Inhaltsprotokoll |
|
Ausschuss für Kulturelle
Angelegenheiten |
|
7. Sitzung
10. Juni 2002
Beginn: |
10.04 Uhr |
|
Ende: |
12.31 Uhr |
|
Vorsitz: |
Frau Abg. Ströver
(Grüne) |
Geschäftliches
vor Eintritt in die Tagesordnung siehe Beschlussprotokoll
Punkt 1 der
Tagesordnung
|
Aktuelle Viertelstunde |
|
1.
Zukunft der
naturwissenschaftlichen Sammlungen in Charlottenburg
(auf Antrag der Fraktion der SPD)
Frau
Abg. Dr. Tesch (SPD)
stellt die Frage und erkundigt sich nach der zukünftigen Personalsituation.
Frau
StS Tebbe (SenWissKult)
antwortet, über die Zukunft der Sammlungen sei noch nicht entschieden. Nach
einer radikalen Position sei die Gründung der Sammlung eine Gegeninstitution
gegen das Naturkundemuseum im Ostteil gewesen und solle wieder aufgelöst
werden. Nach einer anderen Position solle die Sammlung auf ihren regionalen,
historisch begründeten Kern reduziert werden. Subtropische Präparate etwa
gehörten nicht dazu und sollten an andere Regionalmuseen verschenkt werden.
Auch unter pädagogischen und bezirklichen Gesichtspunkten solle diese Sammlung
nach dieser Position erhalten bleiben. Zum Personal könne sie gern die
Situation schriftlich darstellen und künftig darüber berichten.
Frau
Abg. Dr. Tesch (SPD)
weist auf den regionalen Schwerpunkt hin, der keine Doppelung darstelle. Die
gute Arbeit mit Schulklassen solle gewürdigt werden. SenWissKult möge sich auch
künftig für den Verbleib dort einsetzen. Könne mit einer Erweiterung um ein bis
zwei Räume gerechnet werden, damit eine Dauerausstellung stattfinden könne?
Dr.
Klopsch (SenWissKult) antwortet,
in dem landeseigenen Gebäude seien viele Nutzer tätig, und es müsse
Einvernehmen mit dem Bezirk erreicht werden. Derzeit scheine eine Erweiterung
nicht machbar. Die pädagogische Aufgabe erfordere allerdings eine Subventionierung.
Lediglich sechs Besucher hätten 2001 außerhalb von Bildungsveranstaltungen
Eintritt gezahlt.
2.
Stand der Förderung
der Chöre in Berlin
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
Abg.
Brauer (PDS) stellt die
Frage auch in Bezug auf die Umsetzung der Juryempfehlung. Wie sei der
Widerspruch zwischen dem realen Stand und der Presseerklärung von SenWissKult
vom 10. Mai erklärbar, wonach im Rahmen der institutionellen Förderung die
Berliner Singakademie, der Philharmonische Chor, der Berliner Konzertchor und die
Singakademie zu Berlin insgesamt 390 000 a erhielten? Nach Mitteilung der Chöre
bestehe hier ein Widerspruch.
Frau
StS Tebbe (SenWissKult)
antwortet, die von 1994 bis 2001 praktizierte Form der Förderung sei von einer
Evaluation abgelöst worden. Dabei werde differenziert zwischen institutioneller, Basis- und
Projektförderung, um Flexibilität und neue Entwicklungen zu ermöglichen.
Dadurch habe sich für einige Chöre etwas verändert. Unverändert erhalte der
Berliner Sängerbund für seine 212 Mitgliedschöre eine institutionelle
Förderung.
Herr
Mehlitz (SenWissKult)
ergänzt, die Oratorienchöre, die genannten vier großen Chöre, hätten für die Veranstaltungen in der ersten Hälfte
2002 eine Förderung erhalten. Die Veränderung ergebe sich ab der Spielzeit
2002/2003. Die Singakademie zu Berlin und der Konzertchor fielen zu diesem
Zeitpunkt aus der festen Förderung heraus und erhielten Basis- bzw.
Projektförderung nach den neuen Richtlinien.
Abg.
Brauer (PDS) bemerkt,
die institutionelle Förderung sei nach den neuen Richtlinien an hohe
Forderungen gebunden. Zur Erfüllung dieser Forderungen sei jedoch ein längerer
als der Jahresrhythmus erforderlich. Würden Überlegungen in diese Richtung
angestellt?
Frau
StS Tebbe (SenWissKult)
antwortet, institutionelle Förderung sollte langfristiger angelegt sein, um
Planungssicherheit und Unabhängigkeit zu schaffen. Über Projektförderung solle
frühzeitig entschieden werden.
3.
Zum Verbleib der
Gemälde von Caspar David Friedrich aus dem Schloss
Charlottenburg
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen)
Frau
StS Tebbe (SenWissKult)
antwortet auf die Frage von Frau Vors. Ströver, nach der bisherigen Planung
wollten sich die Stiftungsräte beider Stiftungen über die Frage einigen.
Dr.
Klopsch (SenWissKult)
erinnert daran, dass die Gemälde nach einem Rechtsstreit in den 70er Jahren der
SPK zugesprochen worden seien. Nach der Vereinigung hätten sich die beiden
Stiftungsdirektoren einvernehmlich geeinigt, dass mit der Inbetriebnahme der
Alten Nationalgalerie die Gemälde dort ausgestellt werden sollten. Eine
Befristung bis 31. 12. 2002 und eine anschließende Neuverhandlung sei
vereinbart worden. Ein Konvolut von strittigen Bildern müsse zugeordnet werden.
Der Bund werde sich an einer Gesamtlösung moderierend beteiligen.
Frau
Vors. Ströver fragt nach
der vor einem Jahr angekündigten juristischen Neuüberprüfung der Situation nach
der Wiedervereinigung. Welche Haltung beziehe der Senat zu der Frage?
Dr.
Klopsch (SenWissKult)
antwortet, die juristische Frage sei eindeutig zugunsten der SPK beantwortet
worden. Die Schlösserstiftung habe im Gegenzug zu den Gemälden von Caspar David
Friedrich bedeutende Bilder erhalten. Der Standort Charlottenburg werde sich
zudem mit einem Hohenzollernmuseum verändern. Der Senat wolle in dieser Frage
nicht Partei ergreifen. Der Standort Alte Nationalgalerie werde hervorragend
angenommen.
Frau
StS Tebbe (SenWissKult)
bemerkt, Sen Dr. Flierl wolle eine intensive fachliche perspektivische Debatte
abwarten, werde sich aber dafür einsetzen, dass eine ausgewogene, beide Seiten
befriedigende Lösung gefunden werde.
4.
Wie ist die Erhöhung
der Eintrittspreise an den Berliner Theatern um 1 a mit den betreffenden
Einrichtungen abgesprochen worden?
(auf Antrag der Fraktion der CDU)
Frau
StS Tebbe (SenWissKult)
antwortet auf die Frage von Frau Abg. Grütters (CDU), der UA Theater habe den
Auftrag ausgesprochen, eine praktikable Lösung zur Veränderung der
Freikartenregelung und zur Erhöhung der Eintrittspreise vorzulegen. Dieser
Auftrag sei modifiziert erfüllt worden. In Zusammenarbeit mit den Direktoren
und den Mitarbeitern habe SenWissKult die Auffassung vertreten, dass die
Veränderung der Freikartenregelung eins zu eins nicht akzeptabel sei, da man
nicht gegenüber einem Teil der Theater vertragsbrüchig werden wolle und den Theatern
so wenig Vorschriften wie möglich zum Umgang mit Karten und Freikarten gemacht
werden sollten. Die Idee, dass an einigen Theatern Mehreinnahmen erreicht
werden sollten, um anderen zu helfen, sei in einem Modell umgesetzt worden. Ihr sei bekannt, dass sich die Theaterdirektoren
in einer Runde mit Herrn Mehlitz getroffen hätten.
Herr
Mehlitz (SenWissKult)
erläutert, dass in Vorbereitung einer Vorlage an den UA Theater die
Verwaltungsdirektoren der LHO-Bühnen zum 27. 5. 2002 eingeladen worden seien,
um mit ihnen die Vorstellungen, eine neue Freikartenregelung zu finden, und die
finanziellen Auswirkungen zu besprechen bzw. andererseits die Aufgabe zu
besprechen, in einer Größenordnung von ca.
1,3
Mio a eine Ergebnisverbesserung zu erreichen. Den Verwaltungsdirektoren sei
mitgeteilt worden, dass es haushälterisch in der Umsetzung um eine
Zuschussabsenkung gehe, weil dies anders nicht darstellbar sei. Den Direktoren
sei auch die Haltung von SenWissKult bekannt gewesen, dass bezogen auf eine
Modifikation der Freikartenvergabe das Ergebnis nicht erwirtschaftet werden
könne. Allerdings sei auch klar gewesen, dass das gegenwärtig praktizierte
Verfahren in der Freikartenvergabe dringend abstimmungsbedürftig sei, weil es
von Bühne zu Bühne sehr unterschiedlich gehandhabt werde, und dass die
ursprünglich verabredete Größenordnung, in Höhe von 3 % eine Deckelung
vorzunehmen, teilweise überschritten werde. Beim Vergleich der Ansätze in den
Wirtschaftsplänen 2002 und 2003 mit den Ist-Beträgen 2001 zeige sich, dass die
Veranschlagung der Einnahmen in überwiegendem Maße weit hinter den Ist-Beträgen
zurückbleibe. Es sei auch mit den Direktoren besprochen worden, dass
SenWissKult im Rahmen einer Plausibilitätsrechnung festgestellt habe, welche
Veränderung sich mit 1 a Erhöhung bezogen auf die verkauften Karten ergeben
könne. Daraus sei in der Verhältnismäßigkeit der Besucher der einzelnen Bühnen
eine Quote gebildet worden. Diese Rechengröße sei allen bekannt gewesen.
Frau
Abg. Grütters (CDU)
betont, die Absenkung des Zuschusses bezüglich der Einnahmenerhöhung und die
Veränderung der Freikartenregelung seien zwei verschiedene Dinge. Für das
Zweite bestehe Konsens, aber das Verfahren der Absenkung sei nicht
erfolgversprechend. Wie solle im Verlauf des Jahres auf diese Entwicklung
reagiert werden?
Herr
Mehlitz (SenWissKult)
antwortet, ein ähnliches Verfahren sei mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000
bereits praktiziert worden, als Sen Dr. Stölzl eine fünfprozentige
Eintrittspreiserhöhung erbeten habe, die erfolgreich beendet worden sei. Er sei
relativ optimistisch, dass die Bühnen eine Reihe von Optionen hätten, die sie
wahrnehmen könnten. Er verweise noch einmal auf die Differenz von Ansatz und
Ist 2001 in den Wirtschaftsplänen. Hier sei durchaus Raum für Dispositionen vorhanden.
Auch die Aufwandsenkung für 2002 sei noch praktikabel.
5.
Wie wirkt sich der
Rückzug des Investors beim Metropol-Theater auf den Kulturbereich aus?
(auf Antrag der Fraktion der FDP)
Frau
StS Tebbe (SenWissKult)
antwortet auf die Frage des Abg. Dr. Jungnickel (FDP), eine unmittelbare
Auswirkung auf den Kulturbereich sei nicht feststellbar. Auswirkungen gebe es
für den Musicalmarkt in Berlin. Das Interesse an vielen Musicalstandorten habe
sich reduziert. Die Vertragsgemäßheit des Rückzugs werde von SenWissKult
juristisch geprüft. Dies sei strittig zwischen Senat und Vertragspartner.
Punkt 2 der Tagesordnung
|
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Die
Zukunft der Berlinischen Galerie
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
|
Siehe
Wortprotokoll.
Punkt 3 der Tagesordnung
a) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Zukunft der Berlin Kulturveranstaltungs-GmbH (BKV) mit Podewil und Schaubude (auf Antrag der Fraktion der FDP) |
|
b) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Entwicklungsmöglichkeiten der Berliner Kunst-
und Kulturveranstaltungs GmbH
(auf Antrag der Fraktion der CDU) |
|
Abg. Dr. Jungnickel (FDP) fragt nach einem Konsens zwischen
Museumspädagogischem Dienst MD und Podewil über die zukünftige Raumnutzung.
Frau Abg. Grütters (CDU) schließt sich der Frage an und verweist
auf den vorliegenden Brief des MD, in dem berechtigte Fragen vorgetragen
würden.
Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet, es gehe nicht darum, das
Podewil und den MD zu einem Zusammengehen zu zwingen und ihre bisherigen
Profile aufzugeben. Das Zusammenrücken von Institutionen sei sicherlich
schwierig. Sie könne noch keine abschließende Auskunft geben. Zum Konzept
stelle sie dar, die BKV sei am 29. 7. 91 gegründet worden mit der Aufgabe, als
professioneller Träger mehrere kleine Häuser und Kultureinrichtungen zu
verwalten. Andererseits habe das Land Berlin nicht selbst Träger für temporäre
Veranstaltungen sein wollen und die Veranstaltungen einem Träger übergeben.
Auch Veranstaltungen im Rahmen des Kulturaustauschs sollten im Auftrag des
Senats durchgeführt werden, was auch über viele Jahre geschehen sei. In einigen
Jahren habe die BKV auch Kulturaustauschveranstaltungen an anderen Orten als
Berlin, in den Partnerstädten, durchgeführt. Die BKV habe auch mit technischer
und organisatorischer Hilfe kleinere Projekte unterstützen sollen. Sie sei
zugleich administrativer Träger des Theaters am Halleschen Ufer für Personal
und Räume, für die Schaubude und einige andere kleinere Orte wie die
Tanzwerkstatt und gleichzeitig Träger des Podewil gewesen. Im Podewil habe sie
Entscheidungskompetenz über Programm und künstlerische Leitung gehabt.
Letzteres habe sich als wenig praktikabel erwiesen, weil die Trägerfunktion der
BKV für einige Einrichtungen dazu geführt habe, dass das Podewil zum Teil als
Veranstaltungsort nach Auffassung der Kritiker bevorzugt worden sei, obwohl
andere Räume wie das Theater am Halleschen Ufer für manche Veranstaltungen
geeigneter gewesen wänre. Die Tendenz gehe also auf eine klare Trennung
zwischen den Aufgaben der BKV als Träger und dem künstlerischen Betrieb des
Podewil. Wenn es dabei bleibe, dass das Theater am Halleschen Ufer nicht mehr
in der Verwaltung der BKV sei, müsste diese noch Kapazitäten aufweisen.
SenWissKult wünsche eine weitere Aufgabe der BKV, deren Realisierbarkeit
geprüft werden müsse. Sehr schnell sei ein neuer formaler und administrativer
Träger für die Kulturbrauerei GmbH erforderlich, wofür die BKV in Frage komme.
Für das Gebäude des Podewil sollten nicht
die Räume geschlossen werden oder ihren Betrieb aufgeben, in denen
Veranstaltungen, Aufführungen und Proben stattfänden, sondern das
Artist-in-Residence-Programm solle in dem Haus aufgegeben werden. Viele Kultur-
und andere Institutionen in Berlin führten ähnliche Programme durch, was nun
auch durch das Forum Kultur diskutiert werden solle. Für Artist in Residence
seien nun kooperativ bessere Möglichkeiten als nach der Wende vorhanden. Eine
klare räumliche Trennung zwischen Podewil als Veranstaltungs- und Probenort und
dem MD sei vorgesehen. Nicht das Erdgeschoss, sondern nur der rechte hintere
Flügel des Gebäudes sei betroffen. Der MD sei zudem auch Veranstalter und arbeite
nicht nur in Büros. Auch einige Großräume für Projektgruppen wie für die Lange
Nacht der Museen oder die Themenjahre Berlin-Brandenburg seien notwendig. Der
MD habe zudem einen Grafikbereich, in dem die Zeitung des MD wie auch
Öffentlichkeitsarbeit für alle Berliner Museen betrieben werde. Hier sei also
auch ein kreativer Werkstattbereich vorhanden. Bisher habe die Recherche keine
Alternative dazu gefunden, den MD sinnvoll und langfristig in diesem
öffentlichen Gebäude unterzubringen. Die Pläne müssten jedoch noch vor Ort
detailliert und mit den Mitarbeitern und zuständigen Gremien erörtert werden.
Behutsamkeit sollte trotz der Eile geübt werden. Der MD müsse jedenfalls Ende
2002 das Gebäude in der Chausseestraße verlassen, weil der Senat den Verkauf des
Gebäudes vorsehe.
Abg. Cramer (Grüne) betont, die briefliche Beschwerde des
MD, dass funktionierende und angesehene Einrichtungen beschädigt würden, sei
berechtigt. Ein strukturelles Konzept für die Veränderungen sei nicht
erkennbar.
Frau Abg. Grütters (CDU) kritisiert die haushaltspolitisch
begründete Eile, die sachfremde Entscheidungen hervorbringe. Die Rücknahme der
Programmaufgabe der BKV rechtfertige keine Einsparung von 250 000 a. Bestehe
nicht die realistische Alternative, den MD im Bethanien unterzubringen? Landes-
und Bezirksaufgaben könnten hier verzahnt werden, wenn alle dies wollten.
Frau Abg. Lange (SPD) fragt ebenfalls, ob das Podewil die
einzige Alternative für den MD darstelle. Sei es richtig, dass die aufwändig
hergestellten Proberäume als Büroräume umgewidmet werden sollten? Bestünden
nicht andere Möglichkeiten? Das Votum des Forum Kultur sollte vor einer
Entscheidung abgewartet werden. Das Gesamtgeflecht der BKV sei schwer
durchschaubar. Ein Bericht darüber, wer bei der BKV was mache, welche Aufgaben
die Stellen wahrnähmen und wohin die Mittel flössen, sollte einmal erstattet
werden.
Abg. Dr. Jungnickel (FDP) fragt, ob nicht Räume für den MD in der
Brunnenstraße gefunden werden könnten. Eine optimale Lösung möglichst außerhalb
des Podewil sei angemessen. Solle Artist in Residence aufgegeben oder anders
gestaltet werden? Die Aufgabe wäre ein großer Verlust für Berlin.
Frau Abg. Dr. Hiller (PDS) fragt, inwiefern alle Betroffenen, auch
die BKV, in die geplanten Veränderungen, auch die Kürzungen, einbezogen worden
seien. Bleibe die Vielfalt des Angebots der BKV aufrecht erhalten? Nachdem die
bisherigen Bauvorhaben im Podewil in eine andere Richtung gegangen seien und
für die Einrichtung von Büroräumen wiederum umfangreiche Investitionen erforderlich
wären, erscheine die Umsetzung des MD in das Podewil als kurzsichtig.
Alternative Standorte sollten überdacht werden, auch um Konfrontationen
zwischen den Trägern zu vermeiden.
Frau Vors. Ströver fragt nach dem konkreten Raumbedarf für
BKV und MD im Podewil. Eine Besprechung der verschiedenen
Artist-in-Residence-Programme im Ausschuss wäre erforderlich.
Frau StS Tebbe (SenWissKult) betont erneut, die ausgebauten
Veranstaltungs- und Proberäume im Podewil sollten nicht an den MD gegeben und
für andere Zwecke eingesetzt werden. Bei dem genannten Flügel sei die
Probebühne ausgenommen. Ansonsten könne sie den erbetenen Bericht gern geben.
Mit allen Beteiligten sei mehrfach gesprochen worden: mit Leitung und
Mitarbeitern der BKV, den Kuratoren im Podewil, dem Betriebsrat, dem MD. Sie
könne gegenwärtig keinen Alternativstandort für den MD erkennen. Geopfert werde
an diesem Standort Artist in Residence. Ein Überblick über
Artist-in-Residence-Programme in Berlin wäre eines der Themen für das Forum
Kultur. Die beschlossenen Einsparmaßnahmen sollten sich nur auf den
Verwaltungsbereich der BKV beziehen. So etwa sei die Finanzierung einer Stelle
für Kulturaustausch nicht sinnvoll, wenn Berlin seit Jahren nur sehr wenig
Mittel für Kulturaustausch bereitstelle. Auch Hausmeisterstellen und ähnliche
seien betroffen. Durch die Rationalisierung in der Administration und den
Wegfall von Personalfixkosten sollten Einsparungen im nichtkünstlerischen
Bereich erreicht werden.
Vor Jahren habe sie eine Analyse des
Bethanien-Komplexes mit seinen ca. 25 Nutzern und seiner mangelnden Konzeption
vorgelegt. Weiterhin habe sie in fünf Varianten ein zukünftiges Nutzungskonzept
für das Bethanien entworfen, was weder auf Seiten des Senats noch auf Seiten
des Bezirks vorangekommen sei. Die Zukunft des Künstlerhauses sei im Prinzip
gesichert, aber die Rolle des Standortes für die Zukunft sei unklar. Durch
überregionale Attraktivität sollten sowohl das kulturhistorisch wertvolle
Ensemble genutzt als auch stadtentwicklungspolitisch und sozialpolitisch
Akzente gesetzt werden.
Das Schlossparktheater solle auch künftig
eine dem Raum und dem Standort angemessene kulturelle Nutzung finden. Über die
Prüfung von Angeboten für eine neue kulturelle Nutzung könne sie gern
berichten.
Punkt
4 der Tagesordnung
a) |
Antrag der Fraktion der FDP Sanierung
der drei großen Berliner Opernhäuser
- Drs 15/443 - |
Kult +Hauptausschuss |
b) |
Antrag der Fraktion der FDP Theater des Westens als Ersatzspielstätte für die zu sanierenden Opernhäuser bereithalten - Drs 15/444 - |
Kult +Hauptausschuss |
Die Fraktionen der SPD und der PDS legen folgenden
Änderungsantrag zu TOP 4 a) - Drs 15/443 - vor:
Der Antrag der Fraktion der FDP - Drs 15/443 - wird in
folgender Fassung angenommen:
"Der Senat von Berlin wird aufgefordert, ein
Sanierungs- und Strukturkonzept für die Staatsoper Unter den Linden und die
anderen beiden Opernhäuser vorzulegen.
Gleichzeitig ist zu berichten, ob und in welcher Weise
der Bund sich an der Finanzierung beteiligen wird.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum ..... zu
berichten."
Als Berichtszeitpunkt wird der 31. Dezember 2002
vorgeschlagen.
Abg. Dr. Jungnickel
(FDP) verweist auf eine Äußerung des Kultursenators, dass
das Schicksal der drei Opernhäuser in Berlin nicht allein in der Hand des
Landes Berlin liege. Er fordere zur Annahme der beiden Anträge auf. Die Planung
einer Sanierung solle vorgelegt werden, selbst wenn die Finanzierung noch nicht
geklärt sei.
Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet zum Antrag zu b), die
international ausgeschriebene Privatisierung des TdW habe sich nach Auskunft
von SenFin verzögert. Daher stelle sich die Frage des Antrags gegenwärtig
nicht. Die Privatisierung müsse abgewartet werden. Zum Sanierungsbedarf der
drei Opernhäuser seien Untersuchungen angestellt worden, für die Staatsoper
bereits mit baulichen Zielplanungen mit vier Varianten und den verschiedenen
Auswirkungen. Die Debatte über die bauliche Lösung könne nicht von der Frage getrennt
werden, welche Art von Oper später in diesem Gebäude betrieben werden solle.
Für die Komische Oper stünden drei Varianten zur Diskussion. Sie seien abhängig
von der Klärung der Grundstücksfragen. Im Verhältnis zu den Investoren stellten
sich inhaltliche und finanzielle Fragen.
Frau Abg. Lange (SPD) stellt den obigen Änderungsantrag vor.
Wenn die freie Szene wie die Zeitgenössische Oper nicht mehr finanziert werden
könne, müsse von den großen Häusern dringend ein Strukturkonzept eingefordert
werden, das auch wesentliche Einsparungen beinhalten müsse.
Abg. Cramer (Grüne) regt an, die Formulierung "und die anderen beiden
Opernhäuser" einvernehmlich durch die Worte "die Komische Oper und
die Deutsche Oper" zu ersetzen.
Abg. Brauer (PDS) übernimmt den Änderungsvorschlag. Er fordere eine einigermaßen präzise
finanzielle Planungsübersicht, unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage. Er
sehe nicht ein, warum ein ausgefeiltes Strukturkonzept nötig sei, um einen
Bühnenbereich in einer relativ minimalen Variante sanieren zu können.
Technische Mindeststandards seien zumindest zu gewährleisten.
Ensemblestrukturen an den Opernhäusern oder den Sprechtheatern sollten nicht
aufgelöst werden, weil dies den künstlerischen Untergang der Häuser
hervorriefe.
Abg. Dr. Jungnickel (FDP) schließt sich dem Änderungsantrag an. Eingriffe in
die künstlerische Freiheit seien auf jeden Fall zu vermeiden.
Abg. Kittelmann (CDU) fragt, ob nicht bereits längst ein solches
Strukturkonzept entwickelt werde, angesichts der Monate und Jahre währenden
Diskussion. Insofern wäre der Antrag überflüssig.
Frau Abg. Dr. Tesch (SPD) verweist darauf, dass auch die Bundesbeteiligung an
einer Sanierung dargestellt werden solle. Die Entwicklung von
Sanierungskonzepten dürfe nicht völlig unabhängig von der Finanzierung
geschehen.
Zum Antrag zu b) bemerke sie, auch alternative
Standorte für Ersatzspielorte seien zu prüfen. Bei der Deutschen Oper bestehe
kein akuter Sanierungsbedarf. Mit den Betroffenen müsse zudem gesprochen
werden, ob sie eine solche Ersatzspielstätte wünschten. Häufig seien die
Besucher an den Standort gebunden. Die laufenden Verhandlungen zum TdW müssten
abgewartet werden.
Frau StS Tebbe (SenWissKult) betont den Unterschied zwischen Sanierung, also der
Sicherung eines modernen, funktionsfähigen Opernhauses, und Herstellung der
technischen Funktionsfähigkeit. Die technische Reparatur werde ständig
gewährleistet, was keine Herstellung des neuesten technischen Niveaus bedeute.
Strukturüberlegungen implizierten keinen Eingriff in die künstlerische
Freiheit, sondern stellten eine kulturpolitische Aufgabe dar. Es müsse geklärt
werden, ob eine Oper gewollt werde, die von außen eine historische Oper und von
innen eine neue, hochmoderne Oper mit zwei Bühnen sei. Dies sei eine
kulturpolitische Frage. Form und Profil des Theaters seien Voraussetzung dafür,
dass das Land Berlin einen Intendanten berufe. Es gehe lediglich um eine
allgemeine Aufgabendefinition eines solchen Hauses.
Der Ausschuss beschließt, dem Abgeordnetenhaus
die Annahme der Anträge zu TOP 4 a und TOP 4 b jeweils in der Fassung des
Änderungsantrags mit den angesprochenen Änderungsvorschlägen zu empfehlen.
Punkt 5 der Tagesordnung
|
Verschiedenes |
|
Geschäftliches
siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq