Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
Lastenverteilung der Sonder-
und Zusatzversorgungssysteme zwischen
Bund und Ländern neu regeln
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird
aufgefordert, auf Bundesebene Initiativen zur gerechteren Lastenverteilung bei
der Finanzierung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme zu unterstützen.
Ziel der Initiativen ist
es, den Anteil des Bundes und der westlichen Bundesländer an der Finanzierung
der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR zu erhöhen. Dies
soll in Anlehnung an die Bundesratsinitiative des Landes Berlin aus dem Jahre
1995 und unter Berücksichtigung aktueller Überlegungen in anderen ostdeutschen
Landesregierungen geschehen. Weiterhin ist auf eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der
Ausgaben für das Sonderversorgungsystem 2 (ehemalige Polizei, Zoll etc) sowie
eine Beteiligung des Bundes an den erwarteten jährlichen Kostensteigerungen in
den Systemen hinzuwirken.
Berlin zahlt gegenwärtig (2002) ca. 221 Mio. Euro für die Zusatz- und
Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR. Insgesamt werden nach aktuellen
Angaben derzeitig in Ostdeutschland ca. 2.7 Mrd. Euro für diese Belange
ausgegeben.
Diese Ausgaben der ostdeutschen Landeshaushalte erfolgen in Form von
Erstattungsleistungen an den Bund. Somit bestehen hier weitgehend einseitige
Transferzahlungen der ostdeutschen Länder, d.h. auch Berlins, an den Bund. Es
ist an der Zeit, diese ungerechte Finanzierung einer teilungsbedingten
Sonderlast durch ein neues und differenziertes System zu ersetzen, in das auch
die westlichen Bundesländer einbezogen werden.
Die Ausgaben für die Zusatz – und Sonderversorgungssysteme (ZV/SV) sind
Teil der konsumtive Sachausgaben. Damit wird zugleich deutlich, dass ein
verbesserte und ausgewogenere Aufteilung der Finanzierung der Systeme zu einer
Verringerung des Primärdefizites im Landeshaushalt beitragen kann.
Die wohlerworbenen Ansprüche der Leistungsempfänger, die durch den Einigungsvertrag, das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sowie diverse Gerichtsurteile gesichert sind, bleiben davon unberührt. Vielmehr geht es darum, eine Benachteiligung der Ostländer bei der Refinanzierung der Systeme zu beseitigen.
Nach dem
Einigungsvertrag wurden die Ansprüche auf Zusatz – und Sonderversorgung
grundsätzlich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die
Ostländer und der Bund erstatten der BfA die Zahlungen der auf den ZV/SV
basierenden Rentenanteile.
Gegenwärtig
bestehen 27 Zusatz- und 4 Sonderversorgungssysteme. Die
Zusatzversorgungssysteme betreffen jeweils einzelne Berufsgruppen, z.B. Ärzte
im öffentlichen Gesundheitswesen, Lehrer, Erzieher, künstlerische Beschäftigte
der Bühnen, Museen und Theater oder auch Führungskräfte der Wirtschaft. Die
Sonderversorgung (Systeme 1 - 4) betrifft die
Beschäftigten
des Ministerium für nationale Verteidigung, des Ministeriums des Innern,
Strafvollzug, Zoll, Ministerium für Staatssicherheit.
Der Bund
trägt die Finanzierung der ZV-Systeme 23 –27 (Parteien) sowie der Systeme 1,
3,.4 (NVA, Zoll, MfS) zu hundert Prozent.
Die
Ostländer finanzieren die übrigen Zusatzversorgungssysteme zu zwei Dritteln,
der Bund zu einem Drittel.
Die
Aufwendungen für das Sonderversorgungssystem 2 (Polizei, Feuerwehr, Strafvollzug)
haben die Ostländer voll zu tragen. Die Beteiligung der Ostländer erfolgt auf
der Grundlage eines Bevölkerungsschlüssels, wobei Berlin nur mit der Bevölkerung
des Ostteils berücksichtigt wird. Die Westländer zahlen nichts.
Die
Angehörigen der Sonderversorgungssysteme hatten regelmäßig 10 % ihres
Einkommens an das Versorgungssystem zu zahlen. Für die Zusatzversorgungssysteme
galten unterschiedliche Regelungen. Teilweise bestand eine gesonderte
Beitragspflicht, teilweise waren Beiträge an die allgemeine Freiwillige
Zusatzrentenversicherung (FZR) erforderlich, teilweise bestand keine
Beitragspflicht. Eine Gegenüberstellung der durch die DDR-Versicherten eingebrachten
Zahlungen und den einzelnen systembezogenen Erstattungsverpflichtungen der Länder
liegt dem Parlament nicht vor.
Berlin, den 18. Juni 2004
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Müller Spranger
Flesch und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD |
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Liebich Krüger und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS |
Ausschuss-Kennung
: EuroBundMediengcxzqsq