Antrag
der Fraktion der FDP
Einheitliche Durchsetzung von Richtlinien für Berliner Arbeitsämter
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, sich beim Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg dafür einzusetzen, dass die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Bewerbungskosten und Reisekosten mit einem privaten Kraftfahrzeug in den örtlichen Berliner Arbeitsämtern vereinheitlicht werden. Die Bearbeitungszeiten des Arbeitsamtes Nord von 1 - 2 Wochen, sollen dabei als Richtschnur gelten, wonach sich alle vier anderen Berliner Arbeitsämter zu halten haben.
Begründung:
Nach § 45 SGB III werden Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden die Kosten für
Bewerbungen und Reisekosten erstattet, soweit
der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringen wird.
Die Bearbeitungszeiten für diese Anträge in den fünf Berliner Arbeitsämtern sind allerdings unterschiedlich. Das Arbeitsamt Nord braucht für beide Arten der Kostenerstattung 1 - 2 Wochen, das Arbeitsamt Mitte dagegen 7 - 8 Wochen für die Erstattung von Bewerbungskosten und das Arbeitsamt Ost 4 - 5 Wochen für die Erstattung von Fahrkosten mit einem privaten Kraftfahrzeug (15/10 621).
Der Ankündigung der Bundesanstalt für Arbeit sich in eine moderne
Dienstleistungsgesellschaft zu wandeln, müssen endlich Taten folgen. Dazu dient
die Vereinheitlichung der Bearbeitungszeiten für Bewerbungskosten und
Reisekosten. Den Berlinerinnen und Berlinern ist es nicht mehr länger
zuzumuten, dass sie weiterhin viele Wochen auf ihren Leistungsanspruch warten
müssen.
Eine derartige Maßnahme kann ebenfalls Ansporn für das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg sein, die Bearbeitungszeiten anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente (z. B. Überbrückungsgeld, PSA, Ich-AG) in den örtlichen Berliner Arbeitsämter anzugleichen.
Berlin, den 1.
September 2003
Dr.
Lindner
Lehmann
und
die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq