Antrag

 

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

(Kinder-)Gesundheit und Umwelt: MieterInnen vor
giftigen Holzschutzmitteln schützen

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, zum besseren Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie von Personen, die berufsbedingt Dachböden betreten, vor gesundheitlichen Risiken durch giftige Holzschutzmittel, die sich noch immer in hohen Konzentrationen auf den Dachböden der meisten Wohngebäude befinden,

 

1.        eine Informations- und Aufklärungskampagne über die von den Holzschutzmitteln ausgehenden Gefahren und geeignete Präventivmaßnahmen durchzuführen und

 

2.        auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Wohnungseigentümerverbände einzuwirken, dass künftig durch entsprechende Hinweisschilder auf die Kontamination der Dachgeschosse und entsprechende Verhaltensregeln hingewiesen wird.

 

Begründung:

 

In der Vergangenheit wurden Dachbalken und andere Hölzer vorbeugend gegen Schädlinge mit DDT-, PCP- und lindanhaltigen Holzschutzmitteln behandelt. Heute ist bekannt, dass diese Gifte nicht nur Holzschädlinge, sondern auch den menschlichen Organismus schädigen. Leberschäden, Antriebsschwäche, Krebs, Hautentzündungen, gestörte Blutbildung, Schwächung des Immunsystems und hormonelle Beeinträchtigungen können durch diese Gifte verursacht werden.

 

In der Bundesrepublik wurden diese Holzschutzmittel in den siebziger und achtziger Jahren verboten. In der DDR wurden sie bis zur Vereinigung eingesetzt. Per Ministerratsbeschluss wurden in den achtziger Jahren allein im Prenzlauer Berg 30 000 Wohnungen mit der „Giftspritze saniert“. Dachbalken und Staub auf Dachböden weisen noch immer eine starke Belastung mit diesen Giften auf.

 



Unstrittig ist, dass diese Dachgeschosse saniert werden müssen, weil sie ständige Emissionsquelle giftiger Stoffe sind. Diese Sanierung wird aber nur langfristig im Rahmen allgemeiner Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen finanzierbar sein. Bis dahin ist sicher zu stellen, dass die Dachgeschosse gut gelüftet, zum Obergeschoss isoliert und nicht ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen betreten werden, damit die Gesundheit der Mieter/innen, Handwerker/innen oder Schornsteinfeger/innen nicht gefährdet wird.

 

Für die Sanierung von Dachböden gibt es weitreichende Vorschriften. Wenn diese eingehalten werden, sind auch die Mieterinnen und Mieter geschützt. Häufig wird jedoch bei handwerklichen Arbeiten wie Installationen, Reparaturen oder Schornsteinfegerarbeiten fahrlässig und gesundheitsgefährdend mit den im Dachgeschoss schlummernden Risiken umgegangen. Wenn nach dem Begehen von Dachstühlen Wohnungen betreten werden, kommt es zum Verschleppen der Gifte und zu vermeidbaren gesundheitlichen Risiken für die Mieterinnen und Mieter. Auch die Handwerker/innen oder Schornsteinfeger/innen setzen sich erheblichen Gesundheitsgefahren aus, wenn sie sich regelmäßig über längere Zeiträume auf diesen Dachböden aufhalten.

 

Deshalb ist Information und Aufklärung der Mieter/innen und der Handwerker/innen sowie – als vorbeugende Maßnahme – das Anbringen von Hinweistafeln an Dachbodentüren, die auf die Giftbelastung und die notwendigen Verhaltensregeln hinweisen, dringend geboten.

 

 

Berlin, den 27. Januar 2003

 


   Dr. Klotz   Ratzmann   Hämmerling

                 und die übrigen Mitglieder

        der Fraktion Bündnis 90/die Grünen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq