Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Abghs von Berlin

Drs. 15/2592

 

  1. In § 9 „Beteiligung der Fraktion“ wird folgender Absatz 2 eingefügt:

(2) Der Vorsitz im Hauptausschuss steht der Opposition zu.“

 

  1. Nach § 52 wird folgender § 52a „Prioritäten“ eingefügt:
                                               “ § 52a Prioritäten“

(1) Im Anschluss an die Aktuelle Stunde erfolgt die Behandlung der von den Fraktionen gemäß § 59 Absatz 2 aus der Tagesordnung gewählten Verhandlungsgegenstände zur vorrangigen Behandlung (Prioritäten).

(2) Jede Fraktion hat das Recht, bis zum Vortag einer Plenarsitzung einen Verhandlungsgegenstand, mit Ausnahme der Großen Anfragen, zu bestimmen, der im Prioritätenblock zu behandeln ist. Die Auswahl kann sich nur auf solche Verhandlungsgegenstände beziehen, die bereits auf die Tagesordnung genommen wurden oder die mit Dringlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt zur Behandlung angemeldet worden sind. Eine Beschlussfassung über die Dringlichkeit des ausgewählten Verhandlungsgegenstandes findet nicht mehr statt. Die Reihenfolge der Behandlung der Verhandlungsgegenstände innerhalb des Prioritätenblocks bestimmt sich von Sitzung zu Sitzung alternierend nach der Stärke der Fraktionen, beginnend mit der stärksten Fraktion. Behandelt das Plenum den Verhandlungsgegenstand einer Fraktion zuerst, so behandelt es deren Verhandlungsgegenstand in der nächsten Sitzung zuletzt.“

 

  1. In § 64 Abs. 7 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt:

    “Bei Überschreitung weist das Präsidium auf den Ablauf der Redezeit hin“

Satz 3 wird zu Satz 4.

 

 

Berlin, den 01.12.2004

 

 

Volker Ratzmann

 

Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq