Der Senat von Berlin                        Berlin, den  15.06.04

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An den

Vorsitzenden des Hauptausschusses

des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über

 

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Berlin

 

über Senatskanzlei - G Sen -

 

 

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2000

-Drucksachen Nrn. 15/3 und 15/2098-

 

37. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30.Oktober 2003

 

 

Sammlung von Bioabfällen

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung auf Grund der Vorlage des Senats  Folgendes beschlossen:

 

 

„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2000 geführten Nachweis über Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2000 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2000 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung.“

 

Lfd. Nr.36 – Sammlung von Bioabfällen-

 

T 414-424

 

"Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Rahmen der Fortschreibung der Maßnahmen zur Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle ab 2005 darstellt, wie  von diesem Zeitpunkt an mit der Sammlung von Bioabfällen verfahren werden soll, und darüber bis zum 30.Juni 2004 berichtet. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit als ein entscheidendes Kriterium zu Grunde zu legen und die in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme- Urteil des europäischen Gerichtshofes bei der Planung für die Abfallentsorgung ab Sommer 2005 berücksichtigen, Drucksache 15/1759, dargestellten Maßnahmen einzubeziehen"

 

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

 

Im Senatsbeschluss vom 1. April 2003  über die „Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf die Berliner Abfallwirtschaftskonzeption und notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle im Land Berlin ab 2005 wurde u.a. festgelegt, dass zu untersuchen ist, wie die Entsorgung der häuslichen Bioabfälle über das Jahr 2005 hinaus sichergestellt werden kann. Die Ergebnisse der Dienstleistungs-  und der Public-Privat-Partnership (PPP)- Ausschreibung für die Entsorgung der sonstigen Siedlungsabfälle sind dabei einzubeziehen.

 

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben die hierfür notwendigen Arbeiten aufgenommen und Mitte September 2003 ein Gutachterteam, bestehend aus den Ingenieurbüros Ingenieurconsulting Berlin (ICU) [Federführung], Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen (IGW) und Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU), mit der Untersuchung beauftragt.

 

Zur Entscheidung, ob und wie die Bioabfallsammlung nach 2005 fortgesetzt werden soll, sind durch die Gutachter unterschiedliche Szenarien der Bioabfall-Verwertung zu vergleichen.

 

 

Folgende Anforderungen werden gestellt:

 

·        Es ist eine Bewertung der Kosten unter Einbeziehung verschiedener Optimierungspotenziale wie z.B. der Sammel-  und Transportlogistik (Einsammlung, ggf. Umladung, Transporte) vorzunehmen. Dabei werden die Bereiche Sammlung, Transport, Anlagen zur Verwertung, Anlagen zur Beseitigung, Vermarktung der erzeugten Sekundärprodukte betrachtet.

 

·        Die Szenarien werden einer erweiterten ökologischen Bewertung anhand der Vorgaben der DIN ISO 14000 ff. zur Ökobilanzierung unterzogen. Die Ökobilanz erfolgt über den gesamten Verwertungsweg der Bioabfälle, d. h. von der Sammlung über die verschiedenen Schritte der Aufbereitung und Verwertung bis hin zur Erzeugung eines Sekundär -Produktes. In die Bilanzierung werden auch die Transportketten einbezogen.

 

 

Ein Berichtsentwurf liegt den Berliner Stadtreinigungsbetrieben bereits vor. Um der Beschlusslage Rechnung zu tragen, wird derzeit die Überprüfung der Untersuchung anhand des Berichtsentwurfes durch zwei neutrale Gutachter vorgenommen: das Öko-Institut Darmstadt für die ökologische Bewertung und Herr Prof. Dr. Baum vom Bayerischen Institut für Angewandte Umweltforschung und – technik (BIFA) für die ökonomische Bewertung.

 

Da die Kosten-/Mengenbilanzen für 2003 inzwischen vorliegen, werden darüber hinaus die Ergebnisse anhand der neuen Datenbasis aktualisiert.

 

Durch diese Überprüfung und wegen der noch erforderlichen Einbeziehung der Ergebnisse der Ausschreibungen in den Wirtschaftlichkeitsvergleich des Gutachtens könnten sich Veränderungen in den Aussagen der Gutachter ergeben. Diese fließen in den Endbericht mit ein, der mit einer Empfehlung zur Umsetzung des am besten bewerteten Szenarios schließen soll.

 

Eine abschließende Position zum weiteren Umgang mit der Bioabfallsammlung ab 2005 kann somit  erst im III. Quartal 2004 erfolgen.

 

Danach werden wir abschließend berichten.

 

 

 

 

 

W o w e r e i t                        J u n g e - R e y e r

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Regierender Bürgermeister                        Senatorin für Stadtentwicklung

 

Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq