Inhaltsprotokoll

 

 

Ausschuss für

Kulturelle Angelegenheiten

 

 

 

 

 

7. Sitzung

10. Juni 2002

 

 

Beginn:

10.04 Uhr

 

Ende:

12.31 Uhr

 

Vorsitz:

Frau Abg. Ströver (Grüne)

 

Geschäftliches vor Eintritt in die Tagesordnung ­ siehe Beschlussprotokoll

 

Punkt 1 der Tagesordnung

 

 

Aktuelle Viertelstunde

 

 

1.       Zukunft der naturwissenschaftlichen Sammlungen in Charlottenburg

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

 

Frau Abg. Dr. Tesch (SPD) stellt die Frage und erkundigt sich nach der zukünftigen Personalsituation.

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet, über die Zukunft der Sammlungen sei noch nicht entschieden. Nach einer radikalen Position sei die Gründung der Sammlung eine Gegeninstitution gegen das Naturkundemuseum im Ostteil gewesen und solle wieder aufgelöst werden. Nach einer anderen Position solle die Sammlung auf ihren regionalen, historisch begründeten Kern reduziert werden. Subtropische Präparate etwa gehörten nicht dazu und sollten an andere Regionalmuseen verschenkt werden. Auch unter pädagogischen und bezirklichen Gesichtspunkten solle diese Sammlung nach dieser Position erhalten bleiben. Zum Personal könne sie gern die Situation schriftlich darstellen und künftig darüber berichten.

 

Frau Abg. Dr. Tesch (SPD) weist auf den regionalen Schwerpunkt hin, der keine Doppelung darstelle. Die gute Arbeit mit Schulklassen solle gewürdigt werden. SenWissKult möge sich auch künftig für den Verbleib dort einsetzen. Könne mit einer Erweiterung um ein bis zwei Räume gerechnet werden, damit eine Dauerausstellung stattfinden könne?

 

Dr. Klopsch (SenWissKult) antwortet, in dem landeseigenen Gebäude seien viele Nutzer tätig, und es müsse Einvernehmen mit dem Bezirk erreicht werden. Derzeit scheine eine Erweiterung nicht machbar. Die pädagogische Aufgabe erfordere allerdings eine Subventionierung. Lediglich sechs Besucher hätten 2001 außerhalb von Bildungsveranstaltungen Eintritt gezahlt.

 

2.       Stand der Förderung der Chöre in Berlin

(auf Antrag der Fraktion der PDS)

 

Abg. Brauer (PDS) stellt die Frage auch in Bezug auf die Umsetzung der Juryempfehlung. Wie sei der Widerspruch zwischen dem realen Stand und der Presseerklärung von SenWissKult vom 10. Mai erklärbar, wonach im Rahmen der institutionellen Förderung die Berliner Singakademie, der Philharmonische Chor, der Berliner Konzertchor und die Singakademie zu Berlin insgesamt 390 000 a erhielten? Nach Mitteilung der Chöre bestehe hier ein Widerspruch.

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet, die von 1994 bis 2001 praktizierte Form der Förderung sei von einer Evaluation abgelöst worden. Dabei werde differenziert zwischen  institutioneller, Basis- und Projektförderung, um Flexibilität und neue Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch habe sich für einige Chöre etwas verändert. Unverändert erhalte der Berliner Sängerbund für seine 212 Mitgliedschöre eine institutionelle Förderung.

 

Herr Mehlitz (SenWissKult) ergänzt, die Oratorienchöre, die genannten vier großen Chöre, hätten  für die Veranstaltungen in der ersten Hälfte 2002 eine Förderung erhalten. Die Veränderung ergebe sich ab der Spielzeit 2002/2003. Die Singakademie zu Berlin und der Konzertchor fielen zu diesem Zeitpunkt aus der festen Förderung heraus und erhielten Basis- bzw. Projektförderung nach den neuen Richtlinien.

 

Abg. Brauer (PDS) bemerkt, die institutionelle Förderung sei nach den neuen Richtlinien an hohe Forderungen gebunden. Zur Erfüllung dieser Forderungen sei jedoch ein längerer als der Jahresrhythmus erforderlich. Würden Überlegungen in diese Richtung angestellt?

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet, institutionelle Förderung sollte langfristiger angelegt sein, um Planungssicherheit und Unabhängigkeit zu schaffen. Über Projektförderung solle frühzeitig entschieden werden.

 

3.       Zum Verbleib der Gemälde von Caspar David Friedrich aus dem Schloss
Charlottenburg

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet auf die Frage von Frau Vors. Ströver, nach der bisherigen Planung wollten sich die Stiftungsräte beider Stiftungen über die Frage einigen.

 

Dr. Klopsch (SenWissKult) erinnert daran, dass die Gemälde nach einem Rechtsstreit in den 70er Jahren der SPK zugesprochen worden seien. Nach der Vereinigung hätten sich die beiden Stiftungsdirektoren einvernehmlich geeinigt, dass mit der Inbetriebnahme der Alten Nationalgalerie die Gemälde dort ausgestellt werden sollten. Eine Befristung bis 31. 12. 2002 und eine anschließende Neuverhandlung sei vereinbart worden. Ein Konvolut von strittigen Bildern müsse zugeordnet werden. Der Bund werde sich an einer Gesamtlösung moderierend beteiligen.

 

Frau Vors. Ströver fragt nach der vor einem Jahr angekündigten juristischen Neuüberprüfung der Situation nach der Wiedervereinigung. Welche Haltung beziehe der Senat zu der Frage?

 

Dr. Klopsch (SenWissKult) antwortet, die juristische Frage sei eindeutig zugunsten der SPK beantwortet worden. Die Schlösserstiftung habe im Gegenzug zu den Gemälden von Caspar David Friedrich bedeutende Bilder erhalten. Der Standort Charlottenburg werde sich zudem mit einem Hohenzollernmuseum verändern. Der Senat wolle in dieser Frage nicht Partei ergreifen. Der Standort Alte Nationalgalerie werde hervorragend angenommen.

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) bemerkt, Sen Dr. Flierl wolle eine intensive fachliche perspektivische Debatte abwarten, werde sich aber dafür einsetzen, dass eine ausgewogene, beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werde.

 

4.       Wie ist die Erhöhung der Eintrittspreise an den Berliner Theatern um 1 a mit den betreffenden Einrichtungen abgesprochen worden?

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Grütters (CDU), der UA Theater habe den Auftrag ausgesprochen, eine praktikable Lösung zur Veränderung der Freikartenregelung und zur Erhöhung der Eintrittspreise vorzulegen. Dieser Auftrag sei modifiziert erfüllt worden. In Zusammenarbeit mit den Direktoren und den Mitarbeitern habe SenWissKult die Auffassung vertreten, dass die Veränderung der Freikartenregelung eins zu eins nicht akzeptabel sei, da man nicht gegenüber einem Teil der Theater vertragsbrüchig werden wolle und den Theatern so wenig Vorschriften wie möglich zum Umgang mit Karten und Freikarten gemacht werden sollten. Die Idee, dass an einigen Theatern Mehreinnahmen erreicht werden sollten, um anderen zu helfen, sei in einem Modell umgesetzt worden. Ihr  sei bekannt, dass sich die Theaterdirektoren in einer Runde mit Herrn Mehlitz getroffen hätten.

 

Herr Mehlitz (SenWissKult) erläutert, dass in Vorbereitung einer Vorlage an den UA Theater die Verwaltungsdirektoren der LHO-Bühnen zum 27. 5. 2002 eingeladen worden seien, um mit ihnen die Vorstellungen, eine neue Freikartenregelung zu finden, und die finanziellen Auswirkungen zu besprechen bzw. andererseits die Aufgabe zu besprechen, in einer Größenordnung von ca.

1,3 Mio a eine Ergebnisverbesserung zu erreichen. Den Verwaltungsdirektoren sei mitgeteilt worden, dass es haushälterisch in der Umsetzung um eine Zuschussabsenkung gehe, weil dies anders nicht darstellbar sei. Den Direktoren sei auch die Haltung von SenWissKult bekannt gewesen, dass bezogen auf eine Modifikation der Freikartenvergabe das Ergebnis nicht erwirtschaftet werden könne. Allerdings sei auch klar gewesen, dass das gegenwärtig praktizierte Verfahren in der Freikartenvergabe dringend abstimmungsbedürftig sei, weil es von Bühne zu Bühne sehr unterschiedlich gehandhabt werde, und dass die ursprünglich verabredete Größenordnung, in Höhe von 3 % eine Deckelung vorzunehmen, teilweise überschritten werde. Beim Vergleich der Ansätze in den Wirtschaftsplänen 2002 und 2003 mit den Ist-Beträgen 2001 zeige sich, dass die Veranschlagung der Einnahmen in überwiegendem Maße weit hinter den Ist-Beträgen zurückbleibe. Es sei auch mit den Direktoren besprochen worden, dass SenWissKult im Rahmen einer Plausibilitätsrechnung festgestellt habe, welche Veränderung sich mit 1 a Erhöhung bezogen auf die verkauften Karten ergeben könne. Daraus sei in der Verhältnismäßigkeit der Besucher der einzelnen Bühnen eine Quote gebildet worden. Diese Rechengröße sei allen bekannt gewesen.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) betont, die Absenkung des Zuschusses bezüglich der Einnahmenerhöhung und die Veränderung der Freikartenregelung seien zwei verschiedene Dinge. Für das Zweite bestehe Konsens, aber das Verfahren der Absenkung sei nicht erfolgversprechend. Wie solle im Verlauf des Jahres auf diese Entwicklung reagiert werden?

 

Herr Mehlitz (SenWissKult) antwortet, ein ähnliches Verfahren sei mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 bereits praktiziert worden, als Sen Dr. Stölzl eine fünfprozentige Eintrittspreiserhöhung erbeten habe, die erfolgreich beendet worden sei. Er sei relativ optimistisch, dass die Bühnen eine Reihe von Optionen hätten, die sie wahrnehmen könnten. Er verweise noch einmal auf die Differenz von Ansatz und Ist 2001 in den Wirtschaftsplänen. Hier sei durchaus Raum für Dispositionen vorhanden. Auch die Aufwandsenkung für 2002 sei noch praktikabel.

 

5.       Wie wirkt sich der Rückzug des Investors beim Metropol-Theater auf den Kulturbereich aus?

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet auf die Frage des Abg. Dr. Jungnickel (FDP), eine unmittelbare Auswirkung auf den Kulturbereich sei nicht feststellbar. Auswirkungen gebe es für den Musicalmarkt in Berlin. Das Interesse an vielen Musicalstandorten habe sich reduziert. Die Vertragsgemäßheit des Rückzugs werde von SenWissKult juristisch geprüft. Dies sei strittig zwischen Senat und Vertragspartner.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Die Zukunft der Berlinischen Galerie

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

0021

 

 

Siehe Wortprotokoll.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

 

a)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Zukunft der Berlin Kulturveranstaltungs-GmbH

(BKV) mit Podewil und Schaubude

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

0032

 

 

b)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Entwicklungsmöglichkeiten der Berliner

Kunst- und Kulturveranstaltungs GmbH

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0054

 

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) fragt nach einem Konsens zwischen Museumspädagogischem Dienst ­ MD ­ und Podewil über die zukünftige Raumnutzung.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) schließt sich der Frage an und verweist auf den vorliegenden Brief des MD, in dem berechtigte Fragen vorgetragen würden.

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet, es gehe nicht darum, das Podewil und den MD zu einem Zusammengehen zu zwingen und ihre bisherigen Profile aufzugeben. Das Zusammenrücken von Institutionen sei sicherlich schwierig. Sie könne noch keine abschließende Auskunft geben. Zum Konzept stelle sie dar, die BKV sei am 29. 7. 91 gegründet worden mit der Aufgabe, als professioneller Träger mehrere kleine Häuser und Kultureinrichtungen zu verwalten. Andererseits habe das Land Berlin nicht selbst Träger für temporäre Veranstaltungen sein wollen und die Veranstaltungen einem Träger übergeben. Auch Veranstaltungen im Rahmen des Kulturaustauschs sollten im Auftrag des Senats durchgeführt werden, was auch über viele Jahre geschehen sei. In einigen Jahren habe die BKV auch Kulturaustauschveranstaltungen an anderen Orten als Berlin, in den Partnerstädten, durchgeführt. Die BKV habe auch mit technischer und organisatorischer Hilfe kleinere Projekte unterstützen sollen. Sie sei zugleich administrativer Träger des Theaters am Halleschen Ufer für Personal und Räume, für die Schaubude und einige andere kleinere Orte wie die Tanzwerkstatt und gleichzeitig Träger des Podewil gewesen. Im Podewil habe sie Entscheidungskompetenz über Programm und künstlerische Leitung gehabt. Letzteres habe sich als wenig praktikabel erwiesen, weil die Trägerfunktion der BKV für einige Einrichtungen dazu geführt habe, dass das Podewil zum Teil als Veranstaltungsort nach Auffassung der Kritiker bevorzugt worden sei, obwohl andere Räume wie das Theater am Halleschen Ufer für manche Veranstaltungen geeigneter gewesen wänre. Die Tendenz gehe also auf eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der BKV als Träger und dem künstlerischen Betrieb des Podewil. Wenn es dabei bleibe, dass das Theater am Halleschen Ufer nicht mehr in der Verwaltung der BKV sei, müsste diese noch Kapazitäten aufweisen. SenWissKult wünsche eine weitere Aufgabe der BKV, deren Realisierbarkeit geprüft werden müsse. Sehr schnell sei ein neuer formaler und administrativer Träger für die Kulturbrauerei GmbH erforderlich, wofür die BKV in Frage komme.

 

Für das Gebäude des Podewil sollten nicht die Räume geschlossen werden oder ihren Betrieb aufgeben, in denen Veranstaltungen, Aufführungen und Proben stattfänden, sondern das Artist-in-Residence-Programm solle in dem Haus aufgegeben werden. Viele Kultur- und andere Institutionen in Berlin führten ähnliche Programme durch, was nun auch durch das Forum Kultur diskutiert werden solle. Für Artist in Residence seien nun kooperativ bessere Möglichkeiten als nach der Wende vorhanden. Eine klare räumliche Trennung zwischen Podewil als Veranstaltungs- und Probenort und dem MD sei vorgesehen. Nicht das Erdgeschoss, sondern nur der rechte hintere Flügel des Gebäudes sei betroffen. Der MD sei zudem auch Veranstalter und arbeite nicht nur in Büros. Auch einige Großräume für Projektgruppen wie für die Lange Nacht der Museen oder die Themenjahre Berlin-Brandenburg seien notwendig. Der MD habe zudem einen Grafikbereich, in dem die Zeitung des MD wie auch Öffentlichkeitsarbeit für alle Berliner Museen betrieben werde. Hier sei also auch ein kreativer Werkstattbereich vorhanden. Bisher habe die Recherche keine Alternative dazu gefunden, den MD sinnvoll und langfristig in diesem öffentlichen Gebäude unterzubringen. Die Pläne müssten jedoch noch vor Ort detailliert und mit den Mitarbeitern und zuständigen Gremien erörtert werden. Behutsamkeit sollte trotz der Eile geübt werden. Der MD müsse jedenfalls Ende 2002 das Gebäude in der Chausseestraße verlassen, weil der Senat den Verkauf des Gebäudes vorsehe.

 

Abg. Cramer (Grüne) betont, die briefliche Beschwerde des MD, dass funktionierende und angesehene Einrichtungen beschädigt würden, sei berechtigt. Ein strukturelles Konzept für die Veränderungen sei nicht erkennbar.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) kritisiert die haushaltspolitisch begründete Eile, die sachfremde Entscheidungen hervorbringe. Die Rücknahme der Programmaufgabe der BKV rechtfertige keine Einsparung von 250 000 a. Bestehe nicht die realistische Alternative, den MD im Bethanien unterzubringen? Landes- und Bezirksaufgaben könnten hier verzahnt werden, wenn alle dies wollten.

 

Frau Abg. Lange (SPD) fragt ebenfalls, ob das Podewil die einzige Alternative für den MD darstelle. Sei es richtig, dass die aufwändig hergestellten Proberäume als Büroräume umgewidmet werden sollten? Bestünden nicht andere Möglichkeiten? Das Votum des Forum Kultur sollte vor einer Entscheidung abgewartet werden. Das Gesamtgeflecht der BKV sei schwer durchschaubar. Ein Bericht darüber, wer bei der BKV was mache, welche Aufgaben die Stellen wahrnähmen und wohin die Mittel flössen, sollte einmal erstattet werden.

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) fragt, ob nicht Räume für den MD in der Brunnenstraße gefunden werden könnten. Eine optimale Lösung möglichst außerhalb des Podewil sei angemessen. Solle Artist in Residence aufgegeben oder anders gestaltet werden? Die Aufgabe wäre ein großer Verlust für Berlin.

 

Frau Abg. Dr. Hiller (PDS) fragt, inwiefern alle Betroffenen, auch die BKV, in die geplanten Veränderungen, auch die Kürzungen, einbezogen worden seien. Bleibe die Vielfalt des Angebots der BKV aufrecht erhalten? Nachdem die bisherigen Bauvorhaben im Podewil in eine andere Richtung gegangen seien und für die Einrichtung von Büroräumen wiederum umfangreiche Investitionen erforderlich wären, erscheine die Umsetzung des MD in das Podewil als kurzsichtig. Alternative Standorte sollten überdacht werden, auch um Konfrontationen zwischen den Trägern zu vermeiden.

 

Frau Vors. Ströver fragt nach dem konkreten Raumbedarf für BKV und MD im Podewil. Eine Besprechung der verschiedenen Artist-in-Residence-Programme im Ausschuss wäre erforderlich.

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) betont erneut, die ausgebauten Veranstaltungs- und Proberäume im Podewil sollten nicht an den MD gegeben und für andere Zwecke eingesetzt werden. Bei dem genannten Flügel sei die Probebühne ausgenommen. Ansonsten könne sie den erbetenen Bericht gern geben. Mit allen Beteiligten sei mehrfach gesprochen worden: mit Leitung und Mitarbeitern der BKV, den Kuratoren im Podewil, dem Betriebsrat, dem MD. Sie könne gegenwärtig keinen Alternativstandort für den MD erkennen. Geopfert werde an diesem Standort Artist in Residence. Ein Überblick über Artist-in-Residence-Programme in Berlin wäre eines der Themen für das Forum Kultur. Die beschlossenen Einsparmaßnahmen sollten sich nur auf den Verwaltungsbereich der BKV beziehen. So etwa sei die Finanzierung einer Stelle für Kulturaustausch nicht sinnvoll, wenn Berlin seit Jahren nur sehr wenig Mittel für Kulturaustausch bereitstelle. Auch Hausmeisterstellen und ähnliche seien betroffen. Durch die Rationalisierung in der Administration und den Wegfall von Personalfixkosten sollten Einsparungen im nichtkünstlerischen Bereich erreicht werden.

 

Vor Jahren habe sie eine Analyse des Bethanien-Komplexes mit seinen ca. 25 Nutzern und seiner mangelnden Konzeption vorgelegt. Weiterhin habe sie in fünf Varianten ein zukünftiges Nutzungskonzept für das Bethanien entworfen, was weder auf Seiten des Senats noch auf Seiten des Bezirks vorangekommen sei. Die Zukunft des Künstlerhauses sei im Prinzip gesichert, aber die Rolle des Standortes für die Zukunft sei unklar. Durch überregionale Attraktivität sollten sowohl das kulturhistorisch wertvolle Ensemble genutzt als auch stadtentwicklungspolitisch und sozialpolitisch Akzente gesetzt werden.

 

Das Schlossparktheater solle auch künftig eine dem Raum und dem Standort angemessene kulturelle Nutzung finden. Über die Prüfung von Angeboten für eine neue kulturelle Nutzung könne sie gern berichten.

 


 

Punkt 4 der Tagesordnung

 

a)

Antrag der Fraktion der FDP

Sanierung der drei großen Berliner Opernhäuser

- Drs 15/443 -

0045

Kult

+Hauptausschuss

 

b)

Antrag der Fraktion der FDP

Theater des Westens als Ersatzspielstätte für

die zu sanierenden Opernhäuser bereithalten

- Drs 15/444 -

0046

Kult

+Hauptausschuss

 

Die Fraktionen der SPD und der PDS legen folgenden Änderungsantrag zu TOP 4 a) - Drs 15/443 - vor:

 

Der Antrag der Fraktion der FDP - Drs 15/443 - wird in folgender Fassung angenommen:

 

"Der Senat von Berlin wird aufgefordert, ein Sanierungs- und Strukturkonzept für die Staatsoper Unter den Linden und die anderen beiden Opernhäuser vorzulegen.

Gleichzeitig ist zu berichten, ob und in welcher Weise der Bund sich an der Finanzierung beteiligen wird.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum ..... zu berichten."

 

Als Berichtszeitpunkt wird der 31. Dezember 2002 vorgeschlagen.

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) verweist auf eine Äußerung des Kultursenators, dass das Schicksal der drei Opernhäuser in Berlin nicht allein in der Hand des Landes Berlin liege. Er fordere zur Annahme der beiden Anträge auf. Die Planung einer Sanierung solle vorgelegt werden, selbst wenn die Finanzierung noch nicht geklärt sei.

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) antwortet zum Antrag zu b), die international ausgeschriebene Privatisierung des TdW habe sich nach Auskunft von SenFin verzögert. Daher stelle sich die Frage des Antrags gegenwärtig nicht. Die Privatisierung müsse abgewartet werden. Zum Sanierungsbedarf der drei Opernhäuser seien Untersuchungen angestellt worden, für die Staatsoper bereits mit baulichen Zielplanungen mit vier Varianten und den verschiedenen Auswirkungen. Die Debatte über die bauliche Lösung könne nicht von der Frage getrennt werden, welche Art von Oper später in diesem Gebäude betrieben werden solle. Für die Komische Oper stünden drei Varianten zur Diskussion. Sie seien abhängig von der Klärung der Grundstücksfragen. Im Verhältnis zu den Investoren stellten sich inhaltliche und finanzielle Fragen.

 

Frau Abg. Lange (SPD) stellt den obigen Änderungsantrag vor. Wenn die freie Szene wie die Zeitgenössische Oper nicht mehr finanziert werden könne, müsse von den großen Häusern dringend ein Strukturkonzept eingefordert werden, das auch wesentliche Einsparungen beinhalten müsse.

 

Abg. Cramer (Grüne) regt an, die Formulierung "und die anderen beiden Opernhäuser" einvernehmlich durch die Worte "die Komische Oper und die Deutsche Oper" zu ersetzen.

 

Abg. Brauer (PDS) übernimmt den Änderungsvorschlag. Er fordere eine einigermaßen präzise finanzielle Planungsübersicht, unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage. Er sehe nicht ein, warum ein ausgefeiltes Strukturkonzept nötig sei, um einen Bühnenbereich in einer relativ minimalen Variante sanieren zu können. Technische Mindeststandards seien zumindest zu gewährleisten. Ensemblestrukturen an den Opernhäusern oder den Sprechtheatern sollten nicht aufgelöst werden, weil dies den künstlerischen Untergang der Häuser hervorriefe.

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) schließt sich dem Änderungsantrag an. Eingriffe in die künstlerische Freiheit seien auf jeden Fall zu vermeiden.

 

Abg. Kittelmann (CDU) fragt, ob nicht bereits längst ein solches Strukturkonzept entwickelt werde, angesichts der Monate und Jahre währenden Diskussion. Insofern wäre der Antrag überflüssig.

 

Frau Abg. Dr. Tesch (SPD) verweist darauf, dass auch die Bundesbeteiligung an einer Sanierung dargestellt werden solle. Die Entwicklung von Sanierungskonzepten dürfe nicht völlig unabhängig von der Finanzierung geschehen.

 

Zum Antrag zu b) bemerke sie, auch alternative Standorte für Ersatzspielorte seien zu prüfen. Bei der Deutschen Oper bestehe kein akuter Sanierungsbedarf. Mit den Betroffenen müsse zudem gesprochen werden, ob sie eine solche Ersatzspielstätte wünschten. Häufig seien die Besucher an den Standort gebunden. Die laufenden Verhandlungen zum TdW müssten abgewartet werden.

 

Frau StS Tebbe (SenWissKult) betont den Unterschied zwischen Sanierung, also der Sicherung eines modernen, funktionsfähigen Opernhauses, und Herstellung der technischen Funktionsfähigkeit. Die technische Reparatur werde ständig gewährleistet, was keine Herstellung des neuesten technischen Niveaus bedeute. Strukturüberlegungen implizierten keinen Eingriff in die künstlerische Freiheit, sondern stellten eine kulturpolitische Aufgabe dar. Es müsse geklärt werden, ob eine Oper gewollt werde, die von außen eine historische Oper und von innen eine neue, hochmoderne Oper mit zwei Bühnen sei. Dies sei eine kulturpolitische Frage. Form und Profil des Theaters seien Voraussetzung dafür, dass das Land Berlin einen Intendanten berufe. Es gehe lediglich um eine allgemeine Aufgabendefinition eines solchen Hauses.

 

Der Ausschuss beschließt, dem Abgeordnetenhaus die Annahme der Anträge zu TOP 4 a und TOP 4 b jeweils in der Fassung des Änderungsantrags mit den angesprochenen Änderungsvorschlägen zu empfehlen.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

 

 

Verschiedenes

 

 

Geschäftliches ­ siehe Beschlussprotokoll.

 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq