Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Möglichkeiten zur Einführung eines FreiwilligenPasses
(Anerkennung
für das Ehrenamt/Freiwillige Engagement – FreiwilligenPass einführen)
Drucksachen 15/1004, 15/1585 und 15/1771 – 2. Zwischenbericht –
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2003 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird
aufgefordert, in Kooperation mit den an den Runden Tischen „Zur Förderung des
Freiwilligen Engagements in Berlin“ beteiligten Organisationen die Einführung
eines Berliner „FreiwilligenPasses“ zum Nachweis freiwilligen Engagements/ehrenamtlicher
Tätigkeit sowie in dem Zusammenhang besuchter Fortbildungen und erworbener
Qualifikationen zu prüfen.
Bei dieser Prüfung sollen
ergebnisoffen Erfahrungen anderer Bundesländer und Städte mit solchen
Nachweisen (z.B. Ehrenamts-Card in Hessen, Landesnachweis NRW „Engagiert im
sozialen Ehrenamt“) sowie auch die sich widersprechenden Positionen aus dem
2001 vom Treffpunkt „Hilfsbereitschaft“ veranstalteten Forum zum „FreiwilligenPass“
berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere auch Kriterien zu prüfen, unter
denen diese Nachweise anderswo genutzt werden.
Des Weiteren soll analysiert
werden, ob und wie ein „FreiwilligenPass“ – ähnlich wie die Jugendleitercard –
zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen berechtigen kann. Das beinhaltet auch
die Prüfung der seit langem geforderten Verbesserungen von Teilnahmemöglichkeiten
Einkommensschwächerer am freiwilligen Engagement, insbesondere durch eine vergünstigte
ÖPNV-Nutzung, z.B. über Sponsoring durch Dritte.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis
zum 30.06.2003 darüber zu berichten.“
Hierzu wird berichtet:
Die
Aufforderung, die Einführung eines „FreiwilligenPasses“ für freiwillig und
ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger in Berlin zu prüfen, zielt darauf
ab, die öffentliche Anerkennung und Sichtbarkeit bürgerschaftlichen Engagements
zu erhöhen und zu vielfältigen Formen des Engagements zu ermutigen.
Der Senat
teilt dieses Anliegen. Es entspricht der generellen Zielsetzung des Senats, die
Rahmenbedingungen für freiwilliges bürgerschaftliches Engagement in Berlin zu
stärken.
Der Begriff
„Anerkennungskultur“ umfasst ein breites Spektrum traditioneller und neuerer
Formen der Würdigung und Auszeichnung für erbrachte Leistungen für die
Gesellschaft. Öffentliche Anerkennung gehört zu den wichtigsten Formen der Förderung
Bürgerschaftlichen Engagements.
Traditionell
ist der Begriff der „Anerkennung“ mit dem Begriff der „Ehre“ verbunden. Der
Begriff des „Ehrenamtes“ und die damit in Verbindung stehende „klassische
Würdigungspraxis“ legen beredtes Zeugnis ab.
Trotz der
besonders in großen Städten voran schreitenden Pluralisierung und
Ausdifferenzierung der Lebensstile (Wertewandel) und der professionalisierten
Systeme der Daseinsvorsorge, gehört das freiwillige Engagement nicht zum „alten
Eisen“. Das Gegenteil ist der Fall, wie beispielsweise die Erfahrungen im
Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 eindrucksvoll gezeigt haben. Auch
einschlägige Studien wie der Freiwilligensurvey von 1999[1]
verweisen neben zum Teil unerwartet hohen Engagementquoten auf ein
„schlummerndes“ Engagementpotenzial, das es zu aktivieren und zu fördern gilt,
namentlich auch in den jüngeren Bevölkerungsgruppen.
Dieser Bericht
wird vor dem Hintergrund eines ergebnisoffenen, wenig spezifizierten Prüfauftrages
zunächst das Thema Anerkennung sui generis behandeln; in seiner Komplexität
und Vielfalt und besonderen Bedeutung für das Bürgerschaftliche Engagement.
Im zweiten
Teil dieses Berichts werden die Ergebnisse einer Befragung über Modelle und
Praxiserfahrungen in ausgewählten Bundesländern, Städten und Gemeinden in
ihren wesentlichen Grundzügen vorgestellt und diskutiert.
Der dritte
Abschnitt wird in knapper Form über bestehende Anerkennungssysteme in Berlin
berichten. Dazu wurden hier vorliegende Stellungnahmen der sektoralen
Senatsverwaltungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ausgewertet.
Der vierte und
letzte Abschnitt dieses Berichts wird die Ergebnisse einer ersten Bewertung
unterziehen. Dazu werden die Einschätzungen und Erwartungen der
Senatsverwaltungen an einen FreiwilligenPass herangezogen, und es wird ein Ausblick
gegeben auf die weiteren Schritte zur Umsetzung des Prüfauftrages. Dabei werden
auch Hinweise aufgenommen über bundesweit und länderübergreifende Aktivitäten
zur Abstimmung über Handlungsfelder des Bürgerschaftlichen Engagements und
Möglichkeiten ihrer Harmonisierung.
1. Anerkennungskultur
Anerkennung
stellt zunächst die Perspektive des Einzelnen und seine Motive in den Mittelpunkt,
fragt nach den (gewandelten) Bedürfnissen und Wünschen, und zunehmend auch nach
dem Eigeninteresse der Freiwilligen.
Das zentrale
Sinnelement von Anerkennung ist die glaubhafte Botschaft, dass es ohne sie, die
Freiwilligen, nicht geht. Und, dass die Trägerorganisationen, die Vereine und
Verbände und letztlich das Gemeinwesen bereit sind, dieses auch angemessen
anzuerkennen.
Anerkennung
sollte sich nicht in der Verteilung individueller Aufmerksamkeiten oder
Belohnungen erschöpfen. Bezogen auf die Berliner Verhältnisse verbietet sich
ein solcher „Schnellschuss“ wegen der angespannten Haushaltslage ohnehin.
Überdies können personenbezogene Gratifikationen in Verbindung mit geldwerten
Vorteilen das eherne Prinzip der Freiwilligkeit auch konterkarieren.
Dem steht das
berechtigte Interesse der Freiwilligen gegenüber, neben ihrem persönlichen (Arbeits )
Einsatz nicht auch noch „Geld mitbringen zu müssen“ bspw. für Fahrtkosten oder
sonstige Aufwendungen. Alle bislang diskutierten Ansätze den Anspruch auf
Kostenersatz, insbes. Fahrtkosten in der Praxis umzusetzen, scheiterten
regelmäßig an der Haushaltsfrage.
An dieser
Stelle soll zunächst systematisch – wertneutral
und ohne Anspruch auf Vollständigkeit - die breite Palette der Möglichkeiten
von Anerkennungsformen[2]
aufgezeigt werden:
Ideelle
Anerkennung
Ehrungen und Auszeichnungen
·
Verdienstmedaillen
und -orden, Ehrennadeln, Ehrenzeichen, Urkunden
·
(ideelle)
Preise
·
Ernennungen
zum Ehrenbürger
Anerkennung durch Öffentlichkeitsarbeit
·
Berichte
über die Arbeit/Leistung von Ehrenamtlichen in öffentlichen und verbandsinternen
Medien sowie Publikationen
·
Grußworte,
Ansprachen usw. von namhaften Persönlichkeiten
·
(öffentliche)
Dankeschön-Veranstaltungen
·
Empfänge
bei Politikern, Kontaktgespräche
·
Veranstaltungen
zum Tag des Ehrenamts am 5.12.
·
Plakataktionen
·
öffentliche
Auswertung von Wettbewerben und Preisverleihungen
Direkte
persönliche Anerkennung
·
ständige
Kontakte und Gespräche zwischen den Haupt- und Ehrenamtlichen
·
"Geselligkeit",
u.a. Einladung zu Organisationsfeiern
·
"Lob"
für geleistete Arbeit
·
Übergabe
von Verantwortung, Regelungen für die Mitsprache
·
Vertrauensbeweise,
z.B. eigener Etat, eigene Schlüssel für die Räumlichkeiten einer Organisation,
Mitspracheregelungen
·
Gratulationen
zu Geburtstagen und Feiertagen (z.B. Glückwunschkarten)
·
Dankesschreiben
Nachweise
zur Dokumentation der Tätigkeit und der Qualifikation
·
Ehrenamts-"Ausweise"
oder Zertifikate, z.B. Jugendleiter-Card, Übungsleiterlizenzen, Plaketten
·
Abzeichen
zur Dokumentation des Ausbildungsstandes, z.B. bei den Pfadfindern
·
Verleihung
von Diensträngen, z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr
·
Eintrag
von ehrenamtlichem Engagement von Schülern ins Zeugnis oder in ein
entsprechendes Beiblatt (Bayern, Berlin, NRW, Baden-Württemberg, Hessen,
Rheinland-Pfalz)
·
Nachweis
über ehrenamtliches Engagement bei verschiedenen kirchlichen und Wohlfahrtsorganisationen
(z.B. Deutscher Kinderschutzbund, Katholischer Deutscher Frauenbund, Kolpingwerk)
Materielle Anerkennung
Finanzielle
Leistungen
·
Erstattung
von Verdienstausfall bei Freistellung (z.B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit in der
Jugendarbeit durch gesetzliche Regelungen in Großteil der Bundesländern)
·
Aufwandsentschädigungen
·
Erstattung
von Fahr-, Telefon-, Porto- und ähnliche Kosten
·
Geld-Preise
bei Wettbewerben für Einzelpersonen und Organisationen (z.B. Generationenpreis
des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Lorenz-Werthmann-Preis der
Caritas, Freiherr-vom-Stein-Preis der Alfred Toepfer Stiftung)
Geldwerte
Vorteile
·
Ermäßigungen/Kostenerlass
bei Dienstleistungen: freier/ermäßigter Eintritt in städtische und verbandliche
Einrichtungen, Kost- und Logisfreiheit, kostenlose Nutzung von Nahverkehrsmitteln
(z.B. im Kreis Schleswig-Flensburg für Ehrenamtliche der Jugendarbeit), ermäßigte
Bahncard (u.a. in Baden-Württemberg bei Vorlage der Jugendleitercard)
·
lebenslange
Rente für ehrenamtliches Engagement in politischen Ehrenämtern (z.B. Ehrensoldgesetz
in Rheinland-Pfalz für ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und
Ortsvorsteher)
·
Steuerfreibetrag
für Aufwandsentschädigung (z.B. "Übungsleiterpauschale")
·
Anrechnung
von ehrenamtlichen Pflegezeiten für die gesetzliche Rentenversicherung
Sachleistungen
·
Geschenke
zu Geburtstagen und Feiertagen
·
Freikarten
für Veranstaltungen
·
Auszeichnungsreisen
(z.B. Aktion "Stille Stars des Sports" beim Deutschen Sportbund)
·
Sach-Preise
bei Wettbewerben für Einzelpersonen und Organisationen
Praktische Vergünstigungen und Privilegien
·
Sonderurlaub
(z.B. für Jugendleiter in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt), Bildungsurlaub,
Freistellungen (z.B. die bundeseinheitliche Regelung für Schöffen, ehrenamtliche
Richter, Beigeordnete etc.)
·
Möglichkeiten
der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen
·
Anerkennung
von im Ehrenamt erworbenen Qualifikationen, z.B. bei der Suche nach einem
Studien-, Ausbildungs- und Arbeitsplatz
·
Unfall-
und Haftpflichtversicherung (insbesondere im sozialen Bereich gesetzlich geregelt)
·
heimatnaher
Einsatz von Wehrpflichtigen mit einem Ehrenamt
Nachfolgend
wird über eigens eingeholte Stellungnahmen aus ausgewählten Bundesländern berichtet.
Einzig Nordrhein-Westfalen hat mit dem Landesnachweis „Engagiert im sozialen
Ehrenamt“ ein flächendeckendes Instrument zum Nachweis und zur Zertifizierung
von ehrenamtlicher Arbeit entwickelt. In den anderen Bundesländern gibt es auf
der kommunalen Ebene verschiedenartige Modelle des Ehrenamtsnachweises und
damit in Verbindung stehende Anerkennungsformen, sowohl ideell wie materiell
und in Mischformen
Insgesamt
gewinnt man den Eindruck einer in vielen Bundesländern bestehenden
Handlungsbereitschaft und damit in Verbindung stehender kreativer
Experimentierfreude. Tendenziell lassen sich für die süddeutschen Länder und
ihre Kommunen schwerpunktmäßig materielle Anerkennungssysteme verorten, die
sowohl auf öffentlich wie privat finanzierte Gewährung von geldwerten
Vergünstigungen basieren. Die norddeutschen Länder reflektieren, soweit erkennbar
mehr auf ideelle Anerkennungssysteme, mit einem starken Bezug und Interesse an
Förderung und Zertifizierung von Fortbildung und Qualifizierung im Ehrenamt.
Die
„Jugendleitercard“ (Juleica) hat sich als bundesweites Anerkennungssystem für
den Bereich der Jugendarbeit etabliert, und befindet sich solcherart in einer
Ausnahme- wie Vorreiterrolle.
2.1. Baden-Württemberg
In BW gibt es
kein landeseinheitliches Instrument der Zertifizierung und Anerkennung Bürgerschaftlichen
Engagements. Auf kommunaler Ebene haben beispielsweise Ulm und Nürtingen (s.
unten) entsprechende Anerkennungssysteme entwickelt.
Die
Stabsstelle Bürgerengagement im Sozialministerium berichtet in ihrer
Stellungnahme u.a. über das sog. Mentorenprogramm und über landeseigene
Regelungen zur bundeseinheitlichen Jugendleitercard (Juleica).
Daneben werden als wesentliche Instrumente der Anerkennungskultur in Baden-Württemberg das „Zeugnisbeiblatt“ und der „Qualipass“ vorgestellt:
Seit dem Schuljahr 1995/96 können sich Schülerinnen und Schüler in BW ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten im außerschulischen Bereich in einem Beiblatt zum Zeugnis (Formular ist per Internet beim Landesbüro Ehrenamt erhältlich) bestätigen lassen. Dieses Beiblatt kann auf Wunsch dem Zeugnis beigefügt werden und sich beim späteren Übergang in das Berufsleben wegen der im Ehrenamt erworbenen Schlüsselqualifikationen als vorteilhaft erweisen.
Der Qualipass
richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25
Jahren. Er dokumentiert
Praxiserfahrungen und Kompetenzgewinne, die Jugendliche durch Praktika,
Vereinsmitarbeit, Schülerinitiativen, Auslandsaufenthalte, Nachbarschaftshilfe
oder vergleichbare Tätigkeiten erworben haben. Der Qualipass will die Vermittlungschancen
in eine passende Ausbildung, Arbeit, Existenzgründung oder Weiterbildung
verbessern.
Herausgeber
sind das Kulturministerium BW, die Freudenbergstiftung und das Landesarbeitsamt
Baden-Württemberg. Im ersten Jahr der Einführung (2002) wurden 70.000 Qualipässe
an Jugendliche weitergegeben.
BW ist am
Ergebnis der Länderumfrage bzw. des Prüfungsergebnisses stark interessiert, da
es Überlegungen gibt, ein landesweit gültiges Zertifikat einzuführen.
2.1.1. Nürtingen (37.000 EW)
Nürtingen ist eine schwäbische Kreisstadt bei Esslingen. Wegen der bereits in den frühen 90er Jahren entwickelten Aktivitäten im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements gilt Nürtingen als die „heimliche Hauptstadt der Freiwilligenarbeit“. Die Nürtinger Anerkennungskultur ist geleitet von den drei Ws: Wertschätzung, Würdigung und Weiterbildung.
Die Stabsstelle für Bürgerengagement beim ersten Bürgermeister hat mit dem „Nürtinger Freiwilligenpass“ ein lokales Bonussystem mit etwa 140 Gutscheinen von Handel, Banken, Verwaltung und lokaler Wirtschaft entwickelt. Freiwillig Engagierte haben die Möglichkeit einen Lieblingsscheck und vier Ersatzschecks auszuwählen. Die Palette der Möglichkeiten umfasst u.a. Kino-, Bade- und Einkaufsgutscheine, verbilligte Konzert- und Theaterbesuche, Einladungen von Abgeordneten nach Stuttgart oder Berlin, Fort- und Weiterbildungen, Gutscheine der Büchereien etc.
Procedere: Die Freiwilligen treffen mittels „Wunschzettel“ aus dem veröffentlichten Pass ihre Auswahl. Die Geschäftsstelle Bürgerengagement verschickt nach Prüfung und Reihenfolge des Posteingangs die Originalschecks oder Gutscheine an die Freiwilligen. Der Wert des Passes, die Summe der Gutscheine, beläuft sich auf ca. 15.000 €.
Die Herstellungs- und Administrationskosten werden mit rund 5.000 € angegeben.
Direkte Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung gibt es Angebote seitens der Volkshochschulen und der Freiwilligenakademie,
Daneben gibt es als Angebot speziell an die Jugend das „Tu-Was-Tagebuch“. Darin werden beispielsweise freiwillige Aktivitäten in Vereinen und Verbänden, in der Behindertenarbeit oder im Umweltschutz dokumentiert. Das Tu-Was-Tagebuch dient am Ende des Schuljahres als Grundlage für ein vom Oberbürgermeister ausgestelltes Zertifikat, welches als Nachweis für erworbene soziale Kompetenz gilt – einem wichtigen Kriterium bei der Vergabe von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.
2.1.2. Ulm (110.000 EW)
Die Zentrale Bürgeragentur im Ulm (ZEBRA) gibt seit 2001 gemeinsam mit dem Stadtjugendring Ulm und der Stadt Ulm die ULMER FREIWILLIGENCARD (FC) heraus. Inhaber der Karte erhalten dauerhafte Vergünstigungen[3] sowie jährlich einen Gutschein[4] aus dem vielseitigen Angebot von Sponsoren.
Die Freiwilligencard Ulm erhalten Personen, die:
· in Ulm freiwillig und ehrenamtlich tätig sind und
· mindestens 16 Jahre alt sind und
· deren Engagement seit mindestens einem Jahr besteht und
· mindestens vier Stunden pro Woche besteht und
· die ihr Engagement schriftlich und formlos nachweisen können
Die Freiwilligencard erhalten auch Personen, die
· bereits Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) sind oder
· Teilnehmer des freiwilligen sozialen Jahres oder
· pflegende Angehörige
Die Karte richtet sich zielgruppenübergreifend an alle Freiwilligen. Es sind von der zentralen Ausgabestelle ZEBRA, die auch die Sponsorensuche und -betreuung erledigt, bis dato ca. 800 Karten ausgegeben worden. ZEBRA ist zuständig für die Erstaushändigung und für die Verlängerung. Die Karte ist im Plastik-Scheckkartenformat mit Passfoto gestaltet. Sie wird einmalig ausgegeben und dann jährlich mit einem aktuellen Jahresaufkleber, gegen Vorlage einer neuen Bestätigung, verlängert.
Kosten: Die Ulmer Bürger Stiftung hat mit einer einmaligen Anschubfinanzierung von seinerzeit 30.000 DM die Werbekosten (Flyer, Plakate, Aufkleber für Partner) sowie die Kosten der Karte in Höhe von 10.000 DM getragen. Die Sponsoren tragen alle Kosten der Vergünstigungen und Gutscheine. Sie erhalten im Gegenzug einen Aufkleber, der sie als Partner ausweist, und sie dürfen ihr Logo auf die Homepage des Bürgerbüros stellen.
Die laufenden Administrationskosten der Karte (Porto, Druck, Telefon) werden mit jährlich 1.000 € angegeben. Mir der Umsetzung war in der Anfangsphase eine Halbtagskraft gebunden.
Die Bürgeragentur hat eine Fragebogenaktion über die Wünsche der Freiwilligen und zur Akzeptanz/Nutzung der Karte durchgeführt. Die Ergebnisse liegen leider noch nicht vor.
2.2. Bayern
Der Bayerische
Landtag hat sich erst vor Monatsfrist mit zwei LT-Beschlüssen mit dem Themenkomplex
Ehrenamtspass und Vergünstigungen für Ehrenamtliche als Anerkennung befasst.
Nach entsprechenden Prüfaufträgen des Landtags gelangte die Bayerische
Staatsregierung zu nachfolgenden Ergebnissen:
1.
Überlegungen
zur Schaffung eines Ehrenamtspasses werden nicht weiter verfolgt
2.
Bayern
verzichtet auf die landesweite Einführung eines Systems von Vergünstigungen
für Ehrenamtliche in Vereinen und Organisationen als Anerkennung für
Bürgerschaftliches Engagement. Den Kommunen wird freigestellt, eigene Vergünstigungssysteme zu entwickeln.
Zu 1.: Das Sozialministerium hat
im Rahmen des erteilten Prüfauftrags zu einem Ehrenamtsnachweis zwei bereits in
der Praxis erprobte Modelle näher untersucht:
Ø Den „Schweizerischen
Sozialzeitausweis (SSA) und
Ø Den „Ehrenamts- und
Fortbildungsnachweis“ des Katholischen Deutschen Frauenbundes, LV Bayern (KDFB)
Eine
ausführliche Entfaltung der Wirkungsweise der beiden Nachweise kann hier nicht
erfolgen. Wir dokumentieren nachfolgend auszugsweise die Bewertung durch
das Sozialministerium:
„Das
Sozialministerium hält eine generelle Einführung von Ehrenamtsnachweisen
grundsätzlich für möglich, ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht
angestrebt werden soll. Es müssen neben den angestrebten Vorteilen auch die
mit einer Einführung verbundenen Nachteile (Kosten und bürokratischer Aufwand)
gesehen werden. (...) Die Ausweise dienen im Wesentlichen der Selbstdokumentation.
Die Richtigkeit der Angaben kann nur auf Plausibilität geprüft werden. Der
Nutzen für den einzelnen ehrenamtlich Tätigen geht in der Regel über die persönliche
Bestätigung nicht hinaus. Erheblich verbesserte (Wieder-) Einstellungschancen
in den ersten Arbeitsmarkt werden dadurch nicht erreicht. Lediglich bei
nachgefragter sozialer Kompetenz können positive Effekte erwartet werden. Das
Sozialministerium hält verbandesspezifische Lösungen für machbar.
Damit obliegt es den Trägern und Anbietern (...), für ihre ehrenamtlich Tätigen
entsprechende Nachweisformen einzuführen. Sie können damit ihren ehrenamtlich
Tätigen Anerkennung aussprechen und so deren Engagement an sich binden.“
Zu 2.: Bei der Prüfung nach
landesweiter Einführung eines Systems von Vergünstigungen für Ehrenamtliche
in Vereinen und Organisationen als Anerkennung für Bürgerschaftliches
Engagement wurden drei Lösungsvorschläge näher untersucht und bewertet:
Ø „Ehrenamt-Card“ für alle
ehrenamtlich Tätigen (als theoretische Annahme)
Ø „Hessen-Modell“
Ø „Aktiv-Card“ der Stadt
Erlangen
Das
Sozialministerium gelangt abschließend zu dem Ergebnis, dass Vergünstigungen
bei der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen in die Zuständigkeit der
Kommunen fallen. Weiter heißt es: „Von eigenen Regularien des Freistaats
wird aus Gründen der Praktikabilität und des Verwaltungsabbaus strikt Abstand
genommen.“
2.3. Bremen
In Bremen gibt
es landesweit, wie in anderen Bundesländern auch, als Anerkennungssystem lediglich
die Jugendleitercard. Es gibt allerdings in allen Bereichen Überlegungen und
Gespräche um gemeinsam, insbesondere mit den Ressorts Inneres/Sport sowie
Gesundheit/Soziales und Kultur eine Ehrenamtskarte zu schaffen. Die noch nicht
lang zurückliegende Wahl der Bremischen Bürgerschaft und die
Haushaltsberatungen haben eine konzertierte Aktion in dieser Richtung bislang
erschwert.
2.4. Hamburg
Die offizielle
Mitteilung aus Hamburg fällt zurückhaltend aus. Bei den in der
Landesinitiative „Hamburg engagiert sich“ zusammengeschlossenen Akteuren aus
Politik, Verwaltung und Nichtregierungsorganisationen, namentlich des sog.
„Tivoli-Netzwerks“ gibt es Zeichen der Zustimmung zur Einführung eines
Landesnachweises über Leistungen und Kompetenzen für Freiwillige. Dieser soll
sich unter dem Gebot der Kostenneutralität auf die Würdigung der geleisteten
Arbeit und die Zertifizierung der dabei erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen
beschränken. Die Einrichtung eines abgestuften Systems geldwerter Vorteile und
Vergünstigungen nach dem Vorbild süddeutscher Kommunen wird wegen des größeren
Einzugsbereichs und der damit in Verbindung stehenden Fallzahlen eher skeptisch
gesehen.
Erwähnung
finden sollte in diesem Zusammenhang noch das Hamburger Freiwilligenbuch,
das 1998 von der Patriotischen Gesellschaft von 1765 in Hamburg initiiert
wurde. Es ist ein Belegheft für jede Bürgerin und jeden Bürger und nicht
speziell auf Jugendliche ausgerichtet. Es dokumentiert freiwilliges und
ehrenamtliches Engagement im Sozialbereich, in Kultur, Sport und Kirchengemeinden,
in Politik und Umweltschutz und anderem mehr. Mit diesem Heft wird die Vielfalt
und der Umfang Bürgerschaftlichen Engagements in Hamburg sichtbar gemacht. Es
soll dem Nachweis persönlich geleisteter Tätigkeiten dienen und kann als
sichtbare Bestätigung und persönlicher Leistungsnachweis vorgelegt werden,
bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, beim Wiedereinstieg in den Beruf
oder der Stellensuche.
2.5.
Hessen
Die Hessische
Staatskanzlei hat im Oktober 2002 in Kooperation mit den Kreisen Bergstraße und
Offenbach ein Landesmodellprojekt „E-Card – Vergünstigungen öffentlicher und
privater Anbieter für freiwillig Tätige“ eingerichtet. Ziel der E-Card
(Abkürzung für Ehrenamts-Card) ist die Bereitstellung spezieller vergünstigter
oder kostenloser Angebote für Freiwillige durch öffentliche und private
Einrichtungen auf kommunaler, Kreis- und Landesebene. Die mit der E-Card
verbundenen Vergünstigungen werden vom Land Hessen und den beteiligten Landkreisen
bereitgestellt. Neben dem materiellen Angebot soll die E-Card nicht zuletzt
auch eine ideelle Anerkennung der geleisteten Freiwilligenarbeit darstellen
und die bestehende Vereinsförderung ergänzen.
Zielgruppe der
E-Card sind Menschen die praktische Freiwilligenarbeit leisten. Ehrenamtliche
Mandats- und Funktionsträger oder sonstige Ehrenamtliche, die bereits
pauschale Aufwandsentschädigungen erhalten, gehören nicht dazu.
Die Vergabe
der jeweils 500 E-Cards an den Modellstandorten Kreis
Bergstraße (260.000 EW) und Offenbach
(117.000 EW) erfolgt zentral über die Kreisverwaltungen. Verbände,
Vereine und Initiativen wurden aufgerufen Anträge für Freiwillige zu stellen,
die die Vergabekriterien erfüllen.
Die E-Card
wird in Form einer Plastikkarte (Scheckkarte) ausgegeben und verschafft dem/der
Inhaber/in in Verbindung mit dem Personalausweis Zugang zu Vergünstigungen.
Dazu zählen vor allem ermäßigte Eintrittspreise zu öffentlichen Einrichtungen
sowie zu Kultur- und Fortbildungsveranstaltungen.
Die
wissenschaftliche Begleitforschung wird vom Institut für Sozialforschung (isis)
mit Sitz in Frankfurt/M. durchgeführt. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres
vorliegen. Nach vorläufiger Einschätzung der Projektkoordination im Kreis Bergstraße
wird die ideelle Anerkennung für mindestens ebenso wichtig angesehen wie die
gewährten Vergünstigungen.
Bei erfolgreichem
Verlauf soll das Modell E-Card in Hessen landesweit umgesetzt werden.
2.6.
Niedersachsen
Eine noch
junge Form der Anerkennung stellt die Zertifizierung
ehrenamtlicher Arbeit dar, die z. B. für Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz
oder um eine Arbeitsstelle von Nutzen sein kann. So bestätigt beispielsweise in
Niedersachsen die Landeshauptstadt Hannover in einem offiziellen Zertifikat den
Freiwilligen auf Wunsch:
·
den
Tätigkeitsbereich mit den wahrgenommenen Aufgaben,
·
den
zeitlichen Einsatz des Engagements und
·
die
erworbenen Qualifikationen bzw. die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
2.7.
Nordrhein-Westfalen
Den Landesnachweis
NRW „Engagiert im sozialen Ehrenamt“ - entwickelt von der Landesregierung
in Zusammenarbeit mit Trägerorganisationen des sozialen Ehrenamtes sowie
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden – gibt es seit dem 1. Januar 2001.
Sozial
engagierte Menschen können sich – auf freiwilliger Basis und nicht als
Arbeitszeugnis - diesen Nachweis
ausstellen lassen. Er würdigt und dokumentiert die im sozialen Ehrenamt geleisteten
Tätigkeiten und die dabei erworbenen Kompetenzen.
Die Initiative
zur Einführung des Passes geht auf das Anliegen der Ehrenamtlichen zurück, ihre
im sozialen Engagement erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen mit Hilfe eines
landesweit eingeführten/einheitlichen Nachweises dokumentieren und für die
Berufswelt nutzbar machen zu können. Arbeitgebern gilt der Landesnachweis als
geeignetes Instrument, um soziale Kompetenzen von Bewerbern zu beurteilen.
Eine
qualitative Evaluation, die Aufschluss über die bisherige Praxis und
Möglichkeiten der Weiterentwicklung geben soll, läuft zur Zeit noch. Auswertung
und erste Ergebnisse sind Ende des Jahres zu erwarten.
Der
Landesnachweis kann nur von eigens hierzu berechtigten Organisationen und
Verbänden ausgestellt werden. Eine Arbeitsgruppe „Landesnachweis NRW“
entscheidet über die Vergabe weiterer Ausstellungsberechtigungen. Die
berechtigten Vereine und Verbände können mittels eines Passworts das Formular zum Landesausweis im Internet
abrufen und ausstellen.
Der
Landesnachweis gilt für das Land NRW. Die Zielgruppe der ehrenamtlich
Engagierten wird mit etwa 6 Millionen angegeben.
Der
Landesnachweis deckt derzeit nur den Bereich des „sozialen Ehrenamts“ ab. Die
Erweiterung auf Zuständigkeitsbereiche anderer Ressorts wird angestrebt, z.B.
auf den des Innenministeriums (DLRG, Feuerwehr, Weißer Ring).
Der
Landesnachweis ist nicht mit direkten Vergünstigungen oder Gratifikationen
verbunden, auch nicht zur bevorzugten oder ermäßigten Fort- und Weiterbildung!
Zur
Beschreibung des Kompetenz- und Fähigkeitsprofils wird allerdings die
erfolgreiche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dokumentiert.
Der
Landesnachweis bietet solcherart eine Hilfestellung für den Berufseinstieg,
das berufliche Fortkommen oder den Wiedereinstig in den Beruf. Zielgruppe
hier sind v.a. junge Menschen, Frauen und Männer nach der Familienphase und
sozial engagierte Erwerbstätige.
Die Kosten für
die Entwicklung des Landesnachweises NRW „Engagiert im sozialen Ehrenamt“
(grafische Gestaltung, konzeptionelle Entwicklung einer PC-Anwendungssoftware
und Programmierung) betrugen rund 7.500 €. Die Kosten der laufenden
Administration - bei Verbänden und Organisationen – sind bis dato nicht
bekannt.
2.8. Rheinland-Pfalz
Als
gesellschaftliche Anerkennung für Ehrenamtliche wird in der Stadt Mainz (200.000 EW) der Mainzer EhrenamtSpass
ausgestellt.
Die Leistungen
erstrecken sich auf Vergünstigungen bei ca. 40 Unternehmen in Mainz (Rabattliste).
Darüber hinaus erhält jeder Passinhaber bei Ausstellung des Passes einen
Gutschein nach Wahl (Gutscheinliste).
Die traditionell-ideellen
Formen der Anerkennung (Ehrungen, Urkunden, Zeitungsartikel etc.) erschienen
dem federführend zuständigen Mainzer-Freiwilligen-Zentrum nicht ausreichend,
nicht umfassend genug und zum Teil auch nicht mehr zeitgemäß.
Der Pass deckt
das gesamte Spektrum ehrenamtlicher Arbeit ab.
Die
Entwicklung und Realisierung des Passes erfolgte im Rahmen einer vom
Arbeitsamt geförderten Weiterbildung für arbeitslose Akademiker („Projektmanagement“)
in nur 6 Monaten.
Die laufende
Passausgabe und die Einwerbung von Sponsoren erfolgt vorrangig durch ehrenamtliche
Mitarbeiter/innen. Dazu sind im Freiwilligen-Zentrum feste Zeiten der
Passausgabe eingerichtet worden, zu denen die zukünftigen Karteninhaber
persönlich und mit Passbild erscheinen müssen. Der darüber hinaus entstehende
Verwaltungsaufwand wird von den beiden festen Mitarbeiter/innen des
Freiwilligen-Zentrums abgedeckt.
3. Anerkennungssysteme in
Berlin – Berichte aus den Senatsverwaltungen
In Berlin gelangen derzeit nachfolgende Anerkennungsmodelle für freiwilliges Engagement zum Einsatz:
·
Die
Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement wird jährlich im
Rahmen einer Feierstunde am 5. Dezember – dem Internationalen Tag des
Ehrenamts – von dem für das Sozialwesen zuständigen Senatsmitglied verliehen.
Die Berliner Ehrennadel erhalten Personen, die sich durch langjährige,
ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und Initiativen oder bei
der Betreuung und Begleitung von Personen herausgehobene Verdienste erworben haben.
Die Verdienste sollen vor allem in Berlin erworben worden sein und mindestens
10 Jahre umfassen. Es werden jährlich bis zu 12 Ehrennadeln – in Verbindung
mit einer Urkunde – verliehen.
·
Jugendleitercard (Juleica)
Jugendgruppenleiter/innen sind in vielfältigen Aufgabenfeldern der
Jugendarbeit nach § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) tätig.
In Berlin gibt es etwa 1.200 Jugendgruppenleiter. Zu Ihren Aufgabenbereichen
gehören insbesondere die Organisation und Durchführung von Jugend- und Kindergruppenarbeit,
Ferien- und Freizeitmaßnahmen, Internationale Begegnungen, Bildungsmaßnahmen
(z.B. Kurse der außerschulischen Jugendbildung) sowie Leitung von Fach- und
Neigungsgruppen und die Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Wesentlich sind in
diesem Bereich die Aktivitäten freier Träger und insbesondere auch der Jugendverbände.
Hier ist in Kooperation mit dem Landesjugendamt insbesondere der Landesjugendring
Berlin aktiv. Mit dem sog. Schnäppchenführer werden Vergünstigungen
beim Einkauf und bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen eingeräumt.
· Seit 1998 können sich Schüler eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Schulbezug direkt auf dem Zeugnis, eine Tätigkeit, die nicht in einem schulischen Zusammenhang steht, auf einem Beiblatt zum Zeugnis vermerken lassen. Die Tätigkeit muss über eine reine Mitgliedschaft in einer Organisation hinausgehen und entgeltfrei ausgeübt werden. Darzustellen sind Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und die Aufgabengebiete. Der mit dem Zeugnisbeiblatt erbrachte Nachweis kann z.B. bei Bewerbungen hilfreich sein.
·
Ehrungen/Jubiläen im Sport:
Ø Ehrenplaketten für Förderer
des Sports
Ø Auszeichnungen für die beste
Jugendarbeit in Vereinen
Ø Sonderehrung/Jubiläumsgaben
an Turn- und Sportvereine
Ø Ehrenpreise für Sportveranstaltungen.
Ø Zusätzlich bedankt sich der
Regierende Bürgermeister alljährlich bei Ehrenamtlichen (auch aus dem Bereich
des Sports) im Rahmen einer Ehrung für die geleistete Arbeit
·
Möglichkeiten
zu Fortbildung und Qualifizierung als Anerkennung für Ehrenamtliche
finden in Berlin in vielerlei Hinsicht statt. Beispielhaft seien an dieser
Stelle die Schulungen und Lehrgänge an der von der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport geförderten Bildungsstätte der Sportjugend Berlin genannt.
Hauptaufgabe der Einrichtung ist die außerschulische Jugendbildung auf Grundlage
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
·
Für
ehrenamtlich tätige Beschäftigte des Landes Berlin besteht die Möglichkeit der
Gewährung von Sonderurlaub für besondere Angelegenheiten der Jugendarbeit,
für die Teilnahme an herausragenden Sportveranstaltungen (z.B. für aktive
Sportler, für ehrenamtlich tätige Kampf- und Schiedsrichter, Betreuer,
ärztliche und technische Hilfskräfte). Die Senatsverwaltung bestätigt auf
Antrag das besondere Interesse des Landes Berlin als Grundlage für die Sonderurlaubsgewährung.
·
Im
Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes werden die ehrenamtlichen
Mitglieder der einschlägigen Hilfsorganisationen einmal jährlich vom für
Inneres zuständigen Senator mit einem Feuerwehr-
und Katastrophenschutzehrenzeichen für 10, 25 oder 40-jährige Mitwirkung geehrt.
·
Der
Familienpass ist wegen der sozialpolitischen Ausrichtung als quasi
Nachteilsausgleich für Familien mit einem oder mehreren Kindern nicht dem
Instrumentarium zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit zuzuordnen. Der Familienpass
könnte jedoch bei Einführung einer materiell orientierten Anerkennungskultur
wichtige Hinweise und Erfahrungen über das Handling eines Sponsorengestützten
Vergünstigungssystems liefern. Der Pass wird herausgegeben vom JugendKulturService.
4. Zusammenfassung und
Ausblick
Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass „die Forderung nach einem FreiwilligenPass in Berlin bereits im Rahmen des Internationalen Jahr des Ehrenamts (IJE) 2001 erörtert worden ist. In dem vom Treffpunkt Hilfsbereitschaft veranstaltetem Forum war unter den Teilnehmern keine einhellige Meinung zur Einführung eines solchen Passes in Berlin festzustellen.
Noch nicht
befriedigend gelöst sind Fragen nach dem Kreis der Berechtigten, Art und Umfang
der tatsächlichen materiellen Vorteile und den mit der Einführung eines solchen
Passes verbundenen Kosten. Schließlich steht auch noch eine Bewertung des
damit einhergehenden administrativen Aufwandes aus. (...) Soweit mit einem
solchen Pass tatsächliche materielle Vorteile erwartet werden, bleibt abzuwarten,
inwieweit es in Berlin eine tatsächliche Bereitschaft gibt, Vergünstigungen zu
gewähren bzw. Prämien bereit zu stellen. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt
kann ausgeschlossen werden, dass seitens des Senats Vergünstigungen (Aufwandsentschädigungen,
Fahrgelderstattung bzw. vergünstigte ÖPNV – Benutzung) gewährleistet werden,
die zusätzliche Haushaltsmittel erfordern“[5].
Diese Position hat auch nach Auswertung der hier vorliegenden Berichte aus den
Bundesländern und den Stellungnahmen der Fachverwaltungen weiterhin Bestand.
Denn, selbst
wenn ein FreiwilligenPass auf Landesebene wünschenswert wäre, liegt in dieser
Absichtserklärung[6] soviel
Problematik, dass eine Lösung zunächst unwahrscheinlich erscheint. Dies wurde
durch die Diskussion am 26.August 2003 in der ressortübergreifenden AG
„Bürgergesellschaft“ bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz weitgehend erhärtet.
Die dort
aufgeworfenen Fragen (u.a. Definition des Begriffes Ehrenamt, der
Zielgruppe, der Berechtigungsvoraussetzungen und -qualifikation, des
erforderlichen Umfangs der Tätigkeit, der Notwendigkeit einer Verbindung mit
einer Vereinsmitgliedschaft, der Organisation und Kontrolle sowie der
Finanzierung) bedürfen vor einer Entscheidung zur Thematik „EhrenamtsPass“
einer umfassenden Klärung.
Das
Bürgerschaftliche Engagement lebt ganz wesentlich von der Anerkennung der
freiwillig Engagierten für ihr ganz persönliches Wirken. Wie gezeigt,
unterliegen die Motive der Freiwilligen und ihre gewählten Engagementbereiche
einem beständigen Wandel. Das klassische Ehrenamt mit einer zumeist
langjährigen Bindung an eine bestimmte Trägerorganisation wird zusehends
ergänzt und abgelöst von neueren Formen des kurzfristigen Engagements in
verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Initiativen, häufig getragen
von eigenen biografischen Ansprüchen und dabei geltend gemachten
Zeitsouveränitäten.
Der Kreis der
freiwillig Engagierten ist mitnichten eine große homogene Bevölkerungsgruppe
mit überwiegend altruistischem Lebensentwurf. Bei der Auswahl oder Entwicklung
einer zielführenden Anerkennungskultur gilt es die Motivlagen der Freiwilligen,
ihre Lebensentwürfe und vor allem ihre objektiven Lebenslagen (Zielgruppe) als
Objekt wie handelndes Subjekt in den unterschiedlichen Handlungsfeldern zu
berücksichtigen.
Wie gezeigt,
ist die Palette der möglichen Anerkennungsformen des freiwilligen Engagements
ausgesprochen vielfältig. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen
ideellen und materiellen Anerkennungen sowie praktischen Vergünstigungen.
Bereits
eingangs wurde festgestellt, dass die Umfrage unter den Bundesländern
tendenziell ein Nord-Süd-Gefälle erkennen lässt: Die süddeutschen Länder und
Gemeinden neigen mehr zu sponsorengestützten materiellen Anerkennungsformen,
während die norddeutschen Länder und Städte mehrheitlich ideelle Anerkennungsmodelle
präferieren. Für die meisten der vorgestellten Modelle sind begleitende Erhebungen
und Umfragen sowie wissenschaftliche Begleituntersuchungen beauftragt worden.
Erste Ergebnisse werden erst zum Ende des Jahres vorliegen.
Bestehende
öffentliche Vergünstigungen werden in Berlin als Nachteilsausgleich für
bestimmte Zielgruppen (z.B. Schüler, Studenten, Behinderte, Senioren) oder
als sozialpolitische Kompensation für Familien (Familienpass), gewährt. Die
Frage, ob über die bestehenden Ermäßigungsregelungen hinaus, z.B. im ÖPNV,
zusätzliche öffentliche Anreize zur Förderung freiwilligen Engagements zu Verfügung
gestellt werden können, ist angesichts der Berliner Haushaltslage nur bei einem
Engagement Dritter (Sponsoren, Projektpartner o.ä.) denkbar.
Die mit der
beauftragten Prüfung zur Einführung eines FreiwilligenPasses gehegte Erwartung
auf Inanspruchnahme von geldwerten Vergünstigungen, z.B. über Sponsoring durch
Dritte, muss nach Lage der hier vorgestellten Zwischenergebnisse aus den
Bundesländern kritisch gesehen werden.
Unter der
Annahme, dass die Ergebnisse der Begleitforschung der o.a. Beispiele positiv
ausfallen und eine Verstetigung und/oder Übertragung dieser Modelle auf
Großstädte und Agglomerationen prinzipiell nahe legen, bleibt als bis dato
ungelöstes Problem die Frage der Administrierung des Systems. Die hier vorgestellten
Modellprojekte entfalten ausnahmslos in kleinen und mittelgroßen Städten und
Landkreisen ihre Wirkung. Eine Übertragbarkeit auf eine Millionenmetropole
wie Berlin würde erhebliche Umsetzungsanforderungen auslösen, deren unmittelbare
Kosten derzeit auch überschlägig nicht zu beziffern sind. Das gilt auch im
besonderen für die personalwirtschaftlichen Auswirkungen, soweit der Senat
selbst oder ein von ihm beauftragter „freier Träger“ aus dem Spektrum der
Verbände und Organisationen mit dieser Aufgabe betreut werden soll.
In den vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelmäßig veranstalteten Bund-Länder-Besprechungen
zum Bürgerschaftlichen Engagement werden auf der Grundlage der Empfehlungen
der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements“ regelmäßig Themen von länderübergreifendem Interesse aufgegriffen
und diskutiert.
Aus Berliner
Sicht sollte für eine der nächsten Sitzungen ein intensiver Austausch über
Fragen und Praxismodelle von Anerkennungskultur angeregt werden – auch vor dem
Hintergrund ungleich verteilter finanzieller Ressourcen.
Fünf Jahre
nach der Durchführung des 1. Freiwilligensurveys, der repräsentativen
Bevölkerungsumfrage zum freiwilligen, ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen
Engagement in Deutschland, soll im nächsten Jahr der 2. Freiwilligensurvey
durchgeführt werden.
Um eine
Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten und damit Veränderungen des
Engagements identifizieren zu können, wird sich der 2. Freiwilligensurvey eng
an die Fragen des ersten Surveys anlehnen. Darüber hinaus wird aber auch
darüber diskutiert, einzelne neue Schwerpunktsetzungen zum Beispiel zu den
organisatorischen Rahmenbedingungen oder zu ausgewählten Engagementbereichen vorzunehmen.
Seitens des
Projektbüros beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
wird den Bundesländern daher das Angebot unterbreitet, eigene
Erhebungsinteressen gegebenenfalls berücksichtigen zu wollen. Entsprechende
Interessensbekundungen sollten zur nächsten Sitzung der
Bund-Länder-Besprechung am 6. November erfolgen. Das Projektbüro wird in dieser
Sitzung einen Bericht zum Stand der Entwicklung des 2. Freiwilligensurveys
geben.
Der im April
diesen Jahres eingerichtete Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“
des Familienausschusses des Deutschen Bundestages sieht sich in der
Nachfolge der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“
der 14. Legislaturperiode.
Gemäß dem
Arbeitskonzept (UA-Drs. 15/002) wird der Unterausschuss u.a. die Empfehlung der
Enquete-Kommission nach Einführung einer „steuerfreien allgemeinen
Aufwandspauschale für freiwillige Tätigkeit“ (Aufwandsersatz) behandeln.
Der
eigentliche Prüfauftrag, die Übertragung von vorgestellten Beispielen und/oder
die Generierung eines eigenen, auf die besondere Situation in Berlin
angepassten Systems der Anerkennung vorzuschlagen, wird in einem nächsten
Schritt und vor dem Hintergrund der hier dargelegten Basisinformationen weiter
verfolgt.
Dazu werden,
wie gewünscht auch die wesentlichen Akteure des Bürgerschaftlichen
Engagements, namentlich aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen
(NGO’s) wie bspw. die Landesagentur „Treffpunkt Hilfsbereitschaft“ (TPH) oder
der „Arbeitskreis Freiwilliges Engagement in Berlin“ (AK FEB) einbezogen werden.
Eine
abschließende Bewertung über Möglichkeiten und Modalitäten zur Einführung
eines FreiwilligenPasses für Berlin wird im Rahmen des beauftragten
„Ehrenamtsberichts“[7] zur Mitte
der laufenden Legislaturperiode erfolgen.
Berlin, den 4. November 2003
Der Senat von Berlin
Klaus Wowereit Dr. Heidi Knake-Werner
Regierender Senatorin für Gesundheit,
Bürgermeister Soziales und
Verbraucherschutz
Ausschuss-Kennung
: GesSozMiVergcxzqsq
[1] Berlin ist mit einer Engagementquote von
28% Schlusslicht im bundesweiten Vergleich. Neben einem starken
Nord-Süd-Gefälle wirkt für Berlin, ähnlich wie für Hamburg und Bremen, das
Stadt-Land-Gefälle in besonderer Weise.
Die Zweite Welle des Reports unter der Federführung des BMFSFJ ist
mittlerweile beauftragt und wird im Jahr 2004 durch das Institut für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik (Ltg.: Fr. Dr. Gisela Jacob) durchgeführt
werden.
[2] Quelle: http://www.buerger-fuer-buerger.de/content/veroeffentlich-anerkennung.htm
vom 08.09.2003
[3] z.B.: Ermäßigungen in Schwimmbad, Bibliothek
und Aquarium, beim Führerscheinerwerb,
für Pass- und Bewerbungsfotos, bei Kursen der VHS, Vermietung von Räumen in
Jugendhäusern etc.
[4] z.B.: für Kinderbetreuung,
Restaurant-Besuche, 1. Hilfe-Kurs, Sicherheitstraining mit dem PKW, Monatskarten
im ÖPNV, Kegelbahnnutzung etc.
[5] Stellungnahme der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vom 07.01.03 zur Drucksache Nr.
15/1004
[6] Von den Senatsverwaltungen für
Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie für Justiz wird die Notwendigkeit zur
Einführung eines FreiwilligenPasses auf Landesebene im übrigen nicht geteilt.
[7] vgl. Drs. 14/1374 und 15/247