Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde |
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Frau Vors. Dr. Schulze erkundigt sich für ihre Fraktion, es zutreffe, dass die Arbeitagenturen den Beziehenden von Blindengeld mitgeteilt habe, dass das Blindengeld ab Januar auf Arbeitslosengeld II – Alg II – angerechnet werde.
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bestätigt, dass die Arbeitsagenturen einige derartige Bescheide verschickt hätten. Sie – Rednerin – habe dies am gestrigen Tag bei einer Monitoringrunde bei BM Clement (BMWA) angesprochen und erfahren, dass das Blindengeld, soweit es in einigen Bundesländern noch bezahlt werde, nach Ansicht der Bundesregierung als zweckgebundene Leistung und Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung kein anrechnungsfähiges Einkommen darstelle.
Frau Vors. Dr. Schulze fragt nach, ob den Betroffenen in den nächsten Tagen also mitgeteilt werde, dass die Bescheide keine Rechtskraft hätten.
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) antwortet, es sei zugesichert worden, dass die Betroffenen umgehend informiert würden.
Frau Abg. Jantzen (Grüne) interessiert, wie SenGesSozV die Qualität der gesundheitlichen Versorgung im Krankenhaus Neukölln einschätze. Ärztinnen und Ärzte hätten geklagt, dass die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten unter den Personaleinsparungen leide, Vivantes habe dies dementiert.
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erinnert an den Konsolidierungsprozess, den Vivantes vor ca. einem Jahr unter Beteiligung externer Beratung eingeleitet habe. Der Prozess sei nach den Quartalsberichten gut angelaufen. Im ersten Pilotkrankenhaus Friedrichshain sei die Pilotphase bereits abgeschlossen, im zweiten, dem Humboldtkrankenhaus, beginne die Arbeit. Nach den Informationen vom Betriebsrat, der Arbeitnehmerschaft, der Unternehmensleitung und der Chefarztebene sei der Prozess transparent, kommunikativ und insgesamt zufriedenstellend verlaufen. Es sei gelungen, alle Betroffenen zu beteiligten. Beim Krankenhaus Neukölln sei die Konsolidierungsphase noch gar nicht eingeleitet, sie solle erst im Januar starten. Das Schreiben der Assistenzärzte bringe Probleme zum Ausdruck, die sicher vorhanden seien, aber hauptsächlich die Arbeitssituation der Assistenzärzte betreffe. Insgesamt sei die Situation im Krankenhaus Neukölln, was das medizinische Personal angehe, im Vergleich mit den anderen Standorten von Vivantes und dem Bundesdurchschnitt gut. Um das Haus wirtschaftlich führen zu können, werde der Konsolidierungsprozess mit einigen Umstrukturierungen nötig sein. Sie – Rednerin – gehe davon aus, dass die Versorgungsqualität nicht darunter leide, sondern teilweise noch verbessert werden könne, wie das auch der schon laufende Konsolidierungsprozess belege.
Frau Abg. Jantzen (Grüne) kritisiert, dass die erhobenen Daten zum Personalbestand nicht mit den tatsächlich vorhandenen übereinstimmten. Werde dies in Zukunft anders?
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) entgegnet, dass sie es nicht versichern könne, da es nicht in ihrer Verantwortung stehe. Doch sei der Konsolidierungsprozess mit den vielen beteiligten Partnern und Akteuren so transparent wie noch nie. Insofern sei sie gewiss, dass die jetzt vorliegenden Zahlen der Realität entsprächen. Sie biete den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen erneut an, sich vor Ort im Krankenhaus Friedrichshain über den Verlauf des Konsolidierungsprozesses informieren zu lassen.
Die Fraktion der SPD verzichtet wegen der umfangreichen Tagesordnung auf eine Frage.
Abg. Schmidt (CDU) erkundigt sich nach der Zukunft der therapeutischen Versorgung von schwerst mehrfach behinderten Kindern. Seien die Probleme zw. SenGesSozV und SenBildJugSport geklärt?
StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) berichtet, dass die Versorgung der Vorschulkinder unproblematisch sei, da diese nach den sozialgesetzlichen Vorschriften – u. a. durch SGB V – in den Kitas stattfinden solle. Problematisch werde es für Kinder, die eingeschult würden und z. T. nicht mehr zusätzlich betreut würden.
Dieses Problem werde derzeit zw. SenGesSozV und SenBildJugSport intensiv diskutiert. In anderen Bundesländern werde eine reduzierte Versorgung dieser Kinder in den Schulen von den Krankenkassen übernommen. Diese Lösung lehnten die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin bisher noch ab. Das Sozialrecht biete ihnen eine Basis für diese Ablehnung. Eine Regelung sei also noch nicht gefunden, doch müsse sichergestellt werden, dass schwerst mehrfach behinderte Kinder auch in den Schulen so betreut würden, dass ihre Entwicklungspotentiale nicht blockiert würden.
Abg. Lehmann (FDP) wünscht Auskunft über den Stand der Errichtung der Job-Center in Berlin. Wann nähmen alle Job-Center ihre Arbeit auf?
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) berichtet, dass bisher zehn Errichtungsverträge der Arbeitsgemeinschaften abgeschlossen worden seien, am 8. Dezember werde der elfte in Pankow abgeschlossen, in Mitte sei der Vertrag ausgehandelt, aber noch nicht unterschrieben. Dies sei im Bundesvergleich gut, da bundesweit von 339 Verträgen nur 97 unterschrieben seien. Die Job-Center nähmen am 3. Januar 2005 ihre Arbeit auf, ungeachtet dessen, dass in einigen Bezirken noch andere Gebäude gesucht würden.
Abg. Lehmann (FDP) fragt nach, in wie vielen Bezirken noch Gebäude gesucht würden.
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) sagt zu, den Ausschussmitgliedern eine schriftliche Aufstellung über die Immobiliensituation der Job-Center in den Bezirken zu übermitteln.
Frau Vors. Dr. Schulze erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet.
Punkt 2 der Tagesordnung
Mündlicher Bericht der Senatsverwaltung GesSozV zur Weiterentwicklung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen zu einem ÖPNV-integrierten Beförderungssystem |
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Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) teilt mit, dass SenGesSozV als Tischvorlage das Schreiben – rote Nr. 2792 – verteilt habe, das zu einem späteren Zeitpunkt besprochen werden könne. Der Sonderfahrdienst solle weiterentwickelt und in den ÖPNV nach dem Motto „so viel Sonderfahrdienst wie nötig, so viel ÖPNV wie möglich“ integriert werden, damit das System flexibler werde und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen dadurch erhöht werden könne. Einen Sonderfahrdienst werde es immer geben, unabhängig davon, wie barrierefrei der ÖPNV ausgebaut sei, da es in Berlin immer Menschen geben werde, die ohne einen Sonderfahrdienst nicht auskämen.
Bei der Suche nach einem neuen Betreiber für den Sonderfahrdienst sei darauf geachtet worden, dass er eng mit dem ÖPNV verbunden sei. So sei eine Vereinbarung mit der BVG zur Übernahme der Regieleistungen des Sonderfahrdienstes beschlossen worden, die in Schreiben – rote Nr. 2792 – dargestellt sei. Auf deren Basis werde derzeit ein Geschäftsbesorgungsvertrag ausgehandelt, in dem die Leistungen beschrieben würden, die die BVG im Auftrag von SenGesSozV zu übernehmen habe. Dabei sei vereinbart worden, dass die Telebusfahrzeuge mit Chipkartenlesegeräten ausgestattet würden. Dies diene der Vereinfachung der Nutzung und der Kontrolle des Taxikontos.
Auf Grundlage dieser Vereinbarung schreibe SenGesSozV die Fuhrleistungen öffentlich aus, wenn die Vorlage – rote Nr. 2792 – am 8. Dezember den Hauptausschuss passiere und die VE freigegeben würden. Vertragspartner und Verhandlungspartner sei SenGesSozV. Näheres zur den von den Fuhrunternehmen geforderten Voraussetzungen sei in der Hauptausschussvorlage zu finden.
Abg. Lehmann (FDP) fragt, was geschehe, wenn der Aufsichtsrat der BVG dem ausgehandelten Geschäftsbesorgungsvertrag im März 2005 nicht zustimmen werde. Werde es künftig eine Regelung für Ehrenamtliche geben, dass sie das Telebussystem ohne erhebliche Verteuerung häufiger nutzen könnten? Inwieweit sei in das Konzept das von SenGesSozV bestellte und nicht öffentlich gemachte Gutachten eingeflossen?
Frau Abg. Jantzen (Grüne) möchte wissen, wie es geändert werden könne, dass man bei der Anrufzentrale des Telebusses häufig stundenlang nicht durchkomme und Fahrten zu bestimmten Tageszeiten auch schon 14 Tage vorher ausgebucht seien. – Auch die Grünen hätten die Integration des Telebusses in den ÖPNV und den Erhalt des besonderen Fahrdienstes für diejenigen, die ihn benötigten, befürwortet. Sei es der BVG möglich, im Rahmen der Vereinbarung, mit anderen zusammenzuarbeiten, die über das benötigte Know-how und Erfahrungen mit dem Chipkartensystem und der GPS-gesteuerte Leitstelle verfügten? Sei bei der TELLUS-Untersuchung der BVG zu bedarfsgerechten Verkehren auch der Telebus einbezogen worden?
Die Ausgliederung der Kostenträgerfahrten sei richtig, weil es getrennte Abrechnungssysteme geben müsse. Doch sei es eine Einschränkung der Flexibilität für Nutzerinnen und Nutzer und die Fahrunternehmen, dass die Leistungen an verschiedene Leitstellen vergeben würden. Sei es möglich, in Zukunft wenigstens wieder zu einer gemeinsamen Regiestelle und Telefonzentrale zu kommen? Mit Hilfe des Chipkartensystems müsste es möglich sein, die Kosten getrennt zu berechnen.
Abg. Schmidt (CDU) weist darauf hin, dass die Vorlage – rote Nr. 2792 – zu einem späteren Termin, wenn die Oppositionsfraktionen auch Zeit zur Lektüre gehabt hätten, behandelt werden müsse. Gebe es schon Vorstellungen, wie hoch der Betrag sein solle, den die BVG künftig für ihre Leistungen bekommen solle? – Da für Arbeitsfahrten ab dem 1. Januar 2005 höhere Zuzahlungen fällig seien und Kostenträgerfahrten wegfielen, könne es passieren, dass einzelne Betroffene bis zu 600 € zuzahlen müssten. Wie könne so etwas vermieden werden?
Abg. Pape (SPD) versichert, dass auch die Koalitionsfraktionen das Schreiben erst in der Sitzung erhalten hätten. Wie sei der Stand der Abwicklung des bisherigen Telebusträgers BZA? Gebe es Lösungen zum Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter? Wie weit seien die Verhandlungen mit Taxiunternehmen, die künftig mehr Fahrten übernehmen sollten, weil dies billiger sei, als Sonderfahrzeuge vorzuhalten?
Frau Abg. Simon (PDS) macht darauf aufmerksam, dass viele Betroffene Kostenträgerfahrten mit Freizeitfahrten verbinden wollten, dies aber nun wegen der getrennten Abrechnung und Zuständigkeit schwierig sei. Welche Lösungen gebe es hier?
Frau Abg. Breitenbach (PDS) wünscht Auskunft über Regelungen zur Eigenbeteiligung. Inwieweit seien die Vertretungen der Behinderten einbezogen? Sei eine Härtefallregelung z. B. für ehrenamtlich Tätige vorgesehen? Wann würden die Telebusberechtigten über die Neuregelungen informiert? Wünschenswert sei es, wenn dies möglichst bald geschähe.
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bemerkt, sie – Rednerin – gehe davon aus, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag nicht am Aufsichtsrat der BVG scheitern werde. Sie werde ihre Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen, nutzen. Die BVG werde den Aufsichtsrat in der nächsten Sitzung am 10. Dezember über die Absichten informieren. Dann werde er im März formal den Beschluss fassen.
Im Geschäftsbesorgungsvertrag sei die Aufgabenvergabe an dritte vorgesehen. Dies habe sie – Rednerin – ausdrücklich gewünscht. SenGesSozV habe mit City-Funk über die vorhandenen Möglichkeiten gesprochen. Denkbar sei es auch, dass einige, die Erfahrungen im Telebussystem erworben hätten, eine Chance im neuen System bekämen. SenGesSozV habe sich auch mit den Verbandsvertretungen der Taxiunternehmungen getroffen und deutlich gemacht, dass sie großes Interesse daran habe, das System flexibler zu machen, was mit mehr Taxifahrten der Fall wäre. Dies setze jedoch voraus, dass die Taxiunternehmen ein Stück Risikobereitschaft zeigten und Fahrzeuge für 7 000 € pro Stück behindertengerecht umrüsteten und evtl. Mobilitätsdienste einrichteten.
Zum BZA: Sie – Rednerin – habe Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BZA Sorgen um ihre Arbeitsplätze hätten, nicht aber dafür, dass dies auf dem Rücken der Behinderten ausgetragen werde. Es solle keine Unruhe geschürt werden, das Telebussystem sei bis zum 1. Juni 2005 finanziert und funktioniere auch über die Feiertage wie bisher weiter. SenGesSozV habe vom Vorstand des BZA gefordert, dass auch der BZA garantiere, dass das Telebussystem bis zum vereinbarten Termin reibungslos funktioniere. Der Betriebsrat habe Einigungsstelle angerufen, das Ergebnis liege am morgigen Tag vor. Dem Vorstand des BZA habe SenGesSozV zugesichert, dass sich das Land Berlin an den Abwicklungskosten beteiligen werde und die Beschäftigten vor der Weihnachtspause informiert würden.
Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) bestätigt, dass der Eigenbetrag ab der 16. Fahrt deutlich erhöht sei. Mit der erhöhten Eigenbeteiligung wolle man zum einen Mehreinnahmen, zum anderen den Steuerungseffekt, dass mehr Behinderte den ÖPNV nutzten. Da es durch diese Regelung zu Härten komme, sei SenGesSozV im Gespräch mit dem Landesbehindertenbeirat über eine Härtefallregelung. SenGesSozV halte einen Härtefonds mit gedeckeltem Betrag für sinnvoll. Der Landesbeirat bilde dazu eine Arbeitsgruppe über das genaue Aussehen einer Härtefallregelung, die am 12. Januar besprochen werden solle. Wie diese Regelung auf ehrenamtliche Tätigkeit angewandt werden könne, müsse dann auch besprochen werden.
Eine einzige Telefonzentrale für alle sei anzustreben, es sei jedoch ungewiss, ob dies gelinge. Für regelmäßige Arbeitsfahrten mit bekannten Fahrtterminen halte sie eine solche Lösung nicht für notwendig, bei Arztfahrten oder Kombinationen von Privat- und Arztfahrten sei dies erstrebenswert. Wenn mit diesen Fahrten Probleme gebe, sei dies auch ein Preis dafür, dass das System mit 5 Mio € weniger auskommen müsse. SenGesSozV werde sich mit der BVG in Verbindung setzen und das Mögliche versuchen.
Was von den Untersuchungen von TELLUS nutzbar sei, müsse sie mit SenStadt klären.
Zur Gewährung von Zuschüssen, wenn die Eigenbeteiligung für die Nutzung von Fahrdiensten zur Arbeit sehr hoch seien, verhandele SenGesSozV mit dem Integrationsamt. Hier würden die gesetzlichen Möglichkeiten geprüft. Es dürfe nicht geschehen, dass ein Betroffener seine Arbeit nicht mehr ausüben könne, weil er nicht in der Lage sei, diese Kosten zu tragen.
Sobald der Hauptausschuss in der nächsten Woche über das Konzept entschieden habe, sollten die Betroffenen aus erster Hand informiert werden.
Das von Abg. Lehmann (FDP) angesprochene Gutachten, sei kein Gutachten, sondern eine Beratung für den konkreten Aspekt Ausschreibung gewesen. Danach sei beschlossen worden, dass der Großteil der Leistungen ausgeschrieben und ein Teil über ein Inhouse-Verfahren vergeben werde. Die Antwort auf die Kleine Anfrage dazu werde in Kürze vorliegen. Sie hoffe, dass es gelinge, dem Abghs die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Frau Abg. Jantzen (Grüne) gibt zu bedenken, dass es richtig sei, Menschen mit Behinderungen über die Erhöhung der Eigenbeteiligung zu motivieren, häufiger den ÖPNV zu benutzen, wenn sie dazu in der Lage seien. Menschen, die dies jedoch nicht könnten, treffe die Erhöhung der Eigenbeteiligung ungleich härter, weil sie nicht ausweichen könnten. Hier müsse man genau darauf achten, welche Personen auf den Sonderfahrdienst angewiesen seien. – Mit dem Chipkartenabrechnungssystem müsste es möglich sein, die Fahrten nach Kostenträgern zu definieren und abzurechnen.
Dass längere andauernde Untersuchungen wie TELLUS nicht schon lange ressortübergreifend gemacht würden, sei zu kritisieren. Bedauerlicherweise sei der Telebus als Sonderfahrdienst häufig nicht in Verkehrskonzepte oder Untersuchungen einbezogen worden.
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) antwortet, in Bezug auf TELLUS habe die BVG ihre Zuständigkeit für bedarfsgerechten Sonderverkehr abgestritten. SenGesSozV habe darauf auf den sozialen Auftrag der BVG als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge hingewiesen. Schließlich hätten sich beide geeinigt.
Da es erst einmal schwierig gewesen sei, die Kostenträgerfahrten und die Privatfahren getrennt abzurechnen und die Systeme zu trennen, könne erst, wenn dieser Prozess abgeschlossen sei, neu darüber nachgedacht werden, wie Privatfahrten mit Kostenträgerfahrten verbunden werden könnten. Dieses Anliegen der Behinderten werde aufgenommen.
Frau Vors. Dr. Schulze erklärt, dass damit der mündliche Bericht zur Kenntnis genommen sei.
Punkt 3 der Tagesordnung
a) Antrag der Fraktion der Grünen Drogenhilfe in Berliner Haftanstalten – Gesundheitsrisiken entgegenwirken, Spritzenvergabe im Berliner Strafvollzug weiterführen! Drs 15/1538 b) Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Vergabe von Einwegspritzen an Gefangene zur AIDS-Prophylaxe Drs 15/1897 (auf Antrag der Fraktion der Grünen) |
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Vertagt.
Punkt 4 der Tagesordnung
Schreiben SenGesSozV – I D 15 – vom 21. Oktober 2004 Folgevertrag „Stadtteilzentren“ Kapitel 09 30 Titel 684 55 – Zuschüsse zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren |
Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) berichtet über die Ergebnis der Gespräche und Verhandlungen mit dem dpw, den beteiligten Bezirken und Trägern zum Folgevertrag „Stadtteilzentren“. Gegenüber dem noch gültigen Stadtteilzentrenvertrag sei es gelungen, die Vertragslaufzeit auf drei Jahre zu verlängern. Damit werde eine größere Planungssicherheit für die Träger erreicht, und interne Veränderungen seien leichter möglich. In den Vertrag sei SEKIS integriert worden. Insofern würden in diesem Stadtteilzentrenvertrag alle Nachbarschafts- und Selbsthilfeeinrichtungen in Berlin gebündelt und könnten auch Synergien erreicht werden.
Trotz der 311 000 € an Einsparungen habe die Schließung von Einrichtungen vermieden werden können. Hier habe sich die konstruktive, kooperative Zusammenarbeit bewährt. Eine Mindestausstattung von 75 000 bis 80 000 € pro Stadtteilzentrum sei gesichert. Es sei sogar gelungen, das vorher vom Bezirk finanzierte Stadtteilzentrum in Charlottenburg-Wilmersdorf in den Stadtteilzentrenvertrag aufzunehmen. Dabei sei eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Bezirken erreicht worden. Man habe sich am Sozialstrukturatlas orientiert und in soziale Brennpunkte mehr investiert.
Auch mit dem Quartiersmanagement – QM – habe man eng zusammengearbeitet. Sieben QM-Gebiete lägen in den sechs Einzugsgebieten von Stadtteilzentren. Die Zusammenarbeit könne jedoch noch weiter ausgebaut werden. Hier könne über den Lenkungsausschuss „Soziale Stadt“ noch eine strukturiertere Kooperation ermöglicht werden, die nicht mehr so stark vom Engagement Einzelner abhänge.
Dr. Löhnert (Leiter der Geschäftsstelle Bezirke beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – dpw –) berichtet, dass durch die dreijährige Vertragslaufzeit Planungssicherheit für die Liga-Verbände bestehe, so dass sich das Kooperationsgremium hohe qualitative Ziele gesetzt habe, deren Erreichen in drei Jahren überprüft werden könne.
Eine Kernaufgabe von Nachbarschafts- und Selbsthilfe und zentrale Aufgabe aller Stadtteilzentren sei die Bürgerbeteiligung und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Dies sei eine Herausforderung für die ganze Stadt, und Stadtteilzentren mir ihren reichhaltigen Erfahrungen sollten als wichtige Impulsgeber, Macher und Vernetzer, derartige Aktivitäten zielgerichtet weiterentwickeln.
Zweite qualitative Herausforderung sei die Weiterentwicklung effektiver regionaler Strukturen von Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe in allen Bezirken. Die Stadtteilzentren hätten die Aufgabe, die gemeinwesenorientierte Vernetzung und die Öffnung von weiteren Einrichtungen für das Gemeinwesen professionell zu unterstützen. Mit der Zuordnung der Horte zu den Schulen und deren Öffnung für freie Träger der Jugendhilfe gebe es eine neue Herausforderung für die Stadtteilzentren, die die Schulen unterstützen könnten, wenn sie sich für das Gemeinwesen öffneten.
Es gebe eine erfreuliche Entwicklung in der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung. Immer mehr Bezirksämter hätten sich in guter Zusammenarbeit mit freien Trägern, damit beschäftigt, wie sich in verschiedenen Regionen der Bedarf an gemeinwesenorientierter Arbeit, Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe entwickle. Positives Beispiel sei der Bezirk Mitte, der zusammen mit Stadtteilzentren 2004 für neun Regionen den Bedarf eruiert und Konzepte entwickelt habe. Stabilisierte Entwicklungen gebe es auch in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg.
Die Stadtteilzentren wollten bis 2007 folgende Ergebnisse vorweisen, die mittels Zielvereinbarungen definiert und überprüfbar seien. 1. Trotz weniger zur Verfügung stehender Mittel solle keine Einrichtung geschlossen werden. Die Planungen für die nächsten drei Jahre seien mit den jeweiligen Bezirken fachlich abgestimmt worden, wodurch man individuelle Lösungen für die Regionen habe finden können.
2. Es werde garantiert, dass es in jedem Bezirk Berlins ein Nachbarschaftshaus mit einer Mindestausstattung von 75 000 bis 80 000 € gebe. Bei Selbsthilfekontaktstellen betrage diese 82 000 € plus Krankenkassenmittel. Dies sei insbesondere für Bezirke im Ostteil eine positive Entwicklung, da es dort bisher häufig keine derartige Vernetzungsstelle gegeben habe.
3. Auch wenn größere Einrichtungen teils erhebliche Kürzungen zugunsten neu zu gründender Einrichtungen hätten hinnehmen müssen, seien Lösungen gefunden worden, dass dort die qualitativ hochwertige Arbeit weitergeführt werden könne.
4. Es sollten Mindestqualitätsstandards für alle Einrichtungen entwickelt werden. Alle Projekte des Stadtteilzentrenvertrags sollten in diese Qualitätsinitiative einbezogen werden. Dazu seien alle Projekte an einer AG Qualitätsmindeststandards beteiligt, und 15 Einrichtungen, die der Strukturentwicklung bedürften, werde ein systematisches Qualitätsmanagementsystem angeboten.
5. SEKIS werde in den zweiten Folgevertrag eingeordnet und dessen Ressourcen stärker mit der Stadtteilarbeit verbunden. Die weitere Verzahnung von SEKIS, Freiwilligenarbeit und Treffpunkt Hilfsbereitschaft und Stadtteilzentren werde genauer im Januar besprochen.
6. Eine gerechtere Mittelverteilung zw. den Bezirken werde in Angriff genommen, aber wegen der Mindestausstattung und der Qualitätsentwicklung noch nicht völlig erreicht. In einer AG Bezirksstadträte seien hierzu Indikatoren entwickelt worden, aus denen hervorgehe, wie groß das Budget eines Bezirks entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln sei. Dies sei eines der Kriterien für die Mittelverteilung neben anderen, qualitativen Kriterien. In den nächsten drei Jahren solle eine Übereinstimmung angestrebt werden zw. den errechneten Orientierungsgrößen und dem Ausgleich zw. den Bezirken. Bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, Pankow und Treptow stimmten die realen Budgets mit den Orientierungsgrößen überein. In anderen Bezirken müsste das Budget reduziert werden: in Friedrichshain-Kreuzberg um ca. 126 000 €, in Spandau um 13 000 €, in Steglitz um 20 000 € und in Tempelhof-Schöneberg um 24 000 €. Hier seien schwierige Entwicklungen eingeleitet worden. Dabei sollten 70 % des jetzigen Ists bleiben, damit keine vorhandenen Strukturen zerschlagen würden. Dabei werde auch versucht, Drittmittel zum Ausgleich einzuwerben. In der dritten Gruppe würden die Orientierungsgrößen erst angestrebt. Darunter falle der Bezirk Mitte, insbesondere der alte Bezirk Wedding, wo 2005 ein Stadtteilzentrum mit Mitteln einer Stiftung eröffnet werde und nach drei Jahren vom Bezirk verstetigt werden solle. In Marzahn solle zusätzlich ein neues Projekt in einem Brennpunkt über interkulturelles Management ein Stadtteilzentrum entwickelt und der bezirkliche Migrationssozialdienst in den Stadtteilzentrumsvertrag eingeordnet werden. In Neukölln fehlten noch 32 000 €; es sei jedoch gelungen eine qualitative Verbesserung der Arbeit des Nachbarschaftshauses zu erreichen und im Reuterkiez ein zusätzliches Projekt mit dem Bezirk zusammen zu finanzieren, das auch mit dem dortigen QM zusammenarbeite.
Insgesamt habe sich erwiesen, dass die Stadträte aktive Partner seien, mit denen es gelungen sei, entscheidende Weichen zu stellen. Besondere Herausforderung sei die Weiterentwicklung regionaler Konzepte für strukturschwache Gebiete und Qualitätsmanagementgebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Frau Abg. Weißbecker (SPD) begrüßt die Einbeziehung von SEKIS im zweiten Folgevertrag für die Stadtteilzentren. Sie hoffe, dass nun auch neue Räume für SEKIS gefunden werden könnten. Warum seien im Vertrag nur die Aufgabenfelder von SEKIS, nicht aber die des Treffpunkts Hilfsbereitschaft beschrieben worden? In § 2 Abschnitt 7 sei die Rede von einer Projektförderung mit Fehlbedarfsfinanzierung. Wie komme diese zustande? Auf was beziehe sich in § 3 Abschnitt 2 die jährliche Arbeitsplanung und die Verabschiedung eines Finanzplans: auf Nachbarschaftshäuser, die Selbsthilfezentren oder einzelne Projekte? Erhielten Selbsthilfezentren jedes Jahr den gleichen Betrag?
Die Stadtteilzentren seien nicht gleichmäßig über die Stadt verteilt. Teilweise gebe es mehr Zentren in sozial besser stehenden Gebieten und in sozial schwachen weniger. Gebe es dann Unterschiede in der finanziellen Zuweisung an die Zentren? Bekämen alle Stadtteilzentren 75 000 bis 80 000 €? Gebe es eine Festlegung für die Anzahl der Stellen bzw. eine Mindeststellenzahl in den Selbsthilfezentren?
Frau Vors. Dr. Schulze erkundigt sich für ihre Fraktion, ob es unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit mit den Bezirken gebe. Einige Bezirke hielten die vom Land zur Verfügung gestellte Mindestausstattung für die Stadtteilzentren für nicht ausreichend, doch auch die Bezirke könnten wegen ihrer Finanznot nur begrenzt diese wichtige bezirkliche Infrastruktur kofinanzieren. Unterstützten die Bezirke die Stadtteilzentren auch in anderer Form z. B. über Mietbefreiung?
Wie genau funktioniere das Modell der gewichteten Mittelverteilung über den Faktorenausgleich, das wesentlicher Bestandteil der Finanzierung neben der Grundausstattung sei? Das Abgeordnetenhaus habe immer gefordert, dass die Finanzierung der Stadtteilzentren für das gesamte Stadtgebiet gesichert werden solle, aber auch berücksichtigt werde, dass der Bedarf einer solchen Infrastruktur bezogen auf ihre sozialkompensatorischen Wirkung ein anderer sein müsse, wenn nur begrenzt Mittel zur Verfügung stünden.
Abg. Lehmann (FDP) bemerkt, auch wenn er skeptisch gewesen sei, was die Einbeziehung von SEKIS und Treffpunkt Hilfsbereitschaft in den Vertrag angehe, begrüße er dies nun, wenn Räumlichkeiten gefunden würden. – In welchen Problemkiezen habe das QM bisher in Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren Erfolge verzeichnen können?
Abg. Hoffmann (CDU) gibt zu bedenken, dass ein dreijähriger Vertrag zwar positiv sei, aber auch eine längere Vertragsdauer möglich gewesen wäre. Wie stehe der dpw dazu? – Wollten die Stadtteilzentren künftig mehr als Dienstleister auftreten? – Die Erkenntnisse des Sozialstrukturatlas 2003 müssten bei der Mittelverteilung berücksichtigt werden. Könne die Arbeit der Stadtteilzentren trotz der Kürzung der Vertragssumme um 500 000 € abgesichert werden? Sei SenStadt wegen der Zuständigkeit für das QM im Kooperationsgremien vertreten? Wie und von wem werde die Arbeit der Stadtteilzentren mit dem QM koordiniert?
Auf welcher Grundlage habe die Arbeitsgruppe Orientierungsgrößen Empfehlung an das Kooperationsgremium gegeben? Wer sei Mitglied der Fachgruppe Qualitätsentwicklung? Wie seien die Mindeststandards definiert? Auch über die inhaltliche Ausrichtung der Kompetenzzentren werde wenig Konkretes ausgeführt. Wie solle z.B. der Verwaltungsbereich vom Dienstleistungsbereich getrennt werden? Nach welchen Ansätzen und inhaltlichen Vorstellungen werde bei der sozialräumlichen und sozialorientierten Entwicklung vorgegangen? Was folge konkret aus der Aussage, dass auf Dauer angelegte unterstützende Infrastruktureinrichtungen in den benachteiligten Gebieten notwendig seien?
Seine Fraktion wünsche eine schriftliche Information zu Anlage 4 des Schreibens von SenGesSozV, der Trägerübersicht, in der folgende Fragen beantwortet würden: Welche Summen flössen in welchen Bezirk? Wie viel Personal werde beim jeweiligen Träger beschäftigt? Welche Projekte seien bei welchem Träger angekoppelt? Mit einer Aufschlüsselung der Zuwendungssummen an Träger und Projekte es eher nachzuvollziehen, ob die Ergebnisse des Sozialstrukturatlas berücksichtigt würden und wo noch Defizite seien.
Das Land Berlin könne zufrieden sein, dass eine Organisation die schwierige Aufgabe der Koordination und Umsetzung des Förderung der sozialen Infrastruktur übernehme. Dennoch wünsche seine Fraktion konkretere und detailliertere Information als in dem vorgelegten Schreiben.
Frau Abg. Jantzen (Grüne) hält eine Auflistung der Zuwendungssumme an die Träger und Projekte ebenfalls für sinnvoll.
Treffe es zu, dass SEKIS zwar in den Stadtteilzentrenvertrag aufgenommen werde, aber die bisherige Zuwendungssumme jedoch nicht einbezogen werde und die Stadtteilzentren eine weitere Kürzung von 200 000 € hinnehmen müssten? – Könne den Ausschussmitgliedern die Formulierung der Aufgabenstellung von SEKIS und des Treffpunkts Hilfsbereitschaft im März 2005 übermittelt werde, sobald sie vorliege? –
Sei es auch in anderen Bezirken geplant, wie in Marzahn-Hellersdorf den Migrations- und Sozialdienst in ein Stadtteilzentrum zu integrieren? Ihr – Rednerin – erscheine dies migrationspolitisch sinnvoll. Inwieweit hätten die Stadtteilzentren Kontakte zu den Verbänden und Vereinen von Migrantinnen und Migranten und zu den vom Migrationsbeauftragten geförderten Projekten? Sei hier eine bessere Zusammenarbeit möglich, so dass auch gemeinsame interkulturelle Projekte geschaffen werden könnten? – Werde geprüft, welche gesundheitsbezogenen oder anderen Projekte aus dem bisherigen Liga-Vertrag künftig besser in den Stadtteilzentrenvertrag eingegliedert würden? Eine besser ausgewogene sozialräumliche Infrastruktur sei auch für die Ligaprojekte anzustreben. Man müsse jedoch Mittel und Projekte behutsam auf sozial schwächere Gebiete umverteilen, weil sonst die Gefahr bestehe, dass die Infrastruktur anderer Stadtteile zu sehr leide und diese wiederum zu sozialen Brennpunkten würden.
Sei es mit diesem Vertrag möglich, im Rahmen des Zuwendungsrechts Mittel ins nächste Jahr zu übertragen? – Was werde im Steuerungsgremium soziale Stadt erarbeitet bzw. beschlossen?
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bestätigt, dass sorgfältig und verantwortungsbewusst zwar die Sozialraumorientierung bei der Mittelvergabe stärker berücksichtigt werden müsse, aber auch darauf geachtet werden müsse, dass sich andere Bezirke nicht verschlechterten. Dies sei im Stadtteilzentrenvertrag geschafft worden, indem 70 % der Mittel für die Grundausstattung, also den Erhalt der Infrastruktur, vorgesehen seien. Die restlichen 30 % der Mittel würden sozialräumlich verteilt.
Nach der Auseinandersetzung um den Bestand und den Erhalt von SEKIS sei es jetzt die Herausforderung, die Kompetenzen von SEKIS in die Stadtteilzentren und ihre Finanzierung zu integrieren. Obwohl SEKIS von einem Teil der Kürzungen betroffen sei, werde SEKIS in fast dem gleichen Umfang mit Mitteln der Krankenkassen gefördert. Somit sei die Arbeit von SEKIS gesichert. Die regionale Betreuung von SEKIS finde am Lietzensee statt, für die Räumlichkeit der gesamtstädtischen Betreuung zeichne sich auch eine gute Lösung ab.
Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) erläutert, dass Vernetzung von SenStadt und SenGesSozV der Sinn des Lenkungsausschusses Soziale Stadt sei. Bedauerlicherweise gehe die Arbeit dort langsam voran, und es gebe viel „Ressortegoismen“, doch sei dieses Gremium reanimiert worden, weil der Sozialstrukturatlas deutlich gemacht habe, dass gemeinsame Lösungsansätze erforderlich seien. Die nächste Sitzung werde am 13. Dezember stattfinden. Sie – Rednerin – werde alles versuchen, um die Vernetzung – auch der Mittel – zu erreichen.
Zwischen QM und Stadtteilzentren gebe es gute Kooperationen. Ihr Aufgabengebiet sei jedoch ganz unterschiedlich, Stadtteilzentren wirkten großräumig und dauerhaft, QM seien befristete Projekte in sozialen Brennpunkten.
Wenn Abg. Hoffmann (CDU) auf den Dienstleistungsaspekt abhebe, zeige dies, dass er eine andere Auffassung von der Aufgabe und dem Charakter von Stadtteilzentren habe als SenGesSozV. Es gehe nicht um die Organisation von Dienstleistungen für die Bürger, sondern vordergründig darum, Infrastruktur anzubieten, damit Bürger Selbsthilfeprojekte machen könnten. Dienstleistungen könnten gar nicht dauerhaft finanziert werden.
Dr. Löhnert (Leiter der Geschäftsstelle Bezirke beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – dpw –) berichtet, dass nach seiner Information SEKIS einen Mietvertrag für neue Räumlichkeiten in der Alten Jakobstraße für die zwei Mitarbeiter der Regiestelle abgeschlossen habe. Dies sei jedoch noch nicht die endgültige Lösung. Überlegt werde ein Zusammenwirken mit anderen Fachverbänden. Zuerst solle jedoch der neue Vertrag der SEKIS-Projekte und der Integration der Projekte erarbeitet werden.
Nach der Unterzeichnung des Stadtteilzentrenvertrags erhielten alle Projekte für drei Jahre Planungssicherheit. Auch die Zielvereinbarungen würden für einen längeren Zeitraum, aber nicht für drei Jahre, abgeschlossen. Für die Projekte stehe jedoch nicht immer in jedem Jahr die gleiche Summe zur Verfügung, die Summe steige oder falle, je nachdem, ob die Zentren die Mindestfinanzierung über- oder unterschritten. Bei 80 % der Einrichtungen sei die Finanzierung jedoch in den nächsten drei Jahren annähernd gleich.
In den bezirklichen Budgets gebe es große Unterschiede. Im letzten Jahr habe eine Arbeitsgruppe des Kooperationsgremiums mit sechs Bezirksstadträten und Prof. Meinlschmidt, dem Herausgeber des Sozialstrukturatlasses, eine einvernehmliche Lösung für den Ausgleich gefunden, bei der alte, gute Strukturen nicht zerstört und neue in Gebieten mit Entwicklungsbedarf geschaffen würden. Deshalb sei man von 70 % des bisherigen Volumens als Ist 2004 ausgegangen, und mit 30 % versuche man, Ausgleiche zu schaffen. Dann müssten Zuwendungsgeber und Bezirk das Budget so einsetzen, dass es den Entwicklungen in den verschiedenen Regionen besser gerecht werde. Ergänzt werde dieses Budget durch bezirkliche und andere Mittel. Jeder Bezirk habe dann eine Selbsthilfekontaktstelle mit mindestens 1,5 Stellen und ca. 82 000 € Finanzierung, und ab 2007 ein Nachbarschaftshaus mit einer Mindestausstattung von 75 000 €.
Die Zusammenarbeit von Stadtteilzentren mit ihrem jeweiligen Bezirk sei unterschiedlich, insgesamt aber gut. Alle Bezirke – Bezirksämter, meist auch die BVV – hätten sich mit der Problematik der Entwicklung von Stadtteilzentren befasst. Dass es gelungen sei, trotz der Mittelkürzung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, zeige auch ein Verständnis der Bezirke untereinander. Eine qualitative Verbesserung sei es, dass nun unterschieden werde zw. der sozialen Infrastruktur, die über den Stadtteilzentrenvertrag finanziert werde, und den bezirklichen Konzepten. Einerseits gebe es die genauere Abgrenzung, andererseits eine Kooperation, die in den nächsten drei Jahren weiterentwickelt werde.
Es gebe einige gute Beispiele für erfolgreiche Zusammenarbeit von Stadtteilzentren mit QM z. B. in der
Rostocker Straße in Moabit oder in der Rollbergsiedlung. Weitere Projekte seien in der Entwicklung. Der dpw werde künftig auch mit Vorschlägen zur besseren Zusammenarbeit auf SenStadt zugehen. Dies werde im Kooperationsgremium im Januar diskutiert, Ende Januar/Anfang Februar werde es dazu eine Fachtagung geben. Danach müssten gemeinsame Projekte umgesetzt werden. Im Kooperationsgremium sei SenStadt zwar nicht vertreten, aber die Zusammenarbeit solle zielgerichtet verbessert werden.
Für die Qualitätsentwicklung seien zwei Dienstleister gewonnen worden: für Strukturentwicklung das Berliner Beratungsinstitut – BBI – und für die Moderation der Fachgruppe Qualitätsstandards, die Mindeststandards entwickele und Kernaufgaben definiere, ein privates Institut. Alle Projekte seien in diesen Arbeitsgruppen vertreten. Bisher seien Kernaufgaben definiert worden, an denen die Fachstandards abgeleitet werden sollten. Für die Nachbarschaftsarbeit und für die Selbsthilfe werde es einheitliche Standards geben und spezifische, die vor Ort selbst zu verantworten seien. Es sei ein Riesenfortschritt, dass man sich auf solche gemeinsamen Aufgaben und Standards geeinigt habe.
Die Integration des Migrations- und Sozialdienstes in das Stadtteilzentrum von Marzahn-Hellersdorf sei ein Modellprojekt. Häufig sei es so, dass zentrale Dienste und zentral geförderte Projekte und die Migrations- und Sozialdienste der Bezirke keine miteinander abgestimmte Konzepte hätten. Wenn das Modellprojekt erfolgreich sei, könne es auch in anderen Bezirken umgesetzt werden.
Frau Abg. Jantzen (Grüne) weist darauf hin, dass ihre Frage zur Umstrukturierung im Liga-Vertrag nicht beantwortet worden sei. Könne hierzu in der nächsten Sitzung kurz berichtet werden?
Frau Vors. Dr. Schulze weist darauf hin, dass dies noch Thema sein werde.
Der Ausschuss nimmt das Schreiben zustimmend zur Kenntnis.
Punkt 5 der Tagesordnung
a) Antrag der Fraktion der CDU Ladenschlussgesetz Drs 15/1884 b) Antrag der Fraktion der FDP Nach dem Verfassungsgerichtsurteil: Schleunigst weg mit dem Ladenschluss! Für ein Berliner Landesgesetz zur Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes! Drs 15/2960 |
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Abg. Brinsa (CDU) verweist auf den CDU-Änderungsantrag zum Antrag Drs 15/1884, nach dem der Senat aufgefordert werde, das Ladenschlussgesetz so zu ändern, dass von Montag bis Samstag keine Beschränkung bei den Öffnungszeiten mehr sein solle und an bis zu vier Sonntagen im Jahr zusätzliche Öffnungszeiten genehmigt würden. Der Einzelhandel sei das Rückgrat der sozialen Marktwirtschaft und beschäftige mehr Menschen als große Einkaufszentren und bilde mehr aus. Die Touristen sollten, wie es in den Touristenzentren Südeuropas schon lange gehandhabt werde, auch in den späten Abendstunden einkaufen gehen können. Dem Einzelhandel würden dadurch bedarfsgerechte Öffnungszeiten ermöglicht.
Abg. Lehmann (FDP) begründet den Antrag seiner Fraktion Drs 15/2960. Der Senat solle die Bundesregierung auffordern, ein Gesetz zu erlassen, das den Bundesländern ermögliche, selbst über die Ladenöffnungszeiten und die Sonn- und Feiertagsregelung zu entscheiden. In einer Metropole müsse man sich nach den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden richten können.
Frau Abg. Breitenbach (PDS) verweist darauf, dass auf Bundesebene noch nicht entschieden sei, wie mit dem Thema umgegangen werde. Diese Entscheidung solle man abwarten, da es für Veränderungen auf Landesebene noch keine rechtliche Grundlage gebe. Wenn die beiden Anträge nicht zurückgezogen würden, werde die Koalition sie ablehnen.
Frau Abg. Jantzen (Grüne) spricht sich aus gesundheits- und aus familienpolitischen Gründen gegen eine uneingeschränkte Ladenöffnungszeit aus. Ihre Fraktion lehne beide Anträge ab.
Der Ausschuss
· lehnt zu TOP 5 a) den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab und beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des CDU-Antrags Drs 15/1884 zu empfehlen
· beschließt zu TOP 5 b) mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des FDP-Antrags Drs 15/2960 zu empfehlen.
Punkt 6 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion der Grünen Hartz IV: Flüchtlingen Zugang zu Beschäftigung sichern! Drs 15/3389 |
Frau Abg. Villbrandt (Grüne) stellt fest, dass der Ausschuss unzählige Male über die Vorbereitung und Umsetzung von Hartz IV gesprochen habe, nicht aber über eine Gruppe, die das neue Gesetz besonders treffe: die Flüchtlinge und Asylsuchenden. Diese Gruppe erhalte keine Leistungen über Alg II, sondern Grundsicherung über das Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG –, die wesentlich weniger sei als Alg-II-Leistungen. Nachteilig für Migranten sei nicht nur die geringere finanzielle Unterstützung, sondern auch, dass ihnen damit der Zugang zu gemeinnütziger Arbeit und Beschäftigungsmaßnahmen nach SGB II verwehrt werde. Flüchtlingen müsse weiterhin der Zugang zur gemeinnützigen Arbeit ermöglicht werden, indem die vorhandenen Ermessensspielräume des Gesetzes ausgeschöpft würden. Bis eine Verwaltungsvorschrift vorliege, seien die Bezirksämter über Rundschreiben zu benachrichtigen, dass sie im Vorgriff darauf, Migranten für gemeinnützige Arbeit zulassen könnten. Über diese Beschäftigung hätten Migranten die Chance, in Kontakt mit der Gesellschaft zu kommen. Nicht zu unterschätzen wäre auch die positive psychologische Wirkung einer solchen gesellschaftlichen Teilhabe und Arbeitsmöglichkeit. Der Ausschluss dieser Gruppe wäre für die Flüchtlinge, aber auch für die Mehrheitsgesellschaft von Nachteil.
Abg. Hoffmann (CDU) befürwortet das grundsätzliche Anliegen, so viel Menschen wie möglich in Arbeit und Beschäftigung zu vermitteln. Hier müssten jedoch die rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden, und mit dem einen Gesetz könne nicht in das andere eingegriffen werden. Insgesamt sei das Problem von der Bundespolitik zu lösen. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.
Frau Abg. Radziwill (SPD) beantragt für die Koalition, den ersten Satz des Antrags wie folgt zu ändern:
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie Flüchtlingen und Asylsuchenden weiterhin Zugang zu gemeinnütziger Arbeit gewährt werden kann.
Abg. Lehmann (FDP) befürwortet den Grünen-Antrag. Auch Flüchtlinge und Asylbewerber sollten die Möglichkeit haben, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Betätigungsfelder gebe es gerade für diese Personengruppe in Berlin viele z. B. in Frauenhäusern. Auch dem Änderungsantrag der SPD könne die FDP zustimmen.
Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) stimmt der Intention des Antrags zu und weist darauf hin, dass sie – Rednerin – insbesondere wegen dieser Regelung darauf hingewirkt habe, dass das Land Berlin dem Hartz-IV-Gesetz nicht zugestimmt habe. Für vieles, das der Antrag fordere, gebe es jedoch keine gesetzliche Grundlage mehr. Das BSGH werde es nicht mehr geben. Weder im SGB II noch im SGB XII seien die entsprechenden Grundlagen vorhanden. Insofern müsse geprüft werden, was möglich sei.
Abg. Wansner (CDU) kritisiert die Diskussion als zu theoretisch angesichts der hohen Arbeitslosenquote.
Frau Abg. Villbrandt (Grüne) wendet sich gegen einen Prüfauftrag, da sich dadurch an der Situation dieser Migranten bis Ende März sicher nichts ändere. Warum solle so lange gewartet werden, wenn es sich nur um eine kleine Personengruppe und nur um bestimmte Beschäftigungen in speziellen Projekten handele? Es seien ausreichend Ermessensspielräume auf Landesebene vorhanden, die schnell genutzt werden könnten.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem federführenden Ausschuss ArbBFrau die Annahme des Grünen-Antrags in Form des Änderungsantrags der Koalition zu empfehlen.
Punkt 7 der Tagesordnung
Schreiben SenGesSozV – I E / I E 15 – vom 9. November 2004 betr. Anpassung der Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel, den Bezirken die Erfüllung ihrer Einsparungsvorgaben zu ermöglichen Haupt 2738 |
Vertagt.
Punkt 8 der Tagesordnung
Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes Drs 15/3249 |
in Verbindung mit
Punkt 9 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Antidiskriminierungs- und Integrationsfördermaßnahmen in Berlin Drs 15/3254 |
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Frau Vors. Dr. Schulze weist auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses und das Schreiben des Petitionsausschusses vom 25. November 2004 zu Pet.-Nr. 5281/15 und ein Schreiben der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hin.
Abg. Wolf (PDS) erläutert, dass die Koalition ein verfassungskonformes Gesetz vorlege, damit das Bundesverwaltungsgericht nicht den Einwand habe, dass Religionen vor dem Gesetz ungleich behandelt würden. Die Regelungen seien deshalb auf den Bereich des öffentlichen Dienstes beschränkt worden, in dem Beamte oder Angestellte in besonderer Art und Weise auf Bürgerinnen und Bürger einwirken könnten, also hoheitliche Aufgaben oder den hoheitlichen Aufgaben ähnliche erfüllten, da der Begriff „Rechtspflege“ unbestimmt und nicht klar definiert sei.
Die Zuständigkeit des Gesetzes sei nicht auf die Arbeit in den Kitas ausgedehnt worden, weil im Unterschied zur Schulpflicht keine Kita-Pflicht bestehe. Der wichtigere inhaltliche Grund sei, dass es zahlreiche junge Muslima gebe, die Interesse an einer Ausbildung in Kitas hätten, sich aber im schwierigem Konflikt mit der Familie und dem Umfeld noch nicht entscheiden könnten, auf das Kopftuch zu verzichten. Der Erzieherinnenberuf solle ihnen jedoch als ein wichtiger Brückeberufe in die Arbeitswelt weiter offen stehen.
Mit dem Maßnahmepaket von Antidiskriminierungs- und Integrationsfördermaßnahmen solle ein deutliches Zeichen gegen Stigmatisierung gesetzt werden, indem real existierende religiöse und kulturelle Konflikte aufgegriffen würden. Der Gesetzentwurf unternehme das, was in der öffentlichen Debatte derzeit kaum stattfinde, eine Differenzierung zw. dem politischen Islamismus und dem Islam. Mit Community-Coaching sollten z. B. Beratungsangebote gemacht werden, wie man islamistischen Gefährdungen in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung begegnen könne. Wichtig sei es, dass insbesondere junge muslimische Frauen und Mädchen Ansprechpartnerinnen außerhalb der Familie erhalten sollten z. B. an der Schule. In den Jugend- und Erziehungsberatungsstellen u. a. sollten Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Mit der Antidiskriminierungsleitstelle solle eine Stelle geschaffen werden, an die sich Betroffene wenden könnten, wenn sie sich diskriminiert fühlten; dem werde dann dort nachgegangen.
Im Arbeitskreis Islam und Schule sollten auch verschiedene Deutungen und Auslegungen des Islam diskutiert werden. Hier sei es konstruktiv, eine öffentliche Debatte zu führen. Damit könne hoffentlich auch das Problem des Religionsunterrichts – auch für Religionsgemeinschaften, die der Mehrheitsgesellschaft noch fremd erschienen – versachlicht werden.
Frau Abg. Villbrandt (Grüne) befürwortet für ihre Fraktion die Intention der Gesetzesvorlage. Es enthalte jedoch Begrifflichkeiten, die nicht ausreichend präzise seien und zu große Interpretationsspielräume ließen. Einige inhaltliche Punkte könne ihre Fraktion ebenfalls nicht mittragen. So solle das Gesetz nicht auf alle Beamtinnen und Beamte anzuwenden sein, da nicht alle mit Bürgerinnen und Bürgern Kontakt hätten. Es sei sinnvoller, präzise jene Beamtinnen und Beamten zu benennen, die das Gesetz treffen solle. Die Änderungen der Koalition beziehe nicht die entsprechenden Angestellte und Auszubildende ein. Ihre Fraktion wolle Erzieherinnen und Erzieher einschließen, weil die Kitas Bildungseinrichtungen seien. Die Begründung ihres Vorredners sei nicht überzeugend. Insgesamt sei der Gesetzestext so umständlich formuliert, dass das Gemeinte unklar sei. Hier bestehe die Gefahr, dass das Gesetz nicht ernst genommen werde. Der Änderungsantrag ihrer Fraktion – Wortlaut siehe Anlage 2 zum Beschlussprotokoll – greife all die Kritikpunkte auf und benenne klar die Betroffenen.
Abg. Hoffmann (CDU) spricht sich gegen die Gesetzesvorlage Drs 15/3249 aus, da eine Kleiderordnung – das Kopftuch als patriarchalisches Symbol – mit einem echten religiösen Symbol gleichgesetzt werde. Auch Frauenrechtlerinnen sprächen vom Kopftuch im islamischen Umfeld als ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen. Insofern widerspreche das Tragen des Kopftuchs den Grundsätzen des Grundgesetzes. Das Kopftuchtragen sei in muslimischen Kreisen ein Ausdruck für das Erstarken des islamistischen Fundamentalismus, weniger religiöses Zeichen. Die Gleichsetzung mit christlich-religiöser Symbole sei falsch. Auch die Kirchen hätten mit dem Gesetzentwurf massive Schwierigkeiten und hätten verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Seine Fraktion lehne die Vorlage wie auch den Änderungsantrag der Grünen ab. Die eigentliche Problemlage werde mit beiden nicht getroffen und nicht differenziert dargestellt.
Abg. Kleineidam (SPD) entgegnet, was sein Vorredner als mangelnde Differenzierung anmahne, interpretiere seine Fraktion als nicht zulässige Diskriminierung. Der Gesetzentwurf halte sich eng an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dort werde etwa erklärt, dass es Außenstehenden nicht zustehe, darüber zu urteilen, was ein religiöses Symbol sei, weil das die Religionen selbst definierten. In diesem Urteil sei auch festgehalten, dass Religionen gleich zu behandeln seien. Die Kritik der CDU, dass unter das Gesetz auch das Tragen christlicher Symbole fallen könne, könne seine Fraktion aus ihrem Verfassungsverständnis deshalb nicht teilen.
Zur Kritik der Grünen am Gesetzentwurf: Es treffe nicht zu, dass im Entwurf alle Beamtinnen und Beamten betroffen seien, da der Geltungsbereich benannt sei. Vom Rechtsausschuss sei ein Änderungsantrag zur Präzisierung für den Bereich der Rechtspflege gekommen.
Das Gesetz stelle einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, der begründet sein müsse. Insofern werde es auf die Schule angewandt, nicht aber auf die Kita, weil die Schule mit der Schulpflicht ein Bereich des so genannten besonderen Gewaltverhältnisses sei, dem sich die Bürgerinnen und Bürger nicht entziehen könnten, die Neutralitätspflicht deshalb aber auch einen besonderen Stellenwert habe. Eine Pflicht zum Kitabesuch aber gebe es nicht, deshalb gebe es hier eine „weichere Regelung“.
Abg. Wansner (CDU) wendet sich entschieden dagegen, die Kopftuch und Kreuz zu vergleichen. Die Fraktion der Grünen im Bundestag halte das Kopftuch auch für ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen.
Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung über den Antrag der Koalition Drs 15/3254 enthalten, da er Selbstverständlichkeiten – Aufgaben des Senats und des Integrationsbeauftragten – enthalte.
Abg. Sayan (PDS) entgegnet, die CDU habe in ihrer Regierungszeit keinen der im Antrag geforderten Punkte umgesetzt. Die CDU habe es in dieser Zeit nicht geschafft, mit islamischen Organisationen einen Dialog über die vorhandenen Probleme zu führen oder gar integrationspolitische Maßnahmen zu ergreifen. Es sei gerade zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, die aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen. Man dürfe das Kopftuch nicht pauschal als Zeichen des islamistischen Fundamentalismus missdeuten. Man dürfe keine Stigmatisierungsdebatte führen.
Abg. Lehmann (FDP) kündigt an, dass sich seine Fraktion bei den Abstimmungen zu Top 8 – den Gesetzesentwurf und den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen – enthalten werde, da es keines neuen Gesetzes bedürfe.
Auch zu Top 9 werde sich die FDP enthalten, da die geforderten Maßnahmen den Aufgaben des Integrationsbeauftragten entsprächen. Teilweise würden sie schon umgesetzt. Wie stehe der Integrationsbeauftragte zu diesem Antrag? Enthalten sei auch die alte Forderung der FDP, einen Einstellungskorridor für Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund einzurichten. Hier fehlten jedoch Details der Umsetzung. Solle es eine Quote geben? Wie hoch seien die Kosten für die aufgeführten Maßnahmen? Sei dies im Senat abgesprochen?
Herr Piening (Migrations- und Integrationsbeauftragter des Senats) schätzt den Gesetzentwurf als wichtigen integrationspolitischen Schritt ein, da damit religiöse Symbole gleich behandelt würden und sich seine Anwendung auf wesentlich hoheitliche Funktionen beschränke. Damit werde es zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen, da gerade die Gleichbehandlung der Religionen für Muslime wichtig sei.
Das Gesetz habe aber auch die Einschränkung von Berufschancen für einige Frauen zur Folge, weshalb es wichtig sei, dass zugleich ein Antidiskriminierungspaket verabschiedet werde. Mit Sorge stelle er – Redner – fest, dass kopftuchtragende Frauen zunehmend Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt hätten, obwohl es keine rechtliche Grundlage gebe, sie nicht einzustellen bzw. zu entlassen. Dies sei auch eine Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, zu sagen, was verboten sei und was nicht.
Das Gesetz werde auch nicht alle Probleme im Umgang mit Islamismus und mit patriarchalischen Strukturen lösen. Auch deswegen sei das Paket der Antidiskriminierungsfördermaßnahmen so wichtig z. B. wegen des Arbeitskreises Islam und Schule. Auch dort könnten gemeinsam mit den islamischen Gemeinschaften Lösungen gesucht werden.
Die in Drs 15/3254 enthaltenen Maßnahmen seien nicht alles Aufgaben des Integrationsbeauftragten. Integrationspolitik sei eine Querschnittsaufgabe aller Senatsverwaltungen. Etwa der Aktionsplan Freiräume und Integrationschancen für zugewanderte Mädchen und Frauen werde z. B. vorrangig koordiniert von SenWiArbFrau. Dort würden bereits umgesetzte Maßnahmen aufgenommen, aber auch Defizite erkannt und behoben. Gerade Mädchen müssten vor patriarchalischen Strukturen geschützt werden, gleichzeitig müssten aber auch ihre beruflichen Chancen verbessert werden.
Sein Büro habe selbstverständlich Beschwerden wegen Diskriminierungen bearbeitet, doch die Antidiskriminierungsleitstelle arbeite hier auf Basis eines Senatsbeschlusses, also dem Rückhalt aller Senatsverwaltungen, was eine Stärkung der Arbeit – auch personelle Verstärkung – bedeute. Finanziert werde dies über Umschichtungen innerhalb des Haushalts. Das Thema Diskriminierung und Religion werde in der Antidiskriminierungsstelle noch stärker bearbeitet werden. Insgesamt werde das Antidiskriminierungspaket also neue Akzente setzen. Er – Redner – sei gerne bereit, nach einem halben Jahr Bericht darüber zu erstatten.
Der Ausschuss beschließt
· zu Top 8, mehrheitlich den Änderungsantrag der Grünen abzulehnen und dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu empfehlen.
· zu Top 9, einstimmig dem federführenden Ausschuss InnSichO die Annahme des Antrags der Koalition zu empfehlen.
Punkt 10 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion der CDU Strukturkonzept für die Charité – Universitätsmedizin in Berlin Drs 15/2667 |
Vertagt.
Punkt 11 der Tagesordnung
Verschiedenes |
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Siehe Beschlussprotokoll.
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Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq