Der Senat
von Berlin Anlage zur SV-Nr.1806/04
- Stadt I A 21 / IV B 2
Tel. : 9025-1370 / 9012-4763
An das
Abgeordnetenhaus
von Berlin
über
Senatskanzlei - G Sen -
V o r l a
g e
- zur
Kenntnisnahme -
des
Senats von Berlin
über
Schlussfolgerungen
aus dem Evaluationsbericht zum Quartiersmanagement
und
künftige Programmumsetzung
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Der Senat
legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.
Schlussfolgerungen
aus dem Evaluationsbericht zum Quartiersmanagement und
künftige
Programmumsetzung
1) Vorbemerkung
Das
Quartiersmanagement wurde mit dem Ziel eingeführt, Stadtteile aufzuwerten, für
die besonders problematische sozialräumliche Entwicklungen („Gebiete mit
besonderem Entwicklungsbedarf“) ermittelt worden sind. Mit dem Instrument des
Quartiersmanagements wird in Berlin das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
umgesetzt.
Quartiersmanagement
als integriertes, ressortübergreifendes Stadtteilverfahren ist quartiersbezogen,
prozesshaft und bewohnerorientiert. Entsprechend der Komplexität von Problemlagen
in diesen Stadtteilen soll das Quartiersmanagement eine integrierte Entwicklung
einleiten, die von mehreren Ansatzpunkten ausgeht: In koordinierter Weise
sollen die lokalen sozialen, wirtschaftlichen, städtebaulichen,
infrastrukturellen, ökologischen und gesundheitlichen Problemfelder im
Stadtteil bearbeitet werden. Dazu soll das Quartiersmanagement prozesshaft eine
Integration und Vernetzung aller Strategien und Aktivitäten auf der lokalen Ebene
anregen. Die Bewohner sollen aktiv einbezogen und selbstständig Handelnde der Quartiersentwicklung werden
(„empowerment“). Mit dem Quartiersmanagement soll der Verfahrensgrundsatz des
„bottom-up“ in der Stadtteilentwicklung verankert werden, was gleichzeitig auch
den Zielsetzungen der Lokalen Agenda 21 entspricht.
Wirkungsanalyse
und Erfolgskontrolle gehören zu den wichtigsten Instrumenten einer fundierten
Effizienzüberprüfung eingesetzter Förderprogramme. Darüber hinaus sollen vor
dem Hintergrund der gesammelten Erkenntnisse notwendige Verfahrenskorrekturen
bezüglich der Programmsteuerung und Programmabwicklung benannt und in
entsprechendes Handeln umgesetzt werden.
Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat deshalb das in Berlin ab 1999
durchgeführte Modellprogramm Quartiersmanagement (QM) hinsichtlich seiner
Zielsetzung sowie seiner Förder- und Verfahrensstrukturen einer externen
gutachterlichen Betrachtung unterzogen (Evaluation). Ein Zwischenbericht, in
dem erste Bewertungen zu Zielsetzungen und Strukturen des Quartiersmanagementverfahrens in Berlin vorgenommen wurden,
ist dem Abgeordnetenhaus mit Drs. Nr. 14/1526 vom 06.09.2001 vorgelegt worden.
Der nun
vorliegende Evaluationsschlussbericht des Gutachters (siehe Anlage 1: "Evaluation des Berliner
Quartiersmanagements in der Pilotphase 1999 - 2002 - Zusammenfassung und
Schlussfolgerungen") bündelt die Ergebnisse einer zweijährigen
Untersuchung der Pilotphase des Modellprogramms Quartiersmanagement. Die
Schwerpunkte des Berichtes sind:
- die
Analyse und Bewertung des Berliner Quartiersmanagementverfahrens mit
Zielanalyse, Prozess- und Verfahrensevaluation, Erfolgskontrolle;
-
die
daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen, die aus Sicht des beauftragten
Gutachters zur weiteren Qualifizierung des Berliner
Quartiersmanagements beitragen.
2) Ergebnisse der
Evaluation
a) Methodik
Im Evaluationsbericht heißt es dazu (vgl. Kap. I, 1.
und 2.1):
„Mit dem
Programm Quartiersmanagement[1]
hat das Land Berlin seit dem Jahr 1999 ein neues Instrument zur Entwicklung und
Stabilisierung sozial problematischer Stadtteile eingerichtet. In den zunächst
15 Gebieten – seit dem Januar 2002 kamen zwei weitere Gebiete hinzu – wurden
sogenannte Quartiersmanagement-Teams eingesetzt, die über einen Vertrag direkt
an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angebunden sind. Diese im Kern mit
Fachleuten (z.B. Stadtplaner, Sozialplaner, Wirtschaftsförderer,
Beschäftigungsträger) besetzten Teams haben die Aufgabe, entsprechend der
jeweils spezifischen Probleme Handlungskonzepte zu entwerfen, Maßnahmen zu
initiieren und sowohl die Bezirksverwaltung als auch andere Vor-Ort-Akteure für
ein problemorientiertes Handeln zu gewinnen. Um die Zusammenarbeit mit den
Bezirken zu erleichtern, ist in fast allen Fällen ein so genannter Bezirkskoordinator,
d. h. ein ausgewählter Mitarbeiter der Bezirksverwaltung in das Team integriert.
Die Quartiersmanagement-Teams und viele der durch sie initiierten Maßnahmen und
Projekte wurden teilweise aus dem Landeshaushalt selbst sowie zu einem
erheblichen Teil aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und dem
Regionalen Entwicklungsfonds der EU (EFRE) finanziert (Kofinanzierung).
Seit Herbst 2000 wird das Berliner
Quartiersmanagement-Verfahren evaluiert. Der umfassende Ansatz der Evaluation
des Berliner Verfahrens, das durch das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
Entsprechungen auch in anderen Bundesländern hat, ist bundesweit einmalig. Die
Evaluation umfasst die auf Landes- und Quartiersebenen entwickelte Zielsetzung
(Zielanalyse), die Integration des Verfahrens in die Landesverwaltung sowie in
die Bezirksverwaltungen, alle im Zusammenhang mit dem Quartiersmanagement
entwickelten speziellen Verfahrensweisen und deren Umsetzung in der Praxis, die
Arbeit der Quartiersmanagement-Teams vor Ort inklusive ihrer Zusammenarbeit mit
anderen wichtigen im Quartier tätigen Akteuren (Verfahrensanalyse) und
beinhaltet ebenfalls erstmalig den Versuch, die Wirkungen eines integrierten
Stadtteilentwicklungsverfahrens zu erfassen und zu bewerten (Wirkungsanalyse).
Ziel der Evaluation ist es u. a., das Verfahren
bereits während seiner Implementierung zu optimieren und auf strukturelle
Probleme hinzuweisen. Darüber hinaus gilt es die Frage zu beantworten,
inwieweit das Quartiersmanagement in seiner jetzigen oder in einer veränderten
Form generell geeignet ist, die im Zusammenhang mit zunehmender Segregation verstärkt
auftretenden sozialen Probleme in den Stadtteilen zumindest teilweise zu
mindern. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund knapper werdender öffentlicher
Mittel und einer sich grundsätzlich wandelnden Aufgabenteilung zwischen den
Bezirken und der Landesverwaltung[2].
b) Ergebnisse
Die
Gutachter stellen fest (vgl.
dazu Kap. I.2.1):
„Das Programm
Quartiersmanagement ist grundsätzlich dazu geeignet, in einem zentralen und
zunehmend bedeutendem Politikfeld (Soziale Stadtentwicklung) effizient und
wirkungsvoll bestehenden Defiziten zu begegnen.
Diese Defizite sind zum Teil durch Maßnahmen, die im Rahmen der Pilotphase
entwickelt und umgesetzt wurden und werden, kompensiert worden bzw. zu
kompensieren. Gemessen an der Laufzeit
des Programms und den zur Verfügung stehenden Ressourcen sind die bislang
erzielten Erfolge beachtlich, was neben dem zusätzlichen Mitteleinsatz nicht
zuletzt auf die neue Organisationsstruktur – insbesondere auf die intensive
Arbeit der Quartiersmanager selbst – zurückzuführen ist. Neben der
Verbesserung der Lebensbedingungen in besonders belasteten Stadtteilen ist die
Integration sozialer Themen und Aufgaben in das Verfahren ein zentraler
Bestandteil des Programms. Hierunter fallen verschiedene Ziele, die unter dem
Oberbegriff „Verbesserung der Lebenschancen“ zusammengefasst werden können –
unter ihnen nehmen Bildung, Ausbildung und Integration eine zentrale Rolle ein.
Erfolge in diesen Politikfeldern sind nicht kurzfristig zu erzielen oder zu
messen. Es ist jedoch eindeutig, dass sich die Quartiersmanager und die mit
ihnen kooperierenden Verwaltungsteile dieser Themen angenommen haben, dass
funktionierende Ansätze entwickelt wurden und in vielen Fällen eine verbesserte
Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Leistungsträger initiiert ist.“
Sowie (vgl. Kap. I.2.1):
„Vor dem Hintergrund,
dass die Folgen zunehmender Segregation in der Stadt und die Folgen einer
ungleichen Chancenverteilung in der Gesellschaft tendenziell eher gravierender
werden, kommt einem integrierten Entwicklungsprogramm wie das Quartiersmanagement
auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Berliner Politik insgesamt zu. Es
ist zu erwarten, dass über geeignete Maßnahmen langfristig Transferleistungen
eingespart werden können, auch wenn dies derzeit noch nicht im einzelnen nachzuweisen
ist.
Das Programm
Quartiersmanagement sollte daher unseres Erachtens fortgesetzt, optimiert und
verstetigt werden. Eine weitere Bereitstellung ausreichender Ressourcen für das
Programm halten wir auch vor dem Hintergrund der vorhandenen Sparzwänge für
geboten.“
Stellungnahme Senat:
Unter der expliziten Zielsetzung der Optimierung des
Berliner Quartiersmanagements während des laufenden Verfahrens werden durch die
Gutachter im Evaluationsbericht die wesentlichen Verfahrensgrundsätze und deren
Umsetzung durch die Beteiligten bewertet und konkrete Handlungsempfehlungen zur
Verbesserung gegeben. Die Bewertung erfolgte dabei explizit unter den
Fragestellungen der Effizienz der Verfahrensgrundsätze wie der durch das
Quartiersmanagement eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen. Dabei ist
darauf hinzuweisen, dass der Fokus der Evaluation auf einer analytischen
Betrachtung des Gesamtverfahrens lag und keine vergleichende Bewertung der
einzelnen Quartiersmanagementgebiete untereinander umfasst.
Die Gutachter stellen fest, dass die Bezirke sich das
Quartiersmanagement zu eigen gemacht haben (vgl. Kap. I, 2.3.1):
„Positive Ergebnisse sind in
vielen Fällen auf der Bezirksebene zu verzeichnen. Trotz der anfänglichen
Bedenken der Bezirke gegen das direkt von der Senatsverwaltung gesteuerte
Verfahren konnte in den überwiegenden Fällen durch die bezirkliche
Lenkungsrunde eine gut funktionierende Arbeitsebene zwischen
Quartiersmanagement-Team und der Bezirksverwaltung entwickelt werden. Über die
Bezirkskoordinatoren, sowie über
direkte Kontakte der Quartiersmanagement-Teams in die Verwaltungen wurden die
Bezirke in die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse einbezogen.“
Dabei werden gute Ansätze der Kooperation festgestellt:
„In allen Gebieten funktioniert der integrative Ansatz auf der
Ebene der einzelnen Maßnahmen. Von Seiten der Bezirke und ihrer Fachämter wird
das Verfahren überwiegend positiv bewertet, weil initiiert durch die
Quartiersmanagement-Teams ein ämterübergreifendes Zusammenarbeiten erprobt und
Maßnahmen umgesetzt werden, die den Zielen und Interessen der Bewohner
entsprechen.“
Stellungnahme
Senat:
Beispielhaft
für gute Ansätze der Kooperation ist die begonnene positive Zusammenarbeit
zwischen QM-Teams und Stadtteilzentren. Stadtteilzentren und QM-Teams ergänzen
sich trotz unterschiedlicher Ansatzweisen jeweils dort, wo sich Aktionsräume
überlagern.
Am Beispiel der
Schulen wird von den Gutachtern festgestellt (vgl. Kap. I, 2.3.1):
„Die Schulen, bei denen die Zusammenarbeit
mit den Quartiersmanagement-Teams in der Zwischenzeit intensiver verläuft,
haben sich nach und nach stärker für das Quartier geöffnet. Sie verstehen sich
aufgrund der Konfrontation mit einem Kernproblem der Nachbarschaften
(unterdurchschnittliche Ausbildung und Ausbildungsfähigkeit von Kindern und
Jugendlichen) als zentrale Integrationsinstitutionen. Sie sind die Orte, über
die man einen Zugang zu Bewohnergruppen finden kann, die sonst nur schwer
erreichbar sind.“
Stellungnahme Senat:
Der
Gutachter weist mit Recht darauf hin, dass eine enge Kooperation mit den
ortsansässigen Schulen unverzichtbar ist. Die QM-Teams haben daher bereits in
der Vergangenheit, da wo die Bereitschaft bestand, intensive Kontakte mit
Schulleitungen, Lehrern, Elternvertretern und Schülern geknüpft und
zahlreiche gemeinsame Projekte
entwickelt und durchgeführt. Da diese Kooperationsbeziehungen auf dem Prinzip
der Freiwilligkeit basieren, spielt hierbei die Motivationsarbeit eine große
Rolle. Auf diesem Hintergrund kann die Einbeziehung der Schulen in die
Mitarbeit bei der Quartiersentwicklung
insbesondere unter Berücksichtigung der
derzeit gravierenden Reformprozesse im Bildungsbereich nur schrittweise
erfolgen. Zur Zeit finden in Umsetzung der Gutachterempfehlung in den
Quartiersmanagementgebieten weitere Informations- und Kooperationsgespräche mit
den Schulleitungen statt. Dies wird auch zukünftig weiterverfolgt werden.
Zum Mitteleinsatz halten die Gutachter fest
(vgl. Kap. I, 2.3.3):
„Eindeutig positiv
zu bewerten ist die in Berlin gelungene Bündelung von Mitteln aus den
Programmen „Soziale Stadt“ und EFRE. Darüber hinaus findet eine „echte“
Bündelung verschiedener Finanzierungsquellen auf Landesebene nicht statt.“
Stellungnahme Senat:
Hervorzuheben ist aber die Tatsache, dass im Sinne einer
stadträumlichen Konzentration wichtige Fachprogramme einzelner Senatsverwaltungen
in Verantwortung der jeweiligen Ressorts prioritär in die QM-Gebiete gelenkt
werden (siehe dazu Kap. III.2.2.2. im
Evaluationsbericht). Beispielhaft seien für den Bereich Bildung und Jugend
hier aufgeführt: Finanzierung von zusätzlichen Stellen- und Zusatzstunden zur
Förderung der in QM-Gebieten lebenden Schüler, Förderklassen für Schüler
nichtdeutscher Herkunftssprache und Zusatzstundenzumessung zu deren
sprachlicher Förderung und sozialen Integration, Frequenzreduzierung in Schulen
mit hohem Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in sozial
benachteiligten Gebieten. Darüber hinaus erfolgt eine Schwerpunktsetzung der
Maßnahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms, des
Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB), die Zuordnung
zusätzlicher Ganztagsschulen in gebundener Form und die Schwerpunktssetzung bei
einer Vielzahl anderer Maßnahmen vorrangig in den QM-Gebieten.
Kindertagesstätten werden zusätzlich personell und investiv ausgestattet.
Der bisher praktizierte Ansatz
zur Einbeziehung sektoraler Landesprogramme in die Unterstützung und
Entwicklung der besonders benachteiligten Stadtquartiere ist ein effektiver und
praktikabler Weg. Er sollte daher fortgeführt werden, zumal bei der konkreten
Programmumsetzung im Rahmen des Quartiersmanagements die Bündelung von Mitteln
insbesondere auf der Projektebene stattfindet. Hierbei wird unmittelbar
projektbezogen geprüft, welche Fördermittel, Programme und anderweitige
Ressourcen für eine Projektrealisierung
mobilisiert und zusammengeführt werden können. So gibt es beispielsweise
Projekte, die anteilig aus Mitteln des Bezirksamtes, der Bundesanstalt für
Arbeit, des Programms Quartiersmanagement oder einer Wohnungsbaugesellschaft
finanziert werden. Mit dieser jeweils "maßgeschneiderten"
Projektfinanzierung ist gleichzeitig als Nebeneffekt eine verbesserte Kooperation
der beteiligten finanzmittelgebenden Stellen verbunden. Schwierigkeiten bei
diesen Finanzierungen entstehen jedoch häufig aufgrund der oft sehr unterschiedlichen
Förderverfahren und -konditionen der einzelnen Programme. Hier sind jeweils im
Einzelfall die erforderlichen Flexibilisierungen und Sondertatbestände mit den
programmverantwortlichen Stellen und Institutionen zu klären.
Die Bürgerbeteiligung hat in den
QM-Gebieten deutlich zugenommen. Insbesondere die politische Entscheidung, den
Bürgerinnen und Bürgern 500.000 € pro Quartier einmalig zur Verfügung zu
stellen, um die aus Sicht der Betroffenen wichtigsten Probleme im Quartier
angehen zu können – ohne auf Bewertungen und Entscheidungen der Verwaltung
angewiesen zu sein, ist sehr gut angenommen worden.
Die
Gutachter stellen dazu im Evaluationsbericht fest (vgl. Kap. I,
2.3.5 – 7):
„Gemessen an diesen
Rahmenbedingungen sind die Erfolge des Quartiersmanagement-Verfahrens in dem
Bemühen, mehr Bewohner zu verantwortungsbewussten Handeln und zu Selbsthilfe
anzuregen, deutlich sichtbar. In den Befragungen wurde vielfach deutlich, dass
die Bewohner durch die Arbeit der Quartiersmanagement-Teams das Gefühl
bekommen, nicht mit ihren Problemen allein gelassen zu werden. Die finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere der Quartiersfonds und der
Aktionsfonds, tragen dazu bei, dass sich Bewohner selbst in einzelnen Projekten
engagieren.“
sowie
„Die Erfahrungen aus dem
Quartiersfonds zeigen, dass Bewohner sich in dem Moment engagieren, wo sie ein
konkretes und für sie nachvollziehbares Mitspracherecht bei den Entscheidungen
bekommen. Dies gilt sowohl auf der Ebene der Konzeptentwicklung und der daraus
abgeleiteten Handlungsschwerpunkte als auch in der Umsetzung einzelner
Projekte. Die Bewohner im Quartier verfügen in der Regel über eine fundierte
Einschätzung der Kernprobleme und möglicher Lösungsansätze und sollten daher
unbedingt weiter in den Entscheidungsprozess integriert werden.
Aus den Quartiersfondsjurys haben sich in
einigen der Berliner Quartiersmanagement-Gebieten so genannte „Bewohnerbeiräte“
entwickelt, mit denen das Quartiersmanagement-Team regelmäßig über zentrale
Fragen der Quartiersentwicklung diskutiert. Diese Beiräte sollten unterstützt
und mit Entscheidungskompetenzen ausgestattet werden.
Stadtteilplenen, wie es sie in einigen
Quartiersmanagement-Gebieten gibt, haben zu sehr den Charakter von
Informationsgremien, in denen bereits getroffene Entscheidungen vorgestellt
werden. Zwar kann auch ein Stadtteilplenum eine Empfehlung zu Gunsten oder Ungunsten
einer Maßnahmen abgeben, diese haben jedoch in der Regel keinen verbindlichen
Charakter.“
sowie
„Deutlich spürbar sind die
Wirkungen des Quartiersmanagements auf die Kommunikation zwischen Verwaltung
und Bürgern. Durch die Öffentlichkeitsarbeit des Quartiersmanagement-Teams
fühlen sich viele Bewohner besser informiert und besser am Verwaltungshandeln
und an Entscheidungsprozessen beteiligt. Dies wird deutlich sowohl bei den
Bewohnerbefragungen als auch durch eine steigende Zahl von Menschen, die das
Quartiersmanagement als Lösungsinstanz für ihre Sorgen und Probleme begreifen.“
Insgesamt
sind, so die Gutachter, im Verfahren
des Quartiersmanagements Erfolge sichtbar,
auch wenn sie sich derzeit noch auf eine Verbesserung der Lebensqualität
konzentrieren (vgl.
Kap. I, 2.4.1):
„Die Analyse der bislang
initiierten und umgesetzten Maßnahmen zeigt sehr deutlich, dass die
Quartiersmanagement-Teams in den Bereichen, die die Verbesserung der Lebensqualität
beinhalten, eine effiziente und funktionierende Ergänzung zur Verwaltung sind.
Auch die Optimierung der sozialen Infrastruktur und die Ergänzung durch
kleinteilige, am Bedarf orientierte Angebote ist mit Mitteln des Programms
„Soziale Stadt“ und verstärkt durch die Nutzung des Quartiersfonds betrieben
worden.
In den Bereichen, in denen es darum geht,
Benachteiligungen von Bewohnern auszugleichen oder die Voraussetzungen zur
Verbesserung der Zugangschancen zum Arbeitsmarkt und Gesellschaft insgesamt zu
verbessern, sind die formulierten Ziele deutlich schwieriger durch Maßnahmen zu
unterlegen. Hier haben die Quartiersmanagement-Teams die entsprechenden
Institutionen, zu deren Aufgabenbereich Jugendpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik
gehören, für die spezifischen Handlungsbedarfe im Quartier sensibilisiert. Die
Beteiligung an notwendigen Maßnahmen und die sich aus den Problemen in den
Quartieren ergebenden Anforderungen an eine veränderte Schul-, Sozial- oder
Arbeitsmarktpolitik (auch auf Landesebene) sind jedoch erst in Ansätzen sichtbar.“
Stellungnahme
Senat:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in den
Quartiersmanagementgebieten bereits erste Stabilisierungserfolge zu verzeichnen
sind. So haben Quartiersmanagementprojekte (z.B. im Quartier Bülowstraße/Wohnen
am Kleistpark im Bezirk Schöneberg-Tempelhof oder im Quartier Zentrum
Kreuzberg/Wassertorplatz) dazu geführt, dass bei den Bewohnern das Verantwortungsgefühl für ihren unmittelbaren
Wohnbereich, die Nachbarschaft und den Stadtteil spürbar zugenommen hat. In der
Folge sind Vandalismus und Verwahrlosung zurück gegangen. Zudem wurde der
nachbarschaftliche Zusammenhalt gestärkt, die Wohnqualität ist deutlich
gestiegen. Das Quartiersmanagementprogramm hat
in den Gebieten den Prozess einer integrierten Stadtteilentwicklung in
Gang gesetzt. Es ist gelungen, in seiner Funktion als „Motor“ Anstöße und
Anregungen zur Beteiligung an Bewohner, Einzelhändler, Firmen, Hauseigentümer,
Wohnungsbaugesellschaften, Träger von Gemeinbedarfseinrichtungen etc.
weiterzugeben. Das hat dazu geführt, dass diese Akteure zunehmend eigenständige
Maßnahmen und Projekte auf den Weg bringen, die eine positive Entwicklung des
Stadtteils zum Ziel haben.
Zusammenfassend stellen die Gutachter dazu fest (vgl.
Kap. I, 3.1):
„Auch wenn sich das
Quartiersmanagement-Verfahren in Berlin durch seine Zielsetzung und z.T. auch
schon realisierte Umsetzung positiv von vielen anderen Bundesländern abhebt,
ist das Verfahren in seiner jetzigen Ausprägung noch nicht ausgereift genug, um
grundlegende Verbesserungen in den Handlungsfeldern Arbeitsmarkt- und
Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung und Stadtteilökonomie, Schule und Bildung
sowie Gesundheitsförderung zu erreichen. Die umgesetzten Maßnahmen
konzentrieren sich noch zu stark auf eine Verbesserung der Lebensqualität. Eine
systematische Verbesserung der Lebenschancen kann mit den bestehenden
Organisationsstrukturen nicht durchgreifend in Angriff genommen werden.“
Stellungnahme
Senat:
Mit den
für das Berliner Quartiersmanagement umfassend formulierten Zielen wird die
enge Wechselwirkung von gesellschaftlichen, individuellen und stadträumlichen
Ursachen berücksichtigt. An dieser umfassenden und integrierten
Zielformulierung innerhalb der Schwerpunkte „Erhöhung der Lebensqualität“ und
„Verbesserung der Lebenschancen“ soll auch zukünftig festgehalten werden.
Deutlich zu optimieren ist jedoch noch die Zielumsetzung innerhalb der Bereiche
"Verbesserung der Lebenschancen". Die Handlungsmöglichkeiten und die
Ressourcen des Quartiersmanagements auf der Gebietsebene sind zur Umsetzung der
strategischen Ziele im Bereich der Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung
sowie Gesundheitsförderung bisher nicht ausreichend. Um das
Quartiersmanagementverfahren durch die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen
verstärkt zu unterstützen, ist eine Intensivierung der Kooperation und eine
ressortübergreifende Festlegung von Zielen und Maßnahmen einer stärker räumlich
ausgerichteten Fachpolitik notwendig. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
Bildung und Beschäftigung. Entsprechend ihrer gesamtstädtischen Relevanz ist
daher bereits bei der Formulierung der strategischen Ziele eine intensive Abstimmung auf Landesebene erforderlich. Zur
Optimierung des integrierten Ansatzes des Quartiersmanagements werden derzeit
bereits in der bestehenden Lenkungsrunde Soziale Stadt auf Staatssekretärsebene
unter Beteiligung der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung; Bildung, Jugend
und Sport; Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie Arbeit, Wirtschaft
und Frauen die strategischen Ziele auf Landesebene diskutiert und abgestimmt. Neben
dieser Zielformulierung werden in der Lenkungsgruppe darüber hinaus die
sektoralen Programme der jeweiligen Fachressorts hinsichtlich ihrer regionalen
Verwendungsmöglichkeiten und ihrer jeweiligen Kompatibilität untereinander
intensiv geprüft.
Kritisch wird in dem Bericht der Gutachter angemerkt (vgl. Kap. I,
2.2.1):
„Auf der Quartiersebene zeigt
sich, dass die auf der Basis der jeweiligen spezifischen Problemsituation
entwickelten Strategien von sehr unterschiedlicher Qualität sind. Zum Teil ist
nur eingeschränkt zu erkennen, dass zwischen den benannten Kernproblemen im
Gebiet und dem tatsächlichen Schwerpunkt der Bemühungen des
Quartiersmanagement-Teams ein Zusammenhang besteht. Fast in allen Gebieten
dominierten zunächst Projekte, die dem Ziel der allgemeinen Verbesserung der
Lebenssituation zuzuordnen sind. Im Zeitverlauf haben sich die Teams zunehmend
auch der sozialen Probleme in den Quartieren angenommen und teilweise zum
Beispiel die Themen Integration und Chancenverbesserung auf dem Arbeitsmarkt zu
Schwerpunkten der Arbeit gemacht.“
Stellungnahme
Senat:
Zukünftig
wird noch stärker als bisher zu prüfen sein, welche Relevanz die verschiedenen strategischen und operationalen Ziele
auf der Grundlage der jeweiligen Stärken-Schwächen-Analysen in den einzelnen
Gebieten haben. Es ist bereits veranlasst worden, dass die bewilligten Projekte
strategischen Zielen und ihnen Zielerreichungsindikatoren zugeordnet werden.
Bisher erfolgte die Abstimmung der integrierten Handlungskonzepte in den
bezirklichen Steuerungs- und Lenkungsrunden; dies sollte auch weiterhin der
Fall sein. Es ist jedoch im Sinne der Gutachterempfehlung darauf hinzuarbeiten,
über eine entscheidungsbefugte Besetzung der Steuerungsgremien im Bezirk mit
allen relevanten Fachressorts die
Verbindlichkeit des Integrierten Handlungskonzeptes als Strategie der
Stadtteilentwicklung auch für die einzelnen Fachämter abzusichern.
3) Empfehlungen der
Gutachter
Aus den Bewertungen von Erfolg und bestehenden
Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Quartiersmanagements leiten die Gutachter
folgende grundsätzliche Empfehlung
ab (vgl.
Kap. I, 3.1):
„Nimmt
man den übergreifend formulierten Anspruch an ein integriertes Programm, durch
das grundlegende Veränderungen bei der sozialen Situation in vielen Stadtteilen
erreicht werden, ernst, muss der Handlungsrahmen für das Quartiersmanagement
erweitert und gestärkt werden. Die Entscheidungen für den Einsatz der
bisherigen Programmmittel aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ sind
aufgrund verschiedener Restriktionen und Entscheidungsstrukturen nicht in
ausreichendem Maße auf (soziale) Schlüsselprobleme fokussiert. Hier ist zu
berücksichtigen, dass es in der Regel primäre (Bildung, Sprachkenntnisse,
Erziehung) und sekundäre (Armut, Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit,
Lethargie) Problemkomplexe gibt, die weitere soziale Probleme zur Folge haben.
Es besteht noch kein Konsens zwischen den Quartiersmanagement-Teams, Bezirks-
und Landesverwaltungen sowie vor allem auf der politischen Ebene darüber,
welche Aufgaben/Ziele (Beschränkung auf Verbesserung der Lebensqualität
und/oder stärkere Verbesserung der Lebenschancen in den Gebieten) dringlich
sind und welche Veränderungen im Rahmen des Quartiersmanagement-Programms
erreicht werden können. Es wird jedoch deutlich, dass – nimmt man die Probleme
und den (im Senatsbeschluss formulierten) Anspruch des Programms ernst – sowohl
auf Landes- als auch auf Bezirks- und Quartiersebene viel weitergehende
Handlungs- und Entscheidungsstrukturen geschaffen werden müssen. Ein wichtiges
Problem bleibt die nur schwer zu überwindende Segmentierung der Behörden auf
Bezirks- und Landesebene. Ursache dafür sind vor allem fehlende politische
Entscheidungen über die Rolle des Quartiersmanagements im Zusammenhang mit
insgesamt in der Stadt vorhandenen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Integration,
Bildung und Sozialhilfeabhängigkeit – um nur die wichtigsten zu nennen.“
Für den
Fortgang des Quartiersmanagements und seine Weiterentwicklung leiten die Gutachter
daraus grundsätzlich folgende primäre
Zielsetzungen – vorbehaltlich einer erforderlichen gebietsspezifischen und
problemorientierten Gewichtung - ab:
-
„Verbesserung
der vorschulischen Bildung und Erziehung. In den Gebieten, in
denen sich Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache und Kinder bildungsferner und
schlecht integrierter deutscher Haushalte konzentrieren, muss der Staat
zusätzliche Erziehungsleistungen erbringen. Viele Grundlagen werden bereits im
vorschulischen Alter gelegt (Spracherwerb, Erwerb von motorischen Fähigkeiten etc).
Die bisherigen Angebote sind nicht verpflichtend und werden oft gerade von den
„betroffenen“ Eltern nicht angenommen. Ziel muss es sein, nachfragegerechte
Angebote zu konzipieren, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu
schaffen und die Umsetzung und Akzeptanz solcher Angebote sicherzustellen.
- Verminderung der
Schulabbrecherquote/Verbesserung der Schulleistungen. Die
Steigerung der Zahl der Jugendlichen mit abgeschlossener Ausbildung ist einer
der wichtigsten Wege, Langzeitarbeitslosigkeit und wirtschaftliche
Unselbstständigkeit zu vermeiden. Ziel muss es sein, durch die
Schaffung/Neukonzeption verschiedener Unterstützungsmaßnahmen die Zahl der
Schulabbrecher messbar zu senken und die Schulleistungen insgesamt zu
verbessern.
- Senkung der Sozialhilfezahlen/Arbeit statt
Sozialhilfe. In vielen Quartiersmanagement-Gebieten steigt
die Zahl der längerfristig zu einem großen Teil von Sozialhilfe lebenden
Menschen. In der immer noch stark durch die Arbeitswelt bestimmten Gesellschaft
wächst dadurch die Zahl derjenigen, die von einem aktiven gesellschaftlichen Leben
ausgeschlossen sind. Durch die räumliche Konzentration der Sozialhilfefälle
entsteht ein zusätzliches Problem: Es fehlen „Vorbilder“, Anreize und „Druck“,
sich selbst aus der Transfereinkommens-Situation zu „befreien“; die Akzeptanz
des „Sozialhilfedaseins“ steigt. Ziel muss es sein, die Sozialhilfeleistungen
inklusive der dazugehörigen Beratungen so zu organisieren, dass mehr Menschen
der Eintritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit und das damit verbundene
größere Selbstbewusstsein ermöglicht wird. Dazu sind unter Umständen auch
Umschichtungen in Richtung „Arbeit statt Sozialhilfe“ notwendig. Entsprechende
gesetzliche Regelungen und Angebote zum attraktiven und niedrigschwelligen
Angebot sind zu entwickeln.
- Steigende Vermittlungsquoten in den
Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit ist eines der
Schlüsselprobleme in den Quartiersmanagement-Gebieten. Neben Maßnahmen, die allgemein
der besseren Qualifizierung und damit der Verringerung des Arbeitslosigkeitsrisikos
dienen, sind die herkömmlichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Programme
zu überprüfen und verbessern. Qualifizierungsmaßnahmen sind stärker als bisher
hinsichtlich ihres Erfolges zu überprüfen. Ziel muss es sein, eine spürbare
Steigerung der Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
- Verbesserung des Subjektiven
Sicherheitsempfindens/Senkung der Kriminalität.
In vielen Quartiersmanagement-Gebieten ist die Kriminalitätsrate nicht
überdurchschnittlich hoch. Vielfach ist jedoch das subjektive
Sicherheitsempfinden der Bewohner geringer als in anderen Stadtteilen.
Hervorgerufen wird dies durch teilweise offen sichtbare Formen der Kriminalität
(Vandalismus, Drogenhandel/ –konsum etc.) sowie durch das vielerorts
„unwirtlichere“ Umfeld. Ziel muss es sein, das subjektive Sicherheitsempfinden
der Bewohner messbar (abfragbar) zu steigern und Kriminalität zu senken.
- Steigerung der Attraktivität des Wohnumfeldes.
Viele Bewohner in den Quartiersmanagement-Gebieten fühlen sich benachteiligt,
weil Verschmutzungen, Vandalismus, Müllproblem, Hundekot auf den Straßen einen
im Vergleich zu anderen Stadtgebieten allgemeinen Zustand von Verwahrlosung
vermitteln. Ziel muss es sein, u.a. durch bessere Reinigung, Prophylaxe,
Stärkung von Verantwortung gegenüber dem öffentlichen Raum die Belastung
spürbar zu verringern.“
Die strategischen Ziele, die der Senat mit dem Quartiersmanagement verfolgt,
bewerten die Gutachter wie folgt (vgl. Kap. I.2.2.1):
„Sowohl die anfangs formulierten Handlungsfelder,
als auch die im Laufe der Evaluation entwickelten strategischen Ziele
beschreiben einen sehr umfassenden Ansatz zur Minimierung der negativen Folgen
einer verstärkten Segregation. Dieser
geht deutlich über das hinaus, was in anderen Bundesländern im Zusammenhang mit
der Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ entwickelt wurde. Zudem wurde in
Berlin die Notwendigkeit erkannt, über ein Ressortprogramm aus dem Bereich der
Stadtentwicklung hinaus, einen ressortübergreifenden politischen Ansatz für
belastete Stadtquartiere sowie für die Stadt insgesamt zu entwickeln.
Entsprechende Ziele sind auch in dem Senatsbeschluss zur „Urbanen Integration“
formuliert, mit dem die verschiedenen betroffenen Senatsverwaltungen zu
Zusammenarbeit aufgefordert werden. Die umfassende Zielformulierung entspricht
sowohl den internationalen Erfahrungen als auch den Forderungen, die durch das
erste Gutachten zur sozialen Stadtentwicklung[3]
in Berlin an ein entsprechendes Programm gestellt wurden.“
sowie
„Vor diesem Hintergrund ist die
breite und umfassende Zielformulierung des Berliner Quartiersmanagement-Verfahrens
zu begrüßen. Sowohl in den zu Beginn des Verfahrens formulierten
Handlungsfeldern als auch in den im Laufe der Evaluation gemeinsam mit der Senatsverwaltung
und den Quartiersmanagement-Teams entwickelten strategischen Zielen werden die
beiden grundsätzlichen, sich aus dem Zusammenspiel zwischen Gebietsdefiziten
und sozialen Konzentrationsprozessen ergebenden Zielebenen „Verbesserung der
Lebensqualität“ und „Verbesserung der Lebenschancen“ sichtbar. Am deutlichsten
formuliert ist die Zielebene „Verbesserung der Lebensqualität in den
Stadtteilen“ im Verbund der verschiedenen strategische Ziele „Verbesserungen
des Wohn- und Lebensraumes“, „Bewohneradäquate soziale Infrastruktur“ und
„Verbesserte Stadtteilkultur“. Auf verbesserte Chancengleichheit ausgerichtet
sind die Ziele „Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ und „Mehr Fort- und Weiterbildung“.
Durch die Ziele „Besseres Gesundheitsniveau“ und „Besseres Sicherheitsniveau“
wird verdeutlicht, dass auch Strategien gegen Defizite entwickelt werden
sollen, die häufig die Bewohner in den Gebieten direkt belasten. Die Ziele
„Tolerantes Zusammenleben/Unterstützendes Sozialgefüge“ und „Mehr Partizipation
der Bewohner“ tragen der Netzwerkarmut in den betroffenen Stadtteilen
Rechnung.“
Vor diesem Hintergrund
identifizieren die Gutachter Defizite
bei der strategischen Ausrichtung der Verfahrensgrundsätze des Berliner
Quartiersmanagements. Insbesondere Zuständigkeiten und die Verbindlichkeit von
Beschlüssen bedürfen größerer Präzision (vgl. Kap. I, 2.2.2):
„Zur Optimierung des
integrierten Ansatzes ist eine höhere politische Verbindlichkeit der Beschlüsse
auch für die bislang nicht federführenden Senatsverwaltungen erforderlich. Ausgehend
von den im Rahmen des Quartiersmanagement-Verfahrens formulierten Zielen ist
eine gesamtstädtische Strategie aufzustellen (ressortübergreifende
Arbeitsgruppe).“
Aber auch die Umsetzung des Quartiersmanagements als
ressortübergreifende Strategie, die alle betroffenen Ressorts einbezieht,
muss laut Gutachter verbessert werden (vgl. Kap. I, .2.3.1):
„In den fünf bisher stattgefunden
Staatsekretärs-Lenkungsgruppen wurden grundlegende Probleme zu Fragen der
„Sozialen Stadt“ erörtert, es wurden jedoch in der Regel keine verbindlichen
Beteiligungen (finanziell, durch eigene Maßnahmen der jeweiligen Ressorts,
durch Teilnahme der nicht-federführenden Verwaltungen am Entscheidungsprozess
zum Gesamtprogramm) vereinbart.“
sowie
„Ein Problem bleibt die Kooperation mit Institutionen, die
nicht klar der Bezirksebene zuzuordnen sind. Dazu gehören vor allem die
Arbeitsämter, die Schulen und die Wirtschaftsförderung.“
sowie
„Die Bezirklichen Bündnisse für
Wirtschaft und Arbeit sind ein erster richtiger Ansatz der lokalen Orientierung
bei den Bemühungen um den Abbau der Arbeitslosigkeit. Die Quartiersmanagement-Gebiete
müssten allerdings bei den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit
stärker berücksichtigt werden.
Analoges gilt für die systematische Kooperation
mit Schulen. In den letzten Jahren ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen
nicht deutscher Herkunftssprache in den Quartiersmanagement-Gebieten immens
angestiegen (39 % ausländische Kleinkinder im Vergleich zu 19 % im
Berliner Durchschnitt und fast 50 % ausländische Kinder/Jugendliche im
Vergleich zu 21 % im Berliner Durchschnitt). Wenn man vermeiden will, dass
sich die heute schon bestehenden massiven Entwicklungsprobleme verschärfen,
wäre eine höhere Investition in die Ausbildung der in den Quartiersmanagement-Gebieten
lebenden Kinder und Jugendlichen notwendig. Bislang erfolgt die Einbindung der
Schulen in die Quartiersentwicklung in der Regel über einzelne Projekte. Die
Schulen werden z.B. durch die Quartiersmanagement-Teams bei baulichen Maßnahmen
und der Verbesserung der Ausstattung, z.T. auch bei der Erstellung von
Schulprofilen unterstützt. Diese Tendenz hat sich durch die Einrichtung des Quartiersfonds,
an den häufig Anträge von Elterninitiativen oder Schulvereinen gestellt wurden,
verstärkt.“
sowie
„Bisher fehlt es an Konzepten,
bei denen systematisch über die Schulen mit den Eltern ein regelmäßiger Kontakt
aufgebaut wird, um darüber gezielter die Bewohner zu motivieren, sich generell
an der Entwicklung des Gebietes zu beteiligen.“
Neben den
strategischen Defiziten wird im Rahmen der Evaluation von den Gutachtern auch
der verwaltungsmäßige Aufwand bei
der Umsetzung des QM-Verfahrens kritisiert (vgl. Kap. I, 2.3.4):
„Es zeigt sich an vielen
Stellen, dass die Bewilligung und Abrechung der Programmmittel einen
erheblichen Teil der Ressourcen der Quartiersmanager bindet, die eigentlich für
andere Aufgaben zur Verfügung stehen müssten. Es ist dringend zu prüfen, welche
Vereinfachungen im Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren erreicht werden
können (Integriertes Projektteam unter Einbeziehung haushaltstechnischer
Kompetenz und IBB).“
Letztlich regen die Gutachter im
Evaluationsbericht an, die empirische
Basis für eine qualitative und quantitative Erfolgskontrolle zu verbessern (vgl. Kap. I,
2.4):
„Will man die weit formulierten
Ziele erreichen, so ist das Quartiersmanagement-Verfahren, so wie es zurzeit
angelegt ist, überfordert, da es zu stark von einem Ressort und seinen
Handlungsmöglichkeiten geprägt ist. Die Verbesserung der Bildungsangebote, eine
funktionierende Arbeitsmarktpolitik, eine veränderte Sozialhilfepolitik, die
Anreize für eine Integration in die Gesellschaft schafft, bleiben primär
Aufgabe der entsprechenden Fachressorts. Die im Rahmen des
Quartiersmanagement-Verfahrens initiierten, umgesetzten und finanzierten
Maßnahmen können die grundsätzlichen Defizite in diesen Politikbereichen nicht
kompensieren.
Eine Beurteilung der erfolgten Wirkungen auf die
zentralen Problemfelder wird durch die schwache empirische Basis, auf der
Probleme beschrieben (Indikatoren) und Wirkungen verfolgt werden können
(Veränderung von Indikatoren) erschwert. Generell ist die empirische Basis zur
Identifikation und Darstellung der Defizite und Entwicklungsbedarfe schwach. Es
gibt weder eine zentrale Sammlung der Daten, die Schulleistungen dokumentieren,
noch eine differenzierte Arbeitsmarktbeobachtung oder eine systematische
Analyse der Zu- und Abwanderungen nach Haushaltsmerkmalen, aus denen sich der
wirtschaftliche und soziale Status der Bewohner ablesen ließe. Eine
Wirkungsanalyse oberhalb der Projekt- oder Maßnahmenebene kann daher nur
bislang im wesentlichen nur qualitativ erfolgen.“
Stellungnahme
Senat:
Das
Quartiersmanagement ist grundsätzlich
der richtige stadtentwicklungspolitische Ansatz, um die vielschichtig sich
überlagernden, komplexen Probleme in den Gebieten mit besonderem
Entwicklungsbedarf nachhaltig und systematisch zu verbessern. Allerdings ist zu
beachten, dass Problemkomplexe mit gesamtgesellschaftlichen Charakter (wie z.B.
in der Bildung / Erziehung) nicht auf QM-Gebiete reduziert sind.
Das
Quartiersmanagement verfolgt als Instrument der sozialen Stadtentwicklung die
stadträumliche Entwicklungsförderung in Zusammenarbeit mit allen relevanten
Fachressorts. Der Senat stimmt mit dem Gutachter darin überein, dass es zur
Umsetzung der beschriebenen Ziele integrierter Konzepte bedarf und bereits für
deren Formulierung eine ressortübergreifende enge Zusammenarbeit unerlässlich
ist (siehe dazu auch Stellungnahme unter 2b). In de der dazu bereits zu Beginn
des QM-Verfahrens eingerichteten Staatssekretärs-Lenkungsrunde sind die
grundsätzlichen Themen des QM durchaus erörtert und mit wesentlichen
Vereinbarungen abgeschlossen worden (so z.B. Abstimmungen zur Kooperation mit
den Servicegesellschaften, zu den Stadtteilzentren oder auch den Bezirklichen
Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Verfügbarkeit von Daten). Der
Quartiersmanagement-Prozess wird auch künftig von dieser Lenkungsgruppe
begleitet, um die erforderlichen Schwerpunkte zu setzen.
4) Optimierung des QM
Aus der Bewertung des Quartiersmanagements
durch die Evaluatoren ergeben sich zusammengefasst folgende
Handlungsempfehlungen:
Für die
weitere Umsetzung wird empfohlen, über die Staatssekretärs-Lenkungsrunde hinaus
eine Intensivierung der Kooperation zur
ressortübergreifenden Festlegung und Umsetzung einer veränderten Politik und
Unterstützung für die QM-Gebiete verbindlich festzulegen (vgl. Kap. I,
2.2.2):
„Stärker als in der Vergangenheit sollte die
Strategie für das Gebiet so formuliert werden, dass ersichtlich wird, welche
Veränderungen für das Gebiet bis zum Abschluss oder Reduzierung des
Quartiersmanagement-Verfahrens erreicht werden sollen. Diese Veränderungen und
der daraus resultierende veränderte Charakter des Stadtteils sollten möglichst
klar und präzise formuliert werden. Es ist durchaus möglich, dass verschiedene
Ziele kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum eine Rolle spielen, weil
ständig neue Bewohner mit Integrationsschwächen in das Gebiet zuwandern. Von
anderen Zielen, insbesondere solchen, die die Verbesserung der Lebensqualitäten
beinhalten, ist zu erwarten, dass sie im Zeitverlauf erreicht werden können.
Das auf diese Weise formulierte Leitbild sollte realistisch und konsensfähig
sein. Bislang werden ansatzweise Leitbilder durch die Quartiersmanagement-Teams
formuliert, die sehr abstrakt einen „Wunschzustand“ beschreiben, ohne dass die
Tragweite und Veränderbarkeit der Rahmenbedingungen in den Gebieten ausreichend
berücksichtigt wird.
Das Leitbild (=Zielformulierung für das
Quartier) sollte in das Handlungskonzept aufgenommen werden und durch die
politische Ebene des Bezirkes als verbindliches Entwicklungsziel beschlossen
werden. Das Handlungskonzept wird somit gleichzeitig zur Grundlage für Diskussionen
über die Relevanz einzelner Maßnahmen im Sinne der Zielformulierung.
Für einige zentrale strategische Ziele sind
Projekte auf Landesebene zu entwickeln, weil Fachverwaltungen auf Landesebene
beteiligt werden müssen (z.B. in den Bereichen: Vorschulische Bildung,
Arbeitsmarktpolitik, Schulpolitik). In den Handlungskonzepten auf Quartiers-/Bezirksebene
sind diese zentralen Defizite so zu beschreiben, dass auf Senatsebene
entsprechende Projekte konzipiert und die dafür erforderlichen grundsätzlichen
politischen Weichenstellungen erfolgen und begründet werden können.“
Stellungnahme
Senat:
Ausgehend vom integrierten
Handlungsansatz des Quartiersmanagements soll der breite strategische
Zielansatz des Berliner Quartiersmanagements, der sowohl die „Erhöhung der
Lebensqualität“ als auch die „Verbesserung der Lebenschancen“ verfolgt,
beibehalten werden. Zur Erhöhung der Wirksamkeit des strategischen Zielansatzes
des Berliner Quartiersmanagements ist auf der Landesebene die
ressortübergreifende Abstimmung dieser Ziele -
insbesondere in den Politikfeldern Bildung und Beschäftigung - weiter zu
verbessern. Die bereits gebildete
Staatssekretärslenkungsrunde "Soziale
Stadt" unter Beteiligung
der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung; Bildung, Jugend, Sport;
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
sowie Arbeit, Wirtschaft und Frauen
wird weitergeführt und die Arbeit ihrer ressortübergreifenden
Vorbereitungsgruppe intensiviert. Bei Bedarf werden entsprechende weitere
Fachressorts hinzugezogen. Zur Absicherung des ressortübergreifenden Ansatzes
sollen zukünftig die strategischen Zielsetzungen für die QM-Gebiete mit Senatsbeschluss
festgesetzt werden.
Angesichts
der notwendigen dezentralen und quartiersspezifischen Lösungen müssen, so die
Gutachter, die QM-Teams langfristig den
Bezirken zugeordnet werden (vgl. Kap. I, 2.3.2):
„Obwohl sich die Kooperation zwischen
Bezirksverwaltungen und Quartiersmanagement-Teams im Zeitverlauf deutlich
verbessert hat, führt aus Sicht der Evaluation langfristig kein Weg an einer engeren organisatorischen Anbindung an die
Bezirke vorbei. In einem
Kooperationsvertrag zwischen Senat und Bezirken sollte als Bedingung für
die finanzielle Förderung von Maßnahmen die Etablierung einer regelmäßigen Steuerungsrunde gefordert werden.
Stärker als bisher ist dabei darauf zu achten, dass in diesen Steuerungsrunden
eine grundsätzliche Diskussion über die Arbeitsteilung zwischen
Bezirksverwaltung, öffentlichen und privaten Trägern und
Quartiersmanagement-Teams stattfindet und eine sowohl für das Quartiersmanagement
als auch für die Bezirksverwaltung bindende Strategie (Handlungskonzept mit
Aufgabenteilungen) festgelegt wird. Wenn sich die Steuerungsrunde für ein
Projekt entschieden hat, z.B. für eine Neugestaltung von Freiflächen, so muss
gewährt sein, dass die Mittel über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ nur eine
Anschubfinanzierung sind und der Bezirk die Folgekosten (z.B. Instandhaltung)
übernimmt. Für die zweckgebunden Einspeisung der Programmmittel in die
Bezirkshaushalte spricht die daraus erwachsene größere „Verantwortung“ der
politischen Gremien und der Verwaltungsgremien auf Bezirksebene. Für den
Verbleib der Mittel in einem Landesprogramm sprechen – neben der geringeren
Anfälligkeit für „Streichungen“ – die möglicherweise größeren Chancen, eine
integrierte Finanzierung des Programms zu erreichen.“
Stellungnahme
Senat:
Prinzipiell
handelt es sich beim Quartiersmanagement um ein lokal bzw. dezentral wirksames
Stadtteilverfahren. Von daher kommt der stärkeren Verantwortungsübernahme durch
die Bezirke eine große Bedeutung zu. Zukünftig sind daher verstärkt
Zielbestimmungen der Bezirke mit Hilfe der Integrierten Handlungskonzepte als
Richtschnur für eine treffsichere Zielbestimmung und Programmentwicklung
einzubeziehen. Die Dezentralisierung der Programmsteuerung ist mit der
Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung bereits begonnen worden. Damit sollen problemadäquate
Organisationsstrukturen zur Übernahme der gebietsbezogenen Steuerung in den
jeweiligen Bezirken verankert werden, die sicherstellen, dass der integrierte
Ansatz zielorientiert und effizient umgesetzt werden kann. In diesem
Zusammenhang ist ein Pilotvorhaben mit dem Bezirk Mitte bereits eingeleitet
worden.
Ein
wesentlicher Ansatzpunkt der Evaluation stellt die Verbesserung der
individuellen Lebensperspektiven in den Quartieren dar, insbesondere die
Verbesserung der schulischen Bildung. Deshalb stellen die Gutachter die stärkere Verknüpfung von Quartiersmanagement
und Schule als notwendig dar (vgl. Kap. I, 2.3.2):
„Als erster Schritt in diese Richtung, sollten
die Schulleiter, wahlweise die Schulstadträte, in die bezirklichen
Steuerungsrunden einbezogen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die
Einrichtung von Schulleiterrunden, an denen Vertreter des Quartiersmanagement
und/oder der Lenkungsrunde teilnehmen. Darüber hinaus ist dringend eine
verstärkte inhaltlich/konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen der
Senatsschulverwaltung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
erforderlich, zum Beispiel um Ressourcen für die Beteiligung der Schulen am
Entwicklungsprozess (Stundenbudgets) auszuhandeln, um spezielle Projektmittel
für Schulen in Quartiersmanagementgebieten zu ermöglichen oder um eine Ganztagsbetreuung
in bestimmten Fällen anzuregen und zu organisieren. Die bisher schwierige
Integration der Schulen in den Quartiersentwicklungsprozess ist dadurch
erschwert, dass die Schule als Ort unter der Verwaltung des Bezirkes, der
Schulbetrieb jedoch unter der Verwaltung des Landes steht. Im Sinne einer
stärkeren Position und lokalen Einbindung ist im Rahmen der Verwaltungsreform
und der neu zu definierenden Aufgabenteilung zwischen Land und Bezirken auch
über eine generelle (organisatorische) Zuordnung der Schulen zu den Bezirken
nachzudenken[4].“
Stellungnahme
Senat:
Im Rahmen ihrer im neuen Schulgesetz geregelten
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung haben die Schulen künftig die
Möglichkeit, außerschulische Kooperationen selbst zu gestalten und auch zu finanzieren.
Schulstandortbezogene Schwerpunktsetzungen bei speziellen Projektmitteln wie
auch die Festlegung der Schulen mit Ganztagsbetreuung einschließlich daraus
resultierender Maßnahmen obliegen den Bezirken in ihrer Funktion und Verantwortung
als Schulträger.
Im Rahmen
ihrer im neuen Schulgesetz geregelten Selbstständigkeit und Eigenverantwortung haben
die Schulen künftig die Möglichkeit, außerschulische Kooperationen selbst zu
finanzieren. Schulstandortbezogene Schwerpunktsetzungen bei speziellen
Projektmitteln wie auch die Festlegung der Schulen mit Ganztagsbetreuung
einschließlich daraus resultierender Maßnahmen
obliegt den Bezirken in ihrer Funktion und
Verantwortung als Schulträger.
Um die Strategien in den
Gebieten integrativer zu gestalten, halten die Gutachter eine weitergehende Bündelung von Ressourcen für
erforderlich (vgl. Kap. I, 2.3.4):
„Hohe finanzielle Aufwendungen, die die
Verbesserung der Lebenschancen zum Ziel haben, müssen trotz knapper
Haushaltsmittel auf alle Fälle auch zukünftig in den Quartiersmanagement-Gebieten,
in denen die Mängelindikatoren hoch korreliert sind, erbracht werden. So kann
verhindert werden, dass ein großer Anteil der Bewohner dieser Quartiere
lebenslang Transferleistungen erhalten. Eine (weitere) Reduktion der Mittel
führt u.E. zu weiter steigenden Belastungen z.B. bei der Sozialhilfe und bei
Transferleitungen infolge von Langzeitarbeitslosigkeit und ist daher aus
volkswirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Dabei muss klar sein, dass dies
vermutlich im Vergleich zu anderen Stadtteilen keine insgesamt höhere
Pro-Kopf-Aufwendung bedeutet, da andere staatliche Zuwendungen (z.B.
Finanzierung aufwendiger kultureller Angebote, Finanzierung des Studiums) in
den Quartiersmanagement-Gebieten nicht in gleichem Umfang in Anspruch genommen
werden.
- Bestehende Förderprogramme
des Bundes und der Europäischen Union sind auszuschöpfen und fördersystematisch
bedingte Ungleichheiten auszugleichen -.
Angesichts der knappen
Eigenmittel des Landes stellt die Ausschöpfung der vorhandenen Bundes- und
Landesprogramme den effektivsten Weg zur Sicherstellung einer ausreichenden
Finanzierung des Quartiersmanagementverfahrens dar. Eine besondere Problematik
stellt die Ungleichbehandlung der Gebiete im Westteil der Stadt (Ziel 2) und im
Ostteil der Stadt (Ziel 1) im Rahmen der Förderung durch den europäischen
Strukturfonds dar. Die daraus resultierende unterschiedliche finanzielle
Ausstattung der Gebiete im West- und im Ostteil ist im Zusammenhang mit
sozialer Stadtentwicklung inhaltlich nicht gerechtfertigt und nahezu eine
Umkehrung der tatsächlichen Problemlage. Eine entsprechende Kompensation der
unterschiedlichen Förderbudgets durch Landesmittel, wie sie in der Pilotphase
des Programms erfolgt ist, ist daher auch für die Zukunft zu fordern.
-
Effizienter wäre eine Bündelung der Mittel für die Quartiersmanagement-Gebiete
auf Landesebene - .
In den
Quartiersmanagement-Gebieten sind insbesondere in der Verwaltung, im Bildungssektor
und in der Wirtschaftsförderung autonome unternehmerische Leistungen von
öffentlichen Diensten notwendig. Das erfordert, dass die Akteure vor dem
Hintergrund situationsgerechter Analysen lokal angepasst komplexe Strategien
entwickeln. Spezialisierte und gezielte Programme, bei denen die
Mittelbewilligung nach Richtlinien verläuft, können die Implementierungsdefizite
nicht überwinden. Nur wenn die verschiedenen Fachressorts aus ihren
Haushaltstiteln gewisse Beträge in einen gemeinsamen Pool einbringen, kann
vermieden werden, dass die lokalen Quartiersmanagement-Teams einen großen Teil
ihrer Zeit als „Bündelungsakrobaten“ einsetzen. Damit wäre die gewünschte und
erforderliche Kompatibilität der Förderprogramme gegeben.
Die tatsächliche Bündelung von Mitteln in einem
„Globalbudget Quartiersmanagement“ scheint aus heutiger Sicht der im Vergleich
zur „Kompatibilisierung“ einzelner Ressortprogramme zwar politisch
schwierigere, letztendlich aber mit geringerem Aufwand verbundene Weg. Die
verfassungsmäßigen und haushaltstechnischen Probleme sind durch ein integriertes
Projektteam (möglicherweise unter Federführung der Senatsverwaltung für
Inneres) darzustellen und zu prüfen.“
Stellungnahme
Senat:
Der Gedanke des Gutachters, ein solches Globalbudget auf Landesebene zu bilden,
wurde im Rahmen der gesamtstädtischen
Strategie "Urbane Integration" intensiv ausgelotet und vom Senat
nicht bestätigt. Im Ergebnis wurde daraus der realistischere Ansatz entwickelt,
bestehende Landesprogramme soweit möglich so zu gestalten, dass sie neben ihrer
primär sektoralen Zielsetzung im Rahmen der gegebenen finanziellen
Möglichkeiten eine ergänzende, lokal wirksame Programmkomponente für die
Stärkung der benachteiligten Quartiersmanagementgebiete erhalten
Das
Quartiersmanagement zeichnet sich nach Auffassung der Gutachter durch eine
gerade für sozialstrukturell schwierige und vom Bildungsstandard her
unterprivilegierte Quartiere besondere
Stärkung der Bewohnerbeteiligung
aus (vgl.
Kap. I, 2.3.6):
„Ziel der Bewohneraktivierung ist mehr als nur die
Beteiligung an einzelnen Projekten. Es muss angestrebt werden, dass die
Bewohner bei der Gestaltung des Programms Einfluss nehmen und durch die
Einflussnahme und Mitarbeit Kompetenzen und damit auch ihre
Durchsetzungsfähigkeiten verbessern. Ziel müsste es sein, dass die Bewohner in
den Quartiersmanagement-Gebieten stärker als bisher ihre eigenen Angelegenheiten
selbst regeln und bestimmen können, so dass sie wieder mehr Verantwortung für
ihre eigenen Probleme und die Probleme ihrer Nachbarn übernehmen können
(empowerment).“
sowie
„Neben der institutionellen Ebene kommt es darauf an,
Maßnahmen gezielt zu fördern, bei denen Bewohner selbst die Initiative
ergriffen haben. Das Quartiersmanagement-Team braucht nach wie vor Mittel, die
möglichst unbürokratisch an Bewohnerprojekte weitergegeben werden können.“
Da die
QM-Gebiete häufig gekennzeichnet sind durch einen hohen Anteil von Immigranten muss nach Auffassung der
Gutachter die Einbindung dieser Gruppen in die Quartiersentwicklung erfolgen (vgl. Kap. I,
2.3.6):
„Dringlich ist die verstärkte Einbindung ausländischer
Bewohner in die Quartiersentwicklung. In vielen Quartiersmanagement-Gebieten
leben zu einem hohen Prozentsatz ausländische Bewohner, bzw. Bewohner
nichtdeutscher Sprache und Kultur. Zwar wurden in der Quartiersmanagement-Arbeit
verschiedene Ansätze und Projekte gestartet, die sich speziell an solche
Bewohner richten; angesichts der Bedeutung der Integration für die Entwicklung
in den Stadtteilen insgesamt sind die Anstrengungen in diesem Bereich jedoch
weiter zu forcieren. Über speziell geschulte Mitarbeiter, über spezielle
Projekte, die die Ressourcen und Potentiale ausländischer Bewohner nutzen, sind
diese Bewohner für alle sichtbar in das Verfahren einzubinden.“
Insgesamt
müsse – so regen die Gutachter an - die Bewohnerbeteiligung
über die Vor-Ort-Arbeit in Projekten weiter entwickelt werden zu einer echten
Bürgerbeteiligung in Angelegenheiten der Quartiere. Um entsprechende Formen bis
zu einem Bürgerhaushalt zu entwickeln, sollte ein Team aus Senat, Bezirken,
Quartiersmanagern und Bewohnerbeiräten gebildet werden.
Stellungnahme
Senat:
Die Einbeziehung der Bewohner in
den Prozess der Quartiersentwicklung und ihre Aktivierung zur Beteiligung und
Verantwortungsübernahme für ihren Stadtteil
ist eines der Hauptanliegen des Quartiersmanagementverfahrens. Die
positiven Erfahrungen des Quartierfonds und mit dem damit verbundenen
Juryverfahren haben gezeigt, dass sich Bewohner dann engagieren, wenn sie ein
konkretes Mitspracherecht bei Entscheidungen erhalten, die ihre unmittelbare
Lebenswelt betreffen. Die im Rahmen des zeitbefristeten Pilotprojekts "Quartiersfonds"
entstandene Beteiligungsbereitschaft der Jurymitglieder geht jedoch nicht verloren:
Die in der Quartiersfondsmitarbeit entstandenen Aktivierungs- und
Beteiligungspotenziale werden
stattdessen weiter aufgegriffen und in die vielfältigen lokalen
Mitwirkungsverfahren in den Gebieten einbezogen. Diese Ansätze sind –
insbesondere im Rahmen der angestrebten
Dezentralisierung der Programmumsetzung des QM-Verfahrens – weiterzuentwickeln. Dabei sind auch die
derzeit auf Bezirksebene diskutierten strategische Ansätze der Sozialraumorientierung (in Verbindung
mit Sozialraumbudgets) und des „Bürgerhaushalts“ einzubeziehen.
Aus Sicht
der Gutachter ist darauf hinzuarbeiten, dass die Akzeptanz des Quartiersmanagements
als spezifisches Instrument für besondere Gebiete, noch weiter wächst. Dies
gelte sowohl für die Akzeptanz in einzelnen Verwaltungen als auch in nicht
einbezogenen Nachbarschaften (vgl. Kap. I, 2.3.8):
„Auf der politischen Ebene, der
Landesebene und im Dialog zwischen Senatsverwaltung und den Bezirken ist die
generelle Bedeutung des Programms und der dadurch ausgelösten bzw.
erforderlichen Veränderungen im Verwaltungshandeln stärker herauszustellen. Es
reicht nicht aus, positive Maßnahmen darzustellen, die durch das Verfahren initiiert
wurden. Vielmehr ist stärker darauf hinzuarbeiten, dass die Komplexität der
Probleme sichtbar wird und die Notwendigkeit, dass Verwaltung, Politik, Bürger
und Quartiersmanagement-Teams gemeinsam an einer Lösungsstrategie arbeiten.
Bislang wird bei verschiedenen Akteuren sichtbar, dass das Verständnis für den
räumlichen Handlungsansatz nicht immer nachvollzogen werden kann. Das
Vorurteil, dass bestehende Mittel (aus dem Bezirkshaushalt) gekürzt werden und
über das Quartiersmanagement (nur) in einige Quartiere zurückfließen, besteht
weiterhin. Es ist dringend erforderlich, dass die Öffentlichkeit vor allem
durch die federführende Senatsverwaltung über die grundsätzliche Bedeutung des
Quartiersmanagement-Ansatzes besser informiert wird.“
sowie
„Dabei geht es nicht darum, den Einsatz öffentlicher Mittel
zu rechtfertigen, sondern deutlich zu machen, dass über das
Quartiersmanagement-Verfahren ein neuer und effizienter Ansatz zur
Problemlösung greift.“
Stellungnahme
Senat:
Bei allen
öffentlichen Leistungsträgern sowie in der Öffentlichkeit allgemein ist das
Bewusstsein für die Relevanz des Programms „Soziale Stadt“ zu erhöhen. In
diesem Sinne sollte stärker der ressortübergreifende Handlungsansatz betont
werden. Auch soll über die daraus resultierende gemeinsame Verantwortung aller
Fachressorts und der öffentlichen Leistungsträger außerhalb der Berliner
Landesverwaltung informiert werden. Die Diskussion über Ziele, Lösungen und
Prioritäten im Rahmen des Quartiersmanagements sollte noch intensiver in die Öffentlichkeit, aber auch in die
Verwaltung getragen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung stellt die
Einrichtung des Internet-Dachportals www.quartiersmanagement-berlin.de
dar. Darüber hinaus sollten durch noch
breitere Darstellung der Ziele und
Vorhaben, der Mitwirkungsmöglichkeiten, der Anstrengungen und der erreichten
Erfolge des Quartiersmanagements die
QM-Gebiete stärker in den Focus des öffentlichen und fachlichen Interesses
gerückt werden, um so zur Imageverbesserung und weiteren Aktivierung der
Bewohner beizutragen. Dazu bedarf es
einer zielgerichteteren, noch breiteren Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene des
Landes, der Bezirke und der Gebiete.
5)
Weitere stadtentwicklungspolitische Folgerungen und Verfahrensschritte vor dem
Hintergrund der erfolgten Evaluation
Überprüfung der
Kulisse Quartiersmanagement
Der Senatsbeschluss zur Einrichtung des Quartiersmanagements von
1999 weist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch die Aufgabe der
Fortschreibung der Gebietskulisse für das Quartiersmanagement zu.
Die Empfehlung zur Ausweisung der Quartiersmanagementgebiete
erfolgte auf der Grundlage des „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“, in dem
sozialräumlichen Entwicklungsprozesse der Statistischen Gebiete im Kontext der
gesamtstädtischen Entwicklung regelmäßig analysiert werden. Die Fortschreibung
des Monitorings hat für den Zeitraum 2000-2001 eine Zunahme derjenigen Kulisse
ergeben, die eine besonders problematische sozialräumliche Entwicklung
aufweisen.
Da der Ausweitung einer stadtentwicklungspolitischen
Interventionskulisse besonders benachteiligter Stadtgebiete aufgrund der
anhaltend angespannten Haushaltslage Berlins enge Grenzen gesetzt sind, ist
eine gebietsweise Überprüfung bezüglich der Angemessenheit der eingesetzten
Instrumente und Programme sowie ihres prioritären Einsatzes erforderlich.
Grundlage einer solchen Überprüfung sind noch festzulegende
Kriterien, die u.a. sowohl die gebietsspezifischen Problemstrukturen (u.a.
sozio-ökonomische Problemlagen, Dynamik von Veränderungen) wie die nutzbaren
Potenziale (z.B. Akteure aus
Wirtschaft, und Wohnungswesen, Vereine und Initiativen, Netzwerke und
Kooperationen) berücksichtigen. So ist insbesondere für Gebiete, die eine
weniger problematische sozialräumliche Entwicklung aufweisen und eher dem
Status „Prävention“ zuzuweisen sind, der Einsatz von Instrumenten unterhalb der
Intensität des Quartiersmanagements zu prüfen. In enger Abstimmung mit den Bezirken
und unter Einbeziehung relevanter Akteure (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, Landesarbeitsamt)
sind auf der Grundlage der dazu bereits vorliegenden Untersuchungen sowie den
Erkenntnissen, die aus der prozessbegleitenden Evaluation und Datenanalyse der
bestehenden Kulisse "Soziale Stadt" bereits vorhanden sind, geeignete
Instrumente und Verfahrensweisen zu entwickeln.
Handlungskonsequenz:
Vor dem
Hintergrund der Zunahme sozialräumlich problematischer Stadtquartiere ist eine
Überprüfung des Einsatzes des Instrumentes Quartiersmanagement unter
Berücksichtigung des bisher erreichten Stabilisierungsgrades und der
Abschätzung der erzielten und noch zu erzielenden Nachhaltigkeitseffekte für
Gebiete mit sozialräumlich
problematischer Entwicklung vorzunehmen. Bei dieser Prüfung sind
insbesondere die Kriterien „gebietsspezifische Problemlagen“ (Interventions- /
Präventionsgebiet) und „nutzbare Potenziale“ (selbsttragende Strukturen) zu
berücksichtigen. Vor allem für Präventionsgebiete ist ein Instrumenteneinsatz
unterhalb der Intensität eines Quartiersmanagementverfahrens zu prüfen. Die
entsprechenden Grundlagen und Organisationsstrukturen hierfür sind durch die
für die soziale Stadtentwicklung relevanten Senatsverwaltungen für Bildung,
Jugend und Sport, Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Wirtschaft und
Arbeit unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
unter Mitwirkung der Bezirke kurzfristig zu erarbeiten.
6)
Schlussfolgerungen:
Angesichts
der Erfolge, die die Gutachter beschreiben, wird der Senat das Programm „Quartiersmanagement
/ Soziale Stadt“ fortführen und gleichzeitig im Hinblick auf die festgestellten
Defizite und Handlungsbedarfe folgende Änderungen und Ergänzungen am
Quartiersmanagementverfahren vornehmen:
1.
Der Senat wird sicherstellen, dass der integrierte Ansatz
des Quartiersmanagements für alle beteiligten Senatsverwaltungen verbindlich
wird. Hierzu wird er die Koordinierung unter Einbeziehung der relevanten
Fachressorts intensivieren. Die strategischen Zielsetzungen für jedes einzelne
QM-Gebiet sollen mit Senatsbeschluss festgelegt werden.
2.
Durch Beschlüsse des Senats und der Bezirksämter ist sicher
zu stellen, dass Institutionen wie die Agenturen für Arbeit, Schulen, die
Wirtschaftsförderung, die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
verbindlicher in die Kooperation einbezogen werden.
3. Der Senat legt Wert auf die systematische
Kooperation zwischen Quartiersmana-
gement und
Schulen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird alle Schulen
auffordern, sich aktiv an der Kooperation und dem QM-Verfahren zu beteiligen.
3.
Der Senat legt Wert auf eine systematische Kooperation
zwischen Quartiersmana-
gement und
Stadtteilzentren. Dabei soll die begonnene Zusammenarbeit unter der Prämisse
der gegenseitigen Ergänzung und verbesserten Koordination intensiviert werden.
5.
Der Senat strebt zusammen mit den Bezirken, den QM-Teams,
den Stadtteilbeiräten, weiteren relevanten Akteuren aus den Stadtteilen /
QM-Gebieten und in Zusammenarbeit mit dem Fachforum Partizipation der Lokalen
Agenda 21 die Entwicklung von Formen der Bürgerentscheidung im Wohngebiet bis
hin zu Bürgerhaushalten an. Der Senat beauftragt ein Team entsprechende
Vorschläge bis spätestens zum 31.12.2004 vorzulegen.
6.
Die Einbeziehung von Immigranten in die Bewohnerbeteiligung
soll gestützt werden. Dazu sollen Organisationen der Migranten stärker als
bisher in die Arbeit des Quartiersmanagements einbezogen werden.
7.
Das Programm „Quartiersmanagement / Soziale Stadt“ ist
angelegt auf die Verbesserung der infrastrukturellen Situation in besonderen
Gebieten, aber auch auf die Verbesserung der persönlichen Lebensperspektiven.
Es wird deshalb das Monitoring so ausgestaltet werden, dass die Erfolge und
Wirkungen der Maßnahmen des Quartiersmanagements erfasst und Schlussfolgerungen
gezogen werden können.
8.
Zur Stärkung des ressortübergreifenden Ansatzes in den
QM-Gebieten sollen in Abstimmung mit den relevanten Fachressorts weiterhin
geeignete sektorale Förderprogramme für den gezielten Einsatz in QM-Gebieten
entwickelt bzw. verfügbar gemacht werden.
9.
Zur Erhöhung der Effektivität des QM und zur besseren
Koordinierung der Mittelbereitstellung sind bei den projektbezogenen
Förderprogrammen die jeweiligen Förderentscheidungen weiter aufeinander
abzustimmen und Bewilligungsverfahren zu vereinfachen.
10.
Der Senat wird über Fachprogramme sicherstellen, dass in
den QM-Gebieten die Anliegen von Frauen mit besonderen Problemlagen (wie z.B.
alleinerziehende Frauen, obdachlose Frauen sowie Migrantinnen) unterstützt
werden.
11.
Vor dem Hintergrund der Zunahme sozialräumlich
problematischer Stadtquartiere wird der Senat eine Überprüfung des Einsatzes
des Instrumentes Quartiersmanagement unter Berücksichtigung des bisher
erreichten Stabilisierungsgrades und der Abschätzung der erzielten und noch zu
erzielenden Nachhaltigkeitseffekte für Gebiete mit sozialräumlich problematischer Entwicklung vornehmen.
Berlin, den
06.04.2004
Der Senat von Berlin
W o l f S
t r i e d e r
................................................. ..............................................
Bürgermeister Senator
für Stadtentwicklung
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq
[1] Im folgenden Text
wird Quartiersmanagement = QM, Quartiersmanagement-Gebiet = QM-Gebiet und
Quartiersmanagement-Team = QM-Team, Quartiersmanagement-Verfahren =
QM-Verfahren, Quartiersmanagement-Arbeit = QM-Arbeit abgekürzt.
[2] Im Stadtstaat Berlin sind die kommunalen Aufgaben zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung aufgeteilt. Grundsätzliches Ziel der Berliner Politik ist es, den Bezirken im Rahmen verschiedener Reformen mehr kommunale Selbstständigkeit zu übertragen.
[3] IfS und S.T.E.R.N.: „Sozialorientierte Stadtentwicklung“, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Berlin 1998
[4] Dies bedeutet nicht, dass auch Lehrpläne und Bildungsinhalte von den Bezirken bestimmt werden, sondern soll den Bezirken lediglich ermöglichen, Lehrpersonal und Ausstattung entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen an den Schulbetrieb zu wählen.