Der Senat wird aufgefordert, einen Berliner Kulturpass zu initiieren, der bedürftigen Berlinerinnen und Berlinern einen kostenlosen Besuch von Kulturveranstaltungen ermöglicht.

 

Dazu soll der Senat nach dem Vorbild der seit einem Jahr in Wien erfolgreich laufenden Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ eine durch Spenden finanzierte, kostenlose Vergabe von Eintrittskarten an die Kulturpassbesitzer organisatorisch unterstützen.

 

Begünstigte sollen insbesondere Bezieherinnen und Be­zieher von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialge­setzbuch, dem Wohngeldgesetz, dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG), dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Achten Buch Sozi­algesetzbuch, wie zum Beispiel Sozialgeldempfänger, Arbeitslose, Flüchtlinge sowie Personen mit geringen Einkommen und niedrigen Renten sein.

 

Zum Aufbau dieses gemeinsamen Aktionsbündnisses soll der Senat seine infrastruktu­rellen Ressourcen anbieten, wozu auch der zusätzliche Einsatz von 1-EURO-Jobbern beitragen kann.

 

Finanziert werden soll die langfristige Aktion durch Spenden von Besuchern kultureller Veranstaltungen, von Privatpersonen, Institutionen und Firmen.

 

Begründung:

 

Zu einem erfolgreichen Projekt hat sich in Wien ein kostenloser "Kulturpass" für Bedürftige entwickelt. Seit einem Jahr ermöglicht die Initiative "Hunger auf Kunst und Kultur", gemeinsam getragen von der "Armutskon­ferenz" und dem Wiener Schauspielhaus, bedürftigen Interessierten Besuche in Theatern, Museen und Kinos. Das Echo ist sowohl bei der Zielgruppe als auch bei den Kultureinrichtungen groß und weiter im Wachsen beg­riffen. Finanziert wird die Aktion durch Spenden von Privatpersonen, Institutionen und Firmen.

 

Erhältlich ist der "Kulturpass" u.a. bei der Armutskon­ferenz, der Caritas Wien, der Diakonie, beim AMS Wien und bei der Volkshilfe. Das Modell wird allmählich zum Exportartikel: Das Züricher Theater am Neumarkt führte ebenfalls eine Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" durch, und auch in Frankfurt ist mittlerweile ähnliches in Pla­nung.

 

Immer mehr Menschen rutschen in die soziale Hilfsbe­dürftigkeit oder müssen in Jobs arbeiten, von denen sie nicht leben können. Im April 2002 waren 533.000 der in Privathaushalten lebenden Berlinerinnen und Berliner

(15,6%) von Armut betroffen, d.h., sie verfügten über 50% und weniger des Berliner Äquivalenzeinkommens von 1.213 EURO.

 

Arm ist vor allem, wer am Alltagsleben nicht teilnehmen kann. Deshalb bedeutet sie auch einen Verlust an Frei­heit. Darum wollen wir die steigende Armut nicht achsel­zuckend in Kauf nehmen und deshalb die Darstellende Kunst, die Bildende Kunst, Film und Musik auch für die, die sich es nicht leisten können, öffnen. Doch ohne ein sensibilisiertes öffentliches Bewusstsein und ohne bürger­schaftliches Engagement werden wir künftig keine struk­turellen Verbesserungen herbei führen können.  Deshalb ist es zwingend erforderlich, der Entwicklung bürger­schaftlichen Engagements genügend Freiraum zu bieten und von der politischen Seite diesen Prozess anzustoßen und zu unterstützen.

 

Die Vergabe des Kulturpasses sollte nach gemeinsam festgelegten Kriterien über das Netzwerk des Aktions­bündnisses erfolgen, wie zum Beispiel über Wohlfahrts­verbänden und andere gemeinnützige Organisationen sowie über die Sozialdienste der Bezirke und die Job-Center.

 

Berlin, 08. März 2005

 

 

Zimmer  Grütters  Herrmann

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq