Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

Evaluationsbericht über die Atelierförderung in Berlin

 

Drucksachen 15/2551 (II.B.86.), 15/3019, 15/3250, 15/3431 und 15/3431 Neu - Schlussbericht -

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

Der Hauptausschuss hat in seiner 68. Sitzung am 27.02.2004 Folgendes beschlossen:

 

Ergänzung der Erläuterung zu Kapitel 1730, Titel 686 15 – Zuschuss an eine Serviceeinrichtung zur Atelierbestandssicherung:

 

„Neue Verträge zur Atelierbestandssicherung werden nicht ab-geschlossen, auslaufende Verträge nicht verlängert. Freiwerdende Mittel sind gesperrt.“

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 18. März 2004 Folgendes beschlossen (Drucksache Nr. 15/2551 (II.B.86.):

 

„Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis spätestens zum 30. August 2004 einen Evaluationsbericht über die Atelierförderung in Berlin vorzulegen. In diesem Bericht sind die Vergleichszahlen zu den anderen deutschen Großstädten und vergleichbaren europä-ischen Metropolen darzulegen. Optional sind auch die Möglichkei-ten der Atelierförderung unter Einbeziehung leer stehenden Wohn- und Gewerberaums in Berlin zu prüfen.“


 


Hierzu wird berichtet:

 

Evaluationsbericht über die Atelierför-derung in Berlin

 

1. Aufgabe, kulturpolitische Zielsetzung

 

Das kreative und künstlerische Potenzial Ber-lins ist einer der wichtigsten Standortfaktoren für die Stadt. In Berlin leben und arbeiten 4.000 - 5.000 professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler. Es gibt ca. 350 Galerien mit Flächen von insgesamt 57.400 m ². Jährlich finden ca. 2.000 Vernissagen und Ausstellungen statt. Durch die wachsende Bedeutung der  kreativen Arbeit mit digitalen Mitteln zeigt sich Berlin auch als Stadt der Neuen Medien.

 

Die Atelierförderung ist daher für Berlin im Wettbewerb der Standorte ein wichtiger Faktor        - zumal es in der Stadt noch keinen, mit anderen Metropolen vergleichbaren Kunsthandel gibt.

 

Für den künstlerischen Produktionsprozess ist das Vorhandensein einer adäquaten Arbeitsstätte von entscheidender Bedeutung. Das gilt um so mehr, als aufgrund der veränderten ökonomi- schen Rahmenbedingungen die Möglichkeiten der Selbstvermarktung und der  selbstständigen Arbeit in den 90er Jahren für bildende Künstlerinnen und Künstler immer wichtiger geworden sind. Das Atelier ist heute gleichermaßen Werkstatt, Büro, Labor, Lager, Computerstellplatz, Ausgangspunkt für Netzwerkstrukturen und den Dialog mit der Öffentlichkeit.

 

Dass es Sinn macht, Künstlerförderung durch Atelierförderung zu betreiben, zeigt sich auch daran, dass die mit Ateliers geförderten Berliner Künstlerinnen und Künstler eine überdurch-schnittlich rege Ausstellungstätigkeit in Berlin und überregional nachweisen können. Unter den rund 500 Künstlerinnen und Künstlern, die das Programm bisher nutzen konnten, hat sich eine beachtliche Anzahl nationale wie internationale Anerkennung erworben (u.a. Veronika Kellndor-fer, Johannes Kahrs, Paco Knöller, Franz Acker-mann). Sie werden zu Botschaftern Berlins und erhöhen die kulturelle und touristische Anzie-hungskraft der Stadt.

Atelierförderung soll nicht zuletzt leisten, was vom Markt nicht erwartet werden kann, kontinu-ierliche künstlerische Arbeit unter angemessenen Produktionsbedingungen. Dabei soll die Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Immobiliensituation angepasst und effek-tiviert werden.

 

In den letzten Jahren ist die soziale Lage der bildenden Künstlerinnen und Künstler schwieriger geworden. Nach der Einstellung der sozialen Künstlerförderung ist die Atelierförderung die letzte Maßnahme zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern mit einer direkten sozialen Kom-ponente.

 

 

2. Soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler

 

Zuverlässige Zahlen über die Einkommens-situation bildender Künstlerinnen und Künstler gibt es weder für das Bundesgebiet noch für Berlin. Aus den vorhandenen Untersuchungser-gebnissen kann als gesicherte Erkenntnis gewertet werden, dass nur ca. 5 % der professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstler aus diesem Beruf überhaupt ein auskömmliches Einkommen erzielen. Alle anderen sind auf Nebenerwerb angewiesen.

 

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP über die "Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutschland" vom 19.12.2003 (Drs. Nr.15/2275) werden die Daten der Künstlersozialkasse zugrunde gelegt. Danach beträgt das durchschnittliche monatliche Einkom-men freiberuflicher Künstler der bildenden Kunst, darstellenden Kunst und Musik monatlich 850 €. Es wird festgestellt, dass sich die Einkünfte der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler von 1995 bis 2002 nominal leicht positiv, im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen aber unterdurch-schnittlich entwickelt haben.

 

Nicht alle Künstlerinnen und Künstler sind Mitglied der Künstlersozialkasse. Gerade junge Künstlerinnen und Künstler erreichen teilweise nicht das erforderliche Einkommen von 3.900 € im Jahr, das eine Aufnahme in die Künstlersozial-kasse ermöglicht. Die tatsächlichen Einkommen dürften also eher niedriger sein.

 

Nach einer im Auftrag des Freistaats Sachsen 2000/2001 erstellten wissenschaftlichen Studie zur sozialen Lage der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat Sachsen betrug das durchschnittliche eigene Einkommen der Künstler dort 866 €, Künstlerinnen verdienten durchschnitt-lich nur 645 €, davon 681 € bzw. 484 € aus künst-lerischer Tätigkeit. Die besondere Benachteiligung von Frauen bestätigt auch der Bericht des Bundes-ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung über die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland - vorgelegt im Juni 2000 zur Vorbereitung der Reform des Künstlersozial-versicherungsgesetzes - wonach im Jahr 2000 das Einkommen von Künstlerinnen ungefähr ein Viertel niedriger lag als das ihrer männlichen Kollegen. Die GEDOK Brandenburg gibt für Künstlerinnen in Brandenburg aktuell sogar nur ein Einkommen von 250 bis 500 € im Monat an. Die besonders schwierige Situation der Künstle-rinnen spricht dafür, auch bei der Atelierförderung in Zukunft auf das Gender Mainstreaming zu achten.

 

Eine Auswertung der Datensätze des Atelier-büros des Kulturwerks des Berufsverbandes Bil-dender Künstler Berlin GmbH für 1999 bis 2002 hat ergeben, dass das durchschnittliche Gesamtein-kommen (einschließlich Nebeneinkünften) pro Monat bei 759 € lag.

Gründe für die Verschlechterung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern sind: die Entwicklung auf dem Kunstmarkt, weniger private Verkäufe, weniger geeignete Nebenjobs, weniger Angebote kunstnaher Tätigkeiten sowie die Kür-zung öffentlicher Mittel für Ankäufe, Projekte und Stipendien. Die Mittel für Kunst am Bau sind ebenfalls geringer geworden, weil die öffentliche Bautätigkeit reduziert worden ist. Die Förderung bildender Künstlerinnen und Künstler in Berlin bestätigt diese Entwicklung.

 


 

Künstlerinnen- und Künstlerförderung im Bereich der bildenden Kunst in Berlin

1992 bis 2003

Auslands- und Arbeitsstipendien, Hannah-Höch-Preis, Ankäufe, Projekt-, Katalogförderung, Kulturaustausch


Insgesamt gehört die Mehrheit der bildenden Künstlerinnen und Künstler trotz ihrer meist aka-demischen Bildung zu den Berufsgruppen mit niedrigem Einkommen. Sozialhilfe wird häufig nicht in Anspruch genommen, weil berufsfähige Sozialhilfeempfänger für Tätigkeiten aller Art ver-mittelt werden können, der Beruf als Künstler also aufgegeben werden müsste.

 

Trotz ihres niedrigen Einkommens sind Künst-lerinnen und Künstler entgegen gängigen Vorstel-lungen keine unzuverlässigen Zahler. Das bestätigt die Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE), die von der Senatsverwaltung für Wissen-schaft, Forschung und Kultur mit der Durch-führung des Atelieranmietprogramms beauftragt ist. Künstlerinnen und Künstler verdienen aller-dings unregelmäßig, so dass Mieten gelegentlich gestundet werden müssen. Deswegen und weil finanzielle Sicherheiten oft nicht nachgewiesen werden können, gelten Künstlerinnen und Künstler in der Regel auf dem Immobilienmarkt nicht als solvente Mieter.

 

 

3. Ateliersituation und Immobilienmarkt

 

Seit der Gründung des Atelieranmietpro-gramms im Jahr 1993 hat sich die Lage auf dem Immobilienmarkt erheblich verändert. Es gibt heu-te ca. 100.000 leerstehende Wohnungen und mehr als eine Million Quadratmeter leerstehende Gewerberäume. Durch den Strukturwandel im Ein-zelhandel und im Kleingewerbe sind Ladenge-schäfte auf Dauer nicht mehr vermietbar. Die Mietpreise für Gewerberäume sind unter die Preise für Wohnungsmieten gesunken. Im Rahmen von Zwischennutzungen stehen Räume zu günstigen Bedingungen vor allem bei privaten Vermietern oft nur gegen Übernahme der Betriebskosten zur Ver-fügung.

 

Viele Künstlerinnen und Künstler, auch aus dem Ausland, zieht es nach Berlin, weil sie hier günstige Produktionsbedingungen vorfinden. Die Gewerbemieten in Paris und in London sind deutlich höher als in Berlin. Auch andere Kosten der Lebenshaltung sind in Berlin vergleichsweise niedrig. Dazu kommt, dass Berlin als Stadt dauern-der Entwicklung Künstlerinnen und Künstler Anregungen und Gestaltungsspielraum finden: Berlin ist die einzige internationale Metropole, in der auch junge Künstlerinnen und Künstler ihre beruflichen Möglichkeiten erproben und Projekte realisieren können.

 

Leerstehende Ladenlokale sind als temporäre Projekträume hervorragend geeignet. Wenn sie als dauerhafte Arbeitsplätze für Künstlerinnen und Künstler genutzt werden, kann es mit Vermietern durchaus zu Zielkonflikten kommen:

-          Es wird häufig erwartet, dass aus dem „Kunst-laden“ heraus ohne finanzielle Gegenleistun-gen ein regelmäßiges öffentlichkeitswirksa-mes Kulturangebot gemacht wird.

-          In vielen Fällen soll die künstlerische Produk-tion im Schaufenster sichtbar sein, um den gewünschten Belebungseffekt zu erzielen. Die meisten Künstlerinnen und Künstler lehnen das ab.

-          Das Verhältnis von Produktionsfläche zu La-ger- und Verkehrsfläche ist bei Ladenlokalen oft wesentlich ungünstiger als bei eigens zu Atelierzwecken aufgeteilten Fabriketagen.

-          Die angebotenen Flächen liegen oft nur ge-ringfügig unter den zum Beispiel im Atelier-anmietprogramm realisierten Anmietungsprei-sen.

-          Ein Projekt „Kunst in leeren Läden“ musste eingestellt werden, weil lärmbedingte Nach-barschaftskonflikte nicht zu lösen waren.

 

Grundsätzlich ist festzustellen: Auch Zwi-schennutzungskonzepte sind nicht kostenneutral. Technische Objekteigenschaften wie die Qualität der Erschließung und baurechtliche bzw. brand-schutztechnische Notwendigkeiten sind jeweils abhängig von der entsprechenden Bestandsqualität durchaus Kostenfaktoren, die ein Zwischennut-zungskonzept insgesamt in Frage stellen können.

 

„Kunst in leeren Läden“- Konzepte sind an-gesichts des Fehlens von Präsentationsmöglichkei-ten für Kunst aus Berlin in Berlin durchaus als Entwicklungsfeld anzusehen, können aber Atelier-häuser und -zentren als Kommunikations- und Produktionsräume nicht ersetzen.

 

Viele Künstlerinnen und Künstler leben in Wechselwirkung mit dem Stadtteil- und Quartiers-geschehen. Unterschiedliche künstlerische Produk-tionsweisen erfordern unterschiedliche Werkstatt-zuschnitte und Stadtlagen. Für manche ist ein Netzwerk von Kooperationspartnern in erreichba-rer Nähe erforderlich. Da die meisten Künstler nicht von ihrer künstlerischen Arbeit leben können, dürfen die Entfernungen zwischen den Le-bensbereichen künstlerische Produktion – Er-werbsarbeit – Familie nicht so groß sein, dass lange Fahrzeiten erforderlich sind. Größe und Aus-stattung eines Künstlerarbeitsplatzes sind ebenfalls von der künstlerischen Produktion abhängig: ein Videokünstler braucht für seine Arbeit andere Voraussetzungen als ein Bildhauer, eine Bildhaue-rin oder ein Maler, eine Malerin.

 

Der Atelierbeauftragte gibt die notwendige Ateliergröße für bildende Künstlerinnen und Künstler mit 60 m² an. Tatsächlich sind viele Künstlerinnen und Künstler wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, sich Ateliers dieser Größe zu leisten. Kleinere Ateliers wären für viele von ihnen eine Lösung, wenn es einen geeigneten Lagerraum für ihre Kunstwerke gäbe. Da solche Lagerräume derzeit selten vorhanden sind, wird das Atelier selbst auch als Lagerraum genutzt. Dafür sind Atelierflächen eigentlich zu teuer. Die Lagerung von Kunstwerken in Ateliers erschwert Umzüge, weil sie als Kunsttransporte mit entsprechendem Aufwand organisiert und bezahlt werden müssen. 

 

Besonderes Augenmerk sollte auf die Entwick-lung des Wohnungsmarkts gelegt werden, weil nach Untersuchungen des IFO-Instituts und des Atelierbüros fast die Hälfte der Künstlerinnen und Künstler in der eigenen Wohnung arbeitet. Zu be-rücksichtigen ist hierbei, dass nach den Erhebun-gen des Atelierbüros gut die Hälfte der Befragten in Mehrpersonenhaushalten lebt und zum Arbeiten eigentlich ein zusätzliches Zimmer benötigt. Die Zahl der hierfür geeigneten Großwohnungen hat im Zuge der intensiven Stadterneuerung in Berlin stark abgenommen.

 

 

4. Ateliers in Berlin

 

Als die Gewerbemieten nach dem Fall der Mauer rasant anstiegen, wurde die Sicherung von Künstlerarbeitsplätzen in Berlin zur politischen Aufgabe. Seit 1991 fördert die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur das Atelierbüro beim Kulturwerk des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins (BBK). Dass die Arbeit insgesamt erfolgreich war, zeigt die folgende Übersicht:

 

 

 

 

 


Neue geförderte Ateliers in Berlin von 1993-2004:

 

 

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

1993-2003

2004

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur *

13

40

 

 

 

 

 

 

 

 

-13

40

 

SenWissKult /

Atelieranmietprogramm

 

6

73

42

11

44

27

6

49

-20

36

88

362

 

Sonderprojekte

Atelieranmietprogramm

 

 

 

9

 

 

8

42

8

 

 

 

67

 

Förderprogramme der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung**

4

5

4

26

15

32

41

61

29

28

33

278

37

Gesamt:

23

118

55

37

59

67

89

118

9

64

108

747

784

 

·          13 Ateliers und 10 Freiflächen für Bildhauer auf dem Künstlerhof Buch stehen zukünftig nicht mehr zur Verfügung

         (Liegenschaftsfonds).

         40 Ateliers befinden sich in den Atelierhäusern Adlershof und Schnellerstraße.  

**     Die Anzahl der Ateliers, die im Rahmen der unterschiedlichen Förderprogramme der Senatsverwaltung für Stadtent-

         wicklung entstanden sind, wurden nach den im Atelierbüro registrierten Belegrechten aufgeführt.

 


Insgesamt gab es 2003 in Berlin 859 strukturell gesicherte Ateliers und Atelierwohnungen. Als strukturell gesichert werden Ateliers gewertet, für die Belegungsrechte bei Bezirken, der Senatsver-waltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bzw. beim Atelierbüro existieren. Zusätzlich wur-den weitere 597 Ateliers bei freien und privaten Trägern ermittelt, die teilweise aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden (Anlage 1/1.5).


               

Strukturell gesicherte Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin 2003

 

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur:

Atelierhäuser und Atelieranmietprogramm (50+362)

412

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

278

Bezirke  (Gesamtanzahl der Ateliers in den Bezirken 132,                                                           davon 87 Ateliers mit Belegrechten, 45 Ateliers vergibt ein Freier Träger )

87

Wohnungsbaugesellschaften Altbestände

26

Freie Träger (Belegrechte)

56

Strukturell gesicherte Ateliers und Atelierwohnungen gesamt:

859

zzgl.:

 

Freie Träger und Private Atelierhäuser /

Gesamt 608 abzgl. o.g. Freier Träger 56 und zzgl. 45 Freier Träger des Bezirks

597

Gesamt: Ateliers  und Atelierwohnungen

         1.456


 

4.1 Ateliersituation und Atelierförderung in den

      Bezirken

 

Künstlerateliers sind Bestandteil der kulturellen und sozialen Infrastruktur der Stadtteile. Deshalb haben auch die Bezirke Interesse an Atelierstand-orten. Einige von ihnen verfügen über eigene Ate-liers, die meistens durch die für Kultur zuständige Stelle bzw. einen Beirat vergeben werden (Anlage 1 /1.3). Andere sehen sich weder personell noch f

 

finanziell in der Lage, Ateliers zu verwalten und kooperieren deshalb mit dem Atelierbüro beim Kulturwerk des BBK.

 

Im Rahmen des Quartiersmanagements spielt die Neu-Errichtung von Künstlerateliers eine untergeordnete Rolle. Bereits vorhandene Atelier-standorte sind jedoch für die Durchführung von Projekten des Quartiersmanagements von Bedeu-tung. Im Quartier Soldiner Straße (Bezirk Mitte) werden z.B. vom Quartiersmanagement mit Unter-stützung  der   DEGEWO  leerstehende  Läden  als

Orte von Kunstpräsentation im Rahmen einer Zwischennutzung gegen Zahlung der Betriebskos-ten vergeben. Die Nutzung hat zu einer Belebung des Kiezes geführt.

 

Im Einzelnen wird die Ateliersituation von den Bezirken wie folgt bewertet:

 

Die Ateliersituation hat sich im Bezirk Mitte in den letzten Jahren verschlechtert, da durch Eigentümerwechsel und Sanierung viele der Ate-liernutzungen aus dem Anfang der 90er Jahre nicht mehr zur Verfügung stehen oder nicht mehr bezahlbar sind. Dies gilt insbesondere für den Altbezirk Mitte. Einige der Künstlerateliers konn-ten durch Förderprogramme  der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gesichert werden, andere wurden durch das Atelieranmietprogramm ersetzt. Die Künstlergemeinschaft APPARAT e.V. mit ca. 60 Ateliers und die Künstlerateliers Schlegelstr. 9 konnten nicht erhalten werden. Die Künstlerinnen und Künstler des seit vielen Jahren bedrohten "Milchhofs" mit ca. 42 Ateliers werden mit Unter-stützung des Bezirks, des Atelierbüros und der Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE) in einer ehemaligen Schule in der Schwedter Straße unter-gebracht.

 

Friedrichshain – Kreuzberg gehört zu den innerstädtischen Bezirken mit den meisten Künst-lerinnen und Künstlern. Das schafft eine erhöhte Nachfrage nach Atelierräumen. Aufgrund der in-nerstädtischen Lage treten die Künstlerinnen und Künstler hier in unmittelbare Konkurrenz mit oft solventeren Mietern anderer Kreativ-Branchen (Musik, Medien, Architektur, Design etc.), die unter ähnlichen Bedingungen (in Fabriketagen u.ä.) arbeiten.

 

Der Bezirk Neukölln profitiert insbesondere im Norden und dort noch einmal besonders in den Gebieten mit Quartiersmanagement von den zahl-reichen dort ansässigen Künstlern, weil viele von ihnen ihr Atelier nicht nur als temporären Arbeits-ort begreifen, sondern sich in sozialen Zusammen-hängen ihres Quartiers engagieren. Bemerkenswert viele Kunstprojekte wurden durch die Quartiers-fonds unterstützt. Insbesondere an der Schillerpro-menade und im Reuterkiez haben sich Künstler-netzwerke entwickelt. Voraussetzung dafür waren die Ateliers, die dort entwickelt werden konnten. Temporär leerstehende Räume im Körnerpark oder im Alten Krankenhaus Neukölln wurden bereits in der Vergangenheit für Atelierzwecke genutzt. Der Stadtrat für Bildung, Schule und Kultur kritisiert, dass die Ateliervergabe durch die Fachkommission des BBK ohne Mitwirkung des Bezirks erfolgt.

 

 

Der Bezirk Treptow-Köpenick vergibt keine eigenen Ateliers. Im Bezirk befinden sich mehrere Atelierhäuser (Kunstfabrik am Flutgraben, Atelier-haus Mengerzeile, Atelierhaus Adlershof), so dass das Angebot an Künstlerarbeitsstätten abgesehen von noch vorhandenen Baumängeln insgesamt als gut bezeichnet wird. Die Karl Hofer Gesellschaft betreibt 14 Ateliers in Oberschöneweide. Der Standort hat sich trotz sehr schöner Umgebung als äußerst problematisch erwiesen, weil die soziale Situation im Quartier schwierig ist und Sammler und Mäzene nur mit Mühe zu Ortsterminen zu bewegen sind. Die Karl Hofer Gesellschaft hat ihre Absicht, den Standort aufzugeben, einstweilen fallengelassen, weil die GSE und das Atelierbüro in der Nachbarschaft mit einem privaten Investor ein Atelierhaus planen, das zur Belebung des Kiezes führen könnte.

 

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es (noch) zahlreiche Ateliers/Atelierwohnungen, die von Künstlerinnen und Künstlern direkt auf dem freien Markt bzw. von Wohnungsbaugesellschaf-ten gemietet werden. In einigen Häusern/ehema-ligen Fabriketagen konzentrieren sich mehrere Ateliers, die bei Auszug an andere Künstler weiter-gereicht oder zwischengenutzt werden. Allerdings ist die Tendenz seit den 90 er Jahren extrem rückläufig bei eher gestiegener Nachfrage. Beim Kulturhaus Kyffhäuser Straße 23, in dem neben vier Vereinen, einer deutsch-türkischen Musik-schule, dem Theater Strahl, zwei Musikgruppen und einer Galerie auch 18 bildende Künstlerinnen und Künstler untergebracht sind, handelt es sich um eine ehemalige Schule, deren Verwaltung von der GSE übernommen wurde. Mit einer einma-ligen Investition von 100.000 DM des Bezirksam-tes und von weiteren 80.000 DM aus dem Atelieranmietprogramm erfolgte die Herrichtung der Räume. Laufende Zuschüsse sind nicht erfor-derlich.

 

Im  Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es neben zwei Objekten (18  Ateliers), die durch den Bezirk für Atelierzwecke zur Verfügung ge-stellt werden, private Ateliers und Atelierhäuser.

 

Die Ateliersituation in Steglitz-Zehlendorf ist regionaltypisch. Der bürgerliche Bezirk mit einer weiträumigen Einfamilienhausstruktur hat wenige Baulichkeiten, die sich zur Nutzung als Ateliers eignen. Die meisten Künstlerinnen und Künstler haben Ateliers in ihren Privatwohnungen bzw.       -häusern. In der Schwartzschen Villa stellt der Bezirk Künstlerinnen und Künstlern für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen ein Atelier kostenlos für besondere Produktionen zur Verfü-gung. Für die Belegung sorgt der Fachbereich Kultur.

 

In Spandau haben 42 Künstlerinnen und Künstler Ateliers in bezirkseigenen Immobilien (Zitadelle Spandau, ehemaliges Zollhaus Heer-straße, Remise Dorfschule Kladow). Eine öffent-liche Förderung gibt es nicht. Die Vergabe erfolgt durch das Kunstamt. Zusätzlich sollen die ehema-ligen Lagergaragen im Schulgebäude Kant-Gym-nasium für Atelierzwecke genutzt werden. Kosten entstehen dem Bezirk nicht. Die Ateliersituation könnte auf Grund des Leerstandes von bundes-eigenen Gebäuden und Firmen weiter entwickelt werden.

 

Das Bezirksamt Reinickendorf stellt ca. 45 Künstlerinnen und Künstlern Ateliers bis 2023 im „Künstlerhof Frohnau“ zur Verfügung. Der Nut-zungsvertrag mit zwei Trägervereinen, die auch für die Vergabe zuständig sind, beinhaltet eine Option bis zum Jahr 2043. Neben dem Künstlerhof exis-tiert im Bezirk das Kunstzentrum Tegel-Süd, in dem ca. 40 Künstler tätig sind. Eine besondere Nachfrage nach Ateliers existiert nach Auffassung des Bezirksamtes nicht. Im Eigentum der Ober-finanzdirektion befinden sich in der Namslaustraße ehemalige Lagerhallen, die sich für die Atelier-nutzung eignen könnten und nur zum Teil ander-weitig vermietet sind.

 

Der Bezirk Pankow sieht sich mit seinen Orts-teilen Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee nach wie vor als wichtigen Produktionsstandort für bildende Künstlerinnen und Künstler. Durch Verwertungsinteressen bedingte Verdrängungsten-denzen von Künstlerinnen und Künstlern sind der-zeit nur punktuell erkennbar. Dieser Umstand resultiert nicht zuletzt aus der derzeitigen Situation des Immobilienmarktes. Nach wie vor besteht jedoch ein Bedarf an bezahlbaren Ateliers. Insbe-sondere der Ortsteil Prenzlauer Berg ist als Ar-beitsort für eine junge und zum Teil internationale Künstlerschaft Anziehungspunkt und benötigt preiswerte Räume für eine Ateliernutzung. In den Ortsteilen Pankow und Weißensee ist der Bedarf an Ateliers durch die vorhandenen Ateliers und Atelierhäuser weitgehend gedeckt. Die  Vergabe der bestehenden Atelierhäuser und -wohnungen im Bezirk erfolgt mehrheitlich durch das Atelierbüro beim Kulturwerk des BBK Berlin. Die Zusam-menarbeit mit dem Atelierbüro hinsichtlich der Schaffung und Vergabe der Ateliers wird als sehr gut bezeichnet.

 

Der Bezirk Lichtenberg stellt bisher keine Räume für Atelierzwecke zur Verfügung. Im Rah-men der Sanierung des Stadthauses im Kaskelkiez wird eine Atelierwohnung für 1-2 Künstler ent-stehen, die durch eine unabhängige Jury vergeben werden soll. Der Bezirk ermittelt zurzeit, wie hoch der Bedarf ist und prüft, welche Liegenschaften für Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung gestellt werden können. Vor dem Hintergrund verschiede-ner Förderkulissen siedeln sich in Lichtenberg Mitte und Süd in zunehmendem Maße Künstle-rinnen und Künstler an. Verstärkt zu werden scheint diese Tendenz durch die Ateliersituation in der Innenstadt sowie durch die besondere stadt-räumliche Qualität der einzelnen Quartiere (Plat-tenbau in der Sewanstraße, Neu-Hohenschön-hausen), Rummelsburger Bucht (private Atelier-häuser), Altbausubstanz wie in Friedrichshain (Victoriastadt).

 

Die Ateliersituation in Marzahn-Hellersdorf wird vom Bezirk als äußerst negativ beschrieben. Keine der von den Wohnungsbaugesellschaften betriebenen Atelierwohnungen wird noch von Künstlerinnen und Künstlern bewohnt. Alle Be-mühungen, diese Wohnungen mit Unterstützung des Atelierbüros zu vermieten, waren erfolglos. In Alt-Marzahn 25 wurde der gesamte Atelierhof leergezogen, in dem in den 90er Jahren noch 5 Künstler lebten und arbeiteten. Grund dafür waren Preissteigerungen. Die Wohnungsbaugesellschaft will die Immobilie verkaufen. Gegenwärtig be-nennt der Bezirk vier Schulen und eine Kinder-tagesstätte, die für Ateliernutzung geeignet wären. Darüber hinaus wird durch die Treuhand Liegen-schaftsgesellschaft (TLG) geprüft, ob ein leerste-hendes Kaufhaus am Helene-Weigel-Platz für tem-poräre kulturelle Nutzung offen steht.

 

4.2 Atelierförderung durch die Senatsverwal-            tung für Stadtentwicklung

 

Atelierwohnungen sind traditionell in West-Berlin im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus er-richtet worden. Da es jedoch weder eine spezifi-sche Belegungsbindung für Künstler noch ein Ver-fahren für die Belegung gab, wurden diese Woh-nungen nach und nach zweckentfremdet. Die Zahl der geförderten Atelierwohnungen ist nicht be-kannt.

 

In Ost-Berlin unterstanden Ateliers und Ate-lierwohnungen der zentralen Gewerberaumlen-kung. Freiwerdende Atelierräume wurden dem Bezirksstadtrat für Kultur und dem Magistrat gemeldet. Der Magistrat informierte den Verband Bildender Künstler, der einen Künstler oder eine Künstlerin benannte. Die Benennung wurde vom Magistrat an die zentrale Gewerberaumlenkung weitergeleitet. Die Senatsverwaltung für Wissen-schaft, Forschung und Kultur übernahm die Belegungsrechte nach 1990 und gab die Freimel-dungen an den Berufsverband Bildender Künstler Berlins (BBK) bzw. das Atelierbüro weiter.

 

Zu diesem Zeitpunkt verfügten die Wohnungs-baugesellschaften, die den Bestand übernommen hatten, über rund 400 Ateliers und Atelierwoh-nungen in Ost-Berlin. In den Altbaugebieten Fried-richshain und Prenzlauer Berg sind Ateliers und Atelierwohnungen im Zuge von Restitution verlo-ren gegangen. Ateliers aus dem Bestand der WBG Mitte (Strausberger Platz) sowie Friedrichshain (Frankfurter Allee, Bersarinplatz und Rigaer Straße) wurden veräußert. Belegrechte wurden hier 1999 letztmalig wahrgenommen. Für eine Reihe von Ateliers in Marzahn und Friedrichshain musste in den vergangenen 10 Jahren auf die Belegrechte verzichtet werden, da wegen der ho-hen Mieten kein Nachmieter gefunden werden konnte. Heute gibt es aus diesem Bestand nur noch für 26 Ateliers/Atelierwohnungen Belegrechte (Anlage 1, 1.4).

 

Seit 1995 existiert für Ateliers und Atelier-wohnungen, die mit Programmen der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung gefördert werden, eine spezifische Belegungsbindung, die von der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Büro des Atelierbe-auftragten beim Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler und der Berufsvertretung Bildender Künstler ausgeübt wird (Abgeordneten-haus Drs. Nr. 12/4080). Seither hat die Senatsver-waltung für Stadtentwicklung verstärkt im Rahmen unterschiedlicher Programme Ateliers und Atelier-wohnungen gefördert.

 

Im Rahmen der Grundförderung des sozialen Wohnungsbaus (Kapitel 1295 (alt 1290), Titel 663 10 und 863 33) verfolgt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seit 1994 das Ziel, jährlich 50 Atelierwohnungen zu fördern. Es wurden 8 Ate-lierwohnungen geschaffen. Ab 1998 wurden durch den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Woh-nungsbaus keine weiteren Atelierwohnungen mehr errichtet.

 

Im Rahmen der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung (Kapitel 1295 (alt 1290), Titel 893 56) „ModInst RL 95 - soziale Stadterneue-rung“ und „ModInst RL 96 - Wohnungspolitische Selbsthilfe“ sind  rund 240 Ateliers und Atelier-wohnungen entstanden.

 

Im Rahmen des Förderprogramms Städtebau-licher Denkmalschutz entstanden 12 Atelierwoh-nungen.

 

Insgesamt hat die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung seit 1993 im Rahmen ihrer Förderpro-gramme rund 278 Ateliers gefördert (Anlage 1, 1.2). Aus den inzwischen eingestellten Förder-programmen werden noch weitere 7 Atelierwoh-nungen und 30 Ateliers fertiggestellt, so dass mittelfristig rund 315 Ateliers zur Verfügung stehen. Die Belegungsbindung für die ModInst-Förderung läuft 2018 aus, so dass der Bestand nur bis zu diesem Zeitpunkt gesichert ist.

 

Die aus den Förderprogrammen der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung entstandenen Ate-liers und Atelierwohnungen werden ohne zeitliche Befristung vergeben. Das entspricht den Interessen der meisten Künstlerinnen und Künstler, die dauerhafte Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten brauchen. Fast die Hälfte der Künstlerinnen und Künstler möchte Wohnen und Arbeiten verbinden und sucht eine Atelierwohnung. Die derzeit zu zahlenden Mieten in Höhe von 7,09 € pro m² sind inzwischen auch für Künstlerinnen und Künstler mit Wohnberechtigungsschein so hoch, dass einige Wohnungen jeweils für die einzelne Vermietung von der Belegungsbindung freigestellt werden mussten.

 

Die öffentliche Ausschreibung der durch Pro-gramme der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung geförderten Ateliers übernimmt das Atelier-büro. Bewerben können sich professionelle Künstlerinnen und Künstler. Die Vergabe erfolgt durch die sog. Fachkommission, die von der Mit-gliederversammlung des BBK Berlins gewählt wird. Sie soll aus mindestens 10 und höchstens 13 Künstlern bestehen. Zwei weitere Mitglieder können Sitz und Stimme in der Fachkommission erhalten. Ein weiteres Mitglied kann vom Deut-schen Künstlerbund benannt werden. Ist ein zu vergebendes Objekt für die kulturelle Infrastruktur eines Berliner Bezirks von besonderer Bedeutung, kann der Kulturamtsleitung bei der entsprechenden Vergabe ein Vorschlagsrecht eingeräumt werden. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist nicht eingebunden.

 

Derzeit besteht die Fachkommission aus 12 von der BBK-Mitgliederversammlung gewählten Künstlerinnen und Künstlern und zwei Vertrete-rinnen des Deutschen Künstlerbundes. Die Kom-mission hat 2003 sechs Mal getagt. Einige Bezirke klagen über mangelhafte Kommunikation.

 

Die folgende Tabelle zeigt, dass auf ein ausge-schriebenes Atelier in den letzten Jahren ungefähr zwei Bewerbungen entfielen. Diese relativ komfor-table Bewerbersituation muss nicht bedeuten, dass der Bedarf an Ateliers gering ist. Sie kann auch ein Hinweis darauf sein, dass viele Künstlerinnen und Künstler sich die angebotenen Ateliers nicht leisten können und sich deshalb auch nicht be-werben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ateliervergaben über die Fachkommission des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins

1994 bis 2003

 

Jahr

Anzahl der Atelier-      vergaben

Anzahl der Bewerbungen (ohne Alternativ-bewerbungen*)

Bewerber pro Jahr

1994

31

  59

  57

1995

30

  74

  65

1996

24

  91

  75

1997

  5

  20

  17

1998

37

138

  90

1999

53

103

  87

2000

52

124

104

2001

58

112

100

2002

62

141

125

2003

73

126

116

Summe:

425

988

836

 

                              

                * Künstler und Künstlerinnen bewerben sich häufig in einer Vergaberunde auf mehrere Ateliers.

                   Die angegebenen Zahlen spiegeln nur die Bewerbungen auf das Atelier mit der 1. Priorität wider.

                         Einige Bewerber haben sich im laufenden Jahr mehrfach beworben.

                   Quelle: Atelierbüro des Kulturwerk des BBK Berlins GmbH 2004

 

 


Das Atelierbüro hat erheblichen Anteil daran, dass die Förderprogramme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Ateliers genutzt werden konnten. In den Jahren 1996 bis 2001 bildete die fachliche Beratung bei der Umsetzung der Pro-gramme einen Arbeitsschwerpunkt des Atelierbe-auftragten. In enger Kooperation mit den zustän-digen Fachverwaltungen wurden die Planungen mit Architekten und Bauherren abgestimmt, jede Atelierwohnung wurde besichtigt und technische Eigenschaften beurteilt. Für größere Vorhaben wie Atelierhäuser Bizetstraße, Langhansstraße, Christi-nenstraße wurden mit den Gebietsbetreuern der Sanierungsgebiete zusammen Investoren gesucht.

Seit Auslaufen der Wohnungsbauförderpro-gramme bemüht sich der Atelierbeauftragte um eine stärkere Berücksichtigung des Atelierbaus in den Programmen „Stadtumbau Ost“ und EFRE- Mitteln (Meinblau e.V., Oberschöneweide).

 

4.3   Atelierförderung der Senatsverwaltung für

        Wissenschaft, Forschung und Kultur

     

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, For-schung und Kultur verfügt über 50 eigene Ateliers. Sie fördert Kulturinstitutionen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Ateliers zur Verfügung stellen, und sie finanziert das Atelierbüro beim Kulturwerk des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins sowie das Atelieranmietprogramm.

 

 

 

 

4.3.1 Das Atelierbüro

 

Beim Aufbau und der Strukturierung der Ate-lierförderung spielte und spielt das Atelierbüro des Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künst-ler Berlins GmbH eine zentrale gestaltende und koordinierende Rolle. Es ist Dienstleister für die Künstlerinnen und Künstler und ihr Interessenver-treter gegenüber Politik, Verwaltung, Investoren und Immobilieneigentümern. Das Büro versucht, die kulturelle Infrastruktur weiter zu entwickeln und damit die Existenzbedingungen der Bildenden Kunst in Berlin zu sichern. Das Atelierbüro vertritt die Interessen der Künstlerinnen und Künstler in der gemeinsamen Entwicklungsarbeit mit den ver-schiedenen Verwaltungsinstitutionen, Wohnungs-baugesellschaften, Bauträgern und auf dem Immo-bilienmarkt.

 

Als ressortübergreifende Schnittstelle hat das Atelierbüro folgende Aufgaben:

·         Analyse der Ateliersituation durch statistische Untersuchungen und Umfragen, somit Ermitt-lung des Ist-Bestandes und des notwendige Sollbestandes an Ateliers, ihrer Qualitäts-anforderungen, Standards und Rechtsformen,

·         Konzeptentwicklung von Förderinstrumenta-rien, die lang- und mittelfristig neue Ateliers ermöglichen und kurzfristig bestehende Ate-liers sichern sollen,

·         Suche, Erschließung und Beschaffung von Ateliers im Rahmen der bestehenden Förder-möglichkeiten, Kontrolle bei der Durchfüh-rung und Umsetzung der Programme,

·         beratende Funktion für öffentliche und private Bauherren, Architekten und für Senats- und Bezirksverwaltungen,

·         Information und Beratung von Künstlerinnen und Künstlern, Ausschreibung zu vergebender Ateliers und Atelierwohnungen, Rechts- und Verhandlungsbeistand bei drohender Mieter-höhung oder Kündigung,

·         Sicherstellung der auf Transparenz und Chan-cengleichheit basierenden Förderstruktur,

·         Geschäftsstellenfunktion der Ateliervergabe-gremien (Beirat für das Atelieranmietpro-gramm und Fachkommission des BBK), Kontrolle der Einhaltung der Vergaberichtli-nien.

 

Die wesentliche Aufgabe des Atelierbeauftrag-ten und seiner Mitarbeiter besteht in der aktiven Gestaltung im Prozess der seit der Vereinigung rasanten Wandlungs- und Entwicklungsprozesse der Stadt und ihrer Quartiere. Das Atelieranmiet-programm ist zwar im kulturpolitischen Kontext und von der Funktion für die Infrastruktur das zentrale Element der Atelierförderung, im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Bestandssicherheit sind jedoch die im Städtebau und vor allem die ge-meinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern selbst entwickelten Standorte von großer Bedeu-tung. Insofern bildet dieser Bereich für die Arbeit des Atelierbeauftragten einen Tätigkeitsschwer-punkt, während die Tätigkeit für das Atelieran-mietprogramm nur ca. 35 % der Arbeitszeit des Büros in Anspruch nimmt.

 

Gemeinnütziges Maklerbüro für Künstlerinnen und Künstler

 

Das Atelierbüro vermittelt freie Angebote (auch temporär) an nationale und internationale Künstlerinnen und Künstler. Es werden im Durch-schnitt 20 Räume pro Monat angeboten. Die Ange-bote werden vom Atelierbüro aufgenommen, ge-prüft und ins Internet gestellt. Nach drei Wochen oder gemeldetem Vermittlungserfolg werden sie wieder gelöscht.

 

Städtebauförderung: Sicherung kultureller In-frastruktur, Potentialanalysen

 

Nach Auskunft des Atelierbeauftragten wurden für den Stadtteil Prenzlauer Berg Potentialanalysen „kulturelle Infrastruktur“ erstellt. Auch für den Bezirk Mitte wurde in der Zusammenarbeit Atelierbüro – Bezirksamt ein umfassender Kultur-bericht erarbeitet. Hierzu hat das Atelierbüro eige-ne Untersuchungen der Eigentumsverhältnisse für die ermittelten Standorte durchgeführt und eine entsprechende Entwicklungsprognose erstellt. Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gebietsträgern für die Sanierungsgebiete in diesen Bezirken war entsprechend intensiv: In den Gebieten um die Ackerstraße in Mitte und am Teutoburger Platz und am Helmholzplatz in Prenzlauer Berg entstanden viele der insgesamt rund 300 existierenden Atelierwohnungen. Hier erarbeitete das Atelierbüro gemeinsam mit den Investoren die baulichen Konzepte. Die jeweilige Zustimmung des Atelierbüros zur Planung war Fördervoraus-setzung, denn es ist laut Richtlinie verfahrens-beteiligt, auch im Bezug auf die Ausübung der Belegrechte.

 

Kulturelle Nutzung von denkmalgeschützten Objekten; Industrieflächenkonversion

 

Für viele Baudenkmäler ist die kulturelle Nach-nutzung sinnvoll. Ein Beispiel ist die denkmalge-schützte Kunstfabrik am Flutgraben. Die heute selbstverwaltete Ateliergemeinschaft mit über 45 Arbeitsplätzen wurde gemeinsam mit den ur-sprünglich dort arbeitenden 5 Künstlerinnen und Künstlern vom Atelierbüro beratend strukturiert. Der Atelierbeauftragte führte maßgeblich die Ver-handlungen mit dem Eigentümer und gestaltete die Mietverträge für die An- und für die Vermietung inhaltlich. Die heute dort arbeitenden Künstlerin-nen und Künstler wurden über Ausschreibungen des Atelierbüros an das Projekt herangeführt. Laufende Subvention von Mieten ist wegen des günstigen Mietpreises nicht notwendig.

 

Kulturelle Nutzung von leerstehenden Schulen und Kindertagesstätten

 

Seit 2000 hat der Atelierbeauftragte über den Standort Schwedter Straße 232 verhandelt, zuletzt  als Umsetzobjekt für den Milchhof e.V.. Weitere Verhandlungen finden über den Standort Böck-linstraße 3 und den Standort Kastanienallee 82 statt.

 

Quartiersmanagement

 

Gemeinsame Projektentwicklungen von Quar-tiersmanagement und Atelierbüro fanden bzw. finden  im Gebiet „Beusselkiez“ und in der Soldi-ner Straße statt. Hier soll ein leerstehendes Gebäu-de der BEWAG zu einem „Kulturwirtschaftlichen Gründerzentrum“ umgenutzt werden. Das Projekt soll modellhaft als gemeinsamer Standort für Bil-dende Künstlerinnen und Künstler und Freibe-rufler aus der „Kulturwirtschaft“ entwickelt wer-den.

 

Selbsthilfeprojekte

 

Künstlerinnen und Künstler haben in baulichen Selbsthilfeprojekten selbstverwaltete Atelierhäuser geschaffen. In der Betreuung durch das Atelier-büro wie zum Beispiel durch Anschubhilfe im Management, Gestaltung der Verwaltungsstruk- turen, Consulting in der Entwicklung von bau-lichen Grundmaßnahmen wie Heizungseinbau oder Brandschutzmaßnahmen gelingt es oft, die Künst-lerinnen und Künstler in die Selbstverwaltung zu „entlassen“. So bilden sich subsidiäre Strukturen, die staatliches Handeln und Fördern überflüssig machen. Beispiele dafür sind ARTacker e.V. , Axel-Springer Straße 39, Gerichtstraße 23, Klausenerplatz 19, Atelierhaus Mengerzeile, Atelierhaus auf der Schleusseninsel, Panzerhalle Großglienicke, Schöneberger Ufer 71,  Charlotten-burger Ufer 16/17, Culturlawine e.V., Kunstfabrik am Flutgraben und Milchhof e.V..

 

Bezirks- und stadtteilbezogene Strukturmaß-nahmen: Kunst in leeren Läden, Kooperation mit den landeseigenen Wohnungsbaugesell-schaften

 

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind interessiert, Künstlerinnen und Künstler zur Nutzung leerstehender Ladengeschäfte zu motivie-ren. Die DEGEWO bietet im Bereich Schweden-straße 8 Läden für den Mietpreis von 4 € mtl./ m²/warm zur Vermittlung an Künstlerinnen und Künstler, allerdings nur jeweils mit ungesicherten unbefristeten Mietverhältnissen an. Mit der GESOBAU wird aktuell über ein „Paket“ ver-handelt. Mit der Gesellschaft STADT und LAND wurde das Projekt Feurigstraße 67/68 gemeinsam gestaltet. Die Ateliers werden derzeit vermietet.

 

Ateliernetzwerk als Fenster in den aktuellen Kunstbetrieb

 

Im Rahmen der Initiative „Impuls für Kunst“ war das Atelierbüro gemeinsam mit dem Haupt-stadtbüro des Goethe-Instituts und der Akademie der Künste Veranstalter von „Kunst kundlichen Stadtrundfahrten“ für das diplomatische Corps und internationale Kulturinstitute.

 

Seit Mitte der 90er Jahre veranstalten einige Bezirke in Kooperation mit dem Atelierbüro „offene Ateliers“, so die „Kunstmeile“ in Mitte und die „Refugien“ in Prenzlauer Berg.

 

Für die Zukunft hat sich das Atelierbüro fol-gende neue Ziele gesetzt:

·         Ausbau der Zusammenarbeit mit den ausländi-schen Kulturinstituten

·         Entwicklung eines „International Studio Pro-gramm Berlin“ als Atelierhaus mit Artists in residence

·         Intensivierung der europäischen Zusammenar-beit mit anderen Atelierentwicklungsgesell-schaften und Aufbau eines internationalen Atelieraustauschportals im Internet

·         Beteiligung an der Kulturwirtschaftsinitiative unter Wahrung der Interessen bildender Künstlerinnen und Künstler

 

 

 

 

4.3.2 Atelieranmietprogramm

 

Annähernd die Hälfte der im Rahmen der Ate-lierförderung insgesamt angebotenen, strukturell gesicherten Künstlerarbeitsstätten wird durch das Atelieranmietprogramm bereitgestellt.

 

Ziel des Programms ist es, Gewerbeflächen für die Nutzung als Künstlerateliers anzumieten und an bildende Künstlerinnen und Künstler zu trag-baren Mietkosten zu vergeben. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Berlin ha-ben und deren Einkommen den Voraussetzungen für die Teilnahme an der sozialen Künstler-förderung entspricht. Eine zeitliche Begrenzung für die Förderung existiert nicht.

 

Mit der Durchführung des Atelieranmietpro-gramms ist neben dem Atelierbüro der Kulturwerk des BBK Berlins GmbH eine Servicegesellschaft, die Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (GSE), betraut. Die GSE tritt als Generalmieterin auf und gibt die von ihr angemieteten Ateliers zu einem reduzierten Preis von bis zu 4,09 € mtl./m²/ brutto/warm an Künstlerinnen und Künstler weiter.

 

Daneben können bildende Künstlerinnen und Künstler, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Ateliermieten zu bezahlen, ihre Verträge auf die GSE übertragen (sog. Vertragsüberleitungen). Die GSE wird dann Hauptmieter. Die Laufzeit der Un-termietverträge zwischen GSE und den Künstle-rinnen und Künstlern ist auf 2 Jahre befristet. Die Hauptmietverträge zwischen der GSE und den Eigentümern dürfen 5 Jahre nicht überschreiten. Um Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnun-gen, vertragsbedingte Leerstände und sonstige Risiken auszugleichen, wird jährlich ein Struktur-fonds mit 51.000 € angesetzt, der zum Jahresende abgerechnet wird. Restmittel des Programms, die im laufenden Jahr nicht für Miete verwendet wer-den, können für kleinere Ausbaumaßnahmen ein-gesetzt werden.


 

Atelieranmietprogramm 1993-2004

Kapitel 1730 / Titel 686 15 - Zuschuss an eine Serviceeinrichtung zur Atelierbestandssicherung

 

 

 

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

 

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

IST / €

Soll / €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personal-/Sachkosten

27.518,57

62.328,09

70.167,45

75.975,89

75.255,46

73.111,77

78.361,98

80.327,70

80.236,19

83.496,67

72.783,12

81.301,33

Atelieranmietkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmietung*

2.688,87

330.947,37

269.449,71

293.947,58

384.579,18

378.424,15

399.562,18

539.088,33

626.136,96

616.404,23

715.728,78

645.597,79

Vertragsüberleitungen*

1.067,96

212.416,66

369.325,68

499.874,83

519.623,67

562.386,21

421.573,32

373.517,67

370.538,85

324.715,96

310.465,41

290.747,13

Maklergebühren

12.291,67

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Mietkautionen

10.237,91

84.353,55

15.473,87

11.824,47

33.131,79

20.378,95

40.735,09

24.935,18

563,47

0,00

0,00

0,00

Strukturfonds

7.384,95

5.001,46

50.357,59

35.462,27

28.082,39

39.948,05

67.955,15

19.169,82

20.705,99

23.721,52

59.082,97

51.129,19

Instandhaltung/Ausfall **

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29.529,69

30.592,54

57.728,04

Ausbaumaßnahmen

25.081,75

28.272,51

0,00

98.307,05

146.494,75

84.377,06

129.862,49

157.842,19

0,00

43.895,69

0,00

5.000,00

Gesamt Atelieranmietk.

58.753,11

660.991,54

704.606,85

939.416,20

1.111.911,78

1.085.514,41

1.059.688,24

1.114.553,19

1.017.945,28

1.038.267,09

1.115.869,70

1.050.202,15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtausgaben

86.271,67

723.319,63

774.774,31

1.985,934,31

1.187.167,24

1.158.626,18

1.138.050,22

1.194.880,89

1.098.181,47

1.121.763,76

1.188.652,82

1.131.503,48

Einnahmen

811,80

2.246,04

142,76

0,00

0,00

44,98

0,00

8.544,15

25.226,91

4.503,36

13.174,33

4.503,48

Zuwendung

85.459,88

721.073,59

774.631,54

1.015.392,09

1.187.167,24

1.158.581,21

1.138.050,22

1.186.336,74

1.072.954,56

1.117.260,40

1.175.478,49

1.127.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mietanteile der Künstler (Ist 2000 - 2003)

- - -

- - -

- - -

- - -

- - -

- - -

- - -

661.002,06

678.174,02

734.646,81

835.459,48

***893.836,98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    * einschließlich Verwaltungspauschale. 2004 beträgt sie 111.701,26 €

  ** bis 2001 erhielt die GSE 10 % der Bruttowarmmiete und deckte damit auch die Instandhaltung und Mietausfall ab. Die 10 % sind in den Positionen Anmietung und Ver-

       tragsüberleitungen enthalten. Ab 2002 erhält die GSE 6,5 % der Bruttowarmmiete und rechnet die tatsächlich anfallenden Kosten für Instandhaltung und Mietausfall ab.

*** Stand: Finanzierungsplan vom 10.06.2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Verfahrensbeteiligte und ihre Aufgaben

 

Beteiligt an der Durchführung des Atelieranmiet-programms sind die Senatsverwaltung für Wissen-schaft, Forschung und Kultur, das Atelierbüro der Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH, der Atelierbeirat und die Gesell-schaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE).

 

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

 

Sie steuert und kontrolliert das Programm, ein-schließlich der damit verbundenen Verwaltungstä-tigkeiten (u.a. Fertigung der Zuwendungen und Prü-fung der Verwendungsnachweise). Dazu hat sie eine Steuerungsrunde mit allen Beteiligten eingerichtet, die ca. 6 Mal im Jahr zusammenkommt.

 

Atelierbüro des Kulturwerks des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH

 

Das Atelierbüro fungiert im Rahmen des Atelier-anmietprogramms als Geschäftsstelle des Atelierbei-rats. Es bereitet die Beiratssitzungen vor und doku-mentiert sie. Es schreibt die zu vergebenden Ateliers aus und führt die Besichtigungen durch.

 

Im Atelierbüro werden die Künstlerinnen und Künstler, die neu in das Atelieranmietprogramm aufgenommen werden wollen, umfassend beraten. Mit einem Fragebogen werden die Bedürfnisse der Interessenten und ihre Motivation für die Atelier-suche laufend erfragt.

 

Das Atelierbüro nimmt die Bewerbungen entge-gen und prüft, ob die formalen Voraussetzungen gegeben sind. Wenn eine Verlängerung der Förde-rung über 2 Jahre hinaus beantragt wird, wird die Einkommenssituation erneut überprüft.

 

Der Atelierbeauftragte hat im Rahmen des Ate-lieranmietprogramms folgende Aufgaben:

 

Ermittlung des Bedarfs an Ateliers und Atelier-wohnungen, Erschließung und Realisierung von Fördermöglichkeiten für den Bau und die Sicherung von Ateliers, Ermittlung von Objekten, die baulich und wirtschaftlich für die Ateliernutzung geeignet sind, Beratung von öffentlichen und privaten Bau-herren sowie Behörden, Beratung bei der Einrich-tung von Ateliers im Rahmen der Künstlerselbst-verwaltung, Beratung des Atelierbeirats.

 

Atelierbeirat

 

Der vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur berufene Atelierbeirat besteht aus         10 Mitgliedern. Vorschlagsrecht für je 1 Person ha-ben: die Akademie der Künste, die Kunst-/ Kultur-amtsleitern der Bezirke, der Neue Berliner Kunst-verein und die Neue Gesellschaft für Bildende Kunst. Der Berufsverband Bildender Künstler schlägt 5 Mitglieder vor. Eine sachverständige Per-son wird vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur direkt benannt. Die Mitglieder werden jeweils für 2 Jahre berufen. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur nimmt an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil.

 

Der Atelierbeirat entscheidet auf Basis der vom Atelierbüro geprüften Fördervoraussetzungen eines Antragstellers und der eingereichten Bewerbungsun-terlagen, welche/r Bewerber/in den Zuschlag für ein ausgeschriebenes Atelier erhält. Künstlerinnen und Künstler, die sich in einer finanziellen Notlage be-finden, können einen Antrag auf weitere Absenkung der Miete stellen - auch hierüber entscheidet der Beirat. Nach Ablauf von 4 Jahren prüft er, ob die Künstlerinnen und Künstler weiterhin ihrer Arbeit aktiv nachgehen. In diesem Fall ist eine weitere För-derung möglich.

 

Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE)

 

Die GSE ist mit der Verwaltung des gesamten Atelierbestandes sowie mit der Bewirtschaftung des Atelierprogramms beauftragt. Sie begutachtet Ange-bote von Gewerbeflächen hinsichtlich ihrer Lage und wohnungswirtschaftlichen Beschaffenheit. Sie führt die für eine Anmietung relevanten Verhand-lungen mit den Eigentümern, schließt entsprechende Verträge ab und sichert gegenüber den Eigentümern die vertragsgerechte Behandlung der Mietobjekte sowie die regelmäßige Mietzahlung.

 

Als Generalmieterin schließt die GSE mit den Künstlerinnen und Künstlern Untermietverträge ab, übt ihre Vermieterrechte aus, nimmt die Mieten von den Künstlern ein, führt Instandhaltungsaufgaben durch und betreibt das Mahn- und Klagewesen.

 

Um sicherzustellen, dass die zur Verfügung ste-henden Mittel die eingegangenen mietvertraglichen Verpflichtungen decken, fertigt die GSE vierteljähr-lich Finanzierungspläne und rechnet die Finanz-mittel des Programms gegenüber der Senatsverwal-tung für Wissenschaft, Forschung und Kultur jähr-lich ab.

 

Schließlich führt die GSE Baumaßnahmen zur Herrichtung von neu anzumietenden Ateliers aus Restmitteln des Programms durch. 2004 erhält sie für ihre Leistungen ca. 81.300 € für Personal- und Sachmittel und eine Verwaltungspauschale von     6,5 % der Bruttowarmmiete (rd. 106.000,-- €).

 

Entwicklung und Ergebnisse des Atelieranmiet-programms

 

Bei der Einrichtung des Programms spielte die von der Senatsverwaltung für Finanzen erhobene Forderung nach offener Ausweisung von Subventio-nen eine maßgebliche Rolle. Für landeseigene Im-mobilien sollen ortsübliche Mieten erhoben werden. Da bildende Künstlerinnen und Künstler häufig nicht in der Lage sind, diese Mieten zu zahlen, sollen die Subventionen als Zuschüsse im Landes-haushalt ausgewiesen und aus den vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden.

 

Von der Einbindung einer Servicegesellschaft als Generalmieterin und der Einrichtung des Atelierbüros als Vermittler versprach man sich folgende Vorteile:

-          Die Belegungsbindung für die Ateliernutzungen bleibt erhalten.

-          Die Vermieter müssen nicht überprüfen, ob es sich bei dem Mietinteressenten um einen profes-sionellen Künstler handelt.

-          Da die Anmietung in der Hand einer Gesell-schaft bleibt, verringert sich die Gefahr, dass die Mietsubventionierungen zu Mieterhöhungen führen, so dass der Effekt gemindert wird.

-          Die Künstler müssen keine wirtschaftliche Bonität nachweisen.

 

Im September 1993 startete das Programm. Künstlerinnen und Künstler, die ihre Ateliers nicht mehr bezahlen konnten, stellten beim Atelierbüro einen Antrag auf Überleitung ihrer Verträge. Diese Mietverträge, die mit privaten Eigentümern oder städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlos-sen worden waren, wurden von der GSE als Gene-ralmieter übernommen und zu vergünstigten Mieten an die Künstlerinnen und Künstler weiter vermietet (sogenannte „Vertragsüberleitungen“). Daraus resul-tierte, dass eine Vielzahl einzelner Ateliers, die im gesamten Stadtgebiet verteilt waren, in das Pro-gramm aufgenommen wurden.

 

     Die ursprüngliche Absicht, primär bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften anzumieten, erwies sich nicht immer als wirtschaftlich und zweckent-sprechend. Zum einen eigneten sich die Angebote der Wohnungsbaugesellschaften in vielen Fällen nicht für Atelierzwecke oder hätten mit überpropor-tional hohem Aufwand für die Ateliernutzung her-gerichtet werden müssen; zum anderen lagen die Mietforderungen der Wohnungsbaugesellschaften seit 1995 oft über den auf dem freien Markt zu zahlenden Mieten.

 

Um das Programm konzeptionell weiter zu ent-wickeln, hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1995 eine Umfrage über die Atelierförderung in anderen europäischen Städten, den Bundesländern und deutschen Städten durchge-führt. Quintessenz war, dass die  Mittel verstärkt für Investitionen eingesetzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund wurde u.a. die Position des Atelierbe-auftragten im Bereich Projektentwicklung ausge-baut. Zu den Investitionen kam es jedoch nicht in dem gewünschten Ausmaß, weil nur solche Ausbau-projekte realisiert wurden, die im laufenden Haus-halt planungsreif und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft waren. Bei vorläufiger Haushaltswirtschaft und Haushaltssperren können neue Ausbauprojekte nicht begonnen werden.

 

Eine Modifikation des Programms wurde 1997 durch eine Prüfung des Landesrechnungshofs aus-gelöst. Er hatte festgestellt, dass 56 % der Künstle-rinnen und Künstler Mietrückstände hatten. Die GSE, die für die Rückstände aufkam, richtete daraufhin ein Mahnverfahren ein und vereinbarte ggf. Ratenzahlungen. Wo keinerlei Aussicht auf Tilgung bestand, sprach sie Kündigungen aus. Durch dieses Verfahren und eine effizientere Beratung der Künstlerinnen und Künstler konnten seitdem die Mietrückstände auf ein Minimum gesenkt werden.

 

Es wurden keine neuen Verträge mit Miet-kautionen abgeschlossen, um Mittel nicht langfristig zu binden.

 

Die Größe der neu zu erschließenden Ateliers wurde auf maximal 70 m² festgelegt. Es wurde be-stimmt, dass Anmietungen vor Vertragsüberleitun-gen den Vorzug erhalten sollten.

 

Eingeführt wurde schließlich auch eine Ände-rung der Risikoverteilung und Kostenstruktur bei der Bewirtschaftung der Ateliers. Bis 2001 trug die GSE als Generalmieter alle Risiken der Bewirtschaftung der Ateliers. Die Bewirtschaftungskosten waren mit 10 % der Mieteingänge festgelegt. Nach Auffassung des Landesrechnungshofs sind diese Risiken vom Auftraggeber jeweils in anfallender Höhe zu finanzieren, so dass sie in den Finanzierungsplänen und Abrechnungen gesondert ausgewiesen wurden. Die Verwaltungspauschale der GSE wurde danach mit 6,5 % der Bruttowarmmiete berechnet.

 

Um mehr Fördergerechtigkeit herzustellen, beschloss der Atelierbeirat am 24.10.2002, dass nach 4 Jahren neben der üblichen Einkommensüberprü-fung auch eine Überprüfung der künstlerischen Arbeit stattfinden muss. Dabei wird festgestellt, ob die Künstlerinnen und Künstler nach wie vor aktiv ihrer Arbeit nachgehen und ein dringender Bedarf fortbesteht.

 

Seit 1993 haben insgesamt 494 Künstlerinnen und Künstler das Atelieranmietprogramm genutzt (bei im Durchschnitt der Jahre 1993 - 2004 ca. 4.000 - 5.000 professionellen Künstlern). Die Zahl der über das Atelieranmietprogramm verfügbar gemach-ten Ateliers ist bei gleichbleibenden Zuschüssen gestiegen. Dabei sank der Anmietpreis und liegt jetzt mit durchschnittlich 6,70 € mtl/m²/brutto/warm am unteren Rand der ortsüblichen Gewerbemieten für technisch voll ausgestattete und mit sicheren Nut-zungsbedingungen verfügbare Räume. Ebenfalls verringert hat sich die durchschnittliche Atelier-fläche. Im einzelnen:


 

1993-2003

Atelierplätze für Künstlerinnen und Künstler

Gesamt-fläche

Durchschnitt der Atelierfläche

Niedrigster und höchster Anmietpreis mtl./ m²/ brutto/ warm

Durchschnittlicher

Anmietpreis

mtl. / m²/ brutto/warm

1993

6

521m²

87 m²

8,32 € bis 12,36 €

 

1994

79

5.700 m²

72 m²

4,90 € bis 12,36 €

 

1995

121

8.700 m²

70 m²

4,90 € bis 12,90 €

 

1996

132

9.500 m²

72 m²

4,14 € bis 14,10 €

 

1997

176

13.000 m²

74 m²

4,50 € bis 12.84 €

 

1998

203

13.669 m²

66 m²

2,99 € bis 15,23 €

 

1999

209

14.380 m²

69 m²

2,99 € bis 15,36 €

 

2000

258

17.096 m²

66 m²

2,99 € bis 13,45 €

6,97 €

2001

238

17.205 m²

72 m²

3,21 € bis 14,56 €

7,62 €

2002

274

18.316 m²

67 m²

3,05 € bis 12,78 €

7,16 €

2003

362

21.384 m²

58,75 m²

3,05 € bis 13,33 €

6,81 €

10.06.2004

365

21.380 m²

55,58 m2

3,05 € bis   9,25 €

6,70 €


 

Im Laufe der Jahre wurden 16 Objekte wegen zu hoher Mietforderungen, Eigenbedarf der Vermieter, Restitution oder Beendigung von Vertragsüberlei-tungen aufgegeben (Anlage 2).

 

Seit 1993 wurden mit Mitteln des Atelieranmiet-programms Investitionen in Höhe von insgesamt 1.252.939,09 € zur Herrichtung von Atelierräumen getätigt. Damit konnten 162 Ateliers mit einer Flä-che von insgesamt 10.405,42 m² geschaffen werden. Drei Mietverträge mussten inzwischen aufgegeben werden. Für die Ateliers am Hohenzollerndamm hat der Bezirk kürzlich Eigenbedarf angemeldet. Darü-ber  ist  noch  nicht  abschließend  entschieden.   Für     

 

 

 

 4 Objekte mit 67 Ateliers sind keine Mietsubven-tionen erforderlich (Anlage 2).

 

Zum 10.06.2004 waren insgesamt 69 Mietver-träge über Gewerbeflächen mit 21.380,12 m² Ate-lierläche abgeschlossen (Anlage 3). Die Ateliers wurden mit Stichtag 30. Juni 2004 zu einem Durch-schnittsmietzins von 6,70 € mtl./m²/brutto/warm angemietet. Die Künstlerinnen und Künstler hatten im Durchschnitt monatlich eine Miete von 3,48 € pro m² brutto/warm zu entrichten.

 

Die Zahl der Bewerbungen ist mit der Zahl der angebotenen Ateliers gestiegen. Die Bewerbungs-quoten erreichten 1998 einen Höhepunkt.


Ateliervergaben über den Beirat des Atelieranmietprogramms von 1993-2003

Jahr

Anzahl der Atelier-      vergaben

Anzahl der Bewerbungen

(ohne Alternativ-

bewerbungen*)

inkl. Überleitungsanträge

Bewerber pro Jahr

1993

95

175

151

1994

48

101

97

1995

20

43

42

1996

50

193

151

1997

41

105

95

1998

65

136

125

1999

71

107

99

2000

59

167

142

2001

45

128

113

2002

68

138

127

2003

132

261

201

Summe:

694

1554

1343

 

                  * Künstler und Künstlerinnen bewerben sich häufig in einer Vergaberunde auf mehrere Ateliers.

                     Die angegebenen Zahlen spiegeln nur die Bewerbungen auf das Atelier mit der 1. Priorität                              wider.

                    Einige Bewerber haben  sich im Jahr öfter beworben.

                     Quelle: Atelierbüro der Kulturwerk des BBK Berlins GmbH 2004

 


4.3.3 Ateliers der Senatsverwaltung für Wissen-schaft, Forschung und Kultur

 

Durch das Grundsatzreferat/Grundstücksangele-genheiten werden 50 Ateliers bewirtschaftet. Darun-ter fallen 10 Ateliers am Käuzchensteig, 34 Ateliers im Atelierhaus Adlershof und 6 Ateliers in der Schnellerstraße.

 

Ateliers am Käuzchensteig:  In den 60er Jahren wurden für Berliner bildende Künstlerinnen und Künstler, die als besonders förderungswürdig galten und nicht älter als 35 Jahre waren, durch Umge-staltung des in den 30er Jahren für den Bildhauer Arno Breker gebauten Atelierhauses Ateliers ge-schaffen. Insgesamt stehen dort 10 Ateliers mit einer Größe von 55 bis 60 m² und einem Mietpreis von 2,56 € mtl./m²/brutto/warm zur Verfügung. Seit den 90er Jahren erfolgt die Vergabe der Ateliers nach einem Benennungsverfahren. Interessierte Künstle-rinnen und Künstler können sich seither bei der von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur berufenen Förderkommission Bildende Kunst bewerben. Die Förderkommission entscheidet über 8 Ateliers, die für einen Zeitraum von 3 Jahren mit einer Option auf 1 weiteres Jahr vergeben wer-den. Zwei Ateliers werden vom DAAD belegt. Das Gebäude befindet sich im Fachvermögen der Senats-verwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

 

Atelierhaus Adlershof und Ateliers Schneller-straße: 1994 entstanden im Haus 6 auf dem ehema-ligen Militärgelände in Adlershof 34 Ateliers mit einer Gesamtfläche von 1.430 m² (40 m² bis 80 m²). Ebenfalls untergebracht sind hier die Schule für Bühnenkunst, das Depot des Keramikmuseums und das Puppentheatermuseum. 1995  wurden  in  der Schnellerstraße  in Berlin -Treptow 6 Ateliers (33 m² bis 51 m²) hergerichtet. Für beide Objekte zahlen   die Künstlerinnen und Künstler einen  Mietzins  von


 2,56 € mtl./m²/brutto/warm und schließen einen Mietvertrag über 5 Jahre mit Option auf weitere 3 Jahre ab. Die Mieteinnahmen decken die betrieb-lichen Ausgaben. Vergeben werden die Ateliers bis-her von der Fachkommission des BBK.

 

Das Atelierhaus Adlershof befindet sich im Ver-mögen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und ist der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur per Verwaltungsvereinbarung zur dauerhaften Nutzung überlassen. Die Liegenschaft Schnellerstraße befindet sich im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

 

Auslandsstipendien der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

 

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, For-schung und Kultur fördert nicht nur Ateliers in Berlin, sie stellt bildenden Künstlerinnen und Künst-lern auch Stipendien im Ausland zur Verfügung. Zweck der Stipendien ist es, vorzugsweise jüngeren besonders qualifizierten Künstlerinnen und Künst-lern die Schaffung von Netzwerken in der inter-nationalen Kunstwelt zu erleichtern und bei der Rückkehr Impulse in die hiesige Kunstszene hinein-zutragen. Die Stipendien sind mit Ateliers in aus-ländischen Partnerinstituten verbunden, die die Kon-takte vor Ort erleichtern. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Entscheidung trifft eine vom zuständigen Fachreferat der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur einberufene Jury unabhängiger Sachverständiger, an der die ausländischen Partnerinstitute beteiligt sind.

 

Insgesamt werden 8 Auslandsstipendien im Jahr vergeben. 2003 wurden dafür 177.935 € zur Verfü-gung gestellt (Titel 681 19, Künstlerförderung). Im einzelnen:

 


Stadt

Zahl der Stipendien

Dauer

Partnerinstitut

Istanbul

2

  6 Monate

BM Contemporary Art Center

London

1

12 Monate

Whitechapel Art Gallery/Delfina Studios

Moskau

1

  3 Monate

Moscow House of Photography

New York

1

12 Monate

P.S.1 Contemporary Art Center

Paris

2

  6 Monate

Cité Internationale des Arts

Pasadena (Los Angeles)

1

12 Monate

Art Center College of Design


 

Die Stipendien wurden seit Ende der 60er Jahre für Städte ausgeschrieben, zu denen Berlin besonde-re Beziehungen oder Städtepartnerschaften pflegt. Das Stipendium für Moskau wurde als letztes 1993 eingerichtet.

 
4.3.4 Ateliers in Kultureinrichtungen

 

In selbstständigen Kultureinrichtungen, die gele-gentlich oder institutionell Förderung erhalten, exis-

 

tieren weitere Ateliers, ebenso im Künstlerhof Buch, der gegenwärtig vom Liegenschaftsfonds bewirt-schaftet wird (Anlage 1, 1.5). Darüber hinaus sind der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur weitere 550 Ateliers von privaten Trä-gern bekannt. Nach Auskunft des Atelierbüros unter-halten die Ausländischen Gesandtschaften und Kul-turinstitute in Berlin weitere 18 Ateliers, die über-wiegend in Kooperation mit dem Atelierbüro ein-gerichtet wurden.

Deutscher Akademischer Austausch-Dienst e.V. (DAAD): Das Berliner Künstlerprogramm wurde 1963 von der Ford Foundation als „artists-in-re-sidence“-Programm begründet. 1/3 der Mittel trägt das Land Berlin, 2/3 das Auswärtige Amt. Im Rah-men des Programms werden 15 bis 20 international bekannte Bildhauer/innen, Maler/innen, Schriftstel-ler/innen, Komponisten und Komponistinnen aus dem Ausland für 12 Monate nach Berlin eingeladen. 6 Stipendien werden für bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben. Über die Einladung entscheidet eine jährlich wechselnde internationale Jury.

 

Im Zusammenhang mit diesem Programm unter-hält der DAAD 6 Ateliers in Berlin, davon 2 Ateliers im Künstlerhaus Bethanien und 1 Atelier im Käuzchensteig; 3 weitere Ateliers wurden auf dem freien Markt angemietet.

 

Künstlerhaus Bethanien GmbH: 1973 wurde das Künstlerhaus Bethanien als internationales Kultur-zentrum eingerichtet. Es unterhält 17 Ateliers (36 oder 72 m²) für das „Internationale Atelierpro-gramm“. Das Programm beruht auf Abkommen mit Institutionen aus rund 15 verschiedenen Ländern. Die Stipendien für die einjährigen Aufenthalte der Künstlerinnen und Künstler werden von den ausländischen Partnern getragen. 2 Ateliers werden vom DAAD im Rahmen des Künstlerprogramms angemietet und vergeben.

 

Kunst-Werke Berlin e.V.: 1993 wurde das Gebäu-de in der Auguststraße 69 von der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin erworben und dem Kunst-Werke Berlin e.V. zur besitzrechtlichen Nutzung überlassen. Dazu gehören 6 Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler, die einen Bezug zum Programm der Kunst-Werke haben. Die Atelierwoh-nungen haben eine Größe von 43 m² bis 78 m². Die Vergabe der Atelierwohnungen erfolgt auf Vor-schlag des künstlerischen Leiters der Kunst-Werke in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, dem Atelier-büro sowie nach Zustimmung der Sanierungsver-waltungsstelle. Die Ateliers werden in der Regel für 1 Jahr mit Option auf ein weiteres Jahr vergeben.

 

Kunsthaus Tacheles e.V.: 1990  besetzte die Künst-

lerinitiative „Tacheles“ die vom Abbruch bedrohte Ruine in der Oranienburger Str. 54. Das Haus dient heute Kunstschaffenden aller Sparten als Arbeits-, Begegnungs- und Kommunikationsstätte. Es verfügt über 30 Ateliers (18 bis 218 m²), die von einem unabhängigen Kuratorium für einen Zeitraum von   6 Monaten bis zu einem Jahr vergeben werden. Für die Ateliers müssen ausschließlich die anteiligen Betriebskosten bezahlt werden.

 

Gemeinnützige Stiftung Peter Starke: Die Stiftung Starke wurde 1988 mit dem Zweck gegründet, zeit-lich begrenzte Gastaufenthalte für junge Künstle-rinnen und Künstler aus aller Welt zu gewähren. Für den Zeitraum von 3 bis 12 Monaten werden             4 Wohn- und Atelierräume zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Stipendiaten trifft ein unabhängi-ges Gremium.

 

Karl-Hofer-Gesellschaft: Der Freundeskreis der Universität der Künste betreibt seit 1997 in Ober-schöneweide eine Etage mit 14 Ateliers sowie eine Galerie. Für 12 Ateliers können sich Meisterschüle-rinnen und Meisterschüler der letzten 5 Jahre bewer-ben. Für die auf 2 Jahre begrenzte Nutzung ist ein Unkostenbeitrag von 50 € im Monat zu zahlen.        2 Atelierwohnungen werden an internationale Künstlerinnen und Künstler für 2 Jahre vergeben. Der Mietpreis wird frei verhandelt (280 € bis 350 € mtl.). Eine von der Karl-Hofer-Gesellschaft einberufene Jury entscheidet über die Ateliersti-pendien.

 

Künstlerhof Buch: Auf dem Gelände befinden sich 13 Ateliers und 10 Freiarbeitsflächen für Bildhauer sowie eine Metallwerkstatt, eine Formerei und eine Holzwerkstatt. 8 Ateliers und 6 Freiflächen wurden durch die Fachkommission des BBK zu einem Mietzins von 2,56 € mtl./m²/brutto/warm vergeben. Dieser Betrag war nicht kostendeckend. Die rest-lichen Ateliers wurden durch die Akademie der Künste belegt. Nachdem sich die Akademie, die das Gelände 1995 übernommen hatte, nicht mehr in der Lage sah, den Künstlerhof bei gleichbleibender Zuwendung zu bewirtschaften, wurde das Gelände dem Liegenschaftsfonds gegeben, der die Ateliers zur Zeit verwaltet.

 

 

5. Überregionale und internationale Erfahrungen

 

Atelierförderung ist in der Regel Angelegen-  heit der Kommunen. Von den Flächenstaaten fördert nur noch der Freistaat Bayern Künstlerar- beitsstätten. Seit 2003 betreibt er ein eigenes Künstlerhaus, für das u.a. 4 bildende Künstlerinnen und Künstler ein Stipendium erhalten. Für das inter-nationale Künstlerhaus „Villa Concordia“ sind Mit-tel i.H.v. 887.600 € etatisiert.

Daneben besteht das bayerische Atelierförder-programm: Bis zu 150 bayerische Künstler erhalten für die Dauer von drei Jahren einen monatlichen Zuschuss zu ihren Atelierkosten in Höhe von mo-natlich 155 €. Für die Atelierförderung stehen jähr-lich 279.000 € zur Verfügung. Die Zuschüsse wer-den für angemietete, anzumietende oder selbst erstellte bzw. gekaufte Ateliers mit noch nicht abge-schlossener Finanzierung gewährt. Bewerben kön-nen sich professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Bayern.

 

In Niedersachsen ist die Atelierförderung 2001 eingestellt worden. 1991 - 2000 wurden rund 1 Mio. € für den Ausbau von Künstlerateliers zur Verfü-gung gestellt. Insgesamt wurden 101 Ateliers mit bis zu je 20 TDM gefördert (bei Großprojekten auch mehr). 6 private Atelierhäuser, die bezuschusst wur-den, existieren heute noch. Empfehlungen für eine Förderung sprach die Niedersächsische Kunstkom-mission aus.

 

In Deutschland wurden Städte mit über 500.000 Einwohnern über die Ateliersituation befragt. Geant-wortet haben 10 Städte, davon haben 3 Städte keine Atelierförderung (ausführliche Darstellung s. Anlage 4).

 

Daten über die Ateliersituation auf dem Immobi-lienmarkt stehen nicht zur Verfügung. Deshalb kön-nen in der folgenden Übersicht keine Aussagen darüber gemacht werden, wie leicht Künstlerinnen und Künstler ein Atelier finden. Gezeigt werden kann nur, in welchem Ausmaß Künstlerinnen und Künstler strukturell gesicherte Ateliers bekommen können. Bremen schneidet z.B. bei der Zahl der Künstlerinnen und Künstler, die auf ein gesichertes Atelier entfallen, besonders schlecht ab, weil die dortige Stadtverwaltung die Ateliersituation für un-problematisch hält und Künstlerförderung auf andere Maßnahmen konzentriert, bei denen Bremen unter den Städten eine Spitzenposition einnimmt.

 

Folgende Tabellen des Städtevergleichs geben einen Überblick über die Atelierförderung und Strukturdaten. Da es keine einheitlichen statis-tischen Erhebungen gibt, ist es problematisch, Vergleiche anzustellen.

 


 

Städtevergleich – Strukturdaten

 

 

Zahl der

Künstler/

Künstlerinnen

Zahl der

strukturell

gesicherten Ateliers

Zahl der

Künstler/Künstlerinnen auf ein strukturell

gesichertes Atelier

Mietkosten der

Künstler/Künstlerinnen

teilw. geschätzt

brutto/warm

Berlin

5.000

859

  5,8

2,56 €  - 11,60 €

Bremen

  400

  16

25,0

                3,25 €

Düsseldorf

1.800

250

  7,2

3,57 €  -   5,01 €

Duisburg

  250

  70

  3,6

                2,00 €

Hamburg

3.000

  70

42,9

4,50 €  -   7,50 €

Köln

2.000

123

16,2

2,80 €  -   6,20 €

Leipzig

  500

  44

11,4

                3,00 €

München

3.000

220

13,6

                7,50 €

Stuttgart

1.500

  78

19,2

2,50 €  -   5,00 €

 

Städtevergleich – Atelierförderung

 

 

Ateliers in städtischen Atelier-/ Künstlerhäusern

Angemietete Ateliers

(ohne Verwaltungsaufwand)

Ausbaumittel an Künstler

Mietzuschüsse an

Künstler

 

Zahl

Finanzierung  2004

Zahl

Finanzierung    2004

2004

Zahl

Finanzierung 2004

Berlin

  50

*

365

824.644 €

./.

./.

./.

Bremen

  16

  30.000 €

./.

./.

(Darlehen)     60.000 €

./.

./.

Düsseldorf

140

160.000 €

30

40.000 €

42.500 €

./.

./.

Duisburg

  70

  34.500 €

./.

./.

./.

./.

./.

Hamburg

  19

(Bau einmalig)                       51.000 €

./.

./.

25.000 €

./.

./.

Köln

108

  17.300 €

40

50.000 €

51.000 €

./.

./.

Leipzig

./.

./.

44

66.000 €

./.

./.

./.

München

  50

120.000 €

./.

./.

./.

130

120.000 €

Stuttgart

  78

128.000 €

./.

./.

zuletzt 2002/03

./.

./.

    

·         Die Bauunterhaltung erfolgt über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Mieteinnahmen decken die Betriebskosten. Verwaltung erfolgt durch SenWissKult.


Grundsätzlich gibt es in Deutschland vier unter-schiedliche Wege, Ateliers zu fördern:

 

1.        Mietzuschüsse werden direkt an Künstlerinnen und Künstler gegeben (München).

2.        Künstlerinnen und Künstler können Zuschüsse zum Ausbau von Räumen beantragen (Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Köln).

3.        Die Städte unterhalten selbst Atelier- oder Künstlerhäuser (Berlin, Bremen, Düsseldorf, Duisburg, Hamburg, Köln, München, Stuttgart).

4.        Es werden Ateliers von der Stadt oder einem Dienstleister angemietet (Berlin, Düsseldorf, Köln, Leipzig).

 

Der öffentlich finanzierte Ausbau von privaten Gebäuden ohne Belegungsbindung für Ateliers ist inzwischen überall eingestellt worden.

 

Die Vergabe der Fördermittel an die Künstlerin-nen und Künstler hat den Vorzug, dass der Weg zum Empfänger kurz und der Verwaltungsaufwand ge-ring ist. Künstlerinnen und Künstler in München können zwei Mal bis zu 3 Jahren eine Förderung ihres Ateliers in Höhe von bis zu 153,39 € im Monat erhalten. Ziel dieses Programms ist es, bildende Künstlerinnen und Künstler zu motivieren, selbst Atelierflächen zu schaffen, weil es im innerstädti-schen Bereich anders als in Industriestädten einen Mangel an Gewerberäumen gibt. Eine zentrale Si-cherung des Atelierbestandes erfolgt auf diese Weise nicht. Bei Ausbauzuschüssen, die direkt an die Künstler vergeben werden, wird meist die Vorlage eines mindestens fünfjährigen Mietvertrags verlangt.

 

Im Städtevergleich erscheinen Mietzuschüsse für Künstlerinnen und Künstler und der Betrieb städtischer Atelierhäuser am kostengünstigsten. Die Vergleichbarkeit der Zahlen dürfte jedoch insofern eingeschränkt sein, als die Investitionskosten für die städtischen Atelierhäuser vermutlich in der Regel ebenso wenig in vollem Umfang berücksichtigt wurden wie der Verwaltungsaufwand.

 

Vergleicht man lediglich die Höhe der Mietzu-schüsse bzw. Mietsubvention im Jahr 2004 in den verschiedenen Städten, so ergibt sich: München ge-währt Mietzuschüsse in Höhe von 923 € pro Künst-ler/in im Jahr. In Leipzig werden angemietete Flä-chen mit 1.500 € pro Atelier im Jahr subventioniert, in Düsseldorf mit 1.333 €, in Köln mit 1.250 €. Berlin zahlt jährliche Mietsubventionen von durch-schnittlich 2.259 € pro Atelier. Außerdem entstehen in Berlin 2004 weitere Nebenkosten (Instandhaltung, Mietausfall, Ausbau etc.) in Höhe von durchschnitt-lich 312 € pro Atelier ohne Verwaltungskosten. Da-bei ist zu berücksichtigen, dass die Mieten auf dem Immobilienmarkt in München, Düsseldorf und Köln höher sein dürften als in Berlin. Aus diesem Blickwinkel ist das Berliner Atelieranmietprogramm also vergleichsweise teuer, was sich mit Ausnahme von München nicht in den Mietpreisen nieder-schlägt, die von den Künstlern zu entrichten sind.

 

Die Vergabekriterien für geförderte Ateliers sind in vielen Städten ähnlich. Berücksichtigt werden überall ausschließlich Berufskünstlerinnen und          -künstler. In München entscheidet die künstlerische Qualität. In Düsseldorf sind künstlerische Qualität, der Bezug zu Düsseldorf, eine akademische Ausbil-dung und die Dringlichkeit Auswahlkriterien. In Köln wird nach künstlerischer Qualität, beruflicher Dringlichkeit und sozialer Bedürftigkeit entschieden. Für die Teilnahme am Atelieranmietprogramm in Berlin ist Voraussetzung, dass die Künstler hier ihren ersten Wohnsitz haben, professionell arbeiten und die Kriterien für die soziale Künstlerförderung erfüllen. Stuttgart und Leipzig vergeben Ateliers auf Grundlage einer Warteliste.

 

Die Vergabeentscheidung erfolgt in Düsseldorf durch das Kulturamt und in Leipzig durch den Beigeordneten für Kultur, der sich im Konfliktfall mit dem Bund Bildender Künstler in Leipzig abstimmt. In den anderen Städten entscheiden Jurys, deren Mitglieder berufen oder nach dem Delega-tionsprinzip zusammengesetzt sind: Der Fachbeirat in Hamburg besteht aus 4 Künstler/innen und 3 Ver-treter/innen der Fachöffentlichkeit, die vom Verein „Ateliers für die Kunst“ gewählt werden. In Duis-burg entscheidet die Interessengemeinschaft Duis-burger Künstler zusammen mit der Stiftung Lehm-bruck Museum. In Köln und Stuttgart werden Fach-jurys vom Kulturamt berufen. Das Kölner Gremium setzt sich aus Künstlern, Kunstvermittlern, Kunst-kritikern, Vertretern des BBK und Vertretern des Kulturamts zusammen.

 

In Stuttgart besteht die Jury aus 5 sachverstän-digen Persönlichkeiten: Davon werden 2 von den örtlichen Künstlerverbänden (Verband bildender Künstlerinnen und Künstler Württemberg, GEDOK) vorgeschlagen, eine vom Württembergischen Kunst-verein und eine von der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste. Den Vorsitz führt das Kulturamt, in der Regel vertreten durch den Referenten für bil-dende Kunst. In München beruft der Kulturaus-schuss des Stadtrates die Jury. Sie besteht aus der Kulturreferentin, Vorstandsmitgliedern der Künstler-verbände, dem Galeristenverband, einem Kunst-kritiker, dem/der amtierende/n Kunstpreisträger/in und den Kultursprecher/innen der 3 Stadtratsfrakti-onen. In Berlin existieren 2 Gremien, der Atelier-beirat und die Fachkommission (s. Punkt 4.2 und 4.3.1).

 

Europäische Städte

 

Neben den deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern wurden 10 europäische Städte gebeten, Auskunft über ihre Ateliersituation und Atelierförderung zu geben. Madrid hat mitgeteilt, dass es keine Atelierförderung gibt. In Brüssel existiert eine gemeinnützige Organisation, die preis-günstige Zwischennutzungen ermöglicht. In Ant-werpen wird an einem Konzept für die Atelier-förderung gearbeitet. In Wien werden Atelierwoh-nungen im Rahmen des städtischen Wohnungsbau-bestandes vergeben. Das Bundeskanzleramt verfügt außerdem über Ateliers in Wien, die für jeweils 4 Jahre kostenlos durch eine Jury vergeben werden (ausführliche Informationen s. Anlage 5).

 

In London stellen drei von Künstlern gegründete gemeinnützige Organisationen ca. 1.500 Ateliers zur Verfügung. Bei der Vergabe werden nicht nur bil-dende Künstler berücksichtigt. Den sehr hohen Miet-preisen in London geschuldet beträgt die durch-schnittliche Ateliergröße nur 28 - 30 m². Die Künstlerinnen und Künstler zahlen Mieten von 10,40 - ca. 13,00 € mtl./m²/warm. Diese vergleichs-weise günstigen Mieten werden durch Investitions-zuschüsse und durch mäzenatische Mietpreise er-zielt. In London wird Atelierförderung mit künst-lerischen Werkstätten, Weiterbildungsangeboten und mit einer Vermittlung von kunstnahen Jobs ver-bunden.

In Paris hat die Atelierförderung eine lange Tradition. Das städtische Kulturdezernat vergibt 1.000 Ateliers an bildende Künstlerinnen und Künst-ler, DRAC Ile de France, eine staatliche Organisa-tion des Kulturministeriums, verwaltet weitere 464 Ateliers in Paris und 448 am Stadtrand. Es handelt sich meistens um Atelierwohnungen im sozialen Wohnungsbau mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Die bildenden Künstlerinnen und Künstler zahlen 7,00 - 9,00 € mtl./m²/brutto/warm. Paris plant weitere 3.000 Ateliers im Innenstadtbereich, die ohne Wohnanteil zeitlich begrenzt vergeben werden sollen.

 

In Amsterdam sind gemeinnützige Organisatio-nen für die Atelierförderung zuständig. Die wich-tigste, Broedplaats (deutsch: Brutstätte), verfügt über 1.000 Ateliers, Atelierwohnungen und Gebäude für Künstlergruppen. Die Ateliers werden durchschnitt-lich für 5 Jahre angemietet und von der Kommune, Wohnungsgesellschaften oder den Künstlern selbst verwaltet. Weitere Organisationen stellen rund 200 Ateliers bereit.


 

Europäischer Städtevergleich – Strukturdaten

 

               

Zahl der Künstler/

Künstlerinnen

Zahl der strukturell verfügbaren Ateliers

Mietkosten der Künst-ler/Künstlerinnen  teilw. geschätzt brutto/warm

durchschnittliche Ateliergröße

Berlin

4.000 -   5.000

   859

  2,56  - 11,60 €

        60 m² *

London

            20.000

1.500

10,40  - 13,00 €

28-30 m²

Paris

9.000 - 10.000

1.912

  7,00  -   9,00 €

40-50 m²

Amsterdam

            10.000

1.200

               4,17 €

30-50 m²

      

·         Die Zahl der Künstler ist geschätzt. Die Angabe der durchschnittlichen Ateliergröße in Berlin beruht auf dem Atelieranmietprogramm. Die Größen der Atelierwohnungen ist nur sehr schwer zu ermitteln. Einheitliche Kriterien für die Definition eines bildenden Künstlers gibt es in Europa nicht.

 


Geförderte Atelierwohnungen werden in allen Städten unbefristet vermietet. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist die Praxis unterschiedlich. In Paris, London, Stuttgart und Düsseldorf wird die geringe Fluktuation in geförderten Ateliers als Schwäche angesehen. Junge Künstlerinnen und Künstler haben zu geringe Chancen, ein günstiges Atelier zu bekommen.

 

 

6. Bewertung

 

Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses hat in seiner 43. Sitzung am 24. Mai 2004 einvernehmlich folgende Empfeh-lung an den Hauptausschuss beschlossen (Inhalts-protokoll 15/43):

 

1.        Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten nimmt die roten Nummern Haupt 2457 und 2457 A zur Kenntnis.

2.        Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten spricht sich für den Erhalt und die weitere Qualifizierung auch unter den Prämissen einer möglichen Effektivierung des Ateliersofortpro-gramms aus.

 

3.        Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten spricht sich für die Prüfung aller Möglichkeiten des Ausbaus des Ateliersofortprogramms unter Einbeziehung der Angebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, des Liegenschafts-fonds und anderer möglicher landeseigener Im-mobilien aus.

 

6.1 Atelieranmietprogramm

 

Vorteil der Atelierförderung als Anmietung von Künstlerarbeitsstätten durch einen Generalmieter ist die große Flexibilität. Das betrifft die Mietpreis-gestaltung für die Künstlerinnen und Künstler eben-so wie die angemieteten Objekte: Sinken die Miet-preise, kann schnell reagiert werden. Ein General-mieter kann günstigere Mietkonditionen erreichen als einzelne Künstler, die außerdem vom Vermieter geforderte Sicherheiten in den meisten Fällen nicht bieten können. Ein Generalmieter bietet Gewähr dafür, dass der Bestand an Ateliers gesichert wird. Die angemieteten Räume sind sofort nutzbar. Auch kleinere Einheiten können gefördert und individuelle Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern berücksichtigt werden.

 

Die Entwicklung der Ergebnisse des Atelieran-mietprogramms zeigt die Vorteile:

 

1.        In den Jahren 1993 - 1995, als die Mieten exorbitante Höhen erreichten, hat das Programm einem dauerhaften Verlust von Künstlerarbeits-stätten entgegengewirkt und dafür gesorgt, dass den Künstlerinnen und Künstlern, die sich seinerzeit in einer besonders prekären Lage befanden, kurzfristig bezahlbare Ateliers zur Verfügung gestellt werden konnten.

 

2.         Der Bestand an strukturell gesicherten Ateliers wurde von 1995 bis heute mit beachtlichen jährlichen Zuwachsraten erhöht. Gleichzeitig gelang es, die Mietpreise dabei an den unteren Rand der (sinkenden) Vergleichsmieten zu bringen.

 

3.        Der Bestand an Ateliers wurde qualitativ konti-nuierlich verbessert.

 

Den Vorteilen steht als Nachteil die Konjunktur-abhängigkeit des Programms gegenüber. Steigende Mietpreise führen automatisch dazu, dass der Bestand an Ateliers abnimmt. Sinkende Fördermittel vermindern ebenfalls sofort den Atelierbestand. Das Programm hat keine nachhaltige Wirkung.

 

Bedeutender Nachteil ist, dass das Atelieranmiet-programm finanziell aufwendig ist. Die Anmietung durch einen Generalmieter ist mit erhöhten Personal- und Sachkosten verbunden: Fortlaufend müssen neue Ateliers akquiriert, besichtigt, bewertet und angemietet werden, immer wieder sind Verhand-lungen mit Eigentümern zu führen und entsprechen-de Verträge abzuschließen - schon allein dadurch ergeben sich höhere Kosten für die Verwaltung der Ateliers als dies zum Beispiel bei städtischen Atelierhäusern der Fall ist. Ein Kostenvergleich mit der Atelierförderung in anderen Städten weist tendenziell in die gleiche Richtung, ist allerdings, wie bereits dargelegt, in seiner Aussagekraft einge-schränkt, weil nicht überall dieselben Kostenarten erfasst werden. Fest steht: Die reine Mietsubvention beträgt durchschnittlich pro Atelier 2.259 € im Jahr (Stichtag 10. Juni 2004); einschließlich Nebenkosten wie Instandhaltung, Mietausfall etc. sind es ohne Verwaltungskosten 2.571 € pro Atelier. Die höchste Förderung für eine/n Künstler/in liegt über 9.000 € im Jahr und ist somit fast einem Arbeitsstipendium der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur für bildende Künstlerinnen und Künstler vergleichbar, das mit 11.500 € - allerdings einmalig - dotiert ist. Im günstigsten Fall (Heynstraße) ist eine Förderung gar nicht notwendig, weil der Anmiet-preis entsprechend niedrig ist, bzw. es werden sogar geringfügige Einnahmen von der Generalmieterin gemacht.

 

Mit dem Auslaufen ungünstiger Mietverträge sollen deshalb zukünftig bis zu 50 % der Förder-mittel eingesetzt werden, um auf Grundlage der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Regelungen über die Zwischennutzung leerstehender landeseigener Liegenschaften für Atelierzwecke herzurichten. Für einen wirtschaftlichen Einsatz von Investitionsmit-teln ist die Möglichkeit der Übertragbarkeit der Mittel zu prüfen.

 

Mietpreise für Künstlerinnen und Künstler

 

Derzeit werden 54 % der Ateliers im Atelieran-mietprogramm zu einem Mietzins von 4,09 € mtl./ m²/brutto/warm an die Künstlerinnen und Künstler weitergegeben. 46 % der Künstler zahlen zwischen  2 € und 4 € m²/brutto/warm aufgrund verschiedener Aspekte (u.a. Heizkostenanteil wird selbst getragen, ggf. mindere Ausstattung, soziale Gründe). Nach Aussage der GSE sind viele der Künstler nicht mehr in der Lage, den Betrag von 4,09 € aufzubringen. Rund 19 % (68) der Künstler im Atelieranmiet-programm haben auf Antrag beim Atelierbeirat eine individuelle Sonderregelung, d.h. eine weitere Ab-senkung der Miete aus sozialen Gründen vereinbart.


 

 

Mietzins/m²

bis 2,00 €

2,00 - 2,40 €

2,50 - 2,90 €

3,00 - 3,40 €

3,59 - 4,00 €

4,09 €

Anteil der

Künstler/innen

1%

2%

10%

25%

8%

54%

 

Erhebung vom 07.04.2004 für den Zeitraum:  per März 2004

 

 


Die GSE schlägt wegen der hohen Zahl dieser Sonderregelungen vor, die Mieten generell auf 3,30 - 3,50 € abzusenken. Dieser Empfehlung will der Senat nicht folgen, weil ein Teil der Künstlerinnen und Künstler in der Lage ist, die bisherige Miete in Höhe von 4,09 € aufzubringen. Die Durchschnitts-miete, die Künstlerinnen und Künstler bezahlen, liegt bei 3,48 €. Eine denkbare Alternative wäre ein Kontingent von besonders preisgünstigen Ateliers für Künstler mit sehr niedrigem Einkommen, insbesondere für ältere Künstlerinnen und Künstler. Für Berufsanfänger, die noch nicht über ein umfang-reiches Oeuvre verfügen, ist die Zwischennutzung von leerstehenden Gewerberäumen bei der derzeiti-gen Marktsituation eine gute Alternative.

 

Vergabekriterien

 

Kriterien für die Vergabe von Ateliers im Ate-lieranmietprogramm sind Professionalität, Dring-lichkeit und die Erfüllung der Voraussetzungen für die soziale Künstlerförderung. Professionalität und Dringlichkeit werden vom Atelierbeirat geprüft, die sozialen Voraussetzungen vom Atelierbüro. Aus Gründen der Praktikabilität wurden bei der Einrich-tung des Atelieranmietprogramms dieselben Krite-rien wie für die soziale Künstlerförderung von 1993 zugrunde gelegt. Die Einkommensgrenzen sollen zukünftig von der sozialen Künstlerförderung abge-koppelt werden, weil diese Einkommensgrenzen zu hoch sind: Nach den 1996 festgelegten Einkom-mensgrenzen erfüllt z.B. ein lediger Künstler mit einem Jahreseinkommen von bis zu brutto 22.640 € im Jahr die Voraussetzungen für die soziale Künstlerförderung. Es dürfte nur wenige Künstle-rinnen und Künstler geben, die mehr verdienen. Die Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft. In Zweifelsfällen kann eine Steuererklärung verlangt werden. Diese Regelung ist ohne großen Verwal-tungsaufwand zu handhaben. Der Missbrauch dürfte sich in Grenzen halten, zumal durch die Zusammen-setzung des Atelierbeirats eine breite Personenkennt-nis der Bewerber vorhanden ist, die durchaus Ein-schätzungen der individuellen sozialen Situation ermöglichen.

 

Förderdauer der Künstlerinnen und Künstler

 

Die Verträge, die der Generalmieter mit den Künstlerinnen und Künstlern abschließt, sind auf zwei Jahre befristet. Nach zwei Jahren wird die so-ziale Bedürftigkeit überprüft. Nach vier Jahren prüft der Atelierbeirat erneut, ob die Fördervoraussetzun-gen noch vorliegen. Grundsätzlich existiert derzeit keine zeitliche Begrenzung für die Förderung. Mehr als 50 % der Künstlerinnen und Künstler nutzen das Programm weniger als 4 Jahre, rund 10 % nutzen es 8 Jahre und länger.

 


 

Dauer der Atelierförderung im Anmietprogramm

 

Jahre

bis 1

bis 2

bis 3

bis 4

bis 5

bis 6

bis 7

bis 8

bis 9

bis 10

bis 11

gesamt

Künst-ler/innen

118

68

48

57

54

50

29

17

18

23

12

494

 

Erhebung vom 07.04.2004 für den Zeitraum:  1993 bis 31.03.2004

 


Um mehr Fördergerechtigkeit zu erreichen und eine größere Anzahl von Künstlerinnen und Künst-lern die Arbeit in einem geförderten Atelier zu er-möglichen, sollen die Mietverträge der Künstlerin-nen und Künstler auf eine Dauer von 4 Jahren plus 4 Jahre Option begrenzt werden.

 

Zwischen zeitlich befristet und unbefristet nutz-baren Ateliers soll in Zukunft klarer unterschieden werden. Beides wird benötigt. Für das Atelieran-mietprogramm erscheint eine Nutzungsdauer von maximal 8 Jahren ausreichend.

 

6.2 Entscheidungsgremien: Atelierbeirat und Fachkommission

 

Für die Entscheidung über die Vergabe von Ate-liers gibt es zwei Gremien, den Atelierbeirat und die Fachkommission des BBK.

 

Der Atelierbeirat entscheidet über die Bewerbun-gen für das Atelieranmietprogramm, die Fachkom-mission über die Ateliers, die durch Programme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gefördert wurden und deren Vergabe zeitlich nicht befristet erfolgt sowie über andere Ateliers außerhalb des Atelieranmietprogramms, für die Belegrechte vor-handen sind. Sie entscheidet außerdem bisher über die Ateliers im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Adlers-hof und in der Schnellerstraße.

 

Der Atelierbeirat wird vom Senator für Wissen-schaft, Forschung und Kultur berufen, die Mitglieder der Fachkommission von der Mitgliederversamm-lung des BBK gewählt. Beide Gremien arbeiten auf der Grundlage einer Geschäftsordnung und tagen ca. sechs Mal im Jahr. Mitglieder des Atelierbeirats er-halten, soweit sie freiberufliche bildende Künstler sind, eine Aufwandsentschädigung von 26 € pro Sit-zung. Die Mitglieder der Fachkommission arbeiten ehrenamtlich. Bei den Sitzungen des Atelierbeirats sind die Senatsverwaltung für Wissenschaft, For-schung und Kultur und die GSE anwesend. Zu Sitzungen der Fachkommission sollen Vertreter der Bezirke eingeladen werden, wenn es um Ateliers geht, die für die Infrastruktur von Bedeutung sind. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist nicht beteiligt.

 

Als Grund für die Existenz von zwei Entschei-dungsgremien wurde vom Atelierbeirat und vom Vorstand des BBK angeführt, dass die Arbeit für ein Gremium zu viel sei und dass die Konzentration auf ein Gremium zu Ungerechtigkeiten gegenüber den Künstlern führen könnte, weil Entscheidungen immer auch subjektiv seien. Historisch ist die Fachkommission des BBK zuerst eingerichtet worden. Sie sollte kulturpolitisch im Sinne der Künstlerinnen und Künstler wirken und Belegrechte für die durch die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung geförderten Ateliers und Atelierwohnun-gen wahrnehmen. Die Vergabe von Ateliers aus dem Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissen-schaft, Forschung und Kultur wurde ebenfalls der Fachkommission übertragen, weil es zu diesem Zeitpunkt den Atelierbeirat noch nicht gab.

 

Der Atelierbeirat arbeitet verantwortungsvoll und sehr sorgfältig. Die Zusammensetzung hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Allerdings muss in Zukunft ausgeschlossen werden, dass Künstler, de-ren Ateliers im Atelieranmietprogramm gefördert werden, Mitglied des Beirats sind. Darauf sind der BBK-Vorstand und der Geschäftsführer des Kultur-werks hingewiesen worden. Bei der Vertretung der Kunst- und Kulturamtsleiterinnen der Bezirke funktioniert der intendierte Informationstransfer bis-her nicht. Mit den Bezirken wurde inzwischen besprochen, dass sie, wenn sie dies wünschen, vor der Sitzung über Atelierangebote informiert werden, an der Sitzung teilnehmen können und das Sitzungs-protokoll erhalten. Auch bei Immobilien, die in den Bezirken als Atelierstandorte entwickelt werden, wollen die Kunst- und Kulturämter neben anderen bezirklichen Dienststellen verstärkt mitwirken.

 

Zur Beurteilung der Qualität der Arbeit der Fach-kommission kann seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur aus eigener Anschauung nichts beigetragen werden. Es gibt jedoch keinen Anlass, an der Kompetenz zu zwei-feln. Unabhängig davon ist die mangelhafte Einbin-dung der Senatsverwaltung und der Bezirke äußerst problematisch, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Belegungsbindungen der von der Senatsverwal-tung für Stadtentwicklung geförderten Ateliers aus-laufen und Perspektiven für eine strukturelle Siche-rung von Ateliers insgesamt entwickelt werden müssen.

 

Die unterschiedliche Struktur der Gremien ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Um Transparenz und Informationsfluss zu gewährleisten erscheint ein Gremium sachgerechter. Ob aus arbeitsorganisatori-schen Gründen Unterkommissionen erforderlich sind, muss in der Praxis erprobt werden.

 

6.3 Aufwand der organisatorischen Betreuung

 

Um die im Atelieranmietprogramm angemieteten Künstlerarbeitsstätten zu sichern, wurde die Gesell-schaft für Stadtentwicklung des SPI (GSE) als Generalmieter und Verwalter beauftragt.

 


 

 

Die Leistungsbilanz für 2002/2003 zeigt:                                                                            2002                        2003

Atelierbestandsentwicklung
Hauptmietverträge                                                                                                                     66                            64
Untermietverträge                                                                                                                    254                          336
Atelierneuvergaben                                                                                                                   37                            88
Vertragsentwicklungen Künstler
(neue Verträge/Vertragsänderungen/Sollkorrekturen)                                                       206                          249
Vertragsentwicklungen Eigentümer

(neue Verträge/Vertragsänderungen/Sollkorrekturen)                                                       156                          122
Betriebskostenabrechnungen                                                                                                  86                            70
Rückgaben an Eigentümer (Termine)                                                                                        8                              9
Rückgaben / Künstler:

Mahnungen                                                                                                                              241                          336

Ratenzahlungsvereinbarungen                                                                                                40                            38

Kündigungen                                                                                                                             19                            18

Gerichtsverfahren (Räumungsklagen)                                                                                    13                              8

Besichtigungen (Angebote, neue Ateliers, Bestand)                                                          50                            64
Sitzungen (Atelierbeirat, Abstimmungsrunden)                                                                   39                            36
Finanzpläne (Planung/Umsetzung)                                                                                           6                              6
laufende Vertragsbuchungen                                                                                             3.840                       4.800
Buchung laufender Geschäftsvorfälle                                                                                  540                          720

 


Ob die Leistungen auf dem Markt auch günstiger zu haben sind, wurde bisher nicht geprüft. Bei der Einrichtung des Atelieranmietprogramms wurde auf eine Ausschreibung verzichtet, weil in der Phase der Programmentwicklung ein Träger gesucht wurde, der Erfahrung mit besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarkts hatte.

 

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, For-schung und Kultur beabsichtigt, ein Interessen-      bekundungsverfahren durchzuführen, wobei die Schnittstellen für die Künstlerbetreuung neu zu definieren sind.

 

Komplementär zur GSE wurde für die Beratung der Künstler, die Betreuung der Auswahlgremien, die Erschließung neuer Ateliers einschl. Konzeptent-wicklung das Atelierbüro beim Kulturwerk des BBK (aus dem Titel 685 69) mit folgenden Stellen finanziert:

 

·         Atelierbeauftragter (30 Wochenstunden):

Grundsatz, Entwicklung von Konzepten, Bera-tung, Öffentlichkeitsarbeit, Akquise und Reali-sierung von Atelierprojekten, Bedarfsermittlung und Statistik, Leitung der Geschäftsstelle unab-hängiger Vergabebeiräte, Sicherung des Atelier-bestandes, internationale Kontakte (Anteil Ate-lieranmietprogramm ca. 20 %)

 

·         Referent für Strategie- und Konzeptentwicklung (8,5 Wochenstunden) (Anteil Atelieranmietpro-gramm ca. 50 %)

 

·         Sachbearbeitung Atelieranmietprogramm (38,5 Wochenstunden): Künstlerberatung, Geschäfts-stelle, Ausschreibung der Angebote, Bestands-pflege, Service "freie Angebote", Öffentlich-keitsarbeit/Sonderprojekte, Datenbankentwick-lung, Zusammenarbeit mit Bezirken, Quartiers-management, freie Atelierhäuser, Eigentümer, Investoren (Anteil Atelieranmietprogramm ca. 50 %)

 

·         Sachbearbeitung Fachkommission/ModInst

(38,5 Wochenstunden): Künstlerberatung, Ge-schäftsstelle, Ausschreibung der Angebote, Pro-grammentwicklung, Programmbewirtschaftung/ Bestandspflege, Service "freie Angebote", Öf-fentlichkeitsarbeit/Sonderprojekte, Datenbank-entwicklung, Zusammenarbeit mit Bezirken, Quartiersmanagement, freie Atelierhäuser, Ei-gentümer, Investoren

 

Insgesamt betrugen die Verwaltungs- und Ent-wicklungskosten für Ateliers 342.186,22 € im Jahr 2003. 2004 sind Kosten in Höhe von 343.803,29 € geplant:

 

 

 

Atelierbüro beim Kulturwerk des BBK 150.800,70 €
GSE: 6,5 % Verwaltungskosten     111.701,26 €
GSE: weitere Personal- u. Sachkosten  81.301,33 €
                                                                343.803,29 €

 

Es wäre unangemessen, diese Kosten insgesamt nur ins Verhältnis zu dem von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur geförderten Atelieranmietprogramm zu setzen. Eine sinnvolle Kennzahl zur Beurteilung der Effizienz könnte die Zahl der strukturell gesicherten Ateliers im Ver-hältnis zum Personal- und Verwaltungsaufwand sein. Bei 859 strukturell gesicherten Ateliers in Berlin beträgt der organisatorische Aufwand pro gesicherte Atelier 400 € im Jahr. Berücksichtigt man beim Atelierbüro nur die Stellenanteile, die für die Betreuung des Atelieranmietprogramms zur Verfü-gung stehen, 50 % der Sachkosten des Atelierbüros und sämtliche Kosten der GSE, so ergibt sich bei 365 betreuten Ateliers im Anmietprogramm ein organisatorischer Aufwand von ca. 656 € pro Atelier im Jahr. Verwertbare Vergleichszahlen aus anderen Städten liegen nicht vor, weil der organisatorische Aufwand meistens nicht erfasst wird. Lediglich Düsseldorf gibt an, dass die städtische Wohnungsge-sellschaft dort 180 € pro Atelier im Jahr erhält, und die Hamburger Kulturbehörde vergibt die Verwal-tung des Atelierhauses für 230 € pro Atelier im Jahr an eine Verwaltungsgesellschaft. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um Kosten der Hausver-waltung.

 

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter des Atelierbüros und der GSE sich in ihrem Arbeitsgebiet engagieren. Die Künstler zeigen sich mit der Betreuung zufrieden. Dennoch stellt sich die Frage, ob zeitaufwendige Abstimmungen zwischen GSE und Atelierbüro und die gemeinsame Besichtigung neuer Objekte nicht minimiert werden könnten. Das Atelierbüro gibt je-doch an, dass der Aufwand dafür 2003 nur ins-gesamt 20 Mannstunden betragen habe.

 

Aus der Sicht der Senatsverwaltung für Wissen-schaft, Forschung und Kultur sind qualitative Stär-ken des Atelierbüros die Betreuung der Künstlerin-nen und Künstler, die Projektentwicklung, die Akquisition von neuen Ateliers, Objekten und För-derungen, die internationale Vernetzung und die innovativen Impulse des Atelierbeauftragten. Unter den Ateliersuchenden werden laufend Interessenten-befragungen durchgeführt, so dass differenzierte Aussagen über die Bedürfnisse der Künstler vor-liegen. Über die Bewerberzahlen wurde dagegen bisher keine regelmäßige Statistik geführt. Eine ge-schlechtspezifische Datenauswertung liegt ebenfalls nicht vor, so dass nicht erkennbar ist, in welcher Weise Künstlerinnen, deren Einkommen durch-schnittlich niedriger ist als das ihrer männlichen Kollegen, von der Berliner Atelierförderung pro-fitieren.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit ist verbesserungswür-dig. Die Internetpräsentation der Atelierangebote ist zwar benutzerfreundlich, aber wegen der ausschließ-lichen Anbindung an das Kulturwerk des BBK über Suchmaschinen schwer zu erreichen.

 

6.4 Aufgaben der Senatsverwaltung für Wissen-schaft, Forschung und Kultur

 

Dass die Schwächen der Berliner Atelierförde-rung erst im Zuge der Evaluierung festgestellt wur-den, ist die Folge eines fehlenden Controllings bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Sie hat ihre Aktivitäten bisher auf die Mitwirkung beim operativen Alltagsgeschäft des Atelieranmietprogramms konzentriert. Die Steue-rungsrunden mit der GSE und dem Atelierbüro funk-tionieren, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Atelierbeirat. Die Verwendung der Fördermittel wird nach dem üblichen Verfahren überprüft. Die Einrichtung eines Controllings, das eine regelmäßige Erfassung des Bedarfs, Leistungsmessung und strategische Weiterentwicklung der Atelierförderung ermöglicht, ist dringend erforderlich. Dabei muss es um die Sicherung von Ateliers in Berlin insgesamt und nicht nur um das Anmietprogramm gehen.

 

Die Aufgaben des Atelierbüros müssen in Zu-kunft präziser festgelegt werden. Die Senatsverwal-tung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird dem Kulturwerk des BBK eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren anbieten. Die in der Dienstleistungsverein-barung festzulegenden Aufgabenfelder werden vor allem die Beratung von Künstlerinnen und Künst-lern, die Organisation der Ateliervergabeverfahren, Ateliervermittlung, Erschließung neuer Ateliers, Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation von künstleri-schen Produktionen aus den geförderten Ateliers, internationale Zusammenarbeit, Berichtswesen und der Abschluss von Zielvereinbarungen sein.

 

Die Verwaltung von Künstlerateliers ist keine ministerielle Aufgabe. Deshalb soll die Verwaltung der Ateliers im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Zukunft nicht mehr von der Verwaltung selbst sondern von einem Dienstleister übernommen werden.

 

 

7. Initiativen zur Erschließung weiterer Ateliers

 

7.1 Landeseigene Gebäude: Leerstehende Schu- 

      len und Kindertagesstätten

 

Für eine Ateliernutzung ist die Bewirtschaftung von Gebäuden im öffentlichen Eigentum durch die GSE bereits erprobt: Grundlage ist jeweils ein Ver-waltervertrag mit dem Eigentümer, in dem neben branchenüblichen Regelungen festgelegt ist, dass die Objekte sich aus den eigenen Erträgen finanzieren. Die erzielten Überschüsse bleiben beim Haus stehen und können nur für das Haus eingesetzt werden.

 

Die Miete für die Nutzer wurde z.B. für das Kul-turhaus Kyffhäuserstraße, in dem sich auch 18 Ate-liers befinden, wie folgt kalkuliert:

 

     Miete mtl./m²/netto/kalt                                1,59 €

     Betriebskostenvorauszahlung                   2,09 €

     Heizkosten mtl./m²                                   1,25 €

     Warmmiete                                                     4,93 €

 

Eine laufende Subventionierung der Miete er-folgt nicht.

 

Leerstehende Schulgebäude eignen sich beson-ders gut für die Nutzung als Künstlerateliers. Die Klassenräume haben mit ca. 50 m² die geeignete Größe und einen rechteckigen Raumzuschnitt mit günstigen Raumproportionen. Raumhöhe, weiträu-mige Treppen und Flure sowie überbreite Türen sind günstig für die Bearbeitung großer Formate und für Transporte. Die meisten Räume haben Wasseran-schluss und große Fensterflächen. Insbesondere die Altbauten haben eine gute Bausubstanz. Die infra-strukturelle Anbindung in den Wohnbezirken ist gut.

 

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bil-dung, Jugend und Sport stehen derzeit 77 Schulen und Kindertagesstätten leer.

 

7.2 Wohnungsbaugesellschaften, Liegenschafts-

      fonds

 

Mit Schreiben vom 27.01.2004 hatte die Staats-sekretärin für Kultur die städtischen Wohnungsbau-gesellschaften gebeten, geeignete Objekte für Ate-liernutzungen zu benennen. Parallel dazu wurde die Gewerbesiedlungs-Gesellschaft (GSG) ebenfalls um Benennung geeigneter Objekte gebeten, leider ohne Rückmeldung. Insgesamt wurden 181 Objekte be-nannt, die vom Atelierbüro auf ihre Eignung über-prüft wurden: Für 72 Objekte konnte das Atelierbüro keine detaillierten Informationen beschaffen, so dass eine Einschätzung nicht möglich war. 47 Objekte waren zu teuer, 54 Objekte waren zuzüglich Neben-kosten zu teuer. 8 Objekte eignen sich für eine Ate-liernutzung und hatten einen günstigen Mietzins (ausführliche Informationen Anlage 6).

 

Der Liegenschaftsfonds bietet Flächen des ehe-maligen Rotaprint-Geländes im Bezirk Mitte für ei-ne Ateliernutzung an. Darüber hinaus wird ein Ob-jekt in der Freienwalder Straße in Hohenschön-hausen, in der Plauener Straße 160 in Lichtenberg und eine Schule in der Böcklinstraße (Friedrichs-hain) angeboten. In einem Gespräch zwischen dem Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds und dem Atelierbeauftragten am 22. Juni 2004 wurde verab-redet, geeignete Objekte gemeinsam zu untersuchen. Dabei sollen auch Nutzungs- und Erwerbskonzepte auf Ertragswertgrundlage wie Genossenschafts- und Investorenmodelle geprüft werden.

 

7.3 Atelierbörse

 

Am 4. Juni 2004 fand auf Initiative des Vorsit-zenden des Hauptausschusses eine Atelierbörse der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, des Lie-genschaftsfonds und der Berliner Immobilienmana-gement GmbH (BIM) statt. Die große öffentliche Resonanz dokumentiert den nach wie vor vorhan-denen Bedarf an Ateliers.

 

Als Ergebnis berichtet die BIM, dass im ehe-maligen Krankenhaus Moabit, das langfristig zu einem Gesundheitszentrum ausgebaut werden soll, 780 m² Nutzfläche an Künstlerinnen und Künstler zunächst für sechs Monate vergeben werden konn-ten.

 

Die public relations für die Atelierbörse waren sehr gut und zeigen, wie das Thema Ateliers in Zu-kunft imagefördernd für Berlin als Stadt der Künstler genutzt werden könnte.

 

8. Konsequenzen

 

·         Der finanzielle Aufwand für Ateliers im Atelier-anmietprogramm ist hoch. Deshalb sollen mit-telfristig, mit Auslaufen ungünstiger Mietver-träge, bis zu 50 % der Mittel für Investitions-maßnahmen in leerstehende öffentliche Gebäu-de zur Verfügung gestellt werden. Damit können bezahlbare Ateliers in leerstehenden landeseigenen Gebäuden zu günstigen Mieten gesichert werden. Die Überlassung erfolgt auf der Grundlage der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Regelung über die Zwischennut-zung von leerstehenden Immobilien des Landes und zu den dort geregelten Bedingungen. Zu prüfen ist, inwieweit eine Umsteuerung der För-derung von Mietsubventionen in Investitionen durch die Übertragbarkeit der Mittel gefördert werden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist hierzu gesondert zu berichten.

 

·         Geförderte Ateliers können nicht für alle Künst-ler zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer der Förderung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern im Atelieranmietprogramm wird auf maximal 8 Jahre begrenzt. Für Künstlerinnen und Künstler, deren Ateliers bereits länger als acht Jahre gefördert werden, sollen für die Dauer von bis zu zwei Jahren Übergangsrege-lungen gefunden werden. Sie sollen die Mög-lichkeit bekommen, in die Mietverträge für ihre Ateliers zum Marktpreis einzutreten. Das gilt insbesondere für solche Ateliers, die von den Künstlern in das Anmietprogramm eingebracht wurden (sog. Vertragsüberleitungen). Wenn Mietverträge gekündigt werden, sollen den be-troffenen Künstlerinnen und Künstler bevorzugt andere Ateliers vermittelt werden, bzw. sozial-verträgliche Lösungen gefunden werden.

 

·         Der organisatorische Aufwand für das Ate-lieranmietprogramm ist hoch. Da Vergleiche mit anderen Städten nicht aussagefähig sind, soll durch ein Interessenbekundungsverfahren festgestellt werden, ob günstigere Anbieter auf dem Markt gefunden werden können. Das In-teressenbekundungsverfahren soll die Leistun-gen der GSE umfassen.

 

·         Der bisher festgelegte Mietpreis von 4,09 € pro m²/brutto/warm im Atelieranmietprogramm ist für viele Künstlerinnen und Künstler zu hoch. Für Künstler mit sehr niedrigen Einkommen, insbesondere für ältere Künstlerinnen und Künstler, soll ein Kontingent von besonders preisgünstigen Ateliers angeboten werden.

 

·         Der Verdienst von Künstlerinnen liegt unter dem ihrer männlichen Kollegen. Es soll in Zu-kunft regelmäßig ermittelt werden, in wieweit Frauen an der Förderung partizipieren. Der Träger wird verpflichtet, das Gender Main-streaming einzuführen.

 

·         Bisher existieren zwei Gremien für die Vergabe von Ateliers, der von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur berufene Atelierbeirat für das Atelieranmietprogramm und die von der Mitgliederversammlung des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins ge-wählte Fachkommission für alle anderen Ate-liers mit Belegrechten. Der Atelierbeirat besteht aus 10 Mitgliedern. Je ein Mitglied wird von der Akademie der Künste, der Neuen Gesellschaft für bildende Kunst, dem Neuen Berliner Kunstverein und den Kulturämtern der Bezirke vorgeschlagen. Der BBK schlägt 5 Mitglieder vor. Eine unabhängige sachverständige Person wird direkt vom Senator für Wissenschaft, For-schung und Kultur benannt. Die Fachkom-mission setzt sich ausschließlich aus Künstlern zusammen. Sie soll aus 10, höchstens 13 Mit-gliedern bestehen. 10 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung des BBK gewählt, 3 können von anderen Künstlerverbänden be-nannt werden. Zukünftig sollen Beirat und Kommission zu einem Atelierbeirat zusammen-geführt und vom Senator berufen werden. Eine Konzentration der Vergabe von Ateliers auf ein Gremium führt zu mehr Transparenz, weil sich hier das Wissen über die Ateliersituation insgesamt akkumuliert.

 

·         Die Steuerung und Prüfung der Senatsver-waltung für Wissenschaft, Forschung und Kul-tur beschränkt sich bisher auf das operative Geschäft des Atelieranmietprogramms. Es soll ein Controlling eingerichtet werden, das eine strategische Steuerung der Atelierförderung der Kulturverwaltung und einen Überblick über die Atelierbestandsentwicklung ermöglicht. Die Aufgaben des Atelierbüros werden in einer Dienstleistungsvereinbarung festgelegt.

 

·         Berlin zieht bildende Künstlerinnen und Künst-ler aus aller Welt an. Die guten Arbeitsmög-lichkeiten für Künstlerinnen und Künstler sollen öffentlichkeitswirksamer vertreten und für das Image Berlins als Kulturstadt genutzt werden.

 

·         Bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein öffentlich gefördertes Atelier erhalten sollten dafür eine Gegenleistung erbringen. Es wird erwartet, dass sie bereit sind, ihre Arbeitsergeb-nisse innerhalb von zwei Jahren öffentlich zu präsentieren. Dies ist zukünftig in den Unter-mietverträgen festzulegen.


·         Die  im Haushaltsjahr 2005 veranschlagten Mittel sollen im Rahmen des dargestellten Kon-zepts zur Schaffung und Sicherung von Ar-beitsräumen für professionelle bildende Künst-lerinnen und Künstler eingesetzt werden.

 

 

Wir bitten, dem dargestellten Maßnahmekonzept zuzustimmen und die qualifizierte Sperre für Kapitel 1730 Titel 686 15 (rote Nummer 2389) aufzuheben und den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Berlin, den 15. Februar 2005

 

Der Senat von Berlin

 

Klaus   W o w e r e i t

Regierender  Bürgermeister

 

Dr. Thomas   F l i e r l

Senator für Wissenschaft, Forschung

und Kultur

 

 

 

 

 

 


 

 

Anlagen:

 

1. Ateliers Berlin

    1.1 Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

    1.2 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    1.3 Bezirke

    1.4 Wohnungsbaugesellschaften

    1.5 Freie Träger

2. Investitionen im Rahmen des Atelieranmietprogramms

    und aufgegebene Objekte

3. Anmietungen im Rahmen des Atelieranmietprogramms

4. Atelierförderung in deutschen Großstädten

5. Atelierförderung in europäischen Großstädten

6. Angebote der Wohnungsbaugesellschaften und des Liegenschaftsfonds

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq