Vor Eintritt in die Tagesordnung

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 

Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Abg. Nelken (PDS) verweist auf Medienberichte, wonach sich SenStadt gegenüber dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bezüglich der Hochhausplanungen an der Bundesallee – insbesondere auf der Gerhart-Hauptmann-Anlage – geäußert habe. Hierzu bitte er um eine nähere Erläuterung.

 

Sen Strieder (Stadt) erklärt, die betreffenden Medienberichte träfen zu. SenStadt habe gegenüber dem Bezirk Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass man es nicht für sinnvoll halte, in Anbetracht der Baupotentiale in der Innenstadt Grünanlagen zu bebauen. Das Argument, damit würde die betreffende Grünanlage aufgewertet, könne bei einem Hochhausbau nicht überzeugen.

 

Man sei vom Bezirk zu einer Stellungnahme zu dem Bauvorhaben aufgefordert worden. Es handele sich aber nicht um ein Projekt von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung. Deshalb habe man dem Bezirk keine Weisung, sondern eine Empfehlung erteilt.

 

Abg. Nelken (PDS) fragt, in welcher Weise der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf diese Empfehlung reagiert habe. Bestehe noch weiterer Diskussionsbedarf?

 

Sen Strieder (Stadt) erklärt, der Bezirk habe sich seines Wissens nicht erneut dazu geäußert. Der Bezirk sei nach dieser Stellungnahme zunächst frei, seine Entscheidung zu treffen.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) nimmt Bezug auf ein Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft Mitte – WBM –, der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain – WBF – und der BEWOGE an ihre Mieter, wonach diese erklären sollten, dass die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft deren Wohnung auf einen anderen Eigentümer übertragen dürften. Sei dies auf Anregung des Senats geschehen? Wenn nein, wie bewerte der Senat dieses Vorgehen?

 

Sen Strieder (Stadt) hält die betreffende Information der WBM an die Mieter für höchst bedenklich, denn sie gehe nicht vom Empfängerhorizont aus. Den Mietern sei mitgeteilt worden, sie sollten ihre Miete künftig an das IHZ überweisen, wobei die Mieter nicht wüssten, dass das IHZ eine Tochtergesellschaft im WBM-Konzern sei. Das IHZ handele aber nicht mit den Wohnungen, sondern solle die Verwaltungs- und Einzugsstelle für die Mieten sein. In der Sache selbst sei dagegen nichts zu sagen; es sei vernünftig, solche Zahl- und Verwaltungsvorgänge zu bündeln.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) entgegnet, mit dem betreffenden Schreiben werde der Mieter aufgefordert, einer Vereinbarung zum Mietvertrag zuzustimmen, wonach die Wohnungsbaugesellschaft aus dem Mietvertrag zugunsten des IHZ ausscheide. Es sei also keine reine Verwaltungsangelegenheit, sondern ein Vermieterwechsel. – Habe SenStadt mit diesen Wohnungsbaugesellschaften darüber gesprochen?

 

Sen Strieder (Stadt) verweist auf den Rechtsgrundsatz: „Kauf bricht Miete nicht!“ – Die WBM argumentiere, dass das IHZ als Vermieter in eigenem Namen die Forderungen gegenüber Mietern, die mit den Zahlungen in Rückstand seien, selbst geltend machen könne. Das treffe zu, denn ansonsten müsste das IHZ im Namen der WBM agieren, was umständlicher wäre. – Er habe dort bereits eine Mietersprechstunde durchgeführt, und Ende des Monats werde erneut eine stattfinden, an der auch Vertreter der WBM teilnähmen.

 

Abg. Gaebler (SPD) verweist auf den tödlichen Unfall vom 23. 3. 04, bei dem ein Kind von einem abbiegenden LKW überfahren worden sei. Welche Folgerungen würden gezogen? Wie beurteile der Senat die Diskussion über Maßnahmen, um den toten Winkel mit entsprechenden Rückspiegeln auszuschließen? Könne man im Land Berlin bereits vor endgültigen Regelungen z. B. mit freiwilligen Initiativen für zusätzliche Außenspiegel zumindest diese Unfallursache beseitigen?

 

Sen Strieder (Stadt) verweist auf die am 29. 1. 04 im Amtsblatt der EU veröffentlichte EU-Richtlinie über Einrichtungen für indirekte Sicht, die bis zum 26. 1. 05 in nationales Recht umzusetzen sei. Die Bundesregierung prüfe gegenwärtig, ob dies vorgezogen werden könne. Der Senat sei der Auffassung, dass dieses so schnell wie irgend möglich umgesetzt werden müsse. – SenStadt werde gemeinsam mit dem ADFC initiativ werden und öffentlich dafür werben. Die Speditionsfirmen sollten die zusätzlichen Außenspiegel vorher anbringen, um solche fürchterlichen Unfälle wie den vom 23. 3. 04 zu vermeiden. – Allerdings sollte man sich nicht allein auf die technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verlassen.

 

Abg. Gaebler (SPD) fragt, ob SenStadt darauf hinwirken könne, dass die Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und öffentlicher Betriebe wie der BVG, der BSR oder der Berliner Wasserbetriebe vorsorglich bereits jetzt die betreffenden Rückspiegel anbrächten.

 

Sen Strieder (Stadt) dankt für diese Anregung. Er werde ein entsprechendes Schreiben an die dafür in Frage kommenden Einrichtungen richten.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) fragt, ob Sen Strieder den Verkehrsvertrag mit der Berliner S-Bahn mit einer Laufzeit von 15 Jahren bereits unterschrieben habe.

 

Sen Strieder (Stadt) teilt mit, man habe heute die Verhandlungen mit der Bahn zu Ende geführt und dabei äußerst schwierige Probleme geregelt. Dieser Vertrag werde insofern ein „juristischer Delikatessenhandel“ sein; mit einem „einfachen Imbiss“ komme man dabei nicht weiter. Man wolle den Vertrag demnächst paraphieren, und dann müsse der Senat darüber beschließen. Erst nach der Beschlussfassung durch den Senat könne die Unterzeichnung dieses Vertrages erfolgen.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) hebt hervor, dass offenbar die EU-Kommission die Vorstellungen der Generaldirektion Binnenmarkt teile, wonach Verträge dieser Art – eine Monopol über 15 Jahre ohne vorherige Ausschreibung – nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar seien. Seien Strafzahlungen zu befürchten, die letztlich das Land Berlin wegen derartiger Vertragsverletzungen zu zahlen hätte?


Sen Strieder (Stadt) berichtet, der Bundesverkehrsminister sei mit SenStadt der Auffassung, dass hierbei das Allgemeine Eisenbahngesetz in Deutschland Anwendung finde. Es gebe auch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. SenStadt sehe keine veränderte Rechtsgrundlage.

 

Wenn sich die Generaldirektion Binnenmarkt bei der EU-Kommission durchsetzen würde, müsste es ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geben, das sicherlich mehrere Jahre beanspruchen würde. Sollte dann entschieden werden, dass dieser Vertrag rechtswidrig sei, müsste dieser gegebenenfalls mit einer Auslauffrist aufgelöst werden. Die im Vertrag vorgesehene Rabattierung hätte das Land Berlin in den Jahren zuvor aber bereits erhalten. Insofern wäre das dann ein Problem der DB.

 

Vors. Dr. Heide erklärt den Tagesordnungspunkt für erledigt.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Verkehrs- und Straßengestaltungsstudie

Spandauer Vorstadt – Auswirkungen auf

den Verkehr und die ortsansässigen Betriebe

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

BauWohnV#0188

 

in Verbindung mit

 

Punkt 3 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Planung zur Lärmminderung im Bezirk Mitte

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

BauWohnV#0271

 

Abg. von Lüdeke (FDP) bedauert, dass bei dieser Besprechung kein Vertreter des Bezirksamts Mitte anwesend sei. – Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion habe der Senat am 22. 7. 03 geantwortet, dass die Verdrängung des Durchgangsverkehrs der verkehrspolitischen Zielsetzung des StEP Verkehr entspreche. Torstraße und Friedrichstraße hätten demnach eine Sammelfunktion und insofern eine andere Aufgabe als Tempo-30-Zonen. Nach dem Lärmminderungsprogramm des Bezirks Mitte werde aber nun über eine Tempobegrenzung in dem gesamten Areal nachgedacht.

 

Die Gewerbetreibenden vor Ort seien zu diesem Thema nicht angehört worden. Ihn habe überrascht, dass hingegen die IHK als Vertretung der Wirtschaft in die Erarbeitung des betreffenden Konzepts einbezogen worden sei und Konsens mit der IHK hinsichtlich der entsprechenden Festlegungen bestehe. – Seine Fraktion habe deshalb diese Besprechung beantragt, in der auch die Betroffenen zu Wort kommen sollten.

 

Herr Brückmann (Industrie- und Handelskammer Berlin) verweist auf die schriftlich vorliegenden Stellungnahmen der IHK. – Man habe sich gefreut, dass vor einem Jahr nach einer zweijährigen Debatte u. a. auch mit Gewerbetreibenden ein akzeptables Gesamtkonzept für die Spandauer Vorstadt entstanden sei, das die wesentlichen Forderungen aus Sicht der Wirtschaft berücksichtigt habe. So sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die Spandauer Vorstadt schwer bzw. nicht zu erreichen sei; es gebe z. B. keine Straßensperrungen in diesem Bereich. Zudem sollte die Zahl der Parkplätze nicht verringert werden, was auch festgeschrieben worden sei. Ferner seien Taxihaltepunkte festgelegt und hinsichtlich der Erreichbarkeit für den Wirtschaftsverkehr Kompromisse gefunden worden.

 

Derzeit komme es darauf an, an diesem Gesamtkonzept nicht zu rütteln. Die zeitliche Abfolge einzelner Maßnahmen dürfe nicht dazu führen, dass die durch die wirtschaftliche Situation stark belasteten Bereiche Gastronomie und Einzelhandel noch weiter belastet würden. Es bestehe die Gefahr, dass durch das Vorziehen einzelner Maßnahmen das Gesamtkonzept in Frage gestellt sei.

 

Weitere Forderungen seien derzeit: Die Spandauer Vorstadt sollte auch für Reisebusse erreichbar sein; dafür sollte es zumindest bestimmte Haltepunkte geben. – Der Ring um die Spandauer Vorstadt mit Torstraße und Friedrichstraße sollte als Ring ausgezeichnet werden. Das Verkehrskonzept zur Spandauer Vorstadt decke sich mit dem StEP Verkehr, der Torstraße und Friedrichstraße als Tempo-50-Straßen ausweise. Insofern betrachte man es mit Sorge, wenn im Nachhinein Lärmminderungskonzepte für diese Straßen „Tempo 30“ vorschlügen.

 

Herr Eckel (Hotel- und Gaststättenverband Berlin) schickt voraus, dass er einerseits aus Sicht des Restaurants „Weihenstephaner“am Hackeschen Markt berichte und darüber hinaus allgemein den Hotel- und Gaststättenverband Berlin-Mitte vertrete. – Zu kritisieren sei, dass die Betroffenen am Hackeschen Markt so gut wie gar nicht in die betreffenden Beratungen einbezogen worden seien.

 

Aus Sicht des Hotel- und Gaststättenverbandes sollte der Zeitraum für die Parkraumbewirtschaftung nicht mehr bis 24 Uhr, sondern nur bis 20 Uhr oder höchstens bis 22 Uhr reichen. Man habe festgestellt, dass es den Kunden massiv belaste, wenn er dort neben der Geldausgabe für Essen und Trinken auch noch für das Parken Geld ausgeben müsse. Mit der Parkraumbewirtschaftung sei auch die Parkplatzsuche für die Besucher der Geschäfte in diesem Bereich noch nicht zufriedenstellend gelöst. Dort müssten weitere Parkplätze geschaffen werden.

 

Zum Öko-Markt am HackeschenMarkt: Durch diesen Markt verliere man die Hälfte der Schankfläche; dadurch seien Arbeitsplätze sowohl des Restaurants „Weihenstephaner“ als auch anderer Anrainer bedroht. Hierzu sei man ebenfalls nicht richtig gefragt worden.

 

Herr Heller (Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt) teilt mit, die Betroffenenvertretung habe sich schon seit Jahren für eine Verkehrsberuhigung dieses gesamten Gebiets ausgesprochen. Über die Parkraumbewirtschaftung sei man sehr erfreut; seit deren Einführung habe sich die Situation des ruhenden Verkehrs entspannt, denn mittlerweile seien nicht mehr sämtliche Flächen förmlich zugeparkt. – Das Verkehrskonzept stelle einen vertretbaren Kompromiss dar, den man jetzt nicht wieder auflösen wolle. Sicherlich hätte man sich für den Hackeschen Markt eine Sperrung gewünscht; dass dabei Anlieferverkehr gewährleistet sein müsse, sei ohnehin kein Thema.

 

Hinsichtlich des Öko-Markts am Zwirngraben liege man im Streit: Viele Anwohner hätten diesen seit Jahren gefordert. Dafür würden 70 qm von 170 qm an zwei Tagen in der Woche – jeweils bis zum Nachmittag – beansprucht. Zu betonen sei, dass es sich hierbei um einen öffentlichen Platz handele, der nicht ausschließlich den Kneipiers gehöre, die sich dort über einen riesigen Umsatz mit ihren Außenplätzen freuen könnten. Für Umsatzeinbußen dürften die Kneipiers nicht den Bezirk bzw. die öffentliche Hand haftbar machen; allerdings könnten sie sich an die Vermieter wenden, die wegen dieser Kneipenaußenplätze entsprechend hohe Mieten verlangten.

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) erklärt, das Anliegen, die durch den Verkehr verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren, werde in der Spandauer Vorstadt beispielgebend für Berlin umgesetzt. Im StEP Verkehr seien die grundsätzlichen Zielsetzungen der Verkehrspolitik dargelegt, die von einer dramatischen Bestandsanalyse ausgingen. 220 000 Berliner seien z. B. tagsüber gesundheitsschädigenden Lärmemissionen ausgesetzt; auch bei den Luftschadstoffen würden die Richtwerte in vielen Bereichen überschritten.

 

Zu begrüßen sei, dass der Bezirk Mitte in Zusammenarbeit mit SenStadt in langwierigen Diskussionsprozessen mit den lokalen Akteuren ein Konzept erarbeitet habe. Auch die heutige Stellungnahme der IHK habe sie als Zustimmung zu dem Konzept verstanden. Der gefundene Kompromiss sollte nicht in Frage gestellt werden. – Es seien Bürgerbefragungen durchgeführt und viele Akteure einbezogen worden. Wer sich nicht genügend einbezogen gefühlt habe, hätte auf einer Reihe von öffentlichen Veranstaltungen seine Auffassung vortragen können.

 

Die erarbeiteten Projekte innerhalb des Konzepts wie z. B. die Sanierung der Linienstraße und deren Einstufung als Fahrradstraße hätten stets auch die Realisier- und Finanzierbarkeit berücksichtigt. Zu begrüßen sei zudem der Einsatz von EU- und Bundesfördermitteln aus den Programmen Stadterneuerung und Denkmalschutz. – Insgesamt werde es auch zu einem Imagegewinn für die Spandauer Vorstadt kommen.

 

Zur Parkraumbewirtschaftung: Angesichts der Tiefgaragenprojekte in der Spandauer Vorstadt brauche man wohl nicht um die Zahl der Parkplätze besorgt zu sein. Die Parkraumbewirtschaftung habe auch positive Folgen für den Ziel- und Quellverkehr. Im Übrigen sei auf die hervorragende ÖPNV-Anbindung – auch des Nachtverkehrs – hinzuweisen.

 

Abg. Tromp (CDU) erklärt, trotz der positiven Aspekte dieser Konzeption stelle sich die Frage, ob man in der Spandauer Vorstadt Schönheitsreparaturen durchführen sollte, während eine Vielzahl anderer Straßen in Berlin dringend einer Sanierung bedürften.

 

Die Studie zur Spandauer Vorstadt werfe die Frage auf, ob nach Abschluss der gesamten Maßnahmen nur noch 30 bis 40 % der jetzigen Parkplätze übrig blieben. Frau Dubrau, die zuständige Bezirksstadträtin von Mitte, denke sogar über eine „Stellplatzverhinderungssatzung“ und einen besonderen Poller für die Spandauer Vorstadt nach. Das sei wohl nicht mit den Positionen der IHK und des Hotel- und Gaststättenverbandes in Einklang zu bringen; zumindest müsse man verfolgen, wie der gefundene Kompromiss umgesetzt werde.

 

Wenn man Torstraße und Friedrichstraße auf Grund des Lärmminderungskonzepts mit Geschwindigkeitsbeschränkungen versehe, widerspreche das dem Verkehrskonzept. – Treffe es zu, dass ein Teil der Friedrichstraße Fußgängerzone werden solle? – Die Glinkastraße weise große Straßenschäden auf, werde aber in hohem Maße als Ausweichstraße genutzt. Das trage wohl nicht zur Lärmminderung vor Ort bei.

 

Zum Öko-Markt: Die Position der Gastwirte sei verständlich, denn dieser Markt führe zu eine erheblichen Umsatzeinbuße. Es stelle sich auch die Frage, ob für diese Fläche nicht „doppelt abkassiert“ werde, nämlich Sondernutzungsgebühren von den Gastwirten und Standgebühren von den Anbietern auf dem Markt.

 

Sen Strieder (Stadt) betont, dass bestimmte Fragen in der BVV Mitte zu klären seien. – Die Studien zur Lärm- und Schadstoffreduzierung seien Arbeiten von Fachleuten, aber noch keine Vorschläge und Maßgaben von SenStadt. So sei z. B. klar, dass es keine Fußgängerzone in der Friedrichstraße geben werde; einige dieser Vorschläge seien lebensfremd. In künftige Aufträge werde man die Maßgabe aufnehmen, dass entsprechende Vorschläge sich am StEP Verkehr zu orientieren hätten.

 

Abg. Schimmler (SPD) betont, dass hinsichtlich der Konzeption für die Spandauer Vorstadt ein Kompromiss gefunden worden sei, wobei die IHK die Interessen der gesamten Gewerbetreibenden berücksichtige. – Die dortige Parkraumbewirtschaftung bringe u. a. den Vorteil mit sich, dass die Kunden auch nach 20 Uhr relativ einfach einen Parkplatz fänden. Dort entständen auch Tiefgaragen, die bei angemessenen Tarifen allgemein den Besuchern zur Verfügung stehen sollten. – Es spreche im Grundsatz nichts dagegen, eine Fläche für die Gastronomie und zudem zeitweilig für einen Markt zu nutzen. – Bezüglich der von Abg. Tromp angeführten Poller würden sicherlich auch die BVV-Fraktionen mit entscheiden.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erklärt, nach seinem Eindruck spreche die Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt nur für diejenigen, die „ihre Ruhe haben“ wollten. Die Idealvorstellung sei dabei wohl, das gesamte Areal einfach zu sperren. Erfreulicherweise habe sich die IHK gegen eine Sperrung von Straßen ausgesprochen. – Das Lärmminderungskonzept, das nun zusätzlich auf das Verkehrskonzept aufgestülpt worden sei, mache keinen Sinn. Die entsprechende EU-Richtlinie sei noch nicht einmal im Deutschen Bundestag umgesetzt und insofern nicht in Berlin „im vorauseilenden Gehorsam“ anzuwenden.

 

Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die Abend- bzw. Nachtstunden bringe keinen Nutzen, sondern lediglich zusätzliche Kosten für die mit dem Pkw anreisenden Besucher der dortigen Gaststätten – mit der Folge, dass diese Besucher an andere Orte in Berlin bzw. in das Umland führen. Angesichts der am Hackeschen Markt getätigten Investitionen wäre das sehr schädlich; die dortigen Gaststättenbetreiber müssten um ihre Existenz bangen. Man könne auch nicht einfach auf den ÖPNV verweisen, wenn er von den Besuchern faktisch nicht benutzt werde.

 

Abg. Cramer (Grüne) begrüßt, dass die IHK in den letzten zehn Jahren in der Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik offensichtlich hinzugelernt habe und eine differenzierte Position einnehme. – Das Gebiet um den Hackeschen Markt floriere wirtschaftlich und werde allenfalls durch den starken Autoverkehr behindert. Im Übrigen gebe es in keiner anderen europäischen Metropole so viele kostenlose bzw. preisgünstige Parkplätze wie in Berlin. In Rom halte man die historischen Plätze im Interesse des Tourismus und der Geschäfte vor Ort von Autos frei, was mit einem großen ökonomischen Gewinn verbunden sei.

 

Sei untersucht worden, wie viele der Kunden der Gaststätten am Hackeschen Markt mit dem Pkw oder dem ÖPNV kämen? – Offenbar gingen die Gaststätten davon aus, dass sie die Fußgänger ohnehin als Kunden hätten und nun noch die Autofahrer hinzugewinnen müssten. Dabei werde allerdings vergessen, dass Fußgänger sich wiederum anderen Gegenden zuwendeten, wenn der Autoverkehr mit Lärm und Gestank dominiere. Wie könne man sich mit einer Schankstelle im Freien mehr Autoverkehr wünschen? – Wenn man in den späten Abendstunden regelmäßige Alkoholkontrollen durchführen würde, hätten die dortigen Lokale sicherlich bald kaum noch Autofahrer als Kunden.

 

Mit dem Öko-Markt würden zweimal in der Woche die Geschäftszeiten um wenige Stunden reduziert. Das stehe sicherlich in keinem Verhältnis zum Nutzen des Öko-Markts insgesamt. Wenn die dortigen Gaststätten mit Arbeitsplätzen argumentierten, sollte bedacht werden, dass auch mit dem Öko-Markt Arbeitsplätze verbunden sein. – Wenn man mehr Verkehrsfluss erreichen wolle, müsse man flächendeckend „Tempo 40“ einführen; nach Untersuchungen der Verkehrswissenschaftler ergebe sich damit die schnellste Durchlassgeschwindigkeit. – Die Lärmminderungspläne müssten durchgesetzt werden; die Umsetzung von EU-Richtlinien oder die Vorschläge von Fachleuten dürfe man nicht nach Belieben behandeln.

 

Herr Heller (Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt) erklärt, Abg. Cramer habe aus seiner Sicht die wesentlichen Dinge auf den Punkt gebracht. Dem habe er nichts hinzuzufügen.

 

Herr Eckel (Hotel- und Gaststättenverband Berlin) teilt mit, man habe keine empirische Untersuchung zum Kundenverhalten durchgeführt, aber dennoch aus Gesprächen mit den Kunden einen bestimmten Eindruck gewonnen. An Verkehrsverhinderung sei man nicht interessiert; mit kompromisshaften Maßnahmen wie
z. B. der Beschränkung der Parkraumbewirtschaftung auf den Zeitraum bis 22 Uhr könnte man sicherlich den Umsatz und entsprechend die Zahl der Arbeitsplätze sowie die Steuereinnahmen erhöhen.

 

Den Umsatzeinbußen durch den Öko-Markt – er spreche dabei von 200 000 € im Jahr – stehe auf der anderen Seite wohl kein entsprechender Wert gegenüber. Man beschäftige Fachkräfte und biete Ausbildungsplätze an, während es bei dem Öko-Markt wohl eher um Verkaufsjobs für Studenten oder andere Hilfskräfte gehe. – Die Marktzeiten dauerten im Übrigen bis 19 Uhr, wobei die Szenerie des Abbaus nicht unbedingt Kunden anziehe. Er sei für den Markt, aber in einer anderen Form.

 

Herr Brückmann (Industrie- und Handelskammer Berlin) merkt zum Redebeitrag des Abg. Cramer an, dass ein allgemeines „Tempo 40“ sicherlich wieder den Durchgangsverkehr in die Spandauer Vorstadt bringe, weil dann eine Umfahrung ohne Vorteil sei. – Das Verkehrskonzept sei gemeinsam mit SenStadt entstanden und insofern kein auf den Bezirk Mitte beschränktes Thema. Mit der zeitlichen Abfolge der einzelnen Maßnahmen dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass dieses Konzept nicht vollständig bzw. einseitig umgesetzt werde. Insofern sollte offengelegt werden, wann welche Maßnahme umgesetzt werden solle. So wäre z. B. klargestellt, dass Maßnahmen, die der Wirtschaft zugute kämen – z. B. die Einrichtung von Lade- und Lieferzonen –, nicht vergessen würden.

 

Die bisher – eher unausgegoren vorgebrachten – Lärmminderungspläne beschränkten sich leider in erster Linie immer nur auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Beispielsweise gebe es im Fuhrgewerbe vielfältige Anstrengungen, mit Erdgas- oder schadstoffreduzierten Fahrzeugen zu agieren; diese würden entwertet, wenn sie dann nur mit „Tempo 30“ oder „Tempo 40“ durch die Stadt fahren könnten.

 

Vors. Dr. Heide erklärt die Tagesordnungspunkt 2 und 3 für erledigt.

 

 

Punkt 4 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Straßenbahnplanung in der Invalidenstraße

im Bezirk Mitte

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

BauWohnV#0281

 

Abg. von Lüdeke (FDP) fragt nach dem aktuellen Stand der Straßenbahnplanung in der Invalidenstraße. Offensichtlich sei geplant, einen der Fußwege zu entfernen, weil sonst der Straßenverkehr in hohem Maße eingeschränkt würde. Treffe dies zu?

 

Herr Walk (SenStadt) führt aus, im Zusammenhang mit der Straßenbahn in der Invalidenstraße sei vorgesehen, im Bereich des Bundesverkehrsministeriums und des Naturkundemuseums den dort vorhandenen Fußweg aufzugeben und diesen in die Vorgärten dieser beiden Gebäude zu verlegen.

 

Herr Guggenthaler (SenStadt) ergänzt, mit dem Bundesverkehrsministerium habe man verhandelt und erreicht, dass die vorhandenen Ministeriumsvorfahrten als Gehweg mit genutzt werden könnten, wie das auch bisher schon der Fall sei. Aus Gründen des Denkmalschutzes bleibe die Mauer am Naturkundemuseum erhalten; der Gehweg werde dort hinter die Vorgartenmauer verlegt.

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) hebt hervor, dass die Planfeststellung hierfür laufe und ausliege. Alles Weitere, das innerhalb dieser Planvorgabe vorgesehen sei, könne man im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in einer Einwendung vorbringen. – Die Straßenbahnlinie solle dort ab 2006 in Betrieb sein; für diesen Straßenbahnabschnitt würden 20 000 Fahrgäste und ein Fahrgastneugewinn von 7 000 Fahrgästen pro Tag prognostiziert.

 

Abg. Cramer (Grüne) fragt, wem die betreffenden Grundstücke gehörten. Seien die Grundstückseigentümer damit einverstanden, dass in diesen Vorgärten Gehwege verliefen? – Sei es eine realistische Annahme, dass die Straßenbahn 2006 bis zum – dann ebenfalls in Betrieb genommenen – Hauptbahnhof fahren werde? – Aus welchem Grund habe die FDP-Fraktion diese Besprechung beantragt?

 

Abg. Gaebler (SPD) stellt ebenfalls fest, dass die betreffende Straßenbahnmaßnahme bis zum Jahr 2006 fertiggestellt sein sollte. Die Lösung für die komplizierte Kreuzungssituation Chausseestraße/Invalidenstraße trage den Interessen aller Verkehrsteilnehmer Rechnung und sei zu begrüßen.

 

Abg. Schmidt (FDP) erklärt, mit der Inbetriebnahme des Hauptbahnhofs sei auch mit einem verstärkten Autoverkehr in diesem Bereich zu rechnen. Insofern stelle sich die Frage, ob mit dem Einbau der Straßenbahn der Verkehrskollaps drohe. – Wie hoch seien die Zahlen für das gegenwärtige Verkehrsaufkommen in der Invalidenstraße und die Prognosen für die Zeit nach der Inbetriebnahme des Hauptbahnhofs? Werde die eine Fahrspur und die Straßenbahnspur für den zu erwartenden Autoverkehr ausreichen?

 

Frau StS Junge-Reyer (SenStadt) erklärt bezüglich der Frage des Abg. Cramer, die betreffenden Grundstücke befänden sich im Eigentum des Landes Berlin bzw. des Bundesverkehrsministeriums, das mit der geplanten Lösung einverstanden sei. – Das Ende der Einwendungsfrist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sei der 22. 4. 04. Man rechne damit, dass ein Feststellungsbeschluss im nächsten Frühjahr gefällt werden könne. – Die Verkehrsprognose gehe von künftig ca. 30 000 Fahrzeugen aus. Für das verkehrspolitische Konzept sei die Straßenbahn von Bedeutung; sie solle nach Möglichkeit noch im Sommer 2006 in Betrieb genommen werden.

 

Vors. Dr. Heide erklärt den Tagesordnungspunkt für erledigt.

 

 

 

 

 

Punkt 5 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der CDU

Verkehrskonzept für die Mitte Berlin

Drs 15/2512

BauWohnV#0275

 

Abg. Tromp (CDU) stellt fest, dass gegenwärtig wegen der Straßensperrung vor der Britischen Botschaft in der Wilhelmstraße und später mit dem Bau der Amerikanischen Botschaft in diesem zenralen Bereich mit starken Verkehrsbehinderungen zu rechnen sei. Insofern sei ein angemessenes Verkehrskonzept erforderliche. Wie solle der Verkehr dort künftig fließen?

 

Frau StS Junge-Reyer (SenStadt) erklärt, mit dem StEP Verkehr gebe es ein strategisches Konzept, das die zukünftige Verkehrsmenge und die Verkehrsströme einschätze. Mit dem bestehenden Konzept könne man Einschränkungen durch Sicherheitsanforderungen, Veranstaltungen, Hauptstadtaufgaben oder Baustellen im Innenstadtstraßennetz angemessen berücksichtigen. In diesen Fällen handele es sich vor allem um eine verkehrsorganisatorische Aufgabe, und zwar des Verkehrsmanagements. Einer weiteren Veränderung des grundsätzlichen strategischen Konzepts bedürfe es nicht.

 

Vors. Dr. Heide fragt nach, wie das Verkehrsmanagement mit zusätzlichen Sperrungen im Umkreis der Amerikanischen Botschaft umgehen werde.

 

Abg. Gaebler (SPD) hebt hervor, dass es bei diesem Antrag eher um die punktuelle Verkehrsregelung am Brandenburger Tor und die „alte Diskussion“ um die Ost-West-Verbindung gehe, obwohl er zunächst an die Verkehrssperrung in der Wilhelmstraße ansetze. Eine solche Verbindung sei mit der Umfahrung über die Behrenstraße und Glinkastraße qualifiziert vorhanden; nördlich davon stellten Schadowstraße und Dorotheenstraße eine leistungsfähige Umfahrungsmöglichkeit dar. – Bei einer Sperrung der Behrenstraße käme es wohl tatsächlich zu Beeinträchtigungen, über die man nachdenken müsste. Ob dafür zwingend der zusätzliche Ausbau von Straßen erforderlich sei, bezweifle er. – Den CDU-Antrag lehne er ab.

 

Abg. Cramer (Grüne) erklärt, dass die Botschaften im Blick auf die historische Tradition durchaus an diesen Orten sein sollten, aber die entsprechenden Sicherheitserfordernisse nicht die Stadtstruktur bestimmen dürften. Insofern sollten die Straßensperren vor der Britischen Botschaft nicht zum Anlass genommen werden, um alte verkehrspolitische Anliegen wie die Ost-West-Verbindung voranzubringen; das sei s. E. „unanständig“. – Er lehne den CDU-Antrag ab.

 

Abg. Tromp (CDU) hebt hervor, dass die Straßen im Umkreis des Brandenburger Tores nicht so leistungsfähig seien, um den Verkehr der gesperrten Straßen problemlos aufzunehmen. Es müssten nicht unbedingt neue Straßen gebaut werden, doch sollten die Straßen in diesem gesamten Bereich wenigstens in einem Zustand sein, dass dort der Verkehr problemlos durchfließen könne. – Zu berücksichtigen sei auch, dass der Verkehr um den Deutschen Bundestag nicht zusätzlich belastet werden sollte.

 

Abg. Schmidt (FDP) fragt, wie der ÖPNV in der Mitte Berlins in Anbetracht dieser Einschränkungen organisiert werde. Welche Planungen gebe es z. B. für die Reisebusse, die insbesondere nach der Eröffnung des Holocaust-Mahnmals diesen Bereich vermehrt ansteuern würden? – Er stimme dem CDU-Antrag zu.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des CDU-Antrags – Drs 15/2512 – zu empfehlen.

 

Punkt 6 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der CDU

Die Parkvignette muss billiger werden –

Verwaltungskosten senken statt Gebühren erhöhen

Drs 15/1310

BauWohnV#0162

 

Vertagt.

Punkt 7 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (22):

Gesetz zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes

Drs 15/1422

BauWohnV#0171

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erklärt, dass für eine tatsächliche Reform der BVG die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen mit einer Änderung des Berliner Betriebegesetz geschaffen werden müssten. Durch eine Rechtsformänderung solle die BVG in einzelne Kapitalgesellschaften aufgespalten werden: Berliner U-Bahn-Betriebsgesellschaft mbH, Berliner Straßenbahn-Betriebsgesellschaft mbH, Berliner Stadtbus-Betriebsgesellschaft mbH und Berliner Verkehrsanlagen-Gesellschaft mbH. Zudem solle mit der Berliner Verkehrsbetriebe Personal – BVP – eine Gesellschaft vorhanden sein, um das Personal aufzunehmen, das nicht anderweitig arbeitsvertraglich abgesichert werden könne. – Er bitte um Zustimmung zu dem vorgelegten Entwurf für eine Gesetzesänderung.

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) kritisiert, dass die FDP-Fraktion nun offensichtlich die Vorstandsarbeit der BVG erledigen wolle, obwohl sie bisher die Staatsferne derartiger Betriebe eingefordert habe. Der Unternehmensvertrag mit der BVG gelte bis 2007, und der klare Auftrag an den BVG-Vorstand laute, ein Sanierunskonzept zu entwickeln, um den Bestand der BVG über 2007 hinaus zu erreichen. Ein solches Konzept müsse mit den Beschäftigten bzw. Personalvertretungen erarbeitet werden. – Sie lehne den FDP-Antrag ab.

 

Abg. Gaebler (SPD) lehnt den FDP-Antrag ab. Eine Zerschlagung der BVG per Gesetz – ohne unternehmerisches, strategisches und finanzielles Konzept – mache keinen Sinn. Was geschehe z. B. mit der Verschuldung der Anstalt öffentlichen Rechts, wenn man sie aller Vermögen mit Ausnahme der Anlagen beraube? Müsste diese nicht sofort Insolvenz anmelden? – Über solche Fragen habe der Antragstellter offensichtlich nicht nachgedacht. – Warum das Land Berlin, wenn es Aufgaben auf den Verkehrsverbund übertragen wolle, darüber mit anderen Gebietskörperschaften reden müsse, sei unverständlich. Offenbar seien auch Themen wie Verbund und Aufgabenträgerschaft von der FDP-Fraktion nicht verstanden worden.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) betont, die BVG gehöre zu 100 % dem Land Berlin, so dass auch das Berliner Parlament die Pflicht habe, sich über deren Zukunft bzw. grundsätzliche Konzeption Gedanken zu machen. Auch inhaltlich sei der FDP-Vorschlag weder gänzlich abwegig noch völlig neu. Dennoch stimme er diesem Antrag nicht zu, weil man zunächst ein Konzept des Senats abwarten sollte, um dieses dann in einer öffentlichen Diskussion – auch mit den Beschäftigten – zu besprechen.

 

Abg. Cramer (Grüne) schließt sich den Ausführungen des Vorredners an. – Der FDP-Antrag gehe offenbar davon aus, man könne die BVG mit dieser Umstrukturierung retten, und das sei ein „Holzweg“. – Grundsätzlich habe die BVG wie jeder andere Wettbewerber in Berlin nur eine Chance, wenn sich die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen änderten. Dabei dürfe nicht dem Auto jede Priorität zukommen. Solange es z. B. keine fächendeckende Parkraumbewirtschaftung gebe und die Parkgebühren nicht gleich hoch wie die BVG-Gebühren seien, habe die BVG keine Chance. Die rot-rote Koalition habe sich leider von dem Modal Split 80:20 verabschiedet.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) fragt, ob der Senat überhaupt ein Konzept für die BVG habe. In Kenntnis des Schuldenstandes und des jährlichen Zuschusses für die BVG könne man nicht deren Rettung suggerieren und alles auf den BVG-Vorstand und dessen Berater delegieren. Nach seinem Eindruck fahre die rot-rote Koalition die BVG „an die Wand“ – ohne Konzept. Dies müsse man verhindern. Er fordere die Regierungsfraktionen dazu auf, in einen Dialog über ein Konzpet für die BVG einzutreten. Das von der FDP-Fraktion vorgelegte Modell orientiere sich an der Bahnreform.

 

Frau StS Junge-Reyer (SenStadt) erklärt, die mit dem FDP-Antrag geforderte Änderung des Berliner Betriebegesetzes sei rechtlich nicht erforderlich, wenn man etwas verändern möchte. Andererseits nehme man bei der Arbeit mit dem bestehenden Unternehmensvertrag mit der BVG selbstverständlich bereits bestimmte Differenzierungen vor, die sich z. B. auf die innerbetriebliche Rechnungsführung bezögen; es gebe auch die Trennung zwischen der Nutzung der Infrastruktur und dem Betrieb. Es sei zudem deutlich geworden, dass es einen stärkeren Einfluss der Regieebene als Besteller auf die Unternehmen geben müsse. – Gegenwärtig komme es aber vorrangig darauf an, am Ziel des Unternehmensvertrages festzuhalten und vor allem daran zu arbeiten, die BVG in ihrer jetzigen Rechtsform wettbewerbsfähig zu machen. Ein Konzept des Senats könne man dazu in absehbarer Zeit erwarten. Sie bitte allerdings darum, der dafür zuständigen Fachverwaltung vorher Gelegenheit zu einer ausführlichen Diskussion im Senat zu geben.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des CDU-Antrags – Drs 151422 – zu empfehlen.

 

Punkt 8 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 

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Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq