Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

Kontrolle der Entsorgungssicherheit beim Hausmüll im Hinblick auf den Wegfall der Deponierungsmöglichkeit 2005

                                                                                                                                

Drucksachen 15/687, 15/1109, 15/1387 und 15/2256 - Zwischenbericht-

 

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12.12.2002 Folgendes beschlossen:

 

"Der Senat wird aufgefordert zu berichten, wie insbesondere durch den Wegfall des SVZ das STAB-Konzept ggf. verändert werden muss und ab dem Jahre 2005 die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden kann.

 

Für den Fall, dass eine rechtzeitige Fertigstellung der Behandlungsanlagen nicht erfolgen kann, ist der Senat aufgefordert, entsorgungssichere ökologisch und ökonomisch vertretbare Lösungen aufzuzeigen.

 

Ferner wird der Senat aufgefordert darzulegen, in welchem Umfang er im Rahmen der künftigen Abfallkonzeption private Abfall- und Entsorgungsunternehmen beteiligen will.

 

Insgesamt ist bei der Abfallkonzeption auf eine sozialverträgliche Gestaltung der Entsorgungsentgelte zu achten.

 

In diesem Zusammenhang ist auch eine verbindliche Zeitschiene zur Realisierung der einzelnen Maßnahmen und Anlage vorzulegen.



Der Bericht ist dem Abgeordnetenhaus zu folgenden Terminen vorzulegen:

 

01.02.2003

01.10.2003

01.06.2004

  01.02.2005"

 

 

Hierzu wird zum 01.06.2004 wie folgt berichtet:

 

Prognosen weisen für das Jahr 2005 eine Menge von 983.000 Mg /a gemischter Siedlungsabfälle für das Land Berlin aus, die den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) als Anstalt öffentlichen Rechts zur Entsorgung zu überlassen sind. Bis zum Jahr 2015 wird von einer gleichbleibenden Abfallmenge ausgegangen.

 

Der Senat des Landes Berlin hatte am 01.04.2003 beschlossen, ab dem 01.06.2005 von dem o.g. Berliner Restabfall 520.000 Mg/a durch die BSR in der MVA Ruhleben thermisch behandeln zu lassen. Die Entsorgung der verbleibenden 463.000 Mg/a Restabfall sollte in zwei Ausschreibungsverfahren durch die BSR vergeben werden.

 

Am 31.03.2004 unterrichten die BSR im Beisein der zuständigen Senatsmitglieder in einer gemeinsamen, nicht öffentlichen Sitzung der Ausschüsse für Wirtschaft, Betriebe und Technologie sowie für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Abgeordneten vor Zuschlagserteilung über die  Auswahlentscheidung zur Abfallentsorgung im Ergebnis der europaweiten Ausschreibungen.

 

Nach umfassender Auswertung der eingegangenen Angebote durch die BSR wird  die über die Kapazität der MVA Ruhleben (520.000 Mg/a) hinausgehende Siedlungsabfallmenge in Höhe von 463.000 Mg/a zukünftig wie folgt entsorgt:

 

 

1.        Vergabeverfahren im Rahmen des offenen Verfahrens (VOL)

Entsorgung von 233.000 Mg/a in zwei Losen

 

Þ        Los 1

                Entsorgung von 100.000 Mg/a Restabfall    bis 31.12.2015

                Bestbieter: Otto-Rüdiger Schulze Holz-         und Baustoffrecycling

                Anlage: MA (Mechanische Abfallbehand-   lung)
                Standort: Land Brandenburg

 

Þ        Los 2

                Entsorgung von 133.000 Mg/a Restabfall    bis 31.12.2011

                Bestbieter: Bietergemeinschaft MEAB/        ALBA
                Anlage/Standort:

                MPS    (Mechanisch-physikalische

                          Stabilisierung)/ Berlin

                MBA (Mechanisch-biologische Abfallbe-                handlung)/Land Brandenburg

 

 

2.        Vergabeverfahren im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens
Suche eines privaten Partners für eine gemischtwirtschaftliche PPP-Gesellschaft zur Entsorgung von 230.000 Mg/a Restabfall bis zum 31.12.2015

 

Þ        Bestbieter: ALBA Baudienstleistung und                                         Recycling GmbH & Co.KG

                Anlage: MPS (Mechanisch-physikalische                     Stabilisierung)
                Standort: Berlin

 

 

Nach den Vorgaben des Vergaberechtes haben die BSR den unterlegenen Unternehmen das Ergebnis der Ausschreibungen schriftlich mitgeteilt. Inner-halb von 14 Tagen konnten dann diese unterlegenen Unternehmen Einspruch gegen die Entscheidung der BSR bei der Vergabekammer einlegen. Diese Einspruchsfrist ist am 14.4.2004 um 24 Uhr abgelaufen.

 

Nunmehr haben die BSR die Zuschläge an die ausgewählten Bieter erteilt. Somit ist die Entsorgungssicherheit des Landes Berlin ab 1.6.2005 gewährleistet.

 

Durch die beauftragten Entsorgungswege werden zukünftig die anfallenden Siedlungsabfälle stoffstromorientiert weitgehend so behandelt und stofflich oder energetisch verwertet werden, dass weitgehend keine zu beseitigenden Rückstände zur Deponierung mehr anfallen. Aus Umweltgesichtspunkten stellt die Ablagerung von Siedlungsabfällen in Deponien das Gegenteil eines nachhaltigen Wirtschaftens dar. Durch das Deponieren werden Stoffe von einer Nutzung als Ressource ausgeschlossen, die De-ponierung führt zu erheblichen Umweltbelastungen (Deponiegas, Sickerwasser), nicht vermeidbare Me-thanemissionen schädigen in besonderem Maße das Klima und schließlich werden heizwertreiche Abfallbestandteile nicht zur Substitution anderer Energieträger genutzt.

 

Aufgrund dieser Auswahlentscheidung werden die Abfallentsorgungskosten für Berliner Haushalte und Gewerbebetriebe ab 2005 ansteigen. Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten lagen die bisherigen Abfallentsorgungskosten im Land Berlin auf einem geringen Niveau. Dieser Sachverhalt re-sultierte aus der Tatsache, dass der größte Teil der beseitigten Berliner Siedlungsabfälle bisher zu niedrigen Kosten auf ungesicherten Deponien abgelagert werden konnte.

 

Die zukünftigen Abfallentsorgungskosten im Land Berlin werden sich im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten jedoch weiterhin eher im mittleren Kostenbereich bewegen. Die BSR haben die Abfallentsorgungskosten in den letzten Jahren durch entsprechende Maßnahmen deutlich senken können. Nach Berechnungen der BSR wird die Kostensteigerung voraussichtlich 1,20 Euro pro Einwohner und Monat betragen.

 

Der Schlussbericht zum 01.02.2005 wird den Stand der Umsetzung der Ausschreibungsergebnisse darlegen.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Berlin, den 6. Juli 2004

 

Der Senat von Berlin

 

W o w e r e i t

Regierender Bürgermeister

 

J u n g e – R e y e r

Senatorin für Stadtentwicklung

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq