Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Einheitliche Durchsetzung von Richtlinien für Berliner Arbeitsämter

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, sich beim Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg dafür einzusetzen, dass die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Bewerbungskosten und Reisekosten mit einem privaten Kraftfahrzeug in den örtlichen Berliner Arbeitsämtern vereinheitlicht werden. Die Bearbeitungszeiten des Arbeitsamtes Nord von 1 - 2 Wochen, sollen dabei als Richtschnur gelten, wonach sich alle vier anderen Berliner Arbeitsämter zu halten haben.

 

 

Begründung:

 

Nach § 45 SGB III werden Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit  bedrohten Arbeitssuchenden die Kosten für Bewerbungen und Reisekosten erstattet, soweit  der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringen wird.

 

Die Bearbeitungszeiten für diese Anträge in den fünf Berliner Arbeitsämtern sind allerdings unterschiedlich. Das Arbeitsamt Nord braucht für beide Arten der Kostenerstattung 1 - 2 Wochen, das Arbeitsamt Mitte dagegen 7 - 8 Wochen für die Erstattung von Bewerbungskosten und das Arbeitsamt Ost 4 - 5 Wochen für die Erstattung von Fahrkosten mit einem privaten Kraftfahrzeug (15/10 621).

 

Der Ankündigung der Bundesanstalt für Arbeit sich in eine moderne Dienstleistungsgesellschaft zu wandeln, müssen endlich Taten folgen. Dazu dient die Vereinheitlichung der Bearbeitungszeiten für Bewerbungskosten und Reisekosten. Den Berlinerinnen und Berlinern ist es nicht mehr länger zuzumuten, dass sie weiterhin viele Wochen auf ihren Leistungsanspruch warten müssen.


 

Eine derartige Maßnahme kann ebenfalls Ansporn für das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg sein, die Bearbeitungszeiten anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente (z. B. Überbrückungsgeld, PSA, Ich-AG) in den örtlichen Berliner Arbeitsämter anzugleichen.

 

Berlin, den 1. September 2003

 

 

Dr. Lindner   Lehmann

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq