Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

Jugendberufshilfe II – Jugendberufshilfe reformieren

Drucksachen 15/1250, 15/1775, 15/2084 und 15/ 2530 - Schlussbericht -

 

 

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2003 Folgendes beschlossen:

 

„Zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe wird der Senat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

1.        Der Senat realisiert schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit dem Landes­jugendamt und den bezirklichen Jugendämtern sowie unter Beteiligung der Träger von Maßnahmen der Jugendberufshilfe die Einführung

-          einheitlicher Bedarfsfeststellungsverfahren und Zugangs-

             kriterien für Maßnahmen der Jugendberufshilfe,

-          verbindlicher  Qualitätsstandards für die  Jugendberufshilfe

             und den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit

             den Trägern von Maßnahmen der Jugendberufshilfe,

-          eines   ziel-   und   wirkungsorientierten   Controlling-Ver-

             fahrens.

 

2.         Um die Angebote der Jugendberufshilfe besser auf die jeweilige persönliche Situation der Jugendlichen abstimmen zu können, sollen auch in der Jugend­berufshilfe neben der bisherigen Vollzeitausbildung anerkannte modulare Ausbildungsangebote mit ausdifferenzierten Abschlüssen eingeführt werden, zu deren Dokumentation ein Qualifizierungspass eingerichtet werden soll.


 


3.        Der Senat wird aufgefordert, auf Bundesebene dahin gehend initiativ zu werden, dass mit der Bundesanstalt für Arbeit Verhandlungen über ein gemeinsames und abgestimmtes Ausbildungskonzept über mögliche Schnitt­stellen und Übergänge zwischen Ausbildungsangeboten nach dem Arbeits­fördergesetz ( SGB III) und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) aufgenommen werden.“

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

Zu 1.

 

I. Einheitliche Zugangskriterien für die Jugendberufshilfe

 

Das Verfahren der Leistungsgewährung in der Jugendberufshilfe (JBH) erfolgt in Berlin nach unterschiedlichen Standards, Methoden und in verschiedenen Strukturen. Regionale Besonderheiten wie auch die unterschiedliche Ausprägung der JBH in den einzelnen Bezirken spielen hierbei eine Rolle.

 

Aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung und mit dem Hilfeplanverfahren stehen eine Reihe an Instrumenten zur Verfügung, die auch in der JBH für den Falleingang und den späteren Leistungsprozess nutzbar sind. Bei der Gestaltung des Falleingangs ist zu beachten, dass die JBH mit ihrer Arbeitsweltorientierung und mit dem Ziel der beruflichen sowie sozialen Integration einen besonderen Auftrag hat.

 

Neben der Feststellung der sozialen Indikation für eine Leistungsgewährung gilt es, Kompetenzen und Defizite im Hinblick auf die beruflichen Anforderungen umfassend zu ermitteln. Nicht immer sind profunde Kenntnisse über die vielfältigen Wege bei der Eingliederung in den Beruf oder Ausbildung verfügbar und mitunter sind die Voraussetzungen für eine Potenzialermittlung des jungen Menschen nicht vorhanden oder nicht themenspezifisch ausgeprägt. Diese Klärung erfolgt dann extern mittels vorgeschaltetem oder parallelem Clearingprozess und dient als Grundlage für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Leistungsgewährung. Die Potenzialermittlung nimmt hierbei einen großen Raum ein.

 

Einfluss auf den Falleingang hat auch die Einführung einer ziel- und wirkungs-orientierten Steuerung in der Jugendberufshilfe. Dieses war Auftrag des Projektes „ Jugendberufshilfe – Umsteuerung – Querschnittscontrolling“, JUQ,  (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme -, Drucksache 15/2088).

Eine Zielsteuerung mit dem entwickelten Zielsystem und einer regelmäßigen Überprüfung der Zielerreichung sowie die Verknüpfung von Fall- und Finanzdaten beginnt bereits im Falleingang. Das bedeutet, die Ausgangssituation eines jungen Menschen nach vorgegebenen Kriterien zu ermitteln, das richtige Ziel bei der beruflichen Integration und die hierfür geeignete Hilfeleistung zu wählen.

 

Notwendig ist ein transparenter und geregelter Zugang der hilfebedürftigen jungen Menschen in diesem Leistungsbereich, um eine möglichst einheitliche Leistungs­gewährung zu erzielen und die objektiv sinnvollste und passgenaue Hilfe zu gewähren. Der Falleingang als Ausgangspunkt für die spätere Leistungsgewährung oder für eine Vermittlung außerhalb der Jugendhilfe bedarf daher einer großen Aufmerksamkeit.

 

Um Berlin weit einheitliche Standards für die Falleingangsphase zu ermitteln, wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe, an der sowohl bezirkliche Jugendämter als auch Träger der Jugendberufshilfe beteiligt sind, an einer Empfehlung für einheitliche Standards gearbeitet.

 

Grundlage der Arbeit waren die unterschiedlichen bezirklichen Verfahren, die analysiert und verglichen wurden. Dabei stellte sich heraus, dass der im Projekt „JUQ“ entwickelte und bereits erprobte Anamnesebogen als das weitest gehende Arbeitspapier genutzt werden kann. Die bereits erprobten und bewährten Arbeits­verfahren zur Falleingangsphase aus den Bezirken Neukölln und Pankow ergänzen und vervollständigen das Arbeitspapier aus JUQ und können somit in ein verein­heitlichtes Verfahren einbezogen werden.

 

Die abschließende Bearbeitung in Form einer Empfehlung ist noch nicht erfolgt.

Die Präsentation der Ergebnisse steht zeitnah bevor.

 

II. Bedarfsfeststellung in der Jugendberufshilfe

 

Wie in anderen Leistungsbereichen auch gibt es in der Jugendberufshilfe keine durchgängig einheitlichen Datengrundlagen und auch keine empirisch gesicherten Ergebnisse, die zuverlässige qualitative und quantitative Bedarfsprognosen über den individuell feststellbaren Bedarf hinaus zulassen.

 

Zur quantitativen Ermittlung des mittelfristigen Bedarfs an Angeboten und Maßnahmen der Jugendberufshilfe kommen eine Vielzahl an möglichen Indikatoren in Frage. Sie sind aber nur dann sinnvoll anzusetzen, wenn für sie auch valide und unterein-ander kompatible Daten vorliegen. So stimmen zum Beispiel in den entsprechenden Statistiken Altersgruppen nicht überein, fehlen regionale Daten und sind keine Zeitreihen vorhanden.

 

Hier ist es bis zum Aufbau und einer mehrjährigen Auswertung eines verlässlichen und einheitlich gehandhabten Informationssystem geboten, eine zumindest quantitative Bedarfsschätzung bezirklich und Berlin weit durchzuführen. Diese kann in Anbetracht der derzeitigen Daten- und Informationslage keine an nachvollziehbaren Indikatoren orientierte qualifizierte Bedarfsermittlung sein.

 

 

Zu 2.

 

Modulare Ausbildungsangebote

 

I. Gesetzliche Grundlagen

 

Die gesetzliche Grundlage für die berufsfachliche Ausbildung im Rahmen der Jugendberufshilfe sind das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsrichtlinien der IHK und der Handwerkskammern.

Darin unterscheiden sich die Ausbildungsgrundlagen für junge Menschen mit Benachteiligungen nicht von den in betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufs­ausbildungen befindlichen jungen Menschen außerhalb der Benachteiligten­förderung.

 

Das bedeutet, dass die bereits vereinzelt entwickelten und anerkannten Module auch in der Qualifizierung und Ausbildung im Rahmen der Jugendberufshilfe zur Anwendung kommen.

 

Der Senat hat sich sehr deutlich für eine Modularisierung der Berufsausbildung ausgesprochen und befördert und begleitet die Entwicklung bis hin zur Einführung eines Qualifizierungspasses.

 

 

II. Neues Zielsystem für die Jugendberufshilfe

 

Für die Jugendberufshilfe gibt es einen erhöhten Bedarf an ausdifferenzierten Abschlüssen oder Qualifikationen, die den tatsächlichen Möglichkeiten der jungen Menschen entsprechen.

Die eindimensionale Ausrichtung, das Ziel der sozialen und beruflichen Integration ausschließlich durch den Abschluss einer außerbetrieblichen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz zu erreichen, ist nicht für alle Jugendlichen der optimale Weg. Vielmehr können einige Jugendliche mit anders aufgebauten Angeboten besser unterstützt werden. An diesen Fragestellungen macht sich der Umsteue­rungsbedarf in der Berliner JBH insgesamt fest. Diesen Umsteuerungsbedarf zu ermitteln, Vorschläge zur Verbesserung zu erarbeiten und aufzuzeigen, wie die JBH mittel- und langfristig wirksamer und kostengünstiger organisiert werden kann, war Zielsetzung des Pilotprojektes „Jugendberufshilfe – Umsteuerung – Querschnitts­controlling“ – kurz JUQ (siehe Mitteilung zur Kenntnisnahme, Drucksache 15/2088).

 

Für ein neu zu gestaltendes Zielsystem der Jugendberufshilfe wurden im Pilotprojekt einige Grundsatzentscheidungen getroffen, die die Dimensionierung des Zielsystems festlegten:

 

·         Das Zielsystem sollte nicht nur die derzeit                     verfolgten eindimensionalen Ziel­setzungen                  enthalten, sondern auch eine differenzierte-                              re Abstufung fachlicher (Teil-) Ziele.

·         Bei erst in mehreren Phasen zu erreichenden                 Zielen sollten auch die Teilphasen als ei                       genständige Ziele geführt werden.

 

Um Ziele messbar zu machen, wurden im gleichen Schritt Erfolgskriterien für die Messung der Zielerreichung definiert. Aus den genannten Gründen wurde das aufgebaute Zielsystem sehr detailliert.

 

Das im Rahmen des Projektes JUQ für die Berliner JBH erarbeitete Zielsystem hat fünf Ebenen und schließt die politische Steuerungsebene des Landes und der Bezirke ein. Es ist somit ein integriertes Zielsystem und bildet den gesamten Leistungsstrang ab.



Das Zielsystem ist weit gefasst. Es umfasst auch politische Ziele, die für die Wirksamkeit der JBH bedeutsam sind, aber nicht als individuelle Ziele im engeren Sinne zu verstehen sind, wie z.B. die „Flexibilisierung der Berufsausbildung“ oder weitere Ziele der Zielebene drei. Diese Ziele sind mit aufgenommen worden, weil sie den Rahmen stecken, innerhalb dessen die JBH arbeitet. Die Rahmenbedingungen können die Ziele der JBH unterstützen oder ihnen entgegenwirken. Gelingt es zum Beispiel nicht, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Teilabschlüssen zu schaffen oder die Situation allgemein auf dem Ausbildungs- und Arbeitsplatzmarkt zu verbessern, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der JBH in seiner ganzen Leistungsbreite.

 

Unter dem Ziel der Ebene 3 „Zielgruppenbezogene Integration“ sind alle Ziele zusammen gefasst, die sich auf einzelne Personen bzw. Zielgruppen beziehen. Auch diese Ziele reichen z.T. über die relativ eng umgrenzte Zielstellung des § 13 SGB VIII hinaus. Dies ist gewollt, da zumindest die Zielformulierung über die Grenzen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII hinaus gehen muss, um Programme und Instrumente anderer Leistungsträger zu integrieren.

 

Die Zielebene 4 beschreibt die Teilziele, die im Rahmen der JBH erreicht werden können, um dem Oberziel – die arbeitsweltorientierte Integration – zu entsprechen. Orientierungspunkt waren die Phasen, die zwischen erfolgreichem Schulabschluss und der dauerhaften Integration in das Berufsleben nach Erwerb eines Berufsab­schlusses aufeinander folgen. Ein Jugendlicher kann alle Phasen im Rahmen der JBH durchlaufen, er kann aber auch nur in einzelnen Phasen unterstützt werden. Ein-, Um- und Ausstiege sind jederzeit möglich. Unterhalb dieser Zielebene werden auf der fünften Zielebene die Ziele für jeden Jugendlichen bzw. für einzelne Zielgruppen noch weiter konkretisiert.

 

Das Zielsystem erlaubt es der Fallbearbeitung in den Jugendämtern, die Jugendlichen genau den Zielen zuzuordnen, die sie im Einvernehmen mit dem Jugendlichen für realistisch halten. Es müssen somit nicht mehr alle Jugendlichen dem alleinigen Ziel „Berufsabschluss“ zugeordnet werden. Durch die relativ differenzierten Standard-, Ziel- und Produktkataloge kann die jeweilige Zielsetzung auch aus Sicht der Fallbearbeitung ausreichend spezifisch erfolgen. Die Zuordnung eines realistischen Ziels und die regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung gestatten es zugleich, bei aussichtloser Entwicklung ein anderes Ziel zu wählen, um die richtige Entwicklung eines jungen Menschen zu ermöglichen (z. B. der Übergang von der Berufsaus­bildung in eine Teilqualifizierung mit Zertifikat). Der teilweise recht hohen Abbruch­quote kann entgegen gewirkt werden. Dies schafft mehr Transparenz darüber, wie weit die Jugendlichen, die den Abschluss nicht schaffen, trotzdem noch kommen können und ermöglicht eine zielgenauere Steuerung.

 

Jedes an der Arbeitswelt orientierte Kernziel ist mit sozial integrativen Zielsetzungen verbunden worden, die sich in der Zielebene 5 befinden aber nicht abgebildet sind. Diese für die JBH spezifischen ergänzenden Ziele, wie z.B. „Erhöhung der Pünktlichkeit“ oder „Erhöhung der sozialen Kompetenz“ lassen sich für jeden Jugendlichen individuell messen. Sie wurden aus Vereinfachungsgründen als Erfolgskriterien abgebildet. Jedes Ziel der Zielebene 5 enthält zudem ein so genanntes „hartes“ Ziel – z.B. den jeweiligen Abschluss oder Dauerhafter Verbleib in  Erwerbsarbeit -,  und zusätzlich eine Fülle  weite-


rer, so genannter „weicher“ Ziele. Sie werden unter dem Zusatz „... sowie Abbau persönlicher Beeinträchtigungen und Kompensation sozialer Benach-teiligungen“ zusammengefasst und sollen Fortschritte auch unterhalb der Erreichung des „harten“ Oberziels dokumentieren.

 

Mit den in der Zieldefinition beschriebenen Merkmalen ist auch die Zielgruppe der JBH bereits eingegrenzt. Zur Präzisierung der Zielgruppe wurden verschiedene Ein- bzw. Ausschlusskriterien definiert:




 


Diese Zukunftsorientierung kommt in erster Linie darin zum Ausdruck, dass für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen die berufliche und so-ziale Integration nicht nur an einem Berufsabschluss fest gemacht wird, sondern dass auch andere Qualifikationen als eigenständige Ziele definiert wurden. Das Erreichen von Teilqualifikationen (Qualifizierungsbausteine) kann wie eine erfolgreiche Berufsvorbereitung bereits als eigenständiges Ziel gewertet werden. Diese in der Praxis noch zu entwickelnden Qualifizierungsbausteine stützen sich auf die Berufsausbildungsvorbereitungsverordnung des BBiG und sind von den zuständigen Stellen (Kommunen) zu zertifizieren. Eine systematische Anwendung setzt voraus, dass der angestrebte Weg einer Modularisierung der beruflichen Bildung und Qualifizierung konsequent weiter verfolgt, entsprechende Teilziele auf dem Arbeitsmarkt anerkannt und von den Bezirken und Trägern dann auch tatsächlich umgesetzt werden.

Die Ausdifferenzierung der Ziele erlaubt es, die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen in Zukunft detaillierter zu erfassen und die für diesen Personenkreis auch wirklich realistischen Ziele anzusteuern. Dies bedeutet, dass ein Jugendlicher, der sehr wahrscheinlich einen Berufsabschluss nicht schaffen wird, von vornherein nicht diesem Ziel zugeordnet wird. Entsprechend erhält er nur Leistungen, die zum Erreichen eines definierten Teilziels – z.B. Qualifizierung - erforderlich sind. Schließt der Jugendliche dieses Ziel erfolgreich ab, kann geprüft werden, ob er für einen weiteren Teilabschluss gefördert wird oder ob die direkte Vermittlung in den Arbeits­markt sinnvoll ist. Letztlich wird der Jugendliche bei geringerem Mitteleinsatz effektiver ausgebildet.

 

Wird ein solches Vorgehen konsequent umgesetzt, bleibt dies natürlich nicht ohne Auswirkungen auf die Leistungsanbieter. Es werden solche bevorzugt werden, die für die verschiedenen Bedarfe passende Angebote haben, d.h. die z.B. in einem gewünschten Berufszweig die entsprechenden Leistungsangebote vorhalten oder ihre Angebote so modularisieren, dass die Fallbearbeitung präzise die Leistung anfordern kann, die für die jeweilige Person passgenau ist.

Das angestrebte System fördert somit sowohl die primäre Ausrichtung aller am System der JBH Beteiligten an den Zielen der Jugendlichen als auch die Auftrag­geberrolle der Verwaltung bei der Setzung und Überprüfung fachlicher und fiskalischer Ziele.

 

 

Zu 3.

 

Im Rahmen der Hartz - Gesetzgebung hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport deutlich gemacht, dass es Handlungsnotwendigkeiten in Bezug auf die Benachteiligtenförderung gibt und hier ein abgestimmtes Konzept zur gemeinsamen Beratung von jungen Menschen (Integration der Jugendlichen mit Benachteiligungen in die JobCenter) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Jugendämtern erarbeitet werden muss.

Auch in diesem Kontext hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport ein Konzept zur Umstrukturierung der Jugendberufshilfe in Berlin erarbeitet. Wie bereits in der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 04. Februar 2004 ( Drucksache 15/2530) berichtet, befindet sich dieses Konzept noch in der Abstimmungsphase mit den beteiligten Partnern, wie den Bezirken, der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Jugendberufshilfe. Da der Prozess der Abstimmung noch nicht abge­schlossen ist, kann an dieser Stelle nur der Vorschlag der Senatsverwaltung zur Kenntnis gegeben werden (siehe Anlage). Bei Vorlage des endgültigen Konzeptes werde ich unaufgefordert das Abgeordnetenhaus unterrichten.

 

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Berlin, den 11. Mai 2004

 

Klaus   B ö g e r

Senator für Bildung, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                  Anlage

                                                                                  zur Mitteilung zur Kenntnisnahme

Entwurf - Stand 02.12.2003 -                                              

 

 

Notwendigkeiten zur

Veränderung der Jugendberufshilfe (JBH)

in Berlin

 

Präambel

 

Jugendberufshilfe flexibel gestalten

 

Bei dem Ausbau von Angeboten der JBH seit Ende der siebziger Jahre trat wegen der sich rasant entwickelnden Problematik auf dem Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt ein Steuerungserfordernis zunächst nicht ins Blickfeld. Festzustellen ist, dass mittlerweile erheb­liche Transferleistungen in dieses Leistungsangebot fließen, ohne dass eine effektive ange­botsbezogene oder eine fallbezogene Steuerungssystematik realisiert wurde.

 

Fachveranstaltungen sowie Veröffentlichungen zum Thema berufliche Förderung benachteiligter Jugendlicher kommen seit längerem zu der Einsicht, dass Strukturverbesserungen unabdingbar sind. Unisono werden die unübersichtlichen und wenig abgestimmten Förderprogramme beklagt, die mangelnde Passgenauigkeit und Flexibilität der Angebote kritisiert, die unter anderem Warteschleifen und Wiederholungen sowie eine hohe Zahl von Abbrüchen nicht verhindern können.

Für Berlin kommt die damalige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen im Bericht an das Abgeordnetenhaus über verbesserte Ausbildungsförderung benachteiligter Jugendlicher – Drs. 14/1495 – zu dem Ergebnis, dass ein „abgestimmtes System fehlt, das den jungen Menschen eine individuelle Orientierung bietet. Es müssen Ein- und Ausstiege ermöglicht, die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Abschnitten gewährleistet und absolvierte Ausbildungsbestandteile anerkannt und zertifiziert werden.“

 

Während der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in Zwickau im April 2002 hat diese den bayerischen Modellversuch für Ausbildungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe, bei dem Maßnahmekosten der Trägerausbildung nach §§ 240 SGB III vom Arbeitsamt und die Kosten der Heimunterbringung sowie der erhöhten sozialpädagogischen Betreuung vom Jugendhilfeträger nach dem SGB VIII getragen werden soll, ausdrücklich begrüßt.

Es wurde ein Beschluss gefasst, sich beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit für eine Komplementärfinanzierung, wie im bayerischen Modellversuch vorgesehen, einzusetzen. Das bayerische Modellvorhaben biete die Chance, die existierenden Aufgaben unter optimaler Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Mittel zu erfüllen und so die besten Förderungsmöglichkeiten für junge benachteiligte Menschen zu erreichen.

 

Die Frage nach der Gewichtung des beruflichen Integrationszieles (Ausbildung/ Quali­fizierung) steht genauso auf dem Prüfstand, wie auch die Ausdifferenzierung des Angebots­spektrums und die notwendige Intensität der Angebotsformen (Ausstattung/Dauer).

 

Die Ausprägung der JBH wie auch der Strukturwandel und die knapper werdenden Ressourcen erfordern entscheidende Schritte zur Umsteuerung der JBH. Diese Notwen­digkeit sowie die Steigerung von Effizienz und Angebotsoptimierung ist vom Grunde her Konsens aller Akteure.

 

In diesem Prozess müssen die im Rahmen der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Diskussion vorgelegten Vorschläge der Hartz-Kommission, die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und deren mögliche Auswirkungen auf den Bereich der Jugendberufshilfe berücksichtigt werden.

 

Der Erhalt der Jugendberufshilfe als eigenständige Leistung der Jugendhilfe steht hierbei außer Zweifel.

 

 

 

 

 

Anforderungen an die Strukturänderung

 

1. Die Auswahl der angebotenen Berufe muss in angemessenen Zeiträumen regelmäßig evaluiert und dem           Bedarf angepasst werden.

 

2. Regionale Wege und Lösungen, die eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen, sind vor-    rangig zu nutzen.

 

3. Die betriebliche Orientierung ist einzelfallbezogen durch eine schnellstmögliche Einbe­ziehung und Über-         gänge in die Erwerbswirtschaft zu gewährleisten.

 

4. Soweit neue berufsspezifische Anforderungen und Entwicklungen nicht durch die JBH erbracht werden          können, sind diese in Kooperation mit der Erwerbswirtschaft abzusichern.

 

5. Die umfassende Kenntnis und Ausschöpfung der gesamten Angebotsstruktur durch die Jugendämter führt   zu hoher Passgenauigkeit beim Einzelfall und gleichzeitig zu einer verbesserten Preis-Leistungs-Relation,   ergänzt um eine Differenzierung der Angebots­formen.

 

6. Die Verbesserung der Kompetenzermittlung in der Falleingangsphase verringert deutlich die Abbruchquo-     te.

 

7. Es ist zu prüfen, ob die Finanzierung der Ausbildung durch die Jugendhilfe in diesem Umfang notwendig        ist und nicht durch eine andere Angebotsstruktur gesichert werden kann.

 

8. Rein einrichtungsbezogene Angebotsformen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

 

9. Der am Einzelfall abgeleitete Bedarf wird mit den vorhandenen Angeboten abgeglichen und diese daran           orientiert.

Die Auswertung der Einzelfalldaten ermöglicht erst eine bedarfsorientierte Steuerung der Angebote und da-       mit auch die Festlegung erforderlicher Geldmengen.

 

10. Originäre Aufgabe der Jugendhilfe ist es, den sozialpädagogischen Betreuungsbedarf festzustellen und zu   sichern. Der berufsbildende Teil ist vom Grunde her durch die hierfür zuständige Institution oder durch             die Erwerbswirtschaft abzudecken.

 

 

Jugendberufshilfe 2010 (siehe auch Anlage - Schaubild)

 

In einer einvernehmlich abgestimmten Struktur konzentriert sich die Jugendhilfe uneinge­schränkt auf die Kernaufgabe der sozialpädagogischen Betreuungsleistungen als Teil der JBH. Die Verantwortung für die berufliche Bildung tragen die Arbeitsverwaltung und die Erwerbswirtschaft. Die berufsbildende Schule ist mit ihren Ressourcen im berufsbildenden Teil eingebunden.

Die Schnittstellen und die Übergänge werden flexibel gestaltet und eine Versäulung vermieden.

 

1.    Es wird ein eigenständiges verbindliches Leitsystem geschaffen,  das den Übergang von Schule-Beruf mit

     verschiedenen Komponenten der Berufsorientierung organisiert.

 

2.  Auf der Instrumentenebene werden entsprechend SGB III im Rahmen der Benachteiligtenförderung Maß-      nahmen der beruflichen Ausbildung, Orientierung, Qualifizierung  durch die Arbeitsämter in enger Ab-   stimmung mit den Jugendämtern angeboten.

 

3. Bei Feststellung eines besonderen sozialpädagogischen Mehrbedarfs durch das Jugendamt wird entspre-       chend §13 SGB VIII die sozialpädagogische Betreuung durch das bezirkliche Jugendamt veranlasst und in            der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe sichergestellt.

 

4.  Die Feststellung der Eingliederung der Jugendlichen nach SGB III oder SGB VIII erfolgt nach konkreten,         mit dem LAA abgestimmten Kriterien. Sogenannte „Grenzfälle“ werden in enger Kooperation zwischen    den Jugendämtern und den Arbeitsämtern in den gemeinsam betriebenen bezirklichen Jugendberatungs-  stellen zugeordnet.

 

Mittelfristige Maßnahmen ( Ausbildungsjahr 2004/2005)

 

Umbau der JBH in Stufen durch Ausdifferenzierung des bisher klassischen Angebotes der Vollausbildung beim Träger in drei Schwerpunkte:

 

1. Kooperationsmodelle § 240 SGB III / SGB VIII

 

2. Kooperationsmodelle Verbundausbildung (Erwerbswirtschaft) / SGB VIII

 

3. Überführung eines Teils des bisherigen Angebots in eine für die Dauer der Berufsausbildung mit Leis-            tungsvertrag geförderte Maßnahme

 

Weitere Maßnahmen

 

1.  Abkoppelung der BV von der Berufsausbildung (dabei die modellhafte Übernahme von Modulen von             MDQM I in die BV des LAA)

 

2.  Realisierung eines Verfahrens für eine angebotsbezogene Bedarfsermittlung mit den Partnern LAA, IHK,        BIB