Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

Beseitigung der Hindernisse zur Sanierung des Strandbads Wannsee

 

Drucksachen 15/2069, 15/2645 und 15/2941 -  -

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 1. April 2004 Folgendes beschlossen:

 

„Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich folgende Sachverhalte zu klären und dem Abgeordnetenhaus bis zum 01. Mai 2004 zu berichten:

 

1.     Wie groß ist der Restbetrag für die Sanierung der technischen Infrastruktur des Strandbads Wannsee, der durch das Land oder die Bäder-Betriebe erbracht werden müsste?

 

2.     Warum haben die Berliner Bäder-Betriebe den Finanzierungsvorschlag, wie er ihr durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin nahegelegt worden ist, augenscheinlich weder weiter verfolgt noch deren Modifizierung mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin erörtert?

 

3.     Warum sehen sich die Berliner Bäder-Betriebe nicht in der Lage, die Ausschreibung für ein Interessenbekundungsverfahren für die Wiederinbetriebnahme des seit Jahren stillgelegten Strandrestaurants durchzuführen?

 

4.     Warum ist es den Berliner Bäder-Betrieben nach Abschluss der Restaurierung und Sanierung nicht möglich, das Strandbad Wannsee mit einem von den Betrieben selber geschätzten Aufwand von 300.000 € jährlich zu übernehmen?

 

5.     Erarbeitung einer Vorlage zur Sanierung und Finanzierung in Koordination mit der denkmalgerechten Restaurierung.“



Hierzu wird berichtet:

 

1     Ausgangslage

1.1   Beschreibung der Anlage

Das Strandbad Wannsee ist in der Denkmalliste Berlin als Baudenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 (3) Denkmalschutzgesetz Berlin eingetragen (s. Lageplan und Denkmalkarte Anlage 1).

Die Gesamtanlage ist eine der größten, bekanntesten und ältesten Freizeiteinrichtungen Berlins. Das Strandbad Wannsee mit seinen Einzelgebäuden und Freiflächen ist städtebaulich und architektonisch ein Beispiel des Bauens der Neuen Sachlichkeit von europäischer Bedeutung. Die auf Funktionalität bedachte Organisation der Gesamtanlage wie auch der Einzelbauten und nicht zuletzt die gestalterische Formgebung der Gebäude spiegeln exemplarisch die Architekturauffassung des Neuen Bauens wider, zu deren entschiedenem Verfechter Martin Wagner als Stadtbaurat von Berlin gehörte. Das Strandbad dokumentiert ebenso in eindrucksvoller Weise die Bemühungen der Stadt Berlin, den in den 20er-Jahren verstärkt aufkommenden Gedanken, die Gesundheit der Bevölkerung mit dem Bau von Sport- und Gesundheitsbauten zu fördern, sichtbar Ausdruck zu verleihen.

Die Anlage besteht aus dem Eingangs- und Verwaltungsgebäude mit überdachtem hölzer­nen Fahrradunterstand, den Umkleide- und Funktionsgebäuden am Strand (Hallen A, B, C und D), den Treppenanlagen und Promenadendecks, den Toiletten- und Nebenanlagen, dem Gastronomiegebäude (Strandrestaurant ‚LIDO‘), zwei Wohngebäuden sowie Rundwegen, Grünanlagen und Wald (s. Lageplan und Denkmalkarte Anlage 1).

Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

Seit dem 01.01.1996 ist die Nutzung des Strandbads Wannsee vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf die BBB (Anstalt öffentlichen Rechts) übergegangen. Als Pächter und  Betreiber des Strandbads sind die Berliner Bäder Betriebe (BBB) auch für die Bauunterhaltung zuständig.

 

1.2   Zustand

Das Strandbad Wannsee befindet sich heute in einem teilweise verfallenen Zustand, der die Attraktivität und Benutzbarkeit der Anlage erheblich einschränkt. Die in den späten 80er-Jahren vom Bezirksamt Zehlendorf eingeleiteten Instandsetzungsarbeiten wurden Mitte der 90er-Jahre nach Abgabe des Bades an die BBB nur noch eingeschränkt weitergeführt. Bis dahin ist die Bausubstanz durch das Bezirksamt Zehlendorf bei laufendem Badebetrieb und im Rahmen knapper Haushaltsmittel teilweise modernisiert und saniert worden. Nur zwei Umkleidegebäude (Hallen B und D) wurden fertiggestellt. Große Teile der Promenadendecks zeigen sich als korrodierte Stahlgerippe.

Der Wirtschaftsplan der BBB erlaubte nicht die Durchführung umfassender Sanierungsmaßnahmen, so dass sich die BBB auf dringendste Unterhaltungsmaßnahmen (Nettoausgaben 1998 bis 2003 rd. 743 T€) beschränken mussten.

 

2     Rahmenbedingungen

Das Land Berlin und die BBB können die erforderlichen finanziellen Mittel zur umfassenden denkmalgerechten Sanierung nicht aufbringen. Die BBB benötigen für  den Badebetrieb nur noch einen Teil der historischen Umkleidegebäude.

Das Strandbad Wannsee ist ein Baudenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 (3) Denkmalschutzgesetz. Es liegt im planungsrechtlichen Sinn im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Der Außenbereich ist hier als Wald definiert und als Landschaftsschutzgebiet qualifiziert.

Das gesamte Grundstück des Strandbads Wannsee liegt in der engeren und weiteren Schutzzone des Wasserwerks Beelitzhof. Bei der beabsichtigten Sanierung der Gebäude, der technischen Anlagen und Verkehrsflächen müssen daher aus Sicht des vorbeugenden Gewässerschutzes  besondere Anforderungen an die Bauausführung und Materialwahl eingehalten werden. Darüber hinaus bestehen bestimmte Nutzungsbeschränkungen und speziell in der engeren Schutzzone ein generelles Bauverbot.

Folgende Bestimmungen sind u.a. zu beachten:

·         Gesetz zur Erhaltung des Waldes (Landeswald-   gesetz – LwaldG)

·         Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege                von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz –       NatSchGBln)

·         Verordnung zum Schutz der Landschaft des         Grunewaldes

·         Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof

·         Denkmalschutzgesetz (DschGBln).

 

Neubauinvestitionen auf dem Gelände, deren Erträge eventuell eine Deckung des Instandsetzungsbedarfs versprechen könnten, werden diesem sensiblen Gefüge nicht gerecht und sind deshalb und aufgrund der rechtlichen Bindungen auszuschließen.

 

3     Planungsziele

Ziel ist die weitgehende Instandsetzung der desolaten Gebäudesubstanz und deren Nebenanlagen bis zur 100-Jahr-Feier des Strandbads am 08. Mai 2007. Ausgangspunkt ist die ursprüngliche Bauplanung des Bezirksamts Zehlendorf aus dem Jahr 1994 mit aufgestellten Gesamtkosten von rd. 25 Mio. €, die im Jahr 2003 nach einer Aktualisierung durch die BBB und einer Plausibilitätsprüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf 14,75 Mio. € reduziert wurden. Davon sind Ausgaben von insgesamt 12,5 Mio. € (davon 8,5 Mio. € Drittmittel der Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB) von dieser Vorlage erfasst; die Differenz von 2,25 Mio. € steht in Abhängigkeit zur Akquisition ausreichender Fremdmittel der SDB.

Das Land Berlin soll dabei soweit wie möglich finanziell entlastet werden. Dies wird möglich durch das bürgerschaftliche Engagement, das die SDB im Rahmen ihrer gemeinnützigen Aktivitäten bündelt.

Die BBB sollen die Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern - der SDB und künftigen gewerblichen Pächtern - verantwortlich durchführen bzw. begleiten.

Die nicht mehr unmittelbar für den Badebetrieb benötigten Flächen und Räume sollen langfristig verpachtet und einer den Badebetrieb sinnvoll ergänzenden Nutzung zugeführt werden. Hierzu ist eine Grundinstandsetzung unabdingbare Voraussetzung.

Der Denkmalschutz sowie die übrigen Schutzbelange (s. Nr. 4.2) sind zu beachten.

Die instandgesetzten Teile der Anlage sollen künftig durch verstärkten Einsatz von Bauunterhaltungsmitteln, der BBB sowie durch Pächterleistungen vor erneutem Verfall bewahrt werden. Eine Erhöhung des Zuschusses gegenüber den BBB aus dem Landeshaushalt kommt nicht in Betracht. Eine Verstärkung der Bauunterhaltung ist innerhalb des jeweiligen Wirtschaftsplans der BBB zu realisieren.

 

4     Lösung

 

4.1   Infrastrukturmaßnahmen        auf dem Gelände

Als Voraussetzung zur Instandsetzung der Gebäude durch die SDB werden Sanierungsmaßnahmen der Stützmauer und der technischen Infrastruktur auf dem Gelände der BBB unter Einsatz von Landesmitteln durchgeführt, weil diese Maßnahmen durch die SDB nicht gefördert werden können. Die technischen Ver- und Entsorgungsanlagen sowie die Abfangung und Erschließung des Geländes sind verschleißbedingt erneuerungsbedürftig und müssen darüber hinaus heutigen Standards angepasst werden, zumal im Strandbad eine Brunnengalerie zur Trinkwassergewinnung existiert, die hohe Wasserschutzauflagen zur Folge hat.

Bei Bedarf einer Warmwasserversorgung und ggf. einer Niedertemperaturheizung soll die Unterstützung durch eine solarthermische Anlage geprüft werden. Eine solarthermische Anlage kann den Warmwasserbedarf von Mai bis September nahezu vollständig und von März bis Oktober überwiegend und wirtschaftlich decken.

Die Stützmauern und wesentliche Teile der Ver- und Entsorgungsanlagen werden saniert und erneuert. Die Ausschreibung der Planungsleistungen wird gegenwärtig vorbereitet.

Die Kosten der jetzt zwingend notwendigen Maßnahmen sind auf der Grundlage einer Plausibilitätsprüfung von SenStadt in einer Höhe von 4 Mio. € ermittelt worden. Dieser Mittelbedarf stellt zugleich die Obergrenze für eine finanzielle Beteiligung des Landes Berlin dar. Nicht hierin enthalten sind die Sanierungs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen der Innenbereiche der Hallen A und C, die durch die künftigen Nutzer (BBB bzw. künftige gewerbliche Betreiber/Pächter) durchzuführen und zu finanzieren sind.

Die Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen soll durch die Gewährung eines Zuschusses an die BBB aus dem Kapitel 1060 (SenBildJugSport –Sport-) bis zur Höhe von 4 Mio. € erfolgen. Der Ausgleich wird durch entsprechende Prioritätensetzung bei den Ausgaben des Einzelplans 12 (SenStadt) sichergestellt. Es ist beabsichtigt, die Infrastrukturmaßnahmen ab Frühjahr 2005 in Abstimmung mit den übrigen Maßnahmen durchzuführen und bis Frühjahr 2007 abzuschließen.

 

4.2   Angebot der Stiftung      Denkmalschutz Berlin

Die SDB verfolgt gemäß ihrer Satzungsziele ausschließlich die Restaurierung von Baudenkmalen; sie kann somit beim Strandbad Wannsee weder die Sanierung der technischen Infrastruktur auf dem Gelände noch die technische Gebäudeausrüstung (in den Gebäuden), noch die Wiederinbetriebnahme des Strandrestaurants ‚LIDO‘ als Wirtschaftsbetrieb verfolgen. Nutzungsspezifische Ausbauten können von der SDB nicht übernommen werden.

Die SDB bietet an, in Bauabschnitten die Umkleidehallen A und C denkmalgerecht zu restaurieren und die unteren und oberen Promenadenwege mit der Treppe 5 und den Nebentreppen (unter Ausschluss der Promenadenwege im Vorfeld des Strandrestaurants) wiederherzustellen (Los 1 und 2).

In Abhängigkeit von dem Mittelaufkommen, das sich erst im Verlauf der Durchführung und der dadurch ausgelösten Aufmerksamkeit ergeben wird, stellt die Stiftung in einem weiteren Bauabschnitt (Los 3) zusätzliche Restaurierungsmaßnahmen in Aussicht.

Das Angebot der Stiftung beinhaltet folgende restauratorische Maßnahmen zur Instandsetzung:

·         Die Wiederherstellung des unteren und oberen   Promenadenwegs sowie der Treppe 5 und der             Nebentreppen.

·         Die Restaurierung der beiden Hallengebäude A und C.

            Die Restaurierung der Hallen A und C wird      als Bauen im Bestand angestrebt. Eine Aus- nahme hiervon bildet das durch Abbruch in         den 90er-Jahren entstandene Stahlgerippe der                 Grundkonstruktion des oberen Promenaden-               weges, das rekonstruierend im Sinne des                ursprünglichen Erscheinungsbildes wieder- hergestellt werden muss. Die gesamte histori-              sche Stahlkonstruktion wird denkmalverträg-        lich statisch ertüchtigt.

·             Die Anfang der 90er-Jahre unzureichend res-       taurierten Hallengebäude B und D haben u.a.              auch wegen fehlender Unterhaltungsmittel               Instandsetzungsbedarf.

Die SDB holt die für die Baumaßnahmen erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigungen ein.

Kosten- und Finanzierungsplan

Die SDB hat einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt, der flexibel auf den Mittelzufluss reagiert. Sie finanziert in Abhängigkeit vom Mittelzufluss in drei Abschnitten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Kosten LOS 1 und LOS 2

1.           Los 1

         Wiederherstellung des unteren und oberen Promenaden-                                                         wegs sowie der Treppe 5 und der Nebentreppen im Vor-          feld des Strandrestaurants Lido (ohne unteres und oberes           Promenadendeck)

3.500.000 €

2.           Los 2

         Restaurierung der beiden Hallen A und C

3.500.000 €

3.           Geschäftsstelle der Stiftung einschließlich wissenschaftli-          cher Begleitung des Bauvorhabens

150.000 €

4.           Ausstellung zum 100jährigen Bestehen des Strandbades           Wannsee

100.000 €

5.           Sonstiges

250.000 €

6.           Unvorhergesehenes

1.000.000 €

 

8.500.000 €

 

Finanzierung Los 1 und Los 2

1.           Zweckgebundene Vergütung DSM Megaposter

3.500.000 €

2.           Aktion BSR/VVR-BEREK

1.500.000 €

3.           Arbeitsfördermittel

1.500.000 €

4.           Mittel der DKLB

2.000.000 €

 

8.500.000 €

 

 

Kosten LOS 3

7.           Restaurierung der Hallen B und D

2.000.000 €

8.           Unvorhergesehenes

250.000 €

 

2.250.000 €

 

 

Finanzierung Los 3

5.           Zweckgebundene Vergütung DSM Megaposter

250.000 €

6.           Spenden

600.000 €

7.           sonstige Zuwendungen

1.400.000 €

 

2.250.000 €

 

Gesamtkosten Los 1 bis 3

10.750.000 €

Erwartete Gesamteinnahmen Los 1 bis 3

10.750.000 €


Zeitplanung

     Die SDB setzt für die Dauer der von ihr durchzuführenden restauratorischen Maßnahmen einen Zeitraum von drei Jahren an, beginnend mit dem Ende der Badesaison 2004. Die Stiftung beabsichtigt, ihre Maßnahmen bis zur 100-Jahr-Feier des Strandbads Wannsee am 08. Mai 2007 abzuschließen.

 

Vertrag zwischen der SDB und den BBB

     Zwischen den BBB und der SDB wird ein Vertrag geschlossen, der insbesondere folgende Sachverhalte sicherzustellen hat:

 

a)       Vorsteuerabzugsberechtigung
     Damit im Ergebnis bei der Kostenkalkulation von Nettopreisen (ohne Umsatzsteuer) ausgegangen werden kann, bieten sich zwei Möglichkeiten an.

 

Die SDB als Pächter/Unterpächter (Vorzugsvariante)
     Die SDB prüft in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen, ob sie selbst als Unterpächterin bzw. in einer vergleichbaren vertraglichen Vereinbarung das Strandbad Wannsee bzw. Teile davon zumindest für die Dauer der Sanierung übernimmt und dann selbst den Vorsteuerabzug geltend macht. Dabei ist der Erhalt der Gemeinnützigkeit der Stiftung sicherzustellen.

 

Die SDB als Geschäftsbesorgerin der BBB

Die BBB sind als Pächter der Berliner Bäder nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Diese Vorsteuerabzugsberechtigung gilt auch dann, wenn zwischen den BBB und der SDB eine Geschäftsbesorgung für die denkmalgerechte Sanierung des Strandbads Wannsee vereinbart wird. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen im Auftrag und auf Rechnung der BBB erfolgen, d. h., Auftraggeber und Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger/Zah-lungsverpflichteter für die erbrachte Leistung) der Sanierungsmaßnahmen sind die BBB als Unternehmen im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz.

b)       Die SDB strebt in der vertraglichen Vereinbarung mit den BBB die Sicherstellung einer koordinierten und nachhaltigen Wiederherstellung und Erneuerung der Anlage der genannten Teile an. Dazu erwartet sie vom Land Berlin als Eigentümer des Strandbads, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die erforderlichen Begleitinvestitionen der BBB zur Sanierung der technischen Infrastruktur auf dem Gelände sichergestellt werden. Die künftige Bewirtschaftung ist so zu gestalten, dass der Einsatz der Denkmalfördermittel der Stiftung durch eine dauerhafte Erhaltung der Anlage gerechtfertigt ist.

c)       Die SDB sieht sich verpflichtet, anerkannte Standards der Denkmalpflege bei von ihr geförderten Objekten einzufordern. Dazu gehört regelmäßig ein Pflegeplan, der denkmalfachlich erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen vorgibt. Wegen der Besonderheiten der Nutzung und Pflege einer Freizeitanlage der 20er-Jahre erscheint darüber hinaus die fachliche Begleitung durch ein einschlägig qualifiziertes Beratergremium gerechtfertigt. Ein Ersatz von Beraterkosten wird vom Land Berlin nicht gewährt.

d)       Die Baumaßnahmen der SDB und der BBB sind aufeinander abzustimmen. Hierfür müssen vor Durchführung der Vorhaben Umfang und Schnittstellen festgelegt werden.

 

4.3  Technische Gebäudeaus-

     rüstung und Innenausbau

Die BBB gehen davon aus, dass die im Zusammenhang mit Restaurierungsmaßnahmen der Hallen A und C für die technische Gebäudeausrüstung und den Innenausbau erforderlichen Kosten von den künftigen gewerblichen Betreibern aufzubringen sind.

 

4.4  Ausschreibung der

     Gastronomie einschließ-   lich Investorenauswahl-  verfahren

Weitere Entlastung des Landes Berlin ist durch die Beteiligung gewerblicher Betreiber/ (Unter-) Pächter an den  Baukosten und Bauunterhaltungskosten geplant.

Die Kosten für die Instandsetzung des ehemaligen Strandrestaurants ‚LIDO‘ mit angrenzenden Promenadendecks und Nebenanlagen sowie die technische Gebäudeausrüstung und die Ausbaukosten für die neuen Nutzungen der übrigen zu verpachtenden Gebäudeteile sollen vom künftigen gewerblichen Betreiber/Pächter übernommen werden. Als Gegenleistung wird das Recht auf langfristige Nutzung der baulichen Anlagen angeboten.

Die BBB haben Ende 2003 ein Interessenbekundungsverfahren zur Sanierung, denkmalgerechten Restaurierung sowie Verpachtung des Restaurants ‚LIDO‘ durchgeführt. Ziel des Verfahrens war, einen Überblick über den Interessentenkreis zu erhalten. Die Ausschreibung zu diesem Interessenbekundungsverfahren wurde u. a. im Amtsblatt von Berlin am 21.11.2003 veröffentlicht. Es wurden Interessenten/ Investoren gesucht, die bereit sind, das Strandcafe ‚LIDO‘ langfristig zu pachten und ganzjährig zu betreiben. Als Bedingung wurde die Übernahme der Kosten für die komplette Sanierung einschließlich der denkmalgerechten Restaurierung durch einen künftigen Betreiber/Pächter genannt. Nutzungskonzepte für die komplette Anlage wurden dabei ausdrücklich erwünscht.

Es hat ein Bewerber Interesse bekundet, das Strandrestaurant unter gewissen Bedingungen (z. B. zusätzliche Stellplätze, Erbbaurecht) zu pachten. Da eine Direktvergabe nach einem Interessenbekundungsverfahren rechtlich nicht zulässig ist, wird von den BBB ein Verfahren zur Vergabe einer Öffentlichen Baukonzession für Umbau und Betrieb des Strandcafés ‚LIDO‘ und der nicht mehr für den Badebetrieb benötigten Betriebsteile vorbereitet. Das Verfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass auch diese Baumaßnahmen des künftigen Pächters bis 2007 durchgeführt werden können.

 

4.5 Bauunterhaltungsbedarf

Die BBB müssen nach der denkmalgerechten Sanierung dafür sorgen, dass das Gesamtensemble durch laufende Pflegemaßnahmen, Inspektionen und Instandsetzungen in einem qualitativ gleichbleibenden denkmalgerechten Zustand bleibt, der der Bedeutung des Strandbads Wannsee entspricht.

 

4.6 Pflegeplan

Um Schäden rechtzeitig zu erkennen und um eine angemessene denkmalgerechte Behebung sicherzustellen, wird eine Kommission gebildet, die mindestens aus Vertretern des Betreibers, der SDB, des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung/ Landesdenkmalamt Berlin besteht. Diese Kommission hat zunächst den Pflegeplan einschließlich dessen Umfang zu definieren und anschließend jeweils die notwendigen Maßnahmen und Prioritäten im Rahmen des Budgets zu empfehlen.

 

 

5          S e n a t s b e s c h l u s s   z u r   S i c h e r -    s t e l l u n g   u n d   U m s e t z u n g   d e r                  S a n i e r u n g   d e s   S t r a n d b a d e s                 W a n n s e e

 

Der Senat hat am 6. Juli 2004 beschlossen:

 

„1.   Der Senat stimmt zu, dass als Voraussetzung für die Instandsetzung der Gebäude durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB) Sanierungsmaßnahmen der Stützmauer und der technischen Infrastruktur auf dem Gelände der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) unter Einsatz von Landesmitteln durchgeführt werden, weil diese Maßnahmen durch die SDB nicht gefördert werden können.

 

2.        Die Finanzierung der Maßnahmen zu 1. erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses an die BBB aus dem Kapitel 1060 (SenBJS – Sport -) bis zur Höhe von 4 Mio. Euro. Der Ausgleich erfolgt aus dem Einzelplan 12 (SenStadt).

 

3.         Der Senat stimmt der denkmalgerechten Restaurierung von Teilbereichen des Strandbads Wannsee durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB) zu (Angebot s. Nr. 4.2). Die Maßnahmen sollen abgestimmt auf den Mittelzufluss in sinnvollen Bauabschnitten ausgeführt werden, die in sich abgeschlossen sind und anschließend eine Nutzung fertiggestellter Bereiche ermöglichen. Die SDB übernimmt die Planung, Finanzierung und Umsetzung dieser Maßnahmen als Geschäftsbesorgerin der BBB bzw. alternativ, zumindest für die Dauer der Sanierung, als Unterpächterin des Strandbads Wannsee oder in einer anderen vergleichbaren vertraglichen Vereinbarung.

4.         Die Finanzierung der Maßnahmen zu 3. mit voraussichtlichen Kosten von zunächst 8,5 Mio. € soll entsprechend dem Finanzierungsplan, Lose 1 und 2, (s. Nr. 4.2) durch Spenden, Werbeeinnahmen und Mittel der Arbeitsförderung erfolgen. Die SDB beabsichtigt, Mittel aus der Zweckabgabe der Deutschen Klassenlotterie Berlin zu beantragen. Bei einem Ausfall eingeplanter Einnahmen der SDB wird eine Kompensation aus Landesmitteln ausgeschlossen.

5.        Der Senat erwartet, dass nicht mehr unmittelbar für den Bäderbetrieb benötigte Gebäude und damit im Zusammenhang stehende Flächen verpachtet werden, soweit die aufgrund der besonderen Lage vorhandenen Schutzbelange (Wasser-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz) dies zulassen.
Von künftigen gewerblichen Betreibern/Pächtern wird erwartet, dass die Pachtgegenstände (insbesondere Gastronomiegebäude und dessen Promenadendecks sowie der Innenausbau) aus eigenen Mitteln wiederhergestellt und nutzungsspezifisch ausgebaut werden.

6.        Der Senat unterstützt die Investitionen der SDB, indem er sich dafür einsetzt, dass das Strandbad Wannsee nach Abschluss der Restaurierung im Landeseigentum verbleibt und die ständige Pflege des Baudenkmals zum Schutz vor Verfall und Verwahrlosung von den BBB im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplanes gesichert wird.“

 

 

6      K o s t e n a u s w i r k u n g e n   a u f   P r i –     v a t h a u s h a l t e   u n d / o d e r   W i r t -                 s c h a f t s u n t e r n e h m e n

 

Im Rahmen der vorgesehenen Verpachtung von Teilen des Strandbads an Private wird erwartet, dass Investitionen und Aus- und Umbauten von diesen Pächtern erbracht werden.

 

 

7  Auswirkungen auf die Zu-   sammenarbeit mit dem

   Land Brandenburg

 

Keine

 


8      A u s w i r k u n g e n   a u f   d e n   H a u s -        h a l t s p l a n   u n d   d i e   F i n a n z p l a - n u n g

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Für die Finanzierung der Planung und Durchführung der Infrastrukturmaßnahmen (vergleiche Nr. 4.2) wird bei Kapitel 1060 (Sport) ein neuer Titel 68548 - Zuschuss an die Berliner Bäder-Betriebe für Infrastrukturmaßnahmen im Strandbad Wannsee - eingerichtet, aus dem zusätzliche Ausgaben von insgesamt 4.000.000 € mit folgenden Jahresbeträgen bereitgestellt werden sollen:

 

2004            258.000 € für Planungskosten

2005            bis zu 2.500.000 € in Abhängigkeit von          Planung und Durchführung der Infra-            strukturmaßnahmen

2006            bis zu 1.100.000 € in Abhängigkeit von          Planung und Durchführung der Infra-            strukturmaßnahmen

2007            bis zu 142.000 € für die Abrechnung

 

Wir bitten, von der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen zur haushaltsmäßigen Absicherung der Finanzierungszusage Berlins in 2004 außerplanmäßige Ausgaben von 258.000 € und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen von 3.742.000 € mit den vorstehend genannten Jahresbeträgen ab 2005 zuzulassen, zustimmend Kenntnis zu nehmen.


Es ist beabsichtigt, die weiteren haushaltsmäßigen Folgerungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2005 durch Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben bzw. der nächsten aufzustellenden Haushaltspläne zu ziehen. Der Ausgleich für 2004 erfolgt durch gleich hohe Sperre bei Kapitel 1250, Titel 51900 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -. Der Ausgleich ab 2005 wird durch entsprechende Prioritätensetzung innerhalb des Einzelplans 12 durch konkrete gleich hohe Einsparungen sichergestellt, für 2005 wird der Ausgleich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen nachgewiesen.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Berlin, den 24. August 2004

 

Der Senat von Berlin

 

Karin   S c h u b e r t

Bürgermeisterin

 

Klaus   B ö g e r

Senator für Bildung, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlage 1

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq