Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
(Kinder-)Gesundheit und Umwelt:
MieterInnen vor
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Das Abgeordnetenhaus wolle
beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, zum besseren Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie von Personen, die berufsbedingt Dachböden betreten, vor gesundheitlichen Risiken durch giftige Holzschutzmittel, die sich noch immer in hohen Konzentrationen auf den Dachböden der meisten Wohngebäude befinden,
1.
eine
Informations- und Aufklärungskampagne über die von den Holzschutzmitteln ausgehenden
Gefahren und geeignete Präventivmaßnahmen durchzuführen und
2.
auf
die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Wohnungseigentümerverbände
einzuwirken, dass künftig durch entsprechende Hinweisschilder auf die Kontamination
der Dachgeschosse und entsprechende Verhaltensregeln hingewiesen wird.
Begründung:
In der Vergangenheit wurden Dachbalken und andere Hölzer vorbeugend
gegen Schädlinge mit DDT-, PCP- und lindanhaltigen Holzschutzmitteln behandelt.
Heute ist bekannt, dass diese Gifte nicht nur Holzschädlinge, sondern auch den
menschlichen Organismus schädigen. Leberschäden, Antriebsschwäche, Krebs, Hautentzündungen,
gestörte Blutbildung, Schwächung des Immunsystems und hormonelle
Beeinträchtigungen können durch diese Gifte verursacht werden.
In der Bundesrepublik wurden diese Holzschutzmittel in den siebziger
und achtziger Jahren verboten. In der DDR wurden sie bis zur Vereinigung
eingesetzt. Per Ministerratsbeschluss wurden in den achtziger Jahren allein im Prenzlauer
Berg 30 000 Wohnungen mit der „Giftspritze saniert“. Dachbalken und Staub auf
Dachböden weisen noch immer eine starke Belastung mit diesen Giften auf.
Unstrittig ist, dass diese Dachgeschosse saniert werden müssen, weil sie ständige Emissionsquelle giftiger Stoffe sind. Diese Sanierung wird aber nur langfristig im Rahmen allgemeiner Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen finanzierbar sein. Bis dahin ist sicher zu stellen, dass die Dachgeschosse gut gelüftet, zum Obergeschoss isoliert und nicht ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen betreten werden, damit die Gesundheit der Mieter/innen, Handwerker/innen oder Schornsteinfeger/innen nicht gefährdet wird.
Für die
Sanierung von Dachböden gibt es weitreichende Vorschriften. Wenn diese
eingehalten werden, sind auch die Mieterinnen und Mieter geschützt. Häufig wird
jedoch bei handwerklichen Arbeiten wie Installationen, Reparaturen oder
Schornsteinfegerarbeiten fahrlässig und gesundheitsgefährdend mit den im
Dachgeschoss schlummernden Risiken umgegangen. Wenn nach dem Begehen von
Dachstühlen Wohnungen betreten werden, kommt es zum Verschleppen der Gifte und
zu vermeidbaren gesundheitlichen Risiken für die Mieterinnen und Mieter. Auch
die Handwerker/innen oder Schornsteinfeger/innen setzen sich erheblichen
Gesundheitsgefahren aus, wenn sie sich regelmäßig über längere Zeiträume auf
diesen Dachböden aufhalten.
Deshalb ist
Information und Aufklärung der Mieter/innen und der Handwerker/innen sowie –
als vorbeugende Maßnahme – das Anbringen von Hinweistafeln an Dachbodentüren,
die auf die Giftbelastung und die notwendigen Verhaltensregeln hinweisen,
dringend geboten.
Berlin, den 27. Januar 2003
Dr. Klotz Ratzmann
Hämmerling
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/die Grünen
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq