Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

 

des Senats von Berlin

über    ”3. Bericht zur Flächennutzungsplanung   -  FNP-Bericht 2004  -”

 

 

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

 

A.  Begründung:

 

Der Bericht zur Flächennutzungsplanung ist dem Abgeordnetenhaus jeweils in Verbindung mit dem Neudruck der Planzeichnung des Flächennutzungsplans Berlin vorzulegen.

 

Mit dem vorliegenden FNP-Bericht wird ein zusammenfassender Überblick über den Stand der Flächennutzungsplanung gegeben, insbesondere über die seit der letzten FNP-Neubekannt-machung von 1998 erfolgten Änderungen. Ergänzend dazu wird dem Abgeordnetenhaus eine aktuelle Erläuterung der Schwerpunkte der übergeordneten räumlichen Planung vorgelegt. Zudem erlaubt der Bericht einen Gesamtüberblick über wichtige Neuplanungen der letzten Jahre.

 

Die Berichterstattung zur Flächennutzungsplanung ermöglicht dem Abgeordnetenhaus weiterhin die kontinuierliche Einbindung in die Berliner Stadtentwicklungsplanung zur Wahrung der Gesamtinteressen der Stadt in der räumlichen Planung.

 

Der ”3. Bericht zur Flächennutzungsplanung, FNP-Bericht 2004” wird den an der Flächennutzungsplanung beteiligten Planungsträgern zur Verfügung gestellt. Ergänzt um Erläuterungen wesentlicher stadtplanerischer Projekte und ihrer Darstellung im Flächennutzungsplan wird der Bericht als Broschüre öffentlich erhältlich sein.


 

 

 

B.   Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg:

 

Im Rahmen der angesprochenen Abstimmung und Planung.

 

 

 

C.   Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:       Keine.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                    Keine.

 

 

 

D.   Flächenmäßige Auswirkungen und Auswirkungen auf die Umwelt:

 

Keine, da nur Berichterstattung.

 

 

 

Berlin, den 16. März 2004

 

Der Senat von Berlin

 

                                  W o w e r e i t                                                                               S t r i e d e r

Regierender Bürgermeister                                                               Senator für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Bericht zur Flächennutzungsplanung

-  FNP-Bericht 2004  -

 

 

Gliederung

 

 

1.      Anliegen des FNP-Berichts und aktueller Stand der Flächennutzungsplanung

 

 

2.      Einbindung der Flächennutzungsplanung in das System der räumlichen Planung

 

2.1          Vorbereitung und Steuerung durch Stadtentwicklungsplanung

2.2          Vertiefung durch Planwerke und stadtplanerische Konzepte

2.3          Einbindung in den regionalen Kontext

2.4          Ökologische Bezugsebene Landschaftsplanung

2.5          Fortschreibung der Entwicklungsrichtlinie zum FNP

 

 

3.      Entwicklung der Rahmenbedingungen und des Flächenbedarfs

 

3.1          Laufende Flächenbeobachtung (Monitoring)

3.2          Entwicklungserwartungen und Realentwicklung

3.3          Überprüfung wachstumsabhängiger FNP-Darstellungen

 

 

4.      Flächennutzungsplanung als Prozess

 

4.1          Aktualisierung des Flächennutzungsplans durch Änderungsverfahren

4.2          Neubekanntmachung/Neudruck, FNP-Präsentation im Internet

4.3          Strategische Elemente in der Flächennutzungsplanung

 

 

5.      Umsetzung stadtentwicklungsplanerischer Zielvorstellungen durch FNP-Änderungen

 

5.1          Räumliche und thematische Schwerpunkte

5.2          Auswirkungen auf die Nutzungsstruktur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 1.  Übersicht FNP-Änderungen Oktober 1998 bis Dezember 2003:

                 - Liste und Übersichtskarte

                 - Zusammendruck Änderungsblätter

2.       Liste der in die FNP-Neubekanntmachung 2004 aufgenommenen aktualisierten nachrichtlichen

       Übernahmen und redaktionellen Korrekturen

 3.  Liste aller derzeit laufenden FNP-Änderungen

 

 

 

 

3. Bericht zur Flächennutzungsplanung

 

-  FNP-Bericht 2004  -

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Anliegen des FNP-Berichts und aktueller Stand der Flächennutzungsplanung

 

Mit dem 3. Bericht zur Flächennutzungsplanung „FNP-Bericht 2004” liegt ein zusammenfassender Überblick über den Stand der Flächennutzungsplanung vor - insbesondere über die seit der letzten FNP-Neubekanntmachung von 1998 erfolgten Änderungen. Zudem werden die Schwerpunkte der übergeordneten räumlichen Planung in Berlin erläutert und Aussagen über aktuell absehbare neue Entwicklungstendenzen gemacht. Der Bericht erlaubt einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Neuplanungen der letzten Jahre. Dabei geht es um Investitionen in Milliardenhöhe und die Absicherung enormer auch öffentlicher Mittel. Der Flächennutzungsplan als strategisches Planungsinstrument für Berlin bündelt diese Planungsvorhaben und bindet sie über Senats- und Abgeordnetenhaus-Beschlüsse in das Gesamtkonzept ein. Investoren und Planungsträger erhalten dadurch planerische Sicherheit und können langfristig agieren.

 

Die Flächennutzungsplanung bereitet die Rechtssetzung hinsichtlich der zukünftigen Art, Verteilung und Dichte der Bodennutzung bezogen auf das gesamte Berliner Gemeindegebiet vor. Als bundesrechtlich geregelte Planungsaufgabe ist die Flächennutzungsplanung zugleich zentrales Instrument der grundgesetzlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung.

 

Der Flächennutzungsplan dient der langfristigen Daseinsvorsorge. Er steckt einen Entwicklungsrahmen ab, dessen Ausfüllung und Umsetzung nicht mit einem konkreten Zeithorizont verknüpft ist, aber einer kontinuierlichen Konkretisierung, strategischen Instrumentierung und zeitlichen Steuerung (Stufenplanung) bedarf. Seine Darstellungen haben sich in diesem Sinne als Rahmensetzung für eine räumlich ausgewogene Zuordnung und Mischung von Nutzungen grundsätzlich als ökologisch, ökonomisch und sozial tragfähig erwiesen. Langfristig wird auf dieser Basis eine Bevölkerungsstabilisierung in Berlin ermöglicht. Mit den abgeschlossenen und den noch laufenden FNP-Änderungen werden teilräumliche Planungsziele überprüft und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung präzisiert.

 

Die Berliner Flächennutzungsplanung hat sich damit als vorbereitende, generalisierte Planung zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt bewährt. Inhaltliche Schwerpunkte der in den letzten Jahren erfolgten Aktualisierungen waren neben der Innenverdichtung und verstärkten Bereitstellung von Flächen für den eigentumsfähigen Wohnungsbau in Berlin insbesondere Planungen, die der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Förderung des öffentlichen Personenverkehrs dienen.

 

Die ständige Aktualisierung des FNP erfolgt über Einzeländerungen, die der Öffentlichkeit sowie den Planungsträgern mit der Bitte um kritische Reaktionen vorgestellt werden. Planung findet so als ein offener, transparenter Prozess statt, an dem sich z.T. über 1.000 Bürgerinnen und Bürgern beteiligt haben; dies gilt beispielsweise in den Teilbereichen Pacelliallee, Lentzeallee, Elisabethaue und Blockdammweg. Eine hohe Resonanz erfolgt insbesondere bei der Planung von Verkehrstrassen und bei Bauflächendarstellungen auf Grün- und Kleingartenflächen.

 

Seit der letzten FNP-Neubekanntmachung wurden insgesamt 71 Änderungen abgeschlossen. Dies zeigt den teilräumlichen, aus der anhaltenden räumlichen Dynamik der Stadt resultierenden Umfang an Änderungsbedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Möglichkeiten zur Begrenzung, wie u.a. die weite Ausnutzung der Entwicklungsspielräume des FNP für die verbindliche Bauleitplanung, ausgeschöpft wurden.

 

Durch organisatorische Straffungen und die Ausnutzung aller verfahrensrechtlichen Effektivierungen konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer der FNP-Änderungen auf unter 2 Jahre reduziert werden. Damit bieten sich Möglichkeiten einer aktiven Investitionsbeeinflussung sowie planerischer und parlamentarischer Steuerung, die so nur effektive, am unmittelbaren Bedarf orientierte Planungsinstrumente leisten können.

 

Der Wandel öffentlicher Aufgabenwahrnehmung bedeutet auch für die Flächennutzungsplanung neue Herausforderungen. Im Kontext strategisch ausgerichteter Leitbildorientierung der Stadt- und Bauleitplanung sind bisherige Handlungsansätze konsequent zu überprüfen und auf ihre Steuerungsfähigkeit hin zu konkretisieren. Dies führt künftig u.a. zu einer stärkeren Wahrnehmung von Managementaufgaben, der zielorientierten Begleitung konkreter Investitionen mit Rückwirkung auf stadtentwicklungspolitisch relevante Zielfelder („Leitprojekte“), der Schaffung von breiter Markt- und Planungstransparenz. Dabei sind die vielfältigen Formen der Moderation und Kommunikation so weiterzuentwickeln, dass Kompetenzen genutzt, Akteure aktiviert und Planungsentscheidungen nachvollziehbar umgesetzt werden können.

 

 

2. Einbindung der Flächennutzungsplanung in das System der räumlichen Planung

 

2.1 Vorbereitung und Steuerung durch Stadtentwicklungsplanung

 

Die Berliner Stadtentwicklungspläne (StEP) gehören zu den Instrumenten der informellen städtebaulichen Planung. Stadtentwicklungsplanerische Arbeiten dienen der gesamtstädtischen Vorbereitung und konzeptionellen Klärung der Flächennutzungsplanung. Der Bundesgesetzgeber betont ausdrücklich die praktische Bedeutung der städtebaulichen Entwicklungs- und Rahmenpläne, indem er ”die Ergebnisse einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen Planung” als in der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung zu berücksichtigenden Abwägungsbelang aufführt (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 10 BauGB).

 

Die Stadtentwicklungsplanung kann damit wichtige Vermittlungsarbeit zwischen Landesplanung und gemeindlicher Bauleitplanung sowie zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung leisten. Sie bietet die Möglichkeit, die Darstellungen des Flächennutzungsplans für einzelne Themenbereiche (z. B. Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, Gemeinbedarf, Verkehr, Freiflächen) zu präzisieren und zu differenzieren und für die gesamte Stadt Entwicklungs-, Ordnungs- und Gestaltungskonzepte zu entwerfen. Als Instrument der Ausfüllung, Feinsteuerung und Fortschreibung sollen Stadtentwicklungspläne die Ziele der Raumordnung und den Flächennutzungsplan so konkretisieren, dass sie in Verbindung mit diesen die Maßgaben für die nachgeordnete bezirkliche Planung herausarbeiten. Damit kommt den Stadtentwicklungsplänen zur Qualifizierung übergeordneter, gesamtstädtischer Planung eine wichtige Bedeutung zu.

 

Die Stadtentwicklungspläne definieren räumliche und sachliche Prioritäten für die Entwicklung von Flächen und Standorten und zeigen entsprechende Handlungsinstrumente auf. Sie leisten damit fachlich fundierte Beiträge zum effektiven Einsatz der knapp gewordenen öffentlichen Finanzressourcen. In diesem Zusammenhang benennen Stadtentwicklungspläne auch Vorschläge für einzelne FNP-Änderungsverfahren.

 

In den 1990er Jahren wurden Stadtentwicklungspläne u.a. für die Themen Wohnen, Gewerbe sowie Zentren und Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Gegenwärtig besteht insbesondere im Einzelhandelssektor eine anhaltend hohe Dynamik, die eine Modifikation der stadtentwicklungsplanerischen Grundlagen erfordert. Dies geschieht aktuell durch die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Zentren und Freizeit. Die Sektoren Wohnen und Gewerbe hingegen sind zz. durch eine eher geringere Entwicklungsdynamik geprägt, aufgrund derer eine Aktualisierung der jeweiligen Stadtentwicklungspläne als nicht vordringlich eingeschätzt wird. Notwendige Veränderungen der stadtentwicklungsplanerischen Grundlagen im Bereich Gewerbe fließen im Rahmen der zz. in Erarbeitung befindlichen Aktualisierung des „Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich“ ein. Für den Bereich Wohnen werden die erforderlichen Veränderungen integriert im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Berlin 2020 (StEK 2020, s.u.) verfolgt.

 

Zunehmende Bedeutung erlangt die Aufgabe, Problemfelder der gesellschaftlichen und stadträumlichen Entwicklung frühzeitig zu erkennen und Strategien für den Umgang damit zu entwickeln. Ein aktuelles Beispiel ist das Quartiersmanagement in sozial benachteiligten Gebieten.

 

Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020

 

Mit der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts (StEK 2020) sollen wesentliche strategische Planungsziele für Berlin formuliert und öffentlich diskutiert werden. Ziel ist eine integrierte Leitvorstellung für die langfristige räumliche Entwicklung der Stadt. Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen (Finanzlage, stagnierende Bevölkerungsentwicklung, Umbau der Wirtschaft) sind hierfür - im Rahmen einer generellen Statusbestimmung - die grundsätzlichen Entwicklungsannahmen und stadtentwicklungsplanerischen Leitvorstellungen Berlins zu überprüfen. In verschiedenen Varianten werden mittel- bis langfristige Entwicklungsvorstellungen der Stadtentwicklung vorgestellt und bewertet. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung entsprechender Handlungsansätze und ihre mögliche Neuorientierung bzw. Modifikation.

 

Wichtigste Leitgedanken des Stadtentwicklungskonzepts 2020 sind der Vorrang der Bestandssicherung und -entwicklung und der Prävention gegenüber reaktiver Problembewältigung und der Inanspruchnahme großräumiger, neuer Flächenpotenziale. In diesem Rahmen kommt der Sicherung einer sozialen Stadtentwicklung und damit verbunden einer Strategie der Bestandsentwicklung besonderer Stellenwert zu. An dem Prinzip der nachhaltigen Stadtentwicklung orientieren sich die folgenden Kernziele des Stadtentwicklungskonzepts:

·Steigerung der Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit Berlins,

·Erhalt und Entwicklung einer sozial und funktional gemischten Stadt,

·Berlin als grüne und ökologische Stadt erhalten und stärken,

·die Region als Ganzes sehen.

 

Aufgrund der eingeschränkten öffentlichen Finanzressourcen werden neue Finanzierungsmodelle für die Umsetzung stadtentwicklungsrelevanter Handlungsansätze zunehmend wichtiger. Bei der Prioritätensetzung für die zukünftige Stadtentwicklung ist zu berücksichtigen, inwieweit alternative Finanzierungsquellen erschlossen werden können. Im Rahmen der Neuausrichtung der Stadt- und Freiraumplanung wird die Bedeutung der strategischen Planung zunehmen und in den nächsten Jahren verstärkt dialog-, umsetzungs- und zielgruppenorientiert ausgerichtet.

 

 

2.2 Vertiefung durch Planwerke und stadtplanerische Konzepte

 

Nach 1990 musste der Flächennutzungsplan für die wiedervereinigte Stadt neu aufgestellt werden, die sich in einer grundlegenden Umbruchssituation befand; bis heute ist der gravierende Strukturwandel nicht abgeschlossen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, kontinuierlich zu überprüfen, ob die im Flächennutzungsplan dargestellten Planungsziele mit den aktuellen Bedingungen noch im Einklang stehen. Ein besonderer Bedarf für Nachsteuerung des Flächennutzungsplans, d.h. für Präzisierung, Modifizierung oder auch Änderung, ergibt sich in solchen Stadträumen, die durch den andauernden Strukturwandel oder infolge einer besonderen Entwicklungsdynamik starken Veränderungen unterliegen. Diese Merkmale treffen - in jeweils unterschiedlicher Weise - auf die Innenstadt, die Stadträume beidseitig von Spree und Dahme im Südosten, um Spree und Havel im Westen und den Nordostraum zu. In allen diesen Räumen sind Planungskonzepte (Planwerke) erstellt worden bzw. befinden sich noch in Arbeit, in deren Rahmen die bisherigen Entwicklungsprämissen und Ziele des Flächennutzungsplans überprüft und ggf. Darstellungen präzisiert oder Vorschläge für Veränderungen erarbeitet werden.

 

Wie beim Flächennutzungsplan werden bei den Planwerken Stadt- und Landschaftsplanung integriert. Ergebnisse der Stadtentwicklungsplanung hinsichtlich veränderter genereller Bedarfssituationen oder Prioritäten werden berücksichtigt. Die Planwerke sind informelle Planungen, die nach erfolgtem Senatsbeschluss die Verwaltung binden und bei formellen Planungen, insbesondere bei der verbindlichen Bauleitplanung, zu berücksichtigen sind.

 

Übergeordnete städtebauliche Einzelplanungen, Planwerke und Teilbereichskonzepte werden für gesamtstädtisch bedeutsame Räume weiterentwickelt und vertieft, wenn neue Leitbilder und Nutzungskonzepte erforderlich sind, neue Großvorhaben und Infrastruktureinrichtungen integriert werden müssen und veränderte Entwicklungsziele sowie politische Entscheidungen dies erfordern. Planwerke, wie das Planwerk Innenstadt, zielen auf den Entwurf und die Formulierung veränderter Leitbilder, insbesondere für große Stadtgebiete, die einem hohen Veränderungs- oder Entwicklungsdruck unterliegen. Dabei werden gestalterische und stadtstrukturelle Aussagen gemacht, die besonders zur Typik des Städtebaus und der Stadtmorphologie, zum Stadtgrund- und Stadtaufriss, zur Baustruktur und zu ihrer Nutzungsverteilung, zu privaten und öffentlichen Stadträumen, zum Charakter von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, zu den infrastrukturellen, verkehrlichen und umweltbezogenen Anforderungen sowie zur Umsetzbarkeit und Machbarkeit Antworten geben.

 

Planwerk Innenstadt

 

Das Planwerk Innenstadt zielt auf ein zusammenhängendes Innenstadtkonzept, das die beiden über Jahrzehnte getrennten Stadtzentren in ihrer Entwicklung zueinander in Beziehung setzt und verbindet, ihre Anlagen und Identitäten unterstützt und weiterentwickelt sowie ihre gemeinsame Geschichte und Zukunft wieder erlebbar werden lässt. Es stärkt die vorhandenen und die verschütteten verbindenden Stadtstrukturen, kommt grundsätzlich ohne Abrisse von Wohnungen aus und bezieht sich auf das Leitbild der europäischen Städtebautradition. Es verwendet die Methode der kritischen Rekonstruktion im Stadtgrund- und -aufriss und will damit die Spuren der gemeinsamen Stadtentwicklung und Geschichte aufdecken. Im Dialog mit dem Bestehenden soll die Stadtgestalt unter Berücksichtigung aller historischen Schichten weiterentwickelt werden. Der historische Stadtgrundriss spielt als Gedächtnis der Stadt dabei eine zentrale Rolle.

 

Die Fläche des Planwerkes Innenstadt ist mit ca. 30 Quadratkilometern ein Drittel so groß wie die des inneren S-Bahn-Rings. Hier leben ca. 300.000 Menschen; fast die gleiche Anzahl arbeitet in diesem Gebiet. Auch wenn dieses Verhältnis ausgewogen erscheinen mag, so sind einige Bereiche aufgrund ihrer Monostruktur als reine Dienstleistungsstandorte oder aufgrund ihrer Siedlungsstruktur des offenen Städtebaus der 60er und 70er Jahre als reine Wohngebiete weit von einem urbanen und nutzungsgemischten bzw. einem für Berlin typischen Innenstadtcharakter entfernt. Auf ca. 170 ha überwiegend öffentlichen Flächen, die als Baugrundstücke aktivierbar sind, können über 20.000 zusätzliche eigentumsfähige Wohnungen zusammen mit ca. 2 Mio. m² BGF für Dienstleistungsarbeitsplätze geschaffen werden. Diese innerstädtische Verdichtung zusammen mit einer Aufwertung diverser öffentlicher Räume und Infrastruktureinrichtungen wird eine attraktive Zentrumsentwicklung sicherstellen. Die Arbeits-, Wohn- und Umweltbedingungen werden hierdurch in der Innenstadt verbessert, und die Innenstadt als Wohnort wird gestärkt und gegenüber der Peripherie konkurrenzfähiger.

 

Planwerke Westraum, Südostraum und Nordostraum

 

Der Westraum, der neben Spandau als Kern auch Teile der Bezirke Charlottenburg und Reinickendorf umfasst, ist ein wesentlicher Arbeitsplatzschwerpunkt Berlins. Der Raum ist zugleich ein wichtiger Wohnort für die Gesamtstadt, der sich gegen die zunehmende Abwanderung ins Umland behaupten muss. Das Spandauer Zentrum hat seit der Grenzöffnung einen möglichen Einzugsbereich bis weit in das Umland hinein, kann diese Standortqualität aber nicht ausreichend nutzen.

 

Eine Reihe städtebaulicher bzw. infrastruktureller Großprojekte wie der neue Fernbahnhof Spandau (ICE-Haltepunkt), die mittel-/langfristig zu erwartende Aufgabe des Flughafens Tegel, die Entwicklungen in der Wasserstadt Oberhavel und in Gatow sowie der geplante Wasserstraßenausbau verändern und prägen den Westraum deutlich.

 

Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in den traditionellen gewerblich/industriellen Bereichen als auch die Etablierung moderner Dienstleistungsarbeitsplätze sind die grundlegende Zielsetzung. Attraktive Wohnstandorte in Grün- und Wasserlage, die einer individuellen Nachfrage gerecht werden sowie eine bessere Erschließung des reizvollen landschaftlichen Grundgerüstes dieses Raums sollen dem Problem der Abwanderung entgegenwirken. Die Zentrumsfunktion ist durch zahlreiche Einzelhandelseinrichtungen ergänzt worden und bedarf einer Aufwertung durch Kultur-, Gastronomie und Freizeitangebote.

 

Der Ausbau der Spree-Havel-Wasserstraße für Großcontainerschiffe ist eine Maßnahme von zentraler Bedeutung. Durch den dabei notwendigen Eingriff in die Uferzonen wird der Westraum in den nächsten Jahren nachhaltig beeinflusst. Der Erhalt der Ufervegetation und die Entwicklung von Wegen zum und am Wasser liegen im Interesse der breiten Öffentlichkeit und stellen ein wichtiges Ziel dar.

 

Als Südostraum wird ein Planungsraum beiderseits von Dahme und Spree abgegrenzt, der sich vom Innenstadtrand bis zum Flughafen Schönefeld erstreckt und eine Gesamtfläche von rund 180 Quadratkilometern umfasst. Dieser Raum ist geprägt von Gegensätzen und Übergängen: Innenstadt und Peripherie, Siedlungskernen und transitorischen Zonen, Stadt- und Landschaftsräumen. Bedeutsame Verkehrsvorhaben wie der Flughafen Berlin Brandenburg International und die Autobahn A 113 tragen zur Verbesserung der Erschließungsqualität bei und fördern die angestrebte Entwicklung zu modernen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorten.

 

Die Zentrenstruktur im Südosten ist zu stärken, indem die Zentren als Kerne der urbanen Entwicklung aufgewertet werden. Der historischen Altstadt Köpenick kommt als Hauptzentrum eine besondere Bedeutung zu. Das neue Zentrum Schöneweide, die Umgestaltung der großen Industriestandorte in Nieder- und Oberschöneweide und die Ansiedlung der FHTW ermöglichen die Entwicklung zu einem attraktiven Wohn-, Arbeits- und Lernort. Bei der Entwicklung des Südostraums bilden Landschaft und Wasser ein tragendes Element. Die verschütteten Qualitäten und Orientierungen sind durch eine engere Verknüpfung der Landschaft mit den Siedlungsräumen und klarere Gestaltungsstrukturen auszubauen.

 

Der Nordostraum ist mit S-Bahn und Autobahnzubringer sehr gut in das Verkehrsnetz von Stadt und Region eingebunden. Zusammen mit den spezifischen Standortqualitäten wie hohes Flächenpotenzial und qualitätsvolles landschaftliches Ambiente führt dies dazu, dass vor dem Hintergrund hoher Wachstumserwartungen zu Beginn der 1990er Jahre im Flächennutzungsplan sowie in verschiedenen Leitbildplanungen Stadterweiterungsflächen für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Erholung auf den ausgedehnten Landwirtschaftsflächen am nördlichen und nordöstlichen Stadtrand konzipiert wurden. Nachdem sich abzeichnet, dass gegenüber den ursprünglichen Wachstumserwartungen die tatsächliche Entwicklung deutlich zurückbleiben wird, sind die Perspektiven für den Nordosten von Berlin angesichts der veränderten finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen sowie angesichts der tatsächlichen baulichen und nutzungsstrukturellen Entwicklungen der letzten Jahre neu zu überdenken. In dieser Situation sind neue Ansätze und Arbeitsmethoden erforderlich, ohne zugleich städtebauliche und landschaftsplanerische Grundsätze aufzugeben. Stärker als bisher ist die Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf Bedarf und Finanzierbarkeit zu überprüfen.

 

Mit dem Planwerk Nordost wird ein aktualisiertes Leitbild erarbeitet, das langfristige Entwicklungsperspektiven für städtebaulich-landschaftsräumliche Strukturen einschließlich kurzfristig realisierbarer Maßnahmen zur Landschaftsaufwertung in strategisch zu entwickelnden Baugebieten aufzeigt und zugleich die Inhalte des Flächennutzungsplans für diesen Raum überprüft. Besonderer Schwerpunkt ist dabei die Entwicklung des Gesundheits-, Forschungs- und Biotechnologiestandorts Berlin Buch als Arbeitsplatzpotenzial und Entwicklungschance für die Gesamtstadt.

 

Die oben erläuterten Planwerke mit ihren Leitbildern und Perspektiven für die räumliche Entwicklung Berlins in den nächsten 10 bis 20 Jahren sind Grundlage für eine öffentliche Diskussion und verwaltungsinterne Abstimmung. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsprozesse geben Orientierungspunkte der Entwicklung vor und fließen in formelle Planungen wie z.B. den Flächennutzungsplan ein.

 

 

2.3. Einbindung in den regionalen Kontext

 

Planungszusammenarbeit auf der Länderebene

 

Berlin und Brandenburg sind auf vielfältige Weise miteinander verflochten. Dabei bildet die Metropolregion Berlin (engerer Verflechtungsraum) mit rd. 4,3 Millionen Einwohnern (72% der Bevölkerung des Gesamtraums) den Kernraum. Mit dem Ziel einer ausgewogenen Entwicklung betreiben Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Raumordnung und Landesplanung. Das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm (LEPro) legt dafür die Grundsätze und Ziele fest. Für den engeren Verflechtungsraum Berlins wurde 1998 ein gemeinsamer Landesentwicklungsplan (LEPeV) beschlossen. Dessen Ziele sind bei raumwirksamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

 

Fünf Regionale Planungsgemeinschaften und regionalplanerische Festlegungen des FNP

 

Innerhalb der Rahmensetzungen der gemeinsamen Landesplanung und unter Berücksichtigung der Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden stellen in Brandenburg fünf an Berlin angrenzende Regionale Planungsgemeinschaften eigene Regionalpläne auf. Der Berliner Flächennutzungsplan mit seinen regionalplanerisch bedeutsamen Darstellungen ist gem. Artikel 11 Landesplanungsvertrag die Bezugsebene zu den Regionalplänen in Brandenburg. Durch die textliche Darstellung Nr. 1 des FNP Berlin (2000, ABl. S. 2265) ist darüber hinaus bestimmt, welche Darstellungen zugleich regionalplanerische Festlegungen sind. Als Ziele der Raumordnung sind diese Festlegungen durch alle öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts i. S. des § 4 Abs. 3 Raumordnungsgesetz zu beachten:

·Städtische Zentren (Haupt- und Stadtteilzentren),

·Autobahnen und übergeordnete Hauptverkehrsstraßen,

·Bahnflächen,

·Häfen (Sonderbaufläche).

 

Über regionalplanerisch bedeutsame FNP-Änderungen wie z.B. B 101, ehem. Nordtangente oder Späthstraße / Britzer Zweigkanal wird der Arbeitsausschuss des Regionalplanungsrats frühzeitig unter Angabe der beabsichtigten Planungsziele unterrichtet.

 

Stadt-Umland-Kooperation Berlin und Nachbarn

 

Aus § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch ergibt sich die Verpflichtung zur Abstimmung der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene. Berlin beteiligt daher bei FNP-Änderungen und bei Bebauungsplänen die benachbarten Gemeinden und Kreise und nimmt umgekehrt Stellung bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen der Nachbargemeinden. Zusätzlich zu dieser formellen Ebene der Zusammenarbeit kooperieren Berlin und die umliegenden Gemeinden und Landkreise informell zu Fragen der räumlichen Entwicklung. Grundvoraussetzung gemeinsamen Planens und Handelns ist dabei eine Vertrauensbasis, die auf frühzeitiger gegenseitiger Information beruht. In vier Kommunalen Nachbarschaftsforen AG Nord, Ost, Süd und West wird über konkrete Planungsfragen, die Erarbeitung Räumlicher Strukturkonzepte sowie über bauleitplanerische Ziele im Vorfeld formeller Beteiligungsverfahren informiert und diskutiert. Eine Bestandsaufnahme dieser Zusammenarbeit ist als Broschüre „Stadt und Nachbarn“ veröffentlicht.

 

 

2.4 Ökologische Bezugsebene Landschaftsplanung

 

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) ist der strategische Planungsansatz der Landschaftsplanung auf gesamtstädtischer Planungsebene. Als gesamtstädtische Planungsinstrumente im Land Berlin sind das Landschaftsprogramm und der Flächennutzungsplan aufeinander bezogen und schaffen gemeinsam die räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Daseinsvorsorge im gesamten Stadtgebiet.

 

Das LaPro stellt in Abstimmung mit dem FNP eine vor allem auf qualitative Ziele und Anforderungen bezogene Ergänzung der vorbereitenden Bauleitplanung dar. Es beinhaltet Entwicklungsziele und Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für die Erholung nachhaltig zu sichern. Das LaPro ist damit die wesentliche ökologische Bezugsbasis des FNP und mit ihm eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung der städtischen Lebensqualität für die zukunftsorientierte Entwicklung Berlins.

 

Ziele und Inhalte des Landschaftsprogramms

 

Durch das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm werden die aus dem Bestand abgeleiteten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den städtischen Wachstumsprozess integriert. Die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Berliner Stadtlandschaft werden durch den nachhaltigen Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im Berliner Stadtgebiet geschaffen. Dazu gehören neben den natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Klima auch ausreichende Erholungsflächen sowie die Berücksichtigung der Ansprüche von Tieren und Pflanzen.

 

Der bauliche Neuordnungs- und Entwicklungsprozess Berlins muss auf der gesamtstädtischen Ebene so gesteuert werden, dass er stadt- und umweltverträglich bleibt. Hierbei kommt den städtischen Freiräumen und der Fortentwicklung des städtischen Freiraumsystems in seiner Gesamtheit eine wesentliche Bedeutung zu. Freiräume prägen das Erscheinungsbild der Stadt ebenso wie einzelne Bauten oder Ensembles, sie sind mit ausschlaggebend für die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrer Stadt. In diesem Rahmen erfüllt das Landschaftsprogramm neben dem Flächennutzungsplan die folgenden grundsätzlichen Aufgaben:

·Verbesserung der innerstädtischen Freiraumversorgung,

·Entwicklung der vielfältigen Erscheinungsformen der Natur,

·Erhöhung der Lebensqualität in den Quartieren und

·Sicherung eines typischen Stadt- und Landschaftsbildes.

 

Neben ihrer Erholungsfunktion sind Freiräume zugleich wichtige ökologische Ausgleichsräume für die strapazierte städtische Umwelt, Lebensräume für die ”Bewohner” der Stadtnatur und Entlastungsräume für das Umland, indem sie umweltbelastendem Freizeit- und Individualverkehr in immer entlegenere Landschaftsräume entgegenwirken. In ihrer Gesamtheit dienen Freiraumentwicklung und Umweltplanung der Verbesserung der städtischen Lebensqualität der Bevölkerung.

 

Das Landschaftsprogramm gliedert sich in vier Teilprogramme. Sie geben Auskunft über Entwicklungsziele und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege - bezogen auf Naturhaushalt/Umweltschutz, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild sowie Erholung und Freiraumnutzung - für die Stadt Berlin. Die Aussagen der Programmpläne haben die sparsame und schonende Flächeninanspruchnahme und -nutzung zum Ziel. Sie beinhalten flächenmäßige Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für beeinträchtigte Bereiche. Diese beziehen sich auf besonders definierte Handlungsräume und sind jeweils in Maßnahmebündeln beschrieben. Diese Maßnahmebündel stehen in Beziehung zur vorhandenen Nutzung. Für künftig städtebaulich zu entwickelnde Bereiche sind die aus der Sicht der Landschaftsplanung notwendigen Erfordernisse in den Programmplänen gekennzeichnet.

 

 

 

 

Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption

 

Auf Grund der dynamischen Stadtentwicklungsprozesse besteht das Erfordernis, die stadtbedeutsamen Entwicklungsziele und Maßnahmen des LaPro fortzuschreiben und Schwerpunktsetzungen für Belange von Natur und Landschaft vorzunehmen. Im Rahmen dessen ergeben sich aus dem gesamtstädtischen Zusammenhang heraus bestimmte Flächen, die einem besonderen Handlungsdruck unterliegen. Deren Hervorhebung ist Voraussetzung für die Konzentration und Lenkung von Kompensationsmaßnahmen, die bei der Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich werden. Die Priorität dieser aus gesamtstädtischer Sicht bedeutsamen Flächen wird daran gemessen, inwieweit sie in der Lage sind, das Natur- und Freiraumsystem, das Leitbild des landschaftsplanerischen Handelns in der Stadt, zu stützen bzw. zu ergänzen.

 

Das Leitbild beschränkt sich in seiner Abstraktion hierbei auf die Darstellung von Grundzügen. Die konkrete Herleitung bestimmter Flächen wird durch spezifische Kriterien untersetzt. Aus der Überlagerung dieser Kriterien ergeben sich die in der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption dargestellten Flächen. Der Senat hat am 17.12.2002 beschlossen, dass die gesamtstädtische Ausgleichskonzeption als Programmerweiterung das Landschafts-/Artenschutzprogramm in Form eines gesonderten Plans ergänzen soll.

 

Im Flächennutzungsplan wurde schon bei seiner Aufstellung im Jahre 1994 der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in der Abwägung berücksichtigt. Dem Erfordernis von Ausgleichsflächen und -maßnahmen, die nicht am geplanten Ort des Eingriffs in Natur und Landschaft realisiert werden können, wurde Rechnung getragen. Im Erläuterungsbericht sind Räume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt und die hierzu erforderlichen Grün- und Freiflächen sind in der Planzeichnung dargestellt. Diese Ausgleichspotenziale werden durch die nun vorliegende Ausgleichskonzeption aktualisiert und ergänzt.

 

Für das Verhältnis von LaPro und FNP ergibt sich grundsätzlich der folgende Zusammenhang:

Die aus Entwicklungszielen abgeleiteten und auf die vorhandenen Nutzungen bezogenen Maßnahmen des LaPro formulieren die gesamtstädtischen Grundsätze für die Abwägung der umweltschützenden Belange gem. § 1a BauGB. Bei naturschutzrechtlichen Eingriffen, die nicht am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden können oder sollen, sind für die Maßnahmen des Ausgleichs die prioritären Räume und Flächen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption des LaPro zu berücksichtigen (näheres dazu wird in der Ausgleichskonzeption geregelt).

 

Eingriffsrisikoanalyse

 

Bei jeder Änderung des FNP ist die Ausgleichsproblematik in der Abwägung erneut zu berücksichtigen. Im Rahmen der Eingriffsrisikoanalyse wird anhand der Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms das Eingriffskonfliktpotenzial einer FNP-Änderung beschrieben. Ziel ist es, bereits auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung Eingriffe zu erfassen und auf die Notwendigkeit des Ausgleichs hinzuweisen bzw. eine ökologische Konfliktanalyse zu veranlassen. In der verbindlichen Bauleitplanung ist dann die Eingriffstiefe konkret zu bewerten und im Rahmen der Abwägung über Eingriff und Ausgleich abschließend zu entscheiden. Dies erfolgt unabhängig von der Analysenotwendigkeit auf FNP-Ebene.

 

Eine Analyse des Eingriffsrisikos bei Änderungen des Flächennutzungsplans ist jedoch nur dann erforderlich, wenn tatsächlich Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet werden, die bei der Erarbeitung des FNP noch nicht abgewogen wurden. Dies betrifft in erster Linie die Fälle einer neuen Bauflächendarstellung auf bisher als Grünfläche dargestellten unversiegelten Freiflächen. Bei Flächen, die bereits bebaut oder versiegelt sind, bei denen die Bauflächendarstellung zurückgenommen wird, die Umnutzungen schon abgewogen sind oder sich die Bestandssituation verbessert, wird eine Eingriffsrisikoanalyse dagegen i.d.R. nicht mehr erforderlich.

 

Umweltprüfung in der Flächennutzungsplanung

 

Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) ist am 21.07.2001 wirksam geworden. Sie ist innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Da der Flächennutzungsplan eindeutig zu den Programmen und Plänen zählt, die erhebliche Umweltauswirkungen besitzen, ist künftig (spätestens ab 21.07.2004) zumindest bei FNP-Änderungen ab einer bestimmten Größe/Bedeutung eine Umweltprüfung durchzuführen.

 

Ziel der Umweltprüfung ist eine weitere Qualifizierung der Bewertung der Umweltbelange und eine Stärkung bei der planerischen Abwägung. Sie umfasst u.a. die Erstellung eines Umweltberichts und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Gegenüber den bisher geltenden Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Aufstellung von Bauleitplänen werden verfahrensrechtliche und inhaltliche Anforderungen präzisiert.

 

2.5 Fortschreibung der Entwicklungsrichtlinie zum FNP

 

Mit den „Richtlinien zum Darstellungsumfang (Entwicklungsrahmen) sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (RL-FNP)“ (Bekanntmachung vom 23. Januar 2001, ABl. S. 1261) wird der Entwicklungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung verdeutlicht, wie er sich aus den Darstellungen des FNP und seinen Materialien ergibt. Die Verwaltungspraxis der letzten Jahre zeigt, dass sich die RL-FNP bewährt haben. Sie sind bei der Beurteilung von FNP-Darstellungen zu einem wichtigen Hilfsmittel insbesondere für die Bezirke und Planungsträger geworden. Zudem dienen die in Teil B enthaltenen Verfahrensregelungen bei FNP-Änderungen wesentlich der Effektivierung der Verwaltungspraxis insbesondere in Kopplungen mit Bebauungsplänen.

 

Zur Klarstellung und Präzisierung auch angesichts geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen von BauGB und AGBauGB wurden die RL-FNP überarbeitet (Bekanntmachung siehe oben). Wesentlicher Ansatz dieser Fortschreibung ist die stärkere Verdeutlichung der bezirklichen Handlungsspielräume und der Generalisierung der Planaussagen, wobei insbesondere die Zentrendarstellungen vertieft erläutert werden. Präzisiert wurden dabei die Entwicklungsmöglichkeiten von Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel aus im FNP dargestellter Einzelhandelskonzentration sowie innerhalb des S-Bahn-Rings, wo wegen hoher Lagegunst und überwiegend starker Nutzungsmischung eine erweiterte Entwicklung sinnvoll ist. Damit verbunden wurde ein grundsätzlicher Ausschluss von großflächigem Einzelhandel in anderen Bauflächendarstellungen. Inhaltlich ergibt sich damit eine Verknüpfung mit den „Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin“ (vom 06. August 2001, ABl. S. 4140).

 

Weiterhin wurde bei der Überarbeitung der RL-FNP die Entwicklungsfähigkeit aus dargestellten Gemeinbedarfsflächen präzisiert. Es gilt auch hier die „3-ha-Regel“, d.h. andere Nutzungen kleiner 3 ha können unter besonderen Bedingungen aus einer Gemeinbedarfsfläche entwickelt werden. Bei Änderungen der Rechtsträgerschaft (z.B. Post) steht die im FNP dargestellte Gemeinbedarfsfläche anderen Festsetzungen nicht entgegen, wenn diese mit dem bisherigen Nutzungszweck in Verbindung stehen.

 

Die planungsrechtliche Sicherung vorhandener baulicher Anlagen innerhalb von Grün- und Freiflächen wurde bei der RL-Überarbeitung gesondert hervorgehoben. Damit sind zum einen Spielräume für die verbindliche Bauleitplanung eröffnet zum anderen werden jedoch auch die Grenzen einer solchen Interpretation abgesteckt, indem auf die Verhältnismäßigkeit verwiesen wird.

 

Im Verbindung mit der Fortschreibung der RL-FNP erfolgte eine Anpassung der „Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen“. Diese Grundsätze bilden als Bestandteil des Erläuterungsberichts einen wesentlichen Handlungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung zur Konkretisierung der Planungsgrundzüge des Flächennutzungsplans entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB. Damit soll die Programmfunktion des FNP gegenüber der konkreten Planungsebene Bebauungsplanung gewährleistet und der Gestaltungsrahmen für den Bebauungsplangeber abgesteckt werden. Der Senat hat den überarbeiteten Entwicklungsgrundsätzen am 16. Januar 2001 zugestimmt. Sie werden in der aktuellen Fassung bei der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans Stand Januar 2004 auf die Planzeichnung mit aufgedruckt.

 

 

3. Entwicklung der Rahmenbedingungen und des Flächenbedarfs

 

3.1 Laufende Flächenbeobachtung (Monitoring)

 

Die Rahmenbedingungen der Flächennutzungsplanung sind einem ständigen Veränderungsprozess unterworfen. Zur Zeit der Aufstellung des Flächennutzungsplans Anfang der 1990er Jahre befand sich die Stadt in einer grundlegenden Umbruchssituation, die nahezu sämtliche für die Art der Bodennutzung relevanten Bereiche (Wohnen, Arbeiten, Gemeinbedarf, Einzelhandel, Verkehr, ...) betraf. Die dem Plan zugrunde gelegten Annahmen zur Entwicklung der Flächennachfrage in den unterschiedlichen Sektoren konnten daher nicht auf langjährige Analysen überwiegend kontinuierlicher Entwicklungsverläufe gestützt werden. Um einen gesamtstädtischen Rahmen für die anstehenden vielfältigen konkreten Planungsaufgaben zu schaffen, wurden vor dem Hintergrund von Entwicklungsszenarien plausible Bedarfsannahmen getroffen und stadtentwicklungspolitisch abgestimmt.

 

In Kenntnis dieses Ansatzes erteilte das Abgeordnetenhaus mit der Zustimmung zum Flächennutzungsplan am 23.06.1994 den Auftrag, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Planung regelmäßig zu überprüfen und auf Änderungen entsprechend zu reagieren. In der Zwischenzeit haben sich durch reduzierte Wachstumserwartungen, eine deutliche Verknappung der finanziellen Ressourcen der Stadt, durch frei gewordene Flächen ehemaliger Industrie- und Infrastrukturstandorte, Wohnungsleerstand und eine zunehmende sozialräumliche Segregation die Rahmenbedingungen der Planung gewandelt.

Der Flächennutzungsplan hat sich wegen seiner eher moderaten Entwicklungsannahmen dennoch grundsätzlich als stabiler Langfristrahmen der Berliner Stadtentwicklung bewährt. Allerdings wird sich die Inanspruchnahme der Flächenpotenziale über einen längeren Zeitraum erstrecken, als noch zu Beginn der 1990er Jahre angenommen.

 

Eine wesentliche Aufgabe der Flächennutzungsplanung und insbesondere der Stadtentwicklungsplanung und der Berliner Planwerke besteht auch künftig darin, die Entwicklung des Flächenbedarfs und der tatsächlichen Flächeninanspruchnahme in den unterschiedlichen Sektoren kontinuierlich zu beobachten. Absehbare Trends sind im Hinblick auf ihre Bedeutung für die zukünftige Bedarfsentwicklung und vor dem Hintergrund der getroffenen Entwicklungsannahmen zu analysieren. Ziel dabei ist es, frühzeitig auf Bedarfsveränderungen der unterschiedlichen städtischen Nutzungen hinzuweisen Die geänderten Flächenbedarfe bilden die Grundlage für die Bewertung räumlicher und sachlicher Entwicklungsziele, für die Abwägung über Änderungen der geplanten Flächennutzung und für die zeitliche Einordnung der Inanspruchnahme von Flächenreserven.

 

Mit dieser Zielsetzung wurde in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Informationssystem aufgebaut, in dem für jede Fläche mit einem aus gesamtstädtischer Sicht bedeutsamen Veränderungspotenzial u.a. die folgenden Merkmale erfasst und fortgeschrieben werden:

·Vornutzung der Fläche (1990) und geplante Nutzung,

·Größe und Kapazität der Fläche (Wohneinheiten, Bruttogeschossfläche, ...),

·planungsrechtlicher Status der Fläche (Bebauungsplan, Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet, städtebauli        cher Vertrag),

·faktisches bzw. geplantes Jahr der Realisierung geplanter Nutzungsänderungen,

·Zuordnung zu entwicklungsplanerischen Programmen oder Konzepten (z.B. Berliner Ausgleichskonzeption,     Eigentumsstrategie, Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich, Planwerk Innenstadt,                 Entwicklung von Wasserlagen, ...).

 

Auf der Grundlage dieses Informationssystems lassen sich die bereits ausgeschöpften und die im Stadtgebiet noch vorhandenen Entwicklungspotenziale für unterschiedliche Nutzungsarten in ihrer zeitlichen, räumlichen und sachlichen Dimension quantifizieren und den - ebenfalls fortgeschriebenen - Annahmen zur Bedarfsentwicklung gegenüberstellen.

 

Die räumlichen Veränderungen im Zeitraum 1990 – 2000 und der Sachstand der Planungen zur Flächeninanspruchnahme sind im Bericht „Stadtentwicklung 2000“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dokumentiert und bewertet. Ein wesentliches Ergebnis des Berichts ist, dass Berlin über ausreichende Flächenpotenziale für künftige Entwicklungsoptionen verfügt. Innenentwicklung und Umbau werden daher auch in den kommenden Jahren den Kern der Stadtentwicklung bilden.

 

 

3.2 Entwicklungserwartungen und Realentwicklung

 

Ein Vergleich der stadtentwicklungsplanerischen Basisannahmen, die 1994 auch dem Flächennutzungsplan zugrunde gelegt wurden, mit den zwischenzeitlich tatsächlich eingetretenen Veränderungen, mit der Entwicklung der Flächenpotenziale für unterschiedliche städtische Nutzungen und mit den nach heutigem Kenntnisstand anzunehmenden Entwicklungstrends für den Zeitraum bis 2010 zeigt ein differenziertes Bild:

 

Einwohner

 

Die Einwohnerzahl Berlins blieb zwischen 1994 und 2003 annähernd stabil; auch für die absehbare Zukunft ist nach der aktuellen Bevölkerungsprognose nur mit geringen Veränderungen zu rechnen. Realentwicklung und Prognose liegen etwas niedriger als die Eigenentwicklungs-Annahme des Flächennutzungsplans, ein darüber hinausgehendes Wachstum ist zurzeit wenig wahrscheinlich.

 

Für die Entwicklung der Stadt und ihrer räumlichen Strukturen bedeutsam sind die strukturellen Veränderungen im Bevölkerungsaufbau: der langsame Anstieg des Ausländeranteils, der stetige Rückgang des Anteils der Kinder und Jugendlichen im Schulalter, seit etwa 1996 auch der jüngeren Erwachsenen (bis 45 Jahre) an der Gesamtbevölkerung, bei gleichzeitiger Zunahme des Anteils der älteren Erwachsenen und insbesondere der Personen im Rentenalter (über 65 Jahre), der bis 2020 nochmals um knapp 30 % zunehmen wird.

 

 

 

Wohnungen

 

Trotz annähernd gleichbleibender Bevölkerungszahl hat sich die Wohnungsnachfrage durch den Zuwachs der Wohnfläche je Einwohner von 34 m2 (1994) auf mehr als 38 m2 (2002; FNP-Annahme für 2010: 36 m2) - u.a. als Folge der Einkommensentwicklung und der Zunahme von 1- und 2-Personenhaushalten - etwa in dem Maße entwickelt, wie es dem FNP-Ansatz für „Eigenentwicklung“ entspricht: Mit dem Neubau von rund 150.000 Wohnungen wurde der diesbezügliche Entwicklungsrahmen des Flächennutzungsplans (+250.000 WE) bis 2002 zu etwa zwei Dritteln ausgeschöpft. Über 90 % des Wohnungsbaus entfielen dabei auf Flächen der Innenentwicklung. Die im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan (S. 31) als „nachrangig“ gekennzeichneten Wohnbauflächen wurden bisher nicht in Anspruch genommen und bleiben strategische Entwicklungsreserve.

 

Künftig ist von einem deutlich reduzierten Wohnungsneubau auszugehen. Den Schwerpunkt bilden dabei marktfähige, kleinteilige Wohnangebote; dem Bestandsmanagement kommt wachsende Bedeutung zu.

 

Arbeitsplätze

 

Bei den Arbeitsplätzen lag die Entwicklung der vergangenen Jahre deutlich unter den ursprünglichen Annahmen. Anstelle eines erwarteten leichten Anstiegs war zwischen 1994 und 2002 ein Verlust von fast 100.000 Arbeitsplätzen zu verzeichnen. Der Rückgang war besonders ausgeprägt beim produzierenden Gewerbe, wo sich die Anzahl der Arbeitsplätze innerhalb eines Jahrzehnts fast halbiert hat, im Bereich Handel/Gastronomie/Verkehr sowie seit 1995 auch im Baugewerbe. Diese Verluste konnten durch die kräftigen Zuwächse bei den privaten Dienstleistungen nicht ausgeglichen werden. Für die kommenden Jahre ist von einer Stabilisierung auszugehen, wobei sich der begonnene Strukturwandel der Arbeitsplätze fortsetzen wird. Der Standortspezialisierung in Verbindung mit wissenschaftsorientierten Nutzungen (Adlershof, Buch) kommt wachsende Bedeutung zu.

 

Bei den gewerblichen Bauflächen wurden die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächenpotenziale (Innere Reserve und Wachstumsreserve, zusammen 1.000 ha) bisher zu knapp einem Drittel (310 ha) ausgeschöpft; bis 2010 könnte dieser Anteil auf etwa die Hälfte (480 ha) ansteigen, so dass auch dann noch Flächenreserven vorhanden sind. Die im Erläuterungsbericht als „nachrangig“ eingestuften Flächen wurden bisher nicht in Anspruch genommen und dürften auch bis zum Jahr 2010 allenfalls für besonders gelagerte Projekte der Industrieansiedlung benötigt werden.

 

Im Bürosektor war dagegen eine deutliche Zunahme der Flächeninanspruchnahme zu verzeichnen, die sich in starkem Maße auf den engeren Innenstadtraum konzentrierte. Die Flächenreserven in gemischten Bauflächen (M1 und M2) an den Knotenpunkten des S-Bahn- und Autobahn-Stadtrings sowie im äußeren Stadtraum wurden dagegen nur zurückhaltend in Anspruch genommen. Nachdem der größte Nachholbedarf gedeckt und die mit dem Regierungsumzug verbundene Neubautätigkeit weitgehend abgeschlossen ist, wird für das begonnene Jahrzehnt mit einer Verlangsamung des Büroflächenzuwachses gerechnet.

 

Einzelhandel

 

Im Einzelhandel ist seit 1990 gegenüber den ursprünglichen Entwicklungsannahmen eine erheblich dynamischere Entwicklung eingetreten; die obere Grenze des Entwicklungsrahmens (+1,4 Mio. m2 Verkaufsfläche) wurde bereits 1999 überschritten. Die Konzentration auf großflächige Verkaufsformen hat dramatisch zugenommen mit z.T. heute schon deutlich negativen Folgen für Einzelstandorte wie die traditionellen Einkaufsstraßen.

 

Es wird angenommen, dass sich diese rasante Zunahme nach dem Abbau von Versorgungsdefiziten insbesondere im Ostteil der Stadt zukünftig verlangsamen wird. Es besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Ansiedlungsdruck, auch für großflächige neue Einzelhandelsformen und auf städtebaulich schlecht integrierten Standorten, oft in gering genutzten Gewerbegebieten.

 

 

3.3 Überprüfung wachstumsabhängiger FNP-Darstellungen

 

Anhand der Ergebnisse des Flächenmonitoring, der absehbaren Änderung von Bedarfsfaktoren und unter Berücksichtigung von Bewertungen zur Flächenrelevanz künftiger Entwicklungen sind die wachstumsabhängigen Darstellungen des Flächennutzungsplan zu überprüfen. Dabei ist zu beachten, dass es keinen direkten zahlenmäßigen Zusammenhang zwischen der Bedarfsentwicklung einerseits und den Flächendarstellungen des Flächennutzungsplans andererseits gibt (z.B. zwischen der Einwohnerentwicklung und dem Umfang der benötigten Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen, oder zwischen der Beschäftigtenentwicklung und den notwendigen gewerblichen oder gemischten Bauflächen). Vielmehr führt eine Vielzahl weiterer Faktoren (z.B. die Siedlungsdichte, der Wohnflächenverbrauch je Einwohner, der Flächenbedarf pro Arbeitsplatz) dazu, dass in jedem Bedarfssektor eine breite Spannbreite möglicher Flächeninanspruchnahme besteht. Darüber hinaus unterliegt die Flächennachfrage starken kurzzeitigen und konjunkturellen Schwankungen, die keine direkten Rückschlüsse auf die für den Flächennutzungsplan maßgeblichen „voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde“ erlauben.

 

Die Darstellung der Art der Bodennutzung im Flächennutzungsplan ist vielmehr Ergebnis eines komplexen Planungs-, Abwägungs- und Entscheidungsprozesses, in dem neben der Bedarfsermittlung auch die Nutzungseignung von Flächen für unterschiedliche Siedlungs- und Freiraumfunktionen sowie die in den §§ 1 und 1a des Baugesetzbuches aufgeführten vielfältigen abwägungserheblichen Belange zu berücksichtigen sind. Änderungen der Rahmenbedingungen, insbesondere eine von den ursprünglichen Annahmen abweichende Bedarfsentwicklung, haben daher nicht „automatisch“ Änderungen des Flächennutzungsplans zur Folge.

 

Die Ergebnisse des Monitoring können jedoch - ebenso wie die Ergebnisse von teilräumlichen und sektoralen Entwicklungsplanungen - Bereiche aufzeigen, in denen hinsichtlich der geplanten Art der Flächennutzung, der Prioritäten der Flächeninanspruchnahme oder des Einsatzes von Instrumenten der Planverwirklichung eine Überprüfung erfolgen sollte. Auf der Grundlage des Flächenmonitoring lassen sich - schon seit einigen Jahren - für eine solche Überprüfung die folgenden für die Flächennutzungsplanung relevanten Schwerpunkte bestimmen:

 

·Die zurückhaltende Wohnungsnachfrage einerseits und die erfolgreiche Mobilisierung von Potenzialen der      Innenentwicklung andererseits haben dazu geführt, dass für eine Entwicklung großer neuer Wohnungsbau-        standorte auf bisher unbebauten Flächen zurzeit kein dringender Bedarf erkennbar ist. Trotzdem wird in den      kommenden Jahren eine leichte Umverlagerung der Bevölkerung von der Innenstadt zugunsten der Außen-      bezirke erfolgen. Zudem hat bereits heute die Wohnfläche pro Einwohner die langfristigen Annahmen des FNP aus Anfang der 1990er Jahre übertroffen.

       Für die im Flächennutzungsplan als strategische Reserve vorgehaltenen Flächenoptionen sind daher Prioritä-

       ten und die Voraussetzungen ihrer Inanspruchnahme, auch unter dem Gesichtspunkt einer Minimierung von

       Erschließungsvorleistungen, weiter zu präzisieren.

 

·Als Folge struktureller Veränderungen der Bevölkerung bei annähernd gleichbleibender Einwohnerzahl              wird sich der Bedarf an Flächen für den Gemeinbedarf - gemessen an bisherigen Wachstumserwartungen -           weiterhin deutlich reduzieren und teilweise auch inhaltlich verändern. Die dargestellten Standorte sind daher    regelmäßig im Rahmen teilräumlicher und thematischer Planungen zu überprüfen.

 

·Nach dem starken Einbruch der gewerblichen Beschäftigung wird der Umnutzungsdruck auf aufgegebene,        untergenutzte oder noch nicht in Anspruch genommene gewerbliche Bauflächen, insbesondere in verkehrs-           günstig gelegenen, für Dienstleistungen oder Einzelhandel attraktiven Bereichen, weiter zunehmen. Damit          verbindet sich die Frage, ob, wo und unter welchen Voraussetzungen diesem Umnutzungsdruck ggf. durch           eine Neudarstellung der Flächennutzung stattzugeben ist.

 

·Bei den gemischten Bauflächen bestehen vor allem am Rand der Innenstadt sowie in peripheren Lagen               ausreichende Angebote, die wegen der Flexibilität dieser Kategorie im Hinblick auf die Entwicklung unter-               schiedlicher Nutzungen i.d.R. unproblematisch sind. Hierzu sind weitere Untersuchungen zur Priorisierung               bzw. zur Bestimmung von Nachrangigkeiten sinnvoll.

 

·Das unerwartet schnelle Flächenwachstum im Einzelhandel in Verbindung mit neuen Handelsformen und           einer wachsenden Bedeutung komplementärer Freizeitnutzungen stellt im Hinblick auf die Gewährleistung               einer wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung und auf die städtebauliche Integration von großflächi-              gen Einzelhandels- und Freizeitangeboten eine neue politische Herausforderung dar, der mit den Instrumen-      ten der Flächennutzungsplanung nur begrenzt zu begegnen ist.

 

Schon jetzt lässt sich bezüglich der im FNP dargestellten wachstumsabhängigen Nutzungen, die i.d.R. auf bisherigen Freiflächen vorgesehen sind, grundsätzlich bestätigen, dass ihre Vorhaltung in der vorbereitenden Bauleitplanung als strategische Entwicklungsoption für Berlin stadtentwicklungsplanerisch wie -politisch sinnvoll ist. An strukturell geeigneten Orten sollen für verschiedene Entwicklungsalternativen langfristige Angebote, auch für die aus gesamtstädtischer Sicht für eine ausgewogene räumliche Entwicklung sinnvolle Option der Aufwertung des Nord-Ost-Raums, offengehalten werden (siehe auch Absatz 4.3: Strategische Elemente in der Flächennutzungsplanung). Bis zu ihrer Inanspruchnahme bleiben diese Räume als Freiflächen erhalten.

 

Trotz dieser grundsätzlichen Notwendigkeit von Flächenoptionen konnte im Zeitraum 1994 bis 2003 eine erhebliche Reduzierung langfristig nicht mehr erforderlicher neuer Bauflächen insbesondere im Berliner Nordosten im FNP vorgenommen werden. Per Saldo sind damit in den letzten Jahren - dem Ziel verstärkter Innenentwicklung folgend - über 200 ha existierender Grünflächen zusätzlich im FNP dargestellt worden.

 

 

4. Flächennutzungsplanung als Prozess

 

4.1 Aktualisierung des Flächennutzungsplans durch Änderungsverfahren

 

Durch die Konzentration auf die Grundzüge der Planung und die eher moderaten Entwicklungsannahmen hat sich der Flächennutzungsplan grundsätzlich als stabiler Rahmen für die räumliche Entwicklung Berlins bewährt; nicht zuletzt hinsichtlich seiner Schutzfunktion für die Grün- und Freiflächen der Stadt. Die gesamtstädtisch angelegten Leitbilder der geplanten Stadtstruktur tragen weiter.

 

Die stadtplanerische Diskussion hat sich inzwischen von der gesamtstädtischen Ebene hin zu den detaillierteren Planungen und einzelnen städtebaulichen „Highlights“ verschoben. Beim planerischen Instrumenteneinsatz gibt es eine Tendenz von den „harten“ zu den „weichen“ (informellen) Instrumenten. Dennoch ist der FNP zentraler stadtstruktureller Orientierungsrahmen für das laufende Verwaltungshandeln und die Einbindung von Investitionsabsichten geblieben.

 

Die Darstellungen und Planungsziele des FNP formulieren die Grundzüge für Berlins stadtstrukturelle Entwicklung und bilden planungsrechtliche Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen. Diese Funktion wird vor dem Hintergrund der Aufgabenabschichtung eher weiter zunehmen. Gleichzeitig ist der FNP mit seinen regionalplanerischen Festlegungen die planerische Bezugsebene für die Nachbargemeinden, -kreise und -regionen.

 

Um die gesamtstädtische Steuerungsfunktion zu gewährleisten und einen raumstrukturellen, planungsrechtlich abgesicherten Rahmen für (konkrete Investitions-) Entscheidungen zu bilden, ist der Plan durch Änderungsverfahren ständig zu aktualisieren. Dabei wird gleichzeitig die Integrationsfähigkeit abweichender teilräumlicher Planungsziele in das räumliche und strukturelle Gefüge der Gesamtstadt überprüft, abgewogen und soweit erforderlich parlamentarisch durch das Abgeordnetenhaus bestätigt.

 

Die FNP-Änderungen werden verfahrensorganisatorisch gebündelt, jedoch nicht inhaltlich miteinander verkoppelt, um gegenseitige „Blockaden“ auszuschließen. Mit dem Instrument der FNP-Planreifeerklärung wird die Festsetzung von Bebauungsplänen bzw. die Umsetzung planerisch verfestigter Vorhaben für Teile einer FNP-Änderung schon vor Abschluss des Verfahrens ermöglicht und damit zusätzliche Flexibilität geschaffen.

 

Die Beteiligungs- und Entscheidungsverfahren der FNP-Änderungen helfen Nutzungskonflikte zügig und ergebnisorientiert zu klären. Sie fördern die öffentliche Diskussion um stadtstrukturelle Ziele und binden alle zu beteiligenden Stellen ein. Hierbei kommt der jeweils angemessene, rechtlich vorgeschriebene Verfahrenstyp zur Anwendung, der ein zügiges Verfahren gewährleistet, den Verwaltungsaufwand und die Kosten minimiert ohne die Beteiligungsmöglichkeiten unzulässig einzuschränken.

 

Anhand aktueller informeller Planungen (Strukturkonzepte, Planwerke, Stadtentwicklungspläne) und des Flächenmonitorings erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung des FNP-Nutzungskonzepts. Diese Planungen bilden als Element der vorbereitenden Bauleitplanung auf der Ebene der Hauptverwaltung auch den informellen Hintergrund für die aus gesamtstädtischer Sicht erforderlichen Einzeländerungen des FNP. Rückkoppelungen aus der bezirklichen Planung erfolgen im Gegenstromprinzip über die Bereichsentwicklungsplanung, die Bebauungspläne und im Einzelfall über besondere Vorhaben.

 

Durch die stetige Fortschreibung des FNP im Netz von informeller und formeller Planung ist Flächennutzungsplanung ein Prozess, durch den der Plan sich ändernden teilräumlichen und strukturellen Rahmenbedingungen kontinuierlich angepasst wird. Die Planaktualität, die Steuerungsfähigkeit auf gesamtstädtischer Ebene und die parlamentarische Einbindung werden damit gewährleistet.

 

FNP-Änderungsverfahren seit 1994

 

Seit dem Beschluss über den Flächennutzungsplan im Juni 1994 wurden bis einschließlich November 2003 insgesamt 111 Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans abgeschlossen; davon 40 vor und 71 nach der Neubekanntmachung des Plans im Oktober 1998 (siehe Anlage 1). Etwa jedes zweite Änderungsverfahren umfasste Flächen in einem Umfang von mehr als 10 ha, wobei der Schwerpunkt bei einer Größenordnung zwischen 10 und 50 ha liegt. Zwei von drei FNP-Änderungen bezogen sich auf mehr als nur eine Teilfläche oder Nutzungsart. Die Anzahl der einzelnen Planänderungen ist daher erheblich größer als die der Änderungsverfahren selbst. Eine typische FNP-Änderung umfasst also i.d.R. einen komplexen Planungsanlass/-gegenstand und zeigt eine sehr deutlich über die durchschnittliche Bebauungsplangröße hinausgehende Planungskulisse.

 

Im Durchschnitt der letzten sieben Jahre wurden jährlich etwa 15 Änderungsverfahren eingeleitet. Mit Ausnahme des Jahres 1995, in dem u.a. mit der Abarbeitung der Prüfaufträge des Abgeordnetenhauses begonnen wurde, variierte die Zahl der jährlichen Einleitungen nur wenig. Über 25 FNP-Änderungen befinden sich derzeit im Verfahren (siehe Anlage 3). Aus den unterschiedlichsten Gründen – Veränderung der Bedarfssituation, überarbeitete Planungsziele, Rückzug von Investoren – konnten einige schon seit längerem anhängige Verfahren noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Einige wenige Verfahren (9 seit 1994) wurden aus vergleichbaren Gründen und wegen veränderter stadtentwicklungspolitischer Ziele eingestellt.

 

Die bisher abgeschlossenen FNP-Änderungen bezogen sich auf eine Fläche von zusammen ca. 2.500 ha, das sind etwa 2,5 % des Stadtgebiets. Damit wird trotz des in einigen Teilräumen vorhandenen größeren planerischen Überarbeitungsbedarfs die in Berlin vorhandene Stabilität der übergeordneten Planungen deutlich. Die grundsätzlichen räumlichen Strukturen, die dem Flächennutzungsplan zu Grunde liegen, haben sich bestätigt. In den kommenden Jahren wird sich die Bestandsorientierung der Planung eher noch verstärken, da der Bedarf an größeren Umstrukturierungen weitgehend realisiert ist.

 

Verfahrensdauer/Steuerungsmöglichkeiten

 

Durch ein effektives Verfahrensmanagement konnte in Berlin eine durchschnittliche Bearbeitungszeit pro FNP-Änderung von unter 2 Jahren erreicht werden, was verglichen mit anderen deutschen Großstädten einen sehr zügigen Planungs- und Entscheidungsprozess darstellt. Durch Nutzung der FNP-Planreife werden Vorhaben sogar noch eher möglich. Bei vereinfachten FNP-Änderungen, bei denen aufgrund der geringeren Bedeutung des Planungsumfangs auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und auf eine abschließende parlamentarische Beratung verzichtet werden kann, ist die Bearbeitungszeit sogar auf ca. 1 Jahr gesenkt worden. Damit wird es insgesamt in Berlin planerisch möglich, dringende Vorhaben/Investitionen über die Bauleitplanung so zügig zu bearbeiten, dass eine noch effektivere Steuerung und Unterstützung sowie stadtentwicklungspolitische Einflussnahme im Prozess erreichbar ist.

 

Die Erfahrungen aus der FNP-Verfahrenspraxis der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass sowohl durch die Verfahrensbündelungen als auch durch die Aufbereitung der Materialien für die Bürger und die beteiligten Planungsträger trotz der zügigen Verfahrensführung eine hohe Transparenz der Planungsprozesse erreicht wurde. Die Arbeit mit standardisierten Unterlagen ermöglicht zudem eine zielgerichtetere Beteiligung der Bürger an der vorbereitenden Bauleitplanung, gestattet aber ebenso eine effektive Aufbereitung für die Verwaltung. Auch die in Vorbereitung jeder Phase der Bürgerbeteiligung gebündelt durchgeführten Sitzungen mit den Planungsträgern, auf denen abschließende Entscheidungen getroffen werden, haben sich zur Verfahrenseffektivierung bewährt.

 

Insgesamt wird mit dem so entwickelten Verfahrensmanagement den Zielen der Verwaltungsreform in Berlin entsprochen, können Investitionssteuerung und Planungsvorsorge zielgerichtet betrieben werden. Eine im Jahr 2002 vorgelegte, extern erarbeitete Expertise zu Optimierungsmöglichkeiten bei FNP-Änderungen hat die in Berlin praktizierte Verfahrensdurchführung als äußerst arbeitsökonomisch und zeiteffektiv eingeschätzt. Die Optimierungsspielräume sind weitgehend ausgeschöpft und auch im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten haben sich aus einer im Rahmen o.g. Expertise durchgeführten Befragung keine Veränderungsnotwendigkeiten für Berlin ergeben.

 

 

4.2 Neubekanntmachung/Neudruck, FNP-Präsentation im Internet

 

Einmal pro Legislaturperiode werden die abgeschlossenen FNP-Änderungen, redaktionellen Korrekturen und die Aktualisierung der nachrichtlichen Übernahmen in einem FNP-Neudruck (Neubekanntmachung) zusammengefasst, der den aktuellen Stand der Flächennutzungsplanung widerspiegelt. Damit bleiben Planungstransparenz und Übersichtlichkeit für die am Planungsprozess beteiligten Verwaltungen sowie für die Bürger/innen und Investoren gewahrt. Die Fassung der aktuellen Neubekanntmachung vom Januar 2004 (ABl. S. 95) ersetzt den Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung vom 23. Oktober 1998 (ABl. S. 4367) einschließlich aller wirksamen FNP-Änderungen und abgeschlossenen Berichtigungen. Der Erläuterungsbericht sowie die Erläuterungspläne in der Fassung vom 01. Juli 1994 gelten im Zusammenhang mit den Erläuterungen der jeweiligen Einzeländerungen fort (Anlage 1; siehe auch FNP-Bericht 99, Abgeordnetenhaus-Drucksache 13/4171).

 

Neben der Aufnahme der 71 wirksamen FNP-Änderungen sind in der aktuellen Neubekanntmachung (2004) die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke (Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Wasserschutzgebiete) aktualisiert und die FFH-Gebiete (einschl. Vogelschutzgebiet) neu als Vermerk aufgenommen worden. Um auch weiterhin einen hohen Grad an Planklarheit zu wahren, sind die Abgrenzungen dieser Schutzgebietskategorien, sofern sie sich überlagern, redaktionell zusammengefasst auf eine äußere Umgrenzung. Die entsprechenden Symbole kennzeichnen den jeweiligen Schutzgebietstyp. Weitere redaktionelle Korrekturen sind Anlage 2 zu entnehmen.

 

In Verbindung mit dem Neudruck erfolgt die Erstellung dieses FNP-Berichts, der dem Abgeordnetenhaus vorzulegen ist. Die FNP-Änderungen werden hier zusammengefasst, bewertet und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungstendenzen und informellen Planungen reflektiert.

 

Internetpräsentation

 

Im Rahmen des Internetauftritts der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird der Flächennutzungsplan seit Ende 1999 im Netz präsentiert (www.stadtentwicklung.berlin.de/pla-nen/fnp). Damit ist es möglich, sich via Internet über Inhalt und Ziele des FNP zu informieren und online Einblick in die Plandarstellungen zu nehmen. Mit diesem Service ist Berlin bundesweit vergleichsweise früh präsent gewesen.

 

Seit Oktober 2000 besteht zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu den FNP Änderungen direkt über das Internet zu äußern. Hierbei steht das gleiche Informationsmaterial wie in der zeitgleich stattfindenden Ausstellung zur Verfügung. Zusätzlich sind alle seit Oktober 1998 (Neubekanntmachung) wirksam gewordenen FNP-Änderungen in Form von Änderungsblättern im Netz einsehbar und können bei Bedarf ausgedruckt werden.

 

Es ist beabsichtigt, künftig im Internet neben dem Stand Neubekanntmachung/Neudruck eine aktuelle Arbeitskarte anzubieten, die auch alle wirksam gewordenen FNP-Änderungen enthält und somit ständig fortgeschrieben wird.

 

 

4.3. Strategische Elemente in der Flächennutzungsplanung

 

Der Flächennutzungsplan bildet einen Rahmen für die langfristige Entwicklung Berlins. Eindeutiger Schwerpunkt ist hierbei die innere Stadt, ergänzt um ein flexibles Angebot von Flächen unterschiedlicher Nutzungen an stadtstrukturell geeigneten Orten. Die Wachstumsdynamik in Berlin hat sich in den letzten Jahren jedoch deutlich verringert. Auch in naher Zukunft wird sich dieser Trend nicht grundlegend verändern, so dass die realen Flächenumsätze damit eher verhalten erfolgen. Für die Bauleitplanung bedeutet dies, dass sich die Inanspruchnahme der Potenziale des FNP über einen längeren Zeitraum erstrecken wird, als noch Anfang der 1990er Jahre angenommen.

 

Die Realisierung der Entwicklungsspielräume des Flächennutzungsplans bedarf einer Feinsteuerung, die auf Veränderungen der Bedarfsentwicklung reagieren kann und damit eine unnötige Inanspruchnahme von (Frei-) Flächen und einen noch nicht begründeten Einsatz der zunehmend knappen Ressourcen (u.a. Erschließungsaufwendungen) vermeidet, ohne dass dazu die langfristig begründete Flächenkulisse des Plans grundsätzlich in Frage gestellt werden muss. Anlass für entsprechende Vorschläge ist der politische Auftrag, die Flächenkulisse des FNP hinsichtlich wachstumsabhängiger Darstellungen insbesondere auf Freiflächen zu überprüfen.

 

Ausgangspunkt ist eine systematische Zusammenstellung der im FNP dargestellten Flächen für bauliche Nutzungen und Trassen auf bisherigen Freiflächen (> 3 ha). Die so definierten Flächenreserven umfassen mit ca. 1.800 ha etwa 2 % des Stadtgebiets oder knapp 4 % der für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen des FNP. Anhand einer qualitativen planerischen Erstbewertung (planerische und ökologische Qualität der Flächen, stadtentwicklungsplanerische Bindungen, Schutzfristen, ...) wurden den Flächen zeitliche Einstufungen bzw. weitere Prüfvorschläge zugeordnet, die im wesentlichen die Zielaussagen der Stadtentwicklungspläne (Wohnen, Gewerbe, Kleingärten, Verkehr) und der Planwerke (insbesondere Nordost) vergleichbar zusammenfassen, integral bewerten und in Teilen ergänzen.

 

Zweiter Ansatz ist die Einschätzung, dass auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (als rahmensetzender Planung) die langfristige Option für eine Stabilisierung der Rahmenbedingungen und vor diesem Hintergrund das langfristige Angebot an ausreichenden Flächen für unterschiedliche Nutzungszwecke an stadtstrukturell geeigneten Orten nicht ausgeschlossen bzw. aufgegeben werden sollte. Das strategisch-konzeptionelle Reagieren auf aktuelle Entwicklungstendenzen ist vorrangig Aufgabe der flexibleren und maßnahmenbezogenen Stadtentwicklungsplanung und der Planwerke sowie insbesondere des „Stadtentwicklungskonzepts Berlin 2020“. Mit diesem Stadtentwicklungskonzept soll eine neue, integrierte Leitvorstellung für die langfristige räumliche Entwicklung der Stadt erarbeitet werden. Dabei werden alle stadtentwicklungspolitischen Handlungsansätze auf den Prüfstand gestellt.

 

Als wesentliches ergänzendes Steuerungsinstrument auf FNP-Ebene wird eine Stufenplanung mit Vollzugsempfehlungen vorgeschlagen, die über entsprechende Beschlüsse von Senat/Abgeordnetenhaus verbindlich werden kann, die aber flexibler bleiben soll als eigenständige FNP-Änderungsverfahren. Darin enthalten sind für die vorgesehene Gesamtkulisse (ca. 1.800 ha) folgende Flächenkategorien:

·Flächen ohne zeitliche Einstufung (ca. 50%), d.h. dies sind vorrangig kleinere in den Siedlungskörper oder         in Entwicklungsachsen integrierte Flächen, die weitgehend im Rahmen der Marktfähigkeit entwickelt wer-             den können.

·Flächen einer langfristigen Inanspruchnahme (ca. 20%), d.h. vorrangig größere Arrondierungen oder mit            Schutzfristen (Kleingärten) belegte Flächen, die grundsätzlich nicht vor 2014/2015 baulich genutzt werden           sollen.
        Vollzugsempfehlung: Inanspruchnahme (sofern Grundzüge der Planung betroffen) nur nach erneuter Be-           darfsprüfung und zustimmender parlamentarischer Befassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Um-   weltschutz.

·Strategische Bauflächenreserve (ca. 30%), d.h. dies sind Flächen an städtebaulich geeigneten Orten für Ent-     wicklungsoptionen, die über den Zeithorizont 2015 hinausgehen oder die in Abhängigkeit von der Bedarfs-          entwicklung für einen spezifischen Nutzungszweck (u.a. gewerbliche Großinvestitionen, großflächige Frei-             zeiteinrichtungen) vorgehalten werden sollen.

       Vollzugsempfehlung: Inanspruchnahme (sofern Grundzüge der  Planung  betroffen)  nur  nach  erneuter  Be- 

       darfsprüfung und zustimmender parlamentarischer Befassung im Ausschuss für  Stadtentwicklung und  Um-

       weltschutz.

 

Diese Selbstbindung signalisiert sehr eindeutig die Langfristigkeit der Inanspruchnahme bzw. strategische Reservefunktion der betroffenen Flächen, hält aber andererseits langfristige bauliche Entwicklungen optional offen. Im Rahmen des „Stadtentwicklungskonzepts Berlin 2020“ wird parallel die gesamte Flächenkulisse des FNP tiefergehender untersucht, bewertet und es sind ggf. bisherige Aussagen zu modifizieren. Die Ergebnisse werden dem parlamentarischen Raum gesondert vorgestellt.

 

 

5. Umsetzung stadtentwicklungsplanerischer Zielvorstellungen durch FNP-Änderungen

 

5.1 Räumliche und thematische Schwerpunkte

 

Die bisher abgeschlossenen bzw. noch im Verfahren befindlichen FNP-Änderungen bezogen sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Änderungsanlässe, Orte und Themen. Vor allem bei den komplexeren Änderungen waren i.d.R. sowohl veränderte stadtentwicklungspolitische Zielsetzungen und Veränderungen der gesamtstädtischen oder der örtlichen Bedarfssituation als auch weiterentwickelte teilräumliche Planungskonzepte zu berücksichtigen. Überblickartig lassen sich die folgenden Schwerpunktthemen der laufenden Aktualisierung des Flächennutzungsplans durch Änderungsverfahren[1] seit 1994 benennen:

 

Umsetzung wohnungspolitischer Ziele

 

Unter den Änderungsverfahren mit wohnungspolitischer Zielsetzung nahm die Ergänzung, Arrondierung oder weitere Aktivierung von Einfamilienhausgebieten den größten Raum ein. Neben wenigen Großvorhaben, deren Umsetzung jedoch teilweise zeitlich gestreckt oder verschoben wurde (Flugplatz Gatow, Elisabethaue) kamen vor allem seit 1998 kleinere Flächen in allen Teilen der Stadt hinzu, insbesondere auf aufgegebenen Gemeinbedarfsstandorten. So wurden durch Neudarstellung von Wohnbauflächen im Nordost-, Ost- und Südostraum (Wartenberg, Margarethenhöhe, Landsberger Straße, Feldblumenweg) die dortigen Wohngebiete offener Bauweise ergänzt, während im Südwesten, vor allem auf früheren Kasernen- oder Hochschulflächen, insbesondere höherwertige Einfamilienhauspotenziale planerisch neu erschlossen wurden (Andrews-Barracks, Königin-Luise-Straße).

 

Einen Sonderfall stellt die Neudarstellung bisheriger Kleingartenflächen entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzungsentwicklung als Wohnbauflächen geringer baulicher Dichte dar (Neu-Venedig, Neuhofer Straße, Kolonien an der Rennbahn, Schildow-Waldeck).

 

Die Erschließung höherwertiger Wohnungsbaupotenziale beschränkte sich nicht auf den Einfamilienhaussektor, sondern umfasste auch eine Reihe weiterer Flächen mit hoher Lagegunst, die sich für einen eigentumsfähigen Geschosswohnungsbau, z.B. für „Stadtvillen“ eignen (Truman-Plaza). Eine besondere Rolle spielte dabei auch die Aktivierung von attraktiven Wasserlagen für den hochwertigen Wohnungsbau (Burgwall, Hellebergeweg), aber auch für eine Mischung von Wohnen mit anderen städtischen Nutzungen (Spreeraum - Warschauer Brücke).

 

Eine Reihe von FNP-Änderungen diente schließlich dazu, die planerischen Voraussetzungen für die Stärkung des Wohnens in der Innenstadt entsprechend den Zielsetzungen des „Planwerks Innenstadt“ zu schaffen bzw. zu verbessern (Friedrichswerder/Wallstraße, Parochialstraße, Klingelhöferstraße / An der Urania / Lietzenburger Straße).

 

Eine Rücknahme großer peripherer Wohnungsbaupotenziale entsprechend dem seit Mitte der 90er Jahre erkennbaren Bedarfsrückgang erfolgte vor allem durch das Änderungsverfahren Buchholz-Nord, das fast 100 ha Wohnbaufläche für andere Nutzungen und weitere 50 ha mit einer verringerten Dichte neu darstellt. Änderungsverfahren für weitere große Wohnungsbaustandorte wurden - u.a. wegen der veränderten Bedarfslage - bisher nicht zum Abschluss gebracht (Lichterfelde-Süd, Buch V, Karlshorst-Ost, Flughafen Tempelhof, Bahnhof Grunewald).

 

Umsetzung wirtschaftspolitischer Ziele

 

Eine Vielzahl von FNP-Änderungen der letzten Jahre diente dem Ziel, Arbeitsplätze in Berlin zu sichern. Insbesondere für konkret anstehende Investitionen wurden Änderungsverfahren (häufig parallel zu verbindlichen Bauleitplänen) zum Abschluss gebracht, um die planerischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Daneben stand die langfristige Ergänzung der aktivierbaren Flächenreserven, vor allem im Hinblick auf Angebote an großen zusammenhängenden Gewerbeflächen mit geringen Nutzungsrestriktionen, im Vordergrund (Buchholz-Nord, Klärwerk Falkenberg, ehem. Gaswerk Mariendorf). Andererseits wurde eine Reihe verstreuter kleinerer und isolierter Gewerbeflächen, z.B. nach Auslaufen der bisherigen Nutzung, für andere Zwecke dargestellt.

 

Dabei war insbesondere die Umnutzung geeigneter Standorte für Dienstleistungen ein wichtiges strategisches Planungsziel (Schultheiß-Brauerei, Sonnenallee), das auch bei einer Reihe weiterer Planänderungen, insbesondere im Innenstadtraum, eine Rolle spielte (Gleisdreieck, Spreeraum - Warschauer Brücke). Hinzu kam auf Einzelstandorten das Ziel, wirtschaftlich interessante „neue“ Nutzungsmöglichkeiten aus den Bereichen Technologie, Medien oder Freizeit/Entertainment zu eröffnen (Technologiepark Buch, „Medienstadt“ Adlershof).

 

Weiterentwicklung des Zentrenkonzepts

 

Zur besseren Steuerung der sehr dynamischen Entwicklung im Einzelhandelssektor erfolgte im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Stadtentwicklungsplans Zentren eine Neubewertung mehrerer städtischer Zentren: als Heraufstufung (Marzahner Promenade, Zentren Tegel und Johannisthaler Chaussee), als Neudarstellung (Wittenau) oder als Herabstufung bzw. Fortfall (Hermannstraße, Buchholz-Nord). Die Zentrendarstellungen wurden dabei an die Darstellungssystematik des Flächennutzungsplans angepasst.

 

Zur Realisierung zentrenergänzender Flächenpotenziale u.a. für Fachmärkte, die zur Stärkung der Zentrenstruktur beitragen sollen, wurden durch Änderungsverfahren zusätzliche gemischte Bauflächen (M1 oder M2) dargestellt und/oder bereits vorhandene Einzelhandelskonzentrationen erweitert (Borsiggelände, Müllerstraße, Karl-Marx-Straße). Mehrere lineare Zentren wurden entsprechend den Konzentrationstendenzen und um die kleinteiligeren Nutzungsstrukturen in den Randbereichen zu schützen in ihrer Längenausdehnung reduziert (Müllerstraße, Karl-Marx-Straße).

 

Derzeit wird der Stadtentwicklungsplan Zentren Teil II erarbeitet und in Kürze vorgelegt.

 

 

Überprüfung von Flächen für öffentliche Nutzungen / Infrastrukturstandorte

 

Die Notwendigkeit einer Überprüfung von im Flächennutzungsplan dargestellten Gemeinbedarfsflächen ergibt sich einerseits aus der Entwicklung der Bedarfssituation, u.a. durch Veränderungen der Altersstruktur bei etwa gleichbleibender Gesamtbevölkerung, andererseits durch den Zwang zum kritischen Umgang mit Flächenreserven bei allgemein angespannter Haushaltslage. Auf der Grundlage teilräumlicher und sektoraler Analysen konnte eine größere Anzahl von geplanten Infrastrukturflächen (insbesondere Schulstandorte) aufgegeben oder in ihrer Flächenausdehnung erheblich reduziert und im Flächennutzungsplan für andere Nutzungen dargestellt werden (z.B. Chemnitzer Straße, Kirchendreieck, Blumberger Damm, Am Lupinenfeld). Auch einige Hochschulflächen, teilweise in hochwertigen Lagen, waren im Rahmen von Änderungsverfahren kritisch zu überprüfen (Hertzallee - TU, Düppel - FU, Habelschwerdter Allee - FU).

 

Ebenso wurden Standorte mit den Zweckbestimmungen „Sicherheit und Ordnung“ bzw. „Verwaltung“, oft frühere Kasernen, in einem größeren Umfang frei für neue Nutzungen, als 1994 bei der Entscheidung über den Flächennutzungsplan absehbar (Andrews-Barracks, Rummelsburger Bucht / Gerichtsgarten). Für eine Reihe von geplanten Sportstandorten wird kein Bedarf mehr gesehen, einige Großstandorte sollen in ihrer Flächenausdehnung reduziert werden, u.a. mit dem Ziel, durch Abgabe von Teilflächen den Fortbestand der Nutzung überhaupt zu sichern (Trabrennbahnen Mariendorf und Karlshorst, Sportforum Hohenschönhausen).

 

Entgegen diesem Trend war es bei einigen Änderungsverfahren aber auch Aufgabe der Flächennutzungsplanung, auf der Grundlage von teilräumlichen Planungen und sektoralen Standortentscheidungen neuen Flächenanforderungen für öffentliche Zwecke Rechnung zu tragen und entsprechende neue Gemeinbedarfsstandorte zu sichern (Adlershof/Johannisthal, Schöneweide).

 

Nicht zuletzt wurden einige der Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Hauptstadtfunktionen“ bzw. „Bund“ nach Konkretisierung der entsprechenden Planungen nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt und konnten im Flächennutzungsplan für andere Nutzungen dargestellt werden (Friedrichswerder/ Wallstraße, Mühlendamm/ Münze, Flugplatz Gatow).

 

Ähnliche Entwicklungen gab es bei den Standorten der Ver- und Entsorgung. Flächendarstellungen, die z.T. noch durch die Besonderheiten der geteilten Stadt bedingt waren (Gaswerke Charlottenburg und Mariendorf), konnten aufgegeben werden; bestimmte Funktionen wurden in neuen Einrichtungen außerhalb der Stadtgrenzen konzentriert (Klärwerke Falkenberg und Marienfelde), andere Standorte wurden durch den technischen Fortschritt entbehrlich oder können in ihrer Größe erheblich reduziert werden (Heizkraftwerk Buch, Gaswerk und Kraftwerk Charlottenburg). Auf solchen meist großflächigen Standorten wurden im Rahmen von Änderungsverfahren neue Nutzungen dargestellt, der Vorprägung der Standorte entsprechend überwiegend als gewerbliche Bauflächen.

 

Obwohl bereits der Flächennutzungsplan von 1994 der Tatsache Rechnung getragen hatte, dass Bahnflächen in erheblichem Umfang betrieblich nicht mehr benötigt werden, kam und kommt es auch hier weiterhin zu Flächenfreisetzungen, die eine Änderung des Flächennutzungsplans erfordern. Damit verbunden sind vielfältige Chancen teilräumlicher Entwicklungen (Karlshorst-Ost, Detlevstraße / Wartenberger Straße, Güterbahnhof Grunewald, ehem. Güterbahnhof der Nordbahn). Auch Betriebshöfe des Nahverkehrs wurden teilweise aufgegeben oder reduziert und umgenutzt (Königin-Elisabeth-Straße).

 

Insgesamt hat sich die Freisetzung von bisher für öffentliche Zwecke dargestellten Flächen für andere Nutzungen als ein wichtiger Aspekt der Innenentwicklung herausgestellt und u.a. dazu beigetragen, dass das Ziel der Bereitstellung neuer Potenziale für den Einfamilienhausbau ohne zusätzliche Inanspruchnahme peripherer Freiräume erreicht werden konnte.

 

Umsetzung verkehrspolitischer Ziele

 

Während in den ersten Jahren nach Beschlussfassung noch vereinzelt Änderungsverfahren zur Ergänzung oder Modifizierung des im FNP dargestellten Verkehrsnetzes durchgeführt wurden (S 21, Cherusker-Kurve, Habersaathstraße), hat in den letzten Jahren der politische Auftrag zur Überprüfung kostenintensiver Infrastrukturvorhaben auch in der Flächennutzungsplanung seinen Niederschlag gefunden. Dazu wurden FNP-Änderungsverfahren durchgeführt zur Überprüfung/Aufgabe von Straßentrassen (B 101, Nordtangente, Schichauweg) aber auch zum Verzicht auf Hafenplanungen (Späthstraße / Britzer Zweigkanal). Diese Verfahren sind teilweise noch nicht abgeschlossen.

 

Weiterentwicklung des Freiraumkonzepts

 

Eine große Zahl bisheriger FNP-Änderungen trug - meist im Zusammenhang mit anderen Planungszielen - auch zur Weiterentwicklung des Berliner Freiraumkonzepts und zur teilräumlichen Umsetzung von freiflächenbezogenen Zielen bei. Teilaspekte waren die Rücknahme der Siedlungskanten zur Verbesserung der Übergänge zur freien Landschaft (Buchholz-Nord, Stener Berg), der Verzicht auf Bauflächendarstellungen zu Gunsten bestehender Freiflächen (Bereich Schönerlinder Straße, Müggelheim), die Darstellung von Landwirtschaftsflächen als Grünflächen „Feld, Flur und Wiese“ in stadtnahen Bereichen, wo künftig die Erholungsfunktion Vorrang haben soll (Waltersdorfer Chaussee, Gerlinger Straße), die Sicherung von nicht länger benötigten Gemeinbedarfs- oder Sonderbauflächen „mit hohem Grünanteil“ als Freiflächen (Flugplatz Gatow), die Freiflächenversorgung neu dargestellter Wohngebiete (Elisabethaue) sowie die Ergänzung übergeordneter Grünverbindungen (Klärwerk Falkenberg, ehem. Gaswerk Mariendorf, Klärwerk Marienfelde).

 

Umsetzung teilräumlicher Planungskonzepte

 

Eine Vielzahl der FNP-Änderungsverfahren ist durch weiterführende teilräumliche Planungen untersetzt und wird z.T. im Parallelverfahren mit der räumlich konkreten Bebauungsplanung durchgeführt. Bei der Konkretisierung der Planungsaussagen des FNP ergeben sich dabei häufig veränderte Abgrenzungen zwischen den unterschiedlichen Nutzungen, eine veränderte Lage von Standorten oder auch eine stärkere Ausdifferenzierung der dargestellten Bauflächen. Dies führt auf der Flächennutzungsplanebene zu einem Änderungserfordernis, bei dem die gesamträumliche Einbindung dieser konkretisierten Planungsziele abzuprüfen ist.

 

Einige Fälle der Weiterentwicklung komplexer teilräumlicher Planungen in Gebieten mit hohem Entwicklungsdruck oder weitreichenden Umstrukturierungszielen sind besonders hervorzuheben. Hier lagen zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Flächennutzungsplan (1994) zwar die grundsätzlichen stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen im wesentlichen fest, deren räumliche Umsetzung befand sich dagegen noch im Entwurfsstadium. Bei weiterer Konkretisierung der Planungsziele und Überarbeitung der räumlichen Konzeptionen ergaben sich daher Abweichungen vom inzwischen wirksamen Flächennutzungsplan, deren planungsrechtliche Sicherung komplexe FNP-Änderungsverfahren zur Voraussetzung hatte. Dies galt insbesondere für einige der Berliner Entwicklungsgebiete (Wasserstadt Oberhavel, Adlershof/Johannisthal, Eldenaer Straße) aber auch für weitere Umstrukturierungsgebiete mit besonderem Veränderungsbedarf bzw. Entwicklungspotenzial (Flughafen Tempelhof, Lichterfelde Süd, Spreeufer Schöneweide). Aufgrund des nachlassenden Entwicklungsdrucks und somit weiterer Planungsanpassungen sind einige dieser Verfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Ein deutlicher Schwerpunkt der Planung lag in den letzten Jahren in der Berliner Innenstadt. Insbesondere mit dem Planwerk Innenstadt und seinen teilräumlichen Konkretisierungen - wie den Spreeraum zwischen Ostbahnhof und Oberbaumbrücke - wurden Planungsziele weiterentwickelt und räumlich konkretisiert, die in Teilbereichen eine Überarbeitung der FNP-Darstellungen erforderlich machten (An der Urania / Lietzenburger Straße, Friedrichswerder/Wallstraße, Spreeraum - Warschauer Brücke).

 

Umsetzung bedeutsamer Einzelprojekte

 

Die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung bedeutsamer (meist privater) Investitionen war Anlass für eine Vielzahl der seit 1994 durchgeführten Änderungsverfahren. Dazu gehören in den letzten Jahren verstärkt Investitionen in strukturverträgliche Einzelhandelsprojekte (Zentrum Tegel, Ortsteilzentrum Mahlsdorf, Karl-Marx-Straße, Landsberger Allee), kommerzielle Freizeiteinrichtungen (Müggelturm, Spreeraum - Warschauer Brücke) und geplante Betriebsansiedlungen (Buchholz-Nord, ehem. Gaswerk Mariendorf) ebenso wie eine Reihe konkreter Wohnungsbauvorhaben (Andrews-Barracks, Landsberger Straße, Südl. Bhf. Heiligensee, Siedlung Asterngrund). Durch schnelle Bearbeitung der Änderungsverfahren, teilweise auch durch Beschluss der „FNP-Planreife“ noch weit vor Verfahrensabschluss konnte sichergestellt werden, dass für die Stadt bedeutsame Investitionen zeitgerecht planungsrechtlich abgesichert werden konnten.

 

Einen Sonderfall stellt in diesem Zusammenhang das Ziel der wirtschaftlichen Stabilisierung bestehender Nutzungen oder Gebäudestrukturen durch Eröffnung neuer Nutzungsmöglichkeiten für die gesamte Fläche oder für Teilflächen dar (Schultheiß-Brauerei, Trabrennbahnen Mariendorf und Karlshorst, Sportforum Hohenschönhausen).

 

Umsetzung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung

 

Einzelne FNP-Änderungen ergaben sich aus den Zielen der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg (Müggelheim). Bei weiteren Änderungen, welche die durch eine neue textliche Darstellung festgelegten „regionalplanerisch bedeutsamen Ziele des Flächennutzungsplans“ berührten, insbesondere bei der Änderung von Darstellungen, die das Zentrengefüge betreffen, spielten regionalplanerische Gesichtspunkte eine wichtige Rolle bei der Abwägung.

 

 

5.2 Auswirkungen auf die Nutzungsstruktur

 

Die kontinuierliche Überarbeitung und Anpassung des Flächennutzungsplans an die aktuellen Planungserfordernisse Berlins hat seit 1994 trotz einer Vielzahl an Einzeländerungen insgesamt das strukturelle Grundgerüst des FNP modifiziert aber doch weitgehend bestätigt. Absehbar in den kommenden Jahren ist eine weitere Stabilisierung bestehender Strukturen, prägende Überplanungen sind nicht zu erwarten.

 

Durch die abgeschlossenen FNP-Änderungen der letzten Jahre ergaben sich Flächengewinne vor allem bei Wohnbauflächen und Grünflächen. Die Reduzierungen konzentrierten sich auf die Flächen, die ursprünglich für öffentliche Zwecke vorgesehen waren (Gas- und Klärwerke, Schulen, Militäranlagen und andere Gemeinbedarfsstandorte, Verkehrsflächen). Bei den noch im Verfahren befindlichen Änderungen liegen die Flächenzuwächse weiterhin vor allem bei den Wohnbauflächen, aber auch bei den gemischten Bauflächen.

 

Die Veränderungen liegen in fast allen Flächenkategorien bei weniger als 3 % der Bestandsfläche dieser Kategorie (Wohnbauflächen: +0,6 %); lediglich bei den Gemeinbedarfs- und Ver- und Entsorgungsflächen wurde durch die Änderungsverfahren eine Reduzierung um (zusammengenommen) etwa 8 % der dargestellten Bestandsfläche bewirkt.

 

Wohnbauflächen

 

Bei den Wohnbauflächen höherer Dichte (W1 und W2) ergibt sich durch die seit 1994 abgeschlossenen FNP-Änderungen insgesamt eine Flächenreduzierung um knapp 70 ha. Großen Flächenrücknahmen im Nordostraum (Buchholz-Nord) stehen dabei geringere Flächenzuwächse in den meisten anderen Teilräumen der Stadt gegenüber - vor allem in der Innenstadt, auf bisher für öffentliche Zwecke vorgesehenen Flächen sowie auf gemischten Bauflächen, die in der teilräumlichen Präzisierung der Planung neu abgegrenzt wurden. Innerhalb dieser Kategorie gab es zunächst Tendenzen zu einer Verdichtung (von W2 zu W1), insbesondere in den Entwicklungsgebieten Wasserstadt Oberhavel und Adlershof; in den letzten Jahren überwogen dagegen eher Herabstufungen der Dichte (W2 in W3).

 

Ein deutlicher Flächenzuwachs in der Größenordnung von weit über 200 ha ergab sich bei den Wohnbauflächen geringerer Dichte (W3 und W4, auch mit landschaftlicher Prägung); weitere Flächen könnten durch Änderungen hinzukommen, die sich noch im Verfahren befinden. Der Zuwachs bei den W3-Flächen geht vor allem auf Dichtereduzierungen in Buchholz-Nord sowie auf Wohnbauprojekte im Südwesten der Stadt auf ehemals militärisch oder für andere öffentliche Zwecke genutzten Flächen zurück (Flugplatz Gatow, Andrews-Barracks, Truman-Plaza, Königin-Luise-Straße). Hinzu kommen Arrondierungen auf bisherigen Gemeinbedarfs- oder Sonderbauflächen in fast allen Stadtteilen, sowie die Verdichtung einiger W4-Gebiete (z.B. Kastanienallee).

 

Der vergleichsweise geringere Zuwachs bei den Einfamilienhausgebieten der niedrigsten Dichtestufe (W4) geht zu einem großen Teil auf die Neubewertung von bisherigen Siedlungsgebieten/Kleingartenflächen entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Wohngebiete zurück; hinzu kamen - überwiegend im Ostraum und im Südostraum - kleinere Arrondierungen von Bestandsgebieten, meist als Nachnutzung aufgegebener Gemeinbedarfsstandorte. Durch noch im Verfahren befindliche Änderungen dürfte sich der Anteil der W4-Flächen am Gesamtzuwachs weiter erhöhen.

 

Gemischte Bauflächen

 

Bei den gemischten Bauflächen (M1 und M2) ergab sich bei erheblichen Flächenzuwächsen und -rückgängen in einzelnen Teilräumen insgesamt ein Zuwachs von über 80 ha, der sich durch noch im Verfahren befindliche Änderungen weiter vergrößern könnte.

 

Bei den M1-Flächen waren die Verluste durch abgeschlossene Änderungen, insbesondere durch Neudarstellungen im Innenstadtbereich (Klingelhöfer Straße / An der Urania / Lietzenburger Straße, Parochialstraße / Alexanderstraße), deutlich größer als die Zuwächse in Zentrenlagen (Müllerstraße). Der Gesamtumfang der gemischten Bauflächen M2 nahm dagegen insgesamt deutlich zu, vor allem durch Umwidmung von M1-Flächen in der Innenstadt mit dem Ziel einer verstärkten Wohnnutzung, von gewerblichen Bauflächen (ehem. Schultheiß-Brauerei, Karl-Marx-Straße) und von bisher für öffentliche Zwecke vorgesehenen Flächen mit dem Ziel der Nutzung von Wohnungsbau- und Dienstleistungspotenzialen (ehem. McNair-Barracks, ehem. Flugplatz Staaken) sowie durch verstreute Flächengewinne in anderen Teilen der Stadt.

 

Gewerbliche Bauflächen

 

Der Gesamtumfang der dargestellten gewerblichen Bauflächen hat sich durch die abgeschlossenen FNP-Änderungsverfahren seit 1994 um etwa 25 ha erhöht. Der Aufgabe größerer Flächenreserven im Nordostraum (Schönerlinder Straße) sowie der Umnutzung verstreuter kleinerer Gewerbeflächen u.a. in der Folge von Betriebsaufgaben und zur besseren Nutzung von Dienstleistungspotenzialen (z.B. Spreeufer Schöneweide), standen deutliche Flächenzuwächse in den Teilräumen Nordost (Buchholz-Nord), Ost (Klärwerk Falkenberg), Südost (Adlershof, einschl. Sonderbaufläche „Forschung und Medien“) und Süd (ehem. Gaswerk Mariendorf) gegenüber.

 

Gemeinbedarfsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung, Sonderbauflächen

 

Die weitaus größten Flächenreduzierungen durch abgeschlossene FNP-Änderungsverfahren verzeichneten mit zusammen etwa 400 ha die Flächen für den Gemeinbedarf, für die Ver- und Entsorgung sowie die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Bund“ bzw. „Hauptstadtfunktionen“. Durch noch im Verfahren befindliche Änderungen könnte sich der Rückgang weiter erhöhen.

 

Bei den Gemeinbedarfsflächen handelte es sich um eine Vielzahl kleinerer Flächen (Schulen, Hochschulflächen, Verwaltungsstandorte, Sportflächen, zusammen etwa 150 ha) in allen Stadtteilen, die nach Überprüfung der Bedarfssituation für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht mehr notwendig sind oder in ihrer Größe reduziert werden konnten. Der Rückgang der Ver- und Entsorgungsflächen um fast 150 ha beschränkte sich dagegen auf relativ wenige Großstandorte. Die Aufgabe von Teilen des Flugplatzes Gatow durch den Bund macht einen Großteil der Verringerung an Sonderbaufläche aus. Die Neuplanungen auf nicht mehr erforderlichen Bahnflächen hatten bisher erst einen recht geringen Umfang, einige eingeleitete Verfahren sind noch nicht abgeschlossen (Karlshorst-Ost, Güterbahnhof Grunewald).

 

Grünflächen

 

Durch die abgeschlossenen FNP-Änderungen erhöhte sich der Gesamtumfang der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen per Saldo um deutlich über 200 ha (ohne die bestandsorientierte Neubewertung von Siedlungsgebieten/Kleingärten als Wohnbaufläche geringer Dichte). Hinzugekommen sind dabei durch die Darstellung bestehender Grünflächen vor allem Flächen an der Peripherie (Buchholz-Nord, Schönerlinder Straße, Buch, Flughafen Gatow) sowie ergänzende übergeordnete Grünverbindungen. Durch die Aufgabe nicht mehr erforderlicher Bauflächenentwicklungen können somit als wichtiger Beitrag zum Ressourcenschutz wertvolle Freiflächen erhalten bleiben. Verluste an Grünflächen gab es in den letzten Jahren lediglich kleinräumig insbesondere zur Ergänzung von konkreten Investitionsabsichten.

 

Einen Sonderfall stellt die aus Gründen des Fluglärmschutzes erfolgte Neudarstellung von noch nicht in Anspruch genommenen Wohnbauflächen in Müggelheim als Grünflächen dar.

 

Zusammenfassung

 

Durch die bisherigen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan konnten innere Reserven mit Nutzungseignung für Wohnen, Dienstleistungen oder Gewerbe, teilweise auch in Nutzungsmischung, in erheblichem Umfang mobilisiert werden. Dazu gehören für die jeweiligen Nutzungszwecke stadträumlich sehr attraktive Lagen. Auf die Neudarstellung von Stadterweiterungsflächen konnte folgerichtig verzichtet werden, bisherige Stadterweiterungsplanungen wurden in Teilbereichen modifiziert oder in der Dichte zurückgenommen.

 

Die FNP-Änderungen haben damit das Ziel der Innenentwicklung gestärkt und zu einem sparsamen Verbrauch städtischer Ressourcen beigetragen. Sie haben darüber hinaus Entwicklungsreserven für den frei finanzierten Wohnungsbau, insbesondere von Eigenheimen, erschlossen, zur Weiterentwicklung der Zentrenstruktur beigetragen und die planerischen Voraussetzungen für Investitionen in erheblicher Größenordnung geschaffen. Die Überprüfung von großen Infrastrukturvorhaben, die bei stagnierender Bevölkerungsentwicklung und veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr erforderlich und in der heutigen Situation nicht mehr finanzierbar sind, wurde fortgesetzt.

 

 

 

           Anlage 1

 

Liste FNP-Änderungen Oktober 1998 bis Dezember 2003 *

 

Berlin

·                       Textliche Darstellung Nr. 1 (08/98)

·                       Textliche Darstellung Nr. 5 (09/98)

 

Mitte

·                       Chausseestraße (02/97)

·                       Friedrichswerder / Wallstraße (01/99)

·                       Parochialstraße / Alexanderstraße (02/99)

·                       Müllerstraße (Hauptzentrum) (01/00)

 

Mitte / Tempelhof-Schöneberg

·                       Klingelhöferstraße / An der Urania / Lietzen-                                  burger Straße (03/99)

 

Friedrichshain-Kreuzberg

·                       Ehemalige Schultheiss-Brauerei (15/98)

·                       Spreeraum - Warschauer Brücke (10/01)

 

Pankow

·                       Nördlich Heinersdorf-Ortskern (23/95)

·                       Buchholz-Nord (27/95)

·                       Stener Berg / Buch (08/97)

·                       Pasewalker Straße (11/98)

·                       Technologiepark Buch (01/01)

·                       Nasses Dreieck (11/01)

 

Charlottenburg-Wilmersdorf

·                       Waldschulallee (17/99)

 

Charlottenburg-Wilmersdorf / Mitte

·                       Hertzallee (16/98)

·                       Gaußstraße (ehem. Gaswerk) (16/99)

 

Spandau

·                       Kolonie Gartenbauverein (08/99)

·                       Zentrum Maselake (14/99)

·                       Hellebergeweg (15/99)

·                       Burgwall (12/00)

·                       Gutspark Neukladow (13/00)

·                       Ehem. Flugplatz Staaken (02/01)

·                       Seeburger Weg (12/01)

 

Steglitz-Zehlendorf

·                       Lentzeallee (05/97)

·                       Düppel (07/97)

·                       B 101 (17/98)

·                       Ostpreußendamm / Giesensdorf (18/98)

·                       Ehem. Andrews-Barracks (10/99)

·                       Ehem. McNair-Barracks (11/99)

·                       Dessauer Straße (03/01)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lichtenberg / Treptow-Köpenick

·                      Trabrennbahn Karlshorst (14/00)

 

Reinickendorf / Pankow

·                      Ehem. Nordtangente (29/95)

 

 

 

Tempelhof-Schöneberg

·                      Cheruskerkurve (37/95)

·                      Schöneberger Straße / Ringbahn-                        straße (02/98)

·                      Trabrennbahn Mariendorf (08/00)

·                      Ehem. Gaswerk Mariendorf (09/00)

 

Neukölln

·                      Siedlung Asterngrund (05/99)

·                      Neuhofer Straße (13/01)

 

Neukölln / Friedrichshain-Kreuzberg

·                      Karl-Marx-Straße / Hermannplatz /                    Kottbusser Tor (04/00)

 

Neukölln / Treptow-Köpenick

·                      Sonnenallee, BAB 100 / An-                                              schlüsse (05/01)

 

Treptow-Köpenick

·                      Adlershof / Johannisthal (Entwick-                 lungsbereich) (16/95)

·                      Uhlenhorst (03/98)

·                      Späthsfelde (20/98)

·                      Spreeufer Schöneweide,

                 Östlich Rathenaustraße

                 (27/98, 29/98)

·                      Altglienicke Standorte (06/99)

·                      Müggelturm (07/99)

·                      Müggelheim / Odernheimer

                 Straße (13/99)

·                      Feldblumenweg (05/00)

 

Marzahn-Hellersdorf

·                      Landsberger Straße / Stralsunder                  Straße (07/98)

·                      Biesdorf-Süd / Biesenhorst (22/98)

·                      Ortsteilzentrum Mahlsdorf / Pilgra                 mer Straße (25/98)

·                      Am Feldrain / Pfarrhufenweg (09/99)

·                      Kirchendreieck (19/99)

·                      Chemnitzer Straße (06/01)

·                      Alt-Biesdorf / Blumberger

                 Damm (08/01)

·                      Am Lupinenfeld (08/02)

 

Lichtenberg

·                      Margaretenhöhe-Süd (10/97)

·                      Östlich Kriemhildstraße (04/98)

·                      Wartenberg-Ortskern (06/98)

·                      Rummelsburger Bucht, Gerichts-                 garten (21/98)

·                      Östlich Rhinstraße / Landsberger

                 Allee (23/98)

·                      Detlevstraße / Wartenberger

                 Straße (28/98)

·                      Sportforum Hohenschönhausen                  (14/01)

 

 

Reinickendorf

·                      Gollanczstraße (09/97)

·                      Nordgraben / Roedernallee (12/98)

·                      Borsig-Hafen / Zentrum Tegel                  (24/98)

·                      S-Bhf. Wittenau (Ortsteilzentrum)                  (06/00)

·                      Quickborner Straße (10/02)

·                      Südlich Bhf. Heiligensee (11/02)

 

 

 

* Zu den FNP-Änderungen 1994-1998 siehe FNP-Bericht 99, Abgeordnetenhaus-Drucksache 13/4171.

 

 

 

 

Stand: 12.12.2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq

 



[1] Im folgenden Text wird beispielhaft auf bestimmte, für das jeweilige „Änderungsthema“ typische FNP-Änderungen hingewiesen, die i.d.R. stellvertretend für eine größere Zahl nicht genannter Verfahren stehen. Soweit die genannten Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist dies durch Kursivschrift kenntlich gemacht.