Der Senat wird aufgefordert, einen Berliner
Kulturpass zu initiieren, der bedürftigen Berlinerinnen und Berlinern einen
kostenlosen Besuch von Kulturveranstaltungen ermöglicht.
Dazu soll der Senat nach dem Vorbild der seit
einem Jahr in Wien erfolgreich laufenden Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ eine durch Spenden
finanzierte, kostenlose Vergabe von Eintrittskarten an die Kulturpassbesitzer
organisatorisch unterstützen.
Begünstigte
sollen insbesondere Bezieherinnen und Bezieher
von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Wohngeldgesetz,
dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG), dem
Asylbewerberleistungsgesetz und dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wie zum Beispiel Sozialgeldempfänger, Arbeitslose, Flüchtlinge
sowie Personen mit geringen Einkommen und niedrigen Renten sein.
Zum Aufbau dieses gemeinsamen Aktionsbündnisses
soll der Senat seine infrastrukturellen Ressourcen anbieten, wozu auch der zusätzliche
Einsatz von 1-EURO-Jobbern beitragen kann.
Finanziert
werden soll die langfristige Aktion durch Spenden von Besuchern
kultureller Veranstaltungen,
von Privatpersonen, Institutionen und Firmen.
Begründung:
Zu einem erfolgreichen Projekt hat sich in Wien
ein kostenloser "Kulturpass" für Bedürftige entwickelt. Seit einem
Jahr ermöglicht die Initiative "Hunger auf Kunst und Kultur",
gemeinsam getragen von der "Armutskonferenz" und dem Wiener
Schauspielhaus, bedürftigen Interessierten Besuche in Theatern, Museen und
Kinos. Das Echo ist sowohl bei der Zielgruppe als auch bei den Kultureinrichtungen
groß und weiter im Wachsen begriffen. Finanziert wird die Aktion durch Spenden
von Privatpersonen, Institutionen und Firmen.
Erhältlich ist der "Kulturpass" u.a.
bei der Armutskonferenz, der Caritas Wien, der Diakonie, beim AMS Wien und bei
der Volkshilfe. Das Modell wird allmählich zum Exportartikel: Das Züricher
Theater am Neumarkt führte ebenfalls eine Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur"
durch, und auch in Frankfurt ist mittlerweile ähnliches in Planung.
Immer mehr Menschen
rutschen in die soziale Hilfsbedürftigkeit oder müssen in Jobs arbeiten, von
denen sie nicht leben können. Im April 2002 waren 533.000 der in
Privathaushalten lebenden Berlinerinnen und Berliner
(15,6%) von Armut betroffen,
d.h., sie verfügten über 50% und weniger des Berliner Äquivalenzeinkommens von
1.213 EURO.
Arm ist vor allem, wer
am Alltagsleben nicht teilnehmen kann. Deshalb bedeutet sie auch einen Verlust
an Freiheit. Darum wollen wir die steigende Armut nicht achselzuckend in Kauf nehmen und
deshalb die Darstellende Kunst, die Bildende Kunst, Film und Musik auch für
die, die sich es nicht leisten können, öffnen. Doch ohne ein
sensibilisiertes öffentliches Bewusstsein und ohne bürgerschaftliches
Engagement werden wir künftig keine strukturellen Verbesserungen herbei führen
können. Deshalb ist es zwingend
erforderlich, der Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements genügend Freiraum
zu bieten und von der politischen Seite diesen Prozess anzustoßen und zu
unterstützen.
Die Vergabe
des Kulturpasses sollte nach gemeinsam festgelegten Kriterien über das Netzwerk
des Aktionsbündnisses erfolgen, wie zum Beispiel über Wohlfahrtsverbänden und
andere gemeinnützige Organisationen sowie über die Sozialdienste der Bezirke
und die Job-Center.
Berlin, 08. März 2005
Zimmer Grütters Herrmann
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq