Vorblatt |
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Zustimmung zu den
Bauvorhaben Multifunktionales Zentrum (SO) und
150 m Bürohochhaus (MK 1) im Bereich zwischen Grunerstraße,
Alexanderstraße, Voltairestraße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte von Berlin,
Ortsteil Mitte des Vorhabenträgers Immo Projekt Berlin Alexanderstraße
Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG
A. Problem
Im Juni vorigen Jahres
ist die DEGEWO als Eigentümerin des v.g. Areals mit dem portugiesischen
Investor Sonae Imobiliária mit der Bitte an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung herangetreten, Möglichkeiten zur Entwicklung einer Shopping
Mall im Bereich zwischen Gruner- und Voltairestraße zu prüfen. Nachdem der
Senat am 14. Januar 2003 den entsprechenden Beschluss gem. § 9 AGBauGB über die
Erweiterung des Bereichs von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung auf
die Teilflächen bis einschließlich der Voltairestraße und den gesamten
Straßenzug Alexanderstraße gefasst hatte, wurde das für die Entwicklung des Vorhabens
erforderliche Bebauungsplanverfahren I-B4d im Februar mit der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Vom 28. Juli bis 08.
September fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Am 12.09.2003 hat der
Vorhabenträger Immo Projekt Berlin Alexanderstraße Grundstücksgesellschaft mbH
& Co.KG beim Bezirksamt Mitte den Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides
gestellt. Da die im Antrag erfassten Vorhaben „Multifunktionales Zentrum“ (SO)
und „150 m Bürohochhaus“ (MK 1) im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-B4d
liegen, hat das Bezirksamt Mitte mit Schreiben vom 17.09.2003 die Bebauungsplan
führende Behörde Sen Stadt um Stellungnahme ersucht.
B. Lösung
Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB zur Zulässigkeit
von Vorhaben während der Planaufstellung.
Anpassung
des Flächennutzungsplans Berlin auf dem Wege der Berichtigung gem. § 246 Abs. 3
BauGB nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 BauGB nach Festsetzung des Bebauungsplans
I-B4d.
C. Alternative/
Rechtsfolgenabschätzung
Keine.
D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte
und/oder Wirtschaftsunternehmen
Neben der
planungsrechtlichen Voraussetzung ist der am 06.10.2003 abgeschlossene
städtebauliche Vertrag, einschließlich der Übertragung aller Erschließungsleistungen
auf den Vorhabenträger, Grundlage für die Erteilung der Planreife. Für Maßnahmen
der sozialen und technischen Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge der
Planung sind, stellt der Investor Sicherheiten in einer Gesamthöhe von
78.726.264 EUR bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen.
E. Gesamtkosten
Neben den Kosten gem. D werden die Herstellungskosten
der in Rede stehenden privaten Vorhaben auf ca. 500 Mio. EURO geschätzt.
F. Flächenmäßige
Auswirkungen
Keine.
G. Auswirkungen auf die
Umwelt
Für das beantragte
Vorhaben haben die Vorhabenträger am 06.10.2003 einen städtebaulichen Vertrag
mit dem Land Berlin abgeschlossen, in dem zur Kompensation des Eingriffs in den
Naturhaushalt die Zahlung von 1.575.707 EURO für die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen vereinbart ist. Der Betrag wird durch Berlin für die
Pflanzung von 50 Bäumen in der Rathausstraße und die Sanierung des Volksparks
am Weinbergsweg im Bezirk Mitte sowie für die Gestaltung des Volksparks
Wuhletal im Ortsteil Hellersdorf verwendet.
Die im Rahmen der
Straßenbaumaßnahmen zu fällenden Bäume entlang der Alexanderstraße werden durch
die Pflanzung 60 neuer Bäume beidseitig der Alexanderstraße ersetzt, die die
Vorhabenträgerin als Ausgleich zur Überschreitung des Maßes der baulichen
Nutzung erbringt.
H. Auswirkungen auf die
Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg
Keine.
I.
Zuständigkeit
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das
Abgeordnetenhaus stimmt der vom Senat am 14.10.2003 beschlossenen Planreifeerklärung
für die Bauvorhaben Multifunktionales Zentrum (SO) und 150 m Bürohochhaus (MK
1) im Bereich zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und
Dircksenstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte des Vorhabenträgers
Immo Projekt Berlin Alexanderstraße Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
zu.
Der
Senat wird den Flächennutzungsplan Berlin im Wege der Berichtigung nach Festsetzung
des Bebauungsplans I-B4d Alexanderstraße (Nord) anpassen.
A. Begründung:
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 9 AGBauGB von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 28. Juli bis einschließlich 08. September gem. § 3 Abs. 2 öffentlich ausgelegen. Wegen der erforderlichen Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Schutz vor Schadstoffen in Aufenthaltsräumen musste ein Deckblatt gefertigt werden. Da davon die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte die Änderung gem. § 3 Abs. 3 BauGB i.V. mit § 13 Nr. 2 BauGB als vereinfachtes Verfahren vorgenommen werden. Die Grundstückseigentümer/ Antragsteller haben den im Deckblatt vom 17. September aufgenommenen Änderungen am 18. September 03 zugestimmt.
Der Flächennutzungsplan Berlin wird gem. § 246 Abs. 3 BauGB nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 BauGB im Wege der Berichtigung nach Festsetzung des Bebauungsplans angepasst.
Das Bebauungsplangebiet umfasst:
das Gelände
zwischen
Grunerstraße,
Alexanderstraße, Voltairestraße und Stadtbahn sowie Abschnitte der Grunerstraße
zwischen Stadtbahn und Alexanderstraße, der Voltairestraße zwischen Stadtbahn
und Alexanderstraße und der Alexanderstraße
im Bezirk
Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte
Für das Gebiet des Alexanderplatzes und der Alexanderstraße wurde 1993
ein international besetzter, zweistufiger Wettbewerb durchgeführt. Der 1. Preis
wurde dem Beitrag von Prof. Kollhoff/ Timmermann zuerkannt. Hierzu gehört auch
das Turmhochhaus des äußeren Hochhausrings an der Grunerstraße, mit welchem auf
die städtebauliche Verbindung zum Gebiet entlang der Alexanderstraße hingewiesen
werden soll.
Für den Kernbereich der Planungen am und um den
Alexanderplatz, einschließlich der nördlichen Teilfläche entlang der
Alexanderstraße wurde der von der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen
und Verkehr durchgeführte Bebauungsplan I-B4a im April 2000 festgesetzt.
Im Vorgriff auf die 1994 erhoffte Entwicklung als
Standort für Regierung und Parlament sollte der nicht von dieser Planung
erfasste Teil der Flächen zwischen Grunerstraße und Holzmarkt für kleinteilige
Nutzungen ausländischer Vertretungen und Dienstleistungsbetriebe entwickelt
werden. Als städtebauliche Ausgangsidee empfahl die damalige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umweltschutz den Wettbewerbsbeitrag des Architekturbüros
Nettbaum.
Die danach getroffenen Standortentscheidungen für
die Ansiedlung hauptstadtnaher Funktionen gingen jedoch in Richtung des heutigen
zentralen Bereichs zwischen Potsdamer Platz und Brandenburger Tor bzw. zum
Tiergartenviertel.
Damit wurden neue Überlegungen zur Nutzungsstruktur
und daraus abzuleitender Anforderungen an die Entwicklung erforderlich. Diese erfolgten im
Zusammenhang mit der Vertiefung des Planwerks Innenstadt.
Nach mehrjährigen Bemühungen, die Grundstücke kleinteilig parzelliert
zu entwickeln und an Endnutzer zu veräußern, trat im Juni 2002 die Grundstückseigentümerin
DEGEWO mit dem portugiesischen Unternehmen Sonae Imobiliária an das Land Berlin
mit dem Anliegen heran, hier ein Einkaufs-, Freizeit- und Unterhaltungs-Center
errichten und betreiben zu wollen. Berlin erklärte sich bereit, Möglichkeiten
zur Entwicklung eines solchen Vorhabens im Bereich zwischen Gruner- und Voltairestraße
zu prüfen. Bis August 2002 wurden innerhalb der Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung sowie Wirtschaft, Arbeit und Frauen die Eckpunkte für die Entwicklungsmöglichkeiten
erarbeitet. Mit dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag
gegebenen städtebaulichen Gutachten der Architekten Graetz und Nöfer wurden im
Oktober die städtebaulichen Vorgaben für die Planung entwickelt.
Es war absehbar, dass das Vorhaben auf der Grundlage
des festgesetzten Bebauungsplans I-B4a für die nördliche Teilfläche des Plangebietes
und des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans I-43 für die südliche
Teilfläche des Plangebietes einschließlich des gesamten Straßenzuges
Alexanderstraße nicht genehmigungsfähig wäre. Da das Vorhaben eine zusammenhängende
Neubebauung erfordert und sich durch die geplante Überbauung und Erschließung
der heutigen Verkehrsflächen komplexe Wechselwirkungen ergeben, konnte die
Planung nur in einem einheitlichen Verfahren bearbeitet werden.
Der Senat hat am 14. November 2002 die Einleitung des Verfahrens zur
Erweiterung des Bereichs von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem.
§ 9 AGBauGB beschlossen. Da der Rat der Bürgermeister nicht mit der
erforderlichen Mehrheit der Beschlussvorlage des Senats widersprach, konnte der
Senat am 14. Januar 2003 den entsprechenden Beschluss über die Erweiterung des
Bereichs von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung auf die für das
Gesamtvorhaben erforderlichen Teilflächen bis einschließlich der Voltairestraße
und den gesamten Straßenzug Alexanderstraße fassen. Diese Flächen waren bis
dahin Bestandteil des bezirklichen Bebauungsplans I-43.
Mit dem auf dieser Grundlage eingeleiteten Planverfahren
wird der Bebauungsplan I-B4a in einem Teilbereich geändert. Es erfolgen verbindliche
Regelungen im Sinne des § 30 Abs. 1 des BauGB (qualifizierter
Bebauungsplan) auch für den Abschnitt bis zur Voltairestraße zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Der Bezirk Mitte wurde ersucht,
den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.
Im Februar wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt. Parallel dazu haben der portugiesische Investor Sonae Imobiliária
(als künftiger Betreiber der Shopping Mall) und die DEGEWO als damalig noch
alleinige Eigentümerin des Baugrundstücks und Bauherrin (jetzt Alexanderstraße
II GbR) einer Gebäudegruppe an der Voltairestraße, ein mit 6 international
renommierten Architektur- und Einzelhandelsplanungsbüros besetztes
Gutachterverfahren durchgeführt. Dieses wurde durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und den Bezirk Mitte begleitet. Die Ergebnisse des mit dem 1.
Preis ausgezeichneten Entwurfs des Büros Ortner+Ortner für die Shopping Mall
und das 150 m Turmhochhaus sowie des für das Gebäudeensemble an der
Voltairestraße ausgewählten Entwurfs der Architekten Graetz und Nöfer wurden
nach den Maßgaben der Obergutachter im Zeitraum April bis Mai gemeinsam mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung modifiziert. Der so angepasste Entwurf
zur künftigen Bebauung hat gemeinsam mit den Hinweisen aus der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung und dem Gutachten zur verkehrlichen Erschließung Eingang in
den Bebauungsplanentwurf gefunden, der den Trägern öffentlicher Belange im
April 2003 zuging.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat
zur Frage der Verträglichkeit der mit dem Vorhaben geplanten 36.000 m²
Verkaufsfläche im Verhältnis zur bestehenden und geplanten Einzelhandelslandschaft
in Berlin ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde durch das Hamburger
Forschungsinstitut für Einzelhandelsfragen GfK Prisma, bearbeitet. Zusammengefasst
kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Dynamisierung der Einzelhandelsentwicklung
am Alexanderplatz positiv eingeschätzt wird. Mögliche Auswirkungen auf vier
nahe gelegene Einkaufszentren wurden in einem anschließenden Gutachten geprüft,
mit dem Ergebnis, dass dort auch nach Inbetriebnahme der Shopping Mall an der
Alexanderstraße eine Kaufkraftumlenkung nur in unerheblichem Maße, also weniger
als 10% stattfinden werde.
Im Mai 2003 wurde der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan I-B4d Alexanderstraße (Nord) gefasst und im Zeitraum vom 28. Juli
bis 08. September die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Wegen der erforderlichen Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Schutz vor
Schadstoffen in Aufenthaltsräumen musste ein Deckblatt zur Änderung der
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs gefertigt werden. Da davon die Grundzüge
der Planung nicht berührt wurden, konnte die Änderung gem. § 3 Abs. 3 BauGB
i.V. mit § 13 Nr. 2 BauGB als vereinfachtes Verfahren vorgenommen werden. Die
Grundstückseigentümer/ Antragsteller gaben den im Deckblatt vom 17. Septem-
ber
aufgenommenen Änderungen am 18.September 03 ihre Zustimmung.
Der Flächennutzungsplan Berlin wird gem. § 246
Abs. 3 BauGB nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 BauGB im Wege der Berichtigung nach
Festsetzung des Bebauungsplans angepasst.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein Einkaufs-, Unterhaltungs-
und Freizeitzentrum, Büro- und Verwaltungsgebäude, sonstige Kerngebiets
typische Nutzungen sowie einen Wohnanteil geschaffen werden.
Den Standort prägenden Teil des Gesamtvorhabens
wird das Multifunktionale Zentrum mit ca. 80.000 m² Geschossfläche bilden.
Davon sind max. 36.000 m² für Verkaufsflächen (zuzüglich Nebenflächen)
vorgesehen, was einer Geschossfläche von ca. 60.000 m² entspricht. Hinzu kommen
ca. 5.000 m² für die Gestaltung der Mall und weiterer interner Wege, ca. 15.000
m² für Entertainment und Gastronomie. Der Vorhabenträger will dieses Vorhaben
zuerst realisieren.
An der Grunerstraße / Alexanderstraße will der
Vorhabenträger in Übereinstimmung mit dem bisherigen städtebaulichen Konzept
den 150 m Hochhausturm als Bestandteil des geplanten Hochhaus-Ringes am
Alexanderplatz in einer zweiten Baustufe bis 2009 errichten. Die Geschossfläche
beträgt 42.000 m² für Büros. Alternativ sind im Hochhausturm oberhalb von 35,0
m über Gehweg auch Wohnungen zulässig.
Das künftige Gebäudeensemble an der Voltairestraße,
für welches die DEGEWO den Bau von ca. 8.000 m² für Wohnungen und weitere
31.000 m² Geschossfläche für Kerngebiets typische Nutzungen vorsieht, ist nicht
Bestandteil der Antragstellung.
Die Zahl der Stellplätze im Plangebiet soll auf
2.000 begrenzt sein. Die Hauptzufahrten für die Belieferung des Gebietes sowie
für Nutzer sollen an der Alexanderstraße und an der Voltairestraße angeordnet
werden. An der Dircksenstraße ist nur eine Nebenzufahrt vorgesehen, sodass die
Aufenthaltsqualität dieses Straßenraumes möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Die Barrierewirkungen der Hauptverkehrsstraßen
soll vermindert werden. Der in der Planung auf seine historische Breite bebaute
Straßenraum der Dircksenstraße soll sich zu einem öffentlich erlebbaren Raum
entwickeln, dessen Höhepunkt der künftigen Stadtplatz „Ravellinplatz“ bilden
wird.
Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, in
Änderung der bestehenden Planung auf der Fläche zwischen Gruner- und Voltairestraße
bis Ende 2003 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Zulassung des Vorhabens zu schaffen, damit ab 2004 mit der Umsetzung der
Projekte begonnen werden kann.
Für die Umsetzung des Vorhabens sowie zur Finanzierung
und Realisierung der Maßnahmen der sozialen und technischen Infrastruktur, die
Voraussetzung oder Folge dieser Planung sind, hat Berlin mit der Immo Projekt
Berlin Alexanderstraße Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG für die
Vorhaben Multifunktionales Zentrum (SO) und Turmhochhaus (MK1), mit der
„Alexanderstraße II GbR (einer 100% igen Tochter von DEGEWO und GEWOBE) für das
Gebäudeensemble an der Voltairestraße (MK2) sowie der DEGEWO als alleiniger
Erschließungsträgerin am 06.10.2003 einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen.
Der städtebauliche Vertrag ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt.
Die Antragstellerin hat sich
gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereit erklärt, die
künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans I-B4d Alexanderstraße (Nord) für
sich und ihre Rechtsnachfolger anzuerkennen.
Mit den vorgenannten
Verpflichtungen und
–
auf
Grundlage der vorliegenden planungsrechtlichen Prüfung, wonach die Vorhaben,
die Gegenstand des Antrags auf Bauvorbescheid sind, den künftigen Festsetzungen
des Bebauungsplans entsprechen sowie
–
der
Verpflichtung Berlins, den Flächennutzungsplan Berlin nach Festsetzung des Bebauungsplans
auf dem Wege der Berichtigung anzupassen sind die Grundlagen für die Erteilung
der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB gegeben.
B. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3762),
in Verbindung mit dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl.I
S. 2253, zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (
BGBl. I S. 2049/2076), in Verbindung mit der Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO -) in der Fassung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).
Gesetz
zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBl. S. 578).
C. Kostenwirkungen auf Privathaushalte und/oder
Wirtschaftsunternehmen:
Neben der planungsrechtlichen Voraussetzung ist
der am 06.10.2003 abgeschlossene städtebauliche Vertrag, einschließlich der
Übertragung aller Erschließungsleistungen an die Investoren, Grundlage für die
Erteilung der Planreife. Für Maßnahmen der sozialen und technischen
Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge der Planung sind, werden Sicherheiten
in einer Gesamthöhe von 41.380.471,00 EUR bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der
jeweiligen Maßnahmen gestellt.
D. Gesamtkosten:
Neben den Kosten gem. C werden die privat zu finanzierenden
Herstellungskosten der in Rede stehenden Vorhaben auf ca. 500 Mio. EURO
geschätzt.
E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der
Länder Berlin und Brandenburg:
Keine.
F.
Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine.
G.
Flächenmäßige
Auswirkungen:
Keine.
H.
Auswirkungen
auf die Umwelt:
Für
das beantragte Vorhaben haben die der Vorhabenträger am 06.10.2003 einen
städtebaulichen Vertrag mit dem Land Berlin abgeschlossen, in sie sich zur
Kompensation des Eingriffs in den Naturhaushalt die Zahlung von 1.575.707 EURO
für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmenverpflichten. Der Betrag wird durch
Berlin für die Pflanzung von 50 Bäumen in der Rathausstraße und die Sanierung
des Volksparks am Weinbergsweg im Bezirk Mitte
sowie
für die Gestaltung des Volksparks Wuhletal im Ortsteil Hellersdorf verwendet.
Die im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen zu fällenden
Bäume entlang der Alexanderstraße werden durch die Pflanzung 60 neuer Bäume
beidseitig der Alexanderstraße ersetzt, die die Vorhabenträgerin als Ausgleich
zur Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung erbringt.
Anlagen* :
– Bebauungsplanentwurf
I-B4d (Verkleinerung mit eingearbeitetem Deckblatt)
–
Begründung
zum Bebauungsplan I-B4d (Stand 6.Juli 2003 Entwurf für die öffentliche
Auslegung)
– Zeichnerische Darstellung des Vorhabens in 6 Blättern
– Zusammenfassung
städtebaulicher Vertrag I-B4d mit Anlage Vertragsgebiet (Stand 01.10.03 nach
Mitzeichnung vor Vertragsabschluss)
–
Planreifevermerk
I D22-6142/ I-B4d vom 26.09.03
Berlin, den 23. Oktober 2003
Der Regierende Bürgermeister In Vertretung André Schmitz Chef der Senatskanzlei |
Peter Strieder Senator für Stadtentwicklung |
* Die Anlagen können in der Bibliothek des Abgeordnetenhauses von Berlin eingesehen werden.
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq