Senatsverwaltung
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den Vorsitzenden des Unterausschusses Stellenwirtschaft
den Vorsitzenden des Hauptausschusses
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
über Senatskanzlei – G Sen -
10. Sitzung des UA Stellenwirtschaft am 12. September 2003
Der Unterausschuss
Stellenwirtschaft des Hauptausschusses hat in seiner o.g.Sitzung folgendes
beschlossen:
„SenStadt
wird aufgefordert, dem UA Stellenwirtschaft zum 30.6.04 über
die Ergebnisse im Bereich der leistungsstrangbezogenen
Reformprojekte zu berichten und dabei eine „ideale“ Struktur für den Bereich
Bauen in den Bezirken dem jetzigen Ist-Stand gegenüberzustellen“
Hierzu wird
berichtet:
Im Rahmen der
Neuordnungsagenda des Senats (Senatsbeschluss vom 01.April 2003) ist die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt worden, das Projekt
“Umfassende Neuordnung der planenden und bauenden Aufgabenbereiche (Hochbau,
Tiefbau, Grünflächen) der Berliner Bezirke” durchzuführen.
Als Ergebnis der
bisherigen Projektarbeit, deren Ziel die Entwicklung von Strukturmodellen ist,
kann zunächst nur ein
Zwischenbericht
gegeben werden:
Die bauenden Bereiche
Berlins stehen seit Jahren in der politischen Diskussion, nicht zuletzt wegen
öffentlicher Kritik über Kosten- und Terminüberschreitungen.
Schon immer, jedoch seit den 80’ziger Jahren verstärkt, werden Bauleistungen (u.a. Planung, Entwurf, Bauleitung usw.) vermehrt an freischaffende Architektur- und Ingenieurbüros vergeben. Verschiedene organisatorische Überlegungen und Abwägungen, u.a. die Bildung eines Landesbauamtes oder die Regionalisierung der bezirklichen Tiefbauämter wurden letztlich nicht umgesetzt.
Auf der Grundlage der
Vorschläge für die strukturelle Neuordnung der bauenden Bereiche der
Expertenkommission Staatsaufgabenkritik (1. Zwischenbericht vom 17. November
2000) sowie des Auflagenbeschlusses des Hauptausschusses vom 12. Juli 2001 [ - Drs. Nr. 14/1420 -
1 (III.B.8.) - ] (u.a. klare Trennung der ministeriellen
Aufgaben und der Aufgaben der
Bauplanung und -durchführung, Reduzierung auf ministerielle u.
gesamtstädtische Kernaufgaben) wurden der Hochbau- und der Tiefbaubereich der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einer organisatorischen Neuordnung mit
der Zielsetzung des weitgehenden Rückzugs auf staatliche Kernaufgabenwahrnehmung
und staatliche Gewährleistungsfunktionen zugeführt. Im Ergebnis nehmen die Baubereiche
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitgehend nur noch die sog. nicht delegierbaren
Bauherrenleistungen wahr, es konnten dauerhaft 341 Stellen/
Beschäftigungspositionen eingespart werden.
Über das Projekt
wurde von mir ausführlich berichtet (Bericht an den Hauptausschuss vom
14. Mai 2002 – rote
Nr. 0497 -).
Die Neuausrichtung
ist seit 01. Januar 2003 in Kraft.
Mit dem Ziel der
strikten Verwaltungsmodernisierung einerseits und der weiteren notwendigen
Konsolidierung des Haushalts andererseits hat der Senat einen
Staatssekretärsausschuss damit beauftragt, Neuausrichtungsprojekte für die
Neuordnungsagenda 2006 zu definieren. Im Rahmen der vorbereitenden Diskussion
im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung, dem
auch die Bezirksbürgermeister der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und
Treptow-Köpenick angehören, wurde der Vorschlag zustimmend zur Kenntnis genommen,
zu prüfen, ob und wie das sog. Bauträgermodell SenStadt auf die planenden und
bauenden Bereiche der Berliner Bezirke übertragbar sei. Am 01. April 2003 hat
der Senat die Neuordnungsagenda 2006 und damit 64 Neuordnungsprojekte für die
Hauptverwaltung und 7 Bezirksprojekte beschlossen.
Der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung obliegen die Projekte
-
Umfassende Neuordnung
der planenden und bauenden Bereiche
-
Facility Management
der Berliner Forsten
-
Amtliche Vermessung
in Berlin
Die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung wurde beauftragt das Projekt Umfassende Neuordnung unter
Einbindung der Bezirke mit nachstehender Projektbeschreibung durchzuführen:
„Übertragung des Bauträgermodells SenStadt auf die
Baudienststellen der Bezirke (Hochbau, Tiefbau, Grünflächen) mit der
Zielsetzung eines weitestgehenden Rückzugs auf die nicht delegierbaren
Bauherrenfunktionen (Kernaufgaben),
Schaffung
einheitlicher Organisationsstrukturen,
Dieser Projektauftrag
wurde mit Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 04. Juni 2003
an den Rat der Bürgermeister wie folgt erläutert:
„Im Rahmen der Projektarbeit wird geprüft, wie und in welcher
Ausprägung das für die bauenden Bereiche der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung entwickelte Bauträgermodell auf die Baudienststellen der
Bezirke (Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenbereich)
übertragen werden kann. Zielsetzung ist ebenfalls ein weitgehender
Rückzug der staatlichen Baudienststellen auf die Wahrnehmung der nicht
delegierbaren Bauherrenfunktionen im Rahmen der staatlichen Gewährleistungsverantwortung.
Im Rahmen der Projektarbeit
sollen auch mögliche Betriebsformen für die derzeitigen Aufgabenstellungen des
Grünflächenbereichs geprüft, ggf. entwickelt werden bzw. einer gesonderten
Organisationsbetrachtung zugeführt werden.“
Mit Beschluss vom 17. Juli 2003 hat der Rat der
Bürgermeister die Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 04. Juni 2003 sowie die Ergänzungsvorlage der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 3. Juli 2003 in der vorliegenden
Fassung abgelehnt, jedoch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
aufgefordert, das Projekt „Umfassende
Neuordnung der planenden und bauenden Aufgabenbereiche Berlins“ unter
Berücksichtigung verschiedener Maßgaben durchzuführen:
u.a.
„ .....
-
Das Projektziel ist neu zu definieren, wobei die
unterschiedlichen Anforderungen und Rechtsgrundlagen für den Hoch- und Tiefbau
sowie für den Grünflächenbereich zu beachten sind. Eine Vorabfestlegung auf die
Übertragung des Bauherrenmodells wird abgelehnt. Es sind Lösungsalternativen zu
entwickeln, die nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung bezirklicher
Spezifik und der Ergebnisse der Einführung des Bauträgermodells in der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu bewerten sind.
-
Die Projektorganisation ist hinsichtlich ihrer Effizienz zu
überarbeiten. Die Vielzahl der bisher vorgesehenen Bearbeitungsebenen und
-gruppen ist auf das Notwendige zu begrenzen. ....... .
...... “
Die vom Rat der
Bürgermeister erbetenen Abstimmungen mit den Bezirken führten zu nachstehender
Verabredung:
„Projektbeschreibung
(Projektziel):
·
Definition eines
neuen Verständnisses des öffentlichen Bauherrn für die Neustrukturierung der
planenden und bauenden Aufgabenbereiche (Planung, Entwurf und Durchführung von
Baumaßnahmen) der Berliner
Bezirksämter zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung.
·
Definition der
Möglichkeiten des Rückzuges auf das Bauträgermodell unter Berücksichtigung der
bezirksspezifischen Rahmenbedingungen:
§
Analyse und
Definition der Aufgaben, die über
die Kernaufgaben hinaus noch staatlich wahrgenommen werden müssen, anhand der
Wertschöpfungsstufen auf der Grundlage von
Vollkostenvergleichen (Eigenleistung oder Vergabe) über einen längeren
Zeitraum (Prüfung, wo ein Rückzug
möglich ist).
§
Definition der
zukünftig wahrzunehmenden Funktionen der bauenden Bereiche
§
Definition der
Beziehungen und Schnittstellen auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme sowie
einer Analyse der finanziellen Rahmenbedingungen (Kostenkennzahlen, Verlässlichkeit der Bauvolumen/-mittel,
Übertragbarkeit von Mitteln, Planbarkeit von Projekten, etc.) durch die bauenden und planenden
Bereiche.
Die Ergebnisse der Top-Down-Definitionen
sollen bottom-up plausibilisiert werden.
Bestandteil
der Projektarbeit sind die
·
Personalkostendimensionierung
auf der Grundlage von Benchmarks
·
Minimierung von
Leerlaufkosten
·
Entwicklung eines
Qualitätsmanagements und eines strikten Controllings
·
Organisatorische
Maßnahmen der Korruptionsprävention
Im
Rahmen des Projektes sollen unter Auswertung bereits vorhandener Gutachten auch
mögliche Betriebsformen von derzeitigen Durchführungsaufgaben (Wertschöpfungsstufe
IV – gewerbliche Leistungen) insbesondere des Grünflächenbereichs geprüft, ggf.
entwickelt werden bzw. einer gesonderten Organisationsbetrachtung zugeführt
werden.
Im Ergebnis der Projektarbeit
sollen Strukturmodelle für die Umsetzung durch die Bezirksämter entwickelt
werden.
Die
Schnittstellen/Abgrenzungen zum Projekt Bezirkliches Facility Management sind
vorrangig zu definieren, um die betroffenen Objekte und Aufgabenbereiche
rechtzeitig dem Projekt Bezirkliches Facility Management zuzuführen.“
Die entsprechende
Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 07. November 2003 wurde
vom Rat der Bürgermeister am 20. November 2003 gebilligt.
Die Projektarbeit
befindet sich noch im Stadium der Projektvorbereitung, d.h. der Bestandsaufnahmen
und Grundlagenerhebungen (sog. Phase “0”), so dass eine “ideale” Struktur erst im Ergebnis der Phase II des Projektes
(Entwicklung der Umsetzungskonzeption einschl. der Strukturmodelle) aufgezeigt
werden kann.
Als Ergebnis der
Bestandsaufnahmen wird nachstehend die erbetene Aufzeichnung des derzeitigen “Ist-Standes” in den jeweiligen
Bezirken dargestellt.
In den nachstehenden
Abschnitten, die zusätzlich in den Anlagen 1, 1a, 1b u. 1c skizziert sind,
werden die Recherchen der drei Projektgruppen Hochbau, Tiefbau und Grünflächen
aufgezeigt:
I. Vergleich
der Zuordnung der planenden und bauenden Bereiche in den Bezirken
II. Bezirksweise
Darstellung der bauenden Bereiche
III. Darstellung
der Aufgaben und der zu betreuenden Objekte (alle Bezirke)
IV. Personal-Ist-Ausstattungen
2003
I. Vergleich
der Zuordnung der planenden und bauenden Bereiche
Die Organisation der
bezirklichen Verwaltungen obliegt im gesetzlichen Rahmen den Bezirksämtern (§
37 Abs. 6 BezVG).
Wie aus der
Gegenüberstellung in der beigefügten Anlage 1 hervorgeht, sind die bezirklichen
Baubereiche in sieben Bezirksämtern (Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf,
Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg
und Spandau) jeweils einer Abteilung zugeordnet, die sich jedoch in
Bezeichnung, Aufgaben und Zuständigkeiten und Zuordnung der bauenden Bereiche
unterscheiden.
In zwei Bezirken (Lichtenberg
und Pankow) sind die Bereiche Hochbau, Tiefbau und Grünflächen jeweils drei verschiedenen
Abteilungen zugeordnet.
Im Bezirk Mitte sind
die Bereiche Tiefbau und Grünflächen, im Bezirk Treptow-Köpenick die Bereiche
Hochbau und Grünflächen und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf die Bereiche Hochbau
und Tiefbau in einer Abteilung angesiedelt.
II. Bezirksweise
Darstellung der bauenden Bereiche
Die Zuordnungen der
bauenden Bereiche ist dennoch auch in den Bezirken, in denen alle Bau-Bereiche
einer Abteilung zugeordnet sind, unterschiedlich:
in
Charlottenburg-Wilmersdorf sind drei Bereiche jeweils getrennte Fachbereiche
innerhalb eines Leistungs- und Verantwortungszentrums (LuV). In Neukölln und
Friedrichshain-Kreuzberg bilden die Bau-Bereiche jeweils eigene LuV’en oder
Serviceeinheiten.
In
Steglitz-Zehlendorf, Spandau, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg sind die
Bau-Bereiche jeweils nur zwei LuV’en zugeordnet, wobei in Steglitz-Zehlendorf
und Spandau der Hochbau- und der Tiefbaubereich und in Reinickendorf und
Tempelhof-Schöneberg der Tiefbau- und der Grünflächenbereich zu einem LuV zusammengefasst
sind.
In einigen Bezirken
werden organisatorische Ansätze eines Bezirklichen Facility-Managements
verfolgt, indem dort die Hochbaubereiche als Serviceeinheiten Immobilien oder
Facility-Manage-ment geführt werden, denen in unterschiedlicher Weise u.a. auch
die Wahrnehmung der Grundstücksverwaltung und/oder die Verwaltung/Bewirtschaftung
des Finanzvermögens und/oder die Gebäudeverwaltung obliegt: so in Lichtenberg,
Pankow, Mitte, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf (FB Hochbau mit Gruppe
Facility Management) und Tempelhof-Schöneberg.
Besondere Aufgaben
obliegen:
BA
Mitte regionalisierte
öffentliche Beleuchtung
BA Charlottenburg-Wilmersdorf Gemeinschaftsgärtnerei (s. Anlage 1a)
BA Tempelhof-Schöneberg Gemeinschaftsgärtnerei (s. Anlage 1a)
BA Friedrichshain-Kreuzberg regionalisiert im Bereich
Grünflächen:
Planung,
Neubau u. Pflege der Oberstufenzentren
III. Darstellung
der Aufgaben und der zu betreuenden Objekte
Die bezirklichen
Aufgaben und die zu betreuenden Objekte
sind in der Anlage 1a (Seite 1: Hochbau,
Seite 2: Tiefbau, Seite 3: Grünflächen) dargestellt.
IV. Personal-Ist-Ausstattungen 2003
Wegen der Umstellung
auf Ist-Kosten mit dem Doppelhaushaltsplan 2002/2003 ist der Senatsverwaltung
für Finanzen nicht mehr bekannt, welche Stellen im Haushalt bei den Bezirken tatsächlich
besetzt sind und ausfinanziert werden. Deshalb wurden die bezirklichen
Personalausstattungen von den Projektgruppenleitungen durch Abfragen bei den
fachlich zuständigen Amtsleitungen – z.T. aus den Daten der KLR -ermittelt; sie
sind in der Anlage 1b dargestellt.
Bei der
Senatsverwaltung für Finanzen liegen nur noch die Istzahlen für die Hauptgruppe
7, die Bauliche Unterhaltung (A 02, A 03 und A 04) und der aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
finanzierten Maßnahmen vor. Zusätzliche eingesetzte Mittel der Bezirke sind
nicht mehr ermittelbar (z.B. Amtshilfemaßnahmen, private Investoren – s. auch
die jeweiligen ergänzende Erläuterungen der Projektgruppen).
Die von den Bezirken
verausgabten Bauvolumina – Ist-Ausgabe 2003 – wurden deshalb ebenfalls durch
Abfrage bei den zuständigen Amtsleitungen ermittelt; sie sind in der Anlage 1c
nach Bezirken gegliedert dargestellt.
Die Baudienststellen
der Bezirke (Serviceeinheit Hochbau oder TGBV = Technische Gebäudeverwaltung innerhalb
eines Immobilienservices) leisten planende, bauende u. erhaltende Aufgaben für
die bezirkliche Infrastruktur und wahren dabei in erheblichem Maße die
finanziellen Belange der Bezirke.
Es gehört zu den
Verpflichtungen der Baudienststellen, selbst bei geringem Budget, die baukulturellen
Qualitäten für eine positive Entwicklung städtischer Lebensqualität durch
städtebaulich vertretbare Planungen und auszuführende Einzelmaßnahmen zu
fördern.
Wesentliche Belange
kommunaler Selbstverwaltung werden mit Hilfe differenzierter Architekten- u.
Ingenieurdisziplinen somit gewährleistet.
Bei den Bauaufgaben
der Baudienststellen ist festzustellen, dass der Anteil investiver Baumaßnahmen
rückläufig ist, während die Aufgaben der Bauunterhaltung, insbesondere hinsichtlich
ihrer Finanzierung aus Sonderprogrammen, wie z.B. Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm, Umweltentlastungsprogramm, Städtebaulicher Denkmalschutz,
GA-Maßnahmen, Stadtumbau Ost, Goldener Plan Ost etc. in erheblichem Umfang
zugenommen haben.
Der Schwerpunkt der
mit Bauaufgaben betrauten Bereiche liegt nicht mehr im Neubau, wie auch aus der
Übersicht Bauvolumina hervorgeht, sondern - im Rahmen der zur Verfügung
gestellten Mittel - in der baulichen Unterhaltung und in der – nicht in den
bezirklichen Haushaltsplänen ausgewiesenen baulichen Umsetzung von
GA-Fördermitteln und weiteren „externen“ Mitteln. Hierbei handelt es sich
sowohl um die schon immer vorhandene Aufgabe der endgültigen Wiederherstellungen
der Straßenbefestigung nach Aufgrabungen der verschiedenen Leitungsverwaltungen,
um die Unterhaltung von Straßenbrunnen aus Bundesmitteln und die
straßenbaulichen Veränderungen beim Umbau von Lichtsignalanlagen als seit
einigen Jahren verstärkt auch um bauliche Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Fussgängerüberwege-Programm,
Radwege-Programm, ÖPVN-Umsteigepunkte-Programm, Quartiersmanagement, Stadtumbau
Ost, Soziale Stadt etc.) und um die Umsetzung oder Betreuung von
Neubaumaßnahmen privater Investoren im Rahmen von Erschließungsverträgen etc..
Die Übersicht der Bauvolumina 2003 zeigt auf, dass diese „externen“ Mittel die
Haushaltsmittel der Bezirke zum Teil nicht unerheblich übersteigen.
Die Auswertung der
Daten aus der KLR hat darüber hinaus aufgezeigt, dass sich im Landesmittel
insgesamt nur noch ca. 31% des Personals der bezirklichen Tiefbaubereiche mit
planenden und bauenden Aufgaben befasst, während etwa 2/3 des Personals mit
ordnenden, beaufsichtigenden, genehmigenden und verwaltenden Tätigkeiten
betraut ist (s. a. Anlage 1a, Seite 2).
Die
Tätigkeiten in den Fachbereichen Grünflächen der Bezirke werden dominiert durch
die Grünflächenpflege und -unterhaltung. Den ca. 2.500 öffentl. Grünanlagen
(Parks, Straßengrün, Schulhöfe, Außenanlagen von Kitas etc., Sportflächen und
Friedhöfe) stehen eine inzwischen auf ca. 50 % des Solls geschrumpfte
Gartenarbeiterzahl von ca. 2.600 Dienstkräften und ein Unterhaltungsmitteletat
von 16 Mio. € (seit 1996 halbiert) zur Verfügung. Die Tätigkeiten der Leitungs-
und Ver- waltungskräfte verlagern sich von der rein fachbezogenen Arbeit
(Pflege-, Planung/Umsetzung) zunehmend auf die Mittelaquise (Sponsoring, PPP
u.ä.), Bürgergruppenbetreuung, Veranstaltungsmanagement und
Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig schärft sich der Blick der Öffentlichkeit
im Hinblick auf Qualität des Angebots, Sauberkeit und Sicherheit bei
gleichzeitig zunehmender Negierung von Benutzungsregeln.
Übernutzungs-,
Vandalismusschäden und Vermüllung führen zu erheblichen Mehrkosten in der
Unterhaltung, die nur zu Lasten des reduzierten Pflegeetats ausgeglichen werden
können. Gleichzeitig fordern die Fachbereiche Naturschutz in den Bezirken den
Erhalt ökologischer Qualitäten und Funktionen des öffentlichen Grüns ein. Durch
die in einigen Bezirken vollzogene Trennung der beiden Fachbereiche in
unterschiedliche Ämter ergibt sich ein zusätzlicher Abstimmungsaufwand und die
Entstehung von Parallelstrukturen.
Die
Neubautätigkeit der FB Grün ist auf ein Minimum geschrumpft. Nunmehr ca. 60
Dienstkräfte in ganz Berlin setzten 2003
5,48 Mio. € für Neubauten um. In der Summe sind Ausgleich- u. Ersatzmaßnahmen
sowie Förder- und Sonderprogramme mit enthalten.
Weiterer Projektverlauf
Die Projektarbeit ist
in drei Phasen vorgesehen:
Phase I Entwicklung einer Handlungskonzeption ca.
3 – 4 Monate
Phase II Entwicklung der Umsetzungskonzeption
einschl. der
Strukturmodelle ca. 3 – 4 Monate
Phase III Umsetzung der Ergebnisse
durch die Bezirke abschließend in 2005
Mit der Phase I
(Projektstart) soll möglichst noch im II. Quartal, spätestens Anfang des III.
Quartals 2004 - nach Vertragsabschluss und Arbeitsaufnahme einer externen
Begleitung - begonnen werden; das Auswahlverfahren steht vor dem Abschluss.
Bei planmäßigem
Projektverlauf kann davon ausgegangen werden, dass als Ergebnis der Umsetzungskonzeption
(zu Ende der Phase II) Strukturmodelle und
mögliche Betriebsformen für die derzeitigen Durchführungsaufgaben aufgezeigt
werden können.
Die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung geht davon aus, dass hierüber nach Beratung im Rat der
Bürgermeister im II. Quartal 2005 berichtet werden kann.
Der Vollständigkeit
halber wird noch erläutert, dass sich das Neuordnungsagenda-Projekt „Bezirkliches
Facility Management“ im Gesamtzusammenhang ebenfalls mit Aufgabenstellungen des
technischen Gebäudemanagements befasst. In diesem Projekt wird untersucht,
welche Bau-aufgaben und welche (Bau-)Objekte in die Obliegenheiten eines
bezirklichen Facility Managements gehören.
Wegen der
Schnittstellen, der Aufgaben und der Objekte sind zwischen den beiden Projekten
Abstimmungen verabredet und eingeleitet.
Ich bitte, diesen
Zwischenbericht mit der Bitte um Fristverlängerung für den abschließenden Bericht
im II. Quartal 2005 zur Kenntnis zu nehmen.
In Vertretung
Hella Dunger-Löper
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
Ausschuss-Kennung
: UAStellenwirtschaftgcxzqsq