte zu berichten und dabei eine „ideale“ Struktur für den Bereich Bauen in den Bezirken dem jetzigen Ist-Stand gegenüberzustellen“

 

Hierzu wird berichtet:

Im Rahmen der Neuordnungsagenda des Senats (Senatsbeschluss vom 01.April 2003) ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt worden, das Projekt “Umfassende Neuordnung der planenden und bauenden Aufgabenbereiche (Hochbau, Tiefbau, Grünflächen) der Berliner Bezirke” durchzuführen.

 

Als Ergebnis der bisherigen Projektarbeit, deren Ziel die Entwicklung von Strukturmodellen ist, kann zunächst nur ein

Zwischenbericht

gegeben werden:

 

Ausgangslage

Die bauenden Bereiche Berlins stehen seit Jahren in der politischen Diskussion, nicht zuletzt wegen öffentlicher Kritik über Kosten- und Terminüberschreitungen.

Schon immer, jedoch seit den 80’ziger Jahren verstärkt, werden Bauleistungen (u.a. Planung, Entwurf, Bauleitung usw.) vermehrt an freischaffende Architektur- und Ingenieurbüros vergeben. Verschiedene organisatorische Überlegungen und Abwägungen, u.a. die Bildung eines Landesbauamtes oder die Regionalisierung der bezirklichen Tiefbauämter wurden letztlich nicht umgesetzt.

 

Auf der Grundlage der Vorschläge für die strukturelle Neuordnung der bauenden Bereiche der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik (1. Zwischenbericht vom 17. November 2000) sowie des Auflagenbeschlusses des Hauptausschusses vom 12. Juli 2001 [ - Drs. Nr. 14/1420 - 1 (III.B.8.) - ]  (u.a. klare Trennung der ministeriellen Aufgaben und der Aufgaben der  Bauplanung und -durchführung, Reduzierung auf ministerielle u. gesamtstädtische Kernaufgaben) wurden der Hochbau- und der Tiefbaubereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einer organisatorischen Neuordnung mit der Zielsetzung des weitgehenden Rückzugs auf staatliche Kernaufgabenwahrnehmung und staatliche Gewährleistungsfunktionen zugeführt. Im Ergebnis nehmen die Baubereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitgehend nur noch die sog. nicht delegierbaren Bauherrenleistungen wahr, es konnten dauerhaft 341 Stellen/ Beschäftigungspositionen eingespart werden.

Über das Projekt wurde von mir ausführlich berichtet (Bericht an den Hauptausschuss vom

14. Mai 2002 – rote Nr. 0497 -).

Die Neuausrichtung ist seit 01. Januar 2003 in Kraft.

 

Mit dem Ziel der strikten Verwaltungsmodernisierung einerseits und der weiteren notwendigen Konsolidierung des Haushalts andererseits hat der Senat einen Staatssekretärsausschuss damit beauftragt, Neuausrichtungsprojekte für die Neuordnungsagenda 2006 zu definieren. Im Rahmen der vorbereitenden Diskussion im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung, dem auch die Bezirksbürgermeister der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Treptow-Köpenick angehören, wurde der Vorschlag zustimmend zur Kenntnis genommen, zu prüfen, ob und wie das sog. Bauträgermodell SenStadt auf die planenden und bauenden Bereiche der Berliner Bezirke übertragbar sei. Am 01. April 2003 hat der Senat die Neuordnungsagenda 2006 und damit 64 Neuordnungsprojekte für die Hauptverwaltung und 7 Bezirksprojekte beschlossen.

Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung obliegen die Projekte

-          Umfassende Neuordnung der planenden und bauenden Bereiche

-          Facility Management der Berliner Forsten

-          Amtliche Vermessung in Berlin

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde beauftragt das Projekt Umfassende Neuordnung unter Einbindung der Bezirke mit nachstehender Projektbeschreibung durchzuführen:

Übertragung des Bauträgermodells SenStadt auf die Baudienststellen der Bezirke (Hochbau, Tiefbau, Grünflächen) mit der Zielsetzung eines weitestgehenden Rückzugs auf die nicht delegierbaren Bauherrenfunktionen (Kernaufgaben),

Schaffung einheitlicher Organisationsstrukturen,

Überprüfung von Betriebsformen im Grünflächenbereich.

 

Dieser Projektauftrag wurde mit Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 04. Juni 2003 an den Rat der Bürgermeister wie folgt erläutert:

 

„Im Rahmen der Projektarbeit wird geprüft, wie und in welcher Ausprägung das für die bauenden Bereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entwickelte Bauträgermodell auf die Baudienststellen der Bezirke (Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenbereich)

übertragen werden kann. Zielsetzung ist ebenfalls ein weitgehender Rückzug der staatlichen Baudienststellen auf die Wahrnehmung der nicht delegierbaren Bauherrenfunktionen im Rahmen der staatlichen Gewährleistungsverantwortung.

Im Rahmen der Projektarbeit sollen auch mögliche Betriebsformen für die derzeitigen Aufgabenstellungen des Grünflächenbereichs geprüft, ggf. entwickelt werden bzw. einer gesonderten Organisationsbetrachtung zugeführt werden.“

 

Mit Beschluss vom 17. Juli 2003 hat der Rat der Bürgermeister die Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 04. Juni 2003 sowie die Ergänzungsvorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 3. Juli 2003 in der vorliegenden Fassung abgelehnt, jedoch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgefordert, das Projekt „Umfassende Neuordnung der planenden und bauenden Aufgabenbereiche Berlins“ unter Berücksichtigung verschiedener Maßgaben durchzuführen:

u.a.

            „ .....

-          Das Projektziel ist neu zu definieren, wobei die unterschiedlichen Anforderungen und Rechtsgrundlagen für den Hoch- und Tiefbau sowie für den Grünflächenbereich zu beachten sind. Eine Vorabfestlegung auf die Übertragung des Bauherrenmodells wird abgelehnt. Es sind Lösungsalternativen zu entwickeln, die nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung bezirklicher Spezifik und der Ergebnisse der Einführung des Bauträgermodells in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu bewerten sind.

-          Die Projektorganisation ist hinsichtlich ihrer Effizienz zu überarbeiten. Die Vielzahl der bisher vorgesehenen Bearbeitungsebenen und -gruppen ist auf das Notwendige zu begrenzen. ....... .

...... “

 

 

Die vom Rat der Bürgermeister erbetenen Abstimmungen mit den Bezirken führten zu nachstehender Verabredung:

 

„Projektbeschreibung (Projektziel):

·         Definition eines neuen Verständnisses des öffentlichen Bauherrn für die Neustrukturierung der planenden und bauenden Aufgabenbereiche (Planung, Entwurf und Durchführung von Baumaßnahmen) der Berliner Bezirksämter zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung.

·         Definition der Möglichkeiten des Rückzuges auf das Bauträgermodell unter Berücksichtigung der bezirksspezifischen Rahmenbedingun­gen:

§         Analyse und Definition der Aufgaben, die über die Kernaufgaben hinaus noch staatlich wahrgenommen werden müssen, anhand der Wertschöp­fungsstufen auf der Grundlage von  Vollkostenvergleichen (Eigenleistung oder Vergabe) über einen längeren Zeitraum (Prüfung, wo ein  Rückzug möglich ist).

§         Definition der zukünftig wahrzunehmenden Funktionen der bauenden Bereiche

§         Definition der Beziehungen und Schnittstellen auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme sowie einer Analyse der finanziellen Rahmenbedingungen (Kostenkennzahlen, Verlässlichkeit der Bauvolumen/-mittel, Übertragbarkeit von Mitteln, Planbarkeit von Projekten, etc.) durch die bauenden und planenden Bereiche.

 

     Die Ergebnisse der Top-Down-Definitionen sollen bottom-up plausibilisiert werden.                         

Bestandteil der Projektarbeit sind die

·         Personalkostendimensionierung auf der Grundlage von Benchmarks  

·         Minimierung von Leerlaufkosten

·         Entwicklung eines Qualitätsmanagements und eines strikten Controllings

·         Organisatorische Maßnahmen der Korruptionsprävention

 

Im Rahmen des Projektes sollen unter Auswertung bereits vorhandener Gutachten auch mögliche Betriebsformen von derzeitigen Durchführungsaufgaben (Wertschöp­fungsstufe IV – gewerbliche Leistungen) insbesondere des Grünflächenbereichs geprüft, ggf. entwickelt werden bzw. einer gesonderten Organisationsbetrachtung zugeführt werden.

 

Im Ergebnis der Projektarbeit sollen Strukturmodelle für die Umsetzung durch die Bezirksämter entwickelt werden.

 

Die Schnittstellen/Abgrenzungen zum Projekt Bezirkliches Facility Management sind vorrangig zu definieren, um die betroffenen Objekte und Aufgabenbereiche rechtzeitig dem Projekt Bezirkliches Facility Management zuzuführen.

 

Die entsprechende Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 07. November 2003 wurde vom Rat der Bürgermeister am 20. November 2003 gebilligt.

 

 

Stand und bisherige Ergebnisse der Projektarbeit

Die Projektarbeit befindet sich noch im Stadium der Projektvorbereitung, d.h. der Bestandsaufnahmen und Grundlagenerhebungen (sog. Phase “0”), so dass eine “ideale” Struktur erst im Ergebnis der Phase II des Projektes (Entwicklung der Umsetzungskonzeption einschl. der Strukturmodelle) aufgezeigt werden kann.

 

Als Ergebnis der Bestandsaufnahmen wird nachstehend die erbetene Aufzeichnung des derzeitigen “Ist-Standes” in den jeweiligen Bezirken dargestellt.

In den nachstehenden Abschnitten, die zusätzlich in den Anlagen 1, 1a, 1b u. 1c skizziert sind, werden die Recherchen der drei Projektgruppen Hochbau, Tiefbau und Grünflächen aufgezeigt:

 

I.          Vergleich der Zuordnung der planenden und bauenden Bereiche in den Bezirken

II.         Bezirksweise Darstellung der bauenden Bereiche

III.        Darstellung der Aufgaben und der zu betreuenden Objekte (alle Bezirke)

IV.        Personal-Ist-Ausstattungen 2003

V.         Bauvolumina-Ist-Ausgaben 2003

 

I.          Vergleich der Zuordnung der planenden und bauenden Bereiche

Die Organisation der bezirklichen Verwaltungen obliegt im gesetzlichen Rahmen den Bezirksämtern (§ 37 Abs. 6 BezVG).

Wie aus der Gegenüberstellung in der beigefügten Anlage 1 hervorgeht, sind die bezirklichen Baubereiche in sieben Bezirksämtern (Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau) jeweils einer Abteilung zugeordnet, die sich jedoch in Bezeichnung, Aufgaben und Zuständigkeiten und Zuordnung der bauenden Bereiche unterscheiden.

In zwei Bezirken (Lichtenberg und Pankow) sind die Bereiche Hochbau, Tiefbau und Grünflächen jeweils drei verschiedenen Abteilungen zugeordnet.

Im Bezirk Mitte sind die Bereiche Tiefbau und Grünflächen, im Bezirk Treptow-Köpenick die Bereiche Hochbau und Grünflächen und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf die Bereiche Hochbau und Tiefbau in einer Abteilung angesiedelt.

 

II.         Bezirksweise Darstellung der bauenden Bereiche

Die Zuordnungen der bauenden Bereiche ist dennoch auch in den Bezirken, in denen alle Bau-Bereiche einer Abteilung zugeordnet sind, unterschiedlich:

in Charlottenburg-Wilmersdorf sind drei Bereiche jeweils getrennte Fachbereiche innerhalb eines Leistungs- und Verantwortungszentrums (LuV). In Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg bilden die Bau-Bereiche jeweils eigene LuV’en oder Serviceeinheiten.

In Steglitz-Zehlendorf, Spandau, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg sind die Bau-Bereiche jeweils nur zwei LuV’en zugeordnet, wobei in Steglitz-Zehlendorf und Spandau der Hochbau- und der Tiefbaubereich und in Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg der Tiefbau- und der Grünflächenbereich zu einem LuV zusammengefasst sind.

In einigen Bezirken werden organisatorische Ansätze eines Bezirklichen Facility-Managements verfolgt, indem dort die Hochbaubereiche als Serviceeinheiten Immobilien oder Facility-Manage-ment geführt werden, denen in unterschiedlicher Weise u.a. auch die Wahrnehmung der Grundstücksverwaltung und/oder die Verwaltung/Bewirtschaftung des Finanzvermögens und/oder die Gebäudeverwaltung obliegt: so in Lichtenberg, Pankow, Mitte, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf (FB Hochbau mit Gruppe Facility Management) und Tempelhof-Schöneberg.

 

Besondere Aufgaben obliegen:

           

BA Mitte                                              regionalisierte öffentliche Beleuchtung 

            BA Charlottenburg-Wilmersdorf        Gemeinschaftsgärtnerei (s. Anlage 1a)

            BA Tempelhof-Schöneberg              Gemeinschaftsgärtnerei (s. Anlage 1a)

            BA Friedrichshain-Kreuzberg            regionalisiert im Bereich Grünflächen:

                                                                       Planung, Neubau u. Pflege der Oberstufenzentren

 

III.        Darstellung der Aufgaben und der zu betreuenden Objekte

Die bezirklichen Aufgaben und  die zu betreuenden Objekte sind in der Anlage 1a (Seite 1:  Hochbau, Seite 2: Tiefbau, Seite 3: Grünflächen) dargestellt.

 

IV.        Personal-Ist-Ausstattungen 2003

Wegen der Umstellung auf Ist-Kosten mit dem Doppelhaushaltsplan 2002/2003 ist der Senatsverwaltung für Finanzen nicht mehr bekannt, welche Stellen im Haushalt bei den Bezirken tatsächlich besetzt sind und ausfinanziert werden. Deshalb wurden die bezirklichen Personalausstattungen von den Projektgruppenleitungen durch Abfragen bei den fachlich zuständigen Amtsleitungen – z.T. aus den Daten der KLR -ermittelt; sie sind in der Anlage 1b dargestellt.

 

V.         Bauvolumina-Ist-Ausgaben 2003

Bei der Senatsverwaltung für Finanzen liegen nur noch die Istzahlen für die Hauptgruppe 7, die Bauliche Unterhaltung (A 02, A 03 und A 04) und der aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen finanzierten Maßnahmen vor. Zusätzliche eingesetzte Mittel der Bezirke sind nicht mehr ermittelbar (z.B. Amtshilfemaßnahmen, private Investoren – s. auch die jeweiligen ergänzende Erläuterungen der Projektgruppen).

Die von den Bezirken verausgabten Bauvolumina – Ist-Ausgabe 2003 – wurden deshalb ebenfalls durch Abfrage bei den zuständigen Amtsleitungen ermittelt; sie sind in der Anlage 1c nach Bezirken gegliedert dargestellt.

 

 

Ergänzende Erläuterungen der Projektgruppe Hochbau

Die Baudienststellen der Bezirke (Serviceeinheit Hochbau oder TGBV = Technische Gebäudeverwaltung innerhalb eines Immobilienservices) leisten planende, bauende u. erhaltende Aufgaben für die bezirkliche Infrastruktur und wahren dabei in erheblichem Maße die finanziellen Belange der Bezirke.

Es gehört zu den Verpflichtungen der Baudienststellen, selbst bei geringem Budget, die baukulturellen Qualitäten für eine positive Entwicklung städtischer Lebensqualität durch städtebaulich vertretbare Planungen und auszuführende Einzelmaßnahmen zu fördern.

Wesentliche Belange kommunaler Selbstverwaltung werden mit Hilfe differenzierter Architekten- u. Ingenieurdisziplinen somit gewährleistet.

Bei den Bauaufgaben der Baudienststellen ist festzustellen, dass der Anteil investiver Baumaßnahmen rückläufig ist, während die Aufgaben der Bauunterhaltung, insbesondere hinsichtlich ihrer Finanzierung aus Sonderprogrammen, wie z.B. Schul- und Sportstättensanierungsprogramm, Umweltentlastungsprogramm, Städtebaulicher Denkmalschutz, GA-Maßnahmen, Stadtumbau Ost, Goldener Plan Ost etc. in erheblichem Umfang zugenommen haben.

 

Ergänzende Erläuterungen der Projektgruppe Tiefbau

Der Schwerpunkt der mit Bauaufgaben betrauten Bereiche liegt nicht mehr im Neubau, wie auch aus der Übersicht Bauvolumina hervorgeht, sondern - im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel - in der baulichen Unterhaltung und in der – nicht in den bezirklichen Haushaltsplänen ausgewiesenen baulichen Umsetzung von GA-Fördermitteln und weiteren „externen“ Mitteln. Hierbei handelt es sich sowohl um die schon immer vorhandene Aufgabe der endgültigen Wiederherstellungen der Straßenbefestigung nach Aufgrabungen der verschiedenen Leitungsverwaltungen, um die Unterhaltung von Straßenbrunnen aus Bundesmitteln und die straßenbaulichen Veränderungen beim Umbau von Lichtsignalanlagen als seit einigen Jahren verstärkt auch um bauliche Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Fussgängerüberwege-Programm, Radwege-Programm, ÖPVN-Umsteigepunkte-Programm, Quartiersmanagement, Stadtumbau Ost, Soziale Stadt etc.) und um die Umsetzung oder Betreuung von Neubaumaßnahmen privater Investoren im Rahmen von Erschließungsverträgen etc.. Die Übersicht der Bauvolumina 2003 zeigt auf, dass diese „externen“ Mittel die Haushaltsmittel der Bezirke zum Teil nicht unerheblich übersteigen.

 

Die Auswertung der Daten aus der KLR hat darüber hinaus aufgezeigt, dass sich im Landesmittel insgesamt nur noch ca. 31% des Personals der bezirklichen Tiefbaubereiche mit planenden und bauenden Aufgaben befasst, während etwa 2/3 des Personals mit ordnenden, beaufsichtigenden, genehmigenden und verwaltenden Tätigkeiten betraut ist (s. a. Anlage 1a, Seite 2).

 

 

Ergänzende Erläuterungen der Projektgruppe Grün

Die Tätigkeiten in den Fachbereichen Grünflächen der Bezirke werden dominiert durch die Grünflächenpflege und -unterhaltung. Den ca. 2.500 öffentl. Grünanlagen (Parks, Straßengrün, Schulhöfe, Außenanlagen von Kitas etc., Sportflächen und Friedhöfe) stehen eine inzwischen auf ca. 50 % des Solls geschrumpfte Gartenarbeiterzahl von ca. 2.600 Dienstkräften und ein Unterhaltungsmitteletat von 16 Mio. € (seit 1996 halbiert) zur Verfügung. Die Tätigkeiten der Leitungs- und Ver- waltungskräfte verlagern sich von der rein fachbezogenen Arbeit (Pflege-, Planung/Umsetzung) zunehmend auf die Mittelaquise (Sponsoring, PPP u.ä.), Bürgergruppenbetreuung, Veranstaltungsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig schärft sich der Blick der Öffentlichkeit im Hinblick auf Qualität des Angebots, Sauberkeit und Sicherheit bei gleichzeitig zunehmender Negierung von Benutzungsregeln.

Übernutzungs-, Vandalismusschäden und Vermüllung führen zu erheblichen Mehrkosten in der Unterhaltung, die nur zu Lasten des reduzierten Pflegeetats ausgeglichen werden können. Gleichzeitig fordern die Fachbereiche Naturschutz in den Bezirken den Erhalt ökologischer Qualitäten und Funktionen des öffentlichen Grüns ein. Durch die in einigen Bezirken vollzogene Trennung der beiden Fachbereiche in unterschiedliche Ämter ergibt sich ein zusätzlicher Abstimmungsaufwand und die Entstehung von Parallelstrukturen.

 

Die Neubautätigkeit der FB Grün ist auf ein Minimum geschrumpft. Nunmehr ca. 60 Dienstkräfte in ganz Berlin setzten 2003   5,48 Mio. € für Neubauten um. In der Summe sind Ausgleich- u. Ersatzmaßnahmen sowie Förder- und Sonderprogramme mit enthalten.

 

 

 

Weiterer Projektverlauf

Die Projektarbeit ist in drei Phasen vorgesehen:

            Phase I           Entwicklung einer Handlungskonzeption                  ca. 3 – 4 Monate

            Phase II           Entwicklung der Umsetzungskonzeption

                                   einschl. der Strukturmodelle                                     ca. 3 – 4 Monate

            Phase III          Umsetzung der Ergebnisse

durch die Bezirke                                                      abschließend in 2005

 

Mit der Phase I (Projektstart) soll möglichst noch im II. Quartal, spätestens Anfang des III. Quartals 2004 - nach Vertragsabschluss und Arbeitsaufnahme einer externen Begleitung - begonnen werden; das Auswahlverfahren steht vor dem Abschluss.

Bei planmäßigem Projektverlauf kann davon ausgegangen werden, dass als Ergebnis der Umsetzungskonzeption (zu Ende der Phase II) Strukturmodelle und  mögliche Betriebsformen für die derzeitigen Durchführungsaufgaben aufgezeigt werden können.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht davon aus, dass hierüber nach Beratung im Rat der Bürgermeister im II. Quartal 2005 berichtet werden kann.

 

Der Vollständigkeit halber wird noch erläutert, dass sich das Neuordnungsagenda-Projekt „Bezirkliches Facility Management“ im Gesamtzusammenhang ebenfalls mit Aufgabenstellungen des technischen Gebäudemanagements befasst. In diesem Projekt wird untersucht, welche Bau-aufgaben und welche (Bau-)Objekte in die Obliegenheiten eines bezirklichen Facility Managements gehören.

Wegen der Schnittstellen, der Aufgaben und der Objekte sind zwischen den beiden Projekten Abstimmungen verabredet und eingeleitet.

 

Ich bitte, diesen Zwischenbericht mit der Bitte um Fristverlängerung für den abschließenden Bericht im II. Quartal 2005 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Hella Dunger-Löper

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

 

 

2. 

 

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