Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Beseitigung der Hindernisse zur Sanierung des Strandbads Wannsee
Drucksachen 15/2069, 15/2645
und 15/2941 - -
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 1.
April 2004 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich folgende Sachverhalte zu
klären und dem Abgeordnetenhaus bis zum 01. Mai 2004 zu berichten:
1. Wie groß ist der Restbetrag für die
Sanierung der technischen Infrastruktur des Strandbads Wannsee, der durch das
Land oder die Bäder-Betriebe erbracht werden müsste?
2. Warum haben die Berliner Bäder-Betriebe den
Finanzierungsvorschlag, wie er ihr durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin nahegelegt
worden ist, augenscheinlich weder weiter verfolgt noch deren Modifizierung mit
der Stiftung Denkmalschutz Berlin erörtert?
3. Warum sehen sich die Berliner
Bäder-Betriebe nicht in der Lage, die Ausschreibung für ein
Interessenbekundungsverfahren für die Wiederinbetriebnahme des seit Jahren
stillgelegten Strandrestaurants durchzuführen?
4. Warum ist es den Berliner Bäder-Betrieben
nach Abschluss der Restaurierung und Sanierung nicht möglich, das Strandbad
Wannsee mit einem von den Betrieben selber geschätzten Aufwand von 300.000 €
jährlich zu übernehmen?
5. Erarbeitung einer Vorlage zur Sanierung und
Finanzierung in Koordination mit der denkmalgerechten Restaurierung.“
Hierzu wird berichtet:
1 Ausgangslage
1.1 Beschreibung der Anlage
Das Strandbad
Wannsee ist in der Denkmalliste Berlin als Baudenkmal (Gesamtanlage) nach
§ 2 (3) Denkmalschutzgesetz Berlin eingetragen (s. Lageplan und
Denkmalkarte Anlage 1).
Die
Gesamtanlage ist eine der größten, bekanntesten und ältesten
Freizeiteinrichtungen Berlins. Das Strandbad Wannsee mit seinen Einzelgebäuden
und Freiflächen ist städtebaulich und architektonisch ein Beispiel des Bauens
der Neuen Sachlichkeit von europäischer Bedeutung. Die auf Funktionalität
bedachte Organisation der Gesamtanlage wie auch der Einzelbauten und nicht
zuletzt die gestalterische Formgebung der Gebäude spiegeln exemplarisch die Architekturauffassung
des Neuen Bauens wider, zu deren entschiedenem Verfechter Martin Wagner als
Stadtbaurat von Berlin gehörte. Das Strandbad dokumentiert ebenso in eindrucksvoller
Weise die Bemühungen der Stadt Berlin, den in den 20er-Jahren verstärkt
aufkommenden Gedanken, die Gesundheit der Bevölkerung mit dem Bau von Sport-
und Gesundheitsbauten zu fördern, sichtbar Ausdruck zu verleihen.
Die
Anlage besteht aus dem Eingangs- und Verwaltungsgebäude mit überdachtem hölzernen
Fahrradunterstand, den Umkleide- und Funktionsgebäuden am Strand (Hallen A, B,
C und D), den Treppenanlagen und Promenadendecks, den Toiletten- und
Nebenanlagen, dem Gastronomiegebäude (Strandrestaurant ‚LIDO‘), zwei
Wohngebäuden sowie Rundwegen, Grünanlagen und Wald (s. Lageplan und Denkmalkarte
Anlage 1).
Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.
Seit dem
01.01.1996 ist die Nutzung des Strandbads Wannsee vom Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf auf die BBB (Anstalt öffentlichen
Rechts) übergegangen. Als Pächter und Betreiber des Strandbads sind die Berliner Bäder Betriebe
(BBB) auch für die Bauunterhaltung zuständig.
1.2 Zustand
Das Strandbad
Wannsee befindet sich heute in einem teilweise verfallenen Zustand, der die
Attraktivität und Benutzbarkeit der Anlage erheblich einschränkt. Die in den
späten 80er-Jahren vom Bezirksamt Zehlendorf eingeleiteten Instandsetzungsarbeiten
wurden Mitte der 90er-Jahre nach Abgabe des Bades an die BBB nur noch
eingeschränkt weitergeführt. Bis dahin ist die Bausubstanz durch das Bezirksamt
Zehlendorf bei laufendem Badebetrieb und im Rahmen knapper Haushaltsmittel
teilweise modernisiert und saniert worden. Nur zwei Umkleidegebäude (Hallen B
und D) wurden fertiggestellt. Große Teile der Promenadendecks zeigen sich als
korrodierte Stahlgerippe.
Der
Wirtschaftsplan der BBB erlaubte nicht die Durchführung umfassender
Sanierungsmaßnahmen, so dass sich die BBB auf dringendste Unterhaltungsmaßnahmen
(Nettoausgaben 1998 bis 2003 rd. 743 T€) beschränken mussten.
Das Land Berlin
und die BBB können die erforderlichen finanziellen Mittel zur umfassenden
denkmalgerechten Sanierung nicht aufbringen. Die BBB benötigen für den Badebetrieb nur noch einen Teil der
historischen Umkleidegebäude.
Das Strandbad
Wannsee ist ein Baudenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 (3) Denkmalschutzgesetz. Es
liegt im planungsrechtlichen Sinn im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Der
Außenbereich ist hier als Wald definiert und als Landschaftsschutzgebiet
qualifiziert.
Das gesamte Grundstück des Strandbads Wannsee liegt in der engeren und weiteren Schutzzone des Wasserwerks Beelitzhof. Bei der beabsichtigten Sanierung der Gebäude, der technischen Anlagen und Verkehrsflächen müssen daher aus Sicht des vorbeugenden Gewässerschutzes besondere Anforderungen an die Bauausführung und Materialwahl eingehalten werden. Darüber hinaus bestehen bestimmte Nutzungsbeschränkungen und speziell in der engeren Schutzzone ein generelles Bauverbot.
Folgende Bestimmungen sind u.a. zu beachten:
· Gesetz zur Erhaltung des Waldes (Landeswald- gesetz – LwaldG)
· Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln)
· Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes
· Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof
· Denkmalschutzgesetz (DschGBln).
Neubauinvestitionen
auf dem Gelände, deren Erträge eventuell eine Deckung des Instandsetzungsbedarfs
versprechen könnten, werden diesem sensiblen Gefüge nicht gerecht und sind
deshalb und aufgrund der rechtlichen Bindungen auszuschließen.
Ziel ist die weitgehende
Instandsetzung der desolaten Gebäudesubstanz und deren Nebenanlagen bis zur
100-Jahr-Feier des Strandbads am 08. Mai 2007. Ausgangspunkt ist die ursprüngliche
Bauplanung des Bezirksamts Zehlendorf aus dem Jahr 1994 mit aufgestellten Gesamtkosten
von rd. 25 Mio. €, die im Jahr 2003 nach einer Aktualisierung durch die BBB und
einer Plausibilitätsprüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf
14,75 Mio. € reduziert wurden. Davon sind Ausgaben von insgesamt 12,5
Mio. € (davon 8,5 Mio. € Drittmittel der Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB)
von dieser Vorlage erfasst; die Differenz von 2,25 Mio. € steht in Abhängigkeit
zur Akquisition ausreichender Fremdmittel der SDB.
Das Land Berlin
soll dabei soweit wie möglich finanziell entlastet werden. Dies wird möglich
durch das bürgerschaftliche Engagement, das die SDB im Rahmen ihrer
gemeinnützigen Aktivitäten bündelt.
Die BBB sollen die
Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern - der SDB und künftigen gewerblichen
Pächtern - verantwortlich durchführen bzw. begleiten.
Die nicht mehr
unmittelbar für den Badebetrieb benötigten Flächen und Räume sollen langfristig
verpachtet und einer den Badebetrieb sinnvoll ergänzenden Nutzung zugeführt
werden. Hierzu ist eine Grundinstandsetzung unabdingbare Voraussetzung.
Der Denkmalschutz sowie die übrigen Schutzbelange
(s. Nr. 4.2) sind zu beachten.
Die instandgesetzten
Teile der Anlage sollen künftig durch verstärkten Einsatz von Bauunterhaltungsmitteln,
der BBB sowie durch Pächterleistungen vor erneutem Verfall bewahrt werden. Eine
Erhöhung des Zuschusses gegenüber den BBB aus dem Landeshaushalt kommt nicht in
Betracht. Eine Verstärkung der Bauunterhaltung ist innerhalb des jeweiligen Wirtschaftsplans
der BBB zu realisieren.
4 Lösung
4.1 Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände
Als Voraussetzung zur
Instandsetzung der Gebäude durch die SDB werden Sanierungsmaßnahmen der
Stützmauer und der technischen Infrastruktur auf dem Gelände der BBB unter
Einsatz von Landesmitteln durchgeführt, weil diese Maßnahmen durch die SDB
nicht gefördert werden können. Die technischen Ver- und Entsorgungsanlagen
sowie die Abfangung und Erschließung des Geländes sind verschleißbedingt
erneuerungsbedürftig und müssen darüber hinaus heutigen Standards angepasst werden,
zumal im Strandbad eine Brunnengalerie zur Trinkwassergewinnung existiert, die
hohe Wasserschutzauflagen zur Folge hat.
Bei Bedarf
einer Warmwasserversorgung und ggf. einer Niedertemperaturheizung soll die Unterstützung
durch eine solarthermische Anlage geprüft werden. Eine solarthermische Anlage
kann den Warmwasserbedarf von Mai bis September nahezu vollständig und von März
bis Oktober überwiegend und wirtschaftlich decken.
Die Stützmauern und wesentliche Teile der Ver- und
Entsorgungsanlagen werden saniert und erneuert. Die Ausschreibung der Planungsleistungen
wird gegenwärtig vorbereitet.
Die
Kosten der jetzt zwingend notwendigen Maßnahmen sind auf der Grundlage einer
Plausibilitätsprüfung von SenStadt in einer Höhe von 4 Mio. € ermittelt worden.
Dieser Mittelbedarf stellt zugleich die Obergrenze für eine finanzielle
Beteiligung des Landes Berlin dar. Nicht
hierin enthalten sind die Sanierungs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen der
Innenbereiche der Hallen A und C, die durch die künftigen Nutzer (BBB bzw.
künftige gewerbliche Betreiber/Pächter) durchzuführen und zu finanzieren sind.
Die Finanzierung der
Infrastrukturmaßnahmen soll durch die Gewährung eines Zuschusses an die BBB aus
dem Kapitel 1060 (SenBildJugSport –Sport-) bis zur Höhe von 4 Mio. €
erfolgen. Der Ausgleich wird durch entsprechende Prioritätensetzung bei den
Ausgaben des Einzelplans 12 (SenStadt) sichergestellt. Es
ist beabsichtigt, die Infrastrukturmaßnahmen ab Frühjahr 2005 in Abstimmung mit
den übrigen Maßnahmen durchzuführen und bis Frühjahr 2007 abzuschließen.
4.2 Angebot der Stiftung Denkmalschutz Berlin
Die SDB
verfolgt gemäß ihrer Satzungsziele ausschließlich die Restaurierung von
Baudenkmalen; sie kann somit beim Strandbad Wannsee weder die Sanierung der
technischen Infrastruktur auf dem Gelände noch die technische Gebäudeausrüstung
(in den Gebäuden), noch die Wiederinbetriebnahme des Strandrestaurants ‚LIDO‘
als Wirtschaftsbetrieb verfolgen. Nutzungsspezifische Ausbauten können von der
SDB nicht übernommen werden.
Die SDB bietet
an, in Bauabschnitten die Umkleidehallen A und C denkmalgerecht zu restaurieren
und die unteren und oberen Promenadenwege mit der Treppe 5 und den Nebentreppen
(unter Ausschluss der Promenadenwege im Vorfeld des Strandrestaurants) wiederherzustellen
(Los 1 und 2).
In Abhängigkeit von dem
Mittelaufkommen, das sich erst im Verlauf der Durchführung und der dadurch
ausgelösten Aufmerksamkeit ergeben wird, stellt die Stiftung in einem weiteren
Bauabschnitt (Los 3) zusätzliche Restaurierungsmaßnahmen in Aussicht.
Das Angebot der
Stiftung beinhaltet folgende restauratorische Maßnahmen zur Instandsetzung:
·
Die
Wiederherstellung des unteren und oberen Promenadenwegs
sowie der Treppe 5 und der Nebentreppen.
·
Die
Restaurierung der beiden Hallengebäude A
und C.
Die Restaurierung der Hallen A und C wird als Bauen im Bestand angestrebt. Eine Aus- nahme hiervon bildet das durch Abbruch in den 90er-Jahren entstandene Stahlgerippe
der Grundkonstruktion des
oberen Promenaden- weges, das
rekonstruierend im Sinne des ursprünglichen
Erscheinungsbildes wieder- hergestellt
werden muss. Die gesamte histori- sche
Stahlkonstruktion wird denkmalverträg- lich
statisch ertüchtigt.
·
Die Anfang der 90er-Jahre unzureichend res- taurierten
Hallengebäude B und D haben u.a. auch wegen fehlender Unterhaltungsmittel Instandsetzungsbedarf.
Die SDB holt
die für die Baumaßnahmen erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigungen ein.
Kosten-
und Finanzierungsplan
Die SDB hat einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan
vorgelegt, der flexibel auf den Mittelzufluss reagiert. Sie finanziert in Abhängigkeit
vom Mittelzufluss in drei Abschnitten.
|
1.
Los 1 Wiederherstellung des unteren und
oberen Promenaden- wegs sowie der Treppe 5 und der
Nebentreppen im Vor- feld des
Strandrestaurants Lido (ohne unteres und oberes Promenadendeck) |
3.500.000 € |
|
2.
Los 2 Restaurierung der beiden Hallen A und C |
3.500.000 € |
|
3.
Geschäftsstelle der Stiftung einschließlich wissenschaftli- cher Begleitung des Bauvorhabens |
150.000 € |
|
4.
Ausstellung zum 100jährigen Bestehen des Strandbades Wannsee |
100.000 € |
|
5.
Sonstiges |
250.000 € |
|
6.
Unvorhergesehenes |
1.000.000 € |
|
|
8.500.000 € |
|
1.
Zweckgebundene Vergütung DSM Megaposter |
3.500.000 € |
|
2.
Aktion BSR/VVR-BEREK |
1.500.000 € |
|
3.
Arbeitsfördermittel |
1.500.000 € |
|
4.
Mittel der DKLB |
2.000.000 € |
|
|
8.500.000 € |
|
7.
Restaurierung der Hallen B und D |
2.000.000 € |
|
8.
Unvorhergesehenes |
250.000 € |
|
|
2.250.000 € |
|
5.
Zweckgebundene Vergütung DSM Megaposter |
250.000 € |
|
6.
Spenden |
600.000 € |
|
7.
sonstige Zuwendungen |
1.400.000 € |
|
|
2.250.000 € |
|
Gesamtkosten Los 1 bis 3 |
10.750.000 € |
|
Erwartete Gesamteinnahmen
Los 1 bis 3 |
10.750.000 € |
Zeitplanung
Die SDB setzt für die Dauer der von ihr durchzuführenden restauratorischen Maßnahmen einen Zeitraum von drei Jahren an, beginnend mit dem Ende der Badesaison 2004. Die Stiftung beabsichtigt, ihre Maßnahmen bis zur 100-Jahr-Feier des Strandbads Wannsee am 08. Mai 2007 abzuschließen.
Vertrag zwischen der SDB und den BBB
Zwischen den
BBB und der SDB wird ein Vertrag geschlossen, der insbesondere folgende Sachverhalte
sicherzustellen hat:
a)
Vorsteuerabzugsberechtigung
Damit im Ergebnis bei der
Kostenkalkulation von Nettopreisen (ohne Umsatzsteuer) ausgegangen werden kann,
bieten sich zwei Möglichkeiten an.
Die SDB als Pächter/Unterpächter (Vorzugsvariante)
Die SDB prüft in Abstimmung mit der
Senatsverwaltung für Finanzen, ob sie selbst als Unterpächterin bzw. in einer
vergleichbaren vertraglichen Vereinbarung das Strandbad Wannsee bzw. Teile
davon zumindest für die Dauer der Sanierung übernimmt und dann selbst den
Vorsteuerabzug geltend macht. Dabei ist der Erhalt der Gemeinnützigkeit der Stiftung
sicherzustellen.
Die SDB als Geschäftsbesorgerin der BBB
Die BBB sind als Pächter der Berliner Bäder nach § 15
Umsatzsteuergesetz als Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Diese Vorsteuerabzugsberechtigung
gilt auch dann, wenn zwischen den BBB und der SDB eine Geschäftsbesorgung für
die denkmalgerechte Sanierung des Strandbads Wannsee vereinbart wird. Voraussetzung
ist, dass die Sanierungsmaßnahmen im Auftrag und auf Rechnung der BBB
erfolgen, d. h., Auftraggeber und Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger/Zah-lungsverpflichteter
für die erbrachte Leistung) der Sanierungsmaßnahmen sind die BBB als Unternehmen
im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz.
b) Die SDB strebt in der vertraglichen Vereinbarung mit den BBB die Sicherstellung einer koordinierten und nachhaltigen Wiederherstellung und Erneuerung der Anlage der genannten Teile an. Dazu erwartet sie vom Land Berlin als Eigentümer des Strandbads, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die erforderlichen Begleitinvestitionen der BBB zur Sanierung der technischen Infrastruktur auf dem Gelände sichergestellt werden. Die künftige Bewirtschaftung ist so zu gestalten, dass der Einsatz der Denkmalfördermittel der Stiftung durch eine dauerhafte Erhaltung der Anlage gerechtfertigt ist.
c) Die SDB sieht sich verpflichtet, anerkannte Standards der Denkmalpflege bei von ihr geförderten Objekten einzufordern. Dazu gehört regelmäßig ein Pflegeplan, der denkmalfachlich erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen vorgibt. Wegen der Besonderheiten der Nutzung und Pflege einer Freizeitanlage der 20er-Jahre erscheint darüber hinaus die fachliche Begleitung durch ein einschlägig qualifiziertes Beratergremium gerechtfertigt. Ein Ersatz von Beraterkosten wird vom Land Berlin nicht gewährt.
d) Die Baumaßnahmen der SDB und der BBB sind aufeinander abzustimmen. Hierfür müssen vor Durchführung der Vorhaben Umfang und Schnittstellen festgelegt werden.
4.3 Technische
Gebäudeaus-
rüstung und Innenausbau
Die BBB gehen
davon aus, dass die im Zusammenhang mit Restaurierungsmaßnahmen der Hallen A
und C für die technische Gebäudeausrüstung und den Innenausbau erforderlichen
Kosten von den künftigen gewerblichen Betreibern aufzubringen sind.
4.4 Ausschreibung
der
Gastronomie einschließ- lich
Investorenauswahl- verfahren
Weitere Entlastung des
Landes Berlin ist durch die Beteiligung gewerblicher Betreiber/ (Unter-)
Pächter an den Baukosten und Bauunterhaltungskosten
geplant.
Die Kosten für die
Instandsetzung des ehemaligen Strandrestaurants ‚LIDO‘ mit angrenzenden
Promenadendecks und Nebenanlagen sowie die technische Gebäudeausrüstung und die
Ausbaukosten für die neuen Nutzungen der übrigen zu verpachtenden Gebäudeteile
sollen vom künftigen gewerblichen Betreiber/Pächter übernommen werden. Als
Gegenleistung wird das Recht auf langfristige Nutzung der baulichen Anlagen
angeboten.
Die BBB haben Ende 2003 ein Interessenbekundungsverfahren zur
Sanierung, denkmalgerechten Restaurierung sowie Verpachtung des Restaurants
‚LIDO‘ durchgeführt. Ziel des Verfahrens war, einen Überblick über den
Interessentenkreis zu erhalten. Die Ausschreibung zu diesem Interessenbekundungsverfahren
wurde u. a. im Amtsblatt von Berlin am 21.11.2003 veröffentlicht. Es wurden
Interessenten/ Investoren gesucht, die bereit sind, das Strandcafe ‚LIDO‘
langfristig zu pachten und ganzjährig zu betreiben. Als Bedingung wurde die
Übernahme der Kosten für die komplette Sanierung einschließlich der
denkmalgerechten Restaurierung durch einen künftigen Betreiber/Pächter genannt.
Nutzungskonzepte für die komplette Anlage wurden dabei ausdrücklich erwünscht.
Es hat ein Bewerber Interesse bekundet, das Strandrestaurant unter
gewissen Bedingungen (z. B. zusätzliche Stellplätze, Erbbaurecht) zu
pachten. Da eine Direktvergabe nach einem Interessenbekundungsverfahren rechtlich
nicht zulässig ist, wird von den BBB ein Verfahren zur Vergabe einer Öffentlichen
Baukonzession für Umbau und Betrieb des Strandcafés ‚LIDO‘ und der nicht mehr
für den Badebetrieb benötigten Betriebsteile vorbereitet. Das Verfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass
auch diese Baumaßnahmen des künftigen Pächters bis 2007 durchgeführt werden
können.
4.5 Bauunterhaltungsbedarf
Die
BBB müssen nach der denkmalgerechten Sanierung dafür sorgen, dass das
Gesamtensemble durch laufende Pflegemaßnahmen,
Inspektionen und Instandsetzungen in einem qualitativ gleichbleibenden
denkmalgerechten Zustand bleibt, der der Bedeutung des Strandbads Wannsee
entspricht.
4.6 Pflegeplan
Um Schäden rechtzeitig zu erkennen und um eine angemessene
denkmalgerechte Behebung sicherzustellen, wird eine Kommission gebildet, die mindestens
aus Vertretern des Betreibers, der SDB, des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung/ Landesdenkmalamt Berlin besteht. Diese
Kommission hat zunächst den Pflegeplan einschließlich dessen Umfang zu
definieren und anschließend jeweils die notwendigen Maßnahmen und Prioritäten
im Rahmen des Budgets zu empfehlen.
5 S
e n a t s b e s c h l u s s z u r S i c h e r - s t e l l u n g u n
d U m s e t z u n g d e r
S a n i e r u n
g d e s S t r a n d b a d e s W a n n s e e
Der Senat hat am 6. Juli 2004 beschlossen:
„1. Der Senat stimmt zu, dass als Voraussetzung
für die Instandsetzung der Gebäude durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin
(SDB) Sanierungsmaßnahmen der Stützmauer und der technischen Infrastruktur auf
dem Gelände der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) unter Einsatz von Landesmitteln
durchgeführt werden, weil diese Maßnahmen durch die SDB nicht gefördert werden
können.
2.
Die
Finanzierung der Maßnahmen zu 1. erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses an
die BBB aus dem Kapitel 1060 (SenBJS – Sport -) bis zur Höhe von
4 Mio. Euro. Der Ausgleich erfolgt aus dem Einzelplan 12 (SenStadt).
3.
Der
Senat stimmt der denkmalgerechten Restaurierung von Teilbereichen des
Strandbads Wannsee durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB) zu (Angebot s.
Nr. 4.2). Die Maßnahmen sollen abgestimmt auf den Mittelzufluss in sinnvollen
Bauabschnitten ausgeführt werden, die in sich abgeschlossen sind und
anschließend eine Nutzung fertiggestellter Bereiche ermöglichen. Die SDB
übernimmt die Planung, Finanzierung und Umsetzung dieser Maßnahmen als Geschäftsbesorgerin
der BBB bzw. alternativ, zumindest für die Dauer der Sanierung, als
Unterpächterin des Strandbads Wannsee oder in einer anderen vergleichbaren
vertraglichen Vereinbarung.
4.
Die
Finanzierung der Maßnahmen zu 3. mit voraussichtlichen Kosten von zunächst
8,5 Mio. € soll entsprechend dem Finanzierungsplan, Lose 1 und 2,
(s. Nr. 4.2) durch Spenden, Werbeeinnahmen und Mittel der Arbeitsförderung
erfolgen. Die SDB beabsichtigt, Mittel aus der Zweckabgabe der Deutschen
Klassenlotterie Berlin zu beantragen. Bei einem Ausfall eingeplanter Einnahmen
der SDB wird eine Kompensation aus Landesmitteln ausgeschlossen.
5.
Der
Senat erwartet, dass nicht mehr unmittelbar für den Bäderbetrieb benötigte Gebäude
und damit im Zusammenhang stehende Flächen verpachtet werden, soweit die
aufgrund der besonderen Lage vorhandenen Schutzbelange (Wasser-, Natur-, Landschafts-
und Denkmalschutz) dies zulassen.
Von künftigen gewerblichen Betreibern/Pächtern wird erwartet, dass die
Pachtgegenstände (insbesondere Gastronomiegebäude und dessen Promenadendecks
sowie der Innenausbau) aus eigenen Mitteln wiederhergestellt und
nutzungsspezifisch ausgebaut werden.
6.
Der
Senat unterstützt die Investitionen der SDB, indem er sich dafür einsetzt, dass
das Strandbad Wannsee nach Abschluss der Restaurierung im Landeseigentum verbleibt
und die ständige Pflege des Baudenkmals zum Schutz vor Verfall und Verwahrlosung
von den BBB im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplanes gesichert wird.“
6 K
o s t e n a u s w i r k u n g e n a u
f P r i – v a t h a u s h a
l t e u n d / o d e r W i r t -
s c h a f t s u n t
e r n e h m e n
Im
Rahmen der vorgesehenen Verpachtung von Teilen des Strandbads an Private wird
erwartet, dass Investitionen und Aus- und Umbauten von diesen Pächtern erbracht
werden.
7 Auswirkungen auf die Zu- sammenarbeit mit dem
Land Brandenburg
Keine
8 A u s w i r k u n g e
n a u f d e n H a u s - h a l t s p l a n u n d
d i e F i n a n z p l a - n u n g
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
Für die Finanzierung der Planung und Durchführung der
Infrastrukturmaßnahmen (vergleiche Nr. 4.2) wird bei Kapitel 1060 (Sport) ein
neuer Titel 68548 - Zuschuss an die Berliner Bäder-Betriebe für Infrastrukturmaßnahmen
im Strandbad Wannsee - eingerichtet, aus dem zusätzliche Ausgaben von insgesamt
4.000.000 € mit folgenden Jahresbeträgen bereitgestellt werden sollen:
2004
258.000
€ für Planungskosten
2005
bis
zu 2.500.000 € in Abhängigkeit von Planung und Durchführung der Infra-
strukturmaßnahmen
2006
bis
zu 1.100.000 € in Abhängigkeit von Planung und Durchführung der Infra- strukturmaßnahmen
2007
bis
zu 142.000 € für die Abrechnung
Wir
bitten, von der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen zur haushaltsmäßigen
Absicherung der Finanzierungszusage Berlins in 2004 außerplanmäßige Ausgaben von 258.000 € und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen von 3.742.000 € mit den vorstehend genannten
Jahresbeträgen ab 2005 zuzulassen, zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Es ist
beabsichtigt, die weiteren haushaltsmäßigen Folgerungen im Rahmen der
Haushaltswirtschaft 2005 durch Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben bzw. der
nächsten aufzustellenden Haushaltspläne zu ziehen. Der Ausgleich für 2004
erfolgt durch gleich hohe Sperre bei Kapitel 1250, Titel 51900 - Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen -. Der Ausgleich ab 2005 wird durch
entsprechende Prioritätensetzung innerhalb des Einzelplans 12 durch
konkrete gleich hohe Einsparungen sichergestellt, für 2005 wird der Ausgleich
zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen
nachgewiesen.
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen:
Keine
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 24. August 2004
Der
Senat von Berlin
Karin S c h u b e r t
Bürgermeisterin
Klaus B ö g e r
Senator für Bildung, Jugend
und Sport
Anlage
1

Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq