Senatsverwaltung
für
Stadtentwicklung
23. Bericht
über Stadterneuerung
01.01.2000 -
31.12.2001
Mitteilungen
des Präsidenten
des
Abgeordnetenhauses von Berlin
Drucksache Nr.
Soziale
Stadterneuerung - Neuausrichten der Förderstrategien und der Leitsätze
Berlin berichtet regelmäßig über den Stand und den Fortschritt der Stadterneuerung in Berlin. Der 23. Stadterneuerungsbericht stellt die Entwicklungen im Berichtszeitraum 2000/2001 dar.
Räumliche Schwerpunkte der Stadterneuerung sind
§ die 30 förmlich festgelegten Sanierungsgebiete, deren städtebauliche Aufwertung mit den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 bis 164 des Baugesetzbuches – u. a. Genehmigungspflicht für Grundstücksveräußerungen und Baumaßnahmen, Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen) gefördert wird;
§ die in industrieller Bauweise („Plattenbauten“) errichteten Großsiedlungen im Ostteil Berlins, deren städtebauliche Aufwertung vor allem durch Förderung der Plattenbausanierung und der Wohnumfeldverbesserung forciert wird.
Gegenstand des Berichts sind weiterhin die Ergebnisse der Förderprogramme Berlins zur Wohnungsmodernisierung einschließlich der Bund-Länderprogramme zur Städtebauförderung.
Gesondert berichtet wird über die 1999 vom Senat beschlossenen 15 Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf (Quartiersmanagement-Gebiete), die ebenfalls ein Teilprogramm der Städtebauförderung des Bundes und Landes Berlins sind.
Berlin hat in den Jahren 1991 – 2001 ca. 5 Mrd. € zur Finanzierung der Stadterneuerung bereitgestellt; Schwerpunkt bildete die Erneuerung des Wohnungsbestands.
Wohnungsknappheit in Berlin, der Leerstand von über 25.000 Wohnungen und der desolate bauliche Zustand im Altbaubestand in den östlichen Bezirken veranlassten Berlin rd. 4,2 Mrd. € Fördermittel zur Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestandes zuzusagen. Wohnungspolitische Priorität hatte zunächst die Sicherung von 56.700 Wohnungen durch Sofortinstandsetzung und Leerstandsbeseitigung, später die umfassende Erneuerung von ca. 32.100 Wohnungen im Altbaubestand. Von den rd. 273.000 in industrieller Fertigbauweise überwiegend in den Großsiedlungen errichteten Wohnungen sind ca. 167.500 voll-, weitere 66.000 teilsaniert.
Mit der Förderung wurde ein Investitionsvolumen von rd. 8,3 Mrd. € ausgelöst, mit einem rechnerischen Beschäftigungseffekt von rd. 13.000 Arbeitsplätzen/Jahr in der Bauwirtschaft.
1.
Eine erfolgreiche
stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Zwischenbilanz der Aufwertung in den
Sanierungsgebieten
Der Bericht ist eine Bilanz des hohen finanziellen Engagements Berlins in die Soziale Stadterneuerung. Er dokumentiert gleichzeitig deren stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Beitrag in die Zukunftsfähigkeit Berlins als europäische Metropole durch
§ Erhalt und Ausbau der 7 historischen Stadtquartiere des städtebaulichen Denkmalschutzes, der Spandauer und Rosenthaler Vorstadt in Mitte, der Kaskelstraße/Victoriastadt in Lichtenberg sowie der Altstadt mit Kietz Vorstadt, Friedrichshagen und Oberschöneweide in Köpenick.
§ Aufwertung der innerstädtischen Gründerzeitquartiere im Umfeld der Hauptstadteinrichtungen in den Sanierungsgebieten in Prenzlauer Berg, Friedrichshain und im Bezirk Mitte. Das fortgeschrittene Niveau der Erneuerung von z. B. 67 % der Wohnungen in der Spandauer Vorstadt oder im Samariterviertel und durchschnittlich 51 % in den 5 Sanierungsgebieten in Prenzlauer Berg ist dem hohen Anteil an öffentlicher Förderung zu verdanken, aber auch der freifinanzierten Modernisierung.
§ Ausbau und Stabilisierung der polyzentralen Stadtstruktur Berlins mit dem Ziel, die historisch gewachsenen Bezirks- und Ortszentren Berlins als Potential und Leitbild der Stadtentwicklung zu stärken. Die Funktionsfähigkeit der bezirklichen Zentren in Pankow, Weißensee, Köpenick-Altstadt ist stabilisiert worden, der Ausbau der Ortszentren in Oberschöneweide sowie in den Gebieten Weitling- und Kaskelstraße bedarf jedoch noch erheblicher Anstrengungen.
§ Umstrukturierung bzw. Revitalisierung von Gewerbebrachen und großräumige Änderung von Nutzungen in Ober- und Niederschöneweide sowie im Sanierungsgebiet Wederstraße.
§ städtebauliche Weiterentwicklung und soziale Stabilisierung von 5 Sanierungsgebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Aufwertung des
Wohnungsbestandes weit fortgeschritten
Das in den letzten 10 Jahren vorrangige Ziel der Sicherung und zeitgemäßen Aufwertung des Wohnungsbestandes in den Sanierungsgebieten prägt den wohnungspolitischen Erfolg der Stadterneuerung. Private Investitionen sowie die steuerliche Förderung (Fördergebietsgesetz, Sanierungsgebiets- und Denkmalschutzabschreibungen, Investitionszulagengesetz) und die öffentliche Förderung Berlins haben den Erneuerungsprozess im Altwohnungsbestand wesentlich vorangebracht. Die öffentliche Förderung gewährleistete zudem eine sozialverträgliche Mietpreisgestaltung und damit eine hohe Akzeptanz der Wohnungsmodernisierung bei der Bevölkerung.
Von den ursprünglich ca. 79.000 Altbauwohnungen mit Erneuerungsbedarf in den 22 Sanierungsgebieten der 9. - 11. Verordnung sind ca. 41.000 Wohnungen(52 %) modernisiert bzw. im Bau. Berlin hat diesen Prozess mit rd. 802 Mio. € finanziell unterstützt und bei 19.033 Wohnungen die umfassende Erneuerung öffentlich gefördert. Wir haben damit einen deutlichen Beitrag zur Modernisierung des Wohnraums in den Sanierungsgebieten, zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin und zur Aufwertung der Innenstadt bzw. der Ortszentren der Bezirke geleistet. Die mittelfristig angelegte Aufwertungsstrategie im Wohnungsbestand ist mit rd. 52 % erneuerten Wohnungen ein sichtbarer Erfolg, auch wenn sich dieses für die einzelnen Gebiete sehr differenziert darstellt und insgesamt noch rd. 17.600 Wohnungen einen umfassenden Erneuerungsbedarf aufweisen. Sie in den nächsten Jahren zu erneuern ist Aufgabe privater Investoren und Eigentümer. Unterstützt durch die steuerliche Förderung, dürfte dies erreichbar sein.
Überprüfung
des Bedarfs bei Infrastrukturinvestitionen
Wesentliches städtebauliches Sanierungsziel ist die Erneuerung und der Neubau der in den Sanierungsgebieten erforderlichen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, der Freiflächen und der verkehrlichen und technischen Infrastruktur. Die Akzeptanz der Gebiete wird neben der Erneuerung des Wohnungsbestandes wesentlich davon bestimmt werden, dass das Umfeld „stimmt” (u. a. Schulen, Kitas, Freiflächen, Straßenraum usw.). Nur eine attraktive Innenstadt und aktive Ortszentren ziehen Menschen, Unternehmen und Investoren an.
Das 1999 eingeleitete Förderprogramm „Wohnungsnahe Infrastruktur” unterstützte im Berichtszeitraum mit 91 Vorhaben und einem Investitionsvolumen effektiv die Aufwertung von Plätzen, Straßenräumen, Spielplätzen und Grünverbindungen.
Mit den Senatsbeschlüssen 1993 bis 1995 zur Festlegung der 22 Sanierungsgebiete des Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms wurde ein Investitionsbedarf von rund 1,7 Mrd. € eingeschätzt. Die zwischenzeitliche Veränderung der Bevölkerungsstruktur durch Wanderungsbewegungen machte seit 1999 jährlich eine kritische Prüfung der benötigten Gemeinbedarfs- und Wohnumfeldinvestitionen erforderlich. Im Ergebnis konnte der städtebaulich noch weiter notwendige Investitionsbedarf um ca. 549 Mio. € auf 1,135 Mrd. € gesenkt werden. Mit den Anstrengungen zur Sanierung der Wohnsubstanz konnte die Erneuerung der Infrastruktur nicht Schritt halten. Bis Ende 2001 wurden erst 19,1 % der Investitionen in die soziale und kulturelle Infrastruktur und 14,5 % in das Wohnumfeld geleistet.
Der gebietsbezogene Investitionsbedarf in die soziale, kulturelle Infrastruktur und den öffentlichen Raum ist projektscharf ermittelt und wird orientiert am veränderten Bedarf kontinuierlich aktualisiert. Angesichts der Haushaltsnotlage Berlins ist zu prüfen, welche Maßnahmen vorrangig im Zeitraum bis etwa 2010 realisiert werden müssen, um die verfolgte Aufwertung bzw. Gebietsverbesserung zu erreichen. Vorrang hat die Qualifizierung und Anpassung der vorhandenen Infrastruktur. Derzeit nicht benötigte öffentliche Infrastruktureinrichtungen sind mit dem Ziel auf Umnutzung, ggf. Vorhalten für die Zukunft oder deren endgültige Aufgabe zu prüfen.
2.
Stärkung und Aufwertung der
Innenstadt und der stadtentwicklungspolitisch wichtigen Wohnstandorte durch
erfolgreiche Förderung der Erneuerung des Wohnungsbestandes
Die öffentliche Förderung hat in den letzten zehn Jahren wesentlich dazu beigetragen, den Wohnungsbestand nachhaltig zu sichern und zeitgemäß auszustatten. Sie hatte im einzelnen folgende Schwerpunkte:
§ Im Ostteil wurden in den ersten Jahren nach der deutschen Vereinigung knapp 500 Mio. € für Sofortinstandsetzungsmaßnahmen an 49.300 Wohnungen und die Leerstandsbeseitigung von 7.400 Wohnungen eingesetzt. Diese Maßnahmen trugen wesentlich dazu bei, dass die räumliche Konzentration von Leerstandsproblemen in Altbauquartieren, die in anderen ostdeutschen Städten ein wesentliches Investitionshemmnis darstellt, in Berlin zügig überwunden wurde.
§ Schwerpunktmäßig in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt sicherte das Programm Soziale Stadterneuerung mit einem Fördermitteleinsatz von rd. 1,42 Mrd. € die bauliche Erneuerung sowie bezirkliche Belegungsrechte zu sozialverträglichen Mietenkonditionen bei 25.275 Altbauwohnungen der Baujahre bis 1918.
§ Das Engagement von Selbsthilfegruppen und Sozialprojekten, die 3.024 Altbauwohnungen auch mit Einsatz baulicher Eigenleistungen umfassend sanierten, wurde im Programm „wohnungspolitische Selbsthilfeprojekte“ mit rd. 250 Mio. € unterstützt.
§ Im Bund-Länder-Programm „Erhaltung historischer Stadtkerne” wurden bisher über 220 Mio. € zur Aufwertung der Gebiete Spandauer Vorstadt, Rosenthaler Vorstadt (Bezirk Mitte), Altstadt Köpenick, Kietz Vorstadt, Friedrichshagen-Bölschestraße (Bezirk Köpenick) und Kaskelstraße (Bezirk Lichtenberg) eingesetzt, wobei u. a. auch 3.819 Altbauwohnungen umfassend erneuert wurden.
§ 1991 bis 1994 wurde mit 188 Mio. € aus dem Sonderprogramm „Energiesparende Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen” im Ostteil die zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung von über 150.000 Wohnungen verbessert, überwiegend im Plattenbaubestand. Der Energiespareffekt betrug 650.000 MWh, entsprechend einer Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes um 250.000 t bzw. der Kapazität von zwei Heizkraftwerken des Typs „Heizkraftwerk-Mitte”.
§ Vor allem der Aufwertung der Großsiedlungen im Ostteil der Stadt diente das Plattenbausanierungsprogramm, in dem seit 1993 mit einem Fördermitteleinsatz von rd. 740 Mio. € 66.452 Plattenbauwohnungen saniert wurden. Hinzu kamen rd. 180 Mio. € für Wohnumfeldmaßnahmen auf fast 300 ha Fläche.
§ Die Programme Modernisierung durch Mieter (rd. 165 Mio. €) und stadtweite Maßnahmen (rd. 640 Mio. €) dienten zum einen der Breitenförderung von Wohnungsmodernisierungen in der gesamten Stadt (Einzelmaßnahmen an über 360.000 Wohnungen). Zum andern wurden in diesem Programm aber auch Schwerpunktmaßnahmen, wie etwa die Aufwertung von Siedlungen der 20er und 30er Jahre (z. B. Flusspferdhofsiedlung in Hohenschönhausen, Kissingenviertel in Pankow) und die denkmalgerechte Instandsetzung großer Abschnitte der Karl-Marx-Allee gefördert.
§ Ebenfalls Bestandteil stadtweiter Maßnahmen ist die Unterstützung von Projekten zur Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen. In Kombination mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit führt der Träger KEBAB Wärmedämm-Maßnahmen an Wohngebäuden durch. Zudem wurden 1999 bis 2001 über 140 Projekte zur Aufwertung des öffentlichen Raums, wie etwa die Neugestaltung von Spielplätzen und die Schaffung von Grünverbindungen, in Kombination mit Vergabe-ABM gefördert.
3.
Konzentration der
Stadterneuerungsanstrengungen Berlins durch zügige Aufhebung und Abrechnung
weitgehend erneuerter Sanierungsgebiete
Von den ursprünglich 38 Sanierungsgebieten des Ersten und Zweiten Stadterneuerungsprogramms (Berlin-West) wurden mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes Kreuzberg - Kottbusser Tor im Juni 2002 inzwischen 31 Gebiete mit 424 ha, 2.145 Grundstücke und 46.167 Wohnungen aus dem Sanierungsrecht entlassen. Mit der Aufhebung der noch verbliebenen 7 Gebiete in Wedding und Schöneberg ist bis Ende 2003 mit 548 Grundstücken und ca. 10.000 Wohnungen zu rechnen.
Abrechnung der
vom Bund gewährten Bundesfinanzhilfen
Der Bund hat dem Land Berlin für den Westteil der Stadt zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Zeitraum 1971 bis 2002 Finanzhilfen in einer Höhe von insgesamt 510,465 Mio. DM (260,997 Mio. €) gewährt.
Gegenüber dem Bund ist darzustellen,
§ dass die als Vorauszahlungen gewährten Bundesfinanzhilfen in ausreichendem Umfang durch Landesmittel (2/3 Anteil Berlins) ergänzt wurden. Das bedeutet, das insgesamt 1.531.395 Mio. DM (782.990 Mio. €) als Ausgaben einschließlich der sanierungsbedingten Einnahmen zu belegen sind und
§ dass diese Mittel in ihrer Gesamtheit während der Dauer der Sanierung unrentierlich zum Einsatz kamen. Diese Mittel sind gegenüber dem Bund als Zuschüsse zu bestimmen. Rentierlich eingesetzte Städtebauförderungsmittel sind zu Darlehen zu bestimmen. An den Darlehensrückflüssen ist der Bund beteiligt. Überschüsse sind an den Bund abzuführen.
Mit der Abrechnung der Bundesfinanzhilfen sind daher keine Einnahmen und entsprechend der bisherigen Abrechnungen für Sanierungsgebiete auch keine zusätzlichen Ausgaben für Berlin verbunden.
Abrechnung der
Sanierungsverträge
Im Unterschied zur Abrechnung der Bundesfinanzhilfen wird sich die Abrechnung der Sanierungsverträge mit den unternehmerischen Sanierungsträgern schwierig gestalten. Die Einschränkungen sind weniger durch rechtliche Rahmenbedingungen (Sanierungsrecht nach BauGB) als vielmehr durch die tatsächlichen vertraglichen Konditionen (Sanierungsvertrag) in Verbindung mit dem geltenden Haushaltsrecht (LHO) verursacht. Die Abrechnung der unternehmerischen Sanierungsträger gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der IBB ist in der Praxis deutlich durch das Unternehmensinteresse geprägt.
Die Besonderheit und zugleich Problematik des Berliner unternehmerischen Sanierungsvertrages besteht darin, dass er seit Vertragsabschluss unverändert Anwendung findet. Die Verträge wurden mit 13 Unternehmen am 16. November 1972 und mit weiteren 9 Unternehmen zwischen 1974 bis 1982 geschlossen. Hierbei handelt es sich um insgesamt 140 abzurechnende Teilverträge (Untersuchung- und Sanierungsgebiete) von denen bereits 28 einvernehmlich beendet sind.
Die ursprüngliche Sanierungsstrategie Anfang der 70er Jahre - Abriss und anschließende Neubebauung - prägt diese Verträge, wenngleich die Ziele der Sanierung sich im Sinne einer erhaltenden, später behutsamen Erneuerung grundlegend verändert haben.
4.
Neuausrichtung des
Finanzengagements Berlins ist erfolgt, Anpassung der „Leitsätze zur Stadterneuerung“
ist notwendig
Eine gezielte Aufwertung und Stabilisierung der Gebiete erforderte angesichts einer veränderten Situation auf dem Wohnungsmarkt und der zunehmend angespannten Haushaltssituation Berlins eine Weiterentwicklung und Neuorientierung der bisherigen Förderstrategien der Stadterneuerung. Zielrichtung ist das Erschließen öffentlicher Fördermittel zur Stärkung der Wohnungsnachfrage und des lokalen Gewerbes durch Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur und Aufwertung des Wohnumfeldes, so z. B. der Schulen, Kitas, öffentlicher Frei- und Grünflächen und der Plätze und durch die Verbesserung der Umweltsituation. Im Ergebnis grundsätzlich: Öffentliches Geld in öffentliches Eigentum.
Wir sind daher bestrebt, die Finanzhilfen des Bundes und der EU für die Stadterneuerung auszuschöpfen und diese für öffentliche Vorhaben der sozialen und kulturellen Infrastruktur, des öffentlichen Raumes und Wohnumfeldes bereitzustellen.
Der Senat hat mit seinen Beschlüssen 1993 bis 1995 zur förmlichen Festlegung von 22 Sanierungsgebieten für Gesamt-Berlin „12 Leitsätze zur Stadterneuerung” vorgegeben, und zwar als gesamtstädtische Ziele für die Durchführung der Sanierung in den nächsten rund 15 Jahren. Ausgangslage 1993 war, dass das Wohnungsangebot in Berlin weder in Qualität noch Umfang dem dringenden Bedarf entsprach. Besonders in den östlichen Bezirken war der Wohnraum in oft katastrophalem baulichen Zustand und teilweise vom Verfall bedroht. Die Beseitigung des Wohnungsleerstandes und die Herstellung eines zeitgemäßen Wohnstandards war vordringlich politische Zielsetzung. Das spiegelt sich auch in den Leitsätzen wieder. Bereits damals stellte der Senat mit den Leitsätzen klar, dass „die Menge der baulichen Missstände an den Altbauten nur mit deutlicher Unterstützung durch Privatinvestitionen zu beseitigen ist, die Erneuerung der Gebäude und Wohnungen jedoch mittelfristig durch öffentliche Förderung unterstützt werden muss“. Durch den inzwischen vollzogenen, auch finanziell gebotenen Paradigmenwechsel, öffentliche Mittel nur für öffentliches Eigentum einzusetzen, ist es notwendig, verstärkt die Privatinitiativen zur Erneuerung der Gebäude zu unterstützen und nach den Zielvorgaben der Sanierung zu steuern.
Die Leitsätze haben sich als grundsätzliche Zielvorgabe bewährt; sie sind als grundsätzliche Handlungsvergabe für die nächsten Jahre jedoch neu auszurichten. Insbesondere
§ erfordert der zielgerechte effiziente Einsatz öffentlicher Ressourcen eine Abkehr vom bisher stadtweiten, überwiegend wohnungspolitischen Engagement zur Konzentration auf stadtentwicklungspolitische Handlungsschwerpunkte mit quartiersbezogenen Strategien
§ ist die Qualität der Quartiere im Zusammenwirken von privaten und öffentlichen Investitionen zu verbessern. Städtebauliche Priorität des Handelns Berlins hat die Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur, die Aufwertung des Wohnumfeldes und öffentlichen Raumes
§ sind die Ziele und die Durchführung der Sanierung an den Belangen und Interessen der Betroffenen zu orientieren; die Qualität der Quartiere ist auch auf den Zuzug jüngerer Familien und stabilisierender Bevölkerungsschichten auszurichten
§ ist die Eigeninitiative von Bewohnern, Grundeigentümern und Gewerbetreibenden am Prozess der Gebietsaufwertung zu stärken
§ ist das Potential der Stadterneuerung für Beschäftigung erhaltende und schaffende Maßnahmen auszuschöpfen
§ erfolgt der Grunderwerb zur Sicherung öffentlicher Standorte nur bei nachgewiesenem zukünftigen Bedarf
§ sind öffentliche Fördermittel grundsätzlich zur Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur, zur Aufwertung des Wohnumfeldes und für die Berlin nach dem BauGB obliegenden Aufgaben der weiteren Vorbereitung der Sanierung und der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen einzusetzen
§ kann die Erneuerung des Wohnungsbestandes nur zum Abschluss gebracht werden, wenn weitere Eigentümerinvestitionen aktiviert und unter Beachtung der sozialplanerischen Zielsetzungen für das Gebiet durch privates Kapital finanziert werden.
Private
Investitionsentscheidungen fördern, Modernisierungen sozial gestalten
Private Investitionen in privates Wohnungseigentum werden allerdings nicht allein durch eine Aufwertung des öffentlichen Wohnumfeldes und der sozialen Infrastruktur erreicht. Transparenz und Zügigkeit öffentlicher Genehmigungsverfahren, wirtschaftlich akzeptable Sanierungsplanungen und -ziele werden zusätzlich ausschlaggebend sein für private Investitionsentscheidungen. Dieses betrifft wesentlich die Frage der Mietobergrenzen sowie der Genehmigung der Nutzungsänderung, ggf. auch des Abrisses von vorhandenem Wohnraum.
Bis zu 50 % der Wohnungen wurden in den innerstädtischen Sanierungsgebieten (Prenzlauer Berg, Mitte, Friedrichshain) durch private Investoren unter Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung modernisiert. Die gesetzlich zulässige Modernisierungsumlage von 11 % der Mod.-Kosten würde Mieterhöhungen nach sich ziehen, die zur Verdrängung vieler Mieter führt. Fünf Bezirke haben daher für 13 Sanierungsgebiete Beschlüsse über Mietobergrenzen herbeigeführt, die mehrjährige Mietobergrenzen für Modernisierungsvorhaben vorgeben. Die rechtliche Zulässigkeit mietbegrenzender Auflagen in Sanierungsgebieten ist im Grundsatz und in der möglichen Ausgestaltung nach wie vor strittig. Der Themenkreis „Mietobergrenzen” ist bisher vom Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren behandelt, aber nicht abschließend in einem Hauptsacheverfahren entschieden worden.
Die vorläufigen Entscheidungen der Gerichte und Untersuchungen zur rechtlichen Zulässigkeit von Mietobergrenzen haben dennoch deutlich werden lassen, dass die bisherige Praxis der Bezirke zu verändern ist. Bei der Festlegung und Durchsetzung des Ziels „Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängung während der Sanierung” muss zukünftig ausdrücklich differenziert werden, ob
§ die einzelnen Mieter konkret-individuell während der Durchführung der Sanierung geschützt werden sollen oder
§ abstrakt-generell am Ende der Sanierung die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten geblieben sein soll.
Mietobergrenzen sind in Sanierungsgebieten zweckmäßig als Hilfsmittel zur Umsetzung des vom Bezirk aufzustellenden und fortzuschreibenden Sozialplans im Sinne des BauGB einzusetzen, d. h. zur Sicherung der Durchführung der Sanierung. Mietobergrenzen bezeichnen dann die durchschnittlich zumutbare Miete für in ihrer Wohnung bleibende Mieter und ggf. modernisierungsbedingt umziehende Mieter des Gebietes; sie schützen nicht mehr generell in leerstehende Wohnungen zuziehende Mieter. Für eine einseitig hoheitliche Festsetzung mit Durchschlagskraft auf das zivile Mietrecht bietet das Sanierungsrecht keine Rechtsgrundlage.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass
§ soziale Ziele der Sanierung rechtlich zulässig sind,
§ diese Gegenstand des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage von sanierungsrechtlichen Normen (§§ 136 ff. BauGB) sein können und
halten es daher für rechtmäßig, im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren vertragliche Vereinbarungen zu verlangen, um eigentlich zivilrechtlich zulässige Mieterhöhungen befristet „auszubremsen”. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Form zu beachten, sodass die Durchführung der baulichen Investitionen finanziellgesichert bleibt.
VORWORT.................................................... 2
Grundlagen der Stadterneuerung......... 9
1 Gesetzliche Regelungen............... 9
1.1 Landesregelungen................................ 9
1.1.1 Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirke 9
1.2 Ausführungsvorschriften und Richtlinien...... 9
1.2.1...... Besonderes Städtebaurecht............................... 9
1.2.1.1 Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und zur Festsetzung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 152 bis 155 des Baugesetzbuches (AV Ausgleichsbeträge) 9
1.2.2 Richtlinien zur Förderung der
Modernisierung und Instandsetzung............... 9
1.2.2.1 ModInstRL 95 - Soziale Stadterneuerung................. 9
1.2.2.2 ModInstRL 96 - wohnungspolitische Selbsthilfe....... 9
1.2.2.3 ModInstRL 99 – stadtweit......................................... 9
(1) Tabelle Förderung erneuerbarer Energiequellen... 9
1.2.2.4 MieterModRL 99........................................................ 9
(2) Tabelle Förderung Mieter Mod................................ 9
1.2.2.5 InstModRL 99 - industrielle Bauweisen................... 10
1.2.2.6 Förderungsrichtlinie
”Städtebaulicher Denkmalschutz”........................... 10
1.2.2.7 Sanierungsbaukosten-Abrechnungsrichtlinien....... 10
1.2.2.8 Landesmodernisierungsprogramm – Abrechnung (Rundschreiben) 10
1.2.2.9 Vorbehaltsmittel - BestimmungsRL......................... 10
2 Grundsatzentscheidungen........ 10
2.1 Mietobergrenzen................................. 10
2.1.1 Mietobergrenzen zum Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung 10
2.1.2 Abwägung widerstreitender Sanierungsziele 10
2.1.3 Integration der Mietobergrenzen in das Genehmigungsverfahren nach §§ 144, 145 BauGB 10
2.1.4 Bindungsfrist........................................................ 11
2.1.5 Aktuelle Entwicklung.......................................... 11
Vorbereitung und Durchführung
der Stadterneuerung............................... 11
3 Vorbereitung und Durchführung nach dem Besonderen Städtebaurecht (§§ 136 ff. BauGB) 11
(3) Tabelle Grunddaten der 30
Sanierungsgebiete
der 1. - 11. Rechtsverordnung............................... 11
3.1 Stand der Durchführung in Gebieten der 1., 4., 6. und 7. Rechtsverordnung 11
(4) Tabelle Grunddaten der
Sanierungsgebiete
der 1.,4.,6. und 7. Rechtsverordnung..................... 11
3.2 Stand der Durchführung in den Gebieten der 9. bis 11. Rechtsverordnung 12
(5) Tabelle Grunddaten der Sanierungsgebiete
der 9. bis 11. Rechtsverordnung........................... 12
3.2.1 Sicherung der Sanierungsziele........................ 12
(6) Tabelle Stand der Bebauungsplan - Verfahren zur Sicherung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen 12
3.2.2 Modernisierung und Instandsetzung
von Wohnraum..................................................... 13
3.2.2.1 Stand der Durchführung......................................... 13
(7) Tabelle Durchführungsstand ModInst und Fortschreibung Bedarf 13
3.2.2.2 Fortschreibung des Erneuerungsbedarfes............ 13
(8) Tabelle Erneuerungsbedarfs-Matrix Stand 12/01. 13
3.2.3 Wohnungsneubau............................................... 14
(9) Tabelle Durchführungsstand Neubau
und Neubaupotentiale............................................ 14
3.2.4 Gemeinbedarfs - und Folgeeinrichtungen..... 14
3.2.4.1 Soziale und kulturelle Infrastruktur.......................... 14
3.2.4.2 Wohnumfeld............................................................ 15
3.3 Kostenschätzungen der Ausgaben für die Gebiete der 9. bis 11. Rechtsverordnung 15
(10) Tabelle Kostenschätzung der Ausgaben nach Kostengruppen – Stand 31.12.2000 - in DM – 15
3.4 Soziale Belange.................................. 16
3.4.1 Soziale Entwicklung der Sanierungsgebiete. 16
(11) Tabelle Mietobergrenzen in
Sanierungsgebieten
der östlichen Bezirke Stand Ende 2001................ 16
3.4.2 Sozialplanverfahren (Mieterberatung)............ 16
3.4.3 Hilfsmaßnahmen.................................................. 16
3.4.4 Mitwirkung und Information ............................ 17
(12) Tabelle Veröffentlichungen Sen Stadt................... 17
4 Abschluss der Stadterneuerung 17
4.1 Aufhebung der förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten nach § 162 BauGB 17
4.1.1 Verordnung zur Aufhebung der ersten
Verordnung über die förmliche Festlegung
von Sanierungsgebieten vom 4. Juli 1972...... 17
4.1.2 Planung der weiteren Verordnungen zur Änderung von Verordnungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten 17
(13) Tabelle Übersicht Sanierungsgebiete (Bestand - Aufhebung - Planung der Aufhebungen) 18
4.2 Fortfall von Rechtswirkungen für Einzel-grundstücke gemäß § 163 BauGB 19
4.3 Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB 19
(14) Tabelle Ausgleichsbeträge in ehemaligen Sanierungsgebieten 19
(15) Tabelle Erhebung der Ausgleichsbeträge............ 20
4.4 Veräußerung (Privatisierung)
von Vertragsgrundstücken................... 21
5 Sanierungsträger, Sanierungsbeauftragte 21
5.1 Bestätigung von Sanierungsträgern.... 21
5.2 Beendigung unternehmerischer Sanierungsverträge 21
(16) Tabelle Beendigung von Verträgen....................... 21
5.3 Verträge mit treuhänderischen Sanierungsträgern 21
5.3.1 LBB-GEG................................................................. 21
(17) Tabelle Verträge mit treuhänderischen Sanierungsträgern 22
5.4 Verträge mit Sanierungsbeauftragten. 22
(18) Tabelle Verträge mit Sanierungsbeauftragten...... 22
Finanzierung und Förderung
der Stadterneuerung............................... 23
6 Finanzierung städtebaulicher Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen 23
6.1 Finanzhilfen der Europäischen Union. 23
6.1.1 Gewerbehöfe....................................................... 23
(19) Tabelle EU-Förderung........................................... 23
(20) Tabelle EFRE-Erstattung....................................... 23
6.2 Bundesfinanzhilfen............................. 23
6.3 Bundesprogramme zur Städtebauförderung und zweckgebundene Einnahmen 23
(21) Tabelle Städtebauförderungsprogramme
des
Bundes von 1971 bis 2001 - in Mio. DM –............. 24
(22) Tabelle Einsatz von
Städtebauförderungsmitteln
des Bundes von 1972 bis 2001 - in Mio. DM –...... 24
6.3.1 Bundesprogramme im Berichtszeitraum...... 25
(23) Anteile Berlins an den Bundesfinanzhilfen 2000... 25
(24) Anteile Berlins an den Bundesfinanzhilfen 2001... 25
6.4 Bereitstellung der Bundesfinanzhilfen 25
6.4.1 Abwicklung der Bundesfinanzhilfen............... 26
(25) Tabelle Finanzhilfen - Bundesprogramme
1996 bis 2001- in Mio. DM..................................... 26
6.5 Landesprogramme zu den Bundesprogrammen 26
6.5.1 Städtebauförderungsprogramme................... 26
(26) Tabelle Landesprogramme 1996 bis 2001
zu den Finanzhilfen – in Mio. DM.......................... 27
6.5.2 Ergänzende Landesfinanzierung..................... 28
(27) Tabelle Jahresdurchführungsprogramm
zum Städtebauförderungsprogramm -West
–
Ausgaben 2000 und 2001...................................... 28
(28) Tabelle Jahresdurchführungsprogramm
zum Städtebauförderungsprogramm - Ost
-
Ausgaben 2000 und 2001...................................... 28
6.6 Abwicklung der Landesprogramme
zu den Bundesprogrammen................ 28
6.6.1 Landesprogramme ”Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen” 28
6.6.1.1.... Ausgaben - Kapitel 1295 und 4201 bzw. 4610, Titel 893 31 28
(29) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr 2000
Kapitel 1295, Titel 893 31 - in DM......................... 29
(30) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr 2000
Kapitel 4201, Titel 893 31 - in DM......................... 30
(31) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr 2000
Kapitel 1295 und 4201, Titel 893 31 - in DM......... 31
(32) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr 2001
Kapitel 1295, Titel 893 31 - in DM......................... 32
(33) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr 2001
Kapitel 4610, Titel 893 31 - in DM......................... 33
(34) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr 2001
Kapitel 1295 und 4610, Titel 893 31 - in DM......... 34
6.6.1.2.... Einnahmen
- Kapitel 1295 und 4201 bzw. 4610,
Titel 119 27.............................................................. 35
(35) Tabelle Einnahmen im Haushaltsjahr 2000
bei Kapitel 1295, Titel 119 27 – in DM.................. 35
(36) Tabelle Einnahmen im Haushaltsjahr 2000
bei Kapitel 4201, Titel 119 27 – in DM.................. 35
(37) Tabelle Einnahmen im Haushaltsjahr 2001
bei Kapitel 1295, Titel 119 27 – in DM.................. 36
(38) Tabelle Einnahmen im Haushaltsjahr 2001
bei Kapitel 4610, Titel 119 27 – in DM.................. 36
6.6.2...... Landesprogramm
”Städtebaulicher Denkmalschutz” Ausgaben - Kapitel 1295,
Titel 893 48............................................................. 37
(39) Tabelle Ausgaben Kapitel 1295, Titel 893 48....... 37
6.7 Städtebauliche Einzelmaßnahmen Kapitel 1295 und 4201 bzw. 4610,
Titel 893 39.......................................... 37
(40) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr
2000
Kapitel 1295 und 4610, Titel 893 39
Städtebauliche Einzelmaßnahmen - in DM........... 37
(41) Tabelle Ausgaben im Haushaltsjahr
2001
Kapitel 1295 und 4610, Titel 893 39
Städtebauliche Einzelmaßnahmen - in DM........... 37
6.8 Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen 38
6.8.1 Stand der Abrechnung und
Schlussrechnung
der aufgehobenen Gebiete im Westteil.......... 38
6.8.1.1 Abrechnung von Forderungen Berlins gegenüber Wohnungsbaugesellschaften und Privaten 38
6.8.1.2 Abzurechnende Bundesfinanzhilfen bei
den
Gebieten der Aufhebungsverordnungen................ 38
6.8.2 Stand der Abrechnung der ersten Aufhebungsverordnung vom 27.11.1988 39
6.8.2.1 Abgerechnete Gebiete............................................ 39
6.8.2.2 Noch nicht abgerechnete Gebiete.......................... 39
6.8.3 Stand der Abrechnung der zweiten Aufhebungsverordnung vom 29.09.1995 39
6.8.3.1 Tiergarten - Turmstraße:......................................... 39
6.8.3.2 Tiergarten - Werftstraße:........................................ 39
6.8.3.3 Wedding - Brunnenstraße:..................................... 39
6.8.3.4 Wedding - Nettelbeckplatz:..................................... 39
6.8.3.5 Charlottenburg - Klausenerplatz:............................ 39
6.8.3.6 Charlottenburg - Opernviertel:................................ 39
6.8.3.7 Steglitz - Woltmannweg:......................................... 39
6.8.3.8 Neukölln-Rollbergstraße:......................................... 39
6.8.4 Stand der Abrechnung der dritten Aufhebungsverordnung vom 30.05.1998 39
6.8.4.1 Tiergarten-Kurfürstenstraße:................................. 39
6.8.4.2 Tiergarten-Unionplatz:............................................. 39
6.8.4.3 Wedding - Neue Hochstraße:................................. 39
6.8.4.4 Wedding - Sparrplatz:............................................. 40
6.8.4.5 Kreuzberg - Mariannenplatz-Nord:......................... 40
6.8.4.6 Spandau - Altstadt:................................................. 40
6.8.5 Stand der Abrechnung der vierten Aufhebungsverordnung vom 30.06.1999 40
6.8.5.1 Schöneberg - Bülowstraße:................................... 40
(42) Tabelle Stand der Abrechnung über aufgehobene Sanierungsgebiete - 40
7 Förderung der Modernisierung und Instandsetzung 41
7.1 Förderbilanz........................................ 41
7.1.1 Förderung der Sicherung und Erneuerung
des Wohnungsbestandes 1991 bis 2001......... 41
(43) Förderbilanz 1991 - 2001...................................... 41
7.1.2 Bewilligungsvolumen 2000 und 2001............... 41
(44) Tabelle Bilanz der ModinstFörderung
2000 und 2001........................................................ 42
7.1.3 Geförderte Wohnungen..................................... 42
7.1.4 Beschäftigungseffekte....................................... 42
7.1.5 Bundesfinanzhilfen nach Artikel 104 a GG...... 42
7.1.6 ”Stadterneuerungs-Budget” im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung................... 42
(45) Tabelle Kassenauswirkungen der ModInst
-Titel
im Programmjahr 2001- in TDM............................ 43
7.2 Struktur und Einzelergebnisse
der Förderprogramme......................... 43
7.2.1 Soziale Stadterneuerung................................... 43
(46) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Programm ”Soziale Stadterneuerung” 43
7.2.2 Wohnungspolitische Projekte.......................... 43
(47) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Programm ”Wohnungspolitische Maßnahmen” 44
7.2.3 Stadtweite Maßnahmen..................................... 44
(48) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Programm ”Stadtweite Einzelmaßnahmen” ohne Quab- Infrastruktur 44
7.2.3.1 Regenerative Energien............................................ 44
(49) Tabelle Förderung regenerativer Energie............. 45
7.2.3.2 Förderung von Qualifizierung und
Beschäftigung
im Programmteil Stadtweite Maßnahmen................ 45
(50) Tabelle Teilprogramm QUAB – Infrastruktur, Bewilligungen 2000 45
(51) Tabelle Teilprogramm QUAB - Infrastruktur, Bewilligungen 2001 46
(52) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Teilprogramm ”Quab-Infrastruktur” auf die Bezirke 47
7.2.4 Modernisierung durch Mieter.......................... 47
(53) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Programm ”Mietermodernisierung” auf die Bezirke 48
7.2.5 Plattenbausanierung........................................... 48
(54) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Programm ”Industrielle Bauweise” 2000/2001 48
(55) Tabelle Stand der Plattensanierung in Berlin....... 49
7.2.6 Städtebaulicher Denkmalschutz....................... 49
(56) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Programm ”Städtebaulicher Denkmalschutz” 50
7.2.7 KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II 50
7.2.8 Finanzielle Abwicklung der Förderprogramme 50
(57) Tabelle Zusammenstellung der ModInst-Förderung von Wohngebäuden 50
7.3 Abrechnung und Bestimmung von Vorbehaltsmitteln der ModInst- Förderung 51
7.3.1 Mag 90 / Leerstandsbeseitigungsprogramme 51
7.3.2 Landesmodernisierungsprogramm (LAMOD) 51
7.3.3 Sanierungsbaukostenabrechnung.................. 51
8 Förderung Gewerbe..................... 51
8.1 Gewerbehofförderung......................... 51
(58) Tabelle Zahlungen Gewerbehofförderung 2000... 51
(59) Tabelle Zahlungen Gewerbehofförderung 2001... 51
(60) Tabelle EFRE-Erstattungen 2000.......................... 51
(61) Tabelle EFRE-Erstattungen 2001.......................... 51
8.1.1 Rückzahlungen..................................................... 51
(62) Tabelle Rückzahlungen 2000................................ 51
(63) Tabelle Rückzahlungen 2001................................ 51
8.1.2 Förderung von Betriebsverlagerungen.......... 51
(64) Tabelle Zahlungen Betriebsverlagerungen 2000.. 51
(65) Tabelle Zahlungen Betriebsverlagerungen 2001.. 51
9 ”Gemeinsame Richtlinien über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung des § 7 h, 10 f und 11 a EStG” (Bescheinigungsrichtlinien) 52
(66)........ Tabelle
Anwendung der BescheinigungsRL
(§7h EStG).............................................................. 52
10 Anlagen (nachrichtliche Darstellungen). 53
10.1 Sanierungsgebiet
Kreuzberg – Kottbusser Tor................. 53
10.1.1 Gebietsdaten........................................................ 53
10.1.2 Die Sanierung Kreuzberg- Kottbusser
Tor
im Überblick.......................................................... 53
10.1.2.1 Erste Phase: Flächensanierung 1965-1975............ 53
10.1.2.2.. Zweite
Phase: Stadtbildpflege und
Blockentkernung 1972 - 1979................................. 53
10.1.2.3 Dritte Phase: Blockentkernung mit
Verfügungszone um die Oranienstraße................. 53
10.1.2.4.. Vierte
Phase : Behutsame Stadterneuerung
"Schritt für Schritt".................................................. 53
10.1.3 Verfahren und Ergebnisse seit 1981............... 53
10.1.3.1.. Wohnen................................................................... 54
10.1.3.2.. Gewerbe................................................................. 54
10.1.3.3 Kindertagesstätten.................................................. 54
10.1.3.4.. Schulen................................................................... 54
10.1.3.5 Soziale Infrastruktur................................................ 54
10.1.3.6 Hofbegrünung/Blockparks...................................... 54
10.1.4 Planungsrechtlicher Status............................... 54
10.1.5 Planungsrechtliche Sicherung
der Sanierungsergebnisse............................... 54
10.1.6 Aktueller Stand der Sanierung:........................ 54
10.1.6.1.. Planungseinheit
I um die Bergfriedstraße
(Blöcke 64,65,69).................................................... 54
10.1.6.2 Planungseinheit II um die Prinzessinnenstraße (Blöcke 61, 62) 54
10.1.6.3 Planungseinheit III um die
Adalbertstraße
(Blöcke 621[80+81], 82, 85, 104)............................ 54
10.1.6.4.. Planungseinheit
IV um die Luckauer Straße
(Blöcke 56, 57, 58).................................................. 54
10.1.6.5 Planungseinheit V an der Prinzenstraße (Blöcke 63[Teilbereich], 67 [Teilbereich], 68 [Teilbereich]) 55
10.1.6.6 Planungseinheit VI um die Kohlfurter
Straße
(Blöcke 70, 84, 86, 87, 88, 89, 625)........................ 55
10.1.6.7 Planungseinheit VII an der Alexandrinenstraße (Blöcke 607 [Teilbereich], 52 [Teilbereich]) 55
10.1.6.8.. Planungseinheit VIII an der Stallschreiber Straße (Block 611) 55
10.1.6.9 Planungseinheit IX um das Bethanien-Krankenhaus (Blöcke 73, 76, 77, 97, 100) 55
10.1.6.10 Planungseinheit
X an der Naunynstraße
(Blöcke 78, 79, 103)................................................ 55
10.1.6.11 Planungseinheit
XI an der Manteuffelstraße
(Block 101).............................................................. 55
(67) Tabelle Strukturdaten zum Stand der Sanierung Kreuzberg – Kottbusser Tor S0601 56
10.1.7 Finanzierungsaufwand für das
aufgehobene Sanierungsgebiet....................... 56
10.2 Kosten und Finanzierungsübersicht
für 22 Sanierungsgebiete der
9.-11. Rechtsverordnung...................... 57
(68) Tabelle Zusammenfassung Erneuerungsbedarf
Wohnumfeld und Infrastruktur – Gesamt –
Stand 2001 – in T EUR........................................... 57
(69) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Mitte Spandauer Vorstadt 58
(70) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Mitte Rosenthaler Vorstadt 59
(71) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Tiergarten Beusselstraße 59
(72) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Tiergarten Stephankiez 60
(73) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Wedding Soldiner Straße 60
(74) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Friedrichshain Samariterviertel 60
(75) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Friedrichshain Warschauer Straße 61
(76) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Friedrichshain Traveplatz-Ostkreuz 61
(77) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Prenzlauer Berg Helmholtzplatz 62
(78) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Prenzlauer Berg Kollwitzplatz 63
(79) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Prenzlauer Berg Teutoburger Platz 64
(80) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Prenzlauer Berg Winsstraße 64
(81) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Prenzlauer Berg Bötzowstraße 65
(82) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Weißensee Komponistenviertel 66
(83) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Pankow Wollankstraße 67
(84) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Neukölln Kottbusser Damm Ost 67
(85) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Neukölln Wederstraße 68
(86) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Treptow Niederschöneweide 68
(87) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Köpenick Altstadt/Kietz Vorstadt 69
(88) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Köpenick Oberschöneweide 70
(89) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Lichtenberg Kaskelstraße 70
(90) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Lichtenberg Weitlingstraße 71
10.3 Geltende Richtlinien zur Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung 72
(91) Tabelle Richtlinien zur Förderung von durch Eigentümer, Mieter oder Selbsthilfegruppen durchgeführte Baumaßnahmen 72
(92) Tabelle Richtlinien für die Abrechnung/Bestimmung von gewährten Fördermitteln 72
10.4 Rundschreiben.................................... 73
10.4.1 Neue Rundschreiben an die Bezirke............... 73
(93) Tabelle neue Rundschreiben................................ 73
10.4.2 Aufgehobene Rundschreiben........................... 73
(94) Tabelle aufgehobene Rundschreiben................... 73
Grundlagen der Stadterneuerung
1.1.1 Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirke
Die Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirke wurde zur Ausführung des Zweiten Verwaltungsreformgesetzes vom 5. Dezember 2000 (GVBl. S. 513) am 19. Oktober 2000 vom Rat der Bürgermeister beschlossen. Danach liegt u. a. die Zuständigkeit für die Abräumung von öffentlichen Baugrundstücken beim Bezirk Lichtenberg/Hohenschönhausen.
1.2
Ausführungsvorschriften
und Richtlinien
1.2.1 Besonderes Städtebaurecht
1.2.1.1 Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und zur Festsetzung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 152 bis 155 des Baugesetzbuches (AV Ausgleichsbeträge)
Durch Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AV Ausgleichsbeträge vom 2. Februar 2001(ABl. S. 716) wurde die AV Ausgleichsbeträge vom 26. Mai 1994 (ABl. S. 1964) letztmalig bis zum 31. Dezember 2001 verlängert.
1.2.2 Richtlinien zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung
Das Land Berlin fördert die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum auf der Grundlage spezieller Förderrichtlinien. Die Struktur der Förderrichtlinien blieb im Berichtszeitraum unverändert. Es wurden jedoch diverse Änderungen an den Richtlinien-Inhalten vorgenommen:
1.2.2.1 ModInstRL 95 - Soziale Stadterneuerung
Die ”Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten – Programmteil Soziale Stadterneuerung” ModInstRL 95 – Soziale Stadterneuerung vom 21. September 1994 (Amtsblatt Nr. 53 vom 04. November 1994, S. 3467 bis 3474) geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. Juni 1999 (Amtsblatt Nr. 45 vom 03. September 1999, S. 3430f) werden weiter angewandt. Über diese Änderungen ist bereits im 22. Bericht zur Stadterneuerung ausführlich berichtet worden.
Förderkonditionen
Der Baukostenzuschuss beträgt maximal 20 % der zuwendungsfähigen Kosten auf der Grundlage des einheitlichen Standard-Maßnahmenkataloges.
Auf 40 % der zuwendungsfähigen Kosten werden im ersten Jahr nach Baufertigstellung Aufwendungszuschüsse in Höhe von 5 %, höchstens 4,50 DM/m² Wohnfläche monatlich gezahlt. Die Eigenleistung des Eigentümers beträgt mindestens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, mindestens jedoch 900 DM/m² Wohnfläche.
Abweichend von Nr. 5.1 der ModInstRL 95 können im Programmjahr 2000 Baunebenkosten bis zur Höhe von 12 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten anerkannt werden. Zuwendungsfähig sind Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI, Kosten für verlangte Gutachten sowie Gebühren für Baugenehmigung, Schornsteinfeger usw. Bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen anfallende Zwischenfinanzierungskosten für Darlehen werden nicht als Baunebenkosten anerkannt
Mieten
nach Modernisierung
Sofern bezirksseitige Mietobergrenzen im Zuge der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB festgelegt werden, haben diese Vorrang vor den in der Richtlinie genannten Mietobergrenzen von 8,28 DM/m² monatlich (Netto-Kaltmiete). Dies gilt jedoch nur für die Mieten im 1. Jahr nach Modernisierung.
Selbstgenutztes
Wohneigentum
Eine vom Eigentümer oder Anteilseigentümer selbst bewohnte Wohnung ist unabhängig vom Bezugszeitpunkt dann förderfähig, wenn diese der erste Wohnsitz ist und wenn der Bezirk der Selbstnutzung zustimmt. Hiermit soll unter Beachtung des von den Bezirken am besten zu beurteilenden Wohnbedarfs der gebietsansässigen Bewohner auch bei der ModInst-Förderung zur Bildung selbstgenutzten Wohneigentums in der Innenstadt beigetragen werden.
1.2.2.2 ModInstRL 96 - wohnungspolitische Selbsthilfe
Die ”Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten - Programmteil Wohnungspolitische Selbsthilfeprojekte (ABl Nr. 50 S. 3508 vom 27.09.1996) werden weiter angewandt.
Gefördert werden Selbsthilfegruppen, die als GBR oder Genossenschaft ein Haus erwerben oder einen langfristigen Pachtvertrag abschließen, aber auch Projekte treuhänderischer Sanierungsträger, in denen Mieterselbsthilfe an den Baumaßnahmen erfolgt oder die genossenschaftliche Selbstverwaltung angestrebt wird.
1.2.2.3 ModInstRL 99 – stadtweit
Zur Anwendung der ModInstRL 99 - stadtweit (Amtsblatt 45 S. 3431 vom 03.09.1999) im Programmjahr 2000 wurde mit der Deckungsmittelzusage vom 26.04.2000 (von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnet) festgelegt:
"Für die Förderung sind die Konditionen der ModInstRL 99 - stadtweit mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
· Neuanträge sind nicht mehr anzunehmen.
· Für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien entfällt die in Nr. 2.3 der Richtlinien genannte Baualtersgrenze.
· Instandsetzungsförderung gemäß Nr. 5.2 der Richtlinien wird ab Programmjahr 2000 nicht mehr gewährt."
Für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen gelten folgende Fördersätze:
(1) Tabelle Förderung erneuerbarer Energiequellen
Geförderte Maßnahme |
Baukostenzuschuss |
Thermische Solaranlagen |
|
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern: Flachkollektoren: mindestens 4,0 m² je WE Vakuumkollektoren: mindestens 3,0 m² je WE |
3.500 DM je WE |
Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE Flachkollektoren:
mindestens 1,2 m² je WE bzw. Vakuumkollektoren: mindestens 0,9 m² je WE |
1.000 DM je WE |
Photovoltaik-Anlagen |
|
mit Leistung von bis zu 5 kWp |
2.000 DM je 1,0 kWp |
mit Leistung von mehr als 5 kWp bis 30 kWp |
1.500 DM je 1,0 kWp |
mit Leistung von mehr als 30 kWp |
1.000 DM je 1,0 kWp |
Die Richtlinien für die Wohnungsmodernisierung durch Mieter (Amtsblatt Nr. 45 S. 3467 vom 03.09.1999) wurden weiter angewandt, wobei die Fördersätze abgesenkt wurden.
(2) Tabelle Förderung Mieter Mod
|
Geförderte Maßnahme |
Förderung |
||
Umstellung von
Einzelofenheizung auf Gasetagenheizung |
3.500
DM |
|
||
Austausch von
Trinkwasser-Bleileitungen |
300 DM |
|
||
Einbau schalldämmender
Fenster gegen Fluglärm bis unter 2 m² |
600 DM |
|
||
Einbau schalldämmender
Fenster gegen Fluglärm ab 2 m² |
900 DM |
|
||
Schaffung eines
Sanitärraumes bis 6 m² |
2.000
DM |
|
||
Schaffung eines
Sanitärraumes ab 6 m² |
3.000
DM |
|
||
Einbau eines WC |
250 DM |
|
||
Einbau eines Waschbeckens |
250 DM |
|
||
Einbau einer Badewanne oder
Dusche |
400 DM |
|
||
Verfliesen des Fußbodens im
Bad |
400 DM |
|
||
Verfliesen der Wände im Bad
|
1.000
DM |
|
||
Warmwasserversorgung Bad/ |
600 DM |
|
||
Warmwasserversorgung für
Küche |
400 DM |
|
||
Elektroinstallation bei
Wohnungsgröße bis 50 m² |
1.000
DM |
|
||
Elektroinstallation bei
Wohnungsgröße ab 50 m² |
2.000
DM |
|
||
Elektroinstallation nur in
Küche und Bad |
750 DM |
|
||
Austausch einfach
verglaster Fenster bis unter 2 m² |
500 DM |
|
||
Austausch einfach
verglaster Fenster ab 2 m² |
800 DM |
|
||
Bauliche Verbesserungen für
Senioren 40 % |
max.
2.000 DM |
|
||
Bauliche Verbesserungen für
Behinderte 40 % |
max.10.000
DM |
|
||
Erweiterung nicht
familiengerechter Wohnungen um mindestens 30 m² in DG |
25.000
DM |
|
||
Einbruchshemmende
Außenrollläden oder Klappläden im EG je Fenster |
400 DM |
|
||
Ersatz nicht als
Wohnungseingangstüren geeigneter Türen |
350 DM |
|
||
1.2.2.5 InstModRL 99 - industrielle Bauweisen
Die Richtlinien InstModRL99 - industrielle Bauweisen” (Amtsblatt Nr. 45 S.3443 vom 03.09.99) wurden weiter angewandt.
1.2.2.6 Förderungsrichtlinie
”Städtebaulicher Denkmalschutz”
Das Land Berlin fördert unter Beteiligung des Bundes (Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 Grundgesetz) bauliche Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne in den Bezirken Mitte, Köpenick und Lichtenberg. Gefördert werden nur Vorhaben in Gebieten mit Erhaltungssatzung - in Berlin Erhaltungsverordnung - (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB), die Gegenstand des Bundesprogramms sind.
Grundlage hierfür bilden die Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung des Bundes mit den Ländern - Programm-bereich ”Städtebaulicher Denkmalschutz”.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles und sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie historisch wertvolle Plätze und Straßenräume.
Die Förderungsrichtlinien städtebaulicher Denkmalschutz wurden 1996 überarbeitet und danach jährlich angepasst.
1.2.2.7 Sanierungsbaukosten-Abrechnungsrichtlinien
Für die Sanierungsgrundstücke, die im Auftrag Berlins von einem Sanierungsträger erworben wurden und bei denen hinsichtlich der Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Abrechnung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die "Sanierungsbaukosten - Abrechnungsrichtlinien" vom 01. 10. 1993 (Amtsblatt für Berlin Nr. 5/1993 S. 3350), die mit den Verwaltungsvorschriften vom 07.12.2001 (ABl Nr. 7 / 01.02.2002 , S. 452 ) bis zum 31.12.2004 verlängert wurden.
Bei der Abrechnung wird eine Gesamtertragsberechnung erstellt und geprüft, ob durch die Förderung die Wirtschaftlichkeit des Grundstückes gewährleistet ist.
1.2.2.8 Landesmodernisierungsprogramm – Abrechnung (Rundschreiben)
Die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen hat mit Schreiben vom 27.09.1993 Regelungen zur abschließenden Bestimmung der Vorauszahlungsmittel für die im ”LAMOD - Programm” geförderten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erlassen. Das Rundschreiben wird weiter angewandt.
1.2.2.9 Vorbehaltsmittel - BestimmungsRL
Die ”Richtlinien über die abschließende Bestimmung von Mitteln, die unter dem Vorbehalt der Bestimmung nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches eingesetzt wurden” (Vorbehaltsmittel - BestimmungsRL vom 11. Dezember 1996 ABl, Nr. 2/1997, Seite 58) sind mit den Verwaltungsvorschriften vom 29.06.2001 (ABl, S. 3438) bis zum 31.12.2006 verlängert worden.
Die Thematik der Mietobergrenzen im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §§ 144 und 145 BauGB wurde im 21. Bericht – Nr. 2.2.1 und 22. Bericht – Nr. 2.1 behandelt.
Bisher haben fünf Bezirke für 13 Sanierungsgebiete Beschlüsse über Mietobergrenzen herbeigeführt, die eine mehrjährige Bindung dieser Mietobergrenzen vorgeben (vgl. Tabelle 11 "Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten der östlichen Bezirke")auf Seite 16.
Die rechtliche Zulässigkeit längerfristig mietbegrenzender Auflagen für Modernisierungsvorhaben in Sanierungsgebieten in Form von Nebenbestimmungen in der Sanierungsgenehmigung ist im Grundsatz und in der möglichen Ausgestaltung nach wie vor strittig und zudem hinsichtlich der notwendigen verwaltungsrechtlichen Durchsetzbarkeit ungeklärt. Weder setzen sich Kommentare zum BauGB hiermit auseinander noch liegen rechtskräftige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen hierzu vor. Allerdings werden derzeitige Regelungen zum Ausschluss sozialer Verwerfungen für nötig erachtet.
2.1.1 Mietobergrenzen zum Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung
Übereinstimmend anerkennen alle Gutachter den Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung als zulässiges Sanierungsziel.
Das Sanierungsrecht nach § 136 ff. unterscheidet sich grundsätzlich vom Milieuschutzrecht nach § 172 ff. BauGB.
Der Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 BauGB bezweckt den dauerhaften Schutz der Erhaltung und Zusammensetzung der ansässigen Wohnbevölkerung.
Demgegenüber bezweckt die Sanierung mit Hilfe der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 145 Abs. 2 BauGB
- zum einen die Sicherung der Durchführung der Sanierung (Sicherung des Ablaufs der Sanierung) und
- zum anderen die Sicherung von Zielen und Zwecken der Sanierung, die mit der Sanierung - über deren Abschluss hinaus - dauerhaft erreicht werden sollen (Zielsicherung).
2.1.2 Abwägung widerstreitender Sanierungsziele
Zwischen den u.U. widerstreitenden Sanierungszielen der baulichen Erneuerung einerseits und dem Schutz der Wohnbevölkerung im Sanierungsgebiet andererseits muss eine Abwägung erfolgen.
Nach gutachterlichter Auffassung schutzwürdig im Sinne des Sanierungsziels - der Erhaltung der ansässigen Wohnbevölkerung - sind die im Modernisierungsvorhaben bleibenden und die im Gebiet umziehenden Altmieter, nicht aber zuziehende Neumieter. Auf der Grundlage der Fortschreibung des Sozialplans ist zu ermitteln, wie viele Wohnungen für bleibende bzw. umziehende Altmieter zur Sicherung des Ablaufes der Sanierung benötigt werden.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung könne demnach davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller vertraglich mietbegrenzende Bindungen für bestimmte Wohnungen anerkennt.
2.1.3 Integration der Mietobergrenzen in das Genehmigungsverfahren nach §§ 144, 145 BauGB
In Milieuschutzgebieten ist nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB die Genehmigung zu erteilen, wenn das beantragte Vorhaben der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Ungeklärt ist in diesem Zusammenhang, welches Gebiet für die Ermittlung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung maßgebend ist, das konkrete Erhaltungsgebiet oder Berlin in seiner Gesamtheit.
Umstritten ist (vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Funktionen von Sanierung und Erhaltung), ob die zuvor genannte Regelung des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach §§ 144 und 145 BauGB beachtlich ist (Erst-Recht-Schluss). Dies wird von den Gutachtern unterschiedlich bewertet.
Weiterer Streitpunkt ist die Bindungsdauer der Mietobergrenzen. Die Bezirksämter haben für die Sanierungsgebiete Bindungsfristen von 5 und mehr Jahren beschlossen. Alle Gutachter kommen zum Ergebnis, dass diese langfristigen Bindungen unverhältnismäßig und damit unzulässig sind.
Urteil der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18.Juli 2002 – VG 13 A 424.01
Die 13. Kammer des VG Berlin hat der Klage einer Grundstückseigentümerin gegen das Land Berlin überwiegend stattgegeben und entschieden: In Sanierungsgebieten sind behördliche Mietobergrenzen zum Schutz der angestammten Wohnbevölkerung vor Verdrängung unzulässig.
Im Verfahren wandte sich die Klägerin dagegen, dass die ihr erteilte sanierungsrechtliche Genehmigung zur Verbesserung des Wohnungsstandards auf ihrem Grundstück im Sanierungsgebiet “Samariterviertel” in Friedrichshain-Kreuzberg mit der Auflage verbunden worden ist, bestimmte Mietobergrenzen einzuhalten.
Das beklagte Land Berlin war der Meinung, in Sanierungsgebieten könne als rechtmäßiges Sanierungsziel auch der Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängung verfolgt werden.
Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die §§ 136 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) keine Grundlage für die Formulierung eines solchen Ziels bilden und dass die Genehmigung von Baumaßnahmen nicht wegen Verstoßes gegen dieses Ziel versagt werden bzw. durch Beifügung einer Auflage “Mietobergrenze” erteilt werden kann. Das Ziel des Verdrängungsschutzes ist vielmehr einer Milieuschutzsatzung nach § 172 BauGB vorbehalten.
Das Gericht hat jedoch die Auffassung des Landes Berlin bestätigt, dass für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen vom Eigentümer verlangt werden kann, dem Sozialplan entsprechende Vereinbarungen mit den Mietern zu treffen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin und – alternativ – die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beim Oberverwaltungsgericht Berlin in Berufung gehen.
Vorbereitung und Durchführung der Stadterneuerung
3 Vorbereitung und Durchführung nach dem Besonderen Städtebaurecht (§§ 136 ff. BauGB)
Das Berliner Stadterneuerungsprogramm setzt sich zusammen aus den restlichen Gebieten des ”Ersten” und des ”Zweiten” Stadterneuerungsprogramms von Berlin-West sowie den 22 Gebieten des ”Gesamt – Berliner - Stadterneuerungsprogramms”, die vorwiegend im Ostteil der Stadt liegen.
Im Berichtszeitraum waren 30 Gebiete mit einer Fläche von rund 971 ha und 6.881 Grundstücken sowie 103.588 Wohnungen mit 153.540 Einwohnern förmlich festgelegt.
In der Berichtszeit gab es 8 Sanierungsgebiete mit einer Fläche von 160,4 ha und 1.158 Grundstücken sowie 22.139 Wohnungen mit 42.541 Einwohnern.
Über den Stand der Durchführung der Sanierung in diesen weitgehend erneuerten Gebieten wird im Rahmen der 5. bis 7. Verordnung zur Aufhebung förmlich festgelegter Sanierungsgebiete berichtet werden (vgl. auch 4.1).
Zu Beginn des Berichtszeitraumes gab es 22 Gebiete mit 810,5 ha und 5.723 Grundstücken sowie 81.449 Wohnungen mit 108.166 Einwohnern. Diese Grunddaten änderten sich zum Ende des Berichtszeitraumes auf 5.743 Grundstücke mit 110.999 Einwohnern. Zum Stand der weiteren Vorbereitung und Durchführung wird nachfolgend zusammenfassend berichtet.
Die Stadterneuerung verfolgt eine komplexe Sanierung der förmlich festgelegten Gebiete im Zusammenhang aller vorhandenen Nutzungen und Funktionen.
Hierbei stellt die Erneuerung des Wohnungsbestandes zwar den Schwerpunkt dar, eine einseitige Strategie der Investitionen allein zur Sicherung der Wohnungsbestände ohne die gleichzeitige Grundversorgung mit der erforderlichen Infrastruktur würde jedoch den längerfristig angelegten Stabilisierungsprozess in Frage stellen.
Bis zum Ende des Berichtszeitraumes befanden sich zur Sicherung von öffentlichen Infrastruktureinrichtungen 84 Bebauungspläne im Verfahren, 17 Bebauungspläne sind bisher festgesetzt worden. Den größten Anteil hat hierbei die Kostengruppe 332 mit Grünanlagen und Spielplätzen.
Die Förderprogramme Berlins leisteten im Berichtszeitraum einen wesentlichen Beitrag zur Erneuerung des Wohnungsbestandes.
Umfassende Mod. Inst. Maßnahmen wurden für 3.133 Wohnungen öffentlich gefördert. Weitere 3.105 Wohnungen wurden freifinanziert umfassend erneuert bzw. befinden sich im Bauprozess.
Mit mittlerem bis einfachem Bauaufwand wurden bzw. werden 1.071 Wohnungen erneuert, davon nur 1.923 Wohnungen mit öffentlicher Förderung. Als erfolgreich ist hierbei der Umfang der privat modernisierten Vorhaben zu bewerten.
Bis Ende des Berichtszeitraumes wurden insgesamt ca. 52% (41.067 Wohnungen) erneuert bzw. befinden sich überwiegend im Bauprozess. Der Durchführungsstand weist zwischen den Gebieten jedoch erhebliche Unterschiede auf. Von 67 % in der Spandauer Vorstadt in Mitte bis 3 % am Kottbusser Damm Ost in Neukölln.
Trotz des guten Erfolges mit 41.067 erneuerten Wohnungen verbleibt weiterhin ein Mod. Inst. Bedarf von 37.967 Wohnungen.
3.2.2.2 Fortschreibung des Erneuerungsbedarfes
Der Mod. Inst. Bedarf wird nach 3 Zustandsmerkmalen ”Maßnahmenumfang hoch - mittel - gering” unterschieden, um künftigen Fördermittelbedarf genauer ein zu grenzen.
Ende 1999 differenzierte sich der Erneuerungsbedarf von ca. 47.600 Wohnungen in ca. 8.350 WE mit geringem, ca. 13.900 WE mit mittlerem und ca. 25.380 WE mit umfassendem Bedarf.
Am Ende des Berichtszeitraumes ergab sich der abgebildete Erneuerungsbedarf:
(8) Tabelle Erneuerungsbedarfs-Matrix Stand 12/01
Nach Überprüfung zum Stand 31.12.1999 bestand aufgrund fortgeschriebener städtebaulicher Planungen ein stadtentwicklungspolitisch wichtiges Wohnungsneubaupotential auf unbebauten Flächen von mehr als 12.400 Wohnungen.
Bis zum 31.12.2001 wurden in den Gebieten 6.615 Wohnungen (46% des fortgeschriebenen Neubaupotentials) gefördert bzw. freifinanziert fertiggestellt.
Eigentümer bzw. Investoren haben ihre Planung an die Marktverhältnisse angepasst; die hierbei erfolgte Zunahme kleinerer Wohnungstypen hat Auswirkungen auf die Fortschreibung der Wohnungsbaupotentiale.
Nach Überprüfung zum Stand 31.12.2001 ergab sich nunmehr ein Wohnungsneubaupotential von 14.440 Wohnungen sowie möglichem Dachausbau mit weiteren 2.569 Wohnungen.
Die Bedeutung der Potentiale besteht darin, den vorhandenen Altbauwohnungsbestand durch zeitgemäß ausgestattete Wohnungen bzw. durch Sonderwohnform-Projekte zu ergänzen und damit bestimmte Bevölkerungsgruppen in den Gebieten zu halten.
Wesentliches Sanierungsziel ist die Erneuerung und der Neubau der in den Sanierungsgebieten erforderlichen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Aus den vorbereitenden Untersuchungen ergab sich zur Erreichung des Sanierungszieles ein Bedarf von 2.483 Mio. DM (1.270 Mio. EUR). Grundlage der Kosten waren überwiegend Schätzungen der Sanierungsbeauftragten und der Bezirke.
Ab dem Berichtsjahr 1997 wurden nach Vorgaben der Senatsverwaltung alle Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen kritisch überprüft und fortgeschrieben.
Dabei hat sich der Bedarf insgesamt durch Änderung der Planungsziele, die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und Konkretisierung der Baukosten bis Ende 2001 von 2.483 Mio. DM (1.270 Mio. EUR) um ca. 739 Mio. DM (ca. 378 Mio. EUR) auf 1.744 Mio. DM; (892 Mio. EUR) reduziert. Der Bedarf wird sich zukünftig weiter reduzieren.
Mit den erheblichen Anstrengungen zur Sanierung der Wohnsubstanz konnte die Erneuerung der Infrastruktur nicht Schritt halten.
Bis 2001 wurden für Investitionen bei Infrastrukturmaßnahmen erst 333 Mio. DM (170 Mio. EUR) ausgegeben, überwiegend anteilsfinanziert aus Finanzhilfen des Bundes nach dem Investitionsförderungsgesetz, teilweise der Städtebauförderung und Mitteln der EU-Strukturfonds. Eingesetzt wurden weiterhin bezirkliche Mittel der baulichen Unterhaltung.
Während der Stand der Wohnungserneuerung im Durchschnitt für alle 22 Sanierungsgebiete bei 52 % liegt, erreichen die Investitionen für die Errichtung/Änderung von Gemeinbedarfs-einrichtungen insgesamt gerade 19,1 % von 1.744 Mio. DM ( 892 Mio. EUR). Hier ist der größte Nachholbedarf.
Die rechnerischen Restkosten von 1.295 Mio. DM (662 Mio.
EUR) beziehen sich auf die Planungsziele 1997 und deren 100%ige Umsetzung,
davon Schulen mit 818 Mio. DM (418 Mio. EUR) sowie die Kindertagesstätten und
Jugendeinrichtungen mit 264 Mio. DM
(135 Mio. EUR).
Aufgabe Berlins muss es sein, ergänzend zum Schul- und Sportstättenprogramm auch mit den Mitteln der Globalhaushalte der Bezirke Schulen und Kindergärten ”in Ordnung zu bringen”, um die Wanderungsbewegungen zu beschränken und die Sanierungsgebiete wieder für Familien attraktiver zu machen.
Zum Wohnumfeld zählen der öffentliche Straßenraum wie Straßen, Fußwege und Stadtplätze und die öffentlichen Grün- und Freiflächen einschließlich der Kinderspielplätze.
Für die Erneuerung und Umgestaltung von Straßen, Plätzen
Grünanlagen und Spielplätzen wurden von 1995 bis Ende 2001 98 Mio. DM (50 Mio.
EUR) ausgegeben, das sind 14,5 % der Gesamtkosten von 679 Mio. DM (347 Mio. EUR).
Insgesamt besteht mit dem Stand von Anfang 2001 ein Bedarf von 471 Mio. DM (241 Mio. EUR) bei KGR 24 für die Erneuerung und die Aufwertung von Straßen und Stadtplätzen sowie 110 Mio. DM (56 Mio. EUR) bei KGR 332 für Neubau und Neugestaltung von Grünanlagen und Spielplätzen.
Die detaillierten Angaben zu den Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sind der Anlage 10.2 in Euro (Tabelle 68 "Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur" auf der Seite 56 ) zu entnehmen.
Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C 1-4 vom 16. Mai 2002 eine "Kosten- und Finanzierungsübersicht für die städtischen Sanierungsgebiete" vorgelegt worden. Stand der Übersicht ist der 31. Dezember 2000. Die Tabelle "Kostenschätzung der Ausgaben nach Kostengruppen" zu den 22 Sanierungsgebieten wird als Auszug aus diesem Bericht hier nachrichtlich wiedergegeben.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung haben die Bezirke unter anderem die Aufgabe, die auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 BauGB) entwickelten und abgestimmten Ziele fortzuschreiben und die allgemeinen Leitsätze der Stadterneuerung in Berlin zu konkretisieren.
Zur Sicherung der sozialen Ziele, insbesondere der Vermeidung einer Verdrängung der ansässigen Bevölkerung, haben die Bezirke Mitte, Friedrichshain, Lichtenberg und Weißensee im Berichtszeitraum durch Bezirksamtsbeschluss – aufgrund von Anträgen und Beschlüssen der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung – Mietobergrenzen im Zusammenhang mit der sanierungsrechtlichen Genehmigung von Modernisierungsmaßnahmen in Wohngebäuden festgelegt.
(11) Tabelle Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten der östlichen Bezirke Stand Ende 2001
(Netto-Kaltmiete
in DM / m2 / Vollstandard)
Sanierungsgebiet |
Wohnungsgrößen |
Beschlussdatum Bezirksamt |
Gültigkeitsdauer |
||||
|
<40m2 |
40-60m2 |
60-90m2 |
>90m2 |
|
|
|
Mitte |
Spandauer Vorstadt |
8,30 |
8,72 |
8,01 |
7,38 |
06.11.00 |
5 Jahre |
|
Rosenthaler Vorstadt |
8,30 |
8,06 |
7,40 |
6,82 |
06.11.00 |
5 Jahre |
Friedrichs- |
Samariterviertel |
8,28 |
8,02 |
7,93 |
7,35 |
11.04.00/12.09.00 |
7 Jahre |
Hain |
Traveplatz |
8,06 |
7,82 |
7,69 |
7,35 |
11.04.00/12.09.00 |
8 Jahre |
|
Warschauer Straße |
8,28 |
8,07 |
8,12 |
7,48 |
11.04.00/12.09.00 |
8 Jahre |
Prenzlauer |
Helmholtzplatz |
8,55 |
8,68 |
8,04 |
7,34 |
23.02.99 |
5 Jahre |
Berg |
Kollwitzplatz |
8,55 |
8,68 |
8,04 |
7,34 |
23.02.99 |
5 Jahre |
|
Teutoburger Platz |
8,55 |
8,68 |
8,04 |
7,34 |
23.02.99 |
5 Jahre |
|
Winsstraße |
8,55 |
8,68 |
8,04 |
7,34 |
23.02.99 |
5 Jahre |
|
Bötzowstraße |
8,55 |
8,68 |
8,04 |
7,34 |
23.02.99 |
5 Jahre |
Weißensee |
Komponistenviertel |
9,93 |
8,84 |
8,12 |
7,48 |
24.10.00 |
1) |
Pankow |
Wollankstraße |
9,27 |
8,26 |
7,89 |
7,17 |
14.09.99 |
5 Jahre |
Köpenick |
Oberschöneweide |
8,46 |
8,13 |
7,93 |
7,29 |
11.02.98 |
2) |
Lichtenberg |
Kaskelstraße |
8,90 |
8,40 |
8,00 |
7,30 |
31.10.00 |
5 Jahre |
|
Weitlingstraße |
8,90 |
8,40 |
8,00 |
7,30 |
31.10.00 |
5 Jahre |
1) Miethöhen
entsprechend Mittelwert Mietspiegel 2000
2) einmalige Begrenzung auf 1 Jahr nach Fertigstellung
Zur Einschätzung der mittel- bis langfristigen Wirkung von Mietobergrenzen im freifinanziert modernisierten Wohnungsbestand der Sanierungsgebiete von Prenzlauer Berg, hat die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH eine Langzeitstudie veranlasst und die Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit und stadtteilplanjung –argus– GmbH mit der Ermittlung der empirischen Grundlagen beauftragt.
Die in Jahresschnitten durchgeführte Langzeituntersuchung erfolgt unter den Fragestellungen, ob durch die Mietobergrenzen
· eine Begrenzung der Modernisierungsumlage und damit auch eine Reduzierung der Einstiegsmiete nach Modernisierung erfolgt,
· die weitere Mietentwicklung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete jedoch mit abnehmender Intensität liegt,
· die Wirksamkeit bei (mehrmaliger) Neuvermietung wesentlich abnimmt.
Im Januar 1999 wurde die Erstbefragung einer repräsentativen Stichprobe von rund 200 Haushalten im Wohnungsbestand der fünf Sanierungsgebiete von Prenzlauer Berg durchgeführt, der mit der sanierungsrechtlichen Auflage von Mietobergrenzen umfassend freifinanziert modernisiert wurde.
Wiederholungsbefragungen unter Hinzunahme von weiteren Stichproben aus den Neuzugängen wurden im Juli 2000 und Juli 2001 durchgeführt; der Stichprobenumfang beträgt mit Stand vom Juli 2001 insgesamt 311 Wohnungen (Haushalte).
Die Ergebnisse der Erhebungen bestätigen im wesentlichen die Wirksamkeit der Mietobergrenzen bei der (gekappten) Umlage von Modernisierungskosten nach Abschluss der Maßnahmen und bei der Erstvermietung von leerstehenden Wohnungen.
Allerdings liegt das Mietniveau bei der Neuvermietung von modernisierten Wohnungen nach der einjährigen Mietbindung (Fluktuationswohnungen) im Durchschnitt deutlich über dem maßgeblichen Mittelwert des Mietspiegels.
In welchem Umfang die Mietentwicklung von Bestandsmietverhältnissen durch die Mietobergrenzen beeinflusst wird, kann wegen der für eine Längsschnitt-Untersuchung relativ kurzen Beobachtungszeit noch nicht hinreichend gesichert beurteilt werden.
3.4.2 Sozialplanverfahren (Mieterberatung)
Die im Jahre 1981 eingeführte Eigentümer unabhängige Mieterberatung wurde in der Berichtszeit fortgesetzt.
Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise der Bezirke insbesondere bei der Methode und Intensität der Beratung und Betreuung in den verschiedenen Phasen des Sozialplanverfahrens sind die Daten grundsätzlich nicht vergleichbar und können nicht wie in den bisherigen Berichten als Gesamtzahl der nach § 180 BauGB im Verfahren befindlichen Erneuerungsvorhaben dargestellt werden.
Nach den Erfahrungen der Bezirke ist der Einsatz eigentümer- unabhängiger Mieterberatungsgesellschaften wegen der an den Interessen der Mieter orientierten, insgesamt reibungslosen und zügigen Abwicklung der Erneuerungsmaßnahmen als positiv und im Ergebnis als investitionsfördernd zu bewerten.
Die Mieterberatung ist außerdem vor allem als eines der wesentlichen Instrumente zur sozialen Stabilisierung von Gebieten mit städtebaulichen Missständen zu sehen. Zusammen mit den Instrumenten der öffentlichen Förderung und der von fast allen betroffenen Bezirken im Zuge des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach §§ 144 und 145 BauGB gehandhabten Mietbegrenzung sowie der Gewährung von finanziellen Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Milderung nachteiliger Folgen von Erneuerungsmaßnahmen kann die Mieterberatung dazu beitragen, die sozialen Ziele der Stadterneuerung zu erreichen.
Im 22. Bericht ist unter Ziffer 3.4.6 der Abschluss der Überprüfung mieterbezogener Ordnungsmaßnahmen / Sozialplanleistungen im Hinblick auf eine Reduzierung der Kosten mitgeteilt worden. Im Berichtszeitraum wurden die Bezirke in einem entsprechenden Rundschreiben darüber informiert.
Im Berichtszeitraum wurden die Indexzahlen für die Berechnung des Härteausgleichs nach § 181 BauGB fortgeschrieben (Anpassung an veränderte Lebenshaltungskosten).
Das in Schöneberg und Prenzlauer Berg praktizierte Modell der koordinierten Ersatzwohnraumbeschaffung, d.h., Erfassung des Bedarfs und des Angebots an Ersatzwohnraum sowie der laufenden Erarbeitung von Prioritäten wurde im Berichtszeitraum fortgesetzt.
In das Verfahren der Belegungskoordination und –kontrolle werden in Einzelfällen die im Auftrag des Landes Berlin tätigen Mieterberatungsgesellschaften einbezogen.
3.4.4 Mitwirkung und Information (Öffentlichkeitsarbeit)
Für die Information und Beratung der von der Stadterneuerung betroffenen Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffenen und für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zu Betroffenenvertretungen sowie die Einrichtung von Sanierungsbeiräten sind die Sanierungsverwaltungsstellen der Bezirksämter zuständig, die mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben in der Regel die Mieterberatungsgesellschaften sowie Gebietsbeauftragten beauftragen.
Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise der Bezirke sind die Daten grundsätzlich nicht vergleichbar und werden nicht dargestellt.
Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Bezirk bzw. dem Sanierungsbeauftragten wurden folgende Veröffentlichungen herausgegeben:
(12) Tabelle Veröffentlichungen Sen Stadt
Bezirk |
Ortsteil |
Gebiet |
Art |
Datum |
01
Mitt |
Mitte |
*Spandauer
Vorstadt |
Faltblatt |
06/00 |
03
Pank |
Prenzlauer
|
Helmholtzplatz |
Faltblatt |
02/01 |
|
Berg |
Kollwitzplatz |
Faltblatt |
02/01 |
|
|
Bötzowstraße |
Faltblatt |
02/01 |
|
|
Brauereien in |
Broschüre |
07/01 |
|
Pankow |
Wollankstraße |
Faltblatt |
09/00 |
08
Neuk |
Neukölln |
Wederstraße |
Zeitung |
04/00 |
|
|
Wederstraße |
Zeitung |
12/00 |
|
|
Wederstraße |
Zeitung
|
07/01 |
|
|
Kottbusser
Damm O. |
Broschüre |
01/01 |
09
TrKö |
Treptow |
Niederschöneweide |
Broschüre |
12/01 |
|
Köpenick |
*Kietz
Vorstadt |
Faltblatt |
06/00 |
|
|
*Friedrichshagen |
Faltblatt |
06/00 |
|
|
Oberschöneweide |
Zeitung |
09/00 |
|
|
Oberschöneweide |
Zeitung |
12/00 |
11
Li |
Lichtenberg |
5
Jahre Sanierung |
Broschüre |
07/00 |
Förderprogramm
Städtebaulicher
Denkmalschutz |
Broschüre |
06/00 |
*
Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz
Mit Stand 01.01.2000 wurde eine nochmals erweiterte Übersichtskarte im Maßstab 1: 50.000 mit allen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, städtebaulichen Verträgen und Erhaltungsgebieten sowie der städtebaulichen Weiterentwicklung von Großsiedlungen des komplexen Wohnungsbaus, dem Maßnahmenprogramm für Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues und der Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf/ Soziale Stadt veröffentlicht.
Die Übersichtskarte ist beim Geoservice der Abt. III - SenStadt - für 6,60 EUR zu erwerben.
Am 6. Juli 2000 wurde gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz im Rahmen der Weltkonferenz "Urban 21" ein Symposium ”Die historische Stadt als Denkmalort und Lebensraum – Weltkulturerbe und Alltag im Zentrum Berlins” veranstaltet.
Das Ziel des Symposiums war es, unmittelbar am pulsierenden Ort anhand der modellhaften Beispiele Spandauer Vorstadt und Krakau die Erfahrungen und Möglichkeiten der Bewahrung europäischer Stadtkultur, der zeitgemäßen urbanen Revitalisierung der Innenstädte in Verbindung mit neuer Baukultur, des sozial verträglich gestalteten Wohnens sowie des modernen Stadtentwicklungsmanagements zu präsentieren, zur Diskussion zu stellen und die gesamte Thematik durch einen internationalen Erfahrungsaustausch kritisch zu reflektieren.
Begleitet wurde dieses Symposium durch eine Ausstellung zum Thema "Städtebaulicher Denkmalschutz" sowie mit täglichen Rundgängen durch die Spandauer Vorstadt in Deutsch und Englisch.
Seit Mitte 2001 kann jeder Interessierte im Internet unter www.stadtentwicklung.berlin.de unter ”wohnen” die Stadterneuerung mit Gebieten und Rechtsgrundlagen und unter ”denkmal” den städtebaulichen Denkmalschutz mit Programm und Gebieten nachschlagen.
4 Abschluss der Stadterneuerung
4.1
Aufhebung der förmlichen
Festlegung von Sanierungsgebieten
nach § 162 BauGB
4.1.1 Verordnung zur Aufhebung der ersten Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 4. Juli 1972
Für das große Sanierungsgebiet Kreuzberg- Kottbusser Tor (104,9 ha, 611 Grundstücke, 12.078 WE, 25.905 Einwohner) wurde die Aufhebung als Sanierungsgebiet für 2002 vorbereitet.
Die Aufhebung trat mit Verkündung im GVBl am 28.06.2002 in Kraft.
4.1.2 Planung der weiteren Verordnungen zur Änderung von Verordnungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten
Die zügige Aufhebung der förmlichen Festlegung der sieben noch verbliebenen Sanierungsgebiete der ersten beiden Stadterneuerungsprogramme für Berlin- West (4., 6. und 7. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten 1972- 1985) mit 548 Grundstücken und 10.061 Wohnungen ist vorgesehen:
Sechste ”Aufhebungsverordnung”:(Senatsbeschluss 2002) Kreuzberg - Chamissoplatz,
Schöneberg- Kolonnenstraße,
Wedding - Biesentaler Straße und
Wedding - Koloniestraße
mit 38,3 ha und 389 Grundstücken sowie 6.998 Wohnungen mit 10.632 Einwohnern.
Siebente ”Aufhebungsverordnung”:(Senatsbeschluss 2003)
Wedding - Stettiner Straße
Wedding - Schulstraße und
Wedding - Exerzierstraße
mit 17,2 ha und 159 Grundstücken sowie 3.063 Wohnungen mit 6.004 Einwohnern.
Ist ein Grundstück entsprechend dem Sanierungszweck bebaut oder in sonstiger Weise genutzt oder ist das Gebäude modernisiert oder instandgesetzt, so kann Berlin die Sanierung für dieses Grundstück als abgeschlossen erklären. Auf Antrag des Eigentümers hat Berlin die Sanierung für das Grundstück als abgeschlossen zu erklären (§ 163 Abs. 1 BauGB.)
Die Durchführung der Sanierung kann für einzelne Grundstücke auch bereits vor diesem Zeitpunkt von Berlin durch Bescheid an den Eigentümer für abgeschlossen erklärt werden, wenn die den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechende Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung oder sonstige Nutzung auch ohne Gefährdung des Sanierungszwecks zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist (§ 163 Abs. 2 BauGB.) Ein Rechtsanspruch auf Abgabe der Erklärung besteht in diesem Fall nicht.
In beiden Fällen endet mit der Erklärung die Anwendung wesentlicher bodenrechtlicher Bestimmungen des BauGB (§§ 144, 145 und 153) für das betroffene Grundstück. Das Grundbuchamt löscht auf Ersuchen Berlins den Sanierungsvermerk. In Berlin entscheiden die Bezirke in eigener Zuständigkeit über die Abschlusserklärung nach § 163 BauGB.
Nach den bisher vorliegenden Meldungen der Bezirke wurde im Berichtszeitraum die Sanierung für 23 Grundstücke gemäß § 163 BauGB als abgeschlossen erklärt. Seit 1972 wurden für insgesamt 544 Grundstücke von den Bezirken die Sanierung gem. § 163 BauGB für abgeschlossen erklärt.
4.3
Erhebung von Ausgleichsbeträgen
gemäß § 154 BauGB
Die Grundlage für die Berechnung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung in Berlin sind die am 2. Juli 1994 in Kraft getretenen "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und zur Festsetzung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 152 bis 155 des Baugesetzbuches (AV Ausgleichsbeträge)".
Seit dem Inkrafttreten der AV- Ausgleichsbeträge wurden nach den Angaben der Bezirke – insbesondere für die Grundstücke der ”Zweiten und Dritten Aufhebungsverordnung” – für 514 Grundstücke Ausgleichsbeträge in Höhe von 29.167.334 DM (14.913.021 EUR) festgesetzt (siehe nachfolgende Tabelle mit Stand Dezember 2001).
Hinzu kommen noch bis 16.04.2002 ca. 8,14 Mio. DM (4,16 Mio. EUR) aus Ausgleichsbeträgen, die aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen im Zuge von vorzeitigen Einzelentlassungen gemäß § 163 Abs. 2 BauGB rechtskräftig eingenommen worden sind.
Hinzu kommen weiterhin bei der Veräußerung von Sanierungsvertragsgrundstücken im Rahmen der vom Sanierungsträger an Kap. 1295 / Titel 11 927 abzuführende Mehrerlöse, die anteilig auch sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen enthalten, aber als Teil des Kaufpreises nicht gesondert dargestellt werden.
Für eine Vielzahl der Fälle jedoch sind von den Ausgleichsbetragspflichtigen Widerspruchs- und Klageverfahren angestrengt worden, so dass überwiegend die Ausgleichsbetragsbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind.
Die Ausgleichsbeträge liegen in einer Spanne von 8,30 DM/m2 (4,04 EUR/m²) bis 400 DM/m2 (219 EUR/m²). Mehrheitlich bewegen sich die Ausgleichsbeträge zwischen ca. 10,00 DM/m2 (5,00 EUR/m²) bis ca. 50,00 DM/m2 (25,00 EUR/m²).
Das ergibt für die aufgrund von Festsetzungsbescheiden eingenommenen Ausgleichsbeträge rein rechnerisch einen durchschnittlichen Ausgleichsbetrag von 41,33 DM/m2 (23,39 EUR/m²) Grundstücksfläche.
Zuverlässige Durchschnittswerte lassen sich nur für die ehemaligen Sanierungsgebiete angeben, für welche die Ausgleichsbeträge für alle Grundstücke bereits festgesetzt wurden.
So ergibt sich z. B. für die ehemaligen Sanierungsgebiete der ”Zweiten Aufhebungsverordnung” Charlottenburg- Klausenerplatz ein Durchschnittsbetrag von ca. 44 DM/m2 (22,25 EUR/m²), für das Sanierungsgebiet Wedding - Brunnenstraße von ca. 30 DM/m2 (14 ,98 EUR/m²) und für das Sanierungsgebiet Tiergarten- Turmstraße von ca. 40 DM/m2 (20,42 EUR/m²).
(14) Tabelle Ausgleichsbeträge in ehemaligen Sanierungsgebieten
Bei ehemaligen und noch förmlich festgelegten Sanierungsgebieten,
für die erst für sehr wenige Grundstücke Ausgleichsbeträge aufgrund von noch
laufenden Verjährungsfristen zur Festsetzung
geltend gemacht wurden, kann es ggf. zu sehr hohen Durchschnittsbeträgen
kommen, da sich z. B. für rein gewerblich genutzte Grundstücke je nach Lage
sehr hohe Ausgleichsbeträge ergeben können.
Die sich dann ergebenden Durchschnittswerte können aufgrund der für eine Vielzahl von Grundstücken noch ausstehenden Ausgleichsbeträge verfälscht sein.
Durch bisher vorliegende und weiterhin fortlaufende Berichterstattung der Bezirke über Datenerfassungsbogen wird der jeweils aktuelle Stand der Geltendmachung der Ausgleichsbeträge und des Abschlusses der Sanierung erfasst.
4.4
Veräußerung (Privatisierung)
von Vertragsgrundstücken
In den vorhergehenden Berichten wurde erläutert, dass Grundstücke der unternehmerischen Sanierungsträger, die der jeweilige Unternehmensträger nicht in sein Anlagevermögen übernimmt, unter Beachtung der Weisung der Gemeinde - Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - an Dritte veräußert werden sollen. Bei dieser Privatisierung werden vorrangig die Mieter bzw. Mietergemeinschaften der betroffenen Häuser berücksichtigt. Grundlage dieser Privatisierung bildet der Sanierungsvertrag, der wiederum auf den einschlägigen Bestimmungen des Sanierungsrechts im BauGB aufbaut.
Auch über die Schwierigkeiten und Hemmnisse, die dieser Zielsetzung entgegenstehen – der Veräußerung der meist unsanierten Vertragsgrundstücke - wurde in diesem Zusammenhang berichtet.
Die Sanierungsträger haben seit Beginn der Sanierung insgesamt 393 Vertragsgrundstücke an Mieter und Mietergemeinschaften oder Dritte veräußern können. Für weitere 109 Grundstücke sind die erforderlichen sanierungsvertraglichen Weisungen erteilt worden. Die Verkaufsbemühungen der Sanierungsträger für diese sind unterschiedlich weit vorangeschritten.
Im Berichtszeitraum haben sich die Rahmenbedingungen für eine Veräußerung der genannten Grundstücke an kaufinteressierte und kauffähige Dritte z. T. verschlechtert.
Die Bereitschaft der Mieter und Mietergemeinschaften Grundstücke in den Sanierungsgebieten zum Neuordnungswert 1) (Sanierungsrecht) zu erwerben ist sehr eingeschränkt. Viele zum Verkauf anstehende, unsanierte Grundstücke, haben niedrige Mieteinnahmen.
Die
im vorhergehenden Bericht angekündigten ”Paketlösungen” sind bisher nicht im
erwarteten Umfang vorangekommen. Gemeint sind Vereinbarungen mit den
unternehmerischen Sanierungsträgern über vertragliche Konditionen, die es den
Trägern gestatten, auch unsanierte, ggf. auch wirtschaftlich defizitäre
Grundstücke, in das Anlagevermögen des Unternehmens zu übernehmen.
5
Sanierungsträger,
Sanierungsbeauftragte
5.1 Bestätigung von Sanierungsträgern
Im Berichtszeitraum wurden für die Übernahme von Aufgaben als Sanierungsträger nach § 158 BauGB für kein Unternehmen die Bestätigung ausgesprochen bzw. widerrufen.
5.2
Beendigung unternehmerischer
Sanierungsverträge
(16) Tabelle Beendigung von Verträgen
Gebiet |
Träger |
Datum |
Schöneberg- Goltzstraße |
GEWOBAG |
10.12.2001 |
Wedding- Brunnenstraße |
Klingbeil
Usedomer
Str. |
10.12.2001 |
Wedding- Rahmenvertrag Block 238 |
GeSoBau |
30.11.2001 |
5.3
Verträge mit treuhänderischen
Sanierungsträgern
Den treuhänderischen Sanierungsträgern wurden bzw. werden für durch Berlin jeweils zu benennende Grundstücke Aufgaben des Grunderwerbs, der Grundstücksverwaltung und der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen übertragen.
Die LBB - Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (LBB-GEG) ist mit Vertrag vom 06.10./ 19.10.1995 mit dem Zwischenerwerb von Grundstücken beauftragt worden.
Primär wurden solche Grundstücke erworben bei denen die Eigentümer aufgrund einer sanierungsrechtlichen Versagung einer Genehmigung gem. § 144 BauGB beim zuständigen Bezirk das Übernahmeverlangen gem. § 145 (5) BauGB geltend gemacht haben oder das Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB von Berlin geltend gemacht werden sollte.
Zum 31.12.2001 befanden sich 47 Grundstücke im Treuhandvermögen. Die Ankaufspreise dieser Grundstücke konnten im Wege freihändiger Verhandlungen zwischen den Eigentümern und der LBB-GEG durchschnittlich 17 % unter den von den bezirklichen Vermessungsämtern ermittelten Verkehrswerten erworben werden, was zu einer Einsparung von Treuhandmitteln seit Beauftragung der LBB-GEG im Jahr 1995 von nunmehr insgesamt rd. 7,2 Mio. DM führte.
18 Grundstücke aus dem Treuhandvermögen konnten bereits bis Ende 2001 in den vorzeitigen Besitz der Bezirke übertragen werden. Die endgültigen Eigentumsübertragungen erfolgen jedoch erst nach erfolgter Widmung der hergerichteten öffentlichen Grün- und Erholungsflächen gemäß Grünanlagengesetz bzw. nach Festsetzung des Bebauungsplanes.
Dementsprechend konnten drei Grundstücke in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow im Wirtschaftsjahr 2001 in das Eigentum der Bezirke unentgeltlich übertragen werden. Aufgrund der Eigentumsübertragung und der Umschreibung im Grundbuch gehören diese Grundstücke nicht mehr zum Treuhandvermögen der LBB-GEG.
Für das Jahr 2002 sollen weitere 12 Grundstücke aus dem Treuhandvermögen der LBB-GEG entlassen und den Bezirken das Eigentum daran verschafft werden.
Die bei der Übertragung der Grundstücke anfallenden Grunderwerbsnebenkosten sind von dem jeweiligen Bezirk aus Kapitel 4601, Titel 893 31 zu finanzieren.
· Im Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg- Helmholtzplatz wurde u.a. in 2000 eine provisorische Grünfläche mit einem Kinderspielplatz und einer Feuerwehrzufahrt für die benachbarte Schule hergerichtet.
· Im Bezirk Wedding konnten die fehlenden Flächen für den langjährig geplanten Grünzug auf der ehemaligen Stettiner Eisenbahntrasse angekauft werden.
· Im Sanierungsgebiet Köpenick- Oberschöneweide wurde der öffentliche Spielplatz "Schöne Weide" im Juli 2001 auf dem im Jahr 1999 von der LBB-GEG erworbenen Grundstück Deulstraße 19 eröffnet.
Desgleichen konnten die öffentlichen Spielplätze
· "Schreinerland" in der Schreinerstraße 48/ 49 im Sanierungsgebiet Friedrichshain -Samariterviertel im Juli 2001,
· Gounodstraße 39 im Sanierungsgebiet Weißensee - Komponistenviertel im September 2001,und
· der auf dem Grundstück Florastraße 2a, Rettigweg 11, Wollankstraße 109/ 110 im Sanierungsgebiet Pankow- Wollankstraße gelegene Spielplatz
eröffnet und der Bevölkerung übergeben werden.
Ferner wurde im Sanierungsgebiet Köpenick- Altstadt/Kietz Vorstadt eine Fußgängerbrücke vom Neubaugebiet Krusenick zur Altstadt errichtet und am 15.10.2001 eröffnet.
Hierfür war vorab der Erwerb von Flächen auf der Baumgarteninsel durch die LBB-GEG zwingende Voraussetzung.
(17) Tabelle Verträge
mit
treuhänderischen Sanierungsträgern
Sanierungsträger |
Adresse |
Sanierungsvertragsgrundstücke |
|
LBB-GEG - Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH Bau- und Projektentwicklungen |
Dessauer Str. 3 10963
Berlin %
26 49 50-0 |
in Sanierungsgebieten der 9. - 11.
Rechtsverordnung zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten |
|
L.I.S.T. - Lösungen im
Stadtteil Stadtentwicklungsgesellschaft mbH |
Langhansstraße 74b 13086 Berlin %
478 69-0 |
Keine Sanierungsvertragsgrundstücke |
|
SPI - Sozialpädagogisches
Institut Berlin Walter May Geschäftsbereich Ausnahme & Regel |
Prinzenallee 74 13357 Berlin %
493 001-10 |
Wedding Kreuzberg Schöneberg |
Biesentaler Str. Schulstraße Kottbusser Tor Bülowstraße Kolonnenstraße |
|
|
und außerhalb von
Sanierungsgebieten |
|
STATTBAU - Stadtentwicklungsgesellschaft
mbH |
Pufendorfstr. 11 10249 Berlin %
690 81-0 |
Kreuzberg |
Kottbusser Tor |
S.T.E.R.N. - Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH |
Schwedter Str. 263 10119 Berlin %
44 36 36-0 |
Keine
Sanierungsvertragsgrundstücke und ohne konkreten Sanierungsauftrag |
|
Wohnstatt
- Gesellschaft für
Stadterneuerung mbH |
Am Karlsbad 15 10785 Berlin %
230 84 60 |
Tiergarten |
Unionplatz |
5.4 Verträge mit Sanierungsbeauftragten
Zur Erfüllung von Aufgaben Berlins bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf der Grundlage des § 157 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit zehn Büros Verträge als Sanierungsbeauftragte geschlossen.
Die Sanierungsbeauftragten sollen die Sanierung entsprechend den Sanierungszielen koordinieren und aktiv voranbringen. Der Einsatz der Sanierungsbeauftragten ist in den vom Senat von Berlin am 31. August 1993 beschlossenen Leitsätzen zur Stadterneuerung in Berlin verankert.
Aufgrund der vom Landesrechnungshof vorgenommenen Prüfung der Ausgaben für ausgewählte Sanierungsbeauftragte, welche für frühere Haushaltsjahre stichprobenweise durchgeführt worden ist, wurde ab dem Jahr 2000 ein vereinheitlichtes Controlling-System von der Auftraggeberseite eingeführt.
Das System befindet sich derzeit in der Erprobungsphase und soll die von den Sanierungsbeauftragten in verschiedenen Aufgabenfeldern erbrachten Leistungen miteinander vergleichbar machen.
Die auf der Grundlage eines vorab erarbeiteten Mustervertrages für Sanierungsbeauftragte per Vertrag vereinbarten Leistungen sind zum Teil gestrafft und punktuell den veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden. Die Anregungen und Kritik des Landesrechnungshofes wurden aufgenommen und entsprechend beachtet.
Sämtliche mit den Sanierungsbeauftragten geschlossenen Verträge gemäß § 157 BauGB bestehen fort; Kündigungen von Vertragsverhältnissen wurden nicht vorgenommen. Aufgrund der nach wie vor angespannten Situation des Berliner Landeshaushaltes werden in 2002 grundlegende Veränderungen hinsichtlich der zukünftig von den Sanierungsbeauftragten noch wahrzunehmenden Aufgabenfelder erfolgen müssen.
(18) Tabelle Verträge mit Sanierungsbeauftragten
Sanierungsbeauftragter |
Adresse |
Sanierungsgebiet |
|
AGS – Arbeitsgruppe für
Stadtplanung |
Konstanzer Str. 6 10707 Berlin %
886 80 58-0 |
Pankow- |
Wollankstraße |
Arbeitsgemeinschaft
Machleidt und Partner - Wohnstatt mbH |
Schulze-Boysen Str. 38 10365 Berlin %
522 93 20 |
Lichtenberg- |
Kaskelstraße |
Arbeitsgemeinschaft
Sanierungsbeauftragte Oberschöneweide GbR |
Wilhelminenhofstr. 76-77 12459 Berlin %
639 42-0 |
Köpenick- |
Oberschöneweide |
BSG – Brandenburgische
Stadterneuerungsgesellschaft mbH Büro Berlin |
Glasower Str. 67 12051 Berlin %
685 987 1 |
Neukölln- |
Wederstraße |
BSM – Beratungsgesellschaft
für Stadterneuerung und Modernisierung mbH |
Katharinenstr. 19/20 10711 Berlin %
89 60 03-0 |
Friedrichshain- Köpenick- |
Traveplatz-Ost-kreuz Altstadt/Kietz Vorstadt |
Complan – Gesellschaft für
kommunale Planung und Stadtentwicklung mbH |
Adalbertstr. 7-8 10999 Berlin %
615 30 36 |
Weißensee- |
Komponistenviertel |
Koordinationsbüro
zur Unterstützung
der Stadterneuerung in Berlin |
Schwedter Str. 34 a 10435 Berlin %
441 79 00 |
Mitte- |
Spandauer Vorstadt
Rosenthaler
Vorstadt |
Planergemeinschaft
Dubach-Kohlbrenner |
Kurfürstendamm 35 10719 Berlin %
885 914-0 |
Treptow- |
Niederschöneweide |
STATTBAU - Stadtentwicklungsgesellschaft
mbH |
Pufendorfstr. 11 10249 Berlin %
690 81-0 |
Friedrichshain- |
Samariterviertel |
S.T.E.R.N.
– Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH |
Schwedter Str.
263 10119 Berlin %
44 36 36-00 |
Tiergarten- Prenzlauer Berg- |
Beusselstraße Helmholtzplatz Kollwitzplatz Teutoburger Platz Winsstraße Bötzowstraße |
Finanzierung und Förderung
der Stadterneuerung
6
Finanzierung städtebaulicher
Sanierungs- und
Erhaltungsmaßnahmen
6.1 Finanzhilfen der Europäischen Union
Die Gewerbeförderung in der Stadterneuerung wird für ausgesuchte Projekte im Bereich der Modernisierung und Instandsetzung auch von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bezuschusst.
Voraussetzung ist die Kofinanzierung aus Städtebauförderungsmitteln des Landes Berlin.
Folgende Förderbeträge mit EU-Anteil wurden im Berichtszeitraum für einen Gewerbehof ausgezahlt:
Zeitraum |
TDM - Gesamt |
davon Berlin |
davon EFRE |
2000 |
4.988 |
1.594 |
3.394 |
in EUR |
2.550 |
815 |
1.735 |
Dieser Gewerbehof wurde in 2001 schlussabgerechnet.
Das Land Berlin hat im Berichtszeitraum folgende verauslagte
Beträge aus EFRE-Mitteln wieder eingenommen:
Zeitraum |
TDM |
TDM - Gesamt |
2000 |
2.189 |
3.301 |
2001 |
1.112 |
|
in EUR |
|
1.688 |
Der Bund gewährt gemäß § 164 b BauGB den Ländern nach Artikel 104 a Absatz 4 des Grundgesetzes Finanzhilfen für städtebauliche Maßnahmen als besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums.
Die jährlich zu schließenden Verwaltungsvereinbarungen regeln die Bundesfinanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den alten und neuen Ländern. Sie tragen dabei den nach wie vor in den neuen Ländern und im Ostteil Berlins gegebenen besonderen Verhältnissen Rechnung.
Förderungsgegenstand sind gemeindliche städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Gebiete nach §§ 141, 142 bzw. 165 BauGB), städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen (Gebiete nach § 172 BauGB), die Weiterentwicklung großer städtebaulicher Neubaugebiete sowie ab 1999 ”Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt” (in Berlin Quartiersmanagementgebiete gemäß Senatsbeschluss vom 30. März 1999), soweit Bund und Länder die entsprechenden Programme vereinbaren (Art. 104 a Abs. 4 GG) und die Maßnahmen in solche einbezogen werden.
Da nach Berliner Verfassung Land und Gemeinde miteinander identisch sind, sind die Städtebaumaßnahmen der Bundes- und Landesprogramme nicht wie von den Ländern sonst mittels der Gewährung von Finanzhilfen an Gemeinden zu fördern, sondern unmittelbar aus den in den Globalhaushalten der Bezirke bzw. den Landeshaushalten etatisierten Haushaltsmitteln zur Städtebauförderung zu finanzieren.
Grundlage für den Einsatz der Mittel ist das besondere Städtebaurecht des BauGB, insbesondere
· § 164 a, b Einsatz von Sanierungsförderungsmitteln,
· § 140 Vorbereitung der Sanierung,
· § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht,
· § 147 Ordnungsmaßnahmen,
· § 153 Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen,
· § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers,
· § 148 Baumaßnahmen, i. V. m.
· § 176 Neubebauung und der Ersatzbauten und
· § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
· § 156a (Verteilung eines Überschusses),
sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften (AV - StBauF).
Die auf der Grundlage dieser Verwaltungsvereinbarungen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel werden für städtebauliche Bedarfsschwerpunkte eingesetzt. Dazu zählen insbesondere
· die nachhaltige Innenstadtentwicklung,
· die Sicherung und Erhaltung des städtebaulichen Erbes,
· die sozial ausgerichtete, ganzheitlich-integrativ konzipierte Stadt- und Dorferneuerung,
· die ressourcenschonende Stadt- und Dorfentwicklung,
· die Behebung sozialer Missstände
sowie für die neuen Bundesländer die Weiterentwicklung der großen Neubausiedlungen.
Bund und Länder stimmen darin überein, dass die Mittel dieses Programms auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten zu konzentrieren sind.
Darüber hinaus bewerten Bund und Länder das Subsidiaritätsprinzip der Städtebauförderung dahingehend, dass ein möglichst effizienter und sparsamer Mitteleinsatz gewährleistet ist, und zwar insbesondere durch
· Begrenzung des Sanierungsaufwands und -umfangs,
· maßnahmebezogene Pauschalierungen,
· maßnahmebezogene Förderungshöchstbeträge,
· neue Wege der Finanzierung, Nutzung privater Unternehmensinitiative und Einsatz privaten Kapitals.
6.3 Bundesprogramme zur Städtebauförderung und zweckgebundene Einnahmen
Seit 1971 mit Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes wurden vom Bund mit den jeweiligen Bundesprogrammen bisher Finanzhilfen in Höhe von 966.960.680 DM zur anteiligen Finanzierung von Maßnahmen der Städtebauförderung (ohne ”Neubaugebiete” und ”Soziale Stadt”) zur Verfügung gestellt.
Hiervon wurden bis Ende 2001 Finanzhilfen in Höhe von 866.865.376,59 DM eingesetzt und dem Haushalt von Berlin zugeführt.
(21) Tabelle Städtebauförderungsprogramme des Bundes von 1971 bis 2001 - in Mio. DM –
(ohne Modellvorhaben und Teilprogramme "Neubaugebiete" und "Soziale Stadt")
(22) Tabelle Einsatz von Städtebauförderungsmitteln des Bundes von 1972 bis 2001 - in Mio. DM –
(ohne Modellvorhaben und Teilprogramme "Neubaugebiete" und "Soziale Stadt")
6.3.1 Bundesprogramme im Berichtszeitraum
Die Verwaltungsvereinbarungen 2000 und 2001 sehen 700 Mio. DM bzw. 850 Mio. DM Bundesfinanzhilfen für folgende Programmbereiche an die Länder vor, davon jeweils für die
a) Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Städten und Dörfern nach den §§ 136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB) in allen Ländern (2000 = 320 Mio. DM ”neue” Länder, 80 Mio. DM ”alte” Länder und 2001 = 320 Mio. DM ”neue” Länder, 180 Mio. DM ”alte” Länder);
b) Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne in den ”neuen” Ländern (2000 und 2001 jeweils 200 Mio. DM);
c) Förderung von Maßnahmen zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete in den ”neuen” Ländern. Große Neubaugebiete sind in industrieller Fertigbauweise errichtete Siedlungen oder Siedlungsteile mit in der Regel mehr als 2.000 Wohnungen (nicht gesondert dotiert; die Länder müssen 20 % von a) dafür einsetzen);
d) Förderung von ”Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt” (2000 = 100 Mio. DM und 2001 = 150 Mio. DM für alle Länder).
Im Jahr 2000 entfielen auf Berlin 8,91 %, d.h. 28,512 Mio. DM auf das Teilprogramm städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die ”neuen” Länder einschließlich Berlin-Ost, (davon 5,6853 Mio. DM für die städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete) und 17,82 Mio. DM auf das Teilprogramm städtebaulicher Denkmalschutz.
Im Jahr 2001 entfielen auf Berlin 8,82 %, d.h. 28,2112 Mio. DM auf das Teilprogramm städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die ”neuen” Länder einschließlich Berlin-Ost, (davon 5,62534 Mio. DM für die städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete) und 17,632 Mio. DM auf das Teilprogramm städtebaulicher Denkmalschutz.
Das Bundesprogramm für die ”alten Länder” und den Westteil von Berlin betrug im Jahr 2000 80 Mio. DM (davon Berlin 3,708 Mio. DM = 4,635 %) und im Jahr 2001 180 Mio. DM (davon Berlin 7,837 Mio. DM = 4,354 %).
(23) Anteile Berlins an den Bundesfinanzhilfen 2000
Bundesanteil |
Komplementäre Landesmittel |
Programmvolumen (Bund-Länder-Programm) |
|||||
Mio. DM |
+ |
Mio. DM |
= |
Mio. DM |
|||
zu a 1) |
3,7080 |
+ |
7,4160 |
= |
11,1240 |
West-Bezirke |
|
zu a 2) |
22,8096 |
+ |
45,6192 |
= |
68,4288 |
Ost-Bezirke |
|
zu b) |
17,8200 |
+ |
26,7300 |
= |
44,5500 |
Ost-Bezirke |
|
zu c) |
5,6853 |
+ |
11,3706 |
= |
17,0559 |
Wohnumfeld Ost-Bezirke |
|
zu d) |
5,2550 |
+ |
10,5100 |
= |
15,7650 |
Ost/ West-Bezirke |
|
Summe |
55,2779 |
+ |
101,6458 |
= |
156,9237 |
|
|
in EUR |
28,2631 |
|
51,9707 |
|
80,2338 |
|
|
(24) Anteile Berlins an den Bundesfinanzhilfen 2001
Bundesanteil |
Komplementäre Landesmittel |
Programmvolumen (Bund-Länder-Programm) |
|||||
Mio. DM |
+ |
Mio. DM |
= |
Mio. DM |
|||
zu a 1) |
7,8370 |
+ |
15,6740 |
= |
23,5110 |
West-Bezirke |
|
zu a 2) |
22,5689 |
+ |
45,1379 |
= |
67,7068 |
Ost-Bezirke |
|
zu b) |
17,6320 |
+ |
26,4480 |
= |
44,0800 |
Ost-Bezirke |
|
zu c) |
5,6253 |
+ |
11,2507 |
= |
16,8760 |
Wohnumfeld Ost-Bezirke |
|
zu d) |
7,8980 |
+ |
15,7960 |
= |
23,6940 |
Ost/ West-Bezirke |
|
Summe |
61,5612 |
+ |
114,3066 |
= |
175,8678 |
|
|
in EUR |
31,4757 |
|
58,4440 |
|
89,9198 |
|
|
Nachweis
im Haushalt Berlins
zu a 1)
Bezirkshaushalte: Kapitel 4610, Titel 893 31
(Ordnungsmaßnahmen § 147 BauGB, Sozialplanverfahren, Mieterberatung, Fortschreibung der städtebaulichen Planung usw.)
SenStadt: Kapitel 1295, Titel 893 31
(Kosten der Sanierungsträger und -beauftragten, Grunderwerb, sozio-kulturelle Projekte, Betriebsverlagerungen usw.)
zu a 2)
Bezirkshaushalte: Kapitel 4610, Titel 893 31
(Ordnungsmaßnahmen § 147 BauGB, Sozialplanverfahren, Mieterberatung, Fortschreibung der städtebaulichen Planung usw.)
SenStadt: Kapitel 1295, Titel 893 31
(Kosten der Sanierungsträger und -beauftragten, Grunderwerb, sozio-kulturelle Projekte, Betriebsverlagerungen usw.)
SenStadt: Kapitel 1295, Titel 893 56 (Zuschüsse zu ModInst-Vorhaben, Programm ”Soziale Stadterneuerung”)
zu b)
SenStadt: Kapitel 1295, Titel 893 48
(Programm ”Städtebaulicher Denkmalschutz” in Spandauer Vorstadt, Altstadt Köpenick, Victoriastadt, Oberschöneweide, Friedrichshagen)
zu c)
SenStadt: Kapitel 1295, Titel 893 24
(Programm ”Wohnumfeld-Ost”)
zu d)
SenStadt: Kapitel 1295, Titel 893 24
(als Teilprogramm beim Wohnumfeld ”Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf” - Die ”Soziale Stadt”. Die Mittel sind einzusetzen als ”Investitions- und Leitprogramm für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf” (vgl. VV-Städtebauförderung 2000). Für Berlin sind das die 15 Gebiete des ”Quartiersmanagements”).
6.4 Bereitstellung der Bundesfinanzhilfen
Die Bundesmittel dürfen zeitlich anteilmäßig nicht vor den Förderungsmitteln des Landes eingesetzt werden. Berlin ruft deshalb die Finanzhilfen erst ab, soweit Ausgaben aus dem Landeshaushalt nachweisbar sind.
Die Finanzhilfen des Bundes sind nur zur Finanzierung solcher Kosten bestimmt, die nach dem 1. Januar des Programmjahres entstehen. Im Vorjahr entstandene Kosten können als förderungsfähig erklärt werden. Voraussetzung ist, dass die von diesen Erklärungen erfassten Kosten innerhalb eines Haushaltsjahres insgesamt den Betrag von 15 % der dem Land für das jeweils vorhergegangene Programmjahr zugeteilten Finanzhilfen nicht übersteigen.
Die Städtebauförderungsmittel des Bundes und der Länder für Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes und für Maßnahmen zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete werden als Zuschuss gewährt.
Die übrigen Förderungsmittel werden als zins- und tilgungsfreie Vorauszahlungen eingesetzt unter Vorbehalt einer späteren Bestimmung, ob und inwieweit sie als Darlehen oder Zuschuss gewährt werden oder durch andere Finanzierungsmittel und Einnahmen der Maßnahme zu ersetzen oder zurückzuzahlen sind.
Die empfangenen Vorauszahlungen und die als Finanzierungsanteil der Gemeinde verfügbaren Haushaltsmittel kann die Gemeinde als Vorauszahlungen einsetzen u.a. für Ausgaben aufgrund der Verträge nach § 146 Abs. 3, § 159 Abs. 2 BauGB und der Verträge im Sinne des § 177 BauGB.
Unerheblich für das Bund-Länder-Verhältnis ist der Einsatz von Förderungsmitteln durch die Gemeinden als Darlehen für einzelne Vorhaben privater Eigentümer; Zins- und Tilgungsbeträge für diese Darlehen sind Einnahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als ”Gesamtmaßnahme”.
Die endgültige Bestimmung über die von den Ländern als Vorauszahlung bewilligten Förderungsmittel und über die endgültige Höhe der von vornherein als Zuschuss gewährten Förderungsmittel wird von den Ländern aufgrund einer Abrechnung getroffen, die sich auf die ”Gesamtmaßnahme” bezieht.
Die Abrechnung bildet die Grundlage für abschließende Entscheidungen über die Förderung der ”Gesamtmaßnahme” gegenüber dem Bund. Sie erfasst alle hierfür erforderlichen Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstanden sind. Die Abrechnung ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Gesamtmaßnahme zu beziehen.
Ist bereits aufgrund einer Teilabrechnung mit hinreichender Sicherheit zu übersehen, in welcher Höhe die Kosten der Gesamtmaßnahme zuschuss- oder darlehensfähig sind, soll die endgültige Bestimmung zu diesem Zeitpunkt getroffen werden.
6.4.1 Abwicklung der Bundesfinanzhilfen
Die im Programmjahr zugeteilten Finanzhilfen stehen als Zahlungen des Bundeshaushalts auf fünf Jahre verteilt zur Verfügung, davon im 1. Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 35 %, im 4. Jahr 20 % und im 5. Jahr 15 %.
Die Berlin übertragenen Anteile der Programme sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
(25) Tabelle Finanzhilfen - Bundesprogramme 1996 bis 2001- in Mio. DM
”Städtebauliche Sanierung" (S), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (D) - ohne ”Neubaugebiete” und ”Soziale Stadt”
Auf Grund der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen über die Städtebauförderung ist für das Bundesprogramm jeweils ein besonderes Landesprogramm aufzustellen.
Es umfasst die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und andere Gebiete des ”Besonderen Städtebaurechts”, deren Mitfinanzierung durch den Bund erwartet wird, und bewirkt deren Aufnahme in das Bundesprogramm.
Die Zuteilung der Finanzhilfen des Bundesprogramms hat die Aufnahme des Landesprogramms in das Bundesprogramm zur Grundlage. Der Bund ist berechtigt, vom Land angemeldete Maßnahmen von der Aufnahme in das Bundesprogramm auszuschließen.
Im Zuge des gemäß der Haushaltsplanung des Bundes auf jeweils fünf Jahre gestreckten Programmvollzugs sind die im Landes- und Bundesprogramm zu den einzelnen Maßnahmen angesetzten Teile der zugeteilten Finanzhilfen bedarfsgerecht den Erfordernissen anzupassen. Die Umschichtungen der zugeteilten Finanzhilfen sind dem Bund mitzuteilen.
Die Landesprogramme Berlins umfassen neben den Finanzhilfen des Bundes die zur Anteilsfinanzierung einzusetzenden Haushaltsmittel Berlins.
Im Unterschied zu den anders konstituierten Ländern umfassen die Landesprogramme Berlins also die Städtebauförderungsmittel (Finanzhilfen) und die diesen beiseite zu stellenden eigenen kommunalen Finanzierungsmittel.
Das Landesprogramm Berlin wird folglich nicht zu dem Zweck etatisiert, wie in den anders konstituierten Bundesländern als Ausgaben des Landes Gemeinden Finanzhilfen zu leisten. Berlin ist unmittelbarer Endempfänger der Finanzhilfen.
Die Finanzhilfen und die diesen beiseite zu stellenden eigenen Finanzierungsmittel Berlins sind der Zweckbestimmung entsprechend in der Finanzplanung, Haushaltsplanung und Haushaltsgesetzgebung von Berlin, also unmittelbar, zu berücksichtigen.
Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen der Jahre 2000 und 2001 verpflichten Berlin zum Erwirken von Finanzhilfen der Bundesprogramme je vier Landesprogramme aufzustellen:
· Landesprogramm 2000 zum Bundesprogramm-Ost ”Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen” (einschließlich städtebauliche Weiterentwicklung von Großsiedlungen),
· Landesprogramm 2000 zum Bundesprogramm-West ”Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen”,
· Landesprogramm 2000 zum Bundesprogramm-Ost ”Städtebaulicher Denkmalschutz”
· Landesprogramm 2000 ”Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt”.
· Landesprogramm 2001 zum Bundesprogramm-Ost ”Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen” (einschließlich städtebauliche Weiterentwicklung von Großsiedlungen),
· Landesprogramm 2001 zum Bundesprogramm-West ”Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen”,
· Landesprogramm 2001 zum Bundesprogramm-Ost ”Städtebaulicher Denkmalschutz”
· Landesprogramm 2001 ”Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt”.
Die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Landesprogramme zeigt die nachstehende Tabelle unter Berücksichtigung der auf fünf Jahre gestreckten Veranschlagung.
(26) Tabelle Landesprogramme 1996 bis 2001 zu den Finanzhilfen – in Mio. DM
”Städtebauliche Sanierung" (S), ”Städtebaulicher Denkmalschutz" (D) - ohne ”Neubaugebiete” und ”Soziale Stadt”
6.5.2 Ergänzende Landesfinanzierung
Die aus dem Haushalt Berlins zu tragenden Kosten umfassen generell sowohl Kosten, die mit Finanzhilfen der Städtebauförderung finanziert werden können, als auch die gemäß Bund-Länder-Vereinbarung teils ohnehin, teils nur nach Maßgabe der Finanzhilfenzuteilung von der Städtebauförderung ausgeschlossenen Kosten.
Grundsätzlich von der Städtebauförderung ausgeschlossene Kosten der Stadterneuerung in den Untersuchungs- und Sanierungsgebieten nach dem BauGB sind z.B. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen betreffende Personal- und Sachkosten der Berliner Verwaltung wie z.B.:
· Kosten der Entwicklung und Erprobung von PC-Programmen zur Anpassung der Buchführung nach § 71 LHO an die besonderen Erfordernisse des § 149 BauGB und der Städtebauförderung zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Städtebauförderungsprogramms.
· Kosten der allgemeinen Dokumentation und Publikation über die Stadterneuerung in Berlin - insbesondere der Stadterneuerungsberichte des Senats von Berlin an das Abgeordnetenhaus von Berlin.
· Kosten der Stadterneuerung, die nicht als Kosten einer bestimmten in das Bundesprogramm aufgenommenen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme entstehen, indem diese nicht bereits im Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtungen des Haushalts von Berlin einer bestimmten Maßnahme zugeordnet werden können (z.B. programmoffene Beratungstätigkeiten).
Aufgrund der Schwerpunktsetzung des Bundes zugunsten der fünf neuen Länder und des Ostteils von Berlin werden die Ausgaben der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Westteil Berlins überwiegend ohne Bundesbeteiligung geleistet.
Soweit Finanzhilfen noch zu vollziehender Bundesprogramme nicht bereitstehen, können Sanierungsmaßnahmen im Westteil Berlins nur mit revolvierendem Einsatz sonst an den Bundeshaushalt zurückfließender Finanzhilfen (siehe Abschnitt 7.5 Drs. 12/4591) in die Städtebauförderung einbezogen werden.
(27) Tabelle
Jahresdurchführungsprogramm zum
Städtebauförderungsprogramm -West –
Ausgaben 2000 und 2001
(28) Tabelle
Jahresdurchführungsprogramm zum
Städtebauförderungsprogramm - Ost -
Ausgaben 2000 und 2001
6.6
Abwicklung der Landesprogramme
zu den Bundesprogrammen
6.6.1
Landesprogramme ”Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen”
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen 1996 bis 2001 zur Städtebauförderung hat der Bund dem Land Berlin Finanzhilfen in Höhe von 161.335.080 DM für "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" übertragen.
Die Bundesfinanzhilfen werden mit 322.670.160 DM aus dem Landeshaushalt kofinanziert.
Die Bund-Länder-Programme 1996 bis 2001 umfassen damit ein Programmvolumen von 484.005.240 DM, das mit 404.874.240 DM (84%) im Ostteil Berlins kassenwirksam wurde bzw. durch Verpflichtungen gebunden ist.
Die betreffenden Ausgaben des Titels 893 31 umfassen für die Einzelpläne 12 und 42 bzw. 46 im Jahr 2000 insgesamt 71.665.137,09 DM und im Jahr 2001 insgesamt 73.581.318,23 DM.
Von den für Sanierungsmaßnahmen nach den §§ 136 bis 164 BauGB im Berichtszeitraum insgesamt gezahlten Beträgen betreffen ausweislich der nachstehenden sechs Tabellen zum Titel 893 31
·
die Sanierungsmaßnahmen im Ostteil Berlins
im Jahr 2000 i.H.v. 46.092.277,28 DM (~ 60 v.H.),
im Jahr 2001 i.H.v. 42.370.714,51 DM (~ 51 v.H.)
und
·
die Sanierungsmaßnahmen im Westteil Berlins
im Jahr 2000 25.572.859,81 DM (~ 34 v.H.),
im Jahr 2001 31.210.603,72 DM (~ 38 v.H.)
als bei der Zahlungsanordnung oder inzwischen den Maßnahmen eindeutig zugeordnete Ausgaben sowie im Jahr 2000 4.641.211,75 DM (~ 6 v.H.) und im Jahr 2001 8.913.348,77 DM (~ 11 v.H.) maßnahmenübergreifende Zahlungen - z.B. an Treuhandvermögen nach § 160 BauGB zwecks Grunderwerb für sanierungsbedingte Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die den betreffenden Sanierungsmaßnahmen mit den Verwendungsnachweisen der mit der Aufgabenerfüllung für Berlin Beauftragten zuzuordnen bleiben und solange von der Beteiligung des Bundes an den Ausgaben ausgenommen wurden.
6.6.1.1 Ausgaben
- Kapitel 1295 und 4201 bzw. 4610,
Titel 893 31
Die Ausgaben für die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, die auf den Titel 893 31 entfallen, sind für den Berichtszeitraum nachstehend auf sechs Seiten für 2000 und 2001 sowie die Kapitel 1295 und 4201 bzw.4610 sowohl gesondert als auch für beide Kapitel zusammenfassend als jeweils drei Tabellen zugleich nach den Hauptgruppen der Kosten dargestellt.
Die Einnahmen für die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, die auf den Titel 119 27 beim Kapitel 1295 und 4201 bzw. 4610 entfallen, sind für den Berichtszeitraum anschließend in 4 Tabellen nach Kostengruppen dargestellt.
(35) Tabelle Einnahmen im Haushaltsjahr 2000 bei Kapitel 1295, Titel 119 27 – in DM
(36) Tabelle Einnahmen im Haushaltsjahr 2000 bei Kapitel 4201, Titel 119 27 – in DM
6.6.2 Landesprogramm ”Städtebaulicher Denkmalschutz” Ausgaben - Kapitel 1295, Titel 893 48
Die Ausgaben beim Titel 893 48 (Kapitel 1295) auf Grund des Landesprogramms ”Städtebaulicher Denkmalschutz” 2000 und 2001 sind nachstehend für die zu unterscheidenden Städtebaumaßnahmen dargestellt.
6.7
Städtebauliche Einzelmaßnahmen
Kapitel 1295 und 4201 bzw. 4610,
Titel 893 39
Zur Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände außerhalb der Gebiete der Städtebauförderung werden ausschließlich Landesmittel eingesetzt. Der Einsatz von Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 Grundgesetz ist unzulässig.
Die Finanzierung der zu tragenden Kosten der Ordnungsmaßnahmen erfolgt zu Lasten des Kapitels 4201 bzw. 4610. Die auf diese Teilmaßnahmen der städtebaulichen Maßnahmen entfallenden Ausgaben des Haushalts von Berlin im Berichtszeitraum sind - nach Bezirken - mit nachstehenden Tabellen übersichtlich dargestellt.
(40) Tabelle Ausgaben
im Haushaltsjahr 2000
Kapitel 1295 und 4610, Titel 893 39
Städtebauliche Einzelmaßnahmen - in DM
(41) Tabelle Ausgaben
im Haushaltsjahr 2001
Kapitel 1295 und 4610, Titel 893 39
Städtebauliche Einzelmaßnahmen - in DM
6.8
Abrechnung städtebaulicher
Sanierungsmaßnahmen
6.8.1
Stand der Abrechnung und Schlussrechnung
der aufgehobenen Gebiete im Westteil
Die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme (Sanierungsgebiet) ist nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets zu erstellen.
Die Abrechnung erfasst alle Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, die bei der Vorbereitung und Durchführung einschließlich des Abschlusses der Gesamtmaßnahme entstanden sind, soweit die Finanzierungsmittel auf der Grundlage der mit dem Bund geschlossenen "Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Bundesfinanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen" eingesetzt worden sind.
Die Schlussabrechnung umfasst insbesondere als Ausgaben
· die Vorbereitung (z. B. Vorbereitende Untersuchungen) und den Abschluss der Sanierung,
· die Ergebnisse der Schlussabrechnung der Verträge nach § 147 BauGB (Ordnungsmaßnahmen), nach § 148 BauGB (Baumaßnahmen), nach § 159 BauGB (Sanierungsverträge),
· die Aufgabenerfüllung für Berlin gem. § 157 BauGB (z. B. Sanierungsbeauftragte) und als Einnahmen
· zweckgebundene Einnahmen (insbesondere Kapitel 4201/ 1295, Titel 119 27).
Die Schlussabrechnung ist insbesondere dafür maßgebend, in welchem Umfang als zins- und tilgungsfreie Vorauszahlung des Bundes bewilligte Finanzhilfen gegenüber dem Bund zu Zuschüssen oder Darlehen bestimmt werden oder alsbald zurückzuzahlen oder nach Entscheidung Berlins zur Finanzierung anderer Gesamtmaßnahmen des Bund-Länder-Programms umzuschichten sind.
Die Abrechnung von Vorauszahlungsmitteln des Bundes kann vereinfacht durchgeführt werden, wenn absehbar ist, dass die Ausgaben Berlins die insgesamt zu erwartenden Einnahmen einschließlich des Wertausgleichs deutlich übersteigen und eine weitere Finanzierung der Gesamtmaßnahme nicht beabsichtigt ist.
Für die Abrechnung nach den Regelungen der Verwaltungsvereinbarung sind hervorzuheben:
·
Artikel 6 -
Zuteilung und Abrechnung der Finanzhilfen des Bundes
”(1)
Der Bund teilt den Ländern Finanzhilfen nach Maßgabe des Bundesprogramms für
die aufgeführten städtebaulichen Maßnahmen zu. Die Finanzhilfen werden von den
Ländern als Landesmittel für die einzelnen städtebaulichen Maßnahmen bewilligt.
Sie werden von den Ländern zu den gleichen Bedingungen eingesetzt wie die
Förderungsmittel der Länder. Die Bundesmittel dürfen zeitlich anteilmäßig nicht
vor den Förderungsmitteln des Landes eingesetzt werden. ......”
”(3)
Die Städtebauförderungsmittel des Bundes und der Länder für Maßnahmen des
städtebaulichen Denkmalschutzes und für Maßnahmen zur städtebaulichen
Weiterentwicklung großer Neubaugebiete werden als Zuschuss gewährt. Die übrigen
Förderungsmittel werden als zins- und tilgungsfreie Vorauszahlungen eingesetzt
unter Vorbehalt einer späteren Bestimmung, ob und inwieweit sie als Darlehen
oder Zuschuss gewährt werden oder durch andere Finanzierungs- mittel und
Einnahmen der Maßnahme zu ersetzen oder
zurückzuzahlen sind. Unerheblich für das Bund-Länder-Verhältnis ist der Einsatz
von Förderungsmitteln durch die Gemeinden als Darlehen für einzelne Vorhaben
privater Eigentümer, Zins- und Tilgungsbeträge für diese Darlehen sind
Einnahmen der Gesamtmaßnahme.”
”(4)
Die endgültige Bestimmung über die von den Ländern als Vorauszahlung
bewilligten Förderungsmittel und über die endgültige Höhe der von vornherein
als Zuschuss gewährten Förderungsmittel wird von den Ländern aufgrund einer
Abrechnung getroffen, die sich auf die städtebauliche Gesamtmaßnahme bezieht.
Die Abrechnung bildet die Grundlage für abschließende Entscheidungen über die
Förderung der Gesamtmaßnahme. Sie erfasst alle hierfür erforderlichen
Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, die bei der Vorbereitung und Durchführung
der Maßnahme entstanden sind. Die Abrechnung ist auf den Zeitpunkt des
Abschlusses der Gesamtmaßnahme zu beziehen. ..... ”
·
Artikel 8 -
Änderung des Bundesprogramms
”(1) Die Länder sind
berechtigt, im Bundesprogramm für eine städtebauliche Maßnahme bereitstehende
Finanzhilfebeträge, die dort zur Zeit nicht oder nicht mehr benötigt werden,
für andere Maßnahmen des Bundesprogramms einzusetzen (Umschichtung). In den
neuen Ländern und in Berlin für dessen Ostteil sind Umschichtungen nur
innerhalb des Programmbereiches oder nach Maßgabe von Artikel 4 Abs. 4
zulässig. Umschichtungen werden dem Bund angezeigt. ....”
6.8.1.1 Abrechnung von Forderungen Berlins gegenüber Wohnungsbaugesellschaften und Privaten
Aus der Abrechnung einer Gesamtmaßnahme gegenüber dem Bund entstehen keine Ansprüche Dritter. Förderverträge / Bewilligungen, die Berlin mit Dritten geschlossen hat, sind entsprechend den dort vereinbarten Bedingungen im Einzelfall abzurechnen.
Rückflüsse (Erlöse), die anteilig Berlin zustehen, ergeben sich bei der Veräußerung von Sanierungsvertragsgrundstücken durch die als Sanierungsträger tätigen Wohnungsunternehmen; sie werden bei Kapitel 1295 / Titel 119 27 vereinnahmt.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die große Mehrzahl der sanierten Vertragsgrundstücke von den Wohnungsunternehmen (entsprechend den sanierungsvertraglichen Regelungen) in deren Anlagevermögen übernommen wird.
Die dem Sanierungsträger gewährten Vorauszahlungen werden ganz überwiegend als Zuschüsse bestimmt, soweit sie zur Finanzierung unrentierlicher Ordnungsmaßnahmen (z.B. Umzug von Bewohnern, Freilegung von Grundstücken und sonstigen Maßnahmen, die notwendig sind, Baumaßnahmen durchzuführen) in Anspruch genommen werden.
Weiterhin sind Rückflüsse infolge von Grundstücksschlussrechnungen der Sanierungsträger gegeben, soweit in diesem Zusammenhang keine berechtigten Forderungen der Sanierungsträger zu begleichen sind. (Private Sanierungsträger unterliegen im Grundsatz den gleichen vertraglichen Regelungen wie die als Sanierungsträger tätigen städtischen Wohnungsunternehmen.)
Bei oben genanntem Titel sind in 2000 10.175.210,15 DM und in 2001 9.117.89,93 DM vereinnahmt worden.
Im Rahmen der Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung von Wohngebäuden wurde 1980 bis 1985 sowohl privaten Bauherren als auch Sanierungsträgern bei umfassenden Mod. Inst. - Maßnahmen ein Teil der Fördermittel als Vorauszahlungsmittel gewährt. (insgesamt 225 Mio. DM von 704 Mio. DM bewilligten Fördermitteln).
Die Vorauszahlungsmittel stehen unter dem Vorbehalt, dass spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Förderbindungen auf der Grundlage der Mieterträge entschieden wird, in welchem Umfang die Mittel zu Zuschüssen bestimmt, in Darlehen umgewandelt oder zurückzuzahlen sind.
Die Bestimmung der Vorbehaltsmittel erfolgt durch die IBB gegenüber den Sanierungsträgern auf der Grundlage der Sanierungsbaukostenabrechnungsrichtlinien.
6.8.1.2 Abzurechnende
Bundesfinanzhilfen bei den
Gebieten der Aufhebungsverordnungen
Mit der ersten Aufhebungsverordnung wurden insgesamt 15 Sanierungsgebiete, mit der zweiten 8 Sanierungsgebiete, mit der dritten sechs Sanierungsgebiete und der vierten ein Sanierungsgebiet aufgehoben. Von den Aufhebungsverordnungen erfasst wurden insgesamt 1.763 Sanierungsvertragsgrundstücke.
An direkt vereinnahmten Bundesfinanzhilfen sind insgesamt DM 248.083.000,-- abzurechnen zuzüglich mindestens der von Berlin als Komplementärfinanzierung nachzuweisenden Landesmittel. Ergänzend abzurechnen sind Ausgaben in Höhe der zweckgebundenen Einnahmen.
Wesentliche Voraussetzung für die Abrechnung dem Bund gegenüber ist die Abrechnung und Abwicklung der mit den Sanierungsträgern geschlossenen Sanierungsverträge, da die Sanierungsträger zur Deckung ihrer sanierungsvertraglichen Aufwendungen weit überwiegend Vorauszahlungsmittel erhalten haben.
Hierzu ist ergänzend zu bemerken, dass mit der Abrechnung der Sanierungsverträge auch gleichzeitig die Feststellung der noch bestehenden Forderungen des Landes Berlins erfolgt. Es handelt sich hierbei um die letzte Möglichkeit, Berlin zustehende Mittel den Sanierungsträgern gegenüber geltend zu machen. Es ist festzustellen, dass die Einigung mit den Sanierungsträgern häufig durch unternehmensspezifische Interessen behindert wird.
Die grundstücksbezogene Abrechnung mit den betroffenen Sanierungsträgern erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Die Beibehaltung dieses Verfahrens ist jedoch erforderlich, um auszuschließen, dass Berlin im Zusammenhang mit der Abrechnung mit den Sanierungsträgern finanzielle oder anderweitige Nachteile entstehen.
6.8.2
Stand der Abrechnung der ersten
Aufhebungsverordnung vom 27.11.1988
Von den fünfzehn von der ersten Aufhebungsverordnung erfassten Sanierungsgebieten, sind zwischenzeitlich dreizehn abschließend gegenüber dem Bund schlussgerechnet. Insgesamt wurden dabei Bundesfinanzhilfen von DM 11.160.000,-- abgerechnet.
Die eingesetzten, zur Deckung unrentierlicher Kosten bei den Sanierungsträgern verbliebenen Sanierungsförderungsmittel wurden zu Zuschüssen erklärt, die Verträge mit den Sanierungsträgern beendet.
Die zum Zwecke der Baufinanzierung bei den Sanierungsträgern verbliebenen Sanierungsförderungsmittel wurden bzw. werden im weiteren Verlauf von der IBB zu Zuschüssen bestimmt.
6.8.2.2 Noch nicht abgerechnete Gebiete
Insgesamt zwei von der ersten Aufhebungsverordnung erfasste Gebiete sind noch nicht schlussgerechnet.
Kreuzberg-Eisenbahnstraße und Manteuffelstraße:
In beiden Gebieten (zusammen Bundesfinanzhilfen von DM 1.470.000,-- und 29 Grundstücke) ist derselbe Sanierungsträger tätig. Eine Schlussabrechnung seitens des Trägers liegt trotz mehrfacher Anmahnung noch nicht vor.
Mit dem Träger wird derzeit ein Verfahren zur Erstellung und die äußere Form der Schlussabrechnung erörtert. Der Sanierungsträger hat zugesagt, diese Angelegenheit schnellstmöglich voranzubringen. Mit einem Abschluss des Verfahrens kann für Mitte 2002 gerechnet werden.
6.8.3
Stand der Abrechnung der zweiten
Aufhebungsverordnung vom 29.09.1995
6.8.3.1 Tiergarten - Turmstraße:
In diesem Gebiet (Bundesfinanzhilfen von DM 11.250.000,--) sind insgesamt vier Sanierungsträger auf insgesamt 62 Grundstücken tätig.
Mit dem in dem Gebiet überwiegend tätigen Sanierungsträger gibt es erheblichen Dissens über die Abrechnung. Hier wird es mit einiger Sicherheit zu einem langwierigen Rechtsstreit kommen. Ein Abschluss dieses Gebietes ist aus abrechnungstechnischer Sicht daher nicht vorhersehbar.
Die Abrechnungen mit den anderen beteiligten Trägern befinden sich in unterschiedlichen Stadien, werden aber aller Voraussicht nach nicht problematisch verlaufen.
6.8.3.2 Tiergarten - Werftstraße:
In diesem mit Bundesfinanzhilfen von DM 1.760.000,-- gefördertem Gebiet ist auf acht Grundstücken ein Sanierungsträger tätig, dessen eingereichte Abrechnungen sich als nicht verwendbar erwiesen. Nach einvernehmlichem Abschluss der Überprüfung und den notwendigen Abstimmungen kann hier schlussgerechnet werden. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2002 der Fall sein.
6.8.3.3 Wedding - Brunnenstraße:
Auf 577 Grundstücken sind in diesem Gebiet insgesamt 9 Sanierungsträger tätig. Bundesfinanzhilfen sind in Höhe von DM 58.710.000,-- in dieses Gebiet geflossen.
Für drei Sanierungsträger mit zusammen 36 Grundstücken sind die Schlussabrechnungen abgeschlossen. Beim überwiegend tätigen Träger ist innerhalb der nächsten zwei Jahre die abschließende Überprüfung vorgesehen. An eine Schlussrechnung des gesamten Gebietes wird vor Ende 2003 nicht zu denken sein.
6.8.3.4 Wedding - Nettelbeckplatz:
In diesem Gebiet (Bundesfinanzhilfen von DM 2.400.000,--) sind auf 54 Grundstücken vier Sanierungsträger tätig. Bei zwei der Sanierungsträger wurde zwischenzeitlich einvernehmlich Schlussrechnung gelegt und der Vertrag aufgehoben.
Die verbleibenden Sanierungsverträge sollen 2002 abgerechnet werden. Damit dürften dann die Voraussetzungen für die Schlussrechnung dieses Gebietes gegeben sein.
6.8.3.5 Charlottenburg - Klausenerplatz:
In dem mit Bundesfinanzhilfen von DM 41.100.000,-- geförderten Gebiet ist ein Sanierungsträger auf insgesamt 183 Grundstücken tätig. Eine Schlussabrechnung des Sanierungsträgers liegt noch nicht vor. Der Sanierungsträger treibt aber unterstützt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Erstellung voran.
Das beteiligte Bezirksamt ist derzeit damit befasst eine Voraussetzung zur Überprüfung der Schlussabrechnung zu schaffen. Mit einer definitiven Schlussrechnung des Gebietes kann nicht vor dem Jahr 2002 gerechnet werden.
6.8.3.6 Charlottenburg - Opernviertel:
In diesem mit Bundesfinanzhilfen von DM 10.900.000,-- geförderten Gebiet (30 Grundstücke) sind zwei Sanierungsträger tätig. Derzeit finden Abstimmungen mit einem der beiden Träger über das Abrechnungsverfahren statt. Die Abrechnung dieses Trägers dürfte Ende 2002 vorliegen.
Mit dem anderen in diesem Gebiet tätigen Sanierungsträger gibt es erheblichen Dissens über die Höhe der abgerechneten Kosten. Wann hier Einigkeit, ggf. unter Beschreitung des Rechtsweges, erzielt werden kann, ist noch unklar. Demzufolge kann auch noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann hier schlussgerechnet werden kann.
6.8.3.7 Steglitz - Woltmannweg:
In dem mit Bundesfinanzhilfen von DM 6.300.000,-- geförderten Gebiet ist ein Sanierungsträger auf insgesamt 4 Grundstücken tätig. Ein Abrechnungsentwurf liegt vor und wird derzeit mit dem Träger abgestimmt. Nach Abschluss und Abstimmung mit dem Bezirksamt kann hier schlussgerechnet werden, was Mitte 2002 der Fall sein sollte.
6.8.3.8 Neukölln-Rollbergstraße:
In diesem Gebiet (Bundesfinanzhilfen von DM 16.030.000,--; 279 Grundstücke) sind zwei Sanierungsträger tätig. Derzeit werden die Abrechnungen des weit überwiegend tätigen Trägers überprüft. Sobald die Prüfung beendet ist, kann auch hier, nach Abstimmung mit dem Bezirksamt, schlussgerechnet werden. Ein Zeitpunkt hierfür ist allerdings, aufgrund der laufenden Prüfung, nicht absehbar.
6.8.4
Stand der Abrechnung der
dritten Aufhebungsverordnung vom
30.05.1998
6.8.4.1 Tiergarten-Kurfürstenstraße:
Zwei Träger mit zusammen 22 Grundstücken sind in diesem Gebiet tätig. An Bundesfinanzhilfen sind DM 4.400.000,-- zu berücksichtigen. Die Abrechnung im Laufe des Jahres 2002 ist geplant.
6.8.4.2 Tiergarten-Unionplatz:
Lediglich ein Treuhandvertrag mit 5 Grundstücken ist in diesem Gebiet abzurechnen. Die Abrechnung und Auflösung des Treuhandvermögens ist für 2003 geplant. Abzurechnende Bundesfinanzhilfen belaufen sich auf DM 2.350.000,--.
6.8.4.3 Wedding - Neue Hochstraße:
In dem Gebiet ist ein Sanierungsträger auf sieben Vertragsgrundstücken tätig. Die abzurechnenden Bundesfinanzhilfen belaufen sich auf DM 200.000,--. Die Abrechnung des Trägers liegt vor und wird derzeit überprüft. Das Verfahren dürfte in 2002 beendet werden.
In dem Gebiet ist ein Sanierungsträger im Rahmen des Vorbereitungsvertrages tätig. Die abzurechnenden Bundesfinanzhilfen belaufen sich auf DM 30.000,--. Die Abrechnung des Trägers liegt vor und wird derzeit überprüft. Das Verfahren dürfte in 2002 beendet werden.
6.8.4.5 Kreuzberg - Mariannenplatz-Nord:
In diesem mit Bundesfinanzhilfen von DM 4.680.000,-- gefördertem Gebiet sind auf vierzehn Grundstücken zwei Sanierungsträger tätig, deren Abrechnungen noch nicht vorliegen. Ein Termin zur Beendigung der Maßnahme kann daher nicht genannt werden.
In diesem Gebiet sind insgesamt vier Sanierungsträger mit den Maßnahmen betraut worden. Die Zahl der abzurechnenden Grundstücke beläuft sich auf zwanzig, die Summe abzurechnender Bundesfinanzhilfen auf DM 8.890.000,--. Bei einem Träger ist die Abrechnung erfolgt, bei drei weiteren in Vorbereitung. Die Abrechnung für das Sanierungsgebiet ist für 2003 geplant.
6.8.5
Stand der Abrechnung der vierten
Aufhebungsverordnung vom 30.06.1999
6.8.5.1 Schöneberg - Bülowstraße:
In dem Gebiet sind zwei Sanierungsträger auf insgesamt 334 Grundstücken tätig. Abzurechnende Bundesfinanzhilfen sind DM 66.078.000,-- gegeben. Aufgrund der Größe des Gebietes wird die Abrechnung, deren Vorbereitung und Abstimmung mit dem Bezirksamt läuft, mindestens noch bis zum Jahr 2004 andauern.
7 Förderung der Modernisierung und Instandsetzung
7.1.1 Förderung der Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestandes 1991 bis 2001
Wohnungsknappheit und der desolate bauliche Zustand der Wohngebäude in den östlichen Bezirken veranlasste Berlin in den Jahren 1991 – 2001, rd. 8,11 Mrd. DM (4,2 Mrd. €) Fördermittel zur Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestandes zuzusagen. Dies hat in den letzten 11 Jahren wesentlich dazu beigetragen, den Wohnungsbestand nachhaltig zu sichern und zeitgemäß auszustatten.
Mit der Förderung wurde ein Investitionsvolumen von rd.15,8 Mrd. DM (8,3 Mrd. €) ausgelöst, mit einem rechnerischen Beschäftigungseffekt von rd.13.000 Arbeitsplätzen/Jahr in der Bauwirtschaft.
Die Förderung hatte im einzelnen folgende Schwerpunkte:
· Im Ostteil wurden in den ersten Jahren nach der deutschen Vereinigung knapp 976 Mio. DM (500 Mio. €) für Sofortinstandsetzungsetzungsmaßnahmen an knapp 50.000 Wohnungen und die Leerstandsbeseitigung von 7.400 Wohnungen eingesetzt. Diese Maßnahmen trugen wesentlich dazu bei, dass die räumliche Konzentration von Leerstandsproblemen in Altbauquartieren, die in anderen ostdeutschen Städten ein wesentliches Investitionshemmnis darstellt, in Berlin zügig überwunden wurde.
· Schwerpunktmäßig in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt sicherte das Programm Soziale Stadterneuerung mit einem Fördermitteleinsatz von rd. 2.79 Mrd. DM (1,42 Mrd. €) die bauliche Erneuerung sowie bezirkliche Belegungsrechte zu sozialverträglichen Mietenkonditionen bei 25.275 Altbauwohnungen der Baujahre bis 1918.
· Das Engagement von Selbsthilfegruppen und Sozialprojekten, die 3.024 Altbauwohnungen auch mit Einsatz baulicher Eigenleistungen umfassend sanierten, wurde im Programm „wohnungspolitische Selbsthilfeprojekte“ mit rd. 501,2 Mio. DM (250 Mio. €) unterstützt.
· Im Bund-Länder-Programm „Erhaltung historischer Stadtkerne“ wurden bisher über 444,3 Mio. DM (220 Mio. €) zur Aufwertung der Gebiete Spandauer Vorstadt, Rosenthaler Vorstadt (Bezirk Mitte), Altstadt Köpenick, Kietz Vorstadt, Friedrichshagen - Bölschestraße (Bezirk Köpenick) und Kaskelstraße (Bezirk Lichtenberg) eingesetzt, wobei u. a. auch 3.819 Altbauwohnungen umfassend erneuert wurden.
· 1991 bis 1994 wurde mit ca. 368 Mio. DM (188 Mio. €) aus dem Sonderprogramm „Energiesparende Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen“ im Ostteil die zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung von über 150.000 Wohnungen verbessert, überwiegend im Plattenbaubestand. Der Energiespareffekt betrug 650.000 MWh, entsprechend einer Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes um 250.000 t bzw. der Kapazität von zwei Heizkraftwerken des Typs „Heizkraftwerk-Mitte“.
· Vor allem der Aufwertung der Großsiedlungen im Ostteil der Stadt diente das Plattenbausanierungsprogramm, in dem seit 1993 mit einem Fördermitteleinsatz von rd. 1,45 Mrd. DM (740 Mio. €) 66.452 Plattenbauwohnungen saniert wurden. Hinzu kamen rd. 352 Mio. DM (180 Mio. €) für Wohnumfeldmaßnahmen auf fast 300 ha Fläche.
· Die Programme Modernisierung durch Mieter (rd. 321,4 Mio. DM bzw. 165 Mio. €) und stadtweite Maßnahmen (rd. 1,24 Mrd. DM bzw. 640 Mio. €) dienten zum einen der Breitenförderung von Wohnungsmodernisierungen in der gesamten Stadt (Einzelmaßnahmen an über 281.000 Wohnungen). Zum andern wurden in diesem Programm aber auch Maßnahmenschwerpunkte, wie etwa die Aufwertung von Siedlungen der 20er und 30er Jahre (z. B. Flußpferdhofsiedlung in Hohenschönhausen, Kissingenviertel in Pankow) und die denkmalgerechte Instandsetzung großer Abschnitte der Karl-Marx-Allee gefördert.
· Ebenfalls Bestandteil stadtweiter Maßnahmen ist die Unterstützung von Projekten zur Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen. In Kombination mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit führt der Träger KEBAB Wärmedämm-Maßnahmen an Wohngebäuden durch. Zudem wurden 1999 bis 2001 über 140 Projekte zur Aufwertung des öffentlichen Raums, wie etwa die Neugestaltung von Spielplätzen und die Schaffung von Grünverbindungen, in Kombination mit Vergabe-ABM gefördert.
Förderprogramme der |
Fördermittel |
Investitionen |
Förderquote |
Wohnungen |
Soziale Stadterneuerung |
2.787,0 |
4.590,8 |
61 |
25.275 |
Wohnungspolitische Projekte |
501,2 |
610,6 |
82 |
3.024 |
Städtebaulicher Denkmalschutz |
444,3 |
758,1 |
59 |
3.819 |
Leerstandsbeseitigungsprogramm |
547,6 |
634,7 |
86 |
7.403 |
Mag90 |
427.3 |
427,3 |
100 |
49.305 |
Plattenbausanierung |
1.449,8 |
4.518,0 |
32 |
66.452 |
stadtweite Maßnahmen |
1.240,4 |
2.911,3 |
43 |
280.650 |
Modernisierung durch Mieter |
321,4 |
708,5 |
45 |
81.721 |
Heizungssanierung |
393,4 |
662,1 |
59 |
119.982 |
Summe |
8.112,4 |
15.821,4 |
51 |
637.631 |
in Euro |
4.147,8 |
8.089,4 |
|
|
Berlin unterstützt und beschleunigt die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum sowie z.T. auch von Gewerberaum in Wohngebäuden durch ein differenziertes Angebot an finanziellen Förderprogrammen. Diese tragen wesentlich dazu bei, dass der Stadterneuerungsprozess zügig und sozialverträglich abläuft.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 692 Mio. DM Fördermittel
für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden bewilligt. Die
Mittel dienten zur Unterstützung von
ModInst-Investitionen von insgesamt ca. 2,294 Mrd. DM. Dies entspricht einer
Förderquote (d.h. der Anteil der Fördermittel an den Investitionskosten) von
30%.
Mit insgesamt rd. 619,7 Mio. DM wurden 89,5 % der Fördermittel für ModInst-Vorhaben im Ostteil der Stadt bereitgestellt.
Den größten finanziellen Anteil an der Förderung hatten mit 434,4 Mio. DM die Programme zur umfassenden Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten, die vor 1919 errichtet worden sind (Soziale Stadterneuerung, wohnungspolitische Selbsthilfe und städtebaulicher Denkmalschutz), gefolgt von den Fördermitteln für die Sanierung von Plattenbauten im Ostteil der Stadt (111,8 Mio. DM).
Neu eingeführt wurde 2000 bis 2002 die Mitfinanzierung des KfW-II-Wohnraummodernisierungsprogramms durch die Länder (Berliner Fördermittelanteil pro Jahr 27,67 Mio. DM).
Mit den bewilligten Mitteln wurden Maßnahmen an insgesamt 47.432 Wohnungen gefördert. Diese große Zahl ist jedoch hinsichtlich des sehr unterschiedlichen Maßnahmenumfangs pro Wohnung in den verschiedenen Programmteilen zu relativieren:
· Eine umfassende Modernisierung und Instandsetzung der gesamten Wohngebäude wurde in den Programmen Soziale Stadterneuerung, wohnungspolitische Selbsthilfe und städtebaulicher Denkmalschutz bei insgesamt 5.471 Wohnungen gefördert. Der durchschnittliche Fördermitteleinsatz lag hier bei rund 79.400 DM pro Wohnung. Durch Anpassung der Förderkonditionen, Baukostensenkung und im Berichtszeitraum bestehendes niedriges Zinsniveau konnte der durchschnittliche Fördermittelaufwand gegenüber dem der Jahre 1998/99 (durchschnittlich 97.619 DM pro WE) erheblich gesenkt werden.
· Mit 6.422 geförderten Wohnungen, einem durchschnittlichen Fördermittelaufwand von 17.408 DM pro WE sowie einer Förderquote von 22% wies das Programm Plattenbausanierung erneut sehr günstige Verhältnisse zwischen Mitteleinsatz und induziertem Investitionsvolumen auf.
· Ähnliches gilt für die Programme ”stadtweite Maßnahmen” (Maßnahmen an 16.817 Wohnungen mit einem durchschnittlichen Fördermitteleinsatz von 3.074 DM pro WE; Förderquote 30,4%) und das KfW - Wohnraummodernisierungs- - Programm II (Maßnahmen an 85.402 Wohnungen, entsprechend 6.480 DM pro WE; Förderquote 20% unter Einrechnung des zur Hälfte vom Bund getragenen Fördermittel).
· Im Programm Modernisierung durch Mieter war mit 1.911 geförderten Wohnungen die Nachfrage nach Fördermitteln erneut rückläufig. Der Fördermittelaufwand lag bei 3.977 DM pro WE (Vorjahre: 4.788 DM), die Förderquote bei 43 % (Vorjahre: 46 %).
Die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung trägt nicht nur zur städtebaulichen Aufwertung und zur Verbesserung des Wohnungsbestandes bei. Sie hat auch erhebliche Beschäftigungswirksamkeit.
Gemäß einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Mai 1996 werden 90% der Bauaufträge im ModInst-Bereich an kleine und mittlere Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in der Stadt und der Region vergeben.
Legt man einen Jahresumsatz von 120.000 DM pro Arbeitsplatz zugrunde, so hat das durch die Förderung induzierte Investitionsvolumen von 2,294 Mrd. DM rechnerisch die Auslastung von rund 19.122 Jahresarbeitsplätzen in der Bauwirtschaft zur Folge.
Erfasst ist dabei nur der mit den Investitionen unmittelbar verbundene Beschäftigungseffekt, nicht der Auslastungseffekt bei Vorlieferanten und der Multiplikatoreffekt konsumtiver Verwendung der Arbeitseinkommen.
7.1.5 Bundesfinanzhilfen nach Artikel 104 a GG
In die Berliner Förderung der Modernisierung und Instandsetzung fließen auch Bundesfinanzhilfen ein, die der Bund auf der Grundlage von Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nach jährlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern bereitstellt.
Im Programmjahr 2000 wurden aus der Verwaltungsvereinbarung über die Förderung des Wohnungswesens (Verpflichtungsrahmen des Bundes 19.164 TDM) 9.774 TDM (Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Im Programmjahr 2001 (Verpflichtungsrahmen des Bundes 14.597 TDM) standen 14.597 TDM für ModInst zur Verfügung. Diese Mittel wurden einschließlich der bereitgestellten Landesmittel für stadtweite Einzelmaßnahmen und Mietermodernisierung im Ostteil Berlins eingesetzt.
7.1.6
”Stadterneuerungs-Budget” im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung
Die mit ”Programmvolumen” überschriebene Spalte in der nachfolgenden Tabelle weist aus, wie viel Fördermittel innerhalb des Haushaltsjahres für Neubewilligungen zur Verfügung stehen.
Anhand der Spalten ”Kassenmittelbedarf” wird noch einmal deutlich, dass die im Bewilligungsjahr fälligen Kassenmittel überwiegend aus Altverpflichtungen der Vorjahresprogramme und nur zu einem geringen Teil aus Neubewilligungen des laufenden Jahres stammen.
Überwiegend werden durch die Bewilligungen oder Förderverträge Verpflichtungen eingegangen, die in der Spalte ”VE” dargestellt sind. Die Fälligkeit dieser Verpflichtungen aus Bewilligungen ist in der folgenden Tabelle für die Haushaltsjahre 2002 bis 2005 dargestellt. Die Folgejahre, in denen die Höhe der Verpflichtungen kontinuierlich kleiner wird, sind aus Platzgründen nicht mehr ausgewiesen. Insgesamt verteilt sich die Fälligkeit der kalkulierten Verpflichtungen bis auf das Jahr 2020, für das noch eine Restverpflichtung veranschlagt ist.
Im Rahmen des Teilprogramms Soziale Stadterneuerung werden umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Altbauten zur Beseitigung baulicher Missstände und Mängel im Sinne des § 177 Baugesetzbuch gefördert.
Diese können zum einen auf mangelndem Ausstattungsstandard (z.B. Fehlen von Innen-WC, Bädern, modernem Heizungssystem, für heutige Wohnbedürfnisse unzumutbare Wohnungsgrundrisse, mangelhafte Belichtung, Belüftung, Wärmedämmung usw.), zum anderen auf erheblichen Instandhaltungsmängeln (erhebliche Schäden an Dach, Fassaden, Geschossdecken usw.) beruhen. Räumlicher Schwerpunkte der Förderung sind die Sanierungsgebiete.
Im Berichtszeitraum wurden Bewilligungen für Häuser mit 4.058 Wohnungen und Gewerbeeinheiten ausgesprochen.
Mit einem Fördermittelaufwand von 271,4 Mio. DM wurden Investitionen von 691,4 Mio. DM ausgelöst, d.h. die Förderquote lag bei 39%.
Auf Projekte im Ostteil der Stadt entfielen mit 236,7 Mio. DM rund 87 % der Fördermittel. Beim Förderergebnis nach Bezirken nahm Prenzlauer Berg mit 92 Mio. DM die Spitzenstellung ein, gefolgt von Friedrichshain mit 74 Mio. DM und Mitte mit 20 Mio. DM.
59,3 Mio. DM wurden im Berichtszeitraum für Projekte bewilligt, bei denen Selbsthilfegruppen einen Teil der Modernisierungs- und Instandsetzungsleistungen in Eigenarbeit erbringen. Mit der Förderung wurden 401 Wohnungen und Gewerbeeinheiten umfassend erneuert. Das ausgelöste Bauvolumen belief sich auf 71 Mio. DM. Die hohe Förderquote von 83% ist vor allem dadurch bedingt, dass die Eigenarbeit einen wesentlichen Teil des von den Gruppen zu leistenden Eigenanteils bildet.
Auch in diesem Programm steht die umfassende Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten im Vordergrund. Darüber hinaus leisten viele Projekte wichtige Beiträge zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur (Kinder- und Jugendbetreuung, Stadtteilläden) und der kulturellen Angebote in den Wohnquartieren.
Gefördert werden zum einen Selbsthilfegruppen, die in der Rechtsform einer Genossenschaft oder einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ein Haus erwerben oder einen langfristigen Pachtvertrag abschließen.
Zum andern werden auch die "besonderen wohnungspolitischen Projekte" gefördert, die von treuhänderischen Sanierungsträgern realisiert werden, welche die Bewohner des Hauses in Form der Mieterselbsthilfe an den Baumaßnahmen beteiligen oder die genossenschaftliche Selbstverwaltung der Häuser anstreben.
In der Regel sind die Projekte mit Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen verknüpft, oder es wird zusätzlicher Wohnraum für Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche geschaffen.
Räumlicher Schwerpunkt der Selbsthilfeförderung waren im Berichtszeitraum die Bezirke Prenzlauer Berg und Mitte.
Die Förderung, die vor allem auf Wohnungsbestände mit "mittlerem" Erneuerungsbedarf ausgerichtet war, wurde im Berichtszeitraum deutlich verringert. Die Förderung der Instandsetzung wurde eingestellt.
Weitergeführt wurde lediglich die Neuaufnahme von Projekten zur Förderung der Nutzung regenerativer Energiequellen und Förderung der Wärmedämmung in Verbindung mit Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen.
Einschließlich dieser Teilprogramme wurden bei den stadtweiten Maßnahmen mit einem Fördermitteleinsatz von 51,7 Mio. DM Maßnahmen an 16.817 Wohnungen gefördert. Das induzierte Bauvolumen belief sich auf 170 Mio. DM (Förderquote 30 %). Unter den geförderten Modernisierungsmaßnahmen waren die Umstellung von Einzelofenheizung auf Sammelheizung und die Wärmedämmung die mit Abstand häufigsten Fördermaßnahmen.
Die Aufgliederung des Mitteleinsatzes nach Bezirken weist auf die breite Streuung dieses ”stadtweiten” Programms hin.
(48) Tabelle Verteilung der Fördermittel im Programm ”Stadtweite Einzelmaßnahmen” ohne Quab- Infrastruktur
Bestandteil der Förderung stadtweiter Maßnahmen waren auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Nutzung der Sonnenenergie mittels Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung sowie Sonnenkollektoren zur Warmwassererzeugung. Hierfür wurden im Berichtszeitraum insgesamt 7,8 Mio. DM Fördermittel bewilligt, die ein Investitionsvolumen von ca. 28 Mio. DM auslösten. Gefördert wurden 243 Photovoltaik-Anlagen für 2889 Wohnungen sowie 595 Thermische Solaranlagen zur Warmwasserversorgung für 2572 Wohnungen.
(49) Tabelle Förderung regenerativer Energie
Bewilligungsstand |
bewilligte Fördermittel in DM |
erreichte Baukosten in DM |
geförderte WE |
|||
2000 |
2001 |
2000 |
2001 |
2000 |
2001 |
|
Photovoltaikanlagen |
2.942.616 |
819.854 |
8.709.667 |
7.355.268 |
1.539 |
1.350 |
Thermische
Solaranlagen |
991.771 |
3.096.481 |
3.309.573 |
8.813.401 |
634 |
1.859 |
darunter Bezirke Ost |
1.610.176 |
2.005.905 |
4.680.052 |
7.146.987 |
387 |
1.351 |
darunter Bezirke West |
2.324.211 |
1.910.430 |
7.339.188 |
9.021.682 |
1.786 |
1.858 |
Gesamt |
3.934.387 |
3.916.335 |
12.019.240 |
16.168.669 |
2.173 |
3.209 |
Berichtszeitraum |
7.850.722 |
28.187.909 |
5.382 |
|||
in EUR |
4.014.010 |
14.412.249 |
|
Die Förderung beschäftigungswirksamer Maßnahmen erfolgt im
Bereich der Stadterneuerung nach den ”Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum, zur Nutzung
regenerativer Energiequellen sowie zur Qualifizierung und Beschäftigung
(ModInstRL 99 - stadtweit)”, Amtsblatt für Berlin Nr. 45 vom 03.09.1999, S.
3431-3437. Gefördert werden stadtweit Maßnahmen zur Wärmedämmung, Energieeinsparung
und Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes an bis 1984 errichteten Wohngebäuden
und innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete sowie in Gebieten mit
besonderem Entwicklungsbedarf (Quartiersmanagementgebieten) die
Qualitätsverbesserung des öffentlichen Raums und wohnungsnaher Infrastruktur
vor allem durch Begrünung, Gestaltung von Plätzen usw.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Projektträger bei der Maßnahmendurchführung nach dem Sozialgesetzbuch III förderfähige Arbeitslose einsetzt. Mit den erhaltenen Mitteln der Arbeitsförderung sollen mindestens 20 % der förderfähigen Baukosten abgedeckt werden.
Im Berichtszeitraum wurden mit einem Fördermittelvolumen von 19,4 Mio. DM die Wärmedämmung bei 89 Wohnanlagen mit insgesamt 7201 Wohnungen gefördert. Die Förderung löste ein Investitionsvolumen von ca. 78 Mio. DM aus.
Projekte der Qualifizierung und Beschäftigung im Bereich Wärmedämmung werden seit 1986 vom Projektträger KEBAB gGmbH (”Kombinierte Energiespar- und Beschäftigungsprojekte aus Berlin”) betreut.
Der Träger wählt zum einen über seine Kontakte zu Bauherren (überwiegend städtische Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften) Wohnbauten aus, bei denen die Verbesserung des Wärmeschutzes sinnvoll ist und bei denen sich der Maßnahmenumfang für die Qualifizierung und Beschäftigung Arbeitsloser eignet. Zum andern stellt er über seine Kontakte zu den Arbeitsämtern die Arbeitsfördermittel und die Zuweisung geeigneter Arbeitsloser für die Maßnahmen sicher.
Projekte werden als Vergabe-ABM auf der Grundlage von Ausschreibungen an Baufirmen vergeben, die sich verpflichten, für den Zeitraum der Baumaßnahme ABM-Teilnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag und tariflicher Entlohnung gemeinsam mit ihren Stammkräften auf der Baustelle einzusetzen. Pro Projekt sind in der Regel zwischen 2 bis 8 ABM-Teilnehmer tätig. Die Laufzeit der Maßnahmen beträgt zwischen 6 und 12 Monate.
Die ABM-Teilnehmer werden vor Ort intensiv fachlich und sozialpädagogisch betreut. Mit einem Anteil von ca. 10% der Gesamtarbeitszeit erhalten sie zudem durch KEBAB eine Qualifizierung zu Energiefragen, Klimaauswirkungen, Wärmedämmtechnik, Bauphysik, Bauschäden, Baustoffen, Haftungsfragen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Grundlagen des Sozial- und Arbeitsrechts.
Über den gesamten Zeitraum ihrer bisherigen Tätigkeit hat KEBAB 1.282 ABM-Teilnehmer betreut, die zusammen mit ca. 2.600 Stammkräften bei 238 Projekten tätig waren. Die begleitende Qualifizierung und die gezielte Einarbeitung unter normalen Baustellenbedingungen führten dazu, dass fast jeder dritte Teilnehmer eine Folgebeschäftigung erhielt.
Wohnungsnahe Infrastruktur
37,8 Mio. DM wurden für 91 Projekte zur Aufwertung der wohnungsnahen Infrastruktur (Plätze, Straßenraum, Grünverbindungen) mit einem Investitionsvolumen von 47,3 Mio. DM bewilligt.
Eine wichtige Erkenntnis des ersten Programmjahres 1999 bestand darin, dass der Maßnahmenumfang vieler einzelner Projekte zu gering war, um Arbeitslosen einen für Einarbeitung und Qualifizierung hinreichenden Beschäftigungszeitraum zu bieten. Insbesondere auf Empfehlung der Arbeitsämter gingen die Projektträger deshalb dazu über, mehrere kleine Einzelprojekte zu Gesamtvorhaben zu bündeln.
So wurden z.B. im damaligen Bezirk Prenzlauer Berg vier Projekte des Programmjahres 1999 beim Projektträger S.T.E.R.N. zu einem Vorhaben gebündelt, bei dem 37 ABM-Kräfte tätig waren. Zwei Projekte mit 10 ABM-Kräften wurden beim Projektträger Pfefferwerk gebündelt.
Im Programmjahr 2000 hat S.T.E.R.N. neun Projekte für eine AB-Maßnahme mit 35 ABM-Kräften gebündelt, während Pfefferwerk wiederum als Träger für 2 Projekte fungierte. Der Projektträger STATTBAU hat jeweils 2 Projekte in Köpenick (16 ABM-Teilnehmer) und Friedrichshain (29 ABM-Teilnehmer) gebündelt, während er je ein weiteres Projekt in Köpenick (14 ABM-Teilnehmer für 7 Monate) und Neukölln (13 ABM-Teilnehmer) als Einzelmaßnahmen durchführt.
Die ausgeschriebenen Projekte werden jeweils an eine Fach-Firma vergeben, welche die ABM-Teilnehmer einstellt. Anfängliche Befürchtungen, dass die Zuweisung geeigneter Teilnehmer seitens der Arbeitsämter nicht gewährleistet werden könne, haben sich bis auf ein Projekt, bei dem hierdurch erhebliche Bauverzögerungen eintraten, nicht bestätigt.
(50) Tabelle Teilprogramm QUAB – Infrastruktur, Bewilligungen 2000
Ortsteil |
Gebiet |
Adresse |
Projektträger |
Maßnahme |
Mitte |
Spandauer Vorstadt |
Auguststr. 33A |
KirchBauhof gGmbH |
Erw. Grünanlage
Gipsdreieck um Auguststr. 33A, Joachimstr. 18, 19 |
|
Rosenthaler Vorstadt |
Ackerstr. 30 |
KirchBauhof gGmbH |
Skater-Anlage, Straße
Pappelplatz |
|
|
Ackerstr. 158, |
KirchBauhof gGmbH |
Blockdurchwegung
Ackerstraße 158 bis161 / Bergstraße 12 |
|
|
Veteranenstr. 18 |
KirchBauhof gGmbH |
Spielplatz für
Vorschulkinder Veteranenstr. 18 |
Tiergarten |
Stephankiez |
Havelberger Str.
10-12 |
S.T.E.R.N. |
Neugestaltung
Stephanplatz, Spielplatz (Nordspitze) |
|
|
Quitzowstr. 137 |
S.T.E.R.N. GmbH |
Spielplatz für
Vorschulkinder Quitzowstraße 137 |
|
QM Magdeburger Pl. |
Pohlstr. 19 |
StadtteilvereinTiergarten
e V |
Freianlagen an den
U-Bahn-Bögen Pohlstr. 11 |
|
|
Lützowstr. 24-27,
31-39 |
Radfahrstreifen
Lützowstraße |
|
|
|
Lützowstr. 1-2, 5-7, |
Umgestaltung der
Lützowstraße östl.der Potsdamer Straße |
|
Wedding |
Soldiner Straße |
Soldiner Str. 36 |
L.I.S.T. |
Panke-Grünzug, Spielplatz |
|
|
Zechliner Str. 4 |
L.I.S.T. |
Umgestaltung der
Schulhöfe der Carl-Kraemer-Grundschule |
Ortsteil |
Gebiet |
Adresse |
Projektträger |
Maßnahme |
|
QM Sparrplatz |
Sparrstr. 28-29 |
SPI |
Instandsetz. der
südl. und nordöstl. Teilflächen des Sparrplatzes |
|
|
Tegeler Str. 53-54 |
SPI |
Wiederherst. u.
Neuanl. Kinderspielpl. zwi. Nordufer u.Tegeler Str. |
Friedrichs |
Samariterviertel |
Bänschstr. 6 |
Combo BAU gGmbH |
Abenteuer-Spielplatz
Forckenbeckplatz |
hain |
|
Schreinerstr. 48-49 |
Stattbau |
Kinderspielplatz (3
bis 10 Jahre) Schreinerstraße 48/49 |
|
Warschauer Straße |
Warschauer Str. 5-13, |
STATTBAUHOF |
Umgestaltung
Mittelpromenade Warschauer Straße |
Prenzlauer |
Bötzowstraße |
Pasteurstr. 24-26
Ger. |
S.T.E.R.N. |
Spielplatz
Pasteurstraße 20-26 ger., 1. BA |
Berg |
Helmholtzplatz |
Lettestr. 1-9 Ung. |
S.T.E.R.N. |
Umgestaltung
Helmholtzplatz |
|
|
Dunckerstr. 6 |
S.T.E.R.N. |
Blockspielplatz
Dunckerstraße |
|
Kollwitzplatz |
Kollwitzstr. 67 |
Pfefferwerk |
Öffentliche
Freifläche Kollwitzstraße 67 / Wörther Straße |
|
|
Straßburger Str. 25-28 |
S.T.E.R.N. |
Öffentliche Freifläche
"Mondfisch", 3.BA "Tintenfisch" |
|
|
Rykestr. 33 |
S.T.E.R.N. |
Spielplatz Rykestraße
33 1.BA |
|
Teutoburger Platz |
Templiner Str. 1 |
Pfefferwerk |
Schulhof der
1.Grundschule Templiner Straße 1 |
|
|
Choriner Str. 21, |
Pfefferwerk |
Schulhof der 1.Schule
für Lernbehinderte / 21.Grundschule Schönhauser Allee 165, 2.BA |
|
|
Choriner Str. 47-48 |
S.T.E.R.N. |
Öffentliche Frei- und
Grünflächen (Kiez-Terrassen) |
|
Winsstraße |
Prenzlauer Berg 5 |
S.T.E.R.N. |
Spielplatz
(Skater-Anlage) Prenzlauer Berg 5 |
|
QM Falkplatz |
Sonnenburger Str. 67 |
S.T.E.R.N. |
Schulhof
11.Grundsch.Gleimstr. 49, 1.BA Sonnenbg. Str. 67 |
|
|
Gleimstr. 12 |
S.T.E.R.N. |
Straßenraumgestaltung
Gleimstraße |
Weißensee |
Komponistenviertel |
Mahlerstr. 28-30
Ger., |
complan |
Spielstr. und
Spielplatz 1.BA
Spielplatz Mahlerstr. 28, 30, 32 und Spielstr. |
|
|
Gounodstr. 39 |
Complan |
Spiel- und Freifläche
Gounodstraße |
Pankow |
Wollankstraße |
Görschstr. 42-44 Ger. |
AGS |
Straßenraum Görschstr.,Gehweg (Südseite) zwi. Wollank- und Florastr. |
|
|
B.-Vogelsdorff-Str. |
AGS |
Freiflächengestaltung
Rathaus Pankow, Hofflächen |
|
|
Görschstr. 1-3, 4-4A,
5, |
AGS |
Straßenraum Görschstr.,Gehweg (Südseite) zwi. Wollank- und Florastr. |
|
|
Breite Str. 24A, 26 |
AGS |
Freiflächengestaltung
Rathaus Pankow, Hofflächen |
Schöneberg |
QM Bülowstraße |
Bülowstr. 62 |
SPI |
Umgestaltung Dennewitzplatz |
Neukölln |
Kottbusser Damm Ost |
Friedelstr. 39 |
Grün für Kinder |
Kid's Garden |
|
QM Rollbergsiedlung |
Werbellinstr. 15-79 |
Stadt u.Land |
Begrünung
Werbellinstraße |
|
QM Schillerpromenade |
Weisestr. 19-20 |
AGRARBÖRSE |
Schulhof
"Karl-Weise-Grundschule", 2.BA |
|
|
Herrfurthstr. 14 |
AGRARBÖRSE |
Spielplatz-Sanierung
2.BA |
|
|
Warthestr. 23 |
BGT Consult |
Umgestaltung
Wartheplatz |
|
QM Sonnenallee |
Hänselstr. 6 |
E.F.E.U. |
Außenanlagen
Grundschule in der Köllnischen Heide, 2.BA |
Treptow |
Niederschöneweide |
Hasselwerderstr. 22 |
Planergemeinschaft |
Hasselwerderpark,
2.BA |
|
|
Fließstr. 19 |
Planergemeinschaft |
Straßenraumgestaltung
Fließstr. zw. Spreestr. und Flutstr. |
|
|
Hasselwerderstr. |
Planergemeinschaft |
Frei- und
Spielflächen |
Köpenick |
Altstadt/Kietz
Vorstadt |
Freiheit 17 |
BA.Köpenick |
Uferwanderweg an der
Müggelspree, 1.BA |
|
Oberschöneweide |
Deulstr. 19-20 |
arge OSW |
Spielplatz |
|
|
Wilhelminenhofstr. |
arge OSW |
"Grüner
Stich" Grünverbindung im Block 26 |
|
QM QSW |
Plönzeile 15 |
arge OSW |
Spielplatz |
Marzahn |
QM Marzahn-Nord |
Wuhletalstr. 2 |
Arbeitsförd.-Gesell.
IBM |
Seelgrabenpark 2.BA |
Hellersdorf |
QM Großsiedlung |
Tangermünder Str. |
S.T.E.R.N. |
Grünverbindung von
Wuhle zur Hönower Weiherkette, 2.BA |
Lichtenberg |
Kaskelstraße |
Kernhofer Str. 8-10 |
Wohnstatt +Machleidt |
Kinderspielplatz
Kernhofer Straße 8, 10 |
|
Weitlingstraße |
Marie-Curie-Allee |
Wohnstatt +Machleidt |
Umgestaltung
Marie-Curie-Allee, östlicher Gehweg und Parkstreifen zwischen Einbecker
Straße und Zachertstraße |
(51) Tabelle Teilprogramm QUAB - Infrastruktur, Bewilligungen
2001
Ortsteil |
Gebiet |
Adresse |
Projektträger |
Maßnahme |
Mitte |
Spandauer
Vorstadt |
Auguststr.30-32,Gipsstr.30-33 |
S.T.E.R.N. GmbH |
Grünfläche
Gipsdreieck |
|
Spandauer
Vorstadt |
Tucholskystr. 33-34 |
S.T.E.R.N. GmbH |
Verkehrsberuhigung
Kreuzungsbereich |
|
Rosenthaler
Vorstadt |
Strelitzer Str. 10-13 |
S.T.E.R.N. GmbH |
Spielplatz |
Tiergarten |
Beusselstraße
(Moabit-West) |
Kaiserin-Aug.-Allee 98-100, Wiebestr. 53-54 |
S.T.E.R.N. GmbH |
Schulfreiflächen,
Neu- und Umgestaltung |
|
Magdeburger
Platz |
Lützowstr. 27, 83-84, 84C, 85 |
Stadtteilv. Tiergarten eV |
Eingangsber. Stadtteilbibliothek und Fritzlar-Homberg-Grundsch. |
Wedding |
Soldiner
Straße |
Gotenburger Str. 6-8 |
L.I.S.T. |
Schulhof
Wilhelm-Hauff-GS |
|
Soldiner Straße |
Soldiner Str. 34 |
L.I.S.T. |
Neugestaltung
Panke-Weg |
|
Soldiner
Straße |
Wollankstr. 53
|
L.I.S.T. |
Umgestaltung
des Bürgergartens |
|
Soldiner
Straße |
Zechliner Str. 4
|
L.I.S.T. |
Schulhof
Carl-Kraemer-GS, 2.BA, |
|
Sparrplatz |
Triftstr. 5-8, 11-13, 17 |
SPI |
Grünzug
Triftstr. (Torfstr. bis Wildenowstr.) |
Friedrichs |
Boxhagener
Platz |
Wismarplatz 6
|
STATTBAUHOF gGmbH |
Umbau
und Gestaltung Wismarplatz |
hain |
Samariterviertel |
Schreinerstr. 25-26 |
Stattbau |
Spielplatz
für Kinder 0 bis 12 Jahre |
|
Samariterviertel |
Schreinerstr. 45-46 |
Stattbau |
Spielplatz
für Kinder 6 bis 14 Jahre |
Kreuzberg |
Wrangelkiez
|
Cuvrystr. 13-17, 42-45 |
KirchBauhof gGmbH |
2.BA
Cuvryplatz |
|
Wrangelkiez
|
Görlitzer Ufer 1
|
STATTBAUHOF gGmbH |
Straßenraum
zwischen Görlitzer Str.7Heckmannufer/Taborstr. |
|
Wrangelkiez
|
Sorauer Str. 1-31
|
Knieper + Partner |
Straßenraum
zwischen Görlitzer Str. und Wrangelstraße |
|
Kottbusser
Tor |
Skalitzer Str. 134-135A, 136, 137, 138, 139, 140-141,
141A |
Sozialpädagisches Institut |
Kottbusser
Tor, Skalitzer Str. |
|
angrenz.Kottb. D. Ost |
Kottbusser Damm 22
|
Combobau GmbH |
Umgestaltung
Hohenstaufenplatz (Zickenplatz) |
Prenzlauer |
Falkplatz |
Gleimstr. 47-49 Ung. |
S.T.E.R.N. GmbH |
Schulhof
11.GS, 1.BA |
Berg |
Helmholtzplatz |
Dunckerstr. 6
|
S.T.E.R.N. GmbH |
Spielplatz,
Teil 2 |
|
Helmholtzplatz |
Pappelallee 74-75
|
S.T.E.R.N. GmbH |
Grünfläche,
2.BA |
|
Helmholtzplatz |
Schliemannstr. 8
|
S.T.E.R.N. GmbH |
Grünfläche,
1.BA |
Ortsteil |
Gebiet |
Adresse |
Projektträger |
Maßnahme |
|
Kollwitzplatz |
Kollwitzstr. 67
|
Pfefferwerk |
Trinkbrunnen
(2.BA) |
|
Kollwitzplatz |
Rykestr. 20-21
|
S.T.E.R.N. GmbH |
Spielplatz |
|
Kollwitzplatz |
Rykestr. 34
|
S.T.E.R.N. GmbH |
Spielplatz
2.BA |
|
Teutoburger
Platz |
Schönhauser Allee 165 |
Pfefferwerk |
Großer
Schulhof 21.GS / 1.SL , 3.BA |
|
Teutoburger
Platz |
Choriner Str. 47-48 |
S.T.E.R.N. GmbH |
Spielplatz
Teil 2 |
|
Teutoburger
Platz |
Templiner Str. 1
|
Pfefferwerk |
Schulhof
1.GS, 2.BA |
|
Winsstraße |
Heinrich-Roller-Str. 18 |
S.T.E.R.N. GmbH |
Schulhof
2.GS |
|
Bötzowstraße |
Bötzowstr. 11
|
S.T.E.R.N. GmbH |
Zweiter
Schulhof, Kurt-Schwitters-Schule (1.GesS) |
Weißensee |
Komponistenviertel |
Mahlerstr. 27
|
Complan GmbH |
Spielplatz,
Straßenraum, 2.BA |
Pankow |
Wollankstraße |
Schulstr.8-11, Breite Str.32-34 |
AGS |
Jugendpark
und Spielplatz |
Schöneberg |
Bülowstraße
- WaK |
Pallasstr. 1-6 |
SPI |
Vorplatz Pallasstraße |
Neukölln |
Wederstraße |
Rungiusstr. 17-19 Ung. |
Hellwig,Michael |
Kultur
im Grünen |
Köpenick |
Oberschöneweide |
Deulstr. 1-11, 12-12A, 13,
14-15, 15A, 16-29, 30-30A |
arge Oberschönew. |
Straßenraum |
Hellersdorf |
Großsiedlung |
Kastanienallee 106-138 Ger. |
S.T.E.R.N. GmbH |
Grünverb.
von Wuhle zur Hönower Weiherkette, 3.BA Kastanienallee |
Marzahn |
Marzahn
NordWest |
Geraer Ring 1-3,
4-4A, 5-6, 6A, 7-9, 10-10A, 11-12, 12A, 13, 14-14A, 15-16, 16A, 17 |
Arbeitsförderungsges. |
Seelgrabenpark,
3.BA Fläche L7, Geraer Ring 1-17 |
Lichtenberg |
Weitlingstraße |
Marie-Curie-Allee 12-14 Ger. |
Wohnstatt + Machleidt |
Öffentlicher
Spielplatz |
|
Weitlingstraße |
Wönnichstr. 72-74 Ger. |
Wohnstatt + Machleidt |
öffentl.
Freiflächen, Kita |
Das Förderprogramm für Mieter existiert im Land Berlin seit 1981 und hat sich als sinnvolle und effektive Ergänzung zu den Förderangeboten für Eigentümer erwiesen. Insgesamt sind inzwischen Maßnahmen an über 100.000 Wohnungen gefördert worden.
Im Rahmen dieses Programms werden Modernisierungsinitiativen der Mieter mit Zustimmung der Eigentümer bezuschusst, sofern es sich um dauerhafte Wertverbesserungen (hauptsächlich in Altbauwohnungen) handelt, die den Standard des sozialen Wohnungsbaus nicht übersteigen. Maßnahmen, die der Eigentümer in diesem Zusammenhang durchführen lässt, können darüber hinaus begleitend gefördert werden.
Die Förderungsfähigkeit der Maßnahmen und die Zuschusshöhe richten sich u.a. nach einem Maßnahmenkatalog, dessen Aufteilung nach den Ausstattungsdefiziten in Altbauwohnungen und den Modernisierungswünschen der Mieter bestimmt wurde.
In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach dem Programm, welche vor allem in der unmittelbaren Nachwendezeit im Ostteil sehr stark war, stetig zurückgegangen.
Im Berichtszeitraum wurden 7,6 Mio. DM Fördermittel für Maßnahmen an 1.911 Wohnungen bereitgestellt. Die Aufgliederung nach Bezirken zeigt, dass die Mittel gleichmäßig in allen Teilen der Stadt nachgefragt werden (siehe Tabelle).
Unter den geförderten Maßnahmen hatten Umstellung von Einzelofenheizung auf Zentralheizung, Einbau einer Gasetagenheizung sowie Warmwasserversorgung von Bad und Küche die größte Bedeutung.
Mit der Neufassung der InstModRL 99 wurde die Landesförderung zum einen auf innerstädtische Gebiete mit überdurchschnittlich hohen Leerstandsproblemen, insbesondere auf die Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf, konzentriert. Zum andern wurden verstärkt Maßnahmen zur Anpassung des Wohnungsbestandes an die veränderte Wohnungsnachfrage gefördert, wie etwa Grundrissänderungen von Wohnungen oder der nachträgliche Anbau von Aufzügen an 6-geschossige Gebäude.
Mit Fördermitteln in Höhe von 111,8 Mio. DM wurde die Instandsetzung und Modernisierung von 6422 Wohnungen gefördert, wobei ein Investitionsvolumen von rund 508,5 Mio. DM induziert wurde. Der Förderaufwand liegt bei durchschnittlich 17.412 DM/Wohnung (Förderergebnis 2000 und 2001).
Im Ostteil der Stadt sind bis zur Vereinigung der Stadt insgesamt ca. 273.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in industrieller Fertigteilbauweise (sog. ”Plattenbauten”) errichtet worden.
Im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen sind unter Leitung des Ingenieurbüros für Bauwesen Specht + Partner Anfang der 90er Jahre umfassende bautechnische Untersuchungen zum Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf der einzelnen Wohnungsbauserien durchgeführt worden (Zusammenfassung veröffentlicht in: ”Großsiedlungen. Montagebau in Berlin (Ost). Bestandsaufnahme und Bewertung der industriell errichteten Wohngebäude”, Bericht 8 der Reihe Städtebau und Architektur der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin 1992).
Die Büros entwickelten für jede Wohnungsbauserie Kataloge der erforderlichen Maßnahmen. Zu diesen gehörten insbesondere die Instandsetzung und z.T. Modernisierung der Gebäudehülle (Instandsetzung und zumeist auch Verbesserung des Wärmeschutzes von Dächern, Fassaden und Fenstern) sowie von Balkonen und Loggien, die Erneuerung von Sanitärsträngen und zumeist auch Bädern, die Instandsetzung von Aufzugs- und Lüftungsanlagen sowie z.T. Elektrik, Instandsetzungs- und Wärmesparmaßnahmen an Heizungsanlagen bzw. bei noch ofenbeheizten Wohnanlagen der Einbau moderner Sammelheizungssysteme sowie Instandsetzungs- und Aufwertungsmaßnahmen an Hauseingangsbereichen und Treppenhäusern. Maßnahmen zur Veränderung von Wohnungsgrundrissen und Wohnungszusammenlegungen wurden nicht berücksichtigt.
Die Kosten zur Durchführung dieser Maßnahmen im gesamten Bestand der in industrieller Bauweise gefertigten Wohnungen wurden von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen mit insgesamt rd. 13 Milliarden DM veranschlagt.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei rd. 150.000 Wohnungen umfangreichere Investitionen von mindestens 44.000 DM pro Wohnung erforderlich sind (Gesamtinvestitionsbedarf rd. 9 Milliarden DM). Für die übrigen rd. 120.000 Wohnungen wurde bei deutlich geringerem Investitionsaufwand pro Wohnung ein Gesamtinvestitionsbedarf von rd. 4 Milliarden DM veranschlagt.
Ende 2000 verfügten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch über einen Bestand von 138.133 Wohnungen in Plattenbauten. 32.260 Wohnungen waren seit 1990 an Private veräußert worden.
Von den im Bestand der städtischen Gesellschaften verbliebenen Wohnungen waren Ende 2000
· 81.004 Wohnungen voll saniert (58,6 %),
· 26.490 Wohnungen teil saniert (19,2 %),
· 30.639 Wohnungen noch nicht saniert (22,2 %),
wobei 3.067 Wohnungen wegen Sanierung leer standen.
35 Wohnungsgenossenschaften verfügten Ende 2000 noch über einen Bestand von 95.033 Wohnungen in Plattenbauten.
· Von diesen waren 45.044 WE voll saniert (47,4 %),
· 39.164 Wohnungen teil saniert (41,2 %) ,
· 10.825 Wohnungen noch nicht saniert (11,4 %),
wobei 970 Wohnungen wegen Sanierung leer standen.
Geht man davon aus, dass die privaten Erwerber von städtischen oder Genossenschaftswohnungen diese nach Erwerb auch saniert haben, so waren Ende 2000 vom Berliner Bestand an Plattenbauwohnungen
· rd. 166.000 Wohnungen voll saniert (60,8 %),
· rd. 66.000 Wohnungen teil saniert (24,2 %) und
· rd. 41.000 Wohnungen noch nicht saniert (15 %).
Die Anzahl von 166.000 bis Ende 2000 voll sanierter Wohnungen entspricht rechnerisch einer Rate von jährlich 15.000 sanierten Plattenbauwohnungen. Sofern die Sanierungsaktivitäten in dem bisherigen Tempo fortgesetzt werden, kann die Sanierung der Plattenbauwohnungen in Berlin somit bis spätestens Ende 2004 abgeschlossen werden.
Dasselbe ergibt sich, wenn man die Sanierungsaktivitäten aus der Zahl der Ende 2000 in der Sanierung befindlichen rd. 4.000 Wohnungen hochrechnet. Bei Zugrundelegen einer Sanierungs-Kernbauzeit von ca. 3 Monaten ergibt sich eine aktuelle Sanierungsgeschwindigkeit von ca. 12.000 Wohnungen pro Jahr.
Wesentliche Beiträge zur Plattenbausanierung haben die Förderung des Landes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau geleistet. Im Rahmen der Landesförderung (Inst. Mod. - Richtlinien industrielle Bauweisen) wurden von 1993 bis Ende 2001 rd. 1,4 Milliarden DM Fördermittel zur Modernisierung und Instandsetzung von rd. 60.000 Plattenbauwohnungen zugesagt. Die Förderung unterstützte ein Investitionsvolumen von rd. 4 Milliarden DM.
Auf der Grundlage der Förderichtlinien von 1993 wurde in den ersten Jahren der Förderschwerpunkt auf eine breite Förderung von Grundinstandsetzungs- und Grundmodernisierungsmaßnahmen in allen Bezirken gelegt.
Hierbei konnte aufgrund steigender Mieterträge, sinkenden Zinsniveaus und zunehmender Erfahrungen der Planer, Wohnungsunternehmen und Baufirmen mit der kostengünstigen und zügigen Durchführung der Baumaßnahmen der Förderaufwand pro Wohnung, der bei den ersten Projekten des Jahres 1993 noch bei durchschnittlich 44.000 DM/Wohnung gelegen hatte, bis auf durchschnittlich 14.000 DM/Wohnung (Förderergebnis 1997) abgesenkt werden.
(55) Tabelle Stand der Plattensanierung in Berlin
|
Wohnungen |
in % |
Wohnungsbestand in Plattenbauten |
273.000 |
100 % |
davon mit Landesförderung und KfW-Mitteln voll saniert |
60.000 |
22,0 % |
davon mit KfW- Mitteln und freifinanziert voll saniert |
107.500 |
39,4 % |
davon mit KfW-Mitteln und freifinanziert teil saniert |
66.000 |
24,2 % |
noch nicht saniert |
39.500 |
14,4 % |
Angesichts des drohenden Verlustes von bau- und kulturhistorisch wertvoller und unersetzlicher Bausubstanz in den neuen Bundesländern, die, wie sich nach der Wende zeigte, verbreitet in einem beklagenswerten baulichen Zustand befanden, wurde 1991 durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern das Förderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne beschlossen.
Die Realisierung des Programms zielt auf die Rettung von Baudenkmalen und denkmalpflegerisch und städtebaulich wertvoller Ensembles und ist zudem konjunktur- und beschäftigungspolitisch bedeutend.
Die Programmmittel können eingesetzt werden, wenn für die Gebiete, die mit dem Bund abgestimmt sind, ein Beschluss über den Erlass von Rechtsverordnungen nach § 172 Baugesetzbuch (Erhaltungssatzung) vorliegt.
Das Bund-/Länderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" ist Teil der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung des Bundes und der Länder.
Neben der Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung können die Fördermittel auch für die Erhaltung und Umgestaltung von städtebaulich oder denkmalpflegerisch bedeutsamen Straßen- und Platzräumen eingesetzt werden.
Das Land Berlin beschloss am 14. August 1991 für die Bereiche Altstadt, Kietz-Vorstadt, Friedrichshagen, Oberschöneweide im Bezirk Köpenick, die Spandauer Vorstadt im Bezirk Mitte, sowie am 10. November 1995 für den Bereich "Südliche Brunnenstraße – Teil Rosenthaler Vorstadt" ebenfalls im Bezirk Mitte und am 24. September. 1997 für die Kaskelstraße/Victoriastadt die Aufstellung von Erhaltungsatzungen und schuf damit die Voraussetzungen für die Bereitstellung der Fördermittel.
Nach 11 Jahren Programmdurchführung sind sichtbare Zeichen der Stadterneuerung und der Denkmalpflege gesetzt worden, die unter der in den Gebieten wohnenden Bevölkerung und den Eigentümern zu einer hohen Akzeptanz der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Bemühungen geführt haben.
In den Jahren 2000 und 2001 sind für 88 Vorhaben mit 1012 WE/GE mit einem Fördermittelvolumen von 88 Mio. DM zwischen den Eigentümern oder Verfügungsberechtigten und dem Land Berlin Förderungsverträge abgeschlossen worden.
Von 1991 - 2001 wurden Förderungsverträge mit einem Programmvolumen von insgesamt 469 Mio. DM geschlossen. Mit diesen Mitteln wurden bzw. werden 430 denkmalpflegerisch und städtebaulich wertvolle Gebäude, darunter auch eine Reihe kommunaler Objekte (z.B. 5 Schulgebäude, 2 Hortgebäude, ein Heimatmuseum, 1 Turnhalle, ein Kietztheater, eine Volkshochschule, das Koppendenkmal u. ä.) instandgesetzt und modernisiert.
Ein besonderer Höhepunkt in diesem Programm war die Wiederherstellung und die Sicherung der Wiederbespielbarkeit des Kinos Babylon (ein Poelzig-Bau aus den 20er Jahren), das jahrelang baupolizeilich gesperrt war.
Zusätzlich wurde der Tuchollaplatz in der Victoriastadt neu gestaltet. Weitere Projekte im öffentlichen Raum, wie der Schlossplatz und die Grünstraße in der Altstadt Köpenick, der Rosa-Luxemburg-Platz, der Monbijouplatz und der Zwirngraben in Mitte sowie die nördliche und südliche Pfarrstraße in Lichtenberg, sind in Vorbereitung bzw. bereits im Bau.
Mit der Durchführung dieser Maßnahmen im öffentlichen Raum durch das Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" wurde und wird zunehmend der Investitionsplan des Landes Berlin entlastet.
Mit den Fördermitteln werden über die Erneuerung der Gebäude hinaus eine Reihe von sozialpolitischen und wirtschaftlichen Effekten erzielt, die sich in den 11 Jahren der Programmdurchführung gezeigt haben:
· Die durch dieses Programm in den Gebieten erreichten Ergebnisse wirken beispielgebend auf viele Eigentümer und Investoren, bei der Erneuerung ihrer Häuser in Abstimmung mit der Denkmalpflege und der Sanierungsverwaltungsstelle gleichermaßen behutsam mit den historischen und städtebaulichen Details umzugehen. Es geht eine große Initialwirkung für private Investitionen von diesem Programm aus;
· Die Sicherung von Arbeitsplätzen in großem Umfang und andere Beschäftigungseffekte (wie z. B. Ausbildung in speziellen Handwerkstechniken und – berufen) für das lokale Handwerk und die einheimische Wirtschaft zeigen sich bei der Durchführung dieses Programms;
· Die Instandsetzung und Modernisierung der Objekte im Städtebaulichen Denkmalschutz schafft auch in innovativen Bereichen Arbeitsplätze. weil die Anforderungen, schonende Untersuchungsmethoden oder Verfahren zu entwickeln, Technik-Innovationen und neue Arbeitsfelder nach sich ziehen (z. B. Heißluftverfahren bei der Erhaltung von befallenen Deckenbalken, Laserreinigung an Fassaden und Denkmalen usw.)
· Ebenso hervorzuheben ist die Sozialverträglichkeit des Programms: Sozialverträgliche Mietgestaltung, Durchführung der Baumaßnahmen im Einvernehmen mit den Mietern, Mitsprache der Betroffenenvertretung, keine Verdrängung der Bewohner in den Gebieten.
Die gute Qualität, die bei der Baudurchführung der Objekte im Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" erreicht wurde, ist 1998 mit einem 1. und zwei 2. Preis beim Bundespreis für Handwerk und Denkmalpflege gewürdigt worden.
In dem Wettbewerb der BHU "Fassaden gestalten – Baukultur erhalten" wurden 1999 zwei Objekte mit als Bundessieger ausgezeichnet. Im Jahr 2000 hat die Maler- und Lackiererinnung Berlin zwei Objekte (einen 2. Platz, einen 3. Platz) ausgezeichnet.
Aufgrund einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund beteiligen sich die neuen Bundesländer in den Programmjahren 2000 bis 2002 jeweils zur Hälfte an der Zinsverbilligung im Wohnraum-Modernisierungsprogramm II der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Zinsverbilligung beträgt maximal 2 % gegenüber dem Kapitalmarktzins. Sie wird für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.
Das Programm hat ein auf drei gleiche Jahrestranchen verteiltes Darlehensvolumen von insgesamt 10 Mrd. DM. Hiervon sind - entsprechend dem Bevölkerungsanteil – 830 Mio. DM für Projekte im Ostteil Berlins vorgesehen. Der von Berlin zu tragende Zinsverbilligungsanteil beläuft sich auf maximal 83 Mio. DM. Im Berichtszeitraum war Berlin das einzige Bundesland, in dem das verfügbare Darlehensvolumen voll ausgeschöpft wurde.
Insgesamt sagte die Kreditanstalt für Wiederaufbau 2000 und 2001 Darlehen in Höhe von 596,7 Mio. DM für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an 16.811 Wohnungen zu.
7.2.8 Finanzielle Abwicklung der Förderprogramme
(57) Tabelle Zusammenstellung der ModInst-Förderung von Wohngebäuden
einschließlich städtebaulicher Denkmalschutz und Wohnumfeldmaßnahmen (Altverpflichtungen einschließlich 2001)
7.3 Abrechnung und Bestimmung von Vorbehaltsmitteln der ModInst- Förderung
7.3.1 Mag 90 / Leerstandsbeseitigungsprogramme
In den Programmen "Mag 90" , "Leerstand 1992/93" und "Leerstandsbeseitigung 1991/1992" (LEBE 91/92") mit einem Programmvolumen von 1.173,3 Mio. DM sind Förderungsmittel in Höhe von ca. 900 Mio. DM unter dem Vorbehalt der abschließenden Bestimmung nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches eingesetzt worden.
Es wird damit gerechnet, dass bei der Abrechnung und abschließenden Bestimmung insgesamt Rückflüsse in Höhe von 120 Mio. DM erzielbar sind.
Bei der Abrechnung gelten weiter die "Vorbehaltsmittel - BestimmungsRL" vom 11. Dezember 1996 (Amtblatt für Berlin Nr. 2/1997, S. 58), deren Geltungsdauer zwischenzeitlich durch die Verwaltungsvorschriften vom 29.06.2001 (Amtsblatt für Berlin Nr. 39/03.08.2001, S. 3438) bis zum 31.12.2006 verlängert wurde.
Bisher wurden von der IBB von den insgesamt ca. 6.700 Fällen (Grundstücke), die zur Abrechnung anstehen, 6442 Fälle technisch geprüft.
In 1.802 Fällen wurde die Bestimmung über die Vorbehaltsmittel abgeschlossen und Rückflüsse in Höhe von 92,5 Mio. DM im Haushalt von Berlin (Kapitel 1295, Titel 119 21) vereinnahmt.
7.3.2 Landesmodernisierungsprogramm (LAMOD)
Im Landesmodernisierungsprogramm (LAMOD) sind in den Jahren 1980 bis 1985 mit Förderungsmitteln in Höhe von ca. 704,5 Mio. DM Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden, davon wurden ca. 220 Mio. DM als Vorauszahlungsmittel gewährt. Es wird mit Rückflüssen in Höhe von 120 Mio. DM gerechnet.
Von den seinerzeit 331 LAMOD-Projekten ist bisher die Bestimmung der Vorauszahlungsmittel für 327 Projekte mit 6.233 Wohnungen erfolgt.
Aus den Vorauszahlungsmitteln wurden bislang Rückflüsse in Höhe von 52,9 Mio. DM im Haushalt von Berlin (Kapitel 1295, Titel 181 41) vereinnahmt.
Außerdem wurden Vorauszahlungsmittel in Höhe von 63,25 Mio. DM in voller Höhe zu zinslosen Darlehen umgewandelt. Die Rückzahlungen aus den Darlehen werden sich über einen Zeitraum bis zu 25 Jahren erstrecken und ebenfalls unter dem benannten Titel sukzessive vereinnahmt.
7.3.3 Sanierungsbaukostenabrechnung
Bei der Abrechnung der Sanierungsgrundstücke gelten weiter die "Sanierungsbaukosten-Abrechnungsrichtlinien" vom 01. Oktober 1993 (Amtsblatt für Berlin Nr. 5 /1993, S. 3350), deren Geltungsdauer zwischenzeitlich durch die Verwaltungsvorschriften vom 07.12.2001 verlängert wurde.
Von den bisher vorliegenden 436 Anträgen auf Abrechnungen nach den "Sanierungsbaukosten - Abrechnungsrichtlinien" wurden von der IBB 234 Grundstücke abgerechnet. Weitere 202 Anträge befinden sich in der laufenden Bearbeitung.
Die Gewerbeförderung in der Stadterneuerung erstreckt sich auf zwei Bereiche:
a) Die Modernisierung und Instandsetzung von Gewerbehöfen (§ 177 BauGB),
b) Betriebsverlagerungen bzw. wesentliche Änderungen baulicher Anlagen zur Standortstabilisierung (AV Städtebauförderung 1997 - AV StBauF 97, KGR 34).
Die Förderung konzentriert sich auf Vorhaben innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete und Untersuchungsbereiche nach dem Baugesetzbuch.
Die Gewerbehofförderung ist darauf ausgerichtet, kleinere und mittlere Betriebe in den innerstädtischen Mischgebieten zu halten, weil sie dort ein unverzichtbares städtisches Element darstellen.
Sie sind Anbieter von wohnungsnahen Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Kooperationspartner anderer Betriebe. Mit ihren arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Funktionen leisten sie nicht nur einen Beitrag zur Stadtökonomie sondern auch zur sozialen Integration.
Während des Berichtszeitraumes wurde von den insgesamt 54 geförderten Gewerbehöfen das vorletzte Vorhaben abgeschlossen und abgerechnet. Zum Ende des Berichtzeitraumes befand sich noch ein Gewerbehof im Bau.
(58) Tabelle Zahlungen Gewerbehofförderung 2000
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Schöneberg |
1 |
4.988 |
Ordnungsmaßnahmen |
1 |
421 |
Gesamt |
|
5.409 |
in
EUR |
|
2.766 |
(59) Tabelle Zahlungen Gewerbehofförderung 2001
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Schöneberg |
1 |
2.025 |
Ordnungsmaßnahmen |
1 |
354 |
Gesamt |
|
2,379 |
in
EUR |
|
1.216 |
Im Berichtszeitraum ist die Europäische Union mit 40 % der Baukosten an der Förderung von zwei Gewerbehöfen beteiligt.
(60) Tabelle EFRE-Erstattungen 2000
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Schöneberg |
1 |
2.189 |
in
EUR |
|
1.119 |
(61) Tabelle EFRE-Erstattungen 2001
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Schöneberg |
1 |
1.112 |
in EUR |
|
569 |
Rückzahlungen von Fördermitteln resultieren aus dem vorübergehenden Fördermitteleinsatz (Vorauszahlungsmittel nach Nr. 10.2 der AVStBauF 97) zur Finanzierung der Vorhaben bis zur Fertigstellung der Modernisierung. Es handelt sich dabei um Projekte, deren Erträge nach der Modernisierung wesentlich höher liegen. Diese erhöhten Erträge tragen dann weitgehend zur Finanzierung bei, so dass die Fördermittel zurückfließen können.
(62) Tabelle Rückzahlungen 2000
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Mitte |
1 |
198 |
in
EUR |
|
101 |
(63) Tabelle Rückzahlungen 2001
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Mitte |
1 |
1.739 |
Wedding |
1 |
647 |
Gesamt |
2 |
2.386 |
in EUR |
|
1.220 |
8.1.2 Förderung von Betriebsverlagerungen
Mit der Förderung von Betriebsverlagerungen sollen nachteilige Auswirkungen von Stadterneuerungsmaßnahmen auf Betriebe gemildert bzw. ausgeglichen werden. Außerdem wird die Beseitigung von Missständen und Mängeln durch Veränderungen der städtebaulichen Strukturen ermöglicht.
(64) Tabelle Zahlungen Betriebsverlagerungen 2000
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Verteilung |
Arbeitspl |
Mitte |
1 |
182 |
21,0 % |
16 |
Kreuzberg |
1 |
400 |
46,1 % |
8 |
Köpenick |
1 |
280 |
32,3 % |
22 |
Lichtenberg |
1 |
5 |
0,6 % |
3 |
Gesamt |
4 |
867 |
100,0% |
49 |
in
EUR |
|
443 |
|
|
(65) Tabelle Zahlungen Betriebsverlagerungen 2001
Ortsteil |
Objekte |
TDM |
Verteilung |
Arbeitspl |
Mitte |
3 |
282 |
17,7 % |
37 |
Wedding |
1 |
300 |
18,8 % |
10 |
Friedrichsh. |
3 |
213 |
13,4 % |
34 |
Kreuzberg |
1 |
140 |
8,8 % |
8 |
Prenzlauer B. |
1 |
608 |
38,2 % |
9 |
Köpenick |
1 |
50 |
3,1 % |
22 |
Gesamt |
10 |
1593 |
100,0 % |
120 |
in
EUR |
|
814 |
|
|
9
”Gemeinsame Richtlinien
über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung des § 7 h,
10 f und 11 a EStG”
(Bescheinigungsrichtlinien)
Der § 7 h Einkommenssteuergesetz (EStG) ermöglicht Eigentümern in Sanierungsgebieten freifinanzierte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB innerhalb von 10 Jahren steuerlich erhöht abzusetzen.
Seit der Veröffentlichung der Bescheinigungsrichtlinien im Jahr 1998 werden die Eigentümer über die Sanierungsverwaltungsstellen der Bezirksämter über die Voraussetzungen zur Erlangung der Steuervergünstigung gem. §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG informiert.
Voraussetzungen für den Erhalt der notwendigen Bescheinigung gemäß § 7 h EStG sind:
· Lage des Grundstückes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereich,
· Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 7 h Abs. 1 Satz 1 EStG oder anderer Maßnahmen i.S.d. § 7 h Abs. 1 Satz 2 EStG,
· vor Beginn der Baumaßnahme ist zur Beseitigung von Missständen i.S.d. § 177 BauGB ohne Ausnahme entweder ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot ausgesprochen worden oder ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsvertrag bzw. eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Berlin abgeschlossenen worden.
Das Bezirksamt, die Sanierungsverwaltungsstelle, ist gemäß § 7 h Abs. 2 EStG i.V.m. § 3 Abs. 2 AZG die für Maßnahmen nach § 177 BauGB und damit für die Erstellung der Bescheinigungen zuständige Gemeindebehörde. Widerspruchsbehörde ist gem. § 73 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 27 Abs. 1b AZG ebenfalls die Bezirksverwaltung.
Zur Verbesserung des Bescheinigungsverfahrens sind mit der Senatsverwaltung für Berlin Änderungen der Anlagen 1 und 2 der Bescheinigungsrichtlinien abgestimmt und in den ”Gemeinsamen Vorschriften zur Änderung der gemeinsamen Richtlinien über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) – Bescheinigungsrichtlinien –” vom 28. Januar 2002 im Amtsblatt S. 723 veröffentlicht worden.
Dieses Instrument der steuerlichen Unterstützung privater Sanierungsaktivitäten ist seit Auslaufen anderer steuerlicher Angebote (z.B. Berlinfördergebietsgesetz für den Westteil Berlins, Gesetz über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet - Fördergebietsgesetz im Ostteil Berlins -) ein wesentlicher Bestandteil der Sicherung der Finanzierung der Modernisierungs- und Instandsetzungsnotwendigkeiten in den Sanierungsgebieten und unverzichtbar im Zusammenhang mit den öffentlichen Förderungsangeboten Berlins.
So wurden allein in den Jahren von 1997 - Sommer 2001 Verträge für 355 Grundstücke (siehe nachfolgende Tabelle) zwischen den Eigentümern und Berlin abgeschlossen. Damit wurden in diesem Zeitraum ca. 900 Mio. DM als Bauinvestitionen durch die Eigentümer und Berlin aktiviert.
Wenn man davon
ausgeht, dass 1 Mio. DM Bauvolumen in etwa 8 Arbeitsplätze** (vorrangig im
Baugewerbe) sichert bzw. schafft, wurden in diesem Zeitraum in Berlin für 7200
Arbeitsplätze die Voraussetzungen geschaffen.
**aus Studie des
Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen im
Auftrag des Bundesverbandes der deutschen Wohnungsunternehmen (GdW) und der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sanierungs- und Entwicklungsträger (ADS) zu den
gesamtwirtschaftlichen Bündelungs- und Multiplikatorwirkung der Städtebauförderung
(1997)
(66) Tabelle Anwendung der BescheinigungsRL (§7h EStG)
|
|
Vertrag |
Bescheinigung |
||||
Ortsteil |
Jahr |
Anzahl Grund-stücke |
ca. WE |
ca.Bau-kosten Mio. DM |
Anzahl Grund-stücke |
ca. WE |
Bau-kosten Mio. DM |
Mitte |
1998 |
4 |
28 |
7,6 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
|
1999 |
11 |
77 |
27,4 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
|
2000 |
25 |
211 |
51,6 |
1 |
4 |
0,35 |
|
2001 |
15 |
174 |
50,3 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
Tiergarten
|
1995 |
1 |
18 |
4,8 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
|
1998 |
2 |
45 |
11,1 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
|
1999 |
1 |
44 |
6,3 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
|
2000 |
0 |
0 |
0,0 |
3 |
63 |
12,3 |
|
2001 |
1 |
k.
A. |
2,1 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
Wedding |
1999 |
1 |
24 |
9,0 |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
2000 |
0 |
0 |
0,0 |
1 |
24 |
10,7 |
|
2001 |
2 |
49 |
8,0 |
k. A. |
k. A. |
k.
A. |
Friedrichshain |
1998 |
3 |
63 |
8,6
|
0 |
0 |
0,0 |
|
1999 |
12 |
332 |
49,2
|
1 |
25 |
0,3 |
|
2000 |
29 |
730 |
102,9
|
4 |
125 |
14,3 |
|
2001 |
10 |
222 |
38,8
|
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
Kreuzberg |
2000 |
3 |
11 |
0,8
|
0 |
0 |
0,0 |
|
2001 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
Prenzlauer
Berg |
1997-2001 |
175 |
k. A. |
400,0 |
16* |
k. A. |
47,64 |
Weißensee |
1997 |
1 |
16 |
3,0 |
1 |
16 |
3,06 |
|
1999 |
1 |
3 |
1,0 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
|
2000 |
6 |
59 |
3,8 |
2 |
12 |
0,31 |
|
2001 |
1 |
0 |
1,7 |
2 |
24 |
1,16 |
Pankow |
1998 |
3 |
51 |
10,9
|
0 |
0 |
0,0 |
|
1999 |
3 |
24 |
3,2 |
1 |
0 |
1,7 |
|
2000 |
4 |
105 |
15,4 |
1 |
8 |
0,14 |
|
2001 |
2 |
32 |
4,0 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
Tempelhof
- Schöneberg |
0 |
0 |
0,0 |
0 |
0 |
0,0 |
Neukölln |
1999 |
1 |
4 |
0,2 |
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
Treptow |
2000 |
1 |
10 |
2,6 |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
2001 |
1 |
17 |
3,1 |
k. A. |
k. A. |
k.
A. |
Köpenick |
1998 |
3 |
33 |
5,9 |
0 |
0 |
0,0 |
|
1999 |
4 |
99 |
10,3
|
1 |
24 |
1,0 |
|
2000 |
4 |
48 |
11,3
|
k.
A. |
k.
A. |
k.
A. |
|
2001 |
1 |
26 |
4,1 |
2 |
29 |
3,74 |
Lichtenberg |
1999 |
10 |
155 |
20,1
|
0 |
0 |
0,0 |
|
2000 |
10 |
95 |
15,7
|
3 |
45 |
4,32 |
|
2001 |
4 |
44 |
2,7 |
3 |
28 |
3,26 |
gesamt |
|
355 |
2.849 |
897,5 |
42 |
427 |
104,28 |
in
EUR |
|
|
|
458,8 |
|
|
53,32 |
*auf
16 Grundstücken wurden 109 Vereinbarungen (Eigentumswohnungen) geschlossen
-Eigene
Auswertung aus Angaben der Bezirke-
10 Anlagen (nachrichtliche Darstellungen)
10.1
Sanierungsgebiet
Kreuzberg – Kottbusser Tor
Das Sanierungsgebiet Kreuzberg Kottbusser Tor – SK(KT) –
wurde vom Senat im Rahmen des 1. Stadterneuerungsprogramms von 1963
beschlossen. Es war das größte der insgesamt 10 damaligen Berliner
Sanierungsgebiete. Nach Inkrafttreten des Städtebauförderungs-Gesetzes
(StBauFG) im August 1971 wurde es entsprechend § 93 StBauFG übergeleitet
und innerhalb der ersten Rechtsverordnung vom 4. Juli 1972 gemäß § 5 StBauFG
förmlich festgelegt.
1961 lebten im Sanierungsgebiet rund 37.000 Einwohner in 17.000 Wohnungen. In 2.700 Betrieben arbeiteten zu dieser Zeit etwa 19.000 Beschäftigte. Gut vierzig Jahre später hatte sich die Zahl der Wohnungen auf etwas weniger als 12.000 WE (minus 30 Prozent) vermindert.
Nach den statistischen Angaben von 1999 lag die Einwohnerzahl
bei nunmehr circa 26.000 EW (minus 29 Prozent). Gegenüber 1961 hat sich die
Zahl der heute 1.140 Betriebe um knapp 60 Prozent vermindert, die der 1999
gemeldeten 3.900 Beschäftigten sogar um 80 Prozent.
10.1.2
Die Sanierung Kreuzberg- Kottbusser Tor
im Überblick
Das Sanierungsgebiet Kottbusser Tor ist heute – 38 Jahre nach Verkündung des 1. Stadterneuerungs-Programms – lebendiges Anschauungsobjekt für den mehrfachen, seither in Berlin vollzogenen erneuerungspolitischen Paradigmenwechsel der vergangenen Jahrzehnte.
Dabei stellt die radikale Kursänderung zu Beginn der 80er Jahre von der Kahlschlag-Sanierung hin zu einer behutsamen Stadterneuerung in mehrerlei Hinsicht eine außergewöhnliche historische Zäsur dar.
Bis zum Beginn der 80er Jahre hatte ein weitgehendes Nebeneinander unterschiedlicher Modelle und Verfahrensabläufe der Sanierung bestanden.
Ihre verschiedenen Phasen seit den frühen 60er Jahren lassen sich deshalb vor allem hinsichtlich voneinander abweichender Ziele und Vorgehensweisen in den einzelnen Durchführungsabschnitten, viel weniger was ihre zeitliche Abfolge anbetrifft, unterscheiden.
10.1.2.1 Erste Phase: Flächensanierung 1965-1975
Das Sanierungsgebiet wird in elf Planungseinheiten (PI-PXI) aufgeteilt, Konzepte für einen grundlegenden Umbau werden entwickelt und zur Unterstützung Berlins große städtische Wohnungsbaugesellschaften (BEWOGE, GEWOBAG, GSW, GSG) als Sanierungsträger mit der Vorbereitung und Durchführung der Erneuerung beauftragt.
Ziel ist der Ankauf der Grundstücke und Gebäude (bis 1987 etwa 80 %), die Freimachung der Wohnungen und die ”Umsetzung” der Mieter und Gewerbetreibenden (meist in andere Stadtteile), der Abriss fast aller Häuser und die Neubebauung nach dem Muster der Großsiedlungen am Stadtrand.
Typische Beispiele dafür sind die Planungseinheit I am Wassertorplatz und der von Anfang an umstrittene Bau des Neuen Kreuzberger Zentrums ”NKZ” 1974.
Besonders deutlich wird das Prinzip der Flächensanierung im Plan für den südlichen Teil des Sanierungsgebietes (SKS). Nach Abriss der alten Bebauung soll das große Areal durch neue Straßenführungen, Wohnhochhäuser und andere Einrichtungen völlig umgestaltet werden.
Die Durchführung des Großobjektes dauert lange, Zielvorstellungen und Pläne werden immer wieder geändert, der Anteil der zu erhaltenden und zu modernisierenden Altbauten steigt. Es entsteht ein Gemisch von unterschiedlichen, fast zusammenhanglosen Bauformen. Schließlich wird 1979 – bereits unter Einfluss der verstärkten Bürgerbeteiligung – das zugrundeliegende Verkehrskonzept aufgegeben und die Blockstruktur am Fraenkelufer wieder hergestellt.
10.1.2.2
Zweite Phase: Stadtbildpflege und
Blockentkernung 1972 - 1979
Als Ergebnis des Wettbewerbs ”Rund um Bethanien” kommt es 1973 zu einer Veränderung der städtebaulichen Leitbilder. Ziele sind nun der Erhalt und die durchgreifende Modernisierung der Vorderhäuser entlang der Straßen, der Erhalt des Stadtbildes, aber auch der Abriss der Seitenflügel, Hinterhäuser und Gewerbebauten im Blockinnern zugunsten großzügiger Freiflächen. Die sozialen Auswirkungen dieser Planung sind vergleichbar denen der Flächen- oder Kahlschlagsanierung.
Ein typisches Beispiel für diese Phase ist der Block 100 am Mariannenplatz, der im Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 als Beispiel für den Umgang mit der Stadt des19. Jahrhunderts gezeigt wird.
Nach der kurzen Übergangsphase der ”gemäßigten Blockentkernung” wird der Erhalt und die Instandsetzung bestehender Altbauten und Strukturen zur wesentlichen Aufgabe der Stadterneuerung.
10.1.2.3 Dritte
Phase: Blockentkernung mit
Verfügungszone um die Oranienstraße
Nach dem endgültigen Fallenlassen der Süd-Tangente lobte Berlin 1977 den beschränkten städtebaulichen Wettbewerb ”Oranienstraße” für die acht Blöcke der Planungseinheiten P III/P X aus.
Ähnlich wie in dem im gleichen Jahr – im März 1977 gestarteten Wettbewerb ”Strategien für Kreuzberg” war nun auch hier eine intensive Erörterung der Planung vorgesehen. Differenzierte Modernisierungsstandards und Miethöhen sollten den Verbleib der Bewohner nach der Sanierung begünstigen.
Das prämierte Wettbewerbskonzept sah den überwiegenden Erhalt der Blockränder sowie der Gewerbehöfe im Blockinneren vor. Innerhalb eines flexiblen Gestaltungsrahmens waren blockbezogene ”Freiraum-Schwerpunkte” und hausbezogene ”Verfügungszonen” geplant.
In diesen Verfügungszonen sollte z. B. über den Erhalt oder Abriss von Seitenflügel und Hinterhäusern erst im Verlauf weiterer Planungsschritte entschieden werden. Dies erlaubte von Block zu Block unterschiedliche Vorgehensweisen und vor allem spätere Korrekturen und Veränderungen.
10.1.2.4 Vierte Phase
: Behutsame
Stadterneuerung "Schritt für Schritt"
1979 wird die für die Vorbereitung einer internationalen Bauausstellung gegründete Gesellschaft ”IBA” vom Senat beauftragt, in Kreuzberg die ”kaputte Stadt” zu retten. Mit den Betroffenen wird das Konzept der behutsamen Stadterneuerung entwickelt, in 12 Grundsätzen zusammengefasst und1983 vom Abgeordnetenhaus bestätigt.
1986 wird der Altbaubereich der IBA ausgegliedert und der neugebildeten, privaten ”S.T.E.R.N., Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung Berlin mbH” übertragen.
10.1.3 Verfahren und Ergebnisse seit 1981
Die vorliegenden Ergebnisse der Sanierung Kreuzberg sind in einem nicht geringem Umfang Produkte unterschiedlicher aufeinander aufbauender oder folgender Sanierungsphasen. Mehrheitlich handelt es sich jedoch um Resultate der seit Anfang der 80er Jahre praktizierten behutsamen Stadterneuerung mit ihren wichtigsten Verfahrens-Bausteinen:
Verfahrens-Baustein 1: Dezentrale Infrastruktur-Versorgung
Verfahrens-Baustein 2: Kooperative Planung
Verfahrens-Baustein 3: Mit den Betroffenen – für die Betroffenen
Verfahrens-Baustein 4: Erneuerungs-Kommission Kottbusser Tor
Verfahrens-Baustein 5: Feinkörniges Maßnahmenkonzept
Verfahrens-Baustein 6: Eigentümer-unabhängige Mieterberatung
Von den 1961 noch 16.923 im ursprünglichen Sanierungsgebiet vorhandenen Wohnungen (WE) waren bis Anfang der achtziger Jahre 7.200 WE abgerissen worden.
Neu errichtet wurden bis 2000 ca. 5.000 WE einschließlich 372 Wohnungen, die nach § 17 II. WoBauG gefördert wurden. Knapp 4.500 WE konnten bis 2000 mit öffentlicher Förderung durchgreifend instandgesetzt und modernisiert werden, davon 250 in baulicher Selbsthilfe und 1.850 im Rahmen des "Kombi-Programms".
Zum Umfang der frei finanzierten Modernisierung und Instandsetzung liegen keine statistischen Daten vor.
Im Sanierungsgebiet wurden schätzungsweise 90.000 qm Gewerbeflächen in Gewerbehöfen ebenso wie in kleineren Einheiten erneuert, davon allein im Rahmen der Gewerbehof-Förderung seit 1985 51.000 qm in 21 Gewerbehöfen.
Unter Federführung der IBA wurden insgesamt 17 Kita- Projekte mit 783 Plätzen entwickelt. Davon konnten bis heute 14 Kindertagesstätten unterschiedlicher Größe mit insgesamt 707 Plätzen in 13 verschiedenen Blöcken realisiert werden.
Im Rahmen der Sanierung im Bereich Kreuzberg Süd erfolgte der Neubau eines Behindertenzentrums sowie einer weiteren Grundschule in Block 89. Bedeutendes Projekt im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung ist der Umbau und die Erweiterung der Heinrich-Zille-Grundschule im Block 101, der 1990 begonnen und 1992 abgeschlossen werden konnte. Der Erhalt der Jens-Nydal-Schule in Block 89 ist ebenfalls Ergebnis der behutsamen Stadterneuerung.
10.1.3.5 Soziale Infrastruktur
Dem Zusammenwirken vieler Initiativgruppen, des Nachbarschaftsvereins KOTTI und der IBA sowie dem Engagement der Sanierungsträger ist die beträchtliche Anzahl verwirklichter Projekte zu verdanken.
Allen voran steht das türkisch-deutsche Nachbarschafts- und Kulturzentrum in Block 78, das neu errichtete soziale Dienstleistungszentrum in Block 56, das Frauenstadtteilzentrum in Block 79 sowie zahlreiche kleinere, von freien Trägern oder Initiativen getragene, kulturelle, pädagogische und künstlerische Projekte.
10.1.3.6 Hofbegrünung/Blockparks
In sämtlichen von der IBA betreuten Blöcken des Sanierungsgebietes sind bis heute ca. 150 zum Teil umfangreiche Hofbegrünungsmaßnahmen – in der Regel gemeinsam mit den Bewohnern – geplant und durchgeführt worden.
10.1.4 Planungsrechtlicher Status
Im Flächennutzungsplan von 1965 wurde erstmals die Stadtautobahnplanung aus den 50er Jahren offiziell festgeschrieben.
Das später in der Strukturplanung von 1969 noch erweiterte Konzept einer Umwidmung der in unmittelbarer Nähe der Autobahntrasse gelegenen gemischt genutzten Blöcke ist hier ansatzweise, jedoch nur für die Blöcke südlich der Südtangente festgeschrieben worden.
Dieses Nutzungskonzept wurde im Flächennutzungsplan 1985 vollständig fallengelassen. Es überwiegt nunmehr – bis auf eine durchgehende Zone südlich der Oranienstraße mit den Blöcken 60, 61 und 80, 81, 82 – allgemeine Wohnnutzung.
Im Flächennutzungsplan 1998 wurde von dieser verhältnismäßig pauschalen Festsetzung zugunsten einer differenzierteren Nutzungsausweisung abgewichen. So wurden nun die Blöcke 61 und 62 zum Gewerbegebiet umgewidmet sowie der Anteil der gemischt genutzten Bauflächen beträchtlich erhöht.
10.1.5 Planungsrechtliche Sicherung der Sanierungsergebnisse
Während der gesamten Dauer der Sanierung wurden in den Blöcken 52 (Teilbereich), 63, 64, 65, 67, 68, 69, 84 (Teilbereich), 86, 87, 88, 97, 607, 611 (Teilbereich), 621 und 625 insgesamt 18 Bebauungspläne festgesetzt. 6 Bebauungsplan-Entwürfe in den Blöcken 52 (Teilbereich), 70, 84 (Teilbereich), 89, 104 und 611 (Teilbereich) befinden sich noch im Verfahren und 23 Verfahren wurden inzwischen eingestellt.
Am 27.Juli 1995 trat eine Erhaltungsrechts-Verordnung für die Luisenstadt gemäß § 172, Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 und 2 BauGB in Kraft.
10.1.6 Aktueller Stand der Sanierung:
10.1.6.1 Planungseinheit
I um die Bergfriedstraße
(Blöcke 64,65,69)
Die Sanierung in der Planungseinheit ist seit 1978 abgeschlossen.
10.1.6.2 Planungseinheit II um die Prinzessinnenstraße (Blöcke 61, 62)
Die Bestandserneuerung der Wohn- und Gewerbesubstanz ist hier so gut wie vollständig erfolgt. Noch bestehende städtebauliche Probleme in Block 61 (vor allem die noch immer unbebaute Blockecke am Moritzplatz) sind im Rahmen der Sanierung nicht zu lösen.
Dies gilt auch für diejenigen Projekte, die im Rahmen des Modellvorhabens "Behutsame Stadterneuerung am Moritzplatz unter ökologischen Zielsetzungen" vorbereitet wurden, jedoch nicht realisiert werden konnten. Zutreffend ist dies auch für diverse kleinere städtebauliche Maßnahmen. Für das Grundstück Ritterstraße 13/14 liegt bisher kein abgestimmtes Planungskonzept vor; Erneuerungsmaßnahmen sind jedoch auch nach Aufhebung der Sanierung realisierbar.
Im Block 62 konnte die Bebauung der Blockspitze im Rahmen eines von S.T.E.R.N. vorbereiteten Wettbewerbs vorbereitet und auf Grundlage der prämierten Arbeit realisiert werden. Das Grundstück Oranienplatz 4 wurde nach Abschluss der Gebäudeerneuerung aus der Sanierung entlassen.
10.1.6.3 Planungseinheit
III um die Adalbertstraße
(Blöcke 621[80+81], 82, 85, 104)
Die Planungseinheit umfasst mehrere heterogene Teilbereiche. Fast vollständig abgeschlossen sind die Erneuerungsmaßnahmen in den Blöcken 80 und 81. Besonders hervorzuheben sind die beiden hier realisierten Kindergarten-Projekte.
Das im Planungsverfahren "Neues Kreuzberger Zentrum" (NKZ) angedachte Erneuerungskonzept einschließlich der Wiederöffnung der Dresdener Straße konnte nicht umgesetzt werden. Das NKZ liegt heute innerhalb des Quartiersmanagement-Gebietes "Kottbusser Tor".
Die Blöcke 82 und 104 weisen in ihren Randbereichen zur Skalitzer Straße eine nicht befriedigende städtebauliche Situation auf, die jedoch auf Dauer nicht veränderbar erscheint. Im Block 82 ist die Ecksituation Skalitzer-/Mariannenstraße aufgrund der nicht erfolgten Einigung zwischen Bewag und dem dort ansässigen Autohaus hinsichtlich einer Ordnung der Grundstücksverhältnisse unbefriedigend. Das betrifft auch die Blockrandbebauung zur Skalitzer Straße.
Die in den Blöcken 82 und 104 gelegenen "Kombi-Häuser" haben eine zweite Erneuerungsstufe durchlaufen.
Für die im Block 82 gelegenen Gebäude Oranienstraße 187 und Mariannenstraße 11/Skalitzer Straße 123-126 besteht nach Abschluss der Instandsetzung bzw. des Gewerbeneubaus kein Sanierungsbedarf mehr.
Die Erneuerung in Block 85 ist weitgehend erfolgt; die Realisierung des Blockparks konnte abgeschlossen und für die "Kombi-Häuser" eine zweite Erneuerungsstufe durchgeführt werden.
10.1.6.4 Planungseinheit
IV um die Luckauer Straße
(Blöcke 56, 57, 58)
Das in Block 56 im Rahmen eines Wettbewerbs vorbereitete Neubauvorhaben des Sozialen Dienstleistungszentrums wie auch die Kindertagesstätte sind bereits vor längerer Zeit realisiert worden. Weitgehend abgeschlossen ist hier wie auch in den Blöcken 57 und 58 die Erneuerung der bestehenden Wohngebäude einschließlich einer zweiten Erneuerungsstufe in den "Kombi-Häusern".
Für die in Block 56 gelegenen Grundstücke Sebastianstraße 83 und 84 besteht nach Abschluss der privat finanzierten Instandsetzungsmaßnahmen kein Sanierungsbedarf mehr.
In dem Gebäude Dresdener Straße 117 in Block 57 sind vom neuen Eigentümer Erneuerungsmaßnahmen vorgesehen; sie können auch nach Aufhebung des Sanierungsgebietes durchgeführt werden.
Auf dem Grundstück Dresdener Straße 24 im Block 58 sind abschließende Erneuerungsmaßnahmen erforderlich und von der BEWOGE als Eigentümerin beantragt. Durch sie erfolgt auch die umfassende, öffentlich geförderte Erneuerung des Hauses Dresdener Straße 27.
10.1.6.5 Planungseinheit V an der Prinzenstraße (Blöcke 63[Teilbereich], 67 [Teilbereich], 68 [Teilbereich])
Die am äußersten westlichen Rand des Sanierungsgebietes gelegene Planungseinheit wurde bereits 1993 zur Entlassung aus der Sanierung empfohlen.
10.1.6.6 Planungseinheit
VI um die Kohlfurter Straße
(Blöcke 70, 84, 86, 87, 88, 89, 625)
Die auf dem Planungskonzept von 1972 beruhende Sanierung im Nordteil der Planungseinheit wurde in den Blöcken 625, 86 und 87 weitgehend verwirklicht.
In Block 88 wurde die Planung unter Federführung der IBA erheblich modifiziert und konnte mit dem Wohnungsbau-Projekt von Prof. Holzbauer (Wien) umgesetzt werden.
In den Blöcken 70 und 89 wurden sämtliche Erneuerungsvorhaben unter Regie der IBA und gemeinsam mit dem Sanierungsträger GSW sowie zahlreichen Selbsthilfegruppen geplant und gegen anfänglich erheblichen Widerstand durchgesetzt werden. Sie sind seit längerer Zeit abgeschlossen.
Heute sind beide Blöcke vorbildliche Anschauungsobjekte eines in Zeiten heftiger Auseinandersetzungen und unter widrigsten Umständen verfochtenen und schließlich verwirklichten Erneuerungskonzepts.
In Block 84 konnte das lange Zeit ungelöste Problem der Bebauung der Blockspitze gelöst und eine Bebauung realisiert werden.
10.1.6.7 Planungseinheit VII an der Alexandrinenstraße (Blöcke 607 [Teilbereich], 52 [Teilbereich])
In der Planungseinheit sind die wesentlichen Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt worden.
10.1.6.8 Planungseinheit VIII an der Stallschreiber Straße (Block 611)
Wesentliche Erneuerungsmaßnahmen sind hier nicht akut; eine nach wie vor sinnvolle Blockrandbebauung muss außerhalb der Sanierung erfolgen.
10.1.6.9 Planungseinheit IX um das Bethanien-Krankenhaus (Blöcke 73, 76, 77, 97, 100)
Innerhalb der Blöcke 97 und 100 sowie im östlichen Teilbereich des Blocks 77 sind bereits im Rahmen früherer Sanierungsphasen durchgreifende, mit erheblichem Abriss verknüpfte Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt und abgeschlossen worden.
In den einstigen "Warteblöcken" 73 und 76 konnte die Gebäudeerneuerung einschließlich einer zweiten Erneuerungsstufe in den "Kombi-Häusern" bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen werden.
Für das inzwischen privat instandgesetzte Gebäude Leuschnerdamm 43/Oranienplatz 11 besteht kein Sanierungsbedarf mehr.
Auf dem Grundstück Naunynstraße 46/Oranienplatz 13 ist nach privater Instandsetzung des Vorderhauses der Abriss des Seitenflügels und einer Remise als Ordnungsmaßnahme beantragt.
Ungelöst ist noch immer die dauerhaft mögliche Integration und Sicherung des Kinderbauernhofes in Block 73.
10.1.6.10Planungseinheit
X an der Naunynstraße
(Blöcke 78, 79, 103)
Die umfangreichen Erneuerungsmaßnahmen in allen drei Blöcken einschließlich einer zweiten Erneuerungsstufe in den "Kombi-Häusern" sind weitgehend abgeschlossen.
Für das Gebäude Adalbertstraße 86 in Block 78 besteht nach privater Instandsetzung kein Sanierungsbedarf mehr; gleiches gilt für das Gebäude Oranienstraße 23 sowie für das im Block 103 gelegene Gebäude Manteuffelstraße 40/41.
Die Durchführung des auf dem Grundstück Manteuffelstraße 43/Oranienstraße 1,2 genehmigten Neubauvorhabens ist ungesichert.
Als besonders geglückte Projekte sind im Block 78 der Blockpark und das Nachbarschafts- und Kulturzentrum "ORA 34" hervorzuheben, letzteres als herausragendes Anschauungsobjekt für den baulich-sozialen Ansatz der behutsamen Stadterneuerung.
10.1.6.11Planungseinheit
XI an der Manteuffelstraße
(Block 101)
In einem breiten Spektrum – von der baulichen Erneuerung der Wohn- und Gewerbebauten über die Schulerweiterung der Heinrich-Zille-Grundschule und die durch Umbau von Bestandsgebäuden neugeschaffene Kindertagesstätte bis zur Hofbegrünung – ist hier die behutsame Stadterneuerung beispielhaft umgesetzt worden. Eine zweite Erneuerungsstufe in den meisten "Kombi-Häusern" ist erfolgt.
Zugleich besteht in mehreren Fällen noch beträchtlicher Erneuerungsbedarf, so auf den Grundstücken Waldemarstraße 114 und Waldemarstraße 120/Lausitzer Platz 1. In letzterem Fall wurden Maßnahmen beantragt, jedoch nicht durchgeführt.
Eine umfassende Erneuerung ist im Gebäude Lausitzer Platz 3 durch die BEWOGE als Eigentümerin vorgesehen.
Auf dem Grundstück Skalitzer Straße 102 ergeben sich Probleme im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Wiederaufbau des Seitenflügels.
Kein Erneuerungsbedarf besteht mehr nach Abschluss der Erneuerungsmaßnahmen auf den Grundstücken Manteuffelstraße 89 sowie Waldemarstraße 112 und 114
(67) Tabelle Strukturdaten zum Stand der Sanierung Kreuzberg – Kottbusser Tor S0601
Beginn der
Sanierung |
Gebietsgröße in ha |
Einwohner 1972 |
Anzahl der Grund-stücke |
Wohneinheiten |
|||
Fläche |
Gesamt |
davon |
|||||
Eigentümer |
mit Strasse |
ohne Strasse |
|
Neubau |
Altbau |
||
Sanierungsträger
BEWOGE Sanierungsträger
GEWOBAG Sanierungsträger
GSG Sanierungsträger
GSW Land
Berlin Privat |
|
8,006 5,933 5,312 6,206 15,023 37,185 |
|
109 45 88 95 109 459 |
2.458 521 1.284 2.154 774 7.145 |
96 1.080 |
2.458 521 1.284 2.154 678 6.065 |
Gesamt: |
104,928 |
77,665 |
26.795 |
905 |
14.336 |
1.176 |
13.160 |
Abschluss der Sanierung Stand: Dez. 2001 |
Gebietsgröße in ha |
Ein-wohner 2000 |
Anzahl der Grund-stücke |
Wohneinheiten |
WE-Verlust auf ehemaligen Grundstücken
durch |
Grundstücke mit Einzelentlassungen gem.
§163 BauGB |
|||||
Eigentümer |
Fläche |
Gesamt |
davon Sanierungsziel |
Abriss |
Zusammen-legung |
||||||
mit Strasse |
ohne Strasse |
erreicht, davon |
nicht
erreicht |
||||||||
Neubau |
Altbau |
|
|||||||||
Sanierungsträger
BEWOGE Sanierungsträger
Gesa Sanierungsträger
GEWOBAG Sanierungsträger
GSG Sanierungsträger
GSW Sanierungsträger
Samog Sanierungsträger
SPI Sanierungsträger
Stattbau Land
Berlin Privat |
|
10,817 0,476 7,629 3,319 12,238 0,032 0,127 0,439 14,785 26,667 |
|
89 7 22 18 111 1 4 7 72 283 |
2.237 77 1.460 259 2.478 16 40 121 634 4.522 |
|
|
|
1.684 1.256 823 1.891 10 114 576 |
317 12 1 442 203 23 10 101 92 |
2 2 1 50 |
Gesamt: |
104,928 |
76,529 |
25.905 |
614 |
11.844 |
6.239 |
4.500 |
1.105 |
6.354 |
1.201 |
55 |
Der Gesamtaufwand ist erst im Rahmen der Schlussabrechnung feststellbar. Pauschal ist der Finanzierungsaufwand Berlins in Kostengruppen besonderer Bedeutung wie folgt einschätzbar:
·
Förderung ModInst- Maßnahmen bei ca. 4.500 WE mit ca.
255,60 Mio. EUR (ca.
2.650 WE x ca. 79.000 EUR/WE und ca. 1.850 WE x ca. 25.000 EUR/WE) bei Kapitel
1295 Titel 663 56 und 893 56
· ”Städtebauförderung” zu Lasten Kapitel 4610 und 1295 Titel 893 31 ca. 311,00 Mio. EUR (beim Bezirk und SenStadt)
· Gewerbeförderung incl. EFRE- Mittel ca. 26,30 Mio. EUR bei Kapitel 1240 Titel 893 78
· Öffentliche Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbaumaßnahmen des Bezirks) ca. 68, 30 Mio. EUR bei verschiedenen Titeln
Summe Stadterneuerung: ca. 662,20 Mio. EUR
· Neubauförderung von 5.063 Wohnungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ca. 924,62 Mio. EUR bei Kapitel 1295 verschiedene Titel
Dem stehen gegenüber noch nicht abschließend festzustellende Einnahmen z. B. aus der Veräußerung von Sanierungsvertragsgrundstücken, Ausgleichsbeträgen, Rückflüssen von Vorauszahlungsmitteln Berlins.
Eingenommen wurden bisher ca. 51,7 Mio. DM(26,4 Mio. EUR) bei Kapitel 1295 bzw. 4610 beim Titel 119 27.
10.2 Kosten und Finanzierungsübersicht für 22 Sanierungsgebiete der 9.-11. Rechtsverordnung
(68) Tabelle Zusammenfassung Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur – Gesamt – Stand 2001 – in T EUR
(69) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Mitte Spandauer Vorstadt
(70) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Mitte Rosenthaler Vorstadt
(71) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Tiergarten Beusselstraße
(72) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Tiergarten Stephankiez
(73) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Wedding Soldiner Straße
(74) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Friedrichshain Samariterviertel
(75) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Friedrichshain Warschauer Straße
(76) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Friedrichshain Traveplatz-Ostkreuz
(77) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Prenzlauer Berg Helmholtzplatz
(78) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Prenzlauer Berg Kollwitzplatz
(79) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Prenzlauer Berg Teutoburger Platz
(80) Tabelle Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur Prenzlauer Berg Winsstraße
(81) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Prenzlauer Berg Bötzowstraße
(82) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Weißensee Komponistenviertel
(83) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Pankow Wollankstraße
(84) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Neukölln Kottbusser Damm Ost
(85) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Neukölln Wederstraße
(86) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Treptow Niederschöneweide
(87) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Köpenick Altstadt/Kietz Vorstadt
(88) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Köpenick Oberschöneweide
(89) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Lichtenberg Kaskelstraße
(90) Tabelle
Erneuerungsbedarf Wohnumfeld und Infrastruktur
Lichtenberg Weitlingstraße
10.3 Geltende Richtlinien zur Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung
Richtlinien |
Programmteile |
Bewilligungszeitraum (Kapitel/Titel) |
Gültigkeit von - bis |
Bemerkungen |
Bekanntmachung |
Fundstelle (ABl.) |
Richtlinien Über die Gewährung von Zuwendungen
zur Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten - Programmteil "Soziale
Stadterneuerung " ModInstRL 95 - soziale Stadterneuerung - |
Soziale
|
1995
ff (1295
/ 893 56) und (1295 / 663 56) |
01.01.1995 - 31.12.1999 weitere Anwendung im Jahr 2000/1 gemäß Deckungsmittelzusage |
erstellt
von IV
C 33 Änderungen: a)17.04.1997 b)30.06.1999 |
04.11.1994 a)02.05.1997 b)03.09.1999 |
Nr.
53 S. 3467 a)Nr.
21 S. 1331 b)Nr.
45 S. 3430 |
Richtlinien Über die Gewährung von Zuwendungen
zur Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten ModInstRL 96 |
Wohnungspolitische Selbsthilfe |
1996
ff. (1295
/ 893 56) und (1295 / 663 56) |
31.03.1996 - 31.12.1999 weitere Anwendung im Jahr 2000/1 |
erstellt
von IV
C 52 |
27.09.1996 |
Nr.
50 S. 3508 |
Richtlinien Über die Gewährung von Zuwendungen
zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum zur Nutzung regenerativer
Energiequellen sowie zur Qualifizierung und Beschäftigung ModInstRL 99 - stadtweit - |
stadtweite
|
1999
ff. (1295
/ 893 56) und (1295 / 663 56) |
01.01.1999 - 31.12.2000 weitere Anwendung im Jahr 2001 gemäß Deckungsmittelzusage |
erstellt von |
03.09.1999 |
Nr.
45 S. 3431 |
Richtlinien Über die Gewährung von Zuwendungen
für die Wohnungsmodernisierung durch Mieter Mieter Mod RL 99 |
a) Mietermaßnahmen b) begleitende Vermietermaßnahmen |
1999
ff. (1295
/ 893 56) |
01.01.1999 - 31.12.2000 weitere Anwendung im Jahr 2001 |
erstellt von |
03.09.1999 |
Nr.
45 S. 3438 |
Richtlinien Zur Förderung der
Instandsetzung und Modernisierung von industriell gefertigten Wohngebäuden im
Ostteil Berlins InstModRL 99 |
|
1999
ff. (1295
/ 663 21) |
01.01.1999 - 31.12.2000 weitere Anwendung im Jahr 2001 |
erstellt
von IV
C 55 |
03.09.1999 |
Nr.
45 S. 3443 |
Richtlinien zur Umsetzung der
”Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an
die Länder nach Artikel 104a Abs. 4 Grundgesetz zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen (VV-Städtebauförderung
1999)- Programmbereich
Städtebaulicher Denkmalschutz” |
Städtebaulicher
Denkmalschutz (Anwendung nur in den Bezirken Mitte,
Köpenick und Lichtenberg) |
1999
ff (1295
/ 893 48) |
01.01.1999- 31.12.2000 weitere Anwendung im Jahr 2001 gemäß Deckungsmittelzusage |
erstellt
von IV
C13 |
25.06.1999 |
nicht
veröffentlicht |
Richtlinien Über die Gewährung von
Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Großsiedlungen und in
Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf WUM RL 99 |
|
1999 (1295
/ 893 24) |
09.10.1999
– 31.12.2001 |
Erstellt
von IV
C 67 |
08.10.1999 |
Nr.
52 S. 4042 |
(92) Tabelle Richtlinien für die Abrechnung/Bestimmung von gewährten Fördermitteln
Richtlinien |
Programmteile |
Bewilligungszeitraum (Kapitel/Titel) |
Gültigkeit von - bis |
Bemerkungen |
Bekanntmachung |
Fundstelle (ABl.) |
Richtlinien Über die Abrechnung von
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Sanierungsvertragsgrundstücken Sanierungsbaukosten - Abrechnungsrichtlinien |
|
(Einnahmetitel: 1295
/ 119 27) |
13.11.1993
- 31.12.1997 a)01.01.1998
-31.12.1999 b)01.01.2000 -
31.12.2001 |
erstellt
von |
12.11.1993 Änderungen: a)29.01.1998 b)20.09.1999 |
Nr.
54 S. 3350 a)Nr.
12 S. 929 b)Nr.
63 S. 4854 |
Richtlinien Über die abschließende
Bestimmung von Mitteln, die unter Vorbehalt der Bestimmung nach Maßgabe des
§ 177 Abs. 4 und 5 BauGB eingesetzt wurden Vorbehaltsmittel - |
|
(Einnahmetitel: 1295
/ 119 27) |
01.07.1996
- 30.06.2001 01.07.2001- 31.12.2006 |
erstellt
von IV
C 55 IVC55-4 |
10.01.1997 Änderung: 03.08.2001 |
Nr.
2 S. 58 Nr.
39. S. 3438 |
10.4.1 Neue Rundschreiben an die Bezirke
Im Berichtszeitraum sind folgende Rundschreiben an die Bezirke gerichtet worden:
(93) Tabelle neue Rundschreiben
Nr. |
Datum |
Thema |
IV C/1/2000 |
21.01.2000 |
Härteausgleich nach § 181 BauGB für Wohnungsmieter in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten - Fortschreibung der Berechnungsgrundlagen für das Kalenderjahr 2000 |
IV C/2/2000 |
23.02.2000 |
Anwendung der Gemeinsamen Richtlinien über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7h, 10 f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EstG) – Bescheinigungsrichtlinien – |
IV C/3/2000 |
08.05.2000 |
Gemeinsame Richtlinien über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7h, 10 f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) – Bescheinigungsrichtlinien – 1. Vorzeitige Entlassung gem. § 163 Abs. 2 BauGB 2. Bescheinigungsverfahren beim Bauherrenmodell |
IV C/4/2000 |
19.06.2000 |
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB / städtebauliche Maßnahme-Empfehlungen zur Gewährung finanzieller Hilfen für Sanierungsbetroffene im Rahmen des Sozialplans gem. § 180 BauGB |
IV C/5/2000 |
15.11.2000 |
Sozialplanverfahren gemäß § 180 BauGB -Berichterstattung durch die Bezirke (Nr. 17 SozPlRL) – künftig Nr. 25 AVBauGBSoz |
IV C/6/2000 |
29.11.2000 |
Sanierungsbeauftragte gem. § 157 Abs. 1 Satz 1BauGB - Erhebung von Gebühren bei Auskünften und Akteneinsichten |
10.4.2 Aufgehobene Rundschreiben
Im Berichtszeitraum sind folgende Rundschreiben aufgehoben worden:
(94) Tabelle aufgehobene Rundschreiben
Nr. |
Datum |
Thema |
IV C/2/1999 |
28.01.1999 |
Härteausgleich für Mieter nach § 181 BauGB - Fortschreibung der Berechnungsgrundlagen für das Kalenderjahr 1999 |
Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq