Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Kontrolle der Entsorgungssicherheit beim Hausmüll im Hinblick auf den Wegfall der Deponierungsmöglichkeit 2005
Drucksachen 15/687, 15/1109, 15/1387 und 15/2256 -
Zwischenbericht-
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am
12.12.2002 Folgendes beschlossen:
"Der Senat wird aufgefordert zu berichten, wie
insbesondere durch den Wegfall des SVZ das STAB-Konzept ggf. verändert werden
muss und ab dem Jahre 2005 die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden kann.
Für den Fall, dass eine rechtzeitige Fertigstellung
der Behandlungsanlagen nicht erfolgen kann, ist der Senat aufgefordert, entsorgungssichere
ökologisch und ökonomisch vertretbare Lösungen aufzuzeigen.
Ferner wird der Senat aufgefordert darzulegen, in
welchem Umfang er im Rahmen der künftigen Abfallkonzeption private Abfall- und
Entsorgungsunternehmen beteiligen will.
Insgesamt ist bei der Abfallkonzeption auf eine sozialverträgliche
Gestaltung der Entsorgungsentgelte zu achten.
In diesem Zusammenhang ist auch eine verbindliche
Zeitschiene zur Realisierung der einzelnen Maßnahmen und Anlage vorzulegen.
Der Bericht
ist dem Abgeordnetenhaus zu folgenden Terminen vorzulegen:
01.02.2003
01.10.2003
01.06.2004
01.02.2005"
Hierzu wird
zum 01.06.2004 wie folgt berichtet:
Prognosen weisen für das Jahr 2005 eine Menge von 983.000 Mg /a
gemischter Siedlungsabfälle für das Land Berlin aus, die den Berliner Stadtreinigungsbetrieben
(BSR) als Anstalt öffentlichen Rechts zur Entsorgung zu überlassen sind. Bis
zum Jahr 2015 wird von einer gleichbleibenden Abfallmenge ausgegangen.
Der Senat des Landes Berlin hatte am 01.04.2003 beschlossen, ab dem
01.06.2005 von dem o.g. Berliner Restabfall 520.000 Mg/a durch die BSR in der
MVA Ruhleben thermisch behandeln zu lassen. Die Entsorgung der verbleibenden
463.000 Mg/a Restabfall sollte in zwei Ausschreibungsverfahren durch die BSR
vergeben werden.
Am 31.03.2004
unterrichten die BSR im Beisein der zuständigen Senatsmitglieder in einer gemeinsamen,
nicht öffentlichen Sitzung der Ausschüsse für Wirtschaft, Betriebe und Technologie
sowie für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Abgeordneten vor Zuschlagserteilung
über die Auswahlentscheidung zur
Abfallentsorgung im Ergebnis der europaweiten Ausschreibungen.
Nach umfassender Auswertung der eingegangenen Angebote durch die BSR wird die über die Kapazität der MVA Ruhleben (520.000 Mg/a) hinausgehende Siedlungsabfallmenge in Höhe von 463.000 Mg/a zukünftig wie folgt entsorgt:
1.
Vergabeverfahren im Rahmen des offenen Verfahrens (VOL)
Entsorgung von 233.000 Mg/a in zwei Losen
Þ
Los
1
Entsorgung von
100.000 Mg/a Restabfall bis 31.12.2015
Bestbieter: Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling
Anlage: MA (Mechanische Abfallbehand- lung)
Standort: Land Brandenburg
Þ
Los
2
Entsorgung von
133.000 Mg/a Restabfall bis 31.12.2011
Bestbieter: Bietergemeinschaft MEAB/ ALBA
Anlage/Standort:
MPS (Mechanisch-physikalische
Stabilisierung)/ Berlin
MBA (Mechanisch-biologische Abfallbe- handlung)/Land Brandenburg
2.
Vergabeverfahren im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens
Suche eines privaten Partners für eine
gemischtwirtschaftliche PPP-Gesellschaft zur Entsorgung von 230.000 Mg/a
Restabfall bis zum 31.12.2015
Þ
Bestbieter: ALBA Baudienstleistung und Recycling GmbH & Co.KG
Anlage: MPS
(Mechanisch-physikalische Stabilisierung)
Standort: Berlin
Nach den
Vorgaben des Vergaberechtes haben die BSR den unterlegenen Unternehmen das Ergebnis
der Ausschreibungen schriftlich mitgeteilt. Inner-halb von 14 Tagen konnten
dann diese unterlegenen Unternehmen Einspruch gegen die Entscheidung der BSR
bei der Vergabekammer einlegen. Diese Einspruchsfrist ist am 14.4.2004 um 24
Uhr abgelaufen.
Nunmehr haben
die BSR die Zuschläge an die ausgewählten Bieter erteilt. Somit ist die Entsorgungssicherheit
des Landes Berlin ab 1.6.2005 gewährleistet.
Durch die
beauftragten Entsorgungswege werden zukünftig die anfallenden Siedlungsabfälle
stoffstromorientiert weitgehend so behandelt und stofflich oder energetisch
verwertet werden, dass weitgehend keine zu beseitigenden Rückstände zur Deponierung
mehr anfallen. Aus Umweltgesichtspunkten stellt die Ablagerung von
Siedlungsabfällen in Deponien das Gegenteil eines nachhaltigen Wirtschaftens
dar. Durch das Deponieren werden Stoffe von einer Nutzung als Ressource
ausgeschlossen, die De-ponierung führt zu erheblichen Umweltbelastungen
(Deponiegas, Sickerwasser), nicht vermeidbare Me-thanemissionen schädigen in
besonderem Maße das Klima und schließlich werden heizwertreiche Abfallbestandteile
nicht zur Substitution anderer Energieträger genutzt.
Aufgrund
dieser Auswahlentscheidung werden die Abfallentsorgungskosten für Berliner
Haushalte und Gewerbebetriebe ab 2005 ansteigen. Im Vergleich zu anderen
deutschen Großstädten lagen die bisherigen Abfallentsorgungskosten im Land
Berlin auf einem geringen Niveau. Dieser Sachverhalt re-sultierte aus der Tatsache,
dass der größte Teil der beseitigten Berliner Siedlungsabfälle bisher zu niedrigen
Kosten auf ungesicherten Deponien abgelagert werden konnte.
Die zukünftigen Abfallentsorgungskosten im Land Berlin werden sich im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten jedoch weiterhin eher im mittleren Kostenbereich bewegen. Die BSR haben die Abfallentsorgungskosten in den letzten Jahren durch entsprechende Maßnahmen deutlich senken können. Nach Berechnungen der BSR wird die Kostensteigerung voraussichtlich 1,20 Euro pro Einwohner und Monat betragen.
Der Schlussbericht zum 01.02.2005 wird den Stand der Umsetzung der
Ausschreibungsergebnisse darlegen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 6. Juli 2004
Der
Senat von Berlin
W o w e r e i t
Regierender
Bürgermeister
J u n g e – R e y e r
Senatorin für Stadtentwicklung
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq