Der Senat von Berlin Berlin, den 15.06.04
E-mail-Adresse: ina.schulze@senstadt.verwalt-berlin.de
An
den
des
Abgeordnetenhauses von Berlin
über
den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von
Berlin
über
Senatskanzlei - G Sen -
Haushalts- und
Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2000
-Drucksachen Nrn.
15/3 und 15/2098-
37. Sitzung
des Abgeordnetenhauses vom 30.Oktober 2003
Das
Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung auf Grund der Vorlage
des Senats Folgendes beschlossen:
„Das
Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der
im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den
durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr
2000 geführten Nachweis über Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2000 sowie
über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2000 an und erteilt dem
Senat für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung.“
Lfd. Nr.36 –
Sammlung von Bioabfällen-
T 414-424
"Das
Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Rahmen der Fortschreibung der
Maßnahmen zur Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle ab 2005 darstellt,
wie von diesem Zeitpunkt an mit der
Sammlung von Bioabfällen verfahren werden soll, und darüber bis zum 30.Juni
2004 berichtet. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit als ein entscheidendes
Kriterium zu Grunde zu legen und die in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme-
Urteil des europäischen Gerichtshofes bei der Planung für die Abfallentsorgung
ab Sommer 2005 berücksichtigen, Drucksache 15/1759, dargestellten Maßnahmen
einzubeziehen"
Hierzu
wird berichtet:
Im Senatsbeschluss vom 1. April
2003 über die „Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) auf die Berliner Abfallwirtschaftskonzeption und
notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für
Siedlungsabfälle im Land Berlin ab 2005“ wurde u.a. festgelegt, dass zu untersuchen ist, wie die
Entsorgung der häuslichen Bioabfälle über das Jahr 2005 hinaus sichergestellt
werden kann. Die Ergebnisse der Dienstleistungs- und der Public-Privat-Partnership (PPP)- Ausschreibung für die
Entsorgung der sonstigen Siedlungsabfälle sind dabei einzubeziehen.
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben die
hierfür notwendigen Arbeiten aufgenommen und Mitte September 2003 ein
Gutachterteam, bestehend aus den Ingenieurbüros Ingenieurconsulting Berlin
(ICU) [Federführung], Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen (IGW) und Institut für
Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU), mit der Untersuchung
beauftragt.
Zur Entscheidung, ob und wie die Bioabfallsammlung nach
2005 fortgesetzt werden soll, sind durch die Gutachter unterschiedliche
Szenarien der Bioabfall-Verwertung zu vergleichen.
Folgende Anforderungen werden gestellt:
·
Es
ist eine Bewertung der Kosten unter Einbeziehung verschiedener
Optimierungspotenziale wie z.B. der Sammel-
und Transportlogistik (Einsammlung, ggf. Umladung, Transporte)
vorzunehmen. Dabei werden die Bereiche Sammlung, Transport, Anlagen zur
Verwertung, Anlagen zur Beseitigung, Vermarktung der erzeugten Sekundärprodukte
betrachtet.
·
Die
Szenarien werden einer erweiterten ökologischen Bewertung anhand der Vorgaben
der DIN ISO 14000 ff. zur Ökobilanzierung unterzogen. Die Ökobilanz erfolgt
über den gesamten Verwertungsweg der Bioabfälle, d. h. von der Sammlung über
die verschiedenen Schritte der Aufbereitung und Verwertung bis hin zur
Erzeugung eines Sekundär -Produktes. In die Bilanzierung werden auch die
Transportketten einbezogen.
Ein Berichtsentwurf liegt den Berliner Stadtreinigungsbetrieben bereits vor. Um der Beschlusslage Rechnung zu tragen, wird derzeit die Überprüfung der Untersuchung anhand des Berichtsentwurfes durch zwei neutrale Gutachter vorgenommen: das Öko-Institut Darmstadt für die ökologische Bewertung und Herr Prof. Dr. Baum vom Bayerischen Institut für Angewandte Umweltforschung und – technik (BIFA) für die ökonomische Bewertung.
Da die Kosten-/Mengenbilanzen für 2003 inzwischen
vorliegen, werden darüber hinaus die Ergebnisse anhand der neuen Datenbasis
aktualisiert.
Durch diese Überprüfung und wegen der noch
erforderlichen Einbeziehung der Ergebnisse der Ausschreibungen in den
Wirtschaftlichkeitsvergleich des Gutachtens könnten sich Veränderungen in den
Aussagen der Gutachter ergeben. Diese fließen in den Endbericht mit ein, der mit
einer Empfehlung zur Umsetzung des am besten bewerteten Szenarios schließen
soll.
Eine abschließende Position zum weiteren Umgang mit der
Bioabfallsammlung ab 2005 kann somit
erst im III. Quartal 2004 erfolgen.
Danach
werden wir abschließend berichten.
W
o w e r e i t J u n
g e - R e y e r
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Regierender
Bürgermeister Senatorin
für Stadtentwicklung
Ausschuss-Kennung
: Hauptgcxzqsq