der
Wirtschaft und den örtlichen Organisationen zu erarbeiten. Der Senat soll die
organisatorischen Grundlagen für eine Lokale Agenda Berlin 21 verbessern, indem
die Federführung an ein Agenda-Büro als Stabsstelle bei einer Senatsverwaltung
übertragen wird, das die gesamtstädtischen Aktivitäten koordiniert und
inhaltlich fördert.
3.
Um eine zielgerichtete Arbeit zu
gewährleisten, sind bis zum Herbst 2000 die Handlungsfelder für eine
nachhaltige Entwicklung Berlins zu identifizieren und die dazu gehörenden Arbeitsprioritäten
festzulegen. Bis zum Herbst 2001 legt der Senat dem Abgeordnetenhaus die
Leitbilder und erste Vorschläge für Indikatoren vor.
4.
Der Start für den gesamtstädtischen
Konsultationsprozess erfolgt mittels einer öffentlichen Veranstaltung mit Präsentation
des Beschlusses gemeinsam mit den bereits tätigen landesweiten Agenda-Gremien.
5.
Der Senat soll unabhängig von, aber unter
Berücksichtigung der bisherigen Strukturen der Berliner Agenda-Arbeit, die
Strukturen für eine kontinuierliche und ergebnisorientierte Arbeit aller
Akteure ermitteln und dabei auch klären, inwieweit eine zentral gelegene
Anlaufstelle zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung des Gesamtprojekts unter
Einbindung aller Akteursgruppen geschaffen werden kann.
6.
Zur Finanzierung des Agenda-Prozesses
sind in den Haushalten aller Verwaltungen entsprechende Titel einzurichten und
durch interne Umschichtungen Mittel verfügbar zu machen.
7.
Der aus der Konsultation und Diskussion
entstandene Entwurf zur Lokalen Agenda Berlin 21 soll dem Abgeordnetenhaus
binnen einer Frist von vier Jahren zur Beschlussfassung vorliegen. Der Senat
wird weiterhin beauftragt, einmal jährlich über den Fortgang des
Agenda-Prozesses zu berichten."
Die Erarbeitung
einer Lokalen Agenda 21 setzt eine breite Partizipation voraus, die der Senat
durch die Unterstützung des Agendaforums und durch die Mitarbeit darin
gefördert hat. Im Agendaforum haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Berlins –
und wegen des oft regionalen Charakters auch Brandenburgs – mitgearbeitet. Der Senat
dankt diesen Bürgerinnen und Bürgern für ihr zukunftsorientiertes Engagement in
diesem Agendaprozess.
Das Ergebnis
dieses Prozesses - der am 15. März 2004 vom Agendaforum vorgelegte Entwurf für
die Berliner Agenda 21 - ist von diesem partizipativen Ansatz geprägt. Der
Entwurf stellt einen während der Erarbeitung getroffenen Kompromiss unter den
Beteiligten dar, dessen Aussagen vom Senat nicht in allen Teilen getragen werden
können.
Im Folgenden
werden die einzelnen Teile des Entwurfs inhaltlich kommentiert und anschließend
der Entstehungsprozess des Entwurfs und die Aktivitäten der Beteiligten dargestellt.
Aus den
vorgenannten Gründen enthält der Bericht Kapitel (Handlungsfelder),
in
denen der Senat die getroffenen Aussagen weitgehend teilt (Soziale
Stadtentwicklung, Strukturwandel zur Informationsgesellschaft, Bildung für die
Zukunft, Berlin in der „Einen Welt", Klimaschutz, Geschlechtergerechtigkeit)
und solche
in
denen nur teilweise eine Zustimmung erfolgen kann (Mobilität/ Verkehr, Berlin
in der märkischen Landschaft, Partizipation, Zukunft der Arbeit /
Intensivierung regionaler bzw. lokaler Entwicklungspotenziale).
Es wird deshalb
Aufgabe in der Fortführung des Agendaprozesses bleiben, die in den betreffenden
Handlungsfeldern bestehenden unterschiedlichen Zielsetzungen, Positionen und Auffassungen
der Beteiligten in einem konsens- und ergebnisorientierten Dialog einer
möglichst einvernehmlichen Lösung im Sinne der generellen Ziele der Lokalen
Agenda 21 für Berlin zuzuführen.
Zu den einzelnen
Handlungsfeldern nimmt der Senat wie folgt Stellung:
Der Senat sieht
das Handlungsfeld Verkehr/Mobilität als eines der zentralen Handlungsfelder für
die Durchsetzung einer nachhaltigen Politik an. Er hat daher bei der
Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr seit 2000 ein konsultatives
Arbeitsverfahren gewählt und dabei Vertreter der Lokalen Agenda 21 einbezogen.
Der Arbeitsansatz unterscheidet sich von der Arbeitsweise, wie sie vom
Agenda-Forum praktiziert wurde:
Bei der
Zusammensetzung des Runden Tisches Stadtentwicklungsplan Verkehr wurde bei der
Auswahl der Nichtregierungs-Organisationen darauf geachtet, dass die wichtigen
Interessen der Stadtgesellschaft repräsentiert sind und dass bei den Vertretern
der Lokalen Agenda 21 sowie der verkehrsökologischen Gruppen das
Delegationsprinzip zur Anwendung kommt. Die Mitarbeit in den Fachforen des
Agenda-Forums stand dagegen im Prinzip allen engagierten und interessierten
Bürgerinnen und Bürgern offen.
Ein Vorteil des
StEP-Prozesses lag in der hohen Effizienz des Konsultationsprozesses, der dazu
führte, dass der Plan bereits 2003 fertiggestellt und vom Senat beschlossen
werden konnte, und sich heute in der Umsetzung befindet. Der in Berlin praktizierte
Konsultationsprozess als Ansatz, die Verkehrspolitik in den
Lokalen-Agenda-21-Prozess einzubinden, hat bei der Fachwelt und bei den
Institutionen der EU Interesse und Anerkennung hervorgerufen.
Die
Verfahrenskonzeption des StEP bezweckte die Erarbeitung von gemeinsamen Zielen
und Problemsichten und den zielorientierten Interessenausgleich. Die Begleitung
des Prozesses durch einen Wissenschaftlichen Beirat und die durchgeführten Wirkungsanalysen
hat außerdem die erforderliche Realitätsnähe gewährleistet.
Die
unterschiedlichen Arbeitsansätze beim StEP und beim Fachforum haben zur Folge,
dass es Abweichungen bei Zielen und Maßnahmen zwischen dem StEP Verkehr und dem
Beschluss des Agenda-Forums gibt. Während im StEP Verkehr soziale, ökologische
und ökonomische Handlungsziele berücksichtigt wurden, ist die ökonomische
Zieldimension nachhaltiger Verkehrspolitik im Entwurf des Agenda-Forums
praktisch nicht existent. So fehlt im Zielkatalog des Agenda-Forums u.a. das
Ziel der verbesserten Fernerreichbarkeit Berlins. Daher ergeben sich in beiden
Entwürfen auch unterschiedliche Bewertungen von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen,
wie z.B. dem Bau der Teltowkanalautobahn und des Flughafens
Berlin-Brandenburg-International. Aus den genannten Gründen hält der Senat an
den im StEP vorgenommenen Abwägung fest.
Im Gegensatz zum
Fachforum Mobilität war es Absicht am Runden Tisch, immissionsbezogene Handlungsziele
bei Benzol, Ruß und Lärm zu definieren, die zumindest annähernd bis 2015
innerhalb denkbarer Maßnahmen-Szenarien realisierbar sind. Die Handlungsziele
im Agenda-Beschluss sind dagegen vom Wunschdenken einer prioritären
ökologischen Orientierung geprägt. Die entsprechenden Handlungsziele würden in
großem Umfang zusätzliche restriktive Maßnahmen gegenüber dem Straßenverkehr
erfordern, die die notwendige Funktionsfähigkeit des Verkehrs massiv
beeinträchtigen würden. Auch die Handlungsziele im StEP Verkehr sind ehrgeizige
Ziele, deren Erreichung sehr große Anstrengungen erfordern werden. Dies belegen
auch die Wirkungsanalysen.
Der Senat ist
auch nach Fertigstellung des StEP Verkehr mit dem Fachforum in einen intensiven
Dialog getreten. Viele fachliche Hinweise des Senats wurden vom Fachforum
Mobilität berücksichtigt. Trotz der Abweichungen in etlichen Einzelpunkten,
u.a. in der Luftverkehrspolitik, die der Abstimmung insbesondere auf
supranationaler Ebene bedarf, hat der Dialog gezeigt, dass in der Zielsetzung,
den strategischen Überlegungen und den Maßnahmen zu einer nachhaltigen
Mobilität wichtige Gemeinsamkeiten zwischen Senat und dem Agenda-Forum bestehen.
Dies gilt insbesondere für das Engagement des Agenda-Forums zur Förderung des
Umweltverbundes und die Überlegungen zu einer neuen Mobilitätskultur.
Auch die
vorgeschlagenen Leitprojekte lassen sich in die Strategie des StEP Verkehr
einordnen, allerdings müssen noch Fragen der Finanzierung unter Einbeziehung
privater Partner geklärt werden. Beim Leitprojekt „Europäisches Netzwerk für
Mobilität und Lokale Agenda 21“, an dem auch der Senat mitarbeitet, konnte die
Finanzierung unter Einbeziehung der Heinrich-Böll-Stiftung bereits geregelt
werden.
Der Senat sieht
das Fachforum Mobilität als unterstützende Institution auf dem Wege zu mehr
Nachhaltigkeit im Verkehr.
Den
Qualitätszielen kann im Wesentlichen grundsätzlich zugestimmt werden.
Eine Zustimmung
zu den Handlungszielen und Maßnahmen ist dagegen nur eingeschränkt, nämlich insbesondere
dort nicht möglich, wo diese
unabdingbare
quantitative und zeitliche Vorgaben,
uneingeschränkte
Richtwerterfüllung,
kategorische
Bestandssicherung oder
einen
unveränderbaren Automatismus für Nutzungsänderungen u.ä.
zum Inhalt
haben. Diese Handlungsziele und Maßnahmen verkennen insoweit grundlegend die
Dynamik von Entwicklungsprozessen in der Stadt ebenso wie in Natur und Umwelt
sowie das Wirken externer Einflüsse und das Erfordernis von Planungsprozessen
im Einzelnen.
Zum
Teilbereich 2 :
Stadtgüter
In der am 25.
Mai 2004 beschlossenen Mitteilung an das Abgeordnetenhaus über den Stand des
Privatisierungsverfahrens der Stadtgüter (Drs. 15/2883) hat sich der Senat
dahingehend festgelegt, dass die Umstellung von mindestens zwei Gütern auf ökologischen
Landbau angesichts der derzeitigen Marktsituation für Produkte des ökologischen
Landbaus optional ausgeschrieben werden soll. Dabei werden bei gleichwertigen
Angeboten Erwerber, die sich verpflichten, den zu übernehmenden Betrieb auf
ökologischen Landbau umzustellen, vorrangig berücksichtigt.
Zum
Teilbereich 3,
„Regionale Agrarwende und Berliner Ernährungsmarkt“:
Im
Rahmen der GAK (Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“[1])
ist nur die Förderung der ökologischen Produktion zulässig. Mittel der
Landwirtschaft können daher zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung
ökologischer Erzeugnisse nicht eingesetzt werden.
Eine
Änderung der Förderungsbedingungen im Rahmen der GAK kann nur im Einvernehmen
mit allen anderen Bundesländern und der Bundesregierung erwirkt werden.
Für
die besondere Unterstützung und Förderung
„der Kultivierung und Verarbeitung alter Kultursorten und die Haltung
alter und vom Aussterben bedrohter Tierrassen ...“ stehen für den
erwerbsmäßigen Gartenbau und die erwerbsmäßige Landwirtschaft keine
Landesmittel zur Verfügung.
Die mit dem
Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ verfolgte Strategie gegen die soziale Polarisierung
in den Kommunen sowie für den Ausbau und die Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft
kann nur Erfolg haben, wenn die einzelnen Entwicklungsziele bei den in den
Stadtteilen und ihren Bewohnern vorhandenen Ressourcen ansetzen. Wenn aber die
dort lebenden Menschen auf diesem Wege mitgenommen werden sollen, ist es
unerlässlich, sie mit ihren individuellen Fähigkeiten in die jeweiligen
Prozesse eng mit einzubeziehen und zu motivieren. Information und Beteiligung
sind die Voraussetzungen dafür.
In der Praxis
des Berliner Quartiersmanagements hat sich deutlich gezeigt, dass die Bürgerinnen
und Bürger bereit und in der Lage sind, aktiv an einer positiven Entwicklung
ihres Lebensumfeldes mitzuwirken. Die dargestellten Qualitätsziele setzen hier
an und können die Strategien des Senats und der Bezirke zur sozialen
Stadtentwicklung ergänzen, wenn sie nicht ohnehin bereits deckungsgleich sind.
Das betrifft sowohl das ehrenamtliche Engagement in allen gesellschaftlichen
Institutionen, als auch die Mitwirkung an themenbezogenen Maßnahmen. Das Ziel
von Senat und Bezirken, hierfür die Voraussetzungen weiter zu verbessern und
gerade auch Immigrantinnen und Immigranten und ihre Organisationen eng mit
einzubeziehen, wird durch die Ausführungen zu diesem Themenfeld unterstützt. Die dargestellten Leitprojekte im Handlungsfeld
"Soziale Stadtentwicklung" sind in ihren
Grundideen geeignet, diesen Prozess zu befördern. Dabei sind nicht alle Leitprojekte in ihren dargestellten Zielvorstellungen
umsetzbar. Der Senat wird die Projekte bei der Weiterentwicklung beraten und
grundsätzlich unterstützen.
Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern besteht der Wunsch und
die Bereitschaft, durch eigenes Engagement zu einer positiven Veränderung ihres
unmittelbaren Lebensumfeldes oder der gesamten Stadt beizutragen.
Der
Senat orientiert sich am Leitbild einer lebendigen Bürgergesellschaft. Das
heißt: Der Staat soll diesem Leitbild entsprechend Rahmenbedingungen setzen,
die Partizipation ermöglichen und bürgerschaftliches Engagement fördern. Er
soll bürgerschaftliches Engagement in Berlin sichtbar machen und zu einer
Kultur der Anerkennung beitragen. Der Senat hat sich vorgenommen, diesem
Anliegen durch einige beispielhafte Projekte Rechnung zu tragen – mit
der Perspektive, diese im Erfolgsfalle (Best Practice) auszuweiten.
Die
im Agenda-Entwurf enthaltenen Vorschläge müssen auch vor dem Hintergrund der
personellen und finanziellen Rahmenbedingungen und der angestrebten
Konzentration der Verwaltung auf ihre Kernaufgaben betrachtet werden. Der Senat
wird strikt darauf achten, dass keine neue Bürokratie entsteht.
Um einen Überblick über das bürgerschaftliche Engagement in
Berlin zu geben, hat der Senat am 6. Juli 2004 den Bericht über
Bürgerschaftliches Engagement in Berlin beschlossen (Senatsbeschluss Nr.
1994/04) und dem Parlament vorgelegt.
Zum
Handlungsziel „Bürgerbeteiligung medial sichtbar machen“:
Der
Senat teilt das Anliegen des Agendaforums, die Bürgerinnen und Bürger stärker
über ihre Beteiligungs- und Engagementmöglichkeiten zu informieren. Der Senat
hat dies zu einem Schwerpunkt seiner Öffentlichkeitsarbeit gemacht und im
Dezember 2003 das offizielle Bürgerportal „Bürger aktiv“ auf der
Plattform von „Berlin.de“ gestartet. Es bietet engagierten Gruppen, Vereinen,
Initiativen etc. an, sich mit einer „Visitenkarte“ im Netz zu präsentieren.
Positive Beispiele von partizipativen Bürgeraktivitäten, auch auf bezirklicher
Ebene, werden dargestellt, und perspektivisch wird das Portal „Bürger aktiv“
auch im Sinne einer niederschwelligen „Freiwilligenbörse“ arbeiten. Das
Bürgerportal ist verlinkt mit dem „Treffpunkt Hilfsbereitschaft“, der Berliner
Freiwilligenagentur, und den Informationsangeboten des Quartiersmanagements
in den Kiezen.
Ermöglichung von Engagement und Abbau von
Hemmnissen als Querschnittsaufgabe des Senats
Bürgerschaftliches Engagement zu fördern und administrative
Hemmnisse abzubauen ist eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts des Senats und
ein zentrales Aufgabenfeld im Rahmen der Modernisierung der Berliner
Verwaltung. Der Senat misst dieser Aufgabe eine große Bedeutung bei.
Um dies zu unterstreichen und im Zusammenwirken mit den
Verwaltungen dafür zu werben, hat der Regierende Bürgermeister den Chef der
Senatskanzlei zum Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement ernannt
und unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz wurde die ressortübergreifende Arbeitsgruppe
Bürgergesellschaft eingerichtet.
Der Beauftragte versteht sich als zentraler Ansprechpartner,
Moderator und Impulsgeber für bürgerschaftliches Engagement, das von der
Nachbarschaftshilfe über freiwilliges Engagement in Vereinen und Bürgerinitiativen
bis hin zu Stiftungen und Mäzenatentum reicht. Der Beauftragte vermittelt
Kontakte zwischen Verwaltung und aktiver Bürgerschaft, er unterstützt durch Öffentlichkeitsarbeit
Initiativen, die zu einer Stärkung der Berliner Bürgergesellschaft beitragen
und er trägt im Rahmen der Steuerung der Verwaltungsmodernisierung dazu bei,
bürokratische Hemmnisse abzubauen und die Berliner Verwaltung für eine stärkere
Kooperation mit Engagierten aus der Bürgerschaft zu öffnen. Ein besonderes
Augenmerk gilt der Schaffung einer Kultur der Anerkennung für das Engagement
von Stiftern und Mäzenen sowie von Unternehmen in Berlin, die sich als „corporate
citizens“ verstehen und so zum Wohl der Stadt beitragen.
Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz mit dem Berliner Engagement Portal (Beeport)
www.berlin.de/beeport eine sektorübergreifende Internet-Plattform geschaffen,
auf der sich alle Senatsverwaltungen sowie wichtige Träger und Akteure mit
ihren Handlungsfeldern und Angeboten zum Bürgerschaftlichen Engagement gemeinsam
präsentieren.
Partizipative Haushaltsaufstellung
(„Bürgerhaushalt“)
Der
Senat teilt die Auffassung des Agendaforums, dass modellhaft Wege zu einer
Stärkung der Bürgerbeteiligung im Prozess der Haushaltsaufstellung
erprobt werden sollten.
Der
Senat wird die Transparenz und Lesbarkeit des Haushaltes des Landes sowie der
Bezirke schrittweise verbessern. Im Rahmen der Kosten-Leistungsrechung werden
die Bezirke ihre Haushalte für 2005 vollständig produktorientiert abbilden können
(ohne Transferleistungen).
Formal
ist der Haushalt des Landes Berlin 2004 produktorientiert dargestellt (Band 5:
Produktorientierte Darstellung des Haushaltsplans 2004/2005) und im Internet
einsehbar.
Der
Senat hat das Projekt „Partizipative Haushaltsaufstellung – „Bürgerhaushalt“ in
die Neuordnungsagenda des Landes Berlin aufgenommen und unterstützt das
Vorhaben mehrerer Pilotbezirke sowie einer von der Bundeszentrale für
politische Bildung koordinierten Plattform aller politischen Stiftungen, Bürgerbeteiligung
bei der Aufstellung der Bezirkshaushalte zu realisieren. Bei der partizipativen
Haushaltsaufstellung kann an positive Erfahrungen mit den Beteiligungsverfahren
im Zusammenhang mit den „Quartiersfonds“ angeknüpft werden.
Engagement und Beteiligung vor Ort
Eine
wichtige Rolle bei der Ermöglichung von bürgerschaftlichem Engagement und
Partizipation spielen die Bezirke, die Stadtteilkommissionen oder
Bürgerforen, die Stadtteil- bzw. Nachbarschaftszentren und
Quartiersmanagement-Büros. Die Erfahrungen zeigen, dass es eine hohe
Bereitschaft zur Partizipation gibt und dass die Anlaufstellen des
Quartiersmanagements vor Ort sich bewährt haben. Der Senat stimmt mit dem
Agendaforum überein, dass die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur
Beteiligung von Politik und Verwaltung aufgegriffen und gestärkt werden sollte.
Der
Senat wird an die positiven Erfahrungen in Quartiersmanagement-Gebieten
anknüpfen (siehe auch 8.3. Handlungsfeld „Soziale Stadtentwicklung“). Er
beabsichtigt jedoch nicht, standardisiert und flächendeckend, d.h. ohne
Rücksicht auf lokale Gegebenheiten, neue „Beteiligungsbüros“ einzurichten. Der
Senat nimmt den Bericht des Agendaforums zum Anlass, an die Bezirke zu
appellieren, das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für ihr Umfeld aufzunehmen
und sie stärker als bisher in Planungen und Projekte vor Ort einzubeziehen.
Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen
Der Senat teilt die Auffassung des Agendaforums, die Interessen
von Kindern und Jugendlichen stärker in Planungsprozesse einzubeziehen. Damit
kann Verantwortungsbewusstsein geweckt und die Kinder- und Jugendfreundlichkeit
von Entscheidungen von Politik und Verwaltung erhöht werden. Der Senat unterstützt
daher die erfolgreichen Modelle einer stärkeren Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen im Rahmen vielfältiger laufender Aktivitäten. Wichtige Akteure
sind auch hierbei die Bezirke und die Quartiersmanagement-Büros vor Ort sowie
die auf der Grundlage des § 5 AG KJHG z.T. bereits arbeitenden Kinder- und Jugendbüros.
Um Möglichkeiten für eine weiter gehende Einbeziehung der
Interessen von Kindern und Jugendlichen in Planungen und Vorhaben der Bezirke
auszuloten, ist ein Modellvorhaben in zwei Bezirken vorgesehen. Die vom
Landesjugendhilfeausschuss einberufene Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB
VIII „Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ hat hierzu - ebenso wie für das
Leitprojekt „Entwicklung von Standards für Koordinierungsstellen sowie Kinder-
und Jugendbüros“ - bereits weitgehende inhaltliche Vorarbeiten geleistet.
Der
Senat teilt im Übrigen die Auffassung des Agendaforums, dass die Bereitschaft
zur Beteiligung bei Kindern von klein auf gefördert werden sollte. Das ist
primär eine Aufgabe der Eltern, aber auch der Kitas, der Schulen, der Vereine
und der Jugendeinrichtungen. Der Senat erkennt das bereits geleistete Engagement
an und nimmt den Bericht des Agendaforums zum Anlass, insbesondere an die
Schulen zu appellieren, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der
Gestaltung und Planung des Schullebens zu fördern und sich gegenüber
bürgerschaftlichem Engagement im nachbarschaftlichen Umfeld zu öffnen, auch im
Sinne des neuen Schulgesetzes.
Fort-
und Weiterbildung für öffentlich Bedienstete
Der
Senat ist für konkrete Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Durchführung
von Beteiligungsverfahren offen. Diese sollten an die jeweils betroffene
Verwaltung gerichtet werden. Bezogen auf die konkreten Erfordernisse im
jeweiligen Fachverfahren ist von den Behördenleitungen z.B. auch im Rahmen von
Kundenmonitoring zu ermitteln, ob und ggf. welche zusätzlichen Qualifikationen
der Mitarbeiter erforderlich sind. Der Senat wird - auch im Kontext der
Verwaltungsmodernisierung - die Verwaltungsakademie auffordern, in
Zusammenarbeit mit den Verwaltungen ein am Bedarf orientiertes Fortbildungskonzept
zur Förderung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements zu entwickeln.
Projekt
„Zwischennutzungsagentur“
Der
Senat teilt die Auffassung des Agendaforums, dass öffentliche Liegenschaften
nicht über längere Zeit ungenutzt brachliegen sollten. Vielfach könnten die
ungenutzten Gebäude oder Räume von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, von
freien Trägern oder anderen Einrichtungen für zeitlich begrenzte Projekte
genutzt und so vor Verfall und Vandalismus bewahrt werden. Dadurch könnten
Projekte engagierter Menschen und Initiativen kostengünstig unterstützt werden,
solange eine andere wirtschaftliche Verwertung der Räumlichkeiten oder
Liegenschaften nicht möglich ist.
Zugleich
ist der Senat angesichts der finanziellen Notlage des Landes Berlin und auch
gesetzlich verpflichtet, nicht mehr benötigte Liegenschaften so zu verwerten,
dass möglichst hohe Einnahmen für den Landeshaushalt generiert werden.
Der Liegenschaftsfonds Berlin ist auf dem Feld der Zwischennutzung
öffentlicher Liegenschaften bereits selbständig tätig. Die vereinbarten
Zwischennutzungen unterliegen jedoch kurzfristig kündbaren Verträgen, um das
vorrangige Ziel der Veräußerung nicht zu gefährden. Die Bezirke verwalten ihre
Liegenschaften, die nicht zum Verkauf anstehen. Auch sie sind gehalten, eine
wirtschaftlich günstige Verwaltung vorzunehmen.
Der
Senat nimmt den Bericht des Agendaforums zum Anlass, dass die Senatsverwaltung
für Finanzen in Verbindung mit den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und
Wirtschaft, Arbeit und Frauen gemeinsam mit den Vermögensverwaltern (Liegenschaftsfonds,
Bezirke, BIM GmbH) klärt, wie alle Beteiligten auf der Grundlage des
Auflagenbeschlusses des Abgeordnetenhauses vom 18. März 2004 (Drucksache Nr.
15/2551-II.B.78) zu einer erleichterten Zwischennutzung brachliegender öffentlicher
Liegenschaften beitragen können. Hierbei ist insbesondere auf eine unbürokratische
Handhabung entsprechender Wünsche aus der Bürgerschaft hinzuwirken. Die
Beteiligten werden in diesem Zusammenhang auch einen Vorschlag für die
öffentliche Kommunikation unterbreiten und dabei deutlich machen, welche Ansprechpartner
dafür zur Verfügung stehen.
Wahl- und
Abstimmungsrecht
Die den Senat
tragenden Parteien beabsichtigen, die direkte Demokratie auf Landesebene durch
eine Vereinfachung der formalen Voraussetzungen für Volksinitiative,
Volksbegehren und Volksentscheid zu erleichtern.
Die direkten
Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner auf Bezirksebene
werden erweitert. Bürgerentscheide auf der Basis von Bürgerbegehren werden
ermöglicht. Sammlungsbedingungen, Fristen sowie Quoren werden zugunsten der
Initiativen novelliert.
Vorgesehen ist
auch, das Bezirksverwaltungsgesetz zu ändern, um in den
Bezirksverordnetenversammlungen Bürgerfragestunden bzw. Bürgeranhörungen zu
ermöglichen.
Abgesehen davon
wird die den Senat tragende Koalition eine Initiative zur Einführung des
aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren für die kommenden Wahlen zu den Bezirksverordneten-Versammlungen
ergreifen. Das im Entwurf formulierte Ziel einer weiteren Absenkung auf 14
Jahre (vgl. Kinder- und Jugendpartizipation Handlungsziel „Ausweitung des Wahlrechts
in den Bezirken“) wird derzeit vom Senat als zu weitgehend abgelehnt.
Die Verfolgung
einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Politik ist auch für die Arbeitsmarkt-,
Berufsbildungs- und Wirtschaftspolitik des Landes Berlin uneingeschränkt zu
befürworten.
Ziel muss es
dabei sein, Strukturen zu schaffen, die heute ebenso wie auf mittel- und
langfristige Sicht gewährleisten, dass alle Menschen Zugang zu Bildung und
einem Existenz sicherndem Einkommen haben und dass insgesamt betrachtet ein
möglichst hohes Wohlstandsniveau ohne Beeinträchtigung der Umwelt und ohne
Belastung anderer Weltregionen oder künftiger Generationen erreicht wird.
Vor dem Hintergrund
der gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftssituation in Berlin bedeutet
dies für die heutige Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs- und Wirtschaftspolitik eine
Ausrichtung auf folgende Hauptziele:
Eine
entsprechend ausgerichtete Politik im Land Berlin steht in Übereinstimmung mit
der Lissabonner Strategie der Europäischen Union bei. Die Lissabonner Strategie
selbst ist gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates auf dem Göteborger Gipfel
im Juni 2001 dem Nachhaltigkeitsgrundsatz verpflichtet.
Das Agendaforum
und der Senat von Berlin sind sich in den wesentlichen zu verfolgenden Zielen
vom Grundsatz her einig. Aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen des Senats
und des Agendaforums hinsichtlich dessen, was unter den gegebenen politischen,
rechtlichen und finanziellen Bedingungen umsetzbar ist, werden jedoch
unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte und zeitliche Prioritäten gesetzt.
Das vom Agendaforum
in den Mittelpunkt gestellte Leitbild „Nachhaltige Mischarbeit“ gibt der
aktuellen Diskussion zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wertvolle
Impulse.
Der
Leitprojektvorschlag „Beschäftigungsorientierte Genossenschaften“ wird vom
Senat als Ergänzung bisheriger Ansätze zur Entwicklung eines
genossenschaftsfördernden Vernetzungs- und Kooperationsumfeldes durch
Erfahrungsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit begrüßt. Zur Vermeidung des
Aufbaus von Doppelstrukturen und zur Gewinnung von Synergieeffekten empfiehlt
der Senat eine Integration dieses Leitprojekts in das bestehende, vom
DGB-Landesbezirk Berlin-Brandenburg moderierte „Netzwerk Genossenschaften“.
Verknüpfungsmöglichkeiten ergeben sich mit der vom Senat geplanten Initiative
„Pro Kooperation und pro Genossenschaft“. Im Rahmen dieser Initiative soll eine
Workshopreihe mit Gründungsinteressierten, -beraterinnen und -beratern und
-initiativen stattfinden.
Der
Leitprojektvorschlag „Bürgerschaftliches Engagement und Arbeit am Beispiel der
Agenda 21“ weist große inhaltliche Anknüpfungsmöglichkeiten mit den Aufgaben
und Ansätzen der bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
eingerichteten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Bürgergesellschaft“ auf.
Für den Fall der Realisierung des Projektvorschlags sollte daher ein enger Austausch
zwischen der Arbeitsgruppe und den Akteuren des Projekts angestrebt werden.
Auch bezüglich
des Leitprojektsvorschlags „Häuser für Eigenarbeit in jedem Bezirk“ bietet sich
unter dem Aspekt nachbarschaftlicher Stadtentwicklungsstrategien
(Nachbarschaftszentren) sowie unter dem Aspekt der Bildungsangebote von bezirklichen
Volkshochschulen und anderer Bildungsträger eine Diskussion in der
ressortübergreifenden Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz an. Aufgrund der finanziellen Dimension dieses
Leitprojekts wird allerdings eine umfassende Realisierung des Projekts bei der
gegenwärtigen Haushaltslage des Landes Berlin – zumindest kurzfristig – schwierig
sein.
Viele
Ideen zur Nachhaltigkeit der Informationsgesellschaft sind bereits in der
Konzeption und der Umsetzung der Landesinitiative Projekt Zukunft enthalten.
Der Senat
unterstützt das Leitprojekt Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“. Im
Rahmen des BLK-Programms „21“ - Bildung für eine nachhaltige Entwicklung - sind
an 21 Berliner Modellschulen bereits vielfältige Ansätze entwickelt und erprobt
worden.
Allgemeinbildende
und berufliche Schulen haben sich unter der Zielsetzung der Partizipationsfähigkeit
und Gestaltungskompetenz der Schülerinnen und Schüler mit Themen der Nachhaltigkeit auseinander gesetzt. Die
Unterrichtseinheiten wurden fachübergreifend oder fächerverbindend in
Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Diese Art der
Unterrichtsplanung hatte positive Auswirkungen auf Schulentwicklungsprozesse
und unterstützte die Entwicklung von Schulprogrammen.
Das BLK –
Programm „21“ ist am 30.7.2004 beendet. Der Senat wird sich dafür einsetzen,
das daran anschließende, vom BMBF geförderte Transferprogramm mitzutragen.
Hierdurch ergäbe sich die Möglichkeit, durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
die in den letzten Jahren erarbeiteten Ergebnisse in weiteren Schulen direkt
vorzustellen. Die Schulen könnten die unterschiedlichen Ansätze im Rahmen ihrer
Schulprogrammentwicklung, unter Vernetzung mit den regionalen außerschulischen
Umsetzern und Organisationen der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung,
einbeziehen.
Dieses Vorgehen
entspräche auch den Intentionen des neuen Schulgesetzes (§§ 7 und 8 SchulG,
GVBl vom 31.01.2004 S. 26)
Der Senat
begrüßt, dass das Agendaforum die Vorreiterrolle Berlins als internationales
Zentrum, geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Toleranz und einer auf
internationale Kooperation ausgerichteten Politik des offenen Weitblicks,
anerkennt.
Bezüglich der
Städtepartnerschaften, der projektbezogenen Partnerschaftsprogramme und der
internationalen kommunalen Zusammenarbeit enthält das Papier interessante
Ansatzpunkte insbesondere zur Einbeziehung der Bürger in die praktische
Ausgestaltung der Partnerschaften und gemeinsamer Projektarbeit.
Der Senat wird
da, wo es möglich ist, seine Maßnahmen auf diesen politischen Handlungsfeldern
an den vom Agendaforum entwickelten Grundsätzen ausrichten.
Ungeachtet der
grundsätzlich positiven Einschätzung des Handlungsfelds „Berlin in der Einen
Welt“ im Entwurf der Agenda 21 durch den Senat ergeben sich gleichwohl die
folgenden Anmerkungen:
Der
Senat teilt nicht die in der Problemskizze dargelegten politischen
Einschätzungen, da sie die Komplexität der Rahmenbedingungen für dieses
Politikfeld nicht widerspiegeln.
Die
formulierten Qualitäts- und Handlungsziele Nr. 2 und 3 sind grundsätzlich zu
begrüßen, wenngleich insbesondere die angestrebte „Berliner Stiftung
Entwicklung“ und die Bereitstellung von jährlich 400.000 € für die Arbeit der
Nicht-Regierungsorganisationen in Berlin ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt
steht und deshalb die Umsetzung in einem überschaubaren Zeitraum nicht möglich
ist. Die Annahme, öffentliche Gelder könnten für die Bereitstellung des
Stiftungskapitals genutzt werden, verkennt die finanzielle Realität des Landes
Berlin. Die Bemühungen zur Errichtung einer „Berliner Stiftung Entwicklung“
sollten sich deshalb auf die Bereitstellung des Stiftungskapitals aus Lotteriemitteln
konzentrieren, wie dies u.a. in NRW und Niedersachsen geschehen ist.
Die
Städtepartnerschaften Berlins, die projektbezogenen Partnerschaftsprogramme und
die kommunale Zusammenarbeit auf Bezirksebene können nicht ausschließlich unter
dem Gesichtspunkt der Entwicklungszusammenarbeit betrachtet werden. Insofern
lassen sich einzelne Ansätze des Agendaforums nicht eins zu eins auf diese
Politikbereiche übertragen.
Qualitätsziel
4 - Dieses Qualitätsziel erscheint angesichts begrenzter personeller Ressourcen
nicht realisierbar. Hier bedarf es mehr Informationen und Diskussionen.
Qualitätsziel
5 – Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung von Leitideen zur
konzeptionellen Weiterentwicklung von Integrationspolitik und interkultureller
Öffnung erfolgt insbesondere über den Landesbeirat für Integrations- und
Migrationsfragen. Über diese Mitwirkungsstrukturen hinaus steht der Beauftragte
des Senats für Integration und Migration in ständigem Austausch mit
nichtstaatlichen Organisationen (z.B. Migranten- und Wohlfahrtsverbände). Der
vorgeschlagene Indikator sollte allerdings eingegrenzt werden. Der Landesbeirat
hat den Auftrag, für die Landesregierung Empfehlungen zu erarbeiten; die
Entscheidung obliegt jedoch dem Senat – nicht dem Landesbeirat. Berichterstattung
gegenüber dem Abgeordnetenhaus ist eine Regelaufgabe der Verwaltung.
Leitprojekt
1: Es wäre besser, sich auf Unterstützung von fair gehandeltem Kaffee zu
konzentrieren. Parallel dazu auch noch ein weiteres Produkt zu promoten scheint
vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen nicht realisierbar.
Leitprojekt
2: Auf das Forum "Internationale Partnerschaften und Globales Lernen"
kann komplett verzichtet werden. Der Beirat
"Entwicklungszusammenarbeit" bei
SenWiArbFrau
kann die Themen aufgreifen.
·
Leitprojekt
3: Der Senat begrüßt eine Unterstützung der Berliner Integrations- und Migrationspolitik
durch den Agenda 21-Prozess. Die genannten umfassenden „Schritte zur Zielerreichung“
dieses Leitprojektes versteht der Integrationsbeauftragte schon jetzt als seine
ständige Aufgabe. Monografischen Analysen wären allerdings personell und
finanziell nur mit maßgeblicher Unterstützung Dritter (Z.B. Hochschulen und
Stiftungen) mittelfristig durchführbar. Bei den vorgesehenen Kooperationsstrukturen
ist zu berücksichtigen, dass der Senat mit dem Landesbeirat für Integrations-
und Migrationsfragen bereits ein Partizipationsorgan eingerichtet hat. Eine
Verdopplung solcher Strukturen wäre nicht zielführend. Als konkrete
integrationspolitische Aktivitäten im Rahmen des Agenda-Prozesses sollten
insbesondere solche ins Auge gefasst werden, die mit den vorherrschenden
Leitzielen des Agenda-Prozesses (zum Beispiel Entwicklungszusammenarbeit,
internationale Partnerschaften, Ökologie) korrespondieren.
Im Handlungsfeld
Klimaschutz wird das vorgeschlagene Projekt „Eine neue Kultur im Umgang mit Wasser“
abgelehnt: Der dort konstatierte Wassermangel geht nicht auf Klimaänderungen
zurück, sondern vor allem auf das Beenden der Verrieselung, für das
Einzelfalllösungen gefunden werden. Ansonsten werden die im Projekt
vorgeschlagenen technischen Maßnahmen bereits weitestgehend durchgeführt. Die
Einrichtung eines „Runden Tisches“ mit Brandenburger Beteiligung ist nicht
notwendig, da die EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits flussgebietsbezogen umgesetzt
wird.
Auf
der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing (1995) verpflichteten sich die
Regierungen in Bezug auf die Agenda 21 auf die Schaffung eines neuen
Entwicklungsparadigmas, das ökologische Bestandsfähigkeit, die Gleichbehandlung
der Geschlechter sowie Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen zu
einem neuen Ganzen zusammenfügt.
Die Lokale
Agenda 21 fordert explizit die Partizipation von Frauen auf allen Ebenen des
Agenda 21 – Prozesses, die Berücksichtigung frauenpolitischer Belange als
Querschnittsaufgabe sowie in Kapitel 24 einen globalen Aktionsplan für Frauen
zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung. Geschlechtergerechtigkeit
ist substanzieller Bestandteil sozialer, ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.
Die
Einbeziehung in den und die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit im Prozess
der Agenda 21 wurde bereits zu Beginn als Querschnittsaufgabe definiert und
damit als eine qualitative Anforderung für alle Themenfelder des
Agendaprozesses formuliert und darauf hingewirkt, dass sich die Querschnittsaufgabe
Geschlechtergerechtigkeit in allen Handlungsfeldern der Lokalen Agenda 21
Berlin wiederfindet.
Der
Senat hat in seiner Sitzung am 31. August 2004 einen „Zweiten Bericht über
Gender Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung“ beschlossen, der
über die Umsetzung dieser Strategie informiert.
Mit der Vision
Geschlechtergerechtigkeit wird ein Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung
geschaffen, die Frauen und Männern, Mädchen und Jungen gleichen Zugang zu
gesellschaftlichen Ressourcen und Chancen zusichert und deren gleichberechtigte
Mitwirkung in allen Bereichen der Gesellschaft anstrebt.
Der Entwurf zur
Berliner Agenda 21 ist ein guter und wichtiger Schritt zur nachhaltigen Entwicklung
der Stadt, der aus Sicht des Senats allerdings noch deutliche Defizite
aufweist.
Der Senat sieht
jedoch in einer Reihe der in dem Agendaentwurf vorgestellten Projekte dem
Grundsatz nach richtige Zielstellungen, die weiterverfolgt werden sollten.
Unabhängig von inhaltlichen Zustimmungen oder Ablehnungen ist die Finanzierung
allerdings in allen Handlungsfeldern noch weitgehend ungeklärt.
Zur Fortsetzung
und Verbesserung der öffentlichen und politischen Diskussion und der Unterstützung
der Projekte durch Bürgerinnen, Bürger und Institutionen fördert der Senat den
Agendaprozess in Berlin, so dass mittelfristig von der öffentlichen Hand
unabhängige gesellschaftliche Aktivitäten im Bereich nachhaltiger Entwicklung
vorangetrieben werden können.
Bei der
Umsetzung dieses Beschlusses konnte sich der Senat von Berlin auf einen
Agendaprozess in der Stadt stützen, der seit 1993 überwiegend dezentral und auf
der Ebene der Bezirke wirksam war. Dies war eine wichtige Voraussetzung, der
Aufforderung des Abgeordnetenhauses folgen und die „Lokale Agenda 21“ für
Berlin in einem gesamtstädtischen Konsultationsprozess erstellen zu können. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde bereits 1997 durch Senatsbeschluss
damit beauftragt, für Berlin die gesamtstädtischen Fragen einer nachhaltigen
Entwicklung und Zukunftsbeständigkeit federführend zu koordinieren. Zugleich
wurde schon damals das Agendabüro in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umweltschutz und die Arbeitsgruppe der Agenda-21-Beauftragten der
Senatsverwaltungen eingerichtet, die für ihre Zuständigkeitsbereiche Ziele,
Aktivitäten und Indikatoren für eine nachhaltige Stadtentwicklung definieren
und spezifische Aktivitäten transparent nach außen darstellen sollten.
Der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde nun auch die Ausführung des
Abgeordnetenhausbeschlusses federführend zugewiesen. Der Senat legte die
organisatorischen Grundlagen dazu in seinem Beschluss am 17.10.2000 fest.
Danach wurde das Agenda-Büro bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
damit beauftragt, die Erstellung der gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 zu
organisieren, inhaltlich zu fördern und auf Senatsebene zu koordinieren.
Wichtigstes Gremium dieser Koordination wurde auf Seiten der Verwaltung die
Arbeitsgruppe der Agenda-21-Beauftragten, die sich danach vordringlich auf die
Erstellung der gesamtstädtischen Agenda 21 konzentrierte.
Der
Konsultationsprozess konnte also auf Strukturen und Gruppen zurückgreifen, die
sich bereits mit Fragen nachhaltiger Entwicklung beschäftigten. Dazu zählten im
gesellschaftlichen Bereich vor allem solche Projekte, die sich in den Bezirken
Themen aus den verschiedenen Bereichen der Agenda 21 widmeten, oder Vorschläge
und praktische Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung ausarbeiteten. Schon seit
Ende 1996 hatten sich gesamtstädtische Foren dieser Agendagruppen und
Organisationen gebildet, in denen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als
Partner vertreten war. Dazu gehörte der "Öffentliche Arbeitskreis Lokale
Agenda 21" als das Forum des Erfahrungsaustausches aller Praktiker aus den
Bezirken sowie der Vertreter der Nichtregierungsorganisationen.
Der "Runde
Tisch zur nachhaltigen Entwicklung in Berlin und Brandenburg",
konstituierte sich am 17. Juni 1997. Zu seinen Mitgliedern zählten sowohl die
wichtigsten Umweltverbände, wie auch die Verwaltungen und Wirtschaftsorganisationen,
z.B. die IHK. Er erörterte Ergebnisse des stadtweiten Dialogs und gab
Anregungen für dessen weitere Gestaltung auch über die Berliner Stadtgrenzen
hinaus.
Die Struktur des
"Runden Tisches" genügte allerdings den Anforderungen an die
Erstellung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda nicht mehr. Am 4. Juli 2000
löste ihn das "Agendaforum" als Schnittstelle zwischen
Zivilgesellschaft und Politik ab.
Organisation
des Agendaforums mit Plenum, Lenkungskreis, Fachforen und Geschäftsstelle:
Die
gesellschaftlichen Gruppen werden im Plenum dieses Forums am Diskurs
über die Lokale Agenda Berlin nun durch Repräsentanten vertreten, die sie
selbst bestimmen und die in "Bänken" organisiert sind. Die
Bänke umfassen jeweils fünf Mitglieder, von denen mindestens eines aus
Brandenburg kommen soll, und sind den folgenden Sektoren zugeordnet:
§
Arbeitnehmer/Arbeitslose,
§
Bildung/Wissenschaft,
§
kommunale/lokale
Initiativen,
§
Nichtregierungsorganisationen
(NGO),
§
Wirtschaft,
§
Wohlfahrt/Kirchen
und
§
Verwaltung
(nur beratend).
Fünf weitere
Plätze nehmen Vertreterinnen und Vertreter für Bürgerbeteiligung,
Geschlechtergerechtigkeit und der Parlamente von Berlin und Brandenburg ein.
Das Plenum des Forums tagte insgesamt elf Mal.
Die Sitzungen
werden von einem Lenkungskreis vorbereitet, in den jede Bank je einen
Vertreter entsandte und dem eine der Vertreterinnen für die
Geschlechtergerechtigkeit sowie der Parlamente und für Bürgerbeteiligung
angehören. Dieser Lenkungskreis koordiniert auch die Arbeit der thematischen
Arbeitsgruppen und Fachforen des Agendaforums.
Die Organisation
des Agendaforums obliegt einer Geschäftsstelle, für die das Agendabüro Anfang
2001 einen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) abschloss.
Die Geschäftsführung umfasst im Wesentlichen das Management der Gremiensitzungen,
die Koordination des Netzwerks Agendaforum und die Koordination zwischen den
Fachforen und Arbeitsgruppen, darüber hinaus jedoch auch inhaltliche und
redaktionelle Abstimmungen und Beiträge zur Qualifizierung der Vorlagen. Der
Vertrag mit dem Difu endete zum 15. 12. 2003. Nunmehr führt die GRÜNE LIGA die
Geschäfte für das Agendaforum.
Für die Arbeit
an den Handlungsfeldern wurden Fachforen eingerichtet. Diese sind im
Prinzip offen für aktive Bürgerinnen und Bürger und wurden in ihrer Arbeit mit
unterschiedlicher Intensität durch Mitarbeiter der Fachverwaltungen unterstützt.
Die weitere
Verklammerung des Agendaprozesses mit der Umweltbewegung, den NGO’s und der interessierten
Öffentlichkeit und die Rückkoppelung seiner Ergebnisse erfolgt im Wesentlichen
über die „Projektstelle Agenda 21“ der GRÜNEN LIGA, die als Service- und
Informationsstelle für an der Agenda 21 interessierte Bürgerinnen, Bürger und
Gruppen fungiert. Die Projektstelle hält dafür vielfältige Informationsmaterialien,
Fachliteratur und Veröffentlichungen vor, bearbeitet Nachfragen und gibt
Auskünfte zur Lokalen Agenda 21.
Um die
bezirklichen und gesamtstädtischen Initiativen weiterhin in den Prozess
einzubeziehen und die Partizipation an der Agenda 21 für weitere Bürgerinnen
und Bürger und Personengruppen attraktiv zu machen und zu öffnen, organisiert
die Grüne Liga darüber hinaus den „Öffentlichen Arbeitskreis zum
Erfahrungsaustausch für die Berliner Agendagruppen“, der mittlerweile
zweimonatlich stattfindet und gab bis Ende 2003 die "Berliner Briefe"
heraus, eine ebenfalls zweimonatlich in 8.000 Exemplaren erscheinende
Zeitschrift, in der die stadtweit tätigen NGO‘s über ihre Aktivitäten im Rahmen
der Agenda 21 berichteten. Die "Briefe" werden, wie die
Projektstelle, vom Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
finanziert. Die Finanzierung der „Briefe“ musste mittlerweile stark
zurückgefahren werden.
Die ersten
Diskussionen im Sommer 2000 dienten der Erörterung der prioritären Handlungsfelder
für die Berliner Agenda. Das Agendaforum und parallel dazu die Arbeitsgruppe
der Senatsbeauftragten zur Lokalen Agenda 21 stellten sich dabei die Frage, in
welchen Bereichen der Landespolitik ein Paradigmenwechsel zugunsten
nachhaltiger Entwicklung besonders nötig sei und wo die Verwirklichung solcher
Prinzipien besonders chancenreich sein würde. Dafür hat das Agendaforum in
Abstimmung mit der AG der Senatsbeauftragten schließlich die aus politischer
Sicht wichtigsten Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung Berlins
identifiziert:
·
Verkehr/Mobilität
·
Klimaschutz
·
Soziale
Stadtentwicklung/sozialer Zusammenhalt
·
Partizipation
der Bürger
·
Zukunft der
Arbeit – nachhaltige regionale Wirtschaftspotentiale
·
Strukturwandel
zur Informationsgesellschaft
·
Bildung für
eine nachhaltige Entwicklung und Sprache als Grundlage der Integration
·
Berlin in
der einen Welt
·
Geschlechtergerechtigkeit
(als Querschnitt-Thema)
Die Ausarbeitung
programmatischer Aussagen in den Handlungsfeldern erfolgte danach in den
Fachforen und Arbeitsgruppen des Agendaforums. Die Senatsbeauftragten, die für
ihren Zuständigkeitsbereich Ziele, Aktivitäten und Indikatoren für eine
nachhaltige Stadtentwicklung zu definieren hatten, trugen auch durch eigene
Beiträge direkt in der Diskussion mit den Agenda-Akteuren zum Fortgang dieser
Arbeiten bei. Alle Senatsressorts nahmen im Wege der Abstimmung zu
verschiedenen Ausarbeitungen aus ihrer Sicht inhaltlich Stellung, um konsensfähige
Leitbilder, Ziele und Indikatoren für die Agenda zu entwickeln. Dieser Prozess
nach dem Gegenstromprinzip zwischen den Bürgerinnen und Bürgern in den Gruppen
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung war jedoch nicht in
allen Handlungsfeldern konfliktfrei. Die Sichtweise der Verwaltung, gebunden an gesetzliche und/oder politische
Vorgaben, wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgergesellschaft
teilweise als einengend und bevormundend erfahren, während die Behördenvertreter
und -vertreterinnen bei den ehrenamtlich mitarbeitenden Akteuren häufig den
Realitätsbezug von Handlungszielen, die Stringenz von Vorschlägen und die
Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit vermissten.
Nach den
Ausarbeitungen der Arbeitsgruppen und Fachforen stellte das Agendaforum schließlich
im Herbst 2002, in enger Zusammenarbeit mit dem Agendabüro, einen
Arbeitsentwurf für die Berliner Lokale Agenda 21 unter dem Titel "Mit
Zukunft gestalten – Zukunft mitgestalten" fertig. Das Plenum des Agendaforums
konstatierte dabei, dass eine inhaltliche Qualifizierung und ein stärkerer
Praxisbezug unumgänglich sei und durch eine größere Beteiligung der Öffentlichkeit
erreichbar erscheine. Es forderte daher Bürger, Verbände, Parteien und
Verwaltungen auf, diesen Entwurf ausführlich zu diskutieren.
Zwischen Mai und
September 2003 wurde dafür eine Serie von öffentlichen Dialogveranstaltungen
durchgeführt. In sechs zentralen Veranstaltungen, von der Geschäftsstelle des
Agendaforums und dem Agendabüro organisiert, wurden die Handlungsfelder
Mobilität, Soziale Stadtentwicklung, Zukunft der Arbeit, Partizipation,
Bildung, Klimaschutz, Geschlechtergerechtigkeit und Wandel zur Informationsgesellschaft
diskutiert. Der Entwurf zum Handlungsfeld Berlin in der Einen Welt stand in
einer eigenen Veranstaltung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen mit den Berliner entwicklungspolitischen Gruppen zur Debatte. Im
gleichen Zeitraum wurde der Arbeitsentwurf in den Bezirken vorgestellt und
erörtert. Diese Veranstaltungen wurden durch die Kontaktstelle Umwelt und
Entwicklung (KATE e.V.) organisiert und von der IZT-Projektagentur „Zukunftsfähiges
Berlin“ finanziell unterstützt.
Teilnehmerinnen
und Teilnehmer an diesen Veranstaltungen kamen unter anderem aus Stadtteilinitiativen,
Planungsbüros, Vereinen und Bildungseinrichtungen. Bei diesem Meinungsaustausch
wurde insbesondere von Naturschutzorganisationen ein stärkerer Bezug auf die
Region angeregt und das Fehlen eines eigenen Handlungsfeldes „Natur und
Landschaft“ als Defizit des Arbeitsentwurfs moniert. Nach Entscheidung des
Lenkungskreises, dieses Handlungsfeld aufzunehmen, fand sich eine Arbeitsgruppe
zusammen und entwickelte innerhalb kurzer Zeit einen entsprechenden Vorschlag,
der Aufnahme in den vorliegenden Entwurf gefunden hat.
Für die anderen
Handlungsfelder wurden in den Veranstaltungen zahlreiche Änderungs- und
Ergänzungsvorschläge protokolliert. Daneben beschloss der Lenkungskreis für die
Überarbeitung der Texte in den Handlungsfeldern eine strukturelle und
quantitative Vorgabe und leitete Vorschläge und Vorgaben an die Fachforen und
Arbeitsgruppen weiter. Es ist allerdings nicht gelungen, alle an der Textarbeit
Beteiligten darauf zu verpflichten, sich an diese Vorgaben zu halten bzw. die
Bedenken und Anregungen aus dieser Beteiligungsphase systematisch abzuwägen.
An der
Erstellung der Zielsetzungen, Handlungsschritte und Projekte des
Handlungsfeldes „Partizipation junger Menschen“ war die vom
Landesjugendhilfeausschuss eingesetzte Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung
von Kindern und Jugendlichen“ regelmäßig beteiligt und hat diese wesentlich mit
erarbeitet.
Parallel zu den
öffentlichen Diskussionen erörterten Lenkungskreis und Senatsarbeitsgruppe
weiter Aspekte des Praxisbezugs und der späteren Umsetzung von Vorschlägen der
Lokalen Agenda in den verschiedenen Handlungsfeldern. Die Fachforen und
Arbeitsgruppen des Agendaforums wurden aufgefordert, dazu Leitprojekte zu
entwickeln, die in die Agenda aufgenommen werden könnten. Die so ergänzte und
überarbeitete Fassung des Entwurfs wurde vom Agendaforum am 15. März dieses Jahres
angenommen und liegt diesem Bericht zugrunde.
Wie dargestellt,
ist die Erarbeitung der gesamtstädtischen Agenda 21 nicht zu trennen von den
bezirklichen Aktivitäten.
Schon kurz nach
der Rio-Konferenz 1992 begannen in einigen Berliner Bezirken Aktivitäten, um
den Nachhaltigkeitsprozess gemäß den Beschlüssen der Konferenz in die Tat
umzusetzen und Lokale Agenden zu initiieren. Diese wurden unterstützt durch das
„Koordinatorenmodell“, das von 1997 bis 2000 jeden Bezirk und die
Hauptverwaltung mit je zwei Koordinatoren aus SAM-Mitteln unterstützte. Das
Auslaufen dieses Modells und die direkt danach erfolgenden Bezirksfusionen
führten jedoch zu erheblichen Problemen in den bezirklichen Aktivitäten. In
allen Bezirken gibt es nun aber hauptamtliche Agenda-Beauftragte oder
Agenda-Ansprechpartner und zahlreiche Agendagruppen innerhalb und außerhalb der
Verwaltung. Viele der Alt-Bezirke hatten Lokale Agenden erarbeitet, die jetzt
nach den Bezirksfusionen überarbeitet wurden bzw. überarbeitet werden:
-
Lichtenberg
mit der Aktion „Besser Leben“ und der Fortschreibung des kommunalen Handlungsprogramms
-
Marzahn-Hellersdorf
diskutiert einzelne Leitbilder mit Trendberichten
-
Mitte hat
einen Entwurf aus den bisherigen drei
Agenden erarbeitet
-
in Neukölln
liegt der Entwurf der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vor
-
in Pankow
ist die Zusammenfassung der drei vorliegenden Agenden noch nicht abgeschlossen
-
Steglitz-Zehlendorf hat eine Zusammenführung der beiden
Einzelagenden vorgelegt und am 17.6.2004 findet eine Fachtagung
Nachhaltigkeitsziele für das nachhaltige Bezirksamt statt
-
Treptow-Köpenick
ist ein Beispiel für eine besonders erfolgreiche Agendaarbeit. Es hat gerade am
27.4.2004 die Lokale Agenda 21 Treptow-Köpenick als fortzuschreibende
Konzeption für eine nachhaltige Entwicklung des Bezirks beschlossen. Mit dem
Beschluss zur LA 21 bekennt sich das Bezirksamt zu einer nachhaltigen und damit
sozial gerechten, ökonomisch tragfähigen und die Umwelt schützenden
Entwicklungspolitik. Am 5.5.2004 hat der Förderverein LA 21 Treptow-Köpenick
als Sieger des 2. bundesweiten Wettbewerbs „Global vernetzt – lokal aktiv“ der
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt einen Preis für ihr Gartenprojekt zur
interkulturellen Begegnung und ihre Partnerschaften mit Cajamarca (Peru) und Lemberg
(Ukraine) erhalten.
Einige Bezirke
haben sich gegen die Erarbeitung einer Agenda entschieden (Charlottenburg-Wilmersdorf,
Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf, Spandau und Tempelhof-Schöneberg). Sie
führen aber zahlreiche Aktivitäten im Sinne der LA 21 durch, z. B. gemeinsame
Projekte zu bestimmten Schwerpunkten, Unterstützung von Initiativen,
Öffentlichkeitsarbeit, Foren, Umwelttage usw. Lichtenberg und Neukölln haben
sich u. a. am Wettbewerb „Zukunftsfähige Kommune“ beteiligt.
In die
Erarbeitung der gesamtstädtischen Agenda 21 sind viele Ergebnisse der
bezirklichen Agenden eingeflossen, insbesondere bei der Auswahl und der
inhaltlichen Gestaltung der Handlungsfelder. Im Agendaforum sind die
bezirklichen Initiativen durch eine eigene Bank vertreten und der Rat der
Bürgermeister ist auf der Bank Verwaltung vertreten. In 2003 wurde in den Bezirken
in einer Workshop-Reihe die gesamtstädtische Agenda mit ausgesuchten
Handlungsfeldern der Öffentlichkeit vorgestellt. Viele Vorschläge für die
Leitprojekte kommen aus den Bezirken und entsprechend sind sie bei der
Realisierung eingebunden.
Bereits der
Runde Tisch hatte die Initiative ergriffen und in einer „Projektbörse“ für
Projekte und Projektideen, die der nachhaltigen Entwicklung der Region
förderlich sind, Preise ausgelobt. Grundgedanke der Projektbörse war, durch
eine Zusammenführung verschiedener Ideen und Projekte in dieser „Börse“ durch
Beratungsleistung und durch Kooperationen untereinander die Realisierungs- und
Verbreitungsmöglichkeiten der Projekte zu verbessern.
Einen deutlichen
Schub für bezirkliche und gesamtstädtische Projekte leistete die
„Projektagentur Zukunftsfähiges Berlin“ beim Institut für Zukunftsforschung und
Technologiebewertung. Diese Projektagentur bekam von 2000 bis 2004 Mittel der
Lottostiftung, die für insgesamt 75 Agendaprojekte mit einer Fördersumme von
bis zu 20.000 € verwendet wurden. Mit dieser Förderung wurden auch
Projekte erreicht, die zwar inhaltlich im Sinne nachhaltiger Entwicklung
arbeiten, sich bis dahin jedoch nicht als Teil des Agendaprozesses verstanden.
Nachhaltige
Entwicklung lässt sich nicht verordnen – sie setzt voraus, dass sich weite
Teile der Gesellschaft für dieses Ziel einsetzen und gewohnte Wertsetzungen und
Verhalten in Frage stellen und verändern. Dies ist der Grund für den partizipativen
Ansatz im Agendaprozess.
Partizipation
ist aber nur möglich, wenn die dafür erforderlichen Informationen leicht
erreichbar, in ausreichendem Umfang zugänglich und verständlich formuliert
sind. Es ist die Aufgabe von Öffentlichkeitsarbeit, das Thema in die dafür
vorgesehenen Zielgruppen zu kommunizieren. Mit ihrem Anspruch, die nachhaltige
Entwicklung mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen zu gestalten, sah sich die
Agenda 21 von Beginn an zu entsprechenden Anstrengungen veranlasst.
Dabei wurden die
unterschiedlichsten Medien und Veranstaltungsformen genutzt. Die kontinuierliche
Information wurde über ein periodisches Printmedium und über Internet gewährleistet:
Mit finanzieller
Unterstützung durch das Agendabüro gab die GRÜNE LIGA die "Berliner
Briefe" heraus, die sich zu thematischen Schwerpunkten und aktuellen
Berichten aus dem Agendaprozess vor allem an die Agendaakteure wandten.
Für die selbe
Zielgruppe erscheint der elektronische „Newsletter“, den die Geschäftsstelle
des Agendaforums und die GRÜNE LIGA in Zusammenarbeit mit dem Agendabüro der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Regel monatlich verschickt.
Das Agenda-Büro
informiert die allgemeine Öffentlichkeit mit seiner Internetpräsenz seit April
1999 über Aktivitäten, Projekte, Veranstaltungen, Termine, Literatur, Kontakte,
etc., setzt Links zu Internetseiten der Akteure und trägt so dem Partizipationsanspruch
Rechnung. Die Berliner Agendaakteure sind unter dem gemeinsamen Portal www.agenda21berlin.de im Internet vertreten.
Von diesem Portal aus lassen sich alle weiteren Berliner Internetangebote zur
Lokalen Agenda 21 erreichen
Zur
Unterrichtung der Öffentlichkeit, vor allem auch für die Zielgruppe der
Jugendlichen, ließ das Agendabüro von einer Gruppe des BUND zwei Ausstellungen
konzipieren und produzieren, die in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, bei
Veranstaltungen und Festen präsentiert wurden.
Die Ausstellung
„Zukunft ganz nah – Agenda 21“ hatte zum Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern
Anliegen und Prozess der Agenda 21 nahe zu bringen und sie zu eigenen
Initiativen zu animieren.
Mit der
Ausstellung „Briefe aus der Zukunft“ wurde der Versuch unternommen, in
e-Mails das Leben eines 14.jährigen Kindes im Jahr 2042 zu schildern und zur
Reflexion über mögliche Veränderungen in Alltag und Lebensstil anzuregen.
Auf dem jährlich
stattfindenden Umweltmarkt werden die Ziele der Lokalen Agenda 21 dargestellt,
wofür die Ausstellung „Briefe aus der Zukunft“ und die gedruckten Materialien
aus der Arbeit an der Berliner Agenda Verwendung fanden. Solche Flyer wurden
meist aus Anlass bestimmter Veranstaltungen erstellt. Zu ihnen zählen auch
internationale Ereignisse im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung, die
genutzt wurden, um den Berliner Agendaprozess zu befördern:
Während der Expo
2000 fand in der Rummelsburger Bucht die Agendawerkstatt statt, die mit
Ausstellungen und Veranstaltungen über Ziele und Aktivitäten der Berliner
Agenda 21 informierte. Zu diesem Anlass wurden ein Plakat und ein Prospekt
(„Lust auf Zukunft“) über die Informationsangebote zur Agenda 21 im Internet
herausgegeben.
Anlässlich der
Johannesburgkonferenz 2002 wurde auf die Ziele nachhaltiger Entwicklung mit
einem besonderen Internetangebot hingewiesen, aus dem ein spezieller Flyer über
„Nachhaltige Politik und Projekte“ in Berlin entwickelt wurde. Er ist zu finden
unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/agenda21/de/nachh_berlin
Zum Umweltmarkt
2004 hat die GRÜNE LIGA mit finanzieller Unterstützung durch das Agenda-Büro
eine Kurzfassung des vorliegenden Agenda-Entwurfs für Berlin herausgegeben. Sie
basiert formal auf der ersten Kurzfassung, die für die Serie der
Dialogveranstaltungen im Sommer 2003 produziert und, zusammen mit einer
englischsprachigen Version, auch im nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch
eingesetzt worden ist.
Mit der „Woche
der Zukunftsfähigkeit“ haben die Gruppen und Projekte in Berlin und Brandenburg
seit drei Jahren eine Möglichkeit, sich und ihre Arbeit zu präsentieren. Die
Idee dieser Veranstaltungswoche, deren Zentrum ursprünglich das Gelände der
ufa-fabrik war, beginnt sich mittlerweile über die „Agendatransfer“-Stelle
bundesweit zu etablieren.
Über die Stadt
hinaus erregte der Berliner Agendaprozess in Fachkreisen Interesse. Zahlreiche
Besuchergruppen aus dem In- und Ausland ließen sich über den Prozess und
einschlägige Projekte durch das Agendabüro, die „Projektstelle Lokale Agenda
21“ bei der Grünen Liga und bei bezirklichen Gruppen informieren. Neben dem
Informationsaspekt zur nachhaltigen Entwicklung war dies auch immer eine gute
Werbung für die Stadt Berlin.
Abschließend
lässt sich somit feststellen, dass es ein reges Interesse aller am
Agendaprozess beteiligten Personen und Organisationen an Information und
Austausch gibt. Dennoch ist es bisher nicht gelungen, dieses Interesse an der
Mitwirkung und Beförderung einer zukunftsorientierten und ganzheitlichen Entwicklung
der Kommune auch bei den Medien zu wecken.
Das
Abgeordnetenhaus hatte zwei Enquetekommissionen zu dem Thema Lokale Agenda 21
eingerichtet. Die Arbeitszeit der ersten Kommission (1998-1999) lag vor dem
Beschluss, eine Lokale Agenda 21 für Berlin aufzustellen. Hier wurden im Prozess
vor allem die Ergebnisse dieser Kommission verwertet: Die Vorschläge zur
Struktur des Agendaprozesses, die Leitbilder, die Analysen und Empfehlungen zu
den Dimensionen der Nachhaltigkeit und die Vorschläge zu den Handlungsfeldern
(Drs. 13/3800) wurden jeweils als wichtige Entscheidungsgrundlage in die
Agendaerstellung einbezogen. Dies wurde erleichtert durch die Mitarbeit von
ehemaligen Mitgliedern dieser Kommission im Agendaforum.
Die zweite
Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ tagte von 2000 bis 2001 parallel zu
dem Erstellungsprozess der Berliner Lokalen Agenda 21. Bei aller zu wahrenden
Unabhängigkeit von Legislative und Exekutive gelang es im Wesentlichen, ein
koordiniertes Vorgehen bei unterschiedlichen Aufgaben zu erreichen: Diese
Enquetekommission beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit der Aufstellung von
Leitbildern und von Qualitäts- und Handlungszielen und von Indikatoren zu deren
quantitativer Beschreibung. Dabei ging es in einem sehr breiten Ansatz um alle
Dimensionen nachhaltiger Entwicklung. Die Kommission hat hier wesentliche
Beiträge geliefert, die wegen der verkürzten Legislaturperiode allerdings nicht
bis ganz zu Ende ausgearbeitet werden konnten (Drs. 14/1460).
Der Berliner
Agendaprozess hat sich frühzeitig entsprechend der Vorgabe des Abgeordnetenhauses
(„Nennung prioritärer Handlungsfelder“) auf eine Auswahl als besonders
wichtig erachteter Handlungsfelder beschränkt. Der Agendaentwurf des
Agendaforums hat die Logik von Qualitäts- und Handlungszielen übernommen, die
jeweiligen Ziele in den Fachforen besprochen und soweit sinnvoll und möglich verwendet.
Darüber hinaus
wurden Zwischenstände der Agendaerstellung der Enquetekommission berichtet, wie
auch später dem Plenum und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem für
Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen.
Das Abgeordnetenhaus
ist im Agendaforum vertreten gewesen durch den Vorsitzenden der Enquetekommission
in der 14. Legislaturperiode und durch den Vorsitzenden des Ausschusses für
Stadtentwicklung in der 15. Legislaturperiode.
Das
Abgeordnetenhaus hatte den Senat beauftragt, die Berliner Agenda 21 in einem
breiten Dialog mit der Bevölkerung, der Wirtschaft und den örtlichen
Organisationen zu erarbeiten und dabei die bisherigen Strukturen der Berliner
Agenda-Arbeit zu berücksichtigen. Alle Beteiligten an der Erstellung der
Berliner Agenda 21 haben die vom Abgeordnetenhaus vorgegebene Partizipation als
Element der Agendaerstellung begrüßt, jedoch sind in der konkreten Umsetzung
deutliche Probleme aufgetreten, die für die Fortsetzung des Prozesses gelöst
werden müssen.
Als wichtige
Lehren aus dem Prozess sind folgende Punkte festzuhalten:
Sowohl auf
gesamtstädtischer als auch auf bezirklicher Ebene engagieren sich zahlreiche Bürgerinnen
und Bürger mit langem Atem, großem Einsatz und kenntnis- und ideenreich für die
nachhaltige Entwicklung Berlins. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass dieser
oft schwierige und mühsame Prozess nun über Jahre aufrecht erhalten werden
kann.
Eine wirklich
breite Partizipation lässt sich allerdings nur herstellen, wenn das Thema hohe
Priorität in der Öffentlichkeit (Bürger und Medien) hat und hohe Anteilnahme
der politischen Entscheidungsträger genießt.
Weiterhin ist
die Anerkennungskultur tragend für den Prozess: wenn den Beteiligten Erfolgserlebnisse
ermöglicht werden und sie einen Statusgewinn aus ihrem Engagement ziehen
können, wird dieses Engagement andauern und es werden sich weitere Bürgerinnen
und Bürger an dem Prozess beteiligen (s. auch die Vorlage zur Kenntnisnahme an
das Abgeordnetenhaus zum „Bürgerschaftlichen Engagement“, Drs. 15/2538).
Eine hohe
Beteiligung der Bevölkerung geht mit höherer politischer Beachtung einher und bewirkt
dann auch ein deutliches Engagement der Verwaltung; diese muss Prioritäten
ihrer Arbeit setzen, die dann für die Agenda 21 günstig ausfallen, wenn es sich
um eine breite Bewegung in der Bevölkerung handelt.
Der Anspruch,
gleichberechtigt in den Fachforen zu arbeiten unterschätzt die Bedeutung der
unterschiedlichen Arbeitskulturen von professioneller Verwaltung und
ehrenamtlicher Bürgerarbeit: in den Verwaltungskontext eingebunden auf der
einen, von individuellen Arbeitsmöglichkeiten und Vorlieben geprägt auf der
anderen Seite. Es sind in Zukunft Arbeitsformen zu wählen, die diesen
Unterschieden stärker Rechnung tragen.
B. Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 1 GGO
II
C. Kostenauswirkungen
auf Privathaushalte
und/oder Wirtschaftsunternehmen
Keine
Die Agenda 21
appelliert an freiwilliges Engagement.
D. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit
dem Land Brandenburg
Das Agendaforum
versteht sich als Organ für Berlin und Brandenburg und hat diesem Selbstverständnis
entsprechend auch eine Besetzung mit Brandenburger Akteuren gesucht. Im Handlungsfeld
„Berlin in der märkischen Landschaft“ des Agendaentwurfs geht es um eine
explizite Stärkung der Kooperation im Bereich der Regionalparks.
E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und
die Finanzplanung
a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
Zur
Unterstützung der Infrastruktur des Agendaprozesses sowie zur Initiierung und
Umsetzung von Projekten sind im Doppelhaushaltsplan 2004/ 2005 bei Kapitel
1290, Titel 541 05 - Nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschonung (Lokale
Agenda 21) - in den Jahren 2004 und 2005 Ausgaben von jeweils 100.000 €
veranschlagt.
Darüber hinaus
anfallende Kosten für weitere Projekte und Initiativen, die nicht von Dritten finanziert
werden, wären von den betreffenden Senats- und/oder Bezirksverwaltungen durch
Umschichtungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft zu finanzieren, wenn diese
Projekte den politischen und fachlichen Zielsetzungen entsprechen und
realisiert werden sollen.
b)
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen:
Im Zuge der
Umstrukturierung des Agendaprozesses können die Personalressourcen des Agendabüros
bei SenStadt um eine Stelle Techn. Angestellte/r – Vgr. I b – BAT reduziert
werden. Weitere Auswirkungen auf andere Fachverwaltungen sind damit nicht
verbunden.
F. Flächenmäßige Auswirkungen
Keine
G. Auswirkungen auf die Umwelt
Die Agenda 21
hat das Ziel, ökonomische und soziale Entwicklung umweltverträglich zu
gestalten; insofern sind von ihrer Umsetzung positive Effekte auf die Umwelt zu
erwarten. Die in dem Agendaentwurf dargestellten Handlungsfelder lassen vor
allem in Hinblick auf Luftreinhaltung, CO2-Emissionen (Klimaschutz)
und Landschaftspflege und Naturschutz Verbesserungen erwarten.
Berlin, den
30.09.2004
Der Senat von Berlin
In Vertretung
S c h m i t z J
u n g e – R e y e r
Chef der
Senatskanzlei Senatorin
für Stadtentwicklung
Anlage
zur Vorlage
an
das Abgeordnetenhaus
Entwurf zur
Berliner Lokalen Agenda 21
Stand:
21. April 2004
Mit Zukunft gestalten – Zukunft mitgestalten
Berliner Lokale Agenda 21
Das Ziel der
Berliner Agenda 21 ist, unsere Stadt zukunftsfähig zu machen. Die Politik soll
so gestaltet werden und das Verhalten der Menschen soll sich so verändern, dass
auch künftige Bewohner/innen gute Lebensbedingungen in der Stadt vorfinden und
heute und in Zukunft nicht auf Kosten der Dritten Welt leben. Die Prinzipien
der Nachhaltigkeit berühren alle Lebens- und Handlungsbereiche. Es geht dabei
um das Anliegen, Umweltschutz, Wirtschaftsentwicklung und soziale Gerechtigkeit
in Einklang zu bringen. Hierfür soll dieses Zukunftsprogramm Orientierung und
Anregungen geben und dazu beitragen, konkrete Projekte und Maßnahmen in Gang zu
setzen.
Die
zukunftsfähige Entwicklung von Berlin verlangt, dass alle Kräfte der Stadt
zusammenwirken. In den Jahren 2000 bis 2004 hat das Agendaforum, ein
Zusammenschluss von Vertreter/innen gesellschaftlicher Gruppen und
Organisationen sowie von Verwaltung und Politik, im gemeinsamen Dialog den
Entwurf für die Berliner „Lokale Agenda 21“ erarbeitet. Diese Zusammenarbeit
erfolgte auf Beschluss des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin und
entspricht den Entschließungen der UN-Konferenzen von Rio 1992 und Johannesburg
2002.
Das
Abgeordnetenhaus und das Agendaforum werden die Diskussion fortsetzen und vor
allem an der Umsetzung der hier dargestellten Konzepte, Ideen und Projekte für
die nachhaltige Entwicklung Berlins arbeiten. Sie fordern Bürger/innen,
Initiativen, Unternehmen, Verwaltung, Verbände und Organisationen auf, sich an
dieser Umsetzung und an der Weiterentwicklung zu beteiligen.
Vorwort.................................................................................................................................. 1
Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................... 2
1. Einleitung:
Berlin – bereit für Zukunft....................................................................................... 3
Das
Leitbild Nachhaltige Entwicklung....................................................................................... 3
2. Prioritäre
Handlungsfelder....................................................................................................... 5
2.1
Die Umwelt erhalten....................................................................................................... 7
2.1.1
Verkehr/Mobilität................................................................................................... 7
2.1.2
Berlin in der märkischen Landschaft...................................................................... 16
2.2
Das soziale Leben in der Stadt
gestalten......................................................................... 27
2.2.1.Soziale
Stadtentwicklung – Soziale Kohäsion.......................................................... 27
2.2.2
Partizipation.......................................................................................................... 33
2.3
Innovationen fördern, Beschäftigung
sichern, Arbeitsplätze schaffen................................ 45
2.3.1
Zukunft der Arbeit................................................................................................ 45
2.3.2
Strukturwandel zur Informationsgesellschaft........................................................... 58
2.4
Bildung für die Zukunft ................................................................................................. 62
2.5
Globale Verantwortung.................................................................................................. 66
2.5.1
Berlin in der Einen Welt........................................................................................ 66
2.2.2
Klimaschutz.......................................................................................................... 71
2.6 Geschlechtergerechtigkeit umsetzen............................................................................... 78
3. Die
Umsetzung der Berliner Agenda 21.................................................................................. 82
3.1
Der Auftrag.................................................................................................................. 82
3.2
Die Erfahrungen des partizipativen
Ansatzes................................................................... 83
3.3 Reformschritte............................................................................................................... 85
3.4
Die Leitprojekte der Berliner Agenda 21......................................................................... 85
3.5
Die weitere Arbeit des Agendaforums............................................................................ 86
3.6 Kontakte...................................................................................................................... 87
„Wir verstehen, dass unsere derzeitige
städtische Lebensweise, insbesondere unser arbeits- und funktionsteiliges System,
die Flächennutzung, der Verkehr, die Industrieproduktion, Landwirtschaft, der
Konsum und die Freizeitaktivitäten und folglich unser gesamter Lebensstandard
uns für die vielen Umweltprobleme wesentlich verantwortlich macht, denen die
Menschheit gegenübersteht.
Wir Städte und Gemeinden verstehen, dass
uns die Idee der zukunftsbeständigen und umweltgerechten Entwicklung hilft,
unseren Lebensstandard mit der Tragfähigkeit der natürlichen Umwelt in Einklang
zu bringen. Wir bemühen uns um soziale Gerechtigkeit, zukunftsbeständige
Wirtschaftssysteme und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Umwelt. Soziale
Gerechtigkeit muss notwendigerweise auf einer wirtschaftlichen Dauerhaftigkeit
und Gerechtigkeit beruhen, und diese wiederum erfordern eine Nachhaltigkeit der
Umweltnutzung. (aus
der Charta von Aalborg, 1994). Als ethische Grundlage dient auch die
Erd-Charta, die Berlin mit ihren grundsätzlichen Aussagen bejaht. In einigen
Berliner Bezirken hat auch der konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden
und Schöpfungsbewahrung der Kirchen eine besondere Bedeutung.
Eine
Politik der Nachhaltigkeit trifft allein dadurch auf Schwierigkeiten, dass sie
langfristige Ziele, kooperative Politikprozesse erfordern und Veränderungen an
dem gegenwärtig vorherrschenden kurzfristigen Interessenhandeln. Es ist darüber
hinaus unübersehbar, dass aktuelle Nachhaltigkeitspolitik auf massive
Strukturhemmnisse und Gegentendenzen in der derzeitigen gesellschaftlichen
Entwicklung stößt. Gerade weil Nachhaltigkeitspolitik auch die künftigen Folgen
unseres heutigen Tuns und Lassens berücksichtigt und dafür eine
Langfristperspektive zugrunde legt, müssen die erforderlichen Umsteuerungsimpulse
schon heute erfolgen und die nächsten darauf aufbauen, und der Prozess, der
dies ermöglicht, stabilisiert und gefördert werden. In der Erkenntnis, dass
dieser Prozess keine übliche politische Aufgabe ist, sondern weitgehende Fragen
der Lebensqualität in verschiedenen Teilen der Welt und zukünftiger Generationen
betrifft, kann er nur im intensiven Dialog mit den Bürger/innen realisiert
werden.
Nachhaltigkeit
wird nicht in einem einzelnen Kraftakt hergestellt. Dies ist ein langer Prozess,
der immer wieder die Neubestimmung der aktuellen Position und der
einzuschlagenden Richtung verlangt. Aus diesem Grunde muss diese Berliner
Agenda 21 fortgeschrieben und sukzessive weiterentwickelt werden.
Der
Lokale-Agenda-21-Prozess in Berlin ist ein Dach, unter dem sich daraus
ergebende Zielkonflikte bearbeitet werden können, indem die Teilziele von
Umwelt, Wirtschaft und Sozialem mit ihren Zwängen und Eigenheiten grundsätzlich
von allen Beteiligten anerkannt werden. Nachhaltigkeit akzeptiert prinzipiell
die Gleichrangigkeit dieser drei Ziele, findet jeweils detaillierte
Qualitätsziele dafür und spielt sie nicht gegeneinander aus. Bei aller
Gleichrangigkeit der Ziele muss „bei
Zielkonflikten … deshalb zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen
Belangen abgewogen werden. Hier hat jeweils diejenige Zieldimension Vorrang,
die in der jeweiligen Situation zum 'Engpass' zu werden droht. Dabei sind kurzfristige
Engpässe in einem Zielbereich auch mit langfristig zu vermutenden Engpässen in
anderen Bereichen abzuwägen. Die Gleichwertigkeit der Zieldimensionen besteht
allerdings nicht, wenn nach vorliegendem Erkenntnisstand das Risiko besteht,
dass die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit und Funktionsfähigkeit erreicht
oder überschritten werden können und somit die menschliche Existenz bedroht
ist. Insofern stellt die ökologische Dimension die natürliche Grenze gesellschaftlicher
und wirtschaftlicher Entwicklung dar: Nur in dem Maße, in dem die Natur als
Lebensgrundlage nicht gefährdet wird, ist Entwicklung und damit soziale und
ökonomische Wohlfahrt möglich.“ (Abschlussbericht der Enquête-Kommission
"Zukunftsfähiges Berlin" des Abgeordnetenhauses von Berlin, 13.
Wahlperiode, S. 58f.)
Auf
nationaler Ebene beschreibt die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes als Ziel
eine ausgewogene Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und
den Lebensperspektiven künftiger Generationen. Neben dem Rat für Nachhaltige
Entwicklung und dem Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung hat kürzlich
der Bundestag einen "Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige
Entwicklung" eingerichtet, um die Aufgaben auf Bundesebene besser
bewältigen zu können. Die Nachhaltigkeitsstrategie führt im Einzelnen vier
Koordinaten für die Bundespolitik an:
·
Generationengerechtigkeit
(sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen)
·
Lebensqualität
(intakte Umwelt, Schulen, lebenswerte Stadt, Arbeitsplätze, neue
Agrarpolitik)
·
Sozialer
Zusammenhalt (wirtschaftlicher Strukturwandel, keine Spaltung der Gesellschaft)
·
Internationale
Verantwortung (Entwicklungszusammenarbeit, globaler Umweltschutz, fairer
Handel).
Berlin
sieht sich durch diese nationale Strategie aus dem Jahr 2002 in seiner Agenda
21 gestützt, weil genau diese Themen bereits zwei Jahre zuvor als diejenigen
identifiziert wurden, die in der Stadt vorrangig zu bearbeiten sind.
Andererseits baut Berlin in seiner Agenda 21 auf der Arbeit der Bezirke auf,
die zum Teil eigene Lokale Agenden 21 aufgestellt haben. Durch die Umsetzung
dieser bezirklichen Agenden und durch die Unterstützung und Umsetzung der
gesamtstädtischen Agenda 21 tragen die bezirklichen Initiativen erheblich zur
nachhaltigen Entwicklung Berlins bei. Zahlreiche Verknüpfungen zwischen
gesamtstädtischem Prozess und
Agendaprozessen in den Bezirken bestehen direkt über Personen, Verbände,
Initiativen und Projekte. Durch die Reihe von Dialogveranstaltungen konnten die
gegenseitigen Impulse nochmals verstärkt werden.
In
Berlin dominiert die prekäre Finanzlage die tagesaktuellen politischen
Diskussionen. Daneben scheinen andere Themen und gestalterische Ansätze kaum
Platz zu haben. Der
Agendaprozess hat auch gezeigt, dass durch die Arbeit ehrenamtlicher Gremien -
ohne große Geldspritze - ein bedeutender Beitrag hin zu nachhaltigen
Lösungsansätzen erbracht werden. Viele dieser Lösungsansätze für die
nachhaltige Zukunft Berlins beruhen auf dem freiwilligen Engagement der
Bürger/innen, für das Politik und Verwaltung den geeigneten Rahmen schaffen und
deutlich weiter verbessern müssen. Dafür sind die nötigen Ressourcen bereitzustellen.
Nur wenn wir die langfristige Perspektive Berlins im Auge haben, vermeiden wir
Fehlentwicklungen (und immense Folgekosten!) und kommen zu sinnvollen
Kriterien, wie und wo gespart werden muss; dann liegt auch eine Perspektive
vor, die die Bevölkerung in diesem Prozess nachvollziehen und unterstützen
kann. Darin liegt ein Schlüssel für finanzpolitische Nachhaltigkeit.
In den folgenden
Handlungsfeldern kollidiert unsere Lebensweise am stärksten mit den Zielen
nachhaltiger Entwicklung oder es besteht das größte Potenzial, in Berlin eine
Entwicklung zur Nachhaltigkeit zu forcieren:
Themenbereiche |
Handlungsfelder |
|
Die Umwelt erhalten |
Verkehr/Mobilität |
Querschnitts-aufgabe für alle
Handlungs- |
Berlin in
der märkischen Landschaft |
||
Das soziale Leben in der Stadt gestalten |
Soziale
Stadtentwicklung |
|
Partizipation |
||
Innovationen fördern, Beschäftigung sichern, Arbeitsplätze schaffen |
Zukunft
der Arbeit |
Geschlechter-gerechtigkeit
umsetzen |
Strukturwandel
zur Informationsgesellschaft |
||
Bildung für die Zukunft |
Bildung |
|
Globale Verantwortung |
Berlin in
der Einen Welt |
|
Klimaschutz |
Im Ergebnis des
Agenda-Dialogs wurde auf Initiative mehrerer Umwelt- und Naturschutzverbände
und von bezirklichen Akteuren* ein zehntes Handlungsfeld mit der
Bezeichnung „Berlin in der märkischen
Landschaft“ aufgenommen. Dass es sich um mehr als eine notwendige Ergänzung
handelt, zeigen die zahlreichen Querbezüge zu anderen Handlungsfeldern der
Agenda.
Die Auflistung
dieser Handlungsfelder meint nicht, dass dies die einzigen Felder sind, in
denen künftig nach dem Konzept der Nachhaltigkeit gearbeitet werden muss und
kann. In vielen weiteren Bereichen hat die Stadt – ihre Bewohner/innen, ihre Vereinigungen
und ihre Verwaltung – dieses Leitbild bereits als Grundlage oder muss und wird
sich danach richten. Diese Auflistung bedeutet auch nicht, dass in diesen
Feldern neben den üblichen Arbeiten einfach zusätzliche Arbeit unter dem
Leitbild der Nachhaltigkeit geleistet werden soll: es geht im Gegenteil darum,
die tagtäglichen Aktivitäten in diesen Bereichen so zu gestalten, dass sie
Berlin in Richtung Nachhaltigkeit bringen.
Insgesamt sind
die Texte zu den Handlungsfeldern von den jeweiligen Fachforen erarbeitet
worden. Inhaltliche Differenzen zwischen den Handlungsfeldern konnten zwar
vermieden werden, in Aufbau und Länge der einzelnen Kapitel bestehen jedoch
Unterschiede, welche die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der
Handlungsfelder widerspiegeln, nicht aber eine unterschiedliche Gewichtung des
Themas durch das Agendaforum anzeigen.
Die Ausführungen
zu den Handlungsfeldern folgen im Wesentlichen folgender Grundgliederung:
·
Problembeschreibung
·
Leitbild
·
Qualitätsziele
und dazu gehörige Handlungsziele
·
Maßnahmen
·
Indikatoren
·
Leitprojekte
·
ggf.
weitere Projekte.
In allen
Handlungsfeldern wurde darauf geachtet, dass innerhalb dieser Gliederung ein möglichst
direkter Zusammenhang zwischen den Problemen, Leitbildern bis hin zu den
Zielen, Indikatoren, Maßnahmen und Leitprojekten erkennbar wird.
Die Texte geben
die Meinung des Agendaforums wieder. Obwohl die am Entwurf beteiligten
Organisationen, Institutionen und Senatsverwaltungen in die Fachforen
eingebunden waren, entsprechen die Texte im Detail nicht immer der Meinung
aller Beteiligter. Diese Differenzen sind in einigen Texten deutlich
hervorgehoben, in anderen jedoch nicht, um den Text insgesamt lesbar zu halten.
Neu in dieser
Agenda sind die Leitprojekte in den einzelnen Handlungsfeldern, die gewissermaßen
den Praxistest für die Umsetzung von Leitbildern und Zielen darstellen. Sie
sind in ihrer Umsetzung kooperativ angelegt, d.h. das Agendaforum und seine
Fachforen und AGs wollen diese Leitprojekte gemeinsam mit den
Senatsverwaltungen und weiteren Akteuren der Stadt weiter entwickeln und realisieren.
Damit sind die Leitprojekte wesentliche Elemente beteiligungsorientierter
Politikgestaltung in Berlin.
Die Welt ist ein
Kontinuum, und jede Aufteilung nach Fächern ist künstlich. So sind auch diese
Handlungsfelder in ihren Inhalten und Maßnahmen eng verknüpft, auch wenn diese
Verknüpfungen wegen der besseren Lesbarkeit nicht immer im Einzelnen
dargestellt werden. Dies wird schon in den einzelnen Problembeschreibungen und
Leitbildern deutlich.
Um den
strategischen Anspruch der Agenda 21 einzulösen, ist künftig stärker
herauszuarbeiten, wo zwischen den Handlungsfeldern die Verknüpfungen und
Synergien bei den Leitbildern, Zielen, Maßnahmen und Leitprojekten liegen. Auch
mögliche oder bereits bestehende Verzahnungen mit sektoralen nachhaltigkeitsrelevanten
Politiken, Strategien und Programmen des Landes gilt es zu identifizieren und
zu nutzen.
Außerdem sind
künftig die zahlreichen Indikatoren daraufhin zu überprüfen inwieweit sie geeignet
sind, Erfolg oder Misserfolg zu messen und durch entsprechende Nachjustierungen
bei den Maßnahmen Korrekturen vorzunehmen. Zudem müssen sie möglichst
regelmäßig und mit vertretbarem Aufwand erhoben werden können.
Nachhaltige
Entwicklung ist eine dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung, in der die
ökonomischen, ökologischen und sozialen Systeme so aufeinander abgestimmt sind,
dass die natürliche Lebensgrundlage des Menschen auch für zukünftige Generationen
gesichert ist.
Der Weg zu Nachhaltigkeit
im Verkehr führt in ökologischer
Hinsicht zu einer Minimierung der vom Verkehr ausgehenden Schäden und
Risiken für die Umwelt, so dass eine dauerhafte Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlage des Menschen gewährleistet ist. Das schließt den Schutz von
Flora und Fauna mit ein.
In ökonomischer Hinsicht soll der
Verkehr zur Sicherung von Arbeit und wirtschaftlichem Erfolg beitragen. Die
Knappheit natürlicher und finanzieller Ressourcen (Haushaltsnotlage Berlins)
zwingen zur konsequenten Verbesserung der Effizienz, d.h. zur Reduzierung
volkswirtschaftlicher Verluste der heutigen Verkehrsorganisation und zum
wirkungsvolleren Einsatz der verfügbaren Ressourcen
(Least-Cost-Planungsansatz).
In sozialer Hinsicht geht es um die
Gewährleistung der Mobilitätsbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer, die
Erreichbarkeit von Einrichtungen und die Vermeidung gesundheitlicher Gefahren –
insbesondere auf Kosten gesellschaftlich schwächerer Gruppen – sowie eine
spürbare Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
In einem breiten
und kontinuierlichen Partizipationsprozess ist die nachhaltige Entwicklung
voranzutreiben, die damit verbundenen Ambivalenzen sowie Zielkonflikte sind
auszuloten, offen zu legen und Prioritäten sind zu setzen.
Die Belastung
der Umwelt durch den Verkehr, durch Lärm, Schadstoff- und Klimagasemissionen,
ist schwerwiegend. So stieg in Berlin beispielsweise zwischen 1990 und 2000 der
verkehrsbezogene Anteil am gesamten CO2-Ausstoß von 17,2 auf 22,9%.
Der KfZ-Verkehr bestimmt die lokale Belastung mit Luftschadstoffen und Lärm in
der Region. Und er nimmt zu, zumal wenn die urbane Lebensqualität sinkt und die
Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, weiter ins Umland ziehen.
Nach wie vor
existieren zwischen den östlichen und westlichen Bezirken Infrastrukturdisparitäten,
und auch die Verknüpfung Berlins mit den regionalen und internationalen Zentren
wird von zahlreichen Akteuren als ungenügend empfunden, um den heutigen und
künftigen Bedarfen zu entsprechen.
Wirksame Gegenstrategien
für die Region zur Begrenzung des Kfz-Verkehrs werden zurzeit nicht entschieden
genug umgesetzt. In die Kosten der Kfz-Nutzung werden die externen Umwelt- und
Gesundheitskosten nicht einbezogen. Dieses wirksame Instrument der
Internalisierung der externen Kosten könnte durch ein stärkeres Engagement des
Bundeslandes Berlin auf der nationalen und europäischen Ebene stärker
eingefordert werden.
Kontinuierlich
steigende ÖPNV-Fahrpreise erhöhen die Zugangsbarrieren zum öffentlichen Verkehr.
Die Finanznot der öffentlichen Hand hat den Handlungsspielraum Berlins für alle
Maßnahmen, die eine finanzielle Beteiligung der Stadt erfordern, stark
eingeschränkt. Verkehrsbezogene Maßnahmen werden damit immer schwerer
durchsetzbar.
Das Berlin der
gelebten nachhaltigen Mobilität ist eine Stadt der kurzen Wege, in der Menschen und Waren problemlos ihre
alltäglichen Ziele erreichen. Neben dem sozialen Kriterium der
gesellschaftlichen Teilhabe wird somit auch der wirtschaftliche Erfolg durch
den Verkehr bei minimierten ökologischen Effekten gewährleistet. Bei der
Realisierung der Mobilitätsbedürfnisse ist Chancengleichheit zwischen den
Geschlechtern und allen sozialen Gruppen gegeben. Die öffentlichen Räume sind
barrierefrei und weisen eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Die Bürger benutzen
bewusst den ÖPNV, das Fahrrad oder gehen zu Fuß, denn der Umweltverbund ist
attraktiv, bequem und einfach zu nutzen und lässt sich meist gut mit den
Routinen des Alltags verbinden. Aber auch die Mobilitätserziehung, die bereits
in Kitas und Schulen beginnt, leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.
Externe Kosten
werden stärker in die Marktpreise integriert, die Marktkräfte bewegen somit das
Angebot und die Nachfrage in Richtung verbesserte ökonomische und ökologische
Effizienz und weniger Umweltbelastung. Im Sinne der Nachhaltigkeit werden
gesellschaftliche Kosten des Verkehrs verursachergerecht bezahlt und damit
nicht auf andere Menschen, andere Räume und andere Zeiten verlagert.
Der ÖPNV
verkehrt in kundenfreundlichem Takt, ist ohne Hindernisse zugänglich sowie
nutzbar und bietet sozialverträgliche Tarife an.
Gesundheitliche
und ökologische Schäden sind auf das nicht vermeidbare Maß reduziert. Durch
eine attraktive Innenstadt ist der Wegzug ins Umland gestoppt.
Der folgende
Katalog verkehrspolitischer Ziele beschränkt sich auf die ökologische und Teile
der sozialen Zieldimension und damit auf einen Teilbereich des Nachhaltigkeits-Anspruches.
Aus der Sicht
des Agenda-Fachforums ist eine Bewältigung der Probleme der Verkehrsfolgen
vorrangig.
Qualitätsziele |
Handlungsziele |
Indikatoren |
Ökologische Zieldimension |
||
- Reduzierung des verkehrsbedingten Verbrauchs
freier Fläche - Umverteilung der vorhandenen Verkehrsfläche
zu Gunsten des Umweltverbunds - Langfristig: -soll
keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch den Verkehr erfolgen, ein
Ausgleich von Neubau erfolgt durch Rückbau an anderer Stelle -sollen
durch die Reduzierung des MIV freiwerdende Flächen zu Gunsten des Umweltverbunds
umgewidmet werden |
Begrenzung der zusätzlichen Siedlungs- und
Verkehrsfläche auf 5% des Durchschnitts der Jahre 1991-2000 bis 2020[2] |
(1) Siedlungs- und Verkehrsflächen in Berlin [ha] Mittelfristig ist die Entwicklung und
Fortschreibung einer nach Verkehrsarten und Grad der Versiegelung
differenzierten Flächenstatistik wünschenswert. Handlungsziele können sich
dann differenziert auf die Verkehrsflächen und Verkehrsarten beziehen |
Langfristziel: (ohne Zieljahr) das
verkehrsbezogene Flächenwachstum ist ganz zu stoppen, die Entwicklung der
Stadt basiert auf einem intelligenten Umgang mit den vorhandenen Flächen
(Rückbau, Umbau, Brache) Neubau (Neuversiegelung) zu Rückbau
(Entsiegelung) im Verhältnis 1:1[3] |
||
Reduzierung der CO2-Emissionen des
Verkehrs . |
·
Senkung der
verkehrsbezogenen CO2 Emissionen um 15% bis 2010 gegenüber 2000 ·
Senkung der
verkehrsbezogenen CO2 Emissionen um 30% bis 2020 gegenüber 2000[4] |
(2) Verkehrsbedingte CO2-Emissionen, Einheit: t/a |
Soziale
Zieldimension
|
||
Überall dort,
wo Menschen leben und sich aufhalten, soll die Luftqualität so gut sein, dass
das gesundheitliche Risiko für Kanzerogene mindestens auf die „Virtuell
Sichere Dosis“ (VSD) begrenzt wird (dies entspricht einem Restrisiko von
einem immissionsbedingten zusätzlichen Krebstodesfall auf 100.000 Einwohner
bei einzelstofflicher Betrachtung und lebenslanger Exposition)[5]. |
Bis zum Jahr
2025 soll das als nachhaltig zu charakterisierende, vorsorgeorientierte
Risikoniveau der VSD für Benzol erreicht sein. Bei einem unit risk von 9 x 10-6
für Benzol liegt diese Dosis bei 1,1 µg/m³ [6]. |
(3) Durchschnittliche
Benzolimmissionen an Hauptverkehrsstraßen Einheit: µg/m³ |
Reduktion der
Rußimmissionen auf 0,14 µg/m³ bis zum Jahr 2025. Bei einem unit risk von 7 x
10-5 bezogen auf 1 µg/m³ entspricht dies der „Virtuell Sicheren
Dosis“[7] |
(4) Durchschnittliche
Rußimmissionen an Hauptverkehrsstraßen Einheit: µg/m³ |
|
Überall
dort, wo Menschen wohnen und sich aufhalten soll es so ruhig sein, dass
niemand durch Straßenverkehrslärm gesundheitlich beeinträchtigt wird. In Gebieten, die überwiegend oder wesentlich dem Wohnen
dienen, sollen als angestrebter Zustand zusätzlich Ruhequalitätsziele gelten,
die erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen vermeiden[8]. |
Bis
zum Zieljahr 2015 soll zumindest der gesundheitsbezogene Mittelungspegel von
höchstens 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts in allen zum Wohnen genutzten
Gebieten eingehalten werden[9] Ohne Zieljahr: Anzustreben ist, dass auch in Wohngebieten an
Hauptstraßen erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, wie Kommunikations-
und Schlafstörungen, vermieden werden. Hierfür ist ein Zielpegel von maximal
59 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts einzuhalten[10].
Mit diesen Standards werden Ruhequalitätsziele erreicht, die ungestörten
Tagschlaf bei geschlossenem Fenster (Isolierglas), ungestörten Nachtschlaf
bei teilweise geöffnetem Fenster, eine gute Sprachverständlichkeit bei
normaler Sprechweise und teilweise geöffnetem Fenster in Innenräumen und eine
zumindest akzeptable Sprachverständlichkeit bei angehobener (bis lauter)
Sprechweise im Freien ermöglichen[11]. |
(5) Indikator: Lärmimmissionen im Straßennetz Einheit: km
Straßenseiten je Pegelklasse (Mittelungspegel in 5 dB(A)-Klassen) |
Schutz des Lebens und der Gesundheit
vor Unfällen im Verkehr durch Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Anzahl der
bei Verkehrsunfällen verunglückten Personen soll so gering wie möglich sein. |
Mittelfristiges Handlungsziel (2015):
Das Verkehrssicherheitsrisiko soll genauso bewertet werden, wie das
immissionsbedingte kanzerogene Risiko.[12]
Das in diesem Zusammenhang empfohlene „vorsorgeorientierte Risikoniveau“
liegt bei mindestens 10-5 („Virtuell Sichere Dosis“, Restrisiko
von einem zusätzlichen Toten pro 100.000 Einwohner). Ausgehend von der (heutigen)
Berliner Einwohnerzahl von ca. 3,4 Mio. soll bis 2015 die Zahl der
Verkehrstoten auf unter 30 pro Jahr reduziert werden. Langfristiges Handlungsziel (2030):
„Vision Zero“: Reduzierung der Zahl der Unfalltoten und Schwerverletzten auf
den Wert Null.[13] |
(6) Verkehrstote pro Jahr in Berlin (und
Brandenburg) Verletzte durch Verkehrsunfälle pro
Jahr in Berlin (und Brandenburg) |
Die nachfolgend
aufgeführten Maßnahmen haben ihren Bezug im StEP-Maßnahmenkatalog bis 2015. Im
Sinne der o.g. Ziele unterstreichen, verschärfen, ergänzen oder kritisieren sie
die Maßnahmen des Stadtentwicklungsplanes Verkehr.
Die folgenden
Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf die Bereiche:
·
Förderung
der Stadt der kurzen Wege
·
Steigerung
der Attraktivität und Sicherheit des Fußgängerverkehrs
·
Steigerung
der Attraktivität und Sicherheit des Fahrradverkehrs
·
Steigerung
der Attraktivität des ÖPNV
·
Förderung
eines umweltverträglichen Güterverkehrs
·
Verkehrsberuhigung
·
Vorbildfunktion
öffentliche Verwaltung und Betriebe
·
Mobilitätskultur
·
Flugverkehr
Die
Maßnahmenvorschläge sollen im Rahmen des Agendaprozesses Impulse für
Diskussionen geben und zur Erreichung der Umsetzungsstrategien beitragen.
·
Durch eine
verkehrssparsame Standortplanung (Förderung wohnungsnaher Versorgung,
Einrichtung von Nachbarschaftsläden mit Zusatzfunktionen wie Postdiensten,
Einführung von Wohnungstauschbörsen, Umwandlung ungenutzter Grünflächen in
Wohngebieten in Mietergärten, Orientierung der Planung an bestehenden ÖV-Angeboten)
sollte das Leitbild der "Stadt der kurzen Wege" gefördert werden, das
u.a. der Verkehrsvermeidung mit einhergehender Steigerung der Lebensqualität
dient.
·
Aufbauend
auf den Erfahrungen in anderen Städten sollte das autofreie Wohnen in Altbau-
wie in Neubaugebieten von politischer Seite unterstützt werden.
·
Die Wegzüge
ins Umland werden genauer erforscht, die Gründe offengelegt und dem entgegenwirkende
Maßnahmen umgesetzt.
·
Für ausgewählte
Straßenabschnitte, an denen z. B. Instandhaltungsrückstände zur Beseitigung
anstehen, sollten unter Beteiligung der Behindertenverbände und Anwohner
Untersuchungen über die barrierefreie Gestaltung von Straßenräumen (mit
Checkliste) durchgeführt werden. Entsprechende Befunde können eine Grundlage
für die rechtzeitige und schrittweise Umsetzung dieses Anliegens sein.
·
Die
Verlängerung von Grünphasen an Fußgängerampeln sollte an ausgewählten Übergängen
von Einkaufsstraßen oder an Übergängen, wo Beschwerden von Anwohnern vorliegen,
überprüft und ggf. umgesetzt werden. Damit haben auch ältere Menschen die
Möglichkeit, die Straße ohne Hetze zu überqueren.
·
An
ausgewählten Straßenabschnitten, die dem Wohnen und Einkaufen dienen, sollten
bei zu geringer Breite der Fußgängerwege die Parkmöglichkeiten für Pkws oder
die Fahrbahnbreite eingeschränkt werden. Die Breite der Fußgängerwege richtet
sich unter anderem nach der Frequentierung durch Fußgänger (mindestens 2 m;
EAE/95 Tabelle 17).
·
Die
kostenlose Fahrradmitnahme ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet.
·
Schrittweise
werden weitere Fahrradabstellanlagen gebaut, insbesondere an U-Bahnhöfen und Ergänzungen
an S-Bahnhöfen (B+R). Im Straßenraum könnten auch zu Lasten von Kfz-Parkplätzen
weitere Fahrradabstellanlagen angelegt werden. Erfahrungen der Fahrradverbände
sollten hierbei berücksichtigt werden.
·
Das
Radverkehrsnetz der Stadt wird schrittweise und entschieden erweitert. Vorrang
haben Fahrradwege auf der Fahrbahn (Fahrradspuren = Angebotsstreifen).
·
Der ÖPNV
soll für alle bezahlbar sein; das schließt faire, den Einkommen angemessene
Preise für alle Verkehrsteilnehmer und ermäßigte Fahrpreise unter gleichen
Nutzungsbedingungen für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Kinder
und Jugendliche in der Ausbildung ein.
·
Es sollte
eine (verbindliche) Checkliste zur Bewertung der Haltestellen und Bahnhöfe
unter Beteiligung der Behindertenverbände erstellt werden. Diese dient auch dem
Monitoring der erbrachten Fortschritte seitens der zuständigen
Infrastrukturbetreiber durch Verbände und den Senat. Die Ergebnisse sollten
veröffentlicht und Teil eines Informationssystems des VBB für den Reisenden
sein.
·
Um eine
bessere Erreichbarkeit in den einzelnen Quartieren, vor allem in Stadträumen
mit weitmaschigem Schienennetz, zu erwirken, wird die verstärkte Einrichtung
von Pendel- bzw. Kiezbuslinien überprüft. Diese stellen wichtige Verknüpfungen
zu S- und U-Bahn sowie bedeutenden Einrichtungen der Verwaltung, des
Einzelhandels und der Erholung her. In dünner besiedelten Gebieten erbringen
sie einen wichtigen Beitrag zu einer effizienten und umweltgerechten Erschließung.
·
Das
Streckennetz der Straßenbahn sollte mittelfristig stärker ausgebaut werden.
Optimierungsüberlegungen in Abhängigkeit von der Nachfrage werden dabei
berücksichtigt. Die Straßenbahn ist ein ideales Verkehrsmittel für die
Innenstadt. Unter Beachtung der Prinzipien des Least Cost Planings soll die
Entwicklung des Tramnetzes gerade auch in der historischen Innenstadt an
beispielhaften Straßenabschnitten mit hohem Verkehrsaufkommen als Möglichkeit
zur Verkehrsverlagerung auf den ÖPNV demonstriert werden – auch da, wo der
Platz für einen eigenen Gleiskörper nicht ausreicht (überfahrbare Gleise,
Fahrradstraße mit Tram o.ä.).
·
Alle S- +
U-Bahnhöfe sowie die Haltestellen der Tram und der Busse sollten langfristig barrierefrei
gestaltet werden.
·
An
Wochenenden und Feiertagen sollte der ÖPNV auch nachts in akzeptablem Takt
verkehren. Parallel könnten Sammeltaxis verstärkt eingerichtet werden.
·
Um die
Subventionen zu reduzieren werden zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung
des ÖPNV gesucht (z.B. Nahverkehrsabgabe und „Laternengaragengebühr“).
·
Der
Gütertransport in der Stadt und der Region sollte verstärkt auf der Schiene
abgewickelt werden. Dieser soll möglichst nah an Empfänger und Absender
herangeführt werden. Dazu könnte sich auch die Nutzung der Straßenbahntrassen
für den Güterverkehr eignen (Cargo-Tram). Der Güterverkehr soll verstärkt mit
stadtangepassten Fahrzeugen (leise, emissionsarm und tonnagebegrenzt) erfolgen.
Die Schnittstellen zwischen Straße und Schiene sollten ausgebaut werden
(dezentral, unabhängig der Güterverteilungszentren). Hierfür ist die Einrichtung
von speziellen Logistikflächen/Lagerhallen vonnöten.
·
Das Konzept
der Güterverkehrssubzentren sollte in Berlin ausgebaut werden. Vorhandene
Standorte sollten gesichert und wieder
aktiviert werden.
·
Private und
gewerbliche Investoren sollen bereits bei der Baugenehmigung ein stadtverträgliches Erschließungs- und
Verkehrskonzept nachweisen. (Dazu ist eine Änderung der Bauordnung notwendig.)
·
Für den
Schwerlastverkehr sollten Empfehlungen für gesonderte Routen durch lärmunempfindlichere
Gebiete erarbeitet werden (Senkung der Anzahl von lärmbetroffenen Bürgern). Das
Fahren von schweren Lkws durch sensible Wohngebiete ist nachts zu beschränken.
·
Ein
notwendiges Ziel ist die umweltverträglichere Abwicklung des
Straßengüterverkehrs z.B. durch Erdgasfahrzeuge, verbesserte Logistik und
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK-Technologien;
z.B. Telematik).
·
An
sensiblen Hauptverkehrsstraßen sollte verstärkt das Instrument der
Geschwindigkeitsbegrenzung eingesetzt werden (Tempo 30). Auch die Einrichtung
von Spielstraßen und verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen mit Tempo 10 sollte
für ausgewählte Straßenabschnitte und in Wohngebieten mit hohem
bürgerschaftlichem Engagement unterstützt werden.
·
Schleichverkehrsgefährdete
Nebenstraßen mit ausgeprägter Wohnfunktion sollen vom Durchgangsverkehr entlastet
werden (z.B. durch Schleifenerschließung)
·
Mittelfristig
sollte sich die Flächenbilanz nicht weiter zugunsten der Verkehrsflächen verschieben.
Bei Neubau von Straßenfläche sollte an anderer Stelle ein Straßenrückbau erfolgen.
Wird an einer Stelle eine Straße mehrspurig ausgebaut, sollte in Orientierung
an dem Verkehrsdurchsatz an anderer Stelle der Rückbau von Spuren erfolgen.
·
Auf einen
weiteren Autobahnausbau wird in Berlin verzichtet. Eine Verlängerung des
mittleren Stadtrings bis zur Frankfurter Allee wird abgelehnt.
·
Parkraumbewirtschaftung
sollte in der Innenstadt und den Stadtteilzentren durchgeführt werden. Das
Parken auf öffentlichen Parkplätzen sollte teuerer sein als in privaten Parkierungsanlagen.
·
Im Sinne
einer stärkeren Kfz-Nutzerfinanzierung sollte langfristig die Einführung eines
Road-pricings, gegliedert in einzelne Zonen (City, Innenstadt, Außenbezirke; siehe
Beispiel London), geprüft werden .
·
Es sollte
unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern eine Studie erstellt werden, in
der der Rückbau von Straßen untersucht wird, die stadtbedeutende Grün- und
Erholungsflächen durchschneiden (z.B. Straße des 17. Juni, Havelchaussee,
Puschkinallee).
·
Die
öffentliche Hand unterstützt entschieden die Nutzung von VBB-Tickets und
Fahrrädern. Im Sinne der Vorbildfunktion sollte auch die Nutzung von
Dienstwagen stärker auf Alternativen überprüft werden. Öffentliche Kfz-Flotten
sollten an Wochenenden und ausgewählte Pkw-Stellplätze der öffentlichen
Verwaltung an allen Wochentagen Car-Sharing-Unternehmen zur Verfügung gestellt.
·
Bei der
Vergabe von städtischen Aufträgen, beispielsweise an die Stadtreinigung und
ÖPNV-Anbieter, sollte die Verwendung von umweltfreundlichen Nutzfahrzeugen und
Verkehrsmitteln Bestandteil der Ausschreibung sein.
·
Eine neue
Mobilitätsstrategie kann nur dann wirksam werden, wenn sowohl Politik und Planung
als auch die Bürgerinnen und Bürger ein neues Bewusstsein für Mobilität
entwickeln. Politik und Verwaltung müssen auf eine Mobilität nach den
Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung achten. Gleichzeitig sind die
Verkehrsteilnehmenden aufgerufen, ihre persönliche Verantwortung im Verkehrsgeschehen
wahrzunehmen. Jede und jeder kann mobil sein und dennoch die möglichen Nachteile
minimieren. Dieses Bewusstsein sollte in der Region Berlin Ausdruck einer neuen
Mobilitätskultur sein.
·
An Kitas
und Schulen wird die Einführung von Mobilitätslernen bzw. eines Trainings für
ein nachhaltiges Verkehrsverhalten angestrebt.
·
Die
Verkehrssicherheit ist Teil einer neuen Mobilitätskultur. Die Zahl der
Unfalltoten und Schwerverletzten soll langfristig dem Wert Null angenähert
werden („Vision Zero“). Ausgewählte Unfallschwerpunkte werden mit Beteiligung
der Verkehrsverbände genau untersucht. Dabei wird über die übliche Art der
Unfallaufnahme hinaus und unter Einbeziehung einer interdisziplinären wissenschaftlichen
Auswertung (z.B. unter Beachtung verkehrspsychologischer Erkenntnisse) das
Unfallgeschehen in einen breiten Erklärungskontext gestellt. Ein
Analysekriterium ist die Mitverursachung durch Verkehrsregelungen und die
Straßengestaltung. So könnte die Sicherheit oft erhöht werden, wenn die
Geschwindigkeit reduziert wird. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen
sollen schrittweise Maßnahmen zur Unfallvermeidung an den Unfallorten selbst
und an vergleichbaren Stellen durchgeführt werden.
·
An zentralen
Punkten (Zoo, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Papestraße, Alex) sollten Mobilitätsstationen
eingerichtet werden. Diese Stationen sollten auch mit Fahrradstationen verbunden
sein.
·
Im Zuge der
Zusammenlegung des Flugverkehrs auf einen Single-Airport sind die Flughäfen
Tempelhof und Tegel zu schließen. Regionale Fluglinien sollten zugunsten des
Schienenverkehrs (z.B. ICE) eingestellt werden.
·
Zur
langfristigen Reduzierung der Anzahl der Flugbewegungen sind in Übereinstimmung
mit den anderen europäischen Flughafenstandorten Konzepte wie
Kontingentierungen, höhere Fluggebühren, Abbau von Subventionen für die
Flughäfen und Flugbetrieb, Substitutionen durch andere Verkehrsmittel etc. zu
entwickeln.
Leitprojekte
sind prioritäre
verkehrspolitische Aktionsbereiche des Agendaforums zur Erreichung der
genannten Handlungsziele. Die aufgeführten Maßnahmen versprechen hohe Effizienz
(bei begrenztem Finanzaufwand) und sind geeignet, zur Meinungsbildung im Sinne
der Agenda 21 beizutragen.
Die Initiative
zu den Leitprojekten geht von den Agendagruppen aus. Die Umsetzung der Projekte
ist auf Partner bei den Verkehrsunternehmen, in der Wirtschaft und in der
öffentlichen Verwaltung angewiesen.
Weiterführung
eines bis Juni 2002 durchgeführten Projektes. Shopping per Rad besteht aus drei
Elementen: Fahren, Parken und Serviceleistungen. In diesem Leitprojekt soll
dabei vorrangig das Thema Fahrradabstellanlagen aufgegriffen werden. Im Vordergrund
steht zum einen eine Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der
betreffenden Personen und zum anderen ein „sichtbares“ Ergebnis: das Aufstellen
von Abstellanlagen.
In Berlin legen
Autokuriere und Taxis täglich zehntausende Kilometer zurück. Im Innenring Berlins
führt das zu großen Problemen: Lärm, hoher Schadstoffausstoß und
Mobilitätsengpässe mindern die Lebensqualität der Anwohner erheblich. An dieser
Stelle soll die Idee des Fahrradtaxis ansetzen. In einem Fahrradtaxi können
sowohl zwei erwachsene Personen, die hinter dem Fahrer sitzen, als auch
Sendungen in einem verschließbaren Koffer unterhalb der Sitzbank befördert
werden. Dadurch kann das Fahrradtaxi
Taxi- und Kurierfahrten im innerstädtischen Berlin schnell und flexibel
ausführen und ist dabei nicht stauabhängig, da Fahrradwege und Busspuren
genutzt werden können. Auch können Fahrradtaxis problemlos Poller passieren und
sind damit fast immer in der Lage, die kürzesten und direktesten Wege zu
fahren. Ziel des Projektes ist es, wesentliche Arbeiten, die bisher mit einem
Auto durchgeführt werden, auf Fahrradtaxis zu verlagern.
Mit besonderer
Ausrichtung auf die Berliner Städtepartnerschaften in Ostmitteleuropa (Prag,
Warschau, Budapest) und die EU-Osterweiterung im Jahre 2004 werden die
Fachforen Eine Welt und Verkehr/Mobilität in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk
Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung und Kooperationspartnern aus Verwaltung und
Zivilgesellschaft in Berlin und insbesondere den o.g. Partnerstädten den
Informations- und Erfahrungsaustausch zu Verkehrs- und Mobilitätsthemen sowie
zur Lokalen Agenda 21 weiterentwickeln. darüber hinaus werden konkrete
Einzelprojekte wie z. B. Planungswerkstätten und Bürgerbeteiligungsverfahren
zur Verbesserung der Lebensqualität initiiert und durchgeführt. Die
Organisation von Veranstaltungen und
eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleiten die umfangreichen Aktivitäten
und informieren Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.
·
Einrichtung einer Mobilitätszentrale am Bahnhof Hohenschönhausen (mit der
Einrichtung einer Mobilitätszentrale am Standort Bahnhof Hohenschönhausen, der
bereits über eine gute ÖPNV-Anbindung verfügt, sollen ÖPNV-Serviceleistungen
sowie weitere Serviceleistungen, wie Reisebüro, Fahrradausleihe, -reparatur,
Car-Sharing, Taxi-Vermittlung und Mitfahrzentrale, akquiriert und angeboten
werden. Der Vorschlag knüpft an eine seit 1998 bestehende lokale
Agenda-Initiative an und baut auf umfangreichen Vorarbeiten auf). Kontakt: Elke
Schuster, WiR e. V. (Ges. zur Förderung der Weiterbildung in der Region)
BMBF-Projekt "Lernkultur Berlin, Stadtraum Ost", Warnitzer Str. 28,
13057 Berlin, Tel.: 030 / 96 06 187-6 (Fax:-5) email: schuster.elke@gmx.de
Zukunftsstraßenplanung:
Straßenumgestaltung mit Bewohnerbeteiligung, wobei die Kompetenzen für die
Straße weitgehend in Bewohnerhand gegeben werden soll (die Umgestaltungskompetenz
bleibt aber bei der Verwaltung):
·
Jugendstraßen (Fahrbahnrückbau zugunsten der
Aufenthaltsflächen wie z.B. die Rütlistraße). Kontakt: Fusion-Intercultural
Projects Berlin e.V.; Projektbüro "Jugendstrasse" Pannierstrasse 58;
12045 Berlin; Telefon: 620 052 41/43, Telefax: 620 052 42; E-Mail: info@jugendstrasse-berlin.de,
Internet: www.jugendstrasse-berlin.de
·
Fahrradstraßen (priorisierende Verkehrsregelung für eine
Verkehrsart des Umweltverbunds wie z.B. die Linienstraße in Mitte - ähnlich wie
die Oderstraße in Neukölln). Kontakt: Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt,
Koppenplatz 12, 10115 Berlin-Mitte
·
Erschließungsstraßen im Plattenbaugebiet (Einschränkung der
Verkehrsflächen für den fahrenden und ruhenden Kfz-Verkehr, Qualifizierung der
öffentlichen Räume) Akteure vor Ort werden angesprochen (z.B. Wohnungsbaugesellschaft,
Anwohner)
·
Umweltbahnhof Dannenwalde (stillgelegte Bahnstation mit
Übernachtungsmöglichkeit und Ausgangsort für umweltverträglichen Tourismus in
Brandenburg zu Fuß, per Rad und per Schiff). Kontakt: Umweltbahnhof Dannenwalde e.V. c/o Christian Wend,
Postfach 90 03 54; 14482 Potsdam Tel. 0331/76 14 24, Fax 0331/76 13 99;
c.wend@t-online.de
·
Mobilitätszentrum im Hafen der Kulturen
Hafen Tempelhof (Ziel
ist die Realisierung eines attraktiven, integrierten Stadtteilzentrums mit dem
Hauptaugenmerk auf ein ganzheitliches ökologisches Technologie- und
Mobilitätskonzept. Neue Vernetzungen von zukünftigen Mobilitätsformen und ÖPNV,
am Land und auf dem Wasser). Kontakt: Hafen der Kulturen e.V. Dr. Michael
LaFond, Tel. 755 03 189 id22 ufaFabrik, Viktoriastr. 10, 12105 Berlin.
Literatur
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Nachhaltige Entwicklung in
Deutschland. Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms. Bonn 1998.
Klippel,
P. (1994):
Umweltqualitätsziele für Lärm an innerörtlichen Straßen. In: Institut für
Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS)
(Hrsg.): Qualitätsstandards für den Verkehr. ILS-Schriften 77. Dortmund 1994.
OECD, Dist.: 24-Sep-1999: Environmentally Sustainable Transport. Final
Report on Phase II of the OECD EST Project. Volume 1: Synthesis Report.
Olsson/Piekenbrock: Kompakt-Lexikon,
Umwelt- und Wirtschaftspolitik, Wiesbaden 1996.
Reul,
F.:
Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie für den Stadtverkehr – das Beispiel
Berlin. Dissertation an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II
der Humboldt-Universität zu Berlin. Berlin 2003.
Digitale Publikation
unter: <http://edoc.hu-berlin.de/abstract.php3?id=78000945&lang =ger>
Reuter,
O. et al.:
Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Ruß, Benzol, Ozon und CO2
im Verflechtungsraum Berlin/Brandenburg. Wuppertal Institut für Klima, Umwelt
und Energie. Wuppertal 1996.
Umweltbundesamt: Nachhaltiges
Deutschland. Wege zu einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung. Berlin 1997.
Wuppertal
Institut für Klima, Umwelt, Energie: Definition von Handlungszielen für eine sozial-
und umweltverträgliche Mobilitätsgestaltung in Nordrhein-Westfalen. Wuppertal
1999.
Internet
Arbeitsgemeinschaft
Autofreies Stadtviertel an der Panke: www.autofrei-wohnen.de.
ILS
Dortmund:
www.wohnen-plus-mobilitaet.nrw.de.
Die starke
Abwanderung aus der Stadt hält an und führt zu einer fortschreitenden
Zersiedelung diesseits und besonders jenseits der Stadtgrenze. Vor allem
wirtschaftlich besser gestellte Familien mit Kindern ziehen aus der Innenstadt
fort. Wegen dieser Randwanderung wächst die Besiedelung im Verflechtungsraum,
ein Wachstum, das nur teilweise und nur unzureichend von den Instrumenten der
gemeinsamen Landesplanung Brandenburg-Berlin begrenzt wurde und begrenzt werden
kann.
Die Stadtflucht
kostet dem hoch verschuldeten Berlin Steuereinnahmen und lässt sozial
entmischte Innenstadtquartiere mit niedrigem Lebensstandard zurück. Die Zunahme
an Bevölkerung am Stadtrand und im Verflechtungsraum verursacht wachsende Verkehrsströme
in die Stadt und verschlechtert damit die innerstädtische Lebensqualität
zusätzlich. Damit einher gehen auch Belastungen der natürlichen Umwelt, die
gerade in Stadtrandlage einen hohen Stellenwert hat.
Als Gegengewicht zur Globalisierung hat sich Berlin auf seine regionalen
Potenziale besonnen. Die städtische und regionale Entwicklung geschieht im
Einklang mit der Natur. Die
regionalen Wirtschaftskreisläufe sind vernetzt.
Die
Siedlungsschwerpunkte im Verflechtungsraum Berlin befinden sich im
Einzugsbereich der Bahnlinien in der Region. Berlin ragt als Siedlungsstern in
die märkische Landschaft. Ebenso hat der Verflechtungsraum in wie jenseits der
Stadtgrenzen Berlins einen zusammenhängenden „GrünGürtel“. Dieser Ring an
Freiflächen hat wie die stadtnahen Landschaften insgesamt eine hohe
Naturqualität und die kulturellen Traditionen der Landschaftsstruktur bewahrt.
Alle Siedlungsgebiete und Landschaftsräume sind mit dem öffentlichen Nahverkehr
gut zu erreichen. Die in der Nähe Berlins gelegenen Ortschaften haben besondere
wirtschaftliche Entwicklungschancen, die sie landschafts- und umweltverträglich
wahrnehmen. Zugleich ist der Prozess der Entvölkerung und
wirtschaftlich-kulturellen Verödung der Berlin-fern gelegenen märkischen Gemeinden
gestoppt worden.
Die „neue
Landwirtschaft“ gibt dem ländlichen Raum mit den Schwerpunkten regionale Vermarktung,
ökologischer Landbau, Landschaftspflege, umweltfreundlicher Tourismus und weiterer
Dienstleistungen ein wirtschaftliches Rückgrat und trägt so zur besseren
Entwicklung der Region bei.
Die Parks,
Freiflächen und vor allem die städtischen und stadtnahen Wälder Berlins wirken
klimatisch ausgleichend, sie sind ein wichtiger Lebensraum für Tiere und
Pflanzen und dienen der Erholung und der Geselligkeit. Sie fördern das
Wohlbefinden und die Bindung der Einwohner/innen an die Stadt. Die Stadtflucht
hat aufgehört. “Grün und Landschaft” sind ein ökologischer, ökonomischer und
sozialer Standortvorteil, den die Gemeinden und ihre Bewohner im Sinne einer
zukunftsfähigen Regionalentwicklung nutzen. Sie sind ein wichtiger Beweggrund
aus dem sich Betriebe in Berlin ansiedeln, zur wirtschaftlichen Belebung von
Stadt und Region sowie zur Linderung der Massenarbeitslosigkeit beitragen.
Die Idee eines
Grüngürtels wurde und wird in vielen europäischen Städten verfolgt. Für Berlin
wurde erstmals 1909 der Plan eines “Wald- und Wiesengürtels für Groß-Berlin”
vorgestellt und diskutiert. Mit ihrer Freiflächenpolitik - wie den Ankauf der
Rieselfelder, der Stadtgüter und der Waldflächen um Berlin sowie die
Entwicklung von Volksparks und Grünflächen im Stadtgebiet - hat Berlin diese
Idee bewusst voran getrieben.
Heute kann sich
die Konzeption eines GrünGürtels auf die Entwicklung der acht Regionalparks am
Rande Berlins und in angrenzenden Gemeinden beziehen: Krämer Forst, Naturpark Barnim, Barnimer Feldmark,, Müggel-Spree,
Flutgrabenaue, Teltow Park, Potsdamer Havelseen, Döberitzer Heide. Diese
stadtnahen Landschaften enthalten Naherholungsgebiete von hohem ökologischen
Wert und sind durch den öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Wegen ihrer Nähe zu
Berlin haben sie zugleich besondere wirtschaftliche Entwicklungschancen. Diese
gilt es in den Ländern Berlin und Brandenburg wahrzunehmen und
ressortübergreifend zu unterstützen.
Verflechtung und
Zusammenarbeit der acht Regionalparks untereinander. Ihre Entwicklung wird als
interkommunale Aufgabe über die noch bestehende Ländergrenze hinweg betrieben.
Die im Grüngürtel lebenden Menschen identifizieren sich mit den Regionalparks,
da Politik und Wirtschaft, Vereine und Verbände für den Entwicklungsprozess
gewonnen werden.
·
Naturschutz
und Landschaftsgestaltung der Flächen in den Regionalparks, die zu Berlin
gehören (z.B. Wiedervernässung von Rieselfeldern).
·
Aktive
Mitarbeit Berlins und der Berliner Bezirke in den Regionalparks und im Dachverband
·
Engagement
der Privatwirtschaft in den Regionalparks.
·
Die
ökonomische Aktivitäten in den Regionalparks werden landschafts- und
naturverträglich gestaltet; sie sind in regionale Wirtschaftskreisläufe
eingebettet.
·
Der
öffentliche Nah- und Regionalverkehr in die Regionalparks wird verbessert. Bis
zum Jahr 2010 sind alle Gemeinden in den Regionalparks an allen Tagen mit
öffentlichen Verkehrmitteln erreichbar.
Indikatoren: Erreichbarkeit aller Gemeinden in den
Regionalparks mit öffentlichen Verkehrsmitteln an allen Wochentagen.
Neue
Arbeitsplätze im Kontext zukunftsfähiger Regionalentwicklung
Finanzielle und
organisatorische Unterstützung des Dachverbands der Regionalparks und der
Regionalparkvereine zur Schaffung von Arbeit und wirtschaftlicher Aktivität im
Kontext zukunftsfähiger Regionalentwicklung
Die Taktzeiten
von Bussen werden verdichtet, Busverkehr an den Wochenenden angeboten bzw. verstärkt.
Die
Fahrradmitnahme wird erweitert.
Geschlossene
Bahnstationen, wie Schönwalde im Krämer Forst, werden wieder eröffnet.
Im Bahnhof
Hohenschönhausen wird eine Mobilitätszentrale eingerichtet.
Werbekampagnen
für umweltverträglichen Tourismus in die Regionalparks
Die acht
Berliner Stadtgüter, rund 24.000 ha Land, sind Teile des Naherholungsraums der
Regionalparks und bedürfen insofern der landschaftlichen Entwicklung. Sie
sollen verpachtet, die Betriebsrechte an den Gütern verkauft werden.
Berlin nutzt
seine Verantwortung als Grundeigentümerin zur Entwicklung von ökologischer
Bewirtschaftung und artgerechter Tierhaltung auf den Flächen der Stadtgüter und
fördert ihre Attraktivität als Ausflugsgebiet.
·
Der Einsatz
gentechnisch veränderter Organismen auf den Stadtgütern wird insgesamt unterbunden.
·
Umstellung
auf ökologischen Landbau und artgerechte Tierhaltung für mindestens 50% der
Fläche und die Viehwirtschaft.
·
Werbung für
die Vermarktung der Agrarprodukte der Stadtgüter in Berlin
·
Erhalt der
ländlichen Architektur und der zum Teil denkmalswürdigen Bausubstanz der
Stadtgüter
·
Landschaftliche
Gestaltung.
Die
Handlungsziele werden in allen Verkaufs- und Pachtverträgen der Stadtgüter
festgeschrieben.
Die Verträge
enthalten auch die Verpflichtungen für alle verpachteten Güter, Fördermittel
zur Landschaftsgestaltung in Anspruch zu nehmen.
Landschaftliche
Gestaltung durch Hecken, Feldsäume, Feldalleen oder die Renaturierung von
Bachläufen.
Lieferverträge
und Bildungspartnerschaften zwischen den Stadtgütern und Einrichtungen in
Berlin, insbesondere Kitas und Schulen.
Der ökologische
Landbau ist eine wichtige Stütze der begonnenen Agrarwende, schafft mehr Arbeit
in den Dörfern und wertet die Landwirtschaft gesellschaftlich auf. Aber auch in
der Stadt verbessert die arbeitsintensivere Verarbeitung und Vermarktung die
Beschäftigungsbilanz, eine weniger schadstoffbelastete und ausgewogene
Ernährung dient der Gesundheit der Städter/innen insgesamt.
Gegenwärtig ist
Brandenburg mit 8,3% Bio-Anbau bundesweit Spitzenreiter, allerdings bleibt der
Absatzmarkt in Berlin noch weit dahinter zurück. Öko-Anbau, -Verarbeitung und
Vermarktung können aber durch enge regionale Zusammenarbeit von Brandenburg und
Berlin sehr vorangebracht werden. Dabei sollten nach dem Beitritt Polens zur EU
ab Mai 2004 auch die grenznahen Gebiete Westpolens einbezogen werden.
Ökologisches
Wirtschaften auf dem Land verbessert die Böden und den Wasserhaushalt, stärkt
den Artenschutz, dient dem Klimaschutz und entlastet die Wälder von Emissionen.
Die Vermarktung weniger schadstoffbelasteter Nahrungsmittel dient der
ausgewogenen Ernährung und Gesundheit der Berliner/innen.
·
Die
Entwicklung der Bio-Vermarktung in Berlin wird ein Schwerpunkt der
Wirtschaftsförderung und in den EU-finanzierten Programmen berücksichtigt.
·
Die
angrenzenden Gebiete Westpolens werden nach dem EU-Beitritt Polens in die Unterstützung
von Bio-Anbau und Bio-Vermarktung einbezogen.
·
Durchsetzung
von Biokost an Kindertagesstätten und Schulen um die gesundheitliche Prävention
für Kinder und Jugendliche zu stärken. Die Biokost-Kampagne wird sich mit einer
verstärkten Umstellung auf kalorienärmere Ernährung verbinden, um die
Zivilisationskrankheit der Fettleibigkeit zurück zu drängen.
Ein
Mindestanteil von 10% an Bio-Kost aus überwiegend regionalem Anbau und von
Transfair-Produkten wird in Pachtverträgen oder Zielvereinbarungen mit den
Küchen und Kantinen aller öffentlichen Einrichtungen der Stadt, inklusive der
Hochschulen und stadteigenen Betriebe vereinbart.
Beratungsstellen
für Biokost und Transfair-Produkte in Privathaushalten wie im gesamten Außer-Haus
Bereich ( Restaurants, Kantinen, Imbissbuden etc.) werden in Zusammenarbeit mit
Organisationen aus dem Umwelt- und Verbraucherschutz eingerichtet.
Gezielte
Unterstützung ökologischer Bewirtschaftung und ökologischer Gestaltung in den
Kleingärten
Die Kultivierung
und Verarbeitung alter Kultursorten und die Haltung alter und vom Aussterben
bedrohter Tierrassen wird besonders unterstützt und gefördert.
Lebende und funktionsfähige Böden sind für den Naturhaushalt auch in
einer Stadt unverzichtbar. Dies gilt insbesondere für Berlin, das sein
Trinkwasser aus dem eigenen Stadtgebiet gewinnt.
Der
Flächenverbrauch in Berlin wird weiter reduziert. Die Netto-Neuversiegelung
wird bis 2020 auf Null begrenzt.
·
Für jeden
neu versiegelten Quadratmeter nimmt sich Berlin vor, eine gleich große versiegelte
Fläche zu entsiegeln.
·
Die
Wiedernutzung vormals versiegelter Flächen, sogenanntes
"Flächenrecycling", wird gefördert.
·
Fördermöglichkeiten
für den Ankauf von Altbauten und für Altbausanierung werden erweitert, die
Förderung von Erwerb und Errichtung von Neubauten abgeschafft.
Indikator: Netto-Neuversiegelung in ha pro Jahr
Berlin setzt
sich für eine Veränderung der derzeit praktizierten staatlichen Eigenheimzulage
ein.
Besonders
wertvolle Freiflächen, die zur Zeit noch als Baufläche im FNP von 1995 ausgewiesen
sind, werden zu Frei- bzw. Grünflächen umgewidmet, um sie vor Bebauung zu
schützen.
Stadtbrachen
werten die Innenstadt ökologisch auf.
·
Geeignete
Brachen werden in Biotopverbundkonzepte integriert und für die Erholung und
Umweltbildung zugänglich gemacht.
·
Ausgewählte
Stadtbrachen werden von den Bürgern nach ihren Wünschen selbst gestaltet und
erhalten die von ihnen selbst entwickelten Freiraum-, Freizeit-, Kultur- oder
Bauqualitäten.
Grün in der
Stadt fördert das Wohlbefinden ihrer Bevölkerung und ist ein wichtiger
Standortfaktor für Berlin. Seine Parks, Freiflächen und vor allem die
städtischen und stadtnahen Wälder wirken klimatisch ausgleichend, sind ein
wichtiger Lebensraum für die Natur und dienen der Erholung und der
Geselligkeit.
Alle als
Grünflächen und Kleingartenanlagen ausgewiesene Gebiete werden gesichert, neue
werden angelegt. In Ortsteilen, die die Richtwerte für wohnungsnahes
(6 m²/Einwohner) oder für siedlungsnahes Grün (7 m²/Einwohner) nicht
erreichen, wird bis zum Jahr 2020 der Grünanteil um mindestens 10 % erhöht
oder es wird für sie ein entsprechender Wertausgleich geschaffen.
·
Bauflächen,
die wegen der veränderten Bevölkerungs- und Gewerbe-Entwicklung nicht mehr
benötigt werden, werden zu Grünflächen umgewidmet.
·
Die
Neuanlage und Pflege der Grünanlagen wird in den Bezirken über möglichst breite
Partizipation organisiert.
Vorrangig werden
längst geplante Grünflächen wie z. B. der Park am Gleisdreieck, die Restflächen
am Anhalter Bahnhof in ursprünglich vorgesehener Größe und der Freizeit- und
Erholungspark Arkenberge im Nordosten angelegt.
Durch die
Verbindung vieler Grünflächen miteinander entsteht ein grünes Netz mit Fuß- und
Radwegen, auf dem sich die Bewohner dieser Stadt erholen und außerhalb der
verkehrsbelasteten Straßen fortbewegen können.
·
Durchgängige
Grün- und Wegesicherung vorrangig für innerstädtische Kanalufer aber auch an anderen
ökologisch nicht wertvollen oder bereits verbauten Uferbereiche
Die
Möglichkeiten des Grundstückkaufs oder Grundstücktauschs werden geprüft und
genutzt.
Die
Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien werden ökologisch ausgerichtet und die
Belange des Artenschutzes stärker berücksichtigt. Dies gilt auch für
denkmalgeschützte Parks, die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
verwaltet werden.
·
Teilflächen
größerer Parkanlagen werden als naturnahe Flächen entwickelt.
Das
Grünanlagengesetz wird entsprechend novelliert. Grünanlagen sind in Kategorien
einzustufen (intensiv-extensiv) und im Gesetz festzuschreiben.
Berlin erhält
seine Wälder, auch die stadteigenen Waldflächen in Brandenburg, in vollem Umfang
und dauerhaft im öffentlichen Eigentum und bewirtschaftet sie nach ökologischen
Kriterien.
Stadtwälder wie
der Plänterwald oder die Wuhlheide, die viele Menschen zur Erholung nutzen,
werden nicht verkleinert.
Die naturgemäße
Waldwirtschaft nach dem zertifizierten FSC-Modell wird fortgesetzt.
Gärtnern ist
produktiver Umgang mit der Natur. Für Familien mit Kindern in der Stadt ist Gärtnern
ein besonders wichtiger Erfahrungsbereich mit der Natur und ihren Zyklen. Die
gemeinsame Bestellung von Gärten fördert zudem den gesellschaftlichen
Austausch. Allerdings sind in Berlin Familien von Einwanderern und
Spätaussiedlern als Pächter von Kleingärten unterrepräsentiert. Aufgrund ihrer
sozialen Lage, im Durchschnitt beengter Wohnverhältnisse, relativ höherer
Kinderzahl und überwiegend bäuerlich-ländlicher Familientradition sind sie eine
wichtige Zielgruppe für Gartenpacht.
Berlin ist eine
interkulturelle Stadt mit vielfältigen und unterschiedlichen Lebensweisen. Ein
Ort, das zum Ausdruck zu bringen, sind interkulturelle Gärten, in denen die
verschiedenen Sozialgruppen Gelegenheit erhalten, ihre Traditionen und
Besonderheiten der Gartengestaltung darzustellen und um ökologische Aspekte zu
erweitern. Interkulturelle Gärten können auch Orte des sozialen Miteinanders
sein, an denen ImmigrantInnen aus den unterschiedlichen Kulturen gemeinsam mit
Einheimischen ebenfalls unterschiedlicher Garten- und Lebensgestaltung arbeiten,
kommunizieren und feiern. Der Senat unterstützt durch geeignete Flächen,
personelle und sachliche Ressourcen die Einrichtung interkultureller Gärten. In
diesen Anlagen erhalten Haushalte und Personen aus den unterschiedlichen
Kulturen und Herkunftsregionen Gelegenheit, ihre Traditionen und Praktiken der
Gartengestaltung zu entfalten.
Berlin ist eine
Stadt, in der alle Bevölkerungsgruppen ungeachtet ihrer ethnischen und
kulturellen Herkunft gleichen Zugang zu Gärten haben und in ihnen Natur
erleben, schützen sowie entwickeln können.
Zusätzlich erhalten
in interkulturellen Gärten Familien von Einwanderern und Spätaussiedlern gemeinsam
mit Einheimischen die Gelegenheit, ihre Traditionen und Besonderheiten der Gartengestaltung
zu entfalten und sie um ökologische Aspekte zu erweitern.
·
In
Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen der Beteiligten wird der Anteil von
Immigranten/innen in den Berliner Kleingärten bis zum Jahr 2010 auf ihren
Anteil an der Wohnbevölkerung gesteigert.
·
Der Senat
unterstützt durch geeignete Flächen, personelle und sachliche Ressourcen die
Einrichtung interkultureller, ökologischer Gärten.
·
Anteil von
Immigranten als Pächter/innen oder Mieter/innen in den Kleingärten.
·
Anzahl und
Verteilung interkultureller Gärten in Berlin
Einwanderer und
Spätaussiedler werden als Pächter von Kleingärten unterstützt.
Natur in der
Stadt ist nicht nur ein wichtiges ökologisches Gut, sondern ein Faktor der
Verbesserung urbaner Lebensqualität. Sie fördert das Wohlbefinden und die Erholung;
für Kinder ist sie ein wichtigen Erfahrungsraum von Spiel und lernender Welterkenntnis.
Natürliche Lebensräume und Grünflächen in der Stadt zu schützen, zu erhalten
und zu pflegen erhöht die Qualität der Stadt für ihre Bewohner wie für ihre Besucher.
Flächenschutz
durch Ausweisung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Zunahme von unter Schutz
gestellten Landschaftsräumen auf 20 % der Landesfläche bis zum Jahr 2010
und auf 25 % bis zum Jahr 2020. Realisierung des Biotopverbunds.
·
Keine
Grundstücksverkäufe, die den Biotopverbund, die Sicherung, Erweiterung und Schaffung
von Grünflächen gefährden.
·
Die für den
Biotopverbund wichtigen gewässerbegleitenden Grünzüge und Wegeverbindungen
verbleiben grundsätzlich im öffentlichen Eigentum.
·
Diese
Flächen sind naturnah zu gestalten und zu erhalten und gemäß den Zielen des
Landschaftsprogramms zu entwickeln.
·
Keine
weitere Privatisierung von Ufergrundstücken.
Anteil der nach
BNatSchG ausgewiesenen Flächen an der Gesamtfläche.
Flächenkauf oder
-tausch der großen Grundstückseigentümer (Eisenbahnvermögensverwaltung, Haupt-
und Bundesvermögensverwaltung, bezirkliche Liegenschaftsämter) zur Schaffung
des Biotopverbundes.
Vielfältige und
artenreiche Natur in der Stadt, durch Artenschutz und durch Artenhilfsprogramme
vor allem im besiedelten Bereich, erhöht die Qualität und den Erlebniswert
ihrer Freiflächen und Siedlungsgebiete für alle Bürger/innen.
·
Artenhilfsprogramme
insbesondere für gefährdete Tiere und Pflanzen.
·
Berücksichtigung
des Artenschutz bei Bau- und Sanierungsvorhaben.
Artenschutz wird
ein Kriterium in der Gewährung von Zuschüssen für wohnverbessernde Maßnahmen.
Die breite
Öffentlichkeit wird für den Artenschutz im bebauten Bereich sensibilisiert,
Architektenbüros, Baufirmen, und Hausbesitzer werden informiert.
Schutzprogramm
für Gebäude- und Höhlenbrüter wie z.B. Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalben,
oder Turmfalken sowie Fledermäuse.
Für den
Amphibienschutz an betroffenen Straßen (Amphibienwanderungen) werden weitere
stationäre Untertunnelungen eingeplant und ausgeführt.
Stadtklima und
Wohnlichkeit in den verdichteten Gebieten werden durch die Aufwertung von
öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiflächen und Innenhöfen
verbessert und der Anteil an Natur besonders in den Innenstadtbezirken erhöht.
·
Hofbegrünung
und Biotop-Pflege in Selbsthilfe bzw. unter breiter Beteiligung der Bewohner/innen
Hofbegrünungs-
und Biotop-Pflegeprogramm. “1000 begrünte
Höfe” für Innenstadtquartiere mit besonderem Erneuerungsbedarf, angekoppelt
an das soziale Quartiersmanagement.
Beratung und
Unterstützung von Mieter/innen und Eigentümer/innen bei der Hof- und
Fassadenbegrünung sowie beim Artenschutz an Gebäuden durch Verwaltung und
Naturschutzverbände.
Berlin ist zu 6%
mit Gewässern bedeckt. Dem Wasser verdankt die Stadt ihre Gründung, ihre
Charakteristik und ihr Landschaftsbild. Die Flüsse und Seen sind wichtiger
Faktor für Attraktivität und Urbanität. Zudem bezieht Berlin sein Trinkwasser
aus der eigenen Fläche und ist auch deshalb auf eine gute Gewässerökologie und
eine schonende Gewässernutzung angewiesen.
An den Gewässern
Berlins wird die biologische Durchlässigkeit für wandernde Fischarten sowie
andere im und am Wasser lebende Tiere wiederhergestellt.
·
Sperrbauwerke
und andere Fließhindernisse auch an den kleineren Fließgewässern Berlins werden
entfernt.
·
Im bebauten
Bereich sind Ufer in der Weise zu gestalten, dass Wasservögel, Amphibien und
Reptilien genügend Ausstiegsmöglichkeiten haben (Rückbau von Spundwänden).
Zeit- und
Maßnahmenplan für die Landesgewässer, mit dem die biologische Durchgängigkeit
im Rahmen der Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie gewährleistet wird.
An Schleusen und
Wehren - z.B. der Spandauer, Charlottenburger und der Mühlendamm-Schleuse - werden
Fischtreppen eingebaut .
Keine weitere
Ausweitung von Wassersportanlagen an ökologisch sensiblen Gewässerufern.
Verminderung von
Lärmbelästigung, Abgasemissionen und Wellenschlag durch den Motorbootverkehr.
·
Geringe
Beeinträchtigung Erholungssuchender und nicht motorisierter Wassersportler am
Wochenende.
Regelungen, die
den stark ansteigenden Motorsportbootverkehr einschränken.
Sicherung der
Röhrichtbestände und der letzten Hecht- und Amphibienlaichplätze.
Aufrechterhalten
des Pegelstandes des Havelwassers im Berliner Bereich.
Verzicht mangels
Bedarf auf weitere Ausbaumaßnahmen von Spree und Havel für Großmotorgüterschiffe
im Projekt 17 „Deutsche Einheit“.
Weiterführung
des erfolgreichen Röhrichtschutzprogramms, da die Röhrichtbestände wesentlich
zur Selbstreinigung der belasteten Gewässer beitragen und Lebensraum vieler
seltener Tierarten sind.
Natur mit
Migranten/innen gemeinsam schützen und gestalten - Umsetzung Interkultureller
ökologischer Gärten im Rahmen der
Lokalen Agenda 21 Berlin
Kurzbeschreibung: Interkulturelle ökologische Gärten
bieten Migranten/innen aus den verschiedensten Kulturräumen und auch Deutschen
die Gelegenheit, ihre spezifischen Traditionen der Gartengestaltung und
–nutzung einzubringen und um ökologische Aspekte zu bereichern bzw. diese zu
entwickeln. Interkulturelle Gärten sind Kondensationskerne für den
interkulturellen Austausch zu vielen anderen Lebensbereichen (z.B. Essen,
Feiern, etc.) und befördern damit das wichtige gesellschaftliche Ziel der
Integration. Die Entwicklung und modellhafte Umsetzung des Konzeptes
„Interkulturelle ökologische Gärten für Berlin“ setzt sich aus 4 Bausteinen
zusammen: Gesamtkonzept Interkulturelle Gärten für Berlin, Pilotprojekte,
Leitfaden, wissenschaftliche Begleitung.
Regionalparks
können Pilotprojekte im Rahmen des Agenda 21- Prozesses für eine nachhaltige
Entwicklung im Verflechtungsraum Berlin / Brandenburg sein. Die ausbaufähigen
Stadt-Umland-Beziehungen stellen ein erhebliches endogenes Entwicklungspotential
mit großen Möglichkeiten einer eigenständigen, zukunftsfähigen
Regionalentwicklung im Kontext mit der Entwicklung neuer Arbeitsplätze dar. Es
besteht die Möglichkeit, sowohl ressortübergreifend innerhalb der Berliner
Verwaltung (auf Bezirks- und Landesebene) als auch in Brandenburger Landkreisen
zu arbeiten und damit ebenfalls Beispiele für regionale Wirtschaftskreisläufe
zu schaffen.
Durch Umsetzung
integrierter Handlungsansätze sollen ganzheitliche Innovationsmodelle
realisiert werden, z.B.:
·
Dorf- und Landschaftsentwicklung
in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht (Schaffung von Dorfzentren, Beförderung
kultureller Aktivitäten, Ansiedlung von Handwerk bzw. Unterstützung der bestehenden
KMU)
·
Erhaltung
und Entwicklung regionaler Besonderheiten, der ländlichen Strukturen, der Denkmäler
usw., die für die Menschen der Region bzgl. ihrer Identifizierung wichtig sind
·
Strukturentwicklung
für naturnahen Tourismus, der Naherholung. In diesem Zusammenhang steht auch
die Beförderung innovativer / ökologischer Verkehrssysteme
·
Unterstützung
der Neuorientierung der Landwirtschaft – Entwicklung von Kulturlandschaften
·
Beförderung
des ökologischen Landbaus als globale und regionale Aufgabe, des Vertragsnaturschutz
und der Landschaftspflege
·
Gründung
von Kooperationsverbünden, Existenzgründungen in Form von Genossenschaften zur
Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von regionalen und ökologischen Produkten
·
Nutzung und
Intensivierung bestehender Kontakte nach Ost-Europa (Polen) und zu
EU-Mitgliedsstaaten
Der Versorgung der
Hauptstadt mit regionalen Produkten / Dienstleistungen kommt dabei eine
besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig kann die Länderfusion Berlin Brandenburg
durch Ausbau der schon vielfältig vorhandenen Kooperationsbeziehungen als
bottom-up-Prozess vorbereitet werden.
Es wird eine
Kontaktstelle eingerichtet zur Erfassung, Aufbereitung und Vermittlung der notwendigen
Informationen für eine effektive Steigerung des Absatzmarktes. Die Aufgabe besteht
insbesondere in der Einbindung und Beratung aller Akteure auf Angebots- und
Nachfrageseite. Die Stelle dient dazu, konkrete Projekte zu initiieren und
durchzuführen. Des weiteren stellt sie die Verbindung zwischen den
Projekt-Akteuren, der Berliner Verwaltung und den Institutionen des Berliner
Agenda-21-Prozesses dar. Sie entwickelt und pflegt Kontakte zu den verschiedenen
Partnern, erhält den Überblick über sämtliche Aktionen und ist hiermit ein
geeigneter Ansprechpartner für neue Initiativen, die sich im Bereich Einsatz
von regionalen Bio-Produkten in Berlin engagieren wollen.
In
den letzten zehn Jahren ziehen bessergestellte Familien mit Kindern aus der
Innenstadt fort. Durch diese Veränderung und die zusätzlich starken Zu- und
Fortzüge entstehen überforderte Nachbarschaften, die gekennzeichnet sind durch
Arbeitslosigkeit, Armut, Kinderlosigkeit, Überalterung und Desintegration von
Migranten. Nachbarschaftlich tragende Strukturen lösen sich auf,
Selbsthilfekräfte und Verantwortungsübernahme für das Gemeinwesen geraten ins
Hintertreffen.
Programme
zur Verbesserung der Wohnungssituation und des Wohnumfelds haben diese Probleme
zwar zum Teil entschärfen, nicht aber beseitigen können.
Berlin
wird geprägt durch die Weltoffenheit seiner Bürgerinnen und Bürger.
Interkulturelle Kontakte schaffen ständig aufs Neue eine funktionale und
soziale Vielfalt in der Stadt und halten die „Integrationsmaschine Berlin“ in
Bewegung. Maßnahmen für Bildung, Kultur und Arbeit in den Stadtteilen verbessern
die Startchancen ihrer Bewohner/innen und schaffen Identifikationsmöglichkeiten.
So können sich alle in ihrem Quartier wohlfühlen und wollen dort wohnen
bleiben.
In
allen Teilräumen der Stadt werden sozialstrukturell stabile Stadtteile und
Quartiere (Kieze) erhalten oder wieder hergestellt. Dabei werden die
Chancengleichheit aller Bewohner/innen in allen Teilen Berlins beachtet und die
unterschiedlichen Lebensbedingungen für Männer und Frauen berücksichtigt.
Gebietstypische Besonderheiten werden erhalten, so dass die unterschiedlichen
Quartiere mit ihren Potenzialen als „unverwechselbare Adresse“ werben können.
Dieses
Leitbild wird durch die Verantwortlichen in Senat, den Bezirken, den Freien
Trägern, der Wirtschaft, externen Sachverständigen sowie von der Wohnungswirtschaft unterstützt. Durch das Engagement der Bürger/innen selbst und
durch die Kooperation aller Verantwortlichen und Akteure in den Quartieren
werden so aus überforderten Nachbarschaften nunmehr tragfähige und stabile
Gemeinwesen.
Die
durch die Auffälligkeit von sog. Problemkiezen eingetretene Sensibilisierung
der Behörden für die Probleme vor Ort hat zur Einsetzung von
Quartiersmanagements geführt, die über das Programm Soziale Stadt finanziert
werden. Aber auch in andern Kiezen sind Stabilisierungsmaßnahmen von Nöten,
damit die stabilisierenden Bewohner nicht mit Wegzügen reagieren, sondern sich
im Stadtteil engagieren und bei der Steuerung von desintegrativen Prozessen
(z.B. Konfliktmanagement) wie auch bei der Integrationsarbeit (z.B. Sprachangebote
auch bei der Erwachsenenbildung, Ausbau der qualifizierten Sozialarbeit an
Schulen) durch bessere Ausschöpfung von vorhandenen Ressourcen unterstützt
werden.
Die
für die Stadtteilarbeit eingesetzten Finanzmittel der öffentlichen Hand können
wegen der desolaten Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht erhöht werden.
Deshalb müssen Senat und Bezirke die derzeit bereitgestellten Zuwendungen und
Förderungen unbedingt halten und ausbauen, damit eine Verstetigung und
allmähliche Erweiterung des nachbarschaftlichen Engagements eintritt.
Insbesondere in sog. Problemkiezen sollten die aktiven Bürger wenigstens durch
diese - leider unzureichende - Unterstützung eine Würdigung und Anerkennung
ihres ehrenamtlichen Einsatzes erfahren, denn deren Einblicke und Engagement
stellen die wertvollsten Ressourcen dar, die durch kein Management ersetzt
werden können.
Die
nachfolgend beispielhaft dargestellten Maßnahmen sollen mit wenig öffentlichen
Mitteln selbsttragende und damit nachhaltige Strukturen ermöglichen. Dies
geschieht durch Aktivierung vorhandener Ressourcen (Personal, Räume, Gebäude,
Organisationsstrukturen u.ä.). Darunter verstehen wir auch die Bereitschaft der
Verwaltung (sowohl auf Senats- und Bezirksebene), Kontakte herzustellen,
Vernetzungsstrukturen zu initiieren und Einflußmöglichkeiten (z.B. auf
Wohnungsbaugesellschaften) wahrzunehmen.
Dieser
Prozess der Vernetzung unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen, der
Koordinierung und Kooperation führt zu einer neuen Qualität der bürgernahen
Verwaltung (vernetzte Soziale Dienste).
Die
vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sofort begonnen und kontinuierlich fortgesetzt
werden, damit sie in naher Zukunft auch das gewünschte Ziel erreichen.
Zeitangaben für Zwischenziele erscheinen nicht sinnvoll.
In
allen Ortsteilen existieren akzeptierte, gleichwertige Lebens-, Wohn- und
Umfeldverhältnisse und in den Nachbarschaften werden tragfähige gesellschaftliche Strukturen neuentwickelt bzw. erhalten.
Akzeptanz
und Toleranz unabhängig von Herkunft oder sozialem Status bestimmen das
nachbarschaftliche Miteinander in den Stadtteilen. Sozialstrukturell
problematischen Entwicklungen wird begegnet.
Einkommensschwache,
Zugezogene, weniger mobile und nicht erwachsene Personen werden in das soziale
Leben im Quartier und den Nachbarschaften einbezogen und unterstützt.
Eine
vielfältige sozialkulturelle Infrastruktur wirkt stabilisierend im Wohnumfeld.
Die
Integration von Migranten/innen wird durch zusätzliche qualifizierte Sprachförderung,
interkulturelle Lernprozesse und Förderung der Jugendkultur gestärkt.
Die
Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten
die Schaffung von lokalen Angeboten für vielfältigen Lebens- und Wohnraum (generationsübergreifendes
Wohnen, Jugendwohngemeinschaften).
·
Einrichtung
interkultureller Gärten, weitere Qualifizierung und Ausbau von Spracherwerbs-
und –förderangeboten sowie ausreichende qualifizierte Angebote für Jugendliche.
·
Ausbau der
Mietermitbestimmung bei den städtischen Wohnungsunternehmen; Gründung einer Stiftung
für Nachbarschaftsentwicklung mit Sponsoring. Eine Beteiligung der städtischen
und privaten Wohnungsunternehmen wird angestrebt.
·
Qualitative
Weiterentwickelung der schulischen Bildung, Einrichtung von Ganztagsschulen
insbesondere in benachteiligten Stadtquartieren, Ausbau der Schulsozialarbeit,
u.a. durch Vernetzung mit entsprechenden Infrastrukturangeboten, möglichst mit
Öffnung für die Nachbarschaft.
·
Verstetigung
und Ausbau der bisher bereits bestehenden Stadtteilzentren sowie ergänzende
Entwicklung eines durch Anwohner/innen getragenen Netzes von Nachbarschaftstreffs.
·
Aufbau
eines Beratungs- und Informationsportals für InteressentInnen am
gemeinschaftlichen, generationsübergreifenden Wohnen mit dem Schwerpunkt
sozialer Einbindung der Älteren.
Die
Bereitschaft, soziale Verantwortung zu übernehmen, wird gestärkt. Soziales,
kulturelles und ehrenamtliches Engagement der Bewohner/innen aktiviert das
Gemeinwesen.
Verstärkter
Einsatz von neuen Formen der Bürgerbeteiligung (z.B. Bürgerjury, Kiezfonds, Planungszelle)
zur Einbindung bürgerschaftlichen Engagements in lokale Netzwerke der Bezirke.
Einbeziehung
der Kompetenzen und Erfahrungen älterer Menschen bei der Arbeit in Nachbarschaftstreffs
(Weitergabe von Wissen und Erfahrungen an jüngere Menschen) z.B. durch
Zusammenarbeit mit Senioreneinrichtungen.
·
Mitnutzung
der öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Schulhöfe, Kitas, Seniorenfreizeitstätten
oder Sporteinrichtungen (Mehrfachnutzung) in Absprache mit den entsprechenden
Trägern
·
Ausbau und
Qualifizierung der bestehenden Freiwilligenagenturen
Die
Bewohner/innen besonders benachteiliger Stadtquartiere entwickeln Kraft und
Fähigkeit, sich von Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen, soweit möglich,
unabhängig zu machen und sich aktiv in die Mitgestaltung des Gemeinwesens
einzubringen.
Kooperation
zwischen Selbsthilfe, professioneller Gemeinwesensarbeit und bezahlter Dienstleistung.
Einrichtung
lokaler Kooperationsrunden der Wirtschaft für Praktika und Arbeitsplätze für
Jugendliche, Stellenangebote und Existenzgründungen im Quartier.
Übernahme
von Tätigkeiten im Rahmen der
Hausbewirtschaftung durch Mieter/innen, soweit von den Eigentümer/innen
akzeptiert.
·
Fortführung
und Ausbau von Verfügungs- und Aktionsfonds (Kiezfonds) für bürgerschaftliche
Teilhabe bei der Planung und Umsetzung von stadtteilbezogenen Programmen und
Projekten.
·
Lokale
Beschäftigungsbündnisse und Stadtteilgenossenschaften.
·
Evaluation
bereits laufender Aktivitäten
·
Förderung
von Netzwerkbildung.
Die
alltäglichen Umgangsformen sind von Toleranz, Hilfsbereitschaft und
Rücksichtnahme geprägt. Die öffentlichen Räume, Plätze, Parks, Boulevards,
Bahnhöfe, Stadtplätze und Sportflächen werden von den Kiezbewohner/innen gerne
angenommen und ihr persönliches Sicherheitsgefühl ist hoch.
Erhöhung
der individuellen Verantwortung für das Gemeinwesen bzw. das Wohnquartier und
Gewaltprävention.
Entsprechende
bauliche Maßnahmen in Wohnungen, Gebäuden, Wohnumfeld, Quartieren und in der
Stadt.
Gesundheitliche
Prävention insbesondere durch Sicherung von unbelasteten Aufenthalts- und Bewegungsräumen
für alle Altersgruppen (als Berliner Beitrag zum Gesunden Städtenetzwerk). Dazu
müssen Handlungsziele und Maßnahmen erst erarbeitet werden, da bisher kaum
wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen in gezielter Prävention mit
integrierten Maßnahmen vorliegen.
Indikatoren
für das Handlungsfeld Soziale Stadtentwicklung sind zurzeit noch nicht
ausreichend verfügbar, sondern müssen im weiteren Prozess der Lokalen Agenda
entwickelt werden. Als Grundlage dafür dienen die dafür notwendigen Daten wie
z.B. Umzugsentwicklung, Schulabgänger, zur Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe,
Sprachentwicklung der Kinder, Sicherheitsgefühl usw., die aber kleinräumiger
und geschlechtsspezifisch erfasst werden müssen.
Als
Erfolgsindikatoren können beispielsweise Verträge von Schulen mit
Stadtteilgruppen, positive Entwicklungen der oben genannten Stadtteildaten
(z.B. weniger Schulabbrecher, höhere Sprachkompetenz, höhere Zahl der
Beschäftigten) u.ä. dienen. Diese können als Ranking zwischen den Stadtteilen
weitere Anreize freisetzen, mehr und größere Erfolge zu erzielen.
Das
Projekt „Revaler Viereck“ steht im Sinne der benannten Qualitäts- und
Handlungsziele beispielhaft für ein breit angelegtes nachhaltiges
bürgerschaftliches Engagement in der sozialen Stadtentwicklung. Die 10 ha
umfassenden innerstädtischen Brache - das ehemalige Reichsbahnausbesserungswerk
(RAW) „Franz Stenzer“ an der Revaler Str. 99/Ecke Warschauer Straße im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg gehört zum Bundeseisenbahnvermögen. Weil sich bisher
kein Investor fand, bot sich 1999 engagierten BürgerInnen die Chance, in
Kooperation mit dem Bezirk und der Eigentümerin – die Bahn -, deutliche Impulse
für eine prozessorientierte, nachhaltige Entwicklung des Geländes zu setzen.
Momentan
werden etwa 6000 qm – vier Gebäude und dazugehörige Freiflächen - von dem
Verein „raw-tempel e.V“. und seinen ca. 40 Projektpartnern vorwiegend kulturell
genutzt. Mit Hilfe von Urban II-Fördermitteln wird derzeit eines der Gebäude
grundsaniert, es entsteht ein sozial-kulturelles Projekte- und kulturgewerbliches
Gründerzentrum. In den Vorbemerkungen zum 10-jährigen Mietvertrag mit der Vivico
Real Estate GmbH wird unterstrichen, dass beide Seiten diesen Mietvertrag als
Einstieg zum Abschluss weiterer Verträge betrachten.
In
dem kieznahen Fixpunkt für den Stadtteil um den Boxhagener Platz sollen
zahlreiche neue Arbeitsplätze und Kulturprojekte vor allem für Kinder und
Jugendliche entstehen. Geplant ist u.a. die Gründung einer
beschäftigungsorientierten (Stadtteil-)Genossenschaft.
Langfristiges
Ziel der Akteure auf dem Gelände ist, das gesamte Revaler Viereck über einen
kooperativen, partizipativen Entwicklungsprozess, in den alle Akteure - d.h.
Eigentümerin, Bezirk und die BürgerInnen - eingebunden sind, zu erschließen.
In
Berlin gibt es einige Projekte und verschiedene Vereine, die das Zusammenwohnen
zwischen den Generationen fördern wollen. Da der Anteil älterer Menschen
zunimmt wird es wichtiger, sie möglichst frühzeitig für das Zusammenwohnen mit
jüngeren Menschen zu interessieren und, als Alternative zur Heimunterbringung,
das Zusammenwohnen mehrerer Generationen zu organisieren. Weil ältere Menschen
nicht nur unter sich sein wollen und ihren letzten Lebensabschnitt nicht im
Heim oder gar einsam verbringen wollen, streben das Forum für
gemeinschaftliches Wohnen im Alter (FGWA) und andere Vereine (z.B. Brückenschlag
e.V.) an, möglichst viele Menschen für Wohngruppen zu begeistern und entsprechende
Wohnprojekte zu organisieren. Dabei wird beachtet, dass Menschen mit
zunehmendem Alter auf altersgerechte Serviceleistungen und durch zunehmende
Behinderungen auf entsprechende Um- und Einbauten angewiesen sind. Wegen der
demografischen Entwicklung (Überalterung) sollte ein Informationsnetzwerk
speziell für sog. „Junge Alte“, d.h. Menschen ab etwa 50, aufgebaut werden, mit
dessen Hilfe generationsübergreifende Projekte vorgestellt werden und
Alternativen zur Heimunterbringung dargestellt werden können.
Nach
den Vorstellungen der Arbeitsgemeinschaft Autofreies Stadtviertel an der Panke
soll das über 13 ha große Gelände des ehemaligen Stadions der Weltjugend an der
Chausseestraße nutzungsgemischt mit Wohnungen, Büros, Kultureinrichtungen,
Sport- und Grünflächen bebaut werden. Auf dem Gelände sollen bis auf die
Versorgungsfahrzeuge keine Kraftfahrzeuge verkehren, lediglich entlang der
Chausseestraße wird es einige Stellplätze für Car-Sharing-, Besucher- und
Lieferfahrzeuge geben. Dadurch stehen große Teile des Geländes für Grünflächen
und Mietergärten zur Verfügung, versiegelte Asphaltflächen sind damit
minimiert. Die Erschließung der einzelnen Gebäude soll ausschließlich über
Feuerwehrzufahrten erfolgen, die als gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger
und Radler nur die notwendigen Minimalmaße einer Fahrzeugbreite haben,
Fußgänger gehen auf diesen Zufahrtflächen statt auf Gehsteigen. Entlang dieser
Wege und in den Wohnhöfen haben die Bewohner/innen damit viele Gelegenheiten,
Grünflächen selbst zu gestalten und zu pflegen. Dadurch wird das Leben der
Kinder weniger gefährdet in einer durchgrünten Wohnumgebung statt zwischen
Autos stattfinden. Die Mieten sowie die Preise für die Eigentumswohnungen
könnten durch die wegfallenden (Tief-)Garagenplätze ca. 10 % niedriger
ausfallen. Die bereits registrierten ca. 500 Interessenten haben schon heute
Kontakt zu den späteren Nachbarn, so dass sie bereits im Planungsprozess die
gemeinsamen Vorstellungen und Wünsche absprechen und einbringen können. Die
ersten Investoren für Wohnungen, Büro- und Sportflächen stehen bereit.
Das
Anliegen des Projektes autofreien Wohnen kann auch auf anderen innerstädtischen
Standorten umgesetzt werden, falls der Standort Chausseestraße nicht für diese
Projektidee zur Verfügung stehen sollte.
fördert partizipative und
nachhaltige Entwicklungen Berliner Brachflächen
id22 institut für kreative nachhaltigkeit e.V. baut (in
Kooperation mit ufaFabrik Berlin e.V, European Academy for the Urban
Environment (EA.UE), der TU Berlin - ISR, Institute für Stadt- und Regionalplanung
Öko-Stadt & Partner / Prof. Dr. Ekhart Hahn, AG Gleisdreieck) ein Berliner
Kompetenzzentrum „Nachhaltige Nutzung von Brachflächen“ auf. Nach Aufruf und
Einladung zur Mitarbeit für Berliner Best Practice Projekte wird eine
interaktive Internet-Plattform mit Kriterien, Beispielen, Literatur & Links
mit Fragen zu deren Zielstellungen und zu den kreativen und nachhaltigen
Entwicklungskriterien für Berliner Brachflächen erstellt. Im Rahmen der „Woche
der Zukunftsfähigkeit“ mit Berliner Projektbörse wird im September 2004 im
R.A.W. ein Workshop zu Nachhaltigkeitskriterien organisiert. Dabei werden Best
Practice Projekte präsentiert und eine Besichtigungstour führt zu verschiedenen
Brachflächen, um die sich Projektgruppen kümmern. Durch die Internet-Plattform,
die Workshops mit Besichtigungstouren, Faltblätter und Mitteilungen werden alle
relevanten Akteure vernetzt, informiert und motiviert. Im November wird ein
zweiter Workshop in der ufaFabrik stattfinden, auf dem Berliner und
internationale Akteure zusammenkommen. Dort soll dann der Entwurf des
Kriterienkatalogs vorgestellt, eine Besichtigungstour durchgeführt und eine
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit organisiert werden. Die Kontakte mit
Berliner sowie internationalen Akteure werden ausgebaut, neue Akteure werden
für Freiflächen wie Flughafen Tempelhof, eastside gallery usw. hinzugewonnen.
Gleichzeitig beginnt eine Vermarktung der Erfahrungen mit Veranstaltungsmanagement
und Forschung durch das Berliner Kompetenzzentrum und die Vorbereitung einer
Präsentation der Ergebnisse von experiment city berlin auf dem Weltkongress
Metropolis 2005 unter dem Motto „Tradition & Transformation – Zukunft der
Stadt“.
Es wird erwartet, dass die Veröffentlichung der
Entwicklungskriterien für Berliner Brachflächen größeres Interesse und Verständnis
für nachhaltige Entwicklungsmethoden und Nutzungen schaffen. Die Projektleitung
übernimmt id institut für kreative nachhaltigkeit e.V..
Engagierte
Bürgerinnen und Bürger, die sich zum Teil mit großem Elan in die
gesellschaftlichen Belange einbringen und ihre „staatsbürgerliche
Verantwortung“ wahrnehmen, machen – auch in Berlin – immer wieder die
Erfahrung, dass sie an den realexistierenden Strukturen von Politik und Verwaltung
abprallen. Das kann und muss sich ändern.
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger – im
Sinne einer aktiven Mitgestaltung der sie betreffenden Angelegenheiten –
umfasst nicht nur den Bereich der sozialen Selbsthilfe, sondern auch die
Willensbildungs- und Entscheidungsbereiche des öffentlichen Lebens. Nur
durch eine frühzeitige (d.h. noch vor der Befassung durch die Verwaltung
einsetzende) und umsetzungsrelevante Beteiligung können die Bürger/innen das
Vertrauen dafür entwickeln, dass sie an der Gestaltung ihrer
Lebenszusammenhänge effektiv mitwirken können.
Attraktive
Möglichkeiten für Bürger/innen bei der Verwirklichung von Bürgerbeteiligung im
konkreten Alltag des Gemeinwesens sind in Berlin noch unzureichend eingeführt.
Der in manchen Bereichen bereits begonnene Dialog zwischen den
Interessengruppen bedarf der Ergänzung durch - auch formal legitimierte -
Formen der bürgerschaftlichen Mitwirkung. Nur wenn es gelingt, über die
"organisierten" Interessen hinaus Bürger/innen zur aktiven Mitwirkung
und Mitgestaltung an einer nachhaltig orientierten Politik zu gewinnen, kann
letztere auf Dauer wirksam und erfolgreich sein.
Für
die Entfaltung des bürgerschaftlichen Engagements ist es zunächst erforderlich,
Bürgerinnen und Bürger umfassend über ihre Möglichkeiten zur
gesellschaftlichen Mitbestimmung insgesamt zu informieren und zur Teilhabe zu
ermuntern. Die Ergebnisse aus entsprechenden Partizipationsverfahren müssen
in verbindlicher Form in die offiziellen Zielfindungsverfahren und Planungen
der jeweiligen Handlungsebene (z.B. Stadtplanung, Bildung, Arbeitsplatz,
Bezirksgremien etc.) mit einfließen. Hierzu ist es erforderlich, die vorhandenen
Strukturen zu stärken (z.B. Stadtteilbüros, Bezirkliche Beschäftigungsbündnisse,
Bürgerforen etc.) bzw. entsprechende Strukturen zu schaffen – und darüber
hinaus verbindliche Regelungen für die Beteiligung der Bürger/innen zu
entwickeln und festzuschreiben.
Heute
eingeleitete bzw. getroffene Entscheidungen wirken in hohem Maße in die
Zukunft hinein und beeinflussen das künftige Leben unserer Stadt. Im Zuge einer
bürgerorientierten Verwaltungsreform
sind daher geeignete Formen einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger/innen an
den ihre Belange betreffenden Fragestellungen und Zielsetzungen in den
Verwaltungsbestimmungen zu verankern. Bürgerinnen und Bürger sind dabei als
Partner zu verstehen, die im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung Berlins
die Gestaltung ihrer Umwelt aktiv mit beeinflussen können und sollen.
Erfahrungen dieser Art führen am ehesten dazu, dass sie als gesellschaftlich
und politisch verantwortungsvolle Staatsbürger/innen handeln.
Partizipation aller
betroffenen Personen, Gruppen und Institutionen ist die Grundvoraussetzung demokratischer
Planungs- und Entwicklungsverfahren: Nur mit Beteiligung der Bürger lassen sich
die notwendigen Änderungen in der Gesellschaft bewerkstelligen und
legitimieren. Hier ergeben sich Querbezüge zum Handlungsfeld „Soziale
Stadtentwicklung“, in dem das praktische Bürgerengagement ebenfalls ein
tragendes Element ist. Somit sind diese beiden Handlungsfelder zum Teil als
einander ergänzend anzusehen.
Das Handlungsfeld
gliedert sich im Folgenden in einen Teil zur „allgemeinen Bürgerbeteiligung“
und einen Teil zur „Partizipation junger Menschen“.
Berlin
wird eine Stadt souveräner Bürgerinnen und Bürger. Als Experten in eigener
Sache entscheiden sie über die Gesamtentwicklung des Gemeinwesens mit. Weil
sie teilhaben und mitentscheiden, gleich welchen Geschlechts oder wie alt sie
sind, woher sie kommen und welche Sprache sie sprechen, lassen sich die
notwendigen Änderungen in der Gesellschaft bewerkstelligen. Bereits im Frühstadium
der Planungsprozesse gibt es Verfahren zur gemeinsamen Willensbildung von
Bürgern, Politik und Verwaltung. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen
wirksam – d.h. formal legitimiert – in die Entscheidungsprozesse auf allen
Ebenen ein. Die Politiker und Verwaltungsbehörden verstehen sich als
Dienstleistende für die Bürgerinnen und Bürger.
Die
Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Verbänden prägt das öffentliche
Leben der Stadt deutlich mit. Durch ihr positives Engagement für das Gemeinwohl
und ihre eigenverantwortliche und selbständige Teilhabe an aktuellen Themen
und an den Entwicklungsfragen der Stadt realisieren Bürgerinnen und Bürger demokratische
Werte als wesentliche Voraussetzung eines funktionierenden Gemeinwesens.
Darüber hinaus leisten die einzelnen Institutionen mit der Schwerpunktsetzung
des interkulturellen Lernens einen beachtlichen Beitrag, Menschen dialogfähig
zu machen und ihnen eine Orientierung des gemeinsamen Verstehens und Handelns
zu geben.
Vielfältige Formen von
Beteiligungs- und Partizipationsverfahren sowie die verschiedenen, beispielsweise
im Quartiersmanagement praktizierten Beteiligungsmaßnahmen zeigen, dass Bürgerinnen
und Bürger bereit und in der Lage sind, ihre Belange einzubringen und fundiert
zu vertreten. Weil sich das Beteiligungsinteresse von Bürgerinnen und Bürgern
auf eine dauerhafte Mitarbeit in gesellschaftlichen Großorganisationen
richtet, wird das Stadtgeschehen verantwortungsvoll gestaltet. Die Ansätze
einer aktiven Bürgerbeteiligung finden positive Unterstützung durch Politik und
Verwaltung.
*
Bürgerinnen und Bürger arbeiten in
vielfältiger Art und Weise in Schulen, Vereinen, Parteien oder Initiativen an
sie interessierenden oder betreffenden Themen mit und entwickeln eigene
Vorstellungen und Handlungsvorschläge. Partizipation kann jedoch nur erfolgen,
wenn diese Bereitschaft zur Mitwirkung an gesellschaftlichen Fragestellungen
von den zuständigen Stellen sowie von Politik und Verwaltung auch aufgegriffen
und in für die Bürger verständliche und angemessene, aber auch verbindliche
Verfahren (siehe Handlungsziel 1) umgesetzt wird.
*
Das Prinzip, die Bürgerinnen und Bürger an sie betreffenden Entscheidungen und
Maßnahmen frühzeitig und umfassend zu
beteiligen und dies im politischen Leben auch rechtlich zu gewährleisten, ist
bei den Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf gesamtstädtischer und bezirklicher
Ebene wahrnehmbar zu realisieren. Verlässliche Beteiligungsformen an Planungs-
und Entwicklungsmaßnahmen sind ausreichend zu etablieren. Die bisher z.B. in
Bauplanungsvorhaben vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen
und Bürger sind unzureichend und werden überdies unterschiedlich gehandhabt.
Daher sind Politik und Verwaltung in den Bezirken und auf Landesebene
aufgefordert, sicherzustellen, dass Bürger/innen, die durch Beteiligungsstrukturen
beauftragt sind, in den Ausschüssen der BVV und des Abgeordnetenhauses in den
betreffenden Angelegenheiten angehört werden. Ihre Stellungnahmen sind zu
dokumentieren und somit zum Bestandteil der Entscheidungsverfahren zu machen.
*
Bürgerinnen und Bürger sind in die Entscheidungsfindungen zur Entwicklung ihres
unmittelbaren Lebensraums sowie in die Zielfindung für grundsätzliche
Fragestellungen der Kommune einzubeziehen: “Die
Berliner Verwaltung hat in ihrer moderierenden und aktivierenden Rolle die
Vernetzung des Interesses der Bürgerinnen und Bürger mit der lebendigen
Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements im Umwelt-, Sozial-, Sport-, Kultur-
oder Gesundheitsbereich zu ermöglichen. Die Arbeit z.B. von Sportvereinen,
Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Bürgerinitiativen, Freiwilligen Feuerwehren,
DRK oder THW, aber auch Agenda 21-Gruppen ist einzubeziehen. Aufgabe des
Staates ist es, die Rahmenbedingungen für das Bürgerengagement zu sichern
und zu verbessern.” (Programm der Regierungskoalition)
* Die in den letzten
Jahren in der Region Berlin/Brandenburg erfolgreich erprobten neuen Ansätze zur
Förderung von Bürgerbeteiligung, zur Aktivierung bürgerschaftlicher Kompetenz
und zur Ansprache neuer Zielgruppen, die Bürgerbeteiligung als einen kommunikativen
Prozess verstehen, temporär und themenspezifisch angelegt sind und auf der
Arbeit in überschaubaren Gruppenzusammenhängen aufbauen, sollten einer zukünftigen
Beteiligungspolitik in Berlin als Anregung dienen.
* Die in einigen Bezirken bereits existierenden
Nachbarschaftstreffs, Stadtteilbüros und -Ausschüsse sind bereits ein
Baustein, an dem angeknüpft werden kann mit dem Ziel, Bürger/innen wie auch
bestehende engagierte Bürgergruppen in den Bezirken zu hören und auf deren
Aktivitäten aufzubauen. Darüber hinaus bedarf es gezielter Schritte, die in
Berlin und darüber hinaus bestehenden Initiativen zur Bürgerbeteiligung (so
z.B. zur Verbesserung der Bedingungen für Volksentscheide) zu fördern und zu
vernetzen, bestehende Beteiligungsstandards weiter zu entwickeln, Kriterien
für die Erprobung und die bezirksweite Einführung von Beteiligungsverfahren
zu erarbeiten sowie entsprechende Arbeits- und Informationshilfen bereit zu
stellen. In den Bezirken und auf gesamtstädtischer Ebene gilt es zunächst
systematisch zu erfassen, welche Beteiligungsstrukturen es bereits gibt.
* Neben den einzelnen
Beteiligungsverfahren gibt es als landesweite, gesetzlich zu verankernde
Möglichkeit der Bürgerbeteiligung den Bürger- bzw. Volksentscheid. Die
Bürger/innen können von der Ernsthaftigkeit der Beteiligungsverfahren nicht
wirklich überzeugt werden, solange Berlin als einziges Bundesland den klassischen
Bürgerentscheid auf bezirklicher Ebene nicht zulässt. Vor diesem Hintergrund
enthalten die aktuellen Koalitionsvereinbarungen folgende Aussagen: “Direkte Demokratie auf Landesebene soll
durch eine Vereinfachung der formalen Voraussetzungen für Volksinitiative,
Volksbegehren und Volksentscheid (vereinfachte Sammlungsbedingungen, angemessene
Fristen), erleichtert werden. (...) Die direkten Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten
der Berlinerinnen und Berliner auf Bezirksebene werden erweitert. Bürgerentscheide
auf der Basis von Bürgerbegehren werden ermöglicht. Sammlungsbedingungen,
Fristen sowie Quoren werden zugunsten der Initiativen novelliert.”
* Um die Ergebnisse
und Forderungen von Bürgerbeteiligungsverfahren in die landesweiten Entscheidungsverfahren
verbindlich mit einbringen zu können, sind in den Lebensbereichen der Bürgerinnen
und Bürger verlässliche Beteiligungsformen und -verfahren zu entwickeln,
abzustimmen und festzulegen. In diesem Rahmen gilt es, die bestehenden Beteiligungsstandards
weiter auszuformen und Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite
Einführung von Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten.
* Bezüglich der
Verankerung der Bürgerbeteiligung ist nicht zuletzt das Abgeordnetenhaus
gefragt, ob es einem zivilgesellschaftlich organisierten Gemeinwesen den
Vorzug geben möchte. Ein umfassendes Vertrauen der Bürger in die etablierte
Politik ist nur dann herstellbar, wenn die aus eigenem Engagement Tätigen die
Erfahrung machen, dass ihre Arbeit kein Sandkastenspiel ist.
Die vorgestellten
Qualitätsziele sind nur zu erreichen, wenn die zunehmend erkennbare Bereitschaft
in Politik und Öffentlichkeit zur aktiven Einbeziehung der Bürgerinnen und
Bürger in die sie betreffenden Planungen und Entscheidungen
selbstverständlich wird. In diesem Sinne müsste eine bürgerorientierte Verwaltungsreform
sowohl eine stärkere Übernahme von Verantwortlichkeiten durch die
Bürgerschaft als auch eine stärkere Teilhabe der Bürger/innen an
politisch-administrativen Entscheidungen umfassen.
Gemäß dem Gebot der
Partizipation werden Bürger/innen an Planungen und Maßnahmen, die ihre Belange berühren, umfänglich, angemessen und
frühzeitig beteiligt. Ihre Beteiligung als “Experten in eigener Sache” wird als
selbstverständliches und verbindliches Element gesellschaftlich etabliert,
weil das Gemeinwesen ohne die bürgerschaftliche Kompetenz nicht zu gesamtgesellschaftlich
tragfähigen Problemlösungen gelangen kann. Die gewachsene Engagementbereitschaft
von Bürger/innen wird gesellschaftlich anerkannt und erfährt eine bessere
politische Akzeptanz. Vielfältige Beteiligungsformen für alle Bürger auf allen
Ebenen werden installiert und etabliert. Nur so wird es für Bürger/innen zu
einer Selbstverständlichkeit, ihre Ideen einzubringen, fundiert darzustellen
und sich für deren Realisierung einzusetzen. In diesem Sinne sind selbstorganisierte
Beteiligungsprojekte konsequent zu unterstützen und im Entscheidungsprozedere
des Gemeinwesens zu verankern. Erst auf diese Weise kann das Vertrauen in die
Fähigkeiten und Potenziale der Bürger/innen steigen.
·
Bis Ende 2004
verabschieden alle BVVen einen Leitfaden der Bürgerbeteiligung in den jeweiligen
Bezirken sowie Richtlinien, die die Bürgerbeteiligungsverfahren in den
Bezirken / Ortsteilen / Kiezen verlässlich machen.
·
Bis Ende
2004 wird in allen Bezirken durch eine entsprechende Verankerung im
Bezirksverwaltungsgesetz bzw. in den Geschäftsordnungen der BVVen geregelt,
dass vorab angemeldete Vertreter/innen von Bürgerinitiativen sowie von
Beteiligungsverfahren in den bezirklichen Ausschüssen in sie betreffenden Angelegenheiten
ein Rede- und Antragsrecht haben, ihre Stellungnahmen dokumentiert und
Bestandteil der weiteren Entscheidungsverfahren werden.
·
Bis Mitte
2005 fanden in allen Bezirken repräsentative Erhebungen statt, in denen von
Bürger/innen Mängellisten erstellt und Verbesserungsvorschläge zu ihrem Wohnumfeld
und zu anderen sie betreffenden Anliegen und Themen gemacht wurden.
·
Bis Ende
2005 werden in allen Bezirken und auf Landesebene Bereiche identifiziert, in
denen Bürgerbeteiligungsverfahren bevorzugt stattfinden sollen. Die
diesbezüglichen Erfahrungen über angemessene und wirksame Formen der
Bürgerbeteiligung werden ausgewertet und dokumentiert.
·
Bis zum
Jahr 2006 werden weiterführende Maßnahmen (ggf. auch Gesetzesänderungen)
getroffen, die die Verbindlichkeit der Bürgerbeteiligung in Entscheidungen,
die die Bürger/innen mittelbar und unmittelbar betreffen, spürbar erhöhen.
·
Die Zahl
der Beteiligungsverfahren für Bürger/innen (ohne Flächennutzungs- und Bebauungspläne)
steigt pro Bezirk und auf gesamtstädtischer Ebene bis zum Jahr 2006 jährlich um
10 % an.
·
Bis Ende
2004 werden die Quoren für die Einleitung eines Bürgerentscheids auf 5 % gesenkt.
·
Sparvorschlag:
Um Kosten, die bislang durch teure Expertengutachten u.ä. entstanden,
einzusparen, wird ersatzweise bis Ende 2004 im Landes- sowie in jedem
Bezirkshaushalt ein Anteil “Partizipationsverfahren” eingestellt.
Über die Erfordernisse
und Ziele des gesellschaftlichen Engagements von Bürger/innen sowie über
geplante, laufende und abgeschlossene Beteiligungsmaßnahmen ist in geeigneter
Form regelmäßig zu berichten/zu informieren (z.B. bezirkliche Beteiligungsberichte,
Zeitungsbeiträge, Internet, eigene Medien etc.). Entsprechend sollten alle Bereiche
von Politik, Verwaltung, Medien und Dienstleistungen in angemessener und
verständlicher Form regelmäßige Informationen für Bürger/innen über sie
berührende und interessierende Themen gewährleisten. Die Pressestellen der
Bezirke, des Landes und der einzelnen Verwaltungen veröffentlichen Mitteilungsblätter
für Bürgerbeteiligung.
Informationen von und für Bürger/innen werden garantiert, z.B. über eine
monatlich erscheinende Zeitung, die auch über das Internet abgerufen werden
kann. Zeitungsverteiler (oder Informationsverteiler) können Öffentliche
Einrichtungen, Schulen, Haushalte etc. sein. An fremdsprachige Ausgaben ist zu
denken. Die lokalen Medien unterstützen
diesen Prozess mit ihren Möglichkeiten und berichten regelmäßig über
Beteiligungsarbeit von Bürger/innen. Themen aus bürgerschaftlicher Sicht
aufbereitet finden sich deutlich erkennbar in allen Medien wieder.
·
Ab Ende
2004 haben alle Medien, die (täglich, wöchentlich, monatlich) mehr als 50.000
Bürger/innen erreichen, eine Redaktion für bürgerschaftliche Anliegen, in der
Bürgerschaftsvertreter/innen mitarbeiten. Aufbau und Pflege dieser
Redaktionen werden öffentlich und/oder privat bezuschusst
·
Gesteigerte
Anzahl regelmäßiger Informationen von Politik, Verwaltung über Dienstleistungen
im Bereich Bürgerbeteiligung.
Um die Bereitschaft
der Berliner Politik zu einer Beteiligungs-Innovation in der Öffentlichkeit
deutlich zu akzentuieren, wird ein beispielhaftes Projekt ins Leben gerufen,
in dem sich bürgerschaftliches Engagement und der Wille der
Entscheidungsträger, die Bürgerschaft an ihren Entscheidungsfindungen zu
beteiligen, sichtbar miteinander verbinden. Ein solches konkretes Projekt ist
das in Porto Alegre, in vielen Städten und Gemeinden europa- und weltweit sowie
in einigen deutschen Kommunen erprobte Modell
“Bürgerhaushalt”, bei dem die Bürgerinnen und Bürger partizipativ an der
Erstellung des Haushalts mitwirken. Dabei kann an die Erfahrungen mit der
Bürgerbeteiligung Rahmen der Quartiersfonds angeknüpft werden, die im Bereich
des Quartiersmanagements geschaffen wurden. Den Berliner Bürgerinnen und
Bürgern würde die Möglichkeit eröffnet, sich mittels eines strukturierten
Beteiligungsverfahrens in die Beratungen über eine nachhaltige, finanzierbare
Gestaltung ihres Gemeinwesens einzubringen. Angesichts der desolaten
Berliner Haushaltslage könnte dies entscheidend zu einer Wiederherstellung
des Vertrauens zwischen Bürgerschaft und Politik beitragen. Zur Realisierung
eines Bürgerhaushaltsverfahrens gilt es zunächst, die dafür geeigneten Teile
des Berliner Haushalts zu identifizieren.
·
Bis Ende
2004 werden die Haushalte aller Berliner Bezirke sowie des Landes transparent
und produktorientiert dargestellt, im Internet zugänglich gemacht und für
Vorschläge seitens der Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
·
Bis Ende
2004 wird in mindestens drei Berliner Bezirken ein Bürgerhaushaltsverfahren gestartet,
das im Verlauf des Jahres 2005 – bezogen auf das Haushaltsjahr 2006 – durchgeführt
wird.
·
Bis Anfang
2005 werden die administrativen und juristischen Weichen dafür gestellt, das
Modell Bürgerhaushalt auch auf Gesamt-Berliner Ebene einzuführen.
·
Bis Mitte
2005 wird die Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses dahingehend
geändert, dass die Vertretung des Bürgerhaushalts Einbringungsrechte im Sinne
einer Fraktion erhält.
Es ist nicht legitim, Grund und Boden länger als
5 Jahre ungenutzt brachliegen zu lassen. In Berlin gibt es eine große Zahl von
Brachflächen und ungenutzten Liegenschaften. Viele Bürger und engagierte junge
Unternehmer würden gern innovativ tätig werden, allerdings fehlt ihnen in der
Regel der nötige Entfaltungsfreiraum. Diese Ressource für Innovationen ist im
Liegenschaftsfonds ausreichend, aber zum Teil ungenutzt vorhanden. Eine
Zwischennutzungsagentur mit einer entsprechenden Vertretung der Bürgerschaft
könnte diesem Problem beikommen.
·
Bis Mitte
2004 wird in mindestens einem Bezirk ein Pilotprojekt für eine Zwischennutzungsagentur
etabliert.
·
Ab Anfang
2005 wird eine Gesamt-Berliner Zwischennutzungsagentur unter Beteiligung des
Liegenschaftsfonds eingerichtet.
·
Bis 2010
gibt es ein Gesetz, nach dem Grund und Boden, sofern sie über 10 Jahre lang
ungenutzt brachliegen, in geeigneter Weise (beispielsweise treuhänderisch)
öffentlichen nutzbar gemacht werden können (entsprechend GG Art. 14).
In allen Bezirken
werden zur Entwicklung, Anregung, Unterstützung und Begleitung der verschiedenen
Formen und Maßnahmen einer Beteiligung der Bürger/innen an allen sie
betreffenden Angelegenheiten und Planungen Beteiligungsbüros bzw. entsprechende Koordinierungsstellen geschaffen.
Die Beteiligungsbüros bzw. Koordinierungsstellen organisieren, begleiten und
unterstützen die verschiedenen möglichen Formen von Beteiligungsverfahren, wie
Bürgerforen, Zukunftswerkstätten, Stadtteilinitiativen, etc. sowie deren Anhörung
in Ausschüssen. Den Mitarbeiter/innen der Beteiligungsbüros werden aus den
verschiedenen Ämtern des Bezirks Ansprechpartner/innen für die Belange der Bürger/innen
benannt.
Darüber hinaus wird
angestrebt, dass auch durch gemeinnützige Institutionen Beteiligungsbüros
eingerichtet werden. Diese sollen eng mit den Beteiligungsbüros der Bezirke
zusammen arbeiten.
Die
Büros sind zentral, verkehrsgünstig und für Bürger/innen sichtbar und
erreichbar gelegen. Es findet eine verbindliche hinausreichende Arbeit statt.
Die Büros erhalten – in sorgfältiger Abstimmung mit dem vorhandenen
bürgerschaftlichen Engagement – ausreichend Sach- und Personalmittel, um
erfolgreich zu arbeiten. Die Öffnungszeiten der Büros sind bürgerfreundlich.
Die Mitarbeiter/innen werden für die besonderen Aufgaben der Partizipation
sowie Beteiligungsmoderation fortgebildet. (Die bisherigen Strukturen der
bürgerschaftlichen Selbsthilfe werden zentral erfasst und ggf. in ihrer
Funktion um das Element der Bürgerbeteiligung erweitert.)
·
Bis Ende
2004 sind die bisherigen bürgerschaftlichen Selbsthilfestrukturen in allen
Bezirken vollständig erfasst.
·
Bis Ende
2004 werden von allen Bezirken Ausbauprogramme für Beteiligungsbüros erarbeitet.
·
Bis Mitte
2005 werden in allen Bezirken die erarbeiteten Mindeststandards angewandt und
entsprechende Richtlinien zur Berücksichtigung festgelegt.
·
Bis zum
Beginn der nächsten Legislaturperiode gibt es in allen Bezirken eine
entsprechende Verankerung in den Geschäftsordnungen.
·
Bis Mitte
2005 existiert pro 100.000 Bürger/innen modellhaft mindestens 1
Beteiligungsbüro, in dem die Beteiligung von Bürger/innen koordiniert und
organisiert wird.
·
Bis Ende
2006 gibt es 1 Beteiligungsbüro pro 50.000 Einwohner.
In
einer Landesarbeitsgemeinschaft (entsprechend jener zu “Mitbestimmung von
Kindern und Jugendlichen”), die sich aus den unterschiedlichsten
gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen zusammensetzt, könnten gezielt
Schritte entwickelt werden mit dem Ziel:
-
die in Berlin bestehenden Initiativen zur
Bürgerbeteiligung zu fördern und zu vernetzen,
-
bestehende Beteiligungsstandards weiter zu
entwickeln,
-
Kriterien für die bezirks- und landesweite
Einführung und Erprobung von Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten und entsprechende
Evaluationen durchzuführen,
-
Arbeits- und Informationshilfen bereit zu
stellen,
-
sowie Bildungsarbeit zur Methodenschulung
durchzuführen.
Zur Realisierung dieser Aufgaben wird eine unabhängige
Geschäftsstelle für gesamtstädtische und bezirkliche Bürgerbeteiligung
eingerichtet. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit
Experten sowie den bestehenden oder noch zu initiierenden Aktivitäten in den
Verbänden, Initiativen und den bezirklichen Agenden die Ergebnisse von
Bürgerbeteiligung mit gesamtstädtischer Bedeutung in die landesweiten
Entscheidungsgremien zu tragen und dort zu vertreten. Es wird eine geeignete
und ansprechende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerbeteiligung
in den vorgesehenen Planungen und Maßnahmen, über Inhalte und Ziele der Agenda
21 und über konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten durchgeführt.
·
Bis Ende
2004 wird eine Landes-AG bzw. ein Landesbeauftragter für Bürgerbeteiligung mit
Büro innerhalb einer zuständigen Verwaltung eingerichtet.
·
Bis Mitte
2005 sind Richtlinien für rechtzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung
entworfen und erste modellhafte Erfahrungen in ausgesuchten Bezirken unter Mitwirkung
von Bürger/innen und Beteiligungs-Experten durchgeführt und ausgewertet.
·
Ab dem Jahr
2003 gibt es einen jährlichen Beteiligungsbericht, der von den Bezirks-Beteiligungsbüros
in Kooperation mit den Bezirken herausgegeben und öffentlich vorgestellt wird.
Die Mitarbeiter der Verwaltung werden
hinsichtlich der Methodik und Implementierung von Bürgerbeteiligungs-Verfahren
im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms ausgebildet. Vorrangige Zielgruppe
sollten entscheidungsbefugte Mitarbeiter/innen aus dem Stadtplanungs-,
Sozial- und Finanzbereich sein. Ein entsprechendes Fortbildungskonzept ist in
Kooperation mit der Verwaltungsakademie und Bürgerbeteiligungs-Organisationen
zu entwickeln.
Ab
Ende 2004 werden halbjährlich Pflicht-Weiterbildungskurse in Fragen der
Bürgerbeteiligung für jeweils 40 entscheidungsbefugte Mitarbeiter/innen der
Verwaltung durchgeführt.
Gewährleistung und Finanzierung umfassender Bürgerbeteiligung
in exemplarischen Bebauungsplanverfahren und in der Stadtentwicklung. Dafür
bieten sich insbesondere an:
1) das Revaler Viereck (ehem.
Reichsbahnausbesserungswerk am S-Bhf. Warschauer Straße)
2) der Tempelhofer Hafen (Projekt unter maßgeblicher
Beteiligung der ufa-fabrik)
3) die bürgerfreundliche Nutzung und Gestaltung
des Geländes am Gleisdreieck
Das
Ziel ist eine umfassende Bürgerbeteiligung bei der Nutzungsplanung von Flächen,
bei den Bebauungs-Planverfahren sowie im anschließenden Stadtentwicklungsprozess.
Kinder und Jugendliche
werden zunehmend als Experten in eigener Sache verstanden und akzeptiert. Gemäß
dem Gebot der Partizipation werden sie an Planungen und Maßnahmen, die ihre
Belange berühren, umfänglich,
angemessen und möglichst frühzeitig beteiligt. Ausgehend von der Verabschiedung
der UN-Kinderrechtskonvention (und den darin festgehaltenen Rechten) besteht
der Auftrag an Politik und Verwaltung, an Institutionen und
Erziehungsberechtigte, eine enge Beteiligung aller jungen Menschen an sie
betreffenden gesellschaftlichen Fragestellungen zu ermöglichen.
In Berlin und seinen
Bezirken gibt es beredte Beispiele erfolgreicher Beteiligungspolitik mit
konstruktiven Ergebnissen. Für junge Menschen wird es zu einer
Selbstverständlichkeit, ihre Ideen einzubringen und sich für deren Realisierung
einzusetzen. Auf diese Weise lernen sie frühzeitig, Verantwortung zu
übernehmen. Erfahrungen dieser Art führen dazu, dass sie auch als erwachsene Bürger
gesellschaftlich und politisch verantwortungsvoll handeln.
Die nachstehenden Vorschläge sollen dazu
beitragen, die für Berlin formulierten politischen Zielsetzungen zur
verstärkten Partizipation junger Menschen aufzugreifen und ihnen einen Rahmen
zu geben.
Auf der Basis der im Teil „Umfassende
Bürgerbeteiligung“ genannten Qualitätsziele ergeben sich für den Bereich
„Kinder- und Jugendlichenbeteiligung“ folgende Spezifizierungen:
·
Junge
Menschen sollen frühzeitig Verantwortung für sich selbst, für andere und für
die Gesellschaft übernehmen.
·
Berlin
schafft positive Lebensbedingungen für junge Menschen: In einem lebendigen
Sozialraum wirken Kinder und Jugendliche aktiv an der Gestaltung ihres
Lebensumfeldes mit.
·
Alle
Ressorts in Politik und Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene machen sich die
Belange von jungen Menschen und ihren Familien zu Eigen.
·
Auf
Bezirks- und Landesebene sind der Rahmen sowie angemessene Formen und Verfahren
der Beteiligung junger Menschen an allen sie unmittelbar betreffenden
Entscheidungen gegeben.
·
In Berlin
gibt es eine vernetzte und koordinierte Beteiligungspraxis.
·
Partizipation
insbesondere junger Menschen ist gesellschaftliche Selbstverständlichkeit und
Bedingung. Sie bedarf dafür der öffentlichen Unterstützung, Information und
Berichterstattung.
Kurzfristige Handlungsziele und Maßnahmen bis 2006
Anregung, Unterstützung und Begleitung der verschiedenen
Formen und Maßnahmen einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen
sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten und Planungen
·
In allen
Bezirken und auf Landesebene werden Koordinierungsstellen zur Kinder- und
Jugendbeteiligung geschaffen und mit den erforderlichen Personal- und
Sachmitteln ausgestattet.
·
Die
Koordinierungsstellen organisieren, begleiten und unterstützen die
verschiedenen möglichen Formen von Beteiligung junger Menschen, wie Kinder- und
Jugendforen, Kinder- und Jugendparlamente, Quartiersmanagement,
Stadtteil-initiativen, etc. sowie die Anhörung in Ausschüssen.
·
Entwicklung
von Standards incl. Qualitätsstandards zur Kinder- und Jugendbeteiligung.
·
Eine
koordinierende Institution auf Landesebene wird eingerichtet.
·
Je Bezirk
wird mindestens eine Koordinierungsstelle eingerichtet.
·
Die
Koordinierungsstellen sowie Kinder- und Jugendbüros arbeiten
ressortübergreifend auf der Basis von abgestimmten Standards.
Die vorhandenen
und z.T. auch durch gesetzliche Vorschriften unterstützten Formen der aktiven
Beteiligung junger Menschen werden realisiert und intensiviert.
·
Die ihrem
Entwicklungsstand entsprechende Mitwirkung von Kindern in Kindertagesstätten
bei der Gestaltung des Kita-Alltags wird vom Kitapersonal und den Eltern aktiv
gefördert und unterstützt.
·
Die
Schülervertretungen und -aktivitäten an allen Berliner Schulen werden von
Lehrpersonal und den Eltern aktiv informiert, gefördert und unterstützt.
·
Die Vereine und Verbände sowie Freizeiteinrichtungen unterstützen aktiv
die ehrenamtliche Mitwirkung junger Menschen am Vereinsleben und in den
landesweiten Gremien.
·
Prozentsatz
der Kindertagesstätten und Schulen mit einer aktiven Mitwirkungsarbeit.
·
Zahl der in
den Sportvereinen und anderen Verbänden bzw. ihren landesweiten Gremien ehrenamtlich
mitwirkenden jungen Menschen.
·
Zahl der
Kooperationen verschiedener Träger.
Regionale
Kinder- und Jugendbüros organisieren bzw. begleiten Projekte zur Beteiligung
junger Menschen
In jedem
Sozialraum wird ein Kinder- und Jugendbüro in öffentlicher oder freier
Trägerschaft und angemessener Personal- und Sachmittelausstattung eingerichtet.
Anzahl der
Sozialräume mit Kinder- und Jugendbüros
Zum
Selbstverständnis einer Beteiligungspraxis gerade auch junger Menschen bedarf
es der Bereitstellung organisatorischer Rahmenbedingungen, regelmäßiger
Information durch die Koordinierungsstellen sowie der entsprechenden Wissens-
und Handlungskompetenz aller gewählten politischen Vertreter/innen, der Eltern
sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und Institutionen.
·
Vermittlung
dieser Grundsätze in den politischen und übergreifend arbeitenden Gremien (z.B.
Sozialraumkonferenzen).
·
Ressortübergreifende
Fortbildung von Bediensteten der Verwaltung und nachgeordneter Einrichtungen in
allen beteiligten Ressorts.
·
Regelmäßige
Information von Politik, Verwaltung, Institutionen und Medien über die aktive
Beteiligung junger Menschen in der Stadt.
·
Fortbildungsangebote
für Mitarbeiter/innen und Eltern in Kita, Schule und Sportverein zum Thema
Partizipation junger Menschen.
·
Regelmäßige
und ressortübergreifende Fortbildungsveranstaltungen in der Verwaltungsakademie
bzw. ähnlichen Institutionen ab 2004.
·
Rahmenpläne
und Curricula für die Ausbildung zum Lehramt, zu den Berufen im Bereich der
Stadt- und Landschaftsplanung sowie für die Bediensteten in
Jugendeinrichtungen enthalten die Grundsätze zur frühzeitigen und umfassenden
Beteiligung junger Menschen an allen sie direkt betreffenden Fragestellungen.
·
Wegen des
öffentlichen Interesses berichten die Medien regelmäßig über Beteiligungsaspekte
und -projekte.
·
Zahl der
Fortbildungsangebote für Beschäftigte und Eltern in den Einrichtungen.
·
Im
Landesjugendhilfeausschuss haben die Vertretungen der landesweiten Koordinierungsstelle
sowie in besonderen Fällen auch die mitwirkenden jungen Menschen ein Rede- und
Antragsrecht.
·
In allen
Bezirken wird durch eine entsprechende Verankerung in den Geschäftsordnungen
der BVV geregelt, dass benannte Vertreter/innen aus Projekten und Maßnahmen der
Kinder- und Jugendbüros sowie Kinder- und Jugendforen, Kinder- und
Jugendparlamenten, Stadtteilinitiativen in den bezirklichen Ausschüssen ein Rede-
und Antragsrecht in den durch sie behandelten Angelegenheiten haben, ihre
Stellungnahmen dokumentiert und Bestandteil der weiteren Entscheidungsverfahren
werden.
Aufnahme
entsprechender Regelungen in die Geschäftsordnungen des LJHA sowie der BVVen.
·
Bis zum
Ende der Legislaturperiode gibt es eine entsprechende Grundlage in der
Geschäftsordnung des LJHA.
·
Bis zum
Beginn der nächsten Legislaturperiode gibt es in allen Bezirken eine
entsprechende Verankerung in den Geschäftsordnungen der BVVen.
Kinder und
Jugendliche beteiligen sich aktiv an der politischen Willensbildung.
Das aktive
Wahlalter wird bis zu den nächsten Wahlen für die
Bezirksverordnetenversammlungen auf 16 Jahre herabgesetzt.
In Berlin ist
das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren für die kommenden Wahlen zu den BVVen eingeführt.
Für alle
Planungen und Vorhaben, die Belange von jungen Menschen und ihren Familien
unmittelbar berühren, werden Kinder- und Familiengerechtigkeitsprüfungen bzw.
entsprechende Interessensabwägungen vorbereitet und erprobt.
Entwicklung von
Standards zur Kinder-, Jugend- und Familiengerechtigkeitsprüfung in den
Verwaltungsverfahren sowie deren modellhafte Erprobung.
Praktikabilität
der entwickelten Standards sowie Grad ihrer Anwendung.
Die Leitlinien
für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt werden aktiv angewandt, ergänzt
und fortgeschrieben.
Alle Senats-
und Bezirksverwaltungen ergänzen aus ihren individuellen Aufgabenstellungen
bzw. regionalen Erfordernissen die Leitlinien und schreiben sie fort.
Fortgeschriebene
bzw. ergänzte Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt.
Nachdem die
aktive Beteiligung junger Menschen an der politischen Willensbildung sich
bewährt hat, wird sie ausgeweitet.
Schaffung der
gesetzlichen Voraussetzungen zur Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für die
BVVen auf 14 Jahre, des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre.
In Berlin ist
bis 2010 das aktive Wahlrecht ab 14 Jahren und das passive Wahlrecht ab 16
Jahren für die übernächsten Wahlen zu den BVVen eingeführt.
Für alle
Planungen und Vorhaben der Bezirke, von denen die Belange von jungen Menschen
und ihren Familien unmittelbar berührt sind, werden Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfungen
bzw. entsprechende Interessensabwägungen verbindlich vorgenommen.
Die verbindliche Durchführung von Kinder- und
Familiengerechtigkeitsprüfungen in allen die Kinder, Jugendlichen und deren
Familien betreffenden Planungen und Vorhaben des Senats und der Bezirke wird
sicher gestellt.
Anzahl der
Planungen und Verfahren zur Kinder- und Familienverträglichkeits-Prüfung
Aus den aufgeführten Handlungszielen resultieren die
folgenden Projekte, die zum Teil bereits praktische Realität sind, zum anderen
Teil noch der Konzeptionierung und Implementierung bedürfen:
·
Drehscheibe
Kinder- und Jugendpolitik Berlin der Stiftung SPI, im Auftrag des Landesjugendamtes:
Die Drehscheibe koordiniert und vernetzt u.a. Beteiligungsinitiativen in der
Stadt, entwickelt Partizipationsmethoden und -formen, konzipiert Beteiligungsverfahren
und führt sie durch.
·
Einrichtung
von Koordinierungsstellen sowie dezentralen Kinder- und Jugendbüros in den Bezirken.
·
Entwicklung
von Standards für Koordinierungsstellen sowie Kinder- und Jugendbüros, die die
Partizipation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den
Stadtteilen nachhaltig sicherstellen und befördern. (LEITPROJEKT)
·
Berliner
Landesprogramm „Jugendnetz-Berlin.de“: Im Rahmen der medienpädagogischen
Ju-gendarbeit soll erreicht werden, dass Kinder und Jugendliche durch ihre aktive
Mitarbeit einen kompetenten Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
erhalten.
·
Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von
Kindern und Jugendlichen“ nach § 78 SGB VIII“: Mitglieder sind diverse
Jugendinitiativen und Verbände sowie Vertreter/innen der Bezirks- und Landesverwaltungen.
Aufgaben sind u.a.:
·
Erarbeitung von Standards z.B. für
Koordinierungsstellen, Beteiligungsbüros, etc.
·
Vernetzung und Ausbau der Kinder- und
Jugendbeteiligungsprojekte,
·
Förderung der Prozesse im Sinne der „Leitlinien
für eine kinder- und jugendfreundliche
·
Stadt sowie Entwicklung von entsprechenden
Qualitätsstandards und -kriterien,
·
Informations- und Austauschplattform.
·
Aktionstag Interaktiv / Crossover mit geplanter
jährlicher Durchführung
·
Neuauflage der Broschüre „Wir mischen mit!“
Auflistung aller Beteiligungsmöglichkeiten sowie Ansprechstellen für Kinder und
Jugendliche in Berlin
·
Erarbeitung von „Best practice“ – Handreichungen
für Partizipationsprojekte
Berlin
ist im Umbruch: In den vergangenen Jahren sind Arbeits- und Ausbildungsplätze
in erheblichem Umfang abgebaut worden – nicht nur im produzierenden Gewerbe und
in der Bauwirtschaft. Die positive Entwicklung im privaten Dienstleistungssektor
– vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, bei
den personenbezogenen und produktionsnahen Dienstleistungen, im Tourismus und
bei einer Reihe zukunftsorientierter Technologien – konnte den Verlust an Arbeitsplätzen
nicht kompensieren, so dass im Saldo die Beschäftigtenzahl in Berlin seit
1993 (mit Ausnahme des Jahres 2000) kontinuierlich abgenommen hat.
Gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen.
In
Berlin sind derzeit (Sept. 2003) rund 300.000 Personen, davon ca. 42 % Frauen,
arbeitslos gemeldet. 11,4% der Arbeitslosen sind unter 25 Jahren, 10,8% 55
Jahre und älter und 3,4% schwerbehindert. Ein großer Teil (mehr als 40 %)
verfügt über keine abgeschlossene Ausbildung. Der Anteil derer, die schon ein
Jahr und länger arbeitslos sind, beträgt fast 40 % aller Arbeitslosen. Auf eine
den Arbeitsämtern gemeldete freie Stelle kommen in Berlin ca. 25 Arbeitslose.
Auch
auf dem Ausbildungsstellenmarkt herrschen erhebliche Ungleichgewichte. Die Entwicklung des
Ausbildungsplatz-Angebots konnte bisher nicht mit dem demografisch bedingten
Nachfrageanstieg Schritt halten. Der Übergang in eine Berufsausbildung wurde
für die Schulabgänger/innen immer schwieriger. Nur durch umfangreiche
staatliche Interventionen konnte in den letzten Jahren zumindest ein rechnerischer
Ausgleich zwischen Ausbildungsangebot und
-nachfrage erreicht werden.
Zusammengefasst lassen
sich die aktuellen Entwicklungstendenzen
und Umbrüche der Arbeit wie folgt beschreiben:
·
Dauer- und
Massenarbeitslosigkeit grenzen große soziale Gruppen von produktiver Arbeit,
Einkommen und Anerkennung aus.
·
Steigende
Flexibilität und Diskontinuität der Arbeiten (Berufs- und Arbeitsplatzwechsel,
Unterbrechungen) erhöhen einerseits die Wahlmöglichkeiten, verringern aber
auch die soziale Sicherheit und erzeugen neue Belastungen (Stress, private
Koordination, lebenslanges Lernen). Neue Chancen und Risiken gibt es nicht nur
an den Rändern der Erwerbsarbeit, sondern auch in ihrem Zentrum.
·
Die Zunahme
prekärer Arbeitsverhältnisse (Befristung, Teilzeit, Scheinselbstständigkeit)
gefährden den Lebensmindeststandard und kumulieren sich bei bestimmten Gruppen
(niedrige Qualifikation und Fortbildungschancen, Gesundheitseinschränkungen,
Sozialverhalten).
·
Weil
Erwerbsarbeit im sozialen und ökologischen Bereich einerseits für viele Nutzer
zu teuer, andererseits für die dort Arbeitenden wenig attraktiv (weil zu
anstrengend und zu wenig anerkannt) ist, entstehen gravierende Versorgungsdefizite.
Somit ist für
viele Gruppen die Teilnahme an der Erwerbsarbeit (als befriedigende Tätigkeit)
und darüber die Erlangung eines bestimmten Wohlstands (Einkommen) eingeschränkt
bis unmöglich. Für die Gesellschaft ergeben sich daraus Ungleichheit und
Ausgrenzung, Versorgungsdefizite und Gefährdungen des sozialen Zusammenhalts.
(Diese Aspekte sind teilweise auch bei der Problembeschreibung unter „Soziale
Stadtentwicklung“ und der sozialen Seite der Informationsgesellschaft aufgeführt.)
Konzepte, die dieser Entwicklung wirksam
begegnen möchten, werden nicht umhin kommen, sich von der bislang vorherrschenden
Verengung auf reine Erwerbsarbeitsstrategien loszusagen.
Das vom Fachforum
eingeführte Leitbild „Nachhaltige
Mischarbeit“ ist noch wenig verbreitet und bedarf einer kurzen Erläuterung:
Nachhaltigkeit konzentriert sich auf die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
Dafür werden alle geeigneten
Tätigkeiten und ihre Produkte in die Betrachtung einbezogen – nicht nur die
bezahlte Erwerbsarbeit, sondern die „ganze Arbeit“: Auch Versorgungsarbeiten,
Gemeinschaftsarbeiten und Selbstversorgung sind sinnvolle und produktive
Tätigkeiten, die zur persönlichen Befriedigung und zum gesellschaftlichen
Wohlergehen beitragen. Obwohl jedoch nur ein Teil dieser Tätigkeiten als
Erwerbsarbeit durchgeführt wird, erfährt gegenwärtig nur diese eine
entsprechende Anerkennung (durch Einkommen, Status, Teilhabe).
Das Konzept der
Mischarbeit dagegen nimmt alle Arbeiten einer Person und ihre wechselseitige
Abhängigkeit in den Blick. Die nachhaltige Gestaltung von Mischarbeit erfordert
die Aufwertung der produktiven, aber unbezahlten Arbeiten wie auch die Ermöglichung
sinnvoller Kombinationen und Übergänge. Daraus ergeben sich neue Perspektiven
der Arbeits-Umverteilung (besonders von Erwerbs- und Versorgungsarbeit zwischen
den Geschlechtern) mit dem Ziel von Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit.
Der erweiterte
Arbeitsbegriff der „Mischarbeit“ trägt der Realität der aktuellen Entwicklungen
Rechung, indem er die bisherige Fixierung auf Erwerbsarbeit relativiert und sie
in einen Zusammenhang mit sozialen und ökologischen Kreisläufen stellt. Damit
wird die fortwirkende Bedeutung von Erwerbsarbeit für unser gesellschaftliches
Leben keineswegs negiert: Es handelt sich vielmehr um ein Konzept, das die in
unserer Gesellschaft vorhandenen Arbeitsformen als einander notwendig ergänzend anerkennt und in ein zukunftsfähiges
Gesamtkonzept der gerechten Arbeitsverteilung einfügt.
Der notwendige
Strukturwandel wird nur möglich sein, wenn die Beteiligten auf die anstehenden
Veränderungen in der Arbeitswelt und in allen anderen Lebenssphären vorbereitet
sind, d.h. wenn sie selbstständig und selbstorganisiert die nötigen Kompetenzen erwerben können. Die
Integration in Erwerbsarbeit (auch in Form von eigenständiger
unternehmerischer Tätigkeit) und den gleichberechtigten Zugang zur
beruflichen Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten sowie der sozialen Ausgrenzung
von bestimmten Personengruppen (allein Erziehende, gering Qualifizierte,
Ältere) entgegenzuwirken, sind wesentliche Aspekte einer Nachhaltigkeitsstrategie
in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik – und zugleich übergreifende
gesellschafts-, wirtschafts- und sozialpolitische Ziele. Die Umsetzung des
Nachhaltigkeitsgedankens in der Arbeits- und Berufsbildungspolitik erfordert
das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Akteure im Land Berlin, im Bund und
in der EU.
Berlins Chancen liegen zum einen in der Entwicklung zu
einem attraktiven Wissenschafts-, Kultur-, Medien- und Touristikzentrum, zum
Standort für Bio-, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie zur Drehscheibe
zwischen West- und Osteuropa. Zum anderen bedarf es neuer Ansätze zur sozialen
Stadtentwicklung, zur Weiterentwicklung lokaler sozialer Unternehmen und zu
genossenschaftlichen Wirtschaftsformen. Arbeitsplätze in diesen Bereichen
erfordern von den Arbeitskräften ein lebensbegleitendes Lernen, ohne das heute
der Erwerb und die Entwicklung von Arbeitskompetenzen – und damit die Mitwirkung
an einem zukunftsfähigen Berlin – nicht mehr denkbar sind.
In unserer Stadt
werden die Menschen einer Vielzahl befriedigender Beschäftigungen nachgehen.
Gesellschaftlich anerkannt und sozial abgesichert sind aber nicht nur
diejenigen, die einen festen und bezahlten Job haben. Wer seine Angehörigen versorgt,
ehrenamtlich im Sportverein oder in der Nachbarschaftshilfe tätig ist, wer
Teilzeit mit anderen Tätigkeiten kombiniert, wer sich für einen neuen Beruf
qualifiziert – jede/r verfügt über ein gesichertes Mindesteinkommen und über
Unterstützung in gemeinschaftlichen Infrastrukturen. Soziale Tätigkeiten sind
gleichermaßen anerkannt wie Erwerbsarbeit und verbessern den Zugang zu bezahlter
Arbeit.
Nachhaltige
Mischarbeit hat zu einer gerechteren Verteilung der verschiedenen Arbeiten
geführt – zwischen den Geschlechtern wie auch zwischen den Generationen. Einerseits sind soziale Tätigkeiten
aufgewertet, andererseits ist das „Arbeiten ohne Ende“ eingeschränkt worden.
Früher in der Arbeitswelt systematisch Benachteiligte - Frauen, Jugendliche,
Ältere, Ausländer oder Leistungsgeminderte - werden gleichberechtigt in die
Produktion, Reproduktion und Entwicklung der Gesellschaft einbezogen; sie
erhalten zumindest Entgelte, die zur Deckung
ihrer materiellen und sozialen Grundbedürfnisse ausreichen.
Das prioritäre
Ziel der Arbeitsmarktpolitik, bestehende zukunftsfähige Arbeitsplätze zu
erhalten und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen sowie ein quantitativ
ausreichendes und qualitativ hochwertiges Ausbildungsangebot zu sichern, ist
realisiert worden. Integration in Erwerbsarbeit, Zugang zu beruflicher Aus- und
Weiterbildung, Prävention und Abbau sozialer Ausgrenzung bestimmter Personengruppen
sind als Schlüsselaspekte eines auf Nachhaltigkeit zielenden Konzeptes zur
„Zukunft der Arbeit“ umgesetzt.
Investitionen in
die Ausbildung der jungen Generation stellen ein wesentliches Element einer
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik dar, die „nachhaltig“ wirkt. Wie sich
herausgestellt hat, reichen die im Rahmen der Erstausbildung vermittelten
Kenntnisse nicht für ein ganzes Arbeitsleben. Sie werden deshalb fortlaufend
ergänzt, aktualisiert und angepasst: Die Förderung des „lebensbegleitenden Lernens“
ist ein zentrales Element der nachhaltigen Arbeitmarkt- und Berufsbildungspolitik.
Nur so gelingt es, die neuen Anforderungen erfolgreich zu meistern.
Im Rahmen einer
auf Nachhaltigkeit orientierten Politik konnte die Arbeitslosigkeit durch die
Schaffung hochproduktiver – sozial, gesundheitlich und ökologisch verträglicher
– Arbeitsplätze reduziert werden. Damit sind die Funktionsfähigkeit der
sozialen Sicherungssysteme, die Finanzierung eines umfangreichen Angebotes an
staatlichen Dienstleistungen und ein befriedigendes allgemeines Einkommensniveau gewährleistet.
Soziale
Ungleichheit, Armut und Ausschluss von der Teilhabe an der Gesellschaft sind in
sozialer wie auch in ökologischer und ökonomischer Hinsicht kontraproduktiv
und stehen somit einer nachhaltigen Entwicklung entgegen.
Angesichts
dieser Sachlage ist das Prinzip der Mischarbeit von zentraler Bedeutung für
jedes Konzept zukunftsfähiger Arbeit: Es erkennt an, dass Erwerbs-,
Versorgungs-, Gemeinschafts- und Eigenarbeit gleichermaßen für die Reproduktion
und Entwicklung der Gesellschaft und des Individuums erforderlich sind.
Dementsprechend ist die Aufmerksamkeit auf eine neues Gleichgewicht von Leben und Arbeiten und die Förderung von
bislang benachteiligten Gruppen zu legen, d.h. auf:
·
die
Eröffnung von Zugängen in den ersten Arbeitsmarkt bei Vereinbarkeit mit anderen
Arbeitsformen;
·
die
Aufwertung informeller Tätigkeiten für die Versorgung, für die Gemeinschaft und
für die individuelle und gesellschaftliche Qualifizierung – mit dem Ziel, die
Lebensvielfalt und Lebensqualität der Einzelnen in der Gemeinschaft zu erhöhen;
·
die
Sicherung eines von Erwerbsarbeit unabhängigen Grundeinkommens;
·
die
Ermöglichung von Teilhabe und Qualifizierung (Elemente hierzu sind auch in den
Handlungsfeldern „Bildung“ und „Partizipation“ enthalten).
Das Konzept der
nachhaltigen Mischarbeit enthält folglich wesentliche Elemente, die im Rahmen
der Lissabonner Strategie der Europäischen Union – und insbesondere in der Europäischen
Beschäftigungspolitik – bereits gefordert und gefördert werden:
Humankapitalentwicklung; Integration möglichst vieler Menschen in produktive,
unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten optimierte Erwerbstätigkeit; Aufbau langfristig
funktionierender sozialer Sicherungssysteme bzw. Ressourcenumverteilung
zwischen Erwerbsfähigen und Nichterwerbsfähigen.
Inhalt und Qualität der Ausbildung sowie die
Berufsstruktur müssen vorausschauend an den gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und technologischen Wandlungsprozessen orientiert werden: Die
Modernisierung der Berufsausbildung muss auf die Heranbildung eines Fachkräftepotenzials
ausgerichtet sein, das in Qualität, Quantität und Struktur den
Bedarfsanforderungen einer nachhaltig orientierten Berliner Wirtschaft
entspricht und eine breite Einsetzbarkeit ermöglicht.
Ein gesichertes
Mindesteinkommen in Verbindung mit der Unterstützung von gemeinschaftlichen
Infrastrukturen ist ebenfalls ein wichtiger Eckpunkt des o.g. Leitbildes: Die
nötigen Gelder für ein solchen Mindesteinkommens können sich aus dem speisen,
was gegenwärtig bereits im Rahmen von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und
kommunalen Dienstleistungen ausgegeben wird. Auch wenn es hier im Wesentlichen
um ein Thema für den Bundesgesetzgeber und u.U. auch die Tarifvertragsparteien
geht, sollten auf lokaler Ebene alle
Gestaltungsspielräume bzgl. eines „gesicherten Mindesteinkommens“ genutzt
werden.
Entscheidend ist, dass es bei den Perspektiven
nachhaltiger Arbeit um einen integrierten
Ansatz geht, d.h. um die Einbeziehung
der wichtigsten Handlungsfelder, die für das Alltagsverhalten der Menschen
bedeutend sind. Soziale Nachhaltigkeit hat Gesamtkontexte und nicht nur
einzelne Parameter – wie z.B. die aktuelle Beschäftigungsfähigkeit – im Blick.
Diese integrierte Betrachtung gilt nicht nur für die Begründung des Handlungsfeldes,
sondern auch für die exemplarische Auswahl konkreter Maßnahmen und Projekte
und die Kriterien ihrer Bewertung.
Die Bezirklichen
Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BWA) zielen auf die Verknüpfung von
Projekten, Maßnahmen und Netzwerken, um mittels der hervorgerufenen
Synergieeffekte die Entwicklung des jeweiligen
Bezirks zu fördern und insbesondere das Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot
zu erhöhen und die lokale Wirtschaft zu stärken. Bestandteil der BWA ist auch
die Entwicklung neuer Projektideen. Die Bürger/innen waren und sind aufgerufen,
sich zu beteiligen und eigene Projekte einzubringen.
Auf eine
stärkere Einbeziehung von lokalen Akteuren in die Erschließung von lokalen Beschäftigungspotenzialen
und die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ist auch die Umsetzung des
ESF-Politikfeldes „Lokales Soziales Kapital“ gerichtet. Akteure auf lokaler
Ebene werden durch kleine Förderbeträge in die Lage versetzt, vor Ort
vorhandenes Potenzial zur Beschäftigtenentwicklung und zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt zu mobilisieren. Das im Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“
enthaltene Potenzial ist geeignet, der gesellschaftlichen Ausgrenzung
bestimmter Personengruppen zu begegnen. Seine Zielgruppe sind Personen, denen
es aufgrund besonderer Vermittlungshemmnisse nicht gelingt, ohne entsprechende
Förderung ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Die Bündnisse
für Wirtschaft und Arbeit wurden in ihrer Anfangsphase durch die Zusammenlegung
von Bezirken und das Fehlen einer eigenen Finanzierung behindert. Die Konstellationen
zwischen Bezirksverwaltungen, Servicegesellschaften, lokalen Projekten und Netzwerken
sind je nach Bezirk sehr unterschiedlich. Hier bedarf es einer Klärung der
Zuständigkeiten und einer Verstärkung der nötigen Ressourcen und
Qualifikationen. Neben einer verbesserten Effizienz der Organisations- und
Verwaltungsprozesse sollten daher die qualitativen Ziele von Beschäftigungsförderung
im Rahmen nachhaltiger Entwicklung im Vordergrund stehen. Das Verhältnis
zwischen den in die BWA eingebrachten Zeit- und Energieressourcen einerseits
und den erzielten Ergebnissen andererseits sollte verbessert werden. Bei der
künftigen Umsetzung der BWA-Strategie sollten Aufwand und Nutzen in einem
sinnvollen Verhältnis stehen.
Die derzeitige
Arbeitsmarkt-Strategie ist vor allem auf ökonomische und weniger auf ökologische
und soziale Dimension zugeschnitten. Das dokumentiert sich u.a. in der
Namensänderung der Beschäftigungsbündnisse in „Bündnis für Wirtschaft und
Arbeit“ (BWA) wie auch in einem unterschiedlichem Verständnis von
„Nachhaltigkeit“: So wird im Arbeitsmarkt- und berufspolitischen Rahmenprogramm
des Landes Berlin (ARP) unter „nachhaltig“ in der Regel nur „dauerhaft“ verstanden.
Die bisherige Strategie bezirklicher Beschäftigungsbündnisse sollte künftig
durch die Einbeziehung des Konzepts „nachhaltiger Arbeit in der Region" erweitert
werden, dessen Beitrag zur Existenzsicherung, zur Versorgung und zum sozialen
Zusammenhalt der Gemeinschaft zu prüfen wäre. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen,
welche Veränderungen durch die gewandelten politischen und finanziellen Rahmenbedingungen
im Programm selbst eintreten werden. Die Beschäftigung mit den Perspektiven der
BWA unter dem Aspekt nachhaltiger Arbeit lohnt sich auch in Zukunft. Dazu
bedarf es allerdings eines Ausbaus der Kooperation zwischen der
Senatsverwaltung, den Akteuren in den bezirklichen Bündnissen und dem Potenzial der bürgerschaftlich Engagierten in
Berlin.
Die Strategien
der Agenda 2010 sind – trotz gegenteiliger Bekundungen – eher eindimensional
und kurzfristig angelegt. Die nächsten Schritte einer langfristigen
Beschäftigungspolitik müssen daher die ökologisch-soziale Dimension stärker
einbeziehen und einseitige Sichtweisen korrigieren. Zu hinterfragen sind
insbesondere folgende Annahmen: dass geringere Lohnkosten und Deregulierung zu
mehr Arbeitsplätzen führen; dass Arbeitslose durch die Verschärfung der
Zumutbarkeitsregeln zu mehr Flexibilität und Eigenaktivität gebracht werden
müssen; dass jede geringfügige Erwerbsarbeit in der Privatwirtschaft besser und
wichtiger sei als alle Tätigkeiten auf dem zweiten und dritten Arbeitsmarkt
oder in der Selbstversorgung.
Demgegenüber
ist ein erweiterter Arbeitsbegriff
zu fördern. In Berlin müssen Experimente ermöglicht werden, in denen die in
großem Umfang vorliegenden Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung
unterschiedlicher Ressorts in die Praxis überführt werden. Dies bezieht
Maßnahmen der Arbeitszeitverkürzung und -flexibilisierung sowie die Kombination
mit sog. informellen Arbeiten mit ein: Es bedarf der Freiräume zur Ermöglichung
von Experimenten wie auch einer Verknüpfung von Förderprogrammen aus
unterschiedlichen Fachressorts zur Schaffung neuer Arbeitsplätze (im Sinne
neuer Organisationsformen und Arbeitsinhalte).
Zur
Unterstützung dieses Ansatzes bietet sich eine Mitarbeit des Agenda-Fachforums
im vorgesehenen Beirat zur Steuerung der Arbeitsförderung an,
insbesondere unter Bezug auf Modul 13 des Hartz-Berichts. Wie bei den
Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit sind auch bei der Entwicklung des Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen
Rahmenprogramms des Landes Berlin (ARP) Vertreter/innen der verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen einzubeziehen, wobei die politische Verantwortung
für den Inhalt des ARP letztendlich der Senat von Berlin trägt.
Die individuelle
Mischung aus Erwerbs- und Versorgungs-Tätigkeiten, Eigenarbeit und Engagement
für die Gesellschaft soll das Arbeiten insgesamt abwechslungsreicher und für
den Einzelnen befriedigender machen, Stress und gesundheitliche Belastungen
abbauen, die soziale Sicherheit erhöhen. Arbeit erweist sich immer dann als
befriedigend und weniger entfremdet, wenn die Beteiligten ausreichend
qualifiziert und selbstbestimmt an Produkten bzw. Dienstleistungen arbeiten,
deren soziale und ökologische Qualität erkennbar ist. Bezogen auf das Leitbild
der Mischarbeit ergeben sich daraus folgende Grundhandlungsziele:
1. Alle Arbeitsformen und ihre Kombinationen werden gesellschaftlich
anerkannt und gefördert.
2. Die physische und psychische Gesundheit
sowie die Persönlichkeitsentwicklung werden geschützt und gefördert.
3. Das Entgelt für geleistete Arbeit wird sicher und gerecht
gestaltet.
4. Die Arbeitsprozesse werden nach sozialen und ökologischen
Ansprüchen gestaltet.
5. Die Menschen werden zu sozialen Innovationen im Bereich Arbeit
ermutigt.
6. Angesichts der sich stetig wandelnden Arbeitsbedingungen werden
Ausbildung und „lebensbegleitendes Lernen“ gefördert.
7. Geschlechtergerechtigkeit
Für diese Handlungsziele werden im Folgenden Indikatoren aufgeführt, anhand derer
überprüfbar werden soll, ob bzw. wie gut sich Berlin dem Ziel des nachhaltigen
Arbeitens nähert. Zum Teil existieren in der aktuellen Nachhaltigkeitsdebatte
bereits Indikatoren und Verfahren zur Erfassung dieser Handlungsziele, zum Teil
müssen sie aber auch modifiziert werden: Es bedarf neuer Definitionen, was im
Sinne eines tiefgreifenden Strukturwandels in Bezug auf eine nachhaltige
Gestaltung der Arbeitsprozesse sinnvoll und notwendig ist. Die folgenden Handlungsziele
nachhaltiger Arbeit
·
beziehen
sich prinzipiell auf alle Formen von Arbeit;
·
sind
prägend mit der menschlichen Arbeitstätigkeit verbunden;
·
stellen ein
System dar, das Arbeiten in ihren vielgestaltigen Ausprägungen und ihrer Komplexität
erfasst;
·
erfassen
die Merkmale von Arbeit nicht nur quantitativ, sondern auch detailliert
qualitativ; somit werden auch komplexe Zusammenhänge abgebildet;
·
erfassen
neben der Abbildung objektiver Sachverhalte auch die subjektive Sicht der Arbeitenden
auf ihre Tätigkeit für den Bewertungsprozess;
·
verstehen
sich als Denkanstöße für eine zukunftsfähige Berliner Arbeitsmarktpolitik.
Grundsätzlich
bedarf es einer Organisation gesellschaftlicher Arbeit, die frei bestimmte und
anerkannte Mischarbeit, d. h. die Kombination
von Erwerbsarbeit, Versorgungs-, Gemeinschafts- und Eigenarbeit sowie veränderte Kombinationen in biographischer
Perspektive (Zu- und Übergänge) fördert. Informelle Arbeit ist im
Verhältnis zur Erwerbsarbeit aufzuwerten, auch im Sinne ergänzender Einkommen.
Nachhaltige Arbeit erfordert eine Umverteilung der Arbeiten, gerade um sozialen
und ökologischen Interessen und Perspektiven des Einzelnen und der sozialen
Gerechtigkeit - insbesondere zwischen den Geschlechtern, aber auch zwischen den
Altersgruppen und ethnischen Gruppen - gerecht zu werden (insbesondere in der
Zeit- und Bildungspolitik).
Objektiver Indikator: Fördernde Berücksichtigung von Mischarbeit in den staatlichen
und betrieblichen Regelungen zu Arbeitszeit-Regimen, Arbeitsplatzsicherheit,
Aufstiegsmöglichkeiten und Bezahlungsbedingungen in der Erwerbsarbeit
(Mindestanforderungen in x Prozent)
Subjektiver Indikator: Zufriedenheit verschiedener Bevölkerungsgruppen mit der
gesellschaftlichen Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit (jährliche Erhebung
in x Betrieben und Institutionen des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes)
Es bedarf einer
Arbeitsgestaltung, die die langfristige Erhaltung der persönlichen Gesundheit
und Fähigkeiten (Qualifikation), ein aktives Gesundheitsverhalten (Arbeits- und
Gesundheitsschutz; Begrenzungen von Arbeitsumfang, Arbeitsintensität, Zeit- und
Koordinationsstress) sowie die Eigenverantwortung in der Arbeit ermöglicht.
Dieses
Handlungsziel korrespondiert mit bekannten Konzepten zur Humanisierung der
Arbeit, die allerdings bislang keineswegs die gängige Grundlage der
Arbeitsgestaltung sind. Die Forderung zur Umsetzung dieses Qualitätsmerkmals
als Bestandteil eines Nachhaltigkeitskonzeptes bleibt daher aktuell. Weiterhin
ist zu bedenken, dass die optimale Förderung von Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung
durch die Arbeit letztlich nicht nur eine entsprechende Gestaltung der
unmittelbaren Arbeitstätigkeiten, sondern auch die Erfüllung der anderen
aufgeführten Qualitätsmerkmale voraussetzt.
Objektiver Indikator:
Anteil der Arbeitsplätze, in denen Möglichkeiten der Mischarbeit geregelt sind,
ohne dabei Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verletzen.
(Juristische Prüfung, qualitative Datenerhebung)
Subjektiver Indikator:
Anteil der arbeitenden Menschen, die sich schädigenden arbeitsbedingten Belastungen
und Stress ausgesetzt fühlen (jährliche Erhebung in x Unternehmen und Institutionen
des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes)
Die Entgeltung
für geleistete Arbeit ist so zu gestalten, dass ohne Vorbedingungen zumindest
ein Grundeinkommen über das gesamte Leben
sichergestellt und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht
wird. Diese Entgeltgestaltung
erfolgt unter Berücksichtigung aller Formen von Arbeit. Dabei ist ein weiteres
Auseinanderklaffen der Einkommensschere zu vermeiden. (Die allgemeine Forderung
nach einer Grundsicherung ist allerdings in einem anderen Kontext zu erörtern.)
Objektiver Indikator:
Existenz von gesetzlichen Regelungen zur gerechten Entgeltung (monetär und
nichtmonetär) von Versorgungs-, Gemeinschafts- und Eigenarbeit und damit zur
Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums (juristische Prüfung, qualitative
Datenerhebung - noch klärungsbedürftig)
Subjektiver Indikator:
Anteil der Arbeitenden, die sich und ggf. ihre Familien durch ihre Arbeiten materiell
und sozial gesichert fühlen (jährliche
Erhebung in x Familien, Institutionen und Betrieben des 1., 2. und 3.
Arbeitsmarktes)
Die
Arbeitsformen und -inhalte in Unternehmen und Infrastrukturen (d.h. Mitarbeit
an Produkten, Dienstleistungen und Versorgungsnetzen) sind so zu gestalten,
dass sie den Anforderungen sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit – in einem
ausgewogenen Verhältnis zu ökonomischen Notwendigkeiten – entsprechen. Dieses
Qualitätsmerkmal stellt den Bezug zwischen nachhaltiger Arbeit und dem
breiteren Kontext nachhaltigen Wirtschaftens (z.B. regionaler
Wirtschaftskreisläufe) her.
Objektiver Indikator: Anteil der Unternehmen und Einrichtungen, die
Nachhaltigkeitsprüfungen durchführen, sowie Anteil der Produkte, die ein
entsprechendes Siegel (wie z.B. transfair) tragen. Der Siegelstandard ist
vorher festzulegen (jährliche Erhebung in x Unternehmen und Institutionen des
1., 2. und 3. Arbeitsmarktes)
Subjektiver Indikator: Anteil der Beschäftigten, die es für gerechtfertigt halten,
dass sie für die Produkte und Leistungen, an denen sie mitwirken, Verantwortung
tragen. (Umfragen in x Unternehmen und Institutionen des 1., 2. und 3.
Arbeitsmarktes)
Es bedarf der
Ermutigung zu individuellen Gestaltungsbeiträgen und sozialen Innovationen in
allen Arbeitsformen. Dazu ist der Ausbau von rechtlichen und institutionellen
Rahmenbedingungen, begleitet durch aktivierende Organisationen, erforderlich.
Hinsichtlich der inhaltlichen Füllung der Begriffe „Ermutigung“ und „soziale
Innovationen“ ist der Tenor auch auf solche Innovationen zu legen, die über den
Grundansatz der Mischarbeit hinausgehen (z.B. kollektive Arbeitsformen,
Integrationsfirmen, u.a. nicht auf private Gewinnmaximierung ausgerichtete
Unternehmensformen, freizügigere Arbeitszeitregime, erweiterte Mitbestimmungsregelungen).
Objektiver Indikator:
Verbesserte gesetzliche Regelungen, die die Existenzfähigkeit kollektiver und gemeinwohlorientierter
Unternehmensformen ermöglichen, sowie effiziente staatliche Förderinstrumente
für die Gründung solcher Unternehmensformen. (Anzahl und Wertigkeit der entsprechenden
Regelungen im Verhältnis zu Wirtschaftsförderungsregelungen)
Lebensbegleitendes Lernen in der Erwerbsarbeit und anderen
gesellschaftlich nützlichen Arbeiten ermöglicht ein selbstverantwortliches und
reflektiertes Verhalten der Bürger/innen in der Gemeinschaft sowie ein
produktives und abgesichertes Arbeitsleben. Es ist durch unterstützende
Infrastrukturen und aktivierende Organisationen zu fördern. Dieses
Handlungsziel korrespondiert mit dem Aspekt der Persönlichkeitsförderlichkeit
von Arbeit im Punkt 2.
Objektiver Indikator 1:
Anzahl und Qualität der Bildungsangebote sowie deren Verteilung auf die verschiedenen
Arbeitsfelder und -formen. (jährliche Erhebung über wahrgenommene Angebote in x Unternehmen des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes)
Objektiver Indikator 2: Anteil
der Fünfundzwanzigjährigen ohne abgeschlossene Ausbildung.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Subjektiver Indikator:
Anteil der Menschen, die angeben, inhaltlich und zeitlich angemessene Bildungs-
bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Bildungsurlaub) zu haben. (jährliche
Erhebung in x Unternehmen und Institutionen des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes)
Es bedarf der
gesellschaftlichen Anerkennung und gleicher Möglichkeiten für Frauen und Männer,
an verschiedenartigen Tätigkeiten und Arbeitsformen teilzuhaben sowie deren
Mischungsverhältnis individuell zu bestimmen (als Rahmenbedingung für die
Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Leben bei Männern und Frauen).
Objektiver Indikator 1:
Anteil der Frauen in Arbeit, deren Einkommen und Position genauso hoch ist wie
die der Männer mit gleichwertiger Arbeit. (jährliche Erhebung in x Unternehmen
und Institutionen des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes)
Objektiver Indikator 2:
Verhältnis zwischen der Erwerbslosenquote und der Arbeitszeit bei Männern und
bei Frauen (Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Die Entwicklung von Strategien mittlerer
Reichweite für nachhaltiges Arbeiten erfolgt unter der Maßgabe, dass Nachhaltigkeit
eine bewusste Verbindung von ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen
Anforderungen darstellt. Das Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitische
Rahmenprogramm (ARP) des Landes Berlin ist auf die Erreichung der genannten
Handlungsziele und die Etablierung entsprechender Projekte auszurichten.
Um die öffentliche Wahrnehmung neuer
Arbeitskonzepte (z.B. der Mischarbeit) zu fördern, ist ein aufsehenerregender
gesellschaftlicher Dialog zu einzuleiten, in den auch andere Zielgruppen
einzubeziehen sind als die bisher im "Agendaforum" und in den
Bezirklichen Bündnissen beteiligten – verbunden mit spektakulären Projekten,
die das Anliegen verdeutlichen: die Entwicklung von Maßnahmen, die die betroffenen
Menschen ansprechen und zugleich einen regionalen Bezug haben.
Die aufgeführten Handlungsziele in
Richtung auf Nachhaltigkeit und einen neuen Arbeitsbegriff der „Mischarbeit“
sollen zunächst in den folgenden Reformschritten und Projekten erprobt werden. Wir
sind uns bewusst, dass zwischen langfristigen Visionen und eher kurzfristigen
Reformvorhaben im Rahmen gesetzlicher und finanzieller Vorgaben z.T. erhebliche
Spannungen existieren. Die folgenden Vorschläge beschränken sich nicht auf
kurzfristige und begrenzte Bereichsinteressen,
sondern sind in unterschiedlichem Maße an langfristigen und grundsätzlichen
Handlungszielen und Leitbildern ausgerichtet. Sie kritisieren das gegenseitige
Abschottungsverhalten in der Politik und die damit einher gehende Folgenabwälzung
auf andere Bereiche, auf die Natur oder auf nachfolgende Generationen.
Neufassung oder Änderung von
Gesetzen, Verordnungen und Programmen
Im
Arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Rahmenprogramm des Berliner Senats
sind die wesentlichen Ziele, Grundsätze und instrumentellen Ansätze des Landes
Berlin im Bereich der Arbeits- und Berufsbildungsförderung dargelegt. Das ARP
trägt dazu bei, die Zielsetzungen der „Lissabonner Strategie“ der Europäischen
Union, einschließlich der Europäischen Beschäftigungsstrategie, zu verwirklichen – und unterliegt in diesem
Sinne einer kontinuierliche Fortentwicklung.
Eine Ausrichtung
des ARP auf Nachhaltigkeit würde einen wichtigen Beitrag zur Erreichung wesentlicher
Elemente des Leitbildes leisten – etwa durch Schaffung von zusätzlichen,
sozialen und ökologischen Zukunftsanforderungen genügenden Arbeitsplätzen,
durch die Gewährleistung eines quantitativ wie qualitativ ausreichenden
Ausbildungsplatzangebotes, durch die Förderung des lebenslangen Lernens sowie
die Prävention und Reduzierung sozialer Ausgrenzung. Nachhaltiges Arbeiten ist
konkret zu ermöglichen – sei es über Teilzeitarbeit-Förderung, Qualifizierung
in KMU, Beratungsförderung und
erleichterten Zugang zu Mikrokrediten für Stadtteilorganisationen,
fachliche Anleitung von Arbeitsamts-Maßnahmen; entsprechende Vereinbarungen
der BBWA könnten durch
Mittelübertragung an die Bezirke zu deren freier, aber
zweckentsprechender Verwendung in einer Pilotphase bis 2006 unterstützt werden.
Die Bezirklichen
Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit sind Bestandteil der gesamtstädtischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Der
Erfolg dieser Bündnisse wird nicht zuletzt von der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten abhängen.
Dabei sollte das im Begriff des Bündnisses
(Pakt) enthaltene Versprechen eingelöst werden: nämlich zu konkreten Verträgen
und Verabredungen zwischen den Wirtschafts- und Arbeitspartnern zu gelangen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass
die Bezirksämter alle im jeweiligen Bezirk ansässigen Wirtschafts- und Arbeitspartner
(Unternehmen, Beschäftigte, Arbeitslose, Freiwillige ) einladen, um in einer
moderierten Zukunftswerkstatt konkrete Zielen und Verabredungen für eine
nachhaltige Wirtschafts- und Arbeitspolitik zu entwickeln. Ergebnisse könnten
z.B. sein:
·
Selbstverpflichtungen
der Unternehmen für ökologische, humanere und demokratischere Verfahrensabläufe
im Produktionsprozess – ggf. Prämierung von Vorbild-Unternehmen durch ein
Nachhaltigkeits-Siegel;
·
Teilzeitvereinbarungen, Einstellungszusagen,
Schaffung geeigneter bezirklicher Förderprogramme – übertragen aus ARP-Mitteln;
·
Übertragung bezirklicher Aufgaben an
Stadtteilorganisationen und Freiwillige;
·
Ausweisung
von Flächen bzw. Räumen für Eigenarbeitswillige, Nachbarschaftshilfe und Gemeinschaftsnutzung
- sowie deren Förderung, Beratung und ggf. Anleitung (über ARP, LOS u.a.)
·
Festlegung
von Zielen und Maßnahmen in entsprechenden Vereinbarungen, Verträgen und Förderankündigungen
zwischen den Wirtschafts- und Arbeitspartnern.
Mit dem aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierten Programm „Lokales Soziales
Kapital Berlin“ werden Anschubfinanzierungen für Kleinstvorhaben zur Stärkung
des sozialen Zusammenhalts und der Beschäftigungschancen benachteiligter
Personengruppen geleistet. Die zur
Verfügung stehenden Mittel sollten vorzugsweise für Vorhaben eingesetzt werden,
die geeignet sind, Strukturen und Ziele zu unterstützen, die unter
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wünschenswert sind. Die Auswahl der Kleinstvorhaben
ist – unter Beachtung der EU-Vorgaben zur Förderfähigkeit von Projekten –
entsprechend zu gestalten , d.h. nicht
als Ersatz für Arbeits- und Wirtschaftsförderzwecke, sondern mit eigenständigem
Profil deutlich auf niedrigschwellige soziale Unternehmen, Eigenarbeits-,
Gemeinschaftsnutzungs- und Nachbarschaftsprojekte ausgerichtet.
Im Zusammenhang
mit der sich verändernden Arbeitswelt und den Erfordernissen zur Veränderung
von Inhalt und Qualität der Berufsbildung (siehe auch Aktionsprogramm BMBF
„Berufsbildung für eine Nachhaltige Entwicklung“) ist auch die Berufsorientierung
inhaltlich neu zu gestalten. Berufsorientierung und Jugendberufshilfe sind
auszurichten auf Arbeits- und Lebensorientierung, d.h. sie sind
einzubetten in eine umfassende Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie der
Jugendlichen sowie mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Somit sind,
wie auch vom Forum Bildung empfohlen, ganzheitliche Bildungskonzepte mit
bereichsübergreifenden Ansätzen erforderlich.
Die Selbstorganisationskraft
von Bürgern muss gefördert werden: Nicht zuletzt auch zur Entlastung der Stadt-
und Landeskassen sollten die Bezirke – etwa in Form von Bürgerkonferenzen –
administrative und kommunal-bezirkliche Aufgaben dezentralisieren und ggf. an
bürgerschaftliche Einrichtungen delegieren. Diese Übertragung administrativer und bezirklicher Verantwortungen an
zivilgesellschaftliche Unternehmen (in Form von Stadtteilorganisationen und
bürgerschaftlichen Einrichtungen) bedarf der fördernden Unterstützung durch die
Kommune wie auch durch Marktunternehmen.
Im Zuge der
Entwicklung dieser Schritte ist mittelfristig die Auflage eines Mischarbeits-Förderprogramms mit angepassten Zuschüssen
und Krediten für Raum- und Gartenmiete, Regie- und Beratungskosten ins Auge zu
fassen. Eine funktionierende Mischarbeits-Gesellschaft braucht ein ausgewogenes Verhältnis von Erwerbs- und
Bürgerarbeit im Bereich der öffentlichen Subsistenz. Für bürgerschaftliche
Einrichtungen bedarf es angepasster Programme, die nicht nur den Übergang in
den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben, sondern auch in der Subsistenz
verbleiben können. In diesem Sinne bedarf es zeitlich langfristig angelegter
Planungshorizonte für die Verfügbarkeit der geförderten Stellen wie auch einer
entsprechenden Anerkennungskultur in den Unternehmen.
Über die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sollten Freiräume im öffentlichen Bereich
wie in der baulichen Struktur für verschiedenartige zivilgesellschaftliche
Unternehmungen und Aktivitäten eröffnet werden. Eröffnung heißt in diesem Zusammenhang
einerseits, dass diese Flächen zugänglich gemacht werden. Dies betrifft die
Ermöglichung einer Nutzungsmischung in bisher monofunktional strukturierten
Stadtquartieren ebenso wie die verbesserte Ermöglichung von Zwischennutzungen
mit verbindlicheren Zeithorizonten für die Nutzungsdauer für bestimmte Flächen.
Dazu gehört die Förderung der Mieterselbstorganisation
bei der Übernahme von Aufgaben der Haus- und Wohnumfeld-Instandhaltung, der
wohnungsnahen Eigen- und Gemeinschaftsarbeit durch Förderung von Mietkosten,
Qualifizierung und Kofinanzierung von Arbeitsamtsmaßnahmen (genauere
Abstimmung mit dem Fachforum Soziale Stadtentwicklung nötig). Zur Realisierung
bedarf es enger Kooperationen zwischen der Stadt und den Bezirken. Im
Besonderen sollten Flächen und Gebäude im kommunalen Besitz oder in kommunaler
Verwaltung für bürgerschaftliche Nutzungen geöffnet werden.
Nachhaltigkeit
in der Arbeitswelt ist ein sehr facettenreiches Thema. Viele Facetten sind
bislang nur unzureichend bzw. nur in einer kleinen Fachöffentlichkeit näher
beleuchtet worden. Aufgrund der elementaren Bedeutung von Arbeit für den
Einzelnen wie für die Gesellschaft sollte das Thema verstärkt in die breite
Öffentlichkeit getragen werden. Die Frage, wie wir zukünftig leben und arbeiten
wollen bzw. sollen, geht alle Menschen an. Die Realisierung einiger Antworten
erfordert ggf. weitreichende Veränderungen
im Gesellschafts- und Wirtschaftssystem. Hierzu ist die Erzielung eines
gesellschaftlichen Konsenses im Rahmen eines breiten Diskurses erforderlich.
Dabei sind unterschiedliche Interessen und Wertvorstellungen zu
berücksichtigen. Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Gewerkschaften,
Kirchen, Wohlfahrtsverbände und bürgerschaftliche Organisationen, Wissenschaft
und Medien sind aufgerufen, sich an dem Diskussionsprozess zu beteiligen und
ihn zu fördern.
Die anzustrebende Kooperation zwischen Mediengesellschaften, Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft sollte u.a. die Themenspektren Bürgerarbeit, Grundgehalt und Mischarbeit
umfassen.
Konkrete
Projekte nachhaltigen Arbeitens und regionaler Wirtschaftskreisläufe sollen in
ihrer Praxis gefördert werden. Die in den Berliner Koalitionsverhandlungen
avisierten Stadtteil- und Produktivgenossenschaften sollen gefördert und
durch nachhaltige Konzepte ergänzt werden.
Projekt zur
Förderung und Begleitung beschäftigungsorientierter Genossenschaften mit lokalökonomischer
Ausrichtung durch:
·
Vernetzung
bestehender und in Gründung befindlicher Genossenschaften und Genossenschaftsgründungs-Initiativen,
·
Erfahrungsaustausch
untereinander und mit anderen Genossenschaften, auch außerhalb Berlins und
international,
·
Schaffung
eines genossenschaftsförderlichen Vernetzungs- und Kooperationsumfelds,
·
Öffentlichkeitsarbeit
zur Förderung des Genossenschaftsgedankens.
Neue Ansätze der
Verbindung von Arbeit und Leben sollen erprobt werden mit dem Ziel, tragfähige
Existenzsicherungsmodelle auf der Basis des Konzepts nachhaltiger Mischarbeit
zu entwickeln und in Berlin anwendbar zu machen. Das Projekt folgt einem
Modell wirtschaftlicher Selbsthilfe für lokale Unternehmen, Selbstständige,
Existenzgründer/innen, Erwerbslose, freie Träger, selbstverwaltete Projekte und
alle Menschen, die aktiv an der Gestaltung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen
mitarbeiten möchten.
In
der Kooperation der Genossenschaften und Gründungsinitiativen erfolgt ein Austausch
zur Entwicklung von Angeboten für ein Kooperationsmanagement und
Dienstleistungen für die Genossenschaftsmitglieder (Verwaltung, Marketing,
Projektentwicklung, Fortbildungen etc.), über Erfahrungen und Erfolgsbedingungen.
Ziele sind die Stärkung der lokalen Ökonomie, die Sicherung bestehender und
Schaffung neuer Arbeits- und später auch Ausbildungsplätze sowie Erhalt und
Entwicklung sozialer, kultureller und der Klein- und Kleinstwirtschaft
förderlicher Infrastrukturen. Begonnen werden soll mit der Kooperation der folgenden
Teilprojekte:
·
Genossenschaft
im RAW-Tempel
·
Stadtteilgenossenschaft
Schöneberg
·
berlin-trans-fair
– Genossenschaft zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit eG
·
Schüler-
und Jugendgenossenschaft(en) Prenzlauer Berg
·
Stadtteilgenossenschaft
Wedding für wohnortnahe Dienstleistungen eG
In jedem
Berliner Bezirk entsteht ein "Haus und Garten der Eigenarbeit".
Hierfür existieren gut funktionierende Vorbilder, zu denen Kooperationskontakte
bestehen ("ANstiftung", insbesondere München). Diese Häuser bieten
den Anwohner/innen unter Betreuung erfahrener (arbeitsloser bzw. verrenteter)
Facharbeiter/innen die Möglichkeit, in ihrer Freizeit handwerkliche Fähigkeiten
durch das Erstellen eigener Produkte weiterzuentwickeln. Dadurch entstehen
neue, durchaus für die Erwerbsfähigkeit relevante Qualifikationen und
Kompetenzen, ein höheres Selbstbewusstsein, neue soziale Kontaktnetze
(Treffpunkt im Haus) und Produkte für den eigenen Bedarf. Durch fachgerechte
Betreuung, Material- und Gerätebereitstellung wird das Wissen über
umweltverträgliche Produktionsweisen und den pfleglichen Umgang mit den
Produkten erhöht.
Projekt zur ökologischen relevanten Zerlegung,
Verwertung und Entsorgung sowie Aufarbeitung von Elektronikschrott mit dem
Ziel des Produkt- und Material-Recyclings sowie der Schaffung von langfristigen
Arbeitsplätzen.
Im Bereich der
Aufarbeitung von Komponenten zur Wiederverwendung erfolgt eine Prüfung auf
Funktion der einzelnen Baugruppen sowie deren Zusammenstellung zu „neuen“
Funktionseinheiten. Je nach Bedarf an Menge und Verwendung werden diese wieder
funktionsfähigen Komponenten Einrichtungen und Personen zur Verfügung gestellt
(wie z.B. Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen, internationale
Projekte). Eine weitere Chance ergibt sich durch Erschließung von Märkten im Ausland,
vor allem in Osteuropa, wo eine große Nachfrage nach gebrauchten Produkten
vorliegt.
Die Gestaltung
der Arbeitsplätze und der Anforderungsprofile soll so erfolgen, dass vor allem
auch Menschen mit physischen Einschränkungen diese Arbeitsplätze besetzen
können und eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit im Rahmen eines
Mischarbeitskonzepts erhalten.
Im
Landschaftsraum des Regionalparks Barnimer Feldmark existieren diverse Erzeuger
landwirtschaftlicher, u. a. auch ökologischer Produkte, jedoch erweisen sich
Verarbeitung, Veredlung und Vermarktung als problematisch. Die Erzeuger sind
mit der Organisation der Vermarktung (bisher nur über Hofläden) und der PR für
ihre Produkte häufig überfordert. Bislang aber müssen die Bundesländer Berlin
und Brandenburg an den Ländergrenzen mit ihrer Förderung halt machen müssen.
Dieser Sachverhalt erschwert Aktivitäten für eine nachhaltige Regionalentwicklung.
Zielstellung des
Projektes ist es, regionale Wirtschaftskreisläufe im Regionalpark „Barnimer
Feldmark“ zu initiieren bzw. zu unterstützen und somit zur Schaffung von
Arbeitsplätzen im Kontext zukunftsfähiger Regionalentwicklung sowie zur Reduzierung
von Umweltbelastungen beizutragen.
Gleichzeitig
wird damit den Bedürfnissen nach gesunder Ernährung im Zusammenhang mit der in
Diskussion befindlichen Neuorientierung der Landwirtschaft entsprochen, aber
auch zur Fusion Berlin/Brandenburg kann beigetragen werden. Synergieeffekte
sind u.a. in den Bereichen Tourismus, ökologischer Landbau, Ausbildung,
EU-Osterweiterung usw. zu erwarten.
Die Etablierung
einer Vermarktungs-Genossenschaft soll die aktuelle Diskussion um Gründungen
derartiger Organisationsstrukturen befördern und beispielhaft für neue
Organisationsformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sein. Die bestehende länderübergreifende
Entwicklungspartnerschaft „Regionalpark Barnimer Feldmark“ kann auf
vielfältige Aktivitäten und Kooperationsbeziehungen verweisen.
Als
Vorbild für dieses Projekt könnte das im Rahmen des ESF Artikel 6 geförderte
Modellprojekt „Berliner Entwicklungsagentur / BEST“ dienen.
Dieses Projekt
hat auf der einen Seite zum Ziel, das Konzept der Mischarbeit am Beispiel der
Mitarbeit von Bürgern in den Agenda-Fachforen zu konkretisieren, denn diese
Mitarbeit ist eine Form der Mischarbeit – und eine Arbeitsform, ohne die der
Agendaprozess nicht möglich wäre. Jede/r Engagierte ist gleichzeitig in
anderen Arbeiten tätig, und im Agendaprozess arbeiten Teilnehmer in unterschiedlichen
Arbeitsrollen zusammen (als Senatsangestellte, als wissenschaftliche Experten,
als Delegierte von NROs und als engagierte Bürger). Zum anderen gibt es
erhebliche Unzufriedenheit mit der Handhabung des Engagements, seiner
Anerkennung und Honorierung, was zu einer Unternutzung des Engagementpotenzials
in Berlin führt. Das Projekt beinhaltet daher drei Schritte:
Erstens eine
Bestandsaufnahme des Wissens über die Ausgestaltung von Ehrenamt in Nachhaltigkeitsprozessen,
von hemmenden und fördernden Faktoren; zweitens die Erhebung von Interessen,
Erfahrungen und Lernprozessen der Beteiligten im Berliner Agendaprozess;
drittens die Ausarbeitung von Empfehlungen zur besseren Förderung und
Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements.
Im
Rahmen eines praxisorientierten Projektes sollen Verfahren für die Sicherung
von Dienstleistungsqualität und Kontrollmöglichkeiten für die Leistungen aus
Bürgerarbeit entwickelt werden. Weiterhin sollen Bewertungsmöglichkeiten, die
für unterschiedliche Anerkennungsinstrumente für bürgerschaftliche Leistungen
verwendet werden können, evaluiert, neue entwickelt und Chancen und Wege für
deren Etablierung erarbeitet werden. Dies wäre als praxisnahes Forschungsprojekt
umzusetzen.
Die avisierte Bildungseinrichtung mit dem
Arbeitstitel ‚Subsistenzakademie’
soll spezifische Qualifikationen, die für Bürgerarbeit-/gemeinschaftsorientierte
Subsistenzarbeit von besonderer Bedeutung sind, vermitteln, verbessern und
trainieren. So sollen neben Trainingsseminaren, die mit einem Zertifikat abgeschlossen
werden, auch eigene Lehrgänge und Kurzausbildungen angeboten werden, so z.B.
zum Ehrenamtskoordinator, zur Managerin von bürgerschaftlichen Einrichtungen,
zum Akquisiteur von Fördermitteln, zur Netzwerkerin u.ä.. Gleichzeitig wird
es Aufgabe der Akademie sein, die öffentliche und auch sektorübergreifende
Anerkennung der vermittelten Qualifikationen zu fördern und zu stärken. Sie
soll zu einem zertifizierten Abschluss ausbilden.
Die notwendigen Qualifikationen, die durch die
Verbindung von öffentlicher Subsistenz- und Erwerbsarbeit in
bürgerschaftlichen Einrichtungen besonders gefordert sind, lassen sich über
verschiedene umfassende quantitative und qualitative Untersuchungen in
bundesdeutschen Städten der letzten vier Jahre differenziert ableiten. Es wird
aber auch ein wichtiger Teil der Projektentwicklung sein, die unterschiedlichen
Notwendigkeiten und Vorstellungen von adäquaten Qualifizierungsmaßnahmen und
-zielen im Rahmen der ‚Subsistenzakademie’
zu sammeln, zu sichten, zu bewerten und abschließend zu einer Reihe von
Qualifikationen und Trainingsprogrammen zu bündeln. Ergänzend braucht es den
Aufbau von Kooperationen und Synergien mit bestehenden Bildungseinrichtungen,
möglicherweise auch in Form von Referent/innentausch oder gemeinsamen Abschlussmöglichkeiten
bzw. im Sinne technischer und räumlicher Kooperationen.
Mit dem Aufbau einer ‚Subsistenzakademie’ ist die Etablierung einer Institution im
öffentlichen Raum avisiert, die auf hohem Niveau Qualifikationen für
unterschiedlichste Dienstleistungen im Bereich der Bürgerarbeit vermittelt,
verbessert und trainiert.
Nachhaltige
Entwicklung bedarf eines zukunftsfähigen Wirtschaftens, einer Wirtschaftsweise,
welche die Grundanliegen der Menschen nach Befriedigung ihrer Bedürfnisse, nach
Arbeit und Arbeitsplätzen in einer intakten Umwelt berücksichtigt.
Die
Entwicklung der Industriegesellschaft hin zur Informationsgesellschaft ist ein
globaler Prozess, der Alltag, Beruf, Freizeit, Ausbildung und Konsum der
Menschen weitreichend verändert. Es ist überaus bedeutend, sich diesen
Wandlungen und den damit verbundenen sozialen, ökonomischen und ökologischen
Problemen zu stellen und sie unter dem Blickwinkel der nachhaltigen Entwicklung
zu bewerten, zu beeinflussen und mitzugestalten.
Um
die wirtschaftlichen Impulse im Sinne von zukunftsfähiger Entwicklung gezielt
mit positiven sozialen und ökologischen Effekten zu verbinden, sollten vor
allem drei Herausforderungen des Einsatzes der Informations- und
Kommunikationstechniken (IKT) angegangen werden:
a)
Nachhaltigkeitsaspekte
müssen in der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) stärker berücksichtigt
werden. Gegenwärtig wird für die Herstellung eines Computers ungefähr 1 t
Material verbraucht („ökologischer Rucksack“). IKT-Geräte vergeuden mit ihren
Stand-by-Schaltungen in Deutschland etwa 8 Mrd. Kilowattstunden pro Jahr, was
der Leistung eines Großkraftwerks entspricht. Jährlich fallen aus dem Bereich
Informations- und Kommunikationstechnik ca. 350.000 t an schwermetallhaltigem
Elektronikschrott an (alle Angaben BMBF/IZT 2003). Der Großteil des Elektronikschrotts
wird verbrannt oder deponiert, der Anteil stofflicher Verwertung ist gering.
Eine Wiederverwendung von Geräten oder Komponenten findet kaum statt. Aufgrund
dessen führen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen zu einer
entsprechend kurzen Produktlebensdauer und dazu, dass Mengeneffekte die Effizienzvorteile
neuer Produkte überkompensieren. Produkte der IKT müssen deshalb ressourceneffizient
und schadstoffarm sein. Ihre Wieder- und Weiterverwendung ist verstärkt zu entwickeln.
Auf der anderen Seite bestehen vielfältige Möglichkeiten, die Entwicklung in
Richtung Nachhaltigkeit durch IKT zu unterstützen. Der Sektor der IKT
zeichnet sich durch das Zusammentreffen
zweier Besonderheiten aus. Die hohe Innovationsgeschwindigkeit zum
Ersten und zum Zweiten die weite Ausbreitung/Durchdringung in anderen
Wirtschaftssektoren bewirken, dass die IKT wie kein anderer Sektor derzeit die
wirtschaftliche und auch die soziokulturelle Entwicklungsdynamik mitprägt. Aus
Sicht der Nachhaltigkeitsperspektive eröffnen sich eine Vielzahl von
Möglichkeiten. In vielen Daseinsbereichen
kann die IuK-Technik dazu beitragen, dass Ressourcen geschont, Kosten verringert
oder soziale Bedingungen verbessert werden.
b)
57 % der
Berliner ab 14 Jahren nutzen das Internet und 62 %
aller Erwerbstätigen in Deutschland haben mit programmgesteuerten Maschinen und
Anlagen zu tun. Mit dem Internetzugang und
IT-Kompetenz sind grundlegende Veränderungen bei der Nutzung von Informationen,
im Konsum, aber auch bei der Beteiligung von Bürgern an demokratischen
Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen verbunden. An dieser Entwicklung
nehmen aber nicht alle Gruppen der Bevölkerung teil. Es kommt nach Alter,
Bildung, Einkommen, Geschlecht und Wohnort/Wohnlage zu einer "digitalen
Spaltung" der Gesellschaft in
"Onliner" und "Offliner". Die
Aufhebung dieser Spaltung, die "Digitale Integration" ist damit ein
dringendes und sämtliche Bereiche gesellschaftlicher Aktivitäten berührendes
Aufgabenfeld, wenn die Entwicklung zur Informationsgesellschaft ohne
zusätzliche soziale Verwerfungen erfolgen soll.
Die modernen
Informations- und Kommunikationstechniken bieten vielfältige Chancen für eine
Ressourcen schonendere, sozial gerechtere und in höherem Maße gemeinschaftlich
gestaltete Zukunft. Diese Chancen gilt es frühzeitig zu erkennen, zu fördern
und aktiv zu nutzen.
Berlin wird eine
Stadt, in der
·
die
Innovationen der Informations- und Kommunikationstechniken entwickelt,
nachhaltig gestaltet und im Sinne einer Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft
genutzt werden und in der
·
alle die
gleichen Zugangschancen zu technisch vermittelter Information und Kommunikation
haben - für Arbeit, politische Teilhabe und Freizeit, unabhängig von
Geschlecht, Alter, Bildung, Einkommen, Herkunft oder körperlichen
Einschränkungen.
a) Die
Informations- und Kommunikationstechnik wird Ressourcen sparend und
schadstoffarm gestaltet. Der Energieverbrauch in Produktion und Gebrauch wird
minimiert, der Anfall von Elektronikschrott durch hochwertige Strukturen in der
Kreislaufwirtschaft verringert. Hierzu werden Wiederverwendung und Recycling
ausgebaut und bereits in die Produktion und Beschaffung integriert sowie eine
Entkoppelung der Produktlebensdauer von den Innovationszyklen angestrebt.
Darüber hinaus werden IKT eingesetzt, um die Ressourceneffizienz in anderen
Wirtschafts- und Konsumbereichen zu erhöhen sowie Kooperation und Vernetzung zu
befördern.
b) Das
Grundangebot an Information für alle Mitglieder der Gesellschaft und deren
freier Zugang zu Informations- und Kommunikationsquellen werden gesichert und
gefördert. Das geistige Eigentum wird geschützt, die Medienkompetenz sowie
Ressourcen schonende und sozialförderliche IKT-Anwendungen verbreitert. Dazu
zählt insbesondere auch ihre Nutzung für partizipative Prozesse. Dafür ist ein
preiswertes, sicheres und schnelles Internet für alle von hoher Bedeutung.
Für diese Ziele
sollen bis zum Jahr 2006 die erforderlichen Maßnahmen und Projekte gestartet
(s. u.) und erste signifikante Verbesserungen bei allen Indikatoren erreicht
werden. EDV-Geräte sollen bis dahin zu einem Anteil von mindestens 20 % nach
ökologischen Kriterien beschafft werden, bis 2020 zu 100 %. Berlin soll seine
Spitzenstellung bei der Verbreitung von Internetanschlüssen beibehalten und die
Unterschiede der Anteile verschiedener Bevölkerungsgruppen vermindern, u. a.
durch Bildungsangebote und die Unterstützung kostengünstiger Angebote
wiederverwendbarer Geräte.
zu a):
·
Anzahl der
Forschungs- und Entwicklungs-Projekte im Bereich „Nachhaltigkeit und IKT“
·
Anzahl der
Aus- und Weiterbildungsgänge zu IKT an Universitäten und Fortbildungseinrichtungen
und Anzahl der Teilnehmer
·
Aufkommen,
Wiederverwendungs- und Recyclingquote zu entsorgender EDV-Geräte
·
Anteil der
nach ökologisch Maßstäben beschafften und der wiederverwendeten EDV-Geräte in
der öffentlichen Verwaltung
zu b):
·
Anzahl der
Internet-Anschlüsse pro 1000 Einwohner/Haushalte
·
Unterschiede
des Internetzugangs nach Geschlecht, Altersgruppe, Bildung, Einkommen und
Herkunft (prozentuale Abweichung vom Durchschnitt)
·
Ausstattungsgrad
der Schulen mit IKT und Internetzugängen
·
Anteil der
Vorgänge im e-government (IKT-unterstützte Verwaltung) an den Gesamtaktivitäten
der Verwaltung
Berlin betreibt weiterhin die erfolgreiche Landesinitiative
„Projekt Zukunft“ und nutzt in diesem Rahmen oder darüber hinaus die folgenden
Handlungsoptionen:
zu a):
·
Aufbau
einer lokalen Kreislaufwirtschaft für IKT-Produkte mit effizienten Systemen zur
Verlängerung der Nutzungsdauer, der Rücknahme und des hochwertigen Recyclings
·
Konkretisierung
und Umsetzung der bundesweiten Roadmap für Nachhaltigkeit in der Informations-
und Kommunikationstechnik in und für Berlin
·
Informationen
zur nachhaltigen Konsumtion und Produktion von Waren, Dienstleistungen und Kulturgütern
für Verbraucher und Hersteller mittels geeigneter Portale sowie strukturelle Anpassungen
im wirtschaftlichen und öffentlichen Beschaffungswesen
·
Verbesserung
der gesellschaftlichen Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Verkehr, Logistik
und Gesundheitsversorgung durch aktive Nutzung der IKT-Potenziale
zu b):
·
verbesserte
Bildungsangebote zur Medienkompetenz insbesondere für Frauen, Jugendliche,
Senioren, Erwerbslose und Migranten, Ausbau des barrierefreien Internets auch außerhalb
der Verwaltung (durch Partnerschaften)
·
aktive
Gestaltung neuer Arbeitswelten durch den Einsatz moderner
Informationstechniken, die sich durch hohe Flexibilität, Mobilität und lebenslanges
Lernen auszeichnen
·
Ausbau des
e-government und der e-democracy mit hoher Transparenz und leichteren Zugängen
zu Entscheidungsprozessen
·
Kooperation
mit Kommunen und Nichtregierungsorganisationen aus Ländern des Südens zur Überwindung
der globalen digitalen Spaltung in „information rich“ und „information poor“.
Die
Landesinitiative „Projekt Zukunft“ erschließt die Potenziale Berlins im Bereich
der Informations- und Kommunikationstechnologien und gestaltet den
Strukturwandel der Stadt. Mit Initiativen und Projekten,
Public-Private-Partnerships, Veranstaltungen, Informationskampagnen und
Öffentlichkeitsarbeit fördert die Landesinitiative die Zukunft Berlins in der
Informationsgesellschaft. Hierbei sollen die im Handlungsfeld genannten
Nachhaltigkeitsziele einfließen. In Kooperation mit der Landesinitiative wird
das Thema Nachhaltigkeit/Zukunftsfähigkeit in die weiteren Aktivitäten
eingebunden. Durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Innovations-Netzwerke
werden Möglichkeiten einer zukunftsfähigen Gestaltung unserer Gesellschaft
durch IKT beispielhaft kommuniziert. Herausragende Beispiele könnten im Rahmen
eines Wettbewerbs prämiert werden.
Ziel dieser
Aktivitäten ist es vor allem, die Berliner IKT-Wirtschaft darin zu unterstützen
bzw. anzuregen, Potenziale der Nachhaltigkeit in bzw. durch die IKT zu erkennen
und zu nutzen.
In
Zusammenarbeit mit den Verwaltungen wird die Orientierung der öffentlichen Beschaffung
dahin gehend verstärkt, dass zukünftig vermehrt umweltgerechte IKT-Produkte
nachgefragt werden. Dadurch nutzt die öffentliche Hand ihre Macht als
Großkonsument und beeinflusst die Produkt- und Dienstleistungsangebote.
Die Wieder- und
Weiterverwendung von IKT, insbesondere EDV-Technik, ist bisher nur rudimentär
entwickelt. Gerade das öffentliche Beschaffungswesen hat hier die Möglichkeit,
wesentliche Impulse für eine entsprechende Kreislaufwirtschaft zu geben. Es
liegt auch im Interesse der öffentlichen Hand, wiederverwendbare IKT zu nutzen,
angesichts der knappen Haushaltssituation und der in einigen Bereichen (z.B.
Polizei) eklatant schlechten Ausstattung mit EDV-Technik.
Dies setzt allerdings
voraus, dass entsprechende Beschaffungsrichtlinien dahin gehend überarbeitet werden,
dass eine Beschaffung von wiederverwendbarer IKT möglich wird. Die Beschaffer
müssen von den Vorteilen einer solchen Beschaffung überzeugt und mittels eines
Internetportals für wiederverwendbare EDV sind unkomplizierte
Zugangsbedingungen zu realisieren.
Bildung ist die
wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft, einer Gesellschaft,
die gekennzeichnet ist durch kulturelle Vielfalt, technologische Veränderungen
aber auch durch zunehmende ökonomische und soziale Ungleichheiten und begrenzte
Ressourcen. Das ist auch in Berlin spürbar. In den meisten
Bildungseinrichtungen steht eine Form der Wissensvermittlung im Vordergrund,
die nicht ausreichend ist, um Kinder und Jugendlichen auf die Aufgaben zur
Lösung gesellschaftlicher und ökologischer Probleme in Gegenwart und Zukunft
vorzubereiten.
Auch im Berliner
Schulsystem werden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, für Menschen mit
nichtdeutscher Herkunft und aus benachteiligten sozialen und ökonomischen Lebensverhältnissen
sowie für Menschen mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen nicht
aufgehoben, sondern verstärkt. Besonders Jugendliche nichtdeutscher Herkunft
haben geringere Chancen in Schule, Ausbildung und Beruf. Jeder vierte
ausländische Jugendliche verlässt die Schule ohne Abschluss und nur jeder
zwölfte macht Abitur. Immer noch kommen
10 % der Kinder ohne vorschulische Sprachförderung oder mit nur einjähriger
vorschulischer Bildung in die Schule. Das sind einige Gründe, die ein Umdenken
erforderlich machen.
Bildung befähigt
alle Berliner/innen, vor allem auch Menschen mit Behinderungen, aktiv gestaltend
an der gesellschaftlichen zukunftsfähigen und umweltverträglichen Entwicklung
einer multikulturellen europäischen Metropole teilzunehmen. Bildung ist ein
lebenslanger handlungsorientierter Prozess, der u.a. das Ziel hat, aktiv an der
Gestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes mitzuwirken. Dabei sollen Konzepte der
Nachhaltigkeit handlungsleitend sein.
Der Erwerb von
Sprachkompetenz ist eine Grundlage und Voraussetzung gesellschaftlicher
Integration. Kommunikation befähigt insbesondere Menschen nichtdeutscher
Herkunft zur aktiven Mitgestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft.
Bildung für eine
nachhaltige Entwicklung wird eine Selbstverständlichkeit im lebenslangen
Bildungsprozess in allen Bildungsbereichen. Die Lern- und
Innovationsbereitschaft von Menschen und Institutionen wird in ihren
Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen der Stadt im Sinne der
Nachhaltigkeit sichtbar.
Dem Bereich
Bildung lassen sich vier Qualitäts- und vielfältige Handlungsziele zuordnen:
Qualitätsziel 1: Modernisierung des formalen Bildungssystems
auch unter dem Leitbild
„Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“
·
Eine
Grundlage für nachhaltige Entwicklung ist die Vermittlung von Wissen über
ökologisches Gleichgewicht, über soziale Gerechtigkeit hier vor Ort und
weltweit und über Strategien ökologischer und sozial verträglicher Wirtschaft.
·
Stärkung
der Lern- und Innovationsbereitschaft von Menschen und Institutionen und die
Reflexion unserer kulturellen Werte durch lebenslanges Lernen, Qualifizierung
und Kompetenzvermittlung.
·
Vermittlung
von Gestaltungskompetenz (nach de Haan und Harenberg): Durch sie werden Kinder,
Jugendliche und Erwachsene befähigt interdisziplinär, vorausschauend und
vernetzt zu denken, eigene Zukunftsentwürfe zu planen, sich und andere zu
motivieren. Sie lernen sich ökologisch und sozial verträglich und
verantwortungsvoll zu verhalten sowie ihren Lebensstil und Konsumverhalten
selbst zu reflektieren. Um aktiv an der Gesellschaft partizipieren zu können,
sind inner- und außerhalb der Bildungseinrichtungen vielfältige Kooperations-
und Kommunikationsfähigkeiten zu erproben. Darüber hinaus erwerben sie die Fähigkeit
zur Konfliktbewältigung, die den Respekt für unterschiedliche Menschen, Ideen,
Werte und Leistungen beinhaltet.
·
Integration
der Nachhaltigkeitsthemen in Rahmenpläne und Schulprogramme, auch als
Querschnittsthemen
·
Erarbeitung
von Handreichungen zu konkreten Nachhaltigkeitsthemen, vor allem für die
Sekundarstufen I und II und für den beruflichen Bildungsbereich
·
Unterstützung
bei dem Anstreben positiver inner- und außerschulischer Evaluationsergebnisse
zu den Nachhaltigkeitsprojekten und neuen Bildungszielen
·
Unterstützung
von fachübergreifenden langfristigen Schulprojekten zur Nachhaltigkeit, z.B.
zur sozialen Partizipation, zu globalem Lernen, zu vernetztem Denken, zur
Mobilitätserziehung, zu interkultureller Arbeit oder zur Umweltbildung und/oder
Gesundheitserziehung
Qualitätsziel 2: Kitas, Schulen und
Bildungseinrichtungen entwickeln sich als gesundheitsfördernde, ökologisch
anregend gestaltete soziale Lebens- und Lernräume, die Kinder, Schüler/innen,
Eltern, ErzieherInnen und Lehrer/innen
eigenverantwortlich und phantasievoll mitgestalten und in denen sie sich
wohlfühlen. Schulen erarbeiten ein eigenständiges Profil und beziehen ihre
Umgebung und die dort tätigen sozialen und ökologischen Initiativen, aber auch
Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen, die Nachhaltigkeit zum Leitbild
haben, aktiv ein.
·
Erweiterung
der Mitgestaltungsmöglichkeiten in Kitas, in Schulen bei der Schulraum- und
Schulhofgestaltung durch Beteiligung von Kindern, Eltern und
Kooperationspartner, z.B. durch Energiespareinrichtungen, durch Begrünung,
durch ökologische Baustoffe, durch Bewegungsangebote, gesunde Ernährungsangebote.
Qualitätsziel 3: Alle Menschen, Mädchen und Jungen,
Männer und Frauen, werden in ihren individuellen Fähigkeiten, ihren kulturellen
Prägungen gefördert und erhalten unabhängig von ihren Beeinträchtigungen einen
gerechten Zugang zu allen Bildungsangeboten. Die Sprachkompetenz von Lernanfängern
und von jungen Menschen mit nicht deutschsprachigem Hintergrund wird
verbessert.
·
Abnahme des
Anteils der Schulabgänger ohne Abschluss (maximal 7 Prozent bis 2010, maximal
11 Prozent bis 2020)
·
Integration
von Kindern, Schüler/innen mit Beeinträchtigungen und besonderem Förderungsbedarf
in allen Bildungseinrichtungen in einem lebenslangen Bildungsprozess im gemeinsamen
Lernprozess mit allen Menschen
·
Förderung
der individuellen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern durch Angebote von
extracurricularen Kursen
·
Gerechte
Teilhabe von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern an allen Bildungsangeboten
. Spezielle Mädchenförderungsangebote
·
Verbesserter
altersunabhängiger Zugang zu Sprachkursen und Sprachförderungsmöglichkeiten und
Erweiterung des Angebots im vorschulischen, schulischen und außerschulischen
Bereich
Qualitätsziel 4: Bildung erfährt generell eine höhere
gesellschaftliche Wertschätzung, vor allem durch die Bereitstellung von mehr
Ressourcen. Alle in der Bildung Tätigen werden besser qualifiziert, die individuelle
Bereitschaft zur Qualifizierung wird adäquat honoriert.
·
Verkleinerung
der Gruppen und Klassenstärken in den Berliner Kitas, Horten und Schulen in
Bezug auf die Praxis im Jahr 2004 (maximal 25 SchülerInnen pro Klasse und
maximal 15 Kinder pro Erzieherin in Hortgruppen)
·
Erweiterung
der Qualifikationsangebote für ErzieherInnen und Lehrerinnen zur Förderung der
Sprachbildung
·
Ausweitung
der finanziellen Anreize und Schaffung von Aufstiegschancen für den Beruf der
Erzieherinnen und Erzieher, so dass vor allem Männer diesen Berufsweg einschlagen
·
Ausweitung
von Fortbildungsangeboten für alle in der Bildung Beschäftigten zur Messung der
Effektivität und zur Erhöhung der Zufriedenheit
·
Entwicklung
von neuen Formen höherer Anerkennung für Lehrer/innen und Schüler/innen, die konstruktive
Projektarbeit leisten und bürgerschaftliches Engagement zeigen
Auf der
strukturellen schulpolitischen Ebene:
·
Gruppengröße
in Kindertagesstätten
·
Prozentsatz
der Lehrenden in der Vor- und Grundschule mit einer Qualifikation für Sprachbildung
·
Anteil der
Schulabgänger ohne Abschluss
·
Anteil der
Schulabgänger mit Abitur
·
Anteil der
Männer im vorschulischen Elementarbereich und im Grundschulbereich
·
Anteil der
Frauen in Führungspositionen in allen Bereichen der Bildung, vor allem in
Leitungsfunktionen von Jugendhilfeeinrichtungen, Senatsverwaltungen, Schulen
und Universitäten
·
Anteil der
fachübergreifenden langfristigen Projekte zur Nachhaltigkeit an Kitas, Schulen
und Universitäten
·
Verankerung
der Bildung für Nachhaltigkeit in der Lehrer/innenausbildung an der Universität
und in den schulpraktischen Seminaren
·
Anzahl der
Kooperationen von Schulen mit Externen im Rahmen von Nachhaltigkeitsprojekten
·
Anzahl der
Integrationskinder in allen Bildungseinrichtungen
Auf der
Schulebene:
·
Anzahl der
Schulprogramme, die Nachhaltigkeitsprojekte und –themen enthalten
·
Anzahl der
Partizipationsprojekte und –methoden im schulischen Alltag
·
Anzahl der
unterrichtlichen Projekt- und Unterrichtsangebote von fachübergreifenden
Nachhaltigkeitsthemen zu sozialen, globalen, ökologischen und ökonomischen
Fragen
Auf den
Senatsebenen von Wissenschaft , Bildung, Schule und Jugend:
·
Integration
der Nachhaltigkeitsthematiken und -methoden in die Lehrer/innenausbildung, in
die Erzieher/innenausbildung, in Rahmenpläne und Schulprogramme, vor allem in
den Sekundarstufen I und II sowie in der beruflichen Bildung bis 2006
·
Einrichtung
von Informations- und Beratungsstellen zum Aufbau, zur Durchführung und zur
Qualitätssicherung von Nachhaltigkeitsprojekten in Kitas, Schulen und Universitäten
·
Freistellung
und Fortbildung von Multiplikatoren und Koordinatoren für die Förderung und Umsetzung nachhaltiger Programme und
Projekte in allen Bildungseinrichtungen, vor allem auch im beruflichen Bereich
·
Einrichtung
neuer Sprachförderungsangebote in allen Bildungseinrichtungen, z.B. auch für
Familienangehörige, kostenfreie Angebote an alle, die sprachlich gefördert
werden wollen, auch mit Hilfe von Partnerschaften mit Senioren, mit älteren
Schüler/innen usw.
·
Schaffung
von neuen Integrationsangeboten von Kindern, Schüler/innen mit Beeinträchtigungen
und besonderem Förderungsbedarf in allen Bildungseinrichtungen und Fortbildungsmöglichkeiten
für Erzieher/innen zu Facherzieher/innen für die Integration behinderter Kinder
·
Herstellung
von Handreichungen zur Mobilitätserziehung für die Sek. I und II
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurden und
werden in Berlin bereits Projekte realisiert. Diese sollten in jedem Fall fortgeführt
sowie qualitativ und in ihrer Reichweite ausgebaut werden. Leitprojekte mit
besonderer Hebelwirkung sollen als konzertierte Aktionen von Agendaforum,
Vereinen, Verbänden und Institutionen gemeinsam mit den Berliner Verwaltungen
realisiert werden.
Bildung für eine nachhaltige
Entwicklung
|
In dem
bundesdeutschen Modellversuch arbeiteten ca. 200 Schulen von 1999 bis 2004.
In 20 Berliner Programmschulen wurden 34 Beiträge zur Schulentwicklung, zu neuen
Unterrichtsinhalten und Unterrichtsmethoden umgesetzt.. Grundlage dazu waren
die Inhalte der Agenda 21., Es wurden Innovationen zur Bildung für eine
nachhaltige Entwicklung entwickelt. Alle Materialien sind für andere Schulen
zugängig und können von ihnen weiter angewendet, erweitert, verändert werden.
Sie können einen Baustein für das Schulprogramm bilden, in schulinterne
Curricula übernommen werden und auf verschiedenen Ebenen der Schule
angesiedelt werden: z.B. bei der Schulgestaltung, bei fachübergreifenden
Projekten, bei der Einführung neuer Methoden und bei der unterrichtlichen
Neugestaltung. Sie eigenen sich sowohl für ein Leitbild der Schule als auch
für neue Wege, z.B. bei der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. |
16-17jährige
Schüler/innen befassen sich an ihrer Schule jeweils im Rahmen einer
freiwilligen Arbeitsgemeinschaft ein Schuljahr lang unter Moderation einer
Lehrkraft mit nachhaltiger Mobilität und absolvieren als Gruppe zugleich eine
Fahrausbildung mit Schwerpunkt im umweltbewussten Fahren. Einweisung des
Lehrpersonals in Zielsetzung und Verfahren der Verknüpfung von
Mobilitätserziehung und Fahrausbildung samt Organisation solcher Kurse erfolgt
durch Mitarbeiter des Instituts für Verkehrspädagogik und von Verkehr human.
Dem Mobilitätskurs soll ein Curriculum zugrunde gelegt werden, das bereits an
einer Berliner Gesamtschule zwei Jahre lang erfolgreich erprobt wurde
Die weitgehend
wechselseitige internationale Abhängigkeit der Länder hat in Rio de Janeiro
1992 zu der Einsicht geführt, dass lokale und globale Probleme verflochten sind
und deswegen nur in dieser Komplexität nachhaltige Lösungsansätze gesucht
werden können.
Entwicklungszusammenarbeit
hatte in der Summe ihrer Handlungsmöglichkeiten einen relativ geringen
Stellenwert in der Senatspolitik. Darüber hinaus wurde entwicklungsrelevanten
Fragen in anderen Politikbereichen und Senatsressorts zu wenig Bedeutung
beigemessen. Die einzelnen Bemühungen blieben weit hinter erwartbaren
Ergebnissen, internationalen Kooperationen und Entwicklungsprojekten zurück.
Gleichzeitig werden Nichtregierungsorganisationen trotz ihrer umfangreichen und
qualitativ sehr hochwertigen Ergebnisse unzureichend gefördert.
Migrationsbewegungen
als Ausdruck von globalen und interdependenten Entwicklungsprozessen ließen
Berlin praktisch zum Einwanderungsort werden, während die Politik in
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen dies kaum vorausschauend
und gestaltend beeinflusst hat.
Berlin hat aber
gerade als Hauptstadt einzigartige Voraussetzungen, um sich als weltoffene
Metropole für die Perspektiven der Einen Welt einzusetzen: In keiner anderen
Stadt in Deutschland gibt es so viele aktive Initiativen, Vereine,
Nichtregierungsorganisationen (NRO), Netzwerke, Städtepartnerschaften,
MigrantInnenorganisationen, Sprach- und Kulturvielfalt mit unterschiedlichsten
jahrelangen Erfahrungen und Ansätzen, ein sehr breites Spektrum wissenschaftlicher
Ansätze und Forschungen, eine internationale Studierendenschaft und ein sehr
ausgeprägtes multikulturelles Leben. Hinzu kommen durch den Hauptstadtumzug die
Botschaften und Konsulate, politischen Stiftungen sowie nationale und
internationale Institute und Wirtschaftsverbände. Dies alles sollte in seiner
Gesamtheit als Bereicherung für die Stadt und als positives Potential angesehen
und genutzt werden.
Berlin hat eine
Vorreiterrolle als internationales Zentrum mit einer Politik des offenen
politischen Weitblicks eingenommen, geprägt von Verantwortungsbewusstsein,
Toleranz und einer kooperierenden Politik in alle Bereiche der
Zivilgesellschaft hinein. Berlin begreift sich als Einwanderungsstadt und als
Lebensort von Menschen aus allen Teilen der Welt. Als Nord-Süd-Ost-West-Zentrum
nimmt Berlin seine Rolle als internationale Metropole wahr und sucht im Dialog
mit der Bevölkerung, der Zivilgesellschaft und internationalen PartnerInnen die
globale Verantwortung und lokale Verpflichtung des eigenen Handelns und Wirtschaftens
umzusetzen.
Qualitätsziel 1: Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und die internationalen
wirtschaftlichen Kooperationen Berliner öffentlicher und privater Akteure
erfüllen die internationalen sozialen, ökonomischen, ökologischen, kulturellen
und menschenrechtlichen Standards (Standards der Vereinten Nationen).
·
Steuerung
der Vergabe von Geldern aus Zivilgesellschaft,
öffentlicher Verwaltung, Politik und Wirtschaft nach den Standards der
Vereinten Nationen
·
Schaffung
und ggf. Anpassung von Kompetenzen, Instrumenten und Ressourcen zur Vergabe
nach den Standards der Vereinten Nationen
·
Vergabe
insbesondere öffentlicher Gelder wird auf zunehmenden Schutz und Förderung der
internationalen Standards ausgerichtet (bis 2020 erfüllen 100% der vom Senat
geförderten oder bezuschussten internationalen Projekte die oben genannten
Standards).
·
Einführung
einer Entwicklungsverträglichkeitsprüfung und Bewertung internationaler
wirtschaftlicher Kooperationen durch die öffentliche Verwaltung unter Kontrolle
des Abgeordnetenhauses und Organen der Zivilgesellschaft
·
öffentliche
Förderung internationaler wirtschaftlicher Kooperationen nur nach positiver
Entwicklungsverträglichkeitsprüfung.
·
Anteil der
vom Senat geförderten oder bezuschussten internationalen Projekte, die die
Standards der Vereinten Nationen erfüllen.
Qualitätsziel 2: Aktive Mitgestaltung der öffentlichen
und privaten Entwicklungszusammenarbeit durch die Akteure der Zivilgesellschaft
in Berlin und in den Partnerländern
·
Bereitstellung
der strukturellen und finanziellen Mittel zur dauerhaften Beteiligung der
Zivilgesellschaft in Berlin und in den Partnerländern (Bereitstellung von
400.000 Euro jährlich für die Arbeit der NRO bis 2006)
·
Gründung
einer Berliner Stiftung für Entwicklung zur Unterstützung der Arbeit von
Berliner NRO
·
dauerhafte
Bereitstellung und Absicherung von Stiftungskapital, Programm- und Projektgeldern
aus öffentlicher und privater Hand
·
Höhe der
durch eine Berliner Stiftung für Entwicklung bereitgestellten Mittel für die
Finanzierung und Qualitätsförderung der NRO pro Jahr in EURO
Qualitätsziel 3: Internationale Partnerschaften werden
durch die aktive Beteiligung der Berliner Bevölkerung ausgestaltet. Mit
ausgewählten Partnerstädten insbesondere in Armutsregionen, werden modellhafte
Projekte der Zusammenarbeit durchgeführt. Dabei orientieren sie sich an den
Grundsätzen des „Globalen Lernens“.
·
Verwirklichung
von jeweils einem von Bürgern und Verwaltung gestaltetem Projekt in ausgewählten
Städtepartnerschaften
·
Verankerung
von globalem Lernen in allen Schulen und in der beruflichen Weiterbildung
·
Integration
internationaler Partnerschaften in allen Schulen und in der beruflichen
Weiterbildung.
·
Änderung
des Berliner Schulgesetzes zur Verankerung von globalem Lernen in allen Schulen
und in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
·
Unterstützung
von Aktivitäten und Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Intensivierung der
Bürgerbeteiligung bei der Ausgestaltung der Städtepartnerschaften durch die Verwaltung
·
Schaffung
eines quantitativen und qualitativen Überblicks über internationale Partnerschaften
sowie über Bildungsangebote und Projekte zum globalen Lernen.
·
Zahl der
Projekte in internationalen Partnerschaften, in deren Ausgestaltung die Bürger
aktiv einbezogen sind
·
Zahl der
Bildungsangebote und Projekte zum globalen Lernen in den Berliner Schulen und
in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Qualitätsziel 4: Zunehmende Verantwortung privater und
öffentlicher Haushalte und Unternehmensleistungen für nachhaltiges Wirtschaften
gemäß internationalen menschenrechtlichen und ökologischen Standards, vor allem
in den Bereichen Fairer Handel und ethische Geldanlagen.
·
Regelmäßige
Ermittlung von Kennzahlen zur
Qualität wirtschaftlichen Engagements privater und öffentlicher Haushalte und
Unternehmen
·
Vorlage der
Kennzahlen beim Abgeordnetenhaus und
Vergleich mit anderen europäischen Metropolen
·
Gründung
eines europäischen Vergleichsrings nach dem Modell des Agenda-Vergleichsrings
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle auf Initiative Berlins und regelmäßiger
Berichterstattung zur Auswertung an das Abgeordnetenhaus
·
Ausrichtung
des statistischen Erfassungswesens auf die Ermittlung und Vergleichbarkeit
entsprechender Kennzahlen
Der Indikator
für die Umsteuerung zu nachhaltigem Wirtschaften setzt sich aus einem Bündel
von Einzelindikatoren zusammen, die im Projekt des kommunalen Vergleichsrings
mehrerer Kommunen entwickelt wurden:
·
Anteil der
lokalen nach EU-Öko- und Ethikaudit/Ökoprofit zertifizierten Unternehmen
·
Anteil der
Arbeitnehmer in nach EU-Öko- und Ethikaudit o. Ökoprofit zertifizierten Unternehmen
·
Anteil der
Ausgaben für fair gehandelte Produkte in kommunalen Institutionen
·
Marktanteil
von Produkten des fairen Handels in Berlin
·
Altkleidersammelware
nach Fairwertungskriterien pro 1.000 Einwohner
·
Käufer
landwirtschaftlicher Produkte bei Direktvermarktern pro 1.000 Einwohner
·
Investoren
in ethische Anlageformen pro 1.000 Einwohner
·
Anzahl der
von der Regierung empfangenen Delegationen mit menschenrechtlichen und ökologischen
Anliegen aus den Zielregionen internationaler Wirtschaftskontakte Berlins
Qualitätsziel 5: Berlin als internationale Metropole
begreift sich als Einwanderungsstadt, als Lebensort von Menschen aus allen
Teilen der Welt. Integration und interkulturelle Öffnung sind Leitmotive in
allen Politikbereichen.
·
Erarbeitung
von Leitideen und einem Konzept von Integration und interkultureller Öffnung
für alle Politikbereiche unter aktiver Beteiligung und Mitwirkung der
Zivilgesellschaft insbesondere der an Integration und interkultureller Öffnung
bereits mitwirkenden Akteure (Vorliegen des Konzeptes mit mittelfristiger
Perspektive bis Ende 2005)
·
aktive
Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Erarbeitung und Umsetzung des
Konzeptes von Integration und interkultureller Öffnung für alle Politikbereiche.
·
Alle
Verwaltungsbereiche und öffentlichen Einrichtungen haben ein vom Landesintegrationsbeirat
befürwortetes Konzept der Integration und der interkulturellen Öffnung, das der
Verwaltung die Durchführung eines Monitorings sowie dem Abgeordnetenhaus eine
Auswertung ermöglicht.
Unter Beachtung
des Senatsbeschlusses vom 8.7.2003 zur Unterstützung des Fairen Handels und der
vorliegenden Leitziele der Lokalen Agenda Berlin und unter Nutzung von
Erfahrungen konkreter Agenda-Projekte aus anderen Städten und Regionen
Deutschlands soll durch die Einführung zweier neuer Produkte (Berlin-Kaffee und
Apfel-MaNRO-Saft) der Gesamtanteil fair gehandelter Produkte in Berlin gesteigert
werden. Innovationsfreudigen Einzelhändlern und Unternehmen wird zudem die Möglichkeit
geboten, ihre Produktpalette zu erweitern und ihr Renommee mit einem
nachhaltigen Produkt ganz im Sinne der lokalen Agenda zu verbessern. Erste Vorarbeiten
wurden von einer Projektgruppe bereits durchgeführt, so dass mit der Startphase
begonnen werden kann.
Durch die Gründung eines Forums
„Internationale Partnerschaften und Globales Lernen“ sollen Bildungs- und
Entwicklungszusammenarbeit wirkungsvoll verknüpft werden. Eine weitere Vernetzung
der Berliner Akteure, die Bündelung und Verstetigung der Aktivitäten sind als
wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Berliner Agenda 21 zu betrachten.
Für eine dauerhafte Mitarbeit im Forum
sind potenzielle Kooperationspartner zu gewinnen (NRO, Schulen,
Volkshochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Institutionen aus
Wissenschaft und Forschung, Stadtteilgenossenschaften / Kiezvereine, Vertreter
aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft).
Inhalte und Aktivitäten (Internationale
Partnerschaften):
·
Weiterentwicklung
internationaler Partnerschaften mit dem thematischen Schwerpunkt „Wasser im
internationalen Dialog“ (Vergleich der Wasserversorgung in den Partnerstädten,
bzgl. BürgerInnenbeteiligung, Nachhaltigkeit, Zugang, Kosten, öffentliche
/private Wasserversorgung, Beispielprojekte)
·
Durchführung
von Dialogveranstaltungen mit Teilnehmern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Zivilgesellschaft
·
Erarbeitung
von Informationsmaterialien
·
Erarbeiten
einer Internetpräsentation mit dem Ziel, über bestehende Initiativen,
Organisationen und Projekte zu informieren und sie miteinander zu vernetzen
·
Erarbeiten
von Vorschlägen für weitere internationale Partnerschaften mit Schwerpunkt auf
Ländern, in denen die Wasserversorgung/-entsorgung eine besondere
Herausforderung darstellt
Inhalte und Aktivitäten (Globales
Lernen):
·
Module /
Angebote zu einzelnen Themenschwerpunkten (z.B. Wasser), Projekttagen und
Projektwochen für Schulen u.a. Institutionen mit besonderer Ausrichtung auf
Partnerstädte und internationale Partnerschaften entwickeln sowie Informationen
über die Partnerorganisationen und die Partnerstädte
·
vorhandene
Schulpartnerschaften (ca.10 zu Ländern des Südens) fördern und weiterentwickeln
sowie weitere Partnerschaften initiieren, Netzwerk Schulpartnerschaften
einrichten
·
Veranstaltungen
für Lehrer u. Multiplikatoren, um den Bedarf für Schulen und andere Bildungseinrichtungen
zu ermitteln
·
Medien zu
den Schwerpunktthemen Städtepartnerschaften und Wasser zusammenstellen, Filmtage
für Schulen organisieren
Berlin als
Einwanderungsstadt kann große Vorteile aus den Ressourcen einer
multikulturellen Einwanderungsgesellschaft ziehen. Voraussetzung sind die
notwendigen politischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche
Integrationspolitik. Unter den in Berlin lebenden Bevölkerungsgruppen
nichtdeutscher Herkunft stellt die große Gruppe aus Afrika, Asien, Ozeanien,
Lateinamerika ein sehr großes Potential bereit, das mit einer auf sie und die
Berliner Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungs- und Integrationskonzept für den
weltoffenen Charakter von Berlin als Ost – West und Nord – Süd-Metropole
erschlossen werden kann.
Zur Zielerreichung sind folgende Schritte
geplant:
·
Analyse der gesetzlichen Grundlagen
·
Analyse des Bedarfs und der Bedürfnisse der
genannten Bevölkerungsgruppe und möglicher Defizite in Konzept und Angeboten
der Beratung
·
Bestandsaufnahme vorhandener Ressourcen und
Potenziale, z.B. welche informellen Dienste, Selbsthilfestruren und welches
Zusammenspiel von beiden gibt es?
·
Ergänzung rechtlich – sozialer Prioritäten
der Beratung um wirtschaftliche im Beratungskonzept
Maßnahmen:
· Überprüfung
von Verwaltungsvorschriften
· Interreligiöser
Dialog/Bildungsmaßnahmen für und mit religiösen Führungskräften
· Interkulturelle
Trainingsprogramme
· Angebote
und ihr Setting überprüfen, wie Deutschkurse, Alphabetisierungskurse etc.
· Beratung
von Selbsthilfegruppen
· Ressourcen
der Selbsthilfegruppen stärken, z.B. durch Bildung von communities –
partnership / Patenschaften
Unterstützend für den gesamten Prozess
wäre, zu Beginn eine Steuerungsgruppe zu bilden, um den Arbeitsprozess zu
organisieren und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen
Klimaschutz ist
eine weltweite Aufgabe, der sich vor allem die Regionen mit überhöhtem Energieverbrauch
stellen müssen. Würde zum Beispiel Berlin die jährlich durch Energienutzung
erzeugten Emissionen mit neu zu pflanzendem Wald kompensieren, müsste die
erforderliche Fläche dreimal so groß sein wie das Land Brandenburg. Berlin hat
bis zum Jahr 2000 erst eine Reduzierung der CO2-Emissionen von 14%
erreicht und lag damit unter dem Bundesdurchschnitt von 18,5%. Die Stadt muss
sich daher zukünftig im Klimaschutz besonders engagieren.
Die
Grundbedürfnisse der Menschen nach Energiedienstleistungen werden befriedigt
ohne hierbei die natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Berlin setzt nicht
nur auf ”mehr Geld”, sondern auf ”mehr Intelligenz” und ”mehr Überzeugung und
Mobilisierung” in der Stadtgesellschaft. Bausteine einer vorsorgenden
Klimaschutzpolitik sind Energiesparen, die konsequente Steigerung der
Effizienz, der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Änderung unseres
Lebensstils und Konsumverhaltens.
Berlin
orientiert seine Politik in diesem Feld an der Mitgliedschaft der Stadt im
"Klimabündnis europäischer Städte mit den indigenen Völkern Amazoniens”
und der Energie-Enquetekommission des Deutschen Bundestages (2002).
Als
Handlungsziel für 2010 verständigt sich die Stadt darauf, die Zielsetzung des
Energiekonzepts von 1994, die CO2-Emissionen um 25% zu reduzieren,
deutlich zu übertreffen. Bis 2020 sollen die CO2-Emissionen
mindestens um 40% reduziert werden. Langfristig sollen die CO2-Emissionen
weiter gesenkt werden. Bis zum Jahr 2050 wird eine Reduzierung um 80% angestrebt.
Basis für die Emissionssenkungen ist immer das Jahr 1990.
Für die übrigen
Treibhausgas-Emissionen – Methan, Stickstoffverbindungen, fluorierte Gase –
wird Berlin bis 2005 eine zuverlässige Bilanz vorlegen, die die direkten wie
indirekten Beiträge der Stadtgesellschaft zu diesen Stoffen darlegt. Auf Basis
dieser Bilanz wird die Agenda 21 um quantifizierte Handlungsziele in diesem
Sektor ergänzt.
Um diese Ziele
zu erreichen, muss jeder Sektor Reduktionsleistungen erbringen. Hierfür werden
die folgenden CO2-Minderungen als Handlungsziele formuliert
(gegenüber 1990, alle Angaben in %):
CO2-Minderungen |
bis
2000 |
bis
2010 |
bis
2020 |
Gesamt |
- 14 |
-
25 |
-40 |
Industrie |
- 45 |
-
50 |
-55 |
Haushalte |
- 20 |
-
30 |
-50 |
Öffentliche
Verwaltungen |
- 20 |
-
30 |
-50 |
Kleinverbraucher |
0 |
-
15 |
-30 |
Verkehr |
+ 14 |
0 |
-15 |
Für
den Sektor erneuerbare Energien werden die Ausbauziele der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie und der Bundestags-Enquêtekommission auch für Berlin
angestrebt:
·
Anteil der
Erneuerbaren am Primärenergieverbrauch: 4,2
bis 2010, 8,5% bis 2020
·
Anteil der
Erneuerbaren am Stromverbrauch: 12,5%
bis 2010, 20% bis 2020
Bedingt
durch die kontinentale Stadtlage von Berlin konzentrieren sich die
Anstrengungen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Berlin auf den Bezug von
Öko-Strom und die umfassende Installation von Solaranlagen zur Erzeugung von
Solarstrom und -wärme. Der Ausbau der Biomasse sowie der Windenergienutzung
wird vorangebracht. Dieses geschieht insbesondere unter Einbeziehung der
Potenziale des Landes Brandenburg.
Als
Indikator für die Umsetzung dieser Handlungsziele wird die Installation von
Solaranlagen herangezogen, derzeit sind etwa 30.000 m2
Kollektorfläche und 5 MWp realisiert.
|
bis 2010* |
bis 2020 |
Solarthermie |
100.000
m2 |
400.000 m2 |
Photovoltaik
|
20 MWp |
120 MWp |
Über
50% des in den Berliner Heizkraftwerken produzierten Stroms ist
Kraft-Wärme-Kopplungs-Strom (KWK-Strom). Die aus diesem Prozeß gewonnene
Abwärme macht zu etwa 90% die Fernwärme aus. Würde diese Fernwärme in normalen
Heizkesseln produziert werden, würden sich die derzeitigen CO2-Emissionen
in Berlin um etwa 2 Mio. t erhöhen. Ziel ist es also, die KWK in Berlin zu
erhalten und auszubauen. Dies bedeutet konkret: Ausbau des Wärmeanteils aus KWK
(Fern- und Nahwärme) am Gesamtwärmemarkt in Berlin von 25% im Jahre 2003 auf
30% im Jahre 2010 und 40% im Jahre 2020.
Auch
der Lebensstil und das Konsumverhalten beeinflussen den Klimawandel. Weitere
Ziele sind daher der Verzicht auf die Verwendung von nichtzertifiziertem Tropenholz
und die Senkung des Fleischkonsums (Methan, Lachgas). Darüber hinaus soll das
ausgasende Methan von Berlin belieferten Abfalldeponien erfasst und verwertet
werden.
Als
Leitindikator werden die CO2-Emissionen berechnet. Darüber hinaus
werden die Kollektorfläche für die Solarthermie, die installierte Leistung für
die Photovoltaik und der Wärmeanteil aus KWK (Fern- und Nahwärme) am
Gesamtwärmemarkt in Berlin verwendet.
Die
Maßnahmen, die Berlin allein ergreifen kann, reichen nicht aus, um die
formulierten Handlungsziele zu erreichen. Hierzu ist eine Änderung der
Rahmenbedingungen für Produzenten und Konsumenten notwendig. Daher wird Berlin
verstärkt Maßnahmen zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft im
Bundesrat initiieren. Hierzu gehören:
·
die
Weiterentwicklung der Energiesparverordnung mit dem Ziel den Passivenergiehausstandard
zum Regelstandard für neue Bauwerke einzuführen und Mindeststandards für alle
Gebäude durchzusetzen, die den Werten der Wärmeschutzverordnung 1995 entsprechen
·
die
Ausweitung des EU-weiten CO2-Emissionshandelsystems auf weitere
Sektoren der Wirtschaft
Von einigen
Akteuren des Agendaforums werden darüber hinaus folgende Maßnahmen vorgeschlagen,
über die jedoch kein Konsens vorliegt:
·
die
Fortsetzung der ökologischen Umstrukturierung des Finanzsystems (inkl.
Fortsetzung der ÖSR, Ausweitung der LKW-Maut auf alle KfZ, Abbau aller
ökologisch kontraproduktiven Subventionen),
·
die
Weiterentwicklung des Energiespargesetzes mit dem Ziel eine
Solaranlagenverordnung zu erlassen (Baupflicht von thermischen Solaranlagen für
alle Neubauten),
·
eine
Initiative in der EU zur Einführung von CO2-Emissionsgrenzwerte für alle neu
zugelassenen Pkw (entsprechend 5 l/100km) ab dem Jahr 2008,
3 l ab 2015, 1,5 l ab 2022.
Berlin richtet,
möglichst gemeinsam mit Brandenburg, ein Handlungsprogramm “Beschäftigung und Klimaschutz” ein. Die Finanzierung erfolgt über
bestehende Mittel zur Altbausanierung und durch gezielte Nutzung der zusätzlich
dafür vom Bund und der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten Gelder.
Des Weiteren wird versucht, die Ko-Finanzierung durch die EU-Strukturförderung
für diese Aufgabe einzusetzen. Als Maßnahme des Umweltschutzes, der Förderung
von Beschäftigung und Wirtschaft im Bau und im Handwerk und der Erneuerung
verfallender Stadtviertel ist ein solches EU-gestütztes Programm beispielgebend
für städtische Nachhaltigkeitspolitik.
Die Förderung
von erneuerbaren Energien, Energieeinsparungen und Energieeffizienz wird vom
Senat im Rahmen der Entwicklungs- und Innovationsfelder aktiv von Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung unterstützt, u.a. durch die Technologiestiftung (TSB) als
zentrale Management- und Steuerungseinrichtung für die Innovationsaktivitäten
in Berlin.
Mit einem
Investitionsvolumen von jährlich 50 Mio. € können pro Jahr 4.800 Wohnungen in
der Region energetisch saniert werden. Über einen Zeitraum von 10 Jahren würden
dadurch 47 Mio. € an Heizkosten (nach jetzigen Tarifen) und 280.000 Tonnen C02-Emissionen
dauerhaft eingespart. Zugleich werden über denselben Zeitraum 1.500 zusätzliche
Stellen im Baufachgewerbe geschaffen.
Ein Instrument
zur Umsetzung dieses Leitprojekts ist der Berliner Heizspiegel. Dieser
ermöglicht den Vergleich klimabereinigter Verbrauchskennwerte für das Heizen in
Wohngebäuden. Im Rahmen energetischer Sanierungen wird ein Verbrauchskennwert
unter 130 kWh/m2*a angestrebt. Bei umfassenden Maßnahmen der
energetischen Sanierung sollte die Heizklasse B (unter 100 kWh/m2*a)
erreicht werden.
Bei
festgestellter Heizklasse F (über 250 kWh/m2*a) oder schlechter
verständigen sich Wohnungsunternehmen und Bewohner darüber, wie schnellst
möglich Heizklasse C zu erreichen ist.
Die
Handwerkskammer Berlin wirkt darauf hin, dass eine motivierende
Initialenergieberatung etabliert wird.
Für
Neubauvorhaben gelten ab dem Jahr 2004 die Anforderungen des Leitfadens
Nachhaltiges Bauen des Bundes vom Januar 2001.
Für die
Bestandsbauten des Landes Berlin wurden mit der Umsetzung der
"Energiesparpartnerschaft" für etwa 800 Öffentliche Gebäude (von ca.
6000) Energieeffizienzpotentiale für diese Gebäude erschlossen und
Energiekosten gesenkt, ohne dass das Land Berlin finanzielle Mittel dafür
aufwenden musste. Das Land Berlin wird die "Energiesparpartnerschaft"
ausbauen bzw. andere geeignete Lösungen zur Erschließung der
Energieeffizienzpotentiale und zur Senkung der Energiekosten bei Nutzung
privaten Kapitals umsetzen. Darüber hinaus werden im Ergebnis energetischer
Bestandsaufnahmen und eines Benchmarkings weitere Energieeinsparpotenziale erschlossen.
Zur Umsetzung
der energetischen Anforderungen im Neubau und im Gebäudebestand wird ein Energiebeauftragter
berufen.
Das Land Berlin
wird auch im Rahmen zukünftig abzuschließender Stromlieferverträge für seine
Gebäude Atomstrom ausschließen, einen hohen Anteil an Kraft-Wärme-Kopplung und
einen steigenden Anteil von grünen Strom (zertifiziert) vorsehen. (Der
derzeitige Stromliefervertrag mit der Bewag basiert auf 90% KWK-Strom und 10%
grünem Strom)
Finanzielle
Anreizsysteme zum Energiesparen an Schulen – bekannt geworden unter dem
Schlagwort “fifty/fifty” – haben sich in den letzten Jahren als optimale
Methode erwiesen, um umweltpädagogische Projekte zu verbreiten. Hierbei werden
die Bildungsziele (Schaffung von Umweltbewußtsein verbunden mit dem Erlernen
umwelt- und klimaschützenden Verhaltens), Umweltziele (praktische Verringerung
des ökologischen “Fußabdrucks” der eigenen Schule in den Bereichen Energie,
Abfall und Wasser) sowie finanzielle Ziele (Haushaltsentlastung und Erweiterung
des finanziellen Spielraumes für die Schulen) miteinander verbunden.
Bausteine
sind dabei die Lehrerfortbildung, die Beratung der Bezirke zur Umsetzung von fifty/fifty,
der Verleih von Messgeräten, die Bereitstellung und Weiterentwicklung von
Unterrichtsmaterialien sowie die inhaltliche und pädagogische Beratung von
Schulen, die solche Projekte starten.
Das
Land Berlin stellt Dachflächen seiner Gebäude zur Verfügung, damit auf diesen
PV-Anlagen im Rahmen von Betreiberlösungen realisiert werden können. Bis zum
Jahre 2010 werden mindestens 80.000 m2 PV-Module auf öffentlichen
Dächern des Landes Berlin realisiert; für das Jahr 2020 wird eine Zielgröße von
200.000 m2 PV-Module vorgegeben. Neben den öffentlichen Dächern
werden auch private Dächer erschlossen. Die Finanzierung wird dabei auch von
Bürgerinnen und Bürgern, übernommen (Bürger-Solaranlagen), die sich zu diesem
Zwecke zusammenschließen.
Effizientere
Gestaltung von Energiedienstleistungen ist eine Aufgabe von Klimaschutz und von
kluger Kundenbindungsstrategie. Der Senat handelt daher mit Bewag und GASAG
einen gemeinsam verwalteten Klimaschutzfonds als ständige Einrichtung aus. Aus
dem Fonds werden gezielt energiesparende Maßnahmen und Programme zu
verbesserter Energieeffizienz in der Stadt unterstützt.
Die
IHK Berlin wird ihre Mitglieder, insbesondere die Wohnungswirtschaft, die
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Krankenhäuser gezielt über
Möglichkeiten informieren, durch einen intelligenten Instrumentenmix Energie zu
sparen, CO2 zu mindern und Kosten zu senken. Gemeinsam mit den
anderen KlimaSchutzPartnern in Berlin und dem Berliner ImpulsE-Programm wird
sich die IHK Berlin dafür einsetzen, dass betriebliche Einsparpotentiale
gezielt lokalisiert und genutzt werden. Ziel ist es dabei durch
Informationsveranstaltungen spezielle Weiterbildungsangebote und
best-practice-Projekte win-win-Situationen zu fördern, die möglichst ein
Optimum an CO2 –Minderung und Kosteneinsparung liefern. Die
KlimaSchutzPartner Berlin werden dazu auch weiterhin den KlimaSchutzPartner
Preis für aktuelle Vorhaben ausloben, die einen besonderen Beitrag zum
Klimaschutz in der Stadt leisten.
Um
die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, muss sich das
Mobilitätsverhalten verändern. Um dafür mehr Akzeptanz und Engagement in allen
Kreisen der Gesellschaft zu erreichen, verständigt sich Berlin auf eine
mehrjährige Kampagne, die folgende Schwerpunkte hat:
·
Berlin
steigt auf. - mobil und gesund mit dem Fahrrad
Berlin
wird in diesem Zusammenhang die jährliche Fahrradsternfahrt – weltweit die
größte und traditionsreichste dieser Art – als gesamtstädtisches Ereignis
begehen. Des weiteren beteiligt sich die Stadt am europaweit im September
ausgerufenen Aktionstag “in die Stadt ohne mein Auto”, indem der Tag des
jährlichen Berlin-Marathon zugleich als autofreier Tag begangen wird.
·
Weniger
Sprit tut´s auch – Berlin fährt treibstoffarm.
Der
durchschnittliche Treibstoffverbrauch pro Fahrkilometer ist zu hoch. Durch
verbesserte Antriebstechnik, Ausstattung der Fahrzeuge und Fahrverhalten soll
der spezifische Verbrauch bis 2010 um 30%, bis 2020 um 60% gesenkt werden.
·
Bio in den
Tank – Berlin ist mobil ohne Erdöl
Der
Umstieg auf Biotreibstoffe und auf Brennstoffstellen mit Treibstoffen aus
erneuerbaren Energien verringert die Klimabelastungen. Berlin unterstützt aktiv
die neu erlassene EU-Richtlinie, die zu einem Anteil von 6% Bio-Treibstoffen
bis 2010 verpflichtet. Im öffentlichen Fuhrpark, einschließlich von BSR und
BVG, soll dieser Anteil 2010 deutlich übertroffen werden. Bis 2020 sind hier
100% aller Neufahrzeuge durch C02-neutrale Technologien ausgestattet.
·
Wer wird
gleich in die Luft gehen? – Fliegen schadet dem Weltklima?
Für den
weltweiten Klimaschutz ist die Zunahme des Luftverkehrs besonders beunruhigend. Der Flugverkehr von und nach
Berlin war 1995 zu mindestens 5% an den von der Stadt zu verantwortenden
Treibhausgas-Emissionen beteiligt. Das seinerzeit angestrebte Ziel einer
Verdreifachung des Luftverkehrs bis 2020 hätte somit – unter Beachtung angestrebter
C02-Reduktionen – zu einer 20%igen Zunahme der
Treibhausgas-Produktion Berlins geführt! Das ist das Gegenteil eines Wandels
hin zu Nachhaltigkeit. Die Stadtgesellschaft ist insgesamt gefordert, ihr
Verhältnis zur Mobilität in der Luft zu überdenken.
Die
Ausgestaltung der Kampagne findet am Runden Tisch Verkehr in Zusammenarbeit mit
dem Agendaforum Berlin statt.
Berlin
hat sich mit seinem Beitritt zum Klimabündnis schon 1991 zum Schutz der
Regenwälder verpflichtet. Um die Verwendung von nicht zertifizierten
Tropenhölzern in der Stadt zu stoppen, werden die folgenden Schritte
realisiert: In der öffentlichen Beschaffung bleibt die Verwendung von nicht
zertifizierten Tropenhölzern ausgeschlossen. Auch Anstalten des öffentlichen
Rechts in Berlin sollen sich zu diesem Schritt verpflichten. Bei Baumaßnahmen
der öffentlichen Hand wird die Verwendung von nicht zertifiziertem Tropenholz
(weiterhin) ausgeschlossen. Berlin beginnt eine öffentliche Kampagne bei Handel
und Verbrauchern, nicht zertifiziertes Tropenholz nicht zu kaufen oder zu
verkaufen.
Um
die Entstehung von klimarelevanten Gasen (insbesondere Methan) aus Berliner
Abfällen zu vermeiden und dennoch anfallendes Gas effizient energetisch zu
verwerten, wird an allen von Berlin belieferten Deponien das ausgasende Methan
erfasst und energetisch verwertet.
Als
modellhaftes Projekt mit Öffentlichkeitswirkung soll eine CO2-neutrale
Beheizung von Gewächshäusern im Botanischen Volkspark Pankow durch lokal und
regional anfallende Biomasse als technische Anlage mit Pilot- und
Demonstrationscharakter verwirklicht werden, das die Tradition der Volksbildung
an diesem Standort durch Anwendung von klimaneutralen Zukunftstechnologien
fortführt. Über die Versorgung von Energie hinaus soll ein nachhaltiges Konzept
zur Kreislaufführung von Biomasse und Rückgewinnung von Düngemitteln unter
Einbeziehung von Fäkalien entwickelt werden.
Der
sehr hohe Fleischkonsum in Berlin führt auch zu einem erheblichen Ausstoß von
Treibhausgasen. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Fleisch betrug im Jahre 2001 in
Deutschland insgesamt 88,3 kg. Der Anteil der Landwirtschaft an den Emissionen
von Methan und Lachgas beträgt etwa 50 % der Gesamtemissionen. 1 kg
Methan entspricht dabei 21kg CO2, 1kg Lachgas entspricht 310kg CO2.
Ein Mastrind gibt zwischen 30 und 80kg Methan pro Jahr ab. Der Fleischkonsum
ist darüber hinaus verantwortlich für ca. 90 % der Ammoniak-Emissionen,
für einen enormen Flächenverbrauch (7 kg Getreide wird für 1 kg Rindfleisch
benötigt, ein Viertel des Festlandes ist Weideland) und für eine Vielzahl an
Schlaganfällen und Herzinfarkte.
Die
Zeichen der Klimaveränderung sind in Brandenburg-Berlin unübersehbar. Die
Region muss sich für die Zukunft darauf einstellen. Das Land leidet zunehmend unter
Austrocknung und Dürreperioden. Zur Linderung dieser regionalen Umweltverschlechterung
wird es nötig sein, den Umgang mit Wasser in der Region zu verändern. Es wird
zunehmend wichtiger, Wasser im Gebiet zu halten, statt für seine schnelle
Ableitung zu sorgen. Gräben sollten zurückgebaut, Flußbegradigungen zurückgenommen,
Feuchtgebiete erhalten und entwickelt werden.
In
diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob Berlin seinen Umgang mit
Abwasser und Regenwasser ändert. Nicht nur Naturschützer machen geltend, dass
die niedrigen Grundwasserstände in den Wald- und Feuchtgebieten der
„Hochflächen“ (Grundmoränen, Sander) ein Problem sind. Es sollte daher überlegt
werden, gut gereinigte Abwässer statt in die Flüsse in die Region zu leiten,
die Grundwasserstände wertvoller Grünräume aufzubessern, Feuchtgebiete zu
stabilisieren. Folgende Maßnahmen können dabei verfolgt werden: Rückbau von
Entwässerungsgräben und überdimensionierten Vorflutern, Verhinderung des
weiteren Flussausbaus, Erhalt und Ausbau der Flussauendynamik, Ausbau der
Regenwasserversickerung, Waldumbau, um die Verdunstung insbesondere im Winter
zu minimieren.
Die
Klimaveränderungen zwingen zu einer neuen Kultur im Umgang mit Wasser: Berlin
wird zur Erarbeitung eines Handlungsprogramms einen „Runden Tisch“ unter
Brandenburger Beteiligung einrichten. Aus Berlin sollten hier der Senat, die
Berliner Wasserbetriebe und die Naturschutzverbände vertreten sein.
Frauen und
Männer sind nicht in gleichem Maße und in gleicher Weise an der Entstehung von
sozialen, ökonomischen und Umweltproblemen beteiligt und sie sind auch
unterschiedlich von den Auswirkungen politischer Maßnahmen betroffen. Stärker
als bisher müssen Frauen ihre eigenen Vorstellungen und Kompetenzen in
Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse für eine nachhaltige Entwicklung
einbringen (können).
Die Umsetzung
von Geschlechtergerechtigkeit wird überwiegend als reines Frauenthema wahrgenommen.
Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert aber, dass sowohl Frauen wie Männer sich
an diesem Prozess beteiligen und diesen auch als ihrer beider Nutzen verstehen.
Voraussetzung
für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Belange ist eine umfassende Sensibilisierung
aller Akteurinnen und Akteure sowie die Analyse aller Handlungsfelder
hinsichtlich vorhandener Geschlechterdifferenzierungen. Der weitgehende Mangel
an geschlechterdifferenzierten Daten bedarf dringender und umfassender Abhilfe,
um sinnvolle Indikatoren und Ziele festlegen zu können. Geschlechtsindifferente
Kategorien wie Arbeitslose, Migranten, Jugendliche, Sozialhilfeempfänger oder
in Ausbildung befindliche Personen verstellen den Blick dafür, dass es sich
dabei immer um Frauen und Männer, Mädchen und Jungen mit differenzierten
Lebensbedingungen und -situationen handelt, die einer spezifischen Betrachtung
und Analyse bedürfen. Erst daraus können geschlechtergerechte Handlungsziele
und Maßnahmen entwickelt werden, die dem Erfordernis der Nachhaltigkeit genügen.
Geschlechtergerechtigkeit
ist das Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung, die eine Veränderung von
Geschlechterrollenstereotypen, einen Wandel von Werten und Vorstellungen sowie
Abbau von Vorurteilen und Ungerechtigkeiten bedeutet. Frauen und Männer tragen
gemeinsam Verantwortung für die nachhaltige Gestaltung von Lebens- und
Politikbereichen, wie Gesundheit, Mobilität, Wohn- und Arbeitswelt, Produktion,
Versorgungsarbeit und Ressourcenschutz. Es ist für Frauen gleichermaßen
selbstverständlich, in Führungspositionen zu arbeiten wie für Männer, sich um
die Kindererziehung und den Haushalt zu kümmern.
Das Ziel der
Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Lebensrealität und die Lebenschancen von
Frauen und Männern, Mädchen und Jungen gleichermaßen. Darum müssen die
Lebensbedingungen, Interessen und Vorstellungen von Frauen und Männer in gleicher
Weise in den Prozess der Lokalen Agenda 21 eingebracht werden.
Die Integration
von Geschlechtergerechtigkeit und die Umsetzung des Gender Mainstreaming im
Rahmen der Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung im Land Berlin geht über
die bisherigen Maßnahmen der Frauenförderung hinaus. Sie baut auf diesen auf
und ergänzt sie mit neuen Ansätzen. Bestehende Ungleichheiten in vielen, für
die Agenda 21 relevanten Bereichen müssen auch weiterhin durch das Instrument
der Frauenförderung ausgeglichen werden.
Die Stadt Berlin
ist attraktiver Lebensraum, der gleichermaßen für Frauen und Männer gleichberechtigte Entwicklungsperspektiven
bietet. Es gibt eine gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern in
allen gesellschaftlichen Bereichen, eine gleichbererechtigte Beteiligung an
Entscheidungen auf allen Ebenen. Die Frauenpolitik und Herstellung der
Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe wird in alle Politikfelder einbezogen.
Dazu gehört die gerechte Vergabe öffentlicher Mittel unter dem Gesichtspunkt
der Geschlechtergerechtigkeit (Gender Budgeting). Eine strikte Umsetzung von
Gender Mainstreaming erfolgt in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und allen
Bereichen des öffentlichen Lebens, wodurch auch in der privaten Lebensplanung
gleichberechtige Lebensmodelle erleichtert werden.
Frauen
und Männer haben gleiche Ausbildungs- und Weiterbildungschancen, Chancengleichheit
von Frauen und Männern besteht auch auf dem Arbeitsmarkt. Familien- und
Versorgungsarbeit werden auf Frauen und Männer gleich verteilt (z.B. Väter
nehmen die Hälfte des Erziehungsurlaubs). Für Frauen und Männer besteht die
Möglichkeit gleichberechtigter Raumaneignung und gleicher Nutzungsqualitäten
(z.B. bei der Einrichtung von Stätten für Jugendliche auch Raum für Mädchen
vorsehen, nicht nur Bolzplätze für Jungen), Eigen-Orte für Frauen und Mädchen
müssen geschaffen bzw. erhalten werden. Durch präventive Maßnahmen im Bereich
Polizei, Justiz und Gesundheitswesen wird Gewalt an Frauen und Mädchen und
Jungen und Männern verhindert bzw. wirksam bekämpft.
Um
Geschlechtergerechtigkeit zu messen wird vorgeschlagen die Entwicklung eines
EqualX/Kommunaler Gleichstellungsindex, der auf statistischen Daten beruht über
·
bezahlte
Arbeit
·
Bildung
(Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (getrennt) an Veranstaltungen der
drei größten Weiterbildungseinrichtungen pro 1000 EW –(noch nicht klar wie
handhabbar dieser Maßstab ist: welche Veranstaltungen und welche
Bildungseinrichtungen (die drei Unis ? oder andere VHS, Bildungsträger etc)
·
Anzahl der
Ausbildungsverhältnisse je 1000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte)
·
Bedarfsgerechte
Kinderbetreuungsangebote, die Vätern und Müttern ein Berufsleben ermöglichen
·
Einkommen -
gleicher Lohn für gleiche Arbeit
·
Vertretung
von Frauen und Männer in Gremien (Anteil von Frauen im Abgeordnetenhaus; Anteil
von Frauen und Männer in Gremien/ BürgerInnenvertretungen;Anteil von
Männern/Frauen mit Entscheidungskompetenz in der Verwaltung)
·
Anteil von
Unternehmen mit familienfreundlichen Arbeitsmodellen
·
Geschlechtsspezifische
inhaltliche Bearbeitung jedes Handlungsfeldes der Lokalen Agenda Berlin
·
Integration
von Gender Mainstreaming in der Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene
·
Entwickeln
und Starten von Modellprojekten zum Gender Mainstreaming in den Handlungsfeldern
der Lokalen Agenda
·
Entwicklung
von Formen und Methoden gendergerechter Beteiligung
·
Gendertrainings;
Erarbeitung von Genderkompetenz
·
Bereitstellung
von bedarfsgerechter Versorgungsinfrastruktur zur Entlastung von Familien- und
Versorgungsarbeit
·
Entwicklung
und konsequenten Anwendung einer geschlechterdifferenzierten statistischen
Datenbasis
·
Analyse,
inwieweit geschlechtsspezifisch unterschiedliche Arbeitsbelastungen, Wünsche
und Bedürfnisse, Zukunfts- und Zielvorstellungen für ein nachhaltiges Berlin
sowie entsprechende Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind.
·
Integration
von Geschlechtergerechtigkeit bei der Formulierung von Zielen und Indikatoren,
d.h. es werden Belange von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigt
·
Überprüfung
der geschlechtsspezifischen Auswirkungen aller Maßnahmen und Projekte in der Planung
wie auch während der Durchführung
·
Überprüfung,
inwieweit vorhandene Unterschiede und Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden können
·
Ressourcenplanung
für frauen-/männerspezifische Maßnahmen, insbesondere der erforderlichen
finanziellen Mittel
·
Analyse,
welche rechtlichen, planerischen und ökonomischen Maßnahmen auf anderen
politischen Ebenen notwendig und welche Interventionen zu deren Verwirklichung
erforderlich sind
Eine
geschlechterdifferenzierte Beschreibung der unterschiedlichen Ausgangslagen und
Zielvorstellungen schärft den Blick für anzustrebende Veränderungen und Maßnahmen.
Neben der Sensibilisierung der beteiligten Akteure ist die Entwicklung von
Umsetzungsstrategien und Instrumenten sowie die Verbindung von Fachkompetenz
und Gender-Perspektive grundlegende Voraussetzung für die Anwendung des Gender
Mainstreaming im Agendaprozess und für die Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit.
Ausschreibung
eines alle zwei Jahre stattfindenden Wettbewerbes unter dem Titel "Familienfreundliche
Unternehmen in Pankow“ durch das Bezirksamt Pankow unter Auslobung eines
Preisgeldes. Unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes
und des Frauenbeirates Pankow wurde dieses Projekt angeregt und entsprechende
Unternehmen in Pankow werden aufgefordert, sich zu beteiligen und entsprechende
Maßnahmen in ihren Betrieben, Unternehmen nachzuweisen. Für die Ausschreibung
wurden feste Kriterien für einen familienfreundlichen Betrieb festgelegt:
·
Wertschätzung
der Familienarbeit in der Unternehmensführung
·
Familienfreundliche
flexible Arbeitszeiten
·
Möglichkeit
zur Teilzeitarbeit
·
Finanzielle
und organisatorische Unterstützung des Betriebes bei der Kinderbetreuung
·
Aufstiegschancen
für Eltern werden individuell geplant
·
Individuelle
Berücksichtigung von Alleinerziehenden bei der Personalentwicklung
·
Einbeziehung
der Eltern ins Betriebsgeschehen während der Elternzeit.
Initiativen und
Aktivitäten des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt in Neukölln/ Frauenarbeitskreis
Lokale Agenda 21 Neukölln sind darauf gerichtet, präventive
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die
·
Frauen über
ihre Rechte informieren, sie durch Bildung, Maßnahmen zur Selbstbehauptung,
Sprachkurse für Migrantinnen, Schaffung öffentlicher Räume für Frauen stärken
·
dahingehend
wirken, dass die öffentliche Meinung sich stärker mit dem Thema auseinandersetzt,
zur Einmischung gegen Gewalt ermutigt und Gewaltanwendung sozial ächtet.
(1) Basierend
auf einer Analyse der jetzigen Situation von Frauen und Männern in diesen
Arbeitsbereichen und der für eine Förderung der Beteiligung von Frauen
eingesetzten Instrumente sollen Strategien entwickelt werden, wie
gleichberechtigte Beteiligung in diesem für eine nachhaltige Entwicklung
entscheidenden Politikfeld erreicht werden kann.
(2)
Niedrigschwelliges Beteiligungsprojekt,
durch das eine gezielte Einbindung und Motivation von Frauen bei der
konzeptionellen Vorbereitung und Durchführung einer Klimaschutzkampagne erreicht
wird.
Den Auftrag zur Erarbeitung
einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 für Berlin hat das Abgeordnetenhaus
in einem Beschluss vom 23. September 1999 erteilt. Ein entsprechender Senatsbeschluss
wurde am 17. Oktober 2000 gefasst. Das Agendaforum wurde als das zentrale
Diskussionsforum für die Erstellung der Berliner Agenda 21 vorgesehen.
Mit der
Erarbeitung und Umsetzung der Berliner Agenda 21 kommen das Abgeordnetenhaus
und der Senat in Zusammenarbeit mit vielen gesellschaftlichen Akteuren dem
Auftrag des Erdgipfels in Rio de Janeiro 1992 und des Weltgipfels für
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 nach. Auf der Rio-Konferenz hat
die internationale Staatengemeinschaft im Handlungsprogramm für das 21.
Jahrhundert, der "Agenda 21", die Kommunen aufgefordert, sie mögen
"in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der
Privatwirtschaft eintreten und eine 'kommunale Agenda 21' beschließen."
(Kap. 28.3) Der Johannesburger Gipfel hat sich in seinem Maßnahmenplan für die
"Stärkung der weiter aufrechtzuerhaltenden Unterstützung für lokale
Programme zur Umsetzung der Agenda 21 und damit verbundene Initiativen und
Partnerschaften" ausgesprochen (Ziff. 149). Darüber hinaus wird damit auch
Berlins Verpflichtung aus der Unterzeichnung der "Charta von Aalborg"
gefolgt, "in Lokale Agenda-21-Prozesse einzutreten und langfristige
Handlungsprogramme mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit aufzustellen."
Damit wurden die
langjährigen Bemühungen engagierter Bürger/innen und Politiker/innen aufgegriffen,
auch für Berlin ein Programm für eine nachhaltige Entwicklung zu erstellen.
Berlin hat sich damit, wie viele andere Großstädte, auf den Weg gemacht, eine
eigene Agenda zu entwickeln.
Die Träger des
Agendaprozesses auf gesamtstädtischer Ebene waren bis dahin der „Runde Tisch
zur nachhaltigen Entwicklung in Berlin und Brandenburg“, der „Öffentliche
Arbeitskreis“, der bezirkliche Aktivitäten koordiniert und auf Verwaltungsseite
die AG der Senatsbeauftragten für die Lokale Agenda 21.
Der Auftrag zur
Erarbeitung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 erforderte jedoch neue
Organisationsstrukturen. Den „Runden Tisch“ löste am 4. Juli 2000 das
„Agendaforum“ als Partizipationsgremium und Schnittstelle zwischen
Zivilgesellschaft und Politik ab. Das Bestreben des „Runden Tischs“, möglichst
viele „stake holders“ zu einem gemeinsamen Dialog zusammenzuführen, wurde im
Agendaforum mit den – aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
zusammengesetzten – „Bänken“ fortgesetzt, die für mehr Repräsentativität im
Konsultationsprozess sorgen sollten. Die zur Verfügung stehenden finanziellen
Ressourcen verblieben hingegen auf dem vorhergehenden niedrigen Niveau und
wurden später abgesenkt.
Auf seinen
Sitzungen hat das Agendaforum in Abstimmung mit verschiedenen Senatsverwaltungen
die prioritären Handlungsfelder genauer begründet, verabschiedet und für sie
erste Handlungsziele und Indikatoren empfohlen. Um die Inhalte in den
Handlungsfeldern detailliert zu erarbeiten, wurden spezifische Fachforen und
AGs eingerichtet. In diesen Fachforen und AGs waren bzw. sind ehrenamtliche
Akteure aus verschiedenen Initiativen, Organisationen und Verbänden aus der
gesamten Stadt vertreten. Auf Seiten der Verwaltung hat die Arbeitsgruppe der
Senatsbeauftragten ihrerseits Konzepte zur Lokalen Agenda 21 in Berlin
entwickelt. In aufwändigen Abstimmungsverfahren wurden die verschiedenen
Konzepte angeglichen. Die Koordination des Prozesses lag seitens der Verwaltung
beim Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Das
Konzept des partizipativen Arbeitens stellt neue Anforderungen an die
Bürger/innen, die gesellschaftlichen Akteure und die Verwaltungen. Das bezieht
sich nicht nur auf das Ergebnis des Prozesses, die Agenda für die Stadt,
sondern auch auf den Arbeitsprozess selbst. Hier müssen Menschen aus unterschiedlichen
Professionen, aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen und mit
unterschiedlichem Status zusammenarbeiten; gewohnte Formen der Profilierung und
Interessendurchsetzung mussten aufgegeben und durch kooperative Lernprozesse
und Kompromissbildungen ersetzt werden.
Vor
und während des Agendaprozesses wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus sowohl in
der 13. als auch in der 14. Wahlperiode eine Enquêtekommission
(„Zukunftsfähiges Berlin“ bzw. "Lokale Agenda 21 / Zukunftsfähiges
Berlin") eingesetzt. Zur gleichen Zeit hat der Senat mit Unterstützung der
EU-Kommission die BerlinStudie erstellen lassen ("Strategien für die
Stadt"). Der Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Erarbeitung der Berliner
Agenda 21 geht auf einen entsprechenden Vorschlag der ersten Enquêtekommission
zurück. Die Ergebnisse der Enquêtekommissionen und der BerlinStudie flossen teilweise
in die Leitbilder, Ziele und Maßnahmen dieser Berliner Agenda 21 ein. Eine
integrierte Diskussion und Umsetzung der Empfehlungen und Schlussfolgerungen
der Enquêtekommissionen und der BerlinStudie in Parlament, Verwaltung und
Zivilgesellschaft steht jedoch noch aus. Das
Agendaforum betrachtet daher mit der Vorlage der Agenda seinen Arbeitsauftrag
keineswegs als abgeschlossen
Das Agendaforum
hatte und hat den Anspruch, Politik, Verwaltung und Bürgerschaft auf eine Weise
zusammenzubringen, dass diese konstruktiv zusammenarbeiten können. Hintergrund
dieses Anspruches ist die Erkenntnis, dass nachhaltige Entwicklung eine
umfassende gesellschaftspolitische Strategie und eine breite Bürgerbeteiligung
erfordert. Sie verlangt sowohl konsequente politisch-rechtliche Instrumente,
die die Rahmenbedingungen für Produzent/innen und Konsument/innen verändern als
auch einen umfassenden Prozess der Bewusstseinsbildung und Verhaltensänderung
der Bevölkerung.
Aus diesem Grund
sind Agendaprozesse überall in dieser oder ähnlicher Weise organisiert. In
allen Berliner Bezirken wird bzw. wurde an eigenen Agenda-Entwürfen gearbeitet.
In einigen Stadtbezirken wurde sogar bundesweit und international Pionierarbeit
geleistet. So ist seit 1993 in Köpenick ein Agendaprozess lebendig. Es war von
Anfang an das Bestreben der bezirklichen Agenda-Akteure, eine gesamtstädtische
Agenda auf den Weg zu bringen, weil in Handlungsfeldern wie Wirtschaft, Verkehr
oder Bildung die bezirklichen Entscheidungsspielräume sehr gering sind.
Umgekehrt war das Agendaforum bestrebt, die Impulse aus den bezirklichen Agenden
mit in den gesamtstädtischen Agendaentwurf zu übernehmen. Strukturell wurden
die Bezirke durch eine eigene Bank „bezirkliche und kommunale Initiativen“ und
durch den gesetzten Vertreter des Rates der Bürgermeister im Agendaforum
verankert. Dem Informationsaustausch und der Diskussion zwischen bezirklichen
und gesamtstädtischen Akteuren diente außerdem der Öffentliche Arbeitskreis
sowie die 14 Diskussionsforen in den Berliner Bezirken zum vorliegenden
Agenda-Entwurf.
Für Berlin, als
Gemeinde zugleich Bundesland, stellen sich für die Lokale Agenda 21 viele Aufgaben,
die wegen ihrer Größe und Komplexität über den unmittelbaren Erfahrungshorizont
der Bürger/innen hinausgehen. Aus diesem Grund waren anfangs im Agendaforum vor
allem Gruppen, Initiativen und Organisationen vertreten, die auf einem großen
Erfahrungshintergrund in Nachhaltigkeitsfragen aufbauen konnten. Im Rahmen der
Dialog-Veranstaltungen kamen neue Initiativen, Verbände und Einzelpersonen zu
Wort, die ihre Ideen dann teilweise auch in die Fachforen einbrachten. Auf der
bezirklichen Ebene dominieren Fragestellungen, die eher aus der unmittelbaren
Lebenserfahrung entscheidbar sind; deswegen sind in den bezirklichen Agendagruppen
deutlich mehr Bürger/innen statt Organisationen vertreten.
Im November 2002
wurde ein Arbeitsentwurf mit Leitbildern, Handlungszielen, Indikatoren und Maßnahmen
in neun vorrangigen Handlungsfeldern präsentiert. Zwischen Mai und September
2003 diskutierte das Agendaforum diesen Arbeitsentwurf in über 20 öffentlichen
Dialog-Veranstaltungen mit den Bürger/innen der Stadt. Nach dieser Diskussion
haben die Fachforen und AGs des Agendaforums auf der Basis zahlreicher
Anregungen, Hinweise und Kritiken den Arbeitsentwurf qualifiziert. Dieser
Entwurf der Berliner Lokalen Agenda 21 wurde auf der Sitzung des Agendaforums
am 15.03.2004 beschlossen. Um ihn zu der „Berliner Lokalen Agenda 21“ zu
machen, wird er noch vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet.
Die bisherigen
Erfahrungen machen deutlich, wie wichtig die gesellschaftliche Akzeptanz und
politische Unterstützung des Agendaprozesses für die Stadt sind. Fehlen sie,
ist es immens schwierig, die für die nachhaltige Entwicklung Berlins wichtigen
Verbände und Institutionen für ein Engagement zu gewinnen. Dies bestätigen auch
sämtliche Erfahrungen aus anderen Städten, Bundesländern und Staaten eindeutig:
je offener und fördernder staatliche Akteure agieren, umso besser und schneller
entwickelt sich ein Agendaprozess und umso besser und schneller ergeben sich
die angestrebten positiven Effekte in ökologischen, ökonomischen und sozialen
Bereichen – was wiederum weitere Bürger/innen zu mehr Engagement animiert.
Dementsprechend
zeigte sich in Berlin ein differenziertes Bild der Zusammenarbeit im Agendaforum
bzw. in den Fachforen. Erfolg war nur dann beschieden, wenn sowohl die
Verwaltungsseite als auch die Akteure aus Nichtregierungsorganisationen,
Wissenschaft, Wirtschaft, Arbeitnehmerschaft
·
sich auf
die Situation des jeweils anderen Partners einließen,
·
die jeweils
unterschiedlichen Rollen und Arbeitsweisen akzeptierten und
·
die
nachhaltige Entwicklung als gemeinsames Ziel anerkannten und als Ansatzpunkt
der Kooperation nutzten.
Die Begleitung
und Unterstützung durch die Geschäftsstelle des Agendaforums und durch das
Agendabüro des Senats erwiesen sich hierbei als außerordentlich hilfreich und
erscheinen auch für den weiteren Umsetzungsprozess unerlässlich. Allerdings hat
sich die Anbindung des Agendabüros in der Senatsverwaltung als nicht
ausreichend erwiesen. Die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 spielte bei den
Verwaltungsspitzen nur eine untergeordnete Rolle. Ebenso waren nur einige
Senatsverwaltungen am Dialog der jeweiligen Fachforen aktiv beteiligt. So kam
es, dass das tägliche politische Handeln des Senats oft nicht im Einklang mit
den Diskussionen im Rahmen der Lokalen Agenda 21 stand.
Alle
Senatsverwaltungen sind aufgefordert, sich zukünftig stärker in den
Agendaprozess einzubringen und die Arbeit der ehrenamtlichen Gremien adäquat
anzuerkennen. Die Praxis zeigt, dass durch verbesserte Kommunikation und
Kooperation positive Resultate erzielt werden können. Wenn die Politik dafür
den Rahmen schafft, werden sich künftig sicherlich mehr und auch wichtige
Akteure aus der Stadtgesellschaft beteiligen. Als ein wichtiges Bindeglied hat
sich die Arbeitsgemeinschaft der Senatsbeauftragten bewährt. Jedoch muss sie
stärker als bisher auch in das Handeln der Senatsressorts hineinwirken und zu
diesem zwingend erforderlichen Zweck gestärkt werden.
Der hohe
Anspruch, ehrenamtliches Engagement mit hierarchischen Verwaltungsstrukturen
zusammenzubringen, war für alle Beteiligten eine neue Herausforderung. Er
konnte nicht immer eingelöst werden, kann jedoch in Anbetracht der zu bewältigenden
Aufgabe nur weiter intensiviert werden. Der auf die Umsteuerung in Richtung
Nachhaltigkeit zielende Dialog kann, trotz verschiedener Interessen und Motivationen
der Prozessbeteiligten, als grundsätzlich Gewinn bringend bewertet werden und
bietet damit für die künftige Arbeit eine unerlässliche und Erfolg
versprechende Perspektive. Auf den bisherigen Erfahrungen und mit den
geschaffenen Arbeitskontakten kann und muss nun in der Umsetzung der Berliner
Agenda 21 aufgebaut und die Zusammenarbeit verbessert werden.
Das Handeln der
Akteure im Agendaforum ist von dem Anspruch geprägt, mit einem partizipativ
erarbeiteten Zukunftsprogramm für Berlin eine Umsetzung nachhaltiger Politik in
Politik, Verwaltung und Organisationen sowie in der Zivilgesellschaft selbst zu
erreichen.
In Abschnitt 3.3
ist eine Reihe von Aufgaben aufgeführt, deren Erfüllung die Voraussetzung für
eine erfolgreiche Umsetzung der Berliner Agenda ist.
Die Berliner
Agenda soll in einem langfristigen
Dialogprozess bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden, wobei die Ziele, Maßnahmen
und Projekte in kurzfristige (bis 2006) und langfristige unterschieden werden. Zentrales
Element dabei ist die kooperative Erstellung und Umsetzung eines
Nachhaltigkeitsplans für Berlin. Als Grundlage dafür hat das Agendaforum die
Reformschritte - konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte, ggf. auch Änderungen
von Gesetzen, Verordnungen und Programmen - in den einzelnen Handlungsfeldern
benannt. Damit erbringt das Agendaforum eine wichtige Vorleistung für die Stadt
und handelt im Sinne der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung, die die
Erstellung eines Nachhaltigkeitsplans ebenso betont wie der Bericht des
Senators für Stadtentwicklung über die Berliner Agenda an das Abgeordnetenhaus
vom 24.2.2003. Gleiches gilt für die Entwicklung von Zielen, Indikatoren und
Aktivitäten für eine nachhaltige Stadtentwicklung in den Senatsressorts, wie
vom Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 und vom Senat im Jahr 2000 beschlossen.
Berlin kann sich
nachhaltig verändern, wenn eine von Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung,
Wirtschaft, Wissenschaft und NROs gemeinsam getragene langfristige
Nachhaltigkeitsplanung einschließlich eines entsprechenden Monitorings und
Controllings auf Basis der Agenda 21 erarbeitet und umgesetzt wird. Dies
schließt die Verzahnung der Berliner Agenda 21 mit anderen
nachhaltigkeitsrelevanten formellen und informellen Plänen, Programmen sowie
sektoralen Politiken ein.
Agenda bedeutet
wörtlich „das, was zu tun ist“ und so ist die Berliner Agenda 21 vor allem als
Handlungsanleitung zu verstehen. Ausgehend von Problembeschreibungen und
Leitbildern sind die Ziele, Maßnahmen und Projekte bereits für die einzelnen
Handlungsfelder dargestellt. Unter diesen sind die Leitprojekte hervorgehoben
als die Projekte, die in hervorragender Weise
·
den Zielen
des jeweiligen Handlungsfeldes dienen,
·
das Ziel
nachhaltiger Entwicklung illustrieren und
·
eine
Zusammenarbeit verschiedener Akteure ermöglichen.
Darüber hinaus
ist es wünschenswert, diese Projekte unmittelbar anzuschieben. Sie sind so
breit gefasst, dass sie verschiedene Aktivitäten umfassen und Flexibilität in
der Durchführung gestatten. Andererseits sind sie so eng beschrieben, dass sie
noch überschaubar und handhabbar sind.
Die Fachforen
und AGs initiieren, begleiten und unterstützen die Leitprojekte: Sie stellen
die Steuerungsgruppe dar und müssen für die konkrete Umsetzung noch weitere
Akteure hinzugewinnen. Sie erwarten von Politik und Verwaltung die aktive Unterstützung
der Leitprojekte, die Schaffung der Rahmenbedingungen und die Bereitstellung
von Ressourcen. Denn nur wenn Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft an
einem Strang ziehen, können die Leitprojekte erfolgreich verwirklicht werden.
Das Abgeordnetenhaus und das Agendaforum wollen den gemeinsamen Dialog
über eine nachhaltige Entwicklung Berlins und die Bemühungen zu ihrer
Realisierung fortführen. Sie halten dies für erforderlich, um die vielerorts
aktivierten Ressourcen ehrenamtlicher Initiativen, Vereine und Verbände nun verstärkt
in die Umsetzung von Projekten zu lenken, die aufzeigen, wie sich die Stadt
positiv in Richtung Nachhaltigkeit verändern kann.
Das Agendaforum wird sich ab 2004 den folgenden Aufgaben zur Umsetzung
der Berliner
Agenda 21 widmen:
·
Umsetzung
des Agenda-Programms vor allem an Hand der Reformvorschläge und Leitprojekte
·
intensive
Begleitung der Diskussions- und Entscheidungsprozesse zur Berliner Agenda im
Abgeordnetenhaus,
·
Fundraising
zur Erschließung von Mitteln für die Umsetzung von Agendaprojekten und für die
erfolgreiche Fortführung des Agendaprozesses,
·
breite
öffentliche Kommunikation des Agenda-Umsetzungsprozesses und seiner Ziele,
·
sukzessive Mitarbeit an der Erstellung eines
Nachhaltigkeitsplans (wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen),
·
Aufbau eines
Nachhaltigkeitsmonitorings und –controllings,
·
Fortschreibung, Aktualisierung und Anpassung der Agenda 21.
Das Agendaforum wird seinen Arbeitsplan und die weitere Verbesserung der
Kommunikations- und Arbeitsstrukturen bis Mitte des Jahres 2004 präzisieren.
Alle diese Aufgaben sollen vom Agendaforum in enger Zusammenarbeit mit
Verwaltung und Politik gelöst werden.
Eine entscheidende Rolle sollte dabei der Regierende Bürgermeister von
Berlin einnehmen. Er sollte sich klar zum Nachhaltigkeitsprozess bekennen und
sich als Moderator des Agendaprozesses verstehen. Von seiner Teilnahme wird
entscheidend die Teilnahme anderer wichtiger Persönlichkeiten und Institutionen
der Stadt abhängen. Innerhalb der Verwaltung sollte die Umsetzung der Lokalen
Agenda 21 von einem Agendabüro als Stabsstelle geleitet werden. Dazu bedarf es
einer Stärkung und Aufwertung des vorhandenen Agendabüros. Die Stabsstelle übernimmt
die Koordination zwischen den einzelnen Verwaltungen und verteilt und kontrolliert
die Aufgaben, die für die Umsetzung und das Monitoring der Agenda notwendig
sind. Gleichzeitig dient sie als Verbindungsglied zwischen Verwaltung und
Zivilgesellschaft. Parallel sollte, wie auf der Bundesebene, ein Staatssekretärsausschuss
für Nachhaltige Entwicklung eingerichtet werden, um notwendige politische
Entscheidungen zu treffen oder Zielkonflikte schnell zu lösen.
Das Abgeordnetenhaus nimmt sich vor, zur Begleitung des
Nachhaltigkeitsprozesses ein parlamentarisches Gremium für Nachhaltige
Entwicklung einzurichten. Auch hier kann sich Berlin an der Bundesebene
orientieren, wo diese Aufgabe ein Beirat übernommen hat. Damit würde das
Parlament dem interdisziplinären Ansatz nachhaltiger Entwicklung und der
ressortübergreifenden Entscheidungsfindung gerecht werden. Die institutionelle
Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der Lokalen Agenda 21 wäre damit
sichergestellt. Aufgaben sollten insbesondere die Entwicklung von Empfehlungen
für mittel- und langfristige Planungen, der Dialog über Nachhaltige Entwicklung
mit der Zivilgesellschaft sowie die Mitberatung bei der Festlegung und Konkretisierung
von Zielen und Maßnahmen sein.
Die Fachforen
und AGs des Agendaforums werden weiter arbeiten und ihre Vorschläge weiter entwickeln.
Vor allem aber kommt es jetzt darauf an, dass Politik, Verwaltung und
zivilgesellschaftliche Akteure den Agenda-Dialog auf eine breite Basis stellen
und zusätzliche Ressourcen mobilisieren. Denn nur die kontinuierliche und
partizipationsorientierte Arbeit an der Umsetzung der gemeinsam definierten
Leitbilder, Ziele, Maßnahmen und Projekte wird die Stadt in die Lage versetzen,
den Auftrag von Rio zu erfüllen und die Lebensqualität in Berlin zu verbessern.
Generell:
Geschäftsstelle des Agendaforums
c/o Projektstelle Lokale Agenda 21 in der GRÜNEN LIGA
Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, Tel. 44 33 91 64
berliner.agenda21@grueneliga.de www.agenda21berlin.de
Für die Handlungsfelder:
Verkehr / Mobilität
Christian Kölling, Tel. 681 65 68, Koelling@p-soft.de
Berlin in der märkischen
Landschaft
Hartwig Berger, Tel. 318 00 406, hartwig.berger@t-online.de
Soziale Stadtentwicklung
- Soziale Kohäsion
Norbert Rheinländer, Tel. 788 33 96, Norbert.Rheinlaender@t-online.de
Partizipation
Erhard O. Müller, Tel. 204 40 77 oder 0177-277 85 46, fobuerg@aol.com
Zukunft der Arbeit
Erhard O. Müller, Tel. 204 40 77 oder 0177-277 85 46, fobuerg@aol.com
Strukturwandel zur
Informationsgesellschaft
Lars Vogelsang, Tel. 61 28 08 71, vogelsang@agenda-agentur.de
Bildung für die Zukunft
Hilla Metzner, Tel. 838 56 471, prowerk@zedat.fu-berlin.de
Berlin in der Einen Welt
Annette Berger, Tel. 428 515 87, buero@BER-Landesnetzwerk.de
Michael Strecker, Tel. 0174-137 31 71, flya21@gmx.de
Klimaschutz
Stefan Richter, GRÜNE LIGA, Tel. 44 33 91 64, stefan.richter@grueneliga.de
Rainer Stock, IHK Berlin, Tel. 31 510 498, stk@berlin.ihk.de
Geschlechtergerechtigkeit
Ulrike Jobst, Tel. 44 33 09 49, jobst@profutura-ev.de
Dr. Ute Waschkowitz, Tel. 42 40 23 12, ute.waschkowitz@ba-pankow.verwalt-berlin.de
Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq
[1] Rahmenplan
der Gemeinschaftsaufgabe für den Zeitraum 2003-2006 in der Fassung vom
21.07.1988 (BGBl. I S. 1055) zuletzt geändert durch das „Gesetz zur Modulation
von Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des
GAK-Gesetzes“ vom 10. Mai 2002 (BGBl.
I S. 1527).
* Für den Agendaprozess ist Geschlechtergerechtigkeit ein wesentliches Element. Im Text ist deswegen immer auch immer die weibliche Form mit gemeint, selbst wenn sie nicht extra erwähnt wird.
[2] Entsprechend dem gemeinsamen Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Ziel- und Indikatorensystem eines zukunftsfähigen Berlins im Rahmen der Enquetekommission „Lokale Agenda 21/Zukunftsfähiges Berlin“.
[3] Vgl. Surburg, U. et al.: Kommunale Agenda 21 – Modellvorhaben: Dauerhaft umweltverträgliche Mobilität in Stadt und Region. Teilvorhaben 1: Erstellung eines Katalogs technischer und planerischer Qualitätsziele. Berlin 2001.
[4] Die Formulierung der verkehrsbezogenen Reduktionsziele für Kohlendioxid erfolgt in Abstimmung mit dem Handlungsfeld Klimaschutz. Die Expertengruppe des OECD „EST-Projekts“ empfiehlt zur Erreichung des als nachhaltig (im Sinne von dauerhaft-umweltgerecht) zu bezeichnenden Qualitätsziels eine Reduktion der verkehrsbezogenen CO2-Gesamtemissionen bis 2030 um 80% bezogen auf 1990. Die Einschätzung der OECD-Experten basiert auf den Studien des IPCC zum Klimawandel und der Forderung von größeren Reduktionsmengen in den OECD-Staaten gegenüber Nicht-OECD-Staaten. Es wird davon ausgegangen, dass eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz im Verkehrsbereich möglich ist. (Vgl. OECD (1999), S. 23.)
[5] Empfehlung des Wuppertal-Institus (REUTER et al. 1996) zur Reduzierung der Umweltbelastung für den Verflechtungsraum Berlin/Brandenburg. Dementsprechend wird das Handlungsziel formuliert.
[6] Grundlage für die Zielberechnung ist das „unit risk-Konzept“ als Maß für die Kanzerogenität eines Stoffes. Das „unit risk“ ist der Schätzwert des Risikos pro Dosiseinheit (= Wahrscheinlichkeit bei lebenslanger Exposition bei einer Konzentration von 1µg/m³ infolge der Belastung an einer Krebserkrankung zu sterben).
[7] Nach dem „unit risk“-Konzept entspricht: 1 µg/m³
Ruß einem Risiko von 7 x 10-5
0,14 µg/m³ Ruß einem Risiko von 0,14 x (7 x 10-5) » 1 x
10-5 = VSD
[8] Vgl. Reuter, O. et al. (1996).
[9] Das Umweltbundesamt (1997), S. 89, empfiehlt dieses Umweltqualitätsziel bereits für das Zieljahr 2005. Das Wuppertal-Institut (1996) definiert die angegebenen Werte für den Verflechtungsraum Berlin/Brandenburg für das Zieljahr 2010. Diese Werte werden gleichzeitig als politikfähiger Lösungsansatz gekennzeichnet.
[10] In Anlehnung an Umweltbundesamt (1997), S. 89.
[11] Vgl. Reuter, O. et al. (1996) und Klippel, P. (1994).
[12] vgl. UBA (1997), S. 91 und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie (1999), S. 63.
[13] In Anlehnung an einen schwedischen Parlamentsbeschluss, der vorsieht, bis 2020 die Zahl der Schwerverletzten und Toten im Verkehr auf Null zu reduzieren.