Antrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Lastenverteilung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme zwischen
Bund und Ländern neu regeln

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, auf Bundesebene Initiativen zur gerechteren Lastenverteilung bei der Finanzierung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme zu unterstützen.

 

Ziel der Initiativen ist es, den Anteil des Bundes und der westlichen Bundesländer an der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR zu erhöhen. Dies soll in Anlehnung an die Bundesratsinitiative des Landes Berlin aus dem Jahre 1995 und unter Berücksichtigung aktueller Überlegungen in anderen ostdeutschen Landesregierungen geschehen. Weiterhin ist auf eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Ausgaben für das Sonderversorgungsystem 2 (ehemalige Polizei, Zoll etc) sowie eine Beteiligung des Bundes an den erwarteten jährlichen Kostensteigerungen in den Systemen hinzuwirken.

 

Begründung:

 

Berlin zahlt gegenwärtig (2002) ca. 221 Mio. Euro für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR. Insgesamt werden nach aktuellen Angaben derzeitig in Ostdeutschland ca. 2.7 Mrd. Euro für diese Belange ausgegeben.

 

Diese Ausgaben der ostdeutschen Landeshaushalte erfolgen in Form von Erstattungsleistungen an den Bund. Somit bestehen hier weitgehend einseitige Transferzahlungen der ostdeutschen Länder, d.h. auch Berlins, an den Bund. Es ist an der Zeit, diese ungerechte Finanzierung einer teilungsbedingten Sonderlast durch ein neues und differenziertes System zu ersetzen, in das auch die westlichen Bundesländer einbezogen werden.



Die Ausgaben für die Zusatz – und Sonderversorgungssysteme (ZV/SV) sind Teil der konsumtive Sachausgaben. Damit wird zugleich deutlich, dass ein verbesserte und ausgewogenere Aufteilung der Finanzierung der Systeme zu einer Verringerung des Primärdefizites im Landeshaushalt beitragen kann.

 

Die wohlerworbenen Ansprüche der Leistungsempfänger, die durch den Einigungsvertrag, das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sowie diverse Gerichtsurteile gesichert sind, bleiben davon unberührt. Vielmehr geht es darum, eine Benachteiligung der Ostländer bei der Refinanzierung der Systeme zu beseitigen.

 

Nach dem Einigungsvertrag wurden die Ansprüche auf Zusatz – und Sonderversorgung grundsätzlich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die Ostländer und der Bund erstatten der BfA die Zahlungen der auf den ZV/SV basierenden Rentenanteile.

 

Gegenwärtig bestehen 27 Zusatz- und 4 Sonderversorgungssysteme. Die Zusatzversorgungssysteme betreffen jeweils einzelne Berufsgruppen, z.B. Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, Lehrer, Erzieher, künstlerische Beschäftigte der Bühnen, Museen und Theater oder auch Führungskräfte der Wirtschaft. Die Sonderversorgung (Systeme 1 - 4) betrifft die


Beschäftigten des Ministerium für nationale Verteidigung, des Ministeriums des Innern, Strafvollzug, Zoll, Ministerium für Staatssicherheit.

 

Der Bund trägt die Finanzierung der ZV-Systeme 23 –27 (Parteien) sowie der Systeme 1, 3,.4 (NVA, Zoll, MfS) zu hundert Prozent.

 

Die Ostländer finanzieren die übrigen Zusatzversorgungssysteme zu zwei Dritteln, der Bund zu einem Drittel.

 

Die Aufwendungen für das Sonderversorgungssystem 2 (Polizei, Feuerwehr, Strafvollzug) haben die Ostländer voll zu tragen. Die Beteiligung der Ostländer erfolgt auf der Grundlage eines Bevölkerungsschlüssels, wobei Berlin nur mit der Bevölkerung des Ostteils berücksichtigt wird. Die Westländer zahlen nichts.

 

Die Angehörigen der Sonderversorgungssysteme hatten regelmäßig 10 % ihres Einkommens an das Versorgungssystem zu zahlen. Für die Zusatzversorgungssysteme galten unterschiedliche Regelungen. Teilweise bestand eine gesonderte Beitragspflicht, teilweise waren Beiträge an die allgemeine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) erforderlich, teilweise bestand keine Beitragspflicht. Eine Gegenüberstellung der durch die DDR-Versicherten eingebrachten Zahlungen und den einzelnen systembezogenen Erstattungsverpflichtungen der Länder liegt dem Parlament nicht vor.

 

Berlin, den 18. Juni 2004


 

 

Müller   Spranger  Flesch

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

 

 

Liebich   Krüger

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS

 

 

Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq