Der
Senat von Berlin Berlin, den 24.
August 2004
Regierender
Bürgermeister Tel:
(926) 2340
SKzl
– III D –
An
den
Vorsitzenden
des Hauptausschusses
über
den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über
Senatskanzlei
– G Sen –
Stand der Umsetzung der
Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik
Der
Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 07. Mai 2003 die
Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission
Staatsaufgabenkritik (SB 202/02 vom 30. April 2002) abschließend erörtert und
den Senat um halbjährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung gebeten.
Den
Stand der Erledigung der Empfehlungen der Kategorie A sowie die abschließende Bewertung
bzw. Meinungsbildung zu den Vorschlägen der Kategorien B und C bitte ich der Anlage
zu diesem Schreiben zu entnehmen. Dem Wunsch des Hauptausschusses entsprechend
erfolgt die Berichterstattung in tabellarischer Form unter Einbeziehung der
Stellungnahme der Fachausschüsse des Abgeordnetenhauses (Vorgangsnummer
1046/rote Nummer 0499 des Hauptausschusses). Die Darstellung weist ferner aus,
welche dieser Empfehlungen in die Projekte und Vorhaben der Neuordnungsagenda
2006 eingegangen sind.
Mit
Stichtag 01. Juli 2004 – also zur Hälfte der Legislaturperiode - kann
festgestellt werden, dass ein großer Teil der Vorschläge der Scholz-Kommission
entweder bereits realisiert ist oder zumindest durch Rechtsänderungen bzw.
Beschlüsse des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses auf den Weg gebracht worden
ist. Insgesamt sind – nach den
Verfassungsänderungen und Maßnahmen der Binnenreform der Verwaltung der 90-er
Jahre – eine Vielzahl struktureller
Entscheidungen zur Neuordnung und Modernisierung des Berliner öffentlichen
Sektors getroffen worden. Über die Umsetzung der Empfehlungen der
Scholz-Kommission hinaus hat der Senat eine große Zahl weiterer Neuordnungs-
und Modernisierungsvorhaben angestoßen. Dies wird durch nachstehenden Überblick
und die der Vorlage beigefügte tabellarische Übersicht über wichtige
Entscheidungen und Rechtsänderungen, die durch die Expertenkommission empfohlen
worden sind, belegt:
Realisiert
sind bereits folgende Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik:
·
Einführung der
ressortübergreifenden Gesetzesfolgenabschätzung durch eine mit unabhängigen
Experten besetzte Normprüfungskommission,
·
Zusammenführung
von Fach- und Ressourcenverantwortung auf parlamentarischer Ebene durch ein
geändertes Verfahren der Haushaltsaufstellung,
·
Schaffung einer
Öffnungsklausel im Beamten- und Besoldungsrecht des Bundes auf Initiative des
Landes Berlin,
·
Arbeitsaufnahme
der Berliner Immobilien Management GmbH mit einem Startportfolio,
·
Transparenz der
Ausgaben für die Sozialhilfe und verbesserte Steuerung durch die Fallausgaben -
Durchschnittssatzverordnung,
·
Neuordnung der
bauenden Bereiche der Hauptverwaltung; Einrichtung eines entsprechenden
Projekts der Neuordnungsagenda hinsichtlich der planenden und bauenden Bereiche
der Bezirke,
·
Leitbild und
Konzeption für die innerstädtische Verkehrspolitk,
·
rechtliche
Verselbständigung der IBB,
·
Realisierung einer
gemeinsamen Landwirtschaftsverwaltung mit Brandenburg.
Abschließende
Entscheidungen haben Senat und teilweise das Abgeordnetenhaus über folgende
Strukturveränderungen getroffen:
·
Realisierung von
Synergie- und Bündelungseffekten durch ein neues IT-Regelwerk und Einrichtung
eines IT-Dienstleistungszentrums unter weitgehender Berücksichtigung der
Empfehlungen der Expertenkommission,
·
Produktbudgetierung
der Bezirkshaushalte ab dem Jahre 2005,
·
Einrichtung eines
integrierten Fach- und Finanzcontrollings im Bereich der bezirklichen
Transferausgaben,
·
Vorbereitung für
die Übertragung städtischer Kitas an Freie Träger sowie der restlichen Kitas
auf Eigenbetriebe in der Regie der Bezirke bis zum 01. Juli 2005 und
Umstellung auf die Gutscheinfinanzierung im Wege
der Kita-Card,
·
Budgetierung der
Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Bündelung der Maßnahmen und Leistungen
der Jugendförderung (Sozialraumorientierung),
·
Übertragung der
Horte an die Schulen und weitgehende Verwirklichung der eigenverantwortlichen
Schule durch das neue Schulgesetz,
·
Strukturreform bei
Gerichten und Staatsanwaltschaften
·
Einrichtung der
bezirklichen Ordnungsämter sowie der Sonderbehörde Verkehrslenkung; Neuordnung
der Straßenverkehrsbehörden,
·
Evaluierung der
Wirtschaftsförderprogramme unter Einschluss der ziel- und wirkungsorientierten
Steuerung,
Eine
große Zahl von Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik ist in
die Senatsagenda zur Neuordnung und Modernisierung der Berliner Verwaltung
eingegangen, die der Senat am 01. April 2003 beschlossen hat. Die z.Zt. ca. 50
Projekte und die weiteren politischen Vorhaben der Neuordnungsagenda 2006 sind
Bestandteil des Sanierungsprogramms des Landes Berlin nach § 12 Abs. 4
Maßstäbegesetz. Ein Fortschrittscontrolling der Projekte findet auf der Basis
verbindlicher Zeit- und Maßnahmenpläne halbjährlich durch den Staatssekretärsausschuss
zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung statt. Dem Ausschuss für
Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik des Berliner
Abgeordnetenhauses wird regelmäßig berichtet.
Ich
bitte, den Auftrag zur Erstattung eines Zwischenberichts hiermit als erledigt
anzusehen.
Schubert
Bürgermeisterin
Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq