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Drucksache 15 / 1009 |
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15. Wahlperiode |
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der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Ausbau der
Stettiner Bahn gleichzeitig mit dem Turmbahnhof Karower Kreuz |
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der DB AG und der
Bundesregierung beim Ausbau der Stettiner Bahn dafür einzusetzen, dass der
geplante Umsteigebahnhof am Karower Kreuz für den S- und R-Verkehr
planfestgestellt und aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BschwAG)
der Jahre 1995-98 gebaut wird.
Begründung:
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Stettiner Bahn
muss wegen unzureichender Berücksichtigung der Lärmemissionen wiederholt
werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dieses Verfahren um die
Planfeststellung des beabsichtigten „Turmbahnhofs“ am Karower Kreuz für den S-
und R-Verkehr zu ergänzen und diesen Umsteigebahnhof auch zu realisieren.
Nach der Euphorie der Wendezeit wurde davon ausgegangen, dass im
Nordosten die Wohngebiete Karow Nord, Buch IV und Buch V realisiert würden. Um
diese Wohngebiete schienenmäßig anzubinden, wurde der S-Bahnhof Buch Süd in die
Planung aufgenommen und mit der Bundesregierung die Finanzierung nach dem
Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) der Jahre 1995-98 vereinbart.
Die euphorischen Wachstumsprognosen haben sich nicht bewahrheitet.
Von den drei geplanten Wohngebieten wurde nur Karow Nord realisiert. Für dieses
Wohngebiet – aber v.a. auch für den gesamten Nordosten Berlins - wird mit dem
Turmbahnhof Karower Kreuz und der damit einhergehenden zusätzlichen
tangentialen Erschließung durch den Schienenpersonennahverkehr auf dem Berliner
Außenring eine erheblich bessere verkehrliche Anbindung erreicht, als mit dem
S-Bahnhof Buch Süd. Das gilt erst recht, wenn am S-Bahnhof Karow der nördliche
Zugang gebaut wird.
Die BschwAG-Mittel der Jahre 1995-98 in Höhe von 85 Mio. DM (43 Mio. Euro) sind
nur zu einem kleinen Teil verausgabt worden. Nicht verausgabte Mittel entfallen
normalerweise. Gesichert sind diese Mittel – zeitunabhängig - für die
S-Bahnhöfe Kolonnenstraße und Buch-Süd. Mit der Bundesregierung muss deshalb
über eine Umverteilung dieser Mittel von Buch Süd – ein außergewöhnlich teurer
S-Bahnhof - zugunsten des Kreuzungsbahnhofs und des nördlichen Zugangs vom
S-Bahnhof Karow verhandelt werden.
Im
gescheiterten Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Stettiner Bahn
wurde nur die Veränderung der Brückenwiderlager für einen späteren Bau des Turmbahnhofs
Karower Kreuz „optional“ berücksichtigt. Angesichts der Tatsache, dass in
Berlin genügend halbfertige Verkehrsanlagen ohne verkehrspolitischen Effekt
gebaut worden sind, ist ein Umdenken überfällig. Deshalb sollte bei der
Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Stettiner Bahn
die veränderte Situation in Berlin berücksichtigt werden und dem Turmbahnhof
Karower Kreuz sowie dem nördlichen Zugang am S-Bahnhof Karow die Priorität vor
dem S-Bahnhof Buch Süd gegeben werden.
Berlin,
den 20. November 2002
Dr.
Klotz, Wieland, Cramer, Hämmerling
und
die übrigen Mitglieder
der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq