Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde |
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Frau Abg. Hinz (PDS) interessiert der aktuelle Verhandlungsstand zum Spreepark.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) bemerkt, es sei ruhig um den Spreepark geworden, weil zum Schluss von Verhandlungen Stillschweigen verabredet werde. Die Verhandlungen würden geführt, nachdem mit dem Bezirk alle sonstigen Fragen geklärt worden seien. Sie habe sich kürzlich mit den Vertretern des in Rede stehenden Investors unterhalten und darum gebeten, ihr mögliche Hindernisse unverzüglich zu benennen. Einen derartigen Hinweis habe sie nicht bekommen.
Frau Abg. Hinz (PDS) fragt, welche Kosten für das Land seit der Schließung des Spreeparks entstanden seien.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) legt dar, dass der Liegenschaftsfonds monatlich Kosten für Verkehrssicherung, Bewachung usw. aufzubringen habe, die bei diesem kurzfristig erfragt werden könnten. Weiterhin seien Kosten für die Planung angefallen. Dieser Kostenrahmen bewege sich in einer Größenordnung von über 100 000 €.
Abg. Wellmann (CDU) fragt, wann die Verwaltung das Parlament mit den schockierenden Einzelheiten des Zustands des Steglitzer Kreisels befassen werde.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) bemerkt, dass hierzu ein Berichtsauftrag vorliege. Das hier bereits besprochene Gutachten müsse ergänzt werden. Mit dem Bezirk werde über mögliche Standorte und Kosten diskutiert. Die Frage der möglichen Standorte scheine noch nicht hinreichend geklärt zu sein. – Die vom Gutachter nachzuliefernden Bewertungen bezögen sich u. a. auf die Kostenfrage. Auch die Gespräche mit dem Partner am Standort seien noch nicht abgeschlossen.
Abg. Wellmann (CDU) möchte wissen, ob der Steglitzer Kreisel auf Kosten des Landes saniert werden oder ein neuer Standort für das Rathaus gefunden werden solle.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, dass sie Zusagen für Investitionsmittel hier nicht machen könne. Die Frage hänge nicht nur mit der Einschätzung und den Wünschen des Bezirksamts zusammen. Sie hänge auch davon ab, ob und wie man sich mit dem Partner am Standort verständigen könne.
Frau Abg. Hertlein (SPD) fragt, ob die Arbeitsgruppe „Saubere Stadt“ weiterhin existiere. Wie arbeite sie ggf. mit den bezirklichen Ordnungsämtern zusammen?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) sagt, mit dem zunehmenden Funktionieren der bezirklichen Ordnungsämter sei die Beibehaltung der Aufgabe „Saubere Stadt“ bei SenStadt nicht mehr erforderlich. Man sei daher dabei, die bisherigen Kompetenzen und Arbeiten in die bezirklichen Ordnungsämter zu überführen. Man werde die Stellen nicht dauerhaft beibehalten, die AG „Saubere Stadt“ werde nicht mehr benötigt.
Frau Abg. Hertlein (SPD) stellt fest, dass die ehemaligen Politessen jetzt auch als Ordnungsamt firmierten, sie beschränkten sich aber weiterhin auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Sei daran gedacht, ihre Kompetenzen zu erweitern?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) antwortet, sie wolle den Mitarbeiterinnen der bezirklichen Ordnungsämter keine Aufgabenerweiterung zuweisen. In der Berliner Verwaltung müsse man sich daran gewöhnen, über Zuständigkeiten hinweg tätig zu werden. Es sei wichtig und richtig, dass die Politessen, wenn sie Ordnungswidrigkeiten feststellten, sich nicht mit geschlossenen Augen an einem Radfahrer oder Hundehaltern vorbeibewegten, wie andere Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter, die irgendetwas sähen, das nicht in Ordnung sei, sich zuerst fragen sollten, wie sie sich angemessen und sicher äußern und ggf. eingreifen könnten. Dies erwarte sie über formelle Aufgabenzuteilungen und mögliche Geschäftsverteilungspläne hinaus von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung.
Frau Abg. Kubala (Grüne) fragt, wie der Senat einschätze, dass die Berliner Wasserbetriebe die Grenzwerte für Stickstoff bei den Klärwerken in Brandenburg nicht einhalten könnten und Strafabgaben in Höhe von 9 Mio € zahlen müssten. Sei dies u. U. Folge der Privatisierung und unterlassener Investitionen?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) teilt diese Einschätzung nicht. Ein Hauptteil der in den Brandenburger Klärwerken gereinigten Abwässer stamme aus Berlin. Beim Klärwerk Münchehofe sei 25 % der Gesamtabwassermenge aus kontaminierten Brunnen aus zwei Brunnengalerien des Wasserwerks Friedrichshagen, das Klärwerk diene damit auch der Grundwassersanierung und der Abwehrmaßnahme, um die Trinkwasserversorgung in Berlin nicht zu gefährden. – Man setze sich mit den Möglichkeiten auseinander, die rechtlich gegeben seien, um Grenzwerte festzusetzen, andererseits sehe man sich die Reinigungsleistung der Klärwerke an, die sich inzwischen erheblich verbessert hätten. Die Stickstofffracht sei konstant über 70 % vermindert worden. Man sei mit den Wasserbetrieben und deren technischem Vorstand in Gesprächen, um eine genauere Einschätzung abgeben zu können, vor allem bezüglich einer weiteren Reduktion von Phosphor in den Klärwerken. Dazu würden Gesprächen zwischen der Fachabteilung von SenStadt und den Wasserbetrieben geführt. In der zweiten Februarhälfte wolle man nach einer weiteren fachlichen Abstimmung entscheiden, welche Maßnahmen richtig, angemessen und unter dem Kostengesichtspunkt zu vertreten seien.
Frau Abg. Kubala (Grüne) meint, hier stelle sich die Frage, ob die 9 Mio € Strafe nicht schon als Investitionsmittel für eine weitere Klärstufe hätten verwendet werden können.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) bittet um die Gelegenheit, mit den Wasserbetrieben zu klären, wie die in Rede stehenden 9 Mio € zuzuordnen seien. Ihres Wissens sei nur 1 Mio € mit der Stickstofffracht begründet. Zur Frage von Investitionen, die möglicherweise hätten vorgenommen werden können, könne sie nichts sagen.
Punkt 2 der Tagesordnung
Vorlage - zur Beschlussfassung - Zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes Drs 15/3028 |
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in Verbindung mit
Punkt 3 der Tagesordnung
Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von
Berlin über Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 23.
Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL-Umsetzungs-Verordnung - WRRLUmV) VO-Nr. 15/214 (auf Antrag der Fraktion der Grünen) |
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Abg. Buchholz (SPD) verweist auf die gute Begründung im Antrag. An dem erst jetzt vorgelegten Änderungsantrag habe man lange und intensiv gearbeitet. Die Hälfte der Änderungen sei redaktioneller Natur. Die Bezüge hätten wegen einer Anlage zu einem Gesetz, die es nicht mehr gebe, geändert werden müssen. – Unter 2. habe man den entsprechenden Satz aus dem Wassergesetz des Landes Brandenburg aufgenommen. – Unter 3. gehe es darum, dass man keine Anrainer mehr habe, die nicht der EU angehörten. Daher seien diese auch nicht im Gesetz zu erwähnen. Punkt 8 sei bereits im Naturschutzgesetz geregelt. – Unter 9. sei die Definition der Gewässerrandstreifenzahl geändert worden. Die konkrete Vorgabe sei nicht immer zielführend. Im Einzelfall könne es sein, dass ein breiterer oder schmalerer Randstreifen festgelegt werden müsse. Aus einem Maßnahmenprogramm heraus dürften Gewässerrandstreifen definiert werden, wobei Eigentümer zu befragen seien.
Abg. Goetze (CDU) dankt SenStadt dafür, dass es im Vorfeld die Gelegenheit gegeben habe, mit den Fachleuten aus der Verwaltung über das Gesetz zu beraten. – Die meisten Regelungen müssten übernommen werden. Bei der Wasserwirtschaft habe sich viel geändert, das Wasserrecht habe sich massiv weiterentwickelt. Die Kombination von Bundes- und Landesrecht werde für den betroffenen Normalbürger große Probleme mit sich bringen. Insofern sei das Zusammenwirken von EU, einem in guter Absicht handelnden Bundesgesetzgeber und einem ausführenden Landesgesetzgeber, der verschiedene Teile übernehmen müsse, ein Beitrag zur massiven Bürokratisierung des Verfahrens.
Frau Abg. Hinz (PDS) zeigt sich überzeugt davon, dass die Vorgaben gut umgesetzt seien. Über die Übersichtlichkeit des Gesetzes könne man sich streiten. Wichtig sei, dass die Inhalte formuliert seien und das Gesetz auf den Weg gebracht werde.
Frau Abg. Kubala (Grüne) fragt, warum die umfangreichen Änderungen von den Koalitionsfraktionen erst jetzt vorgelegt worden seien, wenn diese so gut von der Verwaltung informiert worden seien. Wenn es möglich sei, die Verwaltung zu befragen, dann bitte sie – Rednerin –, alle Fraktionen darüber zu informieren. Senator Strieder habe den Kontakt der Abgeordneten mit der Verwaltung nicht gewünscht. – Das Gesetz sei mit monatelanger Verspätung vorgelegt worden. Berlin riskiere damit Strafzahlungen. Die Öffentlichkeit sei bisher noch nicht beteiligt worden, dies sei auch bei der Festsetzung der Uferränder zu befürchten. – Die umfangreichen Änderungsvorschläge seien für eine Beratung unzumutbar. Warum seien die Änderungen nicht früher berücksichtigt und den anderen Fraktionen zur Kenntnis gegeben worden? – Es handele sich nicht nur um redaktionelle Veränderungen. Die meisten Streichungen bedingten eine deutliche Qualitätsverschlechterung, z. B. § 40 Abs. 2. Der Spielraum in Bezug auf Gewässerrandstreifen, der der Verwaltung eröffnet worden sei, falle in dem Änderungsantrag heraus. – Die Grünen lehnten den Änderungsantrag ab.
Abg. von Lüdeke (FDP) meint, dass einerseits Änderungen zwar notwendig, andererseits aber Umweltanforderungen verabsolutiert worden seien. Seine Fraktion wünsche daher einen Überblick darüber, wie andere EU-Regionen die Richtlinie umsetzten, damit man im Vergleich erkennen könne, ob die Änderung in dieser Form nötig sei. Zu rügen sei, dass bisher Öffentlichkeit und Verbände kaum beteiligt worden seien. Es bestehe die Gefahr von Problemen für Wirtschaftsunternehmen. Er erwarte daher eine Stellungnahme der Verbände und der IHK. – Den kurzfristig vorgelegten umfangreichen Änderungsantrag betrachte auch er als Zumutung.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erläutert, man lege das 10. Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes ausgehend von den Rahmengesetzgebungen vor, die man im Wesentlichen übernommen habe. Der Gesetzentwurf sei vor etwa einem halben Jahr vom Senat beschlossen worden. Zwischenzeitlich habe es weitere Veränderungen der dem vorgelegten Änderungsgesetz vorausgehenden gesetzlichen Vorschriften gegeben, so dass nach dem Wegfall gesetzlicher Vorschriften Änderungen technischer Art nötig geworden seien, die sich im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen fänden. Es seien in erheblichem Umfang Beteiligungen durchgeführt worden. Wesentlich handele es sich aber nicht um die Neuformulierung von politischen Zielsetzungen des Landes, sondern um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie des Bundes. – Mit dem Verzicht auf eine Meterangabe für Gewässerrandstreifen werde der Situation vor Ort Rechnung getragen.
Wenn komplexe Fragestellungen anlässlich einer Novellierung zu erörtern seien, dürften Verwaltungsmitarbeiter nicht auf Anfragen einzelner Mitglieder des Abghs beratend tätig werden. Aber immer könne sie – Rednerin – angesprochen und gebeten werden, zu einem bestimmten Thema fachlich kompetente Mitarbeiter zwecks fachlichen Austauschs zu nennen. Solchen Wünschen entspreche sie regelmäßig – unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder der Koalitions- oder der Oppositionsfraktionen handele. – Weiterhin bestehe die Möglichkeit, sich mit einer speziellen Frage an ihr Büro mit der Bitte um Aufklärung zu wenden.
Abg. Radebold (SPD) bietet Abg. Lüdeke die Stellungnahme der IHK vom 6. 10. 03 an. – Er halte es für problematisch, eine Sumpfzone am Müggelsee mit einer Straße an einem innerstädtischen Kanal gleichzusetzen. Man habe keine Rechtsfolgenabschätzung zu dem Gesetz bekommen. Bekanntlich sei der Investitionsbedarf in der Stadt hoch, um zu verhindern, dass weiterhin Fäkalien in Spree und Havel geschwemmt würden. Es sei paradox, wenn einerseits die Uferstreifen geschützt würden, andererseits aber in der Mitte der Stadt die Wasserqualität extrem gefährdet werde. Wann solle in die erforderlichen Rückhaltebecken investiert werden?
Abg. Goetze (CDU) bemerkt zu § 25, dass die Liste schiffbarer Gewässer nicht veröffentlicht sei. Daher sei es schwer, sich nach der Vorgabe zu richten. – Warum dürften unbedeutende Gewässer 2. Ordnung nicht mit dem Schlauchboot befahren werden? Werde damit nicht ein erheblicher Teil der Berliner Gewässer für die Freizeitnutzung gesperrt, ohne dass dies sinnvoll sei und ohne dass überhaupt bekannt sei, um welche Gewässer es sich handele? – Laut § 27 sei das Einbringen von Stoffen erlaubt, wenn keine „signifikanten nachteiligen Auswirkungen“ zu erwarten seien. Der juristische Begriff „Signifikanz“ sei ihm bisher noch nicht begegnet. Könne hierfür nicht ein eingeführter Rechtsbegriff verwendet werden? – Zur beantragten Aufhebung des § 113 a: Das erwähnte Kataster sei möglicherweise durch das Landesbodenschutzgesetz erfasst. Sei es tatsächlich komplett in dieser Form erfasst? Sei sichergestellt, dass die Datenerkenntnisse der Wasserbehörde in das Bodenkataster bei SenStadt einflössen? – Wenn es keine Anlage 4 mehr gebe, müsse diese auch nicht aufgehoben werden.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt zum Investitionsbedarf zwecks Abwässertrennung, dieser sei seit langem bekannt und nicht Auswirkung dieses Gesetzes. Dem Grunde nach sei man verpflichtet, die Investitionen zu finanzieren. Es gebe noch keinen Eckwertebeschluss. Bei den Anmeldungen zum Haushalt würden erhebliche Beträge berücksichtigt. Ob dies Bestand habe, hänge von allen ab.
Herr Ehren (SenStadt) verweist bezüglich des Begriffs der schiffbaren Gewässer auf § 28 des Berliner Wassergesetzes. Dazu gebe es eine Ausführungsverordnung vom 27. 4. 98, in einer Anlage hierzu seien die schiffbaren Gewässer aufgeführt. Inhaltlich unterschieden sich Gewässer 1. Ordnung und schiffbare Gewässer nur im Bereich Klein-Venedig beim Müggelsee. – Das Wort „signifikant“ komme aus der Übersetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Er – Redner – finde ausgesprochen unglücklich, dass dieses Wort in blindem Gehorsam gegenüber der EU auch im Wasserhaushaltsgesetz übernommen worden sei. Aber wenn der Bundesgesetzgeber das Wort aus der deutschen Fassung der Wasserrahmenrichtlinie übernehme, sei der Landesgesetzgeber gut beraten, keine neue Formulierung zu wählen. Die EU lege die deutschen Fassungen neben ihre Rahmenrichtlinie und vergleiche, ob die Wörter übereinstimmten. Abweichungen riefen Nachfragen hervor. – § 113 a sei durch das Berliner Bodenschutzgesetz aufgehoben worden. Infolge einer Überschneidung habe dies nicht berücksichtigt werden können. Inhaltlich sei das Gleiche im Berliner Bodenschutzgesetz enthalten. Die Zusammenarbeit der Referate für Bodenschutz und Wasser ändere sich nicht, die Informationen flössen weiter. – Wenn die Anlage zu einem gestrichenen Paragraphen gestrichen werde, sei dies klarer.
Frau Abg. Kubala (Grüne) hält die verspätete Umsetzung des Gesetzes für verwirrend. – Vermutlich habe Abg. Radebold ein Wassergrundstück am Müggelsee. Der Zusammenhang zwischen dem Fäkalieneintrag und den Uferrandstreifen sei ihr – Rednerin – nicht klar gewesen. Würden die Randstreifen zugunsten der Investoren geopfert? – Meine nicht auch die Senatorin, dass es um eine deutliche Qualitätsverschlechterung mit Auswirkungen für Natur und Umwelt gehe?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) bekräftigt, dass man von der Möglichkeit, die eröffnet werde, Gebrauch machen werde. Man werde nach ökologischen Gesichtspunkten und den Gegebenheiten vor Ort nicht mehr gehalten sein, entweder 2 oder 5 Meter festzulegen, es könnten auch 8 oder 1 Meter sein.
Frau Abg. Hertlein (SPD) erklärt, sie als Fußgängerin wisse, dass die Mischkanalisation auch ein Imagenachteil für die Stadt sei. Sie plädiere daher dafür, möglichst viel Geld für die erforderlichen Investitionen zur Verfügung zu stellen.
Frau Abg. Hinz (PDS) fragt bezüglich § 2 e, ob das Verzeichnis der Schutzgebiete termingerecht vorgelegt worden sei. In welchem Umfang seien Gewässer bzw. Gebiete ausgewiesen? – Wie seien die Verbände einbezogen worden? Wie werde künftig mit der Verbandsbeteiligung umgegangen? – Wie gestalte sich die Zusammenarbeit mit Brandenburg, Sachsen und Tschechien? – Welche finanziellen Mittel seien für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich? Was wäre ohnehin zu finanzieren?
Herr Ehren (SenStadt) antwortet, dass bei der Misch- und der Trennwasserkanalisation etwas gemacht werden müsse. Ziel seien Rückhaltebecken, um bei Starkregen das Wasser länger im Kanal zu halten und ein Überlaufen in Gewässer zu vermeiden. Der Investitionsaufwand betrage 70 bis 80 Mio € und reiche bis ins nächste Jahrzehnt. Einen Teil des Aufwands trage der Gebührenzahler, der Landeshaushalt werde ca. 50 Mio € beitragen müssen. Danach müsse auch ins Trennsystem investiert werden, so dass bis 2020, 2025 mit ca. 120 Mio € zu rechnen sei, davon trage das Land ca. 80 Mio €. – Eine richtige Verbandsbeteiligung habe wie üblich stattgefunden.
Herr Jahn (SenStadt) berichtet, dass die Zusammenarbeit mit Brandenburg und Tschechien sich durch die EG-Richtlinie wasserwirtschaftlich in einem sinnvollen Rahmen gestalte. Es würden nicht mehr Teilgebiete betrachtet; die Richtlinie verpflichte, das gesamte Einzugsgebiet der Elbe zu betrachten. Berlin sei Bestandteil des Koordinierungsraums Havel. Die anderen Koordinierungsräume würden zu dem Bericht über das Elbeeinzugsgebiet zusammengefügt. Dieser werde mit den anderen beteiligten Staaten abgestimmt.
Herr Rehfeld-Klein (SenStadt) führt aus, dass bereits vor 3 Jahren eine Vereinbarung von den Anrainern im Havelgebiet unterzeichnet worden sei, die dazu verpflichte, in einem gewissen Rahmen zusammenzuarbeiten und die Ziele für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmen abzustimmen. Vor ca. 1 Jahr sei es gelungen, eine ähnliche Vereinbarung für die Gesamtkoordination im Elbegebiet abzuschließen. Mittlerweile arbeite in Magdeburg eine Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
Zur Frage nach der Ausweisung von Schutzgebieten bis zum 22. 12. 04: Diese Meldung sei im Rahmen der obligatorischen Bestandserfassung nach Wasserrahmenrichtlinie gemäß den Vorgaben im Zeitplan abgearbeitet worden. Der Bericht zur nationalen Bestandserfassung sei fertiggestellt. Es erfolge jetzt eine Abstimmung mit Tschechien, um bis zum März der EU einen internationalen Bericht vorlegen zu können. Im Rahmen dieser Bestandserfassung werde obligatorisch ein Verzeichnis der Schutzgebiete beigelegt.
Abg. von Lüdeke (FDP) stellt klar, dass es um eine IHK-Stellungnahme zum Änderungsantrag gegangen sei. – Zu 2 d: Wer sei „alle interessierten Stellen“?
Herr Ehren (SenStadt) erläutert, dass es sich hierbei um eine Forderung aus der Wasserrahmenrichtlinie handele. Die Form sei nicht vorgeschrieben. Beteiligte könnten Bürger, Eigentümer oder Verbände sein. – Zur Folge habe dies, dass gute Argumente sich durchsetzen. Die Verwaltung sei gehalten, die Meinungsäußerungen in ihrem Entscheidungsprozess zu verarbeiten.
Abg. Radebold (SPD) stellt klar, dass Ziel der Wasserrahmenrichtlinie eine großräumige Verbesserung der Gewässerqualität sei. Berlin müsse weitere Einschwemmungen in Spree und Havel verhindern, weil sonst der Schutz der Uferrandstreifen konterkariert werde. Die amorphen Einträge seien bei weitem nicht so gefährlich wie übertretende Fäkalien.
Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag von SPD und PDS zu. Er stimmt der geänderten Vorlage zu und beschließt die Dringlichkeit.
Punkt 4 der Tagesordnung
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a) |
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetz zur Änderung des Berliner Energiespar- gesetzes (BEnSpG) Drs 15/1822 |
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b) |
Antrag der Fraktion der CDU Wir entrümpeln den Berliner
Bürokratie-Dschungel IV - Aufhebung des Berliner Energiespargesetzes (BenSpG) Drs 15/1616 |
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c) |
Antrag der Fraktion der FDP Mehr Berlin, weniger Staat (54) Gesetz zur Aufhebung des Berliner Energiespar- gesetzes Drs 15/2920 |
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Frau Abg. Kubala (Grüne) stellt fest, dass Berlin seit vielen Jahren über ein innovatives Energiespargesetz verfüge. Dieses sei zu novellieren gewesen, weil die Energiewirtschaft sich infolge von Liberalisierung und Privatisierung sehr verändert habe und Bundesgesetze geändert worden seien. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe der Senat bisher aber keine Novelle vorgelegt. Daher habe ihre Fraktion nach einer umfangreichen Anhörung von Experten einen eigenen Entwurf vorgelegt. Mit der Bundesgesetzgebung überflüssig gewordene Paragraphen seien darin gestrichen. Wichtige Bestandteile seien erhalten worden. Es sei noch reichlich Energie zu sparen. Das Gesetz definiere in § 4 die Wirtschaftlichkeit.
Abg. Goetze (CDU) legt dar, dass das Berliner Energiespargesetz aufgehoben werden solle, weil es keine Anstrengung von Seiten des Senats gegeben habe, es der geänderten bundesgesetzlichen Regelung anzupassen. Außerdem werde das Gesetz durch die Beteiligten weitestgehend ignoriert. Die mit dem Gesetz beabsichtigen Detailregelungen seien nicht umgesetzt worden. Es gebe zahlreiche Regelungen, die der wirtschaftlichen Realität des Landes nicht mehr Rechnung trügen. In dem Gesetz werde ausgeführt, wer auf Antrag gefördert werde; darauf bestehe allerdings kein Rechtsanspruch – und da es keine Haushaltstitel dafür gebe, gebe es auch keine Förderung. Die schönen Paragraphen seien also durch die Realität längst überholt, sie hätten wegen des Haushaltsvorbehalts keine Relevanz. – Die meisten der wenigen Energiepässe für Gebäude dürften nicht fortgeschrieben worden sein. Eine flächendeckende Erfassung habe es nicht gegeben. Das Gesetz sei veraltet. Da es offenbar keinen Willen zur Veränderung des Gesetzes gebe, sollte es aufgehoben werden.
Abg. von Lüdeke (FDP) meint, Energieversorgung solle umwelt- und sozialverträglich sein. Am besten erreiche man dies durch Wettbewerb auf den Energiemärkten sowie durch sachgerechte Regelungen und Auflagen. Das Gesetz werde daher nicht mehr benötigt. Die FDP-Fraktion wolle keine Bindung an bestimmte Technologien.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) hält es für richtig, das Berliner Gesetz zu verschlanken, dabei aber auf energiepolitische Fragestellungen zu fokussieren. Es gehe u. a. darum, Ziele und Grundsätze des Gesetzes, das sich in der Endabstimmung in ihrem Hause befinde, noch einmal zu fassen; Energiemanagement in öffentlichen Einrichtungen solle noch einmal zum Gegenstand der Diskussion über dieses Gesetz gemacht werden. Die Forderungen seien verbindlich festzulegen. Bei den öffentlichen Gebäuden seien Energieverbrauchskennwerte zu ermitteln und zur Grundlage von energiewirtschaftlichen Maßnahmen zu machen. Das Gesetz solle deutlich verschlankt werden, höchstens die Hälfte der Paragraphen solle beibehalten werden. Der Entwurf werde in Kürze vorgelegt.
Abg. Over (PDS) hält Abg. Goetze entgegen, dass die CDU seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bis 2001 in politischer Verantwortung gewesen sei. In dieser Zeit hätten viele Rechtsverordnungen erlassen werden können. Eine Verschlankung des Gesetzes wäre sinnvoll. Seine Abschaffung wäre keine Verbesserung. Wenn der Entwurf des Senats vorliege, sollte man gemeinsam daran arbeiten. – Viele Details des Antrags der Grünen seien diskussionswürdig und als Anregung brauchbar.
Frau Abg. Kubala
(Grüne) empfiehlt, dem verschlankten Gesetzentwurf der Grünen zuzustimmen. Er
entspreche den aufgezählten Anforderungen ihres Vorredners. – Die Grünen
bemängelten wie die CDU, dass zu wenig umgesetzt werde, insbesondere, wo sich
Kosten sparen ließen. Energieeffizienz und erneuerbare
Energien fänden viel zu selten Anwendung. Allerdings sei eine gesetzliche Regelung
nützlich, wenn u. a. öffentliche Unternehmen an diese Aufgaben erinnert werden
müssten. Auch Kontrolle und Mitwirkung der Öffentlichkeit fänden sich im Gesetzentwurf
der Grünen. Der Energiebeirat solle erhalten bleiben. Das lange überfällige
Energiesparprogramm werde eingefordert. – Je mehr Liberalisierung und
Privatisierung es gebe, um so mehr sei ein gesetzlicher Rahmen erforderlich. –
Sie begrüße, dass der Senat das Gesetz überarbeite, und hoffe, dass die
Anregungen der Grünen in die Novelle einflössen.
Abg. Buchholz (SPD) meint, der Grünen-Antrag enthalte sinnvolle Anregungen, könne aber nicht einfach übernommen werden. Z. B. sollten die Dächer des Landes nicht immer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ob der Energiebeirat in Zeiten der Entbürokratisierung noch benötigt werde, sei zu überlegen. – Sei noch eine Beteiligung des RdB vorgesehen? – Eine Abschaffung des Gesetzes wäre nicht zielführend. Er vermisse einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der vielleicht nur noch 5 Paragraphen enthalte. – Man habe Beispiele dafür, dass Deregulierung nicht zu fallenden Preisen führe. Kurios sei, dass die FDP ein klares Gesetz durch diverse Verwaltungsvorschriften ersetzen wolle, die für den Einzelnen schwerer nachvollziehbar seien.
Abg. Goetze (CDU) bemerkt, dass in der Tat ein CDU-Senator 4 Jahre verantwortlich gewesen sei und ein von Rot-Grün verabschiedetes Gesetz nicht weiterentwickelt habe, weil damals im Umweltbereich positive Maßstäbe gesetzt worden seien, die aber in das Schema des Gesetzes nicht richtig hineingepasst hätten. Anschließend habe der SPD-Senator auch nicht die Verpflichtung gesehen, das früher Beschlossene zur Anwendung zu bringen. Zu Zeiten des Umweltsenators Hassemer habe Bausenator Nagel sich vehement dagegen gewehrt, Festschreibungen zur Energiesanierung von Gebäuden zu treffen und dafür Mittel bereitzustellen. – Es sei zu fragen, ob es für die Selbstbindung der Verwaltung nicht andere Möglichkeiten gebe. Müsse man wirklich ein Gesetz machen, das sich ausschließlich an die Exekutive richte? Genüge nicht ein Beschluss des Abghs, der über Verwaltungsvorschriften umgesetzt werde? – Das Gesetz sei in großen Teilen nicht mehr zeitgemäß und sei nicht angewandt worden. Es enthalte Versprechungen, die die öffentliche Hand selten eingehalten habe. Daher sollte es aufgehoben werden.
Abg. Klemm (PDS) bemerkt, dass die Senatorin einen Entwurf vorgelegt habe, aber die Koalition berate noch.
Frau Abg. Kubala (Grüne) schlägt vor, den Antrag der Grünen zu vertagen.
Abg. Goetze (CDU) beantragt die Vertagung von TOP 5.
Abg. von Lüdeke (FDP) beantragt die Vertagung des FDP-Antrags.
Der Ausschuss vertagt die Beratung.
Punkt 5 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion der CDU Wir entrümpeln den Berliner
Bürokratie-Dschungel V - Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen des Neuanschlusses elektrischer Heizungen sowie
der Verordnung über Öffentlichkeitsbeteiligung bei
Verfahren gemäß § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes Drs 15/1619 |
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Vertagt.
Punkt 6 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Energiesparpartnerschaften für alle: Anstalten öffentlichen Rechts und landeseigene Gesellschaften nicht länger außen vor lassen Drs 15/3281 |
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Frau Abg. Kubala (Grüne) bekräftigt, dass endlich auch die Anstalten öffentlichen Rechts und die landeseigenen Gesellschaften an das Thema Energiesparen herangebracht werden sollten. Bei den Energiesparpartnerschaften bildeten sie nach wie vor das Schlusslicht. Natürlich müssten veränderte Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Frau StS Krautzberger (SenStadt) stellt fest, dass Energiesparpartnerschaften in Berlin ein bewährtes Instrument des Klimaschutzes seien. Daher halte der Senat die Zielrichtung des Antrags für sinnvoll und überlasse dem Abghs die Entscheidung darüber.
Frau Abg. Kubala (Grüne) erklärt, dass die Grünen den vom Wirtschaftsausschuss vorgelegten Änderungsantrag übernähmen.
Abg. Goetze (CDU) sagt, sicher würden alle sich das wünschen, was in Absatz I des Antrags stehe. Aber bereits in den vergangenen 15 Jahren sei das Land nur selten in der Lage gewesen, dies bei seinen Gebäuden aus öffentlichen Mitteln durchzuführen. Die Innenstadt sei voll von energetisch nicht sanierten Altbauten, die gigantische Unterhaltungsrückstände hätten und die in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht in Angriff genommen werden könnten. Eine einfache Überschlagsrechnung mache klar, dass die Marge für eine energetische Sanierung der Gebäude nicht ausreiche. Eine Beschlussfassung zu Absatz I gaukele daher etwas vor, was nicht realisiert werden könne. Da der Antrag nur zur Beruhigung des eigenen Gewissens diene, sei er mangels tatsächlichen Nutzens überflüssig. – Er schlage daher einen anderen Absatz I vor (siehe Beschlussprotokoll).
Abg. von Lüdeke (FDP) meint, wenn die AöRs in den Wettbewerb gesetzt würden, würden sie automatisch sofort derartige Verträge abschließen. Nur weil sie nicht in einer Wettbewerbssituation seien, könnten sie verschwenderisch mit Energie umgehen.
Abg. Buchholz (SPD) beklagt, dass offensichtlich wirtschaftliche Maßnahmen von vielen Verwaltungseinheiten nicht umgesetzt würden, weil ihnen der Aufwand zu hoch sei. Es sei einfacher, wenn das Geld über einen zentralen Haushalt komme. Dies sei peinlich, weil man ökologische Verbesserungen schaffen könne, die ökonomisch geboten seien. Die letzte Energiesparpartnerschaft sei für die JVA Tegel abgeschlossen worden. Dort sei nach den Investitionen rund ein Drittel des bisherigen Energieverbrauchs eingespart worden – ohne Wärmeschutzsanierung. – Bei einer Vertragsdauer von 12 Jahren sei oft schon eine Wärmeschutzsanierung der Fassade inbegriffen, falls eine Putzsanierung ohnehin erforderlich wäre. – Generell müssten die Energiesparpartnerschaften im Land ausgebaut werden. Dass das Geschäft so zäh sei, habe viel mit der Trägheit von Verwaltung zu tun; es sei einfacher, den Status quo beizubehalten.
Abg. Goetze (CDU)
bekundet Erstaunen über das von seinem Vorredner gesehene Zahlengebäude. Die
Energiesparpartnerschaften funktionierten nicht hundertprozentig. Ein
Schulleiter habe im Winter Schüler nach Hause schicken müssen, weil die
Temperaturen in den Klassenräumen unter 16° C gesunken seien. Es gehe darum,
die Zahlenwerke zu hinterfragen.
Frau StS Krautzberger (SenStadt) berichtet, die Verwaltung versuche das, was der Antrag wolle, beispielhaft anhand von zwei Gebäudepools empirisch nachzuvollziehen. Bis zum 30. 6. könne ggf. auch zu der von Abg. Goetze aufgeworfenen Frage ein Bericht geliefert werden. Wahrscheinlich werde eine Mischkalkulation herauskommen. Künftig werde bei Energiesparpartnerschaften die Wirtschaftlichkeit von Wärmeschutzsanierung berücksichtigt.
Abg. Radebold (SPD) würde sich freuen, wenn eine Gebäudesanierung innerhalb von 12 bis 15 Jahren machbar wäre. Nach Aussage der Wohnungsbaugesellschaften würden bei den gegenwärtigen Zinssätzen für Derartiges 50 Jahre benötigt. Ein solcher Zeitraum sei für eine Bindung des Landes an ein Gebäude zu lang.
Der Ausschuss lehnt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab und stimmt dem Antrag in Form der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zu.
Punkt 7 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Solarstadt Berlin? – Solarvereinbarung
gescheitert, Berliner CO2-Ziel nicht erreicht, öffentliche
Dächer für Solarbetreiber – nicht umgesetzt ... Wie
geht’s weiter mit der Solarpolitik in Berlin? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen) |
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Frau Abg. Kubala (Grüne) verweist auf die Diskussion in der letzten Plenarsetzung, weshalb man sich hier auf Schwerpunkte konzentrieren könne. Der Senat habe bestätigt, dass die Solarindustrie ein Wachstumsmarkt sei. Für Berlin sehe die Bilanz nicht so gut aus. Viele Chancen würden hier noch nicht genutzt. Die CO2-Vereinbarung zum Ausbau der Solarkollektoren sei nicht genutzt worden, um den Anteil der erneuerbaren Energien auf den Dächern erheblich zu erweitern. Der Hersteller Solon sei mit vielen Arbeitsplätzen abgewandert. Die Solardachbörse im Internet dümpele vor sich hin. Die Senatsverwaltungen sollten zusammenarbeiten, damit Vorgaben in das Energiespargesetz kämen. Die Wirtschaft müsse in die Pflicht genommen werden, damit sie die mit dem Land getroffenen Vereinbarungen endlich einhalte.
Frau StS Krautzberger (SenStadt) bemerkt, dass der Senat in der Antwort auf die Große Anfrage ausführlich Stellung genommen habe. Der Senat schätze den Erfolg anders ein als Frau Kubala. Die Ziele der freiwilligen Vereinbarung zur Solarenergie seien nicht erreicht worden, aber insgesamt sei das Ziel der CO2-Einsparung übererfüllt worden. Auch in Zukunft werde den erneuerbaren Energien Vorrang eingeräumt. Berlin könne sich, was die Intensität der Globalstrahlung anbetreffe, nicht mit süddeutschen Regionen messen. In einer gebauten Stadt sei die Integration von Solaranlagen schwieriger als anderswo. Gleichwohl halte man an dem energiepolitischen Ziel fest. Mit der Förderung von Sulfurzellen würden wichtige Entwicklungen angeschoben.
Abg. Over (PDS) meint, dass die freiwillige Vereinbarung nicht in Gänze erfüllt worden sei, sei ein Grund darüber nachzudenken, ob man künftig noch mit diesem Instrument arbeiten wolle. Freiwillige Vereinbarungen zwischen Politik und Wirtschaft würden von Letzterer meistens gar nicht oder nur zum Teil erfüllt. Daher sollten sie in Frage gestellt werden. Bei den Beratungen zum Energiespargesetz sei zu berücksichtigen, dass der Versuch nicht die versprochene Zahl an Solaranlagen gebracht habe. Solche Vereinbarungen müssten wenigstens mit Sanktionen oder Selbstsanktionen belegt werden, oder es müssten doch Verordnungen erlassen werden. Sonst müsse die Politik sich berechtigt fragen lassen, ob sie sich nicht von der Wirtschaft an der Nase herumführen lasse.
Frau Abg. Kubala (Grüne) schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an. Wenn die Nichteinhaltung einer freiwilligen Vereinbarung ohne Folge bleibe, sei dieses Instrument diskreditiert. – Welche Nachfolgevereinbarung werde mit der Wirtschaft geschlossen? – Wovor werde den erneuerbaren Energien der Vorrang gegeben? – Der Senat benutze Einzelprojekte, an denen er gar nicht beteiligt sei, als Feigenblatt, bleibe selbst aber eher untätig.
Abg. Dr. Rogall (SPD) bittet die Abgeordneten von Lüdeke und Goetze, sich den Endbericht der Bundestagsenquetekommission „Nachhaltige Energieversorgung“ zu besorgen, weil darin parteiübergreifend von allen Energieexperten und -politikern Deutschlands Feststellungen gemacht worden seien, die über das hier Diskutierte weit hinausgingen. Die Treibhausgase seien in den Industriestaaten in den nächsten 45 Jahren um 80 % zu reduzieren, damit die Folgekosten einigermaßen erträglich seien. Das DIW schätze die Kosten einer Temperaturerhöhung um 1° C auf 214 Billionen US $ innerhalb der nächsten 50 Jahre. Man könne das Ziel, wenn man es angehen wolle, nur erreichen, wenn alle Effizienzpotentiale und alle erneuerbaren Energiequellen eingesetzt würden – nicht nur ein Teil davon. Der Markt könne dies leider nicht richten. Dieser könne – dies sei in allen ökonomischen Lehrbüchern festgestellt – nur auf kurzfristige Preissignale reagieren. Er könne nicht auf etwas reagieren, was in 20 oder 30 Jahren geschehe. Freiwillige Vereinbarungen seien daher ungeeignet, sie seien ein Instrument des vorigen Jahrhunderts. Die Situation werde sich so lange nicht ändern, wie die Kosten des Klimawandels auf künftige Generationen abgewälzt werden könnten. Neben der globalen und intergenerativen Verantwortung, die Berlin wahrzunehmen habe, gehe es auch um eigennützige wirtschaftliche Chancen bei der Solarenergie. Diese habe langfristig das global größte Energiepotential. Daher böten sich große Exportchancen für Berlin an. Die erfolgreich agierenden Solarunternehmen, die noch in einer Take-off-Phase seien, müsse man in Berlin ansiedeln – nicht Techniken von gestern, sondern Techniken von morgen. – Der Ausbau von Solaranlagen bedeute immer auch eine Chance für das Berliner Handwerk. Wenn der Markt dies nicht sicherstelle, müsse man die politischen Rahmenbedingungen dafür festsetzen. Er sei für eine Vorreiterrolle in dieser Frage, weil nur die Vorreiter wirtschaftliche Ansiedlungspolitik betreiben könnten. – [Radebold (SPD): Die Vorreiter werden erschossen!] – Wenn man weiterhin die Kraft dafür nicht habe, müsse man auf die Bundesregierung warten.
Dr. Müschen (SenStadt) bemerkt zur freiwilligen Vereinbarung, das gebildete Netzwerk werde weiter gepflegt, aber man habe jetzt keine Vereinbarung. Man setze auf die Umsetzung der Bundesenergiesparverordnung, die technikneutral bestimmte Vorgaben zum Primärenergieverbrauch mache. Parallel dazu bereite man mit dem Unternehmensverband Solarwirtschaft und der Wohnungswirtschaft eine Kampagne vor, um solare Sanierung im Gebäudebestand voranzutreiben. Es gebe inzwischen wirtschaftliche Modelle, die sich ohne Vereinbarung am Markt durchsetzten. – Solon sei mit einer Fabrik nach Greifswald gegangen, weil dort nach einer Werksschließung von Siemens ein Gebäude und Arbeitskräfte zur Verfügung gestanden hätten, um innerhalb kürzester Zeit die Produktion auszuweiten. Fördermittel hätte es in Berlin auch gegeben. – Zur Solardachbörse: Die Berliner Dächer seien gut nachgefragt. Allerdings sei der Markt bis zum Ende des Jahres leergefegt, weil z. B. eine Berliner Firma in Sachsen, wo mehr Sonne scheine, ein 5-MW-Kraftwerk gebaut habe. Viele Städte der Bundesrepublik hätten die Berliner Solardachbörse inzwischen kopiert, es laufe sehr gut. – Zur Sulfurzelle: Hierfür würden nicht nur Mittel aus dem Berliner Energie- und Umweltfonds verwendet, sondern auch mehr als 1 Mio € aus dem Umweltentlastungsprogramm und aus Mitteln der GA-Förderung des Senats.
Abg. Goetze (CDU) weist Abg. Dr. Rogall darauf hin, dass er zu dem Thema noch nichts gesagt habe. Er bedanke sich herzlich für die Replik auf das Nichtgesagte. Da die CDU-Fraktion hier die Politik des Senats unterstütze und das, was geschehen sei, für erfolgreich halte, habe er eine Äußerung für entbehrlich gehalten.
Abg. von Lüdeke (FDP) schließt sich dem an.
Punkt 8 der Tagesordnung
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