Der Senat von Berlin                                                   Berlin, den  24. August 2004

Regierender Bürgermeister                                       Tel: (926) 2340

SKzl – III D – 

 

 

 

An den

 

Vorsitzenden des Hauptausschusses

 

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über

Senatskanzlei – G Sen –

 

 

 

Stand der Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik

 

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 07. Mai 2003 die Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik (SB 202/02 vom 30. April 2002) abschließend erörtert und den Senat um halbjährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung gebeten.

 

Den Stand der Erledigung der Empfehlungen der Kategorie A sowie die abschließende Bewertung bzw. Meinungsbildung zu den Vorschlägen der Kategorien B und C bitte ich der Anlage zu diesem Schreiben zu entnehmen. Dem Wunsch des Hauptausschusses entsprechend erfolgt die Berichterstattung in tabellarischer Form unter Einbeziehung der Stellungnahme der Fachausschüsse des Abgeordnetenhauses (Vorgangsnummer 1046/rote Nummer 0499 des Hauptausschusses). Die Darstellung weist ferner aus, welche dieser Empfehlungen in die Projekte und Vorhaben der Neuordnungsagenda 2006 eingegangen sind.

 

Mit Stichtag 01. Juli 2004 – also zur Hälfte der Legislaturperiode - kann festgestellt werden, dass ein großer Teil der Vorschläge der Scholz-Kommission entweder bereits realisiert ist oder zumindest durch Rechtsänderungen bzw. Beschlüsse des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses auf den Weg gebracht worden ist. Insgesamt  sind – nach den Verfassungsänderungen und Maßnahmen der Binnenreform der Verwaltung der 90-er Jahre –  eine Vielzahl struktureller Entscheidungen zur Neuordnung und Modernisierung des Berliner öffentlichen Sektors getroffen worden. Über die Umsetzung der Empfehlungen der Scholz-Kommission hinaus hat der Senat eine große Zahl weiterer Neuordnungs- und Modernisierungsvorhaben angestoßen. Dies wird durch nachstehenden Überblick und die der Vorlage beigefügte tabellarische Übersicht über wichtige Entscheidungen und Rechtsänderungen, die durch die Expertenkommission empfohlen worden sind, belegt:

 

 

 

Realisiert sind bereits folgende Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik:

 

·        Einführung der ressortübergreifenden Gesetzesfolgenabschätzung durch eine mit unabhängigen Experten besetzte Normprüfungskommission,

·        Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung auf parlamentarischer Ebene durch ein geändertes Verfahren der Haushaltsaufstellung,

·        Schaffung einer Öffnungsklausel im Beamten- und Besoldungsrecht des Bundes auf Initiative des Landes Berlin,

·        Arbeitsaufnahme der Berliner Immobilien Management GmbH mit einem Startportfolio,

·        Transparenz der Ausgaben für die Sozialhilfe und verbesserte Steuerung durch die Fallausgaben - Durchschnittssatzverordnung,

·        Neuordnung der bauenden Bereiche der Hauptverwaltung; Einrichtung eines entsprechenden Projekts der Neuordnungsagenda hinsichtlich der planenden und bauenden Bereiche der Bezirke,

·        Leitbild und Konzeption für die innerstädtische Verkehrspolitk,

·        rechtliche Verselbständigung der IBB,

·        Realisierung einer gemeinsamen Landwirtschaftsverwaltung mit Brandenburg.

 

Abschließende Entscheidungen haben Senat und teilweise das Abgeordnetenhaus über folgende Strukturveränderungen getroffen:

 

·        Realisierung von Synergie- und Bündelungseffekten durch ein neues IT-Regelwerk und Einrichtung eines IT-Dienstleistungszentrums unter weitgehender Berücksichtigung der Empfehlungen der Expertenkommission,

·        Produktbudgetierung der Bezirkshaushalte ab dem Jahre 2005,

·        Einrichtung eines integrierten Fach- und Finanzcontrollings im Bereich der bezirklichen Transferausgaben,

·        Vorbereitung für die Übertragung städtischer Kitas an Freie Träger sowie der restlichen Kitas auf Eigenbetriebe in der Regie der Bezirke bis zum 01. Juli 2005 und

Umstellung auf die Gutscheinfinanzierung im Wege der Kita-Card,

·        Budgetierung der Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Bündelung der Maßnahmen und Leistungen der Jugendförderung (Sozialraumorientierung),

·        Übertragung der Horte an die Schulen und weitgehende Verwirklichung der eigenverantwortlichen Schule durch das neue Schulgesetz,

·        Strukturreform bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

·        Einrichtung der bezirklichen Ordnungsämter sowie der Sonderbehörde Verkehrslenkung; Neuordnung der Straßenverkehrsbehörden,

·        Evaluierung der Wirtschaftsförderprogramme unter Einschluss der ziel- und wirkungsorientierten Steuerung,

 

Eine große Zahl von Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik ist in die Senatsagenda zur Neuordnung und Modernisierung der Berliner Verwaltung eingegangen, die der Senat am 01. April 2003 beschlossen hat. Die z.Zt. ca. 50 Projekte und die weiteren politischen Vorhaben der Neuordnungsagenda 2006 sind Bestandteil des Sanierungsprogramms des Landes Berlin nach § 12 Abs. 4 Maßstäbegesetz. Ein Fortschrittscontrolling der Projekte findet auf der Basis verbindlicher Zeit- und Maßnahmenpläne halbjährlich durch den Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung statt. Dem Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik des Berliner Abgeordnetenhauses wird regelmäßig berichtet.

 

Ich bitte, den Auftrag zur Erstattung eines Zwischenberichts hiermit als erledigt anzusehen.

 

 

 

Schubert

Bürgermeisterin

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq